Sind KIPO-Sonderkommissionen nutzlos?
Während die Polizei laufend Sonderkommissionen bildet um gegen Konsumenten von Kinder-
pornos vorzugehen, scheinen die Erfolge dieser Beamten in Rauch aufzugehen. Wir haben
schon mehrmals über die außergewöhnliche Milde von Richter(innen) berichtet, welche dieses
perverse Pack mit Samthandschuhen anfassen.
Polizist vor Gericht
Ein Polizeibeamter aus Tirol stand unter Verdacht, auf seinem PC kinderpornografisches
Material heruntergeladen und sich daran begeilt zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung
beschlagnahmten Kollegen des pädofilen Polizisten dessen privaten Computer.
Der beschlagnahmte Rechner wurde von Spezialisten untersucht und ausgewertet. Diese fan-
den eindeutige Spuren und damit war der Verdacht gegen den Polizeibeamten bestätigt. Am
Freitag stand dieser Beamte nun vor dem Landesgericht Innsbruck und mußte sich wegen des
Deliktes „Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger“ verantworten.
Scherzurteil und weiterhin im Dienst
Und nun kommt der traurige Scherz des Monats. Der Pädo-Polizist wurde zu 240 Tagessätze
a 10 Euro verurteilt, wobei die Hälfte der Strafe auf drei Jahre bedingt nachgesehen wurde.
Das heißt, dass die Strafe lediglich 1.200,- Euro beträgt.
Aber das ist noch nicht alles. Der Beamte ist zwar vorläufig vom Dienst suspendiert und er-
wartet noch seine Disziplinarverhandlung, kann aber nicht aus dem Polizeidienst entlassen
werden. Es ist schon verwunderlich, wenn ein pädofiler Polizist für Recht und Ordnung sorgen
wird und möglicherweise bei der Schulwegsicherung noch Kontakt zu Kindern hat.
Erstaunliche Milde gegenüber Pädofile
Es ist immer wieder erstaunlich, welche Einstellung Richter(innen) gegenüber Pädofile haben.
Sieht man sich die verhängten Urteile an könnte man glauben, dass Kinderpornografie ein
Kavaliersdelikt ist. Unter dem Suchwort „Pädofile“ finden Sie etliche Beiträge über dieses
Thema, welche auf ERSTAUNLICH bereits verfasst wurden.
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2010-07-10
Operation Pandora
Der Kampf der Exekutive gegen Kinderpornografie, scheint ein Kampf gegen Windmühlen
zu sein. Seitens der Politik passiert ausser scheinheiligen Lippenbekenntnissen nichts.
Aber auch die Justiz pflegt einen sehr humanen Umgang mit den pädofilen Perverslingen.
Erst im April dieses Jahres, zerschlugen Kriminalisten einen Kinderporno-Ring in Öster-
reich. Unter dem Deckname „Operation Pandora“ gelang es Beamten des BKA, 58 Ver-
dächtige auszuforschen und anzuzeigen.
Anzeigen auf freien Fuß
Der jüngste Tatverdächtige war ein 21-jähriger Student, der älteste ein 60 Jahre alter
Pensionist. Vom Arbeiter bis zum Akademiker waren alle sozialen Schichten vertreten.
Etliche der Ausgeforschten waren Rückfalltäter und bereits gerichtlich abgeurteilt, bzw.
sind noch offene Verfahren gegen einige der Männer anhängig.
Allein bei einem der Verdächtigen, wurden 200.000 kinderpornografische Bilder beschlag-
nahmt. Alle Verdächtige sollen die Bild- und Videodateien nicht nur gesammelt, sondern
auch weitergegeben und teilweise verkauft haben. Da ist es doch erstaunlich, dass alle
Ausgeforschten lediglich auf freien Fuß angezeigt wurden.
Wieder ein Kranker?
Wie ein Sprecher des BKA am Freitag bekannt gab, wurde in Wien bei einem 53-jährigen
Frühpensionisten eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Beamte des BKA konnten 30.450
Bilder und 450 Filme mit eindeutigen kinderpornografischen Material sicherstellen.
Da auch der Verdacht besteht, dass der Kinderpornograf die beiden Töchter (5 und 6 Jahre
alt) seiner thailändischen Freundin missbraucht zu haben, wurde er festgenommen. Dieser
bestreitet jedoch diese Missbrauchsvorwürfe.
Würde der Missbrauchsvorwurf nicht im Raume stehen, wäre der Mann mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit noch in Freiheit. Dass dem Mann vermutlich nicht viel pas-
sieren wird schliessen wir daraus, dass ein Ermittler über den in einer Messiewohung haus-
enden Pädofilen anmerkte: „Er hatte kaum Kontakte nach außen. Von der normalen Welt
hat er nicht mehr viel mitbekommen.“
Lippenbekenntnisse
Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädofilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin er-
staunlich.
Claudia Bandion-Ortner fordert eine stärkere Bekämpfung der Kinderpornografie. Offen-
sichtlich hat sie sich seit ihrem eigenen Urteil gegen den Ex-Bawag General Elsner, kein
anderes Urteil mehr angesehen. In Anbetracht der milden Urteile gegen Pädofile klingt ihr
Ausspruch: „Außerdem darf es im Bereich der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.
Das Wohl des Kindes hat Priorität“, wie reiner Hohn.
Wirkungslose Internetsperren
Auch ihre Vorstellung einer Sperre von Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten,
scheint nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbekenntnis zu sein. Möglicherweise ist die
Justizministerin nicht auf dem letzten technischen Stand.
Sollte dies so sein, können wir ihr die Webseite „Netwatcher24“ empfehlen. Dort wird demon-
striert, wie eine Internetsperre innerhalb von 27 Sekunden umgangen werden kann. Aus den
in jüngster Zeit gefällten Urteile gegen Pädofile entsteht für uns der Eindruck, dass man sei-
tens der Justiz kein gesteigertes Interesse zeigt, pädofile Perverslinge wegzusperren.
Feste Haftstrafen hätten Signalwirkung
Diese widerwärtigen Zeitgenossen werden vor Gericht meist als kranke Menschen behandelt.
Neben erstaunlich milden Urteilen werden sie angewiesen sich in eine Therapie zu begeben.
Unserer Meinung nach helfen bei Perverslingen keine therapeutischen Maßnahmen.
Es ist uns schon bewußt, dass Strafen nicht immer abschreckende Wirkung zeigen. Aber das
Anfassen mit Samthandschuhen, ermuntert Pädofile in ihrem Treiben. Was soll denn passie-
ren? Einige Monate bedingt und das war’s dann auch schon. Feste Haftstrafen im normalen
Strafvollzug hätten sicher Signalwirkung für diese perversen Triebtäter.
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2010-06-19
Die Geisel unserer Zeit
Aids ist einer der tödlichsten Krankheiten unserer Zeit. Diese wird durch den HI-Virus aus-
gelöst. Die Übertragung des HIV kann durch Blut, Muttermilch, die Gehirn-Rückenmarks-
Flüssigkeit Liquor und die Sekrete der Genitalien (Vaginalsekret, Sperma) erfolgen.
HIV und AIDS nur durch Sex
Da ist es doch erstaunlich, dass der Aids-Referent der Caritas Internationalis, Msgr. Robert
Vitillo, bei einer Pressekonferenz kirchlicher Vertreter am Montag in Wien, folgende Mein-
ung vertrat. HIV/Aids kann nur durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität
wirkungsvoll bekämpft werden. Die anderen Infektionsmöglichkeiten hatte er bei seinem
Referat außer Acht gelassen, oder er kennt sie schlichtweg nicht.
Der Monsignore meinte, dass 80 Prozent aller Neuinfektionen mit dem HI-Virus durch sex-
uelle Kontakte passieren würden. Wir haben bei der Aids-Hilfe Wien angerufen, um uns
diese Zahl bestätigen zu lassen.
Aids-Hilfe Wien gab Auskunft
Eine sehr nette Ärztin klärte uns über den Virus, die Krankheit und deren Verlauf auf. Der
meist verbreitetste Weg der Infektion mit dem HI- Virus ist der ungeschützte Geschlechts-
verkehr mit einem HIV- Infizierten. Wissenschaftlich fundierte Angaben, für die von Vitillo
getätigte Zahl gäbe es allerdings nicht.
Nun dachten wir, dass der Kirchenmann ein Plädoyer für Präservative halten würde, um
so seine Meinung, des verantwortungsvollen Umgang mit der Sexualität zu untermauern.
Weit gefehlt, denn Monsignore hatte ganz andere Absichten.
Sex-Experte mit Zölibat
Keinen gewünschten Erfolg sieht der von „kathweb“ zum Experten erhobene Kirchen-
mann Vitillo, in der massenhaften Verteilung von Kondomen. Wie ein Mann der in sexueller
Enthaltsamkeit lebt, ausgerechnet ein Experte für Sexualität sein soll, ist uns schleierhaft.
Aber sei es wie es sei, die Ärztin der Aids-Hilfe Wien bestätigte, dass ein ordnungsgemäß
angewandtes Kondom, ein sicherer Schutz gegen die Übertragung des HIV ist. Das sieht
der Monsignore anders. Er plädierte für die katholische Lehre, in der sexuelle Kontakte der
Ehe vorbehalten seien und in dieser das Prinzip der Treue gelte.
Nun wenn das Vitillo als Schutz gegen eine HIV-Übertragung sieht, sollte ihm „kathweb“
schnellsten den Expertenstatus wieder aberkennen. Laut seiner Aussage können verheirat-
ete, katholische Personen den HIV nicht übertragen bekommen, da ja in der katholischen
Lehre das Prinzip der Treue gelte.
Die Aids-Rute im Fenster
Spätestens nach dieser Aussage war klar, was Monsignore wirklich beabsichtigte. Mit der
Rute „Aids“ im Fenster, versuchte er die katholisch angeordnete Enthaltsamkeit zu predi-
gen. Quasi soll den Leuten vermittelt werden, Sex vor der Ehe kann zur HIV-Übertragung
führen.
Aufgeklärte Menschen werden die Aussage des Msgr. Robert Vitillo milde belächeln. Aber
es gibt sicher genügend Leute, die auf Grund fehlender Bildung und/oder religiöser Ab-
hängigkeit, durch die erstaunlichen Worte des Kirchenmannes verunsichert werden.
Predigt für pädofile Priester
Eine derartige Predigt wie sie Vitillo tätigte, wäre besser vor Kirchenmännern angebracht,
welche pädofile Neigungen hegen. Diesen könnte er noch zusätzlich anraten zu onanieren,
anstatt Kinder zu missbrauchen, falls sie der Teufel in Gestalt der sexuellen Lust überfällt.
Aber das mit dem Onanieren hat auch seinen Haken. Angeblich bekommt man ja davon
Rückenmarkschwund und Gehirnerweichung. Wenn wir so einige Aussagen von Vitillo
durchlesen, drängt sich uns ein leiser Verdacht auf.
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2010-06-15
Dümmer als dumm
Diese Geschichte ist so erstaunlich dumm, dass wir nicht herumkommen diese wiederzu-
geben. Ein Schwarzafrikaner aus Kamerun hausierte mit folgender Story. Er sei der Sohn
des ehemaligen Finanzministers seines Heimatlandes und habe aus politischen Gründen
flüchten müssen.
Es sei ihm aber gelungen sein Vermögen, umgerechnet etwa 3,2 Millionen Euro, aus
der Heimat mitzunehmen. In Wien versuchte der Mann aus Kamerun einen Betrug abzu-
ziehen, auf den nicht einmal der(die) Dümmste hineingefallen wäre.
Geldwäsche erforderlich
Er wies etlichen Personen einen Koffer voll schwarzer Papierschnitzel vor und behauptete,
er habe aus Sicherheitsgründen das Geld schwarz einfärben müssen. Nun benötige er rund
80.000,- Euro für eine spezielle Chemikalie, um die Banknoten wieder reinwaschen zu
können.
Niemand fiel auf dieses plumpe Lügenmärchen und die versprochene Provisionszahlung
hinein. Ein offenbar profilierungssüchtiger, verdeckter Ermittler der Polizei sah darin den
Kriminalfall seines Lebens. Er gab sich als Interessent aus und als die erste Rate der Zahl-
ung über die Bühne gehen sollte, klickten die Handschellen.
Erstaunliche Urteile
Nun bekam der Kameruner die Rechnung präsentiert. Für eine Geschichte die eigentlich ins
Reich der Dummheit zu verweisen wäre, fasste er vor Gericht 2 Jahre Haft aus. Davon waren
acht Monate unbedingt, welche er absitzen muss.
Da ist es doch erstaunlich, dass ein pädofiler Pfarrer, der bereits 6 Jahre lang Kinderpornos
verbreitet hatte, vor 5 Tagen lediglich acht Monate bedingt ausfasste und damit keinen ein-
zigen Tag sitzen muss.
Milde für Pädofile
In Anbetracht dieses Urteils, wo für verbreiten und tauschen von Kinderpornos, sowie der
Besuch von einschlägigen Chatrooms über etliche Jahre hinweg nur eine bedingte Haftstrafe
verhängt wurde, ist dass Urteil gegen den Kameruner bezüglich des ausgesprochenen Straf-
ausmaßes, ein glattes Fehlurteil.
Der pädofile Gottesmann hatte mit seinem Verhalten Kinder geschädigt, da die Fotos und
Filme ja angefertigt werden mussten. Der Mann aus Kamerun hatte zwar einen Betrug vor,
den er jedoch derart stümperhaft und unglaubwürdig aufzog, dass ohnehin niemand darauf
hineingefallen war.
Angesichts dieser Urteile stellt sich die berechtigte Frage, warum lassen Gerichte bei Kinder-
porno-Delikten, immer wieder eine derart erstaunliche Milde walten. Vergleicht man die zwei
obigen Urteile könnte man direkt zur irrigen Meinung gelangen, dass Kinderpornografie ein
Kavaliersdelikt ist.
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2010-06-08
Orte der Pädofilie meiden
Kein vernünftiger Elternteil würde mit seinem Kind eine Örtlichkeit oder Lokal aufsuchen
von dem er wüßte, dass dort pädofile Perverslinge ihre sexuellen Abartigkeiten ausleben.
Ebenfalls würden Eltern sicherlich nicht ihr Kind, in die Hände solcher Triebtäter legen.
In den letzten Wochen häufen sich Enthüllungen über sexuelle Mißbräuche von Kindern,
in klerikalen Einrichtungen durch Männer der Kirche. Kein Tag vergeht ohne dass nicht
ein Skandal ans Tageslicht kommt.
Erstaunliche Praktiken
Ohne religiöse Zeremonien kommentieren zu wollen, erscheint es uns doch fraglich warum
bei einer Taufe ein nacktes Kind, von einem Kirchenmann in ein Wasserbecken getaucht
wird.
(Fotoquelle:http://pagesperso-orange.fr)

Bei dieser Szenerie wird das Herz eines Pädofilen höher schlagen
Umdenken erforderlich
Vielleicht sollten verantwortungsvolle Eltern zu dem Schluss kommen, keine derartig
„religiöse“ Handlung über ihr Kind ergehen zu lassen. Die schwer angeschlagene
Kirche sollte von sich aus, schnellstens von solchen Zeremonien Abstand nehmen.
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2010-03-14
Rustikales Vokabular
Nun das der Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Königshofer eher zu den rusti-
kaleren Zeitgenossen gehört, zumindest was sein zeitweiliges Vokabular betrifft, ist sicher
unbestritten.
Vor zwei Monaten hatte er den Grünen Landtagsabgeordneten Gebi Mair, der so ganz neben-
bei auf der Schwulen-Kontaktbörse „Gay-Romeo“ unter Angaben seiner sexuellen Vorlieben
posiert, als „Landtagsschwuchtel“ bezeichnet.
(Fotoquelle: http://www.gayromeo.com/)
Der Lack ist ab
Auch unbestritten ist die Tatsache, dass in jüngster Zeit immer mehr Missbrauchsfälle in der
katholischen Kirche zu Tage gekommen sind. Irgendeinem Umstand ist es zu verdanken,
dass die pädofilen Neigungen etlicher Kirchenmänner nicht mehr zu verheimlichen waren.
Will Schönborn ablenken?
Just zu diesem Zeitpunkt hat ein Oberhirte der katholischen Kirche, nämlich der Kardinal
Christoph Schönborn nichts besseres zu tun, als sich in den BP-Wahlkampf einzumischen.
Als hätte der Kardinal nichts anderes zu tun, attackiert er die FPÖ-Kanditatin Rosenkranz,
anstatt sich um die Aufklärung der zahlreichen Missbrauchsfälle an Kinder zu kümmern.
Erstens hat sich die Kirche nicht in die Politik des Landes einzumischen und zweitens
sollte Schönborn lieber nachdenken, wie er etliche pädofile Kirchenmänner in den Griff
bekommt, um weitere Missbrauchsfälle zu verhindern.
Zwar nicht die feine englische Art, aber durchaus verständlich
Wie Eingangs erwähnt, ist die Ausdrucksweise des rustikalen Tirolers Königshofer zeit-
weilig etwas deftig, aber in diesem Fall für jeden Menschen mit normalen sexuellen
Neigungen verständlich.
Wenn er klerikale Kinderschänder als „Klosterschwuchteln“ tituliert, können wir beim
besten Willen keine Beleidigung in dieser Aussage orten. Auch die Bezeichnung „warme
Brüder“ ist eher ein Adelsprädikat, als eine Beleidigung für Perverslinge die sich an klei-
nen Knaben vergehen.
Sicher ist die etwas rustikale und direkte Ausdrucksweise von Königshofer nicht jeder-
manns Sache, aber eine allgemein begreiflich, erregte Gemütbewegung ist dem FPÖ-
Abgeordneten zuzubilligen, wenn es um den sexuellen Missbrauch von Kindern geht.
Warum reicht es Grosz entgültig?
Da erstaunt es uns doch, dass der BZÖ-Chef und Menschenrechtssprecher Abg. Gerald
Grosz, diese Aussagen als Schande für die politische Auseinandersetzung des Landes
wertet. Er meint weiters, dass solche Personen (Königshofer Anm. der Red.) in den
Verantwortungsfunktionen der Republik nichts verloren hätten.
Erstaunlicherweise verliert Grosz in seiner „APA-OTS Aussendung“ kein Wort darüber,
dass pädofile Perverslinge nichts in den Reihen derjenigen verloren haben, welche die
Verantwortung für die Erziehung und das Wohl von Kindern über haben.
Kehrtwendung am Stand bei den Grünen
Aber der Reigen der Erstaunlichkeiten dreht sich munter weiter. Auch die Grünen, welche
die Kampagne „Es gibt keinen Gott“ so massivst unterstützt haben und für eine strikte
Trennung zwischen Staat und Kirche eintreten, melden sich in dieser Causa zu Wort.
Die Klubobfrau der Grünen im NÖ Landtag Madeleine Petrovic meint, dass es dem Kardinal
Schönborn hoch anzurechnen sei, dass er klare Worte zur politischen Hygiene in unserem
Land gefunden hat.
Spielt oder ist Petrovic ahnungslos?
Vielleicht ist es Frau Petrovic nicht bekannt, dass Schönborn ein Vertreter der Kirche ist und
sich mit dieser politischen Aussage in die Angelegenheiten des Staates einmischt. Aus ihrer
Sicht meint sie weiters, dass die Aussendung von Könighofer sicherlich unzählige Österrei-
cherinnen und Österreicher vor den Kopf gestoßen habe.
Mischen Sie sich unters Volk, Frau Petrovic
Dieser Meinung können wir uns nicht anschließen. Frau und Herr Österreicher mit normalen
sexuellen Neigungen, haben für Kinderschänder nämlich noch viel ärgere Bezeichnungen,
als jene die Königshofer getätigt hat.
Und sollte Frau Petrovic an unserer Aussage zweifeln, braucht sie sich nur unters gemeine
Volk zu mischen und sich ein wenig umhören. Denn die wahre Volksmeinung wird sie in
ihrem Grünen Klub und goldenen Käfig nämlich nie erfahren.
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2010-03-09
Tatort Strasse
Wem ist es im Strassenverkehr noch nicht passiert, dass ihn ein anderer motorisierter
Zeitgenosse geschnitten hatte und auf die Lichthupe mit unmotivierten Bremsmanövern
reagierte, um einen Auffahrunfall zu provozieren.
Diese Erfahrung musste auch ein 50-jähriger Jurist machen. Leider verhielt er sich nicht
wie ein Gentleman, sondern stieg beim nächsten verkehrsbedingten Stop aus seinem
Wagen, um den Widersacher zur Rede zu stellen.
Schlagkräftiger Jurist
Der „Gegner“ schloss sich in seinem Pkw ein und der aufgebrachte Jurist schlug mit der
Hand gegen dessen Seitescheibe. Irgendwie muß er dabei einen Schwachpunkt getroffen
haben und die Scheibe ging zu Bruch. Dabei landete die Juristenhand im Gesicht des Ver-
kehrsraudi.
5 Monate für eine „Watsche“
Zugegeben, das war sicher nicht die feine englische Art und das Benehmen war eines
Juristen nicht würdig. Auch der Strafrichter hatte wenig Verständnis für eine solche interne
Regelung von Verkehrsproblemen und verhängte 5 Monate bedingte Haft und Schadens-
ersatz für den beschädigten Pkw.
Milde für Pädofile
Obiges Urteil wäre im Prinzip nicht erwähnenswert, wenn es in einem Verhältnis mit folgen-
dem Urteil stehen würde. Da lud sich ein einschlägig vorbestrafter „pädofiler Perversling“
„hundertausende“ pornografische Missbrauchsfotos von Kinder auf seinen Computer und
erhielt dafür läppische 7 Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe.
Raubmord
Auch die nächste erstaunliche Verhaltensweise unserer Justiz ist erwähnenswert. Ein 48-
jähriger Bulgare wird dringend verdächtigt, in „Pachfurth“ (Niederösterreich) ein Heurigen-
wirtsehepaar ausgeraubt und ermordet zu haben.
Bulgarische Befehle
Der vermutliche Täter flüchtete nach Bulgarien und wurde unter „erstaunlichen Beding-
ungen“ an die österreichische Gerichtsbarkeit ausgeliefert. Das für Unbestechlichkeit
und Einhaltung der Menschenrechte bekannte Ex-Ostblockland, befiehlt der österreich-
ischen Justiz, dass dem Mann binnen 6 Monaten der Prozess gemacht werden muss.
Das ist noch nicht alles, denn sollte der Mann verurteilt werden, ist er unverzüglich nach
Bulgarien auszuliefern. Aber nun geht es erstaunlich weiter, denn der Prozess gegen den
mutmaßlichen Raubmörder droht zu platzen.
Kommt es zum Prozess?
Da es ja laut bulgarischen Diktat innerhalb von 6 Monaten zum Prozess kommen muss
und noch nicht alle Prozessvorbereitungen getroffen wurden, hat der Mann die besten
Chancen im Jänner 2010 unbehelligt in sein Heimatland auszureisen.
Keine Orientierung möglich
Tja, so erstaunlich geht es in unserer Justiz zu. Für eine Ohrfeige gibt es 5 Monate,
während ein Pädofiler 7 Monate erhält. Einem unter Mordverdacht stehenden Bulgaren
muss laut ausländischem Befehl, innerhalb von 6 Monaten der Prozess gemacht werden.
Anstatt den Bulgaren auszurichten das sie sich ihr Diktat aufs stille Örtchen hängen
können, macht die österreichische Justiz einen Kniefall. Unter Zeitdruck einen Mord-
prozess vorzubereiten birgt die Gefahr von Fehlern. Dem Anwalt des Beschuldigten wird
das sicher gefallen.
Stauni
2009-10-23
Kavaliersdelikt?
Verfolgt man die Gerichtsurteile die gegen Pädofile in letzter Zeit verhängt wurden,
könnte man zur Ansicht kommen, der sexuelle Missbrauch von Kindern oder der Besitz
von kinderpornografischen Material, ist in Österreich ein Kavaliersdelikt.
Es waren ja nur die Nichten
Einige Beispiele die sich in jüngster Zeit ereignet haben. Da missbraucht ein „37-jähriger
Akademiker“ seine sieben- und achtjährige Nichten und erhält dafür 2,5 Jahre Haft, davon
muss er aber nur 3 Monate sitzen, denn der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.
Erstaunliches OGH-Urteil
Ein Schulwart begrapscht 26(!) sechsjährige Volksschülerinnen am Gesäß und wird zu
2 Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt verurteilt. Er muss für den sexuellen Missbrauch
an Kleinkindern, lediglich 8 Monate in den Bau.
Der Schulwart beruft gegen dieses Urteil beim OGH und dieser verringert die Strafe um
zwei Monate, weil die Höchstrichter zur Ansicht kamen, dass ein Begrapschen am Gesäß
kein sexueller Missbrauch sei.
Was hätte der Mann nach Ansicht der OGH-Richter tun müssen, um den Tatbestand eines
sexuellen Missbrauches zu erfüllen? Wenigstens saß der umtriebige Schulwart seine acht
Monate in der U-Haft ab.
Dem OGH-Urteil nach, hat er allerdings um zwei Monate zu lange in der Haft verbracht.
Na hoffentlich bekommt der „arme Mann“ wenigstens eine Haftentschädigung dafür.
Tiefer geht es kaum
Und weiter geht es im bunten Reigen des Pädofilen-Karussells. Wie der heutigen Kronen
Zeitung zu entnehmen ist, besaß ein 32-jähriger Kärntner, „Hunderttausende“ Miss-
brauchsfotos. Auf diesen waren die abartigsten Darstellungen mit Kindern abgebildet.
Wer nun glaubt, dass es dafür eine saftige Strafe gegeben hat, der irrt gewaltig. Der Mann
wurde sieben Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe verurteilt. Was sich der Richter
wohl bei seiner Urteilsfindung gedacht haben mag?
Polizeiaktionen wofür?
Da fragen wir uns, warum es Aktionen wie „Sledge Hammer“ und „Geisterwald“ überhaupt
gegeben hat. Da ermitteln Beamte im Abschaum der Menschheit und versuchen diese
Perverslinge aus dem Verkehr zu ziehen.
Für alle diese Polizeibeamte ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn dann ein Richter ein derart
erstaunliches Verständnis für den Täter aufbringt. Denn anders sind solche Urteile nicht
zu erklären.
Klingt wie ein Witz
Da klingt es wie eine Verhöhnung, wenn die Justizministerin Bandion-Ortner lautstark
ankündigt, dass sie den Kampf gegen die Kinderpornografie verschärfen will. Vielleicht
wäre es angebracht, wenn sie vorerst mit den Richtern ein ernstes Wort sprechen würde.
Die bei der letzten Polizeiaktion „Geisterwald“ verhafteten und inhaftierten drei Österreicher,
müssen sich vermutlich nicht wirklich Sorgen um ihre Zukunft machen. Sie haben ja „nur
kinderpornografisches Material“ besessen und kein Auto gestohlen.
Stauni
2009-10-06
Erstaunliches Gerichtsurteil
Im Gerichtsteil der heutigen Kronen Zeitung ist ein erstaunliches Urteil veröffentlicht.
Während Politiker lautstark nach einer Strafverschärfung für Kinderschänder rufen, scheint
dies den Richter, der diesen Prozess geleitet hat, nicht besonders zu interessieren.
Wohngemeinschaft
Was war passiert? Ein 37-jähriger Akademiker lebte mit seiner Frau, den beiden Töchtern,
sowie mit der Familie seiner Schwägerin in einem Haus. In dieser Wohngemeinschaft lebten
auch die beiden Töchter (sieben und acht Jahre alt) der Schwägerin.
Sexuelle Erregung
Seine beiden Nichten dürften den offensichtlich pädofil veranlagten Mann sexuell erregt
haben, den es kam zu „Streicheleinheiten“ und „Befummelungen“.
Vor Gericht gab er an, dass er sich nicht mehr so genau erinnern könne, was wirklich pas-
siert sei.
Gedächtnislücken
Es könne schon möglich sein, dass seine Hand irrtümlich unter die Höschen der Mädchen
gerutscht sei. Das dabei seine Finger in den Scheiden der Kleinen gelandet sind, könne er
sich nicht mehr erinnern.
Mit den Töchtern nie
Aber der Oberhammer kommt mit seiner perversen Rechtfertigung. Diese „Probleme“ habe
es nur mit seinen Nichten gegeben, seine Töchter habe er niemals begrapscht.
Vielleicht sah dies der Richter als Milderungsgrund und verhängte ein Urteil, dass die Herzen
der Kinderschänder vor Freude höher schlagen lassen wird.
Ein Herz für Pädofile
Da verhängt der Richter über diesen Mann, 2,5 Jahre Haft und davon lediglich drei(!)
Monate unbedingt. Das heisst im Klartext, für den sexuellen Missbrauch von zwei kleinen
Mädchen, braucht er lediglich drei Monate zu sitzen.
Ein Autodieb der zwei Autos stiehlt, wird in etwa mit dem selben Strafausmaß zu rechnen
haben, nämlich mindestens drei Monate unbedingt.
Stauni
2009-07-24