Gesetze sind für alle gültig – auch für den Bundespräsidenten und Herrn Ruck


FPÖ-Belakowitsch: „Die Asyllobby möge endlich die

österreichische Gesetzgebung zur Kenntnis nehmen“

 

„Was den tiefschwarzen Kammerfunktionär Walter Ruck ärgert und was nicht kann er gerne für sich behalten, vor allem dann, wenn es um die Umsetzung österreichischer Gesetze geht“, kommentierte heute die freiheitliche Sozialsprecherin NAbg. Dagmar Belakowitsch die gesetzeswidrigen Forderungen des Wiener Wirtschaftskammerpräsidenten Walter Ruck und richtete ihm aus, dass den Asyllobbyisten nun endlich ein Riegel vorgeschoben werden müsse. Faktum ist es hingegen, dass Asyl eben ein „Aufenthalt auf Zeit“ ist. Der Asylgrund ist gesetzeskonform regelmäßig, spätestens nach drei Jahren, nach Zustellung des positiven Bescheides, zu überprüfen. Ist kein Asylgrund mehr gegeben, ist diese Schutzfunktion nicht mehr nötig.

 

„Ist es wirklich so schwer, das Wort ‚Illegal‘ zu verstehen, oder ist es der Plan so mancher Einwanderungsbefürworter, Gesetze und damit den souveränen Staat samt Legislative und Exekutive auszuhebeln? Die vom österreichischen Nationalrat beschlossenen Gesetze sind für alle gültig, die sich in unserem Heimatland aufhalten, das gilt für Herrn Ruck genauso wie für unseren geschätzten Herrn Bundespräsidenten – ein Besuch bei einem Asylwerber mit einem negativen Asylbescheid macht diesen nicht legal – da hilft auch der Herr Bundespräsident nicht“, betonte die freiheitliche Sozialsprecherin.

 

„Politiker und Funktionäre sollen endlich in der Realität ankommen und nicht Masseneinwanderungsphantasien nachhängen. Ziel der Politik und der Kammern soll es viel mehr sein, attraktive Lehrberufe, Ausbildungsmöglichkeiten und für Unternehmen ideale Bedingen zu schaffen, um Fachkräfte auszubilden. Ein 22-jähriger Friseurlehrling aus Afghanistan mit negativem Aufenthaltstitel wird wohl kaum den österreichischen Fachkräftemangel lösen. Andererseits haben es österreichische Arbeitskräfte über 50 immer schwerer, ihren Arbeitsplatz zu behalten, oder wieder eine adäquate Anstellung zu finden. Gerade dieser Personenkreis hat eine jahrzehntelange Berufs- und Lebenserfahrung, sie haben lange und hart gearbeitet, den Staat mit ihren Steuern erhalten und haben es nicht verdient, auf ein berufliches und gesellschaftliches Abstellgleis verschoben zu werden. Die Bundesregierung und natürlich mit ihr die Freiheitliche Partei, wird der Asyl- und Zuwanderungsindustrie einen Riegel vorschieben – österreichische Gesetze sind für jeden in unserem Land geltend – für Herrn Ruck genauso wie für einen sich illegal in Österreich aufhaltenden Einwanderer“, bekräftigte Belakowitsch. (Quelle: APA/OTS)

 

*****

2018-08-21


Tschetschene will Polizisten zum Scheißen schicken


Zudem Beleidigungen gegenüber der Frau des Außenministers

 

Es ist schon auffällig, dass immer wieder in Österreich lebende Tschetschenen nicht gewillt sind Gesetze zu akzeptieren.  Auf Facebook trat nun wieder der bereits amtsbekannte Mansur M. (nennt sich auf FB „Goldenberg“) in Erscheinung.  Zwar nicht in so aggressiver Form wie sein Landsmann Abuu S., aber immerhin kündigte er an, dass er Polizisten zum Scheißen schicken werde.  Für seine Ankündigung erhielt er auch rege Zustimmung aus seinem tschetschenischen Freundeskreis.  Im nachfolgenden Screenshot sind einige der geposteten Kommentare ersichtlich.

 

 

Auch an Beleidigungen gegenüber der Frau des Außenministers sparte der Tschetschene nicht und bezeichnete diese öffentlich als eine „nackte Hure“.

 

*****

2017-02-12


Wieder einmal eine Blamage für Angela Merkel


Kennt die deutsche Kanzlerin bzw.

ihre Berater, die eigenen Gesetze nicht?

Bei  ERSTAUNLICH  ist  man  wahrlich  kein  Fan des türkischen Despoten Recep
Erdogan.   Allerdings finden wir,  dass  das Schmähgedicht von Jan Böhmermann
nichts mehr mit Satire zu tun hat.   Es ist schlicht und einfach eine plumpe Beleid-
igung.  Aber das ist nicht der Tenor unseres Beitrages.
Wir  fragen  uns,  warum  sich  Angela  Merkel. – die nach Erdogans  Pfeife tanzt –
für die Strafverfolgung von Böhmermann stark gemacht hat?   Kennt die deutsche
Kanzlerin – oder zumindest ihre Berater – die eigenen Gesetze nicht?  Sie hätten
bloß im Strafgesetzbuch nachschlagen müssen.
Zum  Zeitpunkt als Böhmermann sein Schmähgedicht auf Erdogan vortrug,  war
dieser  definitiv  nicht in Deutschland.  Damit dürfte sich die Strafverfolgung oder
gar eine Verurteilung des deutschen Staatskünstlers erledigt haben.
*****
2016-04-16

Andere Länder, andere Gesetze


Die kuriosesten Gesetze für Auto-

und Mietwagenfahrer weltweit

Wer  mit  dem Mietwagen  im  Ausland unterwegs ist,  sollte sich vorab über die jeweiligen
Gesetze  zum  Autofahren  informieren.   Denn  in  manchen  Ländern gelten Regelungen,
die  stark von dem  abweichen,  was  Fahrer  aus  ihrer  Heimat  kennen.   Die Mietwagen-
Verleihfirma „billiger-mietwagen.de“ hat  die  ausgefallensten  Gesetze für  Autofahrer auf
der ganzen Welt zusammengestellt.
– Russland: In Russland müssen Fahrer von zu schmutzigen  Autos mit einem Bußgeld
von  200  Euro  rechnen.   Da  unklar  ist,  wie  der russische Staat  „schmutzig“ definiert,
sollten  Mietwagen-Kunden  bei  der  Übernahme  auf  einem sauberen Auto bestehen.
– Dänemark: Bevor Autofahrer in Dänemark losfahren, müssen sie nicht nur Funktionen
wie  Bremsen,  Licht  und  Lenkung  am  Wagen  prüfen,  sondern auch nachsehen,  ob
jemand  unter  dem  Auto liegt.   Sollte  letzteres  der  Fall sein,  darf der Motor nicht ge-
startet werden.
– USA: In den USA überraschen mehrere Bundesstaaten mit ungewöhnlichen Gesetzen
für  Autofahrer,  so  beispielsweise  Alabama,  wo  das  Fahren mit verbundenen Augen
verboten  ist.   In Colorado sollten  Reisende möglichst keinen schwarz lackierten Miet-
wagen   leihen,  da  sie  mit   diesem   sonntags  nicht   fahren   dürfen.   Das  Gesetz  in
Minnesota verbietet es, einen Gorilla auf dem Autorücksitz zu befördern. In Oklahoma
dürfen Autofahrer während der Fahrt keine Comics lesen, in Tennessee nicht schlafen.
– Italien: Im italienischen  Ort Eboli bestraft der  Gesetzgeber das Küssen im Auto mit
einem Bußgeld von 500 Euro.
– Deutschland: Deutsche Fahrer dürfen zwar nackt im  Wagen sitzen und auch fahren,
denn  das  Auto  gilt als privater Bereich.  Wer jedoch unbekleidet aus dem Fahrzeug
aussteigt, muss mit einer Geldstrafe von 40 Euro rechnen.
Auch Vermieter von Leihwagen haben für ihre Kunden verschiedene landesspezifische
Regelungen festgelegt,  beispielsweise zu Themen wie grenzüberschreitenden Fahrten
oder Mindest- und Maximal-Alter des Fahrers. (Quelle: APA/OTS)
*****
2014-08-12


Schlepper als Flüchtlinge getarnt im Servitenkloster


Wurden im Servitenkloster neue „geschäftliche Kontakte“ geknüpft?

Für  3 Millionen  Euro  muss  eine  alte  Frau viel stricken.   Nicht so  „Erwerbstätige“  in der Asyl-
industrie.  Für  das  Schleppen von vorwiegend pakistanischen Staatsbürgern,  wurde pro Mann
und Nase  10.000,- Euro kassiert.   Das Bundeskriminalamt hat sechs Personen festgenommen,
denen  nachgewiesen  werden  konnte,  dass  sie  in  den vergangen Monaten 300 Personen ge-
schleppt haben.   Das macht summa summarum 3 Millionen Euro. Die Polizei geht aber davon
aus, dass von den Schleppern bis zu 1.000 Personen illegal in den EU-Raum gebracht worden
sind.
An  und  für sich wäre die obige Meldung nicht besonders erstaunlich,  wenn diese nicht durch
ein  pikantes  Detail  „geschmückt“  wäre.   Drei dieser kriminellen Gesellen sind Personen die
angaben,  dass sie in ihrer Heimat  Pakistan verfolgt werden und logierten   – wie es der Zufall
wollte –   im  Servitenkloster.   Möglicherweise  war  diese  Unterkunft absichtlich gewählt,  um
von dort aus weitere  „geschäftliche“  Kontakte knüpfen zu können.
Während  noch  bis  gestern  die  linke  Gutmenschen-Clique  lauthals  gegen den Vollzug öster-
reichischer  Gesetze  zu Felde zog,  haben diese bis dato zu den Schleppern aus dem Serviten-
kloster  noch keine Stellungsnahme abgegeben.   Aber vermutlich wird diese noch in der Form
„…alles gelogen und inszeniert….“  kommen.
Den  normal  denkenden  Österreicher(innen)  –  und  das  ist  glücklicherweise die  Mehrheit –
sei  aber  in diesem Zusammenhang folgendes in Erinnerung gerufen:   „Wenn ausländische
Kriminelle  behaupten,  dass  sie verfolgt werden,  darf das noch lange kein  Grund sein ihren
Worten blauäugig Glauben zu schenken und sie mit Sympathie, Geld und Sachleistungen zu
überschütten, wie das bei den Asyl-Erpressern geschehen ist.“
Allerdings hat die ganze Angelegenheit auch ihre gute Seite.  Hoffentlich werden der Bevölker-
ung nun die Augen geöffnet,  nachdem sich jetzt herausgestellt hat, dass die angeblich armen
Flüchtlinge  in  Wahrheit schwerreiche Kriminelle sind.   Man darf aber auch gespannt sein , ob
die Innenministerin dem Asylbetrugs-Spuk im Servitenkloster ein Ende setzt und es in Zukunft
gar nicht mehr zu einem solch unwürdigen Schauspiel kommen lassen wird.
*****
2013-07-30

Gesetze gelten auch für Gutmenschen und Ausländer


Die Innenministerin reagierte zwar spät, aber doch

Die  Aufregung rund um die Abschiebung von acht Scheinasylanten,  die ja schon in der Ver-
gangenheit  durch  die Besetzung der Votivkirche und Pseudo-Hungerstreiks von sich reden
gemacht haben, ist völlig irrwitzig und keinesfalls nachvollziehbar. Die Innenministerin Mikl-
Leitner schien nun endlich genug davon zu haben, sich von diesen Rechtsbrechern auf der
Nase  herumtanzen  zu lassen.   Endlich wurde sie ihrem Job gerecht und exekutierte öster-
reichische Gesetze.
Offenbar hat die vereinigte Gutmenschen-Clique noch immer nicht begriffen,  dass Gesetze in
Österreich auch für Ausländer Gültigkeit haben.   Es kann in einem Rechtsstaat nicht angehen,
dass  gewisse  Teile  der  Bevölkerung  offen  zum  Rechtsbruch  aufrufen und diejenigen,  die
diese Gesetze zu exekutieren haben als Ausländerfeinde und Nazis zu verunglimpfen.
Erstaunlich  finden  wir es auch, dass sich Kardinal Schönborn „bestürzt“  zeigt und Fuat Sanac,
Präsident  der  islamischen Glaubensgemeinschaft, „empört“ ist,  weil dem Rechtsstaat letztlich
doch  zumindest  teilweise  zum Durchbruch verholfen wurde.   Den geistlichen Würdenträgern
sei in Erinnerung gerufen, dass es in Österreich das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche
gibt.   Das zu ignorieren und gleichzeitig auch noch den Rechtsstaat in Frage zu stellen, ist ein
starkes Stück.
Die  Grünpolitikerin  Alev  Korun  findet  es  „menschlich nicht hinnehmbar“,  dass  diese  Rechts-
brecher endlich abgeschoben werden. Für uns zeigt dies einmal mehr ihre negative Einstellung
gegenüber unserer Rechtsordnung. Als auf unsere Verfassung vereidigte Abgeordnete mehr als
8.000 Euro  pro  Monat zu kassieren,  aber dann an den Grundfesten unserer Republik,  nämlich
den  Gesetzen,  zu rütteln,  finden wir jedenfalls mehr als erstaunlich.   Nur gut,  dass die Grünen
in  der  österreichischen  Innenpolitik  kaum Bedeutung haben.  Und hoffentlich bleibt dies auch
so.
*****
2013-07-29

ORF: Abkassierversuch ohne Leistung erbringen zu wollen

 


Körberlgeld – Beschaffung mit neuen Digital-Karten

Ein heißes Thema zur Zeit ist die zu entrichtende Zwangsgebühr an den ORF, welche durch
die GIS eingehoben wird. Man mag es nicht glauben, aber die staatliche Zwangsgebühren-
anstalt  scheut  nicht  einmal  davor  zurück  Entgelt  einheben zu wollen,  ohne dafür eine
Leistung zu erbringen.
Nachfolgendes  Schreiben  flatterte all  jenen ORF-Kunden ins Haus,  die sich vor 5 Jahren
eine  ORF-DIGITAL-SAT-Karte kaufen mussten, da der staatliche Rundfunk seine analoge
Ausstrahlung in eine digitale umwandelte.
Screen: © erstaunlich.at
Obiges  Schreiben erhielt auch der Herausgeber dieses Online-Magazins.   In diesem wird
lapidar  mitgeteilt,  dass  die  technische Lebensdauer der  ORF-DIGITAL-SAT-Karte über-
schritten  sei  und man sich auf eigene Kosten eine neue Karte lösen müsse.  Gleichzeitig
wird  dem  ORF-Kunden  mitgeteilt,  dass sein Nutzungsvertrag  (zum Datum des Ablaufs
seiner Karten) gekündigt wird.
Da  das  ORF-Programm  ohnehin nicht zu den Programm-Highlights in der internationalen
TV-Szene zählt und man auch in Sendungen wie ZIB odgl. ohnehin nur vorgekaute system-
gerechte  Nachrichten  vorgesetzt  bekommt,  war  es  für den Herausgeber dieses Online-
Magazins unter anderem ein willkommener Grund der GIS mitzuteilen,  dass es für sie ab
dem 2. April 2013 kein Programm-Entgelt mehr geben wird.
Als Rechtsgrundlage wurde die  Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes GZ: 2009/17/
0084 vom 10.05.2010 herangezogen. Der Kern dieses Urteils ist nachfolgender Rechtssatz:

Nach  dem  hg.  Erkenntnis  vom  4. September 2008, Zl. 2008/17/0059,  kommt es für die
Nutzung des Programmangebotes auf den Begriff der „betriebsbereiten Rundfunkempfangs-
anlage“ an. Eine solche ist aber nur dann gegeben, wenn mit ihr der Empfang (sämtlicher)
Fernsehprogramme des ORF möglich ist, für die ein Versorgungsauftrag besteht. Eine Ver-
pflichtung zur Entrichtung des Programmentgeltes liegt demnach nur dann vor, wenn eine
betriebsbereite  Rundfunkempfangsanlage  vorhanden  ist;   „betriebsbereit“  bedeutet  in
diesem  Zusammenhang,  dass  mit  ihr der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag
umfasster Programme des ORF möglich sein muss.

Keine Programmversorgung aber weiter abkassieren wollen

Obwohl  sich mit der Deaktivierung der Karte seitens des ORF eindeutig klar herausstellte,
dass  keine technische Voraussetzung mehr gegeben war dessen Programme zu empfan-
gen,  wollte  die  Zwangsgebührenanstalt  nicht  aufgeben  und  schickte  nachfolgendes
Schreiben.
Screen: © erstaunlich.at
Liest man sich obiges Schreiben durch, könnte man zur Annahme kommen, dass der Ver-
fasser  nicht  in  der  Lage  war  eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sinner-
fassend  zu  lesen  oder  diese  ihm  egal  war  und  er  mit seinem Brief versuchte,  den
kündigungswilligen Kunden absichtlich in die Irre zu führen.

Das  funktionierte  aber  nicht beim Herausgeber dieses Online-Magazins.  Mit diesem ist
nicht  gut  Kirschen  essen, speziell  wenn  es um Abzocke oder Doppelmoral geht. Also
kam es  in Folge zu einem längeren und intensiven Telefongespräch.   In diesem erklärte
eine  Dame  der GIS unter anderem doch tatsächlich,  dass es zumutbar wäre eine neue
ORF-DIGITAL-SAT-Karte zu kaufen oder man alle Fernseher entfernen müsse.
Es ist in der Tat erstaunlich,  welche seltsamen Argumente seitens der Zwangsgebühren-
anstalt ins Rennen geführt werden, um weiterhin ungeniert abkassieren zu können.  Das
mit dem Entfernen der TV-Geräte ist natürlich absoluter Schwachsinn.
Was die „Zumutbarkeit“  der Anschaffung einer neuen Digital-Karte betrifft,  kann es sich
wohl  nur um einen schlechten Scherz handeln.   Es ist wohl keinem Menschen zumutbar,
mit einem Vertragspartner – der einseitig (offenbar aus reiner Profitgier)  einen bestehen-
den Vertrag aufkündigt –  ein neues Vertragsverhältnis einzugehen.   Der ORF hat sich in
diesem Fall als unzuverlässiger Vertragspartner erwiesen.
Jedenfalls  lange  Rede  kurzer  Sinn,  der Herausgeber von  www.erstaunlich.at ließ sich
nicht „papierln“. Der netten Dame bei der GIS wurde mitgeteilt, dass der ORF ab 02.04.13
kein Programm-Entgelt mehr erhalten werde. Und sollte man bei der Zwangsgebührenan-
stalt gegenteiliger Meinung sein,  stünde der Rechtsweg offen.   Diese Ankündigung hatte
offenbar gesessen und man dürfte begriffen haben,  dass nicht jeder mit dem „Sportkap-
perl-Schmäh“  einzufangen  ist.   Denn  einige  Tage nach dem Telefongespräch trudelte
nachfolgendes Mail ein.

Screen: © erstaunlich.at
Was ist aus dieser Geschichte zu schließen? Niemand sollte sich von seltsamen Schreiben
oder gleichartigen Argumenten des ORF bzw. der GIS ins Bockshorn jagen lassen.  Wenn
keine  technische  Voraussetzungen  mehr gegeben sind ORF-Programme zu empfangen,
dann  braucht  auch  kein  Programm-Entgelt  mehr bezahlt werden.  Einzig und allein ist
eine  minimale Fernsehgebühr fällig,  die der Bund über die GIS einheben lässt.  Eine Art
Fernseher-Steuer sozusagen.  So sehen es jedenfalls die Höchstrichter am Verwaltungs-
gerichtshof.   Und  auch die staatliche  Zwangsgebührenanstalt ORF wird sich an besteh-
ende Gesetze bzw. Judikatur halten müssen.

*****

2013-03-19

Statt Abschiebung erfolgte Umzug ins Servitenkloster


Geht jetzt die Erpressung des Rechtsstaates weiter?

Ist  das  nicht erstaunlich,  jetzt haben sich die ohne Verfolgungsgrund illegal eingereisten
Pakistani doch dazu herabgelassen, sich ins wärmende Servitenkloster zu reichlich Speis
und Trank zu bequemen. Natürlich muss jetzt ein Dialog über ihre Forderungen wie Gratis-
Sat-TV,  Gratis-Internet  und  Gratis-Öffis stattfinden.   Denn wenn ihre Forderungen nicht
erfüllt  werden  haben  sie  bereits  angekündigt,  den  Protest  „wieder wo anders  hin zu
tragen und eventuell wieder ein Gebäude zu besetzen.“
 
Für  uns  und  vermutlich auch für jeden Menschen mit normalem Rechtsempfinden ist es
unverständlich,  wieso  für  Illegale  die eindeutige österreichische Gesetzeslage gebogen
werden  soll.   Das  österreichische Recht sieht vor,  dass Asylwerber,  die sich unter Vor-
spiegelung falscher Tatsachen –also erfundene Verfolgungsgründe – bei uns in die soziale
Hängematte legen wollen, abzuschieben sind.
 
Darüber hinaus  dürfte  überhaupt  kein Asylwerber  – egal,  ob verfolgt oder nicht  –  über
den  Landweg  zu  uns  kommen,  weil er im ersten sicheren Drittstaat sein Asylansuchen
abzugeben  hat  und  nicht  in  einem  Land  seiner  Wahl,  in  dem  er  mit möglichst viel
Sozialleistungen  rechnen  kann.  Das  kann  man  mit  kürzesten  Verfahren  klären und
Asylbetrüger umgehend abschieben.   Die Möglichkeit, mit  anderen Begründungen Folge-
anträge zu stellen,  gehört unterbunden.“
 
Überhaupt fragen wir uns wie es sein kann, dass sich jeder Staatsbürger an die Gesetze
zu halten hat,  Asylwerber dagegen aber nicht.   Asylbetrug ist eine kriminelle Tat.  Und
wer Kriminelle unterstützt, wird automatisch zum Beitragstäter.
 
*****

2013-03-05
 

Votivkirche: Die Stimmung scheint zu kippen


Kardinal Schönborn redet Tacheles

Nun scheint die Stimmung zu kippen, denn Kardinal Schönborn übte heute heftige Kritik an
jenen  Aktivisten,  die  die  Flüchtlinge  in  der Votivkirche für ihre Ideologie missbrauchen.
Der Kirchenmann machte auch kein Hehl aus seiner Enttäuschung,  dass die Hilfsangebote
nicht angenommen wurden.

Schönborn wörtlich: „Diese Aktivisten wollten eine Änderung des Systems um jeden Preis,
koste es auch die Gesundheit der Flüchtlinge.  Diese Ideologen scheuen vor nichts zurück.
Das sei erschütternd. Bei den sogenannten Aktivisten handle sich um Personen, denen es
sehr gut geht und die sich nicht die Finger schmutzig machen wollen.“
Man  muss dem Kardinal für seine klaren Worte zu den linksextremen Asylaktivisten in der
Votivkirche  durchaus  Respekt  zollen,  doch  jetzt  müssen  seinen  Worten  auch  Taten
folgen.   Es  kann  nicht  angehen,  dass  ein  Gotteshaus  seit Wochen von Aktivisten und
Wirtschaftsflüchtlingen  in  Beschlag  genommen  werden  kann und die Erzdiözese dabei
seelenruhig zusieht.

Über die Hälfte der Kirchenbesetzer sind unbekannter Herkunft

Faktum ist jedenfalls, dass von den 69 „Flüchtlingen“ in der Votivkirche 24 Personen aus
Pakistan  stammen,  wobei  davon 16 einen rechtskräftig negativen Asylbescheid haben.
Die acht übrigen Pakistani sind derzeit noch in der Berufungsinstanz.   Das bedeutet, sie
sind in erster Instanz ebenfalls bereits negativ beurteilt worden.
Besonders spannend ist jedoch die Tatsache,  dass 35 Personen in der Votivkirche unbe-
kannter Herkunft sind und dass deren Asylstatus weder dem Innenministerium noch den
Asylbehörden bekannt ist. Warum die Exekutive in diesen Fällen keine Identitätsfeststell-
ungen vorgenommen hat, ist jedenfalls völlig schleierhaft und nicht nachvollziehbar.
Die restlichen zehn Flüchtlinge stammen aus Algerien, Nigeria, Marokko und Afghanistan,
wobei deren Asylstatus derzeit offen ist.  Auch der Kardinal sollte jedenfalls zur Kenntnis
nehmen,  dass  die  österreichischen Behörden die Mehrheit der Kirchenbesetzer bereits
zumindest  einmal  als  Asylwerber abgewiesen hat und auch bereits rechtskräftig abge-
wiesene Asylwerber innerhalb der Votivkirche als sogenannte „Flüchtlinge“ firmieren.
Im Sinne der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung,  sind diese Personen jedenfalls
so schnell wie möglich  abzuschieben. Denn es kann nicht angehen, dass dieses Klientel
und ihre linksextremen Asylaktivisten,  auf die Gesetze pfeifen und dem Rechtsstaat auf
der Nase herumtanzen.
*****

2013-01-28
 

Wir lassen uns nicht erpressen


Kennt Kardinal Schönborn die österreichischen Gesetze nicht?

„Die Kirche wird weiter solidarisch mit den  notleidenden Flüchtlingen in der Votivkirche sein
und  bei der Asylpolitik auf notwendige Verbesserungen der Gesetze drängen“,  so Kardinal
Christoph  Schönborn  in  seiner gestrigen Freitags-Kolumne für  die Gratiszeitung „HEUTE“.
 
Schönborn hielt weiter fest, dass die Flüchtlinge keine Verbrecher sondern Menschen in Not
sind.  Zugleich kritisierte er und distanzierte sich von einem Inserat der FPÖ, dass ebenfalls
in der  „HEUTE“  geschalten war.  In diesem wurde angeprangert, dass Asylbetrug Unrecht
ist und alle Unterstützer Beitragstäter sind.
 
Das FPÖ-Inserat in der Tageszeitung HEUTE
 
Interessant ist die Tatsache,  dass Schönborn die Kirchenbesetzer als Menschen in Not be-
zeichnete.   Vielleicht scheint es  ihm entgangen zu sein, dass diesen Quartiere angeboten
wurden.   Allerdings  lehnten sie diese ab und bevorzugen es mit der Besetzung der Votiv-
kirche den Rechtsstaat zu erpressen.  Und das macht sie zu Rechtsbrecher.
 
Mit  seinem  Verständnis  und  Sympathiebezeugung für die Besetzer der Votivkirche,  ent-
fernt sich der Kardinal unserer Meinung nach nicht  nur immer mehr von seiner Gemeinde,
sondern auch vom Rechtsstaat.   Missbilligung  der  österreichischen Gesetze und Gutheiß-
ung  der  Schändung einer katholischen Kirche durch Muslime ist höchst problematisch.  In
diesem Zusammenhang  stellt  sich  für  uns  die Frage,  warum diese Leute nicht Zuflucht
in einer Moschee gesucht haben?
 
Mit  seiner  gestrigen medialen Stellungnahme,  stellt Schönborn den Rechtsstaat in Frage
und  wirbt  um  Verständnis  für  die kriminellen Handlungen  der  muslimischen Besetzern
der Votivkirche.  Und wenn der Kirchenmann der Meinung ist, dass diese keine Verbrecher
sind,  dann müssen wir ihm folgendes entgegenhalten.
 

Streifzug quer durchs Strafgesetzbuch

Die  Illegalen,  deren  Asylansuchen  mangels  Verfolgung  in  der Heimat durch die Bank
bereits rechtskräftig negativ beschieden wurden, verstoßen gegen folgende Paragraphen
des Strafgesetzbuches:
 
§ 108  Täuschung,  § 126  schwere  Sachbeschädigung,  § 146  Betrug,  § 147  schwerer
Betrug, § 188 Herabwürdigung religiöser Lehren und § 189 Störung einer Religionsübung,
zudem  gegen  das  Asylgesetz  § 15 Mitwirkungspflichten von Asylwerbern im Verfahren
und gegen das Versammlungsgesetz § 2 Anmeldung einer Versammlung.
 
Die  Unterstützer  verstoßen  gegen  § 281 StGB  Aufforderung  zum Ungehorsam gegen
Gesetze und § 282 StGB Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheiß-
ung mit Strafe bedrohter Handlungen.
 
Damit  sind  die  Aussagen im FPÖ-Inserat und die Forderung nach Abschiebung,  wenn
notwendig auch mit Zwangsernährung, durchaus gerechtfertigt.   Und ein Satz trifft den
Nagel genau auf den Kopf:  „Wir lassen uns nicht erpressen.“
 
*****

2013-01-19
 

Das AMS


GASTAUTOREN – BEITRAG


Wieder hat das AMS (Arbeitsmarktservice) bewiesen, dass es immer am längeren Ast sitzen
muss!? Da zählen persönliche Befindlichkeiten nicht und besondere Lebenslagen schon gar
nicht, wie ich aus eigener Erfahrung leidvoll behaupten kann.

Diesmal hat es jedoch das AMS zu weit getrieben und so bleibt zu hoffen, dass endlich auch
die  Justiz sowie die  Regierung dem unglaublichen treiben des AMS ein Ende macht.   Doch
musste dazu erst ein verzweifelter Mensch seinen Fuß einbüßen??   Offenbar ja, denn sonst
gibt  man ja den Ämtern und  Behörden stets Recht und unsere Justiz schaut im Normalfall
einfach zu!?

Da  werden Menschen ohne  Rechtsgrundlage einfach zu Dingen gezwungen,  die sie nicht
wollen  und / oder  nicht  können!   Da werden Menschen in  Schulungen gezwungen,  die
weder dem AMS noch dem Arbeitssuchenden etwas bringen,  nein nur den Betreibern der
Schulungsstellen, die wie die Schwammerl aus dem Boden sprießen, damit das AMS weiter
Klienten schicken kann – auf Steuerzahlers Kosten natürlich.

Da werden Menschen einfach in den Ruin gezwungen, weil sie einfach mündige Bürger sind
und  sich gegen die allmächtige AMS Beamtenschaft auflehnen.  Oder gar nicht in der Lage
sind das vom AMS verlangte zu tun,  nur weil es ein eigenwilliger AMS Betreuer einfach ver-
langt.

Da  werden  Menschen  in Bürokratie begraben und einfach hängen gelassen bis diese end-
lich  abgeschlossen  ist,  ohne  Arbeit,  ohne  Geld  und  meist  auch ohne weitere Hilfe.  Da
werden  Menschen unaufgeklärt gelassen und so auch ihrem Schicksal, mit den entsprech-
enden Folgen.

Die Folgen daraus sieht man ja jetzt, Selbstverstümmelung aus Verzweiflung weil man über-
fordert war und sich so dazu genötigt sah.   Wie oft habe ich mir ähnliches überlegt,  nach
Krebs, nach schweren Unfallfolgen, mit körperlichen Gebrechen,….

Ja  auf solche Ideen kommt man und geholfen wird einem nicht,  nicht vom AMS, nicht von
den Sozialversicherungen, nicht von Ländern & Gemeinden!? Man ersäuft in Bürokratie und
rechtswidrigem  Verhalten der Verantwortlichen,  fühlt sich so wehrlos und damit auch wert-
los, doch das sieht keiner und wenn doch, dann wird’s ignoriert!

Wenn  dann  mal  etwas  auffliegt,  wie in diesem fall,  dann heißt es einfach:  „der ist selber
schuld, wir  haben  alles getan was wir konnten“  oder  „es handelt sich um einen bedauer-
lichen Einzelfall“

Doch nichts von beiden ist wahr, es geschieht täglich,  doch das wird einfach in Grund und
Boden geschwiegen! So bleibt zu hoffen, Dass endlich Vater Staat handelt und dem treiben
ein Ende setzt, wie in vielen anderen Bereichen auch (z.B. Jugendämter, …) und die Verant-
wortlichen voll und hart zur Verantwortung zieht.

Darüber hinaus  ist  das  ASVG  sowie das ALVG (und noch viele, viele andere Gesetze)  als
verfassungswidrig anzusehen,  da es der schweren Nötigung Tür und Tor öffnet.   Darüber
hinaus entspricht es ganz und gar nicht dem  Gleichheitsgrundsatz wie er in der Verfassung
festgeschrieben steht. So besteht dringender Handlungsbedarf durch Gerichte und Gesetz-
geber!!

Erich Weber

2012-04-02
 

Gelten die Gesetze für A1 nicht?


Kein Zuschlag mehr für Papierrechnungen

Welcher Vorzeigebetrieb die  TELEKOM  ist bzw.  war,  kristallisierte sich im Telekom-
U-Ausschuss  so richtig heraus.   Dieser Zustand hat sich  offenbar auch nicht seit der
vorjährigen  Fusionierung mit  A1  geändert.   Allerdings meinen wir mit unserer Kritik
nicht die kleinen Mitarbeiter(innen) des Unternehmens, sondern dessen Management.
 
Nach jahrelangen Rechtsstreitereien steht seit dem  21.Februar 2012 fest, dass Tele-
kommunikationsanbieter  verpflichtet sind ihren  Kund(innen) schriftliche Rechnungen
auszustellen und dafür nichts verrechnen dürfen.
 
Eigentlich  ist dies logisch,  denn jeder ordentliche  Kaufmann ist verpflichtet an seine
Kund(innen)  unentgeltlich Rechnungen in Schriftform auszustellen.   Diese Logik war
bei den Telekommunikationsanbietern offenbar nicht vorhanden,  machten sich doch
diese nebenbei ein beträchtliches Körberlgeld,  indem sie für Rechnungsausstellungen
extra Gebühren kassierten.
 

A1 will weiter abkassieren

Jedenfalls ist mit dieser Unsitte seit dem 21. Februar 2012 Schluss.   Dies wurde auch
unübersehbar  in  fast allen Tageszeitungen und unüberhörbar in  Hör- und Rundfunk
verlautbart.   Aber offenbar  lesen die  Manager(innen) bei  A1  keine Zeitungen und
hielten die Radio- und Fernsehmeldungen für einen verfrühten Aprilscherz.
 
Ganz  abgesehen  davon,  dürfte der  Führungsriege bei  A1  die Gerichtsentscheidung
egal gewesen sein. Dies wollen wir mit diesem Beitrag unter Beweis stellen.  Ein Kunde
erhielt am 27.02.2012 seine Rechnung von A1, die mit 23.02.2012 datiert ist.   Für die
Bearbeitung seiner Zahlung (ist gleich Rechnung – Anm. der Red.)  wurde nach wie vor
ein Betrag von 2,08 Euro (exkl. Mwst) verrechnet.
 
 
Auf ERSTAUNLICH-Nachfrage erklärte man seitens A1, dass es sich um eine Überschneid-
ung gehandelt habe,  da die Rechnung schon vor dem 21.02.2012 fertigstellt war.  Dies
haben wir so gelten lassen,  da sich der Abrechnungszeitraum laut Rechnung vom 18.01.
bis 17.02. erstreckt.  Wir  haben bezüglich dieser Rechnung keinen Beitrag verfasst.
 
Allerdings  trauten  wir  dem  Frieden  nicht  und  werteten  das Argument mit der Über-
schneidung als faule Ausrede. Wie Recht wir hatten beweist nachfolgende A1-Rechnung,
die uns ein Leser zukommen ließ.
 
 
Auf der obigen Rechnung erstreckt der Abrechnungszeitraum vom 24.01. bis zum 23.02.,
also über den Stichtag des 21.02.2012 hinaus.  Das Rechnungsdatum ist der 01.03.2012.
Demnach  war  eine Überschneidung hier nicht möglich.   Auf ERSTAUNLICH-Anfrage war
man  seitens A1 verwundert und konnte sich beim besten Willen nicht erklären,  wie der
Zuschlag für die „Bearbeitung Ihrer Zahlung“  zustande kam.
 
Wir finden es erstaunlich,  dass ein Unternehmen wie  A1  nicht in der Lage ist eine dem
Gesetz entsprechende Rechnung auszustellen.  Oder liegt gar Absicht vor und man hofft
bei  diesem  Telekommunikationsanbieter darauf,  dass die Kunden den ungesetzlich ver-
rechneten Zuschlag übersehen und einzahlen?
 
Wir  vermuten,  dass der Passus:  „Bearbeitung Ihrer Zahlung“  von den  A1-Rechnungen
demnächst verschwindet und möglicherweise durch einen anderen Wortlaut ersetzt wird.
Dabei  sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.   Die Rechtfertigung für z.B. einen „Früh-
lingszuschlag“ wird sich sicher irgendwo im kleingedruckten Text der AGB finden.
 
*****

2012-03-11
 

Wien statt Lüttich?


GASTAUTOREN – BEITRAG

Die Auswüchse fehlgeschlagener Integrationspolitik

 

Der jüngste Terroranschlag im belgischen Lüttich ließ nicht nur fünf Todesopfer zurück, sondern
auch verstörte, aus ihrer Ruge gerissene Menschen. Wie konnte das passieren? Nordine Amrani,
Sohn  marokkanischer Einwanderer,  war schon bisher auffällig gewesen.   Erst im Oktober ver-
gangenen Jahres war Amrani auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden,  wo er seit
2007  eine knapp fünfjährige Haftstrafe wegen illegalen  Waffenbesitzes und Rauschgiftdelikten
verbüßt hatte.

 

Für viele Medien war es von der ersten Sekunde an klar  – ein Rechtsextremer,  ein Ausländer-

hasser,  ein Waffennarr.   Über diese bevorzugte,  politisch korrekte  Einstufung wurde wesent-

licheres übersehen. Jemand wirft Handgranaten in die Menge, feuert wahllos mit einem Sturm-

gewehr. Beides verbotene Waffen, beides in der arabischen Community in Europa leicht erhält-

lich. Wie schon beim Anschlag in Oslo wird nicht gefragt:
 
Wie kann man solche Terroranschläge verhindern?

Sind Behörden darauf vorbereitet?

 

Übertragen wir das Szenario auf Wien.   Jemand wirft zur Hauptverkehrszeit beispielsweise im

Jonas-Reindl (passende Tatorte bieten sich in großer Zahl an) Handgranaten und schießt dann

hemmungslos um sich.   Mit ein wenig Schießausbildung könnte ein einzelner Terrorist an sol-
chen  Plätzen  dutzende  Tote,  hunderte Verletzte  verursachen, sich dann  bequem selbst er-

schießen, oder in die Luft sprengen. Wer könnte es verhindern?
 
Die  islamistische Szene  (und damit meine ich nicht die Moslems)  genießt in Wien praktisch

Narrenfreiheit. Niemand darf sie und ihre Aktivitäten kontrollieren,  überwachen.  In jedem ein-

zelnen Sicherheitsbericht der letzten Jahre ist das BVT bemüht,  nur nicht anzustreifen. Öster-
reich sei doch fast sicher, heißt es regelmäßig.

 

Subversive  Ausbildung radikaler Elemente,  illegaler Waffenhandel, dicke Kontakte zur internat-

ionalen terroristischen Szene,  Finanzierung bekannter Terroristen,  all das mag niemand hören

oder sehen.   Sonst würde man sofort des Rassismus, des Ausländerhasses beschuldigt werden.

Nicht nur in Belgien, auch in Österreich fehlt der politische Wille, Anschläge zu verhindern.

 

Die  Polizei wäre mit Attentaten dieser Art völlig überfordert.   Wenig hat sich geändert seit dem

Überfall  auf die OPEC.   Streifenpolizisten sind  auf solche Extremfälle  nicht vorbereitet,   vielen
Beamten fehlt selbst die notwendige Waffenausbildung,  die auch der beliebte Pfefferspray nicht
ersetzen kann.   Einsatzgruppen wie  die Cobra sind zu weit entfernt,  kämen jedenfalls  zu spät.

Private dürfen weitgehend keine Waffen tragen, sind damit wehrlose Opfer. Video-Überwachung

ist bei Terroranschlägen nutzlos, das ist anderswo schon lange bekannt.
 
Die Kapazitäten des Bundesheeres sind verschwunden.   Antiterror-Ausbildung nicht gefragt.  Die

Garde,  deren ureigenster Auftrag der Schutz wäre,  ist zu einem  Ausstellungsstück verkommen,
für  Schutzzwecke  nicht  verwendbar,  geschweige denn für Extremeinsätze.   Würde jemand in
Wien  eine  Botschaft überfallen,  wäre das Gros  der Polizei und  das gesamte Bundesheer zum
Zuschauen verurteilt.  So der politische Wille.
 
Zittern wir,  ob es auch bei uns zu einem solchen Anschlag kommen wird.  Die Regierung ist mit

dem  Gendern der Bundeshymne  und der Gesetze ausgelastet,  die Wiener Stadtverwaltung mit

krampfhaftem Suchen nach erhöhbaren Steuern und Tarifen.  Die Sicherheit der Bevölkerung ist

unwichtig.  „Die“ Sicherheit ist gendergerecht, neue Steuern kann man damit nicht begründen.

 

Beste Grüße

XY

2011-12-15
 

Bevorzugung der Tageszeitung „Heute“


Gesetzlich geregelte Gebrauchsabgabe

Jedermann muss für die Benützung von öffentlichem Wiener  Gemeindegrund (oder dazu-

gehörigen Anlagen,  Grünstreifen,  dem Untergrund oder dem Luftraum) eine Gebrauchs-

abgabe bezahlen,  wenn der Gemeindegrund dem öffentlichen Verkehr dient und der Ge-
brauch über die Widmungszwecke der Fläche hinausgeht  (z. B. Schanigärten, Lagerung

von Material, Veranstaltungen, Anbringen von Schildern und Ankündigungstafeln).

 

Die Benützung von öffentlichem Wiener Gemeindegrund setzt zusätzlich eine Bewilligung

voraus, für deren Bearbeitung  auch eine Verwaltungsgebühr eingehoben wird.


Im Volksmund wird die Gebrauchsabgabe auch Luftsteuer genannt.   Dabei ist es vollkom-
men egal, ob ein Hausbesitzer an seinem Haus eine Flach-Reklametafel anbringt oder es
sich um die Zeitungsständer an Sonn- und Feiertagen handelt.

 

Wir fassen zusammen. Jeder der öffentlichen  Wiener  Gemeindegrund zweckentfremdend

in Anspruch nehmen will,  hat dies kostenpflichtig bewilligen zu lassen und muss eine jähr-

lich vorgeschriebene Gebrauchsabgabe entrichten.

 

Erstaunliche Ausnahme für die Gratiszeitung „Heute“

Aus gut informierter,  jedoch nicht bestätigter  Quelle wurden wir in Kenntnis gesetzt, dass

die Tageszeitung „Heute“  keine Gebrauchsabgabe an die Gemeinde Wien entrichten muss.

Diesen Umstand fanden wir erstaunlich, beansprucht doch die  Gratis-Zeitung mit ihren Zeit-
ungsboxen öffentlichen Wiener Gemeindegrund.

 

Umfangreiche Recherchen beim Wiener Kontrollamt ergaben, dass kein Kontrollamtsbericht
bezüglich der Gebrauchsabgabe der Tageszeitung  „Heute“  vorliegt.   Wir haben dann bei
der zuständigen Wiener Magistratsabteilung recherchiert. Jede(r) Sachbearbeiter(in) redete
sich auf das Datenschutzgesetz aus, um uns keine Auskunft erteilen zu müssen.

 

Aber wir ließen nicht locker und „erwischten“ nach zahlreichen Telefonaten endlich eine Per-
son, die unserer Anfrage nicht mit der Alibiausrede eines angeblichen Datenschutzes auswich.
Dieser stellten wir ebenfalls die Frage,  ob die Tageszeitung „Heute“ für ihre Zeitungsboxen
– die auf öffentlichem Wiener Gemeindegrund stehen –  eine Gebrauchsabgabe bezahlen oder
nicht. Nachfolgendes E-Mail erhielten wir als Antwort.

 

 

Warum verzichtet die Gemeinde Wien auf eine Einnahme?

Da staunen wir aber,  während für jedes noch so kleine Schild an einer Hauswand oder für
alle anderen Zeitungsständer eine jährliche Gebrauchsabgabe eingehoben wird, verzichtet
die Gemeinde Wien bei der Tageszeitung  „Heute“ ganz freiwillig auf diese Gebühr. Ledig-
lich  eine  Verwaltungsabgabe  bei  der  Bewilligung   – die ohnehin jedermann bei einem
Bewilligungsverfahren bezahlen muss –  ist zu entrichten.

 

Da stellt sich die berechtigte Frage warum dies so ist.   In letzter Zeit wurde immer öfters

hinter  vorgehaltener Hand gemunkelt,  dass eine Teilhaberschaft der  SPÖ an  der Gratis-

zeitung „Heute“ bestehen soll. Das würde auch erklären, warum dieses Zeitung eine jener

ist, die bei der  der Inseratenvergabepraxis roter  Ministerien und  der rot-grünen Wiener

Stadtregierung besonders profitieren.

 

Wir sind nicht in Kenntnis ob die Nichtentrichtung der Gebrauchsabgabe gesetzlich gedeckt

ist und wenn ja, dann hängt hier die Optik gewaltig schief. Denn Gesetze und Vorschriften

sollten für jedermann(frau) gleich gelten.

 

*****

2011-11-24
 

Multikulturelles Österreich


Presseaussendungen der BPD Wien

Nach unserem heutigen Beitrag über die gefasste Jugendräuberbande, wollen wir unseren

Leser(innen) noch drei Presseaussendungen der Bundespolizeidirektion Wien zu Kenntnis

bringen.

 

Raufhandel in Wien Donaustadt endet mit Messerstich

Am 11.11.2011 fand das all jährlich stattfindende „Opferfest“ verschiedener ethnischer Grup-

pierungen (aus dem arabischen Raum) im Haus der Begegnung in der Bernoullistraße statt.

Gegen 21.20 Uhr kam es auf der Straße zwischen mehreren Irakern und drei Ägyptern, die
soeben das  Fest besuchen wollten,  zu einem Streit aus  unbekannter Ursache.   Im Zuge
dessen eskalierte die Situation und es entfachte sich ein Raufhandel im größeren Ausmaß.

 

Einer der Beteiligten zückte dabei ein Messer und versetzte einem 21-jährigen Schüler einen
Rückenstich in die Lunge, sowie eine Verletzung am Oberarm und am Kopf.   Zwei weitere

Opfer  erlitten leichte  Verletzungen im  Kopf- und Gesichtsbereich.   Danach liefen die Be-
schuldigten davon, anwesende Zeugen verständigten sofort die Polizei.

 

Drei Männer wurden kurze Zeit später im Zuge der Sofortfahndung im Nahebereich ange-
halten und festgenommen.   Der 21-jährige Mustafa A. befindet sich derzeit in der Justiz-
anstalt  Wien  Josefstadt  in  Untersuchungshaft.   Die  beiden  anderen  Beschuldigten,
Mohammed A. (18) und Adian A. (18) wurden auf freiem Fuß angezeigt, sie sind teilge-
ständig.   Der 21-jährige Schwerverletzte b efindet sich nach  wie vor im Krankenhaus,
Lebensgefahr besteht nicht.

 

Das  Landeskriminalamt Wien Außenstelle Nord  (Gruppe Weninger / Leitung:  Oberst
Zeilinger) ermittelt.

 

Festnahme nach Schussabgabe in einem Lokal in Wien

In den frühen Morgenstunden des 12.11.2011 befand sich der stark alkoholisierte Üzeyir G.
in einem Lokal in der Fröhlichgasse.   Während der 33-jährige Maurer allein sein Getränk
einnahm, zog er völlig unmotiviert eine Faustfeuerwaffe aus seinem Hosenbund und feuerte
mehrmals in den Plafond des Lokals.

 

Die anwesenden Gäste flüchteten teilweise aus dem Gasthaus und verständigten die Polizei.
Die rasch eingetroffenen WEGA-Beamten konnten den Beschuldigten noch im Lokal überwält-
igen und festnehmen.   Der Mann war bei der Vernehmung  hinsichtlich der  Schussabgabe
geständig und gab seine starke Alkoholisierung als Rechtfertigung an. Bei dem Vorfall wurde
niemand verletzt. Üzeyir G. befindet sich derzeit in der Justizanstalt Wien Josefstadt in Unter-
suchungshaft.

 

Zwei Festnahmen nach Einbruchsdiebstahl in Trafik in Wien

Heute gegen 04.15 Uhr erging von einer Trafik in der Grundäckergasse ein Alarm an den

Polizeinotruf. Beim Eintreffen der Polizisten wurde eine aufgebrochene Eingangstür vorge-

funden.

 

Beim Durchsuchen der Räumlichkeiten wurden der 25-jährige Ömer A. und der 27-jährige

Sami D. auf der Toilette gestellt und festgenommen.   Das klassische Einbruchswerkzeug

(Stemmeisen und Schlitzschraubendreher) wurde sichergestellt.

 

Die zwei Beschuldigten befinden sich derzeit in Haft.   Die Erhebungen durch das Landes-

kriminalamt Wien sind im Gange.

 

Zahlreiche derartige Presseaussendungen

Die obig angeführten Beispiele sind nur ein kleiner Auszug aus den Presseaussendungen

der Bundespolizeidirektion Wien von gestern. Wollten wir alle Aussendungen der letzten
drei  Monate aus  Österreich veröffentlichen,  würde dies den  Rahmen dieser Webseite
sprengen.

 

Dabei meinen wir aber nur polizeiliche Presseaussendungen in denen Namen wie Mustafa,

Mohammed, Üzeyir, Ömer, Sami, Ali, Achmed, Abdullah, Abu und dergleichen vorkommen.

Natürlich  leben in Österreich  auch viele Personen mit Migrationshintergrund,  welche sich

anständig verhalten und die Gesetze unseres Landes achten.

 

Allerdings gibt es auch zahlreiche Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund,  die

sich einen Dreck um österreichisches Recht scheren und ihren Lebensunterhalt durch krimi-

nelle Handlungen bestreiten. Dazu kommen noch kulturelle Auseinandersetzungen zwischen

Migranten,  die wie aus  ihren  Heimatländern gewohnt,  mit Waffengewalt  gelöst werden.
Dies  zu bestreiten ist ebenso falsch und gefährlich wie zu behaupten,  dass alle Ausländer
kriminell wären.

 

Und wenn dann ein Polizeibeamter berechtigte Kritik am Einwanderungssystem übt, finden

sich sofort linke Gutmenschen, welche die Aussagen für unangebracht und gefährlich halten.

Personen wie Herper (SPÖ) oder Rücker (Grüne) sitzen in ihren elfenbeinernen Türmen und

haben von der Realität offenbar nicht die geringste Ahnung.

 

Das Multikulti-System in Österreich hat unbestritten auch erhebliche Schattenseiten,  welche

von Politiker(innen) der SPÖ und der Grünen nicht erkannt oder nicht erkannt werden wollen.

Man soll ja bekannter Weise niemanden etwas Schlechtes wünschen. Aber vielleicht wäre es

notwendig, dass realitätsfremde linke Gutmenschen selbst einmal zum Opfer von kriminellen

Migranten werden. Ein solches Negativerlebnis würde ihre Einstellung möglicherweise ändern.

 

*****

2011-11-15
 

Gleiches Recht für alle?


Lebende Fackel

Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese  weigerte Schutzgeld zu bezahlen.  Der Vorfall spielte sich im  10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.

Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich.  Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus  dem Koffer-

raum seines Wagens.  Dann überschüttete er die Frau mit  Benzin und der Zuhälter zündete
sie an.

Erschütterndes  Detail  am  Rande.  Zuerst  probierte  der  Gewalttäter  die  Kleidung  seines

Opfers in  Brand zu stecken,  doch dies  funktionierte nicht.  Er lies  jedoch nicht  von seinem
Vorhaben ab  und zündete in  Folge die benzingetränkten Haare der Frau an,  worauf deren
Kopf lichterloh in Flammen stand.

Kein Mordversuch

Dass diese  Frau überlebte,  grenzte ohnehin  an ein Wunder.  Einige Zeit  später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.

Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet,  muss  damit  rechnen dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe

geparkten Pkw geholt.

Was  die  Staatsanwältin zu  dieser  Anklage  bewogen hat,  wird vermutlich  ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde,  weil es sich beim Opfer  „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-

delt  hat und  man sich in  Gepflogenheiten rumänischer  Kultur  nicht  wirklich  einmischen
wollte.

Kültür-Urteil

Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-
fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner  Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf,  Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht.  Beim Prozess im Straflandesgericht Wien,  wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter  billigte dem Täter zu,  in einer „allgemein begreiflichen,  heftigen Gemütsbe-
wegung“  gehandelt zu haben.  Auf Grund  des Migrationshintergrundes  des Täters kam
man zu  dem Schluss,  dass zwar  „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“,  aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich  sagen wir,  denn nach  normalem Rechtsempfinden  liegen in  beiden Fällen

Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklage
und dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.

Erstaunliche Unterschiede

Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der  Ausübung  seines  Dienstes um  vier Uhr morgens  in einem  Supermarkt  einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei.  Als
Dank wurde  er zu acht Monaten  bedingter Haftstrafe  verurteilt und darf  noch mit  „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.

Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) 
ins Haus stehen wird,  der das  Kleinkind seiner  Freundin erschlagen
hat,  vermuten aber  dass dieser  mit keiner  Mordanklage zu  rechnen hat,  sondern  mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.

Dass es  aber zu einer  gerechte Ausgeglichenheit kommt,  versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-

einigung darzustellen.

Kritik nicht erwünscht

Alle erstaunlichen  Anklagen und Urteile der  letzten fünf  Jahre aufzuzählen,  würde den
Rahmen dieser  Webseite sprengen.  Wer aber nun  wagt die  Justiz zu kritisieren,  gerät
in die Gefahr,  selbst in  deren  Mühlen zu geraten. Denn nach  Aussage eines  obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der
Justiz gefährdet ist.

Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-

ten Artikel  (PDF-Download)  des  Dr. Andreas Unterberger,  jedoch  wird  in  diesem der
Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.


Quelle: andreas-unterberger.at

*****

2011-03-02
 

Freund und Helfer


Interessante Frage im TS-Forum

Der folgende Beitrag wird so einigen Polizeibeamten nicht gefallen, aber diese Webseite
existiert nicht zum  Zwecke des Gefallens  von Personen  oder Berufsgruppen.  Es hat je-
doch  jeder  die Gelegenheit,  sich zum  jeweiligen Thema  in der  Kommentarfunktion zu
äußern und auch Kritik zu üben.

Im TS-Forum,  welches auch  vom  Herausgeber  dieser  Webseite  mäßig  bis regelmäßig

besucht wird, stellte ein User sinngemäß die Frage, warum sich die Polizei bei politischen
Umstürzen immer auf die Seite der Machthaber stellt und sich nicht mit dem Volk solidari-
siert.

Jede Medaille hat zwei Seiten

Wir möchten  vorauschicken,  dass wir  keineswegs  Feinde der  Polizei sind  und vor der
normalen Arbeit der  Beamten(innen)  grossen  Respekt haben.  Wir sind auch  der Mein-
ung,  dass jeder Staat dieser  Welt einen Polizeiapparat zur Aufrechterhaltung der öffent-
lichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, sowie zur Verbrechensaufklärung benötigt.

Allerdings  hat jede  Medaille zwei Seiten und  wir wollen in diesem  Beitrag,  die nicht so

Glänzende aufzeigen. Die Polizei vollzieht als Exekutive, Gesetze und Anordnungen der
Legislative und ist zusätzlich mit dem staatlichen Gewaltmonopol ausgestattet.

Dieses staatliche Gewaltmonopol machen sich Machthaber von Staaten, gelegentlich bis
öfters zu Nutzen,  um ihre eigenen  Interessen durchzusetzen. Wenn sie dabei auf Wider-
stand im Volk treffen, benützen sie ganz einfach die Polizei, um diesen zu brechen.

Egal ob Dritte Welt oder westeuropäisches Land

Dabei ist es  unerheblich, ob es sich um ein  Drittes Weltland oder ein  zivilisiertes Staats-
gefüge handelt. Typisches Beispiel ist unser Nachbarland Deutschland. Während Merkel
und Co  sich über die  Vorgangsweise der  tunesischen  Polizei mokieren,  vergessen sie
die jüngst vergangenen, äußerst brutalen Polizeieinsätze im eigenen Land.

Ohne Unterschied wurden dabei Umweltaktivisten, welche gegen einen Castor-Transport
demonstrierten oder Pensionisten und Kinder in Stuttgart  (Stuttgart 21),  Opfer exzessiver

Polizeigewalt. Die Beamten haben ganz offensichtlich auf Befehl gehandelt.

Um einen solchen Befehl auszuführen, darf ein Mensch nicht über die Eigenschaft des selb-

ständigen   Denkens verfügen,  sondern  muss ein  bedingungloser  Befehlsempfänger sein.
Dies  dürfte auch  ein besonderes  Aufnahmekriterium sein,  um in  den Polizeidienst  aufge-
nommen zu werden.  Personen mit ausgeprägter Willensstärke  und der Tendenz ihre Mein-
ung auch öffentlich zu vertreten, werden bei der Polizei mit Sicherheit nicht alt.

Eine Dienstzeit, drei Diensteide

Ein gutes Beispiel  für  bedingungsloses  Nichtdenken ist,  dass  es in Österreich  vorkam,
dass ein und  dieselben Beamten  auf  drei  völlig  verschiedene Staatsformen  ihren  Eid
leisteten.

Da gab  es die  Generation von  Polizisten  die ihren  Eid auf die  1. Republik,  dann auf das

Tausendjährige Reich und zu guter Letzt auf die 2. Republik leisteten. Diese Beamten sind
mittlerweile schon verstorben oder es existieren noch einige als Pensionisten.

Wer nun einwirft, dies sei schon lange her und wird sich nicht wiederholen, der befindet sich

im Irrtum.  Es ist nicht  die Schlechtigkeit,  sondern  ausgeprägte  Existenzangst,  die willens-
schwache und zum bedingungslosen Dienen geborene Personen derartige Manöver durch-
führen  lassen.  Bei der  Polizei fällt es  halt besonders auf,  da die  Bevölkerung  unmittelbar
betroffen sein kann.

Wie bereits eingangs erwähnt, besteht die Notwendigkeit der Polizei um nicht in anarchische
Zustände  zu versinken.  Allerdings  diese als  Freund und Helfer  zu  bezeichnen,  ist  schon

etwas vermessen.  Denn Freunde verprügeln keine Freunde,  auch wenn  es ihnen befohlen
wird.

*****
<<
2011-01-30
 

Bloger missachtet Gericht


Marcus J. Oswald lebt

Lange Zeit haben wir vom selbsternannten Machtfaktor der Internets,  Marcus J. Oswald,
nichts mehr gehört. Wir dachten schon er sei verstorben, ausgewandert oder habe sich
zwecks Selbstfindung in ein Kloster zurückgezogen.
Nachdem  er sich im  Vorjahr mit  Gott und  der  Welt  zerstritten hatte  und selbst Word-
press.com dem Gratis-Bloger die Freundschaft kündigte, indem sie seinen Blog abdrehten,
verschwand Oswald plötzlich von der virtuellen Bildfläche.

Erste Lebenszeichen

Sein Lebenswerk „Blaulicht und Graulicht“ wurde gnadenlos vernichtet. Diese unumstöß-
liche Tatsache, löste beim Machtfaktor vermutlich eine Schreibblockade aus.  Nun gibt es
wieder die ersten schwachen Lebenszeichen von ihm. Er kreierte einen neuen Blog unter
dem Namen „Rotlicht Wien“.
In diesen Blog kopierte er alte Beiträge seines zerstörten Lebenswerk. Mit Beginn, des im
heurigen  Jahr eröffneten Prozesses gegen den Chefinspektor Franz P.,  im Wiener Lan-
desgericht, erwachten die Lebensgeister von Oswald.

Virtueller Protokollführer

Auf seinem Blog verfasste er ein Art „Protokoll“ des Prozessverlaufes.  An und für sich
nichts  ehrenrühriges,  wenn da nicht ein gewisser Punkt wäre,  der jegliche  moralische
Werte eines Gerichtsreporters missen lässt.
Ein so alter Fuchs wie Marcus J. Oswald müsste nämlich wissen, dass Fernseh- und Hör-
funkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Fotoaufnahmen von Verhandlun-
gen der  Gerichte unzulässig sind.  Dies ist sowohl in der Strafprozessordnung,  als auch
im Mediengesetz niedergeschrieben.
Strafprozessordnung § 228 (4)
Screen: Jusline
Mediengesetz § 22
Screen: Jusline
Aber  wie es sich  mit  selbsternannten Machtfaktoren  eben so verhält,  glauben diese sich
nicht an Gesetze halten zu müssen. Und so fotografierte Marcus J. Oswald  heimlich und
versteckt,  während  der Gerichtsverhandlung.  Aber dem  nicht genug,  veröffentlichte er
nachfolgendes Foto auf seinem Blog.  Wir haben die Gesichter der anwesenden Personen
geschwärzt.
Screen:  Rotlicht Wien

Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Abgesehen davon, dass sich Marcus J. Oswald über ein gesetzliches Fotografierverbot
hinwegsetzt,  verletzt er  die  Persönlichkeitsrechte  der  im  Gerichtssaal  anwesenden
Personen. Wir sind auf die Reaktion der verhandelnden Richterin gespannt,  wenn sie
von diesem Umstand erfährt.
Oswald scheint wieder im selben Stil anzufangen, mit dem er aufgehört hat. Seine Art
und sein Benehmen, werden ihn vermutlich wieder ins virtuelle Nirwana befördern.
*****

2011-01-27
 

Hundeattacke in Tirol


Kaum beachteter Unglücksfall

Ein von den meisten Medien kaum beachteter Unglücksfall, war gestern auf www.orf.at zu
lesen.  Dem  Internet-Portal  war der Vorfall auch keine Schlagzeile wert, sondern brachte
die Meldung unter „ferner liefen“.

Bub von Opas Hund schwer verletzt

Diese fast verharmlosende Zeile titelte den Beitrag auf der ORF-Webseite. Was war gesche-
hen?  Ein siebenjähriger Bub wurde in Kramsach (Tirol) vom  Langhaar-Collie seines Groß-
vaters angefallen und schwer verletzt. Der Hund attackierte das Kind am Kopf und fügte ihm
schwere Bisswunden an Ohr und Hinterkopf zu.

Notarzt und Rettung versorgten den Buben noch an Ort und Stelle, bevor er ins Krankenhaus

eingeliefert wurde.  Dort wurde er dann sofort operiert.   Wann der Knabe das Spital verlassen
darf, stand zunächst nicht fest.  Ein tragischer Vorfall wie er  leider immer  wieder vorkommt.

Lassie

Der  Collie ist ein schottischer Schäferhund und gelangte in den  60er-Jahren  durch die TV-
Sendung  „Lassie“  zu ungeheurer Popularität.  In Österreich ist er  heutzutage sehr  selten
vertreten und hat den Ruf eines Luxushundes.

Kampf-Collie?

Da wäre es doch unangebracht gewesen, wenn Medien diesen Hund als „Kampf-Collie“
bezeichnet hätten. Wäre der attackierende Hund ein Rottweiler, Pitbull oder Staff gewesen,
kann sich jeder sicher sein, wie die Schlagzeile über diesen Vorfall gelautet hätte. Außer-
dem wäre die Story in jeder Tageszeitung auf der Titelseite gestanden und hätte für mehr-
ere Tage medialen Zündstoff geliefert.

Auch siebengescheite Politiker hätten sich wieder zu  Wort gemeldet und mit  Unterstützung
von S(chw)achverständigen untermauert, wie wichtig ein Kampfhundegesetz und der Kampf-
hundeführerschein ist.  Die Collie-Attacke in Tirol führt  jedoch jegliche  Einteilung in gutmüt-

ige und gefährliche Hunderassen  ad absurdum.

Rasseneinteilung und Kampfhunde

Eine Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist Unsinn. Normalerweise sind Hunde
Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familienverbandes eingegliedert.
Allerdings darf nicht vegessen werden dass jeder Hund, egal welcher Rasse er angehört,
unberechenbar ist und es daher auch aus diesem Grund zu Biss-Attacken kommen kann.

Ebenfalls gibt es die Rasse „Kampfhund“ nicht. Ein Kampfhund ist eine Hund, der für Hun-

dekämpfe abgerichtet wurde.  Zugegebener Weise steigt die Gefahr eines Hundeangriffes
natürlich,  wenn sich ein geistiger  Tiefflieger aus Gründen seines  Minderwertigkeitskom-
plexes einen Hund hält, der mühelos einem Menschen schweren Schaden zufügen kann.

Hundeführerschein

Dass der Hundeführerschein auch kein adäquates Mittel zur Verhinderung eines Hunde-
angriffes ist, beweist der traurige Vorfall im November des Vorjahres. Da wurde das Klein-
kind eines Polizeidiensthundeführers, von seinem eigenen Rottweiler getötet.

Das dieser Mann die Qualifikation zur Führung eines solchen Hundes hatte,  wird wohl nie-
mand in Abrede stellen. Trotzdem kam es zu dem tödlichen Unfall. Der Hundeführerschein
hat die vorrangige Aufgabe, Geld in die maroden Gemeindekassen zu spülen.

Reine Abzocke

Profilierungssüchtige Politiker drängen sich aber immer wieder in den Vordergrund und ver-
suchen mit Argumenten, die weder Hand noch Fuß haben, Gesetze oder deren Entwürfe zu
verteidigen. Mit Kampfhunde-Führerscheinen und Gesetzen die eine besondere Haltung der
sogenannten gefährlichen Hunde vorsehen, wird den Leuten nur ihr Geld aus der Tasche ge-
zogen.

*****

2010-08-04
 

Bürgernahe Gemeinde Wien

 

Abzocke Kurzparkzone

Welcher Autofahrer/besitzer kennt sie nicht, die „Wiener Parkraumverordnung“. Was eigent-
lich zum Wohle der Geschäftleute und Anrainer auf belebten Einkaufsstrassen gedacht war,
wurde zu einer gewaltigen Abzocke umfunktioniert.

In allen Bezirken innerhalb des Gürtels, sowie im 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk und
rund um die Stadthalle, darf man sein Auto nur dann auf öffentlichen Verkehrsflächen
abstellen, wenn dafür bezahlt wird.

Die Parksheriffs

Zur Überwachung des modernen Raubrittertums an der Melkuh der Nation, setzt  die
Gemeinde Wien, hoch intelligente und sportlich trainierte Überwachungsorgane, die
im Volksmund genannten „Parksheriffs“ ein.  

Ausnahmen für Anrainer

Weil es sich die roten Bonzen der Wiener Stadtregierung jedoch nicht mit den Ein-
wohnern der betroffenen Bezirke komplett verscherzen wollten, wurde das sogenannte
„Parkpickerl“ für Anrainer eingeführt, welches natürlich auch nicht gratis ist.

Obwohl im „§ 45 der Strassenverkehrsordnung“ (Ausnahmen in Einzelfällen) kein
einziges Wort steht, das Zulassungsbesitzer und Fahrzeuglenker ident sein müssen,
besteht der Magistrat auf die Vorlage eines Führerscheines.

Infoblatt  eines magistratischen Bezirksamtes
 

Leseprobleme und deren Folgen

Aus der offensichtlichen Unfähigkeit ein Gesetz zu lesen, kann sich nun für
Betroffene in den jeweiligen Bezirken, folgende Situation ergeben. Sollte das
Auto zum Beispiel auf die Ehefrau angemeldet sein und diese keinen Führer-
schein besitzen, erhält man kein Parkpickerl.

Geht man davon aus, dass sich die meisten Arbeitnehmer bis spätestens 19:00 Uhr
zu Hause einfinden, kann im obig angeführten Fall, das Auto nicht mehr stressfrei

geparkt werden, da die Kurzparkzone bis 22:00 Uhr gilt.

Kein gemütlicher Familienabend

Da eine Höchstparkdauer von 1,5 Stunden erlaubt ist, darf der Lenker das Auto um
spätestens 20:30 Uhr umparken. Richtig angenehm, wenn man von einem anstreng-
enden Arbeitstag nach Hause gekommen ist.

So bürgernah verhält sich Häupl und Co zu den Einwohnern der Stadt Wien. Vielleicht
sollten diese bei der nächsten Gemeinderatswahl daran denken, wenn sie ihr Stimme
abgeben.

Stauni

  
2009-10-18
  

Nicht alle Richter sind gleich

 

Standesansehen

Gemäß § 57 Richterdienstgesetz hat sich ein Richter im und außer Dienst vorwurfsfrei zu
benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen
oder die Achtung vor dem Richterstand schmälern könnte.

Gleichheitsgrundsatz egal

Beamte im allgemeinen und Richter im besonderen können die ihnen vom Staate über-
tragenen Aufgaben nur dann restlos erfüllen, wenn ihr dienstliches und außerdienstliches
Verhalten vorwurfsfrei ist. Entsprechende besondere Disziplinarvorschriften sind daher
geboten und verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 7 Abs 1 B-VG und
Art 2 StGG 1867.
So ist zumindest,  der oben angeführte Text wörtlich in den „Vorschriften“ niedergeschrieben.
Da wird sogar über den Gleichheitsgrundsatz hinweggegangen, da ein Richter eine untadelige
und nicht angreifbare Personen sein muss.

No Fun for Judges

Einem Richter ist zum Beispiel der private Kontakt mit  „Prostituierten“ untersagt. Das heißt
ein Bordellbesuch wäre ein standeswidriges Verhalten und hätte dementsprechende dienst-
liche Folgen für ihn.
Da dem Rotlichtmilieu erhöhte Bereitschaft zu kriminellen Verhalten  nachgesagt wird, wäre
es daher ein Dienstvergehen, wenn ein Richter längere Zeit freundschaftliche Beziehungen
zu einer oder mehrer Personen aus dieser Szene unterhält.
Alle diese Weisheiten sind in dementsprechenden „Vorschriften“ verankert. Aber nicht nur
die Inanspruchnahme der käuflichen Liebe würden einem Richter erhebliche Schwierigkeiten
in seinem Amt bereiten, auch bei der wahren Liebe muss er auf der Hut sein.

Aidstest nicht so wichtig

Sollte ein Richter die Liebe seines Lebens gefunden haben, so ist der Aidstest zweitrangig.
Als erstes Dokument muss ein Leumundzeugnis auf den Tisch gelegt werden. Denn eine
Ehe mit einer vorbestraften Frau, würde ebenfalls ein „Dienstvergehen“ darstellen.

Wahrung der Menschenrechte

Ja so ein Richter hat es wirkliche schwer, denn er darf sich nicht so unbekümmert wie „Otto
Normalverbraucher“ verhalten, da er das Standesansehen wahren muss. Bei derartig
hohen Anforderungen an das Richteramt darf man sich doch erwarten, das ein Richter bei
der Ausübung seines Amtes zumindest die Menschrechte wahrt.

OGH vs. EMGR

Da ist es doch erstaunlich das Österreich immer wieder vom „Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte“ gerügt und wie in diesem „Fall“ sogar verurteilt wurde.
Beim gegenständlichen  „Verfahren“ ging es um seine Besachwalterung und Zwangsver-
steigerung ein Wohnung, bei diesem der OGH zu Ungunsten der Beschwerdeführerin
enschieden hatte.

Das Urteil das EMGR

Der EGMR jedoch entschied in dieser Causa einstimmig folgendes:
——————————————————————————————————
Dass eine Verletzung von Art. 8 EMRK stattgefunden hat.
Dass eine Verletzung von Art. 1 Protokoll No. 1 stattgefunden hat.
Dass die Republik Österreich der Beschwerdeführerin innerhalb von 3 Monaten EUR
30.000,– für nichtvermögensrechtliche (immaterielle) Schäden und EUR 200,– an Kosten
zuzüglich Steuern zu bezahlen hat.

Die Kleinen hängt man

Da ist es doch erstaunlich, dass ein Bordellbesuch oder gar eine Ehe mit einer Vorbestraften
eines kleinen Bezirksrichters kriminalisiert wird, während die Verurteilung von Höchstrichtern
durch den EGMR ohne Konsequenzen für diese bleibt, denn eine solches Urteil dürfte offen-
sichtlich dem Standesansehen nicht schaden.
Stauni
  
2009-10-01
  

Keine Abschiebung für Drogendealer

 

Der VwGH-Spezialist

Ein einschlägig vorbestrafter und heroinsüchtiger serbischer Drogendealer, ist mittlerweile
Spezialist für die Bekämpfung gegen Abschiebungsbescheide. Bereits 2008 hatte er erfolg-
reich einen negativen Bescheid aus dem Jahre 2006 beim VwGH bekämpft.
 
In diesem war es um die Frage gegangen, inwieweit der Aufenthalt des Mannes die öffent-
liche Ordnung oder Sicherheit in Österreich gefährden würde.

Neuer Bescheid

Der Ersatzbescheid des Innenministeriums erfolgte 2009, in dem wiederum gegen den
Serben entschieden wurde. In diesem wurde festgehalten, dass der heroinsüchtige Mann
wegen Erwerbs, Besitzes, Weitergabe und Konsums diverser Drogen zu mehreren Frei-
heitsstrafen rechtskräftig verurteilt wurde.

Auch habe er sich anderer Delikte wie gefährliche Drohung, Körperverletzung und schweren

Raub schuldig gemacht. Selbst mehrfache Haftstrafen konnten den Serben nicht von seinen
Straftaten abhalten.

Keine Prognosebeurteilung ?

Zuletzt wurde er 2006 zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden und habe bewiesen,
dass er nicht gewillt sei, sich an die in Österreich geltende Rechtsordnung und Gesetze zu
halten.
Das berührte den Mann nicht sonderlich und er beschritt erneut den Weg zum Verwaltungs
gerichtshof.

Dieser hob den Abschiebungsbescheid mit folgend erstaunlicher Begründung wiederum auf

(2009/22/0107). Zur Klärung müsse eine das Gesamtverhalten des Fremden berücksichtigende
Prognosebeurteilung abgegeben werden, mahnte der VwGH. Die Behörde habe aber eine
solche Prognose nicht erstellt, sondern sich nur mit kursorischen Feststellungen anhand des
Strafregisters begnügt.

Die belangte Behörde habe sich auch in diesem Ersatzbescheid lediglich mit der Anführung

einzelner Delikte begnügt. Es würden jedoch konkrete Feststellungen über das Fehlverhalten
fehlen, welche der letzten Verurteilung zugrunde lagen.

Ein wenig mehr Realitätssinn

Es ist gut das eine Institution wie den Verwaltungsgerichtshof gibt, um gegen behördlichen
Entscheidungen eine noch „hoffentlich objektive“ Rechtsinstanz ansprechen zu können.
Allerdings sollten auch Höchstrichter den Bezug zur Realität nicht aus den Augen verlieren.

Quer durchs StGB

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen kriminellen Ausländer, dessen Straftaten sich
quer durchs Strafgesetzbuch ziehen und wegen deren er auch rechtskräftig abgeurteilt wurde.
Alle diese Fakten waren im Bescheid enthalten und der VwGH war auch in deren Kenntnis.

Es ist daher erstaunlich was dieser dieser Mann noch anstellen muss, um endlich abgeschoben
werden zu können. Das Fehlen einer Prognosebeurteilung kann bei diesem kriminellen Aus-
länder wohl nicht als Grund gelten, ihn in Österreich zu belassen.

Stauni

  
2009-08-31
  

 

Die Horrorvisionen des H.C. Strache

 

Wahlerfolg wie Seifenblase zerplatzt  

H.C. Strache konnte mit seinem Wahlerfolg im vergangen Herbst, bis zum heutigen
Tage eigentlich nichts bewegen und auch aus der Treibjagd auf die Regierungsparteien
ist nichts geworden. Auch sein peinlicher Auftritt in Klagenfurt hat nichts gebracht, selbst
wenn er jetzt eine orange Krawatte trägt. Vielleicht sollte er sich auch noch eine rote
Nelke ins Knopfloch stecken.
 
Dafür hat er im stillen Kämmerlein einige seltsame Ideen entwickelt.
Einige Beispiele seines Programms wollen wir hier aufführen, die er umsetzen will
wenn er Wiener Bürgerneister ist.

Keine sofortige Versicherung von Ausländern

Er will das Ausländer erst nach sieben bis acht Jahren, nachdem sie bewiesen haben das
sie anständig sind und deutsch sprechen, erst dann eine schrittweise Versicherung erhalten.
Die Idee mit der Versicherung finden wir besonders pervers, den was macht ein Aus-
länder der hier in einem Arbeitsverhältnis oder sonstigen sozialversicherungspflichtigen
Verhältnis steht, wenn er erkrankt. Nach der Idee von Strache müßte er das nun aus
eigener Tasche bezahlen oder im schlimmsten Fall einfach sterben.

Drogenhandel und Prostitution verbieten

Weiters will er sofort den Drogenhandel abstellen, wie er da machen will hat er leider
nicht verraten. Dafür will er aber auch die illegale Prostitution gesetzlich verbieten.
Leider dürfte ihm als Politiker entfallen sein, was das Wort „illegal“ heißt. Eine illegale
Handlung bedeutet nämlich ohnehin, das die Tat ungesetzlich ist und geahndet wird.
Aber er will auch die legale Protitution verbieten. Na ja, da werden aber einige seiner
Kollegen nicht wirklich viel Freude damit haben. Vielleicht trifft man wieder einen
blauen Politiker im Bordell, der selbstverständlich nur die Arbeitsbedingungen der
dort arbeitenden Mädchen kontrolliert.
 

High Noon

Als Besitzer von zwei Waffen ist er auch dafür, das der Waffenzugang für Inländer
liberalisiert wird. Es sollte ein Anspruch für Richter bestehen, Verteidigungswaffen zu
tragen.
Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig Herr Strache die Gesetze und Verordnungen
seines eigenes Landes kennt.
Richter, Exekutivbeamte und Justizvollzugsbeamte haben ohnehin einen erleichterten
Zugang zum Waffenbesitz. Als Begründung dient der dienstliche Umgang mit übel
beleumdeten Personen, denen unter Umständen auch ausser Dienst nicht aus dem Weg
gegangen werden kann.

Soldaten sollen scharfe Waffe mit nach Hause nehmen

Während in einer Kaserne,  kein einziger  Soldat eine scharfe Patrone in seinem Spind haben
darf, kann sich Strache vorstellen, daß die Wehrpflichtigen ihr scharf geladenes Sturm-
gewehr nach Hause mitnehmen.
Dann wird der Wahlslogan „Wien darf nicht Chigago werden“ seine Bedeutung verlieren,
denn dann wird Wien „Chigago 1930“ sein.
Strache fordert weiters, einen erleichterten Schusswaffenzugang für Ärzte, Taxifahrer
und Trafikanten, da diese Berufsgruppen besonders gefährdet sind und immer wieder
überfallen werden.
  

Nur Inländer dürfen sich wehren

  
Da wird der, für seine nicht besondere Ausländerfreundlichkeit bekannte Strache, in einen
ideologischen Gewissenskonflikt geraten.
Wie will H.C. Strache diesen Vorgang bewerkstelligen. Waffen für Inländer, während
die Ausländer in diesen Berufsgruppen weiterhin überfallen werden dürfen, ohne sich
wehren zu können.
Aber vielleicht kommt er noch auf die Idee eines Berufsverbotes für Ausländer, für
diese Berufsgruppen, die man laut Strache eigentlich bewaffnen müßte und ja nur ein
Inländer befugt ist eine Waffe zu führen.
Stauni
  
2009-02-07

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten