Adventure-Job bei Ute Bock
Ehrenamtlichkeit erspart Lohn und Sozialabgaben
Nachfolgend interessantes Stellenangebot haben wir auf dem Facebook-Account von „Ute Bock Unterstützen“ entdeckt. Wie bei fast alle Schnorrer-Organisationen im Gutmenschen- format, wird auch hier Arbeitsleistung gegen Nulltarif abverlangt und der Job als „ehren- amtlich“ tituliert. Das erspart nämlich eine Pflichtanmeldung nach dem ASVG und die damit verbundene Entrichtung von Sozialabgaben.
Traut Ute Bock ihren eigenen Schützlingen nicht?
Erstaunlich finden wir auch, dass der Mitarbeiter im Konfliktfall vermitteln muss. In An-
betracht der Tatsache, dass das Haus Zohmanngasse 28 ohnehin keinen guten Ruf genießt
und es kurz nach seiner Wiedereröffnung wieder zu einer Gewalttat kam, wäre hier wohl
ein Türsteher mit Kampfsportausbildung statt einem Nachportier gefragt.
Laut dem Stellenangebot sind in dem Haus größtenteils Männer verschiedenster Nationali-
täten untergebracht. Unter Männer verstehen wir erwachsene Personen. Das bringt uns zur
berechtigten Frage, warum diese Leute nicht selbst in der Lage sind den Posten eines Nacht-
portiers zu besetzen? Könnte es sein, dass Ute Bock ihrem eigenen Klientel nicht vertraut?
Diese Frage erscheint uns auch deshalb interessant, versucht doch Frau Bock permanent
ihre Schützlinge, den misstrauischen und zum Teil leidgeprüften Anrainern, als friedfertige
Menschen zu „verkaufen“.
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2012-10-17
Wer ist der David Copperfield bei SOS-Mitmensch?
Inseratentextänderungen am laufenden Band
Nachdem wir mit unserem Beitrag „SOS-Mitmensch zahlt keinen Lohn….“ für ein wenig
politischen Zündstoff gesorgt haben, hat man bei der Gutmenschen-Organisation still und
heimlich den Inseratentext geändert.
So sah das ursprüngliche Inserat aus……




Für eine Stellungsnahme nicht erreichbar
Was uns aber am meisten erstaunt ist die Tatsache, dass sich eine politisch links orientierte
Organisation einer Gangart bedient, die bereits schon in der Vergangenheit zu Klassen-
kämpfen und kommunistischen Manifesten geführt hat. Wir halten nochmals dezidiert fest,
dass es ein fundamentales Menschrecht ist, für seine erbrachte Arbeitsleistung ein gerechtes
Entgelt zu erhalten. Wer einen Menschen für sich arbeiten lässt ohne diesen zu entlohnen,
macht sich der Ausbeuterei schuldig und verstoßt damit gegen ein Menschenrecht.
Da wir bei ERSTAUNLICH fairen Journalismus betreiben, wollten wir den SOS-Mitmensch –
Sprecher, Alexander Pollak, um eine Stellungsnahme ersuchen. Wir wollten ihn bezüglich
des erstaunlichen Stellenangebotes und seinem Gehalt – den wir in der oberen Manager-
ebene vermuten – befragen. Alexander Pollak war trotz mehrmaligen Versuchen für eine
Stellungsnahme nicht erreichbar. Auch der von seiner Mitarbeiterin immer wieder ver-
sprochene Rückruf erfolgte nicht.
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2012-05-22
Benzin zum Nulltarif
Augen auf und vergleichen
Wer mit geöffneten Augen durch die Stadt Wien fährt, kann erstaunliche Dinge ent- decken, wie unsere nachfolgenden Fotos unter Beweis stellen. Diese wurden vorgestern geschossen.


Fotos: © erstaunlich.at
Die BP-Tankstelle auf der Laaer Berg Straße im 10. Wiener Gemeindebezirk verlangt pro Liter Dieseltreibstoff 1,359 -für Superbenzin 1,357 und für Benzin (91 Oktan) 1,395 Euro.
Keine 10 Fahrtminuten später auf der Klederinger Straße gibt es eine Diskonttankstelle namens „Champion“. Dort schlägt sich der Literpreis Dieseltreibstoff mit 1,299 und Superbenzin mit 1,360 Euro zu Buche.
Und wenn man der Preisanzeigetafel Glauben schenken darf, gibt es Benzin (91 Oktan) zu konkurrenzlosen Preis von sage und schreibe „Null“ Euro pro Liter.


Fotos: © erstaunlich.at
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2011-09-18
Gratisarbeit und Kondomverzicht
Kondomverwendung kann zum Selbstmord führen
Gestern erreichte uns ein Mail der Frau Alex Gritsevskaja. Sie wies uns auf ein Kommentardes Users „Finder“ zu diesem „Beitrag“ hin. In diesem geht es um einen „Artikel“ auf der
Webseite „die-frau.at“, in dem Frauen angeraten wird, beim Geschlechtsverkehr auf ein
Kondom zu verzichten, weil deren Verwendung Asthma, Allergien und Gebärmutterkrebs
auslösen, ja sogar zu Selbstmordversuchen führen kann. Diese absurde Empfehlung ist
unserer Ansicht nach bereits gesundheitsgefährdend.
Der „die-frau.at“- Mitarbeiterin ist es peinlich
Der ERSTAUNLICH-User „Finder“ wies in seinem Kommentar darauf hin, dass Gritsevskajasowohl bei „die-frau.at“, als auch bei der Webseite „mokant.at“ redaktionell vermerkt ist. Jedenfalls ersuchte die junge Dame, man möge ihren Namen aus diesem Kommentar ent- fernen. Da dieses weder beleidigend oder diskriminierend ist, können wir diesen Wunsch
leider nicht erfüllen. Frau Alex Gritsevskaja ist durch ihre Internetauftritte selbst in die Öffent- lichkeit getreten und daher kann ihr Name auch genannt werden.
Uns ist schon klar, dass es speziell einer Frau unangenehm ist, wenn sie mit einem derart
schwachsinnigen Beitrag über eine Empfehlung zum Kondomverzicht, nur annähernd in
Dies dürfte möglicherweise mit ein wenig schlechtem Gewissen zu tun haben, denn in
ihrem Mail räumt Gritsevskaja ein, dass sie mit der betreffenden Story nur durch anfälligeBemerkungen zu tun hatte. Zu ihrer Ehrenrettung teilt sie jedoch mit, und wir zitieren
wörtlich: „…mich weitgehend von dem im Frauenmagazin veröffentlichten Artikel und dem
darin enthaltenen Schwachsinn vollständig distanziert“.
Journalisten gesucht
Jedenfalls war dies für uns ein Anlass, der Webseite „die-frau.at“ wieder einmal einenvirtuellen Besuch abzustatten und haben dort ein erstaunliches Angebot entdeckt. Im
Beitrag „Journalisten gesucht“ haben wir uns über ein unmoralisches Angebot der Tageszeitung „Die Presse“ gewundert. Diese bot Praktikantenstellen für angehende Journalisten, für eine monatliche Entlohnung von 500,- Euro brutto an.
Ein Job zum Nulltarif
Damals dachten wir, tiefer geht es wohl nicht mehr. Da unterlagen wir aber einem Irrtum,denn das Frauen-Online-Fachmagazin kann es wesentlich besser, wie Sie nachfolgen- den Screen entnehmen können.


Screen: die-frau.at
Für diese im Stellenangebot umfangreich angeführte Tätigkeit ohne Entlohnung, werden
sich wahrscheinlich nur Frauen melden, welche die Story über den empfohlenen Kondom- verzicht für bare Münze nehmen. Dies könnte allerdings zur Folge haben, dass der IQ der Bewerberinnen die Zimmertemperatur nicht überschreiten wird. Da wollen wir nur hoffen, dass dies auf eine zukünftig, qualitative Berichterstattung bei „die-frau.at“ keinen Einfluss haben wird.*****
2011-02-19Freispruch für Adamovich
Anschlag auf das Recht der freien Meinungsäußerung
Am 24. Dezember 2009, wurde der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes
und Leiter der Evaluierungskommission Ludwig Adamovich, wegen übler Nachrede ver-
urteilt. Was hatte der pensionierte Spitzenjurist angestellt, um sich ein derartiges Urteil der
erstinstanzlichen Richterin Birgit Schneider einzuhandeln?
Adamovich hatte sich erlaubt, seine subjektive Privatmeinung zum Endlos-Kriminalfall
„Kampusch“ kundzutun. In Interviews meinte er zum Mutter-Tochterverhältnis (Sirny –
Kampusch), dass es Natascha in ihrer Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als
das was sie davor daheim erlebt habe.
Brigitte Sirny klagte daraufhin den ehemaligen Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig
Adamovich wegen übler Nachrede. Die Richterin Birgit Schneider befand, dass der ehe-
In unserem damaligen, zu diesem Urteil verfassten Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ hiel-
ten wir bereits fest, dass dieses Urteil in der Berufungsinstanz nicht halten werde, denn
dieses sei ein Anschlag auf das Recht der freien Meinungsäußerung. (Folgebeiträge 1./2.)
Freispruch für Ludwig Adamovich
Und unser Spürsinn für normales Rechtsempfinden sollte uns wieder einmal Recht geben.Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) sprach in zweiter Instanz, den ehemaligen Präsiden-
ten des Verfassungsgerichtshofes, frei.
Der OLG konnte dem erstinstanzlichen Urteil nicht folgen, da es sich bei der Äußerung von
Adamovich um eine vorsichtige Formulierung handelte und er erkennbar zum Ausdruck ge- bracht habe, dass dies seine subjektive Meinung sei. Seine Aussage sei vom Grundrechtauf Meinungsfreiheit gedeckt und der Tatbestand der „Üblen Nachrede“ ist damit nicht ge- geben.
Zwar lasse Adamovichs Aussage mehrere Interpretationsmöglichkeiten zu, aber bei der
rechtlichen Beurteilung sei die für den Angeklagten Günstigste heranzuziehen. Und diese
sei nicht geeignet, Brigitte Sirny in ein negatives Licht zu rücken, so begründete der Vor-
Brigitte Sirny ist entsetzt
Blankes Entsetzen bei der Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny und deren Rechts-anwalt. Diese finden das Urteil des OLG als absolut nicht nachvollziehbar und skandalös.
Auch sei die Auslegung des OLG weltfremd und widerspreche den Grundsätzen des Medienrechts.
Wir können die Aufregung von Brigitte Sirny sehr gut nachvollziehen. Denn mit dem vom
OLG gefällten Freispruch, ist es nämlich kaum möglich zivilrechtliche Ansprüche gegen Adamovich durchzusetzen. Auf gut Deutsch heisst das, dass sich Sirny zum Nulltarif tief gedemütig und gekränkt gefühlt hat.*****
2010-12-22Die Unschuldsvermutung gilt nicht
Erstaunliches Erkenntnis des OGH
Der OGH ist zu einem erstaunlichen Erkenntnis gekommen. Wenn in einem Beitrag auf
die Unschuldsvermutung von jemanden hingewiesen wird, ist nicht selten das Gegenteil
gemeint. Dieser Satz werde von den Medien gerne verwendet, um nicht selbst mit dem
Gesetz in Konflikt zu geraten.
Also was soll man in Zukunft tun? Den Verweis auf die Unschuldsvermutung weglassen, um sich eventuell eine Klage einzuhandeln. Mit einer derartigen Rechtsmeinung, würden sich die meisten Berichterstattungen ad absurdum führen.
Kampf um jeden Leser
Auslöser für dieses erstaunliche OGH-Erkenntnis, war ein Rechtsstreit zwischen der Tages-
zeitung „Österreich“ und dessen Herausgeber Wolfgang Fellner mit der Gratis-Zeitung
„Heute“.

Unschuldsvermutung ist Schuldvermutung
Dieser Rechtsstreit ist auch nicht Thematik dieses Beitrags, sondern dass sich das Höchst-
gericht an der im „Heute-Beitrag“ schriftlich festgehaltenen Unschuldsvermutung von
Wolfgang Fellner stieß. Nebenbei bemerkt war diese überflüssig, da Schulden ohnehin keinen strafrechtlichen Tatbestand bilden. Zu der in der Tageszeitung „Heute“ zitierten Unschuldsvermutung von Fellner, meinte der OGH wörtlich: „ Weshalb der durchschnittliche Leser aus diesen eindeutigen Formulierun- gen ableiten soll, dass nicht der Kläger persönlich, sondern eine (nicht einmal von ihm ver- tretene) Gesellschaft geklagt wurde, ist nicht erkennbar.
Vielmehr zielt der Artikel durch den ohne jede Grundlage erfolgenden Hinweis auf die Un- schuldsvermutung in subtiler Weise darauf ab, den Kläger in einen strafrechtlichen Zusam- menhang zu stellen.“
Aus dem Zitat des OGH könnte durchaus abgeleitet werden, dass die Höchstrichter den österreichischen Durchschnittsleser für einen Vollidioten halten. Allerdings auch kein Wun- der, will uns doch die Pisa-Studie Glauben machen, dass die meisten ohnehin nicht sinner- fassend lesen können.
Lukratives Geschäft für Medienanwälte
Jedenfalls werden sich KHG und seine Freunde über eine derartige Rechtsmeinung des
OGH freuen. Schließlich fetten gewonnene Medienverfahren die Haushaltskassa dement-
sprechend auf. Wenn diese Meinung richtungsweisend ist, werden Medienanwälte in Zu-
kunft sehr viel zu tun bekommen.
Denn auch jeder Ostblockräuber wird sagen, dass ihm mit der Unschuldsvermutung in einem Zeitungsartikel, ein vorsätzlich schuldhaftes Verhalten unterstellt wurde. Wir fragen uns manchmal was sich Höchstrichter eigentlich denken, wenn sie derartiges der Öffent- lichkeit kundtun.
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2010-12-20
Gratis Taxi fahren
Neues EU-Verbraucherschutzgesetz
Die EU plant eine neue Verbraucherschutz-Richtlinie für die „Neuordnung des Verbraucher-privatrechts in Europa“.
Diese Richtlinie sieht für Fernabsatzverträge und für alle Verträge, die außerhalb von
Geschäftsräumen abgeschlossen werden, sehr strenge Regeln vor. Der Konsument ist berech-
tigt, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Vertrag in Anspruch zu nehmen. Bei derartigen Geschäften muß der Konsument ein Bestellformular unterschreiben, dem ein
„Standard-Widerrufsformular“ beizuliegen hat.
Hier wird es im Dienstleistungsgewerbe, bei dem Aufträge auf der Strasse abgeschlossen
wurden und kein Vorinkasso getätigt wurde, nach dieser EU-Verordnung recht interessant
werden.
Taxifahrt zum Nulltarif
Rein juristisch könnte man jetzt gratis Taxi fahren. Ein Vertragabschluss über eine Taxifahrtspielt sich in der Regel ausserhalb eines Geschäftsraumes ab, denn die Strasse wird wohl nicht als Geschäftsraum zu bezeichnen sein. Der Fahrgast spricht den Taxifahrer auf der Strasse, meist am Taxistandplatz an und
nennt ihm sein Fahrziel. Gemeinsam wird ein Bestellformular ausgefüllt, daß nach dieser
EU-Verordnung gesetzlich zu erfolgen hat.

Am Fahrziel angekommen überreicht der Fahrgast statt Geld, daß ausgefüllte „Widerrufsformular“. Sofern der Taxifahrer jetzt nicht zum ausflippen beginnt, wird er nun sachlich argumen-
tieren, daß er den Auftrag erfüllt habe und der Fahrgast durch seine Dienstleistung
bereichert wurde.
Falsch, denn jetzt kann der Fahrgast entgegnen, daß der Taxifahrer seine Leistung bereits
vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat und daher kein Geld bekommt.
Er habe als Konsument lediglich das 14-tägige Widerrufsrecht in Anspruch genommen. Nun wollen wir uns ein derartiges Szenario in der Praxis gar nicht vorstellen. Aber es
beweist wieder einmal, wie realitätsfremd im Millionen Steuergelder verschlingenden
EU-Parlament, Gesetze und Verordnungen beschlossen werden oder werden sollen. Stauni 2009-02-09