Keinen Bock mehr auf Bock?!
Flüchtlingsverein ist in finanziellen Schwierigkeiten
Screen: facebook.com (Textausschnitt) „Wir brauchen dringend finanzielle Unterstützung! Unsere Ressourcen sind erschöpft. Jede Spende hilft uns obdachlose Flüchtlinge mit dem Nötigsten zu versorgen. Vielleicht findet sich auf diesem Wege der eine oder die andere Spenderin. Vielen Dank!“, so der virtuelle Hilferuf des Vereins „Flüchtlingsprojekt Ute Bock“. Die dramatische finanziellen Lage, wurde auch von der im Verein für die Öffentlichkeitsarbeit zuständige Melanie Carmann gestern im Mittagsjournal von Ö1 bestätigt. Von einem 10prozentigen Spendenrückgang ist die Rede. Vielleicht haben die Spender(innen) einfach keinen Bock mehr auf Bock. Diese finanzielle Not suchen die Mitarbeiter der Organisation im Fehlen von Ute Bock. Diese befindet sich nach einem Schlaganfall im Dezember des vorigen Jahres auf Rehabilitation. Unterstützer und Sponsoren des Flüchtlingsvereins fragen sich vermutlich, wohin das ganze Spendengeld dieser Organisation eigentlich fließt bzw. geflossen ist.„Das Flüchtlingsprojekt Ute Bock gibt es derzeit nur ohne Ute Bock. Das bringe den Verein zusehends in Schwierigkeiten“, so Michael Havel im gestrigen Ö1-Mittagsjournal, der vor Jahren mit Ute Bock den Verein gründete. „Das führt natürlich zu einer immensen finanziellen Belastung, die schlussendlich dazu geführt hat, dass die gesamten Reserven des Vereins auf- gebraucht sind und dass wir hier vor einer relativ angespannten Situation für 2014 stehen“, ergänzt Havel. Auch für alle angemieteten Wohnung reicht das Geld nicht mehr. In der ersten Not hat der „Fond soziales Wien“ geholfen und übernahm 90 Asylsuchende in seine Betreuung. Das be- deutet im Klartext, dass die Steuerzahler(innen) bereits für die finanzielle Misere des Flücht- lingsvereins aufgekommen sind. Aber das wäre ja nicht das erste Mal, denn 2008 ist der Verein schon einmal dem Konkurs ent- gangen. Auch damals hat der „Fond soziales Wien“ (also sprich die Steuerzahler) geholfen. Seitdem unterstützte der finanziell potente Bauunternehmer Hans Peter Haselsteiner das Flücht- lingsprojekt. Augenscheinlich hat dieser ebenfalls keinen Bock mehr auf Bock – und so wird es immer wahrscheinlicher, dass die Steuerzahler(innen) wieder voll in die Presche springen müssen. ***** 2014-03-15
Unser Geld für unsere Leute
Österreich ist angeblich reich – nur die Menschen wissen nichts davon
Während sich verschiedene systemtreue Medien, sowie diverse Politiker(innen) der
Regierungsparteien förmlich darin überschlagen, Einkommen, persönliches Wohlbefinden
und Lebensqualität der Österreicher(innen) so darzustellen, als wären beinahe alle
Menschen in Österreich „reich“, belegen korrekt ermittelte Daten genau das Gegenteil.
Demnach sind derzeit in Österreich rund 511.000 Menschen von tiefer, akuter Armut
direkt betroffen.
Etwa 1 Million Menschen sind armutsgefährdet und knapp 600.000 Menschen in Öster-
reich sind mit ihren Zahlungen in Rückstand. Der Kreditschutzverband 1870 stellt fest,
dass alleine im Jahr 2012 ein Höchststand von 10.000 Privatkonkursen gemeldet wurden
und bei weiteren 100.000 Menschen ein Privatkonkurs helfen kann.
Während der Sozialminister in Sachen Berufsheer durch die Lande zieht, verarmen die
Menschen in Österreich immer mehr. rund 313.000 Menschen können sich nach aktuellem
Stand aufgrund der massiv gestiegenen Mineralölpreise das Heizen nicht mehr leisten, für
etwa 487.000 ist die Frage einer Pendlerpauschale hinfällig, da sie sich ohnehin kein Auto
können.
Zirka 582.000 sind nicht in der Lage, sich neue Kleider zu kaufen, 724.000 Menschen kön-
nen sich nur noch gelegentlich Fleisch leisten, Etwa 1.858.000 sind im nächsten Jahr nicht
in der Lage, Geld für einen Urlaub anzusparen und rund 2.073.000 Österreicher können
keine unerwarteten Ausgaben tätigen. Das sind die nackten, traurigen Tatsachen.
Die Bundesregierung, sowie andere verantwortlichen Politiker(innen) sind daher gefordert,
diese missliche Lage, in der sich etwa bereits ein knappes Viertel der österreichischen
Bevölkerung schon jetzt befindet, endlich zu verbessern.
Vielleicht wäre es endlich an der Zeit, keine Milliardenbeträge mehr nach Griechenland
oder in andere EU-Pleiteländer zu schicken. Auch ein sorgsamer Umgang mit Steuergeld
sollte endlich an den Tag gelegt werden und dieses nicht bei dubiosen Spekulationsge-
schäften verzockt werden. Alleine mit diesen so eingesparten Geldern, könnte innerhalb
der Alpenrepublik zum Wohle der Bevölkerung sehr viel verbessert werden.
***** 2012-12-19
Stronach mitten im roten Sumpf
Skandal um Magna-Fluglinie muss gelüftet werden
Hinter der Insolvenz und dem möglichen Konkurs der Jetalliance verbirgt sich ein Stronach-
SPÖ-Skandal. Personelle Verflechtungen zwischen dem Austro-Kanadier, der Austro Control
und der SPÖ ermöglichten diesen Skandal.
Die Fluglinie wurde als Magna Air gegründet. Bis vor kurzem fungierte Caspar Einem als Vor-
stand des Unternehmens. Sein Ministeramtskollege Andreas Staribacher und dessen Kanzlei
prüften die betriebswirtschaftlichen Daten des Unternehmens, er selber war auch immer
wieder als Pilot tätig.
Ein klassischer Fall von Unvereinbarkeit. Dessen Geschäftspartner und Vorstand der Jet-
alliance Lukas Lichtner-Hoyer sitzt auch im Aufsichtsrat der Flugsicherung ACG. Gegenüber
Medien gab Hoyer bekannt, dass durch Einflussnahme von Eigentümer und anderen Interes-
senten die Jetalliance gegen den „Halter-Gedanken“ verstoßen habe.
Normalerweise ein Grund für einen sofortigen Entzug der AOC-Lizenz. Nicht aber im roten
Sumpf der ACG. NAbg. Gerhard Deimek, Verkehrssprecher des freiheitlichen Parlaments-
klubs, ortet einen Skandal. Die Konstruktion könne an ein In-sich-Geschäft erinnern: „Ent-
weder die Flugsicherung hat geschlampt, oder man wollte die offenkundig bestehenden
Missstände nicht sehen.“ Dabei zeige der Fall Griechenland, wohin geschönte Zahlen führen.
„Ohne Herrn Staribacher mit Goldman Sachs gleichsetzen zu wollen“, meint Deimek. Auf
Frank Stronach werfe die Causa ein denkbar schlechtes Licht. „Der selbsternannte Schutz-
heilige der Fairness und Transparenz und Kämpfer gegen das System hat sich enttarnt und
ist offenkundig Teil des Systems. Österreichs Politik braucht keinen Frank St. Ronach.“
(Quelle: APA/OTS)
***** 2012-12-01
Moderne Leibeigenschaft
Weg mit den SVA-Mindestbeiträgen
Als moderne Leibeigenschaft bezeichnen wir, die von der Sozialversicherung der gewerb-
lichen Wirtschaft (SVA) praktizierte Einhebung von Mindestbeiträgen. Es sind uns etliche
Fälle bekannt, bei denen Klein-Unternehmer mehr Sozialversicherungsbeiträge zahlen
mussten, als sie überhaupt verdient haben.
Hier mutet es geradezu als Hohn an, wenn sich die SVA-Führung zu bekannten Härtefällen
folgendermaßen äußert: „Umso wichtiger ist es, dass es der SVA ermöglicht wird, der heim-
ischen Unternehmerschaft in schwierigen Fällen helfen zu können“.
Eine Rechnung nebst sofortiger Exekutionsandrohung werden wohl einige dieser „Härtefälle“
nicht als die geeignete Hilfestellung empfinden ist. Den SVA-Granden können wir nur
anraten, ihren Zynismus für sich zu behalten und endlich für die Versicherten einzutreten
Auch wenn es den beamteten Mitarbeiter(innen) der SVA schwer fällt sich in die Probleme
von Unternehmern hinein zu denken, ist es doch besonders von der Versicherung der ge-
werblichen Wirtschaft zu erwarten, dass sie zumindest einen Funken Verständnis für unter-
nehmerische Schwierigkeiten aufbringen.
Selbst einem Schalterbeamten im SVA-Glaspalast muss klar sein, dass jemand nicht mehr
SVA-Beiträge zahlen kann, als er verdient hat. Es gibt aufgrund dieser unsäglichen Mindest-
beitrags-Regelung zahlreiche Härtefälle in der SVA, die leicht auf dem Kulanzweg gelöst
werden könnten.
Die Abschaffung der Mindestbeitragsgrundlage und die Streichung des Selbstbehaltes
wären eine faire Lösung für Kleinstunternehmer. Die SVA hat mit ihrer selbstherrlichen
Beitragspolitik schon zu viele Unternehmer in den Konkurs geschickt, Arbeitsplätze ver-
nichtet und soziale Dramen verursacht.
Die beste Lösung wäre eine Auflösung der SVA. Die Fragmentierung des Sozialversicher-
ungssystems nach Berufsgruppen ist ein ineffizientes Relikt der Vergangenheit, das den
laufenden Veränderungen in der heutigen Arbeitswelt ohnehin nicht mehr gerecht wird.
***** 2012-11-26
Veruntreuung von 33,5 Mio. Steuergeld
Rechnungshof zeigt Veruntreuung in der BHAG auf
Nicht mehr als erstaunlich sondern als skandalös sind die beiden Malversationen bei der
Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) zu bezeichnen, die der Rechnungshofbericht
aufgezeigt hat.
Durch die von einem Bereichsleiter der BHAG gefälschte AMS-Schuldscheine, mit denen
ein Unternehmen Forderungen gegen das AMS geltend machen konnte, sah sich die
Republik Österreich mit Forderungen von 33,5 Millionen Euro konfrontiert. 17,5 Millionen
Euro transferierte ein leitender Mitarbeiter der BHAG, via Telebanking auf Privatkonten.
Ein Überwachungssystem, das dies aufgezeigt hätte, gab es dabei nicht. Die BHAG
hatte nicht einmal Kenntnis über die Anzahlt ihrer Mitarbeiter, die Zugriffberechtigungen
auf das Verrechnungssystem hatten. Es gab auch kein Vier-Augen-Prinzip und keine Vor-
schriften zur Belegablage.
Großzügigkeit mit Steuergeld
So eine Schlamperei ist gerade in der Buchhaltungsagentur des Bundes untragbar, denn
hier geht es um das Steuergeld der Österreicher. Verschwendung von Steuergeld
macht Schule, denn Negativbeispiele gibt es genug. Die kleinen Gauner werden dabei
bestraft. Die großen Verschwender von Steuergeld werden als Manager betitelt. Diese
werden belohnt und fürstlich abgefertigt.
So hat AUA-Chef Ötsch die österreichische Fluglinie in den Konkurs geflogen und ist da-
für noch großzügig abgefertigt worden. Die ÖBB-Vorstände Huber und Söllinger ver-
spekulierten 600 Millionen Euro Steuergeld mit der Deutschen Bank und sind ebenfalls
großzügig abgefertigt worden.
Auch das Sky Link Desaster hat über 400 Mio. Euro Steuergeld durch Kostenüberschreit-
ung verschlungen. Auf Konsequenzen für die verantwortlichen Vorstände wartet man
vergebens. Auch diese wurden fürstlich abgefertigt. Manche werden sogar Minister, wie
die Unterrichtsministerin C. Schmied, die als damaliger Finanzvorstand der Kommunal-
kredit am Schaden von bis jetzt 4,8 Milliarden. Euro Mitschuld trägt.
***** 2012-05-16
SVA verhöhnt ihre Versicherten
Wirtschaftslage für SVA nicht wirklich interessant
Die derzeit von der Spitze der SVA bejubelte, angebliche Zahlungserleichterung für Ver-
sicherte, kann nur als Verhöhnung verstanden werden. Ist doch die SVA die Versicher-
ung, die am unerbittlichsten und brutalsten gegen die eigenen Versicherten vorgeht,
wenn aufgrund der wirtschaftlichen Lage die Beitragslast zu hoch wird.
„Die SVA hat zig-tausend österreichische Betriebe wegen ausstehender Sozialversicher-
ungsabgaben unerbittlich in den Konkurs getrieben und so tausende Arbeitsplätze ver-
nichtet“, meint dazu der freiheitliche Bundesrat und Abgeordnete zum Wiener Wirt-
schaftsparlament Mag. Reinhard Pisec.
Jetzt davon zu sprechen, dass Selbstbehalte für SVA Versicherte „derzeit schon mit
sozialer Treffsicherheit ausgestattet“ sind, ist blanker Hohn. Selbst wenn die SVA
nun gelobt Zahlungserleichterungen für SVA-Versicherte möglichst schnell umsetzen
zu wollen, so ist dies wenig glaubwürdig. Der einzige glaub würdige Schritt und die
beste Lösung wäre eine Selbstauflösung der SVA.
Urabstimmung über Erhalt der SVA wäre wünschenswert
In Österreich gibt es ohnehin zu viele Sozialversicherer. Es wäre daher wünschens-
wert, wenn die Versicherten der SVA auf die jeweiligen Gebietskrankenkassen auf-
geteilt würden. Zielführend wäre diesbezüglich eine Urabstimmung unter allen SVA
-Versicherten.
Sollen die Versicherten doch selbst entscheiden, ob sie die im Vergleich höchsten
Beiträge – gekoppelt mit 20% Selbstbehalt – zahlen wollen, oder lieber in ihren
Bundesländern versichert sind. Die SVA hat bereits genug Schaden für die Wirtschaft
angerichtet.
***** 2012-03-09
Außer Spesen nichts gewesen
ARBÖ betreibt rote Schönfärberei
„Spritpreisdatenbank ein Meilenstein für Autofahrerinnen und Autofahrer“ so titelt der
SPÖ-nahe ARBÖ in einer heutigen Presseaussendung. Da staunen wir aber, denn die
Verantwortlichen dieses Projekts schafften es bis dato nicht, mit der Datenbank online
zu gehen.
Für dieses Versagen hat der ARBÖ eine erstaunliche Rechtfertigung und meint, dass von Startschwierigkeiten abgesehen, die neue Spritpreisdatenbank der E-Control ein „Meilenstein“ für Autofahrer(innen) werden wird. Wir meinen, dass dies für ein Total- versagen eine recht optimistische Aussage ist.
Baustelle statt Spritpreisauskunft
Am Dienstag, dem 16.08.11 hätte angekündigte Spritpreis-Datenbank der Energie-
Regulierungsbehörde E-Control und des Wirtschaftsministeriums in Betrieb gehen sollen. Wer heute Donnerstag, den 18.08.11 die Webseite www.spritpreisrechner.at aufruft, erhält folgendes Bild.
Grafik anzeigen und vergrößern mit rechter Maustaste
Unter „Erfahren Sie hier Näheres“ wimmelt es nur so von Ausreden, offenbar um das
eigene Versagen herunterzuspielen. Interessant ist folgende Textpassage:
Die Analysen der Experten haben gezeigt, dass die Verzögerung der Inbetriebnahme auf die enormen Zugriffszahlen zurückzuführen ist, für welche die Kapazitäten nicht ausgerichtet waren. Das System wurde in sehr kurzer Zeit entwickelt und in Betrieb genommen.
Dass das Interesse der Autofahrer so groß sein wird, war nicht erwartet worden. Bei der Umsetzung der Datenbank wurden die Zugriffszahlen des ÖAMTC zur Orientierung genutzt, wobei bereits von deutlich mehr Zugriffen ausgegangen worden war. Dieser Rahmen wurde dennoch gesprengt, die Zugriffe auf die Spritpreis-Datenbank waren um ein Vielfaches höher als angenommen.
Diese als Rechtfertigung gebrauchte Ausrede ist deswegen so interessant, da die Server Kapazitäten für 1.000 Zugriffe pro Sekunde haben. Diese Aussage stammt von Johannes Mayer von der E-Control zur APA. Mayer meinte weiter, ob die Überschreit- ung dieser Kapazität an der hohen Nachfrage oder an einem Hackerangriff liege, werde momentan intern von Experten analysiert.
1.000 Zugriffe pro Sekunde
Selbst der naivste Mensch wird wohl kaum glauben, dass diese Zugriffszahlen nur annähernd erreicht wurden. Also bliebe nur mehr ein Hackerangriff. Auch dieser ist auszuschließen, denn wer sollte Interesse daran haben diese Datenbank zu hacken. Die Mineralölkonzerne etwa? Wohl kaum, denn diesen geht die Spritpreisdatenbank der E-Control an einem gewissen Körperteil vorbei, da sie ohnehin machen was sie wollen.
Anstatt eine Preisobergrenze für Treibstoff einzuführen, bastelte (denn anders kann man nicht dazu sagen) man lieber eine Spritpreisdatenbank und versagte dabei jämmerlich. Die hohen Treibstoffkosten richten mittlerweile bereits einen volkswirt- schaftlichen Schaden an. Dies dürfte der Regierung aber egal sein, da die Finanz- ministerin an jedem Liter die Hälfte mitverdient.
Die Steuerzahler(innen) dürfen bezahlen
Das Versagen bei der Spritpreisdatenbank wirft wieder einmal ein bezeichnendes Licht auf diese Regierung. Die dafür verantwortlichen Halb- oder Vollbeamten waren nicht einmal in der Lage, mit einem sündteuren Projekt online zu gehen.
Jeder Programmierer in der Privatwirtschaft wäre sofort seinen Job los. Jedes private Unternehmen das so wirtschaftet, wäre längs in Konkurs, jede Familie im Schuldturm. Aber in diesem Fall ist es egal, denn die Kosten für das vorerst miss- lungene Projekt zahlen die Steuerzahler(innen).
*****
2011-08-18
Kinderschänder an den Pranger
Internet-Pranger gefordert
Der FPK-Mann Kurt Scheuch, lässt heute mit einer interessanten Meldung aufhorchen. Er istder Meinung, dass die Daten von verurteilten und aus der Haft entlassenen Kinderschändern
in einer öffentlich zugängigen Datenbank abzuspeichern wären.
Auf diese Daten soll jederman(frau) via Internet zugreifen können, denn die Bürger haben
ein Anrecht zu erfahren, welche tickenden Zeitbomben in ihrer Nachbarschaft leben. Auch
wenn ERSTAUNLICH nicht unbedingt zum Fanklub von Scheuch gehört, unterstützen wir
KIPO-Konsumenten sind verhinderte Kinderschänder
Wir sind der Meinung, dass bereits eine bedingte Verurteilung eines Kinderschänders für den
Eintrag in eine solche Datenbank reichen muß. Auch müßten Daten von Konsumenten, diekinderpornografisches Material sichten oder auf ihren Rechnern downloaden, in ein solches
Internet-Register eingetragen werden, sofern sie dafür strafrechtlich verurteilt wurden.
Konsumenten von Kinderpornografie sind für uns nichts anderes, als verhinderte Kinderschän-
der. In Ermangelung einer Gelegenheit zum sexuellen Kindesmissbrauch, sehen sie sich er- satzweise kinderpornografische Filme oder Bilder an.Kein Recht auf Anonymität
Solche perverse und abartige Mitmenschen haben kein Recht in der Anonymität zu leben undim Schutz dieser, möglicherweise ihre nächste Tat zu planen. Diese Worte mögen hart erschei- nen, sind aber durch die hohen Rückfallsquoten von Kinderschändern und KIPO-Konsumen- ten durchaus gerechtfertigt.
Nun werden sicher wieder linkslinke Gutmenschen aufschreien und uns für unseren Standpunkt
verurteilen. Wie können wir es nur wagen, den Abschaum der Menschheit am Pranger sehen zu
wollen?
Bedenkt man dass Personen für viel läppischere Dinge, wie zum Beispiel Insolvenzen oder
Konkurse unter http://www.edikte.justiz.gv.at am Internet-Pranger stehen, so wäre eine solche
*****
2010-08-10Naht das Ende der EU?
Was sonst?
Griechenland muss gerettet werden sonst….. Diese erstaunliche „Drohung“ war auch voneinigen heimischen Politikern zu vernehmen. Was sonst? Was wird passieren wenn man einem Land das von Misswirtschaft und Korruption regiert wird, nicht finanziell unter die
Arme greift? Es wird in einen Konkurs schlittern, sowie jedes insolvente Privatunternehmen und das ist auch gut so.
EU-hörige Politiker unseres Landes prophezeihen den Untergang der EU, falls die starken
Länder den Schwachen nicht helfen. Es ist nicht schade, wenn dieses künstlich geschaffene
überregionale Staatengebilde von der Bildfläche verschwindet.
Wer wird den Untergang der EU beweinen?
Weinen werden jene abgehalfterten Politiker, die nicht einmal im eigenen Land mehr zugebrauchen waren und im EU-Parlament, Gesetze unter der Knute von Wirtschafts- und Industrielobbysten zu deren Vorteil beschliessen.
Weinen werden auch jene arbeitsfaule und korrupten EU-Beamten, die den ausgemusterten
Politikern zu Dienste stehen. Bei einem Niedergang der EU wird man aber diese sicherlichwieder in irgendwelchen staatlichen Tintenburgen unterbringen und dort werden sie mit
dem Nichtstun weitermachen.
EU-Versprechungen waren lauter Lügen
Nur hoffentlich passiert die immer wieder angedrohte Auflösung der EU bald, denn diese hatzumindest den Österreicher(innen) keinen Vorteil gebracht. Der finanzielle Todesstoss wurde
mit der Einführung der künstlich geschaffenen Weich-Währung dem Euro ausgeführt.
Hatte man der Bevölkerung einen offiziellen Wechselkurs von 1:13,7603 vorgegaukelt, war
dieser in der Realität maximal 1:10. Frau und Herr Österreicher hatten über Nacht einen Ver- lust von knappen 38 Prozent von Ersparten und Lohn.Die versprochene Fälschungssicherheit entpuppte sich bald als weitere Lüge. Überhaupt, so
viel angelogen wie in Sachen EU, wurde die Bevölkerung nicht einmal bei diversen Wahlkäm- pfen. Die viel angepriesene Reisefreiheit, endete mit einem rapiden Anstieg der Kriminalität die kaum noch in den Griff zu bekommen ist.Aber zurück zum Euro. Wie soll ein gemeinsames Wirtschaftskonzept mit einer gemeinsamen
Währung funktionieren wenn das Grundlegendste für so ein Vorhaben fehlt, nämlich die ge- meinsame Sprache. Dazu kommt noch die unterschiedliche Mentaliät der Bevölkerung in den verschiedenen EU-Staaten.Die Schweizer waren klug
Was hatte man der Schweiz alles vorausgesagt, die absolut keine Ambitionen zeigte, dem
EU-Moloch beizutreten. Von wirtschaftlichen Problemen bis zur Aufweichung des Frankens,
lauteten die düsteren Zukunftprognosen für die Eidgenossen. Nichts davon ist eingetreten,
ganz im Gegenteil, der Franken ist härter als je zuvor.
Niemand konnte bis dato Europa vereinen
Betrachtet man die Geschichte, wurde immer wieder probiert Europa zu vereinen. Von Mon-
archien die durch Eheschliessungen zwischen den Herrscherhäusern, bis zu Feldherren und
Diktatoren die mit Kriege versuchten ein vereinigtes Europa zu schaffen.
Nichts hat funktioniert, denn Europa fiel immer wieder auseinander. Es wird auch nicht den
Lobbysten von Wirtschaft und Industrie mit Hilfe ausgemusterter Politiker gelingen, ein ver- einigtes Europa aufrecht zu erhalten.Umso schneller sich der EU-Moloch in seine Bestandteile auflöst, umso besser für die Bevöl-
kerung der einzelnen souveränen Staaten. Daher können sich diverse Politiker ihre Drohung „Wenn nicht das oder jenes gemacht wird, bedeutet dies ein Ende der EU“, getrost sparen.*****
2010-05-01Wahlbetrug bei der WK-Wahl?
Hilfe beim Ausfüllen der Wahlkarten
Wer die heutige Sendung „Hohes Haus“ gesehen hat und Pressemeldungen in Zeitungenwie „Der Standard“ und „Wiener Zeitung“ verfolgte, kann feststellen wie primitiv der Wahl- kampf der Wirtschaftskammer geführt wird.
Die SPÖ wirft der ÖVP Wahlkartenbetrug vor. Die ÖVP ihrerseits dementiert diesen Vor-
wurf. Wahlhelfer sollen sich als Funktionäre der Wirtschaftskammer ausgeben und ihre
Hilfe beim Ausfüllen der Wahlkarte anbieten.
Leitl kontrolliert sich selbst
Nebenbei reklamieren Kanditaten, überhaupt nicht oder auf falsche Listenplätze gereihtworden zu sein. Der ewig in alle anwesenden Kameras lächelnde, WKÖ-Präsident Leitl
bezeichnet die Vorwürfe als „Wahlkampfgetöse“.
Und als besonderen Gag meint Leitl: „Wenn etwas nicht passt, gibt es Instanzen in der
Wirtschaftskammer, die für Ordnung sorgen.“ Denn anders als ein Gag kann diese Aus-
tralen Aufsicht unterliegt will für Ordnung sorgen?
Wahlkampf wie in einer Bananenrepublik
So primitiv wie dieser Wahlkampf geführt wird, so bezeichnend sind auch diverse Aus-
sagen von verschiedenen Funktionären. Diese Primitivität setzt sich bis in die Geschäfts-
strukturen der Wirtschaftskammer fort. Dies haben viele Unternehmer schon am eigenen
Leib erfahren müssen, wenn sie berufsbedingt mit der WK zu tun hatten.
Der zur Zeit geführte Wahlkampf erinnert eher an eine Südamerikanischen Bananenrepublik,
wo bei Wahlen derartiges Benehmen an den Tag gelegt wird. Vielleicht fällt die Stimmen-
auszählung der Wahl auch unter das Motto: „Es ist nicht wichtig wie gewählt, sondern wie
ausgezählt wird“.
WK ist konkursreif
Unser Zitat: „Wäre die WK ein Privatunternehmen, welches nur für erbrachte Leistungen Ein-nahmen kassieren könnte, wäre dieser Zwangsverein bereits in Konkurs“, aus dem Beitrag
„Blaue Wahlversprechen“ findet immer mehr Bestätigung, wie es sich nun herausstellt.
Aus etlichen Gründen gehört die Zwangsmitgliedschaft in der WK abgeschafft, um diese
zu einer Neustrukturierung zu zwingen. Statt Politsaurier und politischen Liebkindern
sollten fähige Manager den Laden übernehmen.
Leistung statt Geschwafel gefragt
Wenn eine neustrukturierte WK dementsprechende Leistungen anbietet, wird sie auch
ausreichend freiwillig zahlende Mitglieder haben. Zur Zeit ist diese Organistation nurnoch am Leben, weil sich politische Parteien ihre Pfründe sichern und es durch die
Gesetzgebung ermöglicht haben.
*****
2010-02-21Blaue Wahlversprechen
Wahlwerbung auf Kosten der Zwangsmitglieder
Die bevorstehenden Wirtschaftskammerwahlen bescheren Unternehmer jede Menge Alt-
papier, welche in Form von mehr oder weniger erstaunlicher Wahlwerbung ins Haus flattert.
Das Schöne an der ganzen Angelegenheit ist, dass das Ganze aus ihren Geldern, die sie
als Zwangsmitglieder abliefern müssen, bezahlt wird.
Reinrassige Bauern?
Reinrassige Unternehmer gefragt?
Im Prinzip gleichen die hohlen Wahlwerbephrasen der verschiedenen Fraktionen, wie einEi dem anderen. Da selbständige Unternehmer meist weltoffene Menschen sind und mit
Wahlslogans wie „Heimatland in Christenhand“ nicht einzufangen sind, hat sich die FPÖ
ein neues Credo ausgedacht.
Nachdem der Spruch „Reinrassig und Echt“ schon an die Landwirtschaft vergeben wurde,
verwendete man den gleichfalls unsinnige Spruch „Heimatland braucht Mittelstand“. Der
soll „reinrassige“ Unternehmer offensichtlich dazu animieren, der Blauen Fraktion die
Stimme zu geben.
Dr. Graf verspricht Aufhebung der WK-Zwangsmitgliedschaft
Während die eine Seite der Werbebroschüre vom Konterfei des umstrittenen Nationalspräsi-denten Dr. Martin Graf verziert wird, wird auf umseitig so allerlei versprochen. Die meisten Versprechungen finden sich ohnehin auf Prospekte von anderen wahlwerbenden Parteien wieder.
Um aber auf Nummer sicher zu gehen und auch Unternehmer zu locken die auf den „Hei-
matland-Schmäh“ nicht hineinfallen, hat sich die FPÖ ein besonderes Zuckerl ausgedacht. Im vierten Punkt auf dem Wahlprospekt steht doch tatsächlich folgende Forderung: „Keine Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer“.Da fragen wir uns doch, warum das der FPÖ so unmittelbar vor den WK-Wahlen einfällt wo
sie doch seit Jahren in der Wirtschaftkammer sitzt und sich ebenfalls, wie alle anderen Fraktionen an den Geldern der Zwangsmitglieder bedient.Es ist allgemein bekannt und mehr als ein offenes Geheimnis, dass neun von zehn Unter-
nehmer die Zwangsmitgliedschaft ablehnen. Diese wird vom Gesetzgeber nur aufrecht er-
WK wäre privatwirtschaftlich gesehen bereits in Konkurs
Wäre die WK ein Privatunternehmen, welches nur für erbrachte Leistungen Einnahmen kas-
sieren könnte, wäre dieser Zwangsverein bereits in Konkurs. Es genügt im realen Wirtschafts-
leben eben nicht, dass Herr Leitl, Frau Jank und Co., ständig in Kameras lächlen und so tun
als hätten sie von der Wirtschaft eine Ahnung.
Sicherung der Pfründe
Wir haben schon in etlichen Beiträgen die Zwangsmitgliedschaft schärfstens kritisiert. DasFallen der Zwangsmitgliedschaft würde wahrscheinlich auch ein Ende der WK in ihrer bis- herigen Form bedeuten.
Und da gibt es ein massives Problem. Wo würden die politischen Fraktionen ihre politischen
Liebkinder unterbringen, die zwar in der freien Wirtschafts-Wildbahn nicht überlebensfähig
wären, aber als Statthalter für die Sicherung von Pfründen innerhalb der WK ihren Zweck er-
füllen.
Bringen Sie Licht ins Dunkle, Herr Dr. Graf
Werter Herr Dr. Graf, versprechen Sie also nichts, was Sie nicht halten können. Aber viel-leicht könnten Sie Licht ins Dunkle des „Strafgeld-Inkasso“ bringen. Die WK erhält von der Gewerbebehörde sämtliche Stragelder, die aus Verstössen gegen die Gewerbeord- nung kassiert werden.
Die ganze „Strafgeld-Angelegenheit“ war so geheim, dass nicht einmal die meisten WK-
Angestellten von diesen Umstand wußten. Durch einen Zufall und nachfolgende Recher- chen ist es diesem Online-Magazin gelungen, dieses kontraproduktive Verhalten der Wirt- schaftskammer aufzudecken.Allerdings wurde eisern gemauert, wenn wir um die Verwendung, bzw. Verbleib dieser
Gelder nachgefragt haben. Es wird lapidar auf die Gewerbeordnung verwiesen in der steht, dass das Geld „notleidenden Unternehmern“ zuzuführen ist. Auf unsere Anfrage wer diese Unternehmer denn seien, erhielten wir erwartungsgemäss keine Antwort.Werter Herr Dr. Graf. Ausführliche Beiträge darüber finden Sie auf dieser Webseite, wie
zum Beispiel diesen „Bericht“. Wir sind schon gespannt, ob wir von Ihnen eine Antwort
erhalten werden.
*****
2010-02-20Sittenwidrig? TEIL2
Wirtschaftskammer reagierte diesmal erstaunlich schnell
Im Beitrag „Sittenwidrig?“ haben wir die Meinung vertreten, dass es für eine Interessens-
vertretung einen Interessenskonflikt bilde, wenn dieser Strafgelder zugeführt werden, die
von der Behörde bei den Gewerbebetrieben kassiert wurden.
Die dazu gesetzliche Bestimmung in der Gewerbeordnung, ist unserer Ansicht nach sitten-
widrig. Noch dazu hat die Wirtschaftskammer bei der Erarbeitung bzw. Novellierung der
Gewerbeordnung, ein gewichtiges Wort mitzureden.
Das die Wirtschaftskammer, die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, ihre finan-
ziellen Einläufe verteidigt war und ist klar. Allerdings sind die Argumentationen für die
Vereinnahmung von Strafgeldern, die jenen Leuten von der Behörde angeknöpft werden,
welche von der Wirtschaftskammer eigentlich vertreten werden sollten, in der Tat sehr
erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle 1907
das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die entsprech-
ende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete Krankenkassen
der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkrankenkasse abzuführen hatte.
Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle hätte uns-
eres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.
Berufung auf ein 150 Jahre altes Gesetz
Die Wirtschaftskammer beruft sich auf ein Gesetz aus dem Jahre 1859, welches 1907 novel-
liert wurde. Allein die Tatsache mit einem 150 Jahre alten Gesetz zu argumentieren, welches
vor 102 Jahre eine „Modernisierung“ erfahren hatte, beweist wie dringend notwendig eine
Novellierung der Gewerbeordnung ist.
Bäckerschupfen
In einem Punkt geben wir aber der Wirtschaftskammer recht. Eine weitergehende Recherche
der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle, hätte sich wirklich nicht gelohnt. Da wäre
man vermutlich im Mittelalter gelandet, wo die Prügelstrafe oder das Bäckerschupfen noch
hochaktuell war.
Vielleicht wurden diese Strafmassnahmen seinerzeit von den Zunftmeistern durchgeführt,
wenn der Gewerbetreibende seinen Obolus nicht entrichtet hatte. Allerdings entzieht sich
dies unserer Kenntnis.
Kein Platz für Schwache
Die Wirtschaft ist kein Sanatorium und bietet keinen Platz für Schwache. Sollte jemand dem
beruflichen Druck eines Selbständigen nicht standhalten können, so ist er in diesem Business
eindeutig fehl am Platz.
Für solche Personen gibt es in Österreich anderwärtige Beschäftigungsmöglichkeiten. Beim
Staat oder den Gemeinden bzw. deren Betrieben sind Stellen vorhanden, wo man Personen
in weniger verantwortungsvollen Positionen „mitleben“ lässt, auch wenn diese dem geford-
erten Leistungsdruck nicht standhalten können.
Jeder ist sich selbst der Nächste
Dieses „Privileg“ gibt es bei Selbständige nicht. Hier heißt es „fressen“ oder „gefressen“
werden. Und das ist auch gut so, denn dadurch wird der Streu vom Weizen getrennt. Da
erscheint uns eine weitere Argumentation der Wirtschaftskammer wieder sehr erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Vielmehr besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den
Gewerbebehörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet
in Not geratener Gewerbetreibender zu verwenden.
Wer sind die Opfer?
Was bedeutet „unverschuldet in Not geraten“ eigentlich? Ist der/die Betreffende viel-
leicht Opfer eines Erdbebens oder Terroranschlags geworden? Uns ist kein derartiger Fall
bekannt.
Oder waren es vielleicht Unfälle, Krankheiten oder wirtschaftliche Fehlentscheidungen, welche das „Opfer“ in das wirtschaftliche „Aus“ manövriert haben.
Wettbewerbsverzerrung
Aus welchem Grund muss ein selbständiger Unternehmer, einen „abgestürzten“ Konkur-
renten finanziell unter die Arme greifen, sei es auch nur mit Strafgelder die er bezahlt hat.
Durch finanzielle Hilfen an eine solche Person entsteht eine Wettbewerbsverzerrung.
Diese „Opfer“ haben sich eben aus welchen Grunde auch immer, nicht in der beinharten
Wirtschaftswelt gehalten. Ein Ausscheiden aus dieser ist daher völlig korrekt und bedarf
keiner Unterstützung.
Wirtschaftskammer und Caritas
Es gibt genug karitative Organisationen an welche sich diese Personen wenden können.
Außerdem hat Österreich ein sehr gutes Sozialsystem, welches zwar immer wieder miss-
braucht wird, aber niemanden durch den Rost fallen lässt.
Die Wirtschaftkammer hat eine Interessenvertretung der Wirtschaft zu sein und soll es
tunlichst anderen Organisationen überlassen als „Caritas“ zu fungieren. Auch das
nächste Argument, zur Verteidigung von zugeflossenen Strafgeldern, hat es in sich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.
Lesefehler
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da dürfte Ihnen ein Fehler beim Lesen
unseres Beitrages unterlaufen sein. Wir haben nicht für eine Abschaffung von Strafbestim-
mungen plädiert, sondern kritisierten das die eingehobenen Strafgelder Ihnen als Interessens-
vertretung zufließen.
Warum sollte man die Gewerbeordnung oder deren Strafbestimmungen abschaffen? Wenn
in einem Haus eine Glühbirne kaputt ist, reißt man ja auch nicht das ganze Gebäude nieder.
Man ersetzt einfach die Glühbirne.
Novellierung erforderlich
Und so gehört auch dieser Absatz in der Gewerbeordnung, durch eine andere Bestimmung
ersetzt aus der hervorgeht, dass Strafgelder weiterhin zweckgebunden zu verwenden sind,
aber nicht der Wirtschaftskammer zuzufließen haben.
Wer hat wie viel kassiert?
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.
Wir bleiben bei unserer Meinung
Abgesehen davon vertreten wir weiterhin die Meinung, dass eine Zwangsmitglied-
schaft nicht mehr zeitgemäß ist. Allerdings hätten Sie bei einer Abschaffung von dieser,
einen massiven Mitgliederschwund.
Auch halten wir weiter daran fest, dass Sie sich in einem Interessenskonflikt befinden, wenn
Sie als Interessenvertretung gleichzeitig Strafgelder von Behörden annehmen, welche von
Ihren Zwangsmitgliedern bezahlt wurden.
Wir glauben nicht, dass ein Autofahrerklub nur ein einziges Mitglied hätte, sollten diesen
Klubs die eingehobenen Strafgelder der Polizei zufließen.
Stauni 2009-11-26
Wirtschaftskammer Wien
Stellungsnahme der Wirtschaftskammer Wien zum Beitrag
„Sittenwidrig?“
Sehr geehrter Herr Reder,herzlichen Dank für das offene, sehr sachliche Gespräch am vergangenen Freitag. Die Wirtschaftskammer Wien vertritt zu den Bestimmungen des § 372 (1) GewO folgenden Standpunkt: Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle 1907 das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die entsprechende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete Krankenkassen der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkranken- kasse abzuführen hatte. Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle hätte unseres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt. Diese Regelung wurde durch die Bundesgesetze BGBl. II Nr. 322(1934 und BGBl. Nr. 548/1935 dahingehend abgeändert, dass die Strafgelder an die damaligen (Landes-) Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie abzuführen waren, welche wiederum die Hälfte davon an die damalige Gewerbeförderung institute des Landes (Vorgänger der Wirtschaftsförderungs-institute) und die zweite Hälfte dem damaligen Landesgewerbe- verband und der Kaufmannschaft im Verhältnis 2:1 abzuführen hatten. Im Rahmen der Gewerbeordnungsnovelle 1973, BGBl. Nr. 50/1974 wurde beschlossen, die Bestimmung des § 151 GewO 1859 grundsätzlich in § 372 GewO 1973 beizubehalten. die Strafgelder sollten zwar weiterhin den Wifis zufließen, allerdings nicht mehr aber den als Rechtsnachfolger der o.a. Organisationen anzusehenden Kammergliederungen. Vielmehr besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den Gewerbe- behörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet in Not geratener Gewerbetreibender zu verwenden. Nach Ansicht der WKW ist es für die Wirtschaft insgesamt vorteilhafter, diese Mittel weiter- hin zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Hilfestellung für unver- schuldet in Not geratene Gewerbetreibende. Hätte die WKO auf diese Bestimmung ver- zichtet, hätte dies zur Folge gehabt, dass die Strafgelder allgemein für Zwecke der Sozial- hilfe dem Land in dessen Gebiet die Strafen verhängt wurden, bzw. den in diesen Bundes- land bestehenden Sozialhilfeverbänden, zugeflossen wären (s. § 15 Abs. 1 VStG idgF). Weiters ist anzumerken, dass Strafgelder wegen Nichteinhaltung von Vorschriften betref- fend Betriebsanlagen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der Gesamtsumme der verhängten Strafen ausmachen, gemäß § 372 Abs. 2 GewO 1994, nicht der Kammer, sondern aufgrund der oben angeführten Bestimmung des § 15 Abs. 1 VStG dem Bundes -land Wien bzw. den hier bestehenden Sozialhilfeverbänden zufließen. Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre. Ein Interessenkonflikt, wie dies auf der Homepage www.erstaunlich.at behauptet wird, liegt aus unserer Sicht nicht vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Wirtschaftskammer maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit der Behörden nehmen könnte, was definitiv nicht der Fall ist. Wir ersuchen im Dialog mit den Behörden vielmehr immer wieder, die Mitglieder in erster Linie zu beraten und erst bei nachhaltigem Zuwiderhandeln mit Bestrafungen vor- zugehen. Wenn im Rahmen einer individuellen Beratung seitens einer/s WKW-Mitarbeiterin/ Mit- arbeiters empfohlen wird, eine verhängte Strafe zu bezahlen, dann sicherlich nur, wenn auf Grund der Darstellung des Mitglieds die Ergreifung eines Rechtmittels aller Voraussicht nach nicht den gewünschten Erfolg bringen, sondern lediglich höhere Kosten verursachen würde. Wenn eine gewisse Erfolgsaussicht besteht, helfen wir unseren Mitgliedern bei der Formu-lierung des Rechtsmittels – dies ist bedeutend häufiger der Fall, als wir die Bezahlung der Strafe empfehlen. Wir wollen diese Gelegenheit gerne auch dazu nützen, auf unser Beratungsangebot für die Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht nur wegen verhängter Strafen auf Grund der GewO, sondern bei allen Rechtsund Fachfragen, aufmerksam zu machen. Freundliche Grüße Dr. Georg Beer Wirtschaftskammer Wien Abteilung Mitgliederservice Stubenring 8 -10 1010 Wien T 01 514 50-1504 | F 01 514 50-1735 E georg.beer@wkw.at | W http://wko.at/wien Wir bedanken uns für die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer. Ein Beitrag über unsere Ansicht, der zum Teil erstaunlichen Begründungen erfolgt in Kürze.
Erich Reder
2009-11-26
Sittenwidrig?
Die Interessensbewahrer
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie werden von einer Behörde beschuldigt eine Ver-
waltungsübertretung begangen zu haben, die Sie jedoch bestreiten. Um Ihr Recht durchzu-
setzen, engagieren Sie einen Rechtsanwalt.
In Ihren Augen ist dieser Anwalt der Bewahrer Ihrer Interessen und sollte sich so gut wie
möglich für Ihr Anliegen einsetzen. Dieser erhält natürlich für seine Aufgabe, das gegen-
seitig freiwillig vereinbarte Honorar von Ihnen.
Würden Sie so einen Anwalt engagieren?
Nun tritt jener Fall ein, dass Sie trotzdem gegen die Behörde verlieren und Ihnen diese
ein Bußgeld auferlegt. Sie werden sich bestimmt nicht freuen und vielleicht geben Sie auch
dem Anwalt eine Mitschuld, weil dieser Ihrer Meinung nach nicht genug aktiv war.
Was würden Sie machen wenn Sie in Kenntnis gelangen, dass eingehobene Bußgelder
dem Anwalt überwiesen werden? Würden Sie sich von einem solchen Anwalt weiter
vertreten lassen, auch wenn er permanent beteuert Ihre Interessen zu wahren.
Wider den guten Sitten
Mit absoluter Sicherheit würden Sie mit diesem Anwalt nicht einmal ein Wort wechseln,
geschweige denn, ihn als Bewahrer Ihrer Interessen ansehen. Eine Vorgehensweise bei
der ein Interessensvertreter, gleichzeitig von den Behörden die eingehobenen Strafgelder
überwiesen bekommt, ist unserer Meinung nach wider den guten Sitten.
Gemeinsam sind wir stark
Anders dürfte dies die Wirtschaftkammer sehen. Diese braucht ohnehin von niemanden
engagiert zu werden, denn sie besteht ausschließlich aus Zwangsmitgliedern. Obwohl die
Wirtschaftskammer ständig mit dem Slogan „Gemeinsam sind wir stark“ hausieren geht,
schickte sie eine Aussendung an eine bestimmte Zwangsmitgliedergruppe.
Keine Vertretung
Die Ursache dieser Mitteilung waren Verhandlungen mit der Stadt Wien, bezüglich einer
Senkung der Vergnügungssteuer. Die Aussage in dieser Aussendung war in der Tat erstaun-
lich, denn sie lautete „Aus gesellschaftspolitischen Gründen, konnten wir Ihr Anliegen
nicht vertreten.“
Keine Moral
Allerdings hatte es die Wirtschaftkammer nicht davon abgeschreckt, weiterhin den Zwangs-
obolus bei dieser Gruppe von Gewerbetreibenden einzuheben. Geld hat kein Mascherl und
daher ist es gesellschaftspolitisch unbedenklich, wird man sich bei der Wirtschaftkammer
gedacht haben.
Pleitier als Kammerfunktionär
Noch eine von zahlreichen Episoden der Wirtschaftskammer. Ein Unternehmer der bereits
eine behördliche Löschung einer seiner zahlreichen Firmen, einen Konkurs sowie eine Kon-
kursabweisung vorweisen konnte, saß jahrelang als hoher Funktionär in einem Kammer-
gremium.
Dieser Mann war nicht einmal mehr befugt als selbständiger Fensterputzer zu agieren und
leitete Geschicke in einem Gremium mit. „ERSTAUNLICH“ deckte diesen Skandal auf und
die Wirtschaftskammer trennte sich still und leise von diesem Mann. Über diesen Vorfall
haben wir noch keinen Beitrag geschrieben, behalten uns dies aber vor.
Erstaunliche Aussage
Wir haben am 28.Oktober den Beitrag „Magistrat unterstützt Einbrecher“ verfasst. In
diesem Bericht ging es auch um die nebensächliche Aussage eines Marktamtsbeamten
der behauptete, dass die Wirtschaftkammer einen Teil der eingehobenen Strafgelder
erhält.
Erfolglose Nachfrage
Zuerst dachten wir an einen schlechten Scherz, konnten aber kein Motiv dafür finden, dass
dieser Mann die Unwahrheit sprach. Also riefen wir umgehend in der Wirtschaftskammer an
und wollten genaueres dazu wissen.
Wie wir fast erwartet hatten kam keine Antwort. Bei Nachfragen war die zuständige Juristin
entweder nicht im Zimmer oder sie telefonierte gerade. Also haben wir uns an die Magistrats-
direktion Wien gewandt und unsere Anfrage dort deponiert.
Postwendend erhielten wir per Mail folgende Antwort, die in der Tat erstaunlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet.
Sollte sich diese auf ein Telefonat eines Ihrer Mitarbeiter mit mir beziehen, in dem es um
ein Organmandat wegen Übertretung einer gewerbebehördlichen Bestimmung (äußere
Geschäftsbezeichnung) gegangen ist, darf ich Ihnen folgende Bestimmung aus der Gewerbe-
ordnung 1994 zur Kenntnis bringen:
„§ 372. (1) Die auf Grund dieses Bundesgesetzes verhängten Geldstrafen sowie der Erlös der
auf Grund des § 369 für verfallen erklärten Gegenstände fließen der Landeskammer der ge-
werblichen Wirtschaft zu, in deren Bereich die Behörde liegt, die Verwaltungsübertretung
geahndet hat. Die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat diese Beträge für die Wirt-
schaftsförderung sowie zur Unterstützung unverschuldet in Notlage geratener Gewerbetreib-
ender und ehemaliger Gewerbetreibender zu verwenden.“
Wie dieses Gesetz enthalten auch andere Gesetze Zweckwidmungen hinsichtlich der auf
dieser Rechtsgrundlage eingehobenen Strafgelder. Bundesgesetzliche Bestimmungen sind
über das Rechtsinformationssystem des Bundes, Gesetze des Landes Wien über das Wiener
Rechtsinformationssystem abrufbar.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen:
Die Abteilungsleiterin:
Mag. Adelheid S*******
Direktorin des Marktamtes
Da hatte sich der Beamte des Marktamts ein wenig geirrt. Nicht ein Teil der eingehobenen
Strafgeldern, sondern der volle Betrag, sowie der Erlös für verfallen erklärte Gegenstände
fließt der Wirtschaftskammer zu.
Wer sind die Unterstützten?
Und das Schöne daran ist , dass diese ganze Aktion durch die Gewerbeordnung gesetzlich
gedeckt ist. Jetzt kann man noch drei mal raten, wer am Entwurf der Gewerbeordnung
mitgearbeitet hat. Richtig geraten, es ist die Wirtschaftkammer.
Mit den überwiesenen Strafgeldern soll die Wirtschaftskammer unter anderem, unverschuldet
in Notlage geratene Gewerbetreibende unterstützen. Wahrscheinlich sind das jene, die nach
Konkursen und Konkursabweisungen, als hohe Funktionäre in verschiedenen Gremien
sitzen.
Eindeutiger Interessenskonflikt
Aber lassen wir einmal den Sarkasmus beiseite und betrachten diese Angelegenheit ganz
nüchtern. Eine Interessensvertretung die gleichzeitig in den Genuss der verhängten Straf-
gelder kommt, ist eindeutig in einem Interessenskonflikt.
Vermutlich ist das auch jener Grund, wenn Gewerbetreibende bei der Wirtschaftkammer
juristischen Rat suchen um sich gegen behördliche Strafen zu wehren und ihnen gesagt
wird, es sei besser zu bezahlen als lange Prozesse zu führen.
Ratschläge haben tieferen Sinn
Diese erstaunlichen Ratschläge der „Interessensvertretung“ ergeben somit auch einen
Sinn, da die Strafgelder an die Wirtschaftskammer überwiesen werden. Damit kassieren diese
doppelt, nämlich einerseits die Zwangsumlage und anderseits die Bußgelder.
Eine derartige Verhaltensweise ist in unseren Augen sittenwidrig, denn wie kann eine Interes-
sensvertretung die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, in den Genuss von Buß-
geldern kommen, welche von Behörden verhängt werden.
Ohne Zwangsmitglieder gäbe es keine Wirtschaftkammer mehr
Das unsere Theorie stimmt, dass es die Wirtschaftskammer bei ihrer jetzigen Leistung und
Verhalten nicht mehr gäbe, wenn sie von freiwilligen Mitglieder leben müsste, lässt sich
durch diese erstaunliche Verhaltensweise einwandfrei beweisen.
Ist schon die Rekrutierung von Zwangsmitgliedern zumindest moralisch bedenklich, schlägt
wohl das Einkassieren von behördlich eingehobenen Strafgeldern als Interessensvertretung,
dem Fass den Boden aus.
Eine Lösung wird kommen müssen
In dieser Angelegenheit sollte die Wirtschaftskammer zum Vorteil ihrer „Zwangsmitglieder“
schnellstens aktiv werden, denn wir denken dass unser Beitrag sicher einige juristische
Aktivitäten auslösen wird.
Normalerweise müsste die Zwangsmitgliedschaft sofort aufgehoben werden. Mit der bis-
herigen Gangart der Wirtschaftskammer gewinnt man den Eindruck, dass es sich hier um
einen Staat im Staat handelt.
Leider sind die meisten Leute in Unkenntnis
Wir sind sich ziemlich sicher, dass diesen seltsamen Paragrafen in der Gewerbeordnung
fast niemand kennt und auch nur wenige Leute, wie Beamte und höherrangige Mitarbeiter
der Wirtschaftskammer, über diese Vorgehensweise Bescheid wissen.
Vermutlich haben wir auch deshalb keine Antwort der Wirtschaftkammer erhalten, weil diese
keinen unnötigen Staub aufwirbeln wollte. In diesem Fall hat sich die Direktion des Markt-
amtes äußerst korrekt verhalten und einem fragenden Bürger umgehend Antwort erteilt.
Stauni
2009-11-19
Farce AWD-Klage
Tausende Anleger wollen ihr Geld zurück
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht Ernst: Der Finanzberater AWD wird wegen struktureller Beratungsmängel in Sachen Immofinanz en masse geklagt. Das Finanzberatungsunternehmen AWD muss sich jetzt warm anziehen. Denn der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wird eine Sammelklage gegen den Finanzdienstleister AWD einbringen, nachdem sich 4500 mutmaßlich Geschädigte in Sachen Immofinanz- und Immoeast-Aktien beim VKI gemeldet haben. Schaden: rund 45 Millionen €. …….. Diese Pressemeldung haben wir unter folgendem Link gefunden: http://www.wirtschaftsblatt.at/home/zeitung/aktuell/361783/index.do?_vl_pos=r.6.MOST
8.000 Betroffene in Österreich
Laut „Krone“ können bis zu 8.000 betroffene Österreicher den unabhängigen Finanz-
optimierer klagen, der bis zu 80 Mio Euro in den Sand gesetzt haben soll.
Der Weg ist einfach, man trete als Geschädigter die Ansprüche ab und der VKI bzw.
deren Prozesskostenfinanzierer tritt als Kläger auf. Für den Kunden sei lediglich ein
Organisationsbeitrag zu bezahlen.
Bevor der VKI oder sonstige Vereinigungen den Leuten falsche Hoffnungen machen
und ihnen Geld in Form eines „Organisationsbeitrages“ aus der Tasche ziehen,
mögen sie unter folgenden Link nachsehen.
http://www.vol.at/news/tp:vol:special_wirtschaft_aktuell/artikel/oebb-verlor-prozess-gegen-deutsche-bank/cn/apa-113715325
Hier geht es im Prinzip um die selbe Sache, die ÖBB fühlte sich nach einem Millionen-
verlust schlecht beraten und verklagte die Deutsche Bank. Prompt ging das Ganze in die
Hose und die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen.
Haftung bei schlechter Beratung
Anlageberater haften zwar für eine anlage- und anlegergerechte Beratung, jedoch nicht für die Anlage selbst. Zum Vergleich, es haftet auch kein Bankberater für den Verlauf eines „Prämiensparbuches“ oder eines „Bausparvertrages“. Es sind zwar bei der Beratung nicht nur die Vorteile, sondern auch die Risiken von Anlage- produkten darzustellen und es ist auf die persönliche Situation der Beratenen und deren Erfahrung mit Anlagegeschäften einzugehen. Es sei auch notwendig, daß man auf einer breiten Streuung eines Portfolios hinweist.
VKI erkennt Klagsaussicht
Hier will der VKI einen Ansatz zur Klage sehen, allerdings wird nicht er beweisen müssen das der Anlageberater schlecht beraten hat, sondern liegt die Beweislast beim Ge- schädigten. Auch wenn laut „Krone“ viele Finanzberater schlecht ausgebildet und völlig ahnungslos sind, haben diese sicherlich nicht vergessen , sich ein Beratungsformular unterzeichnen zu lassen. Sollte nun ein „Geschädigter“ ein derartiges Beratungsformular unterzeichnet haben und auch keine Videoaufnahme vom Beratungsgespräch haben, dann hat er äusserst schlechte Karten.
VKI wirbt medienmässig für Klage
Umso erstaunlicher ist es, daß der VKI jetzt Leuten Hoffnungen macht, die ohnehin bereits mehr oder weniger starke finanzielle Verluste hinnehmen mußten. Die Chancen auf Erfolg sind äußerts gering, auch wenn so mancher selbsternannter Konsumentenschutz-Guru etwas anderes behauptet. Dies ist auch nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern es zeigt einfach die gängige Praxis in solchen Gerichtsverfahren. Verdienen werden in erster Linie die Anwälte und die Konsumentenvereinigungen, die ja auch nicht von Luft und Liebe leben.
Neuerlicher Griff ins Geldbörsel
Aber der Geschädigte muß ohnehin einen finanziellen Beitrag an den Konsumenten- schutzverein leisten und dieser wird so berechnet sein, daß es sich für den Verein auszahlt auf jeden Fall zu klagen. Selbst sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, daß die Geschädigten vor Gericht Recht bekommen, werden diese auch kein Geld sehen. AWD wird sich sicherlich nicht „warm anziehen“ wie sich das der VKI wünscht, sondern einfach „die Kleidung wechseln“. Die beklagte Partei und Prozeßverlierer wird einfach in Konkurs gehen und der Traum von der Wiedergutmachung ist ausgeträumt. Stauni 2009-02-14
Smoking Joe
Rauchverbot in der Gastronomie
Ab 1.Jänner 2009 gilt dieses generelle Rauchverbot aufgrund der Tabakgesetznovelle nun auch bei uns in der Gastronomie und Hotellerie. Während in anderen Ländern der EU ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie verhängt wurde, war man in Österreich wenigstens so intelligent einige Ausnahmen zu schaffen. Bei unserem Nachbarn Deutschland führte das Rauchverbot zu existenz- iellen Zuständen. Zahlreiche Gastrobetriebe schlitterten in die Pleite und andere wurden erfinderisch. Sie gründeten Raucherklubs in ihren Lokalen um nicht in Konkurs gehen zu müssen. Politiker die sich zuerst für das Rauchverbot stark ge- macht hatten, mußten nun über Nacht ihre Meinung ändern und eine neuerliche Gesetzesänderung mußte durchgeführt werden.
Das wollte man sich offensichtlich bei uns ersparen und so entstand eine typische österreichische Lösung.
„Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie“ § 13a. (1) Unbeschadet arbeitsrechtlicher Bestimmungen und der §§ 12 und 13 gilt Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen 1.der Betriebe des Gastgewerbes gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 der Gewerbeordnung 1994 (GewO), BGBl. Nr. 194/1994, in der geltenden Fassung, 4 von 6 610 der Beilagen XXIII. GP – Regierungsvorlage – Gesetzestext 2.der Betriebe des Gastgewerbes mit einer Berechtigung zur Beherbergung von Gästen gemäß § 111 Abs. 1 Z 1 oder Abs. 2 Z 2 oder 4 der GewO, 3. der Betriebe gemäß § 2 Abs. 9 oder § 111 Abs. 2 Z 3 oder 5 der GewO. Als Ausnahme vom Verbot des Abs. 1 können in Betrieben, die über mehr als eine für die Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste geeignete Räumlichkeit verfügen, Räume bezeichnet werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn gewährleistet ist, dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird. Es muss jedoch der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken vorgesehene Hauptraum vom Rauchverbot umfasst sein, und es darf nicht mehr als die Hälfte der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken vorgesehenen Verabreichungsplätze in Räumen gelegen sein, in denen das Rauchen gestattet wird. 3.Das Rauchverbot gemäß Abs. 1 gilt ferner nicht, wenn nur ein für die Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste geeigneter Raum zur Verfügung steht, und 1. der Raum eine Grundfläche von weniger als 50m2 aufweist, oder, sofern der Raum eine Grundfläche zwischen 50m2 und 80m2 aufweist, die für eine Teilung des Raumes zur Schaffung eines gesonderten Raumes für den im Abs. 2 genannten Zweck erforderlichen baulichen Maßnahmen aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung der nach den bau-, feuer- oder denkmalschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörde nicht zulässig sind. . . . . . . . . . . . .
Kennzeichnungspflicht § 13b. (1) Rauchverbote gemäß den §§ 12 und 13 sind in den unter das Rauchverbot fallenden Räumen und Einrichtungen durch den Rauchverbotshinweis „Rauchen verboten“ kenntlich zu machen. (2) Anstatt des Rauchverbotshinweises gemäß Abs. 1 können die Rauchverbote auch durch Rauchverbotssymbole, aus denen eindeutig das Rauchverbot hervorgeht, kenntlich gemacht werden. (3) Die Rauchverbotshinweise gemäß Abs. 1 oder die Rauchverbotssymbole gemäß Abs. 2 sind in ausreichender Zahl und Größe so anzubringen, dass sie überall im Raum oder der Einrichtung gut sichtbar sind. (4) In Betrieben gemäß § 13a Abs. 1 ist kenntlich zu machen, ob in den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen Rauchverbot gilt oder nicht, oder, sofern Rauchverbot nicht gilt, das Rauchen vom Inhaber gestattet wird oder nicht. In Räumen, in denen geraucht werden darf, hat die Kennzeichnung überdies den Warnhinweis „Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen“ zu enthalten und ist die Kennzeichnung in ausreichender Größe und Zahl so anzubringen, dass sie überall im Raum gut sichtbar und der Warnhinweis gut lesbar ist . . . . . . . . . . . . . .
Kaffehauskultur
Offensichtlich weis man im realitätsfremden, abgehobenen EU-Parlament nicht, warum Menschen überhaupt in ein Kaffehaus gehen. Vielleicht hätte man den dort ausgemuster- ten Politikern einen Kurs in Kulturgeschichte bezahlen sollen. Es gibt Traditionen die man nicht einfach per Gesetz abschaffen kann. Seit Jahrhunderten besuchen Menschen Kaffehäuser und Gaststätten um vom Alltag abzuschalten. Sich bei einer Tasse Kaffe, beim einem Gläschen Wein oder sonstigen Getränken, verbunden mit dem Genuss einer Zigarette oder Zigarre, mit anderen Leuten zu kommunizieren oder einfach die Tageszeitung zu lesen. Das ist Kaffehauskultur. Ob nun der Genuss von Koffein, Alkohol oder Nikotin beson- ders sinnvoll und gesund ist, ist eine andere Frage. Aber solange diese Staaten, Milliar- den am Verkauf dieser Genussmitteln verdienen ist es mehr als scheinheilig, unter dem Deckmäntelchen des Nichtraucherschutzes ein derartiges Verbot zu erlassen. Aber Gott sei Dank haben einige österreichische Politiker erkannt, daß man nicht jeden EU-Schwachsinn mitmachen muß und haben eine „wasch mich – aber mach mich nicht nass“ -Lösung gefunden. Stauni