Leistungsgerechte Entlohnung ist ein Menschenrecht
Was uns bei den Linken Gutmenschenorganisationen verstärkt auffällt ist, dass diese zwar
Personal suchen aber nicht bereit sind dieses zu entlohnen. Diese NGOs erwarten zwar,
dass man an sie großzügig spendet und erhalten auch erhebliche finanzielle Zuwendung der
öffentlichen Hand. Allerdings sind sie offenbar nicht bereit Mitarbeiter(innen) – auch wenn es
nur Praktikant(innen) sind – leistungsgerecht bzw. überhaupt zu entlohnen. In unserem heut-
igen Fall betrifft es eine Stellenausschreibung von SOS-Mitmensch.
Screen: sosmitmensch.at
Interessant ist die Tatsache, dass SOS-Mitmensch behauptet sich lautstark und tatkräftig für
die Durchsetzung der Menschenrechte einzusetzen und als ihr Ziel Gleichberechtigung und
Chancengleichheit aller Menschen angibt. Da staunen wir aber, denn wir werten die leistungs-
gerechte Bezahlung einer Person als Menschenrecht. Offenbar sieht man dies bei SOS-Mit-
mensch nicht so.
Jemanden ohne Bezahlung für sich arbeiten zu lassen ist für uns ausbeuterisch und daher
menschenunwürdig. Wie soll eine Person, die für ihre erbrachte Leistung keine Bezahlung
erhält, jemals in den Genuss einer Gleichberechtigung und Chancengleichheit gelangen?
SOS-Mitmensch setzt sich zum Zugang zu Lehre und Arbeitsmarkt für Asylsuchende ein. Was
würde wohl passieren, wenn eine Firma unter dem Begriff „Praktikant(in)“ einen Asylsuchen-
den aufnimmt, diesen arbeiten lässt aber nicht bezahlt? Da wäre wohl Feuer am Dach!
Interessant wäre auch zu wissen, ob der selbsternannte Sprachpolizist und SOS-Gutmensch,
Alexander Pollak, seine Arbeitskraft bei SOS-Mitmensch gratis zur Verfügung stellt oder für
seine Leistung ein adäquates Gehalt bezieht?
***** 2012-05-20