Das Kurzzeitgedächtnis des Gesundheitsministers


Blieb Österreich vom Atomgau in Fukushima verschont?

„Alle Lebensmittel aus Japan, die derzeit in Österreich erhältlich sind, sind nicht radioaktiv
belastet und können problemlos konsumiert werden. Hier können wir ganz beruhigt sein“,
dies ließ  Gesundheitsminister Alois Stöger,  durch seine Gesundheitssprecherin,  Sabine
Oberhauser, am 24. März 2011 verlautbaren.

Offenbar sah  dies die EU-Kommision nicht so und erhöhte exakt einen Tag später, also
am  25.März 2011,  still und leise  die Grenzwerte  für japanische Lebensmittel,  bis zum
dreifachen Wert.
 
Diese erstaunliche  Vorgehensweise war auf der gesetzlichen Basis des EURATOM-Ver-

trages, der eine massive Erhöhung der Grenzwerte vorsieht, möglich. Der Grund für diese
massive Grenzwerterhöhung lag klar auf der Hand,  denn die japanischen Importe sollten
ja an den Mann bzw. Frau gebracht werden.

Stöger klopft sich auf die Brust

Zwischenzeitlich hatte die EU-Kommision die Grenzwerte wieder gesenkt.  Und jetzt kommt
die Frage aller Fragen.  Wenn am  24.März 2011 die Welt für  Alois Stöger noch in Ordnung
war, fragen wir uns warum er gestern folgendes zum Besten gab: „Ich freue mich sehr, dass
die Kommission  auf meinen Druck die Grenzwerte für den Import von japanischen Lebens-
mitteln gesenkt hat“. Die EU-Kommision hatte wie eingangs erwähnt, genau einen Tag nach
Stögers Statement der heilen Welt in Österreich, die Grenzwerte erhöht.

Abgesehen davon dass wir bezweifeln, dass  Alois Stöger überhaupt Druck auf die EU-Kom-

mision ausüben konnte, war es doch nicht notwendig die Grenzwerte für japanische Lebens-
mittel zu senken. Denn am 24. März 2011 waren diese in Österreich nicht radioaktiv belastet
und  konnten  problemlos  konsumiert  werden,  wenn man  Stögers Ausführungen  Glauben
schenken darf.

Werter Herr Gesundheitsminister,  Listerien sind  keine speziellen  Gewürzzutaten im  Käse

und verstrahlte Lebensmittel dienen auch nicht dazu,  im Dunklen besser gefunden zu wer-
den. Eine traurige Tatsache ist immer wieder das schlechte Kurzzeitgedächtnis so mancher
Politiker.

*****

2011-04-09
 

Welches Bankgeheimnis ?

 

Diskussionen um Bankgeheimnis

In letzter Zeit wird immer wieder um das Bankgeheimnis in Österreich diskutiert.
Bundeskanzler Werner Faymann und auch andere Spitzenpolitiker, mit Ausnahme
der „Grünen“, versichern stets, daß man das österreichische Bankgeheimnis verteidigen
werde.

Weitergabe von Daten

Es ist den Banken bei Schadenersatz und Strafe verboten, Informationen, die ihnen nur
aufgrund ihrer Geschäftsverbindung mit Kunden zugänglich gemacht worden sind, an
dritte Personen weiterzugeben.
     
Diese Datenschutzbestimmung treffen ohnehin auf jeden Autofahrerclub oder Mobilfunk-
betreiber zu.
Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten sowieso nicht weiter gegeben werden.
Die Weitergabe von Daten, gelte auch weitgehend gegenüber Behörden, es sei denn
es handle sich um die Auskunftspflicht der Banken in Strafverfahren oder Kontoein-
sichten auf Grund eines richterlichen Beschlußes.
Anfragen aus dem Ausland erfordern in jedem Falle die Inanspruchnahme der österreich-
ischen Rechtshilfe, und sind daher nur über ein österreichisches Gericht möglich.

Die Ahnungslosen in Brüssel

Damit erledigen sich jegliche Scheinattacken aus Brüssel, auf unser ohnehin nicht mehr
vorhandenes Bankgeheimnis.
Gelesen in der Presse, am 02.02.2009
Die EU-Kommission sagt dem Bankgeheimnis den Kampf an. Österreich solle den Steuer-
behörden in anderen Mitgliedsländern künftig umfassend Auskunft über die Geldanlagen
von Ausländern im Inland geben, Inländer dürften mit ihren Konten hingegen weiterhin
anonym bleiben…………
Bezüglich der Inländerkonten die anonym bleiben dürfen, scheint man in Brüssel mehr
zu wissen als hier zu Lande.
Liebe EU-Bürokraten, in Österreich gibt es keine anonymen Inländerkonten. denn
jeder der ein Konto oder Sparbuch eröffnet, muß sich legitimieren.

Generelle Legitimationspflicht

Bis Mitte 2002 gab es für Sparer die volle Anonymität. Zur Eröffnung eines Sparbuchs
reichte ein Losungswort. Seit damals ist jedes Sparkonto identifiziert und der Bank ist
der Inhaber mit Namen und Adresse bekannt. Diese Regelung trifft auch bei Wertpapier-
konten zu. Alle diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer.
Zusätzlich gilt für Jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf Konten,
selbst wenn diese auf vorgefertigten Erlagscheinen, wie z.B. Wien Energie, getätigt
werden und der Betrag 999,- Euro übersteigt.
Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto gilt Legitimationspflicht,
ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro.
Erstaunlich ist, daß wir auf einmal was verteidigen müssen, daß es ohnehin nicht mehr
gibt, nämlich unser Bankgeheimnis. Dieses ist mit der Abschaffung der anonymen
Sparbücher schon längst gefallen.
Stauni
  
2009-02-21
  

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