Beitragszahler und ihre Angehörigen zuerst behandeln


Wenn es keine lebensbedrohenden Akutfälle

sind, dann Asylwerber bitte hinten anstellen

„Dass in Wien Asylwerber in Krankenhäusern,  nur weil sie in Begleitung eines Dolmetschers
ihren  Gesundheitszustand  artikulieren  müssen,  den  beitragszahlenden  Versicherten und
ihren  Angehörigen  vorgezogen  werden,  ist ein Skandal.   Dass hier die rot-grüne Willkom-
menskultur  auf  dem  Rücken  der  angestammten  Patienten  ausgetragen  wird  und diese
deshalb  oft stundenlang auf eine Behandlung warten müssen,  ist sofort abzustellen:  Diese
Versicherten  sind  zuerst  zu  behandeln,  dann  erst  die  Mitglieder der von der österreich-
ischen  Bundesregierung  verursachten  Asylwerber-Flut,   die  das  heimische  Gesundheits-
wesen  zum  Nulltarif  ausnutzen.   Wenn es keine  lebensbedrohenden Akutfälle sind, dann
Asylwerber   bitte   hinten   anstellen,  das  muss   für  die   Zukunft  die   Devise  in  unserem
Gesundheitssystem  sein“,  forderte  heute  FPÖ-Gesundheitssprecherin  NAbg. Dr. Dagmar
Belakowitsch-Jenewein.
Um dies sicherzustellen, wird die FPÖ in der kommenden Plenarsitzung einen entsprech-
enden  Antrag  einbringen,  der  die  Krankenanstaltenträger  dazu  anweist,  keine  Zwei-
klassengesellschaft   mehr  bei  der   Behandlung  zu   Lasten  der  heimischen  Patienten
zuzulassen.
„Am besten wäre es,  die gesamte  Asylwerber-Gesundheitsversorgung – und  diese sollte
sich  auf  die  Basis- und  Akutversorgung  beschränken – in den nun durch  SPÖ und ÖVP
beschlossenen Feldspitälern in den Aufnahmezentren zu konzentrieren.  Dann hätte man
auch Kostenwahrheit, was diese gesamte Völkerwanderung auch gesundheitsökonomisch
die Versichertengemeinschaft und die Steuerzahler kostet“, so Belakowitsch-Jenewein.
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2016-02-08

Adventure-Job bei Ute Bock


Ehrenamtlichkeit erspart Lohn und Sozialabgaben

Nachfolgend  interessantes  Stellenangebot  haben  wir auf dem Facebook-Account von „Ute
Bock Unterstützen“ entdeckt. Wie bei fast alle Schnorrer-Organisationen im Gutmenschen-
format,  wird  auch  hier  Arbeitsleistung  gegen Nulltarif abverlangt und der Job als „ehren-
amtlich“ tituliert.  Das erspart nämlich eine Pflichtanmeldung nach dem ASVG und die damit
verbundene Entrichtung von Sozialabgaben.
 
Screen: facebook.com
 
Aber  wesentlich  interessanter als die Flucht vor den Sozialabgaben erscheint uns der Inhalt
des  Stellenangebotes.   Offensichtlich  in  Ermangelung der physischen Kräfte von Frau Bock,
werden Mitarbeiter(innen) gesucht, welche auch eine dementsprechende Konsequenz an den
Tag legen können. Diese Tatsache erscheint uns sehr interessant. Erledigte Ute Bock in ihren
jungen Jahren ihren Job  – durch Verteilung der  üblichen Detschn – selbst,  scheint man nun
einen würdigen Nachfolger bzw. Nachfolgerin zu suchen.
 

Traut Ute Bock ihren eigenen Schützlingen nicht?

Erstaunlich finden wir auch,  dass  der  Mitarbeiter  im  Konfliktfall  vermitteln  muss.  In An-
betracht der Tatsache,  dass das Haus Zohmanngasse 28 ohnehin keinen guten Ruf genießt
und es kurz nach seiner  Wiedereröffnung  wieder zu einer Gewalttat kam,  wäre hier wohl
ein Türsteher mit Kampfsportausbildung  statt einem Nachportier gefragt.
 
Laut  dem  Stellenangebot  sind  in dem Haus größtenteils Männer verschiedenster Nationali-
täten untergebracht.  Unter Männer verstehen wir erwachsene Personen. Das bringt uns zur
berechtigten Frage, warum diese Leute nicht selbst in der Lage sind den Posten eines Nacht-
portiers  zu besetzen?   Könnte es sein,  dass Ute Bock ihrem eigenen Klientel nicht vertraut?
Diese  Frage  erscheint  uns  auch deshalb interessant,  versucht doch Frau Bock permanent
ihre Schützlinge,  den misstrauischen und zum Teil leidgeprüften Anrainern,  als friedfertige
Menschen zu „verkaufen“.
 
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2012-10-17
 

Wer ist der David Copperfield bei SOS-Mitmensch?


Inseratentextänderungen am laufenden Band

Nachdem  wir  mit  unserem Beitrag  „SOS-Mitmensch zahlt keinen Lohn….“  für ein wenig
politischen Zündstoff gesorgt haben, hat man bei der Gutmenschen-Organisation still und
heimlich den Inseratentext geändert.
 
So sah das ursprüngliche Inserat aus……
Screen: SOS-Mitmensch
… und wurde dann vorerst dahingehend geändert:
Screen: SOS-Mitmensch
Dem  menschenunwürdigen  Stellenangebot  (keinen  Lohn  für Arbeit)  wurde  der  Satz
„Interessierte Studierende,  die sich das unbezahlte Praktikum für ihr Studium anrechnen
lassen können,…..“ beigefügt. Eigentlich schade, dass man dieses Inserat nicht so stehen
gelassen hat,  denn wir hätten auch dieses medial in der Luft zerrissen.  Offensichtlich hat
man  bei  SOS-Mitmensch in letzter Sekunde mitbekommen,  dass auch Praktikanten ein
Recht auf Bezahlung haben.
Hierzulande gibt es ein gesetzlich verankertes Recht auf Bezahlung eines Praktikanten, doch
„wo kein Kläger, da kein Richter“, sagt Andreas Kolm, Jugendsekretär bei der Gewerkschaft
der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-DJP). Weiterlesen unter……
Offenbar in oben angeführter Erkenntnis gelangt,  änderte man bei SOS-Mitmensch noch-
malig  den  Inseratentext.   Aus  dem/der  Praktikant(innen) wurden plötzlich  ein(e) ehren-
amtliche Mitarbeiter(in). Bei  dieser raschen und erstaunlichen Verwandlung wäre selbst der
Magier David Copperfield vor Neid erblasst.
Screen: SOS-Mitmensch
Abgesehen  davon,  dass auch dieses Angebot menschenunwürdig und unmoralisch bleibt
fragen  wir  uns,  ob man bei SOS-Mitmensch Personen die sinnerfassend lesen können für
komplette  Idioten hält.   Zuerst wird ein(e) Praktikant(in) zum Nulltarif gesucht.  Nachdem
wir diesen Skandal aufgedeckt haben und dementsprechender politischer Druck ausgeübt
wurde, mutiert der/die Praktikant(in) in Windeseile zum/zur ehrenamtlichen Mitarbeiter(in).

Für eine Stellungsnahme nicht erreichbar

Was  uns aber am meisten erstaunt ist die Tatsache,  dass sich eine politisch links orientierte
Organisation  einer  Gangart  bedient,  die  bereits  schon  in  der Vergangenheit zu Klassen-
kämpfen und kommunistischen Manifesten geführt hat.   Wir halten nochmals dezidiert fest,
dass es ein fundamentales Menschrecht ist, für seine erbrachte Arbeitsleistung ein gerechtes
Entgelt  zu erhalten.   Wer einen Menschen für sich arbeiten lässt ohne diesen zu entlohnen,
macht sich der Ausbeuterei schuldig und verstoßt damit gegen ein Menschenrecht.
Da  wir  bei  ERSTAUNLICH fairen Journalismus betreiben, wollten wir den SOS-Mitmensch –
Sprecher,  Alexander Pollak,  um eine Stellungsnahme ersuchen.   Wir wollten ihn bezüglich
des  erstaunlichen  Stellenangebotes  und seinem Gehalt   – den wir in der oberen Manager-
ebene vermuten –  befragen.   Alexander Pollak war trotz mehrmaligen Versuchen für eine
Stellungsnahme  nicht  erreichbar.   Auch  der  von  seiner  Mitarbeiterin immer wieder ver-
sprochene Rückruf erfolgte nicht.
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2012-05-22
 

Benzin zum Nulltarif


Augen auf und vergleichen

Wer  mit  geöffneten  Augen durch die Stadt Wien fährt,  kann erstaunliche Dinge ent-
decken, wie unsere nachfolgenden Fotos unter Beweis stellen. Diese wurden vorgestern
geschossen.

 

Fotos: © erstaunlich.at

 

Die BP-Tankstelle auf der Laaer Berg Straße im 10. Wiener Gemeindebezirk verlangt pro
Liter Dieseltreibstoff 1,359 -für Superbenzin 1,357 und für Benzin (91 Oktan) 1,395 Euro.

 

Keine 10 Fahrtminuten später auf der Klederinger Straße gibt es eine Diskonttankstelle
namens „Champion“.   Dort schlägt sich der Literpreis Dieseltreibstoff mit  1,299  und
Superbenzin mit 1,360 Euro zu Buche.
 
Und wenn man der Preisanzeigetafel Glauben schenken darf, gibt es Benzin (91 Oktan)
zu konkurrenzlosen Preis von sage und schreibe „Null“ Euro pro Liter.

 

Fotos: © erstaunlich.at

 

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2011-09-18
 

Gratisarbeit und Kondomverzicht


Kondomverwendung kann zum Selbstmord führen

Gestern erreichte uns ein Mail der Frau Alex Gritsevskaja. Sie wies uns auf ein Kommentar
des Users „Finder“ zu diesem  „Beitrag“  hin. In diesem geht es um einen  „Artikel“  auf der
Webseite  „die-frau.at“,  in dem Frauen angeraten wird,  beim Geschlechtsverkehr  auf ein
Kondom zu verzichten,  weil deren Verwendung  Asthma,  Allergien und Gebärmutterkrebs
auslösen,  ja sogar zu  Selbstmordversuchen führen kann.  Diese absurde  Empfehlung ist
unserer Ansicht nach bereits gesundheitsgefährdend.

Der  „die-frau.at“- Mitarbeiterin ist es peinlich

Der ERSTAUNLICH-User „Finder“ wies in seinem Kommentar darauf hin, dass Gritsevskaja
sowohl bei  „die-frau.at“,  als auch bei der Webseite „mokant.at“  redaktionell vermerkt ist.
Jedenfalls ersuchte die junge Dame,  man möge ihren Namen aus diesem Kommentar ent-
fernen.  Da dieses weder  beleidigend oder diskriminierend ist,  können wir diesen Wunsch
leider nicht erfüllen. Frau Alex Gritsevskaja ist durch ihre Internetauftritte selbst in die Öffent-
lichkeit getreten und daher kann ihr Name auch genannt werden.

Uns ist schon klar, dass es speziell einer Frau unangenehm ist, wenn sie mit einem derart
schwachsinnigen  Beitrag über eine  Empfehlung zum Kondomverzicht,  nur annähernd in

Verbindung gebracht wird.

Dies  dürfte  möglicherweise mit ein  wenig schlechtem  Gewissen  zu tun haben,  denn in

ihrem Mail räumt Gritsevskaja ein,  dass sie mit der betreffenden Story nur durch anfällige
Bemerkungen  zu tun  hatte.  Zu ihrer  Ehrenrettung teilt  sie  jedoch  mit,  und  wir  zitieren
wörtlich: „…mich weitgehend von dem im Frauenmagazin veröffentlichten Artikel und dem
darin enthaltenen Schwachsinn vollständig distanziert“.

Journalisten gesucht

Jedenfalls war dies für uns ein Anlass,  der Webseite „die-frau.at“ wieder einmal einen
virtuellen Besuch  abzustatten und  haben dort  ein erstaunliches  Angebot entdeckt. Im
Beitrag  „Journalisten gesucht“  haben  wir  uns über  ein  unmoralisches   Angebot  der
Tageszeitung „Die Presse“  gewundert.  Diese bot  Praktikantenstellen für angehende
Journalisten, für eine monatliche Entlohnung von 500,- Euro brutto an.

Ein Job zum Nulltarif

Damals dachten wir, tiefer geht es wohl nicht mehr. Da unterlagen wir aber einem Irrtum,
denn das Frauen-Online-Fachmagazin  kann es wesentlich besser,  wie Sie nachfolgen-
den Screen entnehmen können.



Screen: die-frau.at

Für diese  im Stellenangebot  umfangreich angeführte  Tätigkeit ohne Entlohnung,  werden

sich wahrscheinlich nur Frauen melden, welche die Story über den empfohlenen Kondom-
verzicht für bare Münze nehmen.  Dies könnte allerdings zur Folge haben,  dass der IQ der
Bewerberinnen  die Zimmertemperatur  nicht überschreiten wird.  Da wollen wir nur hoffen,
dass dies auf eine zukünftig, qualitative Berichterstattung bei „die-frau.at“ keinen Einfluss
haben wird.

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2011-02-19
 

Freispruch für Adamovich


Anschlag auf das Recht der freien Meinungsäußerung

Am  24. Dezember 2009,  wurde  der  ehemalige  Präsident des  Verfassungsgerichtshofes
und  Leiter der  Evaluierungskommission  Ludwig Adamovich,  wegen übler  Nachrede ver-
urteilt. Was hatte der pensionierte Spitzenjurist angestellt,  um sich ein derartiges Urteil der
erstinstanzlichen Richterin Birgit Schneider einzuhandeln?

Adamovich  hatte sich erlaubt,  seine subjektive  Privatmeinung  zum  Endlos-Kriminalfall
„Kampusch“  kundzutun.  In Interviews meinte  er zum  Mutter-Tochterverhältnis  (Sirny –
Kampusch), dass es Natascha in ihrer Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als
das was sie davor daheim erlebt habe.

Brigitte Sirny  klagte  daraufhin den  ehemaligen  Verfassungsgerichtshof-Präsident  Ludwig
Adamovich  wegen übler  Nachrede.  Die  Richterin  Birgit Schneider befand,  dass der ehe-

malige Höchstrichter ein gegen die  guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt
hatte. Dieses sei geeignet gewesen, die Klägerin in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen.

In unserem damaligen, zu diesem Urteil verfassten Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ hiel-
ten wir  bereits fest,  dass dieses  Urteil in der  Berufungsinstanz  nicht  halten  werde,  denn
dieses sei ein Anschlag auf das Recht der freien  Meinungsäußerung.  (Folgebeiträge 1./2.)

Freispruch für Ludwig Adamovich

Und unser Spürsinn für normales  Rechtsempfinden sollte uns wieder einmal Recht geben.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) sprach in zweiter Instanz, den ehemaligen Präsiden-
ten des Verfassungsgerichtshofes, frei.

Der OLG konnte dem erstinstanzlichen  Urteil nicht folgen,  da es sich bei der Äußerung von

Adamovich um eine vorsichtige Formulierung handelte und er erkennbar zum Ausdruck ge-
bracht habe,  dass dies seine subjektive  Meinung sei.  Seine Aussage sei vom Grundrecht
auf Meinungsfreiheit gedeckt und der Tatbestand der „Üblen Nachrede“ ist damit nicht ge-
geben.

Zwar  lasse  Adamovichs Aussage mehrere  Interpretationsmöglichkeiten zu,  aber bei der
rechtlichen Beurteilung sei die für den Angeklagten Günstigste heranzuziehen. Und diese
sei nicht geeignet,  Brigitte Sirny in ein negatives Licht zu rücken,  so begründete der Vor-

sitzende des OLG, den Freispruch von Ludwig Adamaovich.

Brigitte Sirny ist entsetzt

Blankes Entsetzen bei der Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny und deren Rechts-
anwalt.  Diese finden das Urteil des OLG  als absolut nicht  nachvollziehbar und skandalös.
Auch  sei  die  Auslegung  des  OLG  weltfremd  und  widerspreche  den  Grundsätzen  des
Medienrechts.

Wir können die Aufregung von Brigitte Sirny sehr gut nachvollziehen.  Denn mit dem vom

OLG gefällten Freispruch,  ist es nämlich  kaum möglich  zivilrechtliche Ansprüche gegen
Adamovich durchzusetzen.  Auf gut Deutsch heisst das,  dass sich Sirny zum Nulltarif tief
gedemütig und gekränkt gefühlt hat.

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2010-12-22
 

Die Unschuldsvermutung gilt nicht


Erstaunliches Erkenntnis des OGH

Der OGH ist zu einem erstaunlichen  Erkenntnis gekommen.  Wenn in einem Beitrag auf
die Unschuldsvermutung von jemanden hingewiesen wird,  ist nicht selten das Gegenteil
gemeint. Dieser Satz werde von den  Medien gerne verwendet, um nicht selbst mit dem
Gesetz in Konflikt zu geraten.

Also was soll man in Zukunft tun?  Den Verweis auf die Unschuldsvermutung weglassen,
um sich eventuell eine Klage einzuhandeln. Mit einer derartigen Rechtsmeinung, würden
sich die meisten Berichterstattungen ad absurdum führen.

Kampf um jeden Leser

Auslöser für dieses erstaunliche OGH-Erkenntnis, war ein Rechtsstreit zwischen der Tages-
zeitung  „Österreich“  und dessen  Herausgeber  Wolfgang Fellner  mit der  Gratis-Zeitung
„Heute“.

„Österreich“  das ist jene  Zeitung  die glaubte,  vom  Online-Magazin  ERSTAUNLICH,
Fotos zum Nulltarif entnehmen zu dürfen. Vor Gericht wurde die Tageszeitung dann eines
Besseren belehrt.
Aber zurück zum Thema. „Österreich“ stritt mit „Heute“ wegen angeblich nicht, oder doch
bezahlter Autobahnvignetten. Nichts besonderes, aber wenn sich zwei nicht leiden können
und um  die Gunst  eines jeden  Lesers buhlen,  ist dies Grund  genug für  eine gerichtliche
Auseinandersetzung. Denn viele Leser bedeuten viele bezahlte Werbeeinschaltungen.

Unschuldsvermutung ist Schuldvermutung

Dieser Rechtsstreit ist auch nicht Thematik dieses Beitrags, sondern dass sich das Höchst-
gericht an der im „Heute-Beitrag“  schriftlich festgehaltenen  Unschuldsvermutung von
Wolfgang Fellner stieß.  Nebenbei  bemerkt war diese überflüssig,  da Schulden ohnehin
keinen strafrechtlichen Tatbestand bilden.
Zu der in der Tageszeitung „Heute“  zitierten Unschuldsvermutung von Fellner, meinte der
OGH wörtlich:  Weshalb der durchschnittliche  Leser aus diesen eindeutigen Formulierun-
gen ableiten soll, dass nicht der Kläger persönlich, sondern eine (nicht einmal von ihm ver-
tretene) Gesellschaft geklagt wurde, ist nicht erkennbar.

Vielmehr zielt der  Artikel durch den  ohne jede Grundlage  erfolgenden  Hinweis auf die Un-
schuldsvermutung in subtiler Weise darauf ab, den Kläger in einen strafrechtlichen Zusam-
menhang zu stellen.“

Aus dem  Zitat des  OGH könnte durchaus abgeleitet werden,  dass  die  Höchstrichter den
österreichischen Durchschnittsleser für einen Vollidioten halten.  Allerdings auch kein  Wun-
der, will uns doch die  Pisa-Studie Glauben machen,  dass die meisten ohnehin nicht sinner-
fassend lesen können.

Lukratives Geschäft für Medienanwälte

Jedenfalls  werden sich KHG  und seine Freunde über eine  derartige Rechtsmeinung des
OGH freuen. Schließlich fetten gewonnene Medienverfahren die Haushaltskassa  dement-
sprechend auf. Wenn diese Meinung richtungsweisend ist,  werden Medienanwälte in Zu-
kunft sehr viel zu tun bekommen.

Denn auch jeder  Ostblockräuber wird sagen,  dass ihm  mit der  Unschuldsvermutung in
einem Zeitungsartikel, ein vorsätzlich schuldhaftes Verhalten unterstellt wurde. Wir fragen
uns manchmal was sich  Höchstrichter eigentlich denken,  wenn sie derartiges der Öffent-
lichkeit kundtun.

*****

2010-12-20
 

Gratis Taxi fahren

  

Neues EU-Verbraucherschutzgesetz 

Die EU plant eine neue Verbraucherschutz-Richtlinie für die „Neuordnung des Verbraucher-
privatrechts in Europa“.
Diese Richtlinie sieht für Fernabsatzverträge und für alle Verträge, die außerhalb von
Geschäftsräumen abgeschlossen werden, sehr strenge Regeln vor. Der Konsument ist berech-
tigt, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Vertrag in Anspruch zu nehmen.
    
Bei derartigen Geschäften muß der Konsument ein Bestellformular unterschreiben, dem ein
„Standard-Widerrufsformular“ beizuliegen hat.
Hier wird es im Dienstleistungsgewerbe, bei dem Aufträge  auf der Strasse abgeschlossen
wurden und kein Vorinkasso getätigt wurde, nach dieser EU-Verordnung recht interessant
werden.

Taxifahrt zum Nulltarif

Rein juristisch könnte man jetzt gratis Taxi fahren. Ein Vertragabschluss über eine Taxifahrt
spielt sich in der Regel ausserhalb eines Geschäftsraumes ab, denn die Strasse wird wohl
nicht als Geschäftsraum zu bezeichnen sein.
    
Der Fahrgast spricht den Taxifahrer auf der Strasse, meist am Taxistandplatz an und
nennt ihm sein Fahrziel. Gemeinsam wird ein Bestellformular ausgefüllt, daß nach dieser
EU-Verordnung gesetzlich zu erfolgen hat.
   
 
Laut EU-Verordnung ist das Gratisfahren juristisch möglich
  
Der Fahrgast setzt sich ins Taxi und der Fahrer bringt ihn an das gewünschte Ziel.
Am Fahrziel angekommen überreicht der Fahrgast statt Geld, daß ausgefüllte
„Widerrufsformular“.
       
Sofern der Taxifahrer jetzt nicht zum ausflippen beginnt, wird er nun sachlich argumen-
tieren, daß er den Auftrag erfüllt habe und der Fahrgast durch seine Dienstleistung
bereichert wurde.
Falsch, denn jetzt kann der Fahrgast entgegnen, daß der Taxifahrer seine Leistung bereits
vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat und daher kein Geld bekommt.
Er habe als Konsument lediglich das 14-tägige Widerrufsrecht in Anspruch genommen.
      
Nun wollen wir uns ein derartiges Szenario in der Praxis gar nicht vorstellen. Aber es
beweist wieder einmal, wie realitätsfremd im  Millionen Steuergelder verschlingenden
EU-Parlament, Gesetze und Verordnungen beschlossen werden oder werden sollen.
       
Stauni
   
2009-02-09

Inhalts-Ende

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