Korruptionsverdacht bei Wiener Wohnen


Ist die Bundeshauptstadt zum Selbstbedienungsladen verkommen?

 

Laut einer aktuellen APA-Meldung sollen 32 Mitarbeiter von Wiener Wohnen unter Verdacht stehen, in einem Betrugsfall rund um Gemeindebau-Sanierungen verwickelt zu sein.  Betrachtet man beispielsweise noch zusätzlich, die in jüngster Vergangenheit aufgedeckten Fördergeldmissbräuche bei Kindergärten, hat es den Anschein, dass die Bundeshauptstadt zum Selbstbedienungsladen verkommen ist, in dem jeder sich nehmen kann, was er glaubt.

 

Kontrolle findet in der Bundeshauptstadt anscheinend in keinem Bereich mehr statt, die Strukturen scheinen schon so verworren zu sein, dass die zuständigen Stadträte den Überblick längst verloren haben dürften.  Damit hat es die SPÖ in den Jahrzehnten ihrer Regentschaft geschafft, der Korruption Tür und Tor zu öffnen.  Die Dummen in Wien sind die Steuerzahler, deren Geld bei allen gerade offen stehenden Fenstern hinausgeworfen wird.  Ein gesteigertes Interesse an Kontrolle scheint es in den Führungsetagen augenscheinlich nicht zu geben.

 

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2017-02-20


Hat Karl Öllinger einen neuen Fanklub?


Grüner Abgeordneter mit den rechten Sponsoren

„Meine Abgeordneten“  ist die erste privat finanzierte Transparenzplattform,  die öffentliche
Daten zu allen österreichischen Nationalratsabgeordneten, der Bundesregierung Mitgliedern
des  Bundesrats,  EU-Abgeordneten  und  des  Wiener Landtages  bzw.  der Stadtregierung
beinhaltet.   Wir glauben,  dass  Transparenz in der Politik einen Wert an sich darstellt und
zudem eine wichtige Vorbeugemaßnahme gegen Korruption ist. Die Plattform entstand aus
einer privaten Initiative auf der Projektbörse  www.respekt.net und wurde ohne öffentliche
Fördergelder realisiert. (Quelle: „meineabgeordneten.at“)
 
Da  Transparenz  nicht  umsonst  ist,  ersuchen  die  Betreiber  der o.a. Webseite geneigte
Leser(innen)  um  Spenden in Form einer Dossier-Patenschaft.  Dazu im Text:   „Teilen Sie
der  Welt mit,  ob Sie positiv,  kritisch oder neutral zu  (Vorname Nachname d. Politiker(in)
–  Anmerkung d. Red.)  stehen  und übernehmen Sie eine  Patenschaft über dieses Dossier
–  damit  „Meine  Abgeordneten“  auch  weiterhin  Licht  ins  Dunkel  der  österreichischen
Innenpolitik  bringen  kann!“    Die  Patenschaft  einzelner  Politiker(innen)-Dossiers haben
unterschiedliche Preise.
 
Das  Dossier  des  Grünen-Abgeordneten  Karl Öllinger hat nun einen besonderen Sponsor
bekommen.   Die  „Wiener akademische Burschenschaft Teutonia“  hat  sich  dem Dossier
des Grünpolitikers finanziell angenommen.  Ihr Motiv liegt darin, dass Karl Öllinger besser
kontrolliert werden sollte und sie dazu einen Beitrag leisten möchte.

 


Screen: meineabgeordneten.at
 
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2013-02-03
 

Neues von der ASFINAG


ASFINAG will Verkehrssicherheit erhöhen

Eine heutige Presseaussendung und Webseiteneintrag der ASFINAG lässt aufhorchen.
Dem staatlichen  Autobahnbetreiber ist die Verkehrssicherheit  ein prioritäres Anliegen.
Deshalb werden  die internationalen Aktivitäten erhöht,  was immer das auch bedeuten
mag.

Die ASFINAG hat das Ziel, vor allem die Unfälle mit Personenschäden und Todesfolgen

zu  senken.  So ist  es zumindest  in  deren  heutigen Publikationen  zu lesen.  Vielleicht
sollte der  Autobahnbetreiber zuerst  national tätig  werden und  seine Mautkontrolleure
in Sachen Verkehrssicherheit ausreichend schulen.

Denn Unfälle  passieren meist in  Gefahrensituationen.  Da ist  es  unbestritten  jeglicher
Verkehrssicherheit abträglich, wenn diese noch künstlich geschaffen werden. Wie nach-
folgendes  Bild beweist,  ist es  zur Erhöhnung  der Sicherheit  im Verkehr  nicht dienlich,
wenn Mautkontrollen in gefährlichen Kurven durchgeführt werden.


Foto: (c)erstaunlich.at

Zusätzlich  sollten  zuständige ASFINAG-Mitarbeiter  dazu angehalten werden  Verordnun-

gen zu lesen. Denn wer sich auf die im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ angeführte Maut-
ordnung  berufen hat,  ist entweder  des  sinnerfassenden  Lesens nicht  mächtig oder  hat
in diese Verordnung noch nie einen Blick geworfen.

Ratlosigkeit in der BH/Neusiedl

Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ warten wir noch immer auf
eine schriftlich  zugesagte Stellungsnahme der BH Neusiedl/See.  Offenbar ist  auf Grund
unserer Berichterstattung in dieser Behörde Ratlosigkeit ausgebrochen.

Aber zurück zur ASFINAG  und ihrem Anliegen der Verkehrssicherheit. Vielleicht könnte
der Autobahnbetreiber  seine Mautkontrolleure  dahingehend schulen,  Verkehrstrichter
zwecks Durchführung  einer Mautkontrolle  auf geraden und übersichtlichen Straßenab-
schnitten  zu errichten.  Damit wäre  ein großer  Schritt  in  Richtung  Verkehrssicherheit
getan.

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2011-05-31
 

Gefährliche Vignettenkontrolle TEIL2


Stellungsnahme der Asfinag

Wie versprochen wollen wir unseren Leser(innen) die erstaunliche Stellungsnahme der
Asfinag, zu unserem Beitrag „Gefährliche Vigenttenkontrolle“,  nicht vorenthalten.

Originaltext aus dem Asfinag Mail:

Der  ASFINAG  Mautservice  und  Kontrolldienst  hat  am  Samstag  zwischen  9:30 Uhr  und
15:15 Uhr am Mautkontrollplatz Nickelsdorf ausreiseseitig Vignettenkontrollen durchgeführt.
Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert und die Kontrollen wurden mit der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen. Jeweils nach Beendigung der Kon-
trollen wird  die Behörde und Autobahnpolizei  schriftlich über  die verkehrslenkenden  Maß-
nahmen informiert.

Wie bereits im Beitrag  „Ungültige Mautkontrolle“  ausführlich erörtert,  exisitiert dieser Maut-

kontrollplatz in der Realität nicht. Denn in der Mautordnung ist der Mautkontrollplatz „A6 bei
Nickeldorf (ausreiseseitig)“ angeführt. Für uns ergeben sich aus dieser Tatsache zwei Vari-
anten.

1.) Die  Kontrolle wurde mit  der zuständigen  Bezirksverwaltungsbehörde  nicht  abge-

     sprochen  und  der  Kontrollplatz  wurde  von  den Asfinag-Kontrolloren  aus  eigenen
     Stücken ausgewählt, oder
2.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen und
     der/die zuständige Beamt(in) bei der BH Neusiedl/See, war des sinnerfassenden Lesens
     nicht mächtig.  Auch würde es uns wundern, wenn der/die BH-Beamt(in) die Zustimmung
     zu einer  Mautkontrolle in einer gefährlichen Kurve erteilt hätte.  Diesbezüglich haben wir
     bei der BH-Neusiedl/See angefragt. Die Beantwortung ist noch ausständig.

Interessant ist auch der Satz:  „Jeweils nach  Beendigung der  Kontrollen wird  die Behörde
und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maßnahmen informiert.“
Denn
die ledigliche Information der Polizei über die Beendigung einer „verkehrslenkenden Maß-

nahme“ ist zuwenig.

Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) § 18 BStMG

In  Angelegenheiten  des Straßenverkehrs  besonders geschulte  Mautaufsichtsorgane sind
zu diesen Zwecken nach jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
Verkehrspolizei  zuständigen Behörde  und einsatzbezogener Absprache mit der örtlich zu-
ständigen Dienststelle  der Bundespolizei berechtigt,  die aus Gründen der Verkehrssicher-
heit  allenfalls  notwendigen Verkehrsbeschränkungen  (z.B.  Geschwindigkeitstrichter)  im
Bereich von  Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch  Straßenverkehrszeichen kundzu-
machen…..
Quelle: jusline.at

Dass bedeutet im Klartext, dass der Kontrollort  vorher mit der Polizei abgesprochen werden

muß und  nicht wie  die Asfinag  selbst einräumt,  dass eine Information der Polizei nach Be-
endigung der „verkehrslenkenden Maßnahme“ erfolgte.  Wir sind uns auch sicher, dass kein
vernünftiger Polizist in einer gefährlichen Kurve einem Mautkontrollplatz zugestimmt hätte.

Fast kabarettreif ist die Rechtfertigung der Asfinag bezüglich der „Ungefährlichkeit“ des

betroffenen Kontrollplatzes  und meint wörtlich:  „An der Kontrollstelle  ist zusätzlich auch
eine fix  verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung  von 60 Km/h.“ „Zuerst auf 100 Km/h,
bei Km 64,5 auf  80 Km/h,  bei Km 64,9 auf 60 Km/h und auf  Km 65,6 ein zweites Mal 60
Km/h- auf dieser Höhe steht das erste Kontrollfahrzeug.“

Gerade  Mitarbeiter  der Asfinag  sollten  darüber  in Kenntnis sein,  dass  Verkehrsunfälle

meistens durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden. Wür-
den sich  alle Autolenker  strikt an die  Gesetze halten,  gäbe es  kaum Unfälle.  Betrachtet
man denn  Umstand,  dass es  sich im  Bereich des  betroffenen  Kontrollplatzes  um  eine
dreispurige  Autobahn handelt,  welche Autofahrer  zum Überschreiten der höchst zuläss-
igen Geschwindigkeit verleitet, ist es mehr als verwunderlich in dieser gefährlichen Kurve
einen Verkehrstrichter zwecks Mautkontrolle zu errichten.

Originaltext aus dem Asfinag Mail:

Die Ankündigung  der Kontrolle erfolgte  durch mindestens ein  aufgestelltes Warndreieck
am Fahrbahnrand (vor der Kontrolle), durch aktiviertes Blaulicht am Kontrollfahrzeug, Akti-
vierung des  „Earlywarners“  mit Blaulicht und  Richtungspfeilen am Dach des Kontrollfahr-
zeuges  sowie  mittels  Baustellen-Hütchen  zur  Spurveränderung.  Bei  den  verkehrsleit-
enden Maßnahmen lenken wir drei Fahrstreifen auf einen zusammen, um überhaupt eine
Kontrolle möglich zu machen.

Abgesehen davon,  dass in einer gefährlichen Kurve drei Fahrstreifen zwecks Mautkontrolle
auf einen zusammen gelenkt werden, entsprach die Absicherung nicht dem § 89 Abs.2 StVo.
Aber mit sinnerfassenden Lesen scheint man bei der  Asfinag so einige Probleme zu haben,
wie unser Beispiel mit der Mautordnung einwandfrei beweist.

Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens  100 bis 200 Meter vor dem  Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend  gewarnt wird.  Das war an dieser Örtlichkeit   definitiv nicht der Fall, wie unser Foto

einwandfrei  unter Beweis stellt.  Die unmittelbare  und künstlich  herbeigeführte Straßenver-
engung, war erst am Scheitelpunkt der gefährlichen Kurve zu erkennen.


Foto: (c)erstaunlich.at

Selbst für  unser Beweisfoto  hat man  bei der Asfinag eine erstaunliche Ausrede und meint
wörtlich:  „Das Foto  aus Ihrer  Publikation  erzeugte  jedoch  aufgrund der  Perspektive des
aufgenommenen Bildes den von Ihnen kritisierten Eindruck einer Verkehrsgefährdung. Für
uns ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht nachzuvollziehen.“

Eine ungünstige  Perspektive wäre gewesen,  wenn das Foto  am rechten Fahrbahnrand (in
Fahrtrichtung Ungarn) geschossen worden wäre. Es wurde aber aus der neutralen Position
des  Trennstreifens  der  Autobahn,  in gerader  Richtung  zu  den  Fahrzeugen  der Asfinag
(Mautkontrolle) aufgenommen und dokumentiert eindeutig die gefährliche Situation vor Ort.

Daher ist  für uns  die  erstaunliche  Aussage der  Asfinag  nicht  nachvollziehbar.  Ebenfalls
nicht  nachvollziehbar ist,  warum die  Mautkontrolle  nicht  einige hundert  Meter weiter  auf
dem aufgelassen  Parkplatz des  Grenzübergangs  Nickelsdorf stattfand,  welcher auf  einer
schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. Die Antwort auf diese Frage blieb uns der Presse-
sprecher der Asfinag auf unsere telefonische Anfrage schuldig.

Am besagten  Parkplatz wäre  es nämlich  ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehm-

ern leicht möglich gewesen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen. Verwunderlich ist auch
die Tatsache,  dass die  Asfinag in  ihrem Mail  wörtlich von  einem „gefährlichen Abschnitt
der Autobahn“
schreibt und trotzdem die Durchführung dieser Mautkontrolle derart verharm-
lost.

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2011-05-15
 

Gefährliche Vignettenkontrolle


Erstaunliche Kontrollorte

Gegen Vignettenkontrollen der Asfinag ist prinzipiell nichts einzuwenden, denn diese Kon-
trollen gehören  zum Aufgabengebiet  des staatlichen  Autobahnbetreibers.  Es kann  auch
nicht  angehen,  dass einige  wenige Autofahrer  glauben sie  könnten sich  der Mautpflicht
entziehen, während andere brav ihren Obulus entrichten.

Allerdings sind die Kontrollmethoden, genauer gesagt die Örtlichkeiten an denen die Maut-

sheriffs ihre  Kontrollen durchführen,  nicht immer  mit der  Verkehrssicherheit vereinbar.  In
unserem  Beitrag  „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“  haben wir  über so  eine
Situation berichtet und dachten, dass diese nicht zu mehr topen wäre. Da befanden wir uns
leider im Irrtum.

Am gestrigen Tage gegen 13:00 Uhr, führte eine Truppe der Asfinag eine Vignettenkontrolle
auf der  A4-Ostautobahn  in Richtung  Ungarn durch.  An und für sich  wäre  daran nichts be-
sonders,  wenn nicht  die Auswahl des  Kontrollortes in der  Tat äußerst gefährlich  gewesen
wäre.

Dieser war  nämlich in  einer Kurve  der dort  3-spurigen Autobahn.  Urplötzlich standen  dem

herannahenden Autoverkehr  statt drei Fahrspuren nur mehr eine zur Verfügung. Vor Ort kam
es sogar  vereinzelt zu Notbremsungen,  da die Mautsheriffs offenbar in ihrem Diensteifer ver-
gaßen,  die erhebliche  Verengung der  Autobahn rechtzeitig und ausreichend anzukündigen.
Erst in der Kurve wurden die Autofahrer von diesem Zustand überrascht und standen vor voll-
endeter Tatsache.


Foto: (c)erstaunlich.at

Wie man  am obigen Foto  zweifelsfrei erkennen  kann, liegt die  Straßensperre (Verengung)
inmitten  einer Kurve.  Zwei Dienstfahrzeuge  der Asfinag  blockieren  die 2. und  3. Fahrspur.
Die Pylonenreihe  zur Kennzeichnung der 1. Fahrspur endet neben der Beifahrertüre,  des in
der 2. Fahrspur abgestellten Asfinag-Autos. Dann befindet sich noch ein einzelnes Verkehrs-

hütchen seitlich  des Fahrzeughecks,  des in der 3. Fahrspur abgestellten Wagens. Zirka eine
Wagenlänge hinter diesem wurde noch ein Pannendreieck (einsam und verlassen) an die an
die bauliche Trennung der Autobahn gestellt.

So hat  die Sicherungsmaßnahme  der Asfinag-Truppe am  gestrigen Tage ausgesehen.  An-

statt den Vorschriften der  StVo Rechnung zu  tragen und  das von  ihnen selbst   produzierte
Verkehrshinderniss ausreichend und zeitgerecht anzukündigen, hatte man auf diesen Schritt
offenbar großzügig verzichtet.

Das besagt der § 89 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung

Ist ein mehrspuriges  Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßen-
stelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Still-
stand gelangt,  so hat der  Lenker diesen  Umstand unverzüglich  den Lenkern  anderer,  auf
dem verlegten  Fahrstreifen herannahender  Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den
kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen. Diese Warnein-
richtung ist  auf dem  verlegten Fahrstreifen  in der  Richtung des ankommenden Verkehrs in
einer der  verkehrssicherheit entsprechenden  Entfernung von dem zum Stillstand gelangten
Fahrzeug aufzustellen, damit sich die Lenker herannahender  Fahrzeuge rechtzeitig  auf das
Verkehrshindernis einstellen können.

Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-

bahnen mindestens  100 bis 200 Meter vor dem  Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend  gewarnt wird.  Das war an  dieser Örtlichkeit  definitiv nicht der Fall,  wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt.

Asfinag-Kontrollen unter Polizeiaufsicht stellen

Möglicherweise waren die Mautsheriffs auch nicht in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmung
der StVo  und den  Aussagen der Verkehrsexperten. Selbst die Polizei sichert bei Planquad-
raten ihre  Straßensperren (Verengungen) ausreichend  und gut  sichtbar ab,  obwohl damit
ein gewisser Überraschungeffekt verloren geht.

Wie böse  Zungen behaupten  befinden sich  unter den Mautsheriffs  zahlreiche gescheiterte
Polizisten  und  solche  Personen  die  gerne  Polizist  geworden  wären,  aber  nicht  die not-
wendige Qualifikation  dazu erbrachten.  Im Sinne  der Verkehrssicherheit  wäre es  vielleicht
angebracht, den Mannen der Asfinag einen „echten“ Polizeibeamten zur Seite zu stellen, der
sie bei den Sicherungsmaßnahmen berät.

Kuriosum am  Rande der  Geschichte.  Zirka 2 Kilometer nach dem Asfinag-Kontrollort auf der
A4,  befindet sich  der aufgelassenen  Grenzübergang Nickelsdorf.  Dieser verfügt über einen
großzügigen Parkplatz, welcher auf einer schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. An dieser

Örtlichkeit wäre  es ohne  jegliche Gefährdung  von Verkehrsteilnehmer leicht möglich gewe-
sen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen.

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2011-05-08
 

Illegale Spielautomaten direkt unter Polizeiwachzimmer


Der Wahnsinn trifft nun auch Oberösterreich

War Oberösterreich noch eine Insel der Seligen,  wird sich dies ab Herbst ändern. Denn
nach den  Sommerferien werden  auch in diesem  Bundesland die  ersten  „einarmigen
Banditen“ legal in Betrieb gehen können.

Der  oberösterreichische Landtag  hatte nämlich  einstimmig grünes  Licht für die  Aufstell-
ung von Glücksspiel-Automaten gegeben. Selbst die Grünen, deren Chef Peter Pilz, Geld-
spielautomaten mit der Droge Heroin gleichsetzt, stimmten dem Antrag der Legalisierung
von Geldspielautomaten zu.

Wollte man gar nicht kontrollieren?

Ob dabei mehr Spielsüchtige ins Unglück gestürzt werden oder ob der Neueinstieg in die
Spielsucht durch die Legalität der Automaten erleichert wird,  interessiert die geldgierigen
Politiker(innen) offenbar nicht.

Diese gewinnträchtige zusätzliche Steuereinnahme wird mit  der lapidaren  Ausrede der

besseren  Kontrolle  des Glückspiels  gerechtfertigt.  Eine Kontrolle  die es  in der Linzer
Hamerlingstraße (Lenaupark) bis dato offenbar überhaupt noch nicht gegeben hat.

Erstaunliche Feststellung bei Lokalaugenschein

Der Verein zur Prävention gegen unerlaubte Werbeanrufe und Telefonbetrug, sowie zur
Spielsuchthilfe  (VPT)  machte vor  wenigen Tagen  in Linz  bei Lokalaugenscheinen er-
staunliche Feststellungen.  In zwei Lokalen namens „Orange Cube“  in der  Hamerling-
straße (Lenaupark)  und in  der Humboldstraße,  fanden Mitarbeiter  des VPTs  mehrere
Spielautomaten vor, die bis zu 10.- Euro pro Spiel bespielt werden konnten.


Eine Filiale des Lokals „Orange Cube“                             Illegaler Wetteinsatz möglich


Das Erstaunliche  an der  Angelegenheit ist,  dass im selben  Gebäude (Lenaupark) in dem
die illegalen  Spielautomaten aufgestellt sind, einen Stock über dem Lokal ein Polizeiwach-
zimmer etabliert ist. Wie naiv oder betriebsblind müssen die Beamten dieses Wachzimmers
wohl sein?


Sehen die Beamten dieses Wachzimmers besonders schlecht?

Gute Kontakte zu Politikern und Behörden

Beim VPT  sieht man dies anders und meint: „Die Casinobetreiber oder Automatenaufsteller
scheinen ausgezeichnete  Kontakte zu Politikern oder den Behörden zu haben, anders kön-
nen wir es uns nicht erklären, warum die Automaten bis heute nicht beschlagnahmt wurden“.

Weiters konnte der VPT in Erfahrung bringen, dass die beiden betreffenden Lokale bereits

seit Jahren bestehen und offensichtlich von den Politikern und zuständigen Behörden ge-
duldet werden.  Auch hat  der Verein  mehrere Lokale überprüft und festgestellt,  dass fast
überall Spielautomaten stehen,  obwohl diese  in Oberösterreich  verboten sind  und noch
keine Konzessionen vergeben wurden.

Mittlerweile wurde  sämtliches Beweismaterial  vom VPT an den  Grazer Rechtsanwalt Dr.
Christian Horwath  zur Einbringung  von Anzeigen an die Staatsanwaltschaft und Bezirks-
verwaltungsbehörden übergeben.

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2011-04-17
 

Verbot für Spice und andere Räuchermischungen


Kiffen ist doch nicht so gesund

Dass Kiffen offenbar doch nicht so gesund ist, wie es uns manche User  mittels Kommentar
Glauben  machen wollen,  wenn wir gegen  Cannabis und Co Stellung beziehen,  wird nun
seitens offizieller Seite bestätigt.

Die in  Österreich  vermehrt  angebotenen  Räuchermischungen,  sind  für die  Gesundheit

brandgefährlich, wenn diese geraucht werden. Und nach unserem bescheidenen Wissens-
stand, werden diese Substanzen durch Rauchen konsumiert. Aus diesem Grund wurde be-
reits voriges Jahr,  nach arzneimittelrechtlichen  Bestimmungen das  Inverkehrbringen und
der Import der Räuchermischung „Spice“ verboten.

Time is Money

Der für uns  unverständliche Handel  für die Versorgung von Kiffern  und anderen  Giftlern,
hatte darauf prompt reagiert, da er ja keine Kunden verlieren will. Denn mit dem Zeug wer-
den dementsprechende Umsätze gemacht und da heisst es „Time is Money“.


(Screen: http://www.hanf-hanf.at/)

Der  Online-Laden bot unter dem Motto  „Kein Grund zum Trübsal blasen“  sofort Ersatz-

produkte an, mit denen die Gesundheit weiter ruiniert werden kann. In der Werbung meint
man auch, da sollte wohl für jeden das richtige Räucherwerk dabei sein.

Reaktion des Gesundheitsministeriums

Nun reagierte  das Gesundheitsministerium,   auf Grund von  Untersuchungen der  AGES/
PharmMed. Zwischenzeitlich wurde nämlich festgestellt, dass auch die anderen angebot-
enen Räuchermischungen, ähnlich gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe enthalten.

„Diese  Räuchermischungen  sind sehr  gefährlich und  dürfen  nicht  unterschätzt werden.

Das Verbot richtet  sich an alle Händler und Vertreiber dieser Produkte“,  so Gesundheits-
minister  Alois Stöger in einer gestrigen Aussendung.  Aufgrund der  Dringlichkeit bezieh-
ungsweise  der  von  diesen Substanzen  ausgehenden  Gefahr wurde  von einem  allge-
meinen  Begutachtungsverfahren abgesehen.

Verbot für Spice und Co

Die Substanzen, die „Spice“ ähnlich sind, dürfen nicht mehr in Umlauf gebracht werden.Wir
sind uns aber sicher, dass Händler welche diese  Produkte offiziell als Raumduft anpreisen,
aber  jedermann weiß,  dass diese  zum Rauchen verwendet werden,  sicherlich geeignete
Ersatzprodukte  auf Lager haben,  mit denen sich Drogensüchtige  die letzten  Gehirnwind-
ungen aus ihrem Kopf kiffen können.

Was wir allerdings erstaunlich finden ist der Umstand, dass verbotene Substanzen ganz offi-
ziell angeboten  werden dürfen,  soferne man deren Verwendungszweck entfremdend offer-

iert. Die einzig logische Erklärung dafür wäre, dass dies absichtlich so gesteuert ist, um den
Sicherheitsbehörden eine Kontrolle über die Drogen-Szene zu ermöglichen.

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2010-10-30
 

Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos


Zahlreiche Beschwerden über Asfinag-Kontrollen

Wir haben schon  einige Zuschriften von  Leser(innen) erhalten,  die sich über die Kontroll-
methoden der Asfinag beschwerten. Der Schwerpunkt der Aussagen lag darin, dass diese
an unübersichtlichen Strassenstellen und vor allem in den Stoßzeiten stattgefunden haben.

Leider wurde uns kein Fotomaterial mitgesandt und so nahmen wir Abstand davon, über die-

se angeblichen Zustände einen Beitrag zu schreiben. Wir haben es uns nämlich von Beginn
an angewöhnt, unsere Artikel nur auf Grund ordentlicher  Recherchen und vorliegendem Be-
weismaterial zu veröffentlichen.

Live dabei

Aber wie es der Zufall oft will, kommt man persönlich in die Situation eine geschilderte Ge-
schichte selbst zu erleben. Der Herausgeber und ein Mitarbeiter dieses  Online-Magazins
waren heute mit dem Pkw, vom  2. in den 10.Bezirk unterwegs.  Die Fahrtroute führte über
die Erdberger Lände in Richtung Süd-Ost-Tangente.

Bereits beim Hundertwasser-Haus begann ein riesiger Verkehrsstau. Gut, es war 15:40 Uhr
und die Rush Hour hatte bereits eingesetzt. Allerdings vermutete man einen Verkehrsunfall
als Grund für den teilweisen Verkehrs-Stillstand. Zirka drei Kilometer und 20 Minuten später,
entpuppte sich die wahre Ursache für den fulminanten Verkehrsstau.



Verkehrsstau durch Kontroll-Blockade

Eine drei Mann starke Einsatztruppe der Asfinag hatte nichts besseres zu tun gehabt, als in
der Stoßzeit die Tangentenauffahrt von der Erdberger Lände, in Richtung Verteilerkreis mit
Verkehrshütchen und dem abgestellten Dienstwagen Nr:73 (mit eingeschaltenen Blaulicht)
einzuengen, um eine Vignettenkontrolle durchzuführen.

In  Folge  dieser Blockade der  Tangentenauffahrt  entstand ein  mehrerer  Kilometer langer
Verkehrsstau.  Durch diesen wurden  extrem vermehrt Abgase in die ohnehin schon schwer
belastete Rush Hour-Luft geblasen. Ausserdem wurden die Nerven mancher Autofahrer der-
art strapaziert, so dass auch Unfallgefahr bestand.

Und alles das, um Autobahnpickerln zu kontrollieren. Viele Gedanken dürfte sich die Ein-
satztruppe  der  Asfinag bezüglich  Kontrollort  und Uhrzeit  nicht gemacht haben.  Ob sie

diese Entscheidungen selbständig getroffen oder per Befehl erhalten haben, ist uns nicht
bekannt.

Erstaunlicher Anhaltungsgrund

Der  ERSTAUNLICH-Mitarbeiter  griff sofort zur Kamera und begann aus dem Wageninneren
heraus die Situation zu fotografieren. Dies dürfte dem Einsatzleiter (das schließen wir daraus,
da er die Kelle halten durfte)  der Asfinag-Truppe  mißfallen  haben und hielt das  ERSTAUN-
LICH-Mobil an.



Grund der Anhaltung war nicht eine Kontrolle der Vignette, denn diese prangte sichtbar an

der  Windschutzscheibe,  sondern weil  der Asfinag-Mann  etwas  Erstaunliches  mitzuteilen
hatte.  Er meinte doch  tatsächlich,  dass das Fotografieren von Personen verboten sei und
er sich das Kennzeichen notieren werde.

Wo der Mann diese Weisheit her hat, ist uns schleierhaft. Möglicherweise wird diese vielleicht

auf der Asfinag-Academy gelehrt. Was er mit der Mitteilung, er werde das Kennzeichen notier-
en, bezwecken wollte entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings ließ sich der ERSTAUNLICH-
Herausgeber nicht beeindrucken,  wünschte dem Asfinag-Kontrollor noch einen schönen Tag
und setzte nach der erstaunlichen Anhaltung seine Fahrt fort.

Der Mann bedarf einer Nachschulung

Nun  wollen wir den  Mann einmal aufklären.  Das Fotografieren von Personen oder Gegen-
ständen ist in Österreich nicht verboten. Lediglich die Veröffentlichung der Bilder von Privat-
personen bedarf deren Einwilligung,  soferne sie am Foto nicht unerkenntlich gemacht wer-
den.

Vielleicht sollte die Asfinag diesen Kontrollor einer geeigneten Nachschulung unterziehen,
wo er  über Verhaltens- und  Benimmregeln gegenüber  Autofahrern aufgeklärt wird. Sollte

der Kontrollort zu dieser Uhrzeit auch seine Idee gewesen sein, wäre es sicher angebracht
ihm mitzuteilen,  dass er durch sein  Verhalten mit Sicherheit die Umwelt belastet und mög-
licherweise die Verkehrssicherheit gefährdet hat.

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2010-10-13
 

Nichtraucherschutz im Dritten Reich


Rauchen ist schädlich

Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos
sein. Das es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernünftige
Mensch müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine
Schwäche der Menschheit.

Gesetz ist in Kraft und das Vernadertum blüht

Seit 1.Juli ist es nun soweit. Das heftig umstrittene Gesetz zum Schutz der  Nichtraucher ist in
Kraft getreten.  Durch die Worte des  Gesundheitsministers  Alois  Stöger:  „Wenn Wirte das
Tabakgesetz nicht einhalten, wird es hohe Strafen geben. Dafür werde ich mich stark machen“
oder „Ich erwarte mir viele Anzeigen“, ist offensichtlich das befürchtete Vernadertum eingetre-
ten.

Seit der Einführung des Rauchergesetzes sind allein in Wien rund 4.500 Anzeigen gegen
Wirte erstattet worden, die sich nach Angaben der selbsternannten Rauchersheriffs nicht

an das Gesetz hielten.

Die Konkurrenz vernichten

Diese Anzeigen wurden vorwiegend von Berufs- oder Hobbydenunzianten erstattet, da die
Gaststätten von den  Ämtern kaum aktiv  kontrolliert  wurden.  Zirka 1.300  Lokalbetreiber
wurden mit Geldstrafen von durchschnittlich  1.000,- Euro belegt. Damit ist die Rechnung
des Gesundheitsministers voll aufgegangen.

Wer sind die Leute welche sich auf einmal bemüßigt fühlen, Anzeigen am laufenden Band
zu erstatten. Nun, ein Teil wird sich sicher aus der Konkurrenz rekrutieren. Denn so einfach

wird man kaum wieder einen Mitbewerber in die Pleite schicken können.

Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe wird empfohlen

Der überwiegende Teil sind offensichtlich Erscheinungen wie der allseits bekannte und
selbst ernannte Rauchersheriff Dietmar Erlacher. Diese Leute besuchen nun Lokale, die
sie vor dem  Inkrafttreten des  Gesetzes nie betreten hätten.  Ihr einziger Grund für ihren
Lokalbesuch ist es zu schauen, ob es etwas zum Vernadern gibt.

Unserer Meinung nach sollten diese Denunzianten unbedingt ärtzliche Hilfe in Anspruch
nehmen,  denn es  erscheint nicht normal  plötzlich Anzeigen gegen Lokalbetreiber zu
erstatten, in deren Lokale diese  Personen früher noch nie einen  Schritt gesetzt haben
und auch nicht setzen würden.

Alles schon da gewesen

Aber eine solche Anti-Raucher-Kampagne ist nichts neues, denn Adolf Hitler war ein mili-
tanter Nichtraucher. Und so wurde bereits im Dritten Reich eine Raucherhatz betrieben
und das Vernadertum gefördert. Unter diesem „Link“ finden Sie einen aufschlussreichen
Beitrag.

(Screen: wikipedia.org/)

Interessantes Sujet aus dem Dritten Reich

Fördergelder und Werbung sind kein Problem

Interessante Nebenaspekte dieser ganzen Angelegenheit sind aber, dass der Tabakanbau
mit EU-Gelder gefördert wird und in  Österreich die Firma  „Tobaccoland“  ganz ungeniert
Werbung für ihre Tabakprodukte betreiben darf.  

Ein Verbot für Tabakwerbung wäre wohl der erste Schritt, um das Gesundheitsempfinden der
Menschen zu stärken. Allerdings dürfte hier der Gesundheitsminister eine Nummer zu klein
sein, denn  Tobaccoland hat eine mächtige Lobby  hinter sich stehen.  So ähnlich dürfte es
sich auch mit der  Milch- und  Käseindustrie verhalten, als diese  bakteriell verseuchten
Käse auf den Markt brachten. Obwohl durch den Genuß einige Leute starben, sah Alois
Stöger nicht wirklich einen Grund zum Handeln.

Rechtfertigung für Bordellbesuch

Aber wieder zurück zum Thema des Rauchverbotes in Lokalen,  bei denen es wesentlich
leichter abzukassieren geht, als bei den mächtigen Lobbysten.  Für die denunzierenden
Nikotinrambos ergibt sich aus diesem Verbot ein gewaltiger Vorteil.

Ab sofort können Erlacher und Co ganz ungeniert ins Bordell gehen, denn auch dort be-
steht Rauchverbot. Im Namen des Nichtraucherschutzes können sie dann dort verweilen,
natürlich nur um zu sehen ob das  Rauchverbot auch wirklich eingehalten wird.  Damit
gibt es auch keine Diskussionen mit der Ehefrau oder Freundin, denn Kontrolle muß sein.

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2010-07-07
  

Präpotenz pur bei Orange


Präpotente Töne

Dem Mobilfunkbetreiber „Orange“ muss es wirtschaftlich sehr gut gehen, ansonsten könnte
das Unternehmen  gegenüber seinen Kunden, nicht einen derart präpotenten Ton anschlagen.
Werte Leserinnen und Leser!  Sollten Sie Orange-Kunde sein, dann sehen Sie doch Ihre
letzterhaltene Rechnung etwas genauer an. Nein, dass ist keine Mahnung, sondern nur
Ihre letzte Monatsrechnung.


Die obig angeführte Rechnung, wurde am 07.11.2009 erstellt. Sie lag gestern, den 11.11.09
beim Kunden im Postkasten. Fälligkeit des Betrages ist der 16.11.2009. Also der Kunde ist
mit Erhalt der Rechnung voll in der Zahlungsfrist.

Versteckte Drohung?

Trotzdem fordert „Orange“ in einem respektlosen Ton seinen Kunden auf, den Betrag bis
spätestens 16.11.2009 zu begleichen, um „künftige Unannehmlichkeiten“ zu vermeiden.
Sollte eine derartige Ausdruckweise auf einer Mahnung zu finden sein, wäre das normal.

Bei einer normalen fristgerechten Rechnung, sich dieser Sprache zu bedienen, empfinden
wir als Frechheit und mangelndem Respekt gegenüber dem zahlenden Kunden.

Beschränkte Denkweise

Auch dürfte der „Erfinder“ dieses erstaunlichen Satzgebildes nicht weiter als über seine
Nasenspitze hinausgedacht haben. Denn Bedingung um keine „künftige Unannehm-
lichkeiten“ zu haben, ist die Einzahlung mittels beigelegten Erlagscheines.

Was passiert dann?

Werte Leute von Orange! Was passiert eigentlich mit jenen Kunden die den Betrag per
Bankabbuchung oder Telebanking zur Einzahlung bringen und nicht den von Ihnen bei-
gelegten Erlagschein verwenden? Welche Art von Unannehmlichkeiten haben diese dann
zu erwarten?

Kunden kontrollieren möglicherweise genauer

Es gäbe natürlich auch eine Erklärung warum „Orange“ so respektlos mit ihren Kunden
verfährt. Vielleicht haben viele von denen unsere Beiträge „Orange oder Mandarine“ und
„Neverendig Story Orange“ gelesen.


In diesen Beiträgen geht es um erstaunliche Abrechnungspraxen des orangen Mobilfunk-
betreibers. Vielleicht kontrollieren die Kunden auf Grund dessen, ihre Rechnungen genauer
nach und bezahlen erst knapp vor der Fälligkeit.

Nervosität bei Orange?

Und vielleicht wird man auch aus diesem Grund bei der Firma „Orange“ zusehends nervöser
und sah sich veranlasst, mit einer respektlosen Aufforderung die Kunden zur schnelleren
Zahlung zu bewegen.

Stauni
   
2009-11-12
   

Telekom kassiert doppelt

 

Das Superangebot

Herr Huber (wirkl. Namen der Red. bek.) hat uns folgende Story zugesandt. Er hat uns
auch gebeten, seinen Namen und Daten zu anonymisieren, was wir auch tun.
Im Jänner hatte die Telekom Austria das Angebot „Telefon/AON-Super Kombi“ zum
monatlichen Preis von 25,30 Euro inklusvie Steuern. In diesem Paket sind die Grundge-
bühr für einen Telefonanschluss, einen Internetanschluss ohne Limit, sowie  einen TV-
Kabelanschluss enthalten.

Das erste Problem

Herr Huber hat in Wien zwei Wohnungen. In beiden hat er Telefon, Internet und Kabel-TV.
Als er im Jänner dieses Angebot von der Telekom erhielt, schloss er einen Vertrag darüber ab.
Grund dafür war, dass die bisherigen Kosten weitaus höher waren. Er sparte mit diesem
Telekomangebot rund 50,- Euro im Monat, pro Wohnung.
Das erste Problem gab es mit den Telefonnummern. Obwohl Huber versprochen wurde,
dass er seine alten Nummern behalten könne, wurden diese jedoch geändert. Pech gehabt
dachte sich der Mann, es soll nichts Ärgeres passieren.

Rechnungen nicht kontrolliert

In der Folge machte Huber einen schwerwiegenden Fehler, indem er sich die Abrechnungen
von der Telekom nicht genau ansah. Die Erlagscheine kamen und er bezahlte diese ein.
Das wäre wahrscheinlich auch so weitergegangen, wenn nun nicht die Telekom ihrerseits
auch einen Fehler begangen hätte.

Das zweite Problem

Sie stellte die Verrechnung von Huber einfach auf Online um, ohne diesen zu fragen. Die
Erlagscheine blieben natürlich ab diesem Zeitpunkt aus. Huber urgierte bei der Telekom und
wie es bei einem Staatsbetrieb so üblich ist, wusste die Linke nicht was die Rechte tat.
Während Huber auf seine Erlagscheine wartete, flatterte ihm eine Mahnung der Telekom ins
Haus. Diese schaute er sich jedoch etwas genauer an und stellte fest, dass ihm ein Anschluss
verrechnet wurde, den er gar nicht mehr hatte.

Doppelt abkassiert

Während man den alten Anschluss in der Xstrasse 3 ordnungsgemäß umgewandelt hatte,
wurde in der Ystrasse 2 zwar das  „Telefon/AON-Super Kombi-Paket“ installiert und
zusätzlich die alte Nummer 607…….. weiter abkassiert und das seit Monaten.
Herr Huber rief nun bei der Telekom an und bat um Aufklärung dieser Vorgangsweise.
Er landete, wie kann es sonst anders sein, natürlich in deren Callcenter. Er hatte zwar eine
Dame mit einer „netten“ Stimme am Hörer, die sonst aber ahnungslos war.

Bitte warten, bitte warten……

Auf jeden Fall versprach sie, die Angelegenheit an die zuständige Abeilung weiter zu geben.
Es kam ihr nämlich auch etwas erstaunlich vor, dass sich jemand ein Kombi-Paket bestellt
und den alten teuren Festnetzanschluss bestehen lässt.
Man darf gespannt sein, wie lange die Telekom für die Aufklärung brauchen wird und ob 
Herr Huber sein zuviel einbezahltes Geld zurück erhält.
Man muss dazu sagen, dass Herrn Huber eine gewisse Mitschuld trifft, weil er nicht von
Beginn an die Rechnungen genau überprüft hat. Allerdings kann von einem Anbieter wie
der Firma Telekom, schon etwas mehr Genauigkeit bei der Verrechnung erwartet werden.
Stauni
   
2009-07-22
   

Wenn der Bock zum Gärtner wird

Spitzenbeamter der Finanz leitet Millionen um

Durch ein paar mißtrauische Banken und einem Artikel im Nachrichtenmagazin „Profil“
kam der ganze Skandal ins Rollen.
Ein Spitzenbeamter der Buchhaltungsagentur des Bundesministerium für Finanzen, soll
16 Millionen Euro die für das AMS bestimmt waren, an private Personen überwiesen
haben.
 
Weiters soll er einem Bildungsinstitut Schuldscheine der Republik Österreich im Wert
von 43 Millionen Euro ausgestellt haben. Für den Beamten gilt die Unschuldsvermutung.
Der mutmaßliche Täter ist als Bereichsleiter für jenen Bereich zuständig, von welchen
die Millionen an das Arbeitsmarktservice (AMS) überwiesen werden sollten.
Angeblich hat er die Geldquelle seit 2008 angezapft.
 

Finanzministerium weist Verantwortung von sich

Nach seiner Festnahme wurde der Finanzbeamte von mehreren Behörden verhört.
Laut Finanzministeriumssprecher Harald Waiglein, soll es sich um 16 Millionen Euro
handeln, die der mittlerweile suspendierte Beamte, illegal ausbezahlt hat.
Ob es sich tatsächlich um einen 60 Millionen-Coup handelt, konnte Waiglein nicht be-
stätigen. Aber er wies sofort darauf hin, dass es sich um keinen Skandal des Ministeriums
handle, da die Agentur eine ausgegliederte Gesellschaft sei.
Mit letzerer Aussage will Waiglein uns glaubhaft machen, daß die Buchhaltungsagentur
nicht so wirklich zum Finanzministerium gehört, sondern eher eine privatwirtschaftliche
Institution sei.
    
Falsch Herr Waiglein, Sie sollten es doch besser wissen. Die übergeordnete Behörde der
„Buchhaltungsagentur des Bundes“ ist das Finanzministerium und daher ist es ein
Skandal des Finanzministeriums.
Dieser Slogan  hat in diesem Fall nicht zugetroffen
Auszug aus der Website der Buchhaltungsagentur des Bundes
 
http://www.buchhaltungsagentur.gv.at/De/_start.htm
Die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, welche
gegen Entgelt – die Buchhaltungsaufgaben des Bundes für alle anweisenden Organe und für
die vom Bund verwalteten Rechtsträger zu besorgen hat. Sie steht zu 100% im Eigentum der Republik.

Niemanden fehlten die Millionen

Begünstigter der Millionenüberweisungen war wahrscheinlich immer ein privates Bild-
ungsinstitut, daß mittlerweile vor dem Konkurs steht. Eine jahrelange Bekanntschaft soll
den verdächtigen Beamten und den zwischenzeitlich ebenfalls verhafteten Geschäftsführer
des Institutes, verbunden haben.
Aufgeflogen ist der Skandal nicht etwa, weil dem Ministerium das Geld abging, sondern
weil einige Banken Verdacht schöpften, als der Chef des Lerninstitutes mit Schuldscheinen
in Millionenhöhe in die Filialen kam.
Die Banken fragten beim AMS, denen so ganz nebenbei auch kein Geld fehlte, nach und
der Deal platzte.
Der Fall war nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Profil“ publik geworden.

Bevölkerungslieblinge Finanzbeamte

Finanzbeamte erfreuen sich ohnehin nicht besonderer Beliebtheit in der Bevölkerung
und werden sogar diesbezüglich bereits in der Bibel erwähnt. Eine ganz besondere
Spezies in dieser Gilde sind die Betriebsprüfer. Diese begründen oft mit skurillen
Aussagen wie „…könnte sein, …wäre möglich,…wahrscheinlicher Weise,..udgl.
ihre Steuerbescheide, die Klein- und Mittelbetriebe oft an den Rand des Konkurses
treiben. Bei solchen Betriebsprüfungen wird kontrolliert und überprüft was das Zeug
hält.
    

 

Kontrolle wird in eigenen Reihen nicht gross geschrieben

   
Also stellt sich die Frage warum es möglich ist, daß ein Spitzenbeamter des
Finanzministeriums ein derartiges Ding durchziehen konnte, daß lediglich nur durch
Zufall aufgeflogen ist. Kontrollinstanzen haben in diesem Fall gründlichst versagt.
     
Stauni
 
2009-02-06

Inhalts-Ende

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