Hubert Keyl zog seine Bewerbung als Richter für das Bundesverwaltungsgericht zurück


Im Interesse der Sicherheit seiner Kinder und seiner Frau gehandelt

 


 

Mit solchen und so ähnlichen Meldungen (s. obiger Screenshot >ist nur ein kleiner Ausschnitt von zahlreichen Pressemeldungen<), machten Linke gegen den von der Bundesregierung designierten Bundesverwaltungsrichter Hubert Keyl, negative Stimmung, die man durchaus bereits als mediale Hetzjagd bezeichnen könnte. Nach tagelanger Kritik zog dieser nun seine Bewerbung für den Posten zurück. Keyl war einst enger Mitarbeiter des früheren Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) und machte aufgrund seiner Stellungnahme zum Fall Franz Jägerstätter von sich reden.

 

Über seinen Anwalt, Dr. Michael Rami , gab Keyl heute folgende persönliche Stellungnahme ab:

„Aus Rücksicht gegenüber meiner Familie, ziehe ich meine Bewerbung als Richter für das Bundesverwaltungsgericht zurück“, so Mag. Hubert Keyl heute in einer Stellungnahme. Keyl betont, dass er die, trotz eines erfolgreich absolvierten, unabhängigen Auswahlverfahrens und einer Prüfung durch die Bundesregierung, in den letzten Tagen für ihn vorher unvorstellbare mediale Hetzjagd seiner Familie nicht mehr zumuten könne. „Als in Online Foren die Namen und Arbeitsstellen meiner Töchter veröffentlicht wurden, war jede Grenze überschritten. Ich nehme meine Verantwortung gegenüber meiner Familie wahr“.

 

Bzgl. seines über zehn Jahre alten Kommentars zur Causa Jägerstätter stellt Keyl klar, dass sich hier nicht nur die Rechtslage geändert habe, sondern auch seine persönliche Ansicht. „Ich würde diesen Artikel heute nicht mehr so veröffentlichen.“ Mag. Keyl bedankt sich vielmals bei den zahlreichen Unterstützern der letzten Tage und stellt erneut klar, dass er ausschließlich zum Schutze seiner Familie handle. „Ich habe im Interesse der Sicherheit meiner Kinder und meiner Frau zu handeln. Hier treten persönliche Interessen in den Hintergrund. Ich ersuche alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien, künftig die Privatsphäre meiner Familie zu achten“.

 

Der Bundesverwaltungsgericht nahm die persönliche Entscheidung von Mag. Hubert Keyl, die Bewerbung zurückzuziehen, zur Kenntnis und hielt zu aktuellen Medienberichten wie folgt fest:


Auf Grundlage der verfassungsgesetzlichen und gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Ernennung der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung; dazu ist ein Besetzungsvorschlag – Dreier-Vorschlag – des Personalsenates einzuholen. Der Personalsenat besteht – wie gesetzlich vorgesehen – aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten sowie fünf von der Vollversammlung aus ihrer Mitte gewählten Richterinnen und Richtern.

 

Auf dieser Grundlage erstattete der Personalsenat nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen von etwa 130 Bewerberinnen und Bewerbern sowie Anhörungen von mehr als 110 Bewerberinnen und Bewerbern (mit jenen, die die formalen Voraussetzungen erfüllten) einen Besetzungsvorschlag an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz.  Bei der Auswahl der neuen Richterinnen und Richter orientierte sich der Personalsenat an den persönlichen Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber zur Ausübung des zukünftigen Richteramtes sowie an deren beruflichen Laufbahnen und Erfahrungen.

 

Der richterliche Personalsenat hat sich auf Grundlage der schriftlichen Bewerbungsunterlagen sowie aufgrund persönlicher Aufnahmegespräche im Rahmen von Anhörungen durch den Senat ein Bild über die fachliche Eignung, beruflichen und persönlichen Erfahrungen, das Auftreten und die Kommunikationsfähigkeiten aller Bewerberinnen und Bewerber verschafft. Die nunmehrige persönliche Entscheidung von Mag. Hubert Keyl, der seit Bestehen des Bundesverwaltungsgerichtes juristischer Mitarbeiter des Hauses ist und von dessen fachlich fundierter und positiver Arbeitsleistung man sich in den vergangenen Jahren täglich überzeugen konnte, ist zu respektieren.

 

*****

2018-09-17


Höchste Zeit, Intensivtäter aus dem Verkehr zu ziehen


Politische Reaktion auf unsere Beiträge zu Abuu S.

 

„Was muss eigentlich passieren, damit die Gesellschaft – insbesondere Jugendliche und Kinder – von solchen gewalttätigen Intensivstraftätern geschützt wird“, ist der Bildungs- und Jugendsprecher der FPÖ-Wien, LAbg. Maximilian Krauss, empört über die Kuscheljustiz in Wien.  Zur Erinnerung: Ein 15jährige Tschetschene wurde nach der viralen Verteilung eines Prügelvideos ausgeforscht und beschuldigt, einer gleichaltrigen Wienerin mit einem Faustschlag den Kiefer gebrochen zu haben. „Leid getan hat ihm offenbar nicht seine Tat, sondern lediglich, dabei erwischt worden zu sein“, analysiert Krauss die anfängliche Reue des mutmaßlichen Schlägers.

 

Denn jetzt hat der – natürlich auf freiem Fuß befindliche – Bursche auf Facebook eine Nachricht veröffentlicht, die juristisch als Morddrohung zu werten ist. „Die Sonne scheint, die Vögel singen – ein schöner Tag dich umzubringen“, postet er.  Ob er damit sein Opfer Patricia meint oder sich diese Drohung gegen alle Mädchen, die seinen Weg kreuzen, richtet, wird aus dem Posting nicht klar.

 

„Die Sonne scheint, die Vögel singen – ein schöner Tag zum Besen schwingen“ kontert Krauss und fordert, dass Jugendliche Intensivtäter – wenn sie schon aufgrund ihres Alters nicht abgeschoben werden können – zumindest Dienst an der Allgemeinheit leisten müssen, um ihre überschüssigen Energien abzubauen, anstatt weitere Straftaten zu begehen.

 

„Es kann nicht sein, dass Staatsanwalt „freier Fuß“ solch brutale Gesetzesbrecher immer wieder vor spürbaren Konsequenzen verschont und eine letzte Chance nach der anderen gewährt.  Dieser spezielle Täter hat dadurch jedenfalls nichts gelernt“, so Krauss abschließend.  Die FPÖ Wien prüft eine Anzeige nach § 107 StGB. wegen gefährlicher Drohung. (Quelle: APA/OTS)

 

*****

2017-01-12


Tschetschene findet seine Morddrohung lustig


Ein Fall für den Richter oder eher für einen Facharzt?

 

Scheinbar findet der tschetschenische „Mädchen-Kieferbrecher“ – wir haben über ihn bereits berichtet – seine von ihm, auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte Morddrohung (siehe Screenshot) lustig.  Bedenkt man, dass auf Abuu S.  noch eine Gerichtsverhandlung wartet, bei der er dem Richter den „Ficker-Blick“ zeigen will, fällt sein heutiges Posting wieder einmal unter das Motto: „Dümmer geht’s immer“.

 

 

*****

2017-01-11


Anarchisten im Amerlinghaus


Sind das die zukünftigen Hoffnungsträger von Österreich?

Da gibt es eine  Webseite die sich „www.anarchismus.at“ nennt.  Im Duden werden dem Be-
griff  „Anarchie“  bzw.  „Anarchismus“  unter  anderem  folgende Bedeutungen zugemessen:
Zustand  der  Herrschaftslosigkeit,  Gesetzlosigkeit;   Chaos  in  rechtlicher,  politischer,  wirt-
schaftlicher,  gesellschaftlicher  Hinsicht.   Als Synonyme werden angeführt:  Chaos,  Durch-
einander, Gesetzlosigkeit, Herrschaftslosigkeit, Regellosigkeit, Unordnung.
Auf der eingangs erwähnten Webseite wird unter anderem auch für die „Pankahyttn“ gewor-
ben,  deren  Bewohner  von  sich  selbst  folgendes  behaupten:  „Wir sind  linksradikal und
hedonistisch,  das heißt wir sind gegen Alles und haben Spass dabei!“
Aber  das ist noch nicht alles.   Denn wenn man sich ein wenig Zeit nimmt und die Webseite
„www.anarchismus.at“ durchforstet, stößt man auf  Texte, die einem den Mund vor Erstaunen
offen stehen lassen.  Nachfolgend einige Textpassagen im Originalwortlaut:
Jetzt oder nie – Anarchie!
Wir brauchen keine Richter, Soldaten, keine Staatsmacht.
Wir holen alle Knackies endlich aus dem Knast.
Wir nehmen uns die Häuser, wir zahlen keine Mieten.
Vorwärts, Genossen, ans Gewehr!
Leute, auf zur Randale!
Ferner zeigt man sich in einem Text darüber erfreut,  wenn ein Jugendclub eines politischen
Gegners brennt und wertet dies als einziges erfreuliches Ereignis dieser Tage.  Mit Brandleg-
ungen scheinen es diese Genoss(innen) ohnehin auf sich zu haben, denn in einem anderen
Text wird dazu aufgefordert,  das Dach eines Klosters anzuzünden.
Also  mit  einem  Wort,  finden sich auf besagter  Webseite  „lauter nette Leute“ und die
Hoffnungsträger  für die österreichische Zukunft.   Und wo könnten diese denn etabliert
sein und/oder ihre Geschäfte betreiben?
Screen: anarchismus.at
Haben Sie es erraten wo diese Herrschaften erreichbar sind – wenn nicht, wir verraten es
Ihnen.   Im  Amerlinghaus,  welches  sich ironischerweise  Kulturzentrum nennt.   (Obiger
Screenshot).   Das  Amerlinghaus,  in dem die netten Leute erreichbar sind,  wird von der
Stadt  Wien  mit  sage  und  schreibe  245.000,- Euro jährlich subventioniert.   Und das in
Zeiten, wo Bedürftigen in Wien der Heizkostenzuschuss gestrichen wurde.
*****
2014-08-10

Menschenrechtsaktivist Kurt Essmann ist nun ein freier Mann


Neuerlicher Freispruch für Kinder-Vater- und Menschenrechtsaktivist

Utl.: Die undurchschaubaren Motive der StA Wien

Gegen  den  Vater Kurt Essmann wurde aufgrund seines Einsatzes für seine Töchter,  und vor
allem  in  Folge  seiner  verschiedenen  Aktivitäten  für die Einhaltung der Kinderrechte schon
2009  wegen  des  Verdachts  der  Beteiligung  an  einer  terroristischen  Vereinigung ermittelt,
sein Haus wurde durchsucht, 4 Monate Aufenthalt am Hochsicherheitstrakt der JA-Josefstadt
folgten.   Selbst  vor  dem Antrag auf eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher schreckte die Staatsanwaltschaft nicht zurück.
Kurt Essmann wurde jedoch am 31.3.2011 vor dem Straflandesgericht Wien durch den Richter
Dr. Stefan Apostol  von  sämtlichen  Anklagepunkten der gefährlichen Drohung,  Nötigung und
Widerstand gegen die Staatsgewalt freigesprochen.   Nach 5 Verhandlungstagen kam der Erst-
richter in seinem – 99 seitigen –  Urteil zu der Überzeugung,  dass der Angeklagte weder seine
Pflegschaftsrichterin noch andere Richter oder Sozialarbeiter bedrohen oder nötigen wollte.
Aber  nicht  nur  ich  als  seine  Vertretung,  sondern  letztlich  auch  der  Richter  selbst übte schon
2011  starke  Kritik  an  der  Anklagebehörde,  da  z.B.  Passagen  eines Emails an seine Richterin
sinnverfälschend  aus  dem  Zusammenhang  gerissen  wurden,  ohne  auf  den Bedeutungsinhalt
des Gesamtzusammenhangs zu achten. Selbst der damals bei den Verhandlungen durchlaufend
anwesende  Staatsanwalt  Mag. Löw  war  nach  Ende  des  Beweisverfahrens  in  einigen  Punkten
davon  überzeugt,  dass  der  Angeklagte  die  „Opfer“ nicht in Furcht und Unruhe versetzen wollte.
In  diesem  Sinne  berichtete  er  auch  damals dem vorgesetzten Staatsanwalt,  dass das gefällte
Urteil sachgerecht wäre.
Als  dann  dessen  ungeachtet  durch  die  StA Wien im Sommer 2011 in 4 Anklagepunkten, ja
selbst  zu  einem  Faktum zu dem der anwesende Staatsanwalt in der Verhandlung einen Frei-
spruch  nahelegte,  eine Berufung erhob,  waren die rechtlichen Motive der StA selbst für seine
Verteidigerin  nicht  mehr  nachvollziehbar.   Von einer  Objektivität fehlte jede Spur.  Plötzlich
versuchte man dem Angeklagten neue „Drohhandlungen“ zu unterstellen.  War es zuerst das
alleinige Filmen von Amtshandlungen,  dass als Tatbeitrag zur Drohung/Nötigung angesehen
wurde, war in der Berufung plötzlich von einem „Umringen“ der Opfer die Rede.
Nach fast 2 Jahren der Untätigkeit entschied heuer im Juni 2013 das Oberlandesgericht Wien,
dass der Berufung Folge gegeben wird –  das Erstgericht hätte den subjektiven Tatvorsatz zu
wenig geprüft, das Verfahren musste gänzlich neu durchgeführt werden.
Aber auch beim neu aufgerollten Prozess am  2. Verhandlungstag,  den 21.11.2013 wurde der
Angeklagte  durch  die  Richterin Dr.Gerda Krausam neuerlich zur Gänze freigesprochen.  Wie
schon der  Richter Dr. Stefan Apostol am 31.3.2011 feststellte,  Kurt Essmann hatte zu keinem
Zeitpunkt  nur irgendeinen subjektiven Tatvorsatz jemanden zu bedrohen,  noch hat er objek-
tive Drohhandlungen gesetzt!
Kurt Essmann ist lediglich seinen Grundsätzen immer treu geblieben, die er auch immer wieder
darlegte: „Ich bin Vater und werde jeden Berg besteigen…Ich gehe meinen Weg bis zum Ende “
(…bis ans Ziel).
Mag. Michaela Krankl
Verteidigerin in Strafsachen, RAA
2013-11-29

Nigerianer müsste man sein


Situationsbedingte verbale Übertreibung statt gefährlicher Drohung

Verfügen  Sie  über  ein  wenig Vorstellungskraft?   Wenn Ja,  dann  stellen Sie sich folgendes
Szenario  vor.   Sie  gehen  auf  ein  Amt  und  ein  von Ihnen  eingebrachter  Antrag  ist  noch
nicht  fertiggestellt.  So ergeht es jährlich Tausenden,  die mit Ämtern zu tun haben.  Aber als
gelernter  Österreicher ist man das gewohnt,  ärgert sich zwar drüber und wartet aber trotzdem
geduldig ab.  Im schlimmsten Fall wird eine Beschwerde eingebracht.
Aber zurück zur gefragten Vorstellungskraft.   Weil Ihnen die Wartezeit für die Erledigung Ihres
Aktes zu lange erscheint, drohen Sie dem/der Beamt(in) mit einer Bombe.  Was würde da wohl
passieren?   Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würden Sie sofort festgenommen,
angezeigt und wegen gefährlicher Drohung verurteilt werden.   Nicht so, wenn Sie ein Nigerianer
sind.  Sie glauben das nicht?  Dann lesen Sie bitte nachfolgenden Beitrag der Internetplattform
„steiermark.orf.at“.
Screen: steiermark.orf.at
Wirklich  erstaunlich  ist die Begründung des Richters für den Freispruch des Nigerianers!  „Ich
habe den Eindruck, sie sind dort ein wenig ausgebremst worden“, meinte er zum  Angeklagten,
den  er vom Vorwurf der gefährlichen Drohung frei sprach.   „Es ist vieles möglich, aber ich bin
mir nicht sicher,  dass sie das gesagt haben, und wenn, war es eine situationsbedingte verbale
Übertreibung“.
In diesem Fall müssen wir eine Lanze für Marcus J. Oswald brechen. Denn wenn eine situations-
bedingte  verbale  Übertreibung   – in  diesem  Fall  immerhin  eine Bombendrohung –  nicht als
gefährliche Drohung anzusehen ist,  hätte dieser freigesprochen werden müssen.
*****
2013-03-25
 

Fremdenfeindliches Österreich


Es reicht mit der dauernden Inländer(innen)-Beschimpfung

 
Screen: APA/OTS
 
Wie obiger Screenshot beweist, überschlagen sich heute die Pressedienste von SPÖ und Gut-
menschenorganisationen  wieder  einmal  mit Warnungen vor Rassismus und Fremdenfeind-
lichkeit  in Österreich.  Wenn dem tatsächlich so ist stellt sich die berechtigte Frage,  warum
der Zustrom von Wirtschaftsflüchtlingen in die Alpenrepublik ungebremst anhält?
 
Lueger (SPÖ):  „Mit Feindbildern und Horrorszenarien werden wir nicht weiter kommen“
 
Weidenholzer (SPÖ) stellt fest:  „Dass Rassismus nicht weniger wird, sondern zunimmt. Jede
vierte  einer  Minderheit angehörige Person hat schon ein durch ihre ethnische Zugehörigkeit
motiviertes Verbrechen erlebt.“
 
Yilmaz  (SPÖ): „Wien sei in vielerlei Hinsicht Vorreiterin und begegne neuen Formen von Ras-
sismus, wie religiösem Rassismus – etwa im Zusammenhang mit Islamophobie.“
 
Frauenberger (SPÖ): „In Wien dürfen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit keinen Platz haben.“
 
Refugee Camp Vienna: „Die Wut auf die rassistische Justiz ist immer noch groß. Gerechtigkeit
gibt es für Menschen mit afrikanischen Wurzeln in diesem Justizsystem nicht. Während Polizei
und Justiz Menschen mit afrikanischen Wurzeln bei jeder Kleinigkeit die volle Härte des Geset-
zes spüren lassen.“  Usw., usw…. Außerdem wird zu einer morgigen Demo gegen staatlichen
Rassismus aufgerufen.
 
Österreichische HochschülerInnenschaft Uni Wien: „..zeigt wieder einmal, dass Rassismus sich
nicht nur in physischer Gewalt auf der Straße, sondern auch im österreichischen Rechtssystem
und in der Justiz findet.“
 
Obige Textauszüge aus den heutigen Pressemeldungen sind auch deshalb interessant, weil die
Existenz der Wortspender(innen)  auf Zahlungen der Steuerzahler(innen) beruhen.   Man nimmt
zwar die üppigen Gagen oder sonstigen finanziellen Zuwendungen, beschimpft aber das eigene
Volk  bzw.  das  Gastgeberland.  Zudem unterstellt man noch Fremdenfeindlichkeit und Rassis-
mus.
 
Nebenbei sei erwähnt, dass für Wirtschaftsflüchtlinge und auch für Asylbetrüger Abermillionen
aufgewendet  werden,  während  aber  beispielsweise  der  Heizkostenzuschuss  für bedürftige
Wiener(innen) gestrichen wurde.
 
Aber  auch  der ORF und einige Medien fühlen sich seit Tagen bemüßigt,  den ausländerfeind-
lichen  Österreicher(innen)  einen  Spiegel  vorzuhalten,  der zeigen  soll wie schlimm sie,  vor
allem  aber  österreichische  Polizisten,  Behörden  und  Richter  sind.   Und  wer  es  wagt, in
diesem  Zusammenhang mit objektiven Statistiken zu den Problembereichen Gewalt,  Schule
oder  Kriminalität  zu kontern,  der wird ohnehin gleich mit der berüchtigten Keule geprügelt.
 
*****

2013-03-21
 

Justizskandal erster Güte


Vergewaltiger darf Fußfessel bald ablegen

Einem  Salzburger Vergewaltiger wurden die übrigen zwei Monaten Arrest mit Fußfessel in
eine Bewährungsstrafe umgewandelt.   Der Mann muss daher nur zwei Drittel seiner sechs-
monatigen Strafe im Hausarrest ableisten, denn abbüßen wäre wohl ein übertriebener Aus-
druck.
 
Damit steht fest, dass der Sexualstraftäter seine Fußfessel in Bälde ablegen darf. Denn wie
bereits  eingangs  erwähnt,  werden  die  übrigen zwei Monate seines Arrestes  in eine Be-
währungsstrafe  umgewandelt.   Nicht  zu  vergessen,  dass  der  Mann  trotz  mehrfacher
Vergewaltigung (einer damals 15-Jährigen)   keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen
musste.
 
Die bedingte vorzeitige Entlassung eines Mannes,  der wegen mehrfacher Vergewaltigung
einer Minderjährigen verurteilt worden ist,  ist ein Skandal erster Güte.  Nachdem der Ver-
gewaltiger  keinen  einzigen  Tag ins Gefängnis musste,  ist mit dieser Entscheidung jetzt
der Gipfel der Opferverhöhnung erreicht.
 
Man  muss  sich das einmal bildlich vorstellen.   Ein Mann wird wegen mehrfacher Verge-
waltigung und sexuellen Missbrauches einer Minderjährigen verurteilt, wobei wir das Wort
Urteil in diesem Fall eher als Freispruch werten.  Nachdem der Vergewaltiger  gerade ein-
mal  vier  Monate  Hausarrest  hinter sich hat,  wird jetzt auch noch der Rest der ohnehin
unverständlich milden Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
 
Ein  derartiges  Vorgehen  der Justiz ist nicht mehr erstaunlich sondern  unglaublich.  Aus
generalpräventiver Sicht ist das ein verheerendes Signal. Dieses könnten Sexualstraftäter
als  Persilschein  ansehen.  Um  dem  entgegenzuwirken  ist  es höchst an der Zeit,  dass
Vergewaltigung  in  Österreich  endlich  als  das behandelt wird,  was es ist,  nämlich ein
schweres Verbrechen und kein Kavaliersdelikt.
 
Es  hat  zwar  der  eine  Fall  mit  dem anderen nichts zu tun und Ernst Strasser liegt uns
auch  nicht  am Herzen.   Aber wenn ein Politiker wegen Korruption  – obwohl er gar kein
Geld (100.000,- Euro) erhielt und seine Zusagen auch nicht erfüllen konnte –  zu 4 Jahren
unbedingt  mit Ausschluss der Möglichkeit einer Fußfessel verurteilt wird,  ist die erstaun-
liche  Milde  für  einen Mehrfachvergewaltiger,  für  einen  Menschen  mit  gesundem Men-
schenverstand wohl nicht mehr nachvollziehbar.
 
Richter  Olschak begründete das harte Urteil  (nicht rechtskräftig)  gegen Strasser damit,
dass Korruption in Österreich nicht mehr geduldet wird und hofft auf eine abschreckende
Wirkung.  Das finden wir auch nicht falsch,  aber wäre es nicht längst an der Zeit seitens
der  Justiz zu bekunden,  dass auch Vergewaltigungen in Österreich nicht mehr geduldet
werden  und bezüglich dieser Verbrechen Urteile mit abschreckender Wirkung zu fällen?
 
*****

2013-01-16
 

Slowakischer Fischerhütteneinbrecher verurteilt


Verhandlung im Landesgericht Korneuburg

Heute wurde ein Schlussstrich unter eine Angelegenheit gezogen, welche die Fischer am Grenz-
fluss March,  das ganze Jahr über in Atem gehalten hatte.   Der Einbrecher Juraj Janos,  der
im  heurigen August mit Hilfe unserer ausführlichen Berichterstattung verhaftet werden konnte,
wurde heute im Landesgericht Korneuburg verurteilt.   Den Vorsitz in der Schöffenverhandlung
führte der Richter Dr. Manfred Hohenecker.
Fotos: © erstaunlich.at
Das neue Justizzentrum                                Richter Dr. Manfred Hohenecker
Dem  slowakischen  Einbrecher wurde vorgeworfen,  in insgesamt 56(!) Fischerhütten,  sowie
in  ein  Gasthaus  eingebrochen  und  dabei  einen  Schaden  von 48.800,- Euro verursacht zu
haben. In dieser Summe war jedoch der angerichtete Sachschaden durch die Einbrüche nicht
enthalten.
Fotos: © erstaunlich.at
Juraj Janos im Verhandlungssaal des Landesgerichts Korneuburg

Der Richter nahm Janos die Opferrolle nicht ab

Janos zeigte sich zwar geständig aber sehr wortkarg.  Auf die, vom Richter mehrmals gestellte
Fragen wie:  „Warum er in Österreich einbrechen ging  – ob er sich erhofft habe, dass er nicht
erwischt  werde  oder  die  Gefängnisse  komfortabler sind –   und ob es in der Slowakei keine
Fischerhütten gäbe“,  antwortete der Fischerhütteneinbrecher stets mit:   „Er sei unter Drogen
(Pervitin) gestanden und habe nur eingebrochen um seine Drogensucht zu finanzieren.“
Damit  versuchte Janos offenbar  als Drogenopfer Mitleid zu erhaschen.  Der Richter nahm ihm
diese schlecht gespielte Opferrolle aber nicht ab und wollte wissen,  wie viel 1 Gramm Pervitin
kostet und welche Menge er davon konsumiert hat.
Janos gab an, dass 1 Gramm 20,- Euro kostete und er pro Woche 2 Gramm konsumierte. Der
Richter rechnete daraufhin jenen Betrag aus,  welcher zur Finanzierung der Drogensucht not-
wendig  war  und  stellte  diese  Summe  dem  Wert der gestohlenen Gegenstände (48.800,-
Euro) gegenüber.   Er  erinnerte  Janos  in  diesem Zusammenhang daran,  dass dieser sehr
wohl  aus  Erwerbsgründen  einbrechen ging und wies nochmals auf das eingangs erwähnte
Geständnis hin.
Da  erkannte  der  slowakische Fischerhütteneinbrecher,  dass er den Richter nicht für dumm
anzuschauen  brauchte  und räumte sofort ein,  dass er die Einbrüche zu seiner persönlichen
Bereicherung verübte.   Janos wurde gemäß  §§ 127, 128(1) Z 4, 129 Z 1, 2 u. 3, 130 4. Fall
StGB zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.  Das Urteil ist rechtskräftig.
Bleibt  nur  zu  hoffen,  dass  Janos und seine (noch immer nicht ausgelieferten) Mittäter aus
dem Urteil gelernt haben, dass man auch in Österreich nicht straffrei einbrechen gehen kann.
Leute wie er,  bringen die Bevölkerung der  slowakische Grenzregion in Verruf.   Daher sollte
auch  die  slowakische Polizei aus diesem Fall gelernt haben und sich in Zukunft kooperativer
verhalten.
Wir  möchten  uns  auch  bei  jenen Personen bedanken,  die uns durch ihr Engagement bei
unserer  seinerzeitigen  Berichterstattung bzgl. Juraj Janos und den Hütteneinbrüchen unter-
stützten.
*****
2012-12-04
 

Überfallsartiger Anschlag auf Verwaltungsgerichtshof


Rot-Grün will die neue Oberbehörde von

vornherein fest an die Parteileine legen

 
„Still  und heimlich soll der geplante Verwaltungsgerichtshof durch Landesregierung und
Landtag durchgeschleust und fest an die Parteikandare genommen werden“, ärgert sich
Wiens  FPÖ-Klubchef  und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus.
 
Er berichtet: „Dadurch, dass die Schaffung der neuen Behörde im letzten Augenblick auf
die Tagesordnung gesetzt wurde, hat die Opposition gerade einmal zwei Werktage Zeit,
sich  mit  der  komplexen Materie auseinanderzusetzen.   Das ist kein Zufall, das ist das
demokratiefeindliche Kalkül der Sozialisten und ihrer grünen Schoßhündchen-Truppe.“
 
Das  mangelnde  Demokratie-Bewusstsein  der  Regierungsparteien  im Wiener Rathaus
manifestiert  sich  auch  deutlich  in  dem Vorschlag, der vorgelegt wird. Gudenus:  „Alle
anderen  Bundesländer  halten  sich an die Vereinbarungen mit dem Bund und versehen
diese  höchsten  Gerichtshöfe  mit  der  notwendigen  Unabhängigkeit.  Nur  die  Wiener
Sozialisten wehren sich mit Händen und Füßen dagegen, dass unabhängige Richter ihre
Misswirtschaft und Skandale aufarbeiten.“
 
Die konkreten Kritikpunkte der Freiheitlichen, die sich durch die Bank mit jenen des ÖGB,
des Bundeskanzleramts, des Rechnungshofs,  der Wirtschafts- und der Arbeiterkammer
decken:

– So wollen die Wiener Sozialisten etwa die Ernennung aller Richter unter Ausschluss der
  Opposition und der Öffentlichkeit in ihren Reihen ausschnapsen.
 
– Der  von  SPÖ-Chef  Häupl  zu ernennende Präsident soll die Macht haben,  in sämtliche
  Fälle   einzugreifen und im Sinne seiner Förderer zu entscheiden.
 
– Um diesen Präsidenten unangreifbar zu machen, darf er sich seine interne Kontrolle nach
   Lust und Laune selbst aussuchen.
 
– Darüber hinaus werden die Kosten des Verwaltungsgerichtshofs, wie bei sämtlichen Pro-
  jekten,  in welche die SPÖ verwickelt ist, explodieren.
 
„Der  Wiener  Vorschlag  klingt  wie eine Mischung von Regelungen aus Nordkorea und aus
dem ESM-Gouverneursrat.  Da zeigen die Roten wieder ihre schreckliche, realsozialistische
Fratze“,  erklärt Gudenus,  „da  ist  ja  der bisher bestehende UVS noch die sinnvollere Lös-
ung.“   „ Dieser  geplanten  Unterstellung  des Verwaltungsgerichtshofs unter rote Kontrolle
werden wir Freiheitliche jedenfalls nie im Leben zustimmen“, so Gudenus

„Sollte das Gesetz tatsächlich in dieser Form durchgepeitscht werden,  dann werden wir im
Sinne einer unabhängigen Rechtsprechung zum Wohle der Bürger gemeinsam mit der ÖVP
einen  Antrag  auf  Gesetzesprüfung beim Verfassungsgerichtshof gemäß Wiener Stadtver-
fassung einbringen“,  merkt Gudenus abschließend an. (Quelle: APA/OTS)
 
*****

2012-11-30
 

Multikulturelles Zusammenleben


Problemloses multikulturelles Zusammenleben?

Permanent  versuchen  die  rotgrünen Wiener Stadtväter(mütter) der Bevölkerung klar zu
machen,  wie positiv und problemfrei das  multikulturelle  Zusammenleben in der Bundes-
hauptstadt  funktioniert.   Dabei werden diese Politiker(innen) auch nicht müde,  die zahl-
reichen Märkte in Wien zu erwähnen, die zum Großteil von ausländischen Marktstandlern
beherrscht werden.
 
Wie  Multikultur in der Realität aussieht,  wurde nun gestern durch einen weiteren multi-
kulturellen Vorfall bewiesen. Dieser Vorfall spielte sich nicht in der Halb- oder Unterwelt
–  sondern unter ganz normalen Geschäftsleuten ab.
 
Schauplatz  war  der  Viktor Adler Markt  im  10. Wiener Gemeindebezirk.  Ein Tunesier
schuldete  einem  pakistanischen  Marktstandbetreiber 200,- Euro.   Dieser Betrag  (der
für den Pakistani sicher nicht existenzgefährdend  ist)  hätte schon vor einigen Monaten
bezahlt werden sollen.
 
Aus welchen Gründen auch immer (wir wissen diese nicht) bezahlte der Tunesier seine
Schulden  nicht.   Normalerweise  ist  es  in Österreich unter gesitteten Geschäftsleuten
üblich, aushaftende Schulden einzumahnen bzw. einzuklagen.
 
 
Möglicherweise herrscht in Pakistan eine andere Rechtskultur. Denn der pakistanische
Marktstandbetreiber  löste  das  Problem  unter  dem  Motto  „mir  wern  kan  Richter
brauchen“.  Er holte von seinem Geschäftsstand eine Schere und stach damit auf den
säumigen Tunesier ein.  Der Mann erlag heute seinen Verletzungen.
 
Wie bereits im Beitrag erwähnt, spielte sich dieser Vorfall nicht etwa in der Halb- oder
Unterwelt – sondern unter ganz normalen Geschäftsleuten ab.  Unter diesem Gesichts-
punkt ist es ungeheuer beruhigend,  wenn rotgrüne Politiker immer wieder behaupten,
wie  positiv  und  problemfrei das multikulturelle Zusammenleben in Wien funktioniert.
 
*****

2012-09-13
 

Kinderpornografie: 14-Jähriger verurteilt


Da kam der pädophile Richter äußerst glimpflich davon

Ein 14-jähriger Schüler ist heute wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen
in Klagenfurt zu fünf Monaten bedingter Haft und 1.000,-  Euro Schmerzensgeld,  welches
er an das Opfer zu bezahlen hat, verurteilt worden.   Da der Staatsanwalt noch keine Stell-
ung zum Urteil nahm, ist dieses noch nicht rechtskräftig.

Ein 12-jähriges Mädchen machte von sich selbst Nacktfotos und schickte sie dem Jugend-
lichen.   Dieser  speicherte  die  Bilder  auf  seinem  Smartphone,  welches dann die Runde
gemacht haben soll.  Auch soll er die Fotos ins Internet (Facebook) gestellt haben.
Man  kann  nur  hoffen,  dass die Strafe dem Jugendlichen eine Lehre sein wird und dieser
derartige Handlungen in Zukunft unterlässt.   Allerdings verstehen wir die Höhe der Strafe
nicht,  wobei wir diese nicht als zu mild empfinden.

Wie  wir  bereits in einigen Beiträgen  (zuletzt „Kavaliersdelikt…..“)  berichteten,  wurde  ein
Salzburger Jugendrichter,  der  massenhaft  kinderpornografisches Material  auf seinen PC
hortete,  zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und  2.250,- Euro Geldstrafe verurteilt.

Screens: gegensexuellegewalt.at

Den beiden Herren auf obigen Fotos,  darf  der perverse Richter seinen Fast-Freispruch
verdanken.

Normalerweise  ist  bei  Jugendlichen die Hälfte der Strafe als die für Erwachsene vorgesehen.
Also hätte der Salzburger Jugendrichter eigentlich mindestens 10 Monate ausfassen müssen.
Vielleicht  wird  der  jetzt  noch  Jugendliche später einmal Richter und kann damit mit einem
milderen Urteil rechnen, sollte er in sein altes Verhaltensmuster zurückfallen.

*****

2012-07-16
 

MA 49 – Beamter degradiert Rettungshunde zu Kampfhunde – TEIL 2


MA 49 kommt bei den meisten Leser(innen) nicht gut weg

Unser  Beitrag  „MA 49 – Beamter …..“  hat  einigen  Staub  aufgewirbelt.   Etliche Internet-
Plattformen sowie auch Printmedien,  haben den Beitrag übernommen.  Auch im Social Net-
work „Facebook“ wird das Thema eifrig diskutiert. Verfolgt man die Kommentare, so lassen
die User(innen) zum Großteil kein gutes Haar am Benehmen des Herrn R.  und an der Stell-
ungnahme der MA 49, die an Frau Kalks erfolgte.
 
Foto: © „moments in time“
 
Wir haben  eine  Anfrage  um  Stellungnahme  zu   dem Vorfall an die Pressestelle der Stadt
Wien (MA 53) geschickt.   Diese hat unsere Anfrage an die MA 49 delegiert. Dort wurde der
Vorfall nun zur Chefsache.  Allerdings scheint man sich in der Verteidigungsstrategie für den
Herrn R. zu weit aus dem Fenster gelehnt zu haben,  um noch einen Rückzieher machen zu
können.  Aussitzen des Vorfalls scheint nun die Devise zu sein. Dementsprechend sieht auch
der textliche Inhalt des nachfolgenden Mails aus.
 

MA 49 – Mail an ERSTAUNLICH

Datum 09.07.2012 16:22 Von Januskovecz Andreas andreas.januskovecz@wien.gv.at
An office@erstaunlich.at    Kopie MA 49 Post <post@ma49.wien.gv.at<,
MA 53 Post post@ma53.wien.gv.at    Betreff ihr mail vom 08.07.2012 an die ma53
 
Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 8. Juli 2012 an die MA 53 möchte ich Ihnen gerne folgen-
des mitteilen:
 
Als Chef der MA 49 bin ich dem Sachverhalt unmittelbar nachgegangen.   Dieser stellt sich
für  mich anders dar,  als von Frau Kalks beschrieben.   Mein Mitarbeiter gilt als freundlich
und  zuverlässig  und hat mir glaubhaft versichert,  dass er niemanden attackiert bzw.  die
Hunde  nicht  getreten  hat.   Grundsätzlich  ist  festzuhalten, dass  es  sich nicht um einen
Beamten der MA 49,  sondern um einen saisonal beschäftigten Arbeiter handelt,  der nicht
im Dienst, sondern in seiner Freizeit unterwegs war und sich auch nicht als Mitarbeiter der
MA 49  ausgegeben  hat.   Uns  ist  das Miteinander von Menschen und Tieren in der Stadt
bzw. in den Naherholungsbereichen von zentraler Bedeutung,  viele Aktivitäten der MA 49
geben davon Zeugnis!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dipl.Ing. Andreas Januskovecz
Forstdirektor der Stadt Wien
 

Behördliche Ermittlungen laufen bereits

Da staunen wir aber, dass der Chef der MA 49 plötzlich dem Vorfall nachgegangen ist, ließ
er doch die erste Stellungnahme an Frau Kalks von einem Untergebenen anfertigen. Frag-
lich ist auch, wie er dem Vorfall nachgegangen sein will. Hat er ein persönliches Gespräch
mit der betroffenen Bürgerin gesucht?   Nein, außer der Anhörung der Aussage des Herrn
R.  – den er mittlerweile  zum Saisonarbeiter  degradierte –   hat  er offenbar keine Hand-
lung gesetzt,  welche die Aussage „dem Vorfall nachgegangen“  rechtfertigen dürfte.
 
Der Chef der MA 49 dürfte offenbar nicht realisiert haben,  dass Frau Kalks eine Strafan-
zeige gegen R. erstattet hat.   Auch stellt sie durch ihren Rechtsanwalt,  Schadensersatz-
ansprüche gegen den MA 49-Mitarbeiter.   Diese Fakten haben zur Folge,  dass es aller
Wahrscheinlichkeit nach zu Gerichtsverhandlungen kommen wird.
 
Und  die  Richter(innen) werden mit Sicherheit dem Vorfall nachgehen so wie es sich ge-
hört und beide Parteien anhören. Wir sind schon jetzt gespannt, ob sich die Meinung der
Justiz mit der des Chefs der MA 49 decken wird.   Jedenfalls bleiben wir an dieser Ange-
legenheit dran und werden wieder berichten, sobald sich Neuigkeiten ergeben.
 
*****

2012-07-11
 

Kinderpornografie schon bald straffrei?


Goldene Zeiten für Pädoschweine im Anbruch

Dass Österreich ein Paradies für Pädophile ist, haben wir schon öfters berichtet. Ertappte
Sünder  haben kaum schwerwiegende Konsequenzen zu erwarten.   Mit besonders milde
Urteile seitens der Justiz,  die schon fast als liebevoller Umgang mit diesen Perversen be-
zeichnet werden darf,  dürfen Beamte oder sonstige  Angehörige der Justiz rechnen.
 
Auf der Webseite „gegensexuellegewalt.at“ können geneigte Leser(innen) zahlreiche Bei-
träge  darüber  lesen.   Auch  wir  haben  schon etliche Male über die erstaunlich milden
Urteile  – zuletzt über einen Salzburger Jugendrichter  berichtet.

 

Weiterlesen unter diesem LINK
 
Wie uns nun ein aufmerksamer ERSTAUNLICH-Leser berichtete,  gibt es in Japan die Firma
Kanojo Toys.   Dieses Unternehmen erzeugt naturgetreue Kinderpuppen, welche man ganz
legal und offiziell erwerben kann.
 
 
Auszug aus dem Schreiben von Herrn K.
 
Soda, hier kann man die Kinderpuppen für $ 4.000,– kaufen:
http://www.kanojotoys.com/love-doll-petite-nano-p-881.html
 
Ich glaub mich knutscht ein Elch – Ganz kleine Kinder(puppen) sind
sogar billiger, nur $ 1.415,–:
http://www.kanojotoys.com/lala-doll-p-882.html
 
Wem das doch ein wenig zu jung ist, für den gibt es da was im mittleren
Alters.  Die kostet dann aber $ 10.000,–, dafür kann man sich das Gesicht
aussuchen:
http://www.kanojotoys.com/real-love-doll-ange-p-471.html
 
Hier gibt es noch mehr, inklusive Ersatzteile:
http://www.kanojotoys.com/premium-dolls-c-54.html
(Ende)
 

Freisprüche sind vorprogrammiert

Damit brechen goldene Zeiten für Pädoschweine an. Sollten sie dabei ertappt werden, dass
sie kinderpornografisches Material auf ihren Computern haben,  brauchen sie nur zu sagen,
dass es sich um Bilder von Puppen handelt.
 
All  jene  Richter(innen),  die  bisher  Beamte oder eigene Kollegen verurteilen mussten und
als  Alibihandlung  eine  lächerlich  milde Bewährungsstrafe verhängten,  tun sich nun leicht.
Sie  können  nun  nämlich unter der Rechtfertigung   „es seien „nur“ Pornobilder von Kinder-
puppen“  ruhigen Gewissens einen glatten Freispruch aussprechen.  Denn das Fotografieren
und/oder Ansehen von Puppenbildern  ist ja nicht strafbar.
 
*****
 
2012-06-03
 

Der gefallene Gürtelkönig


Ex-Gürtelkönig im NEWS-Interview

Wie  die Boulevardpresse vorige Woche berichtete,  musste der von dem beliebten Fami-
lienblatt zum Gürtelkönig gekrönte, Richard Steiner, aus der U-Haft entlassen werden, da
die  Staatsanwaltschaft nicht in der Lage war innerhalb von 2 Jahren eine Anklage auf die
Beine zu stellen.   Diesen Umstand darf Steiner vermutlich ausschließlich dem geschickten
Taktieren seines erfahrenen Anwalts Christan Werner verdanken.
 
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen „Gürtelchef“, Delikte wie Erpressung, Nötig-
ung,  schwere Körperverletzung,  Bildung einer kriminellen Organisation und Steuerhinter-
ziehung vor. Der Ordnung halber merken wir an, dass die Unschuldsvermutung gilt.
 
An und für sich wäre die U-Haft und die Entlassung aus dieser, keinen Beitrag in diesem
Online-Magazin  wert.   Allerdings  haben  wir auf  Grund eines  heutigen  Interviews  in
„NEWS“  (Printausgabe) unsere Meinung geändert.  Denn in diesem sind einige interes-
sante Zeilen zu lesen.
 
Steiner bestreitet im Interview, die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Vor-
würfe.   Bis auf eine kleine Sachbeschädigung, die auf seine Kappe geht, sei alles unwahr.
Worauf  der NEWS-Reporter folgende Frage stellt: „Sie sind also quasi das Unschuldslamm?“
 
Steiner antwortet darauf:   „Wollen wir es mal nicht übertreiben.   Natürlich habe ich man-
chen Mitbewerbern oft deutlich gesagt, wo es langgeht,  solange ich etwas zu sagen hat-
te. Aber ohne Gewalt.
 
In  dieser  Antwort liegt eindeutig ein Widerspruch.   Dass es im Rotlichtmilieu nicht wie in
einem Mädchenpensionat zugeht, dürfte auch jedem Unbedarften klar sein.  Was machte
Steiner also,  wenn es einem Mitbewerber nicht interessierte was der Gürtelkönig deutlich
zu sagen hatte? Verlieh er dann seiner Forderung keinen dementsprechenden Nachdruck?
Wenn nicht,  dann hatte Steiner ohnehin nie etwas zu sagen.  Dass dem so gewesen sein
könnte untermauert auch seine kurze (acht Jahre)  Wiener Rotlicht- und Gürtelkarriere.
 

Polizeiinformant bezeichnet Österreich als Polizeistaat

Interessant ist auch,  dass Steiner Österreich als Polizeistaat wie unter Metternich bezeich-
net,  in dem absolut  jeder Bürger  kontrolliert wird.   Diese Aussage ist aus dem Grund er-
staunlich, ist es doch mittlerweile amts- und milieubekannt, dass der Gürtelkönig die Polizei
mit Informationen über seine Mitbewerber versorgte.
 
Möglicherweise glaubte Steiner, dass er sich durch seine Informationstätigkeit einen unbe-
grenzten  Spielraum  im Rotlichtmilieu gesichert hatte.   Und hier war er schwer im Irrtum.
Er übersah,  was ein routinierter Rotlichtplayer nie übersehen hätte.  Die Polizei lässt Infor-
manten nur solange gewähren, als diese für sie nützlich sind.
 
Offenbar  waren  die Informationen von  Steiner für die Polizei nicht mehr von besonderem
Interesse und zusätzlich begann das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) gegen eigene
Kollegen,  die  sich  zum Steiner-Clan ein zu enges Naheverhältnis aufgebaut hatten,  zu er-
mitteln.   Prominentestes Opfer ist der suspendierte  Chefinspektor Franz Pripfl, der mittler-
weile zu acht Monate unbedingter Haft verurteilt wurde.  Also war es für die Polizei höchst
an der Zeit, Richard Steiner von der Straße zu holen.
 

Österreichische  Lösung und Tränen bei Petrovic?

Interessant ist auch die Aussage von Steiner, dass es nur einigen unabhängigen Richtern
zu  verdanken  ist,  dass  Österreich  noch nicht zur Bananenrepublik verkommen ist.  Ein
etwas gewagtes Statement finden wir, wo er doch seinen Prozess noch vor sich hat.
 
Wie  wird  dieser Prozess  wohl  ausgehen?   Da  wollen wir uns etwas in „oswaldischer“
Zukunftsdeuterei üben. Wir vermuten, dass es hier eine typisch österreichische Lösung
geben  wird.   Steiner  wird  mindestens zwei Jahre Haft ausfassen,  die mit der U-Haft
abgetan sind.   Sollte das Strafmaß höher ausfallen, wird dieses vermutlich auf Bewähr-
ung ausgesetzt werden.
 
Steiner  kündigte auch an,  dass er nach seiner  Verhandlung Österreich verlassen wird.
Wir glauben  kaum,  dass ihm jemand eine Träne nachweint.   Einzig die Grünpolitikerin
Madeleine Petrovic  wird  möglicherweise  die  eine oder andere Träne vergießen.  Denn
wenn  Steiner sich aus dem Rotlichtgeschäft zurückzieht und die Alpenrepublik verlässt,
in welchem Bordell wird sie dann ihr nächstes Buch vorstellen?
 
*****

2012-04-12
 

Demonstration gegen missbräuchliche Kindesabnahmen


GASTAUTOREN – BEITRAG

Zweite Kundgebung gegen Jugendamtswillkür in Wien

Am Montag dem Tag der sozialen Gerechtigkeit, fand in der Innenstadt abermals eine Kund-
gebung zum Thema Jugendamtswillkür statt.   Da gerade das Wiener Jugendamt (MA 11)
immer wieder Kinder ohne wirklich stichhaltige Begründung den Eltern wegnimmt, wehren
sich betroffene immer mehr.  Man hat sich zur Plattform gegen Jugendamts-willkür zusam-
mengeschlossen und will mit Kundgebungen sowie allgemeiner  Aufklärungsarbeit darüber
informieren was sich die MA 11 so leistet.
So  auch an diesem  Nachmittag,  wo man sich am sogenannten  „Unieck“  sowie in der
Schottentorpassage  versammelte um die Öffentlichkeit aufzurütteln.   Dies geschah teil-
weise  auf recht drastische weise,  da man u.a. Kinderpuppen in einen Käfig sperrte,  der
die  Wohngemeinschaften und Kinderheime symbolisierte.  Denn genau so spielt es sich
nach Insiderinformationen dort auch ab.
{besps}jugendamtdemo{/besps}
Kinder  werden massiv in ihrer Bewegungsfreiheit sowie ihrem Handeln und sogar Wissen
eingeschränkt.   Der Vergleich zur  Haft liegt da nahe,  denn auch  Freigängern im Justiz-
system  ergeht es kaum anders!   Darüber hinaus,  werden in vielen Fällen die Kinder ein-
fach  in  Sonderschulen gesteckt,  damit man  sich offenbar  nicht mit  Hilfestellung beim
Lernen  abplagen muss,  dementsprechend gering  sind  dann  die Berufsaussichten  für
solche Kinder.   Auch in ihrer sozialen Entwicklung werden die Kinder behindert,  da man
ihnen  dort kaum soziale  Kompetenz lernt und sie stattdessen mit ihren Problemen und
Konflikten alleine
lässt!
Dr. Berger,  Kinderpsychiater  in  Wien  bemängelte in einer Studie,  dass bis in die 1990er
Jahre  offenbar die Gewalt in den Österreichischen Kinderheimen in psychischer und phys-
ischer  Form gang und gäbe war.  So schlimm mag es jetzt nicht mehr sein,  doch psych-
isch werden die Kinder immer noch in vielen WGs ziemlich unter Druck gesetzt, wie Insider
berichten.
 
Ebenso wird verboten  (sowohl Eltern als auch dem Kind)  über die Vorgänge rund um die
Abnahme des Kindes zu sprechen,  ja es wird sogar massiv eingeschränkt in dem man ein-
fach die Besuchskontakte drastisch reduziert und sie unter Kontrolle stellt!?
Die Justiz schaut tatenlos zu, da die Richter schlicht und einfach Großteils schlecht ausge-
bildet sind und / oder unter Druck von Vorgesetzten bzw. dem Jugendamt stehen.  Nicht
selten  werden Richter nach für das Jugendamt negativ ausgegangenem Urteil abberufen
oder gar entlassen!  Auch positiv gestimmte Jugendamtsmitarbeiter werden von den vor-
gesetzten  Stellen  versetzt  oder auch gekündigt,  denn eine  Zusammenarbeit mit Eltern
und / oder Gericht ist nicht gewünscht, wie Insider berichten.
So  macht  gerade  das  Wiener Jugendamt  was es will,  doch auch in den Bundesländern
sieht  es  kaum  anders  aus –  wie man ja immer wieder hört.   Die Medien stellen auch auf
„Durchzug“ und berichten nur von spektakulären Vorfällen, doch was im täglichen Betrieb
der Jugendämter so geschieht, dass wird wohlweislich verschwiegen.  Erst wenn dann mal
wieder  „die Kacke am dampfen ist“,  dann werden  die Medien hellhörig,  wie auch  u.a. die
FPÖ Wien immer wieder kritisiert.
So waren auch kaum Medienvertreter bei der Demo am Schottentor, sodass auch hier nur
Passanten  aufmerksam wurden,  doch die breite  Öffentlichkeit, von den  Missständen in
unserem Jugendwohlfahrtssystem kaum etwas erfährt.
Erich Weber

2012-02-23
 

Reform der Jugendwohlfahrt gefordert


Der Willkür der Jugendämter endlich Einhalt gebieten

Die  „Plattform Solidarität  mit  von  Jugendamts-Willkür  betroffenen Familien”   (Kurzform:
“Plattform Willkür Jugendamt“) setzt sich gegen Leid und Unrecht, welches aus willkürlichen
Kindesabnahmen resultiert, ein. Auch wird die am 14.2.2012 von der „Plattform Kinder- und
Jugendhilfegesetz“  erhobene  Forderung nach einer  Reform des  Jugendwohlfahrtgesetzes
begrüßt und unterstützt.
Allerdings gibt man zu bedenken,  dass die  „Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz“ diese
überfällige  Reform  nur  aus  dem  Blickwinkel der staatlichen und staatlich geförderten Ein-
richtungen einfordert.   Angesichts der immer  deutlicher zu Tage tretenden Fehlfunktionen
innerhalb  der  Jugendwohlfahrt  sollte  eine  solche Reform aber endlich auch die Anliegen
derer berücksichtigen, die sich selbst als Opfer der Fehler dieser Einrichtungen sehen.
Aktuelle  Medienberichte und Politiker bestätigen:  Die Jugendwohlfahrt arbeitet willkürlich in
privatrechtlicher  Rechtsschutzlücke in zahlreichen  Fällen mit willkürlichen Fremdunterbring-
ungen. Minderjährige werden von Mitarbeitern der Jugendwohlfahrt plötzlich und unerwartet
aus ihren Familie herausgerissen und monatelang isoliert gehalten.

Die Leidtragenden sind meist die Kinder

Kinder  und Familien leiden darunter sehr.   De facto haben Betroffene keinen Rechtsschutz,
sondern  werden von Gutachter zu Gutachter geschickt.   Die Kosten für die Betroffenen der
staatlich  beauftragten Gutachten explodieren.   Die Plattform Willkür Jugendamt erkennt da-
bei in den Entscheidungen der Gerichte zu Gunsten der Jugendwohlfahrt eine Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes Art 7B-VG.
Interessant  dabei  ist  auch  die Kritik  aus  den „eigenen Reihen“.   Selbst der Sprecher der
Sozialarbeiter(innen)  in  Österreich,  Georg Dimitz,  weist klar und deutlich darauf hin,  dass
ein Jahr der Fremdunterbringung ca. 63.000 bzw. 170 € / Tag kosten, das sind definitiv mehr
als die kompletten Lohnkosten eines ambulant arbeitenden Sozialarbeiters.
Weiters  weist Georg Dimitz darauf hin,  dass es  viel zu viele  Kindesabnahmen gibt mit dem
ausdrücklichen Argument der “Gefahr in Verzug”.  Dimitz fordert u.a. mehr Unterstützung für
Familien  und  ambulante  Angebote  ein.   Nur jedes  zweite Kind  müsse wegen  ernstlicher
Gefährdung  zu  seinem  Schutz aufgenommen werden.   Bei den übrigen Kindern wolle man
Verhaltensänderungen bei den Eltern und beim Kind erreichen.

Daher fordert die Plattform „Willkür Jugendamt“:

A.) Politische,  justizielle und legislative  Verantwortung gegen willkürliche Fremdunterbring-
ungen von Minderjährigen durch die Jugendwohlfahrt, erwirkt durch eine Reform und klaren
Richtlinien  der  staatlichen und halbstaatlichen Jugendwohlfahrtseinrichtungen nach Grund-
sätzen  einer  rechtsstaatlichen  Verwaltung  (konkret:  Mehrfachfunktion  der  Jugendämter
stoppen und die saubere Trennung der Aufgaben zwischen den beteiligten Institutionen und
entsprechende Sanktionen beim Fehlverhalten der handelnden Personen einfordern.   Situa-
tionsanalyse  und  Erstellung von Stellungnahmen als primäre Aufgabe der Jugendwohlfahrt
(in  Ausübung  eines  fachkundigen  Juristen  der Jugendwohlfahrt selbst) mit nachfolgender
Maßnahmenentscheidung durch unter Mitverantwortung des Gerichtes selbst.
B.) Recht der Betroffenen auf Akteneinsicht, Stärkung der Kinderrechte und Mitspracherechts
der Minderjährigen, wobei Armut kein staatlicher Vorwand für Kindesabnahmen sein darf.
C.) Optimierung der Verfahrensdauer, Unterbindung oftmaliger Richterwechsel und Verhinder-
ung richterlicher Verfahrenseinstellung trotz „Gefahr in Verzug“ laut dem Jugendamt. Der weit-
gehend  willkürlich  gehandhabte  Begriff  des  Kindeswohls,  die teilweise offen rechtswidrige
Vorgangsweise  und  die  zunehmend  als  Strafsanktion  gegen  kritische Eltern eingesetzten
Kindesabnahmen sind Alarmsignale für eine grundlegende Fehlfunktion der Jugendwohlfahrt.
Aus Protest gegen diese Form der staatlichen Willkür veranstaltet die Plattform Willkür Jugend-
amt  daher am 20.2.2012 ab 16:00Uhr  bis 19:00 Uhr vor der Universität in Wien eine Demon-
stration  zum  Schutz  der  Menschenrechte der Familien. Die Plattform will eine Veränderung
zum Wohle und Schutz der Kinder erreichen und ersucht um Ihre Unterstützung.
Veranstaltungsort:
Schottentor Wien neben Hauptuniversität Wien
 
Nähere Auskünfte:
Presseteam der Plattform Willkür Jugendamt (Koordination: Martin Goldinger sen.)
oder http://willkuerjugendamt.npage.at
*****
2012-02-19
 

Marcus J. Oswald vor Gericht – TEIL 2


Die Vorgeschichte

Wie bereits angekündigt,  bringen wir nachfolgend einen  Bericht über die Verhandlung gegen
den  ehemaligen Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald,  die heute im Landesgericht Wien
stattgefunden hat.  Er war angeklagt worden, weil er einen Richter genötigt haben soll.
 
Foto: © erstaunlich.at
(v.l.n.r.) Oswald-Verteidiger Dr. Friis,  W. Höllriegl (HEUTE) ,  Spanienblogger F. Rabak
 
Dazu  eine kurze Vorgeschichte um den  Handlungsablauf verständlich zu machen. Oswald, der
an  und für sich ein begabter Schreiber ist,  legte sich in den letzten  zwei Jahren mit Gott und
der Welt an. Seine Vorgangsweise war, sich vorzugsweise beim Rotlichtmilieu und bei Rechts-
anwälten  „anzupirschen“  und  ihnen  eine gute  Presse via seiner  Webseite schmackhaft zu
machen.
 
„Hüpften“ diese dann nicht wie er wollte, wurden sie in Grund und Boden geschrieben.  Oswald
kam stets ungeschoren davon, weil ihn niemand wirklich ernst nahm. Der Rechtsanwalt Werner
Tomanek  zitierte  einmal  treffend:  „Was kümmert´s  den Mond,  wenn ihn ein  Köter ankläfft.
Mir  ist die Zeit zu schade,  als dass ich  mich mit diesem Mann auseinandersetze.   Ich sehe in
Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
 
Aber wie heißt es in einem alten Sprichwort so schön: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis
er bricht.“   Dieser Krug zerbrach dann, als Oswald seine Masche mit einem jungen aufstreben-
den Wirtschaftsanwalt abziehen wollte.  Dieser ließ sich das nicht gefallen und klagte.
 

Der Richter Dr. Winge

Es  kam zu einer Einstweiligen Verfügung (EV),  an die sich Oswald nicht hielt und weiter über
und gegen den Anwalt schrieb.   Daraufhin verhängte der zuständige Richter,  Dr. Winge, eine
Geldstrafe (Beugestrafe) über Oswald.   Dieser negierte diese und fuhr munter in seinem Vor-
haben fort.
 
Nach  einigen verhängte Geldstrafen   –  die von Oswald alle negiert wurden –   entschloss sich
Dr. Winge  eine Beugehaft  zu verhängen.   Bevor diese in  Kraft teten kann,  muss der  Betrof-
fene aber zuerst angehört werden.  Also schickte der Richter eine Ladung.
 
Oswald kam dem Ladungstermin, angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht nach, sondern
schrieb dem Richter am  3.März 2010  einen mehrseitigen Brief,  in dem er um  Vertagung er-
suchte.  Allerdings war in dem Schreiben folgender Satz zu lesen:
 
„Es   kann ein Gericht doch nur eine korrekte  Verhandlungsführung wollen  und kein  zweites
Hollabrunn, wo jemand, der ebenso Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert,  weil er
sich ungerecht behandelt fühlt. Ich bin lohnunabhängig, habe keine Kinder und keine sonstige
Verpflichtungen. Jetzt bin ich sehr gespannt ob sie die richtige Entscheidung treffen werden.“
 
Dr. Winge  leitete den Brief von Oswald an die  Staatsanwaltschaft Wien weiter.   Am 21.Mai
2010, kam es zwischen Oswald und dem Richter zu einem Zusammentreffen in dessen Amts-
zimmer,  da noch zwei andere Verfahren anhängig waren.   Dr. Winge forderte aus Gründen
seiner Sicherheit, für diesen Termin Polizeischutz an.
 
Als Zeuge im heutigen Prozess befragt gab Dr. Winge an:  „Anfangs habe ich bei mir gedacht,
dass der Polizeischutz eventuell eine überzogene Maßnahme gewesen sei.   Allerdings wurde
mir im Verlauf des Gesprächs mit Oswald rasch klar, dass der Schutz notwendig war. Oswald
wurde  im Verlauf unseres  Gespräches immer aggressiver.   Es war,  als wenn man bei dem
Mann einen Schalter umgelegt hätte. Ich möchte ihm nicht alleine begegnen.“
 

Der Angeklagte Marcus J. Oswald

Auf  Befragung der Richterin wie er den Satz mit  „Hollabrunn“ denn gemeint habe antwortete
Oswald: „Dieser ist mir hineingerutscht.  Ich mache mir aber ernsthafte Sorgen um die Justiz,
wenn  sich diese von diesem Satz beindrucken habe lassen.“   Auch den im Brief  vorkommen-
den  Satz:  „Es werde zum Showdown kommen“,  versuchte der  Angeklagte mit den Worten:
„Das ist ein harmloser Vergleich mit einer Westernmetapher“  abzutun.  
 
Zu Hollabrunn muss gesagt werden, dass dieses Wort in der Justiz einen bitteren Beigeschmack
hat.   Am 16.Dezember 2009  stürmte ein schwerbewaffneter Amokläufer das Bezirksgericht in
Hollabrunn und erschoss dort eine Gerichtsbedienstete.
 
Foto: © erstaunlich.at
Sah sich als Justizopfer – Marcus J. Oswald
 
Verteidigte sich M.J. Oswald anfänglich recht vernünftig und versuchte seine Drohung herab-
zuspielen, ließ er in seinem Schlusswort keine Zweifel aufkommen. Denn da meinte er unter
anderem, dass er über sehr viel Selbstdisziplin verfüge, ansonsten er sich doch eine Schuss-
waffe  gekauft hätte.   Da staunen wir aber,  denn der  Mann scheint die  Beachtung von Ge-
setzen mit Selbstdisziplin zu verwechseln.
 
Der  beigezogene Gerichtspsychiater erklärte,  dass er keine Anhaltspunkte einer geistigen Be-
einträchtigung feststellen konnte und merkte an, dass Oswald voll verhandlungsfähig ist. Aller-
dings  räumte er ein,  dass seine  Beurteilung formeller Natur sei,  da sich  Oswald geweigert
hatte sich einer Untersuchung zu unterziehen.
 
Die  verhandelnde Richterin sah es als erwiesen an,  dass Oswald mit der  Drohung in seinem
Brief,  den Richter  Dr. Winge zu nötigten versuchte und diesen dadurch in  Furcht und Unruhe
versetzte. Sie verurteilte den Angeklagten nach § 15 iVm  §§ 105 und 106 StGB  zu 18 Monate
unbedingter Haft und hob eine noch offene, bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von 3 Mona-
ten auf.  Als erschwerend wertete die Richterin, die  vier einschlägigen Vorstrafen von Marcus
J. Oswald.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

*****

2012-02-15
 

HEUTE liest ERSTAUNLICH


Mediales Interesse

Mit unserem gestrigen Beitrag „Marcus J. Oswald vor Gericht“ haben wir offenbar mediales
Interesse geweckt.
 
Screen: HEUTE (Printausgabe vom 14.02.12)
 
Aus medienrechtlichen Gründen können User-Kommentare erst nach dem Prozess gepostet
werden.  Wir ersuchen daher um Ihr Verständnis. Danke!
 
Prozesstermin:  15.02.2012 um 10:30 Uhr
Ort: LG für Strafsachen Wien, Saal 105
 
*****
 
2012-02-14
 
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare abgegeben werden.
=================================================
{jcomments off}
 

Marcus J. Oswald vor Gericht


Diesmal in eigener Sache

Der  Online-Gerichtsreporter  Marcus J. Oswald  ist am  15.02.2012,  Gast im Saal 105
des  Landesgerichts für Strafsachen Wien.   Allerdings nicht um über einen Prozess zu
berichten, sondern in eigener Sache.

Er soll den Richter des Bezirksgerichts Döbling, Dr. Hannes Winge, zu nötigen versucht

haben.   Interessant bei  diesem Prozess  ist  auch  die  Tatsache der  Beiziehung des
psychiatrischen  Sachverständigen  Dr. Heinz Pfolz.   Den Vorsitz  in  der Verhandlung
führt  die  Richterin  Dr. Martina Krainz.   Für die Verteidigung  von  Marcus J. Oswald
– für den die Unschuldsvermutung gilt  –   ist der Wiener Rechtsanwalt Dr. Roland Friis
ausgewiesen.

Mehr wollen wir an dieser Stelle nicht verraten.   Wir versprechen jedoch,  dass wir
über den Prozess und dessen Ausgang ausführlich berichten werden.

*****

2012-02-13

Zu diesem Beitrag können keine Kommentare abgegeben werden.
=================================================

{jcomments off}
 

Drei Jahre Haft für Mordversuch


Mordversuch aus religiösen Gründen

Zu  drei Jahren Haft ist in  Wiener Neustadt am  Dienstag ein  afghanischer Asylwerber
verurteilt worden. Er soll im Sommer einen Landsmann mit einem Küchenmesser in die
Brust gestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben.

Auslöser der Tat dürfte ein Pornofilm gewesen sein.   Der Beschuldigte soll sein späteres
Opfer  nämlich dabei  erwischt haben,  wie es sich mit Freunden  einen Pornofilm ange-
sehen hat.
Aus  religiösen Gründen sei das für den Angeklagten aber nicht tolerierbar,  er habe sich
gedemütigt gefühlt.   Ein paar Tage später nahm sich der Angeklagte laut Staatsanwalt-
schaft  ein Küchenmesser,  ging in die Wohnung seines Opfer stach dann einmal, ohne
ein Wort zu sprechen auf den damals 19-Jährigen ein. Dann flüchtete er.  Das Tatmes-
ser  warf er in die Donau.  Wenig später  wurde er festgenommen.  Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. (Quelle: noe.orf.at)

20 Jahre Haft für „Mon Cherie“-Mordversuch

Bedenkt  man,  dass  der  Heurigenwirt  Helmut Osberger  für  das  gleiche Delikt zu 20
Jahren  Haft verurteilt wurde,  erscheint das  Strafmaß für den  Afghanen mehr als er-
staunlich.  Bekannter Weise wurde H. Osberger  vor 2 Jahren in einem Indizienprozess
verurteilt,  da er versucht haben soll,  den Spitzer Bürgermeisters, Hannes Hirtzberger,
mittels einer vergifteten „Mon Cherie“-Praline zu ermorden.

Offenbar in Ermangelung einer Praline oder möglicherweise weil das Opfer ein Diabetiker
ist, griff der afghanischer Asylwerber (der sich in seiner Heimat  sicherlich verfolgt fühlte)
einige Tage später zum Messer, um sich für eine erlittene Demütigung zu revanchieren.

Interessant ist dabei, dass der Afghane ja nicht gezwungen worden war sich den Porno-
film anzusehen, sondern lediglich sein späteres Opfer und dessen Freunde dabei ertappt
hat. Wo hier eine Demütigung stattgefunden haben soll, ist für uns ohnehin nicht nach-
vollziehbar.

Andere Herkunft, andere Sitten, andere Strafen

Aber  warum  klafft das Strafausmaß zwischen den beiden  Verurteilungen derart ausein-
ander? Wir können uns dies so nur erklären, dass Osberger möglicherweise der falschen
Religion angehört und zusätzlich keinen Migrationshintergrund aufzuweisen hat.

Zu  dieser  Annahme  kommen  wir,  weil es in  letzter Zeit häufig  zu erstaunlich  milden
Urteilen gegen Personen mit Migrationshintergrund gekommen ist. Von den urteilenden
Richter(innen) wurden dabei religiöse oder kulturelle Hintergründe als mildernd bewertet
und im Strafausmaß dementsprechend berücksichtigt.

Interessant  ist auch die Tatsache,  dass gerade  jene Personen die aus  ihren Heimatlän-
dern flüchteten,  sich in Österreich jener Delikte schuldig machten,  deretwegen  sie sich
in ihrer Heimat  verfolgt gefühlt haben.  Wegen dieser Verfolgung ersuchten sie in Öster-
reich um Asyl,  lebten aber  dann jene  kulturellen oder  religiösen Verfolgsgründe  in der
Alpenrepublik voll aus.

*****

2012-01-18
 

Offener Brief an den Wiener Bürgermeister


GASTAUTOREN – BEITRAG


Sehr geehrter Hr. Dr. Michael Häupl,

Ich finde es für sehr gut, wie sich das Jugendamt für die Kinder einsetzt. Denn was da alles
in der letzten Zeit passiert ist ja nicht normal.

Aber finden Sie es richtig,  dass das Jugendamt Kinder aus den Familien nimmt, obwohl nix
passiert ist????

Finden Sie es richtig das, dass Jugendamt nach der Abnahme keinen Kontakt zu den Familien
will?????
 
Finden Sie es richtig, dass die zuständigen BetreuerIn Jahrelang stillschweigen, weil sie Sachen
behaupten, aber nicht beweisen können um den Prozess unnötig in die Länge zu ziehen?????

Finden Sie es richtig, dass Kinder die nach Hause wollen, und auch könnten, dem Richter ihre
Meinung nicht sagen oder schreiben dürfen????

Finden Sie es richtig, dass ein Obsorgeverfahren Jahre dauert, obwohl es mit einen ausgiebigen
Gespräch zwischen dem Parteien ( Jugendamt- Eltern) ein sofortige Klärung stattfinden könnte??

Finden Sie es richtig, das, dass Jugendamt zu drastische Besuchskürzungen greift, ohne stichhalt-
igen Gründe, nur das, dass Kind keinerlei Kontakt mehr pflegen kann zu der restlichen Familie,
Anwalt und Freunde????

Könnten Sie einen Erlass herausgeben!!????? Das, dass Jugendamt sich mit den Familien befas-
sen muss, um eine gemeinsame Lösung finden zu müssen!!!!!

All diese Fragen stellen sich, weil es unzählig viele Eltern, alleine in Wien gibt, die vom Jugend-
amt auf diese Art und Weise behandelt werden!!!!

Ich bitte Sie von ganzen Herzen uns zu Helfen (anzuhören)!!!!!!!!!!!!!??????????????

ZUM WOHLE UNSERER KINDER


Mit freundlichen Grüssen
i.A.
Weber Erich
freier Journalist

Ps: Das alles können wir beweisen!!!

2012-01-17

Österreich – Ein Paradies für Pädophile


Lippenbekenntnisse

Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädophilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin
erstaunlich.
Der obige Satz stammt aus unserem Beitrag „Milde für Pädofile“  vom 19.06.2010.   Die
Äußerung der damalige Justizministerin  Bandion-Ortner:  „Außerdem darf es im Bereich
der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.   Das Wohl des Kindes hat Priorität“,
klang schon seinerzeit wie Hohn.
Dass die Justiz offenbar keine glückliche Hand im Umgang mit Kinderschändern hat oder
diese aus welchem Grund auch immer mit Samthandschuhen anfasst,  zeigt ein Beispiel
aus der Vorwoche auf.  Ein verurteilter pädophiler Sexualstraftäter, soll mit elektronischer
Fußfessel in den „Hausarrest“ entlassen werden.
Und dass,  obwohl auch die jetzige  Justizministerin,  Beatrix Karl,  vollmundig erklärte,
gegen Kinderschänder mit der vollen Härte des Gesetzes vorgehen zu wollen.  Für uns
sind die Äußerungen der Damen C. Bandion-Ortner und  B. Karl nicht mehr als Lippen-
bekenntnisse. Das stellt auch nachfolgender Fall eindeutig unter Beweis.

Ein Schandfleck für die Justiz

Ein gestrig gefälltes Urteil im LG Steyr,  schlägt jedoch dem Fass den Boden aus.  Im
Beitrag  „Psychotests für Richter TEIL2“  haben wir über einen Salzburger Richter be-
richtet, der massenhaft kinderpornografisches Material auf seinen PC hortete.
Der Salzburger Jugendrichter, Peter H., ist ein Schandfleck für die ganze Justiz und nicht
würdig dieser zu dienen. Normalerweise gehört dieser Mann aus dem Justizapparat ent-
lassen. Das dürfte der verhandelte Richter nicht so gesehen haben und verurteilte den
Mann zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und 2.250 Euro Geldstrafe.
Erstaunlich ist auch,  dass folgendes als mildernd gewertet wurde.   Der Richter soll sich
während der Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe, weil er seit
Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt habe und auch unter einem Burn-out-Syndrom
litt.   Bei diesem Milderungsgrund stellen sich bei jedem normal denkenden Menschen die
Nackenhaare auf.
Mit diesem Urteil, ja man könnte fast geneigt sein  „Freispruch“  dazuzusagen,  darf der
Pädophile seinen Job in der Justiz behalten,  denn Beamte können erst dann entlassen
werden, wenn sie zu mehr als einem Jahr Strafe verurteilt werden.   Angesichts der Tat-
sache, dass für die Anfertigung von kinderpornografischen Material sexueller Missbrauch
an Kindern  begangen wird,  setzen wir  Konsumenten dieses  Bild- und Videomaterials
als Kinderschänder gleich.

Keine ernsthafte Konsequenzen für Pädophile

Das gestrig  gefällte Urteil am LG Steyr kommt  fast einem Freibrief für sexuellen Kindes-
missbrauch gleich.   Es sagt nämlich aus,  dass keine wirklich ernsthaften Konsequenzen
zu erwarten sind, wenn jemand kinderpornografisches  Material zur Befriedigung seiner
Perversität sammelt und konsumiert.
Dieses erstaunlich  milde Urteil ist für uns ein  Justizskandal erster Klasse  und entwertet
so ganz nebenbei, die sicherlich nicht leichte Arbeit der Ermittler.  Ob sich der urteilende
Richter und der schweigsame Staatsanwalt beim Rasieren noch in den Spiegel schauen
können?   Auf eines sind wir jedenfalls noch gespannt, nämlich ab wann der pädophile
Richter wieder im Namen der Republik urteilen wird.
Jedenfalls sehen wir uns in unserer Forderung bestätigt,  dass Richter(innen) in period-
ischen Zeitabständen dahingehend überprüft werden sollten,  ob sie psychisch noch in
der Lage sind das Richteramt auszuüben.  Zum Schluss wollen wir unseren Leser(innen)
empfehlen, auf die Webseite „gegensexuellegewalt“ zu schauen, auf der man sich eben-
falls mit diesem Thema ausführlich befasst.
*****
2011-11-04
 

Der Tod der Meinungsfreiheit – TEIL2


Zweiter Anlauf

Wir haben uns schon im vorigen Jahr in den Beiträgen  „Der Tod der Meinungsfreiheit“
und „Das Terrorgesetz“ mit dem Paragrafen 283 StGB und dessen geplanter Novellier-
ung befasst.
 
Mehrere eingegangene Mails sind der Anlass dazu,  dass wir uns wiederholt mit der noch-
malig geplanten Novellierung des § 283  StGB befassen. Bereits im vorigen Jahr stieß die
Regierung auf scharfe Kritik, weil sie unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung
eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen wollte.   In einem Mail wur-
den wir ersucht eine Kampagne gegen den nun zweiten Novellierungsversuch zu unter-
stützen.
Ihren Protest können geneigte Leser(innen) unter  LINK1  oder  LINK2 abgeben.  Dazu
möchten wir aber anmerken, dass die Webseite „www.tfp.at“ nicht auf unserer Linie
liegt,  wir aber den Protest gegen die Novellierung überregional sehen und daher diese
Kampagne unterstützen.
 
Die Bundesregierung startet trotz harscher Kritik einen zweiten Versuch  den Paragra-
fen 283 StGB zu novellieren, um so unliebsamen Kritiker(innen) den Mund zu verbieten.
Federführend bei diesem Vorhaben ist die SPÖ,  bei der auf Meinungsfreiheit offenbar
kein gesteigerter Wert gelegt wird. 
Dass die ÖVP bei diesem Vorhaben mitzieht erstaunt uns eigentlich. Diese Partei, die
sich schon  seit geraumer  Zeit im freien Fall befindet,  wird von ihren konservativen
Wähler(innen) bei der nächsten Wahl sicherlich die Rechnung präsentiert bekommen.

Das ist der zur Zeit gültige Wortlaut des § 283  StGB

Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu ge-
fährden,  zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder
Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche
oder Religionsgesellschaft,  zu einer Rasse,  zu einem Volk, einem Volksstamm oder
einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt,  ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
 
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Grup-
pen hetzt  oder sie in einer die  Menschenwürde verletzenden  Weise beschimpft oder
verächtlich zu machen sucht.

Ein Paragraf für Nordkorea oder China

Wir haben uns bereits in den eingangs erwähnten Beiträgen aus dem Vorjahr dahingehend
geäußert, dass der erste Absatz dieses Paragraphen für jeden zivilisierten Menschen nach-
vollziehbar ist.   Um seine Meinung zu propagieren sollte keiner Person das Recht zustehen,
dies mit einem Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet
sind die öffentliche Ordnung zu gefährden,  sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußer-
ung.
Der zweite Absatz des  § 283 StGB hingegen ist unserer Meinung nach einer Demokratie
ohnehin nicht würdig, sondern passt eher in diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea
oder China. Mit einer fantasievollen Interpretation dieses Gesetzestextes ist die Meinungs-
freiheit in Österreich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“? Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Umso gut wie jede Kritik verstummen zu lassen,
versucht man mit einer Gesetzestextänderung im 1.Absatz,  dem Absatz 2 mehr Gewicht-
ung zu geben.
Aber auch der  Wortlaut des  Absatzes 2 wurde verschärft, um offenbar jede Kritikmöglich-
keit im Keim zu ersticken. Waren im bisherigen Gesetzestext die im Absatz 1 bezeichneten
Gruppen vor Kritik geschützt  – die man je nach  Interpretation auch  als Hetze auslegen
kann –  sind nun auch einzelne Mitglieder dieser Gruppen inkludiert.

Das wäre der Wortlaut des novellierten § 283 StGB

Verhetzung
§ 283. Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefähr-
den, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach
den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe
von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen
oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Kritik wird flächendeckend unterbunden

In Verbindung mit dem Absatz 2 dürfte nun beispielsweise nicht einmal ein einziger Sekten-
angehöriger,  geschweige denn  die  ganze  Gruppe  kritisiert  werden.  Denn die Begriffe
„Religion“ und  „Religionsgesellschaft“  werden  ohne  nähere  Erläuterung angeführt
und  Sekten wie  Satanisten oder  dergleichen  verstehen und  sehen sich sehr  wohl als
Religionen oder Religionsgesellschaften.

Auch könnte  die Bezeichnung „Altersschwachsinn“ als Verhetzung ausgelegt werden.
Interessant ist der Begriff der Weltanschauung,  der ebenfalls nicht näher erläutert wird.
Wenn jemand  eine nationalsozialistische  oder sonstig  menschenverachtende Weltan-
schauung hat, darf weder er noch eine Gruppe mit der gleichen Weltanschauung kriti-
siert werden. Denn dies käme ebenfalls einer Verhetzung gleich.

Aber nicht nur weltliche Kritiker laufen in Gefahr wegen Verhetzung angezeigt zu werden.
Denn alle  in Österreich anerkannten  Religionsgemeinschaften  lehnen zum Beispiel die
Homo-Ehe ab und stehen der Homosexualität im allgemeinen sehr kritisch bis ablehnend
gegenüber. Da wird beispielsweise jede Sonntagspredigt für den Geistlichen zum verbalen
Spießrutenlauf werden, sobald er dieses Thema behandelt.

Wir könnten noch zahlreiche Beispiele aufzählen die aufzeigen, dass der Paragraf 283 StGB
vorwiegend darauf abzielt kritische Menschen mundtot zu machen. Unserer Meinung nach
ist er ein Einschüchterungsparagraf,  der in einem demokratischen Staatsgefüge eigentlich
keinen  Platz finden dürfte.   Mit der Terrorismusbekämpfung  hat er jedenfalls  nicht das
Geringste zu tun.

Kritiker(innen) sollten sich künstlerisch betätigen

Es gäbe theoretisch eine Möglichkeit den Paragrafen 283 elegant zu umgehen. Es gibt
in der Alpenrepublik zahlreiche staatliche Kunstliebhaber,  die   Fäkal- und Urinierkunst
fördern und mit Steuergeld prämieren, selbst wenn dabei auf die Vielfalt von Wien ge-
schissen und auf die österreichische Fahne gepinkelt wird.

Offenbar  ist die Freiheit der Kunst  grenzenlos und es sind auch  keinerlei rechtliche
Konsequenzen zu erwarten. Daher können wir kritischen Menschen nur anraten, ihre
Meinung in Kunstform abzugeben. Damit stehen die Chancen den § 283 StGB auszu-
hebeln nicht schlecht und im günstigsten Fall gibt es Subventionen oder gar eine
Prämierung.

*****

2011-10-05
 

Extrabeamt(innen) für Migrant(innen)


Mehr richterliches Verständnis für Migrant(innen)?

Mehr Migrant(innen) in der Richterschaft  wären unterstützenswert,  dass meint die Men-

schenrechtssprecherin der Grünen,  Alev Korun,  in einer heutigen Aussage.  Da müssen

wir der Grünpolitikerin entgegenhalten,  dass es einer solchen Unterstützung nicht bedarf.

Denn jedermann(frau) der/die Voraussetzungen für das Richteramt erfüllt, kann Richter(in)

werden. Personen mit Migrationshintergrund sind davon nicht ausgenommen.

 

Aber es wäre nicht Alev Korun,  wenn sie  mit ihrer  Aussage nicht  einen erstaunlichen
Hintergedanken hätte.   Sie meint,  dass eine  vielfältigere Justiz näher an Problemen der
Gesellschaft dran wäre,  denn immerhin haben 18 Prozent der österreichischen Bevölker-
ung einen interkulturellen Hintergrund.

 

Ob Korun damit meint, dass beispielsweise ein(e) Richter(in) mit orientalischen Migrations-

hintergrund mehr Verständnis für Zwangsehen und Ehrenmorde hätte?  Möglicherweise

erhofft sich  die grüne  Menschenrechtssprecherin dadurch Urteile,   die dem kulturellen
Hintergrund des Täters angepasst sind.

 

Förderung einer Parallelgesellschaft 

Korun ist der Auffassung, dass die Vielfalt in der Bevölkerung und im realen Leben ihren

Niederschlag auch  in unseren  Behörden finden sollte.   Deswegen werde  seitens der
Grünen schon lange die verstärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung
in die Behörden, wie Polizei und Verwaltung, gefordert.

 

Da staunen wir aber, denn bis dato waren wir der Meinung, dass Beamt(innen) nach den

in Österreich geltenden Gesetzen  handeln,  die für aller in der Alpenrepublik lebenden

Personen gleiche Geltung haben.   Also aus welchem besonderen Grund sollte eine ver-
stärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung erfolgen?

 

Korun untermauert ihre absurde Forderungen damit,  dass es sonst  über kurz oder lang
ein Demokratiedefizit gäbe. Das sehen wir anders, denn ein solches würde gegeben sein,
wenn man durch eigene Beamte dem Entstehen einer Parallelgesellschaft Vorschub leistet.

 

Interessant ist folgende Aussage der Grünpolitikerin: „ Denn nur gelebte, angewandte Viel-

falt kann nachhaltig einen offenen und unvoreingenommenen Blick auf unsere Gesellschaft

und alle Gesellschaftsgruppen garantieren.“

 

Wo liegt Israel?

Interessant ist diese Aussage für uns deswegen, stammt sie doch gerade von jener Politikerin

deren Werbevideos auf einer Webseite zu finden waren, auf der folgendes wörtlich stand:

 

 

Screen: yabanci.at (Webseite wurde mittlerweile gelöscht)


Korun distanzierte sich er dann von dieser Webseite, nachdem ERSTAUNLICH den Skandal

aufgedeckt und darüber berichtet hatte.

 

*****

2011-09-30
 

Psychotests für Richter TEIL 2


Pädophiler Richter

Am Landesgericht Salzburg ist ein Richter vom Dienst suspendiert worden, weil er über

längere Zeit kinderpornografisches Material aus dem Web auf seinen privaten Rechner
heruntergeladen haben soll.

 

Ein halbes Jahr lang soll der 47-Jährige das kinderpornografische Material aus dem Inter-

net bezogen haben. Die Polizei war offenbar bei einer einschlägigen Internetrazzia über

die Protokolladresse des Computers auf den Juristen aufmerksam geworden.  (Quelle:

orf.at). Diese Meldung geistert seit heute durch sämtliche Medien in Österreich.

 

Image der Justiz ist angekratzt

Im  Regelfall sind  Richter(innen) hoch angesehene  Mitglieder unserer  Gesellschaft.
Wie aber der obig angeführte Fall beweist, befinden sich auch unter diesen schwarze

Schafe.   Ob nun Pädophilie den  Geisteskrankheiten zuzuordnen,  oder  „nur“  ein

kriminelles Verhalten ist, wagen wir nicht zu beurteilen. Fest steht jedenfalls, dass es

verabscheuungswürdig und kriminell ist.

 

Gerade  unter  dem Richterstand  verursachen solche  Leute enormen Schaden.   In
letzter Zeit ist das Image der Justiz ohnehin angekratzt. Wie repräsentative Umfragen
ergaben, sank das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz enorm. Das hat auch seine
Ursachen und ist in Fehl- oder politisch motivierten Urteilen einzelner Richter(innen) zu
finden.

 

Auch Richter(innen) sind nur Menschen

Richter(innen) sind auch nur Menschen und damit dem alltäglichen Stress ausgesetzt.

Dieser kann psychische Veränderungen herbeiführen und dadurch Gemütsschwank-
ungen  oder  ärgere  psychische  Störungen  auslösen,  welche das Urteilsvermögen
trüben.   Nun ist dies gerade bei Richter(innen)  sehr problematisch,  da durch ihre
Urteile Existenzen vernichtet werden können.

 

Beispielsweise muss sich jeder Busfahrer in regelmäßigen Zeitabständen einer ärzt-
lichen Untersuchung unterziehen, ob er ob er physisch und psychisch noch in der
Lage  ist  seinen  Beruf  auszuüben.   Der gute  Mann (oder Frau)  könnte in der
Zwischenzeit Alkoholiker(in) geworden sein. Und wer würde sich schon gerne von
einem Menschen mit diesem  psychischen Problem  fahren lassen.   Auch würden
Eltern kaum ihre Kinder einem pädophil veranlagten Schülertransport-Fahrer
anvertrauen.

 

Was spricht gegen psychologische Untersuchungen?

Was spricht also dagegen,  wenn Richter(innen)  ebenfalls in gewissen  Zeitab-
ständen  ärztlich überprüft werden,  ob sie psychisch noch in der Lage sind die
Anstrengungen  des  Richteramtes  zu  tragen.   Diese ärztliche Untersuchung
müsste von einem unabhängigen Psychologen durchgeführt werden.

 

Mit einer derartig  ärztlichen Untersuchung könnte  möglicherweise verhindert
werden, dass beispielsweise  eine  pädophile Figur,  über andere Menschen im
Namen der Republik urteilt.

 

*****
<<
2011-08-19
 

Ist Kinderpornografie ein Kavaliersdelikt?


Statt fetter Beute, kinderpornografisches Material

Ein Einbruch  dreier Kriminaltouristen  aus Polen im  vorigen Jahr  in Graz,  entlarvte einen
perversen Kriminellen. Die Dreierbande brach in das Haus eines Universitätsprofessor ein.
Statt der erhofften fetten Beute stießen sie auf dessen PC,  auf dem jede Menge kinderpor-
nografisches Material abgespeichert war.

In den drei Einbrechern reifte der Plan, den honorigen Professor zu erpressen. Zur Unter-
streichung ihrer Forderung bedrohten sie den Akademiker. Dieser bekam kalte Füße und
und wandte  sich an die Polizei.  Ob sich die unzähligen  Kinder auf den perversen Fotos
ebenfalls an die Gesetzeshüter wenden konnten? Gut, das steht auf einem anderen Blatt
Papier.

Jedenfalls wurde das Einbrechertrio geschnappt und zu Haftstrafen von drei bis zu zehn
Jahren verurteilt. Das ist auch gut so,  denn so wurde den Ostblockbanden die Botschaft
vermittelt, dass sich Kriminaltourismus in Österreich nicht auszahlt.

Seit 12 Jahren kriminell, aber unbescholten

Aber nun  zurück zum  perversen Uni-Professor.  Auf dessen  Notebook fand  die Polizei
sage und schreibe  50.000 (!)  Dateien mit kinderpornografischem Inhalt,  die er seit dem
Jahr 1999 gesammelt hatte. Vergangenen Freitag mußte sich der perverse Professor vor
Gericht verantworten.

In Anbetracht der Urteile gegen die Einbrecher hatte wohl jedermann(frau) erwartet, dass
der Grazer Akademiker eine dementsprechende Strafe ausfasst. Er war zwar noch unbe-

scholten,  aber der Zeitraum seiner kriminellen Taten erstreckte sich immerhin über zwölf
Jahre.  Also Unbescholtenheit  kann auch bedeuten,  lediglich nicht  erwischt  worden zu
sein.

Der  Anwalt  des  Pädophilen  verteidigte die  kriminelle  Perversion  des  Angeklagten  mit

einem sexuellen  Kindheitstrauma.  „Es gibt niemanden,  der es mehr bedauert“, beteuerte
der Uni-Professor gegenüber der Richterin Julia Riffl. Da können wir aber locker dagegen
halten,  denn die  bedauernswerten Kinder haben sich für die perversen Aufnahmen wohl
kaum freiwillig zur Verfügung gestellt.

Das Urteil gleicht einer Verhöhung der Opfer

Das  Geschäft  mit dem  Tausch und  Handel von  pädophilem Material  ist in  den vergang-
enen fünf Jahren um  150 Prozent gewachsen.  Die Zahl der  pädophilen Bilder im Internet
ist um 400 Prozent  gestiegen.  Erschreckend ist zudem,  dass rund 3000 Kinder alleine im
Jahr 2008 Opfer dieses Geschäfts geworden sind und die Tendenz in den darauffolgenden
Jahren immer weiter angestiegen ist.

Im Angesicht  der obig  angeführten Tatsachen  war das  verhängte Urteil  von 8.000,- Euro
Geldstrafe  und  einer  Haftstrafe  von 4 Monaten bedingt,  wie  ein  Schlag  ins  Gesicht der
Opfer,  auch  wenn  sich  der  Angeklagte in  therapeutischer Behandlung  befindet,  wie  er

selbst angab.

Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass pädophile Akademiker bei Gericht mit Glaceehand-
schuhe angefasst werden. Wie ein roter Faden ziehen sich diese erstaunlich milden Urteile
durch die jüngeren Geschichte der österreichischen Justiz.

Sind Pädophile keine geistig abnorme Rechtsbrecher?

Pädophile sind für uns geistig abnorme Rechtsbrecher. Es ist abnormal, wenn sich jemand
an kinderpornografischen  Bildern oder Filmen ergötzt.  Zudem ist  der Sprung zum Kinder-
schänder sehr minimal. Unserer Meinung nach ist Pädophilie auch nicht therapierbar.

Weniger Verständnis hat die österreichische Gerichtbarkeit mit Justizrebellen, auch wenn
diese  Akademiker  sind.  Dies beweist  der Fall  Mag. Herwig Baumgartner,  dessen Aus-

drucksweise  zugegebener  Weise nicht  der feinen  englischen Art entspricht.  Als  Vater-
rechtsaktivist  fasste er  wegen versuchten Widerstand gegen  die  Staatsgewalt  und ver-
suchter Nötigung,  vier Jahre unbedingte Haft aus.  Beide Delikte wurden nicht vollendet
und blieben beim Versuch.

Zudem wurde  er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.  Okay,
wenn die  Beschimpfung von  Richter(innen) und  das unbefugte Filmen in Amtsräumen
eine derartige Einweisung rechtfertigen fragen wir uns, warum sich der perverse Grazer

Universitätsprofessor nicht die Zelle mit Herwig Baumgartner teilt.

Aber vielleicht kommt noch jemand auf die perverse Idee zu behaupten, dass Pädophi-

lie eigentlich völlig normal ist.  Immerhin handelte sich Elisabeth Sabaditsch-Wolff eine
gerichtliche Verurteilung  ein weil sie  behauptete:  „Mohammed habe gern mit Kindern
ein bisschen was gehabt.“ 
Im Beitrag  „Sex mit kleinen Mädchen“  können Sie  den ge-
samten Inhalt des Artikels lesen.

*****

2011-05-22
 

Falschparken doch nicht gratis TEIL2


Unser Beitrag sorgte für Aufregung

Offenbar haben wir mit  unserem gestrigen Beitrag  „Falschparken doch nicht gratis“  für
Aufregung gesorgt.  Das wird  zumindest in  der heutigen  Online-Ausgabe  der Kronen-
Zeitung bestätigt. Wir haben als einziges Medium darauf hingewiesen, dass der Beitrag
der auflagenstärksten  Tageszeitung Österreichs  nicht ganz der Realität entspricht und
haben dies in einem „Offenen Brief an die Kronen-Zeitung“ publiziert.


Screen: krone.at

Strafzettel landen doch nicht im Mistkübel

Auf Grund  des gestern veröffentlichten  Krone-Beitrags werden sicherlich nicht Zigtaus-
ende Strafzettel im Mistkübel landen. Zu dieser Meinung kam unser Gastautor, Günther
Richter, der sich die Mühe machte und zu diesem Thema etliche  juristische Entscheid-
ungen aus diversen Rechtssprechungen suchte, welche im gestrigen  ERSTAUNLICH-
Beitrag verlinkt wurden.

Bereits in der heutigen  Online-Ausgabe relativiert  die Kronen-Zeitung ihren gestrigen

Beitrag und schreibt nun folgendes.


Screen: krone.at

UVS-Urteil ist nicht bindend

So ist in  dem Krone-Beitrag zu lesen,  dass der  Linzer Polizeijurist Christoph Burger fol-
gendes zu diesem UVS-Erkenntnis  festhält:  „Es wird interessant,  weil es der bisherigen
Rechtsauslegung widerspricht“  oder:  „Es muss  nun ausjudiziert  werden,  ob das UVS-
Erkenntnis auch in anderen Fällen hält,  da es ein Einzelfall ist und somit nicht von vorn-
herein bindend ist“.

Genau diese  Meinung des  Linzer Polizeijuristen  war Tenor unseres gestrigen Beitrags
„Falschparken doch nicht gratis“.  Wir sind der Meinung,  dass es sich beim gegenständ-
lichen Fall  um  einen  Einzelfall handelt.  Offenbar hatte  der  betroffene  Parksünder ein
„Hintertürl“  im Gesetz  endeckt und dieses  für sich ausgenützt. Zusätzlich dürfte er auf

einen milden Senats-Vorsitzenden gestossen sein.

Dass dies natürlich nicht für alle Parksünder gelten wird ergibt sich schon daraus,  dass

der Staat mit absoluter  Sicherheit nicht auf die Bußgelder aus Verkehrsdelikten verzich-
ten wird.

Wir finden es von der Kronen-Zeitung anständig, dass diese ihren Artikel umgehend re-
lativiert  haben,  um  nicht  Parksünder  dazu verleiten  ihre Strafmandate  wegzuwerfen

und damit einen größeren finanziellen Schaden zu erleiden.

*****

2011-04-03
 

Gleiches Recht für alle?


Lebende Fackel

Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese  weigerte Schutzgeld zu bezahlen.  Der Vorfall spielte sich im  10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.

Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich.  Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus  dem Koffer-

raum seines Wagens.  Dann überschüttete er die Frau mit  Benzin und der Zuhälter zündete
sie an.

Erschütterndes  Detail  am  Rande.  Zuerst  probierte  der  Gewalttäter  die  Kleidung  seines

Opfers in  Brand zu stecken,  doch dies  funktionierte nicht.  Er lies  jedoch nicht  von seinem
Vorhaben ab  und zündete in  Folge die benzingetränkten Haare der Frau an,  worauf deren
Kopf lichterloh in Flammen stand.

Kein Mordversuch

Dass diese  Frau überlebte,  grenzte ohnehin  an ein Wunder.  Einige Zeit  später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.

Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet,  muss  damit  rechnen dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe

geparkten Pkw geholt.

Was  die  Staatsanwältin zu  dieser  Anklage  bewogen hat,  wird vermutlich  ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde,  weil es sich beim Opfer  „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-

delt  hat und  man sich in  Gepflogenheiten rumänischer  Kultur  nicht  wirklich  einmischen
wollte.

Kültür-Urteil

Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-
fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner  Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf,  Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht.  Beim Prozess im Straflandesgericht Wien,  wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter  billigte dem Täter zu,  in einer „allgemein begreiflichen,  heftigen Gemütsbe-
wegung“  gehandelt zu haben.  Auf Grund  des Migrationshintergrundes  des Täters kam
man zu  dem Schluss,  dass zwar  „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“,  aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich  sagen wir,  denn nach  normalem Rechtsempfinden  liegen in  beiden Fällen

Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklage
und dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.

Erstaunliche Unterschiede

Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der  Ausübung  seines  Dienstes um  vier Uhr morgens  in einem  Supermarkt  einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei.  Als
Dank wurde  er zu acht Monaten  bedingter Haftstrafe  verurteilt und darf  noch mit  „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.

Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) 
ins Haus stehen wird,  der das  Kleinkind seiner  Freundin erschlagen
hat,  vermuten aber  dass dieser  mit keiner  Mordanklage zu  rechnen hat,  sondern  mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.

Dass es  aber zu einer  gerechte Ausgeglichenheit kommt,  versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-

einigung darzustellen.

Kritik nicht erwünscht

Alle erstaunlichen  Anklagen und Urteile der  letzten fünf  Jahre aufzuzählen,  würde den
Rahmen dieser  Webseite sprengen.  Wer aber nun  wagt die  Justiz zu kritisieren,  gerät
in die Gefahr,  selbst in  deren  Mühlen zu geraten. Denn nach  Aussage eines  obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der
Justiz gefährdet ist.

Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-

ten Artikel  (PDF-Download)  des  Dr. Andreas Unterberger,  jedoch  wird  in  diesem der
Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.


Quelle: andreas-unterberger.at

*****

2011-03-02
 

Kinderschänder will Schadenersatz


Beschlagnahme von Festplatten

Bei  Dr. Christoph B.,  fand im  Zuge eines  Strafverfahrens  wegen Verdachts  des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt  Farbfotos und  zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die  Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt.  Zwei der Festplatten waren  physikalisch beschädigt und  die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.

Rechtskräftige Verurteilung

Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen  nach § 207b  Abs. 3 StGB  und mehrerer  Vergehen  nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm  eingebrachte Berufung  war nicht von Erfolg  gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen  Dr. Christoph B.  in Rechtskraft.  Wie es  bei  derartigen Verhandlungen  Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte.  Wie von einem  Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in  diesen Kreisen  dürften Festplatten  mit dementsprechenden  Inhalt,  sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.

Festplatte wurde vernichtet

Nun  passierte am  LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas.  Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur  Einziehung und Vernichtung  der intakten  Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen  Menschen-
verstand.  Kein Richter käme  auch auf  die Idee  einem Bankräuber  seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet

Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte

Den Formalfehler des  LG Korneuburg macht sich  Dr. Christoph B.  zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war.  Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.

Der  Oberste  Gerichtshof gab  Dr. Christoph B.  recht und  erkannte  darauf,  dass das
Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil
downloaden.

Kostenersatz durchaus möglich

Mit diesem OGH-Urteil hat  Dr. B. nun die Möglichkeit,  ein Amtshaftungsklage  gegen die
Republik Österreich anzustrengen.  Sollte er dieses  Verfahren gewinnen,  wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben,  wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
*****

2011-02-15
 

Der Linke Mob darf wieder jubeln


Schusswechsel in Hirtenberg

Wie in den Medien bereits ausführlich berichtet wurde, gerieten zwei Polizisten am Freitag-
nachmittag  in  Hirtenberg  in  einen  Schusswechsel.  Die zwei  Beamten  fahndeten  nach
einem  34-jährigen Mann,  der am 1. Februar in  Wiener Neustadt  eine Haftstrafe  antreten
hätte sollen.

Der Gesuchte eröffnete  das Feuer  auf die Beamten und diese erwiderten dieses. Bei der
Schiesserei kam der Angreifer  ums Leben und  die beiden Polizisten wurden schwer ver-
letzt.  Der  genaue  Tathergang konnte  aus  verständlichen Gründen  nicht sofort  rekons-

truiert werden,  da die beiden  Polizeibeamten  mit Schussverletzungen  ins Spital einge-
liefert wurden.

Ein Polizist verstorben

Heute nachmittag erlag einer der Polizisten im Landesklinikum Wiener Neustadt, seinen
schweren Schussverletzungen,  während der andere  mit ebenfalls  schwersten Verletz-
ungen im UKH Wien-Meidling liegt.

Während Vertreter der FPÖ, der ÖVP und die Innenministerin unverzüglich zum Ableben

des  Beamten  Stellung  nahmen und ihr  Mitgefühl ausdrückten,   hörte man  seitens der
SPÖ und den Grünen bis jetzt  (22:30 Uhr)  kein einziges Wort.

Seit Krems ticken die Uhren anders

Der  Fall  Krems  hat  bewiesen,  wie Linke Gutmenschen  gegen  einen  pflichtbewussten
Polizeibeamten Stimmung machen konnten,  so dass dieser die Nerven wegschmiss und
etwas gestand, was er gar nicht verbrochen hatte. Der Richter verurteilte den Beamten zu
einer bedingten Haftstrafe und der Linke Mob jubelte.

Seit dem Urteil (normalerweise hätte es gar keinen Prozess geben dürfen)  des LG Korneu-
burg im „Fall Krems“, wo der Polizist im August 2009, unserer Meinung nach einen gerecht-
fertigten Schusswaffengebrauch  gegen einen rumänischstämmigen Einbrecher anwandte,

ticken bei der Exekutive die Uhren offenbar anders.

Der Linke Mob darf wieder jubeln

Offenbar vor lauter Sorge, nicht wie ihr Kremser Kollege zu einem erfundenen Geständnis
gezwungen  zu werden,  wenn sie  gerechtfertigt von  der Schusswaffe Gebrauch machen,
verzichten Polizisten lieber auf eine geeignete Eigensicherung. Dies hätte im vorigen Jahr
beinahe einem Wiener Polizeibeamten das Leben gekostet,  als er bei einer Verkehrskon-
trolle, von einem serbischen Berufsverbrecher angeschossen wurde.

Nun  ist der eine  Polizist tot und beim  anderen besteht noch  zumindest  die theoretische
Möglichkeit ihm den Prozess zu machen,  soferne er seine Verletzungen überlebt. Jeden-
falls hat der Linke Mob wieder Grund zu jubeln.

*****

2011-02-12
 

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten