Ist die Bundeshauptstadt zum Selbstbedienungsladen verkommen?
Laut einer aktuellen APA-Meldung sollen 32 Mitarbeiter von Wiener Wohnen unter Verdacht stehen, in einem Betrugsfall rund um Gemeindebau-Sanierungen verwickelt zu sein. Betrachtet man beispielsweise noch zusätzlich, die in jüngster Vergangenheit aufgedeckten Fördergeldmissbräuche bei Kindergärten, hat es den Anschein, dass die Bundeshauptstadt zum Selbstbedienungsladen verkommen ist, in dem jeder sich nehmen kann, was er glaubt.
Kontrolle findet in der Bundeshauptstadt anscheinend in keinem Bereich mehr statt, die Strukturen scheinen schon so verworren zu sein, dass die zuständigen Stadträte den Überblick längst verloren haben dürften. Damit hat es die SPÖ in den Jahrzehnten ihrer Regentschaft geschafft, der Korruption Tür und Tor zu öffnen. Die Dummen in Wien sind die Steuerzahler, deren Geld bei allen gerade offen stehenden Fenstern hinausgeworfen wird. Ein gesteigertes Interesse an Kontrolle scheint es in den Führungsetagen augenscheinlich nicht zu geben.
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2017-02-20
Grüner Abgeordneter mit den rechten Sponsoren
„Meine Abgeordneten“ ist die erste privat finanzierte Transparenzplattform, die öffentliche
Daten zu allen österreichischen Nationalratsabgeordneten, der Bundesregierung Mitgliedern
des Bundesrats, EU-Abgeordneten und des Wiener Landtages bzw. der Stadtregierung
beinhaltet. Wir glauben, dass Transparenz in der Politik einen Wert an sich darstellt und
zudem eine wichtige Vorbeugemaßnahme gegen Korruption ist. Die Plattform entstand aus
einer privaten Initiative auf der Projektbörse www.respekt.net und wurde ohne öffentliche
Fördergelder realisiert. (Quelle: „meineabgeordneten.at“)
Da Transparenz nicht umsonst ist, ersuchen die Betreiber der o.a. Webseite geneigte
Leser(innen) um Spenden in Form einer Dossier-Patenschaft. Dazu im Text: „Teilen Sie
der Welt mit, ob Sie positiv, kritisch oder neutral zu (Vorname Nachname d. Politiker(in)
– Anmerkung d. Red.) stehen und übernehmen Sie eine Patenschaft über dieses Dossier
– damit „Meine Abgeordneten“ auch weiterhin Licht ins Dunkel der österreichischen
Innenpolitik bringen kann!“ Die Patenschaft einzelner Politiker(innen)-Dossiers haben
unterschiedliche Preise.
Das Dossier des Grünen-Abgeordneten Karl Öllinger hat nun einen besonderen Sponsor
bekommen. Die „Wiener akademische Burschenschaft Teutonia“ hat sich dem Dossier
des Grünpolitikers finanziell angenommen. Ihr Motiv liegt darin, dass Karl Öllinger besser
kontrolliert werden sollte und sie dazu einen Beitrag leisten möchte.
Screen: meineabgeordneten.at
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2013-02-03
ASFINAG will Verkehrssicherheit erhöhen
Eine heutige Presseaussendung und Webseiteneintrag der ASFINAG lässt aufhorchen.
Dem staatlichen Autobahnbetreiber ist die Verkehrssicherheit ein prioritäres Anliegen.
Deshalb werden die internationalen Aktivitäten erhöht, was immer das auch bedeuten
mag.
Die ASFINAG hat das Ziel, vor allem die Unfälle mit Personenschäden und Todesfolgen
zu senken. So ist es zumindest in deren heutigen Publikationen zu lesen. Vielleicht
sollte der Autobahnbetreiber zuerst national tätig werden und seine Mautkontrolleure
in Sachen Verkehrssicherheit ausreichend schulen.
Denn Unfälle passieren meist in Gefahrensituationen. Da ist es unbestritten jeglicher
Verkehrssicherheit abträglich, wenn diese noch künstlich geschaffen werden. Wie nach-
folgendes Bild beweist, ist es zur Erhöhnung der Sicherheit im Verkehr nicht dienlich,
wenn Mautkontrollen in gefährlichen Kurven durchgeführt werden.
Foto: (c)erstaunlich.at
Zusätzlich sollten zuständige ASFINAG-Mitarbeiter dazu angehalten werden Verordnun-
gen zu lesen. Denn wer sich auf die im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ angeführte Maut-
ordnung berufen hat, ist entweder des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig oder hat
in diese Verordnung noch nie einen Blick geworfen.
Ratlosigkeit in der BH/Neusiedl
Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ warten wir noch immer auf
eine schriftlich zugesagte Stellungsnahme der BH Neusiedl/See. Offenbar ist auf Grund
unserer Berichterstattung in dieser Behörde Ratlosigkeit ausgebrochen.
Aber zurück zur ASFINAG und ihrem Anliegen der Verkehrssicherheit. Vielleicht könnte
der Autobahnbetreiber seine Mautkontrolleure dahingehend schulen, Verkehrstrichter
zwecks Durchführung einer Mautkontrolle auf geraden und übersichtlichen Straßenab-
schnitten zu errichten. Damit wäre ein großer Schritt in Richtung Verkehrssicherheit
getan.
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2011-05-31
Stellungsnahme der Asfinag
Wie versprochen wollen wir unseren Leser(innen) die erstaunliche Stellungsnahme der
Asfinag, zu unserem Beitrag „Gefährliche Vigenttenkontrolle“, nicht vorenthalten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Der ASFINAG Mautservice und Kontrolldienst hat am Samstag zwischen 9:30 Uhr und
15:15 Uhr am Mautkontrollplatz Nickelsdorf ausreiseseitig Vignettenkontrollen durchgeführt.
Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert und die Kontrollen wurden mit der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen. Jeweils nach Beendigung der Kon-
trollen wird die Behörde und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maß-
nahmen informiert.
Wie bereits im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ ausführlich erörtert, exisitiert dieser Maut-
kontrollplatz in der Realität nicht. Denn in der Mautordnung ist der Mautkontrollplatz „A6 bei
Nickeldorf (ausreiseseitig)“ angeführt. Für uns ergeben sich aus dieser Tatsache zwei Vari-
anten.
1.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nicht abge-
sprochen und der Kontrollplatz wurde von den Asfinag-Kontrolloren aus eigenen
Stücken ausgewählt, oder
2.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen und
der/die zuständige Beamt(in) bei der BH Neusiedl/See, war des sinnerfassenden Lesens
nicht mächtig. Auch würde es uns wundern, wenn der/die BH-Beamt(in) die Zustimmung
zu einer Mautkontrolle in einer gefährlichen Kurve erteilt hätte. Diesbezüglich haben wir
bei der BH-Neusiedl/See angefragt. Die Beantwortung ist noch ausständig.
Interessant ist auch der Satz: „Jeweils nach Beendigung der Kontrollen wird die Behörde
und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maßnahmen informiert.“ Denn
die ledigliche Information der Polizei über die Beendigung einer „verkehrslenkenden Maß-
nahme“ ist zuwenig.
Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) § 18 BStMG
In Angelegenheiten des Straßenverkehrs besonders geschulte Mautaufsichtsorgane sind
zu diesen Zwecken nach jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
Verkehrspolizei zuständigen Behörde und einsatzbezogener Absprache mit der örtlich zu-
ständigen Dienststelle der Bundespolizei berechtigt, die aus Gründen der Verkehrssicher-
heit allenfalls notwendigen Verkehrsbeschränkungen (z.B. Geschwindigkeitstrichter) im
Bereich von Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch Straßenverkehrszeichen kundzu-
machen…..
Quelle: jusline.at
Dass bedeutet im Klartext, dass der Kontrollort vorher mit der Polizei abgesprochen werden
muß und nicht wie die Asfinag selbst einräumt, dass eine Information der Polizei nach Be-
endigung der „verkehrslenkenden Maßnahme“ erfolgte. Wir sind uns auch sicher, dass kein
vernünftiger Polizist in einer gefährlichen Kurve einem Mautkontrollplatz zugestimmt hätte.
Fast kabarettreif ist die Rechtfertigung der Asfinag bezüglich der „Ungefährlichkeit“ des
betroffenen Kontrollplatzes und meint wörtlich: „An der Kontrollstelle ist zusätzlich auch
eine fix verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 Km/h.“ „Zuerst auf 100 Km/h,
bei Km 64,5 auf 80 Km/h, bei Km 64,9 auf 60 Km/h und auf Km 65,6 ein zweites Mal 60
Km/h- auf dieser Höhe steht das erste Kontrollfahrzeug.“
Gerade Mitarbeiter der Asfinag sollten darüber in Kenntnis sein, dass Verkehrsunfälle
meistens durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden. Wür-
den sich alle Autolenker strikt an die Gesetze halten, gäbe es kaum Unfälle. Betrachtet
man denn Umstand, dass es sich im Bereich des betroffenen Kontrollplatzes um eine
dreispurige Autobahn handelt, welche Autofahrer zum Überschreiten der höchst zuläss-
igen Geschwindigkeit verleitet, ist es mehr als verwunderlich in dieser gefährlichen Kurve
einen Verkehrstrichter zwecks Mautkontrolle zu errichten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Die Ankündigung der Kontrolle erfolgte durch mindestens ein aufgestelltes Warndreieck
am Fahrbahnrand (vor der Kontrolle), durch aktiviertes Blaulicht am Kontrollfahrzeug, Akti-
vierung des „Earlywarners“ mit Blaulicht und Richtungspfeilen am Dach des Kontrollfahr-
zeuges sowie mittels Baustellen-Hütchen zur Spurveränderung. Bei den verkehrsleit-
enden Maßnahmen lenken wir drei Fahrstreifen auf einen zusammen, um überhaupt eine
Kontrolle möglich zu machen.
Abgesehen davon, dass in einer gefährlichen Kurve drei Fahrstreifen zwecks Mautkontrolle
auf einen zusammen gelenkt werden, entsprach die Absicherung nicht dem § 89 Abs.2 StVo.
Aber mit sinnerfassenden Lesen scheint man bei der Asfinag so einige Probleme zu haben,
wie unser Beispiel mit der Mautordnung einwandfrei beweist.
Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens 100 bis 200 Meter vor dem Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend gewarnt wird. Das war an dieser Örtlichkeit definitiv nicht der Fall, wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt. Die unmittelbare und künstlich herbeigeführte Straßenver-
engung, war erst am Scheitelpunkt der gefährlichen Kurve zu erkennen.
Foto: (c)erstaunlich.at
Selbst für unser Beweisfoto hat man bei der Asfinag eine erstaunliche Ausrede und meint
wörtlich: „Das Foto aus Ihrer Publikation erzeugte jedoch aufgrund der Perspektive des
aufgenommenen Bildes den von Ihnen kritisierten Eindruck einer Verkehrsgefährdung. Für
uns ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht nachzuvollziehen.“
Eine ungünstige Perspektive wäre gewesen, wenn das Foto am rechten Fahrbahnrand (in
Fahrtrichtung Ungarn) geschossen worden wäre. Es wurde aber aus der neutralen Position
des Trennstreifens der Autobahn, in gerader Richtung zu den Fahrzeugen der Asfinag
(Mautkontrolle) aufgenommen und dokumentiert eindeutig die gefährliche Situation vor Ort.
Daher ist für uns die erstaunliche Aussage der Asfinag nicht nachvollziehbar. Ebenfalls
nicht nachvollziehbar ist, warum die Mautkontrolle nicht einige hundert Meter weiter auf
dem aufgelassen Parkplatz des Grenzübergangs Nickelsdorf stattfand, welcher auf einer
schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. Die Antwort auf diese Frage blieb uns der Presse-
sprecher der Asfinag auf unsere telefonische Anfrage schuldig.
Am besagten Parkplatz wäre es nämlich ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehm-
ern leicht möglich gewesen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen. Verwunderlich ist auch
die Tatsache, dass die Asfinag in ihrem Mail wörtlich von einem „gefährlichen Abschnitt
der Autobahn“ schreibt und trotzdem die Durchführung dieser Mautkontrolle derart verharm-
lost.
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2011-05-15
Erstaunliche Kontrollorte
Gegen Vignettenkontrollen der Asfinag ist prinzipiell nichts einzuwenden, denn diese Kon-
trollen gehören zum Aufgabengebiet des staatlichen Autobahnbetreibers. Es kann auch
nicht angehen, dass einige wenige Autofahrer glauben sie könnten sich der Mautpflicht
entziehen, während andere brav ihren Obulus entrichten.
Allerdings sind die Kontrollmethoden, genauer gesagt die Örtlichkeiten an denen die Maut-
sheriffs ihre Kontrollen durchführen, nicht immer mit der Verkehrssicherheit vereinbar. In
unserem Beitrag „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“ haben wir über so eine
Situation berichtet und dachten, dass diese nicht zu mehr topen wäre. Da befanden wir uns
leider im Irrtum.
Am gestrigen Tage gegen 13:00 Uhr, führte eine Truppe der Asfinag eine Vignettenkontrolle
auf der A4-Ostautobahn in Richtung Ungarn durch. An und für sich wäre daran nichts be-
sonders, wenn nicht die Auswahl des Kontrollortes in der Tat äußerst gefährlich gewesen
wäre.
Dieser war nämlich in einer Kurve der dort 3-spurigen Autobahn. Urplötzlich standen dem
herannahenden Autoverkehr statt drei Fahrspuren nur mehr eine zur Verfügung. Vor Ort kam
es sogar vereinzelt zu Notbremsungen, da die Mautsheriffs offenbar in ihrem Diensteifer ver-
gaßen, die erhebliche Verengung der Autobahn rechtzeitig und ausreichend anzukündigen.
Erst in der Kurve wurden die Autofahrer von diesem Zustand überrascht und standen vor voll-
endeter Tatsache.
Foto: (c)erstaunlich.at
Wie man am obigen Foto zweifelsfrei erkennen kann, liegt die Straßensperre (Verengung)
inmitten einer Kurve. Zwei Dienstfahrzeuge der Asfinag blockieren die 2. und 3. Fahrspur.
Die Pylonenreihe zur Kennzeichnung der 1. Fahrspur endet neben der Beifahrertüre, des in
der 2. Fahrspur abgestellten Asfinag-Autos. Dann befindet sich noch ein einzelnes Verkehrs-
hütchen seitlich des Fahrzeughecks, des in der 3. Fahrspur abgestellten Wagens. Zirka eine
Wagenlänge hinter diesem wurde noch ein Pannendreieck (einsam und verlassen) an die an
die bauliche Trennung der Autobahn gestellt.
So hat die Sicherungsmaßnahme der Asfinag-Truppe am gestrigen Tage ausgesehen. An-
statt den Vorschriften der StVo Rechnung zu tragen und das von ihnen selbst produzierte
Verkehrshinderniss ausreichend und zeitgerecht anzukündigen, hatte man auf diesen Schritt
offenbar großzügig verzichtet.
Das besagt der § 89 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung
Ist ein mehrspuriges Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßen-
stelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Still-
stand gelangt, so hat der Lenker diesen Umstand unverzüglich den Lenkern anderer, auf
dem verlegten Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den
kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen. Diese Warnein-
richtung ist auf dem verlegten Fahrstreifen in der Richtung des ankommenden Verkehrs in
einer der verkehrssicherheit entsprechenden Entfernung von dem zum Stillstand gelangten
Fahrzeug aufzustellen, damit sich die Lenker herannahender Fahrzeuge rechtzeitig auf das
Verkehrshindernis einstellen können.
Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens 100 bis 200 Meter vor dem Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend gewarnt wird. Das war an dieser Örtlichkeit definitiv nicht der Fall, wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt.
Asfinag-Kontrollen unter Polizeiaufsicht stellen
Möglicherweise waren die Mautsheriffs auch nicht in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmung
der StVo und den Aussagen der Verkehrsexperten. Selbst die Polizei sichert bei Planquad-
raten ihre Straßensperren (Verengungen) ausreichend und gut sichtbar ab, obwohl damit
ein gewisser Überraschungeffekt verloren geht.
Wie böse Zungen behaupten befinden sich unter den Mautsheriffs zahlreiche gescheiterte
Polizisten und solche Personen die gerne Polizist geworden wären, aber nicht die not-
wendige Qualifikation dazu erbrachten. Im Sinne der Verkehrssicherheit wäre es vielleicht
angebracht, den Mannen der Asfinag einen „echten“ Polizeibeamten zur Seite zu stellen, der
sie bei den Sicherungsmaßnahmen berät.
Kuriosum am Rande der Geschichte. Zirka 2 Kilometer nach dem Asfinag-Kontrollort auf der
A4, befindet sich der aufgelassenen Grenzübergang Nickelsdorf. Dieser verfügt über einen
großzügigen Parkplatz, welcher auf einer schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. An dieser
Örtlichkeit wäre es ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmer leicht möglich gewe-
sen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen.
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2011-05-08
Der Wahnsinn trifft nun auch Oberösterreich
War Oberösterreich noch eine Insel der Seligen, wird sich dies ab Herbst ändern. Denn
nach den Sommerferien werden auch in diesem Bundesland die ersten „einarmigen
Banditen“ legal in Betrieb gehen können.
Der oberösterreichische Landtag hatte nämlich einstimmig grünes Licht für die Aufstell-
ung von Glücksspiel-Automaten gegeben. Selbst die Grünen, deren Chef Peter Pilz, Geld-
spielautomaten mit der Droge Heroin gleichsetzt, stimmten dem Antrag der Legalisierung
von Geldspielautomaten zu.
Wollte man gar nicht kontrollieren?
Ob dabei mehr Spielsüchtige ins Unglück gestürzt werden oder ob der Neueinstieg in die
Spielsucht durch die Legalität der Automaten erleichert wird, interessiert die geldgierigen
Politiker(innen) offenbar nicht.
Diese gewinnträchtige zusätzliche Steuereinnahme wird mit der lapidaren Ausrede der
besseren Kontrolle des Glückspiels gerechtfertigt. Eine Kontrolle die es in der Linzer
Hamerlingstraße (Lenaupark) bis dato offenbar überhaupt noch nicht gegeben hat.
Erstaunliche Feststellung bei Lokalaugenschein
Der Verein zur Prävention gegen unerlaubte Werbeanrufe und Telefonbetrug, sowie zur
Spielsuchthilfe (VPT) machte vor wenigen Tagen in Linz bei Lokalaugenscheinen er-
staunliche Feststellungen. In zwei Lokalen namens „Orange Cube“ in der Hamerling-
straße (Lenaupark) und in der Humboldstraße, fanden Mitarbeiter des VPTs mehrere
Spielautomaten vor, die bis zu 10.- Euro pro Spiel bespielt werden konnten.
Eine Filiale des Lokals „Orange Cube“ Illegaler Wetteinsatz möglich
Das Erstaunliche an der Angelegenheit ist, dass im selben Gebäude (Lenaupark) in dem
die illegalen Spielautomaten aufgestellt sind, einen Stock über dem Lokal ein Polizeiwach-
zimmer etabliert ist. Wie naiv oder betriebsblind müssen die Beamten dieses Wachzimmers
wohl sein?
Sehen die Beamten dieses Wachzimmers besonders schlecht?
Gute Kontakte zu Politikern und Behörden
Beim VPT sieht man dies anders und meint: „Die Casinobetreiber oder Automatenaufsteller
scheinen ausgezeichnete Kontakte zu Politikern oder den Behörden zu haben, anders kön-
nen wir es uns nicht erklären, warum die Automaten bis heute nicht beschlagnahmt wurden“.
Weiters konnte der VPT in Erfahrung bringen, dass die beiden betreffenden Lokale bereits
seit Jahren bestehen und offensichtlich von den Politikern und zuständigen Behörden ge-
duldet werden. Auch hat der Verein mehrere Lokale überprüft und festgestellt, dass fast
überall Spielautomaten stehen, obwohl diese in Oberösterreich verboten sind und noch
keine Konzessionen vergeben wurden.
Mittlerweile wurde sämtliches Beweismaterial vom VPT an den Grazer Rechtsanwalt Dr.
Christian Horwath zur Einbringung von Anzeigen an die Staatsanwaltschaft und Bezirks-
verwaltungsbehörden übergeben.
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2011-04-17
Kiffen ist doch nicht so gesund
Dass Kiffen offenbar doch nicht so gesund ist, wie es uns manche User mittels Kommentar
Glauben machen wollen, wenn wir gegen Cannabis und Co Stellung beziehen, wird nun
seitens offizieller Seite bestätigt.
Die in Österreich vermehrt angebotenen Räuchermischungen, sind für die Gesundheit
brandgefährlich, wenn diese geraucht werden. Und nach unserem bescheidenen Wissens-
stand, werden diese Substanzen durch Rauchen konsumiert. Aus diesem Grund wurde be-
reits voriges Jahr, nach arzneimittelrechtlichen Bestimmungen das Inverkehrbringen und
der Import der Räuchermischung „Spice“ verboten.
Time is Money
Der für uns unverständliche Handel für die Versorgung von Kiffern und anderen Giftlern,
hatte darauf prompt reagiert, da er ja keine Kunden verlieren will. Denn mit dem Zeug wer-
den dementsprechende Umsätze gemacht und da heisst es „Time is Money“.
(Screen: http://www.hanf-hanf.at/)
Der Online-Laden bot unter dem Motto „Kein Grund zum Trübsal blasen“ sofort Ersatz-
produkte an, mit denen die Gesundheit weiter ruiniert werden kann. In der Werbung meint
man auch, da sollte wohl für jeden das richtige Räucherwerk dabei sein.
Reaktion des Gesundheitsministeriums
Nun reagierte das Gesundheitsministerium, auf Grund von Untersuchungen der AGES/
PharmMed. Zwischenzeitlich wurde nämlich festgestellt, dass auch die anderen angebot-
enen Räuchermischungen, ähnlich gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe enthalten.
„Diese Räuchermischungen sind sehr gefährlich und dürfen nicht unterschätzt werden.
Das Verbot richtet sich an alle Händler und Vertreiber dieser Produkte“, so Gesundheits-
minister Alois Stöger in einer gestrigen Aussendung. Aufgrund der Dringlichkeit bezieh-
ungsweise der von diesen Substanzen ausgehenden Gefahr wurde von einem allge-
meinen Begutachtungsverfahren abgesehen.
Verbot für Spice und Co
Die Substanzen, die „Spice“ ähnlich sind, dürfen nicht mehr in Umlauf gebracht werden.Wir
sind uns aber sicher, dass Händler welche diese Produkte offiziell als Raumduft anpreisen,
aber jedermann weiß, dass diese zum Rauchen verwendet werden, sicherlich geeignete
Ersatzprodukte auf Lager haben, mit denen sich Drogensüchtige die letzten Gehirnwind-
ungen aus ihrem Kopf kiffen können.
Was wir allerdings erstaunlich finden ist der Umstand, dass verbotene Substanzen ganz offi-
ziell angeboten werden dürfen, soferne man deren Verwendungszweck entfremdend offer-
iert. Die einzig logische Erklärung dafür wäre, dass dies absichtlich so gesteuert ist, um den
Sicherheitsbehörden eine Kontrolle über die Drogen-Szene zu ermöglichen.
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2010-10-30
Zahlreiche Beschwerden über Asfinag-Kontrollen
Wir haben schon einige Zuschriften von Leser(innen) erhalten, die sich über die Kontroll-
methoden der Asfinag beschwerten. Der Schwerpunkt der Aussagen lag darin, dass diese
an unübersichtlichen Strassenstellen und vor allem in den Stoßzeiten stattgefunden haben.
Leider wurde uns kein Fotomaterial mitgesandt und so nahmen wir Abstand davon, über die-
se angeblichen Zustände einen Beitrag zu schreiben. Wir haben es uns nämlich von Beginn
an angewöhnt, unsere Artikel nur auf Grund ordentlicher Recherchen und vorliegendem Be-
weismaterial zu veröffentlichen.
Live dabei
Aber wie es der Zufall oft will, kommt man persönlich in die Situation eine geschilderte Ge-
schichte selbst zu erleben. Der Herausgeber und ein Mitarbeiter dieses Online-Magazins
waren heute mit dem Pkw, vom 2. in den 10.Bezirk unterwegs. Die Fahrtroute führte über
die Erdberger Lände in Richtung Süd-Ost-Tangente.
Bereits beim Hundertwasser-Haus begann ein riesiger Verkehrsstau. Gut, es war 15:40 Uhr
und die Rush Hour hatte bereits eingesetzt. Allerdings vermutete man einen Verkehrsunfall
als Grund für den teilweisen Verkehrs-Stillstand. Zirka drei Kilometer und 20 Minuten später,
entpuppte sich die wahre Ursache für den fulminanten Verkehrsstau.
Verkehrsstau durch Kontroll-Blockade
Eine drei Mann starke Einsatztruppe der Asfinag hatte nichts besseres zu tun gehabt, als in
der Stoßzeit die Tangentenauffahrt von der Erdberger Lände, in Richtung Verteilerkreis mit
Verkehrshütchen und dem abgestellten Dienstwagen Nr:73 (mit eingeschaltenen Blaulicht)
einzuengen, um eine Vignettenkontrolle durchzuführen.
In Folge dieser Blockade der Tangentenauffahrt entstand ein mehrerer Kilometer langer
Verkehrsstau. Durch diesen wurden extrem vermehrt Abgase in die ohnehin schon schwer
belastete Rush Hour-Luft geblasen. Ausserdem wurden die Nerven mancher Autofahrer der-
art strapaziert, so dass auch Unfallgefahr bestand.
Und alles das, um Autobahnpickerln zu kontrollieren. Viele Gedanken dürfte sich die Ein-
satztruppe der Asfinag bezüglich Kontrollort und Uhrzeit nicht gemacht haben. Ob sie
diese Entscheidungen selbständig getroffen oder per Befehl erhalten haben, ist uns nicht
bekannt.
Erstaunlicher Anhaltungsgrund
Der ERSTAUNLICH-Mitarbeiter griff sofort zur Kamera und begann aus dem Wageninneren
heraus die Situation zu fotografieren. Dies dürfte dem Einsatzleiter (das schließen wir daraus,
da er die Kelle halten durfte) der Asfinag-Truppe mißfallen haben und hielt das ERSTAUN-
LICH-Mobil an.
Grund der Anhaltung war nicht eine Kontrolle der Vignette, denn diese prangte sichtbar an
der Windschutzscheibe, sondern weil der Asfinag-Mann etwas Erstaunliches mitzuteilen
hatte. Er meinte doch tatsächlich, dass das Fotografieren von Personen verboten sei und
er sich das Kennzeichen notieren werde.
Wo der Mann diese Weisheit her hat, ist uns schleierhaft. Möglicherweise wird diese vielleicht
auf der Asfinag-Academy gelehrt. Was er mit der Mitteilung, er werde das Kennzeichen notier-
en, bezwecken wollte entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings ließ sich der ERSTAUNLICH-
Herausgeber nicht beeindrucken, wünschte dem Asfinag-Kontrollor noch einen schönen Tag
und setzte nach der erstaunlichen Anhaltung seine Fahrt fort.
Der Mann bedarf einer Nachschulung
Nun wollen wir den Mann einmal aufklären. Das Fotografieren von Personen oder Gegen-
ständen ist in Österreich nicht verboten. Lediglich die Veröffentlichung der Bilder von Privat-
personen bedarf deren Einwilligung, soferne sie am Foto nicht unerkenntlich gemacht wer-
den.
Vielleicht sollte die Asfinag diesen Kontrollor einer geeigneten Nachschulung unterziehen,
wo er über Verhaltens- und Benimmregeln gegenüber Autofahrern aufgeklärt wird. Sollte
der Kontrollort zu dieser Uhrzeit auch seine Idee gewesen sein, wäre es sicher angebracht
ihm mitzuteilen, dass er durch sein Verhalten mit Sicherheit die Umwelt belastet und mög-
licherweise die Verkehrssicherheit gefährdet hat.
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2010-10-13
Rauchen ist schädlich
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos
sein. Das es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernünftige
Mensch müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine
Schwäche der Menschheit.
Gesetz ist in Kraft und das Vernadertum blüht
Seit 1.Juli ist es nun soweit. Das heftig umstrittene Gesetz zum Schutz der Nichtraucher ist in
Kraft getreten. Durch die Worte des Gesundheitsministers Alois Stöger: „Wenn Wirte das
Tabakgesetz nicht einhalten, wird es hohe Strafen geben. Dafür werde ich mich stark machen“
oder „Ich erwarte mir viele Anzeigen“, ist offensichtlich das befürchtete Vernadertum eingetre-
ten.
Seit der Einführung des Rauchergesetzes sind allein in Wien rund 4.500 Anzeigen gegen
Wirte erstattet worden, die sich nach Angaben der selbsternannten Rauchersheriffs nicht
an das Gesetz hielten.
Die Konkurrenz vernichten
Diese Anzeigen wurden vorwiegend von Berufs- oder Hobbydenunzianten erstattet, da die
Gaststätten von den Ämtern kaum aktiv kontrolliert wurden. Zirka 1.300 Lokalbetreiber
wurden mit Geldstrafen von durchschnittlich 1.000,- Euro belegt. Damit ist die Rechnung
des Gesundheitsministers voll aufgegangen.
Wer sind die Leute welche sich auf einmal bemüßigt fühlen, Anzeigen am laufenden Band
zu erstatten. Nun, ein Teil wird sich sicher aus der Konkurrenz rekrutieren. Denn so einfach
wird man kaum wieder einen Mitbewerber in die Pleite schicken können.
Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe wird empfohlen
Der überwiegende Teil sind offensichtlich Erscheinungen wie der allseits bekannte und
selbst ernannte Rauchersheriff Dietmar Erlacher. Diese Leute besuchen nun Lokale, die
sie vor dem Inkrafttreten des Gesetzes nie betreten hätten. Ihr einziger Grund für ihren
Lokalbesuch ist es zu schauen, ob es etwas zum Vernadern gibt.
Unserer Meinung nach sollten diese Denunzianten unbedingt ärtzliche Hilfe in Anspruch
nehmen, denn es erscheint nicht normal plötzlich Anzeigen gegen Lokalbetreiber zu
erstatten, in deren Lokale diese Personen früher noch nie einen Schritt gesetzt haben
und auch nicht setzen würden.
Alles schon da gewesen
Aber eine solche Anti-Raucher-Kampagne ist nichts neues, denn Adolf Hitler war ein mili-
tanter Nichtraucher. Und so wurde bereits im Dritten Reich eine Raucherhatz betrieben
und das Vernadertum gefördert. Unter diesem „Link“ finden Sie einen aufschlussreichen
Beitrag.
(Screen: wikipedia.org/)
Interessantes Sujet aus dem Dritten Reich
Fördergelder und Werbung sind kein Problem
Interessante Nebenaspekte dieser ganzen Angelegenheit sind aber, dass der Tabakanbau
mit EU-Gelder gefördert wird und in Österreich die Firma „Tobaccoland“ ganz ungeniert
Werbung für ihre Tabakprodukte betreiben darf.
Ein Verbot für Tabakwerbung wäre wohl der erste Schritt, um das Gesundheitsempfinden der
Menschen zu stärken. Allerdings dürfte hier der Gesundheitsminister eine Nummer zu klein
sein, denn Tobaccoland hat eine mächtige Lobby hinter sich stehen. So ähnlich dürfte es
sich auch mit der Milch- und Käseindustrie verhalten, als diese bakteriell verseuchten
Käse auf den Markt brachten. Obwohl durch den Genuß einige Leute starben, sah Alois
Stöger nicht wirklich einen Grund zum Handeln.
Rechtfertigung für Bordellbesuch
Aber wieder zurück zum Thema des Rauchverbotes in Lokalen, bei denen es wesentlich
leichter abzukassieren geht, als bei den mächtigen Lobbysten. Für die denunzierenden
Nikotinrambos ergibt sich aus diesem Verbot ein gewaltiger Vorteil.
Ab sofort können Erlacher und Co ganz ungeniert ins Bordell gehen, denn auch dort be-
steht Rauchverbot. Im Namen des Nichtraucherschutzes können sie dann dort verweilen,
natürlich nur um zu sehen ob das Rauchverbot auch wirklich eingehalten wird. Damit
gibt es auch keine Diskussionen mit der Ehefrau oder Freundin, denn Kontrolle muß sein.
*****
2010-07-07
Präpotente Töne
Dem Mobilfunkbetreiber „Orange“ muss es wirtschaftlich sehr gut gehen, ansonsten könnte
das Unternehmen gegenüber seinen Kunden, nicht einen derart präpotenten Ton anschlagen.
Werte Leserinnen und Leser! Sollten Sie Orange-Kunde sein, dann sehen Sie doch Ihre
letzterhaltene Rechnung etwas genauer an. Nein, dass ist keine Mahnung, sondern nur
Ihre letzte Monatsrechnung.
Die obig angeführte Rechnung, wurde am 07.11.2009 erstellt. Sie lag gestern, den 11.11.09
beim Kunden im Postkasten. Fälligkeit des Betrages ist der 16.11.2009. Also der Kunde ist
mit Erhalt der Rechnung voll in der Zahlungsfrist.
Versteckte Drohung?
Trotzdem fordert „Orange“ in einem respektlosen Ton seinen Kunden auf, den Betrag bis
spätestens 16.11.2009 zu begleichen, um „künftige Unannehmlichkeiten“ zu vermeiden.
Sollte eine derartige Ausdruckweise auf einer Mahnung zu finden sein, wäre das normal.
Bei einer normalen fristgerechten Rechnung, sich dieser Sprache zu bedienen, empfinden
wir als Frechheit und mangelndem Respekt gegenüber dem zahlenden Kunden.
Beschränkte Denkweise
Auch dürfte der „Erfinder“ dieses erstaunlichen Satzgebildes nicht weiter als über seine
Nasenspitze hinausgedacht haben. Denn Bedingung um keine „künftige Unannehm-
lichkeiten“ zu haben, ist die Einzahlung mittels beigelegten Erlagscheines.
Was passiert dann?
Werte Leute von Orange! Was passiert eigentlich mit jenen Kunden die den Betrag per
Bankabbuchung oder Telebanking zur Einzahlung bringen und nicht den von Ihnen bei-
gelegten Erlagschein verwenden? Welche Art von Unannehmlichkeiten haben diese dann
zu erwarten?
Kunden kontrollieren möglicherweise genauer
Es gäbe natürlich auch eine Erklärung warum „Orange“ so respektlos mit ihren Kunden
verfährt. Vielleicht haben viele von denen unsere Beiträge „Orange oder Mandarine“ und
„Neverendig Story Orange“ gelesen.
In diesen Beiträgen geht es um erstaunliche Abrechnungspraxen des orangen Mobilfunk-
betreibers. Vielleicht kontrollieren die Kunden auf Grund dessen, ihre Rechnungen genauer
nach und bezahlen erst knapp vor der Fälligkeit.
Nervosität bei Orange?
Und vielleicht wird man auch aus diesem Grund bei der Firma „Orange“ zusehends nervöser
und sah sich veranlasst, mit einer respektlosen Aufforderung die Kunden zur schnelleren
Zahlung zu bewegen.
Stauni
2009-11-12
Das Superangebot
Herr Huber (wirkl. Namen der Red. bek.) hat uns folgende Story zugesandt. Er hat uns
auch gebeten, seinen Namen und Daten zu anonymisieren, was wir auch tun.
Im Jänner hatte die Telekom Austria das Angebot „Telefon/AON-Super Kombi“ zum
monatlichen Preis von 25,30 Euro inklusvie Steuern. In diesem Paket sind die Grundge-
bühr für einen Telefonanschluss, einen Internetanschluss ohne Limit, sowie einen TV-
Kabelanschluss enthalten.
Das erste Problem
Herr Huber hat in Wien zwei Wohnungen. In beiden hat er Telefon, Internet und Kabel-TV.
Als er im Jänner dieses Angebot von der Telekom erhielt, schloss er einen Vertrag darüber ab.
Grund dafür war, dass die bisherigen Kosten weitaus höher waren. Er sparte mit diesem
Telekomangebot rund 50,- Euro im Monat, pro Wohnung.
Das erste Problem gab es mit den Telefonnummern. Obwohl Huber versprochen wurde,
dass er seine alten Nummern behalten könne, wurden diese jedoch geändert. Pech gehabt
dachte sich der Mann, es soll nichts Ärgeres passieren.
Rechnungen nicht kontrolliert
In der Folge machte Huber einen schwerwiegenden Fehler, indem er sich die Abrechnungen
von der Telekom nicht genau ansah. Die Erlagscheine kamen und er bezahlte diese ein.
Das wäre wahrscheinlich auch so weitergegangen, wenn nun nicht die Telekom ihrerseits
auch einen Fehler begangen hätte.
Das zweite Problem
Sie stellte die Verrechnung von Huber einfach auf Online um, ohne diesen zu fragen. Die
Erlagscheine blieben natürlich ab diesem Zeitpunkt aus. Huber urgierte bei der Telekom und
wie es bei einem Staatsbetrieb so üblich ist, wusste die Linke nicht was die Rechte tat.
Während Huber auf seine Erlagscheine wartete, flatterte ihm eine Mahnung der Telekom ins
Haus. Diese schaute er sich jedoch etwas genauer an und stellte fest, dass ihm ein Anschluss
verrechnet wurde, den er gar nicht mehr hatte.
Doppelt abkassiert
Während man den alten Anschluss in der Xstrasse 3 ordnungsgemäß umgewandelt hatte,
wurde in der Ystrasse 2 zwar das „Telefon/AON-Super Kombi-Paket“ installiert und
zusätzlich die alte Nummer 607…….. weiter abkassiert und das seit Monaten.
Herr Huber rief nun bei der Telekom an und bat um Aufklärung dieser Vorgangsweise.
Er landete, wie kann es sonst anders sein, natürlich in deren Callcenter. Er hatte zwar eine
Dame mit einer „netten“ Stimme am Hörer, die sonst aber ahnungslos war.
Bitte warten, bitte warten……
Auf jeden Fall versprach sie, die Angelegenheit an die zuständige Abeilung weiter zu geben.
Es kam ihr nämlich auch etwas erstaunlich vor, dass sich jemand ein Kombi-Paket bestellt
und den alten teuren Festnetzanschluss bestehen lässt.
Man darf gespannt sein, wie lange die Telekom für die Aufklärung brauchen wird und ob
Herr Huber sein zuviel einbezahltes Geld zurück erhält.
Man muss dazu sagen, dass Herrn Huber eine gewisse Mitschuld trifft, weil er nicht von
Beginn an die Rechnungen genau überprüft hat. Allerdings kann von einem Anbieter wie
der Firma Telekom, schon etwas mehr Genauigkeit bei der Verrechnung erwartet werden.
Stauni
2009-07-22
Spitzenbeamter der Finanz leitet Millionen um
Durch ein paar mißtrauische Banken und einem Artikel im Nachrichtenmagazin „Profil“
kam der ganze Skandal ins Rollen.
Ein Spitzenbeamter der Buchhaltungsagentur des Bundesministerium für Finanzen, soll
16 Millionen Euro die für das AMS bestimmt waren, an private Personen überwiesen
haben.
Weiters soll er einem Bildungsinstitut Schuldscheine der Republik Österreich im Wert
von 43 Millionen Euro ausgestellt haben. Für den Beamten gilt die Unschuldsvermutung.
Der mutmaßliche Täter ist als Bereichsleiter für jenen Bereich zuständig, von welchen
die Millionen an das Arbeitsmarktservice (AMS) überwiesen werden sollten.
Angeblich hat er die Geldquelle seit 2008 angezapft.
Finanzministerium weist Verantwortung von sich
Nach seiner Festnahme wurde der Finanzbeamte von mehreren Behörden verhört.
Laut Finanzministeriumssprecher Harald Waiglein, soll es sich um 16 Millionen Euro
handeln, die der mittlerweile suspendierte Beamte, illegal ausbezahlt hat.
Ob es sich tatsächlich um einen 60 Millionen-Coup handelt, konnte Waiglein nicht be-
stätigen. Aber er wies sofort darauf hin, dass es sich um keinen Skandal des Ministeriums
handle, da die Agentur eine ausgegliederte Gesellschaft sei.
Mit letzerer Aussage will Waiglein uns glaubhaft machen, daß die Buchhaltungsagentur
nicht so wirklich zum Finanzministerium gehört, sondern eher eine privatwirtschaftliche
Institution sei.
Falsch Herr Waiglein, Sie sollten es doch besser wissen. Die übergeordnete Behörde der
„Buchhaltungsagentur des Bundes“ ist das Finanzministerium und daher ist es ein
Skandal des Finanzministeriums.
Dieser Slogan hat in diesem Fall nicht zugetroffen
Auszug aus der Website der Buchhaltungsagentur des Bundes
http://www.buchhaltungsagentur.gv.at/De/_start.htm
Die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, welche
gegen Entgelt – die Buchhaltungsaufgaben des Bundes für alle anweisenden Organe und für
die vom Bund verwalteten Rechtsträger zu besorgen hat. Sie steht zu 100% im Eigentum der Republik.
Niemanden fehlten die Millionen
Begünstigter der Millionenüberweisungen war wahrscheinlich immer ein privates Bild-
ungsinstitut, daß mittlerweile vor dem Konkurs steht. Eine jahrelange Bekanntschaft soll
den verdächtigen Beamten und den zwischenzeitlich ebenfalls verhafteten Geschäftsführer
des Institutes, verbunden haben.
Aufgeflogen ist der Skandal nicht etwa, weil dem Ministerium das Geld abging, sondern
weil einige Banken Verdacht schöpften, als der Chef des Lerninstitutes mit Schuldscheinen
in Millionenhöhe in die Filialen kam.
Die Banken fragten beim AMS, denen so ganz nebenbei auch kein Geld fehlte, nach und
der Deal platzte.
Der Fall war nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Profil“ publik geworden.
Bevölkerungslieblinge Finanzbeamte
Finanzbeamte erfreuen sich ohnehin nicht besonderer Beliebtheit in der Bevölkerung
und werden sogar diesbezüglich bereits in der Bibel erwähnt. Eine ganz besondere
Spezies in dieser Gilde sind die Betriebsprüfer. Diese begründen oft mit skurillen
Aussagen wie „…könnte sein, …wäre möglich,…wahrscheinlicher Weise,..udgl.
ihre Steuerbescheide, die Klein- und Mittelbetriebe oft an den Rand des Konkurses
treiben. Bei solchen Betriebsprüfungen wird kontrolliert und überprüft was das Zeug
hält.
Kontrolle wird in eigenen Reihen nicht gross geschrieben
Also stellt sich die Frage warum es möglich ist, daß ein Spitzenbeamter des
Finanzministeriums ein derartiges Ding durchziehen konnte, daß lediglich nur durch
Zufall aufgeflogen ist. Kontrollinstanzen haben in diesem Fall gründlichst versagt.
Stauni
2009-02-06