Leserbrief zur Genitalverstümmelung


Sehr geehrte „Erstaunlich“-Redaktion
 
Danke für den gelungenen Artikel zu Genitalverstümmelungen, die von österreichischen
Ärzten verübt werden – und die Ignoranz der Politik.
Vielleicht interessiert es Sie, dass wir in Deutschland massiv mit der gleichen Problematik
konfrontiert werden: Die Ärzte werben mittlerweile schon in der U-Bahn auf Plakaten für
ihre „Verschönerungs-OPs“ – und generieren mit dem, was genau genommen Verstümmel-
ungen sind, einen Umsatz von geschätzten 20 Millionen Euro pro Jahr, Tendenz stark
steigend!
Nun haben die Justizminister der Bundesländer Hessen und Baden Württemberg einen
Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Straftatbestandes Genitalverstümmelung in den
Bundesrat eingebracht: Darin soll die Strafbarkeit von Schamlippen-Entfernung durch
Ärzte explizit ausgenommen werden!
Bitte lesen Sie bei Interesse die entsprechende, m.E. spannende Analyse:
http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2010/02/Analyse-zu-Gesetzesänderungen_Volksbetrug1.pdf
Mit freundlichen Grüßen,
Ines Laufer

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
Postfach 30 41 44, D-20324 Hamburg
Tel. +49 (0) 40 – 80 79 69 44
eMail info@taskforcefgm.de
Web www.taskforcefgm.de

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende auf betterplace:

http://de.betterplace.org/projects/3042-schutz-vor-genitalverstummelung-in-deutschland

Fordern Sie Schutz für Mädchen in deutschen Patenkindprogrammen:
http://patenmaedchen.de/petition
Von: TaskforceFGM<info@taskforcefgm.de
Gesendet: 02.03.2010 10:31
An: office@erstaunlich.at
Betreff: Genitalverstümmelung
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2010-03-02
  

Politik ignoriert Genitalverstümmelung


Genitalverstümmelung ist verboten

Die Beschneidung weiblicher Geschlechtsteile ist in vielen Staaten, unter anderem aller
Staaten der Europäischen Union, eine Straftat. Dies hat auch seine Berechtigung, denn
das Beschneiden von weiblichen Genitalien, ausgenommen aus zwingend medizinischen
Gründen, ist schlicht und einfach als Genitalverstümmelung zu bezeichnen.

Für die Grünen sogar ein Asylgrund

Die Grüne Frauensprecherin Judith Schwentner, sieht in dieser Genitalverstümmelung sogar
einen Asylgrund. Wobei sie hier nicht die medizinisch unhygienischen Verhältnisse in Län-
dern der dritten Welt, sondern bereits die drohende Gefahr einer solchen Genitalverstüm-
melung als Asylgrund ansieht.

Wir haben uns bereits im Beitrag „Schamlippenbeschneidung“ mit dieser Thematik ausein-

ander gesetzt. Da finden wir es doch erstaunlich, dass Schamlippenbeschneidungen bei uns
nun salonfähig werden, sofern dies ein plastischer Chirurg, gegen dementsprechend hohe
Bezahlung vornimmt.

Über mögliche unerwünschte Nebenwirkungen informiert?

Diese Eingriffe können schwere seelische und körperliche Folgen haben. Von Inkontinenz,
Dauerschmerzen bis hin zum Orgasmusverlust erstreckt sich die Palette eventueller Schäden,
die durch so einen Eingriff verursacht werden können.

Eine Auflistung dieser eventuell unerwünschten Nebenwirkungen konnten wir auf der Web-

seite „Moderne Wellness“ allerdings nicht entdecken. Auf dieser Seite wird den Frauen eine
solche Genitalverstümmelung mit folgenden Werbesprüchen schmackhaft gemacht:

Sauna, FKK sowie das Entkleiden vor anderen Personen können zur Tortur werden, psych-
ische und Partnerprobleme sind vorprogrammiert. Bei vergrößerten Schamlippen wird die
überschüssige Haut entfernt und die Schamlippen auf eine natürliche Größe korrigiert.

Für Geld wird alles abgeschnitten

Vor lauter Gewinnsucht scheinen Schönheitschirurgen ihre wahre Berufung, nämlich die
eines Arztes, zu vergessen. Sie gaukeln Frauen mit schwachen Selbstbewusstsein vor,
dass sie im Intimbereich nicht schön sind. Kleine Schamlippen die aus der Scheide her-
ausragen, gilt es nun abzuschneiden um der Vagina eine gefälligere Form zu geben.

Das jede Frau, auch im Intimbereich mit einer natürlichen Schönheit ausgestattet ist, scheint

den profitsüchtigen Schönheitsärzten nicht zu interessieren. Hauptsache der Euro rollt, wenn
sich Frauen auf ein fiktives Schönheitsideal zusammenschneiden lassen.

Ärztekammer empfiehlt lediglich

Die Ärztekammer sieht diskret weg, anstatt diese Ärzte auf den hypokratischen Eid aufmerk-
sam zu machen, den diese einmal geleistet haben. Dieser Eid hat nämlich mit dem Zurecht-
schneiden von weiblichen Genitalien aus „Schönheitsgründen“ nichts zu tun. Sie erliess
lediglich eine Leitlinie für Schönheits-OPs im Intimbereich, welche allerdings nur eine Em-
pfehlung ist und keine rechtliche Bindung hat.

Auch die Politik sieht dezent weg

Aber auch die Politik macht einen Kniefall vor der Genitalverstümmelung, sofern sie von
einem plastischen Chirurgen, gegen dementsprechend hohes Honorar vorgenommen wird.
Die Wiener Frauengesundheitsbeauftragte Beate Wimmer-Puchinger will einen „qualitäts-
sichernden Finger auf die weiblichen Genitalien legen“
, was immer das auch heissen mag.

Es wird lediglich empfohlen, falls Frauen aus ästhetischen Gründen einen solchen Eingriff
wünschen, davon abzusehen. Jetzt blicken wir aber nicht mehr durch, ist doch das Beschnei-

den von weiblichen Genitalien in allen Staaten der Europäischen Union eine Straftat und
daher verboten.

Einfache Lösung

Dabei gäbe es doch eine ganz einfache Methode. Werbung für Beschneidung von weib-
lichen Genitalien mit derart hohen Geldstrafen zu belegen, dass niemand mehr auf die
Idee kommt, Frauen einen derartigen Unsinn einzureden.

Ärzte die ausser aus zwingend medizinischen Gründen an weiblichen Genitalien herum-
schneiden, sofort die Zulassung zu entziehen. Aber anscheinend scheint hier Profitgier

einen höheren Stellenwert einzunehmen, sodass an der Durchsetzung bestehender
Gesetze, seitens der Politik offensichtlich kein Interesse besteht.

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2010-03-01
  

Schamlippenbeschneidung


Erstaunlicher Asylgrund

Ein erstaunlicher Vorschlag kommt wieder einmal von den GRÜNEN. Diese wollen, dass
die „weibliche“ Genitalverstümmelung, auch Beschneidung genannt, als Asylgrund an-
erkannt wird. „Frauen, die vor drohender Genitalverstümmelung flüchten, müssen in
Österreich Aufnahme finden“, so die Frauensprecherin der Grünen Judith Schwentner.

Verursachen Beschneidungen Schäden?

Dieses Ritual ist meist in afrikanischen Ländern kulturell verankert und der Eingriff erfolgt
vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter. Ob die Beschneidung körperliche oder psych-
ische Schäden verursacht können wir nicht beurteilen, da uns dazu das Fachwissen fehlt.
Auch aus einschlägiger Literatur können wir keine Schlüsse ziehen, da die Meinungen
der Autoren und Spezialisten weit auseinandergehen. Persönlich halten wir eine Be-
schneidung für eine unnötige Angelegenheit, die niemanden zum Vorteil reicht, es sei
denn, dass dieser Eingriff aus zwingenden medizinischen Gründen erfolgt.

Ist das männliche Geschlecht wertlos?

In ihrem feministischen Glaubensbekenntnis vergessen die GRÜNEN aber, dass auch
bei Knaben und Männern Beschneidungen aus kulturellen und religiösen Gründen vor-
genommen werden. Die „Wertigkeit“ dieser, wird mit jenem der weiblichen Beschneid-
ung gleich sein.

Asylbetrug leicht gemacht

Warum also billigen die GRÜNEN nur dem weiblichen Geschlecht das Privileg eines Asyl-
grundes zu? Abgesehen davon, wäre mit der Begründung einer drohenden Beschneid-
ung als Asylgrund, dem Asylbetrug Tür und Tor noch weiter geöffnet, als es bisher
ohnehin schon der Fall ist.
Während bis dato Asylbetrüger sich doch noch ein wenig anstrengen müssen um einen
glaubhaften Grund für ihr Asylansuchen zu nennen, ginge dies nach dem neuen Asyl-
wunsch der GRÜNEN ganz problemlos. Die Begründung: „Die Medizinfrau will mich
beschneiden“ würde genügen um in Österreich Asyl zu bekommen.

Sind Beschneidungen nun wirklich verboten?

Laut Wikipedia ist die Beschneidung weiblicher Geschlechtsteile in vielen Staaten, unter
anderem aller Staaten der Europäischen Union, eine Straftat. Da fragen wir uns doch,
warum auf der Webseite von „Moderne Wellness – Ästhetische Operation vom Spezial-
listen für mehr Lebensqualität“ folgendes zu lesen ist.
 
Sauna, FKK sowie das Entkleiden vor anderen Personen können zur Tortur werden, psych-
ische und Partnerprobleme sind vorprogrammiert. Bei vergrößerten Schamlippen wird die
überschüssige Haut entfernt und die Schamlippen auf eine natürliche Größe korrigiert.
Wir dachten immer das Schamlippen einer Frau ohnehin natürlich sind und nicht auf eine
„natürliche“ Größe zusammengeschnitten werden müssen. Aber weiter geht es im
erstaunlichen Text.
Ziel des Eingriffes ist es störende Verformungen oder einfach zu lange oder unschöne
Schamlippen (genauer: die so genannten „kleinen Schamlippen“, also die unmittelbar aus
der Scheide kommenden Gewebelappen) zu verkleinern, zu kürzen, oder ihnen eine gefäl-
ligere Form zu geben.

Offensichtlich gibt es auch in unseren Breiten Leute, die an einer „gefälligeren Form“ von
weiblichen Schamlippen mehr Freude oder sonst irgendwelche Gefühle haben und sich die
betreffende Dame daher unters Messer legt oder legen muss.

Kein Unterschied

Abgesehen davon, dass sich der kosmetische Chirurg eine goldene Nase verdient und den
Unterschied der hygienischen Bedingungen, finden wir nun keinen Unterschied mehr, ob
eine Vagina-Beschneidung in Afrika oder bei uns stattfindet.

Also sehen wir keinen Grund dafür, dass eine drohende Beschneidung der weiblichen
Genitalien ein Asylgrund sein soll, solange sich Frauen in unseren Breiten, zwecks mehr
Gefälligkeit an ihren Schamlippen herumschneiden lassen.
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2010-02-04
  

Ein Paradis für Pädofile TEIL2

 

Kavaliersdelikt?

Verfolgt man die Gerichtsurteile die gegen Pädofile in letzter Zeit verhängt wurden,
könnte man zur Ansicht kommen, der sexuelle Missbrauch von Kindern oder der Besitz
von kinderpornografischen Material, ist in Österreich ein Kavaliersdelikt.

Es waren ja nur die Nichten

Einige Beispiele die sich in jüngster Zeit ereignet haben. Da missbraucht ein „37-jähriger
Akademiker“  seine sieben- und achtjährige Nichten und erhält dafür 2,5 Jahre Haft, davon
muss er aber nur 3 Monate sitzen, denn der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.

Erstaunliches OGH-Urteil

Ein Schulwart begrapscht 26(!) sechsjährige Volksschülerinnen am Gesäß und wird zu
2 Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt verurteilt. Er muss  für den sexuellen Missbrauch
an Kleinkindern, lediglich 8 Monate in den Bau.
Der Schulwart beruft gegen dieses Urteil beim OGH und dieser verringert die Strafe um
zwei Monate, weil die Höchstrichter zur Ansicht kamen, dass ein Begrapschen am Gesäß
kein sexueller Missbrauch sei.
Was hätte der Mann nach Ansicht der OGH-Richter tun müssen, um den Tatbestand eines
sexuellen Missbrauches zu erfüllen?  Wenigstens saß der umtriebige Schulwart seine acht
Monate in der U-Haft ab.
Dem OGH-Urteil nach, hat er allerdings um zwei Monate zu lange in der Haft verbracht.
Na hoffentlich bekommt der „arme Mann“ wenigstens eine Haftentschädigung dafür.

Tiefer geht es kaum

Und weiter geht es im bunten Reigen des Pädofilen-Karussells. Wie der heutigen Kronen
Zeitung zu entnehmen ist, besaß ein 32-jähriger Kärntner, „Hunderttausende“ Miss-
brauchsfotos. Auf diesen waren die abartigsten Darstellungen mit Kindern abgebildet.
Wer nun glaubt, dass es dafür eine saftige Strafe gegeben hat, der irrt gewaltig. Der Mann
wurde sieben Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe verurteilt. Was sich der Richter
wohl bei seiner Urteilsfindung gedacht haben mag?

Polizeiaktionen wofür?

Da fragen wir uns, warum es Aktionen wie „Sledge Hammer“ und „Geisterwald“ überhaupt
gegeben hat. Da ermitteln Beamte im Abschaum der Menschheit und versuchen diese
Perverslinge aus dem Verkehr zu ziehen.
Für alle diese Polizeibeamte ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn dann ein Richter ein derart
erstaunliches Verständnis für den Täter aufbringt. Denn anders sind solche Urteile nicht
zu erklären.

Klingt wie ein Witz

Da klingt es wie eine Verhöhnung, wenn die Justizministerin Bandion-Ortner lautstark
ankündigt, dass sie den Kampf gegen die Kinderpornografie verschärfen will. Vielleicht
wäre es angebracht, wenn sie vorerst mit den Richtern ein ernstes Wort sprechen würde.
Die bei der letzten Polizeiaktion „Geisterwald“ verhafteten und inhaftierten drei Österreicher,
müssen sich vermutlich nicht wirklich Sorgen um ihre Zukunft machen. Sie haben ja „nur
kinderpornografisches Material“ besessen und kein Auto gestohlen.
Stauni 
 
2009-10-06
   

Ein Paradis für Pädofile

 

Erstaunliches Gerichtsurteil

Im Gerichtsteil der heutigen Kronen Zeitung ist ein erstaunliches Urteil veröffentlicht.
Während Politiker lautstark nach einer Strafverschärfung für Kinderschänder rufen, scheint
dies den Richter, der diesen Prozess geleitet hat, nicht besonders zu interessieren.

Wohngemeinschaft

Was war passiert? Ein 37-jähriger Akademiker lebte mit seiner Frau, den beiden Töchtern,
sowie mit der Familie seiner Schwägerin in einem Haus. In dieser Wohngemeinschaft lebten
auch die beiden Töchter (sieben und acht Jahre alt) der Schwägerin.

Sexuelle Erregung

Seine beiden Nichten dürften den offensichtlich pädofil veranlagten Mann sexuell erregt
haben, den es kam zu „Streicheleinheiten“ und „Befummelungen“.
Vor Gericht gab er an, dass er sich nicht mehr so genau erinnern könne, was wirklich pas-
siert sei.

Gedächtnislücken

Es könne schon möglich sein, dass seine Hand irrtümlich unter die Höschen der Mädchen
gerutscht sei. Das dabei seine Finger in den Scheiden der Kleinen gelandet sind, könne er
sich nicht mehr erinnern.

Mit den Töchtern nie

Aber der Oberhammer kommt mit seiner perversen Rechtfertigung. Diese „Probleme“ habe
es nur mit seinen Nichten gegeben, seine Töchter habe er niemals begrapscht.
Vielleicht sah dies der Richter als Milderungsgrund und verhängte ein Urteil, dass die Herzen
der Kinderschänder vor Freude höher schlagen lassen wird.

Ein Herz für Pädofile

Da verhängt der Richter über diesen Mann, 2,5 Jahre Haft und davon lediglich drei(!)
Monate unbedingt. Das heisst im Klartext, für den sexuellen Missbrauch von zwei kleinen
Mädchen, braucht er lediglich drei Monate zu sitzen.

Ein Autodieb der zwei Autos stiehlt, wird in etwa mit dem selben Strafausmaß zu rechnen

haben, nämlich mindestens drei Monate unbedingt.

Stauni

  
2009-07-24
  

Inhalts-Ende

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