Wie verliert man seine Wohnung?
Von Krankheiten bis zum ausgeraubt werden ist alles inkludiert
Wollen Sie in die Chance kommen ausgeplündert zu werden und dies unter Umständen
mit Ihrer Gesundheit oder ihrem Leben zu bezahlen? Wollen Sie mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit Ihre Wohnung verlieren? Dann haben wir die perfekte
Lösung für Sie.
Screens: facebook.com
Vermieten Sie einfach ein oder mehrere Zimmer Ihrer Wohnung an wildfremde Personen.
Bedenkt man, dass in Wien ein Pensionszimmer einfacher Art in etwa 30,- Euro pro Nacht
und Nase kostet, müssten Sie Ihre Räumlichkeiten in etwa an 3 bis 5 Personen vermieten,
um auf den in den obigen Inseraten versprochenen Durchschnitt von 80,- bis 150,- Euro
pro Nacht zu kommen.
Abgesehen von dem zu erwartenden hygienischen Desaster, dass sich in Ihrer Wohnung
abspielen wird (Wohnungen haben meist nur ein Bad und eine Toilette), tummeln sich
mit der Vermietung wildfremde Personen in Ihren privaten Räumen.
Nachdem Sie nicht wissen können was diese beabsichtigen, leben Sie somit ständig in
Gefahr zumindest bestohlen (wenn nicht Schlimmeres) zu werden. Eines wird Ihnen
aber ziemlich sicher ins Haus stehen, nämlich die Kündigung Ihres Vermieters. Uns ist
nämlich kein Mietvertrag für Mietwohnungen bekannt, der das gewerbliche Vermieten
von Zimmern gestattet.
Im Klartext heißt das: Ein Hotelbetrieb in einer Mietwohnungen ist nicht gestattet. Im
Gegenteil, ein solches Verhalten wird als Kündigungsgrund angeführt. Vermutlich
werden Sie zusätzlich auch Schwierigkeiten mit der Gewerbebehörde bekommen.
Sollten Sie dann auf der Straße sitzen spielt das auch keine große Rolle. Sie wenden
sich dann ganz einfach an die Firma „airbnb“ und lassen sich halt ein Zimmer vermit-
teln.
***** 2012-12-17
Korruptionsverdacht bei den Grünen?
Grüne dürfen unsoziale Grundstücksspekulanten nicht länger fördern
Unter der Hand wollte die glücklose Vize-Bürgermeisterin Vassilakou ein Grundstück in der
Hietzinger Elisabethallee in Bauland umwidmen, damit eine Linzer Privatstiftung darauf
Luxus-Wohnungen errichten kann. Ein Bombengeschäft für die Stiftung und akuter Korrup-
tionsverdacht bei den Grünen, wie sogar Vassilakous Koalitionspartner, die Wiener SPÖ,
einräumt.
Jetzt wurde bekannt, wie rücksichtslos diese Stiftung ihre Pläne vorantreibt: Die Mieter
eines Hauses auf einem Nachbargrundstück, das ihr ebenfalls gehört, sollen offenbar hin-
ausgeekelt werden. Die Krone berichtet, dass einer Pflegemutter samt kleinen Kindern mit
Räumung gedroht wurde.
Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus ist
schockiert: „Die finanziellen Hintergründe, weshalb sich die Wiener Grünen zum Hand-
langer von Grundstücksspekulanten machen, sind, wie von der SPÖ angeregt, im Parla-
ment zu untersuchen. Wenn aber bei dieser erneuten Aktion gegen die Bürger die
Schwächsten der Schwachen unter die Räder kommen, muss gehandelt werden.“ Seine
Forderung: „Die für das Bauprojekt notwendige Umwidmung muss umgehend gestoppt
werden!“ (Quelle: APA/OTS)
***** 2012-10-14
Luftsteuer für Gemeindewohnungsmieter(innen)
Mit neuer Markisensteuer wird abkassiert ohne
dass dafür irgendeine Leistung erbracht wird
Nach der Gebührenlawine mit Steigerungen von bis zu 177 Prozent hebt die Stadt nun bei
Gemeindebauten eine neue Markisensteuer ein. Markisensteuer, gibt es denn so etwas
überhaupt? Ja, Sie haben richtig gelesen. Was sich wie ein schlechter Scherz anhört ist in
Wien traurige Realität. Lokalbesitzer kennen diese Gebühr schon längst, denn diese müs-
sen beispielsweise für angebrachte Reklameschilder eine sogenannte Gebrauchsabgabe
(im Volksmund Luftsteuer genannt) bezahlen. Nun trifft es die Mieter(innen) von Gemein-
dewohnungen.
Ab nun auch für Mieter(innen): Luftsteuer für MarkisenEs handelt sich dabei um eine neue Inkassoaktion der rot/grünen Wiener Stadtregierung, welche zu Lasten der Mieter(innen) von Gemeindewohnungen geht. Dieser ohnehin meist nicht finanziell besonders gut gestellte Personenkreis, muss ab nun jährlich 150,- Euro an die Stadt Wien bezahlen, wenn er eine Markise anbringt oder schon angebracht hat. Dies haben unsere Recherchen ergeben. Und wie immer schweigen sich die system- getreuen Medien darüber aus. Bei den Wiener Gebühren kann man ohnehin ins Grübeln geraten. Wie schon der Rech- nungshof festgestellt hat, werden Gebühren die Überschüsse abwerfen in der Bundes- hauptstadt als Steuern missbraucht und versickern dann irgendwo im Budget. Aber zurück zur Markisensteuer. Die Stadt Wien hebt hier Gelder ein, obwohl sie dafür keine Gegenleistung erbringt. Die Markisen lassen ja die Mieter selbst anbringen. Das Ganze erinnert uns an die Ausweitung der Parkpickerl-Zonen. Auch bei dieser steht ja dem erweiterten Inkasso keinerlei Garantie auf eine Leistung, nämlich auf einen Park- platz gegenüber. *****
2012-07-20
MA 62 schikaniert kranken Pensionisten
Kein Einzelfall
Über den Vorfall in dem wir im Beitrag „Erteilt die MA 62 Hausarreste?“ berichteten,
dachten wir dass es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handelt. Es gab dazu auch
heftige Leserreaktionen, sowie wie etliche Zuschriften bezüglich der Vorgehensweise
der MA 62.
Heute kam Herr Günther K. zu uns in die Redaktion und legte nachfolgendes Schreiben
der MA 62 vor.
Kranker Pensionist muss sich schikanieren lassen
Herr K. ist alleinstehender Pensionist und gesundheitlich schwer angeschlagen. Die Hälfte
des Jahres verbringt er daher notgedrungen im Krankenhaus. Seine Post holt er regel-
mäßig ab, oder lässt diese per Postrücksendung an den Absender rücksenden, wenn wie-
der einmal ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht.
Auch besitzt er kein Fahrzeug um die Bezahlung einer eventuelle Verkehrsstrafe versäu-
men zu können. Daher ist es äußerst interessant, welchem Hinweis hier die MA 62 nach-
gegangen ist, um Herrn K. ein derartiges Schreiben zuzusenden.
Pensionist sieht alten Mietvertrag als mögliches Motiv?
Eines besitzt der Pensionist jedoch, was als Motiv für eine „Überprüfung der Meldung
seines Wohnsitzes“ an die MA 62 dienen könnte. Er besitzt nämlich einen uralten Miet-
vertrag mit sehr geringer Miete. Günther K. meint auch, dass dies seinem Hausherrn ein
Dorn im Auge sei.
Da wir den Vermieter von Günther K. nicht kennen und außer seiner nicht beweisbaren
Vermutung nichts im Raum steht, wollen und können wir dem Hausherrn ein derartiges
Motiv nicht unterstellen.
Methoden erinnern Anwesenheitskontrolle
Wie wir jedoch bereits im Fall Markus R. geschrieben haben, könnte ein bösartiger Vermie- ter sich mit Hilfe der MA 62 eines ungeliebten Mieters entledigen. Denn wenn sich Herr K. nicht binnen zwei Wochen mit der zuständigen MA-Abteilung in Verbindung setzt, wird er amtlich abgemeldet und zudem droht ihm eine Strafe bis zu 726,- Euro. Offensichtlich hat diese Vorgehensweise bei der MA 62 Methode und erinnert eher an eine Anwesenheitskontrolle beim Bundesheer, als an ein bürgerfreundliches Service, zu denen die Magistrate der Stadt Wien gegenüber den Bürgern verpflichtet wären. *****2010-10-19
Erteilt die MA 62 Hausarreste?
Bezahlung eines Strafmandates vergessen
Der Montagetischler Markus R., wohnt bereits seit zwei Jahren an der Adresse 1100 Wien,
Raxstraße. Seine berufliche Tätigkeit besteht darin wochenlang im Bundesgebiet herum-
zureisen, um die Produkte eines namhaften Küchenherstellers in Haushalten zu montieren.
Bei den vielen Kilometern die Markus R. mit dem Montage-Lkw jährlich zurücklegt, kommt
es schon ab und zu vor, dass er sich ein Strafmandat einhandelt. Eines davon war ihm of-
fenbar in Vergessenheit geraten. Nachdem die Autofahrer ohnehin die Melkkühe der Nat-
ion sind, verzichtete auch die Bundespolizei nicht darauf, die Geldstrafe einzukassieren.
Also wurde ein Gruppeninspektor an die Adresse des Montagetischlers geschickt, um den
Betrag des Strafmandates, wegen „Parkens im Halteverbot“ einzutreiben. Da Markus R.
wie gewohnt auf Montage war, stand der Polizeibeamte naturgemäß vor verschlossener
Türe.
Der Amtsschimmel begann wegen 21,- Euro kräftig zu wiehern
Vom dienstlichen Ehrgeiz gepackt, begann der Polizist zu ermitteln und befragte andere
Hausparteien nach dem Verbleib von Markus R. Möglicherweise dachte er auch, den
Kriminalfall seines Lebens an Land gezogen zu haben.
Wenn man bedenkt, dass in heutiger Zeit kaum ein Nachbar den anderen kennt und die
Abwesenheit einer Person oft nur wegen eines Leichengeruches bemerkt wird, war die-
ser Vorgang alles andere als intelligent.
Und so kam es wie es kommen musste. Keine anderer Hausbewohner hatte sich in der
Großstadt-Anonymität für den gesuchten Mitbewohner interessiert und kannten ihn daher
auch nicht. Eine ältere Dame meinte sogar zu wissen, dass dieser delogiert worden sei.
Bei der Adresse von R. handelt es sich sogar um eine Gemeindebauanlage. Nichts wäre
also für den übereifrigen Gruppeninspektor einfacher gewesen, bei „Wiener Wohnen“
anzufragen, ob dass mit der Delogierung überhaupt stimme. Anstatt dessen bemühte
sicher der Gesetzeshüter nachfolgendes Schreiben an die MA 62 zu erstellen um folgen-
den Sachverhalt mitzuteilen.
Die MA 62 schickte daraufhin Markus R. im August 2010 folgendes Schreiben. Gottseidank
passierte dies im Urlaubsmonat des Monteurs. Ansonsten hätte die Angelegenheit vermut-
lich schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können, da er wegen seines Berufes die
höchst erstaunliche Frist von „14 Tagen“ nicht einhalten hätte können, da er von der Zu-
stellung dieses Schreibens keine Kenntnis gehabt hätte.
Gedankenlosigkeit bei der MA 62
Offenbar macht man sich bei der MA 62 nicht viele Gedanken um die Bürger der Stadt
Wien. Es gibt nämlich auch noch andere Berufe als die eines Beamten, die tagtäglich am
selben Schreibtisch sitzen und sich nach Feierabend in aller Ruhe nach Hause begeben
können.
Bedenkt man dass es nicht selten vorkommt, dass ein bösartiger Hausherr einen Mieter los-
werden will, ist die Vorgangsweise der MA 62 in der Tat erstaunlich. Der Vermieter bräuchte
sich nur der Dienste dieser Magistratsabteilung zu bedienen, und hätte einen Markus R. sehr
rasch los gehabt.
Auch zerstrittenen Lebenspartner(innen) könnten ihren ungeliebten Partner auf diese Art
loswerden. Man bräuchte nur Sorge dafür zu tragen, dass jene Person die Empfänger des
erstaunlichen MA 62-Schreibens ist, dieses innerhalb von 14 Tagen nicht zu Gesicht be-
kommt.
Jedenfalls konnte Markus R. den Irrtum raschest aufklären, da ihm der Umstand zu Gute
kam, dass er sich zu dieser Zeit im Urlaub und daher in seinen eigenen vier Wänden auf-
hielt.
Anwesenheitskontrolle
Aber ein kleines Sahnehäubchen zur Draufgabe gibt es noch. Erschien doch am 2.Septem-
ber gegen 09:00 Uhr, eine Kontrolleurin der MA 62 an der Wohnungstüre des Monteurs,
läutete an und hakte auf einer „Anwesendheitsliste“ die Anwesenheit von Markus R. ab,
nachdem dieser die Türe geöffnet hatte.
Was wäre wohl passiert, wenn der Tischler wieder auf Montagefahrt gewesen wäre. Ver-
mutlich hätte sich die gesamte erstaunliche Amtshandlung der MA 62 wiederholt. Betrachtet
man die 14-Tage Frist, sowie die doch sehr anmutende Anwesenheitskontrolle, könnte man
zur Annahme kommen, dass die MA 62 Hausarreste erteilt.
Ferner müssten alle alleinstehende Personen ihre Berufe wie Vertreter, Fernfahrer, Monteure
udgl. aufgeben, da sie ihre Wohnung für einen längeren Zeitraum als für 14 Tage nicht ver-
lassen dürfen. Ansonsten blüht ihnen neben der angekündigten Strafe ( bis zu 726,- Euro)
die amtliche Abmeldung.
Erweiterter Denkvorgang gefragt
Diese Abmeldung hätte wiederum zur Folge, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigen
kann. Sicherlich könnten durch aufwendige Gerichtsverfahren und horrende Anwaltskosten
derartige Kündigungen widerrufen werden. Aber all diese Schwierigkeiten könnten vermie-
den werden, wenn man bei der MA 62 weiter als bis zur Schreibtischkante hinaus denken
würde.
*****
2010-10-14
Zockt die Fernwärme Wien ihre Kunden ab?
Das ist Herr Ramskogler. Er, bzw. seine Firma besitzt im 10. Wiener Gemeindebezirk
in der Sonnleitnergasse, in einer Wohnhausanlage 103 Eigentumswohnungen, welche
vermietet werden. Die gesamte Wohnanlage, die insgesamt 318 Wohnungen beinhaltet,
ist zur Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser) bei der „Fernwärme Wien GmbH“
angeschlossen.
Strafanzeige gegen die Fernwärme Wien
Herr Ramskogler ist ein vorbildlicher Wohnungsvermieter, denn er machte sich über einen
Zustand Sorgen, der sich zum finanziellen Nachteil seiner Mieter auswirkte. Er stellte fest,
dass die „Fernwärme Wien GmbH“ offenbar zuviel verrechnet. Aus diesem Grund, hat Herr
Ramskogler eine Strafanzeige wegen schweren und gewerbsmäßigen Betrug bei der Staats-
anwaltschaft Wien erstattet.
Der Ordnung halber halten wir fest, dass die Unschuldsvermutung gilt.
War die Fernwärme Wien in Kenntnis?
Um das System der Fernwärme-Abrechnung zu verstehen, muss man folgendes wissen.
Für die Abrechnung der verbrauchten Energie sind zwei Parameter maßgeblich. Die von
der Fernwärme überprüfte und festgelegte Anschluss-Leistung und der tatsächliche Ener-
gieVerbrauch. Diese Leistung wird in “Megawatt“ festgelegt und besagt, dass für das Haus
pro Stunde die festgelegte Leistung zur Verfügung steht.
Bei der gegenständlichen Wohnhausanlage in der Sonnleitnergasse wurde der ursprünglich
festgesetzte Leistungswert von 1,14 MW auf Drängen von Ramskogler auf 1,02 MW redu-
ziert. Dass war jedoch bereits vor 10 Jahren. Ramskogler allerdings ließ Berechnungen er-
stellen aus denen hervorgeht, dass der Leistungswert nur bei 0,6 MW liegt.
Auszug aus der Strafanzeige
Auszug aus der Strafanzeige
Klage durch einzelne Mieter fast unmöglich
Durch diesen offenbar falsch berechneten Leistungswert ist bei dem betroffenen Haus, pro
Jahr, ein Schaden in der Höhe von rund 23.000,- Euro entstanden. Für die rund 300 Mieter
des Hauses bedeute dies, dass jeder, pro Jahr, ca. 70 Euro zu viel an die Fernwärme gezahlt
habe.
Wie bereits eingangs erwähnt, hätte sich Ramskogler mit dieser Angelegenheit gar nicht
befassen müssen, da die Fernwärme-Kosten ohnehin den Mietern verrechnet werden.
Allerdings sieht er nicht ein, dass seinen Kunden unnötige Kosten angelastet werden.
Kein einziger Mieter käme auf die Idee wegen 70,- Euro jährlich zuviel verrechneter Kos-
ten die „Fernwärme Wien GmbH“ zu klagen, da die Klagekosten diesen Betrag über-
steigen würden. Möglicherweise spekuliert man beim städtischen Wärmelieferanten mit
diesem Zustand und hat kassiert wie beim Fleischer unter dem Motto „Darf´s ein bis-
schen mehr sein“. Daher ist die Vorgangsweise des Herrn Ramskogler zu begrüßen.
H.C. Strache reagierte scharf
Der FPÖ-Chef H.C. Strache ging bei der heutigen Pressekonferenz mit der Roten Stadt-
regierung, bezüglich Fernwärme Wien ziemlich scharf ins Gericht. Wir zitieren wörtlich:
„Ich fordere Bürgermeister Häupl daher dringend auf, noch vor der Heizperiode alle An-
schlüsse der Fernwärme Wien unverzüglich überprüfen zu lassen! Es ist eine Sauerei der
Sonderklasse, wenn Häupl auf der einen Seite durch seine Fernwärme deutlich überhöh-
te Heizrechnungen ausstellen lässt und sich dann auf der anderen Seite als Retter der
sozial Schwachen aufspielt und großzügig Heizkostenzuschüsse verteilt.“
Überprüfung dringend empfohlen
Und damit sind wir bei einem weiteren Punkt in Sachen Fernwärme. Rund 300.000 Wohn-
ungen sind an den städtischen Energieriesen angeschlossen. Davon sind zirka 80.000 Privat-
anschlüsse, deren Eigentümer ebenfalls eine Überprüfung a la Ramskogler zu empfehlen
wäre. Diese hätten auch die Möglichkeit dazu, der Fernwärme Wien bezüglich ihrer Abrech-
nungen, völlig objektiv auf den Zahn fühlen zu lassen.
Überprüft sich die Gemeinde Wien selbst?
Verbleiben rund 220.000 an die Fernwärme angeschlossene Wohnungen, die im Besitz der
Gemeinde Wien sind. Da schaut es mit Überprüfungen, die hoffentlich im Zuge der zahl-
reich durchgeführten Wärmedämmungs-Sanierungen stattgefunden haben, schon völlig
anders aus.
Wer hat die Gemeinde- und Sozialwohnungen, sofern überhaupt Überprüfungen stattge-
funden haben, auf einen neuen Leistungswert überprüft? Hat sich die Gemeinde Wien
selbst geprüft und festgestellt, den alten Leistungswert zu belassen und weiter abzukas-
sieren?
Oder wurden gar neue, geringere Leistungswerte festgestellt und die Kosten dement-
sprechend gesenkt? Bei 220.000 an die Fernwärme angeschlossenen Wohnungen wäre
es wirklich interessant, wenn man hier die Karten auf den Tisch legen würde.
*****
2010-09-09
Aus Reichensteuer wird Volkssteuer
Was ist mit der Reichensteuer?
Aus der Reichensteuer welche die Vermögenden Österreichs betroffen hätte, ist wohl nichtsgeworden. Auch scheinen die Pläne des Grün-Politikers David Ellensohn nicht aufgegangen
zu sein, welcher angeblich soviel Reiche kennt, die gerne eine solche Steuer freiwillig
bezahlen würden.
Bedenkt man dass die meisten Politiker Marionetten der vermögenden Schicht unseres
Landes sind, braucht man sich nicht wundern dass eine „Reichensteuer“ nicht mit Gewalt
durchgesetzt wurde. Bei Abgaben und Steuern welche die breite Masse betreffen, hat man
nicht soviel Feingefühl und setzt diese stets ohne Bedenken und Rücksichtnahme durch.
Günstige Ausreden
Jeder Politiker der wirklich einen ernsthaften Versuch gestartet hätte eine derartige Steuer
durchzuboxen, würde sich im besten Fall als als mittelloser Penner wiederfinden.
Also dienten Ausreden wie die Kapitalabwanderung ins Ausland, die Abschreckung aus-
ländischer Inverstoren udgl., als willkommener Vorwand, von diesem rein polemisch ge-
Der Stein der Weisen
Daher suchen Bund und Gemeinden krampfhaft einen anderen Weg, um an frisches Bares
zu gelangen, denn in den Kassen herrscht Ebbe nachdem vorhandenes Geld verspekuliert
oder anderwärtig verschwendet wurde. Über die Arten der Verschwendung wollen wir hier
gar nicht näher eingehen, da sonst mehrere Seiten geschrieben werden müßten. In allen
Tageszeitungen und diversen Wochen-Magazinen kann man ohnehin darüber nachlesen.
Nun scheint der Stein der Weisen gefunden zu sein, Frisches in die maroden Kassen zu
spülen. Man will den Einheitswert von Grundstücken, an den tatsächlichen Realwert an-
familienhaus nach dem Tod ihrer Eltern erben oder noch zu Lebzeiten überschrieben bekommen würden.
Auch Wohnungsmieter werden zur Kasse gebeten
Die Grunderwerbssteuer wäre in einem solchen Fall vom tatsächlichen Realwert zu bezah-
len. Aber dem nicht genug, besteht die Absicht die Grundsteuerbemessung ebenfalls dem
Realwert des Grundstückes anzupassen und nach dem Index zu sichern.
Hier würde zusätzlich jeder Mieter einer Wohung zur Kassa gebeten. Denn es wird wohl nie-
mand ernsthaft annehmen, dass der Vermieter einer Wohnung diese Erhöhung aus eigenerTasche bezahlt und nicht an den Mieter weitergibt.
Bedenkt man das die Gemeinde Wien der größte Hausherr in Wien ist, kann sich jeder
Gemeindebau-Mieter schon ausrechnen, dass ihm eine Mieterhöhung ins Haus steht. Bei
den privaten Vermietern wird es nich anders aussehen.
Nach den Wahlen wird es so weit sein
Wir vermuten stark, dass die Änderung des Einheitswertes auf den Realwert, sowie eineErhöhung der Grundsteuer, nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark in Kraft
treten wird. Auch all jene Politiker, welche sich zum derzeitigen Zeitpunkt gegen diese Maß- nahmen aussprechen, werden sich nach den Wahlen nicht mehr an ihr Versprechen erinn- ern können.
Verlierer der gescheiterten Reichensteuer wird der Mittelstand bis hinab zur Bevölkerungs-
schicht mit kleinem Einkommen sein. Die kleinen Häuselbauer und die Mieter von Wohn-ungen werden die Zeche bezahlen. Sie haben ja auch kein Kapital, welches sie ins Aus- land verbringen können und sind daher die idealen Opfer.
*****
2010-07-15Wie vertreibt man einen Mieter
Erstaunliche Praktiken
Wir haben 19.März 2010, den Beitrag „Die verschwundenen Bewilligungen“ verfasst. In
diesem ging es darum, mit welchen Mitteln „Wiener Wohnen“ arbeitet um zu verhindern,
dass ein Nachfolgeberechtigter eine Gemeindewohnung übernehmen kann.
Nachdem das Recht auf der Seite des Nachfolgeberechtigten war, versucht man offenbar
dem Mieter in spe, das Leben so schwer wie möglich zu gestalten. Am Mittwoch den 7.
April 2010 erfolgte eine zweite Begehung der betreffenden Wohnung, bei welcher der
Großonkel von Patrick U. als Privatmann und von amtlicher Seite der Werkmeister Herr T.
und der Wiener Wohnen-Referent Herr A. anwesend waren.
Mein Name ist Hase ich weiß von nichts
Von beiden Herren die Wiener Wohnen vertraten wurde verlangt, dass die Klimaanlage
unverzüglich abzumontieren sei, um einen Mietvertrag für die Wohnung zu erhalten.
Bei Wiener Wohnen sei man über die montierte Klimaanlage nicht informiert und habe
keinerlei Unterlagen darüber.
Da sind wir aber erstaunt, vor allem wenn wir folgenden Brief der Firma Donau Kälte
an Wiener Wohnen durchlesen, indem auch bestätigt wird, dass Fotos und eine CD
übermittelt wurden.
Genehmigungen nicht mehr auffindbar
Allein die Tatsache, dass Wiener Wohnen nachstehendes Antwortschreiben an die Donau
Kälte GmbH schrieb, beweist das man über die besagte Klimaanlage informiert gewesen
sein muss. Warum nun sämtliche Unterlagen nicht mehr auffindbar sind, ist in der Tat
schon erstaunlich.
In dem o.a. Schreiben teilt Wiener Wohnen mit, dass gegen die Montage einer Klimaanlage
nichts einzuwenden sei, wenn die vorgegebenen Vorschriften eingehalten werden. Nun wäre
es ja auch möglich gewesen, dass der Mieter nicht die erforderlichen Bewilligungen der MA
19 und des Bundesdenkmalamtes eingeholt hat. Dem war auch nicht der Fall. Besagte Unter-
lagen finden Sie in diesem „Beitrag“.
Keine fachgerechte Montage?
Nun bliebe eine letzte Möglichkeit, welche eine Demontage dieser Klimaanlage rechtfertigen
würde und zwar, die nicht fachgerechte oder gegen die Vorgabe von Wiener Wohnen er-
folgte Montage.
Also haben wir uns mit der Donau Kälte GmbH in Verbindung gesetzt um zu erkunden, ob
vielleicht diesbezüglich etwas schiefgelaufen war. Mitnichten, die Profi-Firma montierte die
Anlage fachgerecht und nach den Vorschriften von Wiener Wohnen.
Dieses Mail erhielten wir von der Donau Kälte GmbHNun wäre es Zeit einzulenken
Nun fragen wir uns allen Ernstes, was man bei Wiener Wohnen eigentlich will. Auch sollte
bei der Wohnhäuserverwaltung der Gemeinde Wien nicht bekannt sein, dass eine Klimaan-
lage genehmigt wurde, ist jetzt der späteste Zeitpunkt dies nachzuholen. Denn es wurden
alle Bedingungen erfüllt, welche seitens Wiener Wohnen vorgegeben wurden.
Und immer wieder taucht die Frage auf, warum die Unterlagen bezüglich der Montage und
diversen Bewilligungen verschwunden sind. Es kann doch nicht möglich sein, dass bei einem
derartigen Betrieb, sich Unterlagen in Luft auflösen.
Für uns entsteht der Eindruck, dass man dem Nachfolge-Mieter jegliche erdenklichen Steine
in den Weg legen will um zu erreichen, dass dieser das Interesse an der Wohnung verliert.
Wir werden jedenfalls an der Sache dranbleiben und wieder berichten wenn es etwas Neues
gibt.
*****2010-04-14
Die verschwundenen Bewilligungen
Erstaunliche Methoden
Welcher Methoden man sich bei Wiener Wohnen bedient um Mieter zu kündigen, haben
wir im „Beitrag“ vom 2.März 2010 gebracht. In diesem Fall wurde noch eine besondere
Kaltblütigkeit an den Tag gelegt, da es sich um eine schwer behinderte Person handelt.
Aber auch folgende Geschichte beweist, dass Wiener Wohnen alles daran setzt, Wohn- ungen die seinerzeit als Kategorie „C“ vermietet wurden und vom Mieter liebevoll und kostenintensiv auf Kategorie „A“ umgebaut wurden, unbedingt wieder „einzuziehen“.
Man ignoriert Gesetze, stellt sich unwissend oder versucht dem Mieter oder Eintrittsbe- rechtigten das Leben schwer zu machen, indem man ihm unnötige Arbeit und Kosten verursacht. Der nachfolgende Fall stellt dies sehr schön unter Beweis.
Wieder eine Wohnung im Visier
Im vergangenen Herbst verstarb der Mieter einer Gemeindewohnung im 12. Wiener
Gemeindebezirk. Die betreffende Altbauwohnung wurde seinerzeit vom verstorbenen
Mieter, von Kategorie „C“ auf „A“ umgebaut.
Unter anderem wurde auch eine Klimaanlage in dieser Mietwohnung installiert. Aus einer Altbaugemeindewohnung der Kategorie „C“ wurde ein richtiges Schmuckkästchen. Alle Um- und Einbauten führten konzessionierte Firmen durch und ließen diese auch be- hördlich genehmigen.
Gesetzesunkundig?
Der Mietzins wurde zwischenzeitlich vom Vater des Verstorbenen weiterbezahlt. Anfangs
Jänner 2010 wollte die Nichte Cornelia U. die besagte Wohnung übernehmen. Dazu begab
sie sich mit ihrem Großonkel zu Wiener Wohnen in 1120 Wien, Ignazgasse 2-4.
Dort wurde sie mit der Begründung, sie sei mit dem verstorbenen Mieter nicht in gerader Linie verwandt, einfach abgewiesen. Die junge Dame resignierte und gab auf. Nicht so ihr Bruder Patrick U., der sogar im Besitz eines Vormerkscheines war.
Absicht oder Informationsmangel?
Der Vater des Verstorbenen ist ein treuer ERSTAUNLICH-Leser und wandte sich damals
an uns. Wir haben ein wenig recherchiert und sind auf folgende gesetzliche Bestimm-
ungen gestoßen.
Erstaunlicher Informationsmangel bei Wiener Wohnen
Wir gaben den Beiden noch den Rat, bei Gesprächseröffnung nicht gleich auf dieses Gesetz hinzuweisen, sondern ihr Begehr ganz normal vorzutragen. Bei Wiener Wohnen spielte sich das Gleiche ab, wie schon zuvor als Cornelia U. Interesse an der Wohnung bekundete.
Erst als Patrick U. auf dieses Gesetz hinwies und eine Broschüre darüber auf den Tisch legte, drehte man sich im Kundenbüro bei Wiener Wohnen am Stand um. Auf einmal war es möglich, dass der Neffe die besagte Wohnung übernehmen kann. Der Großonkel als Erbberechtiger musste lediglich eine Verzichtserklärung zu Gunsten von Patrick U. unter- schreiben.
Kein schnelles Aufgeben
Aber so schnell gibt sich Wiener Wohnen nicht geschlagen, wenn es darum geht einem
ungeliebten Mieter das Leben schwer zumachen. Patrick U. wurde beauftragt Elektriker-,
Installateur- und Rauchfangkehrerbefund einzuholen und sich dann nochmals zu melden.
Man würde dann eine Besichtigung der Wohnung machen und einem Mietvertrag stünde
in Folge nichts mehr im Wege.
Ein normaler Vorgang könnte man meinen, wenn es nicht der Gemeindebetrieb Wiener
Wohnen wäre. Obwohl gesagt wurde, dass die Befunde zuerst einzuholen sind, kam plötz-
lich alles anders.
Die Klimaanlage
Auf einmal wurde eine Wohnungsbesichtigung angesetzt, bei der vorerst keine Mängel
festgestellt wurden. Da stach dem Werkmeister Christian T. die Klimaanlage ins Auge.
Laut T. sei diese nicht genehmigt und gehöre daher unverzüglich demontiert. Nach er-
folgter Entfernung sei Wiener Wohnen telefonisch, zwecks Nachkontrolle zu kontaktieren.
Der Dorn im Auge des Werkmeisters der Gemeinde Wien. Die Klimaanlage. Der Einwand von Patrick U., dass sein verstorbener Onkel nichts ohne Genehmigung ge- macht hätte und eine Bewilligung sicherlich bei Wiener Wohnen aufliegen müsste, verhallte ungehört. Also begann der junge Mann Decken und Wände zu öffnen, um die Klimaanlage samt Verrohrung zu demontieren.
Jede Menge unnötige Arbeit und Kosten Genehmigungen lagen beim Notar
Dem Großonkel ließ die Angelegenheit jedoch keine Ruhe und begab sich zum Verlassen-
schaftsverwalter, der auch im Besitz etlicher Dokumente des Verstorbenen ist. Bei Durch-
sicht der Papiere, kamen die Bewilligungen der Klimaanlage zum Vorschein.
Bewiilligung des Bundesdenkmalamtes Eine davon ist vom Bundesdenkmalamt und die andere von der Stadt Wien MA 19 ausge- stellt. Patrick U. rief unverzüglich bei Wiener Wohnen an und ersuchte dass man den Werk- meister informieren möge, weil alle Papiere vorhanden sind. Außerdem müssten Originale oder Abschriften dieser Genehmigungen ohnehin bei Wiener Wohnen aufliegen.
Bewilligung der Stadt Wien MA 19 Wiener Wohnen spielt Vogel Strauß
Seitdem gab es von Wiener Wohnen kein Bild und keinen Ton mehr. Auch der Werkmeister
Christian T. sieht sich nicht mehr bemüßigt Kontakt aufzunehmen, obwohl er derjenige war,
welcher eine nicht genehmigte Klimaanlage festgestellt hatte.
Da man Patrick U. am Telefon bis dato nur hinhält, wird er nächste Woche bei Wiener Wohnen selbst vorstellig, um die Angelegenheit zu klären. Wir werden an dieser Sache dranbleiben und wieder davon berichten.
Erstaunlich ist nur, dass vom Mieter gefordert wird alle Papiere sofort vorlegen zu können, während der Vermieter (Gemeinde Wien) es mit der Dokumentenarchivierung selbst nicht so genau nimmt und Mietern dadurch vermeidbare Kosten und Arbeit aufbürdet.
*****
2010-03-19
Erstaunlicher Dienst am Bürger
Unversperrte Lokaltüre
Folgende Geschichte ist nicht mehr erstaunlich, sondern bereits unglaublich. Geschehen im
zweiten Wiener Gemeindebezirk, am 1. November 2009. Die Kellnerin eines kleinen Kaffee-
hauses vergaß nach Dienstschluss am 30.Oktober 2009, die Eingangstüre des Lokals zu ver-
sperren. Die Türe war zwar im Schloss, aber der Zylinder war nicht übergesperrt.
Besagtes Lokal hat am Wochenende geschlossen. Dies ist auch im Auslagenfenster gut
sichtbar angeschrieben, wodurch in diesem Zeitraum normalerweise der Versuch das
Lokal zu betreten nicht stattfindet.
Einbruch vermutet
Am Nachmittag des 1.November 2009 wollte jedoch ein Gast in das Kaffeehaus und
stellte dabei fest, dass zwar kein Betrieb stattfand, aber die Türe nicht versperrt war.
Da er an einen Einbruch glaubte rief er die Polizei.
Eine Funkstreifenbesatzung mit zwei Mann traf am vermeintlichen Tatort ein. Sie stellten
jedoch fest, dass kein Einbruch stattgefunden hatte. Bis jetzt eigentlich ein völlig normaler
Ablauf der Geschehnisse. Jedoch ab jetzt wird es erstaunlich.
Keine Nachschau in der Geschäftskartei?
Anstatt nun die Telefonnummer des Besitzers zu eruieren um diesen zu verständigen, ging
man lieber erstaunliche Wege. Da am Lokal der Betreibername steht, wäre es kein Kunst-
stück gewesen die Telefonnummer über die Auskunft abzufragen.
Auch wäre es zumutbar gewesen, dass sich wenigsten einer der Beamten im Haus nach dem
Besitzer erkundigt hätte. Der Besitzer des Lokals ist im Haus persönlich bekannt, wie sich dies
auch in diesem Beitrag etwas später herausstellen wird.
Abgesehen davon hatte der Lokalbesitzer nach Eröffnung des Cafes ohnehin seine Telefon- nummer am zuständigen Kommissariat, für eine Kartei hinterlegt in der Besitzer, Geschäfts- führer oder Verantwortliche für Geschäftslokale registriert werden. Man hätte sich also nur die Mühe machen müssen, in dieser nachzusehen.
Gefahr um Verzug?
Obwohl das Lokal bereits knappe zwei Tage unversperrt war, orteten die Beamten offen-
sichtlich Gefahr im Verzug und hatten möglicherweise aus diesem Grund keine Zeit, den
Betreiber zu eruieren um diesen zu verständigen.
Auch die Möglichkeit einen kostengünstigen Schlüsseldienst anzurufen kam ihnen nicht in
den Sinn. Stattdessen beorderten sie die Feuerwehr zu einem Einsatz, um das Lokal zu ver-
sperren. Diese rückte sofort mit einem Rüstlöschfahrzeug samt Besatzung zum angegeben
Einsatzort aus, um am Ort des Geschehens die akute Gefahr zu bannen.
Hausbewohner verständigte Lokalbesitzer
Als die Feuerwehr mit dem Löschfahrzeug an der Örtlichkeit eintraf, wurden die Bewohner
des Hauses, in dem sich das Lokal befindet aufmerksam. Vermutlich dachten sie sich, dass
das Haus brennt. Jedenfalls begab sich ein Hausbewohner zum Lokal und befragte einen
Polizeibeamten nach dem Grund des Feuerwehreinsatzes.
Dieser Bewohner der oberhalb des Kaffeehauses wohnt, rief den Lokalbetreiber sofort an
und übergab das Handy einem der amthandelnden Polizisten. Auf die Frage warum keine
Verständigung erfolgte, wusste der Beamte keine Antwort.
Stattdessen teilte er dem Lokalbesitzer mit, dass die Feuerwehr vor Ort sei und das Lokal
versperre. Auch ließ er wissen, dass man eine Verständigung hinterlassen werde, wo die
Schlüsseln für das Leihschloss abzuholen sind.
Lokalbetreiber will Rechnung nicht bezahlen
Gestern erhielt der Lokalbetreiber die Rechnung der MA 68 für diesen erstaunlichen Ein-
satz. Für das Versperren einer Türe verlangt man doch tatsächlich 572,- Euro, wovon
sich 19,- Euro an Materialkosten zu Buche schlagen.
Für diese Kosten kann man eine neue Türe kaufen
Der Cafetier meint, dass er diese Rechnung nicht bezahlen werde. „Ein Einsatz hat im
Verhältnis zur Ursache zu stehen. Das kann man in diesem Fall wohl nicht behaupten“,
so der Lokalbesitzer.
War der Polizist verwirrt?
Bei diesem Ablauf der Geschehnisse fragen wir uns wem hier mehr Schuld trifft. Es war
zwar die Kellnerin welche das Lokal nicht versperrte, aber die darauf folgenden Amts-
handlungen passen wohl eher in die Stadt Schilda.
Ein offensichtlich etwas verwirrter Polizist, dies schließen wir daraus dass er nicht wusste
an welchen Tag er Dienst versah, provoziert einen Großeinsatz der Feuerwehr, wegen
Versperren einer Türe.
Der betreffende Tag war eigentlich der 01.11.2009
Feuerwehr trifft Mitschuld
Ganz unschuldig ist allerdings die Berufsfeuerwehr Wien nicht. Denn am Telefon muss der
Polizist zumindest angegeben haben, warum er die Feuerwehr anfordert. Spätestens nach
Anhörung seines Begehrens, hätte ihn man seitens dieser anraten müssen, einen Schlüssel-
dienst anzurufen.
Die Aussendung eines Rüstlöschfahrzeuges samt Besatzung war daher überzogen und un-
nötig. Für den betreffenden Polizeibeamten wäre ein Nachschulung sicherlich von Vorteil.
Denn soviel unnötiger Dienst am Bürger tut bereits weh.
*****
2010-03-16
AK sieht vor lauter Wald die Bäume nicht
AK greift die Berufsgruppe der Immobilienmakler an
Selbsternannte Wohnrechtsexperten der Arbeiterkammer griffen in letzter Zeit immer
wieder die Branche der Immobilienmakler an. Sie bezichtigten diese, sich an Wohnungs-
suchenden eine goldene Nase zu verdienen.
Da tut sich die AK beim Verdienen schon leichter, denn diese bestreitet ihre Einnahmen aus
den Beiträgen ihrer Zwangsmitglieder. Und damit sind wir beim Thema. Während ein jeder
Arbeitnehmer bei der Arbeitkammer Mitglied sein muss, auch wenn es gegen seinen Willen
ist, wird niemand gezwungen sich eines Wohnungsmaklers zu bedienen.
Schwarze Schafe gibt es überall
Sicher gibt es in dieser Branche, wie auch in jeder anderen schwarze Schafe. Doch alle über
einen Kamm zu scheren ist doch etwas erstaunlich. Wir fragen uns, warum die AK noch
kein eigenes Maklerbüro hat, dass gratis Immobilien vermittelt, wo sie doch so philan-
thropisch veranlagt sind.
Bei Maklern gibt es Richtlinien, welche Leistungen und Honorare regeln. In diesen sind
auch die Höchsttarife festgesetzt. Außerdem können mit Maklerbüros auch freie Verein-
barungen über Honorare und Leistungen getroffen werden.
Honorare für Dienstleistungen
Angebot und Nachfrage bestimmen auch diesen Markt. Abgesehen davon, werden die meis-
ten Wohnungen durch Mundpropaganda gefunden bzw. weiter gegeben. Wird etwas Spe-
zielles gesucht und werden daher die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen, sollte
man vorher die Bedingungen abklären und schriftlich festhalten.
Personen die sich an einen Makler wenden, erwarten eine professionelle Dienstleistung.
Sollte dennoch ein Beratungsfehler geschehen, haftet der Immobilienmakler mit seiner
Versicherung für den Schaden.
Ein Menschenfreund?
Einer der sich die unangebrachte Kritik der AK offensichtlich zu Nutze macht, ist ein
gewisser Patrick Steffens. Er kündigt in seiner Webseite www.immobilienwelt24.at
folgendes an: „VERMIETEN Finden Sie den richtigen Mieter-provisionsfrei für
Vermieter und Mieter!“
<<
Ein wahrer Menschenfreund dieser Steffens haben wir uns gedacht und auf der Webseite
weitergelesen. Und siehe da, gegen Ende seines Angebotes wird aus der Menschenfreund-
lichkeit ein erstaunliches Geschäft.
Vom Markt keine Ahnung
Abgesehen davon, dass eine 70 m2 Wohnung in durchschnittlich guter Lage keine 1.000,-
Euro an Miete kostet, stimmt die gesamte Rechnung nicht. Der Mietpreis einer derartigen
Immobilie beträgt laut Auskunft des Fachverbandes der Immobilientreuhänder, durchschnitt-
lich zirka 550,- Euro inkl. BK und Ust.
Auch ist es weder markt- noch branchenüblich, dass der Abgeber einer Wohnung Provisionen
an den Makler bezahlt. Grund dafür ist, dass es mehr Nachfrage als Angebot gibt. Ein Makler
der von einem Hauseigner eine Provision verlangen würde, hätte keine Vermittlungsaufträge
an derartigen Mietobjekte.
Doch nicht gratis, sondern immer teurer
Auch bezieht der Philanthrop Steffens, die Kaution in seine erstaunliche Rechnung mit ein. Näher wollen wir diese Milchmädchenrechnung gar nicht mehr kommentieren. Allerdings ist nun für seine provisionsfreie Immobilienvermittlung doch etwas zu bezahlen, nämlich 599,- Euro zzgl. 20% Mwst. Aber auch diese Summe stimmt nicht, wie nachfolgendes schriftliches Anbot beweist. Was wir ebenfalls erstaunlich finden ist, dass darauf weder eine UID-Nummer, Bankverbindung und Gerichtsstand ersichtlich ist.
Aus dem anfänglich provisionsfreien Vermittlungsangebot, ist mittlerweile eine Fixsumme
von 898,80 Euro brutto geworden, die auch zu bezahlten ist, wenn sich kein Mieter für die
Wohnung findet.
Keine Maklerberechtigung
Wir haben noch weiter recherchiert und haben auf Anfrage folgendes Mail erhalten.
Schon erstaunlich, dass sich „Immobilienwelt24“ als Makler bezeichnet, obwohl der Ge-
schäftsführer gar keine Berechtigung dazu hat. Noch zwei weitere Erstaunlichkeiten sind
zu finden.
Was für Zufälle
Der Domainname ist vermutlich nur zufälligerweise an die bekannten Immobilienplatt-
formen „Immobilenwelt“ und „Immobilienscout24“ angelehnt. Auch findet sich
auf der Webseite des Herrn Steffens kein einziges Immobilieninserat.
Gerade die Veröffentlichung von Anfragen und Angeboten wäre auf einer derartigen
Plattform vorrangiges Ziel. Was liegt näher, als auf der eigenen Webseite die zur Ver-
mittlung anvertrauter Objekte zu vermarkten. Warum dies wohl nicht geschieht?
Vielleicht sollte die Arbeiterkammer solche Firmen genauer unter die Lupe nehmen
und ordentliche Recherchen durchführen, anstatt unqualifizierte Angriffe auf einen
ganzen Berufsstand zu starten.
*****2010-01-25
Das Geschäft mit dem Dreck
Ein Ex-Mitarbeiter packt aus
Erstaunliche Geschäftspraktien hat eine grosse Gebäudereinigungsfirma mit Firmensitz
in Wien, für die Bundeshauptstadt entwickelt.Der ehemalige Mitarbeiter dieses Unternehmens, Boban D. erzählte uns einiges aus
der Praxis dieser Firma.
Krise auch bei den Hausreinigern
Da die weltweite Wirtschaftskrise auch vor dieser Branche nicht halt machte und die Um-
sätze nach unten gingen, entwickelte man eine neue Geschäftsidee. Zuerst werden
privaten Hausbesitzer von Zinshäusern, ganz unverbindlich Reinigungsdienste angeboten.
Überteuerte Anbote
Die meisten Hausherren lehnen jedoch dieses Angebot ab, weil es erstens überteuert ist
und zweitens sie meist schon jemanden für die Reinigung haben.
Danach tritt Plan „B“ in Aktion.
Spezielle Mitarbeiter der Reinigungsfirma werden beauftragt, jeden noch so nebensäch-
lichen „Mißstand“ in den Privathäusern zu notieren und in der Zentrale zu melden.Penible Aufzeichnungen
Zu diesen „Mißständen“ gehören z.B. Kleinelektrogeräte die von Mietern in Kellergänge
deponiert werden. Es werden aber auch abgestellte Fahrräder in Hausfluren als „Miß-
stand“ gemeldet.
Selbst nicht sofort entsorgtes Reklamematerial auf Briefkästen, sind sofort der Firmenzen-
trale zu melden. Diese wiederum schreibt die zuständige Hausverwaltung des jeweiligen Hauses an und informiert über diese „Übelstände“.KV wird gleich mitgeschickt
Natürlich wird im gleichen Zug ein Kostenvoranschlag für die „Entrümpelung“ angeboten.
Die Hausverwaltungen informieren daraufhin die Besitzer der Häuser. Diese reagieren
meistens erstaunt und sehen sich vor Ort um.
Dabei stellen sie fest, dass es sich um eine masslose Übertreibung handelt, soferne es
überhaupt einen „Übelstand“ gibt, wie z.B. abgestellte Fahrräder von Mietern.Besitzer lehen meist ab
Meistens werden die Kleinigkeiten von den Besitzern selbst bereinigt und das Anbot der
Reinigungsfirma landet dort wo es hingehört, nämlich im Papierkorb.Das gefällt dieser Firma natürlich nicht und es tritt daher Plan „C“ in Kraft.
Mafiamethoden
Dieser Schritt hat mit Geschäftstüchtigkeit nichts mehr zu tun, sondern ist bereits kriminell.
Boban D. erzählt uns, dass „Schauplätze“ hergerichtet werden. In der Praxis sieht das so
aus, dass Hausflure absichtlich verunreinigt werden, indem man den Inhalt der Mistkübeln
in diese verstreut.
Aber auch tote Ratten oder Tauben werden wirkungsvoll hingelegt, den man will natürlich
Beweise für einen Übelstand haben. Dann wird die ganze Szenerie noch fotografiert und in der Firmenzentrale gemeldet.Anonyme Anzeigen
Anschliessend erfolgt eine „anonyme“ Anzeige beim zuständigen Magistrat. Ob auchMagistratsbeamte in diese erstaunliche Geschäftsidee verwickelt sind, darüber schweigt sich Boban D. aus. „Ich habe Euch schon genug gesagt und das Ganze ist nicht ungefähr- lich für mich“, so D. im O-Ton.
Erstaunliche Feststellungen
Jedenfalls erfolgt ein Lokalaugenschein durch einen Beamten des Magistrates. Dabei wird
erstaunliches festgestellt. In einem Privathaus unmittelbar neben einem grossen Park, sieht
man eine Ratte durch den Lichthof des Hauses laufen.
Anderorts werden einige Taubenfedern und geringfügige Verschmutzung durch Taubenkot
als „sanitärer Übelstand“ geortet. Das nicht hinter jeder „kackenden“ Taube sofort nach- geräumt werden kann, auf diese Idee kam jener Beamte nicht.Jagdsaison für Tauben und Ratten
Dafür ortete dieser Beamte auch einen starken Flugverkehr von Tauben über dem Haus.
Da hilft nur eines, Jagdgewehr auspacken und die Tauben abschiessen, denn dann hat
es sich ausgeflogen für die Tauben.
Auch müssten zuerst alle Ratten im Park der Gemeinde Wien getötet werden, denn nur so
kann 100% verhindert werden, dass eine solche den Lichthof des daneben angrenzenden Hauses passiert.Amtlicher Bescheid
Nach diesen erstaunlichen „Lokalaugenscheinen“ ergeht dann ein Bescheid an den jeweil-
igen Hausbesitzer, bzw. deren Hausverwaltung, indem zur Beseitigung der Übelstände auf-
gefordert wird.
Laut Boban D. hat er nun die Möglichkeit auf das Anbot der Reinigungsfirma zurückzugreifen.
Macht er davon Gebrauch hat der Spuk ein Ende, wenn nicht, geht das Ganze wieder von vorne los.Im Urlaub werden manche Beamte fleissig
Nicht erstaunlich ist, dass sehr viele Bescheide in den Sommermonaten Juli und August
hinausgehen. Das hat nämlich Methode, denn in den Urlaubsmonaten sind die Haus-
besitzer für die Hausverwaltungen meist nicht erreichbar.
HV versuchen Klienten zu schützen
Um ihre Klienten vor eventuell vermeintlichen rechtlichen Folgen zu schützen, entscheiden
sich viele Hausverwaltungen für die Annahme des Anbotes dieser Firma.
Diese Praktik dieses Gebäudereinigungsunternehmen erinnernt uns an eine Glaserfirma,
die vor etlichen Jahren regelmäßig Auslagenscheiben einschlagen liess, um ihre Umsätze zu erhöhen.Stauni 2009-08-10