Primitive Machwerke im Namen der Kunst
Über guten Geschmack lässt sich bekannter Weise nicht streiten. Das finden wir nicht,
denn „guter Geschmack“ ist für uns eine subjektive Ansichtssache. Besonders trifft dies
zu, wenn unter dem Deckmäntelchen der Kunst religiöse Gefühle von Menschen verletzt
werden.
Obwohl wir von Religion allgemein nicht viel halten und diese als Opium fürs Volk wer-
ten, sollte niemand die religiösen Gefühle von Menschen verletzen. Dabei ist es egal, ob
in Filmen, Theaterstücken oder auf Plakaten Jesus mit Kot besudelt wird, öffentlich in
Weihwasserbecken uriniert wird oder drei durchgeknallte und profilierungssüchtige Punk-
girls in einer russisch orthodoxen Kirche ihre Show abziehen. All das ist keine Kunst,
auch wenn krampfhaft versucht wird es als solche zu bezeichnen und/oder darzustellen.
Solche Machwerke sind einfach beleidigend und primitiv. Dies trifft auch auf das umstrit-
tene Mohamed-Video „Innocence of Muslims“ zu. Allerdings ist es für uns unverständlich,
dass etliche politisch links orientierte Politiker(innen) und deren hörigen Medien nicht
müde werden, „Fäkalaktionen“ die den christlichen Glauben verunglimpfen als Kunst zu
verteidigen und die Stürmung einer russischen Kirche als Akt des „demokratisches Recht
auf Meinungsfreiheit“ zu werten.
Beim umstrittenen Mohamed-Video ist sich das politisch linke Klientel allerdings einig,
dass es sich um eine Beleidigung des Islams handelt. Wir würden gerne wissen, wie
diese Herrschaften reagieren, wenn ein „Künstler“ vor einer islamischen Moschee ein
Mohamed-Plakat mit Kot oder Urin besudelt oder in dieser im Namen des „demokrat-
ischen Rechts auf Meinungsfreiheit“ randaliert.
Abgesehen von der herben Kritik, welche diese linkslinken Politiker(innen) und deren
hörigen Medien für diesen „Künstler“ übrig hätten, wäre dessen Leben nicht einen Pfif-
ferling wert. Und da sind wir beim nächsten Punkt. Während sich zivilisierte Menschen
gegen Beleidigungen in zivilisierte Art und Weise zur Wehr setzen, ticken bei den
Islamisten die Uhren eindeutig anders.
Als Reaktion auf das Mohamed-Video morden und brandschatzen Angehörige des
Islams in Ländern des arabischen Raums. Gewalttätige Reaktionen dieses Klientels
finden auch in westeuropäischen Staaten statt. Bei den gewalttätigen Demonstranten
handelt es sich um keine Einzeltäter, sondern um tausende Islamisten, die ihre blutige
Spur ziehen. Und jetzt soll uns bitte jemand erklären, worin die Friedfertigkeit und
Toleranz des Islams besteht.
*****
2012-09-16
Beitragsübernahme
Das Übernehmen von Beiträgen anderer Webseiten kommt bei uns nur im geringen Aus-
maß vor und überhaupt wenn diese aus dem Ausland sind, da wir uns hauptsächlich mit
österreichischen Themen beschäftigen. Nachfolgender Beitrag ist jedoch eine derartige
Erstaunlichkeit, sodass wir diesen unseren Leser(innen) zur Kenntnis bringen müssen. Es
bleibt nur zu hoffen, dass derartige Zustände in Österreich nicht um sich greifen werden.
Screen: journalistenwatch.com
Weil der Publizist Thomas Marcus Illmaier gegen Assessorin jur. Rehber Dogan, türkisch-
stämmige Bedienstete der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord, Agentur
für Arbeit Hamburg, Abt. Interner Service Personal, zwei begründete Dienstaufsichts-
beschwerden erhoben hat “wegen eklatanter sprachlicher Mängel in Rechts- und Ver-
waltungsdeutsch” der Dame, die in ihrer Position Prozess- und Verwaltungssachen ge-
richtsfest entscheiden soll, hat ihr Vorgesetzter Ronald Geist den Publizisten strafange-
zeigt wegen angeblich rassistischer Beleidigung, weil Illmaiers Rüge und Belehrung auch
den Verdacht auf unangemessene sprachliche Integration der Dame mit Migrationshinter-
grund streifte.
Daraufhin erhielt Thomas Illmaier vom Amtsgericht Schwarzenbek auf Betreiben der
Staatsanwaltschaft Lübeck Strafbefehl über 400,00 EUR, verbunden mit der Androh-
ung von 40 Tagen Haft, für den Fall, dass er die Geldstrafe nicht bezahlen würde.
Dagegen wurde Einspruch erhoben, so dass es nun zu der Hauptverhandlung kommt.
Antrag auf Ladung der Sachverständigen Dr. Thilo Sarrazin, Henryk M. Broder und Udo
Ulfkotte blieb ungehört; das Gericht unter Leitung der Richterin Oppeland schweigt
dazu.
Wenn wir in Deutschland so weit sind, dass Kritik an der sprachlichen Integration von
Migranten im Staatsdienst als rassistische Beleidigung gewertet und mit 40 Tagen Haft
bedroht wird, verkehren sich die Dinge ins Gegenteil der Demokratie, deren Wert sich
wesentlich durch Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Einmischung von Bürgerrecht-
lern in die Belange von Staat und Gesellschaft bestimmt.
Falls die Medien doch noch Interesse an diesem Thema haben: Die Verhandlung findet
im Amtsgericht Schwarzenbek, Saal 1 am 16. April 2012 um 13.30 Uhr statt. (Quelle)
*****
2012-04-04
Erstaunliche Auffassung von Meinungsfreiheit
Am 11.März 2012 haben wir den Beitrag „Fick das Finanzamt verfasst“. In diesem ging
es um die Geisteshaltung und Einstellung einer Gruppe muslimischer Mitbürger aus
der Steiermark, welche in einem letztklassigen Videoclip ihr trauriges Schauspiel- und
Gesangstalent beweisen wollten.
In zahlreichen Kommentaren zum o.a. Beitrag versuchten – offenbar Mitglieder einer
„Islam Brotherhood“ – das Video als Kunst darzustellen und reklamierten die in Öster-
reich herrschende Meinungsfreiheit. Dass diese auch ihre Grenzen hat, haben die
Herren geflissentlich übersehen.
Aber sei wie es sei, einer der Hauptdarsteller in dem Videoclip ist ein gewisser Yasser
Gowayed, zumindest nennt er sich so. Und jetzt kommen wir wieder zur Meinungs-
freiheit, die von diesen Herren so stark beansprucht wird.
Auf der Facebook-Seite des verhinderten Rappers, wird ganz augenscheinlich zu dem
traurigen und schockierenden Ereignis in Toulouse Stellung genommen. Nachfolgend
präsentieren wir Ihnen den Screen mit samt seinen erstaunlichen Kommentaren.
Fällt das auch noch unter Meinungsfreiheit?
Screen: facebook.com
Wir wollen auf den Facebook-Eintrag des Yasser Gowayed und den angeschlossenen
Kommentaren gar nicht näher eingehen, denn diese sprechen für sich selbst. Allerdings
stellen wir wiederholt die Frage, haben wir es wirklich notwendig Personen mit einer
derartigen Geisteshaltung und Einstellung in Österreich Gastfreundschaft zu gewähren
oder gar einzubürgern?
Und noch zwei Fragen tun sich für uns auf. Wie lange sieht der Verfassungsschutz dem
erstaunlichen Treiben dieser Gruppe noch zu? In Anbetracht der Eintragungen auf der
Facebook-Seite von Yasser Gowayed fragen wir uns, wann der Zeitpunkt kommt, wo
es in der Alpenrepublik Toulouse „spielen“ wird?
*****
2012-03-23
Dringliche Anfrage
Die FPÖ brachte in der heutigen Sitzung des Nationalrats an den Bundesminister für Landes-
verteidigung und Sport eine dringliche Anfrage betreffend Causa General Entacher und einen
Misstrauensantrag gegen Darabos ein.
1. Welche Gründe waren für die Versetzung von General Entacher maßgeblich?
2. Wann und in welcher Form wurde General Entacher von Ihnen über seine Ver-
setzung informiert?
3. Haben ressortfremde Personen wie zum Beispiel Bundeskanzler Faymann oder
die Abgeordnete zum Nationalrat Rudas die Abberufung und Versetzung von
General Entacher mit beeinflusst?
4. Wenn ja, in welcher Form?
5. Wie lautete die wesentliche Begründung des rechtswidrigen Versetzungsbe-
scheides?
6. Wann wurde dieser Bescheid erlassen?
7. Wie lange dauerte das Ermittlungsverfahren?
8. Haben Sie den rechtswidrigen Versetzungsbescheid persönlich genehmigt?
9. Wenn ja, welche persönlichen Konsequenzen ziehen Sie daraus?
10. Wie lautet die wesentliche Begründung des Berufungsbescheides mit dem der
Berufung General Entachers stattgegeben wurde?
11. In wie ferne war Ihre Nationalratsrede vom 20. Mai 2010 für die
Entscheidung der Berufungskommission relevant?
12. Wie beurteilen Sie diesen Bescheid in rechtlicher und in politischer Hinsicht?
13. Wie hoch sind die zusätzlichen Personalkosten, die durch die rechtswidrige
Versetzung des General Entacher entstanden sind?
14. In welcher Form haben Sie den Dienstantritt von General Entacher entgegen
genommen?
15. Ist es richtig, dass Sie eine Organisationsänderung planen um Kompetenzen
vom Generalstab auf andere Organisationseinheiten zu verlagern?
16. Welche Organisationsänderungen sind in Aussicht genommen?
17. Welche Pilotprojekte zur Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht planen Sie?
18. Welche Standorte werden davon betroffen sein?
19. Was ist die Rechtsgrundlage für diese Pilotprojekte?
20. Bekennen Sie sich zu dem in der Verfassung verankerten Prinzip der allgemeinen
Wehrpflicht?
21. Wenn nein, wie ist Ihr Verhältnis zur Rechtstreue im Allgemeinen und zum
Legalitätsprinzip im Besonderen?
22. Sind die Pilotprojekte zur Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht Teil des
Regierungsübereinkommens oder in anderer Art und Weise mit ihrem Regierungs-
partner akkordiert?
23. Was bedeutet die Einschätzung des Präsidenten der ÖOG, dass die Armee jedes
Vertrauen in Sie verloren hat?
24. Ist Ihnen bekannt, wie der Oberbefehlshaber Ihre „Leistungen“ beurteilt?
25.Wenn ja, wie?
Politische Inkompetenz hat einen Namen – Norbert Darabos
Die dringliche Anfrage löste auch innerhalb der SPÖ/ÖVP-Koalition ein politisches Hickhack
aus, denn die wenigsten ÖVP-Politiker(innen) sind ein Fan von Norbert Darabos. „Die polit-
ische Inkompetenz hat einen Namen – nämlich Norbert Darabos“, stellte heute der Bundes-
vorsitzende der AUF und freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst, Nat.Abg.
Werner Herbert, in seinem Debattenbeitrag im Nationalrat fest.
So hat nicht nur der Präsident der Offiziersgesellschaft erst kürzlich festgestellt, dass die
Armee jedes Vertrauen in den Minister verloren hat, sondern auch die allgemeine Wahr-
nehmung des Wirkens von Norbert Darabos als Verteidigungsminister ist bestürzend und
beängstigend zugleich. Dazu kommt noch, dass die Abberufung von Generalstabchef
Entacher nicht nur absolut ungesetzlich, sondern auch an politischem Dilettantismus nicht
zu überbieten war.
Unter Missachtung aller dienstrechtlichen Bestimmungen und ohne rechtliche Grundlage
wurde Generalstabchef Entacher abgesetzt, weil er es gewagt hatte, von seinem Recht auf
Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen und die von Verteidigungsminister Darabos favorisierte
Einführung eines Berufsheers inhaltlich zu kritisieren.
Eine demokratiepolitisch höchst bedenkliche Vorgehensweise, die bestenfalls noch in Nord-
korea eine gängige Praxis darstellt, aber für europäische Demokratiestandards absolut unan-
nehmbar ist. Damit hat der Verteidigungsminister jedes Vertrauen im Bundesheer und in der
Bevölkerung verspielt.
Der Misstrauensantrag gegen Verteidigungsminister N. Darabos war daher nicht nur politisch,
sondern auch sachlich völlig gerechtfertigt, wenngleich er heute aus Koalitionsdisziplin keine
Mehrheit gefunden hat. Erstaunlich ist allerdings das Steh- bzw. Sesselkleben-Vermögen von
Norbert Darabos. Offenbar hängt er derart an seinem Job, sodass er überhaupt nicht wahr-
nimmt, dass er für den Posten des Verteidigungsministers eine völlige Fehlbesetzung und
mittlerweile zu einer traurigen Lachnummer der Nation mutiert ist.
*****
2011-11-15
Müllabfuhr wider Willen
In einem Rechtsstaat sollte das Verursacherprinzip gelten, egal ob es sich um angedrohte
oder ausgesprochene Sanktionen in einem Goldhamsterzuchtverein oder um Urteile bei
Gericht handelt. Dass dem offenbar nicht so ist, beweist Herr Johann Istvanek, seines
Zeichens Obmann der Fischervereins „Dürnkrut“.
Er ließ am sogenannten „Hufeisenteich“ – Nähe Waidendorf/March – folgende Be-
schilderung anbringen.
Nun ist es zwar klar, dass jeder Angler seinen Angelplatz sauber zu verlassen und seinen
verursachten Müll mitzunehmen hat. Bei Zuwiderhandlung gegen das Sauberkeitsgebot
sind Sanktionen selbstverständlich angebracht.
Allerdings, dass ein Angler den Müll eines anderen „Kollegen“ zu entsorgen hat und dies
mit einem „Lizenzentzug“ bedroht wird, wenn er dies nicht macht, überspannt den Bogen
bei weitem.
Wie kommt jemand dazu, der rund 400 Euro für die Jahreslizenz im besagten Fischerei-
revier hinblättert, als Müllabfuhr für fremde Personen zu fungieren? Hier ist Istvanek als
Obmann gefordert, dementsprechende Müllcontainer aufstellen und leeren zu lassen. Von
ERSTAUNLICH dazu befragt meinte der Vereinsobmann folgendes: „Vielleicht ist es ein
wenig unglücklich formuliert.“
Eine Anhäufung von unglücklichen Formulierungen
Da staunen wir aber, dass Istvanek bezüglich seiner Formulierungen noch nichts dazuge-
lernt hat. Denn für seine Ausdrucksweise gab es sogar schon auf ERSTAUNLICH, seitens
eines Kommentators harsche Kritik. Der Vereinsobmann versuchte mit folgenden Worten:
„Die Zustimmung vom Verein zum Verkauf an die jeweilige Person ist unbedingt
abzuwarten!“ in die Eigentumsrechte von Fischerhüttenbesitzer(innen) einzugreifen,
wenn diese beabsichtigten ihre Hütte zu verkaufen.
Auch versuchte er in verbriefte Zufahrtsrechte von Hüttenbesitzer(innen) einzugreifen, in-
dem er vorschreiben wollte, wann mit dem Pkw zugefahren werden darf. Androhungen
von rechtlichen Schritten ließen den Fischereiobmann jedoch relativ rasch wieder auf den
Boden der Realität zurückkehren.
Auf der wirklich guten Webseite www.nordbahn.com wurde von Kommentatoren Post-
ings eingestellt, in denen J. Istvanek vorgeworfen wird, im Zuge der Ausübung seiner
Funktion als Vereinsobmann „Freunderlwirtschaft“ zu betreiben, Mitglieder nicht zu
informieren und die Belange des Vereins in Geheimsitzungen zu besprechen.
Diese Vorwürfe sind nicht ganz von der Hand zu weisen und werden dadurch gestützt,
dass es beim Fischerverein „Dürnkrut“ bis dato kein geheimes Wahlrecht bei der Vorstands-
wahl gibt. Die bisherigen Vorstandswahlen erinnern eher kommunistische Rituale, bei denen
öffentlich per Handzeichen abgestimmt wird.
Angriff auf Meinungsfreiheit
Aber auch mit der Kritikfähigkeit des Vereinsobmannes dürfte es nicht weit her sein, denn
Kritik an seiner Person beantwortete er mit einem medialen Angriff auf die Meinungsfrei-
heit. Dazu bediente er sich des offiziellen Sprachrohrs des VÖAFV. In der Fachzeitschrift
„FISCH & WASSER“ ist in der aktuellen Ausgabe auf Seite 22 folgendes zu lesen:
„Anonyme Postings auf einer privaten Homepage eines unserer Mitglieder
tragen nicht gerade dazu bei, unser Vereinsleben zu verbessern…“
Damit meint J. Istvanek die Webseite „www.nordbahn.com“ , auf der konstruktive Kritik
bezüglich seiner Person bzw. seines Verhalten geübt wurde. Dem Vereinsobmann ist es
offenbar entgangen, dass knappe 99 Prozent aller Kommentare, egal in welchem Forum
oder Online-Zeitung unter einem Nicknamen abgegeben werden. Nur ganz wenige Perso-
nen posten unter ihrem Klarnamen. Das sind meist jene, die sich auf Grund ihrer Position
nicht vor ungerechtfertigten Sanktionen fürchten.
Mit dem Zitat: „..unser Vereinsleben zu verbessern…“ räumt Istvanek ein, dass ihm
mittlerweile klar geworden sein muss, dass ihm Verein offenbar sehr viel nicht zur Zu-
friedenheit der Mitglieder abläuft. Man kann nur hoffen, dass die Vorstandswahl im
nächsten Jahr, im demokratiegerechten Stil – also geheime Wahl – abläuft. Ob dann
noch ein Herr Johann Istvanek Obmann des Fischereivereins „Dürnkrut“ sein wird?
*****
2011-11-01
Demokraten(innen) haben sich durchgesetzt
Zum Glück haben sich in der gestrigen Nationalratssitzung, welche bis in die heutigen frühen
Morgenstunden dauerte, die wahren Demokrat(innen) und Bewahrer(innen) der Rede- und
Meinungsfreiheit durchgesetzt.
Bekannter Weise startete die Bundesregierung einen wiederholten Versuch, die Meinungs-
freiheit unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung massiv einzuschränken. Mittels
dem ursprünglich geplanten Text zur Novellierung des § 283 StGB wäre es ein leichtes
gewesen, politisch missliebige Äußerungen beliebig zu verfolgen und damit den Boden für
Gesinnungsjustiz und Einschränkung der Meinungsfreiheit zu bereiten.
Aber es geschehen doch noch Wunder in der Alpenrepublik und so zeigten sich die Opposi-
tionsparteien –wenn auch mit unterschiedlichen Motiven- geschlossen gegen die schwam-
mige Gesetzestext-Formulierung zur Novellierung des § 283 StGB. Auch ERSTAUNLICH
hat seinen Teil zum Protest gegen die geplante Einschränkung des demokratischen Grund-
rechts der freien Meinungsäußerung beigetragen. Wir hatten zwar keine eigene Petition
gestartet, aber auf etliche Webseiten – egal welcher politischen Ausrichtung – verlinkt,
auf denen es möglich war seine Unterschrift zu leisten.
Der nun beschlossene § 283 StGB lautet wie folgt:
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden,
oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder
Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der
Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung
oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters
oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied
einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffor-
dert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in
Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise
beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.
Die Version des Absatz (1) ist akzeptabel
War die Verhetzung früher nur auf Kirchen, Religionsgemeinschaften, Rassen, Völker Volks-
stämme und Staaten bezogen, so werden nun weitere Gruppen von Menschen unter den
Schutz des Strafgesetzbuches gestellt. Diese Gruppen können auch nach Geschlecht,
Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung definiert sein. Allerdings ist es zunächst er-
forderlich zu Gewalt aufzurufen.
Der ursprünglich geplante Wortlaut: „sonstigen feindseligen Handlung“ hätte jeglichen
Spielraum für beliebige Interpretationen zugelassen. Dadurch wäre einem Missbrauch
Tür und Tor geöffnet gewesen.
Und nun zum Wermutstropfen des § 283 StGB. Wir halten nach wie vor an unserer
Meinung fest, dass der Absatz (2) einer Demokratie nicht würdig ist, sondern eher in
diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea oder China passt. Denn was bedeutet
„beschimpft“ oder „verächtlich machen“?
Kritik oder kritische Anmerkungen werden nie eine Lobeshymne auf einen Zustand,
eine Person oder eine Gruppe sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Offenbar dient der obig zitierte Absatz (2)
des § 283 StGB als letztes Hintertürl für Einschüchterungsversuche kritischer Zeit-
geister. Im Allgemeinen kann man aber mit der jetzig beschlossenen Version des
§ 283 StGB leben, denn das Leben besteht bekannter Weise aus Kompromissen.
*****
2011-10-20
Alle Jahre wieder
Nach einem ersten Erfolg war beinahe ein Jahr lang Ruhe. Doch jetzt haben die Regier-
ungsparteien das Terrorismus-Präventionsgesetz wieder aus der Schublade geholt und
am 5.Oktober 2011 gegen alle Widerstände durch den Justizausschuss des Nationalrats
gepeitscht.
UNTER DIESEM L I N K KÖNNEN SIE DIE PETITION UNTERSTÜTZEN!
Wir, die Unterzeichneten, appellieren an jeden einzelnen Abgeordneten, die vor nun-
mehr über 160 Jahren in der bürgerlichen Revolution 1848 erkämpfte Meinungs- und
Pressefreiheit als Grundlage der Demokratie und des freien Bürgers uneingeschränkt
zu schützen und zu bewahren.
*****
2011-10-10
Zweiter Anlauf
Wir haben uns schon im vorigen Jahr in den Beiträgen „Der Tod der Meinungsfreiheit“
und „Das Terrorgesetz“ mit dem Paragrafen 283 StGB und dessen geplanter Novellier-
ung befasst.
Mehrere eingegangene Mails sind der Anlass dazu, dass wir uns wiederholt mit der noch-
malig geplanten Novellierung des § 283 StGB befassen. Bereits im vorigen Jahr stieß die
Regierung auf scharfe Kritik, weil sie unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung
eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen wollte. In einem Mail wur-
den wir ersucht eine Kampagne gegen den nun zweiten Novellierungsversuch zu unter-
stützen.
Ihren Protest können geneigte Leser(innen) unter LINK1 oder LINK2 abgeben. Dazu
möchten wir aber anmerken, dass die Webseite „www.tfp.at“ nicht auf unserer Linie
liegt, wir aber den Protest gegen die Novellierung überregional sehen und daher diese
Kampagne unterstützen.
Die Bundesregierung startet trotz harscher Kritik einen zweiten Versuch den Paragra-
fen 283 StGB zu novellieren, um so unliebsamen Kritiker(innen) den Mund zu verbieten.
Federführend bei diesem Vorhaben ist die SPÖ, bei der auf Meinungsfreiheit offenbar
kein gesteigerter Wert gelegt wird.
Dass die ÖVP bei diesem Vorhaben mitzieht erstaunt uns eigentlich. Diese Partei, die
sich schon seit geraumer Zeit im freien Fall befindet, wird von ihren konservativen
Wähler(innen) bei der nächsten Wahl sicherlich die Rechnung präsentiert bekommen.
Das ist der zur Zeit gültige Wortlaut des § 283 StGB
Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu ge-
fährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder
Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche
oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder
einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Grup-
pen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder
verächtlich zu machen sucht.
Ein Paragraf für Nordkorea oder China
Wir haben uns bereits in den eingangs erwähnten Beiträgen aus dem Vorjahr dahingehend
geäußert, dass der erste Absatz dieses Paragraphen für jeden zivilisierten Menschen nach-
vollziehbar ist. Um seine Meinung zu propagieren sollte keiner Person das Recht zustehen,
dies mit einem Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet
sind die öffentliche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußer-
ung.
Der zweite Absatz des § 283 StGB hingegen ist unserer Meinung nach einer Demokratie
ohnehin nicht würdig, sondern passt eher in diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea
oder China. Mit einer fantasievollen Interpretation dieses Gesetzestextes ist die Meinungs-
freiheit in Österreich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“? Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Umso gut wie jede Kritik verstummen zu lassen,
versucht man mit einer Gesetzestextänderung im 1.Absatz, dem Absatz 2 mehr Gewicht-
ung zu geben.
Aber auch der Wortlaut des Absatzes 2 wurde verschärft, um offenbar jede Kritikmöglich-
keit im Keim zu ersticken. Waren im bisherigen Gesetzestext die im Absatz 1 bezeichneten
Gruppen vor Kritik geschützt – die man je nach Interpretation auch als Hetze auslegen
kann – sind nun auch einzelne Mitglieder dieser Gruppen inkludiert.
Das wäre der Wortlaut des novellierten § 283 StGB
Verhetzung
§ 283. Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefähr-
den, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach
den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe
von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen
oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
Kritik wird flächendeckend unterbunden
In Verbindung mit dem Absatz 2 dürfte nun beispielsweise nicht einmal ein einziger Sekten-
angehöriger, geschweige denn die ganze Gruppe kritisiert werden. Denn die Begriffe
„Religion“ und „Religionsgesellschaft“ werden ohne nähere Erläuterung angeführt
und Sekten wie Satanisten oder dergleichen verstehen und sehen sich sehr wohl als
Religionen oder Religionsgesellschaften.
Auch könnte die Bezeichnung „Altersschwachsinn“ als Verhetzung ausgelegt werden.
Interessant ist der Begriff der Weltanschauung, der ebenfalls nicht näher erläutert wird.
Wenn jemand eine nationalsozialistische oder sonstig menschenverachtende Weltan-
schauung hat, darf weder er noch eine Gruppe mit der gleichen Weltanschauung kriti-
siert werden. Denn dies käme ebenfalls einer Verhetzung gleich.
Aber nicht nur weltliche Kritiker laufen in Gefahr wegen Verhetzung angezeigt zu werden.
Denn alle in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften lehnen zum Beispiel die
Homo-Ehe ab und stehen der Homosexualität im allgemeinen sehr kritisch bis ablehnend
gegenüber. Da wird beispielsweise jede Sonntagspredigt für den Geistlichen zum verbalen
Spießrutenlauf werden, sobald er dieses Thema behandelt.
Wir könnten noch zahlreiche Beispiele aufzählen die aufzeigen, dass der Paragraf 283 StGB
vorwiegend darauf abzielt kritische Menschen mundtot zu machen. Unserer Meinung nach
ist er ein Einschüchterungsparagraf, der in einem demokratischen Staatsgefüge eigentlich
keinen Platz finden dürfte. Mit der Terrorismusbekämpfung hat er jedenfalls nicht das
Geringste zu tun.
Kritiker(innen) sollten sich künstlerisch betätigen
Es gäbe theoretisch eine Möglichkeit den Paragrafen 283 elegant zu umgehen. Es gibt
in der Alpenrepublik zahlreiche staatliche Kunstliebhaber, die Fäkal- und Urinierkunst
fördern und mit Steuergeld prämieren, selbst wenn dabei auf die Vielfalt von Wien ge-
schissen und auf die österreichische Fahne gepinkelt wird.
Offenbar ist die Freiheit der Kunst grenzenlos und es sind auch keinerlei rechtliche
Konsequenzen zu erwarten. Daher können wir kritischen Menschen nur anraten, ihre
Meinung in Kunstform abzugeben. Damit stehen die Chancen den § 283 StGB auszu-
hebeln nicht schlecht und im günstigsten Fall gibt es Subventionen oder gar eine
Prämierung.
*****
2011-10-05
Kriegserklärung an Norwegen
Die Terroranschläge in Norwegen welche vom mutmaßlichen Attentäter, Anders
Behring Breivik, ausgeführt wurden, sind auf das Schärfste zu verurteilen. Von heuch-
lerischen Beileidsbekundungen (wie sie von zahlreichen Politiker(innen) ausge-
sprochen wurden) nehmen wir Abstand, da wir weder die Opfer kannten, noch deren
Hinterbliebenen kennen. Der Ordnung halber merken wir an, dass für Breivik die Un-
schuldsvermutung gilt.
Welche Motive Breivik hatte um eine derart schreckliche Tat zu begehen liegt noch im
Dunklen, da die norwegische Polizei eine Informationssperre verhängte. Jedenfalls
sind seine Attentate mit 90 Toten keine kriminellen Handlungen im herkömmlichen
Sinn, sondern dies war eine Kriegserklärung an sein eigenes Land.
Und wie in jedem Krieg ist es die Zivilbevölkerung die erheblichen Schaden nimmt.
Egal ob es sich dabei um angezettelte Kriege der USA für die (angebliche) Befreiung
des Staates XY oder um Drogenkriege diverser Drogensyndikate handelt.
Die Expertisen der Grünen
An und für sich wollten wir über dieses Thema keinen Beitrag verfassen, da wir uns
hauptsächlich mit Vorkommnissen in Österreich beschäftigen. Jedoch ein Blogeintrag
des grünen Nationalrats-Abgeordn., Albert Steinhauser, veranlasste uns zu unserem
heutigen Artikel. Er trägt nämlich Oslo nach Österreich, zumindest übt er sich in diesem
ideologischen Versuch.
Wir haben schon öfters „Expertisen“ von grünen Politiker(innen) in ihre Einzelteile
zerlegt und so manche(r) Expert(in) trat daraufhin kleinlaut den Rückzug an. Der
gestrige Blogeintrag von Steinhauser ist mehr als erstaunlich.
Screen: facebook.com

Der mutmaßliche Attentäter: Anders Behring Breivik
Steinhauser als Profiler
Obwohl auf Grund der verhängten Informationssperre der norwegischen Polizei nie-
mand mit absoluter Sicherheit sagen kann welcher politischen Gruppierung Anders
Behring Breivik angehört, ordnet ihn Steinhauser der rechtspopulistischen Fortschritts-
partei zu. Okay das können wir noch gelten lassen, denn wo wäre für einen Grünen
sonst ein blonder, blauäugiger 2-Meter Hüne einzuordnen?
Solche Erscheinungen können doch nur irre Rechtsextremisten mit Hassfantasien sein.
Gottseidank ist Steinhauser kein FBI-Profiler. Bei seiner wirren Theorie hat er nämlich
ein wesentliches Faktum vergessen. Der norwegische Attentäter ermordete ausschliess-
lich eigene Landsleute.
Die im obigen Absatz beschriebene steinhauserische Theorie ist jedoch noch harmlos
zu jenem, was er in seinem Blogeintrag weiter ausführt. Er schreibt wortwörtlich:

Screen: albertsteinhauser.at
Weder die rechtspopulistischen Fortschrittspartei, noch die FPÖ schaffen ein Klima
der Ausgrenzung oder Feindbilder. In beiden Parteien werden lediglich die Einhaltung
der gesetzlichen Spielregeln und die Respektierung des christlichen Glaubens gefor-
dert.
Keine Meinungsfreiheit für politische Gegner?
Aber Steinhauser setzt noch einen drauf und meint: „Wenn aber den rechtspopulis-
tischen Politikern in den Parlamenten verbal alles erlaubt ist – zeigt das norwegische
Beispiel – müssen in der kruden Logik des Fußvolks Taten folgen.“
Das heißt, dass Steinhauser die in Demokratien geltende Meinungsfreiheit für polit-
ische Gegner verbieten will. Denn was dabei herauskommt wenn diese Politiker
von ihrem verfassungsmässig gewährleisteten Recht Gebrauch machen, zeigt das
norwegische Beispiel, so jedenfalls die Meinung des Grünpolitikers.
Und als Sahnehäubchen meint Steinhauser noch wörtlich: „Pogrammatisch liegt das
nicht weit weg von der FPÖ.“ Was will uns der Grünpolitiker damit sagen? Dass der
nächste Amokläufer ein von Strache motivierter Rechter sein könnte?
Uns ist schon klar, dass die Grünen mit ihrem linken Gedankengut mit Besorgnis ver-
folgen, dass sie immer mehr in der politischen Versenkung verschwinden, während
sich liberale Parteien im Aufwind befinden.
Mit einer solchen politischen Anschauung wie sie Steinhauser praktiziert ist nicht ein-
mal ein Blumentopf zu gewinnen, geschweige denn ein Wahl. Daher dürfen sich die
Grünen nicht wundern, wenn sie über kurz oder lang aus der politischen Landschaft
verschwunden sein werden.
*****
2011-07-24
Türk(innen) rücken in den Mittelpunkt
Dieses Online-Magazin befasst sich hautpsächlich mit erstaunlichen Ereignissen aus
Österreich. Themen aus dem Ausland kommen hier nur selten vor, da die Alpenrepublik
genügend an Erstaunlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu bieten hat.
Allerdings ist für uns in letzter Zeit der Eindruck entstanden, dass in Österreich türkische
Immingranten immer mehr in den Mittelpunkt rücken. Islamische Kulturzentren schießen
wie die Pilze aus dem Boden, Gemeindewohnungen werden unter türkischen Einwander
-(innen) wie Bonbons verteilt (während Wiener(innen) in Schimmelwohnungen hausen
dürfen ) und zu guter Letzt, forderte die grüne Integrationssprecherin, Alev Korun, ein
Lehramt in Türkisch, sowie die Einführung der türkischen Sprache in Österreichs Schulen.
Denn die türkischen Gepflogenheiten sollen ja nicht verloren gehen, nur weil Herr oder
Frau Türk(in) seiner/ihrer Heimat den Rücken kehrte und es vorzog in unserem Land
eine neue Existenz aufzubauen.
Hitler wird in der Türkei gehuldigt
Die oben angeführten Gründe ließen uns die Türkei kurzzeitig wie ein zehntes Bundes-
land betrachten. Daher haben wir uns ein wenig mit der politischen und gesellschaft-
lichen Kultur in der Türkei befasst. Dabei haben wir Erstaunliches zu Tage gefördert.
Während die Grünen um die Aberkennung der (angeblich noch vorhandenen) Ehren-
bürgerschaft des Massenmörders Adolf Hitler in Amstetten einen Mordsradau schlugen,
feiert derselbige in der Türkei fröhliche Urstände.
Als wir dies bekritelten wollte uns ein User Glauben machen, dass Alev Korun, sowie
99,9 Prozent aller Türken von diesem Zustand keine Ahnung hätten. Wer es glaubt wird
selig, aber wir wollen dies einmal so hinnehmen.
Staatliche Internet-Zensur
Alev Korun ist eine fleißige Facebook-Nutzerin. Dieser Gewohnheit wird sie aber beim
nächsten Heimaturlaub nicht fröhnen können. Falls sie es noch nicht weiß, wollen wir
sie und 100 Prozent der Türken von einer neuen Erstaunlichkeit türkischer Politkultur
in Kenntnis setzen.
Ab sofort sind in der Türkei eine Million Internetseiten gesperrt. Darunter fallen beispiels-
weise Internetplattformen und Webseiten wie Google, BBC, eBay, Amazon, die Seite des
türkischen Menschenrechtsvereins, Facebook und damit auch Koruns geschätzte Face-
book-Seite. Da werden User(innen) aus dem ehemaligen osmanischen Reich in endlose
Trauer und tiefe Depressionen verfallen, wenn Korun in der Türkei nicht mehr erreichbar
ist.
Die englischsprachige Version der freien Internetenzyklopädie Wikipedia ist in dem
Bereich gesperrt, wo das Stichwort „Kurdish People“ aufzurufen ist. Ferner sind Web-
seiten von Schwulen- und Lesbenvereinen, sowie Anbieter von Bademoden gesperrt.
Betreiber von türkischen Internetcafes sind per sofort verpflichtet einen speziellen Filter
einzubauen, um Zugriffe auf die oben genannten Webseiten zu unterbinden. Die neue
Filterverordnung für Internetcafes gibt eine kleine Vorschau auf das, was ab 22. August
2011 jedem Internetnutzer (auch Private) blüht.
Zu diesem Thema gibt es in der linksliberalen Tageszeitung „Die Presse“ ein Zitat, wel-
ches wir unseren Leser(innen) wiedergeben wollen. Dieses betrifft die sogeannten
„Familiensalons“ in Anatolien.
Zitat aus „Die Presse“
In traditionellen Lokalen in Anatolien gibt es einen „Familiensalon“: Das ist der Teil des
Lokals, in dem die Frauen sitzen, möglichst ohne Blickkontakt zum übrigen Teil des
Lokals. Offenbar soll das türkische Internet nun auch so einen „Familiensalon“ bekom-
men. Statt der mit dem Internet normalerweise verbundenen Weltoffenheit kommt nun
scheinbar die Rückkehr ins anatolische Dorf. (Quelle: diepresse.com vom 26.05.11)
Da fragen wir uns allen Ernstes warum grüne Politiker(innen) einen derartigen Wert
darauf legen, dass türkische Immigranten ihre politische und gesellschaftliche Kultur
beibehalten sollen. Auf die Mißachtung von Frauenrechten, das Verfolgen von Minder-
heiten und staatliche Zensur der Presse- und Meinungsfreiheit, kann in Österreich
großzügig verzichtet werden.
*****
2011-05-26
Rassistische und fäkale Ausdrücke
Der sich selbst als „linksliberal“ bezeichnende Herausgeber des Weblogs „Der Lindwurm“,
Bernhard Torsch, schlägt virtuell wieder einmal zu. Wobei wir voerst anmerken wollen,
dass Torsch unserer Meinung nach sicher „links“ aber keineswegs „liberal“ ist. Unsere
Feststellung bestätigt sich auch in etlichen seiner Blogeinträge.
An und für sich ist Torsch keinen eigenen Beitrag wert, aber einem Linksliberalen der sich
rassistisch gegen schwarze Südafrikaner äussert oder sich deftiger Fäkalausdrücke wegen
eines Insekts bedient, wollen wir doch einige Zeilen widmen. Noch dazu bittet er in seinem
heutigen Blogeintrag indirekt darum, fünf Minuten Ruhm auf ESTAUNLICH zu erhaschen
und wir wollen ihm diesen Wunsch gewähren.
Lindwurm kündigt Freundschaften
Gestern wurden wir aus gut informierter Quelle unterrichtet, dass der Lindwurm-Heraus-
geber zur Zeit seine Freunde ausmustert, obwohl wir bezweifeln das dieser jemals echte
Freunde hatte. Heute bestätigte sich die gestrige Information durch einen Beitrag auf dem
Blog „Lindwurm“.

Screen: Lindwurm
Gegenteilige Meinungen nicht erwünscht
Da hatte es doch ein gewisser Aron Sperber gewagt eine Verlinkung durchzuführen, ohne
vorher den allmächtigen Berhard Torsch um Erlaubnis zu fragen. Wir haben uns die Blog-
Verlinkungen auf Sperbers Webseite angesehen und festgestellt, dass diese quer durchs
Gemüsebeet gehen. Offenbar legt Sperber auf Meinungsfreiheit mehr Wert, als auf linke
Doktrine.
Auf die Anschuldigungen von Torsch gegen www.erstaunlich.at wollen wir gar nicht ein-
gehen, da der Mann offenbar nicht in der Lage ist zwischen Hetze und Kritik zu unter-
scheiden. Der Herausgeber von ERSTAUNLICH kennt Aron Sperber nicht und es gibt
auch keine Kooperation der beiden Webseiten. Einzig virtueller Berührungspunkt waren
gegenseitige Kommentare zu Beiträgen über den Auftritt von Lugners Gast „Ruby“ auf
dem Wiener Opernball.
Torsch bezeichnet Sperber als Dummkopf
Der im Pfeffer liegende Hase dürfte woanders zu suchen sein, nämlich dass sowohl der
ERSTAUNLICH-Herausgeber, als auch Aron Sperber jüdische Wurzeln haben. Diese
Tatsache scheint Berhard Torsch zu irretieren, wenn nicht gar zu stören. Wie können es
sich Personen mit jüdischer Herkunft erlauben ihre Meinung frei zu äußern? Dafür darf
sich Sperber von Torsch folgenden beleidigenden Vorwurf machen lassen.

Screen: Lindwurm
Die meisten Antisemiten befinden sich unter den Linken
Wir haben schon in einigen Beiträgen festgehalten, dass die meisten Antisemiten unter
den Linken zu finden sind. Bestes Beispiel dafür ist, dass sich in der Rot/Grünen Wiener
Stadtregierung Leute wie ein Omar Al Rawi befinden.
Zwar ist B. Torsch politisch völlig unwichtig, hat aber mit seinem heutigen Blogeintrag
Tacheles geredet. Wer sich nicht seiner links-linken Meinung anschließt ist ein Dumm-
kopf. Im schlimmsten Fall werden Personen auch als Nazi tituliert, wenn sie politisch
konträrer Meinung mit Torsch sind.
*****
2011-03-13
Lebende Fackel
Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese weigerte Schutzgeld zu bezahlen. Der Vorfall spielte sich im 10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.
Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich. Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus dem Koffer-
raum seines Wagens. Dann überschüttete er die Frau mit Benzin und der Zuhälter zündete
sie an.
Erschütterndes Detail am Rande. Zuerst probierte der Gewalttäter die Kleidung seines
Opfers in Brand zu stecken, doch dies funktionierte nicht. Er lies jedoch nicht von seinem
Vorhaben ab und zündete in Folge die benzingetränkten Haare der Frau an, worauf deren
Kopf lichterloh in Flammen stand.
Kein Mordversuch
Dass diese Frau überlebte, grenzte ohnehin an ein Wunder. Einige Zeit später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.
Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet, muss damit rechnen dass diese Person eines qualvollen Todes stirbt. Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe
geparkten Pkw geholt.
Was die Staatsanwältin zu dieser Anklage bewogen hat, wird vermutlich ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde, weil es sich beim Opfer „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-
delt hat und man sich in Gepflogenheiten rumänischer Kultur nicht wirklich einmischen
wollte.
Kültür-Urteil
Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-
fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, denn nach normalem Rechtsempfinden liegen in beiden Fällen
Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklage
und dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.
Erstaunliche Unterschiede
Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der Ausübung seines Dienstes um vier Uhr morgens in einem Supermarkt einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei. Als
Dank wurde er zu acht Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt und darf noch mit „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.
Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) ins Haus stehen wird, der das Kleinkind seiner Freundin erschlagen
hat, vermuten aber dass dieser mit keiner Mordanklage zu rechnen hat, sondern mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.
Dass es aber zu einer gerechte Ausgeglichenheit kommt, versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-
einigung darzustellen.
Kritik nicht erwünscht
Alle erstaunlichen Anklagen und Urteile der letzten fünf Jahre aufzuzählen, würde den
Rahmen dieser Webseite sprengen. Wer aber nun wagt die Justiz zu kritisieren, gerät
in die Gefahr, selbst in deren Mühlen zu geraten. Denn nach Aussage eines obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der
Justiz gefährdet ist.
Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-
ten Artikel (PDF-Download) des Dr. Andreas Unterberger, jedoch wird in diesem der
Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.

Quelle: andreas-unterberger.at
*****
2011-03-02
Offiziere proben den Aufstand
Die Tage des Verteidigungsministers Norbert Darabos scheinen gezählt zu sein. Abgesehen
von seiner fehlenden Qualifikation für dieses Ministeramt und dem erstaunlichen Wende-
halsmanöver bezüglich der allgemeinen Wehrpflicht, hat er sich nun maßgebende Personen
im Bundesheer zu Feinden gemacht.
Dr. Eduard Paulus (Präsident der Österreichischen Offiziersgesellschaft), Dr. Michael
Schaffer (Präsident der Bundesvereinigung der Milizverbände) und Vzlt. Franz Hitzl
(Präsident der Österreichischen Unteroffiziersgesellschaft) fordern in einer heutigen
APA-OTS Aussendung ganz offen, den Rücktritt von Darabos.
Darabos begann zu drohen
Nachdem er von seiner „in Stein gemeißelten“ Versprechung, der Beibehaltung der all-
gemeinen Wehrpflicht komplett abgerückt war, löste er eine öffentliche Diskussion aus,
an der sich natürlich auch Offiziere des Bundesheeres beteiligten. Anstatt sich einer
sachlichen Diskussion zu stellen, fiel Darabos nichts besseres ein, als allen Ressort-
angehörigen des Bundesheeres die nicht seiner Meinung sind, per gestriger APA-
Aussendung mit personellen Konsequenzen zu drohen.
Obwohl wir der Meinung sind, dass sich niemand vor Darabos fürchtet und auch seine
Drohungen von niemanden wirklich ernst genommen werden, verletzte er damit das
demokratische, verfassungsrechtliche Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ein der-
artiger Fehler ist für einen Politiker eines demokratischen Staates unverzeihbar.
Ein zweiter Fred Sinowatz
Der studierte Geschichts- und Politikwissenschafter wurde im Jahr 2007 zum Verteidig-
ungsminister ernannt, nachdem die SPÖ bei der Nationalratswahl 2006, überraschend die
stimmenstärkste Partei wurde. Darabos welcher damals dem Koalitions-Verhandlungsteam
angehörte, wurde von Gusenbauer der Posten des Innenministers versprochen.
Zum Erhalt des Anspruches der Position des Bundeskanzlers, musste die SPÖ das Innen-
ressort jedoch an die ÖVP abgeben. Dadurch blieb für Darabos, nur mehr der Posten des
Verteidigungsministers übrig. In Manier des seligen Fred Sinowatz (Die Partei ist alles),
trat er den Posten an und wurde ab diesem Zeitpunkt ein willfähriges Opfer der SPÖ-
Granden.
Darabos als Spielball von SPÖ-Interessen
Der Job des österreichischen Verteidigungsministers ist eigentlich ruhig und problemlos,
sofern man sich nicht zum Spielball parteieigener Interessen machen lässt. Und genau
dies ist Darabos aus eigenem Verschulden passiert.
Die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht war im Frühjahr des Vorjahres noch ein ab-
solutes Tabuthema für die SPÖ. Während Darabos getreu der Parteilinie seine ablehn-
ende Haltung sogar „in Stein meißelte“, drehte sich die Situation vor den Wien-Wahlen im
Oktober 2010.
Als der Wiener Bürgermeister in der Schlussphase des Wahlkampfes erkannte, dass ihm
und seiner Partei ein massiver Stimmenverlust drohte, versuchte er das Ruder nochmals
herumzureissen. Er präsentierte plötzlich und unerwartet, das Wahlversprechen der Ab-
schaffung der allgemeinen Wehrpflicht.
Zu allem Überfluss sprang auch noch Bundeskanzler Faymann auf diesen Zug auf. Nun
stand Darabos wie ein begossener Pudel da, hatte er doch getreu der Partei, keine Ab-
schaffung der allgemeinen Wehrpflicht „in Stein gemeißelt“ und musste nun auf Geheiß
der Parteiführung eine 180 Grad-Wendung vollziehen.
Hat Darabos noch Selbstachtung?
Während sich nun Faymann und Häupl auf Kosten von Darabos profilieren, steht dieser
als Lügner da. Mit diesem Akt haben der Bundeskanzler und der Wiener Bürgermeister,
ihrem eigenen Parteigenossen klar gemacht, wie entbehrlich er ist und ihn öffentlich
zum Wegwerfpolitiker degradiert.
Wenn Darabos noch einen Funken von Selbstachtung in sich trägt, nimmt er von selbst
den Hut und kehrt der SPÖ, die ihn so jämmerlich veraten hat, auf Nimmerwiedersehen
den Rücken.
*****
2011-01-23
Anschlag auf das Recht der freien Meinungsäußerung
Am 24. Dezember 2009, wurde der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes
und Leiter der Evaluierungskommission Ludwig Adamovich, wegen übler Nachrede ver-
urteilt. Was hatte der pensionierte Spitzenjurist angestellt, um sich ein derartiges Urteil der
erstinstanzlichen Richterin Birgit Schneider einzuhandeln?
Adamovich hatte sich erlaubt, seine subjektive Privatmeinung zum Endlos-Kriminalfall
„Kampusch“ kundzutun. In Interviews meinte er zum Mutter-Tochterverhältnis (Sirny –
Kampusch), dass es Natascha in ihrer Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als
das was sie davor daheim erlebt habe.
Brigitte Sirny klagte daraufhin den ehemaligen Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig
Adamovich wegen übler Nachrede. Die Richterin Birgit Schneider befand, dass der ehe-
malige Höchstrichter ein gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt
hatte. Dieses sei geeignet gewesen, die Klägerin in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen.
In unserem damaligen, zu diesem Urteil verfassten Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ hiel-
ten wir bereits fest, dass dieses Urteil in der Berufungsinstanz nicht halten werde, denn
dieses sei ein Anschlag auf das Recht der freien Meinungsäußerung. (Folgebeiträge 1./2.)
Freispruch für Ludwig Adamovich
Und unser Spürsinn für normales Rechtsempfinden sollte uns wieder einmal Recht geben.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) sprach in zweiter Instanz, den ehemaligen Präsiden-
ten des Verfassungsgerichtshofes, frei.
Der OLG konnte dem erstinstanzlichen Urteil nicht folgen, da es sich bei der Äußerung von
Adamovich um eine vorsichtige Formulierung handelte und er erkennbar zum Ausdruck ge-
bracht habe, dass dies seine subjektive Meinung sei. Seine Aussage sei vom Grundrecht
auf Meinungsfreiheit gedeckt und der Tatbestand der „Üblen Nachrede“ ist damit nicht ge-
geben.
Zwar lasse Adamovichs Aussage mehrere Interpretationsmöglichkeiten zu, aber bei der
rechtlichen Beurteilung sei die für den Angeklagten Günstigste heranzuziehen. Und diese
sei nicht geeignet, Brigitte Sirny in ein negatives Licht zu rücken, so begründete der Vor-
sitzende des OLG, den Freispruch von Ludwig Adamaovich.
Brigitte Sirny ist entsetzt
Blankes Entsetzen bei der Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny und deren Rechts-
anwalt. Diese finden das Urteil des OLG als absolut nicht nachvollziehbar und skandalös.
Auch sei die Auslegung des OLG weltfremd und widerspreche den Grundsätzen des
Medienrechts.
Wir können die Aufregung von Brigitte Sirny sehr gut nachvollziehen. Denn mit dem vom
OLG gefällten Freispruch, ist es nämlich kaum möglich zivilrechtliche Ansprüche gegen
Adamovich durchzusetzen. Auf gut Deutsch heisst das, dass sich Sirny zum Nulltarif tief
gedemütig und gekränkt gefühlt hat.
*****
2010-12-22
Geplante Meinungsunterdrückung
Wir haben im Jänner den Beitrag „Der Tod der Meinungsfreiheit“ verfasst. Der Artikel be-
schäftigt sich mit nachfolgend geplanter Gesetzesnovelle, welche unter dem Deckmantel
der Terrorismusbekämpfung im Strafgesetzbuch verankert werden soll.
119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.
Auch andere Webseiten beschäftigt diese Thematik
Nun beschäftigt sich eine weitere Webseite recht ausführlich mit dieser beabsichtigten
Gesetzesnovellierung. Unter der Internet-Adresse http://www.terrorgesetz.at/ können
sich Leser(innen) über den Inhalt informieren.

Mit einem provokanten Logo in Web vertreten.
*****
2010-05-30
Gesetzesnovelle
Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.
119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.
Gewalt ist abzulehnen
Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.
Es lebe Stalin
Der zweite Absatz des § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.
Objektivität unmöglich
Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.
Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?
Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.
Freibrief für Kinderschänder
Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.
Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.
Politische Gegner und Kritiker einsperren
Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.
Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden. Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.
*****
2010-01-28
Die Gefahr der freien Meinungsäußerung
Unser gestriger Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ war keine Sympathiekundgebung für den
ehemaligen Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig Adamovich. Wir wollten mit
diesem Beitrag aufzeigen, dass es auch in Österreich gefährlich sein kann, seine Meinung
frei zu äußern.
Perverses Kinderfoto
Dazu wollen wir ein Beispiel anführen. Wie sich etliche Leute sicher noch erinnern
können, erschien nach der Flucht von Natascha Kampusch, in einer Zeitung ein perverses
Kinderfoto von ihr. Auch etliche Medien haben dies damals zum Anlass genommen, darüber
zu berichten.
Dies ist ein Auszug aus einem „Spiegel Online“-Beitrag aus dem Jahre 2006.
Das Buch beschuldigt vor allem Kampuschs Eltern, sie hätten ihr Kind stark vernachlässigt.
Die Autoren verweisen auf Fotografien, die der Sonderkommission Natascha kurz nach
ihrem Verschwinden 1998 vorgelegen haben. Sie sollen das Mädchen in Posen gezeigt
haben, die den damaligen Ermittlungsleiter Max Edelbacher dazu veranlasst haben, von
sexuellem Missbrauch vor Nataschas Entführung auszugehen.
Die Ermittlungen im engsten familiären Umfeld seien aber erfolglos geblieben: „Wir konnten
nichts beweisen“, zitiert die Schweizer Zeitung 20Minuten“ den 62-Jährigen. Dem Interview
mit Edelbacher zufolge war das Mädchen auf einem Bild fast nackt zu sehen, bekleidet ledi
-glich mit Stiefeln, Peitsche und einem kurzen Top.
Die Eltern hätten damals gesagt, die Fotos seien aus „Jux“ entstanden. Nataschas Schwester
Claudia habe sie gemacht.
Muß man seine Meinung für sich behalten?
Wenn sich nun jemand auf Grund des Fotos oder diverser Berichtertattungen darüber seine
Meinung gebildet hatte, müßte er diese für sich behalten, zumindest wenn es nach dem
Urteil der Richterin Birgit Schneider geht. Ansonsten läuft er in die Gefahr, sich der „Üblen
Nachrede“ strafbar zu machen.
Wußte Adamovic was er tat?
So erging es auch dem Spitzenjuristen Dr. Ludwig Adamovich, der es eigentlich besser wissen
müßte. Also gehen wir davon aus, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts-
hofes genau wußte was er tat und sich auch im Recht sah, als er seine Meinung kundtat. Das
ihn eine Ex-Kollegin derart abservierte, mit dem wird er wohl nicht gerechnet haben.
Irrige Rechtsmeinung
Die Richterin Birigt Schneider ließ keine Beweisanträge zu. Die immer wieder verbreitete
Meinung, dass beim Delikt der üblen Nachrede, Beweise nicht zulässig sind wenn sie die
Privatsphäre von Personen betreffen, können wir nicht teilen.
Der Beweis muss nur mit der Behauptung in einem Zusammenhang stehen. Ob das bei der
von Adamovich genannten Zeugin zutraf, konnte die Richterin gar nicht wissen, da sie die
Zeugin als Beweis bereits im Vorfeld im ablehnte.
Warum wurde die Zeugin nicht gehört?
Es wäre also im Sinne der Rechtsfindung nicht zuviel verlangt gewesen, die Zeugin anzu-
hören und danach zu entscheiden, ob diese glaubwürdig ist oder nicht. So erscheint uns
diese Verhandlung als Farce, bei der die Richterin gleich das Urteil verkünden hätte können
ohne einen Prozeß durchzuführen.
Ein Freispruch hätte Signalwirkung
Daher hoffen wir, dass dieses Urteil in der Berufung aufgehoben wird. Nur ein Freispruch
von Adamovich hätte die erforderliche Signalwirkung, dass in Österreich die verfassungs-
mäßig gewährleistete Meinungs- und Redefreiheit nicht nach Gutdünken abgestellt werden
kann.
*****
2009-12-25
Kampusch und keine Ende
Der „Jahrhundertfall“ Kampusch lässt die österreichische Justiz nicht ruhen. Abgesehen
davon dass immer wieder der Eindruck entstand, dass an einer restlosen Aufklärung ohne-
hin kein wirkliches Interesse bestand, kommt jetzt die erste Nachgeburt ans Tageslicht.
Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Leiter der Evaluierungskom-
mission Ludwig Adamovich, musste nun ein erstaunliches Urteil einer Ex-Kollegin zur
Kenntnis nehmen.
Ist freie Meinungsäußerung üble Nachrede?
Die Richterin Birgit Schneider verurteilte Adamovic wegen übler Nachrede und verhängte
eine Geldstrafe von 10.000,- Euro, die Hälfte davon bedingt. Sie befand das der ehemalige
Höchstrichter, ein gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt hatte,
dass geeignet war, die Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny in der Öffentlichkeit
verächtlich zu machen.
Meinung über Mutter/Tochterverhältnis
Nun was hatte Adamovic bösartiges behauptet? Beschuldigte er Sirny etwa gegen das
Gesetz verstoßen oder sittlich unmoralische Tätigkeiten ausgeübt zu haben? Mitnichten,
er erlaubte sich lediglich seine Privatmeinung über das Mutter/Tochterverhältnis kundzu
-tun.
Adamovic hatte in Interviews gesagt, dass es seiner Meinung nach Natascha in ihrer
Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als das was sie davor daheim erlebt habe.
Diese Meinung leitete er aus einer Aussage des Kinderpsychiater Max Friedrich ab, der
unmittelbar nach der Entführung mit der Mutter gesprochen hatte und dabei eine „große
Distanz“ zur Tochter feststellte, da sich diese nur „abfällig“ über Natascha äußerte.
Keine Erfüllung des Tatbestandes
Die bis zur Nataschas Flucht völlig unbekannte Brigitte Sirny, klagte daraufhin den ehe-
maligen Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich. Worin bei dieser Aussage
der Tatbestand einer üblen Nachrede erfüllt wird, ist wohl für jeden Menschen mit normalen
Rechtsempfinden nicht nachvollziehbar.
Der verurteilte Ludwig Adamovic, vertreten durch Christoph Herbst, meldete umgehend volle
Berufung an. Was sich die Richterin bei ihrem Urteilsspruch gedacht haben mag, wird wohl
für immer ihr Geheimnis bleiben.
Ob das für die weitere Karriere föderlich war?
Ob sich die Richterin Birgit Schneider mit diesem erstaunlichen Urteil selbst einen Gefallen
getan hat ist fraglich. Wenn Herr Adamovich noch über Beziehungen verfügt, sollte er diese
nützen um diese Richterin in die Schranken zu weisen.
Denn eine freie Meinungsäußerung die keineswegs beleidigend war und in gesitteter Form
von sich gegeben wurde, mit einer Verurteilung wegen übler Nachrede zu „belohnen“ ist
wohl mehr als erstaunlich.
Urteil wird nicht halten
Wir glauben das dieses Urteil im Berufungsverfahren aufgehoben wird. Dies wird auch im
Sinne einer freien Meinungsäußerung notwendig sein, denn wenn das Urteil der Richterin
Schneider Schule machen würde, dann kann man dem demokratischen Recht der freien
Meinungsäußerung nur mehr „eine gute Nacht“ wünschen.
*****
2009-12-24