Ein Dämpfer für Homosexuelle


Viel Lärm um Nichts

Seit 1. Jänner können Homosexuelle eine Eingetragene Partnerschaft schließen. Lesben und
Schwule können ihre Beziehung beim Magistrat oder der Bezirksverwaltungsbehörde amtlich
registrieren lassen.

Von dieser Möglichkeit haben bis zur Jahresmitte lediglich 429 Paare Gebrauch gemacht. Der
angekündigte Run auf die Standesämter blieb erwartungsgemäß aus. Aber offenbar haben es
militante  Homosexuelle nur darauf  angelegt,  viel Lärm um Nichts  zu veranstalten,  wie dies

dass Beispiel mit den Meldezetteln beweist.



Die ewige Diskriminierungsschiene

Im Zuge dieser gesellschaftlichen Erneuerung, wurden  amtlicherseits neue Meldezettel  auf-
gelegt. Diese veranlassten gewisse Homosexuellen-Vereine sofort auf den Diskriminierungs-
zug aufzuspringen.

Grund für die angebliche  Diskriminierung ist,  dass der Familienstand  auf dem Meldezettel-
Formular angekreuzt werden muß. Dieses Kreuzchen muß schon eh und je gemacht werden

und kein Mensch hatte sich jemals darüber aufgeregt.

Obskure Gedankengänge

Nachdem Homosexuelle amtlicherseits eine „Eingetragene Partnerschaft“ eingehen können,
so ist dies auch auf dem Formular dementsprechend anzukreuzen.  Da war sofort Feuer auf
dem Dach, denn durch dieses Kreuzchen sahen sich gewisse Lesben und Schwule zwangs-
geoutet.

Wie obskur dieser Gedankengang  ist beweist schon die Tatsache,  dass zuerst ganz offiziell
vor der Behörde eine Partnerschaft geschlossen wird und im nachhinein die Offiziellmachung
dieser, als Diskriminierung gewertet wird.

Namensrecht als Diskriminierung

Auch in der Tatsache, dass die Eingetragene Partnerschaft nicht automatisch zu einem gemein-
samen Nachnamen führt und erst in Form eines Namensänderungsantrages separat beantragt
werden muß, wurde ein Zwangsouting und eine Diskriminierung gesehen.

Also brachte ein lesbisches Pärchen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.
Diese blitzen mit ihrem erstaunlichen  Anliegen beim VfGH ab, denn die Richter(innen) bei die-

sem Höchstgericht  konnten keine  Menschenrechtsverletzung beim  Namensrecht für Eingetra-
gene Partnerschaften erkennen und wiesen die Klage ab.

Der Gesellschaft reicht es offenbar

Die Homosexuellen-Vereinigung Lamda zeigte sich über das  Urteil entäuscht,  will sich aber
nicht geschlagen geben und den Verwaltungsgerichtshof anrufen. Wie gesagt, viel  Lärm um
Nichts. Schön langsam sollten auch Homosexuellengruppen erkennen, dass das Maß an ste-
tig geforderten  Extrawürsten  voll ist und die  Gesellschaft offenbar  dementsprechend zu rea-
gieren beginnt.

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2010-08-28
 

Homosexuelle brandmarken sich selbst


Nebenschauplätze

ERSTAUNLICH beschäftigt sich sehr oft mit „Nebenschauplätzen“,  welche immer wieder inter-
essante Tatsachen ans Tageslicht befördern.  Da Haiders  Goldschatz noch immer nicht gefun-
den wurde und wir auch an der Berichterstattung von  Umstandsmode  beim Bundesheer kein
Interesse hatten, haben wir ein wenig im Internet gestöbert.

Aufruf an Oliver Ritter

Dabei sind wir auf eine Erstaunlichkeit gestossen, die eigentlich für Oliver Ritter, Betreiber des
Online-Magazins „thinkoutsideyourbox“, von sehr großen Interesse sein sollte. Wir wollten wis-
sen, welche Lektüren oder Bücher von homosexuellen Menschen bevorzugt werden und sind
beim Googeln auf folgende Buchhandlung gestossen.


(Screen: http://www.loewenherz.at)

Erstaunliche Datenschutzerklärung

Der erste Schritt ist für uns immer die Einsicht in das Impressum einer Webseite. Die Verantwort-
lichen für diese sind:  „LÖWENHERZ Schmidt & Ostler KG“ in A-1090 Wien Berggasse 8.
Die nachfolgende Datenschutzerklärung auf dieser Seite hat es dann in sich.




(Screen: http://www.loewenherz.at)

Datenweitergabe

Hier wird dem Benutzer mitgeteilt, dass Daten von seinem Computer, einschließlich seiner
IP-Adresse gespeichert und an Google Inc. weitergeleitet werden. Dass ein Unternehmen
die Daten  seiner Kunden  speichert ist nichts  ungewöhnliches.  Warum in aller Welt aber,
leitet diese Firma die Daten an ein anderes Unternehmen weiter?

Besonders „gut“ gefällt uns der Satz: „Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls
an Dritte übertragen,  sofern dies  gesetzlich vorgeschrieben oder  soweit Dritte diese Daten
im Auftrag von Google verarbeiten.“

Selbstouting zur Freude der Behörden

Das bedeutet im Klartext, sollte wider erwarten die Homosexualität wieder strafbar werden,
leitet Google, soferne sie dazu aufgefordert werden, die Daten an die Behörden weiter, da
dies sicher  gesetzlich  vorgeschrieben wird.  In diesem Fall darf sich jeder homosexuelle
User gratulieren, der die Webseite der Buchhandlung „Löwenherz“ genutzt hat.

Bedenkt man welches Gezetere seitens homosexueller Seite um das  Kreuzchen  „Eingetrag-

ene Partnerschaft“ auf den Meldezetteln gemacht wurde, brandmarkt sich jeder homosexuelle
Mensch freiwillig selbst, wenn er die Dienste der Buchhandlung für Schwule und Lesben unter
http://www.loewenherz.at in Anspruch nimmt.

In den eigenen Reihen auskehren

In diesem Beitrag brechen wir eine Lanze für Homosexuelle, obwohl wir uns mit dieser sex-
uellen Ausrichtung nicht identifizieren können. Allerdings können wir es uns nicht verkneifen
folgenden Rat an Schwule und Lesben zu erteilen.

Kehrt einmal in Euren eigenen Reihen, bevor Ihr immer wieder Menschen die sich mit Eurer
Lebensart nicht anfreunden können,  Diskriminierung und  Intoleranz vorwerft.  Eine Frage
allerdings hätten wir noch. Unter was fällt es eigentlich wenn Homosexuelle die Daten von
anderen homosexuellen Menschen weitergeben, die sie unter Umständen in Schwierigkei-

ten bringen könnten?

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2010-08-06
 

Normale Schwule


Meldezettel zum Datenmissbrauch

Mitte Jänner 2010 hatte der Grüne Wiener Gemeinderat Marco Schreuder, die neuen Melde-
zettel noch schwer unter Beschuss genommen. Er kritisierte, dass eingetragene Partner-
schaften auf diesen Formularen gesondert anzugeben sind.
Er unterstellte auch, dass mit der Angabe dieser Daten dem Datenmissbrauch Tür und Tor
geöffnet sei. Würde ein Unwissender seinen „Beitrag“ vom 12.Jänner  2010 durchlesen,
könnte er zur Annahme kommen, dass so etwas wie eine „Watchlist“ für Homosexuelle
existiert.
In diesem Beitrag beschrieb er sogar dunkle Horrorszenarien wie, dass in Zukunft auch
Betriebe wie Fitnessstudios , Hotels, Videotheken usw. plötzlich an der sexuellen Orientier-
ung seiner Gäste Interesse zeigen könnten und dementsprechende Formulare auflegen.

Schreuder rudert zurück

Aus welchen Gründen auch immer, rudert Schreuder nun zurück und das ist auch gut so.
In seinem heutigen Webseiten-Beitrag gibt er zu erkennen, dass auch er begriffen hat,
dass Schwule und Lesben ebenfalls Rechte und Pflichten haben.
Eine der Pflichten ist eben das Ankreuzen des Feldes EP auf dem Meldezettel. Auch weist
er die Kritik einer HOSI-Sprecherin zurück, die ihm vorwarf Lesben und Schwule wieder in
den Schrank zurück schicken zu wollen.

Liberale Züge erkennbar

Was noch angenehm überrascht ist seine Aussage,  jede geortete Lesbe und jeder offen
lebende Schwule ist ein Fortschritt und wichtig. Man will seinen Augen kaum trauen, aber
wir vermissen in diesem Beitrag das abgedroschene Wort „Zwangsouting“.
Auch mit der Erkenntnis offen durchs Leben zu gehen, hat Schreuder einen riesigen Fort-
schritt vollzogen. Es ist schon richtig, dass einige Personen immer wieder abfällige Bemerk-
ungen über Homosexuelle fallen lassen.

Probleme mit Homosexuelle?

Das o.a. Problem haben aber Glatzenträger, rothaarige Menschen mit Sommersprossen oder
extrem fettleibige Personen auch, um nur einige Beispiele zu nennen. Im Weblog „Zur Politik“
wurde der Herausgeber dieses Magazins gefragt, ob er Probleme mit Homosexuellen hat.
Nein es gibt kein Problem mit „normalen“ Homosexuellen, sowie auch nicht mit „normalen“
Heteros. Probleme gibt’s es nur mit Personen die sich zwanghaft exhibitionieren, um von
ihrer Paranoia abzulenken. Dabei ist es egal ob es sich um einen Homosexuellen oder hetero
veranlagten Sado/Maso-Fan handelt.

Toleranz ist wichtig, nicht die Akzeptanz

Das ständige „das muss akzeptiert werden“ schafft die Probleme. Niemand muss etwas
akzeptieren, sondern ein tolerieren ist vollauf genug. Vielleicht sollte sich das auch „Oliver
Ritter“ vor Augen führen, der sich noch immer auf einem Kreuzzug gegen angebliche Dis-
kriminierung befindet.
Was bei Marco Schreuder diesen Sinneswandel ausgelöst hat wird nur er wissen, aber mit
seinem heutigen Beitrag hat er bewiesen, dass es auch anders geht. In Wirklichkeit interes-
siert es kaum einen Menschen ob sein Nachbar oder Mitarbeiter schwul ist, solange dieser
nicht dauernd schreit: „Ich bin schwul und Du musst das zur Kenntnis nehmen, sonst
bist Du ein Diskriminierer“.
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2010-03-30
  

Herbeigewünschte Diskriminierung


Schreuder surft weiter

Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder, surft in seinem
heutigen „Blog-Beitrag“ wiederholt auf der Diskriminierungswelle. Grund dafür sind die
unlängst erschienen Meldezettel, auf denen der Familienstand eingetragen werden muss.
Er ist nach wie vor der Meinung, dass durch diesen Eintrag, Homosexuelle zwangs-
geoutet werden. Wir verstehen den Begriff „Zwangsouting“ nicht ganz, nachdem
sich die betreffenden Personen am Standesamt selbst geoutet haben.
Schreuder meint wörtlich:“Heteros waren sicher auch „geoutet“, allerdings haben Hetero-
sexuelle kaum mit Diskriminierungen aufgrund einer sexuellen Orientierung zu kämpfen.“
Nun da wollen wir den Grünpolitiker einmal auf den Boden der Realität zurückholen.

Wie schaut es wirklich aus?

Wir haben den heutigen Tag mit umfangreichen Internetrecherchen und zahlreichen Tele-
fonaten verbracht, um die Diskriminierungsgefahr für folgende in Österreich lebende
Minderheiten zu ermitteln.
Jüdische und islamitische Mitbürger, sowie in Österreich lebende Ausländer egal welcher
Herkunft. Diese Minderheiten müssen neben ihrem Familienstand, wie jeder Melde-
pflichtige, Religionsbekenntnis, Geburtsort und Staatsbürgerschaft eintragen.
Die Hälfte der Österreicher zeigt Tendenz zu Fremdenfeindlichkeit. Zu diesem Ergebnis
kommt eine Studie der Universität Innsbruck. Als harter Kern und Diskriminierungs-
gefahr, bleiben immerhin noch stolze 26 Prozent.
Der Anteil der Antisemiten in der österreichischen Bevölkerung, beträgt immerhin 23
Prozent. Diese ermittelte Gruppe neigt dazu, jüdische Mitbürger zu diskriminieren.
Außerdem ist es noch gar nicht solange her, dass diese Mitbürger in Österreich, auf
Grund ihres Religionsbekenntnisses umgebracht wurden.
Im Spitzenfeld der Ablehnung befinden sich Personen mit islamitischen Glaubens-
bekenntnis. Diese werden immerhin von 28 Prozent der Österreicher(innen) abgelehnt.
Noch dazu fährt eine österreichische Partei (FPÖ) ganz unverblümt einen Anti-Islamkurs.
Bis zum heutigen Tage, kamen von diesen Minderheiten keine Diskriminierungsvor-
würfe, welche den Eintrag in den Meldezettel betrifft und das obwohl es in Österreich
mit der Akzeptanz dieser Leute ebenfalls nicht ums Beste bestellt ist.

Türke, Schwarzafrikaner oder Homosexueller?

Wir wollen Ihnen ein kleines Beispiel vor Augen führen. Was glauben Sie, wen sich Öster-
reicher mit einem o.a. Ablehnungsverhalten wohl eher als Wohnungsnachbarn vorstellen
können. Eine Türkenfamilie, einen Schwarzafrikaner  oder ein homosexuelles Paar?
Richtig geraten, die Homosexuellen werden eindeutig der Türkenfamilie oder dem Schwarz-
afrikaner vorgezogen werden.

Man sucht ein Problem, das keines ist

In Angesicht der o.a. Tatsachen fragen wir uns schon, mit welcher Unverfrorenheit sich
manche Homosexuelle das Recht herausnehmen, sich als Diskriminierungsopfer  darzu-
stellen. Es entsteht der optische Eindruck, dass sich einige Vertreter dieser sexuell anders
orientierten Menschen, eine Diskriminierung herbeiwünschen.
Allerdings glauben wir, dass dieses erstaunliche Politikum von den Grünen absichtlich als
Diskriminierungsproblem hingestellt wird, um von den eigenen wirklichen Problemen ab-
zulenken. Ob die Grünen mit einer derartigen Gangart den Homosexuellen einen Gefallen
erweisen, sei dahingestellt.
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2010-01-18
 

GAY-BÖRSE JA, Meldezettel nein


Das ewige Thema

Eigentlich wollten wir das Thema Homosexualität wieder für eine Weile gut sein lassen.
Allerdings eine heutige APA-Aussendung der Grünen veranlasst uns wieder dazu Stellung
zu nehmen.
Wie wir im „Beitrag“ vom 13.01.2010 geschrieben haben, wurde durch eine Gesetzes-
änderung welche bewirkt, dass Homosexuelle nun standesamtlich heiraten können, auch
eine Änderung des Meldegesetzes ausgelöst.

Grüner Politiker auf Gay-Website

Die Grünen  orten bei diesen Meldezetteln eine Diskriminierung für Homosexuelle. Das
finden wir erstaunlich, denn es ist ausgerechnet ein grüner Politiker, der ganz freizügig
auf der Schwulen-Kontaktbörse „Gay-Romeo“ erscheint.“
Der betreffende Grünpolitiker „Gebi Mair“ ist halbnackt, mit teils sehr intimen Angaben zu
seiner Person auf dieser Webseite abgebildet. Hoffentlich hat das Mair von sich aus freiwillig
veranlasst und hat kein Datenmissbrauch stattgefunden, um einen Homosexuellen zu dis-
kriminieren.

Kennt Schreuder die Gesetze nicht?

Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder fordert eine sofortige
Änderung im Meldegesetz. Eine gemeinsame Bezeichnung wie von den Grünen gefordert
„verheiratet/in eingetragener Partnerschaft lebend“, entspricht jedoch nicht den
gesetzlichen Vorschriften.

Diskriminierung von Heteros

Außerdem wie kommt ein Hetero dazu, sich wegen einer Minderheit die Frage gefallen
lassen zu müssen, ob er/sie vielleicht Homosexuell sei. Niemand wird in Österreich ge-
zwungen seine homosexuelle Partnerschaft amtlich bekannt zugeben.

Da Ja-Wort bedeutet Bekenntnis

Wenn sich allerdings ein Paar dazu entschließt, sollte man soviel Anstand haben und im
Nachhinein kein Geheimnis daraus machen. Ob die Grünen mit ihren erstaunlichen
Forderungen und der ewigen Diskriminierungsmasche  den Homosexuellen einen guten
Dienst erweisen, sei dahingestellt.
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2010-01-15
  

Bekennende Homosexuelle wollen zwar Rechte, aber keine Pflichten


Keine Rechte ohne Pflichten

Wie hinlänglich bekannt, haben sich die Homosexuellen durchgesetzt. Sie haben die
gleichen Rechte wie Heteros bei der Partnerschaftsschließung gefordert und schluss-
endlich auch erhalten.
Aus allen Rechten leiten sich aber naturgemäß Pflichten ab. Eine Pflicht davon ist die
Angabe des Familienstandes gegenüber der Behörde. Seit eh und je ist auf amtlichen
Meldezetteln unter anderem anzugeben, ob man ledig, verheiratet, geschieden oder ver-
witwet ist.

Wirbel um neue Meldezetteln

Über diese von der Meldebehörde verlangte Auskunft, hat sich noch nie ein Hetero auf-
geregt. Nachdem nun unsere Gesellschaftsordnung geupdated wurde und Homosexualität
als evolutionsbedingt normal anzusehen und offensichtlich gesellschaftsfähig geworden
ist, sah sich die Behörde korrekterweise dazu veranlasst, neue Meldezetteln einzuführen.
Personen die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen und diese auch standesamtlich
bestätigen lassen, werden nun aufgefordert über den Status Quo ihrer eingetragenen
Partnerschaft Auskunft zu geben.

Wer ist nun wirklich ein Diskriminierer?

Auf einmal ist Feuer am Dach und in Online-Magazinen, Blogs und Foren, die vorwiegend
von Homosexuellen oder deren Sympathisanten betrieben werden, wird das als Diskriminier-
ung dargestellt.
Irgendwie ist uns jetzt die Orientierung abhanden gekommen. Lehnt jemand Homosexuali-
tät ab ist er ein Diskriminierer. Anerkannt er diese diskriminiert er ebenfalls Menschen mit
dieser sexuellen Neigung.

Schreuder ortet gefährliche Situation

Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder meint in seinem „Blog“,
dass das Sammeln von Daten über die sexuelle Orientierung, eine gefährliche Situation dar-
stellt. Erstaunlich sagen wir, denn bis dato hat es niemanden gestört und war auch unge-
fährlich.
Schreuder meint auch wörtlich: „Mit diesem Meldezettel bist du immer geoutet – bis
in den Tod. Einmal verpartnert, immer aktenkundig sozusagen.“ Da dürfte dem
grünen Gemeiderat entfallen sein, dass mit der Partnerschaftsschliessung am Standesamt
die Aktenkundigkeit ohnehin gegeben ist.

Lebenslange Aktenkundigkeit

Die Aktenkundigkeit begleitet einen Menschen ohnehin sein ganzes Leben lang. Sei es bei der
Führerscheinanmeldung, Aussagen vor Behörden und Gerichten, Pensions- Arbeitslosen-
oder Sozialhilfeanträgen und dergleichen mehr.
Überall hat der Antragsteller gegenüber der Behörde über seine persönlichen Daten Auskunft
zu erteilen und bis jetzt hat dies niemanden wirklich gestört. Doch plötzlich wo Homosexuelle
die sich ohnehin geoutet haben in diese Pflicht genommen werden, ist es auf einmal gefähr-
lich.

Nur Homosexuelle vom Datenmissbrauch betroffen?

Einen eventuellen Datenmissbrauch  als Argument anzuführen, ist wohl mehr als erstaunlich.
Ein solcher kann nämlich Heteros und Homosexuelle gleichermaßen betreffen. Wenn man
dieser scheinheiligen Schlussfolgerung folgt, dürfte wohl niemand mehr seine persönlichen
Daten preisgeben.

Worin besteht die Missachtung?

Wenn Schreuder nun der Innenministerin eine Missachtung von Lesben und Schwulen
unterstellt, fehlt uns dafür die Begründung. Einerseits outen sich Homosexuelle in dem
sie schmusend und händchenhaltend durch die Gegend schlendern, Plakate anbringen,
an Demonstrationen teilnehmen und ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft standes-
amtlich besiegeln lassen, während sie anderseits nicht als Homosexuelle anerkannt werden
wollen.

Und wenn’s ums Geld geht?

Allerdings tut sich für uns folgende Frage auf.  Personen welche sich mit einem standes-
amtlichen Festakt als Homosexuelle geoutet haben und im Falle einer Einreichung um
eine Witwen- bzw. Witwerpension oder Einlösung einer Lebensversicherung ihre amtliche
Partnerschaftsurkunde vorlegen müssen, dann dies auch als Diskriminierung sehen, wenn
es ums liebe Geld geht.
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2010-01-13
  

Identitätsverlust

 

Die verlorene Identität

Herr N. Mayer der ein treuer ERSTAUNLICH-Leser ist und zufällig im selben Haus wohnt in
dem auch unsere Redaktion untergebracht ist, kam heute mit einem sehr erstaunlichen
Problem zu uns.
Er hatte seinen Reisepass verloren und wollte aus diesem Grund beim MBA 10., einen
Neuen beantragen. Also pilgerte er mit Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde
und Meldezettel zum o.a. Amt in der Laxenburgerstrasse.
  
Begleitet wurde er von seiner Ehefrau die bestätigen sollte, dass er auch wirklich er ist,
da N. Mayer ja keinen Ausweis mehr hatte.

Fünf Beamtinnen für 300 Antragsteller

Am „Glücksautomaten „  im dortigen Warteraum, zog er die Nummer 213. Nach zirka
3 Stunden Wartezeit rief die Chefin seiner Gattin an und beorderte diese in die Arbeit.
Nach zirka 4 Stunden war dann N. Mayer endlich an der Reihe. Er legte seine Dokumente
vor und wollte den Reisepassantrag abgeben.

Kein Zeuge, kein Pass

„Wo ist Ihr Identitätszeuge?“ wurde er von der dortigen Beamtin in „Zimmer 1, Tisch 5“
gefragt.  „Diese habe zur Arbeit müssen um ihren Job nicht zu verlieren“, erklärte Mayer.
„Dann können Sie keinen Antrag auf Reisepassausstellung abgeben“, erklärte die Beamtin
knapp und komplimentierte ihn aus der Amtsstube.
N. Mayer hatte mit dem Verlust seines Reisepasses, offensichtlich auch seine Identität ver-
loren.

Es geht auch anders

Wir setzten uns mit dem Amt in Verbindung, um zu erfahren warum N. Mayer keinen
Antrag abgeben konnte.
Wir bekamen zum Glück eine ganz nette Beamtin namens Sabine Ganzwohl an den Hörer,
die uns aber auf die Durchführungsverordnung des Passgesetztes § 1 Abs.2 verwies.
 
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§ 1. (1) Zum Zwecke der Identitätsfeststellung hat der Passwerber, auch wenn er vertreten
wird, vor der Passbehörde oder einer gemäß § 16 Abs. 3 Passgesetz 1992 ermächtigten
Gemeinde persönlich zu erscheinen und einen Lichtbildausweis,
der von einer Behörde in ihrem sachlichen Wirkungsbereich in Ausübung hoheitlicher
Funktion ausgestellt wurde (amtlicher Lichtbildausweis), vorzuweisen. Das Lichtbild
muss den Passwerber zweifelsfrei erkennen lassen.
(2) Verfügt der Passwerber über keinen amtlichen Lichtbildausweis, so ist der Identitäts-
nachweis durch einen Identitätszeugen zu erbringen. Zu diesem Zweck muss sich der
Identitätszeuge durch einen amtlichen Lichtbildausweis legitimieren und die Angaben
zur Person des Passwerbers bestätigen.
(3) Von der Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder der Beibringung eines
Identitätszeugen kann abgesehen werden, wenn auf Grund der bei der Behörde auf-
liegenden Informationen die Identität des Passwerbers zweifelsfrei festgestellt werden
kann.
(4) Für die Ausstellung eines Reisepasses gemäß § 4a Passgesetz 1992 (Notpass) muss
die Identität des Passwerbers mit der dem Anlassfall gebotenen Verlässlichkeit festge-
stellt werden.
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Der Absatz in dieser Verordnung besagt, wenn ein Passwerber keinen amtlichen Lichtbildaus-
weis besitzt muss er seine Identität mittels eines Zeugen nachweisen.
Das heißt auf Deutsch, wenn einer keinen Ausweis hat, bekommt er auch keinen und das in
einem Land wo Ausweispflicht besteht. Also eine Katze die sich selbst in den Schwanz beisst.

Was ist ein Identitätsnachweis ?

Unsererseits wurde eingeworfen, dass Mayer alle persönlichen Dokumente vorgelegt hat und
damit seine Identität wohl nachzuvollziehen sei und verwiesen auf den Absatz 3.
Laut Amt genüge dies aber nicht um eine Identität nachzuweisen. Da fragen wir uns aber
schon, was der Absatz 3 dann überhaupt bedeuten soll.
Aber wie bereits gesagt, wir hatten eine ganz nette Beamtin erwischt die uns vorschlug, dass
sich jemand aus der Redaktion als Identitätszeuge zur Verfügung stellen soll.
Der Herausgeber dieses Magazins fuhr mit N. Mayer zum Amt und in 20 Minuten war alles
über die Bühne gebracht.

Was macht ein Single ?

Allerdings ändert das nichts an dieser erstaunlichen Verordnung.  Folgt man der Argumenta-
tion des Amtes, ist folgende Situation gegeben.
   
Wenn jemand einen Reisepass einreicht der noch nie einen gehabt hat, oder wie im Fall des
N. Mayer in Verlust geraten ist und keinen anderen amtlichen Lichtbildausweis oder Identitäts-
zeugen hat, weil  er/sie vielleicht alleinstehend ist, erhält diese(r) dann keinen Pass.

Renovierungsbedürftige Verordnung

In der Tat, eine sehr erstaunliche Verordnung. Vielleicht sollte der Gesetzgeber hier Klarheit
schaffen und die Vorlage von persönlichen Dokumenten wie Geburtsurkunde, Staatsbürger-
schaftsnachweis und Meldezettel, als Identitätsnachweis in diese Verordnung aufnehmen.
 
Stauni 
   
2009-06-29
   

Inhalts-Ende

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