Blümel ad Pflegeregress: Wien stellt sich absichtlich quer


Laut VfGH ist Vermögenszugriff „jedenfalls unzulässig“

 

„Der Pflegeregress ist seit Jahresbeginn abgeschafft. In Wien stellt sich aber Rot-Grün scheinbar absichtlich quer und steht als Gemeinde nach wie vor in tausenden Fällen im Grundbuch“, betont Landesparteiobmann Bundesminister Gernot Blümel: „Auch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes bestätigt: Der Vermögenszugriff ist ‚jedenfalls unzulässig‘. Ich fordere die rot-grüne Stadtregierung daher zum Handeln auf!“

 

Der Verfassungsgerichtshof hat in einer Entscheidung eine generelle Klarstellung zum Verbot des Pflegeregresses bei Unterbringung in stationären Einrichtungen getroffen, die für alle Bundesländer gilt:

 

Ein Zugriff auf das Vermögen von Betroffenen, deren Angehörigen, deren Erben oder von Beschenkten ist „jedenfalls unzulässig“.  „Andere Bundesländer haben es schon lange erkannt. Wien schafft die Umstellung jedoch nicht – oder stellt sich absichtlich quer“, so Gernot Blümel.

 

Wörtlich heißt es in der VfGH-Entscheidung: „Dessen ungeachtet ist gemäß § 330a ASVG ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben/Erbinnen und Geschenknehmer/inne/n im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten – selbst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung, die vor 1. Jänner 2018 ergangen ist – jedenfalls unzulässig.“ (Quelle: APA/OTS)

 


Betreffend Pflegeregress gibt es auch nachfolgende Aussendung der Brand Rechtsanwälte GmbH

 

Verbot des Pflegeregresses und grundbücherliche Pfandrechte

 

Die Bundesländer Wien und Niederösterreich weigern sich, Pfandrechte im Zusammenhang mit dem Pflegeregress für Altfälle löschen zu lassen. Ein Wiener Stadtrat argumentiert am 10. Oktober 2018 im Morgenjournal auf Ö 1, dass die Rechtslage unsicher wäre.

 

Tatsächlich ist die Rechtslage klar.

 

Rechtsanwalt Dr Martin Fischer von Brand Rechtsanwälte GmbH: „Nach § 330a ASVG ist ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben und Geschenknehmern im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig.

 

§ 330a ist mit 1. Jänner 2018 in Kraft getreten.

 

Ab diesem Zeitpunkt dürfen Ersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Laufende Verfahren sind einzustellen. Exekutionsverfahren zur Begründung von exekutiven Pfandrechten sind laufende Verfahren. Die Pfandrechte sind nach § 330 a ASVG nicht mehr durchsetzbar. Die Verfahren sind daher einzustellen und die Pfandrechte zu löschen.“

 

Brand Rechtsanwälte GmbH führt zahlreiche Verfahren für Angehörige, um die Löschung von Pfandrechten auf ihren Grundstücken zu erwirken. Es sind bereits mehrere Musterverfahren anhängig.


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2018-10-11


Arme sterben früher


Die Jopie Heesters der Politik

Screen: APA/OTS
Tja,  da braucht sich Frank Stronach keine ernsthafte Sorgen zu machen.  Und wenn er nach
seinem  biologischen  Abgang  seine eingekauften – pardon – aus politischer Überzeugung
zugelaufenen  Stronachisten beerbt,  dann könnten auch noch diese Jopie Heesters Konkur-
renz machen.
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2013-09-19

Draculas Erben


Wie schützt man sich vor modernen Vampiren?

Seit  dem Mittelalter wurde Reisenden  – die das finstere Transsylvanien  besuchten –
empfohlen,  ein  Kreuz  und  ausreichend  Knoblauch  auf  ihre Reise mitzunehmen.
Diese Artefakten sollten vor den blutsaugenden Vampiren schützen.
 
Mittlerweile können Kreuze und Knoblauch ruhig daheim gelassen werden, denn Nach-
kommen  der  Blutsauger  von  einst  haben  eine  Methode  entwickelt,  welche diese
Gegenstände mit absoluter Sicherheit wirkungslos machen.
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Draculas  Erben gründeten einfach eine Bank,  die zwischenzeitlich zu  zahlreichen multi-
nationalen  Konzernen  mutiert  ist.   Denn vom kleinsten Dorf bis in die Wallstreet sind
Banken anzutreffen.
 
Und wie die „Bankenkrise“ eindeutig unter Beweis stellte, ist die heutige Aussaugung
der  Menschen  wesentlich  effektiver als jene der Vampire im einstigen Transsylvanien.
Auch ist die Fortbewegung als Fledermaus nicht mehr up to date.   Die Blutsauger von
heute  – auch Banker genannt –  reisen  im  21. Jahrhundert  bequem  mittels  Learjet
durch die Weltgeschichte.
 
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2012-04-09
 

Wer enterbte die FPÖ?



(Screen: andreasmoelzer.wordpress.com)

Haiders Erben? Wir sicher nicht! Diese Feststellung trifft der FPÖ-Mann Andreas Mölzer,
seines Zeichens Mitglied des Europaparlaments, in seinem heutigen Blogeintrag. Wir zi-
tieren nun aus diesem folgende Frage, die sich Mölzer stellt.

Zitat:

Ist es nun das dritte, das national-liberale Lager, ist es die FPÖ, sind es die Freiheitlichen,
die sich als politische Erben Haiders für all diese Vorgänge der Verantwortung zu stellen
haben?

Dann resümiert er etliche Zeilen lang  in geflügelten Worten, warum die FPÖ nicht die poli-

tischen  Erben des tödlich verunglückten  Dr. Jörg Haiders sind  und kommt  zu folgender
Erkenntnis.

Zitat:

Wenn es einen politischen Erben Haiders gibt, dann ist es das Rest-BZÖ. Wobei sich die
„Cleveren, Jungen, Dynamischen und Modernen“,  insbesondere  jene wenigen,  die in
Haiders Machinationen eingeweiht waren,  ohnehin bereits vertschüsst haben dürften.

Berufsbedingter Gedächtnisverlust?

Irgendwie muß die anstrengende Arbeit eines Politikers, mit zeitweiligen  Gedächnisver-
lust einhergehen. Zu diesem Erkenntnis sind wir gelangt, denn es ist noch nicht solange
her, als H.C. Strache seine Rede am 18.Jänner 2009 in der Wörthersee-Halle hielt.

In dieser Mischung aus  Trauer-und Propaganda-Rede sah  H.C. Strache  die FPÖ als den

wahren Hort des dritten Lagers, als „soziale Heimatpartei“ und werde Haiders Erbe wahren.
Denn: Jörgs geistige und körperliche Arbeit darf nicht umsonst gewesen sein“, so die Worte
des freiheitlichen Spitzen-Propagandisten.

Will Strache die FPÖ spalten?

Irgenwie passt das Ganze nun nicht zusammen. Fährt H.C. Strache vielleicht einen eigenen
Kurs und beabsichtigt die FPÖ zu spalten?  Möglicherweise war ihm der verstorbene Kärnt-
ner Landeshauptmann Jörg Haider ein guter Lehrmeister.

Der Herausgeber dieses Magazins wollte Andreas Mölzer auf die  bestehende  Diskrepanz

aufmerksam machen und verfasste gegen 14:00 Uhr folgenden Kommentar auf dessen Blog.



Keine Antwort ist auch eine Antwort

Jetzt ist es mittlerweile 22:00 Uhr und der Kommentar ist noch immer nicht freigeschaltet,
obwohl nachfolgende Kommentare bereits online sind. Sollte hier nicht zufälligerweise ein
technisches Gebrechen vorliegen, befindet sich Andreas Mölzer in bester Gesellschaft mit
Tanja Wehsely.  Die SPÖ-Gemeinderätin schaltet  nämlich keine Kommentare frei,  die ihr
unangenehm sind.

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2010-08-04
 

Stalking

 

Das Gesetz

Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Stalking ?  Nun der Gesetzgeber hat es
mittels dem § 107a des StGB auf den Punkt gebracht.
 
§ 107a StGB  Beharrliche Verfolgung
  
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
     einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebens-
     führung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt


1) ihre räumliche Nähe aufsucht,
2) im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommuni
    kationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für
    sie bestellt oder
4) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
    aufzunehmen.
(Quelle)  http://www.jusline.at/107a_Beharrliche_Verfolgung_StGB.html
Zu Absatz 1. Das Aufsuchen der räumlichen Nähe:
  
Darunter ist das Auflauern, wie z.B. sich vor dem Haus des Opfers aufzuhalten, oder über-
triebene Präsenz, wie etwa in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte der gestalkten
Person, zu verstehen.
Zu Absatz 2. Beharrliches Verfolgen im Wege einer Telekommunikation, unter
Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte:
  
Bei diesen Formen des Herstellens von mittelbarem Kontakt zum Opfer, ist insbesondere an
telekommunikative  Hilfsmittel zu denken.
Hier fallen insbesondere der mittelbare Kontakt  zum Opfer durch Telefonanrufe, E-Mails
oder SMS darunter.
Auch die Kontaktaufnahme durch Briefe, Paketsendungen oder etwa auch das Hinterlassen von
Nachrichten an der Auto-Windschutzscheibe fallen unter diesen Absatz.
Über Dritte wird der Kontakt hergestellt, indem der Täter über Angehörige oder sonstige
Personen, beispielsweise Arbeitskollegen des Opfers mit diesem in Verbindung tritt.        
Zu Absatz 3. Bestellung von Waren oder Dienstleistungen

Die Erfüllung des Tatbestandes ist hier die Aufgabe, Bestellungen von Waren oder Dienst-
leistungen durch den „Stalker“ unter Verwendung personenbezogener Daten des Opfers .
Sollte eine Bereicherungsabsicht des Täters bestehen, kommt der Tatbestand des Betrugs zur
Anwendung.
 
Zu Absatz 4. „Stalking“ in Form der Veranlassung Dritter, mit dem Opfer Kontakt
aufzunehmen.
Hier ist als mögliche Tathandlung das Schalten von Zeitungsannoncen in Erwägung zu ziehen.
So könnte etwa der Täter selbst eine Kontaktanzeige mit dem Angebot sexueller Dienstleist-
ungen aufgeben und dort die Telefonnummer des Opfers anführen.
(Informationsquelle: Vereinigung der Juristen der österreichischen Sicherheitsbehörden)

Stalker wollen Kontakt erzwingen

In der Praxis sieht dann diese „beharrliche Verfolgung“ meist so aus, dass der Stalker,
Briefe, E-Mails oder SMS direkt an sein Opfer oder deren unmittelbarer Umgebung, wie
z.B. Freunde, Arbeitskollegen, etc. schickt, um eine Kontaktaufnahme zu erzwingen.
 
Häufiges Erscheinen in der Nähe der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Opfers, sowie
Telefonterror gehören ebenfalls zu den Methoden eines Stalkers. 

 

Auch unerwünschte Geschenke und schriftliche Liebesbezeugungen stehen an der Tages-
ordnung. Stalking tritt meistens dann auf, wenn Liebe oder Bewunderung in Gewalt oder
Belästigung umschlägt.

Grazer Studie

Durch eine Studie der Universität Graz wurde erhoben, dass Stalking auch bei uns in
Österreich, ein beträchtliches Problem darstellt.
In dieser Studie wird bestätigt, dass Stalking zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung
der gesundheitlichen und sozialen Lebensqualität führen kann und nicht bagatellisiert werden
darf.
Eine sehr interessante Studie über Stalking und Stalker finden Sie unter folgendem Link:
https://online.meduni-graz.at/mug_online/edit.getVollText?pDocumentNr=15152
Für uns sind Stalker geistig kranke Menschen, die unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen sollten, bevor sie noch mehr Schaden anrichten.
Stauni
  
2009-06-03
   

Der Beobachter

Politik in der Familie

Da sich die  Meisten ohnehin zur Zeit mit tagespolitischen Themen auseinander-
setzen, verbleiben wir noch etwas in der Familienpolitik.
Auch das ist ein wichtiges Thema, den Politik fängt bereits in der Familie an.
 
Eine gesunde politische Struktur, soll das Zusammenleben von Menschen regeln
und das gilt auch im Familienverband.
  
Wir haben bereits in zwei Beiträgen von der bedauernswerten jungen Dame
Anastasiya S. berichtet und waren gar nicht erstaunt, dass auf der Website des
Herrn Hans L. folgende Notiz erschienen ist.

—————————————————————————————————

01.06.2009  17h58
 
Neben verschiedenen anderen Foren und Medien in welchen über diese Website
berichtet wird, beobachte ich seit gestern auch „Erstaunlich Das Internet Medium“.
 
Der Autor berichtet – wie könnte es auch anders sein – manipulativ und unter Aus-
lassung wesentlicher Teile der Geschichte der A.S. Es entsteht damit ein teilweise
anderes Bild als es den Gegebenheiten entspricht! Soll sein.
 
Auch möchte er ein Interview mit A.S. durchführen und darüber berichten!
Für diesen Fall, kann er sich ruhig an mich wenden. Ich habe schon lange Fragen an
A.S. Vielleicht lässt er sich von mir einige Fragen vorlegen. Wäre sicher interessant!
 
Ansonsten kann man an den spärlichen Kommentaren der User sehen dass die Be-
richterstattung keinen vom Hocker reißt.
 
Am Titel sollte man etwas über die Blattlinie erfahren können, doch muss man sich
dazu erst anmelden. Das lass ich lieber.
—————————————————————————————————–
 
Diese Notiz nehmen wir zu Anlass, Herrn Hans L. einen offenen Brief zu
schreiben:
 
Es ehrt uns sehr, dass wir von Ihnen beobachtet werden. Offensichtlich haben unsere
Beiträge Ihr Interesse in irgendeiner Form geweckt.
    
Vielleicht suchen Sie auch nur einen klagefähigen Inhalt in unseren Beiträgen.
Das schließen wir daraus, da Sie sich in Ihrer Website sehr klagefreudig darstellen.
Auf jeden Fall wünschen wir  Ihnen beim Suchen viel Spaß.

Sie unterstellen uns „manipulative“ Berichterstattung, unter Auslassung wesentlicher
Teile der Geschichte.

Das ist unrichtig Herr L., wir haben lediglich die für uns erstaunlichsten Berichte Ihrer
Website „wortwörtlich“ wiedergegeben. Auch von einer Auslassung kann keine Rede
sein, den wir haben sogar einen Link zu Ihrer Seite gesetzt.

So kann sich der geneigte Leser selbst überzeugen, was Sie virtuell von sich geben.
Außerdem wird es Ihnen wieder jede Menge an „Zugriffe“ gebracht haben, über die
Sie doch stets höchst erfreut sind und demonstrativ veröffentlichen.

Sie können uns aber getrost glauben, dass diese Zugriffe nicht als Erfolg Ihrer
Berichterstattung zu verbuchen sind, sondern das die Leser nach dem Sie Ihre Seite
gelesen haben, ein grosses  Mitleid mit Frau Anastasiya S. verspüren.
Auch sind Sie im Irrglauben wenn Sie annehmen, dass spärliche Kommentare auf eine
uninteressante Berichterstattung schließen lässt.
Werter Herr Hans L., in Ihrem Fall gibt es kaum noch etwas zu kommentieren.
   
Unsere Leser und Leserinnen haben dementsprechendes Niveau und halten es offen-
sichtlich für angebracht, sich jeglichen Kommentars  Ihrer Person zu enthalten.

 Es steht Ihnen aber auch frei, bei uns einen Kommentar zu hinterlassen. Wie Sie
bereits richtig erkannt haben, ist jedoch eine Registrierung erforderlich.

Schlussendlich werden vermutlich die Gerichte in der Angelegenheit Hans L.
gegen Anastasiya S. das letzte Wort haben und das ist auch gut so.
  
Stauni
  
2009-06-02
   

Neuer AKH-Skandal ? TEIL 2

 

Viele Zuschriften

Nach der Veröffentlichung unseres gestrigen Beitrages „Neuer AKH-Skandal?“, haben
wir zahlreiche E-Mails erhalten.
Dies hat uns veranlasst, etwas tiefer in diese Materie einzutauchen und haben dabei
erstaunliche Tatsachen zu Tage gefördert.

Zum Treffen zwingen

Hans L. hat immer wieder versucht, Kontakt mit seiner Adoptivtochter aufzunehmen.
Diese dürfte aber sehr gute Gründe gehabt haben, ihrem Adoptivvater aus dem Wege
zu gehen.
Auf Grund unserer Recherche, dürften diese Gründe auch klar auf der Hand liegen.

Hans L. beschreibt ein „Geschehen“ vom 05.04.2007 in seiner Website:

 
—————————————————————————————————————————
Wie schon öfters, hatte A.S. einem Termin zwecks Treffen mit mir vereinbart und hochheilig
versichert dass sie tatsächlich kommen würde.
Sie kam natürlich nicht zum vereinbarten Treffpunkt im Cafe des AKH um 13h.
Da ich mittlerweile gewohnt war dass sie sich nur mittels Lügen per Telefon, aber keineswegs
von Angesicht zu Angesicht zu rechtfertigen im Stande war,  beschloss ich, sie zu einem Ge-
spräch zu zwingen.
Ich ging in ihr Labor welches unbeaufsichtigt war, und nahm von ihrem Arbeitsplatz den von
mir finanzierten, ihr zu Verfügung gestellten Rucksack samt Inhalt an mich und verlies unbe-
helligt das Labor!
Dazu möchte ich anfügen, dass nicht nur der Rucksack selbst, sondern auch sämtlicher Inhalt
von meiner Gattin und mir finanziert wurde.
Ich hinterlies ein Schreiben auf dem Laborplatz. Inhalt: Ich habe diesen Rucksack an mich
genommen, da er mein Eigentum ist und sie mich am Handy zwecks persönlichem Gespräch
und Übergabe des Rucksacks erreichen könne. Es war mir klar, dass sich im Rucksack die
Schlüssel zu ihrem damaligen Unterschlupf in der Anzengrubergasse 11 im 5. Bezirk befinden
würden.
——————————————————————————————————————————-

Resümee

Wir halten fest, Herr Hans L. begibt sich ins AKH um A.S. zu einem Gespräch zu zwingen.
Nachdem er sie nicht antrifft, begibt er sich auf den von ihm „finanzierten“ Arbeitsplatz und
nimmt den von ihm „finanzierten“ Rucksack, mit persönlichen Inhalt und Wohnungs-
schlüsseln der A.S. an sich.

Er hinterlässt ein Schreiben das sie die Rückgabe ihres Rucksackes, nur mit einem persön-

lichen Gespräches erreichen kann. Es war ihm auch bewusst, dass er nun im Besitz der
Wohnungsschlüsseln von A.S. war.

Verängstigt

Anastasyia S. war nun verzweifelt  und verabredete sich mit Hans L. in einem Cafe in der
SCS.  Da sie offensichtlich Angst hatte, ließ sie sich von einem Kriminalbeamten zu diesem
Treffen begleiten.

Polizei beschuldigt

Eine ganz normale Handlung einer verängstigten jungen Frau.  Herr Hans L. sieht das natur-
gemäß wieder etwas anders. Da die Amtshandlung offensichtlich nicht so verläuft wie er sich
es vorgestellt hat, beschuldigt er den Polizeibeamten in seiner Website wortwörtlich:

—————————————————————————————————————————–
ICH BESCHULDIGE HIERMIT DEN CHEFINSPEKTOR DER BEEINFLUSSUNG UND
MANIPULATION VON ZEUGEN INFOLGE PRIVATER INTERESSEN!

Gleichzeitig stelle ich fest, dass von diesem Chefinspektor, eine nicht genehmigte Ortung

meines damals verwendeten Handys veranlasst und durchgeführt wurde!
—————————————————————————————————————————-
Soviel zum Rechtsempfinden des Herrn Hans L.
  

WEGA wäre besser gewesen

Hätte Anastasyia S. zum damaligen Zeitpunkt den Vorfall vom 09.Mai 2007 erahnen
können, wäre es für sie besser gewesen, sich zum Treffen mit ihrem Adoptivvater
von einem Spezialkommando der Polizei begleiten zu lassen.  

Der vorläufige Höhepunkt

Werte Leserin und werter Leser !
In nachfolgende Links können Sie einsehen, was sich an dem besagten 09.Mai 2007 ereignet hat.

http://wien.orf.at/stories/218555/

http://www.vol.at/news/co:austria:panorama/artikel/bombendrohung-gegen-krone-pressehaus/cn/news-20070509-06365669

http://www.news.at/articles/0719/10/172603/bombendrohung-wien-doebling-taeter-rueckkehr-stieftochter

Wer fürchtet sich vor Klagen ?

Da ist es doch mehr als erstaunlich, dass dieser Mann in seiner Website ankündigt,
auf rein gehässige oder provokativ angelegte Beiträge nicht eingehen, sondern allenfalls
klagen wird.

Er rät noch allen Usern, sich an eventuelle Hinweise seinerseits zu halten um Klagen zu vermeiden.

Was auch immer dieser erstaunliche Satz aussagen soll, so hoffen wir das Herr Hans L. diesen

irgendwann für „Normalsterbliche“ erläutern wird.

Stauni

  
2009-06-01
  

Neuer AKH-Skandal ?

 

Äusserst erstaunliche Website

Von einem Leser wurden wir auf folgende Website aufmerksam gemacht:
http://akh-derkriminalfall.info/
Wer nun einen neuen AKH-Skandal vermutet liegt falsch. Normalerweise machen wir für
so eine Seite keine „Reklame“ indem wir sie in einem Beitrag namentlich anführen,
jedoch ist diese derart erstaunlich, sodaß wir keine andere Wahl haben.

Vorbereitung

Um Sie vorzubereiten was Sie auf dieser Website erwartet, schildern wir Ihnen eine Kurz-
version des Inhaltes.

Hans L., der Betreiber dieser Seite, war anfangs der 80er Jahre an der US-Botschaft
in Moskau beschäftigt. Dort lernte er seine Frau Ludmilla kennen, die er 1982
heiratete.
 
In diesem Zeit heirateten auch die leiblichen Eltern seiner späteren Adoptivtochter Anastasiya S.

Das Mädchen wurde im Februar 1983 geboren und der leibliche Vater von dieser, ist der Cousin
seiner Gattin.

Adoption

Da zwischen den beiden Ehepaaren offensichtlich ein sehr gutes Verhältnis herrschte
und im Heimatland von Anastasiya S. keine Zukunftsaussichten gegeben waren,
entschlossen sich die vier, dass das Mädchen von Hans und Ludmilla L. adoptiert
werden soll.

Ein nobler Zug von Herrn Hans L., auch in Anbetracht das zwischen seiner Gattin und dem

leiblichen Vater eine Blutsverwandtschaft bestand.
Es wurden hier zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Das kinderlose Ehepaar L.
hatte auf einmal eine Tochter und die Gattin von Hans L. konnte einer Blutsverwandten eine
sichere Zukunft bieten.

Im Juli 2002 war es dann endlich soweit. Die Adoptivtochter von Hans und Ludmilla L.,

Anastasiya S. traf in Wien ein.
Die junge Dame entwickelte sich prächtig und setzte auch alles daran, ein wertvolles Mitglied
der Gesellschaft zu werden.

Musterbeispiel an Integration

Sie studierte an der Akademie für „Medizinisch Technische Analytiker“  und schloss im
September 2006 mit “Auszeichnung“ ab. Seitdem arbeitet sie im Forschungslabor des AKH,
an der Universitätsklinik für Innere Medizin III.

Liebe und Flucht

Im Dezember 2006 passierte nun das, was früher oder später in jeder Kind/Eltern –
Beziehung passiert.
Die junge Dame, inzwischen 23 Jahre alt geworden, verliebte sich in einen Mann.
Diese neue Situation missfiel dem Hans L. ganz offensichtlich.

Es dürfte in der Folge dann zu derartigen Spannungen im Elternhaus gekommen sein, was

Anastasiya S. dazu veranlasst hatte, dieses im März 2007 in einer Nacht- und Nebelaktion
fluchtartig zu verlassen.

Wir wissen nicht was genau vorgefallen ist, jedoch dürften die Spannungen derart
groß gewesen sein, das sich Anastasiya S. vorerst entschlossen hatte, jeglichen
Kontakt mit ihren Adoptiveltern abzubrechen.

In der Ehre gekränkt ?

Da war natürlich „Feuer am Dach“ des Herrn Hans L. Wie konnte sich seine Adoptiv-
tochter erdreisten, mit 23 Jahren eigene Entscheidungen zu treffen ?
Hat man ihr doch zweimal das Leben gerettet, ihr das Studium finanziert, halb Europa
gezeigt, etc., etc.

Also was macht ein Mann, der in seiner Ehre derart gekränkt wurde.
Er kreiert eine Website, in der er das Leben seiner „missratenen“ Adoptivtochter ohne

deren Erlaubnis bis ins kleinste Detail ausbreitet.

Illegale Erbschleicherin ?

Aber dem ist nicht genug, er unterstellt ihr auch auf seiner Website, dass ihr derzeitiger
Aufenthalt in Österreich illegal sei.

Und dann kommt noch die Sache mit dem Erbe. Eine Adoptivtochter die ihr eigenes Leben

führen will, ist nicht würdig zu erben und so setzt Hans L. alles daran, Anastasiya S. zu einem
Erbschaftsverzicht zu bewegen.

Über „Klicks“ erfreut

Weil das alles offensichtlich nicht ausreicht, versendete er an ihre Arbeitskollegen hunderte
Mails und zeigt sich über die „Klicks“ auf seiner Seite erfreut.

Werter Herr Hans L., diese „Klicks“ beruhen wahrscheinlich darauf, dass die Leser Anteil-

nahme am Schicksal Ihrer Adoptivtochter genommen haben.
Sie werden wahrscheinlich aus dem selben Grund eine erhöhte Zugriffszahl verzeichnen,
nachdem wir unseren Beitrag online gestellt haben.

Klagsankündigung

Auch über Kritikfähigkeit scheint Herrn Hans L. eine eigene Meinung zu haben.
In seiner erstaunlichen Website kündigt er eine Anzeige gegen den Betreiber
eines Web-Blog wegen des Beitrages http://warteschlange.twoday.net/stories/5677792/
an.

Auch wir, werter Herr Hans L. stehen Ihnen für diesen Beitrag selbstverständlich für eine

Klage zu Verfügung.
Wir werden in dieser Sache am „Ball“ bleiben und auch mit Ihrer Adoptivtochter Kontakt
aufnehmen. Wir werden sie ersuchen, uns für ein Interview zur Verfügung zu stehen, welches
wir veröffentlichen werden.

Stauni

  
2009-05-31
  

Inhalts-Ende

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