Kronen Zeitung bestätigt ERSTAUNLICH-Beitrag
Das wir mit unserem gestrigen Beitrag „Persilscheine….“ nicht daneben gelegen sind, be-
weist ein heutiger Artikel in der Kronen Zeitung. Er betrifft jene Raubmörderin, die im
Jahre 2008 ihre 78-jährige Nachbarin erschlug und sie anschließend beraubte.
Die Mörderin wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt und im heurigen März, nachdem sie zwei
Jahre Haft verbüßt hatte, wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen. Angeblich waren
ihre Kräfte im Gefängnis derart geschwunden, sodass von ihr keine Gefahr mehr zu er-
warten war. Und das bei einer Raubmörderin.
Quelle: Krone Zeitung (Printausgabe vom 19.11.2010)
Mit dem Krone-Artikel wird unser gestriger Beitrag nicht nur indirekt bestätigt, sondern
weist zusätzlich daraufhin, dass sich die Justiz von einer Mörderin an der Nase herum-
führen ließ.
Erstaunliche Gesundung
Kaum war die geschwächte Täterin wegen Haftunfähigkeit aus der Haft entlassen wor-
den, machte sich diese aus dem Staub. Offenbar sind ihre Kräfte in der Freiheit wieder
zurückgekehrt. Daher ist auch nicht auszuschließen, dass die wieder zu Kräften erlangte
Raubmörderin, wieder zuschlagen kann.
Abgesehen davon, welche erstaunliche Milde die Justiz gegenüber Mördern walten lässt,
stellt sich die berechtigte Frage, welcher medizinische Sachverständige dieser Täterin
Haftunfähigkeit bescheinigte.
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2010-11-19
Mord in der Garage des Hanusch-Spitals
Vor knapp einem Jahr soll der 50-Jährige Franz P., die ihm unbekannte Krankenschwester
Helga L. in der Garage des Wiener Hanusch-Spitals erschossen haben. Der mutmaßliche
Schütze ist angeblich sterbenskrank.
Bei Franz P. soll Krebs diagnostiziert worden sein. Ärzte versuchen zur Zeit mit Chemo-
therapien das Leben des Mannes zu retten. Auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes,
hat der mutmaßliche Mörder beste Chancen, nie eine Gefängniszelle von innen zu sehen.
Es bestehen Zweifel, ob Franz P. überhaupt am Prozess teilnehmen kann und wenn ja,
ob er tatsächlich haftfähig ist. Diese Fragen muss nun ein Gutachter klären. Sollte dieser
zur Erkenntnis kommen, dass bei Franz P. eine Haftuntauglichkeit besteht, geht dieser
nach Hause, auch wenn er wegen Mordes verurteilt wird.
Auch im Gefängnis lässt es sich sterben
Nun könnte man einwenden, dass Franz P. in diesem Fall nur zum Sterben heim geht.
Allerdings wäre dieser Argumentation entgegen zu halten, dass er dies im Gefängnis
auch kann, denn auf Mord steht immerhin bis zu lebenslanger Haft.
Lebenslange Haft heißt im Klartext, dass der Häftling solange in einer Strafanstalt einge-
sperrt wird, bis er stirbt. Dabei ist es für uns unerheblich, ob dies in 40 Jahren oder 40
Tagen geschieht.
Das Opfer hatte auch keine Wahl des Ortes, an dem es sterben musste. Diesen hat
nämlich der Täter bestimmt. Einen verurteilten Mörder freizulassen nur weil er sterbens-
krank ist, ist ein Affront gegenüber dem Opfer und dessen Hinterbliebenen.
Erstaunliche Milde gegenüber Mörder(innen)
Bei kranken Mörder(innen) scheint die österreichische Justiz überhaupt erstaunliche Milde
walten zu lassen. Zwei Beispiele aus jüngst vergangener Zeit, stellen dies eindeutig unter
Beweis. Nicht nur erkrankte Mörder(innen) können sich gute Chancen ausrechnen, son-
dern auch jene, bei denen die mörderischen Kräfte nachlassen.
Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit
Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem Gut-
achten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Ge-
fahr mehr für die Menschheit darstellt.
Raubmörderin in Freiheit
Im Jahre 2008 erschlug eine 80-jährige Frau, ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und
beraubte sie anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Min-
destmass an körperlicher Kraft Voraussetzung.
Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause ent-
lassen.
Warum sitzt Elsner noch?
Die oben angeführten Tatsachen bringen uns immer wieder zur Gretchenfrage, warum ein
Helmut Elsner eigentlich noch immer in Haft sitzt. Dieser hatte zwar die BAWAG um ein
schönes Sümmchen erleichtert, allerdings keinen Menschen dabei verletzt, geschweige
denn getötet.
Kranke oder schwache Mörder haben es besser
In einem völlig „unpolitischen“ Prozess unter dem Vorsitz der Richterin Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.
Nicht dass wir besonderes Mitleid mit Elsner haben, hat dieser mit seinen 75 Jahren, in der
Haft sicherlich ebenfalls stark abgebaut. Ferner dokumentieren ihm zahlreiche ärztliche Gut-
achten einen schlechten körperliche Zustand.
Mittlerweile hat auch schon der Dümmste begriffen, dass Elsner ein politischer Gefangener
ist. Das Risiko ihn freizulassen wäre enorm hoch, nicht weil er flüchten würde, sondern
wahrscheinlich so einiges auszuplaudern hätte.
Da haben es „normale“ Mörder bei uns schon wesentlich besser, wenn man sich die drei
angeführten Beispiele betrachtet. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr treffen-
des Zitat von Freddy Rabak. Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe oder Ex-Räuber. Aber es kann
nie im Leben einen Ex-Mörder geben.
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2010-11-18
Ab nach Stein
Am Mittwoch wurde der zu lebenslanger Haft verurteilte Josef F., von der Sonderanstalt
Mittersteig, nach Niederösterreich in die Haftanstalt Stein verlegt. Dort wird er vermutlich
und auch hoffentlich, den Rest seines Lebens in einer Einzelzelle des Hochsicherheitstrakts
verbringen.
Strafvollzugsanstalt Stein
Foto Quelle: strafvollzug.justiz.gv.at
Vielleicht hat man in dieser Justizvollzugsanstalt einen Keller frei, den eine Zelle mit
Donaublick wäre ohnehin eine Frechheit.
Die Gefängnisleitung weis zu berichten, dass Josef F. einen gesunden, kooperativen
und zukunftsorientierten Eindruck macht.
Psychotest
Da man aber auf Nummer „Sicher“ gehen wollte, wurden psychologische Tests durch-
geführt.
Ein Service das seiner Tochter, die er 24 Jahre lang mit ihren, von ihm „gezeugten“ Kindern,
im Keller des F.-Hauses eingesperrt hatte, während der Gefangenschaft nicht zuteil wurde.
Keine Selbstmordgefahr
Bei Josef F. wurden keine Anzeichen für suizidale Tendenzen festgestellt.
Gottseidank, denn wir lehnen Selbstmord natürlich ab, aber wenn er sich dafür entschieden
hätte, wären dem Steuerzahler zigtausend Euros erspart geblieben.
Workaholic Josef F.
Auch will Josef F. kein Pensionistendasein fristen, sondern wieder ordentlich zupacken.
Auf Grund seines fortgeschrittenen Alters, werden schwere körperliche Arbeiten nicht
mehr in Frage kommen.
Laut Gefängnisleitung aber, wird sich in einer der 28 Werkstätten sicherlich eine Be-
schäftigung für Josef F. finden lassen.
Da hätten wir mit Verlaub einen Vorschlag zu machen.
In jedem Baumarkt erhältlich
Lasst den Mann Keller ausheben, den darin ist er Spezialist.
Stauni
2009-06-05