Nachdem eine Analyse von krankenversichern.at im September bereits die langen Wartezeiten im öffentlichen Gesundheitsbereich aufzeigte, liegt nun das datenbasierte Gegenstück für den privaten Sektor vor.
Die neue österreichweite Studie vervollständigt das Bild mit 1.591 neu evaluierten Wahlarzt-Terminen und offenbart eine massive Kluft zwischen den Systemen. Basis der Ergebnisse ist eine umfassende Erhebung zwischen Ende November 2025 und Mitte Jänner 2026.
Kassenarzt: bis zu 13-mal längere Wartezeit
Die Analyse der Terminverfügbarkeit zeigt signifikante Unterschiede zwischen den beiden Systemen:
° Augenheilkunde: Die größte Differenz weist die Augenheilkunde auf. Hier stehen 52 Tage Wartezeit im Kassensystem einer Verfügbarkeit von 4 Tagen beim Wahlarzt gegenüber (13x mal schneller als beim Kassenarzt).
° Orthopädie und Schmerzbehandlung: Ein deutlicher Kontrast zeigt sich in der Orthopädie. Während Patienten im Kassensystem im Median rund 24 Tage auf einen Termin warten, liegt die Wartezeit bei Wahlärzten bei lediglich 2 Tagen.
° Bildgebende Diagnostik: In der Radiologie (z.B. für MRT/CT-Termine) reduziert sich die Wartezeit von 14 Tagen im öffentlichen Bereich auf 3 Tage im privaten Sektor.
° Fachübergreifende Verfügbarkeit: Selbst in stark frequentierten Fachbereichen wie der Gynäkologie oder Urologie, die im Kassenbereich Wartezeiten von knapp 7 Wochen aufweisen (46 bzw. 48 Tage), liegt der Median im Wahlarztbereich stabil unter der 2-Wochen-Marke (13 Tage).
Sebastian Arthofer, COO von krankenversichern.at, fasst die Entwicklung zusammen:
„Die Daten zeigen eine klare Zweiteilung der Geschwindigkeit. Das bewegt die Menschen: Für 7 von 10 ist die Vermeidung von Wartezeiten heute das Hauptmotiv für eine private Krankenversicherung.“
Fazit zur Versorgungslage
Mit dieser Erhebung schließt sich die Datenlücke zur Analyse vom September. Das Gesamtbild bestätigt nun quantitativ, was viele Versicherten im Alltag erleben: Der Zugang zu medizinischer Versorgung erfolgt in Österreich in zwei unterschiedlichen Geschwindigkeiten.
„Unsere Analyse schafft volle Transparenz: Während das öffentliche System mit Kapazitätsgrenzen kämpft, fungiert der Wahlarztsektor als Alternative für Patienten“, resümiert Sebastian Arthofer, COO von krankenversichern.at.
Methodik der Studie
Die Ergebnisse basieren auf 1.591 standardisierten Mystery-Anfragen bei Wahlärzten in ganz Österreich (Erhebungszeitraum: 25.11.2025 – 16.01.2026, bereinigt um Urlaube). Abgefragt wurde stets der nächstmögliche Routine-Termin in 14 Fachrichtungen, gewichtet nach der Bevölkerungszahl der Bundesländer. Die statistische Auswertung erfolgte auf Basis des Medians, um Verzerrungen durch Ausreißer auszuschließen.
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Unnötiger VKI-Test
Ein heute veröffentlichtes Testergebnis des Vereins für Konsumenteninformation (VKI),
bezüglich der Bevorzugung von Privatpatient(innen) in Spitälern, löste bei einigen
Politiker(innen) scheinheilige Aussagen aus.
Der VKI hatte mittels einer Testperson nachgewiesen, dass privatversicherte Personen
wesentlich rascher einen OP-Termin bekommen als Kassenpatient(innen). Dazu hätte
es nicht eines Testes bedurft, denn diese Tatsache ist seit Bestehen der privaten
Krankenversicherungen allgemein bekannt.
Dazu muss gesagt werden, dass es sich bei den OP-Terminen nicht um lebensrettende
Operationen gehandelt hat. Über die Existenz einer medizinischen 2-Klassengesellschaft
kann man geteilter Meinung sein. Wir vertreten den Standpunkt, dass jene Personen die
freiwillig mehr bezahlen, auch Anspruch auf eine bevorzugte Behandlung haben müssen.
Stöger übt sich in Scheinheiligkeit
Im heutigen Ö1-Mittagsjournal meinte Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) dazu
wörtlich: „Das ist eine Sauerei. Die Menschen haben den gleichen Zugang zur Medizin
zu haben. Punkt. Aus.“ Diese Aussage lässt für uns zwei Schlüsse zu.
Erstens: Stöger hatte wieder einmal einen „Skandal“ – der in Wirklichkeit keiner ist –
verschlafen. Dies kennen wir ja schon aus dem Listerien-Käse-Skandal. In diesem Fall
sollte der Gesundheitsminister seinen Hut nehmen. Wir sind sicher, dass die SPÖ
einen adäquaten Posten für ihn zur Verfügung stellen wird.
Zweitens: Die wahrscheinlichere Variante. Alois Stöger ist die Tatsache der Bevorzug-
ung von Privatpatienten sehr wohl bekannt. Immerhin pfeifen dies die Spatzen seit
Jahren von den Dächern. Da er sich aber als Gesundheitsminister dem Problem nicht
stellen will, übte er sich in Unwissenheit und tätigte seine scheinheilige Aussage.
Immerhin ist die Sparte der privaten Krankenversicherer ein nicht zu unterschätzender
Geschäftszweig und mit diesem will man es sich ja nicht verscherzen. Auch grüne
Politiker(innen) übten sich in Scheinheiligkeit und verurteilten die Bevorzugung von
Privatpatienten.
Ein weiterer Grund der Scheinheiligkeit ist für uns, dass es in Wahrheit eine medizin-
ischen 3-Klassengesellschaft gibt. Denn über den Privatpatienten logiert die Kaste der
Politiker(innen). Wir sind uns absolut sicher, dass Alois Stöger, Eva Glawischnig und wie
sie noch alle heißen mögen, wesentlich schneller einen OP-Termin als „normale“ Privat-
patienten bekommen.
Luxus in Österreich: 19 (!) verschiedene Krankenkassen
Wenn Stöger schon dafür plädiert, dass alle Menschen den gleichen Zugang zur Medizin
haben sollen, dann sollte er sich das System der gesetzlichen Krankenversicherer zu
Gemüte führen. Ein Land mit rund 8 Millionen Einwohner(innen) – Illegale bereits be-
rücksichtigt – leistet sich den Luxus, sage und schreibe 19 verschiedene Krankenkassen
zu unterhalten.
Abgesehen von den verschiedenen Leistungskatalogen dieser Kassen, verschlingt ein
derartiges Krankenversicherungs-System Unsummen an Geld, welches im Verwaltungs-
aufwand versickert. Eine einzige gesetzliche Krankenversicherung würde wesentlich
effizienter und kostengünstiger sein. Das eingesparte Geld könnte damit der direkten
medizinischen Versorgung zugeführt werden. Dadurch würde auch Otto Normalver-
braucher schneller einen OP-Termin bekommen, ohne Privatpatient sein zu müssen.
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2011-08-24
Sozialrebell Strache
Der Bundesparteiobmann der FPÖ H.C. Strache übt sich im Klassenkampf, den er fordert
die Abschaffung der sozial unverträglichen Selbstbehalte im Gesundheitswesen.
Kranke befinden sich ohnehin in einer sozial schwierigen Situation und daher müssen
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Bürger entlastet werden.
Aus diesem Grunde kündigte er eine Patientenoffensive der FPÖ an, was immer das auch
bedeuten mag.
Schützenhilfe
In diese Fußstapfen trat auch der freiheitliche Ärztesprecher NAbg. Dr. Andreas
Karlsböck, der mit den Selbstbehalten eine „Zwei-Klassen-Medizin“ ortet.
Viele Patienten könnten sich die teuren Selbstbehalte nicht mehr leisten und würden
daher ins benachbarte Ausland ausweichen, so Karlsböck weiter.
Das es in den Nachbarländer etwas umsonst gibt, war uns bis jetzt nicht bekannt.
Auch das ein „Klassenkampf“ von Personen geführt wird die vom Steuerzahler
komfortable Gehälter beziehen, ist erstaunlich.
Selbstbehalt
Was die „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ im Gesundheitswesen betrifft, dürfte dem Herrn
Strache so einiges entgangen sein. Selbständige bezahlen seit der Einführung der
Versicherungspflicht einen Selbstbehalt. Bis heute hat das niemanden wirklich gestört.
Informationsmanko
Vielleicht sollten wir Herrn Strache auf diesem Wege mitteilen, dass es auch in der
Patientenbetreuung diese „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ gibt und er selbst, sicherlich
nicht zu den Benachteiligten gehört.
Wir können uns nämlich nicht vorstellen, dass Herr Strache gemeinsam mit Müller,
Jankovic und Özdemir beim Arztbesuch im Wartezimmer eines praktischen Arztes
im 10. Wiener Gemeindebezirk sitzt.
Privatversicherung
Wir können uns weiters auch nicht vorstellen, dass der FPÖ-Mann wochenlang auf ein
Spitalsbett im AKH wartet, wie Müller, Jankovic und Özdemir.
Wir vermuten, dass Herr Strache sicherlich eine Privatversicherung haben wird, die er
vom Steuergeld finanzierten Gehalt bezahlt.
Eine solche ermöglicht nämlich den Besuch von Privatärzten und Inanspruchnahme von
Betten in Privatspitäler ohne Wartezeiten.
Das die Leute dem Herrn H.C. Strache immer weniger glauben, hat die letzte Landtags-
wahl in Kärnten eindeutig bewiesen.
Stauni
2009-04-25