Glawischnig hat Abwahl bis heute nicht verwunden
Bei der Debatte über den grünen Antrag auf Abwahl des Nationalratspräsidenten lichteten
sich die Nebel, warum Eva Glawischnig einen derartigen Feldzug gegen den Dritten National-
ratspräsidenten, Dr.Martin Graf, führt.
Offenbar leidet Glawischnig unter einem grünen Trauma, denn sie ist selbst einmal Dritte
Nationalratspräsidentin gewesen und hat diese Position aber nach einer demokratischen
Wahl verloren, was weder sie noch die Grünen bis heute verwunden haben dürften.
Seit damals muss man in Permanenz erleben, wie mit Diffamierungen und Hetzkampagnen
gegen den nunmehrigen Dritten Nationalratspräsidenten, Dr. Martin Graf, vorgegangen wird.
Die dubiose Veranstaltung am 12. Juni 2012 ist der beste Beweis dafür.
Sind ein Viertel der Österreicher(innen) Antisemiten und Nazis?
Auch sollten die Grünen und sonstigen Linken einmal begreifen, dass die FPÖ weder mit Anti-
semitismus noch mit dem Nationalsozialismus etwas gemein haben. Diese Partei ist durch
den demokratischen Weg im Parlament, sowie in sonstigen Gremien und Ämtern vertreten.
Immerhin haben rund ein Viertel der wahlberechtigten Österreicher(innen) dies so gewünscht
und mit ihren Stimmen bei Wahlen bekräftigt.
Es wäre doch vermessen zu behaupten, dass rund ein Viertel der wahlberechtigten Öster-
reicher(innen) Antisemiten und Nazis seien, nur weil sie sich nicht einer linksextremistischer
Diktion unterwerfen. In der FPÖ wird – sowie in jeder anderen demokratisch ausgerichteten
Partei – der demokratische Grundkonsens gelebt.
Der „Waldheim-Effekt“
Um noch einmal auf den Dritten Nationalratspräsidenten, Dr. Martin Graf, zurückzukommen.
Es ist doch erstaunlich wie viel Aufhebens um die irrtümlich angeführte Berufsbezeichnung
„Rechtsanwalt“ bei einem promovierten Juristen gemacht wird.
Barbara Prammer wurde beispielsweise am Wahlvorschlag 2008 als Soziologin geführt, ob-
wohl sie zu diesem Zeitpunkt Nationalratspräsidentin mit Berufsverbot gewesen ist. Frau
Tamandl kandidierte als Steuerberaterin, obwohl sie lediglich Steuersachbearbeiterin ist.
Und Bundespräsident Fischer wiederum hat als ordentlicher Universitätsprofessor kandidiert
und offenbar vergessen, das Wort „titularisch“ hinzuzufügen, wie es korrekt gewesen sei.
Die Grünen haben es schon übersehen, dass sie mit ihrer Gier nach Macht und der damit
verbundenen Ellenbogentechnik, bereits einen „Waldheim-Effekt“ ausgelöst haben. Sollte
ihnen dieser Begriff nichts sagen, brauchen sie nur bei der SPÖ nachzufragen. Diese haben
damit schon eine leidvolle Erfahrung gemacht. Auch die Grünen werden damit Bekanntschaft
machen – und zwar spätestens bei der Nationalratswahl 2013.
*****
2012-06-14
GASTAUTOREN-BEITRAG
Screen: Google
Hier geht es zum LINK, falls der Beitrag noch online ist
Irgendwann in der Zeit des kalten Krieges wurde da in Salzburg 2km tief drinnen im Berg
ein Bunker gebaut, damit Kreisky, Faymann, Darabos & Co auch einen Atomkrieg über-
leben. Wie wenn die nachher überhaupt noch wer brauchen würde – braucht sie doch
schon heute keiner.
Da gab es schon vor 20 Jahren einmal einen Bildbericht über den tollen Bunker im Kurier,
Profil oder so. Sollte ich sogar noch irgendwo haben. Jetzt gibt es erstmals Innenauf-
nahmen von dem Millionenprojekt.
Interessant zum Beispiel die Wetterabteilung. Wenn es einmal so eng werden sollte, dass
man sich im Berg verkriechen muss, dann wird es aber auch schon lange Schluss sein mit
dem ORF- Teletext, der rechts im Bild zu sehen ist. Und ob das Internet dann auch noch
funktionieren wird, wage ich ernsthaft zu bezweifeln.
Übungsannahmen: Es geht zum einen darum, Soldaten in Krisenregionen zu bringen, um
dort für die Sicherheit von österreichischen Bürgern zu sorgen. Und es geht auch darum,
verletzte Soldaten heimzuholen – etwa von Einsätzen im Kosovo. Gesteuert werden
solche Einsätze aus der Zentrale im Bunker in St. Johann.
Und für so was muss man sich dann 2 km tief im Berg verkriechen?
Neben dem Chef hier sitzt im Saal auch ein Jurist, er berät über die rechtlichen Konse-
quenzen aus einem Einsatz. Na der Baracken Obama hat keinen Juristen an seiner Seite
gebraucht, wie er den Osama bin Laden ermorden hat lassen und ich glaube, dass er sich
dazu auch nicht 2 km tief im Berg verkrochen hat. Aber wir sind halt nun einmal in Öster-
reich.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2012-05-10
Jetzt dürfen die Kunden herhalten
Nach diversen Aussagen von Peter Hochegger im parlamentarischen U-Ausschuss kann
man durchaus zum Schluss gelangen, dass die Telekom mit Geld nur so um sich geworfen
hat. Diese Beträge scheint man nun nach der Fusionierung -Telekom mit A1- wieder her-
einbringen zu wollen.
Vermutlich erhielt dieser Tage jeder A1-Kunde nachfolgendes Schreiben des Telekommuni-
kationsanbieters. Da wird dem Kunden im knappen Kasernenhofton mitgeteilt, dass man
es „gerade heraussagt“, dass es ab 1.April 2012 zu Preiserhöhungen kommt.
Seit Jahren in Kenntnis und trotzdem Flaterate-Verträge
Interessant ist eines der Argumente welches man seitens von A1 für die Preiserhöhung
angibt. „Und andererseits treibt die Inflation schon seit Jahren unsere Kosten in die Höhe“,
so steht es in dem Schreiben wörtlich zu lesen. Das überrascht uns ein wenig, den erstens
wurden Kunden bei der Telekom bis zur Fusionierung mit Flatrate-Angeboten geködert und
zweitens erhielten A1-Kunden nach dem Zusammenschluss im August 2011 nachfolgendes
Schreiben.
In diesem Schreiben versicherte A1 seinen Kunden schriftlich, dass trotz Fusionierung mit
der Telekom alle Tarife unverändert bleiben. Erstaunlich, da man doch bei A1 seit Jahren
in Kenntnis darüber ist, dass die Inflation die Kosten in die Höhe treibt bzw. getrieben hat.
Dabei ist das A1-Schreiben gerade einmal ein halbes Jahr alt.
Friss Vogel oder stirb
Nun scheinen die Zusagen von A1, sowie die rechtsgültig bestehenden Telekomverträge
für Festnetz-Internetanschlüsse keine Gültigkeit mehr zu haben. Für Zweifler wird noch
lakonisch auf die AGB hingewiesen. Das ist jenes kleingedruckte Machwerk, das sich kein
Kunde durchliest und selbst wenn er dies täte, müsste er eine juristische Ausbildung haben
um den Inhalt der AGB zu verstehen.
Natürlich stellt A1 jedem Kunden frei, bis zum 1.April 2012, betroffene Verträge kostenlos
kündigen zu können. Das mag in Großstädten sicher von Vorteil sein. Jedoch im ländlichen
Raum, wo es keine alternative Möglichkeit eines Festnetz-Internetanschlusses gibt, gilt hier
offenbar das Motto „Friss Vogel oder stirb.“
Für uns entsteht hier unweigerlich der Eindruck, dass die betroffenen abgeschlossenen Ver-
träge mit der Telekom, sowie die großmundigen schriftlichen Versprechungen von A1, das
Papier nicht wert sind auf dem sie stehen.
*****
2012-02-20
Nachfolgendes E-Mail haben wir heute erhalten:

Screen: © erstaunlich.at
Dies hat uns natürlich veranlasst, uns die im Mail erwähnte Meldung auf der betreffenden Web-
seite etwas genauer anzusehen.

Screen: text.orf.at
Zukünftig Lehrer(innen) ohne Lehramtsstudium?
Erstaunlich was da auf ORF Teletext zu lesen ist. Da wir allen Ernstes behauptet, dass Migranten
unterhalb ihrer Ausbildung arbeiten und daher oft unter ihrem Wert bezahlt werden. Als Bei-
spiele werden ins Treffen geführt, dass eine Lehrerin Büros putzt und ein Jurist am Bau arbeitet.
Dann wollen wir einmal versuchen, die Hintergründe der unqualifizierten Tätigkeiten und der
daraus folgenden Unterbezahlung zu ergründen. Möglicherweise könnte es daran liegen, dass
beispielsweise eine Lehrerin aus Tschetschenien zwar in ihrer Heimat die notwendige Qualifi-
kation aufweist, diese aber in Österreich mit Sicherheit nicht ausreicht.
Hätte diese tschetschenische Lehrerin ein Lehramtsstudium in Österreich abgeschlossen, könnte
sie auch in der Alpenrepublik unterrichten. Aber wenn sich die inzwischen völlig entglittene und
im höchsten Maße erstaunliche Integrationspolitik weiterhin so rasant entwickelt, könnte es
durchaus möglich sein, dass in naher Zukunft Lehrer(innen) ohne abgeschlossenes österreich-
isches Studium und sogar mit mangelnden Deutschkenntnissen, an den Schulen der Alpen-
republik unterrichten. Aber bis dieser Worst Case eintritt, solange sollte die Dame weiterhin
Büros putzen.
Ohne Studium geht (zur Zeit noch) gar nichts
Interessant ist das Beispiel mit dem ausländischen Juristen, der in Ermangelung eines abge-
schlossenen österreichischen Studiums am Bau arbeiten muss. Tja es ist eben eine (noch)
unumstößliche, Tatsache, wer das österreichische Recht nicht studiert hat, hat eben keine
Berechtigung in Österreich als Jurist tätig zu sein.
Dem Autor des Beitrags auf ORF Teletext sei mitgeteilt, dass es auch Österreicher(innen)
ohne abgeschlossenen Studium nicht gestattet ist, die angeführten Berufe wie Lehrer(in) oder
Jurist(in) auszuüben. Daran wird auch (hoffentlich) keine Expertengruppe samt Sozialminister
Hundstorfer (SPÖ) und Staatssekretär Kurz (ÖVP) etwas ändern können.
Interessant ist für uns allerdings die Tatsache, dass sich weder der ORF, Hundstorfer oder
Kurz Gedanken machen, ob man für nicht studierte Österreicher(innen) etwas ändern könnte
und diese beispielsweise auch Berufe wie Lehrer(in) oder Jurist(in) ausüben dürften. Und noch
etwas, es gibt jede Menge Österreicher(innen) die ebenfalls weniger als 1.400 Euro im Monat
verdienen.
*****
2012-01-24
GASTAUTOREN-BEITRAG
Zukünftige Audienzen bei der Ex-Justizministerin!

Screen: www.orf.at
Sollte in einer allgemeinen Abteilung Bedarf sein, könnte Bandion-Ortner somit künftig
auch für Kleinkriminelle zuständig sein, die im Juristenjargon oft unter dem Schlagwort
„Hendldiebe“ subsummiert werden. Ob sie sich das als ehemalige Justizministerin antun
wird, wird im Straflandesgericht allerdings angezweifelt.
Sagt ein „Hendldieb“ zum anderen: „Ich bin besser als Du weil ich wurde von Bandion-
Ortner verurteilt“. Ob da jetzt eine Vermehrung der Straftaten zu befürchten ist, nur zu
dem Zweck um von Bandion-Ortner verurteilt zu werden?
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2011-04-16
Erhöhter Schusswaffenbedarf
In der Vorwoche war in einigen Zeitungen zu lesen, dass die Bevölkerung an der Ostgrenze
unseres Landes, sich mit Schusswaffen aufrüstet. Eine erhebliche Antragssteigerung von
waffenrechtlichen Urkunden, sei bei den Behörden spürbar.
Grund für das gestiegene Schutzbedürfnis sind die Umtriebe von kriminellen Ostbanden,
speziell in den grenznahen Regionen. Ob der Besitz einer Schusswaffe wirklich „der Stein
der Weisen“ ist, darüber kann man wahrscheinlich endlos diskutieren.
Subjektives Sicherheitsgefühl
Subjektiv gesehen vermittelt eine Waffe im Haus sicherlich ein erhöhtes Sicherheitsgefühl.
Sollte es wirklich zum „Worst Case“ kommen und der Gebrauch einer Schusswaffe un-
vermeidlich sein, wird vermutlich jeder Mensch anders reagieren.
Jeder Mensch hat das Recht sich zu verteidigen
Wir wollen festhalten, dass wir nicht zu den Waffengegnern zählen. Pazifismus ist nicht
unser Ding. Jeder Mensch sollte das selbstverständliche Recht haben, Angriffe auf sein
Leben, seine Gesundheit und sein Vermögen mit allen ihn gebotenen Mitteln zu abzu-
wehren.
Erstaunliche Postings im IWÖ-Forum
Auf jeden Fall hat uns dieses Thema dazu veranlasst, ein wenig im Internet zu stöbern.
Dabei sind wir auf das Forum der „IWÖ“ (Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht
in Österreich) gestoßen.
In einem Themenblock dieses Forums, der sich „Neu- und ganz interessant für uns!“
nennt, haben wir einige Postings gefunden, von denen wir Ihnen zwei Stück nicht vorent-
halten wollen.
Da postet das Mitglied „3030win“ folgendes wortwörtlich:
3030win
Frühmorgens wurde ich von der Polizei telefonisch geweckt und höflich ersucht, zu meinem
Auto zu kommen. „Oh jeh“ dacht ich mir da!
Mein Auto stand inmitten von neun anderen, schön in einer Parkreihe, wie es sich gehört.
Alle Autos waren aufgebrochen (Kraftschaden an der Beifahrertür), Inhalte – speziell CD-Radios
– fehlten. Riesenwirbel bei den anderen herumstehenden Besitzern.
Nur mein Auto war unbeschädigt, es fehlte nichts. Die noch etwas jungen, unerfahrenen Poli-
zisten staunten nur so. Vielleicht hatten sie mich gar als Täter in Verdacht? Ein älterer Polizist
war nicht erstaunt und sagte:
„Eh kloar, dass Ihnen nix fööht! Seee haben auf der Beifahrerseit´n eine beschossene Pistolen
-Zielscheibe mit dazugehörendem Gehörschutz liegen. Davor haben die Bücha gewaltigen
Respekt!“ Um alle Probleme auszuschliessen, zeigte ich gleich freiwillig meinen WP her.
Also, Sportkameraden, man weiss jetzt, was uns vielleicht schützen kann. Macht es mir nach,
vergesst einfach wie ich eine durchlöcherte Zielscheibe im Auto.
Könnte mächtig helfen! Meine Freunde machen´s schon.
_________________
Mitgliednummer: 5598
Zu diesem Posting nimmt Gen.Sek. Dr. Zakrajsek, seines Zeichens Moderator der
IWÖ-Foren, mit folgenden Worten Stellung:
zakrajsek
Daraus folgt, daß eine liberale Handhabung bei der Vergabe von Waffenpässen die Kriminali-
tätsrate bedeutend herunterdrücken würde.
Man müßte das aber auch entsprechend publizieren. Gewisse Delikte, wie etwa Stalking,
würden überhaupt verschwinden.
Ende des Postings
Da hatte der Gauner aber Respekt
Da meint doch dieser „3030win“ tatsächlich, sein Auto wurde deshalb nicht aufgebrochen,
weil am Beifahrersitz eine beschossene Zielscheibe und ein Gehörschutz lag. Vor diesen
Dingen haben die Gauner ja gehörig Respekt, so zumindest die Aussage des Polizisten, laut
Angabe von „3030win“.
Schrottauto für Autodieb uninteressant
Wir können dem Kampfposter mit absoluter Sicherheit sagen, dass gerade jene Gegenstände
einen Autodieb beflügelt hätten in dieses Fahrzeug einzubrechen, da er eine Waffe im Innen-
raum vermutet hätte.
Vermutlich ist das Auto eine derartige „Schrottkiste“, sodass es vom Einbrecher nicht einmal
eines Blickes gewürdigt wurde. Auch Ostblockautodiebe haben bereits gehobene Ansprüche.
Waffenpässe senken die Kriminalitätsrate
Der IWÖ-Häuptling schließt daraus, dass eine liberale Handhabung bei der Vergabe von Waf-
fenpässen die Kriminalitätsrate bedeutend herunterdrücken würde. Was er mit diesem Satz
meint, wird wohl für immer sein Geheimnis bleiben.
Publizierung enorm wichtig
Aber er setzt noch einen drauf indem er meint, dass durch entsprechende Publizierung,
gewisse Delikte wie z.B. Stalking überhaupt verschwinden würden. Wir verstehen diese
Aussage so: Bist Du ein Stalker, wirst Du erschossen.
Die Schule geschwänzt?
Bei dem Kapitel notwehrfähige Güter dürfte der gelernte Jurist Dr. Zakrajsek den Unterricht
geschwänzt haben. Denn sonst müsste er wissen, dass man sich gegen einen Stalker nicht
mit der Schusswaffe verteidigen darf. Dafür muss der Gestalkte schon den Rechtsweg
beschreiten.
Begründung für schlechten Ruf
Schusswaffen und deren Inhaber haben ohnehin nicht den besten Ruf. Ob dies gerechtfertigt
ist oder nicht, sei dahingestellt. Allerdings tragen diese beiden Zeitgenossen mit absoluter
Sicherheit dazu bei, dass Waffengegner den schlechte Ruf von Waffenbesitzern begründen
können.
*****
2009-12-02
Wirtschaftskammer reagierte diesmal erstaunlich schnell
Im Beitrag „Sittenwidrig?“ haben wir die Meinung vertreten, dass es für eine Interessens-
vertretung einen Interessenskonflikt bilde, wenn dieser Strafgelder zugeführt werden, die
von der Behörde bei den Gewerbebetrieben kassiert wurden.
Die dazu gesetzliche Bestimmung in der Gewerbeordnung, ist unserer Ansicht nach sitten-
widrig. Noch dazu hat die Wirtschaftskammer bei der Erarbeitung bzw. Novellierung der
Gewerbeordnung, ein gewichtiges Wort mitzureden.
Das die Wirtschaftskammer, die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, ihre finan-
ziellen Einläufe verteidigt war und ist klar. Allerdings sind die Argumentationen für die
Vereinnahmung von Strafgeldern, die jenen Leuten von der Behörde angeknöpft werden,
welche von der Wirtschaftskammer eigentlich vertreten werden sollten, in der Tat sehr
erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle 1907
das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die entsprech-
ende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete Krankenkassen
der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkrankenkasse abzuführen hatte.
Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle hätte uns-
eres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.
Berufung auf ein 150 Jahre altes Gesetz
Die Wirtschaftskammer beruft sich auf ein Gesetz aus dem Jahre 1859, welches 1907 novel-
liert wurde. Allein die Tatsache mit einem 150 Jahre alten Gesetz zu argumentieren, welches
vor 102 Jahre eine „Modernisierung“ erfahren hatte, beweist wie dringend notwendig eine
Novellierung der Gewerbeordnung ist.
Bäckerschupfen
In einem Punkt geben wir aber der Wirtschaftskammer recht. Eine weitergehende Recherche
der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle, hätte sich wirklich nicht gelohnt. Da wäre
man vermutlich im Mittelalter gelandet, wo die Prügelstrafe oder das Bäckerschupfen noch
hochaktuell war.
Vielleicht wurden diese Strafmassnahmen seinerzeit von den Zunftmeistern durchgeführt,
wenn der Gewerbetreibende seinen Obolus nicht entrichtet hatte. Allerdings entzieht sich
dies unserer Kenntnis.
Kein Platz für Schwache
Die Wirtschaft ist kein Sanatorium und bietet keinen Platz für Schwache. Sollte jemand dem
beruflichen Druck eines Selbständigen nicht standhalten können, so ist er in diesem Business
eindeutig fehl am Platz.
Für solche Personen gibt es in Österreich anderwärtige Beschäftigungsmöglichkeiten. Beim
Staat oder den Gemeinden bzw. deren Betrieben sind Stellen vorhanden, wo man Personen
in weniger verantwortungsvollen Positionen „mitleben“ lässt, auch wenn diese dem geford-
erten Leistungsdruck nicht standhalten können.
Jeder ist sich selbst der Nächste
Dieses „Privileg“ gibt es bei Selbständige nicht. Hier heißt es „fressen“ oder „gefressen“
werden. Und das ist auch gut so, denn dadurch wird der Streu vom Weizen getrennt. Da
erscheint uns eine weitere Argumentation der Wirtschaftskammer wieder sehr erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Vielmehr besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den
Gewerbebehörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet
in Not geratener Gewerbetreibender zu verwenden.
Wer sind die Opfer?
Was bedeutet „unverschuldet in Not geraten“ eigentlich? Ist der/die Betreffende viel-
leicht Opfer eines Erdbebens oder Terroranschlags geworden? Uns ist kein derartiger Fall
bekannt.
Oder waren es vielleicht Unfälle, Krankheiten oder wirtschaftliche Fehlentscheidungen, welche
das „Opfer“ in das wirtschaftliche „Aus“ manövriert haben.
Wettbewerbsverzerrung
Aus welchem Grund muss ein selbständiger Unternehmer, einen „abgestürzten“ Konkur-
renten finanziell unter die Arme greifen, sei es auch nur mit Strafgelder die er bezahlt hat.
Durch finanzielle Hilfen an eine solche Person entsteht eine Wettbewerbsverzerrung.
Diese „Opfer“ haben sich eben aus welchen Grunde auch immer, nicht in der beinharten
Wirtschaftswelt gehalten. Ein Ausscheiden aus dieser ist daher völlig korrekt und bedarf
keiner Unterstützung.
Wirtschaftskammer und Caritas
Es gibt genug karitative Organisationen an welche sich diese Personen wenden können.
Außerdem hat Österreich ein sehr gutes Sozialsystem, welches zwar immer wieder miss-
braucht wird, aber niemanden durch den Rost fallen lässt.
Die Wirtschaftkammer hat eine Interessenvertretung der Wirtschaft zu sein und soll es
tunlichst anderen Organisationen überlassen als „Caritas“ zu fungieren. Auch das
nächste Argument, zur Verteidigung von zugeflossenen Strafgeldern, hat es in sich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.
Lesefehler
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da dürfte Ihnen ein Fehler beim Lesen
unseres Beitrages unterlaufen sein. Wir haben nicht für eine Abschaffung von Strafbestim-
mungen plädiert, sondern kritisierten das die eingehobenen Strafgelder Ihnen als Interessens-
vertretung zufließen.
Warum sollte man die Gewerbeordnung oder deren Strafbestimmungen abschaffen? Wenn
in einem Haus eine Glühbirne kaputt ist, reißt man ja auch nicht das ganze Gebäude nieder.
Man ersetzt einfach die Glühbirne.
Novellierung erforderlich
Und so gehört auch dieser Absatz in der Gewerbeordnung, durch eine andere Bestimmung
ersetzt aus der hervorgeht, dass Strafgelder weiterhin zweckgebunden zu verwenden sind,
aber nicht der Wirtschaftskammer zuzufließen haben.
Wer hat wie viel kassiert?
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.
Wir bleiben bei unserer Meinung
Abgesehen davon vertreten wir weiterhin die Meinung, dass eine Zwangsmitglied-
schaft nicht mehr zeitgemäß ist. Allerdings hätten Sie bei einer Abschaffung von dieser,
einen massiven Mitgliederschwund.
Auch halten wir weiter daran fest, dass Sie sich in einem Interessenskonflikt befinden, wenn
Sie als Interessenvertretung gleichzeitig Strafgelder von Behörden annehmen, welche von
Ihren Zwangsmitgliedern bezahlt wurden.
Wir glauben nicht, dass ein Autofahrerklub nur ein einziges Mitglied hätte, sollten diesen
Klubs die eingehobenen Strafgelder der Polizei zufließen.
Stauni
2009-11-26
Stellungsnahme der Wirtschaftskammer Wien zum Beitrag
Sehr geehrter Herr Reder,
herzlichen Dank für das offene, sehr sachliche Gespräch am vergangenen Freitag.
Die Wirtschaftskammer Wien vertritt zu den Bestimmungen des § 372 (1) GewO
folgenden Standpunkt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle
1907 das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die
entsprechende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete
Krankenkassen der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkranken-
kasse abzuführen hatte. Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser
Gewerberechtsnovelle hätte unseres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.
Diese Regelung wurde durch die Bundesgesetze BGBl. II Nr. 322(1934 und BGBl. Nr.
548/1935 dahingehend abgeändert, dass die Strafgelder an die damaligen (Landes-)
Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie abzuführen waren, welche wiederum die
Hälfte davon an die damalige Gewerbeförderung institute des Landes (Vorgänger der
Wirtschaftsförderungs-institute) und die zweite Hälfte dem damaligen Landesgewerbe-
verband und der Kaufmannschaft im Verhältnis 2:1 abzuführen hatten.
Im Rahmen der Gewerbeordnungsnovelle 1973, BGBl. Nr. 50/1974 wurde beschlossen,
die Bestimmung des § 151 GewO 1859 grundsätzlich in § 372 GewO 1973 beizubehalten.
die Strafgelder sollten zwar weiterhin den Wifis zufließen, allerdings nicht mehr aber den als
Rechtsnachfolger der o.a. Organisationen anzusehenden Kammergliederungen. Vielmehr
besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den Gewerbe-
behörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet in Not
geratener Gewerbetreibender zu verwenden.
Nach Ansicht der WKW ist es für die Wirtschaft insgesamt vorteilhafter, diese Mittel weiter-
hin zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Hilfestellung für unver-
schuldet in Not geratene Gewerbetreibende. Hätte die WKO auf diese Bestimmung ver-
zichtet, hätte dies zur Folge gehabt, dass die Strafgelder allgemein für Zwecke der Sozial-
hilfe dem Land in dessen Gebiet die Strafen verhängt wurden, bzw. den in diesen Bundes-
land bestehenden Sozialhilfeverbänden, zugeflossen wären (s. § 15 Abs. 1 VStG idgF).
Weiters ist anzumerken, dass Strafgelder wegen Nichteinhaltung von Vorschriften betref-
fend Betriebsanlagen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der Gesamtsumme der
verhängten Strafen ausmachen, gemäß § 372 Abs. 2 GewO 1994, nicht der Kammer,
sondern aufgrund der oben angeführten Bestimmung des § 15 Abs. 1 VStG dem Bundes
-land Wien bzw. den hier bestehenden Sozialhilfeverbänden zufließen.
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.
Ein Interessenkonflikt, wie dies auf der Homepage www.erstaunlich.at behauptet wird,
liegt aus unserer Sicht nicht vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Wirtschaftskammer
maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit der Behörden nehmen könnte, was definitiv nicht
der Fall ist. Wir ersuchen im Dialog mit den Behörden vielmehr immer wieder, die Mitglieder
in erster Linie zu beraten und erst bei nachhaltigem Zuwiderhandeln mit Bestrafungen vor-
zugehen.
Wenn im Rahmen einer individuellen Beratung seitens einer/s WKW-Mitarbeiterin/ Mit-
arbeiters empfohlen wird, eine verhängte Strafe zu bezahlen, dann sicherlich nur, wenn
auf Grund der Darstellung des Mitglieds die Ergreifung eines Rechtmittels aller Voraussicht
nach nicht den gewünschten Erfolg bringen, sondern lediglich höhere Kosten verursachen
würde. Wenn eine gewisse Erfolgsaussicht besteht, helfen wir unseren Mitgliedern bei der
Formu-lierung des Rechtsmittels – dies ist bedeutend häufiger der Fall, als wir die Bezahlung
der Strafe empfehlen.
Wir wollen diese Gelegenheit gerne auch dazu nützen, auf unser Beratungsangebot für die
Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht nur wegen verhängter Strafen auf
Grund der GewO, sondern bei allen Rechtsund Fachfragen, aufmerksam zu machen.
Freundliche Grüße
Dr. Georg Beer
Wirtschaftskammer Wien
Abteilung Mitgliederservice
Stubenring 8 -10
1010 Wien
T 01 514 50-1504 | F 01 514 50-1735
E georg.beer@wkw.at | W http://wko.at/wien
Wir bedanken uns für die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer. Ein Beitrag über unsere
Ansicht, der zum Teil erstaunlichen Begründungen erfolgt in Kürze.
Erich Reder
2009-11-26
Die Interessensbewahrer
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie werden von einer Behörde beschuldigt eine Ver-
waltungsübertretung begangen zu haben, die Sie jedoch bestreiten. Um Ihr Recht durchzu-
setzen, engagieren Sie einen Rechtsanwalt.
In Ihren Augen ist dieser Anwalt der Bewahrer Ihrer Interessen und sollte sich so gut wie
möglich für Ihr Anliegen einsetzen. Dieser erhält natürlich für seine Aufgabe, das gegen-
seitig freiwillig vereinbarte Honorar von Ihnen.
Würden Sie so einen Anwalt engagieren?
Nun tritt jener Fall ein, dass Sie trotzdem gegen die Behörde verlieren und Ihnen diese
ein Bußgeld auferlegt. Sie werden sich bestimmt nicht freuen und vielleicht geben Sie auch
dem Anwalt eine Mitschuld, weil dieser Ihrer Meinung nach nicht genug aktiv war.
Was würden Sie machen wenn Sie in Kenntnis gelangen, dass eingehobene Bußgelder
dem Anwalt überwiesen werden? Würden Sie sich von einem solchen Anwalt weiter
vertreten lassen, auch wenn er permanent beteuert Ihre Interessen zu wahren.
Wider den guten Sitten
Mit absoluter Sicherheit würden Sie mit diesem Anwalt nicht einmal ein Wort wechseln,
geschweige denn, ihn als Bewahrer Ihrer Interessen ansehen. Eine Vorgehensweise bei
der ein Interessensvertreter, gleichzeitig von den Behörden die eingehobenen Strafgelder
überwiesen bekommt, ist unserer Meinung nach wider den guten Sitten.
Gemeinsam sind wir stark
Anders dürfte dies die Wirtschaftkammer sehen. Diese braucht ohnehin von niemanden
engagiert zu werden, denn sie besteht ausschließlich aus Zwangsmitgliedern. Obwohl die
Wirtschaftskammer ständig mit dem Slogan „Gemeinsam sind wir stark“ hausieren geht,
schickte sie eine Aussendung an eine bestimmte Zwangsmitgliedergruppe.
Keine Vertretung
Die Ursache dieser Mitteilung waren Verhandlungen mit der Stadt Wien, bezüglich einer
Senkung der Vergnügungssteuer. Die Aussage in dieser Aussendung war in der Tat erstaun-
lich, denn sie lautete „Aus gesellschaftspolitischen Gründen, konnten wir Ihr Anliegen
nicht vertreten.“
Keine Moral
Allerdings hatte es die Wirtschaftkammer nicht davon abgeschreckt, weiterhin den Zwangs-
obolus bei dieser Gruppe von Gewerbetreibenden einzuheben. Geld hat kein Mascherl und
daher ist es gesellschaftspolitisch unbedenklich, wird man sich bei der Wirtschaftkammer
gedacht haben.
Pleitier als Kammerfunktionär
Noch eine von zahlreichen Episoden der Wirtschaftskammer. Ein Unternehmer der bereits
eine behördliche Löschung einer seiner zahlreichen Firmen, einen Konkurs sowie eine Kon-
kursabweisung vorweisen konnte, saß jahrelang als hoher Funktionär in einem Kammer-
gremium.
Dieser Mann war nicht einmal mehr befugt als selbständiger Fensterputzer zu agieren und
leitete Geschicke in einem Gremium mit. „ERSTAUNLICH“ deckte diesen Skandal auf und
die Wirtschaftskammer trennte sich still und leise von diesem Mann. Über diesen Vorfall
haben wir noch keinen Beitrag geschrieben, behalten uns dies aber vor.
Erstaunliche Aussage
Wir haben am 28.Oktober den Beitrag „Magistrat unterstützt Einbrecher“ verfasst. In
diesem Bericht ging es auch um die nebensächliche Aussage eines Marktamtsbeamten
der behauptete, dass die Wirtschaftkammer einen Teil der eingehobenen Strafgelder
erhält.
Erfolglose Nachfrage
Zuerst dachten wir an einen schlechten Scherz, konnten aber kein Motiv dafür finden, dass
dieser Mann die Unwahrheit sprach. Also riefen wir umgehend in der Wirtschaftskammer an
und wollten genaueres dazu wissen.
Wie wir fast erwartet hatten kam keine Antwort. Bei Nachfragen war die zuständige Juristin
entweder nicht im Zimmer oder sie telefonierte gerade. Also haben wir uns an die Magistrats-
direktion Wien gewandt und unsere Anfrage dort deponiert.
Postwendend erhielten wir per Mail folgende Antwort, die in der Tat erstaunlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet.
Sollte sich diese auf ein Telefonat eines Ihrer Mitarbeiter mit mir beziehen, in dem es um
ein Organmandat wegen Übertretung einer gewerbebehördlichen Bestimmung (äußere
Geschäftsbezeichnung) gegangen ist, darf ich Ihnen folgende Bestimmung aus der Gewerbe-
ordnung 1994 zur Kenntnis bringen:
„§ 372. (1) Die auf Grund dieses Bundesgesetzes verhängten Geldstrafen sowie der Erlös der
auf Grund des § 369 für verfallen erklärten Gegenstände fließen der Landeskammer der ge-
werblichen Wirtschaft zu, in deren Bereich die Behörde liegt, die Verwaltungsübertretung
geahndet hat. Die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat diese Beträge für die Wirt-
schaftsförderung sowie zur Unterstützung unverschuldet in Notlage geratener Gewerbetreib-
ender und ehemaliger Gewerbetreibender zu verwenden.“
Wie dieses Gesetz enthalten auch andere Gesetze Zweckwidmungen hinsichtlich der auf
dieser Rechtsgrundlage eingehobenen Strafgelder. Bundesgesetzliche Bestimmungen sind
über das Rechtsinformationssystem des Bundes, Gesetze des Landes Wien über das Wiener
Rechtsinformationssystem abrufbar.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen:
Die Abteilungsleiterin:
Mag. Adelheid S*******
Direktorin des Marktamtes
Da hatte sich der Beamte des Marktamts ein wenig geirrt. Nicht ein Teil der eingehobenen
Strafgeldern, sondern der volle Betrag, sowie der Erlös für verfallen erklärte Gegenstände
fließt der Wirtschaftskammer zu.
Wer sind die Unterstützten?
Und das Schöne daran ist , dass diese ganze Aktion durch die Gewerbeordnung gesetzlich
gedeckt ist. Jetzt kann man noch drei mal raten, wer am Entwurf der Gewerbeordnung
mitgearbeitet hat. Richtig geraten, es ist die Wirtschaftkammer.
Mit den überwiesenen Strafgeldern soll die Wirtschaftskammer unter anderem, unverschuldet
in Notlage geratene Gewerbetreibende unterstützen. Wahrscheinlich sind das jene, die nach
Konkursen und Konkursabweisungen, als hohe Funktionäre in verschiedenen Gremien
sitzen.
Eindeutiger Interessenskonflikt
Aber lassen wir einmal den Sarkasmus beiseite und betrachten diese Angelegenheit ganz
nüchtern. Eine Interessensvertretung die gleichzeitig in den Genuss der verhängten Straf-
gelder kommt, ist eindeutig in einem Interessenskonflikt.
Vermutlich ist das auch jener Grund, wenn Gewerbetreibende bei der Wirtschaftkammer
juristischen Rat suchen um sich gegen behördliche Strafen zu wehren und ihnen gesagt
wird, es sei besser zu bezahlen als lange Prozesse zu führen.
Ratschläge haben tieferen Sinn
Diese erstaunlichen Ratschläge der „Interessensvertretung“ ergeben somit auch einen
Sinn, da die Strafgelder an die Wirtschaftskammer überwiesen werden. Damit kassieren diese
doppelt, nämlich einerseits die Zwangsumlage und anderseits die Bußgelder.
Eine derartige Verhaltensweise ist in unseren Augen sittenwidrig, denn wie kann eine Interes-
sensvertretung die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, in den Genuss von Buß-
geldern kommen, welche von Behörden verhängt werden.
Ohne Zwangsmitglieder gäbe es keine Wirtschaftkammer mehr
Das unsere Theorie stimmt, dass es die Wirtschaftskammer bei ihrer jetzigen Leistung und
Verhalten nicht mehr gäbe, wenn sie von freiwilligen Mitglieder leben müsste, lässt sich
durch diese erstaunliche Verhaltensweise einwandfrei beweisen.
Ist schon die Rekrutierung von Zwangsmitgliedern zumindest moralisch bedenklich, schlägt
wohl das Einkassieren von behördlich eingehobenen Strafgeldern als Interessensvertretung,
dem Fass den Boden aus.
Eine Lösung wird kommen müssen
In dieser Angelegenheit sollte die Wirtschaftskammer zum Vorteil ihrer „Zwangsmitglieder“
schnellstens aktiv werden, denn wir denken dass unser Beitrag sicher einige juristische
Aktivitäten auslösen wird.
Normalerweise müsste die Zwangsmitgliedschaft sofort aufgehoben werden. Mit der bis-
herigen Gangart der Wirtschaftskammer gewinnt man den Eindruck, dass es sich hier um
einen Staat im Staat handelt.
Leider sind die meisten Leute in Unkenntnis
Wir sind sich ziemlich sicher, dass diesen seltsamen Paragrafen in der Gewerbeordnung
fast niemand kennt und auch nur wenige Leute, wie Beamte und höherrangige Mitarbeiter
der Wirtschaftskammer, über diese Vorgehensweise Bescheid wissen.
Vermutlich haben wir auch deshalb keine Antwort der Wirtschaftkammer erhalten, weil diese
keinen unnötigen Staub aufwirbeln wollte. In diesem Fall hat sich die Direktion des Markt-
amtes äußerst korrekt verhalten und einem fragenden Bürger umgehend Antwort erteilt.
Stauni
2009-11-19
Tatort Strasse
Wem ist es im Strassenverkehr noch nicht passiert, dass ihn ein anderer motorisierter
Zeitgenosse geschnitten hatte und auf die Lichthupe mit unmotivierten Bremsmanövern
reagierte, um einen Auffahrunfall zu provozieren.
Diese Erfahrung musste auch ein 50-jähriger Jurist machen. Leider verhielt er sich nicht
wie ein Gentleman, sondern stieg beim nächsten verkehrsbedingten Stop aus seinem
Wagen, um den Widersacher zur Rede zu stellen.
Schlagkräftiger Jurist
Der „Gegner“ schloss sich in seinem Pkw ein und der aufgebrachte Jurist schlug mit der
Hand gegen dessen Seitescheibe. Irgendwie muß er dabei einen Schwachpunkt getroffen
haben und die Scheibe ging zu Bruch. Dabei landete die Juristenhand im Gesicht des Ver-
kehrsraudi.
5 Monate für eine „Watsche“
Zugegeben, das war sicher nicht die feine englische Art und das Benehmen war eines
Juristen nicht würdig. Auch der Strafrichter hatte wenig Verständnis für eine solche interne
Regelung von Verkehrsproblemen und verhängte 5 Monate bedingte Haft und Schadens-
ersatz für den beschädigten Pkw.
Milde für Pädofile
Obiges Urteil wäre im Prinzip nicht erwähnenswert, wenn es in einem Verhältnis mit folgen-
dem Urteil stehen würde. Da lud sich ein einschlägig vorbestrafter „pädofiler Perversling“
„hundertausende“ pornografische Missbrauchsfotos von Kinder auf seinen Computer und
erhielt dafür läppische 7 Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe.
Raubmord
Auch die nächste erstaunliche Verhaltensweise unserer Justiz ist erwähnenswert. Ein 48-
jähriger Bulgare wird dringend verdächtigt, in „Pachfurth“ (Niederösterreich) ein Heurigen-
wirtsehepaar ausgeraubt und ermordet zu haben.
Bulgarische Befehle
Der vermutliche Täter flüchtete nach Bulgarien und wurde unter „erstaunlichen Beding-
ungen“ an die österreichische Gerichtsbarkeit ausgeliefert. Das für Unbestechlichkeit
und Einhaltung der Menschenrechte bekannte Ex-Ostblockland, befiehlt der österreich-
ischen Justiz, dass dem Mann binnen 6 Monaten der Prozess gemacht werden muss.
Das ist noch nicht alles, denn sollte der Mann verurteilt werden, ist er unverzüglich nach
Bulgarien auszuliefern. Aber nun geht es erstaunlich weiter, denn der Prozess gegen den
mutmaßlichen Raubmörder droht zu platzen.
Kommt es zum Prozess?
Da es ja laut bulgarischen Diktat innerhalb von 6 Monaten zum Prozess kommen muss
und noch nicht alle Prozessvorbereitungen getroffen wurden, hat der Mann die besten
Chancen im Jänner 2010 unbehelligt in sein Heimatland auszureisen.
Keine Orientierung möglich
Tja, so erstaunlich geht es in unserer Justiz zu. Für eine Ohrfeige gibt es 5 Monate,
während ein Pädofiler 7 Monate erhält. Einem unter Mordverdacht stehenden Bulgaren
muss laut ausländischem Befehl, innerhalb von 6 Monaten der Prozess gemacht werden.
Anstatt den Bulgaren auszurichten das sie sich ihr Diktat aufs stille Örtchen hängen
können, macht die österreichische Justiz einen Kniefall. Unter Zeitdruck einen Mord-
prozess vorzubereiten birgt die Gefahr von Fehlern. Dem Anwalt des Beschuldigten wird
das sicher gefallen.
Stauni
2009-10-23
Kein rechtsfreier Raum
Die Ausübung der Fischerei ist in Österreich an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Die
Gesetzgebung ist Landessache und daher können Gesetze innerhalb der Bundesrepublik
von einander abweichen.
NÖ Fischereigesetz 2001 (NÖ FischG 2001)
§ 9
Rechtliche Voraussetzungen für das Fischen
(1) Wer fischt, muss eine gültige Fischerkarte (§ 14) oder
eine gültige Fischergastkarte (§ 16) und einen amtlichen
Lichtbildausweis mit sich führen.
So besagt es das niederösterreichische Fischereigesetz. Zur Erlangung einer gültigen Fischer
-karte für das Bundesland Niederösterreich, muss ein Kurs mit abschließenden positiven
Prüfungsergebnis absolviert werden.
Sinn und Zweck
Eine Art Führerschein für Angler. Das ist auch gut so, den die angehenden Petrijünger
sollen außer den Schonzeiten, Mindestmaßen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen
auch lernen, wie die einzelnen Fische überhaupt aussehen.
Was nützt es jemanden wenn er die Schonzeit und das Mindestmaß eines Zanders
auswendig lernt und keine Ahnung davon hat, wie dieser Fisch eigentlich aussieht.
All dies wird in diesen Fischereikursen gelehrt.
Tourismus
Der Gesetzgeber hat unter Bedachtnahme der Fremdenverkehrswirtschaft eine Aus-
nahme bezüglich der Fischergastkarte gemacht. Grund dafür war, dass es aus organi
-satorischen Gründen nicht machbar und einem Urlauber auch nicht zumutbar ist,
diesen in einen Kurs zu schicken, wenn er in Niederösterreich angeln will.
§ 16
Fischergastkarten
(1) Die Fischereirevierverbände stellen auf Antrag Fischergastkarten für ein
Kalenderjahr an Fischereiausübungsberechtigte aus. Zuständig für die Aus-
stellung ist jeder Fischereirevierverband.
(6) Die Fischergastkarte ist nicht übertragbar. Die Ausübung der Fischerei mit
einer Fischergastkarte ist höchstens 30 Tage pro Kalenderjahr zulässig.
Die Hintertür
Das sind die zwei wichtigsten Punkte aus dem § 16, welche die Ausnahme regeln, denn
mit einer Fischergastkarte braucht man weder Kurs, noch Prüfung.
Das rief natürlich etliche „Schlaue“ auf den Plan, die sich durch diese Regelung den
Fischereikurs ersparten.
Sie brauchten sich nur immer wieder eine Gastkarte lösen und taten damit dem Gesetz
genüge. Auch die Karten ausgebenden Fischereivereine dachten sich nichts dabei, denn
nach dem Gesetzestext war es legal.
Gleichheit vor dem Gesetz?
Eine solche Handhabung kann nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein und wider-
sprach auch dem Gleichheitsgrundsatz. Beim Lösen einer Jahreskarte benötigte man
eine positiv absolvierte Prüfung und wer sich halt die Fischerkarte auf „Raten“ nahm,
ersparte sich dies.
Weil es in etlichen Fischereiverbänden, bzw. Vereinen so gehandhabt wird und wir dies
erstaunlich fanden, setzten wir uns mit der zuständigen Stelle, dem NÖ Landesfischerei-
verband in Verbindung.
Klärung auf höchster Ebene
Unser Gesprächspartner war Herr Dr. Anton Öckher, Landesfischermeister des NÖ LFV.
Der kompetente Jurist, der an der Konstruktion dieses Gesetzes mitbeteiligt war, wusste
von diesem Problem und setzte uns davon in Kenntnis, dass es aus diesem Grund auch
im heurigen Jahr eine Änderung des NÖ Fischereigesetzes 2001 gegeben hatte.
Der besagte Absatz in der Bestimmung über Fischergastkarten wurde wie folgt
geändert:
Im § 16 Abs.6 wir die Wortfolge „höchstens 30 Tage pro Kalenderjahr“ durch die
Wortfolge „pro Kalenderjahr nur für einen Zeitraum von 30 Tagen gerechnet
ab dem Tag der Ausfolgung,“ ersetzt.
Diese Aussage ist glasklar und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Der „Fehler“ lag auf
unserer Seite, da wir das neue Gesetz noch nicht kannten. Aus diesem Grund wollten
wir eigentlich gar keinen Beitrag mehr darüber verfassen.
Auch so manche Fischereiverbände oder Vereine, sind von der Gesetzesänderung nicht
in Kenntnis und daher verfahren diese noch immer nach der „alten Methode“.
Aus diesem Grund hat uns Herr Dr. Anton Öckher ersucht, trotzdem einen Beitrag über
das Thema zu veröffentlichen. Diesem Ersuchen sind wir auch gerne nachgekommen.
Stauni
2009-09-07