Haftprivilegien für prominente Straftäter


Causa Auer-Welsbach wird bei Justizministerin hinterfragt

„Herr  Auer-Welsbach hat persönlich und mit seinem Unternehmen AvW Invest zahlreichen
Personen  durch  seine  betrügerischen  Handlungen  großen  finanziellen und persönlichen
Schaden zugefügt. Viele Bürgerinnen und Bürger vertrauten – oft auch falsch beraten durch
Banken  und  Finanzberater –  große  Teile  ihres  Ersparten  im guten Glauben Herrn Auer-
Welsbach an und trauten seinen Versprechungen. Für seine Betrügerische Vorgangsweise
wurde  Herr  Auer-Welsbach  wegen  schweren  Betrugs,  Untreue  und Bilanzfälschung im
Jänner 2011  zu  acht Jahren Gefängnis verurteilt.  In letzter Zeit wurde aber der Straftäter,
der seine Haft eigentlich in der Justizanstalt Graz-Karlau absitzen sollte, in Kärnten wieder-
holt in der Öffentlichkeit gesehen“, berichtet FPÖ-NAbg. Martin Strutz.
 
Seit einigen Monaten soll es für den 56-jährigen Hafterleichterungen geben.  Er dürfe das
Gefängnis einmal in Monat ohne Bewachung verlassen, auch über Nacht, schildert Strutz.
„Bereits  nach  wenigen  Monaten  wurde dem prominenten Häftling ein gelockerter Straf-
vollzug zugestanden, bei dem er auch Ausgänge hat. Er muss auch keine Fußfessel tra-
gen,  um  den  Aufenthaltsor   feststellen zu können,  was  in Anbetracht einer möglichen
Fluchtgefahr  mehr  als  zu  hinterfragen ist.   Sollten die Berichte über diesen als extrem
gelockert zu bezeichnenden Strafvollzug stimmen, so ist es ein offener Affront gegen die
Grundsätze des Strafzweckes – und vor allem der Generalprävention.   Der Öffentlichkeit
wird deutlich vermittelt,  dass das tatsächliche Haftübel, welches gemäß der verhängten
Strafhöhe,  in Hinblick auf den angerichteten Schaden,  für angemessen erachtet wurde,
durch  den  geübten  Strafvollzug  zunichte  gemacht  wird“,  äußert FPÖ-Justizsprecher
NAbg. Dr. Peter Fichtenbauer dazu.
 
Strutz und Fichtenbauer haben bezüglich dieser Haftprivilegien von Herr Auer-Welsbach
eine parlamentarische Anfrage an die Justizministerin gestellt. (Quelle: APA/OTS)
 
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2013-01-31
 

Farce AWD-Klage

 

Tausende Anleger wollen ihr Geld zurück

  
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht Ernst: Der Finanzberater AWD
wird wegen struktureller Beratungsmängel in Sachen Immofinanz en masse geklagt.
Das Finanzberatungsunternehmen AWD muss sich jetzt warm anziehen. Denn der Verein
für Konsumenteninformation (VKI) wird eine Sammelklage gegen den Finanzdienstleister
AWD einbringen, nachdem sich 4500 mutmaßlich Geschädigte in Sachen Immofinanz-
und Immoeast-Aktien beim VKI gemeldet haben. Schaden: rund 45 Millionen €. ……..
Diese Pressemeldung haben wir unter folgendem Link gefunden:
 
http://www.wirtschaftsblatt.at/home/zeitung/aktuell/361783/index.do?_vl_pos=r.6.MOST

8.000 Betroffene in Österreich

 
Laut „Krone“ können bis zu 8.000 betroffene Österreicher den unabhängigen Finanz-
optimierer klagen, der bis zu 80 Mio Euro in den Sand gesetzt haben soll.
Der Weg ist einfach, man trete als Geschädigter die Ansprüche ab und der VKI bzw.
deren Prozesskostenfinanzierer tritt als Kläger auf. Für den Kunden sei lediglich ein
Organisationsbeitrag zu bezahlen.
Bevor der VKI oder sonstige Vereinigungen den Leuten falsche Hoffnungen machen
und ihnen Geld in Form eines „Organisationsbeitrages“ aus der Tasche ziehen,
mögen sie unter folgenden Link nachsehen.
http://www.vol.at/news/tp:vol:special_wirtschaft_aktuell/artikel/oebb-verlor-prozess-gegen-deutsche-bank/cn/apa-113715325
Hier geht es im Prinzip um die selbe Sache, die ÖBB fühlte sich nach einem Millionen-
verlust schlecht beraten und verklagte die Deutsche Bank. Prompt ging das Ganze in die
Hose und die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen.

Haftung bei schlechter Beratung

  
Anlageberater haften zwar für eine anlage- und anlegergerechte Beratung, jedoch nicht
für die Anlage selbst. Zum Vergleich, es haftet auch kein Bankberater für den Verlauf
eines „Prämiensparbuches“ oder eines „Bausparvertrages“.
Es sind zwar bei der Beratung nicht nur die Vorteile, sondern auch die Risiken von Anlage-
produkten darzustellen und es ist auf die persönliche Situation der Beratenen und
deren Erfahrung mit Anlagegeschäften einzugehen. Es sei auch notwendig, daß man auf
einer breiten Streuung eines Portfolios hinweist.

VKI erkennt Klagsaussicht

   
Hier will der VKI einen Ansatz zur Klage sehen, allerdings wird nicht er beweisen müssen
das der Anlageberater schlecht beraten hat, sondern liegt die Beweislast beim Ge-
schädigten. Auch wenn laut „Krone“ viele Finanzberater schlecht ausgebildet und völlig
ahnungslos sind, haben diese sicherlich nicht vergessen , sich ein Beratungsformular
unterzeichnen zu lassen.

Sollte nun ein „Geschädigter“ ein derartiges Beratungsformular unterzeichnet haben
und auch keine Videoaufnahme vom Beratungsgespräch haben, dann hat er äusserst
schlechte Karten.
 

VKI wirbt medienmässig für Klage

  
Umso erstaunlicher ist es, daß der VKI jetzt Leuten Hoffnungen macht, die ohnehin
bereits mehr oder weniger starke finanzielle Verluste hinnehmen mußten.
Die Chancen auf Erfolg sind äußerts gering, auch wenn so mancher selbsternannter
Konsumentenschutz-Guru etwas anderes behauptet.
Dies ist auch nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern es zeigt einfach die
gängige Praxis in solchen Gerichtsverfahren.
Verdienen werden in erster Linie die Anwälte und die Konsumentenvereinigungen,
die ja auch nicht von Luft und Liebe leben.

Neuerlicher Griff ins Geldbörsel

   
Aber der Geschädigte muß ohnehin einen finanziellen Beitrag an den Konsumenten-
schutzverein leisten und dieser wird so berechnet sein, daß es sich für den Verein
auszahlt auf jeden Fall zu klagen.
Selbst sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, daß die Geschädigten vor Gericht
Recht bekommen, werden diese auch kein Geld sehen.
AWD wird sich sicherlich nicht „warm anziehen“ wie sich das der VKI wünscht,
sondern einfach „die Kleidung wechseln“.
Die beklagte Partei und Prozeßverlierer wird einfach in Konkurs gehen und der Traum
von der Wiedergutmachung ist ausgeträumt.
Stauni
   
2009-02-14 

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