Steuerreform: Gebarung der Länder besser kontrollieren


Milliarden versickern in Misswirtschaft,

Propaganda und Schikane der Bürger

„Die  von  Bundeskanzler  Faymann  moderierte  Steuerreform  geht  an  den  wahren
Kostenverursachern  und  offenen  Baustellen  vorbei“,  kommentierte der freiheitliche
Bundesparteiobmann HC Strache den Auftritt des SPÖ-Chefs im heutigen Ö1-Journal.
„Statt  die  vielen  fleißigen  und  ehrlichen  Unternehmer  unter  Pauschalverdacht zu
stellen,  sollte  sich  die  Bundesregierung einmal die Gebarung der Bundesländer ge-
nauer ansehen“, forderte Strache.
Alleine  in Wien würden etwa dreistellige Millionenbeträge für Eigenwerbung der diver-
sesten  Magistratsabteilungen  sinnlos  verpulvert,   kritisierte  Strache  das  Inseraten-
unwesen  der   Stadtroten.    Wenn  man   dazu  noch  die  Geldvernichtungsmaschine
„Mediaquater St. Marx“  und das Fass ohne Boden „Krankenhaus Nord“ dazuzähle, so
habe  man  bereits  das  Volumen  eines  Drittels  der  nunmehrigen Steuerreform auf
dem  Tisch  liegen,  zeigte  Strache  auf.   „Und  da  haben  wir noch gar nicht über die
Millionenverluste der Stadt durch Schweizer-Franken-Kredite gesprochen“, so Strache.
Weiters  gebe  es  in  den  Gewerbeordnungen  derartig viele,  sinnlose aber für Unter-
nehmer  kostenintensive   Vorschriften,  die  man  einfach  ersatzlos  streichen  könnte,
sprach  sich Strache für eine  „Entschikanierung“ der Unternehmer aus.   Dies wäre ein
besserer Schritt als eine Registrierkassenpflicht gewesen, so Strache, der einmal mehr
betonte,  dass  wir  kein  Einnahmen-,  sondern  ein   Ausgabenproblem  in  Österreich
hätten.
„Das  Steuerreförmchen  hat  einen  großen  Bogen  um die milliardenschweren Aus-
gabensenkungsmöglichkeiten  gemacht  und  stattdessen  wieder  einmal  bei jenen
zugeschlagen  die  sich  nicht  wehren können“,  spielte  Strache  auf die diversesten
Mehrwertsteuererhöhungen  an.    „Mit  diesem   ‚kümmerliches  Paketchen‘  hat  die
Bundesregierung  mit  ihrem  Moderator Faymann einmal mehr bewiesen, dass sie
am Ende ist“, so Strache.
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2015-03-14

WKO kassiert weiter ungeniert ab


Aussendung der WKO

Unabhängig von jeder möglichen Änderung der Bestimmungen über den Alkoholaus-
schank wird das Gastgewerbe auch künftig  alkoholfreie Jugendgetränke verstärkt an-
bieten und damit seinen Beitrag im Sinne des Jugendschutzes leisten.

Jugendschutz  ist  für  uns ein wichtiges Thema.  Die Gastgewerbetreibenden sind Part-

ner  der Jugend und verstehen sich als  Treffpunkt  und  Kommunikationsplattform.  Wie
berichtet, sollen im Zuge dieser Reform die Bestimmungen über den Alkoholausschank
an Jugendliche und die Verpflichtung, so genannte Jugendgetränke anzubieten, ersatz-
los gestrichen werden.

Die bestehenden  Bestimmungen dienten  dem Schutz  der Jugend und sollen weiterhin

bundeseinheitlich  geregelt sein.  Der Alkoholausschank  an  Jugendliche  und  die Aus-
preisung der Jugendgetränke sollen wie bisher bestehen bleiben.  Derzeit müssen zwei
antialkoholische Getränke („Jugendgetränke“) billiger sein als das billigste alkoholische
Getränk.

Die drei obigen Absätze stammen aus einer Aussendung der  Wirtschaftskammer Öster-

reich vom  05.03.2002.  Weche Dilletanten  bei  diesem Zwangsverein Funktionen inne-
haben beweist der Umstand,  dass die WKO in über 9 Jahren nicht in der Lage war ihre
irreführende Aussendung zu korrigieren.

Warum irreführend?

Liest man sich den Text der WKO-Aussendung durch, kommt jeder logisch denkende
Mensch zu folgenden Ergebnis: Bei dem Wort Jugendgetränk in Verbindung mit dem
Begriff Jugendschutz,  kann  es  sich  nur  um  den Schutz von Jugendlichen handeln.
Daher  die  Auflage an  die  Gastgewerbetreibenden, zwei antialkoholische Getränke
(„Jugendgetränke“) billiger als das billigste alkoholische Getränk anzubieten.

So weit, so falsch. Zahlreiche Gastgewerbetreibende wurden von Marktamtsbeamten

abgestraft, da sie keine sogenannten „Jugendgetränke“ anboten.  Dabei handelte es
sich  um  Betreiber jener Lokale,  in denen Jugendliche  unter 18 Jahre keinen Zutritt
hatten und haben. Es wäre ja nach den Worten der WKO unlogisch,  wenn ein Nacht-
klub-Betreiber  in  dessen  Lokal ein gesetzliches Jugendverbot besteht,  Jugendge-
tränke anbieten muss.

Die Wortkreation „Jugendgetränk“ ist eine reine Erfindung der WKO. Die gesetzliche
Bestimmung  (die übrigens  nicht verändert wurde),  dass Lokalbetreiber  zwei  anti-
alkoholische  Getränke  billiger anbieten  müssen als das billigste  alkoholische Ge-
tränk, hat mit dem Jugendschutz nicht das Geringste zu tun.

Was sagt das Gesetz? (§ 112 GewO Abs.4)

Gastgewerbetreibende,  die  alkoholische  Getränke  ausschenken,  sind  verpflichtet,
auf Verlangen  auch  kalte  nichtalkoholische Getränke auszuschenken. Weiters sind
sie verpflichtet,  mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem
nicht  höheren  Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte alkohol-
ische Getränk (ausgenommen Obstwein) und diese besonders zu kennzeichnen. Der
Preisvergleich  hat jeweils auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen
Liter der betreffenden Getränke zu erfolgen. (Quelle: jusline.at)

Warum korrigierte die WKO ihre Aussendung nicht?

Einige Nachtlokalbetreiber  (der Red. bekannt)  wandten sich an die Wirtschaftskam-
mer,  da sie sich zu Unrecht bestraft fühlten.  Diese wurden bei  ihrer Zwangsinteres-
sensvertretung jedoch nur abgewimmelt oder vertröstet.

Eine im Gesetz verankerte Begriffsbestimmung „Jugendgetränk“ gab es nie und gibt

es auch bis heute nicht. Da stellt sich die berechtigte Frage mit welcher Qualifikation
wurde  die  seinerzeitige  WKO-Aussendung erstellt.  Eigentlich sollte die WKO ihren
Zwangsmitgliedern Gesetzestexte so vermitteln, dass jedermann(frau) weiß um was
es wirklich geht. Offenbar ist man aber in dieser Zwangsvereinigung nicht qualifiziert
genug  dies  durchzuführen und übt  sich lieber  im  Erfinden irreführender Worte wie
„Jugendgetränk“.

Wichtiger erscheint uns aber die Frage warum hat die WKO bis dato (über 9 Jahre)
ihre  irreführende  Aussendung  nicht  korrigiert,  obwohl  sie in Kenntnis  gewesen

sein muss, dass bereits zahlreiche Lokalbetreiber wegen dem fehlenden „Jugend-
getränk“ abgestraft wurden.

Da  haben  wir  nur  zwei  Antworten parat.  Entweder sitzen in der WKO zahlreiche

Dilettanten die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, oder dies geschah mit
voller Absicht.  Denn  die  eingehobenen  Strafgelder des Marktamtes  flossen und
fließen weiterhin in die Kassa der Wirtschaftskammer.

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2011-07-26
 

Neues Wiener Prostitutionsgesetz?


Initiativantrag von Rot/Grün eingebracht

Der Initiativantrag  betreffend Erlassung  eines neuen  Wiener Prostitutionsgesetzes,  ist
zur Zeit  in aller Munde.  Es gibt Stimmen für und gegen diesen Antrag.  Auch die Boule-
vardpresse berichtet darüber, hat es jedoch bislang verabsäumt ihren Leser(innen) den
gesamten Inhalt des Antrags zu präsentieren.

Da ist die Erstaunlich-Redaktion schon etwas fixer und hat sich eine Kopie des Initiativ-
antrags besorgt. Diesen können sich unsere Leser(innen) als PDF-File downloaden.



Einige erstaunliche  Passagen des Antrags,  welcher offenbar  durch völlig  realitätsfremde
rot/grüne Stadtpolitiker(innen) erfolgte, haben wir uns herauskopiert um diese zu kommen-
tieren.

§ 2. Begriffsbestimmungen


Aus dieser Begriffsbestimmung geht einwandfrei hervor, dass diese Lokale durch äußere
Gestaltung  gekennzeichnet sind.  Ist ja  auch logisch,  wie soll sonst  ein Freier erkennen,
dass es sich um ein Prostitutionslokal handelt.

Interessant wird es jedoch bei der Genehmigung dieser Lokale. Aber lesen Sie selbst was
im  § 6.(e)  für die Voraussetzung der Genehmigung eines Prostitutionslokals steht.




Geht es nach diesem Paragraphen gibt es keine Genehmigung, es sei denn die Fassade

bzw. Auslage wird steril gestaltet.  Also was  wollen die Antragsteller  dieses Gesetztes in
Wirklichkeit?

Der  § 8. , betreffend der  Zuverlässigkeit ist  besonders erstaunlich.  Geht  es  nämlich nach
diesem, wird es in ganz Wien kaum ein Prostitutionslokal geben.  In dieser Branche werden
gewisse Dinge untereinander geregelt und da kommt es öfters vor, dass die Angelegenheit
vor dem Kadi endet. So etwas wird als Berufsrisiko bezeichnet.



Aber die  Betreiber(innen) haben  sich bis  dato schon  zu helfen gewusst.  Man nahm sich
einfach  einen  Unbescholtenen (Franken)  als  Geschäftsführer.  Und  so  wird  es  auch in
Zukunft sein. Dieser Paragraph ist ohnehin für den Hugo,  denn die Unbescholtenheit wird
bereits in der Gewerbeordnung gefordert.

Das Privileg als Vorbestrafter in Amt und Würden zu bleiben, bleibt lediglich Politikern und

Beamten vorbehalten, sofern sie nicht ein Kapitalverbrechen verübt haben.

Interessant ist auch nachfolgender Paragraph, welcher die Beschränkungen für Freier und
Freierinnen  regelt.  Klar  wird  die Kontaktaufnahme  per  Telefon,  E-Mail  oder  sonstigen
Kommunikationsmedien erlaubt,  sonst würde man ja der Kronen-Zeitung einen erheblich
finanziellen Schaden zufügen.



Da haben wir aber für die Damen des Gewerbes einen kleinen Tipp. Sie sollten sich ein-
fach ein  Schild mit  ihrer Handynummer  um den Hals hängen und damit können Freier-

(innen) gesetzeskonform  per  Mobiltelefon,  jederzeit den  gewünschten  geschäftlichen
Kontakt aufnehmen.

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2011-06-15
 

Stille Revolution in Österreich



Screen: APA-OTS

Wien (OTS) –  „Offensichtlich erfolgten   keine rechtliche Maßnahmen gegen die, den Be-
rufsstand ruinierende  Maklerverordnung  Mitterlehners  seitens  der  Wirtschaftskammer.
Hinsichtlich der Fehlleistung des ehemaligen Kammersekretärs und jetzigen Wirtschaft-
ministers  Mitterlehner
,  wurden  seitens  der  Wirtschaftskammer  keinerlei  rechtlichen
Schritte  eingeleitet.  Dies  unterstreicht  auch die  Tatsache,  dass auf unser letztmaliges
Ultimatum in  Form eines  offenen  Briefes  nur  betretenes  Schweigen erfolgte“,  so Vize-
präsident & Sprecher Mag. Dr. Elmar Dirnberger. Download des kompletten Beitrags hier.

Es rumort bei den Wirtschaftstreibenden

Die Berufsgruppe der Makler probiert nun den Aufstand gegen die Wirtschaftkammer. Offen-
bar  geht  es diesem  Berufsstand  genauso  wie  etlich  anderen  Berufgruppen.  Sie haben
die  Proporz- und Freunderlwirtschaft  der  Wirtschaftskammer satt.  Möglicherweise genügt
es den Zwangsmitgliedern nicht mehr,  gegen  horrende  Zwangsmitgliedsbeiträge  nur mit
buntem Werbematerial  versorgt zu werden.  Dieses gibt  es nämlich von Bau- und Elektro-
märkten gratis frei Haus.


Screen: APA-OTS

Das kann man der Wirtschaftskammer nicht absprechen. Diese beweist äußerste Kreativität
beim Errechnen der Zwangsmitgliedsbeiträge.  Diese Zwangvereinigung,  die sich als Inter-
essensvertretung sieht,  schreckt nicht  einmal davor zurück,  sich  eingehobene Strafgelder
aus Überschreitungen der Gewerbeordnung überweisen zu lassen.  Das wäre vergleichbar

wenn ein Autofahrerklub  einen Vertrag mit  der Polizei hätte und  diese eingehobene Straf-
beträge an den betreffenenden Klub überweisen würde.  

Dieser Autofahrerklub hätte in der Sekunde keine Mitglieder mehr. Denn das Abkassieren
von  Strafgeldern  lässt  sich  mit  einer  Interessenvertretung  nicht  vereinbaren.  Aber mit

Zwangsmitgliedern kann man das ja machen, denn diese können nicht austreten.

Das einzige EU-Land mit Zwangsmitgliedsbeiträgen

Die Wirtschaftskammer ist im Prinzip nichts anderes als eine Vereinigung, in der politische
Günstlinge als  Statthalter in parteipolitischen Pfründen im Wirtschaftsbereich agieren und
diese sichern.  Dies tun sie  ohne Rücksicht auf Verluste,  denn sie tragen kein finanzielles
Risiko,  weil der ganze  Irrsinn von  den Zwangsmitgliedern  finanziert wird.  Diese bleiben
dann bei Fehlentscheidungen auf der Strecke.

Interessant ist  die Tatsache,  dass es  nur noch in 6  EU-Länder die Skurillität einer beruf-
lichen Zwangsvertretung gibt.  Allerdings bildet  Österreich auch hier eine Ausnahme. Wir
sind das einzige EU-Land in dem Zwangsmitgliedsbeiträge abgeliefert werden müssen.

Beim jetzigen Serviceangebot der Wirtschaftkammer hätte diese vermutlich keine Mitglie-

der mehr, wenn es die Zwangsmitgliedschaft nicht gäbe. Wir wünschen der Berufsgruppe
der Makler viel Erfolg bei ihrer stillen Revolution.

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2011-03-16
 

Qualifikationsfrage einer Beamtin


Unternehmen meldete Gewerbebetrieb ruhend

Haben wir gestern über einen fachkundigen und kompetenten Beamten berichtet, so dürfen
wir Ihnen heute das Gegenteil vorstellen. Vorerst wollen wir Sie über die Fakten informieren.
Eine GmbH mit Firmensitz im 10. Wiener Gemeindebezirk war im Besitz einer Gewerbe-
berechtigung für ein Kaffeehaus und übte dieses Gewerbe auch aus. Dazu war eine eigene
gewerberechtliche Geschäftsführerin bestellt, sowie es die Gewerbeordnung vorsieht.
Im Jänner 2007 trennte sich das Unternehmen von dem Gastronomiebetrieb und meldete die
Gewerbeberechtigung ruhend. Logische Folge der Ruhendmeldung war, das Ausscheiden der
gewerberechtlichen Geschäftführerin.

MBA 10 wurde von allen Vorgängen verständigt

Von all diesen Vorgängen wurde das magistratische Bezirksamt für den 10. Bezirk in Kennt-
nis gesetzt. Mit einer Rückmeldung von diesem Amt wurde diese Tatsache auch bestätigt.
Verständigung an das magistratische Bezirksamt für den 10. Bezirk.
Rückmeldung des betreffenden Amtes
Für die Geschäftsleitung der GmbH war der Vorgang als erledigt betrachtet, zumal alles
korrekt durchgeführt wurde. Das besagte Unternehmen hat auch keine weiteren Betriebe,
welche der Gewerbeordnung unterliegen.

Erstaunlicher Rsb-Brief

Vor zirka zwei Monaten fand im betreffenden Unternehmen eine Umstrukturierung der
Geschäftsleitung statt. Der bisherige handelrechtliche Geschäftsführer schied aus und
ein neuer wurde bestellt.
Als nachfolgendes Schreiben des  magistratischen Bezirksamt für den 10. Bezirk per
Rsb-Brief eintraf, war die Verwunderung im Unternehmen groß.
In diesem wird doch tatsächlich die Nennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführer
gefordert, obwohl die GmbH ihre Gewerbeberechtigung ruhend gemeldet hatte und auch
sonst keine Tätigkeiten ausübt, welche unter die Gewerbeordnung fallen.

Interessante Erklärungsversuche

Man hatte lediglich einen neuen handelsrechtlichen Geschäftsführer bestellt und versuchte
dies der zuständigen Referentin am Amt, Frau P. zu erklären. Die Aussagen dieser Beamtin
waren in der Tat erstaunlich.
Auf die Frage ob sie nicht in Kenntnis der Ruhemeldung sei, antwortete diese: „Nein darüber
wurden wir nicht verständigt.“ Erstaunlich, scheint doch am Postverteiler der Wirtschafts-
kammer Wien, das MBA 10 als Empfänger auf.
Auf diesen Umstand angesprochen meinte Frau P., dass dieses Schreiben wahrscheinlich
im Amt nicht  ordnungsgemäß abgelegt wurde. Schön, dass Bürger für amtliche Schlamper-
eien zur Verantwortung gezogen werden sollen.
Aber der Reigen der Erstaunlichkeiten dreht sich munter weiter. Die Beamtin bestand weiter
auf die Bekanntgabe des handelsrechtlichen Geschäftsführer. Ihr Begehr begründete sie
wörtlich: „Der handelrechtliche Geschäftsführer müsse von ihr auf  Gewerbeausschließungs-
gründe überprüft werden.“

Von der Materie offensichtlich keine Ahnung

Diese Aussage ist mehr als erstaunlich, denn der handelsrechtliche Geschäftsführer ist
nicht für die Gewerbeausübung zuständig. Das ergibt sich schon aus seiner Bezeichnung.
Kuriosum am Rande ist, dass die Daten des Geschäftsführer der Beamtin ohnehin bekannt
sind, da sie diese vom Handelsgericht übermittelt bekam.
Auch dass das Unternehmen gar keine Tätigkeit mehr ausübt, welche der Gewerbeordnung
unterliegt, beeindruckte die Beamtin nicht und sie meinte: „Das mache ich schon 17 Jahre
so.“  Die Beamtin ist wohl  im Irrglauben, dass der von ihr angegebene Zeitraum die Richtig-
keit ihrer Handlungsweise bestätigt.
Wir haben dem amtlichen Schreiben der Frau P. entnommen, dass sie sich auf den § 338
der GewO beruft, in dem sie die Daten eines gewerberechtlichen Geschäftsführer anfordert,
obwohl es gar keinen Gewerbebetrieb nach der GewO gibt.
Wir haben uns den besagten „§ 338 GewO 1994“ angesehen und festgestellt, dass dieser
nicht im Entferntesten  mit der Benennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführer, ge-
schweige denn mit dem Handelsrecht zu tun hat.

Zusammenfassung

Wir fassen zusammen. Die Beamtin kennt offensichtlich den Unterschied zwischen Handels-
und Gewerberecht nicht. In ihrer Ablage dürfte ein derartiges Durcheinander herrschen, so-
dass sie wichtige Dokumente nicht mehr auffindet. Sie verlangt Daten vom handelsrecht-
lichen Geschäftsführer, um diesen auf  Gewerbeausschließungsgründe überprüfen zu können,
obwohl es gar keinen aktiven Gewerbebetrieb gibt.
Weiters besteht sie auf die Benennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführer, obwohl
kein Gewerbe gemäß der Gewerbeordnung ausgeübt wird.  Dabei beruft sie sich auf den
§ 338 GewO 1994, der eine völlig andere Thematik beinhaltet.
Zu guter Letzt droht sie in ihrem amtlichen Schreiben mit verwaltungsstrafrechtlichen Maß-
nahmen, obwohl das Unternehmen korrekt und dem Gesetz entsprechend gehandelt hat.
Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welcher Qualifikation sitzt Frau P. bereits 17 Jahre
an dieser amtlichen Stelle?

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2010-05-26
  

Blaue Wahlversprechen


Wahlwerbung auf Kosten der Zwangsmitglieder

Die bevorstehenden Wirtschaftskammerwahlen bescheren Unternehmer jede Menge Alt-
papier, welche in Form von mehr oder weniger erstaunlicher Wahlwerbung ins Haus flattert.
Das Schöne an der ganzen Angelegenheit ist, dass das Ganze aus ihren Geldern, die sie
als Zwangsmitglieder abliefern müssen, bezahlt wird.


Reinrassige Bauern?

Reinrassige Unternehmer gefragt?

Im Prinzip gleichen die hohlen Wahlwerbephrasen der verschiedenen Fraktionen, wie ein
Ei dem anderen. Da selbständige Unternehmer meist weltoffene Menschen sind und mit
Wahlslogans wie „Heimatland in Christenhand“ nicht einzufangen sind, hat sich die FPÖ
ein neues Credo ausgedacht.

Nachdem der Spruch „Reinrassig und Echt“ schon an die Landwirtschaft vergeben wurde,
verwendete man den gleichfalls unsinnige Spruch „Heimatland braucht Mittelstand“. Der
soll „reinrassige“ Unternehmer offensichtlich dazu animieren, der Blauen Fraktion die
Stimme zu geben.



Dr. Graf verspricht Aufhebung der WK-Zwangsmitgliedschaft

Während die eine Seite der Werbebroschüre vom Konterfei des umstrittenen Nationalspräsi-
denten Dr. Martin Graf verziert wird, wird auf umseitig so allerlei versprochen. Die meisten
Versprechungen finden sich ohnehin auf Prospekte von anderen wahlwerbenden Parteien
wieder.

Um aber auf Nummer sicher zu gehen und auch Unternehmer zu locken die auf den „Hei-

matland-Schmäh“ nicht hineinfallen, hat sich die FPÖ ein besonderes Zuckerl ausgedacht.
Im vierten Punkt auf dem Wahlprospekt steht doch tatsächlich folgende Forderung: „Keine
Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer“.

Da fragen wir uns doch, warum das der FPÖ so unmittelbar vor den WK-Wahlen einfällt wo

sie doch seit Jahren in der Wirtschaftkammer sitzt und sich ebenfalls, wie alle anderen
Fraktionen an den Geldern der Zwangsmitglieder bedient.

Es ist allgemein bekannt und mehr als ein offenes Geheimnis, dass neun von zehn Unter-
nehmer die Zwangsmitgliedschaft ablehnen. Diese wird  vom Gesetzgeber nur aufrecht er-

halten, um das nicht mehr zeitgerechte Relikt „Wirtschaftskammer“ am Leben zu erhalten.

WK wäre privatwirtschaftlich gesehen bereits in Konkurs

Wäre die WK ein Privatunternehmen, welches nur für erbrachte Leistungen Einnahmen kas-
sieren könnte, wäre dieser Zwangsverein bereits in Konkurs. Es genügt im realen Wirtschafts-
leben eben nicht, dass Herr Leitl, Frau Jank und Co., ständig in Kameras lächlen und so tun
als hätten sie von der Wirtschaft eine Ahnung.

Sicherung der Pfründe

Wir haben schon in etlichen Beiträgen die Zwangsmitgliedschaft schärfstens kritisiert. Das
Fallen der Zwangsmitgliedschaft würde wahrscheinlich auch ein Ende der WK in ihrer bis-
herigen Form bedeuten.

Und da gibt es ein massives Problem. Wo würden die politischen Fraktionen ihre politischen
Liebkinder unterbringen, die zwar in der freien Wirtschafts-Wildbahn nicht überlebensfähig
wären, aber als Statthalter für die Sicherung von Pfründen innerhalb der WK ihren Zweck er-
füllen.
 

 Bringen Sie Licht ins Dunkle, Herr Dr. Graf

Werter Herr Dr. Graf, versprechen Sie also nichts, was Sie nicht halten können. Aber viel-
leicht könnten Sie Licht ins Dunkle des „Strafgeld-Inkasso“ bringen. Die WK erhält von
der Gewerbebehörde sämtliche Stragelder, die aus Verstössen gegen die Gewerbeord-
nung kassiert werden.

Die ganze „Strafgeld-Angelegenheit“ war so geheim, dass nicht einmal die meisten WK-

Angestellten von diesen Umstand wußten. Durch einen Zufall und nachfolgende Recher-
chen ist es diesem Online-Magazin gelungen, dieses kontraproduktive Verhalten der Wirt-
schaftskammer aufzudecken.

Allerdings wurde eisern gemauert, wenn wir um die Verwendung, bzw. Verbleib dieser

Gelder nachgefragt haben. Es wird lapidar auf die Gewerbeordnung verwiesen in der
steht, dass das Geld „notleidenden Unternehmern“ zuzuführen ist. Auf unsere Anfrage
wer diese Unternehmer denn seien, erhielten wir erwartungsgemäss keine Antwort.

Werter Herr Dr. Graf. Ausführliche Beiträge darüber finden Sie auf dieser Webseite, wie
zum Beispiel diesen „Bericht“. Wir sind schon gespannt, ob wir von Ihnen eine Antwort
erhalten werden.

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2010-02-20
  

Die Wirtschaftskammer und die Strafgelder

 

Vornehmes Schweigen

Zum Jahresausklang wollen wir uns noch einmal mit der Wirtschaftskammer befassen.
Grund dafür ist die erstaunliche Stellungsnahme zur unserer offiziellen Anfrage bezüglich
der Strafgelder, welche bei Übertretungen der Gewerbeordnung durch Unternehmer,von
der Behörde eingehoben werden.
Wie wir nämlich aufgedeckt haben, fließen diese der Wirtschaftskammer zu. Über diesen
Umstand sind großteils nicht einmal  die eigenen Mitarbeiter in Kenntnis. Unsere seiner-
zeitige Anfrage wurde seitens der Wirtschaftskammer völlig ignoriert.

Schnelle Reaktion erst nach dem ersten Beitrag

Wir haben daraufhin unsere Recherchen in eine andere Richtung gelenkt und erhielten von
seitens der Behörde, Auskunft über diesen erstaunlichen Zustand. Erst nach dem Erscheinen
unseres Beitrag „Sittenwidrig?“, reagierte man seitens der Wirtschaftskammer erstaunlich
schnell.
Im Beitrag „Wirtschaftskammer Wien“ können Sie die Stellungsnahme nachlesen. Diese ent-
hielt teilweise die erstaunlichsten Begründungen, warum man keine Bedenken hat, die von
der Behörde eingehobenen Strafgelder anzunehmen.

Neuerliche Anfrage

Auf jeden Fall hatte uns dies dazu  veranlasst, die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer im
Beitrag „Sittenwidrig? Teil2“ zu kommentieren. In diesem Beitrag haben wir auch folgende
offizielle Anfrage gestellt:
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.

Wir bekamen Post

Gestern haben wir Post von der Wirtschaftskammer erhalten und diese teilte uns mit, dass
das Informations- und Einsichtnahmerecht im Wirtschaftskammergesetz, in der Geschäfts-
ordnung und der Haushaltsordnung exakt geregelt ist.
Mitglieder stehe das Recht zu, in Rechnungsabschlüsse und Voranschläge Einsicht zu neh-
men. Diese Rechenwerke sind nach der Genehmigung durch die zuständigen Organe, vier
Wochen lang zur Einsicht aufzulegen.
Der nächste Termin zur Veröffentlichung, bzw. Auflage für den Voranschlag der Wirt-
schaftskammer Wien, wird nach dessen Freigabe durch das Prüforgan, voraussichtlich im
März 2010, in der Wiener Wirtschaft bekannt gegeben.
Das Recht der Mitglieder auf Einsicht in die Regelwerke, umfasse allerdings keine Belege,
Konten und sonstige Aufzeichnungen, so die Wirtschaftskammer. Dieser Satz hat es
wieder in sich.

Wie die Katze um den heißen Brei

Wir interpretieren diesen Satz so, dass die Zwangsmitglieder zwar ihren Obolus entrichten
müssen, aber keine Einsicht in Belege, Konten oder sonstigen Aufzeichnungen erhalten.
Auch wurde unsere Anfrage nicht beantwortet, nämlich wie viel an Strafgelder der Wirt-
schaftskammer zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben.
Mit dieser neuerlichen Stellungsnahme ist die Wirtschaftskammer wie die Katze um den
heißen Brei herumgeschlichen, anstatt sachlich Stellung zu beziehen. Aber wir sind nicht
wirklich erstaunt, denn wir haben nichts anderes erwartet.

Das Schweigen wird nichts nützen

Sowie bei unserer ersten Anfrage, ob die Wirtschaftskammer tatsächlich Strafgelder
der Behörde erhält und sich diese in vornehmes Schweigen gehüllt hatte, werden wir
auch in diesem Fall, unsere Recherchen in eine andere Richtung lenken.
Es wird uns mit Sicherheit gelingen eine Antwort auf unsere Frage nach den zugeflossenen
Strafgelder und deren Verwendung  zu erhalten, auch wenn sich die Wirtschaftskammer
wiederholt in vornehmes Schweigen hüllt.
So wie uns, wird es sicherlich auch viele andere Personen brennend interessieren, wer die
armen unschuldig in Not geratenen Unternehmer sind, welche aus den zugeflossenen
Strafgelder gelabt werden.
*****

2009-12-22
  

Inhalts-Ende

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