Die Kreativität der Finanz kennt keine Grenzen


LESERINNEN – BEITRAG

 
Google in Österreich per Bescheid als Glücksspiel eingestuft!
 
Die  Kreativität zur Geldbeschaffung von Seiten der Finanz ist scheinbar grenzenlos.   Wie die
APA berichtet, hat die Bundespolizeidirektion Salzburg, nach einer Kontrolle der Finanzpolizei,
Google per Bescheid als Glücksspiel eingestuft.


Screen:  google.at
 

Der Bescheid im Wortlaut:

Die  Entscheidung  über das Spielergebnis hing bei allen Spielen somit vorwiegend oder aus-
schließlich  vom  Zufall ab und lag somit hinsichtlich jedes einzelnen Gerätes der hinreichend
begründete  Verdacht  eines  fortgesetzten  Eingriffes in das Glücksspielmonopol des Bundes
vor.
 
Die Behörde begründet den Verdacht des fortgesetzten Verstoßes auf die eigene, dienstliche
Wahrnehmung  der  eingesetzten  Organe  der öffentlichen Aufsicht Unter Würdigung dieser
Tatsachen  und  den  Schlussfolgerungen  des  gesamten vorliegenden Tatsachensubstrates
kommt  die  erkennende  Behörde  zu  dem  Ergebnis,  dass  alle  Voraussetzungen für eine
behördliche Beschlagnahme vorliegen.
 
Um  unverzüglich sicherzustellen,  dass die Verwaltungsübertretungen gegen eine Bestimm-
ung  des  § 52 Absatz 1  des Glücksspielgesetzes nicht wiederholt werden, wird die behörd-
liche  Beschlagnahme  daher angeordnet.   In Anwendung dieser gefestigten Rechtsansicht
des Verwaltungsgerichtshofes war auch im gegenständlichen Fall die Beschlagnahme anzu-
ordnen.
 
Das  zufällige  Suchen  einer  Suchmaschine  verstößt  offenbar gegen das Österreichische
Glücksspielmonopol.  
 
So  gesehen  wird  es  in  österreichischen  Kinderzimmern  nun  vielleicht  des  Öfteren zu
Razzien kommen. Wenn klein Peter und seine Schwester künftig Würfelspiele, wie „Mensch
ärgere Dich nicht“,  oder  „Monopoly“, um den Einsatz von Süßigkeiten spielen verstößt das
dann, ob der Zufälligkeit des Spielausganges, wohl auch gegen das Gesetz, es sei denn sie
entrichten ordnungsgemäß die Glücksspielabgabe von ihrem Taschengeld.
 
Der  Bescheid  erklärt  nicht was eigentlich beim Googeln ausgespielt wird.   Da es sich hier
beim  Zugewinn  ausschließlich um Information handelt,  unterliegt diese nun offenbar auch
der Steuerpflicht, wenn sie über eine Suchmaschine gewonnen wird.
 
Wie denn nun die Glücksspielabgabe eingehoben werden wird, darauf dürfen wir gespannt
sein. Da Google diese Verwaltungsübertretung gem. §52 Absatz 1 des Glücksspielgesetzes
ganz  bestimmt  mehrere  tausend  Mal  pro  Minute  wiederholt,  freuen  wir  uns auf die
Exekution dieses Bescheides.  Es wird sicher spannend wie die Beschlagnahme von Google
Österreich von statten gehen wird.
 
L.Gabriel
 

Anmerkung der Redaktion

Erstmals  ein  Dankeschön  der  ERSTAUNLICH-Stammleserin  L. Gabriel für diesen wirklich
erstaunlichen Beitrag.  Wir haben in dieser Angelegenheit auch ein wenig nachrecherchiert
und sind zu folgendem erstaunlichen Ergebnis gelangt: Beim beschlagnahmten „Glückspiel-
automaten“  handelte  es  sich  um einen Computer-Bildschirm „Full HD PC“.   Über diesen
wurden folgende  „Spiele“  zur  „verbotenen Ausspielung“  angeboten:
 
„Hotel Reservation Service,  Chrono24,  Uhrenbörse,  Mobile.de,  Auto(Gebrauchtwagen)-
Börse,  Tageszeitungen,  Sport Info und Google.“
 
Für  uns  stellt  sich die Frage,  ob in Salzburg wirklich derart viel Steuergeld verspekuliert
wurde, um mit solchen erstaunlichen Amtshandlungen zu versuchen, wieder Geld von den
Steuerzahler(innen)  einzutreiben.   Es ist wirklich erstaunlich,  welche  wirren Gedanken-
gänge in den Köpfen so mancher Beamten vorgehen.
 
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2013-02-06
 

Die erstaunlichen Quellen eines Profil-Reporters


Engel auf Pfoten

Heute haben wir unser Archiv durchstöbert, um ein wenig in Nostalgie zu verweilen.
Dabei sind wir auf die Serie über den mittlerweile verstorbenen Vereinsobmann des
Spendenvereins „Engel auf Pfoten“ gestoßen.
Da wir dieser Causa  immerhin 20 Beiträge in  einem  Zeitraum von 11 Monaten wid-
meten, veranlasste uns dies, diese nochmals durchzulesen. Die Geschichte war sehr
interessant und auch widersprüchlich.  Es gab Komuczky-Gegner  und Befürworter.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Wir haben uns in der Angelegenheit darauf beschränkt, so weit als möglich objektiv
zu berichten.  Für uns galt immer die  Unschuldsvermutung des Roland Komuczky.
Wie es sich im Nachhinein herausstellte, lagen wir auch goldrichtig.  Der Ex-Vereins-
obmann wurde nie angeklagt und stand daher auch nie vor Gericht.
Wenn wir Personen, Firmen,  Körperschaften, Behörden udgl.   medial angreifen, ha-
ben wir es uns zur Angewohnheit gemacht,   sorgfältige Recherchen durchzuführen.
Auch prüfen wir unsere Quellen auf Herz und Nieren, um niemanden Unrecht zu tun,
oder diesen in der Öffentlichkeit zu diffamieren.

Erstaunlicher Profil-Artikel

Dies dürfte der Profil-Reporter Emil Bobi, in der Causa Komuczky nicht so gehalten
haben.  In seinem  Artikel im Profil Nr. 18/09 vom 27.04.2009,  ließ er sich  heftigst
über den mittlerweile verstorbenen Mann aus.
Im Profil-Artikel wurden  Roland Komuczky  zahlreiche  Straftaten unterstellt.  Gewalt-
tätigkeiten gegen Mitarbeiter und Spender, sowie sexuelle Belästigung minderjähriger
Blinder, waren nur die Spitze des  Eisbergs der Anpatzungen  gegen Komuczky. Wer
sich den gesamten Beitrag durchlesen will, kann diesen hier DOWNLOADEN.
Roland Komuczky musste Diffamierung mit ins Grab nehmen
Lapidar wurde  auf die  Unschuldsvermutung  von Komuczky hingewiesen.  Zur Fülle
der angeblich  begangenen Straftaten von denen Emil Bobi schreibt,  nimmt sich der
Unschuldsvermutungs-Satz wie ein Witz aus.

Erstaunliche Informationsquellen

Auch mehrere Gerichtsverfahren sollen anhängig gewesen sein, so schrieb es zumindest
der Profil-Reporter. Als Informationsquelle nannte  Emil Bobi die Ex-Lebensgefährtin, so-
wie einen ehemaligen Chauffeur von Komuczky.  Wie wertvoll  eine verlassene  Freundin
und ein gekündigter Fahrer als Informationsquelle sind, lassen wir jeden selbst beurteilen.
Fakt ist jedenfalls, dass Roland Komuczky in dieser Causa niemals vor Gericht stand und
auch nicht angeklagt war. Er verstarb als unbescholtener Mensch, der als Nachruf einen
diffamierenden Profil-Artikel des Journalisten Emil Bobi, in sein Grab mitnehmen musste.
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2010-11-25
 

Die Kartenleger und die Kronen-Zeitung


Die Ombudsfrau kämpft

Nachfolgender Beitrag ist in der heutigen Kronen-Zeitung (Printausgabe) auf Seite 32
zu finden. Dort kämpft die Ombudsfrau, der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs,
Barbara Stöckl für das Recht der Krone-Leser(innen).
(Quelle: Kronen Zeitung (Print) vom 13.10.10)
Da griff eine junge Wienerin aus Liebeskummer zum Telefonhörer, um ausgerechnet die
von diversen TV-Kanälen bekannten Kartenleger um Rat zu fragen. Wie nicht anders zu
erwarten, waren außer Spesen nichts gewesen.
Jedenfalls erhielt die unglückliche Dame zwei Telefonrechnungen in schwindelnder Höhe.
Ombudsfrau   Barbara Stöckl intervenierte beim Telefonanbieter UPC und erreichte eine
zinsenfreie Stundung und Ratenzahlung der offenen Rechnung.

Aus Karten lesen ist Scharlatanerie

Aus dem oben abgebildeten Krone-Artikel geht auch einwandfrei hervor, dass keiner der
Kartenleser(innen)  der jungen Frau einen Rat erteilen  konnte.  Jeder normaldenkende
Mensch, der sich nicht gerade in einer Stresssituation  befindet weiß, dass niemand aus
Karten lesen kann.
Die einzige Ausnahme wäre das Lesen einer Straßenkarte um den richtigen Weg zu finden,
wobei sich diese Kunst seit der Erfindung des Navigation-Systems größtenteils von selbst
erledigt hat.

Konkurrenzdenken?

Was wir bei dem Krone-Beitrag so erstaunlich finden ist der Satz:  „Um ausgerechnet die
von diversen TV-Kanälen bekannten Kartenleger um Rat zu fragen.“ Wir haben uns
gefragt, warum sich die Krone nur  auf Kartenleger von diversen TV-Kanälen einschießt.
Die Antwort erhielten  wir in der selben  Krone-Ausgabe auf Seite 55. Im Anzeigeteil unter
den seriösen Rubriken „Beratung“ und „Information“, entdeckten wir folgende Inserate.
(Quelle: Kronen Zeitung (Print) vom 13.10.10)
Gibt es die wahren Kartenleger nur bei Krone-Inserenten?

Arbeitsplatzerhalt?

Aus dieser Gegebenheit stellen sich nun für uns zwei Fragen. Glaubt man bei der Kronen
Zeitung tatsächlich, dass nur Kartenleger aus diversen TV-Kanälen keinen Rat aus Karten
erteilen können  und diese  Gabe nur  Krone-Inserenten haben?  Oder dienen derartige
Einschaltungen zum Arbeitsplatzerhalt der Frau Barbara Stöckl?
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2010-10-13
 

Das AMS und die Logik


Vertrauen ins AMS

Frau Karin H. hatte vergangene Woche einen AMS-Termin. Sie gehört zu den Ausnahme-
erscheinungen, die wirklich einen Job über das AMS erhalten wollen. Auch glaubte sie
tatsächlich daran, dass ihr die „gut ausgebildeten“ Mitarbeiter(innen) des Arbeitsmarkt-
service einen Arbeitsplatz vermitteln können.

Das Vertrauen der Karin H. wurde erschüttert, als sie nachfolgendes Plakat an einer Türe
eines Beraters,  am AMS in 1160 Wien Huttengasse endeckte. Als Beweis fotografierte sie

dieses erstaunliche Pamphlet mit ihrem Handy und schickte uns das Foto.



Intelligenztest für AMS-Bewerber(innen)?

Das Plakat soll eigentlich aussagen, das jene(r) Berater(in) für die Gebursttage vom 13.
bis 31. Dezember zuständig ist. Da ist der Umstand das jener Zettel mit der Information
„15.-31.DEZEMBER+13+14“ verfasst, foliert und anschliessend so an der Türe angebracht
wurde, in der Tat erstaunlich.

Wir haben schon einige Male geschrieben, dass wir das AMS lediglich als eine Stelle zur
Arbeitsvermeidung betrachten. Wir haben uns immer gedacht dass dies aus Gründen der

Ökonomie geschieht, um nicht selbst arbeitslos zu werden, falls man alle Arbeitlose vermit-
telt hat.

Eindeutig fehlende Qualifikation

Mit dieser sonderbaren Ankündigung wurden wir aber eines Besseren belehrt. Diesem AMS-
Berater mangelt es ganz offensichtlich an logischen Denkvermögen. Würde jene(r) Sachbe-
arbeiter(in)  logisch denken können, hätte die Ankündigung nämlich so lauten müssen:
„13.-31.DEZEMBER“.

Da fragen wir uns, wie können solche Leute die verantwortungvolle Aufgabe innehaben,
arbeitslosen Mitbürgern einen Job zu vermitteln, wenn ihnen selbst die Grundvoraussetzung
des logischen Denkens fehlt.

Sowie dieser Informationszettel verfasst ist, so dürfte auch die Arbeitsweise des einen oder

anderen AMS-Beraters sein. Im Angesicht dieser Tatsache darf man sich nicht wundern,
wenn die Stellenvermittlung beim Arbeitsmarktservice großteils nicht funkioniert.

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2010-04-25
  

Überraschungsei Teil2


Des Rätsels Lösung

In unserem Beitrag „Überraschungsei“  haben wir über eine wirklich erstaunliche Werbung
des Postamtes in Bruck a.d. Leitha berichtet. Auf einem handgemalten Plakat, welches
eher in einen Orient-Bazar oder auf einen Kindergeburtstag passen würde, wird den Kun-
den in spe, ein garantierter Ertrag, auf was auch immer, von 40,4 Prozent versprochen.
Kindergeburtstag-Überraschungsplakat
Auskunft für dieses erstaunliche Angebot, gibt es nur gegen Terminvereinbarung mit der
PSK-Bankdienstleisterin Roswitha F. Im Bericht „Überraschungsei“ haben wir schon an-
gemerkt, dass dieses  erstaunlich geheimnisvolle Geschäftsangebot vermutlich persönlicher
Überredungskünste bedarf und daher Auskunft nur persönlich erteilt wird.

Hier ist Überredungskunst gefragt

Und wir haben Recht behalten. Der Herausgeber dieses Online-Magazins begab sich heute
ins betreffende Postamt und ließ sich „persönlich“ beraten. Die vermeintlich guten Geld-
anlage, entpuppte sich als ganz normales Versicherungssparen, mit einem Jahreszinssatz
von etwa 2,8 Prozent, allerdings bei einer 13-jährigen Sperrfrist des eingelegten Kapitals.

Doch kein Sensationsangebot 

Wird von jeder Bank angeboten

Dieses Versicherungssparen wird eigentlich von allen bekannten Bankinstituten  angeboten.
Allerdings wird diese Geldanlage mit dem Ertrag des Laufzeitendergebnisses, offensichtlich
nur  vom Postamt Bruck a.d. Leitha beworben.

Erstaunliche Werbemethoden im Brucker Postamt

Zu den Bedingungen des PSK-Angebotes. Mindesteinlage 3.500,- Euro, gebunden auf 13(!)
Jahre. Auszahlungsbetrag ist dann zirka 4.900,- Euro. Das entspricht einer jährlichen Ver-
zinsung von knappe 2,8 Prozent  des Kapitals und der Zinsenzinsen.

Irreführende Werbung oder Bauernfängerei?

Es hat schon seine Richtigkeit, dass der Ertrag 40,4 Prozent beträgt, allerdings erst am Ende
einer 13-jährigen Laufzeit. Da offensichtlich niemand sein Geld für eine derart lange Sperr-
frist mit 2,8 Prozent Jahreszinssatz binden will, versucht man zwar mit der  richtigen, aber
irreführenden Werbestrategie Kunden  in die Arme der Bankdienstleiter zu locken.

Wirkt nicht sehr vertrauenserweckend

Ob das die richtige Werbemethode für ein seriöses Bankinstitut ist, sei dahingestellt. Auch
das handgeschmierte Werbeplakat, welches marktschreierisch im Foyer auf die Kunden
einwirkt, ist sicher nicht vertrauenserweckend und einem Bankinstitut in unseren Breiten
nicht würdig.

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2010-02-09
  

Überraschungsei


Wieder erstaunliche Bankgeschäfte?

Über erstaunliche „Bankgeschäfte“ der PSK haben wir schon einmal ausführlich berichtet.
Heute wollen wir Ihnen über eine erstaunliche Geschäftsanbahnung dieser Bank berichten.
Der Herausgeber dieses Online-Magazins begab sich heute auf das Postamt in Bruck an der
Leitha, um sich einen eingeschriebenen Brief abzuholen.


Kundeninformation kleingeschrieben,  im Postamt  Bruck a.d. Leitha

Erstaunliche Prozente

Im Vorraum des Postamtes, dass mit der Bankfiliale gekoppelt ist, ist ein großes Plakat auf-
gestellt, welches eher in einen Orientbazar passen würde. Auf diesem ist in handgemalenen
Lettern zu lesen, dass man einen garantierten Ertrag von 40,4% bis 31.März  2010 gewähr-
leiste. Informativ wird noch hinzugefügt, dass die Aktion eine limitierte Auflage, wofür auch
immer,  ist.


Überrraschungsei-Werbung in der PSK

Geschäftsbedingungen sind Top-Secret

Wofür  diese erstaunlich hohe Verzinsung gewährleistet wird, ist dem Plakat nicht zu ent-
nehmen. Von der Neugier gepackt, wandte sich der Herausgeber an die Schalterbeamtin,
die ihn ausser seinen Brief auszuhändigen, sonst nicht weiter behilflich sein konnte.

Also fragte man den im Amt befindlichen Filialleiter, welche Bedingungen für dieses
augenscheinlich gute Geschäft zu erfüllen seien. Auch dieser hüllte sich in Schweigen,
händigte aber als „Trostpreis“ eine Visitenkarte der PSK-Bankdienstleisterin Roswitha F.
aus.

Dafür hat man Sicherheitsbedenken

Mit dieser könne man sich einen Termin ausmachen um zu erfahren um welche Art von
Geschäft es hier ginge. Allerdings bemühte sich der Filalleiter noch zu erwähnen, dass
aus Sicherheitsgründen im Postamt Fotografierverbot herrsche.

Ist ja klar, bei 40,4 Prozent garantierter Rendite auf ein unbekanntes Geschäft, werden
die Leute am Montag dem Postamt die Türe einrennen, um ihr Geld dort zu deponieren.
Vielleicht sollten die Verantwortlichen dieser Filiale für die kommende Woche ihre Sicher-
heitsvorkehrungen erhöhen.

Informationen nur gegen Terminvereinbarung

Aber lassen wir den Sarkasmus einmal bei Seite. Eine staatliche Bank kündigt für ihre
Kunden ein Geschäft an und unterlässt es, diese über die Bedingungen zu informieren.
Diese erfährt der Kunde erst, wenn er sich mit einem Angestellten des Institutes einen
persönlichen Termin vereinbart.
 
Offensichtlich glaubt man bei der PSK, die Leute haben hre Zeit gestohlen, oder bedarf
es persönlicher Überredungskünste für dieses erstaunlich geheimnisvolle Geschäftsan-
gebot.

Plakat wie im Orient-Bazar

Aber weiter geht es mit der erstaunlichen Geschäftspraktik. Eine seriöse Bank, für welche
wir die PSK halten, kündigt auf einem handgeschmierten Plakat eine garantierte Rendite
von 40,4 Prozent, ohne Angabe der Geschäftsbedingungen an.

Eine solche Art der Werbung findet man höchstens noch in einem Orient-Bazar und ent-

spricht sicherlich nicht den seriösen Werberichtlinien einer Bank. Diese Art der Werbung
gleicht eher einem Überraschungsei und hat mit seriöser Kundeninformation nichts zu tun.

*****

2010-02-06
  

Toleranz für Schwule ? TEIL 2

 

Kein Friede im Land

Der EU-Wahlkampf neigt sich Gottseidank seinem Ende zu. Alle Parteien ließen am politischen
Gegner und an der EU kein gutes Haar. Das Erstaunliche daran aber ist, dass alle Parteien
einen Vertreter ins EU-Parlament entsenden wollen.
Wer jetzt geglaubt hat, dass ein wenig Friede ins Land einkehrt, der hat sich allerdings geirrt.
Ein neues Thema scheidet die Geister in extremster Weise.
Es geht dabei um die Homosexualität und deren Aufklärung für Kinder und Jugendliche.

DDr. Schock unter Schock

Während  FPÖ-Mann DDr. Schock  ein Gesetz gegen „zu Homosexualität anspornende
Informationen“ für Minderjährige fordert und damit den Aufklärungsunterricht meint, geht
Marco Schreuder von den GRÜNEN, mit diesem sehr hart ins Gericht.
Er meint, dass Eduard Schock keine Ahnung, keinen Stil und keine Sensibilität hat und macht
ihn mit seiner Aussage für die erwiesenermaßen hohe Suizidrate unter Jugendlichen in einer
Coming-out Phase mitverantwortlich.

Aufklärung ja oder nein ?

Während man in der FPÖ einen diesbezüglichen Aufklärungsunterricht als „anspornende
Information für die Homosexualität“ sieht, wird von grüner Seite betont wie wichtig
es ist, dass über Homosexualität, Bisexualität und Transsexualität schon in der Schule aufge-
klärt wird.
Wir können uns mit dem Gedankengut der FPÖ nicht anfreunden, ob allerdings nach-
folgendes Plakat für Aufklärung und Toleranz sorgen wird, sei auch dahingestellt.
         In unseren Augen ein sehr erstaunliches Aufklärungsplakat
Ob Kinder die in einer „normalen“ Familie aufwachsen verstehen werden, dass sich zwei
Männer küssen, ist fraglich. Für einen Kinderverstand sind schon die beiden Frauen grenz-
wertig, kann aber noch erklärt werden, da es in unserer Gesellschaft noch als „normal“
empfunden wird, wenn sich zwei Frauen ein „Bussi“ geben.

Die Norm

Und da sind wir bei des Pudels Kern. Es ist die gelebte und empfundene  „Norm“ , die
uns gewisse Dinge oder Ereignisse als „normal“ oder „abnormal“ erscheinen lassen.
Evolutionsbedingt dient die Sexualität zwischen fast allen Lebewesen, also auch dem
Menschen zur Fortpflanzung und zum Erhalt seiner Art.
   
Es ist durchaus in Ordnung und auch nichts dagegen einzuwenden, dass sich zwei Männer oder
Frauen lieben und miteinander sexuell verkehren.
Aus dieser Liebe und diesem Geschlechtsverkehr werden allerdings nie Nachkommen gezeugt
werden können und daher finden wir, dass Homosexualität außerhalb  der „natürlichen“
Norm ist.

Zwangsbeglückung

Die Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz steht wiederum auf einem anderen Blatt Papier.
Wir finden es nicht richtig das Kinder die noch gar keine sexuelle Richtung entwickelt haben,
mit einem wie das o.a. Plakat zwangsbeglückt werden.
Wir haben am 02.02.2009 den Beitrag „Toleranz für Schwule?“ verfasst, den Sie unter
nachfolgendem Link aufrufen können.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=96;toleranz-fuer-schwule-&catid=1;erstaunliches
   
In diesem Betrag kommentieren wir den Beitrag des Herrn Marco Schreuder 
„Schwule an der Schule?“ 
http://www.marco-schreuder.at/2009/02/schwule-der-schule.html
Das Video das in diesem Beitrag gezeigt wird, ist für uns eine typische Zwangsbeglückung.

Jedem das Seine

Es soll jeder nach seiner Fasson glücklich werden und wenn er glaubt sich „outen“ zu müssen,
soll er auch dieses tun.
Aber warum glauben Homosexuelle immer, dass sie die Heteros fortlaufend auf Toleranz und
Akzeptanz hinweisen müssen ?

Homosexuelle sind in unserer Gesellschaft akzeptiert, dass heißt aber noch lange nicht, dass
dies als „natürliche“ Norm empfunden werden muss. Vielleicht sollten Homosexuelle schön
langsam lernen, diese Meinung von sexuell andersdenkende zu akzeptieren.
Mit den ständigen Versuchen, andere Menschen mit ihrer sexuellen Neigung zwangszu-
beglücken, werden sich Homosexuelle keinen Bärendienst erweisen.
Stauni
  
2009-06-04
  

Inhalts-Ende

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