EuGH verbietet Zahlscheingebühr


Österreichisches Gericht und der EU-Gerichtshof

sehen Zahlscheingebühren als gesetzwidrig an

Der  Verein  für  Konsumenteninformation  (VKI)  klagte im Auftrag des Konsumentenschutz-
ministeriums Unternehmen, die Zahlscheinentgelte verrechneten. Dieses Entgelt ist seit dem
neuen Zahlungsdienstegesetz verboten (in Kraft seit 1.11.2009). Weiterlesen unter ……
Der  Funkanbieter  T-Mobile  wandte  sich  daraufhin  an  den EU-Gerichtshof,  da er die Urteile
so  nicht  hinnehmen  wollte.   Dort  holte  man  sich  nun  eine  Abfuhr.   Gleichzeitig  wurde die
Causa  an  den  Obersten  Gerichtshof  zur  Prüfung  zurückverwiesen.   Der  EuGH  verwies  in
seinem  Urteil  darauf,  dass EU-Staaten die Möglichkeit haben,  Zahlungsempfängern – also in
dem  Fall  dem  Mobilfunkbetreiber – unabhängig vom gewählten Zahlungsinstrument generell
zu untersagen, vom Zahler ein Entgelt zu verlangen.  Im Klartext bedeutet das, dass beispiels-
weise einem Kunden der mit Erlagschein bezahlt, dafür keine Gebühr extra verrechnet werden
darf.
Zur Ehrenrettung von T-Mobile muss man aber allerdings sagen, dass dieses Unternehmen seit
August  2010  keine  Zahlscheingebühren  mehr verrechnet,  da  das  nunmehrige  EuGH-Urteil
bereits  absehbar schien.   Nicht  so  scheint das der Funkanbieter DREI zu sehen,  der bei uns
schon einige Male  in  die  Schlagzeilen  geraten  ist.   Völlig unbeeindruckt von den bisherigen
Urteilen,  verrechnet dieser weiterhin die Erlagscheingebühr.
Wir tätigten gestern einige Testanrufe im Callcenter von DREI. Das Ergebnis war erschreckend.
Keiner  der  Mitarbeiter(innen)  war  vom  Verbot  der  Zahlscheingebühr informiert – oder taten
zumindest so – und  ein  Callcenter-Mitarbeiter  wusste  nicht  einmal  von der Existenz des EU-
Gerichtshofes.
Am frühen Nachmittag gelang es uns dann endlich, den Pressesprecher von DREI ans Telefon
zu  bekommen.   Dieser erklärte uns,  dass man die Entscheidung des OGH abwarten will und
bis dahin weiter die Erlagscheingebühr verrechnen werde.
Das könnte allerdings teuer werden,  denn wenn nun der OGH in Österreich genauso wie die
EU  entscheidet,  dann  könnten  laut  dem VKI,  die Kunden die bisher gezahlten Gebühren
zurückfordern.   Der Pressesprecher  von  DREI schickte uns auch noch ein Mail,  in dem ein
sehr  interessanter  Satz steht:  „Zu Information: wir haben uns bei A1 erkundigt.  Das Unter-
nehmen teilt unsere Rechtsansicht.“
Möglicherweise  hat  Herr  Tesch  diese Information im Callcenter von A1 erhalten.  Denn in der
Geschäftsführung  von  A1,  sah und sieht man dies offenbar anders.   Als wir seinerzeit A1 auf
das  erstinstanzliche Urteil des Verbots der Erlagscheingebühr aufmerksam machten,  stellten
diese  unverzüglich  (zumindest  uns  gegenüber)  diese  Forderung  ein.   Da wir neben DREI
auch A1 Anschlüsse haben, können wir dieses Faktum mit zahlreichen Rechnungen belegen.
*****
2014-04-11

Antwort von DREI


Überraschend schnelle Reaktion

Unseren  gestrigen  Beitrag  „Es geht  auch anders“ haben  wir  auch  dem  Mobilfunk-  und
Internetanbieter  DREI zur Kenntnis gebracht,  um diesem die  Möglichkeit einer Stellungs-
nahme zu ermöglichen. Diese erfolgte überraschenderweise gleich am nächsten Tag – also
heute.
Screen: © erstaunlich.at
Man wird sehen,  ob DREI seinen Worten auch Taten folgen lassen wird.   Eines ist im Mail
von  DREI allerdings nicht richtig.   Es wird sehr wohl die in  Österreich rechtswidrige Erlag-
scheingebühr  oder  wie  diese  sonst  auch  immer  fantasievoll  tituliert  wird in Rechnung
gestellt.   Allerdings  werden Kunden – die diese nicht bezahlen- nicht geklagt.   Denn eine
derartige Klage würde DREI verlieren, da ein österreichisches Höchstgericht diese Gebühr
als rechtswidrig anerkannt hat.
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2013-09-12

Es geht auch anders


DREIste Kundenabzocke

Wir  haben  schon  einige  Male  über  erstaunliche  Geschäftspraktiken  von  Mobilfunk-  und
Internetbetreiber berichtet.  Diese  Branche  genießt  in etwa den gleichen Ruf wie Gebraucht-
wagenhändler.   Allerdings  scheint  es  so,  dass  man  seitens  der  Mobilfunkbetreiber offen-
bar kein gesteigertes Interesse daran hat das Image zu verbessern,  wie unser folgender Fall
beweist.
Herr XY  (Name der Redaktion bekannt)  war  seit  Jahren Kunde bei ORANGE und ist nun
– durch Firmenübernahme –   bei DREI.   Er nutzt unter anderem auch das mobile Internet,
wobei sein verbrauchtes Datenvolumen nachweislich bei einem Monatsschnitt von 1,2 bis
maximal 1,5 GB liegt bzw. lag.   Sein Vertrag ist mit einem Verbrauch von 2 GB limitiert.
Kaum hatte DREI den Vertrag übernommen, schnellte sein verbrauchtes Datenvolumen auf
über  2 GB  hinaus.   Im Juli dieses Jahres hatte er laut Abrechnung von DREI sein Limit um
45 MB überschritten. Für diese angebliche Überschreitung wurden ihm zusätzlich 50,- Euro
in Rechnung gestellt.
XY rief im Callcenter von DREI an und reklamierte. Da auch für den Kundenbetreuer Herr S.
der  plötzlich  angestiegene  Datenverbrauch  nicht  nachvollziehbar  war,  einigte  man sich
wie  folgt:  20,- Euro  Gutschrift  auf  die  Augustrechnung  und  ein Gratis-GB  für den August.
Das  zusätzliche  Gratis-GB  hatte  den  Sinn  der Kontrolle,  ob  XY  vielleicht nun doch sein
Datenlimit  von  2 GB  überschreitet,  was jedoch  nicht geschah.   Sein verbrauchtes Daten-
volumen betrug im  August  1,5 GB.  Zusätzlich wurde das sogenannte „Schutzengel-Paket“
aktiviert.  Gegen  ein  monatliches Entgelt von 1,50 Euro schaltet dieses die Internetverbind-
ung  ab, wenn das vertraglich  limitierte Datenvolumen verbraucht ist.  Der Kunde hat dann
die Möglichkeit ein zusätzliches GB um 5,- Euro nachzukaufen.
Screen: © privat
Nachdem  XY  nun  im September seine Augustrechnung erhielt,  staunte er nicht schlecht.
Von  den  zugesagten  20,- Euro Gutschrift war auf dieser nichts zu sehen.   Zusätzlich ver-
rechnete  DREI  die  in  Österreich  rechtswidrige  Erlagscheingebühr oder wie diese sonst
auch immer fantasievoll tituliert wird.
Der  Vogel  wurde  jedoch damit abgeschossen,  dass das kostenlose 1 GB-Datenvolumen
(obwohl nicht einmal begonnen, geschweige denn verbraucht) in Rechnung gestellt wurde.
Screen: © privat
Betrachten wir diesen Fall,  dann bekommt der DREI-Werbeslogan „Es geht auch anders“
eine wirklich neue Bedeutung – allerdings nicht zum Vorteil des Kunden.
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2013-09-11

Präpotenz pur bei Orange


Präpotente Töne

Dem Mobilfunkbetreiber „Orange“ muss es wirtschaftlich sehr gut gehen, ansonsten könnte
das Unternehmen  gegenüber seinen Kunden, nicht einen derart präpotenten Ton anschlagen.
Werte Leserinnen und Leser!  Sollten Sie Orange-Kunde sein, dann sehen Sie doch Ihre
letzterhaltene Rechnung etwas genauer an. Nein, dass ist keine Mahnung, sondern nur
Ihre letzte Monatsrechnung.


Die obig angeführte Rechnung, wurde am 07.11.2009 erstellt. Sie lag gestern, den 11.11.09
beim Kunden im Postkasten. Fälligkeit des Betrages ist der 16.11.2009. Also der Kunde ist
mit Erhalt der Rechnung voll in der Zahlungsfrist.

Versteckte Drohung?

Trotzdem fordert „Orange“ in einem respektlosen Ton seinen Kunden auf, den Betrag bis
spätestens 16.11.2009 zu begleichen, um „künftige Unannehmlichkeiten“ zu vermeiden.
Sollte eine derartige Ausdruckweise auf einer Mahnung zu finden sein, wäre das normal.

Bei einer normalen fristgerechten Rechnung, sich dieser Sprache zu bedienen, empfinden
wir als Frechheit und mangelndem Respekt gegenüber dem zahlenden Kunden.

Beschränkte Denkweise

Auch dürfte der „Erfinder“ dieses erstaunlichen Satzgebildes nicht weiter als über seine
Nasenspitze hinausgedacht haben. Denn Bedingung um keine „künftige Unannehm-
lichkeiten“ zu haben, ist die Einzahlung mittels beigelegten Erlagscheines.

Was passiert dann?

Werte Leute von Orange! Was passiert eigentlich mit jenen Kunden die den Betrag per
Bankabbuchung oder Telebanking zur Einzahlung bringen und nicht den von Ihnen bei-
gelegten Erlagschein verwenden? Welche Art von Unannehmlichkeiten haben diese dann
zu erwarten?

Kunden kontrollieren möglicherweise genauer

Es gäbe natürlich auch eine Erklärung warum „Orange“ so respektlos mit ihren Kunden
verfährt. Vielleicht haben viele von denen unsere Beiträge „Orange oder Mandarine“ und
„Neverendig Story Orange“ gelesen.


In diesen Beiträgen geht es um erstaunliche Abrechnungspraxen des orangen Mobilfunk-
betreibers. Vielleicht kontrollieren die Kunden auf Grund dessen, ihre Rechnungen genauer
nach und bezahlen erst knapp vor der Fälligkeit.

Nervosität bei Orange?

Und vielleicht wird man auch aus diesem Grund bei der Firma „Orange“ zusehends nervöser
und sah sich veranlasst, mit einer respektlosen Aufforderung die Kunden zur schnelleren
Zahlung zu bewegen.

Stauni
   
2009-11-12
   

Fangnummer

 

Ein Leser teilt mit

Nachfolgendes Mail haben wir soeben von einem guten Bekannten und „ERSTAUNLICH“
-Leser erhalten, welches wir im Originaltext wiedergeben:
  
Von: F***** R. *********@yahoo.de
An: „office@erstaunlich.at“
office@erstaunlich.at
Gesendet: Freitag, den 25. September 2009, 20:03:41 Uhr
Betreff: Fangnummern
> Bitte an alle Bekannten weiterleiten!  ACHTUNG: Fangnummer
> bitte gleich weiterleiten
>
> *_0650 666 50 40_*
>
> Ist eine Betrugsnummer – die POLIZEI ermittelt bereits fieberhaft nach dem
> Verantwortlichen (Bisher waren es immer *0900*er Nummern)
>
> Die SMS kommt meist mit dem Text:
>
>       */entschuldige bitte, ich habe vergessen wer du bist und dennoch
>       deine Handynummer eingespeichert; kannst du mir bitte antworten und
>       sagen
>       wer du bist?/*
>
> Bei Beantwortung mittels SMS oder Anruf, entsteht bereits ein VERTRAG und
> es werden horrende Summen von der Rechnung abgebucht!!!!
> Telekom Austria TA AG
> Geschäftskundenvertrieb
> International Sales
> 1020 Wien, Lassallestraße 9
> FN: 280571f, Handelsgericht Wien
Der Bitte um Weiterleitung kommen wir gerne nach und wollen auch unsere Leser(innen)
davon in Kenntnis setzen.

Vertragsverhältnis

Allerdings erstaunt es uns, mit welchen dubiosen Tricks, Geld zu verdienen ist. Wie ist es
möglich, dass man mit einem Rückruf zu einer ganz normalen Handynummer in ein Vertrags-
verhältnis gelangen kann.

Die Kassa klingelt

Offensichtlich wird durch den getätigten Rückruf, der Anrufer sofort auf eine kostenpflichtige
Mehrwertnummer weitergeleitet. Dem Mobilfunkbetreiber kann es egal sein, denn bei ihm
rollt der Rubel .

Ruf verbessern

Mobilfunkbetreiber genießen wegen diverser Vorfälle, nicht immer den besten Ruf bei ihren
Kunden. Sie sollten daher im Interesse ihres Ansehens bemüht sein, derartige Geschäfts-
praktiken zu unterbinden.

Wo ein Wille, ist auch ein Weg

Technische Möglichkeiten dazu werden sich ja finden lassen, wenn man beachtet was im
Computerzeitalter alles möglich ist und was so ein Handy alles kann. Es wird vermutlich
auf den Willen der Mobilfunkbetreiber ankommen, ob sie ihre Kunden vor unliebsamen
Überraschungen schützen wollen.
Stauni
  
2009-09-25
 

Die Masten-Rebellen

 

Handy ja, Masten nein

Ein Leben ohne Handy wäre heutzutage wohl kaum mehr vorstellbar. Überall wohin man
sieht, sind Leute fleißig am Mobiltelefonieren. Das hat natürlich einen entscheidenden Nach-
teil und zwar in Form von Handymasten, die keiner haben will.
Will keiner in seiner Umgebung haben 
 
Es scheiden sich die Geister, ob durch die Funkwellen die von diesen Masten abgestrahlt
werden, gesundheitliche Schäden entstehen können oder nicht. Darüber gibt es zahlreiche
Gutachten und natürlich ebenso viele Gegengutachten.

Ohne Masten kein Handy

In Spittal an der Drau (Kärnten) wollte ein Mobilfunkanbieter einen Handymasten errichten,
um seinen Kunden eine ausreichende Netzabdeckung zu gewährleisten.
Es ist schon eine erstaunliche Tatsache, dass zwar   fast jeder Mensch ein Handy nutzen
will, aber die technische Vorrichtung dafür ablehnt, sowie zum Beispiel die Bürger dieser
Stadt.

Gemeinderat entschied negativ

In Spittal an der Drau trat der Rat der Weisen, in Form des Gemeinderates zusammen und
beschloss einstimmig, gegen die Errichtung dieses besagten Handymasten. Es ist nicht außer-
gewöhnlich, einen negativen Baubescheid zu erhalten.
In diese Situation sind schon zahlreiche Österreicher(innen) gekommen, wenn die Bau-
behörde aus irgendwelchen Gründen, gegen die Errichtung eines Bauwerkes entschieden
hat.

Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren

Für diesen Fall stehen dem Bauherrn in Spe diverse Rechtsmittel in diesem Verwaltungs-
verfahren zur Verfügung, in denen er den ablehnenden Bescheid bekämpfen kann. In der
obersten Instanz wird entweder er oder die Baubehörde das Verfahren gewinnen, bzw.
verlieren.

Strafanzeige

Allerdings  was jetzt kommt ist  höchst erstaunlich. Der Mobilfunkbetreiber, der den
negativen Bescheid erhalten hatte, zeigte alle Mandatare des Gemeinderates wegen
„Verdachts auf Amtsmissbrauch“ an.
Daraufhin ermittelten Kriminalbeamte fleißig im Spittaler Rathaus und der Staatsanwalt muss
nun prüfen, ob er gegen die Gemeinderatsmitglieder ein Verfahren einleiten wird. Sollte das
tatsächlich passieren, tun sich auch für „Otto Normalverbraucher“ ganz neue Möglich-
keiten auf.

Erstaunliche Zukunftsaussichten

Durch die Verfassung wird gewährleistet, dass vor dem Gesetz Jedermann(frau) gleich ist.
Das heißt in Folge, wenn ein Bürger in Zukunft eine abschlägige Baubewilligung erhält, er
jene Personen anzeigen kann, die diesen negativen Bescheid zu verantworten haben.
Da sehen wir für die Zukunft viel Arbeit auf die Justiz zukommen, sollte auf Grund dieser
erstaunlichen Anzeige tatsächlich ein Verfahren gegen die Mandatare des Spittaler Gemeinde-
rates eingeleitet werden.
Stauni
  
2009-09-09
  

Welches Bankgeheimnis ?

 

Diskussionen um Bankgeheimnis

In letzter Zeit wird immer wieder um das Bankgeheimnis in Österreich diskutiert.
Bundeskanzler Werner Faymann und auch andere Spitzenpolitiker, mit Ausnahme
der „Grünen“, versichern stets, daß man das österreichische Bankgeheimnis verteidigen
werde.

Weitergabe von Daten

Es ist den Banken bei Schadenersatz und Strafe verboten, Informationen, die ihnen nur
aufgrund ihrer Geschäftsverbindung mit Kunden zugänglich gemacht worden sind, an
dritte Personen weiterzugeben.
     
Diese Datenschutzbestimmung treffen ohnehin auf jeden Autofahrerclub oder Mobilfunk-
betreiber zu.
Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten sowieso nicht weiter gegeben werden.
Die Weitergabe von Daten, gelte auch weitgehend gegenüber Behörden, es sei denn
es handle sich um die Auskunftspflicht der Banken in Strafverfahren oder Kontoein-
sichten auf Grund eines richterlichen Beschlußes.
Anfragen aus dem Ausland erfordern in jedem Falle die Inanspruchnahme der österreich-
ischen Rechtshilfe, und sind daher nur über ein österreichisches Gericht möglich.

Die Ahnungslosen in Brüssel

Damit erledigen sich jegliche Scheinattacken aus Brüssel, auf unser ohnehin nicht mehr
vorhandenes Bankgeheimnis.
Gelesen in der Presse, am 02.02.2009
Die EU-Kommission sagt dem Bankgeheimnis den Kampf an. Österreich solle den Steuer-
behörden in anderen Mitgliedsländern künftig umfassend Auskunft über die Geldanlagen
von Ausländern im Inland geben, Inländer dürften mit ihren Konten hingegen weiterhin
anonym bleiben…………
Bezüglich der Inländerkonten die anonym bleiben dürfen, scheint man in Brüssel mehr
zu wissen als hier zu Lande.
Liebe EU-Bürokraten, in Österreich gibt es keine anonymen Inländerkonten. denn
jeder der ein Konto oder Sparbuch eröffnet, muß sich legitimieren.

Generelle Legitimationspflicht

Bis Mitte 2002 gab es für Sparer die volle Anonymität. Zur Eröffnung eines Sparbuchs
reichte ein Losungswort. Seit damals ist jedes Sparkonto identifiziert und der Bank ist
der Inhaber mit Namen und Adresse bekannt. Diese Regelung trifft auch bei Wertpapier-
konten zu. Alle diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer.
Zusätzlich gilt für Jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf Konten,
selbst wenn diese auf vorgefertigten Erlagscheinen, wie z.B. Wien Energie, getätigt
werden und der Betrag 999,- Euro übersteigt.
Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto gilt Legitimationspflicht,
ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro.
Erstaunlich ist, daß wir auf einmal was verteidigen müssen, daß es ohnehin nicht mehr
gibt, nämlich unser Bankgeheimnis. Dieses ist mit der Abschaffung der anonymen
Sparbücher schon längst gefallen.
Stauni
  
2009-02-21
  

Inhalts-Ende

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