Die Sorgen von EU-Politiker(innen)
Seit heute gilt eine neue EU-Schwachsinnigkeit, denn es dürfen nur mehr Zigaretten mit
verminderter Zündneigung verkauft werden. Zwei im Zigarettenpapier integrierte Bänd-
chen sollen erreichen, dass eine Zigarette von selbst erlischt, wenn an ihr längere Zeit
nicht gezogen wird.
Dass Rauchen nicht gesund ist, dürfte ohnehin jedermann bekannt sein. Da diente es
doch eher der Gesundheit der Raucher(innen), wenn eine Zigarette zum Teil von selbst
im Aschenbecher verglühte und nicht inhaliert wurde.
Jetzt müssen Raucher(innen) permanent an der Zigarette ziehen, um ein Ausgehen dieser
zu verhindern. Dazu kommt noch die geringere Luftdurchlässigkeit was zu Folge hat, dass
stärker an der Zigarette gezogen werden muss und daher Schadstoffe intensiver inhaliert
werden.
Schachsinniges Argument für schwachsinnige Verordnung
Als Argument für diese Schwachsinnigkeit wird von der EU angeführt, dass diese Verord-
nung dazu dient Zimmerbrände zu verhindern, wenn beispielsweise eine Zigarette ins Bett
fällt. Da staunen wir aber, denn wie soll so ein Brand verhindert werden, wenn die ange-
zündete Zigarette unbemerkt ins Bett fällt und sich die Glut zwischen oder außerhalb der
beiden Bändchen befindet?
Eine Frage zur Zigarette mit verminderter Zündneigung bleibt allerdings noch offen. Diese
könnte möglicherweise von den Grünen – als Befürworter der Cannabisfreigabe – beant-
wortet werden. Gilt diese EU-Verordnung auch für Haschzigaretten? Immerhin besteht bei
eingerauchten Personen sehr leicht die Möglichkeit, dass ihnen ihr Joint unbemerkt ent-
gleitet.
*****
2011-11-17
Erstaunliches Hobby
Ein erstaunlicher Zeitgenosse ist der Tischlermeister Dietmar Erlacher aus dem 22. Wiener
Gemeindebezirk. Er ist seines Zeichens selbsternannter „Rauchersheriff“. Diese sinnige
Bezeichnung ist auch für sein Hobby zutreffend. Er jagt Raucher.
Kalter Kaffee?
Erlacher gibt an, er sei Krebspatient. Ob ihn das so verhärmte, oder das „Vernadertum“
bei ihm angeboren ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Es besteht natürlich auch die
Möglichkeit, dass er mit dem Gastgewerbe auf Kriegsfuss steht. Vielleicht hatte man ihm
kalten Kaffee oder warmes Bier serviert.
Die Sinnhaftigkeit
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens, haben wir im Jänner dieses Jahres den Beitrag
„Berufsdenunziant Nikotinsheriff“ verfasst. Wir finden auch nichts dabei, wenn in Speise-
lokale das Rauchen nicht gestattet ist. In Cafehäuser, Beisln und Bars ist unserer Meinung
nach, ein Rauchverbot nicht angebracht.
Auf dem Kreuzzug
Erlacher wirft den den Behörden in seiner „Webseite“ vor, keine Bestrebungen zu haben die
Einhaltung des Rauchverbotes zu kontrollieren. Aus diesem Grund sind Anzeigen von ihm,
dass einzige Mittel das bestehende Recht einzufordern. Aus diesem Grund versucht er auch,
mittels seiner Webseite, Deputysheriffs zu rekrutieren.
Nicht beliebt
Der selbsternannte Rauchersheriff beklagt sich, dass er und seine „Deputys“ immer wieder
beschimpft werden, wenn sie Anzeigen erstatten. Tja, man liebt zwar den Verrat, aber nicht
den Verräter. Diese Weisheit dürfte dem Herrn Erlacher entfallen sein.
Seine Ziele verfolgt er laut eigenen Angaben nur zum Selbstschutz, ohne eine oft behauptete
Militanz, meint der Law&Order-Mann auf seiner Webseite. Da ihm offensichtlich seine Helfer
ausgehen, greift er in die virtuelle Trickkiste.
Erlacher fordert ganz unverblümt, anonyme Anzeigen per E-Mail zu erstatten. Wir zitieren
wörtlich:
Warum wir lediglich anonyme Anzeigen senden: Wenn der Anzeiger namentlich bekannt ist,
dann muss er damit rechnen, dass er für eine Zeugenaussage vorgeladen wird. Die Behörde
ist jedoch gemäß Verwaltungsstrafgesetz §25 Abs.1 zur amtswegigen Verfolgung von
Verwaltungsübertretungen verpflichtet ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten und durch-
zufuhren, wenn sie von einem Verstoß Kenntnis erlangt hat (auf welche Weise auch immer!)
Nur keine Verantwortung tragen
Na wo kämen wir denn da hin, wenn sich Personen Ihrer Verantwortung stellen müßten,
nachdem sie jemanden angezeigt haben. Da ist es doch praktischer das Ganze anonym
zu tun ohne sich vor der Behörde äußern zu müssen, falls die Angezeigten den Sach-
verhalt vielleicht etwas anders darstellen.
Es entspricht schon der Tatsache, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist, stinkt und un-
nötiges Geld kostet. Erstaunlicherweise lebten aber Raucher und Nichtraucher bis dato,
mehr oder weniger harmonisch miteinander.
Die EU macht es möglich
Erst eine EU-Verordnung machte es möglich, dass sich Leute wie ein Dietmar Erlacher in
Szene setzen konnten. Unserer Meinung nach, erweisen Personen „ala Erlacher“ dem
Nichtraucherschutz keinen guten Dienst. Selbst Nichtraucher belächeln selbsternannte
Rauchersheriffs und ihre Methoden.
Fragt sich nur, welches Betätigungsfeld hatte der Tischlermeister vor dem Erlass der EU-
Raucherverordnung. Vielleicht war er den Parksheriffs behilflich und zeigte jeden an, der
im Halteverbot parkte.
Stauni
2009-11-08
Neues EU-Verbraucherschutzgesetz
Die EU plant eine neue Verbraucherschutz-Richtlinie für die „Neuordnung des Verbraucher-
privatrechts in Europa“.
Diese Richtlinie sieht für Fernabsatzverträge und für alle Verträge, die außerhalb von
Geschäftsräumen abgeschlossen werden, sehr strenge Regeln vor. Der Konsument ist berech-
tigt, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Vertrag in Anspruch zu nehmen.
Bei derartigen Geschäften muß der Konsument ein Bestellformular unterschreiben, dem ein
„Standard-Widerrufsformular“ beizuliegen hat.
Hier wird es im Dienstleistungsgewerbe, bei dem Aufträge auf der Strasse abgeschlossen
wurden und kein Vorinkasso getätigt wurde, nach dieser EU-Verordnung recht interessant
werden.
Taxifahrt zum Nulltarif
Rein juristisch könnte man jetzt gratis Taxi fahren. Ein Vertragabschluss über eine Taxifahrt
spielt sich in der Regel ausserhalb eines Geschäftsraumes ab, denn die Strasse wird wohl
nicht als Geschäftsraum zu bezeichnen sein.
Der Fahrgast spricht den Taxifahrer auf der Strasse, meist am Taxistandplatz an und
nennt ihm sein Fahrziel. Gemeinsam wird ein Bestellformular ausgefüllt, daß nach dieser
EU-Verordnung gesetzlich zu erfolgen hat.
Laut EU-Verordnung ist das Gratisfahren juristisch möglich
Der Fahrgast setzt sich ins Taxi und der Fahrer bringt ihn an das gewünschte Ziel.
Am Fahrziel angekommen überreicht der Fahrgast statt Geld, daß ausgefüllte
„Widerrufsformular“.
Sofern der Taxifahrer jetzt nicht zum ausflippen beginnt, wird er nun sachlich argumen-
tieren, daß er den Auftrag erfüllt habe und der Fahrgast durch seine Dienstleistung
bereichert wurde.
Falsch, denn jetzt kann der Fahrgast entgegnen, daß der Taxifahrer seine Leistung bereits
vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat und daher kein Geld bekommt.
Er habe als Konsument lediglich das 14-tägige Widerrufsrecht in Anspruch genommen.
Nun wollen wir uns ein derartiges Szenario in der Praxis gar nicht vorstellen. Aber es
beweist wieder einmal, wie realitätsfremd im Millionen Steuergelder verschlingenden
EU-Parlament, Gesetze und Verordnungen beschlossen werden oder werden sollen.
Stauni
2009-02-09