Adoption soll heterosexuellen Paaren vorbehalten bleiben
Stadt Wien stellt selbst fest: Immer weniger
Kinder werden zur Adoption frei gegeben
Einmal mehr kocht die Diskussion über das Adoptionsrecht homosexueller Paare in Österreich auf. Wer sich allerdings völlig nüchtern die Zahlen im Land ansieht, muss zugeben, dass diese Debatte eine reine Scheindiskussion ist, um die Befindlichkeiten der Homosexuellen-Lobby zu befriedigen. 150 Kinder werden in Österreich jährlich zur Adoption frei gegeben – in Wien sind es gerade einmal 30. Solange es in Österreich genügend heterosexuelle Paare gibt, die sich um ein Kind bemühen, gibt es einfach keinen Anlass, darüber zu diskutieren, ob Gleichgeschlechtliche auch Kinder adoptieren sollen. Kinder haben ein Recht auf eine Mutter und einen Vater. Es ist durchaus spannend, dass die Stadt Wien in einer Informationsbroschüre, die – offenbar im Vorfeld der Wiener Landtags-und Gemeinderatswahl – Wochenmagazinen beigelegt wird, einerseits feststellt, dass jedes Jahr mehr Familien adoptieren wollen, als es überhaupt Kinder gibt, gleichzeitig die sozialistische Jugend auf ihrer Website für das Adoptionsrecht gleichge- schlechtlicher Paare wirbt. Es ist nicht einzusehen, dass man auf Biegen und Brechen versucht, naturgegebene Umstände auszuhebeln. Die Bedürfnisse der Kinder werden durch diesen Lobbyismus kurzerhand hintan- gestellt – das muss nicht sein. Die SPÖ wäre gut beraten, sich endlich hinter die Bedürfnisse der Kinder zu stellen und nicht vor der Homo-Lobby einen Kniefall zu machen. Eine gleich- geschlechtliche Partnerschaft ist, wie auch von der Natur eingerichtet einfach keine Grund- lage für eine Familiengründung. ***** 2014-04-07Nein zur künstlichen Befruchtung für Lesben
Diskriminiert die Natur?
Peter Traschkowitsch, Bundes- und Wiener Landesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie
und Homosexualität), begrüßte die heutige Stellungnahme der Bioethikkommission an den
Verfassungsgerichtshof (VfGH) in der sich die Kommission für die Möglichkeit der künstlichen
Befruchtung auch für alleinstehende und lesbische Frauen ausspricht.
„Warum soll die Möglichkeit einer Familiengründung durch künstliche Befruchtung nur he-
terosexuellen Paaren offenstehen? Die bisherige Gesetzgebung stellt eine starke Diskrimi-
nierung von alleinstehenden und lesbischen Frauen dar“, kritisiert Traschkowitsch, der hofft,
dass der VfGH der Stellungnahme der Kommission auch folgen wird. Denn, so Traschko-
witsch: „Es ist höchste Zeit, dass diese Ungleichbehandlung endlich der Vergangenheit
angehört.“
Wo Traschkowitsch hier eine Diskriminierung sieht erschließt sich uns nicht. Immerhin spricht
er selbst von einer „Familiengründung“ und da hat es die Natur so vorgesehen, dass zu
dieser zwei Menschen verschiedenen Geschlechts von Nöten sind. Um nicht ganz unbedeckt
da zu stehen, hängt er sich die „alleinstehenden“ also nicht lesbischen Frauen als Feigenblatt
um. Diese sind es in der Regel auch nicht, welche lautstark nach künstlicher Befruchtung
rufen und Diskriminierung geltend machen wollen, wenn ihrem Wunsch nicht entsprochen
wird.
Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater
Die Empfehlung der Bioethik-Kommission, künstliche Befruchtung auch für lesbische und
alleinstehende Frauen zuzulassen ist unserer Ansicht nach dem Kindeswohl abträglich. Hier
wird auf dem Rücken der Kinder versucht, gesellschaftspolitische Wunschvorstellungen
durchzusetzen, die darauf abzielen, den traditionellen Familienbegriff völlig aufzulösen.
Die gültige Regelung, wonach die medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in Ehen oder
Lebensgemeinschaften von Männern und Frauen zulässig ist, hat nämlich einen Sinn. Es
wird das Wohl der Kinder gesichert.
Kinder haben das Recht auf beide Eltern. Deshalb sind die ideologisch motivierten Träumer-
eien zum Thema künstliche Befruchtung klar abzulehnen. Es kann nicht angehen, Kinder
dazu zu zwingen, mit zwei Müttern oder nur mit einer Mutter unter bewusster Ausschalt-
ung des Vaters aufwachsen zu lassen. Dass in einem solchem Fall Kinder bewusst der
Gefahr eines Traumas ausgesetzt werden, wird schon allein durch Scheidungswaisen be-
wiesen.
Die Geister, die durch die Einführung der eingetragenen Partnerschaften für Homosexuelle
gerufen wurden, wird man nun nicht mehr los. Es war logisch und gerade von den linken
Parteien auch erwünscht, dass weitere Schritte folgen werden, die homosexuellen Paaren
ein Familienleben mit Kindern ermöglichen.
***** 2012-04-18
Soziale Kälte TEIL2
Soziale Kälte TEIL1
….. können wir mit einem Fall beweisen, der sich durch besondere soziale Kälte auszeich-
net. Die vierfache und alleinerziehende Mutter, Irene R., wird ab 1. September 2011, mit
ihren Kindern (von 6 bis … ) weiterlesen ….
Den obig angeführten Beitrag brachten wir 29.April 2011. Eigentlich dachten wir, dass
von der Vorsitzenden der Wohnungskommission, Dr. Helene Klaar, ein Echo kommen
wird. Zeigt sich doch die Wiener Rechtsanwältin als wackere Kämpferin für benach-
teiligte Frauen und setzt sich unermüdlich für die Rechte von Frauen ein. Dies kann
man zumindest zahlreichen Pressaussendungen, diversen Publikationen und Aussagen
von Frau Dr. Klaar entnehmen.
Keine Reaktion von Dr. Klaar
Doch die honorige Rechtsanwältin hatte offenbar Besseres zu tun, als sich um ein be-
rechtigtes Anliegen einer vierfachen und alleinerziehenden Mutter zu kümmern. Frau
Dr. Klaar zog es vor nicht zu reagieren. Dafür hat die auflagenstärkste Tageszeitung
Österreichs reagiert. In der heutigen Kronen-Zeitung ist nachfolgender Artikel zu lesen.
Screen: Krone Printausgabe vom 25.05.11
Wir möchten uns beim FP-Klubobmann Johann Gudenus, sowie beim zuständigen Redak-
teur der Krone-Zeitung bedanken, dass sie uns in der Angelegenheit dieser Frau zu helfen
unterstützen. Vielleicht reagieren nun die Verantwortlichen und lassen eine vierfache Mut-
ter nicht in einer unverständlichen sozialen Kälte erfrieren.
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2011-05-25
Bildungsrevolution
Keine Eigeninitiative mehr?
Das waren noch Zeiten als Peko Baxant eigenständige Beiträge auf seiner Webseite ver-fasste. Diese lieferten immer wieder Stoff für ERSTAUNLICH-Beiträge. Heute übt sich der
gefallene SPÖ-Berufsjugendliche offenbar nur mehr im wörtlichen Abschreiben von APA- OTS-Aussendungen, welche von seinen Genossen verfasst wurden.

Screen: pekobaxant.at
Unter diesem LINK können Sie den Originaltext der APA-OTS-Aussendung downloaden. In
dieser lobt sich der SPÖ-Bildungsstadtrat Christian Oxonitsch selbst über den Klee.
Eine Aussage ist uns besonders aufgefallen und wir geben diese wörtlich wieder: „Die
Einführung des verpflichtenden letzten Kindgartenjahres habe zudem bessere Einstiegs-
möglichkeiten in die Volksschule geschaffen: Das 1 + 1 Fördermodell stellt sicher, dass
Bildungsstadtrat Peko Baxant?
Wir haben unserer Fantasie etwas freien Lauf gelassen und uns vorgestellt was passiert
wäre, wenn Baxant an Stelle von Oxonitsch Bildungsstadtrat geworden wäre. Welche Lehr-
behelfe hätte Baxant empfohlen und wie hätte wohl der erste vollständige Satz in deut-
scher Sprache gelautet, den der hoffnungsvolle Wiener Nachwuchs von sich gegeben
hätte?
Nachdem der Ex-Berufsjugendliche Baxant ein glühender Verehrer des Skandalrappers
Nazar ist, wäre es unter Umständen im Bereich des Möglichen gewesen, dass zum Er-
lernen der deutschen Sprache, Rap-Cds dieses Sängers als Lehrbehelfe verteilt worden
wären. Dann hätte der erste vollständige Satz in deutscher Sprache vermutlich so ge-
lautet: „Hey ich ficken deine Mutter!“
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2011-05-10Wenn der Vater mit dem Sohne
Inzest bald straffrei?
Heute wollen wir ausnahmesweise, wieder einmal einen kleinen Ausflug ins Ausland unter-
nehmen. Grund dafür ist die erstaunliche Idee der Schweizer Regierung, den Inzest straf-
frei stellen zu wollen. Laut einem Entwurf des neuen Strafgesetzes, soll eine einvernehm-
liche Liebesbeziehung zwischen zwei erwachsenen Blutsverwandten künftig nicht mehr
geahndet werden.
Grund für diese Idee, die jegliche moralische Werte missen lässt, ist dass in der Schweiz
kaum Verurteilungen wegen Inzest gefällt werden. Laut dem Bundesamt für Statistik kam
Erstaunliche Logik
Folgt man nun der Logik der Eidgenossen, müssten alle Delikte straffrei gestellt werden,die nicht mehr als vier Verurteilungen im Jahr zur Folge haben. Da werden in der Schweiz
zukünftig auch die Mörder frei herumlaufen, wenn ein derartiges Argument zur Straffreiheit dient. Denn mehr als vier jährliche Aburteilungen wegen Mordes, hat unser Nachbarland nicht aufzubieten.
Textänderungen für Nazar
Aber zurück zum Thema. Geht es nach dem Willen der Schweizer Regierung, könnten zu-
künftig Mütter mit ihren Söhnen ins Bett hüpfen, um geschlechtlich zu verkehren. Das hätte
zur Folge, dass der Busenfreund des SPÖ-Jugendsprechers Peko Baxant, der Skandalrap-
per „Nazar“, seine Texte geringfügig abändern müsste. Statt „ich ficke deine Mutter“, muss
der Text in Zukunft „ficke deine Mutter selbst“ lauten.
Wann melden sich die Grünen zu Wort?
Nun warten wir gespannt darauf wieviel Zeit verstreichen wird, bis unsere Grünen auf den„Schweizer Zug“ aufspringen werden. Wir trauen diesen vorbehaltlos zu, dass sie dem- nächst die Straffreiheit für Inzest fordern werden und die Schweiz als Vorbild hinstellen.
Sollte dieses perverse Szenario wirklich Realität werden und Mütter könnten in Zukunft
straffrei mit ihren Söhnen, oder Väter mit den Töchtern geschlechtlich verkehren, wird
Phase 2
Eine derartige Tolerierung von Inzest wird sofort Homosexuelle auf den Plan rufen, dennwas Heteros dürfen muss auch Lesben und Schwulen zugestanden werden. Ansonsten wird sofort die Diskriminierungskeule geschwungen. Jedenfalls würde der Satz „Wenn der Vater mit dem Sohne“ eine neue Bedeutung bekommen.
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2010-12-11Museumsdirektor als Steuergeldverschwender?
Geburtstagsfeier für die Mutter
Fröhliche Urstände dürfte der Direktor des Museums für Angewandte Kunst, Peter Noever,in dem ihm anvertrauten Museum (MAK) feiern, soferne man den Worten des Abgeordneten Wolfgang Zinggl (Grüne) Glauben schenken darf.
So soll Noever im MAK für seine Mutter eine Geburtstagsfeier veranstaltet haben. Wir sind
auch dafür Mütter in Ehren zu halten, allerdings sollte man für die Spesen selbst aufkommen. Noever soll aber weder die Kosten für die Saalmiete, noch die angefallenen Personalkosten bezahlt haben, weiß Wolfgang Zingl zu berichten.Betriebsausflug in der Luxuslimosine
Auch ein Betriebsausflug nach Brtnice (Tschechische Republik) erscheint in einem erstaun-lichen Licht. Während die Angestellten im Bus befördert wurden, soll es Noever vorgezogen haben, ein Limousinen-Service samt Fahrer, für die Beföderung seiner Person zu benutzen.
Die Liste der Erstaunlichkeiten setzt sich noch endlos weiter fort. Wir zitieren aus der parla-
mentarischen Anfrage des Grünabgeordneten Wolfgang Zingl, deren kompletter Inhalt unter diesem „Link“ downgeloadet werden kann.Textausschnitt aus der parlamentarischen Anfrage
Anfrage des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin fürUnterricht, Kunst und Kultur betreffend das Amtsverständnis des MAK-Direktors Peter Noe- ver. Im Museum für angewandte Kunst herrsche ein „Klima der Verängstigung“, berichtete die APA am 12. Oktober 2010.
Peter Noever, seit 1986 im Amt und damit der längstdienende Direktor eines Bundesmu-
seums, ist nicht nur für seinen autokratischen Führungsstil und seine cholerischen Aus-
brüche gegenüber MitarbeiterInnen bekannt, sondern liegt auch seit Jahren mit dem Be-
triebsrat im Clinch, gefällt sich insbesondere in der kalifornischen Expositur des MAK in
lich sind, und vermittelt ganz allgemein den Eindruck, als könne er zwischen seiner Per-
son und seiner Funktion nicht mehr unterscheiden.
Eine Vielzahl von Augen- und Ohrenzeugen in den USA wundert sich seit Jahren darüber,
dass all die Essenseinladungen, Mitbringsel, Gefälligkeiten und Luxuseinkäufe, mit denen
Peter Noever einen großen Personenkreis verwöhnt, offensichtlich ohne zu murren von
Darüber hinaus haben sich einige weitere Verdachtsmomente und Vorwürfe zu einem der-
artig bizarren Sittenbild verdichtet, dass eine Involvierung Ihres Ministeriums unabdingbarscheint.
Mini-Kim Il Sung
Selbst der sonst so zurückhaltenden Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur,
Claudia Schmied, dürfte in Angesicht dieser Vorwürfe die Hutschnur geplatzt sein und kün-digte eine „Sonderprüfung“ in der Causa Noever-MAK an.
Peter Noever hatte als Verherrlicher des Diktators Kim Il Sung, dem nordkoreanischen Ver-
brecherregime und dessen krimineller Propagandkunst eine eigene „Ausstellung“ ermög-
Sollten die Anschuldigungen des Grünen Wolfgang Zinggl wirklich den Tatsachen entspre-
chen so hat es den Eindruck, dass sich Peter Noever für eine Art Mini-Kim Il Sung hält und in seinem Reich dem MAK dementsprechend verfährt.*****
2010-10-31Kinderfabrik für Homosexuelle?
Kritik an Retortenbefruchtung für Homosexuelle
Bei der gestrigen Sitzung des österreichischen Nationalrates, reagierte der AbgeordneteJosef Jury (o.F.) auf die Rede der Abgeordnete Daniela Musiol (Grünen) mit der Feststell- ung, Familie müsse Familie bleiben, nämlich Vater, Mutter und Kinder. Es sei abzulehnen, dass Lesben und Schwule die Retortenkinder der Gesellschaft aufziehen.
Jurys Aussage, dass weder die Freiheitlichen noch er zur Verfügung stehen werden, dass
Lesben und Schwule die Retortenkinder unserer Gesellschaft aufziehen, ließ nicht lange
auf ein Echo warten.
Wer ist hier wirklich realitätsfremd?
Das virtuelle Sprachrohr der militanten homosexuellen Szene, Oliver Ritter, reagierteprompt. Im gestrigen Beitrag in seinem Online-Magazin, dass sich fast auschliesslich
nur mit dem Thema der armen benachteiligten Homosexuellen beschäftigt, versuchte er Jury zur Schnecke zu machen.
Er warf Jury Realitätsferne, Intoleranz und Menschenverachtung vor. Ausserdem unter-
stellte er ihm alle Menschen zu beleidigen, welche nicht auf natürlichen Weg Kinder
zeugen können. Ritter stellte noch provokant die Frage in den Raum ob Retortenkinder,
Kinder zweiter Klasse sind und dies offensichtlich dem Weltbild von Jury entspricht.
Irgendwie scheint Ritter die Realität noch immer nicht wahrgenommen zu haben. Auch
wenn es ihm nicht gefällt, hat es die Natur so eingerichtet, dass zur Zeugung von Kindernnoch immer Mann und Frau erforderlich sind. Also scheint die Realitätsferne bei Oliver
Ritter zu liegen.
Das Argument mit der Tierwelt greift nicht mehr
Zwar argumentieren Homosexuelle immer wieder damit, dass gleichgeschlechtliche Bezieh-ungen völlig normal sind, da sie ja auch in der Tierwelt vorkommen. Was wir davon halten, ist bereits in zahlreichen Beiträgen festgehalten. Wir vertreten nach wie vor die Meinung, dass Homosexualität evolutionsbedingt nicht normal, sondern lediglich eine sexuelle Aus- richtung oder Vorliebe ist.
Die Natur hat hier beim Menschen eindeutige Schranken gesetzt. Gleichgeschlechtliche
Paare können auf natürlichen Weg keine Kinder zeugen. Aus diesem Grund wollen sie
Für Heteropaare ist die künstliche Befruchtung in der Retorte oft der letzte Ausweg, sich ihren
Kinderwunsch zu erfüllen. Dagegen ist auch nichts einzuwenden, denn der Natur ein wenig nachzuhelfen ist legal.Die Natur lässt sich nicht ungestraft betrügen
Allerdings finden wir Menschen die auf Grund ihrer sexuellen Vorliebe von Natur aus keine
Kinder zeugen können und sich der Retortenbefruchtung bedienen wollen, intolerant und menschenverachtend. Denn diese wollen die Natur betrügen und schaden dadurch den
künstlich produzierten Kindern.
Die menschliche Gesellschaft ist seit ihrem Bestehen so eingerichtet, dass es Vater und
Mutter gibt. Dies sind auch die Beziehungspersonen für die Kinder. Bedenkt man welche
sozialen Probleme bereits bei Scheidungswaisen erwachsen, kann man es sich ausmalen
Kinder sind sehr direkt
Sie werden dem Spott und Hohn ihrer Mitschüler(innen) ausgesetzt sein, denn Kinder haltenmit ihrer Meinungsäußerung nicht hinter dem Berg. Wer kann sich nicht an den rothaarigen
oder fettleibigen Mitschüler erinnern, der ständig die Zielscheibe von Agressionen seiner
Klassenkameraden war.
Man braucht nicht viel Fantasie zu haben um sich vorzustellen, wie es jenen Kindern ergehen
wird, die auf die Frage wie ihre Mama und ihr Papa heißt, mit Karl und Franz anworten. Die soziologischen Konsequenzen für diese Kinder sind zur Zeit noch gar nicht abzuschätzen.*****
2010-07-08Meinungsfreiheit in Gefahr?
Die Gefahr der freien Meinungsäußerung
Unser gestriger Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ war keine Sympathiekundgebung für den
ehemaligen Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig Adamovich. Wir wollten mit
diesem Beitrag aufzeigen, dass es auch in Österreich gefährlich sein kann, seine Meinung
frei zu äußern.
Perverses Kinderfoto
Dazu wollen wir ein Beispiel anführen. Wie sich etliche Leute sicher noch erinnernkönnen, erschien nach der Flucht von Natascha Kampusch, in einer Zeitung ein perverses
Kinderfoto von ihr. Auch etliche Medien haben dies damals zum Anlass genommen, darüber
zu berichten.
Dies ist ein Auszug aus einem „Spiegel Online“-Beitrag aus dem Jahre 2006.
Das Buch beschuldigt vor allem Kampuschs Eltern, sie hätten ihr Kind stark vernachlässigt.
Die Autoren verweisen auf Fotografien, die der Sonderkommission Natascha kurz nach
Die Ermittlungen im engsten familiären Umfeld seien aber erfolglos geblieben: „Wir konnten nichts beweisen“, zitiert die Schweizer Zeitung 20Minuten“ den 62-Jährigen. Dem Interview mit Edelbacher zufolge war das Mädchen auf einem Bild fast nackt zu sehen, bekleidet ledi -glich mit Stiefeln, Peitsche und einem kurzen Top.
Die Eltern hätten damals gesagt, die Fotos seien aus „Jux“ entstanden. Nataschas Schwester Claudia habe sie gemacht.
Muß man seine Meinung für sich behalten?
Wenn sich nun jemand auf Grund des Fotos oder diverser Berichtertattungen darüber seineMeinung gebildet hatte, müßte er diese für sich behalten, zumindest wenn es nach dem Urteil der Richterin Birgit Schneider geht. Ansonsten läuft er in die Gefahr, sich der „Üblen Nachrede“ strafbar zu machen.
Wußte Adamovic was er tat?
So erging es auch dem Spitzenjuristen Dr. Ludwig Adamovich, der es eigentlich besser wissenmüßte. Also gehen wir davon aus, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts- hofes genau wußte was er tat und sich auch im Recht sah, als er seine Meinung kundtat. Das ihn eine Ex-Kollegin derart abservierte, mit dem wird er wohl nicht gerechnet haben.
Irrige Rechtsmeinung
Die Richterin Birigt Schneider ließ keine Beweisanträge zu. Die immer wieder verbreitete
Meinung, dass beim Delikt der üblen Nachrede, Beweise nicht zulässig sind wenn sie die
Privatsphäre von Personen betreffen, können wir nicht teilen.
Der Beweis muss nur mit der Behauptung in einem Zusammenhang stehen. Ob das bei der
von Adamovich genannten Zeugin zutraf, konnte die Richterin gar nicht wissen, da sie dieZeugin als Beweis bereits im Vorfeld im ablehnte.
Warum wurde die Zeugin nicht gehört?
Es wäre also im Sinne der Rechtsfindung nicht zuviel verlangt gewesen, die Zeugin anzu-
hören und danach zu entscheiden, ob diese glaubwürdig ist oder nicht. So erscheint uns
diese Verhandlung als Farce, bei der die Richterin gleich das Urteil verkünden hätte können
ohne einen Prozeß durchzuführen.
Ein Freispruch hätte Signalwirkung
Daher hoffen wir, dass dieses Urteil in der Berufung aufgehoben wird. Nur ein Freispruchvon Adamovich hätte die erforderliche Signalwirkung, dass in Österreich die verfassungs- mäßig gewährleistete Meinungs- und Redefreiheit nicht nach Gutdünken abgestellt werden kann.
*****
2009-12-25Weihnachtsüberraschung
Kampusch und keine Ende
Der „Jahrhundertfall“ Kampusch lässt die österreichische Justiz nicht ruhen. Abgesehendavon dass immer wieder der Eindruck entstand, dass an einer restlosen Aufklärung ohne-
hin kein wirkliches Interesse bestand, kommt jetzt die erste Nachgeburt ans Tageslicht.
Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Leiter der Evaluierungskom-
mission Ludwig Adamovich, musste nun ein erstaunliches Urteil einer Ex-Kollegin zur Kenntnis nehmen.Ist freie Meinungsäußerung üble Nachrede?
Die Richterin Birgit Schneider verurteilte Adamovic wegen übler Nachrede und verhängteeine Geldstrafe von 10.000,- Euro, die Hälfte davon bedingt. Sie befand das der ehemalige Höchstrichter, ein gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt hatte, dass geeignet war, die Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen.
Meinung über Mutter/Tochterverhältnis
Nun was hatte Adamovic bösartiges behauptet? Beschuldigte er Sirny etwa gegen das
Gesetz verstoßen oder sittlich unmoralische Tätigkeiten ausgeübt zu haben? Mitnichten,
er erlaubte sich lediglich seine Privatmeinung über das Mutter/Tochterverhältnis kundzu
-tun.
Adamovic hatte in Interviews gesagt, dass es seiner Meinung nach Natascha in ihrer
Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als das was sie davor daheim erlebt habe.
Diese Meinung leitete er aus einer Aussage des Kinderpsychiater Max Friedrich ab, der
Keine Erfüllung des Tatbestandes
Die bis zur Nataschas Flucht völlig unbekannte Brigitte Sirny, klagte daraufhin den ehe-
maligen Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich. Worin bei dieser Aussage
der Tatbestand einer üblen Nachrede erfüllt wird, ist wohl für jeden Menschen mit normalen
Rechtsempfinden nicht nachvollziehbar.
Der verurteilte Ludwig Adamovic, vertreten durch Christoph Herbst, meldete umgehend volle
Berufung an. Was sich die Richterin bei ihrem Urteilsspruch gedacht haben mag, wird wohl
für immer ihr Geheimnis bleiben.
Ob das für die weitere Karriere föderlich war?
Ob sich die Richterin Birgit Schneider mit diesem erstaunlichen Urteil selbst einen Gefallengetan hat ist fraglich. Wenn Herr Adamovich noch über Beziehungen verfügt, sollte er diese
nützen um diese Richterin in die Schranken zu weisen.
Denn eine freie Meinungsäußerung die keineswegs beleidigend war und in gesitteter Form
von sich gegeben wurde, mit einer Verurteilung wegen übler Nachrede zu „belohnen“ ist wohl mehr als erstaunlich.Urteil wird nicht halten
Wir glauben das dieses Urteil im Berufungsverfahren aufgehoben wird. Dies wird auch im
Sinne einer freien Meinungsäußerung notwendig sein, denn wenn das Urteil der Richterin
Schneider Schule machen würde, dann kann man dem demokratischen Recht der freien
Meinungsäußerung nur mehr „eine gute Nacht“ wünschen.
*****
2009-12-24