ÖVP bekommt ihren „Homo-Flügel“ nicht in den Griff


Adoptionsrecht für Homosexuelle, ist nicht zum Wohle der Kinder

Der  ÖVP  dürfte  ein  „Homo-Flügel“  gewachsen  sein,  kommentiert  die  freiheitliche Familien-
sprecherin  Anneliese  Kitzmüller  die  zahlreichen  Ausrutscher diverser ÖVP-Politiker – zuletzt
jenen  von  Justizminister Brandstetter,  der sich eine Adoption von Kindern durch homosexuelle
Paare  vorstellen  könne.   Kitzmüller stellt einmal mehr klar,  dass es nicht im Wohle der Kinder
sein  könne,  wenn  diesen  suggeriert  werde,  dass  eine Liebe nur zwischen gleichgeschlecht-
lichen Paaren selbstverständlich sei.
„Wenn  Spindelegger  schon seine ganzen internen Partei-Flügel nicht in den Griff bekommt, so
möge er doch wenigstens  den  neuen  Homo-Flügel komplett stutzen“,  so Kitzmüller.  Spindel-
egger  müsse  endlich einmal  Führungsstärke zeigen und Minister,  wie Karmasin, Rupprechter
und  Brandstetter,   die  mit   Themen,  wie  Homo-Ehen  und einem   Adoptionsrecht  für  Homo-
sexuelle die NEOS links überholen wollen, zurückpfeifen.
Solche  Randgruppenthemen würden von  der  klaren  Mehrheit  der Bevölkerung klar abgelehnt,
wie man an Beiträgen in Leserforen erkennen  könne.   Die  FPÖ jedenfalls sei die einzige Partei,
die  ein  klares  Bekenntnis  für  die Familien – im Sinne von Vater,  Mutter und Kind – abgibt.  „Die
wegen  der  Homo-Debatte  enttäuschten  ÖVP-Wähler sind bei der FPÖ jedenfalls besser aufge-
hoben“, so Kitzmüller. (Quelle: APA/OTS)
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2014-04-13

Adoption soll heterosexuellen Paaren vorbehalten bleiben


Stadt Wien stellt selbst fest: Immer weniger

Kinder werden zur Adoption frei gegeben

Einmal  mehr  kocht die Diskussion über das Adoptionsrecht homosexueller Paare in Österreich
auf. Wer sich allerdings völlig nüchtern die Zahlen im Land ansieht,  muss zugeben,  dass diese
Debatte eine reine Scheindiskussion ist,  um die Befindlichkeiten der Homosexuellen-Lobby zu
befriedigen.
150  Kinder  werden  in  Österreich  jährlich  zur  Adoption  frei  gegeben – in Wien sind es gerade
einmal 30.   Solange es in Österreich genügend heterosexuelle Paare gibt,  die sich um ein Kind
bemühen, gibt es einfach keinen Anlass, darüber zu diskutieren, ob Gleichgeschlechtliche auch
Kinder adoptieren sollen. Kinder haben ein Recht auf eine Mutter und einen Vater.
Es ist durchaus spannend,  dass die  Stadt Wien in einer  Informationsbroschüre, die – offenbar
im  Vorfeld  der  Wiener  Landtags-und Gemeinderatswahl – Wochenmagazinen beigelegt wird,
einerseits feststellt, dass jedes Jahr mehr Familien adoptieren wollen,  als es überhaupt Kinder
gibt,  gleichzeitig  die  sozialistische Jugend auf ihrer Website für das Adoptionsrecht gleichge-
schlechtlicher Paare wirbt.
Es ist nicht einzusehen,  dass man auf Biegen und Brechen versucht, naturgegebene Umstände
auszuhebeln. Die Bedürfnisse der Kinder werden durch diesen Lobbyismus kurzerhand hintan-
gestellt – das  muss  nicht  sein.   Die  SPÖ  wäre gut beraten,  sich endlich hinter die Bedürfnisse
der  Kinder  zu  stellen  und  nicht  vor der Homo-Lobby einen Kniefall zu machen.   Eine gleich-
geschlechtliche  Partnerschaft  ist,  wie  auch  von  der  Natur  eingerichtet  einfach  keine Grund-
lage für eine Familiengründung.
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2014-04-07

Nein zur künstlichen Befruchtung für Lesben


Diskriminiert die Natur?

Peter Traschkowitsch,  Bundes- und Wiener Landesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie
und Homosexualität),  begrüßte die heutige Stellungnahme der  Bioethikkommission an den
Verfassungsgerichtshof (VfGH) in der sich die Kommission für die Möglichkeit der künstlichen
Befruchtung auch für alleinstehende und lesbische Frauen ausspricht.
 
„Warum  soll  die  Möglichkeit  einer  Familiengründung durch künstliche Befruchtung nur he-
terosexuellen Paaren offenstehen? Die bisherige Gesetzgebung stellt eine starke Diskrimi-
nierung  von  alleinstehenden  und lesbischen Frauen dar“,  kritisiert Traschkowitsch,  der hofft,
dass  der  VfGH  der Stellungnahme der Kommission auch folgen wird.   Denn, so Traschko-
witsch:  „Es  ist  höchste  Zeit,  dass  diese Ungleichbehandlung endlich der Vergangenheit
angehört.“
 
Wo Traschkowitsch hier eine Diskriminierung sieht erschließt sich uns nicht. Immerhin spricht
er  selbst  von einer  „Familiengründung“  und da hat es die Natur so vorgesehen,  dass zu
dieser zwei Menschen verschiedenen Geschlechts von Nöten sind. Um nicht ganz unbedeckt
da zu stehen, hängt er sich die „alleinstehenden“ also nicht lesbischen Frauen als Feigenblatt
um.   Diese  sind  es in der Regel auch nicht,  welche lautstark nach künstlicher Befruchtung
rufen  und  Diskriminierung geltend machen wollen,  wenn ihrem Wunsch nicht entsprochen
wird.
 

Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater

Die  Empfehlung  der  Bioethik-Kommission,  künstliche Befruchtung auch für lesbische und
alleinstehende Frauen zuzulassen ist unserer Ansicht nach dem Kindeswohl abträglich.  Hier
wird  auf  dem  Rücken  der  Kinder versucht,  gesellschaftspolitische Wunschvorstellungen
durchzusetzen, die darauf abzielen, den traditionellen Familienbegriff völlig aufzulösen.
 
Die gültige Regelung, wonach die medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in Ehen oder
Lebensgemeinschaften  von  Männern und Frauen zulässig ist,  hat nämlich einen Sinn.  Es
wird das Wohl der Kinder gesichert.
 
Kinder haben das Recht auf beide Eltern. Deshalb sind die ideologisch motivierten Träumer-
eien zum Thema künstliche Befruchtung klar abzulehnen.    Es kann nicht angehen, Kinder
dazu  zu zwingen,  mit zwei Müttern oder nur mit einer Mutter unter bewusster Ausschalt-
ung  des  Vaters  aufwachsen  zu  lassen.   Dass in einem solchem Fall Kinder bewusst der
Gefahr  eines Traumas ausgesetzt werden,  wird schon allein durch Scheidungswaisen be-
wiesen.
 
Die Geister, die durch die Einführung der eingetragenen Partnerschaften für Homosexuelle
gerufen wurden, wird man nun nicht mehr los.   Es war logisch und gerade von den linken
Parteien auch erwünscht, dass weitere Schritte folgen werden, die homosexuellen Paaren
ein Familienleben mit Kindern ermöglichen.
 
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2012-04-18
 

Soziale Kälte TEIL2


Soziale Kälte TEIL1

….. können wir mit einem  Fall beweisen,  der sich durch besondere soziale Kälte auszeich-
net. Die vierfache und alleinerziehende Mutter,  Irene R., wird ab 1. September 2011, mit
ihren Kindern  (von 6 bis … ) weiterlesen ….
Den obig angeführten Beitrag brachten wir 29.April 2011.  Eigentlich dachten wir,  dass
von der  Vorsitzenden der Wohnungskommission,  Dr. Helene Klaar, ein Echo kommen
wird.  Zeigt sich doch die  Wiener Rechtsanwältin  als  wackere  Kämpferin  für  benach-
teiligte  Frauen und  setzt  sich  unermüdlich  für die Rechte von Frauen ein.  Dies kann
man zumindest  zahlreichen Pressaussendungen, diversen Publikationen und Aussagen
von Frau Dr. Klaar entnehmen.

Keine Reaktion von Dr. Klaar

Doch die honorige Rechtsanwältin hatte offenbar Besseres zu tun,  als sich um  ein be-
rechtigtes Anliegen  einer vierfachen  und alleinerziehenden  Mutter zu kümmern.  Frau
Dr. Klaar  zog es  vor nicht zu reagieren.  Dafür hat die  auflagenstärkste Tageszeitung
Österreichs reagiert. In der heutigen Kronen-Zeitung ist nachfolgender Artikel zu lesen.
Screen: Krone Printausgabe vom 25.05.11
Wir möchten uns beim  FP-Klubobmann Johann Gudenus,  sowie beim zuständigen Redak-
teur der Krone-Zeitung bedanken,  dass sie uns in der Angelegenheit  dieser Frau  zu helfen
unterstützen.  Vielleicht reagieren  nun die Verantwortlichen  und lassen eine  vierfache Mut-
ter nicht in einer unverständlichen sozialen Kälte erfrieren.
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2011-05-25
 

Bildungsrevolution


Keine Eigeninitiative mehr?

Das waren noch  Zeiten als Peko Baxant  eigenständige Beiträge  auf seiner Webseite ver-
fasste.  Diese lieferten immer  wieder Stoff für ERSTAUNLICH-Beiträge. Heute übt sich der
gefallene  SPÖ-Berufsjugendliche offenbar  nur mehr im wörtlichen Abschreiben von APA-
OTS-Aussendungen, welche von seinen Genossen verfasst wurden.


Screen: pekobaxant.at

Unter diesem LINK können Sie den Originaltext der APA-OTS-Aussendung downloaden. In
dieser lobt sich der SPÖ-Bildungsstadtrat Christian Oxonitsch selbst über den Klee.

Eine Aussage  ist uns  besonders aufgefallen  und wir geben  diese wörtlich wieder:  „Die
Einführung des  verpflichtenden letzten Kindgartenjahres habe zudem bessere Einstiegs-
möglichkeiten in die  Volksschule geschaffen:  Das 1 + 1 Fördermodell stellt  sicher, dass

kein Kind ohne entsprechende Deutschkenntnisse vom Kindergarten in die Schule wech-
selt.“

Bildungsstadtrat Peko Baxant?

Wir haben  unserer Fantasie  etwas freien  Lauf gelassen  und uns  vorgestellt was passiert
wäre, wenn Baxant an Stelle von Oxonitsch Bildungsstadtrat geworden wäre. Welche Lehr-
behelfe  hätte  Baxant empfohlen  und  wie  hätte wohl  der erste  vollständige Satz  in deut-
scher  Sprache  gelautet,   den der  hoffnungsvolle Wiener  Nachwuchs von  sich  gegeben
hätte?

Nachdem der  Ex-Berufsjugendliche Baxant  ein glühender  Verehrer des Skandalrappers
Nazar ist,  wäre es  unter  Umständen  im Bereich  des Möglichen gewesen,  dass zum Er-
lernen der deutschen Sprache,  Rap-Cds dieses Sängers als  Lehrbehelfe verteilt worden
wären.  Dann hätte  der erste  vollständige Satz  in  deutscher  Sprache vermutlich  so ge-
lautet: „Hey ich ficken deine Mutter!“

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2011-05-10
 

Wenn der Vater mit dem Sohne


Inzest bald straffrei?

Heute wollen wir  ausnahmesweise,  wieder einmal einen  kleinen Ausflug ins Ausland unter-
nehmen. Grund dafür ist die erstaunliche Idee  der Schweizer Regierung,  den Inzest straf-
frei  stellen zu wollen.  Laut einem Entwurf des neuen Strafgesetzes,  soll eine einvernehm-
liche  Liebesbeziehung  zwischen  zwei erwachsenen  Blutsverwandten künftig  nicht  mehr
geahndet werden.

Grund für diese Idee, die jegliche moralische  Werte missen lässt,  ist dass in der Schweiz
kaum Verurteilungen wegen Inzest gefällt werden.  Laut dem  Bundesamt für Statistik kam

es zwischen 1984 und 2007,  pro Jahr durchschnittlich zu drei bis vier Urteilen.

Erstaunliche Logik

Folgt man  nun der Logik der  Eidgenossen,  müssten alle  Delikte straffrei  gestellt werden,
die nicht mehr als vier Verurteilungen im Jahr zur Folge haben. Da werden in der Schweiz
zukünftig auch die Mörder frei herumlaufen, wenn ein derartiges Argument zur Straffreiheit
dient.  Denn mehr als vier jährliche Aburteilungen wegen Mordes,  hat unser Nachbarland
nicht aufzubieten.

Textänderungen für Nazar

Aber zurück zum Thema. Geht es nach dem Willen der Schweizer Regierung,  könnten zu-
künftig Mütter mit ihren Söhnen ins Bett hüpfen, um geschlechtlich zu verkehren. Das hätte
zur Folge, dass der Busenfreund des SPÖ-Jugendsprechers Peko Baxant, der Skandalrap-
per „Nazar“, seine Texte geringfügig abändern müsste. Statt  „ich ficke deine Mutter“, muss
der Text in Zukunft  „ficke deine Mutter selbst“  lauten.

Wann melden sich die Grünen zu Wort?

Nun warten wir gespannt darauf wieviel Zeit verstreichen wird, bis unsere Grünen auf den
„Schweizer Zug“  aufspringen werden.  Wir trauen  diesen vorbehaltlos zu,  dass sie dem-
nächst die Straffreiheit für Inzest fordern werden und die Schweiz als Vorbild hinstellen.

Sollte  dieses  perverse Szenario wirklich  Realität werden und Mütter könnten in  Zukunft
straffrei  mit ihren  Söhnen,  oder  Väter mit den  Töchtern  geschlechtlich verkehren,  wird

automatisch „Phase 2“ in Kraft treten.

Phase 2

Eine derartige Tolerierung von Inzest wird sofort Homosexuelle auf den Plan rufen,  denn
was Heteros dürfen muss auch  Lesben und Schwulen zugestanden werden.  Ansonsten
wird sofort die  Diskriminierungskeule  geschwungen.  Jedenfalls würde der Satz  „Wenn
der Vater mit dem Sohne“ eine neue Bedeutung bekommen.

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2010-12-11
 

Museumsdirektor als Steuergeldverschwender?


Geburtstagsfeier für die Mutter

Fröhliche Urstände dürfte der  Direktor des Museums für  Angewandte Kunst,  Peter Noever,
in dem ihm anvertrauten Museum (MAK) feiern, soferne man den Worten des Abgeordneten
Wolfgang Zinggl (Grüne) Glauben schenken darf.

So soll Noever im  MAK  für seine Mutter eine Geburtstagsfeier  veranstaltet haben.  Wir sind

auch dafür Mütter in Ehren zu halten, allerdings sollte man für die Spesen selbst aufkommen.
Noever soll aber weder die Kosten für die Saalmiete, noch die angefallenen Personalkosten
bezahlt haben, weiß Wolfgang Zingl zu berichten.

Betriebsausflug in der Luxuslimosine

Auch ein Betriebsausflug nach Brtnice (Tschechische Republik) erscheint in einem erstaun-
lichen Licht. Während die Angestellten im Bus befördert wurden, soll es Noever vorgezogen
haben, ein Limousinen-Service samt Fahrer, für die Beföderung seiner Person zu benutzen.

Die Liste der Erstaunlichkeiten setzt sich  noch endlos weiter fort.  Wir zitieren aus der parla-

mentarischen Anfrage des Grünabgeordneten Wolfgang Zingl, deren kompletter Inhalt unter
diesem „Link“  downgeloadet  werden kann.

Textausschnitt aus der parlamentarischen Anfrage

Anfrage des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für
Unterricht, Kunst und Kultur betreffend das Amtsverständnis des MAK-Direktors Peter Noe-
ver. Im Museum für angewandte Kunst herrsche ein „Klima der Verängstigung“,  berichtete
die APA am 12. Oktober 2010.

Peter Noever, seit 1986 im Amt und damit der längstdienende  Direktor eines Bundesmu-
seums,  ist nicht nur  für seinen autokratischen  Führungsstil und seine  cholerischen Aus-
brüche  gegenüber MitarbeiterInnen bekannt,  sondern liegt auch seit Jahren mit dem Be-
triebsrat im Clinch,  gefällt sich insbesondere  in der kalifornischen  Expositur des MAK in

Los Angeles in der Rolle des „big spender“, dessen Spesenkonten scheinbar unerschöpf-
lich sind, und vermittelt ganz allgemein den Eindruck, als könne er zwischen seiner Per-
son und seiner Funktion nicht mehr unterscheiden.

Eine Vielzahl von Augen- und  Ohrenzeugen in den USA wundert sich seit Jahren darüber,
dass all die Essenseinladungen, Mitbringsel, Gefälligkeiten und Luxuseinkäufe, mit denen
Peter Noever  einen großen  Personenkreis verwöhnt,  offensichtlich  ohne zu  murren von

den österreichischen SteuerzahlerInnen beglichen werden.

Darüber hinaus haben sich einige weitere Verdachtsmomente und Vorwürfe zu einem der-

artig bizarren Sittenbild verdichtet, dass eine Involvierung Ihres Ministeriums unabdingbar
scheint.

Mini-Kim Il Sung

Selbst der  sonst so  zurückhaltenden  Bundesministerin  für  Unterricht,  Kunst und  Kultur,
Claudia Schmied, dürfte in Angesicht dieser Vorwürfe die Hutschnur geplatzt sein und kün-
digte eine „Sonderprüfung“ in der Causa Noever-MAK an.

Peter Noever hatte als Verherrlicher des Diktators Kim Il Sung, dem  nordkoreanischen Ver-
brecherregime und dessen  krimineller Propagandkunst eine eigene „Ausstellung“  ermög-

licht und gewidmet.

Sollten die Anschuldigungen des Grünen Wolfgang Zinggl wirklich den Tatsachen entspre-

chen so hat es den Eindruck, dass sich Peter Noever für eine Art Mini-Kim Il Sung hält und
in seinem Reich dem MAK dementsprechend verfährt.

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2010-10-31
 

Kinderfabrik für Homosexuelle?


Kritik an Retortenbefruchtung für Homosexuelle

Bei der gestrigen Sitzung des österreichischen Nationalrates, reagierte der Abgeordnete
Josef Jury (o.F.) auf die Rede der Abgeordnete Daniela Musiol (Grünen) mit der Feststell-
ung, Familie müsse Familie bleiben, nämlich Vater, Mutter und Kinder. Es sei abzulehnen,
dass Lesben und Schwule die Retortenkinder der Gesellschaft aufziehen.

Jurys Aussage, dass weder die Freiheitlichen noch er zur Verfügung stehen werden, dass
Lesben und Schwule die Retortenkinder unserer Gesellschaft aufziehen, ließ nicht lange
auf ein Echo warten.

Wer ist hier wirklich realitätsfremd?

Das virtuelle Sprachrohr der militanten homosexuellen Szene, Oliver Ritter, reagierte
prompt. Im gestrigen Beitrag in seinem Online-Magazin, dass sich fast auschliesslich
nur mit dem Thema der armen benachteiligten Homosexuellen beschäftigt, versuchte
er Jury zur Schnecke zu machen.

Er warf Jury Realitätsferne, Intoleranz und Menschenverachtung vor. Ausserdem unter-
stellte er ihm  alle  Menschen zu beleidigen,  welche nicht auf natürlichen  Weg Kinder
zeugen können. Ritter stellte noch provokant die Frage in den Raum ob Retortenkinder,
Kinder zweiter Klasse sind und dies offensichtlich dem Weltbild von Jury entspricht.

Irgendwie scheint Ritter die  Realität noch immer nicht  wahrgenommen zu haben.  Auch

wenn es ihm nicht gefällt, hat es die Natur so eingerichtet, dass zur Zeugung von Kindern
noch immer  Mann und Frau erforderlich sind. Also scheint die  Realitätsferne bei Oliver
Ritter zu liegen.

Das Argument mit der Tierwelt greift nicht mehr

Zwar argumentieren Homosexuelle immer wieder damit, dass gleichgeschlechtliche Bezieh-
ungen völlig  normal sind,  da sie ja auch in der Tierwelt vorkommen. Was wir davon halten,
ist bereits in  zahlreichen Beiträgen  festgehalten.  Wir vertreten  nach wie vor die Meinung,
dass Homosexualität evolutionsbedingt nicht normal, sondern lediglich eine sexuelle Aus-
richtung oder Vorliebe ist.

Die Natur hat hier beim Menschen eindeutige Schranken gesetzt.  Gleichgeschlechtliche
Paare können  auf natürlichen Weg  keine Kinder zeugen.  Aus diesem Grund wollen sie

sich der technischen Medizin bedienen und werfen Gegnern dieser Methode Intoleranz
und Menschenverachtung vor.

Für Heteropaare ist die künstliche Befruchtung in der Retorte oft der letzte Ausweg, sich ihren

Kinderwunsch zu erfüllen.  Dagegen ist auch nichts einzuwenden, denn der  Natur ein wenig
nachzuhelfen ist legal.

Die Natur lässt sich nicht ungestraft betrügen

Allerdings finden wir Menschen die auf Grund ihrer sexuellen Vorliebe von Natur aus keine
Kinder zeugen können und sich der  Retortenbefruchtung bedienen wollen,  intolerant und menschenverachtend.  Denn diese wollen die  Natur betrügen  und schaden dadurch den
künstlich produzierten Kindern.

Die menschliche  Gesellschaft ist seit ihrem  Bestehen so eingerichtet,   dass es Vater und
Mutter gibt. Dies sind auch die  Beziehungspersonen für die Kinder.  Bedenkt  man welche
sozialen Probleme bereits bei Scheidungswaisen erwachsen, kann man es sich ausmalen

wie es Kindern in der Schule ergehen wird, die zwei Väter oder zwei Mütter haben.

Kinder sind sehr direkt

Sie werden dem Spott und Hohn ihrer Mitschüler(innen) ausgesetzt sein, denn Kinder halten
mit ihrer Meinungsäußerung nicht hinter dem Berg. Wer kann sich nicht an den rothaarigen
oder fettleibigen Mitschüler erinnern, der ständig die Zielscheibe von Agressionen seiner
Klassenkameraden war.

Man braucht nicht viel Fantasie zu haben um sich vorzustellen, wie es jenen Kindern ergehen

wird,  die auf die  Frage wie ihre Mama und ihr Papa heißt,  mit Karl  und Franz  anworten. Die
soziologischen Konsequenzen für diese Kinder sind zur Zeit noch gar nicht abzuschätzen.

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2010-07-08
  

Meinungsfreiheit in Gefahr?


Die Gefahr der freien Meinungsäußerung

Unser gestriger Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ war keine Sympathiekundgebung für den
ehemaligen Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig Adamovich. Wir wollten mit
diesem Beitrag aufzeigen, dass es auch in Österreich gefährlich sein kann, seine Meinung
frei zu äußern.

Perverses Kinderfoto

Dazu wollen wir ein Beispiel anführen. Wie sich etliche Leute sicher noch erinnern
können, erschien nach der Flucht von Natascha Kampusch, in einer Zeitung ein perverses
Kinderfoto von ihr. Auch etliche Medien haben dies damals zum Anlass genommen, darüber
zu berichten.

Dies ist ein Auszug aus einem „Spiegel Online“-Beitrag aus dem Jahre 2006.

Das Buch beschuldigt vor allem Kampuschs Eltern, sie hätten ihr Kind stark vernachlässigt.
Die Autoren verweisen auf Fotografien, die der Sonderkommission Natascha kurz nach

ihrem Verschwinden 1998 vorgelegen haben. Sie sollen das Mädchen in Posen gezeigt
haben, die den damaligen Ermittlungsleiter Max Edelbacher dazu veranlasst haben, von
sexuellem Missbrauch vor Nataschas Entführung auszugehen.
 
Die Ermittlungen im engsten familiären Umfeld seien aber erfolglos geblieben: „Wir konnten
nichts beweisen“, zitiert die Schweizer Zeitung 20Minuten“ den 62-Jährigen. Dem Interview
mit Edelbacher zufolge war das Mädchen auf einem Bild fast nackt zu sehen, bekleidet ledi
-glich mit Stiefeln, Peitsche und einem kurzen Top.

Die Eltern hätten damals gesagt, die Fotos seien aus „Jux“ entstanden. Nataschas Schwester
Claudia habe sie gemacht.

Muß man seine Meinung für sich behalten?

Wenn sich nun jemand auf Grund des Fotos oder diverser Berichtertattungen darüber seine
Meinung gebildet hatte, müßte er diese für sich behalten, zumindest wenn es nach dem
Urteil der Richterin Birgit Schneider geht. Ansonsten läuft er in die Gefahr, sich der  „Üblen
Nachrede“ strafbar zu machen.

Wußte Adamovic was er tat?

So erging es auch dem Spitzenjuristen Dr. Ludwig Adamovich, der es eigentlich besser wissen
müßte. Also gehen wir davon aus, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts-
hofes genau wußte was er tat und sich auch im Recht sah, als er seine Meinung kundtat. Das
ihn eine Ex-Kollegin derart abservierte, mit dem wird er wohl nicht gerechnet haben.

Irrige Rechtsmeinung

Die Richterin Birigt Schneider ließ keine Beweisanträge zu. Die immer  wieder verbreitete
Meinung, dass beim Delikt der üblen Nachrede, Beweise nicht zulässig sind wenn sie die
Privatsphäre von Personen betreffen, können wir nicht teilen.

Der Beweis muss nur mit der Behauptung in einem Zusammenhang stehen. Ob das bei der

von Adamovich genannten Zeugin zutraf, konnte die Richterin gar nicht wissen, da sie die
Zeugin als Beweis bereits im Vorfeld im ablehnte.

Warum wurde die Zeugin nicht gehört?

Es wäre also im Sinne der Rechtsfindung nicht zuviel verlangt gewesen, die Zeugin anzu-
hören und danach zu entscheiden, ob diese glaubwürdig ist oder nicht. So erscheint uns
diese Verhandlung als Farce, bei der die Richterin gleich das Urteil verkünden hätte können
ohne einen Prozeß durchzuführen.

Ein Freispruch hätte Signalwirkung

Daher hoffen wir, dass dieses Urteil in der Berufung aufgehoben wird. Nur ein Freispruch
von Adamovich hätte die erforderliche Signalwirkung, dass in Österreich die verfassungs-
mäßig gewährleistete Meinungs- und Redefreiheit nicht nach Gutdünken abgestellt werden
kann.

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2009-12-25
  

Weihnachtsüberraschung


Kampusch und keine Ende

Der „Jahrhundertfall“ Kampusch lässt die österreichische Justiz nicht ruhen. Abgesehen
davon dass immer wieder der Eindruck entstand, dass an einer restlosen Aufklärung ohne-
hin kein wirkliches Interesse bestand, kommt jetzt die erste Nachgeburt ans Tageslicht.

Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Leiter der Evaluierungskom-

mission Ludwig Adamovich, musste nun ein erstaunliches Urteil einer Ex-Kollegin zur
Kenntnis nehmen.

Ist freie Meinungsäußerung üble Nachrede?

Die Richterin Birgit Schneider verurteilte Adamovic wegen übler Nachrede und verhängte
eine Geldstrafe von 10.000,- Euro, die Hälfte davon bedingt. Sie befand das der ehemalige
Höchstrichter, ein gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt hatte,
dass geeignet war, die Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny in der Öffentlichkeit
verächtlich zu machen.

Meinung über Mutter/Tochterverhältnis

Nun was hatte Adamovic bösartiges behauptet? Beschuldigte er Sirny etwa gegen das
Gesetz verstoßen oder sittlich unmoralische Tätigkeiten ausgeübt zu haben? Mitnichten,
er erlaubte sich lediglich seine Privatmeinung über das Mutter/Tochterverhältnis kundzu
-tun.

Adamovic hatte in Interviews gesagt, dass es seiner Meinung nach Natascha in ihrer
Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als das was sie davor daheim erlebt habe.
Diese Meinung leitete er aus einer Aussage des Kinderpsychiater Max Friedrich ab, der

unmittelbar nach der Entführung mit der Mutter gesprochen hatte und dabei eine „große
Distanz“ zur Tochter feststellte, da sich diese nur „abfällig“ über Natascha äußerte.

Keine Erfüllung des Tatbestandes

Die bis zur Nataschas Flucht völlig unbekannte Brigitte Sirny, klagte daraufhin den ehe-
maligen Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich. Worin bei dieser Aussage
der Tatbestand einer üblen Nachrede erfüllt wird, ist wohl für jeden Menschen mit normalen
Rechtsempfinden nicht nachvollziehbar.

Der verurteilte Ludwig Adamovic, vertreten durch Christoph Herbst, meldete umgehend volle
Berufung an. Was sich die Richterin bei ihrem Urteilsspruch gedacht haben mag, wird wohl
für immer ihr Geheimnis bleiben.

Ob das für die weitere Karriere föderlich war?

Ob sich die Richterin Birgit Schneider mit diesem erstaunlichen Urteil selbst einen Gefallen
getan hat ist fraglich. Wenn Herr Adamovich noch über Beziehungen verfügt, sollte er diese
nützen um diese Richterin in die Schranken zu weisen.

Denn eine freie Meinungsäußerung die keineswegs beleidigend war und in gesitteter Form

von sich gegeben wurde, mit einer Verurteilung wegen übler Nachrede zu „belohnen“ ist
wohl mehr als erstaunlich.

Urteil wird nicht halten

Wir glauben das dieses Urteil im Berufungsverfahren aufgehoben wird. Dies wird auch im
Sinne einer freien Meinungsäußerung notwendig sein, denn wenn das Urteil der Richterin
Schneider Schule machen würde, dann kann man dem demokratischen Recht der freien
Meinungsäußerung nur mehr  „eine gute Nacht“  wünschen.

*****

2009-12-24
  

Inhalts-Ende

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