Beschlagnahme von Festplatten
Bei Dr. Christoph B., fand im Zuge eines Strafverfahrens wegen Verdachts des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt Farbfotos und zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt. Zwei der Festplatten waren physikalisch beschädigt und die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.
Rechtskräftige Verurteilung
Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen nach § 207b Abs. 3 StGB und mehrerer Vergehen nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm eingebrachte Berufung war nicht von Erfolg gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen Dr. Christoph B. in Rechtskraft. Wie es bei derartigen Verhandlungen Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte. Wie von einem Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in diesen Kreisen dürften Festplatten mit dementsprechenden Inhalt, sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.
Festplatte wurde vernichtet
Nun passierte am LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas. Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur Einziehung und Vernichtung der intakten Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen Menschen-
verstand. Kein Richter käme auch auf die Idee einem Bankräuber seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet
Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte
Den Formalfehler des LG Korneuburg macht sich Dr. Christoph B. zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war. Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.
Der Oberste Gerichtshof gab Dr. Christoph B. recht und erkannte darauf, dass das
Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil
downloaden.
Kostenersatz durchaus möglich
Mit diesem OGH-Urteil hat Dr. B. nun die Möglichkeit, ein Amtshaftungsklage gegen die
Republik Österreich anzustrengen. Sollte er dieses Verfahren gewinnen, wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben, wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
*****
2011-02-15
Schusswechsel in Hirtenberg
Wie in den Medien bereits ausführlich berichtet wurde, gerieten zwei Polizisten am Freitag-
nachmittag in Hirtenberg in einen Schusswechsel. Die zwei Beamten fahndeten nach
einem 34-jährigen Mann, der am 1. Februar in Wiener Neustadt eine Haftstrafe antreten
hätte sollen.
Der Gesuchte eröffnete das Feuer auf die Beamten und diese erwiderten dieses. Bei der
Schiesserei kam der Angreifer ums Leben und die beiden Polizisten wurden schwer ver-
letzt. Der genaue Tathergang konnte aus verständlichen Gründen nicht sofort rekons-
truiert werden, da die beiden Polizeibeamten mit Schussverletzungen ins Spital einge-
liefert wurden.
Ein Polizist verstorben
Heute nachmittag erlag einer der Polizisten im Landesklinikum Wiener Neustadt, seinen
schweren Schussverletzungen, während der andere mit ebenfalls schwersten Verletz-
ungen im UKH Wien-Meidling liegt.
Während Vertreter der FPÖ, der ÖVP und die Innenministerin unverzüglich zum Ableben
des Beamten Stellung nahmen und ihr Mitgefühl ausdrückten, hörte man seitens der
SPÖ und den Grünen bis jetzt (22:30 Uhr) kein einziges Wort.
Seit Krems ticken die Uhren anders
Der Fall Krems hat bewiesen, wie Linke Gutmenschen gegen einen pflichtbewussten
Polizeibeamten Stimmung machen konnten, so dass dieser die Nerven wegschmiss und
etwas gestand, was er gar nicht verbrochen hatte. Der Richter verurteilte den Beamten zu
einer bedingten Haftstrafe und der Linke Mob jubelte.
Seit dem Urteil (normalerweise hätte es gar keinen Prozess geben dürfen) des LG Korneu-
burg im „Fall Krems“, wo der Polizist im August 2009, unserer Meinung nach einen gerecht-
fertigten Schusswaffengebrauch gegen einen rumänischstämmigen Einbrecher anwandte,
ticken bei der Exekutive die Uhren offenbar anders.
Der Linke Mob darf wieder jubeln
Offenbar vor lauter Sorge, nicht wie ihr Kremser Kollege zu einem erfundenen Geständnis
gezwungen zu werden, wenn sie gerechtfertigt von der Schusswaffe Gebrauch machen,
verzichten Polizisten lieber auf eine geeignete Eigensicherung. Dies hätte im vorigen Jahr
beinahe einem Wiener Polizeibeamten das Leben gekostet, als er bei einer Verkehrskon-
trolle, von einem serbischen Berufsverbrecher angeschossen wurde.
Nun ist der eine Polizist tot und beim anderen besteht noch zumindest die theoretische
Möglichkeit ihm den Prozess zu machen, soferne er seine Verletzungen überlebt. Jeden-
falls hat der Linke Mob wieder Grund zu jubeln.
*****
2011-02-12
Erbarmen oder Korrektur
Ist es Erbarmen oder nur der bescheidene Versuch eine optische Schieflage zu korrigieren,
dass der OGH (Oberste Gerichtshof) nun den Höchstrichter, Senatspräsident Thomas
Philipp, als Vorsitzenden in der Causa (Berufungsverfahren am 23.12.10) Elsner abberuft?
Lebenslange Untersuchungshaft?
Wie bereits allgemein hinlänglich bekannt ist, verdonnerte die damalige Richterin, Claudia
Bandion-Ortner, den Ex-Bawag-Boss am 21. Mai 2008, wegen Veruntreuung zu 2 ½
Jahren (rechtskräftig) und am 4. Juli 2008, wegen Untreue und Betrugs (noch nicht
rechtskräftig), zu 9 ½ Jahren Haft. Elsner berief gegen letzteres Urteil und seitdem hat es
den Anschein, dass er sich in einer lebenslangen U-Haft befindet.
Nach der Urteilverkündigung erlebte Bandion-Ortner einen beruflichen Höhenflug und
avancierte zur Justizministerin. Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt Georg Krakow
stieg ebenfalls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär der frischgebackenen Minis-
terin auf.
Keine Chance für Elsner
Der mittlerweile schwer erkrankte Elsner (75) versuchte bereits unzählige Male vergeblich,
aus der Untersuchungshaft freizukommen. Nicht einmal die Tatsache, dass die General-
prokuratur als oberste Anklagevertretung feststellte, dass etliche Angeklagte im Bawag-
Prozess freizusprechen gewesen wären und Urteilsbegründungen mangelhaft ausgeführt
wurden, konnte die Lage des Ex-Bankers verbessern.
Elsner als Karriere-Leiter?
Der Höchstrichter, Senatspräsident Thomas Philipp, hätte am 23.12.2010 den Vorsitz in
der Berufungsverhandlung gegen Helmut Elsner führen sollen. Da diese Causa vor lauter
Karriere-Zufälle (Richterin wird Justizministerin und Staatsanwalt der persönliche Sekretär)
nur so gespickt ist, erscheint es gar nicht erstaunlich, dass es auch dem Berufungsrichter
zufälliger Weise nach höheren Ehren dürstet.
Nun bewirbt sich just jener Richter, welcher das Urteil von Bandion-Ortner zu überprüfen
hat, um den Posten des OGH-Vizepräsidenten. Und ganz zufälligerweise, ist diese Bewerb-
ung bei der Justizministerin abzugeben. Diese war wiederum erstinstanzlichen Bawag-
Richterin und entscheidet nun unter mehreren Bewerbern. Ihre Entscheidung teilt sie
dann in Form eines Vorschlags dem Bundespräsidenten mit, welcher das letzte Wort
spricht.
Was zuviel ist, ist zuviel
Diese Konstellation war selbst dem Obersten Gerichtshof zuviel und dieser entschied des-
halb, bei T. Philipp einen Ausschließungsgrund für das Bawag-Verfahren zu sehen. Es
könnte zumindest den Anschein einer Abhängigkeit des Richters von der Ministerin geben,
heißt es sinngemäß seitens des OGH.
Den neuen Vorsitz wird der bisherige Stellvertreter von Thomas Philipp übernehmen. Na
hoffentlich tut das dem guten Verhältnis zwischen Bandion-Ortner und Philipp keinen Ab-
bruch. Wer kann schon wissen, wie der neue Mann entscheiden wird.
Alzheimer wäre die beste Krankheit
Allerdings glauben wir nicht, dass sich die Situation für Elsner durch diese Rochade ge-
bessert hat. Der Mann weiß einfach zuviel und seine Feinde (die damaligen Mitnutznießer)
fürchten, dass er auf Rache aus sein könnte.
Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt. Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre, wenn er an Alzheimer erkrankt und alles vergessen würde. Ansonsten
wird es für den ehemaligen Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben. Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.
*****
2010-12-06
Kein Aprilscherz
Der User „Sammy“ hat uns in seinem Kommentar zum Beitrag „Sind Österreicher(innen)
fremdenfeindlich?“ auf einen Beitrag auf „krone.at“ aufmerksam gemacht. Darf man dem
Artikel Glauben schenken, fällt der Vorfall wohl unter Österreichs skurrilste Gerichtsurteile.
Der Pensionist Helmut G.aus Graz, mähte an einem Freitagnachmittag den Rasen seines
Grundstückes. Dabei jodelte und sang er einige Lieder. Dadurch geriet er mit seinem mos-
lemischen Nachbarn in Konflikt.
Private Gebetsstunde
Dieser war mit einigen Glaubensbrüder in seinem Haus zur Gebetsstunde zusammenge-
kommen. Dabei wurde der häusliche Gottesdienst, per Lautsprecher in den Hof übertragen.
Die gläubigen Moslems fühlten sich durch den Gesang, des rasenmähenden Pensionisten
gestört und zeigten diesen bei der Polizei an. Angeblich habe der Jodler des Grazers, wie
der Ruf eines Muezzins geklungen.
Sollte jetzt jemand glauben, dass diese Anzeige eingestellt wurde, der irrt gewaltig. Der
Pensionist wurde vom Bezirksgericht Graz-West, wegen „Verächtlichmachung religiöser
Symbole“ und „Behinderung der Religionsausübung“ zu 800,- Euro Geldstrafe verurteilt.
Öl ins Feuer gegossen
Ein derartiges Urteil kann nur Kopfschütteln auslösen und trägt sicher dazu bei, Öl ins Feu-
er für Fremdenhass zu schütten. Bei allen Respekt für das Richteramt, der oder die urteil-
ende Richter(in), gehört von seinem (ihrem) Amt abgezogen und an eine Stelle versetzt,
wo diese(r) keinen Schaden anrichten kann.
Wir respektieren die Freiheit der Religionsausübung. Sollte diese, wie in diesem Fall aus-
serhalb eines Gotteshauses, auf einem Privatgrundstück abgehalten werden, so ist darauf
zu achten, dass unbeteiligte Nachbarn nicht behelligt werden.
Der Fall ist einzigartig
Uns ist kein derartiger Fall bekannt, bei dem eine Religionsgemeinschaft eine Anzeige
erstattet hat, weil sie sich durch einen rasenmähenden und singenden Nachbarn belästigt
fühlte. Mit einem derartigen Verhalten wird die Toleranzgrenze der Religionsfreiheit aus-
gereizt und trägt sicherlich nicht zur Völkerverständigung bei.
Es ist nur traurig, dass sich ein(e) Richter(in) für derart billige Polemik hergibt und im Namen
der Republik Österreich urteilt. Denn wir sind uns ziemlich sicher, dass dieses Urteil nicht im
Sinne der österreichischen Bevölkerung war. Dem betroffenen Pensionisten kann nur ange-
raten werden, in die nächste Instanz zu gehen und zu hoffen, dort einen praxisnahen Richter
zu finden.
*****
2010-11-27
Sind KIPO-Sonderkommissionen nutzlos?
Während die Polizei laufend Sonderkommissionen bildet um gegen Konsumenten von Kinder-
pornos vorzugehen, scheinen die Erfolge dieser Beamten in Rauch aufzugehen. Wir haben
schon mehrmals über die außergewöhnliche Milde von Richter(innen) berichtet, welche dieses
perverse Pack mit Samthandschuhen anfassen.
Polizist vor Gericht
Ein Polizeibeamter aus Tirol stand unter Verdacht, auf seinem PC kinderpornografisches
Material heruntergeladen und sich daran begeilt zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung
beschlagnahmten Kollegen des pädofilen Polizisten dessen privaten Computer.
Der beschlagnahmte Rechner wurde von Spezialisten untersucht und ausgewertet. Diese fan-
den eindeutige Spuren und damit war der Verdacht gegen den Polizeibeamten bestätigt. Am
Freitag stand dieser Beamte nun vor dem Landesgericht Innsbruck und mußte sich wegen des
Deliktes „Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger“ verantworten.
Scherzurteil und weiterhin im Dienst
Und nun kommt der traurige Scherz des Monats. Der Pädo-Polizist wurde zu 240 Tagessätze
a 10 Euro verurteilt, wobei die Hälfte der Strafe auf drei Jahre bedingt nachgesehen wurde.
Das heißt, dass die Strafe lediglich 1.200,- Euro beträgt.
Aber das ist noch nicht alles. Der Beamte ist zwar vorläufig vom Dienst suspendiert und er-
wartet noch seine Disziplinarverhandlung, kann aber nicht aus dem Polizeidienst entlassen
werden. Es ist schon verwunderlich, wenn ein pädofiler Polizist für Recht und Ordnung sorgen
wird und möglicherweise bei der Schulwegsicherung noch Kontakt zu Kindern hat.
Erstaunliche Milde gegenüber Pädofile
Es ist immer wieder erstaunlich, welche Einstellung Richter(innen) gegenüber Pädofile haben.
Sieht man sich die verhängten Urteile an könnte man glauben, dass Kinderpornografie ein
Kavaliersdelikt ist. Unter dem Suchwort „Pädofile“ finden Sie etliche Beiträge über dieses
Thema, welche auf ERSTAUNLICH bereits verfasst wurden.
*****
2010-07-10
Sind Akademiker weltoffener?
Diesem Online-Magazin wird immer wieder eine feindselige Haltung gegenüber homosex-
uellen Menschen vorgeworfen. Das ist zwar unrichtig, denn wir kritisieren nur die Zwangs-
beglückungsversuche an der Gesellschaft, welche immer wieder durch militante Homosex-
uelle versucht wird.
Wir sind nach wie vor der Meinung, dass jeder nach seiner Fasson glücklich werden soll,
solange er/sie anderen Personen dabei nicht auf den Geist geht. Die Mitarbeiter, sowie
der Herausgeber von ERSTAUNLICH sind keine Akademiker, sondern einfache Leute
von nebenan. Mag sein, dass in der Pflichtschule nicht genügend Toleranz gelehrt wird
und Akademiker durch ihre Ausbildung ein offeneres Weltbild erhalten.
So dachten wir bis wir folgendes Zitat im Internet gefunden haben, welches wir ihnen nicht
vorenthalten wollen.
Akademische Meinung über Homosexuelle
Darüber hinaus ist gerichtsbekannt daß der Personenkreis der Homosexuellen naturgemäß
ein unüberschaubarer Personenkreis ist … In Wahrheit schließt Homosexualität aber auch
die Welt der lesbischen Frauen und selbstverständlich auch jene der Tiere ein … Mitglieder
jeder höheren Tierart wenden sich zur Paarungszeit Tieren ihres eigenen Geschlechts zu,
wenn kein andersgeschlechtlicher Partner verfügbar ist.
Kühe reiten aufeinander, stampfen mit den Vorderfüßen, werfen die Erde mit den Hinter-
füßen auf und brüllen wie Stiere. Stuten stülpen die Schamlippen auf, bringen die Klitoris
vor, entleeren Schleim, blitzen mit den Schamlippen, biegen den Hinterleib ein, wenn
eine andere Stute die Flanke berührt, reiten aufeinander und lecken sich gegenseitig
die Genitalien.
Ähnliches kann man auch bei Kamelhengsten, bei Löwen, bei Hyänen beobachten. Auch
auf Hühnerhöfen kann man fast überall lesbische Verhältnisse bei Hühnern, Gänsen,Enten
und Fasanen dann beobachten, wenn keine männlichen Tiere zur Verfügung stehen.
Die Meinung eines österreichischen Richters
Das o.a. Zitat stammt nicht aus rechtsradikalen Kreisen oder einer homophoben Webseite.
Nein, es ist ganz offensichtlich die Meinung des Richters Dr. Klaus Peter Bittmann, welche
in einer Urteilsbegründung zu finden ist. Vollständigen Beitrag finden Sie unter diesem „Link“.
Bislang dachten wir, dass ein Richter eigentlich ein salomonisches Urteil fällen soll und
seine Privatmeinung in dieses nicht einfließen darf. Wieder daneben gelegen, naja man
lernt halt nie aus.
Übrigens, bei dem oben angeführten Richter handelt es sich um jenen Mann, der den Vor-
sitz in der Verhandlung gegen „Mag. Herwig Baumgartner“ führt. Wir sind schon gespannt,
was in dieser Urteilsbegründung stehen wird.
*****
2010-07-02
Wer ist Mag. Herwig Baumgartner?
Baumgartner ist ein 58-jähriger Akademiker, der sich seit dem Jahr 2001 eine erbitterte
Schlacht mit der Justiz liefert. Grund für diese Auseinandersetzung ist ein Sorgerechts-
streit mit der Mutter seiner vier Kinder.
Er war oder ist möglicherweise noch ein Aktivist einer Väterrechtsbewegung. Zwei seiner
größten Fehler die er begangen hatte, waren Beleidigungen gegen Richter(innen und
Staatsanwält(innen)e im Internetforum „Genderwahn“ und die vermeintliche Freund-
schaft mit Marcus J. Oswald.
Falscher Freund
Oswald der sich als vermeintlicher Freund von Baumgartner ausgab, zeigte bald sein wahres
Gesicht. Nachdem man ihn aus der Vaterrechtsrunde ausgeschlossen hatte, wurde er zum
Brutus und versuchte dem Tiroler Justizrebell verbale Dolche ins Herz zu stechen.
Dies hat Oswald in mehreren Blogeinträgen und mit seiner Zeugenaussage vor dem Linzer
Gericht im Mai dieses Jahres eindeutig unter Beweis gestellt. Was das Genderwahnforum
betrifft, haben wir seinerzeit gegen dieses Opposition bezogen, da wir derartige Be-
schimpfungen als schlechte Internetkultur werteten.
Kontraproduktive Schimpferei
Das derartige Schimpfkanonaden nichts bringen, hätte Baumgartner, der immerhin einen
IQ von 145 aufweist, wissen müssen. Mit seinen Beschimpfungen hatte er auch eine mög-
liche Unterstützung der Öffentlichkeit verspielt. Was ihn zu diesen verbalen Ausrastern
veranlasste wird vermutlich nur er wissen.
Gut fanden wir die Videoaufnahmen welche in diversen Amtsräumen aufgenommen und auf
Youtube gestellt wurden. Diese zeigten die Hilflosigkeit so mancher Amtsperson wenn sie
mit Aktivisten, die für ihr Recht kämpften, konfrontiert waren.
Die Videoaufnahmen waren unangenehm
Baumgartner setzte sich nicht nur für seine Anliegen, sondern auch für jene, anderer ent-
rechteter Väter ein. Die verbalen Ausritte auf „Genderwahn“ dürften offenbar nicht wirk-
lich störend gewesen sein, denn diese zogen sich immerhin über zwei Jahre. Vermutlich
hatte auch die Justiz erkannt, dass sich wegen dieser Aussagen das öffentliche Interesse in
Grenzen hielt.
Es waren vermutlich die Videoaufnahmen die der Justiz unangenehm gewesen sind und so
wurde offensichtlich beschlossen, gegen den Justizrebell etwas zu unternehmen. Er wurde
am 3.November 2009 verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.
Vaterrechts-Aktivist unter Terrorverdacht
Seitens der Justiz wird Herwig Baumgartner die Bildung einer kriminellen Organisation vor-
geworfen und damit einem Terroristen gleichgestellt. Gemäß der Paragrafen 246 und 278b
StGB geht es im Fall „Baumgartner“ um die Gründung einer „staatsfeindlichen Verbindung“
bzw. um die Beteiligung an einer „terroristischen Vereinigung“.
Es ist durchaus richtig, dass der Justizrebell mit seinen verbalen Entgleisungen den Tatbe-
stand der Ehrenbeleidigung gegen Amtspersonen setzte, aber mit Osama Bin Laden und
Co, hat er wohl nicht das geringste zu tun.
Baumgartner ist im Vergleich zu linkradikalen Anarchos ein Sängerknabe. Denn er warf keine
Steine und Brandsätze gegen Polizisten, zertrümmerte keine Auslagenscheiben und zündete
auch keine Autos an.
Richter verwies Angeklagten aus dem Verhandlungssaal
Seine erste Verhandlung ging in Linz, am 28. Mai 2010 über die Bühne und wurde am 24.Juni
2010 fortgesetzt. Beide Male wurde er vom Richter Dr. Klaus-Peter Bittmann aus der Verhand-
lung ausgeschlossen, da sich dieser durch Aussagen von Baumgartner beleidigt fühlte.
Soviel Verständnis und Feingefühl sollte ein Richter schon aufbringen, sodass ihn eventuell
scharf gesprochene Worte eines Angeklagten nicht aus der Fassung bringen sollten. Vor allem
wenn der Delinquent wegen „Terrorverdacht“ bereits seit knappe 8 Monaten in Untersuch-
ungs-Haft sitzt, obwohl dieser lediglich Amtspersonen beleidigte. Vielleicht leidet Baumgartner
am Tourette Syndrom .
Mag. Herwig Baumgartner ist möglicherweise kein angenehmer Zeitgenosse. Allerdings er-
scheint es wie ein Armutszeugnis, wenn die Justiz gegen einen Mann der um seine Vater-
rechte kämpft und sich dabei sehr rustikal ausdrückt, unter dem Verdacht der Beteiligung
an einer „terroristischen Vereinigung“ wegsperrt und ihm wegen staatsfeindlicher Verbind-
ung den Prozess macht. Die nächste Tagsatzung ist für den 15. Juli 2010 anberaumt.
*****
2010-06-25
Internationaler Hurentag
„Anlässlich des ‚Internationalen Hurentages‘ am 2. Juni sieht Judith Schwentner, Frauen-
sprecherin der Grünen, Handlungsbedarf: „Derzeit können Sexarbeiterinnen nicht einmal
den vereinbarten Lohn einklagen, weil ihre Tätigkeit als sittenwidrig gilt. Fehlende Rechte
treiben Sexarbeiterinnen in die Abhängigkeit und begünstigen Gewalttaten. Auch Sexar-
beiterinnen sollten Arbeitsverträge abschließen dürfen.“
Dieser obige Absatz stammt aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der Grünen. Die
Forderungen sind begrüßenswert, werden sich in der Realität aber leider nicht umsetzen
lassen.
Vertrag mit Freier?
Kein Freier dieser Welt wird einen Vertrag mit einer Sexarbeiterin, bezüglich ihrer Dienst-
leistungen abschließen. Denn offiziell geht ohnehin niemand zu einer Prostituierten. Und
wenn einmal ein Politker in einem Bordell ertappt wird, war er nur zur Kontrolle der Arbeits-
bedingungen der dort arbeitenden Damen anwesend.
Damit führt sich auch die Forderung nach der Klagefähigkeit des Schandlohnes, wie dieser
von amtlicher Seite genannt wird, ad absurdum. Wir können uns beim besten Willen nicht
vorstellen, dass ein Gericht eine derartige Klage verhandeln will, wenn möglicherweise
ein hochangesehenes Mitglied der Gesellschaft betroffen ist.
Verträge gab es schon vor Jahren
Was Arbeitsverträge zwischen Sexarbeiterinnen und Lokalbetreibern betrifft, hat es diese
bereits über einen längeren Zeitraum gegeben. Die Unternehmer führten sogar Sozialab-
gaben für die Damen ab, womit diese kranken- und pensionsversichert waren.
Da die Lokalbetreiber für die Abführung der Abgaben verantwortlich waren, kam es kaum
vor dass auf diese vergessen wurde. Und wenn ja, stand sofort der Exekutor der Kranken-
kasse vor dem Lokal. Damit war zumindest eine soziale Absicherung der Damen gegeben.
Behördenkriege und die Auswirkungen
Profilierungssüchtige KIAB-Beamte witterten in diesen Verträgen ein zumindest „Dienst-
nehmer ähnliches Arbeitsverhältnis“ und zeigten die Lokalbetreiber reihenweise an. Dies
führte wiederum dazu, dass sich die Unternehmer jahrelang mit den Verwaltungsbehörden,
bis hin zum UVS herumschlagen mussten.
Offensichtlich wollte man behördlicherseits, zumindest nach der Logik von etlichen KIAB-
Beamten, kein geordnetes Arbeitsverhältnis für Sexarbeiterinnen und so tat man dem
Gesetz genüge, was sich allerdings zum Nachteil der Damen erwies.
Die Lokalbetreiber beriefen sich auf das Prostitutionsgesetz, in dem vermerkt ist, dass mit
einer Prostituierten kein Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden kann. Heute sind
alle Sexarbeiterinnen selbständige Unternehmerinnen.
Gewalt gegen Sexarbeiterinnen
Die Gewalt gegen Prostituierte steht wieder auf einem anderen Blatt Papier. Nicht fehlende
Rechte begünstigen Gewalttaten, sondern fehlender Schutz. Während Lokalbetreiber ihre
Betriebe mit Sicherheitspersonal absichern, sind Sexarbeiterinnen die außerhalb von Lo-
kalen ihre Dienste anbieten, naturgemäß einer größeren Gefahr ausgesetzt. Bester Beweis
ist zur Zeit, das am Wiener Gürtel herrschende Vakuum.
Dieses haben sich rumänische Schutzgelderpresserbanden zu Nutze gemacht und erpres-
sen Sexarbeiterinnen die auf dem Straßenstrich ihre Dienste anbieten. Sollte es einmal an
Zahlungsmoral fehlen, schrecken diese auch nicht vor dem Anzünden einer Frau zurück.
Die feine Gesellschaft
Wir glauben nicht, dass sich bezüglich der Rechte von Sexarbeiterinnen etwas ändern wird.
Schuld daran ist das Verhältnis, welches zwischen der Gesellschaft und den Prostituierten
herrscht.
Die Gesellschaft nimmt zwar die Dienstleistungen der Damen inoffiziell in Anspruch, möchte
aber offiziell nichts damit zu tun haben. Während normale Zuhälter zu ihren Mädchen stehen
und diese beschützen, kann man dies von der Gesellschaft nicht behaupten.
Die Gesellschaft, und die Damen mögen uns die harte Ausdrucksweise verzeihen, benutzt
Sexarbeiterinnen wie einen Gebrauchsgegenstand. Also was sollte diese veranlassen, einen
Menschen der nur zur Befriedigung von sexuellen Gelüsten gebraucht wird, irgendwelche
Rechte zukommen zu lassen.
*****
2010-06-01
Dem Beamten die Würde genommen
Erstaunliche Wende im Prozess des angeklagten Polizisten, der einen 14-jährigen Einbrecher
im Zuge eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt erschos-
sen hatte. Wie wir schon gestern berichtet haben entstand für uns der Eindruck, dass der
angeklagte Beamte einem Schauprozess ausgeliefert ist.
Das dürfte auch der Angeklagte und sein Rechtsbeistand so gesehen haben. Vermutlich
wurde ein Deal geschlossen und der Polizist bekannte sich „überraschend“ im Sinne der
Anklage für schuldig. Möglicherweise wird dies nun die Gutmenschenfraktion beruhigen,
die den Polizeibeamten gerne aufgehängt hätten.
Das ein Beamter, der nur seinen Dienst versehen hatte und dabei sein Leben beschützte für
einen politischen Prozess geopfert wurde, ist für einen Rechtsstaat wie Österreich eigentlich
unwürdig.
Möglicherweise Anstieg der Kriminalität
Hoffentlich hat dieses Handeln nicht zur Folge, dass sich in Zukunft Polizisten sehr zurück-
halten werden, wenn es darum geht flüchtende Straftäter zu fassen. Möglicherweise wird
dies auch zu einer Steigerung der Kriminalität führen, da ein entkommener Verbrecher un-
behelligt weitere Straftaten ausführen kann. Diesen Aspekt dürfte sich der verhandelnde
Richter Manfred Hohenecker nicht vor Augen geführt haben.
Die Urteilsverkündung stand bei Online-Schaltung dieses Beitrages noch aus. Um Ihnen der-
artige Probleme, wie sie der betroffenen Polizist erlitt zu ersparen, wollen wir einige Ver-
haltensregeln bei einem Einbruch empfehlen.
Wichtige Verhaltensregeln
Am Besten Sie versperren Ihre Haus- oder Wohnungstüre nicht mehr, dass spart Kosten für
neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder hinterlassen Sie zu-
mindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht übergebührlich
anstrengen muss.
Sollten Sie einen Einbrecher in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung antreffen, erschrecken Sie
ihn bitte nicht. Er könnte möglicherweise einen Herzinfarkt erleiden und das könnte Ihnen
als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Wagen Sie es auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anzuwenden. Dies bringt
Sie in des Teufels Küche, wie Sie aus dem Prozess gegen den Polizisten einwandfrei ersehen
können.
Laden Sie den ungebetenen Gast lieber zu Kaffe und Kuchen ein und verraten Sie ihm in
einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo Sie Ihr Geld und Ihren Schmuck aufbewahren.
Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ziehen Sie einen Dolmet-
scher bei, um Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, achten Sie darauf dass die Beute ge-
recht aufgeteilt wird. Dann ersparen Sie sich auch eine Klage wegen seelischer Grausamkeit
von jenem Einbrecher, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.
Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, vergessen Sie nicht Schokolade und Kinder-
milchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt Ihrer Hausbar befriedigt
werden.
Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, bieten Sie ihm unbedingt Ihren Audi
oder Mercedes zur Flucht an. Achten Sie auch darauf, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.
Wenn der ganze Einbruch vorbei ist, legen Sie sich einfach schlafen. Den Weg zur nächsten
Polizeistation können Sie sich sparen. Denn die zu Recht frustrierten Beamten haben bereits
ihre Schusswaffen abgegeben und schlucken massenweise Antidepressiva um auf keinen Fall
einen Adrenalinschub zu bekommen.
*****
2010-03-12
Tötungsdelikte sind immer genau zu untersuchen
Dass die Tötung eines Menschen, aus welchen Grund auch immer, nicht herabgespielt werden
darf, muss jedermann klar sein. Auch derjenige der den Tod verursacht hat, ist sehr genau
unter die Lupe zu nehmen und im Schuldfall zu bestrafen.
Wir waren seinerzeit über den Schusswaffengebrauch jenes Polizisten, der einen 14-jährigen
Einbrecher in einem Supermarkt in Krems erschoss, sehr skeptisch eingestellt und verurteilten
diese Tat sogar.
Meinungsänderung
In Anbetracht des Mordversuchs an einem Polizisten in Ottakring, durch einen Flüchtigen der
sich einer ganz normalen Verkehrskontrolle entziehen wollte, haben wir unsere Meinung ge-
ändert. Niemals im Leben hätte der Beamte gedacht, dass der Flüchtige auf ihn schießen
würde und hat für diesen Optimismus fast mit seinem Leben bezahlt.
Jener Beamte der beim Kremser Supermarkt-Einbruch den tödlichen Schuss auf den jugend-
lichen Einbrecher abgegeben hatte, war möglicherweise pessimistischer eingestellt und hat
es in Erwägung gezogen, dass sein Leben in Gefahr ist.
Polizist war nicht auf Einkaufstour
Nun der Polizist war zu keinem Einkaufsbummel in diesem Supermarkt, sondern wurde
wegen eines Einbruchs dorthin beordert. Als er in diesen noch die Einbrecher antraf, die
sich nicht einmal ergaben, sondern durch Verstecken ihr Heil suchten, stieg bei dem Mann
natürlich sein Adrenalinspiegel an.
Will der Richter keine kampfbereiten Polizisten?
Darum verstehen wir auch die Frage des Richters Manfred Hohenecker nicht, der den
Beamte fragte ob er auf „Adrenalin“ und „kampfbereit“ gewesen sei. Natürlich war
der Mann kampfbereit, immerhin stand auch sein Leben auf dem Spiel.
Jener Beamte in Ottakring hatte diese Kampfbereitschaft missen lassen und dies fast
mit seinem Leben bezahlt. Es wäre interessant zu wissen, ob dieser Richter kampf-
bereit wäre, wenn er einen Einbrecher in seinem Haus überraschen würde, oder ob
er diesen zu Kaffe und Kuchen einlädt.
Auch wäre es wissenswert wie dieser Richter reagieren würde, wenn er eines Tages
durch einen Verbrecher in Lebensgefahr geraten würde und der einschreitende Polizist
keine Kampfbereitschaft zeigen würde, sondern ihn einfach seinem Schicksal überlässt.
Wird das ein Schauprozess?
In diesem Prozess entsteht bislang der Eindruck, als hätte der Beamte an jenem Tag
beschlossen „heute erschieße ich einen Einbrecher, weil ich sonst nichts bes-
seres zu tun habe“.
Bei allem Respekt für die Justiz. Der Richter Manfred Hohenecker lässt in diesem Prozess
ganz augenscheinlich Objektivität missen. Er übernimmt immer wieder staatsanwaltliche
Agenden, anstatt sich Ankläger und Angeklagten in Ruhe anzuhören, um zu einem ob-
jektiven Urteil zu gelangen.
Die Theoretiker
Auch die sogenannten Experten oder Sachverständige genannt, wissen im nachhinein alles
besser. Mit ihren, am „Grünen Tisch“ angefertigten Expertisen glauben sie alles zu wissen,
was man hätte, sollte udgl. unternehmen können. Vielleicht sollte eine Polizeistreife einen
dieser Experten zu einem „wirklichen“ Einsatz mitnehmen, um diesem das wahre Leben
zu zeigen.
Entwaffnet doch gleich die Polizei
Es ist traurig wenn ein 14-Jähriger sein Leben verliert. Allerdings war es seine eigene Schuld,
denn wer nächtens in fremde Objekte einbricht, muss damit rechnen erschossen zu werden.
Sollte dieser Polizeibeamte verurteilt werden, kann man sofort die gesamte Polizei entwaff-
nen.
Kein Räuber oder Einbrecher müsste sich mehr ergeben, denn Polizeibeamte werden dann
in Zukunft ihre Waffe stecken lassen, um ja nicht in die Möglichkeit eines Schusswaffen-
gebrauchs zu kommen.
Die unbehelligt geflohenen Straftäter können dann getrost ihr nächstes Objekt ausspähen
und dort einbrechen. Vielleicht ist ja auch einmal das Haus des Richters Hohenecker dabei,
der sie sicher mit Kaffe und Kuchen empfängt.
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2010-03-11
Securitymann beendet Bankräuberkarriere
Ein brandgefährliches Rauberduo hielt seit 2005 die Polizei auf Trab. Das Brüderpaar
Christian (24) und Alexander L. (26), überfiel in den letzten 5 Jahren vermutlich fünfzehn
Banken. In ihrer Gangart waren sie nicht zimperlich. Schwerbewaffnet stürmten sie die
Bankinstitute, um diese auszurauben.
Am 4.Dezember 2009 machte ein Securitymitarbeiter ein Bank in Blindenmarkt (Bezirk
Melk), dem munteren Treiben des Bankräuberduos ein jähes Ende. Wir haben im Beitrag
„Der bedrohte Bankräuber“ darüber berichtet.
Bei der Flucht aus dem Bankgebäude, schoss der aufmerksame Sicherheitsmann einen
der Räuber an. Diesen gelang es zwar sich noch in den Fluchtwagen zu retten, konnte je-
doch samt seinem Komplizen kurze Zeit später von der Polizei gestellt und verhaftet werden.
Bankräuber ortete Mordversuch
Wir haben bereits in unserem damaligen „Beitrag“ darüber berichtet, dass der angeschos-
sene Bankräuber ankündigte, einen Strafantrag gegen den Sicherheitsmann, wegen Mord-
versuchs zu erstatten. Seine Rechtfertigung für diese obskure Äusserung begründete er
damit, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.
Wir haben diese Ankündigung für einen schlechten Scherz gehalten. Wie wir nun feststellen
müssen, haben wir uns geirrt. Das Anwälte im Auftrag ihrer Klienten oft die erstaunlichsten
Klagen einbringen und Anzeigen erstatten ist traurige Realität.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen
Allerdings das nun die Anwältin der beiden Profi-Bankräuber tatsächlich eine Anzeige wegen
Mordversuch gegen den Securitymann erstattet, ist mehr als erstaunlich. Mit dieser Anzeige-
erstattung hat sie die besten Chancen, zur traurigsten Lachnummer ihres Berufsstandes zu
avancieren.
Auch die Polizei bekommt ihr Fett weg. Da bemängelt doch die Anwältin tatsächlich, dass die
Beamten das Räuberduo zuerst überwältigt und gefesselt haben, anstatt Erste Hilfe zu leisten.
Na klar, Polizeibeamte haben nichts anderes im Sinn, als zuerst nach den „Weh-Wechen“ von
bis an die Zähne bewaffneten Räuber zu fragen. Möglicherweise ortet die Anwältin vielleicht
auch noch einen Raub, da sich die Beamten erlaubten den Brüdern die Waffen abzunehmen.
Berufsrisiko
Vielleicht sollte der Anwältin mitgeteilt werden, dass es ein ganz normales Berufsrisiko eines
Bankräubers ist, bei einem Banküberfall eventuell erschossen zu werden. Möglicherweise
ist der Dame auch nicht bewusst, wer ihre Klienten eigentlich sind. Es sind keine kleinen
Hendldiebe, sondern brandgefährliche Profi-Bankräuber.
Wir gehen natürlich auch davon aus, dass das Honorar dieser Advokatin aus Spendengelder
oder aus ehrlich verdienten Geld der Bankräuber bezahlt wird. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Christian und Alexander L. die Unschuldsvermutung gilt.
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2010-03-03
Skandal bei Wiener Wohnen
Wenn folgende Handlung ein privater Zinshausbesitzer machen würde, wären ihm Schlag-
zeilen in allen Tageszeitungen garantiert. Auch diverse Mietervereinigungen und die AK
(Arbeiterkammer) würden ihn in der Luft zerreißen.
Nicht so ist es wenn der größte Hausherr Wiens, die Gemeinde Wien, eine derartige
Aktion abzieht. Da bewahren alle mögliche Stellen größtes Stillschweigen. In einer
heutigen APA-OTS Aussendung des freiheitlichen Behindertensprechers NAbg. Norbert
Hofer, sind wir auf diesen Skandal gestoßen und haben nachrecherchiert.
Ein Mitarbeiter von uns hat mit der betroffenen Person, Frau Eveline Ioannidis, ein sehr
langes Telefongespräch geführt und diese erzählte eine erstaunlich traurige Geschichte
über die soziale Kälte von Wiener Wohnen, gegenüber ihr als Behinderte.
Der Leidensweg
Frau Eveline Ioannidis ist seit 1986 Hauptmieterin einer Altbaugemeindewohnung in Wien
14., Spallartgasse 26-28/2/3/16. Die seinerzeit als Kategorie C angemietete Wohnung wurde
in Eigenregie auf Kategorie A aufgewertet. Auch ist sie noch nie mit dem Mietzins in Rück-
stand gewesen und das seit 24 Jahren, seit dem sie in dieser Wohnung lebt.
Die mittlerweile 50-jährige Eveline Ioannidis war 25 Jahre lang als Krankenschwester im
Geriatriezentrum Baumgarten tätig. Anfangs des neuen Jahrtausend schlug bei ihr das
Schicksal unbarmherzig zu.
Teilweise bedingt durch ihre körperlich schwere Arbeit im Pflegeheim, bekam sie Probleme
mit ihrem Rücken. Und als wenn dies nicht genug gewesen wäre, erkrankte sie zusätzlich
an der Autoimmunerkrankung.
Ihre Krankheit nahm von 2002 bis 2005 einen derart rasanten Verlauf, sodass man ihr im
Jahr 2005 eine 100-prozentige Erwerbsunfähig attestierte und sie in Pension schickte. Seit-
dem ist sie in Pflegestufe 2 und zu 50 Prozent behindert. Ferner benötigt sie permanent
ärztliche Betreuung und ständige Pflege.
Samstag und Sonntag im Wochenendhaus
Während der Wochentage lebt E. Ioannidis in der oben angeführten Gemeindebauwohn-
ung. Die Wochenenden verbringt sie mit ihrem Mann im gemeinsamen Wochenendhaus im
Burgenland. Ein ständiger Umzug dorthin kam aber nicht in Frage, da in der kleinen burgen-
ländischen Gemeinde, die von ihr benötigte ärztliche Versorgung nicht gegeben ist.
E. Ioannidis ist gehbehindert und besitzt auch keinen Führerschein. Auf Grund ihrer man-
gelnden Mobilität, entschloss sich das Ehepaar von Montag bis Freitag in Wien zu leben.
Da ihr Mann von Berufswegen aus öfters auf Dienstreise ist, sah sich E. Ioannidis um eine
Mitbewohnerin um, die ihr bei den alltäglichen Dingen des Lebens behilflich ist, da sie diese
aus eigener Kraft nicht mehr schafft.
Behindertenhelferin wird als Untermieterin gewertet
E. Ioannidis fand diese, in der Person der Bianka G., die mit ihrer kleinen Tochter seit dem
01.Oktober 2009 im gemeinsamen Haushalt, zwecks Unterstützung, bei ihr wohnt. Als sie
am 15.Jänner 2010 von Wiener Wohnen einen Brief bekam, fiel sie aus allen Wolken.
In diesen Brief wurde sie aufgefordert, ihre Wohnung mit Stichtag 28.02.2010, wegen
angeblicher Untervermietung zu kündigen. Sofort nach Erhalt dieses Schreibens setzte
sie sich mit Wiener Wohnen in Verbindung, um dieses offensichtliche Missverständnis
aufzuklären.
Wiener Wohnen übt sich als Detektei
Dort wurde ihr mitgeteilt, dass man durch ausgiebige Recherchen zu Annahme gekommen
sei, dass sie die Gemeindewohnung untervermietet habe. Auf die Frage welche Recherchen
diese Annahme bestätigen kam heraus, dass es sich um die Anwesenheit der Mitbewohnerin
handle.
E. Ioannidis wies die Sachbearbeiterin Sch. auf ihre Sachlage hin und bot an, eine Liste von
Hausparteien und nächsten Nachbarn zu bringen in der bestätigt wird, dass sie selbst in
dieser Wohnung lebt.
Sachbearbeiterin fühlt sich als Richterin
Auf diesen Deal ließ sich Frau Sch. von Wiener Wohnen ein und versicherte ihr, dass mit
so einer Bestätigung die Sache vom Tisch sei. Am 20.Februar 2010 schickte E. Ioannidis
besagte Bestätigungsliste mit zahlreichen Unterschriften, sowie einer schriftlichen Bestätig-
ung der Hausbesorgerin und einem Begleitschreiben, eingeschrieben an Wiener Wohnen.
Nachdem sich aber in der Angelegenheit nichts rührte, rief E. Ioannidis bei Wiener Wohnen,
Frau Sch. an und wollte sich um den Stand der Dinge erkundigen. Diese erklärte ihr aber
lediglich lakonisch, sie müsse erst die Glaubwürdigkeit der unterzeichneten Personen
prüfen und man werde sich dann schriftlich melden.
Da fragen wir uns aber schon, was sich eine Sachbearbeiterin bei Wiener Wohnen anmaßt.
Wer ist diese Frau überhaupt um zu glauben, sie sei dazu berechtigt die Glaubwürdigkeit
von 13 Mietern und der Hausbesorgerin überprüfen zu können.
Gestern erhielt Frau Eveline Ioannidis jedenfalls ein E-Mail von der Direktorin von Wiener
Wohnen. In diesem wurden die Telefonate mit Frau Sch. bestätigt. In weitere Folge wurde
der behinderten Mieterin mitgeteilt, dass man die Kündigungsangelegenheit an das Bezirks-
gericht Fünfhaus weiterleite.
Mögliches Motiv?
Wie bereits Eingangs erwähnt, hat Frau Eveline Ioannidis diese Wohnung 1986 als
Kategorie C angemietet und in Eigenregie auf Kategorie A umgebaut. Sie bezahlt heute
für diese 72qm-Wohnung einen monatlichen Mietzins inklusive Betriebskosten von 314,-
Euro.
Eine derartige Wohnung kann mit einem neuen Mietvertrag heute locker um 600,- Euro
vermietet werden. Einem jeden privaten Zinshausbesitzer würde sofort unterstellt werden,
diese ganze Show nur aus einem Grund abgezogen zu haben. Nämlich um den Altmieter
mit dem günstigen Zins loszuwerden, um die Wohnung neuerlich teurer vermieten zu
können.
Ganz abgesehen von der sozialen Kälte die vom Gemeindebetrieb Wiener Wohnen gegen-
über einer Behinderten an den Tag gelegt wird, ist es schon sehr erstaunlich wenn ein
Mieter eine Aufforderung zur Selbstkündigung, unter Androhung von gerichtlichen Schrit-
ten erhält.
Flucht nach vorne
Warum hat Wiener Wohnen nicht gleich eine gerichtliche Aufkündigung veranlasst. Bestan-
den vielleicht Bedenken, dass das Ganze nicht so funktioniert, wie es sich gewisse Herr-
schaften vorgestellt haben.
Offensichtlich hat man sich aber bei Wiener Wohnen zu weit aus dem Fenster gelehnt
und versucht jetzt sein Heil unter dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“.
Man kann nur hoffen, dass der/die Richter(in) dem größten Hausherrn von Wien klar
macht, dass das MRG auch für Gemeindewohnungen gilt.
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2010-03-02
Geistige Inspiration
Der Freispruch im November 2009, am Landesgericht Ried im Innkreis, wo sein Kollege
wegen Besitzes von Bildern mit pornografischen Darstellung Minderjähriger angeklagt war,
dürfte einen niederösterreichischen Pfarrer und Religionslehrer dazu inspiriert haben, eben-
falls Kinderpornos aus dem Internet herunterzuladen.
Erstaunliches Gutachten
Die Rechtfertigung des in Ried angeklagten Geistlichen war, dass er eher zufällig auf die
Fotos gestoßen sei und nicht die Absicht gehabt habe, sie abzuspeichern. Erstaunlich ist
dabei, dass dem Gericht ein Gutachten präsentiert wurde, dass keine Datei aktiv herunter-
geladen wurde.
Da die Polizei auf dem Computer des kinderliebenden Pfarrers jedoch 100 eindeutige Fotos
gefunden hatte, fragen wir uns schon wie diese ihren Weg ohne Donwload auf die Festplatte
fanden.
War der Heilige Geist behilflich?
Wahrscheinlich war der heilige Geist für dieses technische Wunder verantwortlich. Erstaunlich
war auch die Angabe „rein zufällig“ auf die Webseite mit den Kinderporno-Bilder gestossen zu
sein. Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht der Version des Angeklagten und fällte
einen Freispruch.
Auf den Spuren des Bruders
Soviel amtliche Verständnis muß natürlich ausgenützt werden, wird sich nun jener Pfarrer und
Religionslehrer aus Niederösterreich gedacht haben und ist den Spuren seines oberösterreich-
ischen Glaubensbruder gefolgt.
Bei einer Hausdurchsuchung fanden Ermittler der Polizei, auf dem Computer des stellvertret-
enden Dechants, pornografische Bilder von Minderjährigen. Das belastende Material wurde
sichergestellt und wird zur Zeit ausgewertet.
Muss sich der Mann Sorgen machen?
Der Geistliche, der auch das Amt eines Wallfahrtsdirektor ausübte, wurde laut Erzdiözese
Wien seiner Ämter enthoben. Zur Zeit verweilt er in einem Kloster um innere Einkehr zu
finden.
Wir glauben aber nicht, dass er sich allzuviel Sorgen machen wird, denn wie in fast allen
Fällen in denen Geistliche in Kinderpornografie involviert waren, wird bei der Sache nicht
viel herauskommen.
Erstaunliche Verständnis für Pädofile
Wieviel Verständnis manche Richter diesen sexuell fehlgeleiteten Subjekten entgegen-
bringen, beweisen zwei Urteile aus jüngster Zeit. Am 22.Dezember 2009 wurde ein 26-
jähriger Rechtspraktikant am LG Wien zu drei Monaten bedingt verurteilt. Bei ihm wurden
von der Polizei 3.000 (!) kinderpornografisch definierte Bilder, sowie Filme beschlagnahmt.
Ein 32-jähriger pädofiler Lokführer, der sich selbst als krank bezeichnet und sich vor Gericht
damit verantwortete, dass er in psychotherapeutischer Behandlung sei, erhält für den Besitz
von kinderpornografischen Material ebenfalls drei Monate bedingte Haft, in einem Prozess
am LG Wien, am 21.Dezember 2009.
Betrachtet man diese Urteile stellt sich die realistische Frage, wieviel Kopfschmerzen der
niederösterreichische Pfarrer wohl haben muß. In Anbetracht der erstaunlichen Milde für
Pädofile vor Gericht, wird er nicht einmal eine einzige Kopfschmerztablette benötigen.
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2010-02-12
UVS-Richterin erfährt die Macht der Tierquälerlobby
Beamte die in Österreich öffentlich eine eigene Meinung vertreten und nicht mit den Wölfen
heulen, laufen in Gefahr vom Rudel zerfleischt zu werden. Diese Erfahrung musste kürzlich
eine UVS-Richterin machen, die einige Tierschützer im Jahre 2007 freigesprochen hatte.
Eine Jagdgesellschaft konnte die Tierschutzaktivisten nicht identifizieren, welche angeb-
lich eine Jagdstörung, sprich Tierermordung gestört hatten. Laut einer heutigen APA-OTS
Aussendung, erscheint in der Montagausgabe des Nachrichtenmagazins „Profil“ ein Bei-
trag in dem berichtet wird, dass es bei der Richterin des UVS-Niederösterreich, kürzlich
zu einer Hausdurchsuchung gekommen sei.
Loser Kontakt begründeten Verdachtsmomente
Im Justizministerium heisst es, wenn es den Verdacht einer strafbaren Handlung gebe,
müsse man ihm nachgehen, egal ob Richter oder nicht. Da ist es schon erstaunlich, dass
es gerade eine Richterin betrifft, die im Sinne des Tierschutzes geurteilt hatte.
Der VGT-Obmann DDr. Balluch hatte die Richterin nach dem Urteil einige Male tele-
fonisch kontaktiert und sie in einem Internetforum lobend erwähnt. Das brachte ihr nun
den Verdacht des Amtmissbrauches ein.
Die betroffene UVS-Richterin dürfte die wichtigste Turnübung im Staatsdienst vergessen
haben. Nach oben bücken und nach unten treten. Wer dieses akrobatische Talent nicht
beherrscht, wird im Staatsdienst nicht alt werden oder maximal Aktenschlichter.
Viele Angeklagte sprechen mit den Richtern
Viele Angeklagte kontaktieren ihren Richter vor und nach dem Prozess, ungeachtet einer
Verurteilung oder eines Freispruches. Würden alle diese Richter(innen) nun angeklagt
oder mit Hausdurchsuchungen „belohnt“ werden, müsste das Justizministerium eine
eigene Abteilung für Richterverfolgung schaffen.
Allerdings dürfte die Lobby der Tierquäler, Legebatterienbesitzer und Tierfabrikeneigner
so stark sein, dass diese vermutlich soviel Einfluss ausüben können, sogar eine Richterin
abzuschiessen, wenn diese nicht in ihrem Sinne urteilt.
Bericht über Tierquäler-Politiker
Wir haben 2.November 2009 den Livebericht „Der Eiermann“, in telefonischer Zusammen-
arbeit mit DDr. Balluch verfasst. Aus diesem Beitrag ist es ersichtlich, wie sich professionelle
Tierquäler, in besagten Fall ein Politiker, über bestehende Gesetze hinwegsetzen können,
ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.
Gefährlicher Kontakt
Obwohl es aus „juristischen“ Gründen eher nicht ratsam ist, mit dem VGT-Obmann Kontakt
zu haben oder gar zu sprechen, haben wir am 11.November 2009 ein „Interview“ mit ihm ge-
führt. Wir waren von unserem Interviewpartner angenehm überrascht, da wir von diesem
eigentlich eine militante Einstellung erwartet hatten.

DDr. Balluch. Ist er der österreichische Osama Bin Laden?
Sind Tierschützer die Mafia?
Wir vertreten weiterhin den Standpunkt, dass es sicher nicht die feine englische Art ist
seinem Ansinnen mit dem Versprühen von Buttersäure Nachdruck zu verleihen, aber
Tierschützer mit einer krimninellen Organisation zu vergleichen und sie nach Paragraf
278a Strafgesetzbuch (Prozess beginnt am 2.März) anzuklagen, ist in der Tat mehr
als erstaunlich.
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2010-02-06
Gesetzesnovelle
Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.
119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.
Gewalt ist abzulehnen
Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.
Es lebe Stalin
Der zweite Absatz des § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.
Objektivität unmöglich
Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.
Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?
Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.
Freibrief für Kinderschänder
Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.
Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.
Politische Gegner und Kritiker einsperren
Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.
Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden. Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.
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2010-01-28
Richter und Ärzte
Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.
Fehlurteile und Kunstfehler
Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.
Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.
Ärzte haben die schlechteren Karten
Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.
Immer wieder Fehlurteile
Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.
Fall 1 der vergangenen Woche
Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“ zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.
Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.
Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom
Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,
ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.
Fall 2 der vergangenen Woche
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-
reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.
Auch Richter haben Stress
Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.
Was spricht gegen einen Psychotest?
Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.
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2010-01-17
Total unterschiedliche Meinungen
Die Verurteilung des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig
Adamovich wegen „Übler Nachrede“, hat bei den Österreicher(innen) Emotionen in die
verschiedensten Richtungen ausgelöst.
Von höchsten Lobgesängen bis zur totalen Ablehnung reicht die Palette der Meinungen.
Wir haben auf unsere verfassten Beiträge zahlreiche Leserpost per E-Mail erhalten, von
denen wir zwei total unterschiedliche Briefe veröffentlichen wollen.
Leserbrief aus Salzburg
In Österreichs Justiz stinkt es gewaltig! Die Ministerin selbst lässt den Korruptionspara-
graphen entschärfen, Anzeigen gegen den Ex-Minister werden „übersehen“ usw. Interes-
sierten Beobachtern schwante, dass auch einem Herrn Adamovich vermutlich nix passieren
wird.
Frau Schneider hat die Ehre der zumindest teilweise wiederhergestellt, denn dem Steuer-
zahler wird klar, dass es in Österreich noch so manchen unabhängigen Richter gibt.
Sie würden wir uns als Ministerin wünschen, dann würde vielleicht einmal aufgeräumt in
diesem Sumpf!!!
(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)
Leserbrief aus Wien
Damit man weiß, in welchem Land wir leben:
Bezogen auf die Bevölkerungszahl wird Österreich 180-mal !!! so oft wie Deutschland wegen
Verletzung von Art. 10 MRK (Recht auf freie Meinungsäußerung) verurteilt:
Sogar in der Türkei sind es weniger:
Auf 71 Millionen Einwohner kamen 123 Verurteilungen.
71 Millionen sind ca, 8,5 mal soviel wie in Österreich. Nimmt man die 18 Verurteilungen
und normiert sie auf die 71 Millionen (x 8,5) ergibt das den Vergleichswert von 153 Verur-
teilungen Österreichs, das sind um 25 % mehr als in der Türkei.
Dies obwohl das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in „Art 13 Staatsgrundgesetz“
verankert ist.
Gute Nacht Österreich, Zeit zum Auswandern.
(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)
Bitte Kommentarfunktion nutzen
Wir danken auch für die anderen zahlreichen Zuschriften. Aus administrativen Gründen ist
es uns leider nicht möglich, alle Leserbriefe zu veröffentlichen. Wir ersuchen jedoch jene
Leser und Leserinnen welche ihre Meinung zu den von uns verfassten Beiträgen kundtun
wollen, sich der Kommentarfunktion zu bedienen.
Die Voraussetzung zum „Kommentieren“ ist die Registrierung auf www.erstaunlich.at
Diese ist völlig unbürokratisch, unkompliziert und auf Wunsch auch anonym.
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2009-12-26
Banküberfall
Am 4.Dezember überfiel das Brüderpaar Christian und Alexander S. eine Raika-Filiale in
Blindenmarkt (Bezirk Melk). Die beiden Brüder waren schon längere Zeit im Visier der
Polizei, konnten aber diesen Banküberfall trotzdem durchziehen.
Maskiert und schwer bewaffnet, betrat Christian S. die Bankfiliale und bedrohte die dort
anwesenden Personen mit dem Umbringen, falls seine Forderungen nicht erfüllt würden.
Ein privater Sicherheitsmann der die Bank bewachte, beobachtete den Überfall.
Security nahm Räuber unter Beschuss
Aus Sicherheitsgründen wartete er bis der bewaffnete Räuber die Bankfiliale verließ und
forderte diesen unter Androhung eines Schusswaffengebrauches zum Anhalten auf.
Christian S. eröffnete daraufhin sofort das Feuer auf den Securitymann.
Dieser schoss zurück und der Bankräuber erlitt bei dem Schusswechsel einen Lungendurch
-schuss. Er konnte sich aber trotzdem in den vor der Bank wartenden Fluchtwagen retten,
welcher von seinem Bruder gelenkt wurde.
Brandgefährliches Duo
Da der Bankräuber durch den skrupellosen Gebrauch der Schusswaffe seine Gefährlichkeit
unter Beweis gestellt hatte, schoss der Securitymann auch auf den Fluchtwagen. Den beiden
Brüdern gelang jedoch die Flucht und wurden einige Zeit später von einer Eliteeinheit der
Polizei auf einem Autobahnrastplatz gestellt und festgenommen.
Im Kofferraum des Fluchtwagens fanden die Beamten zwei halbautomatische Handfeuer-
waffen, eine Maschinenpistole und dazu jede Menge Munition. Dieser Fund allein unterstrich
die Gefährlichkeit der Brüder, die laut Polizei mindestens 7 Banküberfälle verübt haben. Der
Ordnung halber merken wir an, dass für Christian und Alexander S. die Unschuldsvermutung
gilt.
Erstaunlichste Anzeige des Jahres
Das die beiden Brüder offensichtlich nicht nur abgebrühte Bankräuber sind, sondern auch
eine gehörige Portion Frechheit besitzen, kam am vergangenen Donnerstag ans Tageslicht.
Da langte nämlich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, die wohl erstaunlichste Anzeige des
Jahres ein.
Christian S. stellte gegen den Sicherheitsmann, dem eigentlich zu verdanken ist dass die
Bankräuberkarriere ein Ende fand, einen Strafantrag wegen Mordversuchs. Er begründete
seine Anzeige mit der Rechtfertigung, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.
Bankräuber fühlte sich bedroht
Der Securitymann habe ihm die Maske vom Gesicht gerissen und mit der Waffe bedroht.
Auch der Beschuss des Fluchtwagens spreche für einen Mordversuch, so der verhinderte
Bankräuber. Das sie den Mordversuch überlebt hatten sei nur Glück gewesen, so Christian
S. weiter.
Was hatte Christian S. eigentlich erwartet? Das ihm der Sicherheitsmann die Fahrzeugtüre
öffnet und vielleicht noch beim Verstauen der Beute behilflich ist. Für diesen eingebrachten
Strafantrag müßte es zusätzlich eine saftige Freiheitsstrafe geben, um eventuelle Nachahm-
ungstäter abzuschrecken.
Für uns war es Notwehr, bzw. gerechtfertigter Notstand
Das sich der Sicherheitsmann vor Gericht verantworten wird müssen ist klar. Immerhin hat
er eine Person, wenn auch nur den Bankräuber, angeschossen und erheblich verletzt. Aller-
dings wird ihn jeder realdenkende Richter freisprechen und auch der Staatsanwalt sollte
gegen diesen Freispruch keinen Einspruch erheben.
Sollte das Verfahren gegen Securitymann, gegen unserer Erwartung nicht mit einem Frei-
spruch enden, kann man für die Zukunft nur jedem Überfallenen anraten, sich auf keinen
Fall zu wehren und dem Räuber auch bei Flucht behilflich zu sein.
Auch sollte man dann der Polizei keine Personenbeschreibung geben, denn wenn diese
zur Ausforschung des Täters führt, könnte dieser vielleicht wegen Freiheitsberaubung klagen.
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2009-12-20
Hochschaubahn der Gefühle
Jede Epoche hat ihre Delikte. Unter dieses Motto könnte der nachfolgende Fall, einer
unerwiderten Liebe fallen. Eine junge Dame in Vorarlberg hatte sich unsterblich in
ihren Versicherungsberater verliebt.
Wer kennt sie nicht, diese Hochschaubahn der Gefühle? Wurden früher glühende Liebes-
briefe an die/den Angebete(n) geschrieben, steht heute den Liebeswerber(innen) die
moderne Technik zur Verfügung.
Männer eher konservativ
Während Männer eher noch konservativ veranlagt sind und auch heute noch oft die Brief-
form wählen oder besonders Hartnäckige vor der Haustüre der Angebeteten warten, haben
Frauen für sich das Handy entdeckt.
Bis zur Selbstvernichtung
Auch gibt es noch einen Unterschied zwischen Männlein und Weiblein. Männer handeln
eher rational und geben normaler Weise auf, wenn ihre Liebesrufe nicht erhört werden.
Frauen hingegen sind meist emotional veranlagt und treiben ihr Liebeswerben oft bis
zur Selbstvernichtung.
SMS-Terror
In diesem Fall schickte die 22-jährige Nicole S. ihrem Angebeteten hunderte SMS.
Auch eindeutige Sexangebote sollen in diesen elektronischen Liebesbriefen enthalten
gewesen sein.
Da sich die junge Frau nicht abwimmeln ließ und dem Versicherungsberater der monate-
lange SMS-Terror zuviel wurde, zeigte er die junge Frau an.
Gleichberechtigtes Urteil
Diese musste sich am vergangenen Donnerstag vor dem LG Feldkirch verantworten. Sie
sei keine Stalkerin sondern nur einfach verliebt gewesen, war die Verantwortung der
22-jährigen Nicole S.
Der Richter Peter Mück sah das anders und verurteilte die Frau wegen beharrlicher
Verfolgung zu 2.000,- Euro Strafe und zum Ersatz der Prozeßkosten. Mit diesem Urteil
hat der Richter hoffentlich die Forderungen von feministischen Frauengruppen erfüllen
können, die ja immer nach Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern rufen.
Dem gestalkten Versicherungsberater wurde ein „Schmerzensgeld“ von 30,- Euro zu-
gesprochen. Mit dieser enormen Summe an Wiedergutmachung sollte der Mann seine
Handynummer wechseln und darauf hoffen, dass ihn die junge Dame so nicht mehr
„terrorisieren“ kann.
*****
2009-12-19
Keine Menschenrechte für Straftäter?
Menschenrechte sollten auch bei Rechtsbrechern nicht mit den Füßen getreten werden.
Dies geschieht zur Zeit ganz offensichtlich inmitten des Rechtsstaates Österreich. Der zur
Zeit prominenteste Häftling Österreichs, Helmut Elsner sitzt bereits seit fast drei Jahre in
U-Haft.
Kinderschänder haben es besser
Nicht das wir besonderes Mitleid mit dem Ex-Banker Elsner haben, aber dessen Gesund-
heitszustand dürfte sich tatsächlich in einem katastrophalen Zustand befinden. Der Mann
hat niemanden umgebracht und auch keine Kinder mißbraucht. Kinderschänder kommen
bei uns wesentlich günstiger davon.
Warum keine Fußfessel?
Nicht ganz unberechtigt ist der Vorwurf von Elsners Gattin und seinem Anwalt, ob man es
darauf anlege, dass er in der Haft verstirbt. Der Mann ist mittlerweile 74 Jahre alt, schwer
krank und pleite. Was spricht dagegen wenn er mit einer „Fußfessel“ versehen, in Haus-
arrest geschickt wird? Davonlaufen wird er wohl kaum mehr können.
Pechvogel Elsner
Helmut Elsner, für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt, hatte einfach nur Pech.
Mitten im Wahlkampf flog der Bawag-Skandal auf und war natürlich sofort hochexplosive
Munition. Von allen Politiker die mit ihm einige Tage vorher noch zu Mittag gegessen haben,
oder sonstige Kontakte pflegten, wurde er wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen.
Der naive Banker
Man muss Herrn Elsner eine gewisse Naivität zusprechen, wenn er geglaubt hat, dass er
durch diese Herrschaft Deckung finden würde. Schon Bismarck sagte, dass man sich in der
Politik hohe Stiefeln anziehen müsse. Der Mann war mit dieser Aussage seiner Zeit weit
voraus.
Wenn man den durch Elsner angeblich verursachten Schaden von 1,8 Milliarden Euro be-
trachtet und ihn mit heutigen Verlusten von Banken vergleicht, deren Verspekulation der
„Wirtschaftskrise“ zugeschrieben wurde, nimmt sich die von Elsner angeblich verur-
sachte Schadenssumme, eher wie ein Ladendiebstahl aus.
Unterstützung statt Gefängnis
Wäre der Skandal nicht mitten im Wahlkampf aufgeflogen, wäre er sicherlich nicht in einer
Gefängniszelle gelandet, sondern mit dem Finanzminister am runden Tisch gesessen und
hätte um eine staatliche Unterstützung für „seine“ angeschlagene Bank gefeilscht.
Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass eine Vertuschung des Bawagskandals fast ge-
lungen wäre, wenn nicht die zur Bilanzschönung aufgezogene Kredithochschaubahn der
amerikanischen Refco entgleist wäre.
Wie schnellebig die heutige Zeit ist wird dadurch bewiesen, dass sich heute über Milliarden-
spekulationsverluste niemand mehr besonders aufregt und auch keinen Richter auf den Plan
rufen.
Man darf aber gespannt sein, ob bei der Hypo-Adria auch mit den selben Maßstäben gemes-
sen werden wird. Wir glauben eher nicht, denn es läuft zur Zeit kein Wahlkampf zur National-
ratswahl.
Profilierer und Streber
Das war in der Wahlkampfzeit etwas anders. Herr Dr. Schüssel wollte sich unbedingt als Ret-
ter der BAWAG profilieren und eröfnete auch demonstrativ unter Blitzlichtgewitter, ein Spar-
buch bei dieser.
Auch war schnell eine Richterin gefunden, der nach höheren Ämtern zumute war. Es wäre
interessant, ob Frau Dr. Bandion-Ortner heute den selben „Ehrgeiz“ an den Tag legen
würde, wenn kein Ministerposten in Aussicht wäre.
Also wie gesagt, Elsner hatte einfach nur Pech. Erstaunlich ist nur warum er den Mund hält,
denn alleine kann er dieses Ding nicht durchgezogen haben. Eventuelle Mittäter werden
aber sicherlich voller Sehnsucht den Tod für den Ex-Banker herbeisehnen. Man weiß ja nie,
ob dieser vielleicht doch noch zu plaudern beginnt.
*****
2009-12-11
Frühstück im Arlberger Hotel
Ein erstaunliches Urteil fällte der Vorsteher des Bezirksgerichts Bludenz, Richter Erich Mayer.
Aber zuerst zur Vorgeschichte. Was war geschehen? Eine Familie frühstückte im „Arlberger
Hotel“. Neben dem Frühstückstisch stand der Kinderwagen, indem sich der ein Monat alte
Säugling dieser Familie befand.
Mutter orderte heißes Wasser
Die Kindesmutter bestellte bei der Kellnerin heißes Wasser, da sie sich am Tisch einen
Tee zubereiten wollte. Die Kellnerin, die immerhin schon 16(!) Jahre im Servicebereich,
davon 4 Jahre im betreffenden Hotel tätig ist, brachte die Tasse mit dem heißen Was-
ser an den Frühstückstisch.
Die Kindesmutter war mit ihrem Mann in ein Gespräch vertieft und bemerkte die heran-
nahende Kellnerin nicht. Diese machte mit dem Wort „Entschuldigung“ auf sich auf-
merksam und wollte den Serviervorgang fortsetzen.
Mutter war ins Gespräch vertieft
Die Kindesmutter hörte dieses „Entschuldigung“ offensichtlich nicht und unterhielt
sich weiterhin angeregt mit ihrem Mann, wobei sie ihre Worte mit einer Handbewegung
unterstrich und der Kellnerin die Tasse mit dem heißen Wasser aus der Hand stieß.
Die aus der Hand der Kellnerin weggeschleuderte Tasse landete unglücklicherweise im
Kinderwagen. Das darin liegende ein Monate alte Mädchen, wurde dabei schwerstens
verletzt.
Schwerste Verbrennungen
Großflächige Verletzungen, zum Teil Verbrennungen der Haut bis zum dritten Verbrennungs-
grad, erforderten Operationen und Narbenkorrekturen. Wie schlimm und kompliziert das bei
einem Säugling ist, wird sich jeder vorstellen können.
Usus im Gastgewerbe
Es ist durchaus üblich und lebensnah, dass Kellner(innen) mit dem Wort „Entschul-
digung“ auf sich aufmerksam machen wenn sie sehen, dass sie von den Gästen nicht
bemerkt werden.
Auch könnte man einer Mutter eines Säuglings durchaus zumuten, dass sie diesen
ständig unter Beobachtung hat. Eine Mutter die heißes Wasser ordert und ihr Baby
ignoriert weil sie sich so vertieft unterhält, dass sie nicht einmal die herannahende
auf sich aufmerksam machende Kellnerin bemerkt, hat unserer Meinung nach ihre
Aufsichtspflicht gröbstens verletzt.
Realitätsfremdes Gutachten
Der Richter Erich Mayer sah das jedoch anders und urteilte zu Gunsten der klagenden
Familie. Seiner Meinung nach hat es sich um kein fachgerechtes Services gehandelt.
Er stützt sich dabei auf ein Sachverständigengutachten, welches beim Service von
Heißgetränken besondere Vorsicht verlangt.
Die Kellnerin hätte mit der Kindesmutter Kontakt aufnehmen müssen, denn sie hätte
damit rechnen müssen, dass die Ankündigung „Entschuldigung“ unter Umständen
überhört wird.
Striptease beim Servieren?
Was hätte die Servicekraft denn machen sollen, um die werte Aufmerksamkeit der Dame
zu erlangen? Vielleicht wäre ein Striptease angebracht gewesen, denn dann hätte zumindest
der Ehegatte das Gespräch unterbrochen und in Folge die Kindesmutter der strippenden
Kellnerin die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt.
Für die Tat sühnt ein Unbeteiligter
Obwohl außer Zweifel stand, dass es die Kindesmutter war die der Kellnerin die Tasse aus
der Hand stieß, verurteilte der Richter den Hotelbesitzer, der diese „Tat“ gar nicht be-
gangen hatte, zu 30.000,- Euro Schadensersatz und zur Haftung für eventuelle Spätfolgen.
Lebensfremder Richter
Das Gutachter immer wieder realitätsfremde Expertisen erstellen ist kein Geheimnis. Aller-
dings taucht natürlich die Frage auf wie lebensfremd war der Richter in diesem Fall? Diese
Frage hat ihre Berechtigung, denn immer wieder fällen Gerichte Urteile mit der Begründung
der „lebensnahen Gegebenheiten“.
Auf der ganzen Welt machen Kellner(innen) mit dem Wort „Entschuldigung“ oder „Pardon“
auf sich aufmerksam. Vielleicht war der Richter Erich Mayer noch nie in einem Restaurant,
sondern speist immer zuhause.
Bedauernswertes Kind
Arm und bedauernswert in diesem Fall ist auf jeden Fall das kleine Mädchen. Wenn ihre
Mutter nicht einmal aufpasst, wenn in ihrer unmittelbaren Nähe heißes Wasser kredenzt
wird, wie schaut es dann auf dem Spielplatz oder in späterer Folge am Schulweg aus.
*****
2009-12-10
Halbstarker auf der Flucht
Am 23.04.08 wurde der pensionierte Wiener Gemeinderat Gottfried Natschläger (64) von
einem betrunkenen Halbstarken niedergerannt, welcher auf der Flucht vor der Polizei war,
die der Zugsführer verständigt hatte, nachdem der Rowdy in einer Strassenbahn der Linie
41 mehrere Passanten anpöbelte und Streit mit diesen suchte.
Gottfried Natschläger
(Fotoquelle: ÖVP-Wien)
Sturz durch Faustschlag
Natschläger stürzte derart unglücklich und erlag seiner schweren Kopfverletzung die er sich
durch den Sturz zugezogen hatte am 3.Mai 2008. Der Anwalt des Täters erledigte seinen Job
hervorragend und stellte den Vorfall als Unfall dar, obwohl es die Anklage als erwiesen
ansah, dass der Sturz die Folge eines Faustschlages war.
Opfer sich selbst überlassen
Nach dem Vorfall ließ der Täter den Schwerverletzten liegen und begab sich auf eine Zech-
tour durch etliche Lokale. Tageszeitungen veröffentlichten Fahndungsfotos, die durch eine
Überwachungskamera aufgenommen wurden. Erst als der Fahndungsdruck zu groß wurde,
stellte sich der 19-jährige Manuel J. „freiwillig“.
Drei Monate feste Haft für einen Toten
Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht den Ausführungen des Rechtsanwaltes und
verhängte am 30.Oktober 2008 ein erstaunlich mildes Urteil. 24 Monate teilbedingt, davon drei
Monate unbedingt, die mit der U-Haft abgetan waren. 21 Monate auf Bewährung. 5.000,- Euro
Geldstrafe als “Wiedergutmachung” an die Witwe,sowie Ersatz der Begräbniskosten.
Offene Frage
Wir haben damals über diesen Vorfall den Beitrag „Strafe für einen Toten“ geschrieben und
die Frage gestellt, was Richter und Staatsanwalt einem eventuell späteren Opfer sagen wer-
den, warum sie diesen Mann nicht länger weggesperrt haben.
Rechenaufgabe
Dieses von der Realität meilenweit entferntes und erstaunlich mildes Urteil, dürfte Manuel J.
dazu inspiriert haben, einen brutalen Überfall auf einen Supermarkt in Wien durchzuführen.
Wieviel Haft kann es schon für einen Überfall geben, wenn es für einen Toten nur drei Monate
gibt, könnte sich der Räuber gedacht haben.
Wieder ein Unfall?
Die Polizei konnte Manuel J., als mutmaßlichen Täter ausforschen und festnehmen. Jetzt sitzt
er in der Justizanstalt Josefstadt ein und wartet auf seinen Prozeß. Vielleicht findet sich auch
diesmal ein findiger Anwalt, der das Gericht überzeugen kann, dass er wieder ein „Unfall“ war.
Auch für einen Laien erkennbar
Interessant wäre es auch, was sich der damalige Richter und Staatsanwalt denken, die einen
Gewalttäter derart billig davonkommen ließen. Da Strafe auch zur Rehabilitation dienen soll,
kann sich auch ein Laie vorstellen, dass diese mit drei Monaten Haft für einen Toten unter den
damals gegebenen Umständen nicht möglich sein konnte.
Man kann nur hoffen, dass ihm der Richter in seinem jetzt zu erwartenden Prozeß jene Strafe
auferlegt, die seiner Tat entspricht. Der Ordnunghalber merken wir an, dass für Manuel J. die
Unschuldsvermutung gilt.
Stauni
2009-11-21
Kavaliersdelikt?
Verfolgt man die Gerichtsurteile die gegen Pädofile in letzter Zeit verhängt wurden,
könnte man zur Ansicht kommen, der sexuelle Missbrauch von Kindern oder der Besitz
von kinderpornografischen Material, ist in Österreich ein Kavaliersdelikt.
Es waren ja nur die Nichten
Einige Beispiele die sich in jüngster Zeit ereignet haben. Da missbraucht ein „37-jähriger
Akademiker“ seine sieben- und achtjährige Nichten und erhält dafür 2,5 Jahre Haft, davon
muss er aber nur 3 Monate sitzen, denn der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.
Erstaunliches OGH-Urteil
Ein Schulwart begrapscht 26(!) sechsjährige Volksschülerinnen am Gesäß und wird zu
2 Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt verurteilt. Er muss für den sexuellen Missbrauch
an Kleinkindern, lediglich 8 Monate in den Bau.
Der Schulwart beruft gegen dieses Urteil beim OGH und dieser verringert die Strafe um
zwei Monate, weil die Höchstrichter zur Ansicht kamen, dass ein Begrapschen am Gesäß
kein sexueller Missbrauch sei.
Was hätte der Mann nach Ansicht der OGH-Richter tun müssen, um den Tatbestand eines
sexuellen Missbrauches zu erfüllen? Wenigstens saß der umtriebige Schulwart seine acht
Monate in der U-Haft ab.
Dem OGH-Urteil nach, hat er allerdings um zwei Monate zu lange in der Haft verbracht.
Na hoffentlich bekommt der „arme Mann“ wenigstens eine Haftentschädigung dafür.
Tiefer geht es kaum
Und weiter geht es im bunten Reigen des Pädofilen-Karussells. Wie der heutigen Kronen
Zeitung zu entnehmen ist, besaß ein 32-jähriger Kärntner, „Hunderttausende“ Miss-
brauchsfotos. Auf diesen waren die abartigsten Darstellungen mit Kindern abgebildet.
Wer nun glaubt, dass es dafür eine saftige Strafe gegeben hat, der irrt gewaltig. Der Mann
wurde sieben Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe verurteilt. Was sich der Richter
wohl bei seiner Urteilsfindung gedacht haben mag?
Polizeiaktionen wofür?
Da fragen wir uns, warum es Aktionen wie „Sledge Hammer“ und „Geisterwald“ überhaupt
gegeben hat. Da ermitteln Beamte im Abschaum der Menschheit und versuchen diese
Perverslinge aus dem Verkehr zu ziehen.
Für alle diese Polizeibeamte ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn dann ein Richter ein derart
erstaunliches Verständnis für den Täter aufbringt. Denn anders sind solche Urteile nicht
zu erklären.
Klingt wie ein Witz
Da klingt es wie eine Verhöhnung, wenn die Justizministerin Bandion-Ortner lautstark
ankündigt, dass sie den Kampf gegen die Kinderpornografie verschärfen will. Vielleicht
wäre es angebracht, wenn sie vorerst mit den Richtern ein ernstes Wort sprechen würde.
Die bei der letzten Polizeiaktion „Geisterwald“ verhafteten und inhaftierten drei Österreicher,
müssen sich vermutlich nicht wirklich Sorgen um ihre Zukunft machen. Sie haben ja „nur
kinderpornografisches Material“ besessen und kein Auto gestohlen.
Stauni
2009-10-06
Standesansehen
Gemäß § 57 Richterdienstgesetz hat sich ein Richter im und außer Dienst vorwurfsfrei zu
benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen
oder die Achtung vor dem Richterstand schmälern könnte.
Gleichheitsgrundsatz egal
Beamte im allgemeinen und Richter im besonderen können die ihnen vom Staate über-
tragenen Aufgaben nur dann restlos erfüllen, wenn ihr dienstliches und außerdienstliches
Verhalten vorwurfsfrei ist. Entsprechende besondere Disziplinarvorschriften sind daher
geboten und verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 7 Abs 1 B-VG und
Art 2 StGG 1867.
So ist zumindest, der oben angeführte Text wörtlich in den „Vorschriften“ niedergeschrieben.
Da wird sogar über den Gleichheitsgrundsatz hinweggegangen, da ein Richter eine untadelige
und nicht angreifbare Personen sein muss.
No Fun for Judges
Einem Richter ist zum Beispiel der private Kontakt mit „Prostituierten“ untersagt. Das heißt
ein Bordellbesuch wäre ein standeswidriges Verhalten und hätte dementsprechende dienst-
liche Folgen für ihn.
Da dem Rotlichtmilieu erhöhte Bereitschaft zu kriminellen Verhalten nachgesagt wird, wäre
es daher ein Dienstvergehen, wenn ein Richter längere Zeit freundschaftliche Beziehungen
zu einer oder mehrer Personen aus dieser Szene unterhält.
Alle diese Weisheiten sind in dementsprechenden „Vorschriften“ verankert. Aber nicht nur
die Inanspruchnahme der käuflichen Liebe würden einem Richter erhebliche Schwierigkeiten
in seinem Amt bereiten, auch bei der wahren Liebe muss er auf der Hut sein.
Aidstest nicht so wichtig
Sollte ein Richter die Liebe seines Lebens gefunden haben, so ist der Aidstest zweitrangig.
Als erstes Dokument muss ein Leumundzeugnis auf den Tisch gelegt werden. Denn eine
Ehe mit einer vorbestraften Frau, würde ebenfalls ein „Dienstvergehen“ darstellen.
Wahrung der Menschenrechte
Ja so ein Richter hat es wirkliche schwer, denn er darf sich nicht so unbekümmert wie „Otto
Normalverbraucher“ verhalten, da er das Standesansehen wahren muss. Bei derartig
hohen Anforderungen an das Richteramt darf man sich doch erwarten, das ein Richter bei
der Ausübung seines Amtes zumindest die Menschrechte wahrt.
OGH vs. EMGR
Da ist es doch erstaunlich das Österreich immer wieder vom „Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte“ gerügt und wie in diesem „Fall“ sogar verurteilt wurde.
Beim gegenständlichen „Verfahren“ ging es um seine Besachwalterung und Zwangsver-
steigerung ein Wohnung, bei diesem der OGH zu Ungunsten der Beschwerdeführerin
enschieden hatte.
Das Urteil das EMGR
Der EGMR jedoch entschied in dieser Causa einstimmig folgendes:
——————————————————————————————————
Dass eine Verletzung von Art. 8 EMRK stattgefunden hat.
Dass eine Verletzung von Art. 1 Protokoll No. 1 stattgefunden hat.
Dass die Republik Österreich der Beschwerdeführerin innerhalb von 3 Monaten EUR
30.000,– für nichtvermögensrechtliche (immaterielle) Schäden und EUR 200,– an Kosten
zuzüglich Steuern zu bezahlen hat.
Die Kleinen hängt man
Da ist es doch erstaunlich, dass ein Bordellbesuch oder gar eine Ehe mit einer Vorbestraften
eines kleinen Bezirksrichters kriminalisiert wird, während die Verurteilung von Höchstrichtern
durch den EGMR ohne Konsequenzen für diese bleibt, denn eine solches Urteil dürfte offen-
sichtlich dem Standesansehen nicht schaden.
Stauni
2009-10-01
Der arme Herr Huber
Der Tiroler BZÖ-Chef und Abgeordnete zum Nationalrat, Gerhard Huber soll seit Jahren
in den Schmuggel von gefälschten Markenartikeln verwickelt sein. Dieses Schmuggelgut
soll er in einer Lagerhalle in Kärnten, nebst „getrockneter Essigsäure“ gelagert haben.
Staatsanwalt ermittelt
Laut dem Nachrichtenmagazin „Profil“ wird ihm dies von der Staatsanwaltschaft in einer
Anzeige vorgeworfen. Huber bezeichnet die Anschuldigungen als haltlos und lächerlich.
Auch Vorwürfe von ehemaligen Mitarbeitern, wegen aufklärungsbedürftiger Grundstücks-
geschäfte und den Versuchen enorme Beträge an nordkoreanischen Banknoten zu wech-
seln, sieht Huber als Verschwörung.
Intrigenspiel ?
Diese Verschwörungstheorie hatte schon sein Chef Peter Westenthaler ins Spiel gebracht,
als er wegen „falscher Zeugenaussage“ gerichtlich verurteilt wurde. Er hatte aber Pech
dass ihm niemand glaubte, dass sein politischer „Erfolgkurs“ nur mit einer Intrige ge-
stoppt werden kann.
Dafür hat das BZÖ mit dem ausserordentlichen Sympathieträger spezielles Glück. Als
vorbestrafter Sicherheitsprecher seiner Partei, weiss er wenigstens von was er redet.
Soviel Glück haben die Sozialdemokraten nicht. Sie haben einen Zivildiener als Ver-
teidigungsminister.
Unwissenheit schützt vor Strafe
Da stellte sich sein Parteikollege Gerhard Dörfler schon etwas schlauer an. Er mimte
im Ortstafelskandal den Ahnungslosen, was ihm prompt die Einstellung seines Straf-
verfahrens einbrachte. Er wusste es halt nicht besser der Arme und wo keine Schuld
nachweisbar ist, kann auch keine Strafe verhängt werden.
Und falls doch
Wir gehen natürlich von der „Unschuld“ des Herrn Huber aus, wollen ihm aber trotzdem
einige kleine Ratschläge geben, falls sich die Anschuldigungen als wahr herausstellen
sollten.
Aspirin statt Heroin
Die „getrocknete Essigsäure“ deren korrekte Bezeichnung Essigsäureanhydrid ist,
wird war zur Herstellung von Heroin benötigt, ist aber auch zur Produktion von Aspirin
erforderlich. Also was liegt näher dem Richter zu erklären, dass man eigentlich nur
Kopfwehpulver herstellen wollte.
Gattin war shoppen
Zu den angeblich geschmuggelten Markenprodukten, gibt es auch eine einfache Erklärung.
Bei letztem Asienurlaub hatte die Gattin übermässig Schuhe und Handtaschen eingekauft.
Da die Wohnung zu klein war um den ganzen „Krempel“ aufzubewahren, musste dieser in
einer Lagerhalle untergebracht werden.
Wenn diese Rechtfertigung Frau Bandion-Ortner zu Ohren bekommt, ist die Einstellung so
gut wie sicher. Aus dem Asienurlaub ergeben sich natürlich auch die übriggebliebenen
nordkoreanischen Banknoten, die man in heimtlichen Gefilden zu einem besseren Wechsel-
kurs in Euros eintauschen wollte. Warum soll Ökonomie eigentlich strafbar sein ?
Bankmanager machen es vor
Was die aufklärungsbedürftigen Grundstücksgeschäfte betrifft, ist natürlich alles
Nonsens. Welche Immobilien- und Grundstücktransaktionen sind in der Wirtschafts-
krise nicht aufklärungsbedürftig. Das haben uns doch in letzter Zeit zahlreiche Bank-
manager mit ihren Ostgeschäften bewiesen und diese bekamen dafür noch einen
Bonus.
Stauni
2009-09-06
Nachwehen
War der Polizeieinsatz bei einer 1.Mai-Demonstration in Linz ohnehin umstritten, so hatte
die ganze Angelegenheit jetzt bei Gericht ein unwürdiges Nachspiel.
Ein 18-jähriger, bisher unbescholtener Steirer wurde in einem Prozess vom LG Linz, wegen
versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu 360,- Euro bedingt verurteilt.
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe bei der Demonstration Polizisten
körperlich attackiert und sich auch gegen die zu Hilfe eilende Beamte gewehrt. Er wurde
von zwei Polizisten in der Verhandlung schwerstens belastet.
Alles auf Video
Ein Passant hatte die ganze Szene gefilmt. Dies brachte auch der Verteidiger als Beweis vor.
In der ganzen Videopassage waren keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Angeklag-
ten zu erkennen und dadurch bestanden Widersprüche zu den Aussagen der Polizisten.
Wahrheitspflicht
Jeder „normale“ Staatsbürger wäre spätestens zu diesem Zeitpunkt, vom Richter auf die
Wahrheitspflicht aufmerksam gemacht worden. Jedoch nicht in Linz, denn dort kam man
zur Auffassung, dass auf dem Video zwar keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar
seien, aber nicht der gesamte Ablauf der Geschehnisse zu erkennen ist.
Da muss der Richter aber ein eigenes Video gesehen haben, denn auf nachfolgendem
ist vom Beginn des „Einsatzes“ bis zur Festnahme alles zu sehen.
http://www.youtube.com/watch?v=q94XHQc77qw&feature=channel
Polizisten lügen doch nicht
Erstaunlich ist auch folgende Begründung des Gerichtes, warum den Aussagen der Poli-
zisten mehr Glaube geschenkt wurde, als der des Angeklagten.
Bei den Aussagen der Polizisten sei keine Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Men-
schen verleumden wollten. Man gehe nicht davon aus, dass der Angeklagte grund- und
wahllos aus der Menge gezogen wurde.
Anwalt berief
Mag sein dass es verbale Provokationen gegeben hat, ein gewalttätiges Verhalten hatte
der Steirer jedoch nicht an den Tag gelegt. Dies ist im Video auch einwandfrei zu erkennen.
Der Anwalt hat gegen das Urteil berufen und man darf auf die Berufungsverhandlung
gespannt sein. Für uns sieht das Urteil eher danach aus, den umstrittenen Polizeieinsatz
irgendwie zu rechtfertigen.
Zu weit links
Ausserdem dürfte der 18-jährige Steirer auf der falschen Seite der Demonstranten gestan-
den haben. Wäre er ein wenig weiter „rechts“ gestanden, hätte er vermutlich seine Ruhe
gehabt.
Stauni
2009-08-20
Einer von zahlreichen Einbrüchen
Eigentlich wäre dieser Vorfall, wie er in letzter Zeit leider zahlreich vorkommt, keinen Bei-
trag wert. Allerdings verleiten uns Parallelen dieser Straftat mit der in Krems doch dazu,
einige Zeilen zu schreiben.
Die zwei Einbrecherteenies Nikola T. (15) und Mirza D. (17) hielten nicht viel von redlicher
Arbeit und versuchten mit einem Einbruchsdiebstahl ihre Finanzen aufzubessern.
Stiller Polizeialarm
Heute früh, gegen 02:30 Uhr stiegen sie in eine Gaststätte in der Gußriegelstrasse im 10.
Wiener Gemeindebezirk ein. Sie packten zahlreiches Diebesgut, wie Alkoholika und Ziga-
retten in ein mitgebrachtes Supermarkt-Einkaufswagerl.
Was sie nicht wussten, dass sie einen stillen Alarm zur Polizei ausgelöst hatten. Als sie
ihre Beute abtransportieren wollten, traf für die beiden Einbrecherkids völlig unerwartet
eine Funkstreife ein.
Überwältigung ohne Schusswaffen
Die Kids versuchten ihr Heil in der Flucht, wurden aber von den Polizeibeamten über-
wältigt und festgenommen. Die beiden Jugendlichen gestanden ihre Tat und wurden
angezeigt. Die Gegenstände wurden an den Besitzer zurückgegeben.
Glücklicher Ausgang für die Kids
Hätten die beiden Nachwuchsganoven ihren „Coup“ einige Tage vorher in einem Merkur
-markt in Krems abgezogen, würde einer der beiden Täter möglicherweise keinen Richter
mehr brauchen. „Wien ist eben doch anders.“
Stauni
2009-08-13
Erstaunliches Gerichtsurteil
Im Gerichtsteil der heutigen Kronen Zeitung ist ein erstaunliches Urteil veröffentlicht.
Während Politiker lautstark nach einer Strafverschärfung für Kinderschänder rufen, scheint
dies den Richter, der diesen Prozess geleitet hat, nicht besonders zu interessieren.
Wohngemeinschaft
Was war passiert? Ein 37-jähriger Akademiker lebte mit seiner Frau, den beiden Töchtern,
sowie mit der Familie seiner Schwägerin in einem Haus. In dieser Wohngemeinschaft lebten
auch die beiden Töchter (sieben und acht Jahre alt) der Schwägerin.
Sexuelle Erregung
Seine beiden Nichten dürften den offensichtlich pädofil veranlagten Mann sexuell erregt
haben, den es kam zu „Streicheleinheiten“ und „Befummelungen“.
Vor Gericht gab er an, dass er sich nicht mehr so genau erinnern könne, was wirklich pas-
siert sei.
Gedächtnislücken
Es könne schon möglich sein, dass seine Hand irrtümlich unter die Höschen der Mädchen
gerutscht sei. Das dabei seine Finger in den Scheiden der Kleinen gelandet sind, könne er
sich nicht mehr erinnern.
Mit den Töchtern nie
Aber der Oberhammer kommt mit seiner perversen Rechtfertigung. Diese „Probleme“ habe
es nur mit seinen Nichten gegeben, seine Töchter habe er niemals begrapscht.
Vielleicht sah dies der Richter als Milderungsgrund und verhängte ein Urteil, dass die Herzen
der Kinderschänder vor Freude höher schlagen lassen wird.
Ein Herz für Pädofile
Da verhängt der Richter über diesen Mann, 2,5 Jahre Haft und davon lediglich drei(!)
Monate unbedingt. Das heisst im Klartext, für den sexuellen Missbrauch von zwei kleinen
Mädchen, braucht er lediglich drei Monate zu sitzen.
Ein Autodieb der zwei Autos stiehlt, wird in etwa mit dem selben Strafausmaß zu rechnen
haben, nämlich mindestens drei Monate unbedingt.
Stauni
2009-07-24
AI wirft der Polizei Rassismus vor
Immer wieder flammen Diskussionen und Vorwürfe über Rassismus bei der Polizei auf.
Heinz Patzelt, Generalsekretär von AI in Österreich, forderte bei einer Pressekon-
ferenz den Rechtsstaat auf, Diskriminierungsvorwürfe besser wahrzunehmen und diesen
effektiv zu begegnen.
„Das Problem besteht nicht nur aus einer Reihe aus einzelnem Fehlverhalten, das Prob-
lem ist ein strukturelles Versagen“, so Amnesty-Mitarbeiter John Dalhuisen.
Das glauben wir nicht, sondern es wird in den Reihen der Polizei genau so viele oder
wenige Rassisten geben, wie in allen anderen Berufs- und Sozialschichten der Bevölkerung.
Allerdings setzt die Polizei sehr wenig daran, sich von diesen Beamten zu trennen und
muß sich daher zu Recht den Vorwurf gefallen lassen, dass es selten zu angemessenen
Bestrafungen gegen solche Polizisten kommt.
Der Fall Mike B.
Herbert Windwarder, Chefredakteur des Online-Magazins „Kripo Online“ sieht die Sache
naturgemäß anders.
Er schreibt im Beitrag „Ethnisches Profiling?“ über den Fall des Sportlehrers Mike B.,
der Opfer einer Verwechslung mit einem Drogendealer wurde.

Was war im Fall von Mike B. wirklich passiert ?
Er beklagt die Vorverurteilung der Polizisten durch die Medien, nimmt diese aber im
gleichem Atemzug in Schutz.
Was sich am Tatort wirklich abgespielt hat wissen wir genau so wenig wie Herr Windwarder,
da keiner von uns bei der Amtshandlung anwesend war. Es gibt nur Aussagen von Zeugen,
dem Opfer und den beiden Polizeibeamten.
Jeder stellt seine Version des Geschehens dar. Die Aufklärung der Vorgänge um diese
Amtshandlung und die Wahrheitsfindung, wird Aufgabe eines unabhängigen Gerichtes sein.
Allerdings befürchten wir, dass nicht viel dabei herauskommen wird, auch wenn die
Beamten schuldhaft gehandelt haben sollten.
Dies beweist der Fall Bakary und solche Urteile sind „Öl ins Feuer“ auf die Rassimus-
schiene diverser Menschrechtsorganisationen.
Der Fall Bakary
Im April 2006 führten Polizeibeamte den Schwarzafrikaner J. Bakary zum Flughafen,
da er wegen eines Drogendeliktes abgeschoben werden sollte.
Bakary wollte sich nicht abschieben lassen und der Flugzeugkapitän verweigerte die
Aufnahme des Schubhäftlings.
Daraufhin fuhren die Polizisten mit ihrem Gefangenen in eine Trainingshalle der
Polizei und schlugen den gefesselten Schwarzafrikaner krankenhausreif.
So sehen Gründe für Rassismusvorwürfe aus
Gegen die Beamten wurde Anzeige erstattet. Nach anfänglichem Leugnen gestanden
sie die Tat ein und gaben „Frustation“ als Motiv an.
Keine angemessene Bestrafung
Vor Gericht erhielten drei Beamten jeweils 8(!) und der Aufpasser 6(!) Monate
bedingte Haft. Sie blieben auch weiter im Dienst.
Jeder „Nichtpolizist“ hätte in so einem Fall eine unbedingte Haftstrafe ausgefasst.
Dies hätte auch den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge gehabt.
Hier muss man Dalhuisen von AI recht geben, wenn er sagt das es selten zu angemes-
senen Strafen kommt.
Warum ein Richter ein derartiges Urteil fällte und der Staatsanwalt nicht dagegen
berufen hat, ist in der Tat erstaunlich.
Das Problem Drogendealer
Drogendealer sind ein gesellschaftliches Problem und es ist die traurige Tatsache,
dass die Gruppe der Hauptversorger von Rauschgift unter den Schwarzafrikanern zu
finden ist.
Wir kennen auch etliche Hausbesitzer, die keine Wohnungen an „Schwarze“ vermieten,
da sie es vermeiden wollen ständig die Suchtgifttruppe im Haus zu haben.
Ob diese Leute Rassisten sind oder nur aus Selbstschutz handeln, bleibt jedem selbst
überlassen dies zu beurteilen.
Es ändert aber nichts an der Tatsache, solange sich der Polizeiapparat nicht von
Beamten wie im Fall „Bakary“ trennt, wird er immer wieder mit dem Vorwurf des
Rassimus konfrontiert sein.
Stauni
2009-04-11
Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen
Gestern wurde die eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung, des verurteilten
Heurigenwirtes Helmut Osberger vom OGH abgewiesen.
Osberger war wegen versuchten Mordes, an dem Spitzer Bürgermeisters Hannes Hirtzberger,
zu 20 Jahren Haft verurteilt worden.
Mit so einer Praline, wurde der Spitzer Bürgermeister vergiftet
Die Wahrheit kennt nur Einer
In einem Indizienprozess kam man zum Schluss, dass der Heurigenwirt den Spitzer
Bürgermeister mit einer vergifteten Praline, nach dem Leben getrachtet hat.
Wir maßen uns hier nicht an zu urteilen, ob Osberger die Tat wirklich begangen hat, oder
ob die Justiz ein Fehlurteil gefällt hat.
Die „wirkliche“ Wahrheit weiß nur Osberger selbst.
Die vom Verteidiger eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde begründete sich unter anderem
auch darauf, dass ein Geschworener während der Verhandlung immer wieder eingeschlafen
ist und ein schlafender Geschworener könne so auch nicht dem ordnungsgemäßen Verlauf
einer Gerichtsverhandlung folgen.
Erstaunlicher Vergleich
Vom OGH wurde diese Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Es wäre alles zu verstehen, wenn wir nicht diese erstaunlichen Zeilen in der Wiener Zeitung
und in der Presse entdeckt hätten.
Einen der eingebrachten Kritikpunkte von Osbergers Verteidiger, wonach ein Geschworener
während der Verhandlung immer wieder eingeschlafen sei, verglich der Vorsitzende und
Senatspräsident des OGH, Eckart Ratz, mit einer „kaputten Glühbirne“, deretwegen
man nicht gleich ein ganzes Haus abreißt. Sei einer der Geschworenen tatsächlich „einmal
kurz nicht aufmerksam“ gewesen, bedeute das nicht, dass das Urteil nichtig sei. Auch Fehler
im Ermittlungsverfahren bzw. in der Verhandlung konnte der OGH keine erkennen
Sollte dieses Zitat der Wahrheit entsprechen, ist dies sehr bedenklich und unserer Meinung
nach, ist diese Aussage eines Richters nicht würdig.
Einen Menschen zu verurteilen und seinen Versuch seine Freiheit wieder zu erlangen, mit
dem Auswechseln einer „kaputten Glühbirne“ zu vergleichen, ist in der Tat erstaunlich.
Wird Widerspruch belohnt ?
Die Erhöhung des Strafmaßes von 20 Jahre auf „Lebenslang“, erscheint uns subjektiv
betrachtet wie eine „Belohnung“ dafür, dass man es gewagt hatte eine Nichtigkeitsbe-
schwerde einzubringen.
Laut Verteidiger N. Rast liegen bereits Beweise vor, welche die Unschuld von Osberger
bestätigen sollen.
Aus diesem Grund wird man sich auch um ein Wiederaufnahmeverfahren bemühen.
Sollte dieses Verfahren auch in die Hose gehen, kann Osberger, wiederum subjektiv
betrachtet froh sein, dass es in Österreich keine Todesstrafe mehr gibt.
Stauni
2009-03-20
Jemand hatte die gleiche Idee
Wir wollten für dieses Wochenende einen ausführlichen Beitrag über den Ex-Banker Elsner
bringen.
Doch wie es oft in der Medienlandschaft passiert, war jemand mit der selben Idee schneller.
Unter nachfolgenden Link können Sie den wirklich treffenden Beitrag „Einer für alle“
nachlesen. http://www.kritikus.at/2009/03/12/einer-fuer-alle/
Allerdings haben wir uns nicht geschlagen gegeben und einige Kleinigkeiten hinzu gefügt.
Pechmarie Elsner
Der arme Herr Elsner, für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt und mit dem wir kein
Mitleid haben, hatte einfach nur Pech.
Mitten im Wahlkampf flog der Bawag-Skandal auf und war natürlich sofort hochexplosive
Munition. Von allen Politiker die mit ihm einige Tage vorher noch zu Mittag gegessen haben,
oder sonstige Kontakte pflegten, wurde er wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen.
Der naive Banker
Man muss Herrn Elsner eine gewisse Naivität zusprechen, wenn er geglaubt hat, dass er durch
diese Herrschaft Deckung finden würde. Schon Bismarck sagte, dass man sich in der Politik
hohe Stiefeln anziehen müsse. Der Mann war mit dieser Aussage seiner Zeit weit voraus.
Wenn man den durch Elsner angeblich verursachten Schaden von 1,8 Milliarden Euro betrachtet
und ihn mit heutigen Verlusten von Banken vergleicht, deren Verspekulation der „Wirtschaftskrise“
zugeschrieben wird, nimmt sich die von Elsner angeblich verursachte Schadenssumme, eher
wie ein Ladendiebstahl aus.
Gefängnis statt Unterstützung
Wäre der Skandal nicht mitten im Wahlkampf aufgeflogen, würde er sicherlich nicht in einer
Gefängniszelle, sondern mit dem Finanzminister am runden Tisch sitzen und um eine
staatliche Unterstützung für „seine“ angeschlagene Bank feilschen.
Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass eine Vertuschung des Bawagskandals fast gelungen
wäre, wenn nicht die zur Bilanzschönung aufgezogene Kredithochschaubahn der amerikan-
ischen Refco entgleist wäre.
Wie schnellebig die heutige Zeit ist wird dadurch bewiesen, dass sich heute über Milliarden-
spekulationsverluste niemand mehr besonders aufregt und auch keinen Richter auf den Plan
rufen.
Profilierer und Streber
Das war in der Wahlkampfzeit etwas anders. Herr Dr. Schüssel wollte sich unbedingt als Retter
der BAWAG profilieren und eröfnete auch demonstrativ unter Blitzlichtgewitter, ein Sparbuch bei
dieser.
Auch war schnell eine Richterin gefunden, der nach höheren Ämtern zumute war.
Es wäre interessant, ob Frau Dr. Bandion-Ortner heute den selben „Ehrgeiz“ an den Tag legen
würde, wenn kein Ministerposten in Aussicht wäre.
Also wie gesagt, Elsner hatte einfach nur Pech. Erstaunlich ist nur warum er den Mund hält,
denn alleine kann er dieses Ding nicht durchgezogen haben.
Stauni
2009-03-14