Permanenter Versuch der
Zwangsbeglückung mit der Windows-Version 10
Eigentlich sollte man annehmen können, dass es ein Unternehmen wie Microsoft
nicht notwendig hat, Computerbesitzer zwangsbeglücken zu wollen. Aber weit
gefehlt, denn in regelmäßigen Abständen erscheint nach dem Hochfahren des
Rechners nachfolgendes Bild.

Nach der Zwangsbeglückung mit der Windows-Version 8.1, funktionierte etliche Soft-
und Hardware nicht mehr, die unter „Windows 8“ anstandslos lief. In Anbetracht
dieser negativen Erfahrung, lehnen unzählige Computerbesitzer ein Upgrade auf
Windows 10 ab.
Scheinbar ist man bei Microsoft schwer von Begriff. Denn trotz mehrmaliger Ab-
lehnung versucht der IT-Riese, die Windows-Version 10 weiterhin an den Mann/
Frau zu bringen, indem nach dem Hochfahren des Computers obig gezeigte
nervige „Empfehlung“ (Screenshot) am Bildschirm erscheint.
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2016-04-28
Wie gewonnen, so zerronnen
Ein Mann geht ins Casino, löst dort einen Millionenjackpot mit knapp 43 Millionen Euro
aus, muss aber mit leeren Händen abziehen. Ein Angestellter des Casinobetreibers
entfernt die Chipkarte aus dem Automaten, um diese zu überprüfen. Dabei kam her-
aus, dass es sich offenbar um einen Softwarefehler gehandelt hatte. Der Jackpot
wurde nicht ausbezahlt.
(Quelle: orf.at)
Foto: © erstaunlich.at
Dies geschah nicht etwa in einem Hinterzimmer einer zwielichtigen Spelunke, nein dieser
Vorfall ereignete sich im März dieses Jahres im Casino Bregenz. Die Betreiber, Casinos
Austria, berufen sich auf einen Softwarefehler. Man argumentiert damit, dass der Höchst-
gewinn beim sogenannten Austria Jackpot nie über zwei Millionen Euro liegen kann.
Softwarefehler nur bei Gewinn?
Die Tatsache, dass Höchstgewinnchancen bei Casinos Austria nicht vom Glück,
sondern offenbar durch Computerprogramme geregelt werden, ist in der Tat erstaun-
lich. Da bekommt der Werbeslogan „Kommen sie und machen sie ihr Glück“ beim
Dualisten eine völlig neue Bedeutung. Vielleicht sollte man sich in der Geschäftsleitung
überlegen, die Bezeichnung Glückspiel-Automaten zu streichen und durch Software-
Automaten zu ersetzen.
Der von Casinos Austria eingeräumte Softwarefehler bei dem großen Gewinn löst
natürlich eine berechtigte Frage aus. Warum werden Automaten nicht auf solche
Fehler überprüft, wenn Spieler(innen) ein kleines Vermögen in den Geldschlitz
stecken und nichts gewinnen. Können diese armen Teufel nun zukünftig auch
einen Softwarefehler geltend machen und werden sie ihr Geld zurückerhalten?
Jedenfalls erhielt der Unglücksrabe welcher den Jackpot abschoss keinen müden
Cent, dafür aber Casinoverbot. Wir vermuten, dass man unter dieser Vorgangs-
weise bei Casinos Austria den viel zitierten Spielschutz versteht, denn auf diesen
legt der Dualist allerhöchsten Wert.
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2011-08-12
Betrug mit ungerechtfertigten Rechnungen
Das in London ansässige Unternehmen „Apps World Ltd“ verschickt derzeit massenweise
ungerechtfertigte Rechnungen und Mahnungen für den Download von Smartphone-Apps.
Dutzende Österreicher haben bereits solche Rechnungen erhalten und sich in den letzten
Tagen verunsichert an den Internet Ombudsmann gewandt. Der Internet Ombudsmann
( www.ombudsmann.at ) hat umgehend die zuständigen Behörden informiert und emp-
fiehlt allen Konsumenten, sich nicht einschüchtern zu lassen: Rechnungen für Leistungen,
die nicht bezogen oder bestellt wurden, muss man auch nicht bezahlen. Generell wird vor
der Nutzung von Angeboten der „Apps World Ltd.“ gewarnt.
App-Downloads
Mobiltelefone, auf denen zusätzliche Software-Anwendungen (so genannte „Apps“) in-
stalliert werden können, liegen derzeit voll im Trend. Das Kaufen und der Download
dieser kleinen Software-Programme erfolgt dabei meist mit einem einfachen „Klick!“ am
Handy oder via App-Plattform im Internet. Viele dieser „Apps“ sind gratis oder sehr billig
erhältlich. Der Erfolg beschert den Programmierern und Betreibern der Vertriebsplatt-
formen dennoch weltweit Milliardenumsätze. Bezahlt werden die Apps meist via Kredit-
karte, deren Daten oft in den „App-Stores“ hinterlegt werden müssen.
Das in London ansässige Unternehmen „Apps World Ltd.“, geht jedoch einen anderen
Weg, um arglose Konsumenten, um ihr Geld zu erleichtern. „Apps World Ltd.“ verschickt
derzeit im gesamten deutschsprachigen Raum wahllos Rechnungen bzw. Mahnungen
per Post oder E-Mail und fordert Geld für den Download von „Apps“ ein.
Das Adress-Material inkl. weiterführender Informationen zu den Empfängern, die un-
aufgefordert als „Beweis“ der tatsächlichen Bestellung angeführt werden, dürfte dabei
einfach von klassischen Adress-Vermarktern eingekauft worden sein.
Webseiten gar nicht existent
„Apps World Ltd.“ fordert von bis zu 96 Euro von den überraschten und verunsicherten
Rechnungs-Empfängern. Angebliche Leistung: Nutzung von Websites wie zum Beispiel
myappsland.com, my-appsland.de oder www.top-apps24.com für den Download von nicht
näher bezeichneten „Apps“. Die Seiten sind teilweise nicht vorhanden. Wenn auf diesen
überhaupt eine Registrierung möglich ist, können keine Apps heruntergeladen werden.
Alle Rechnungsempfänger, die sich mit der Bitte um Hilfe an den Internet Ombudsmann
gewandt haben, geben außerdem unisono und absolut glaubwürdig an, keine dieser
Webseiten jemals genutzt zu haben. Viele Rechnungsempfänger verfügen nicht einmal
über ein Smartphone, das die Nutzung von „Apps“ erlauben würde.
Beratung und weitere Informationen für Betroffene bietet der Internet Ombudsmann unter
www.ombudsmann.at. Download einer „Beispiel-Rechnung“ von „Apps World Ltd.“ hier…..
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2011-02-10
Wir haben Ihnen gestern versprochen, den Beweis für die Verschuldensfrage zu liefern.
Wir sind im Besitz, eines vom ORF empfohlenen digitalen Receiver, plus einer orginalen
freigeschaltenen ORF Digi Sat-Karte.
Verschulden beim ORF
Das Verschulden dieser Misere liegt unserer Meinung nach eindeutig beim ORF und dies
können wir auch beweisen.
Der ORF emmpfiehlt in seiner Webseite eine eigene Liste, bezüglich technisch qualifizierter
Geräte.
Diese können Sie unter nachfolgendem Link einsehen:
Liste der TÜV-zertifizierten Satelliten-Receiver:
ORF Empfang in Standard Definition (SD)
In dieser Liste wird ein Gerät namentlich angeführt, welches uns von einem Leser, samt
ORF-Digi-Sat Karte überlassen wurde.
Dieses Gerät wird vom ORF empfohlen, funktioniert aber auf einmal nicht mehr.
Wörtliche Beschreibung laut Webseitenliste:
DIGIT MF4-S
Digitaler Satellitenreceiver zum Empfang von freien und verschlüsselten Fernseh-
und Radioprogrammen.
Der Alleskönner
Der DIGIT MF4-S ist wegen seiner erstklassigen Empfangsleistung, seines zusätzlichen
Mehrwertes und seiner zahlreichen Ausstattungsmerkmale ein ausgesprochenes
Multitalent. Er ermöglicht den Empfang vielfältiger Programme und auf Wunsch auch
den Empfang von Pay-TV oder Pay-Radio. Der DIGIT MF4-S ist hierzu mit den inte-
grierten Entschlüsselungssystemen CryptoWorks und CONAX sowie mit einer allge-
meinen Schnittstelle (Common Interface) ausgestattet, die die Nutzung weiterer
Entschlüsselungssysteme erlaubt. Der DIGIT MF4-S ist damit auch für künftige
Anforderungen bestens gerüstet. Außerdem lässt sich dieser Receiver leicht und
einfach bedienen. Hiervon zeugt schon das preisgekrönte Bedienkonzept.
Unverbindliche Preisempfehlung: 149,99 €
Spam-Mail als Antwort
Dieser Receiver samt ORF DIGI SAT-Karte, hatte bis zur Umstellung durch den ORF
einwandfrei funktioniert. Allerdings ist seit dem Sendepause.
Das beim Staatsrundfunk bezüglich der Codeumstellung offensichtlich ein kräftiger
Bock geschossen wurde, beweist auch nachstehendes E-Mail, dass als Antwort auf
die Anfrage, bezüglich des Programmausfalls der ORF-Programme, gestellt wurde.
Vielen Dank für Ihr E-Mail, das uns heute erreicht hat!
Aufgrund des derzeit stark erhöhten E-Mail-Aufkommens kann es einige Zeit in
Anspruch nehmen, bis wir Ihr E-Mail beantworten können.
Wir bitten um Ihr Verständnis und möchten Ihnen versichern, dass wir darum
bemüht sind, Ihre Anfrage möglichst rasch zu beantworten.
Sofern Ihre Empfangsprobleme seit Montag, 16. März 2009 bestehen, finden
Sie wichtige Problemlösungen unter folgenden Internetlinks:
http://digital.orf.at/show_content2.php?s2id=663
http://digital.orf.at/show_content2.php?s2id=661
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr ORF DIGITAL-Team
1136 WIEN, Würzburggasse 30
T: 0820 919 919 (max. € 0,20/Min)
F: +43 1 87070-361
Montag – Samstag (außer Feiertag): 8.00-22.00 Uhr
http://digital.ORF.at
Bei diesem „Massen-Antwort-Mail“ dürfte es sich um eine verzweifelte Aktion
handeln, lästige Kunden mit deren Anfragen ruhig zu stellen.
Bezeichnend ist nur der Hinweis auf die kostenpflichtige Hotlinenummer. Wir
haben versucht, über diese Nummer mit dem ORF DIGITAL-Team in Verbindung
zu treten.
Ausser Spesen nichts gewesen
Es war ein sinnloses Unterfangen. Ausser einer Warteschleife mit Musik und der
Mitteilung das man überlastet sei, spielte sich gar nichts ab.
Aber dafür kassiert man Euro 0,20 pro Minute, zusätzlich zu den ORF-Gebühren,
obwohl man gar keine ORF-Programme empfangen kann.
Auch der wirtschaftliche Schaden, der durch diese offensichtlich technisch miss-
lungene Codeumstellung entsteht, ist noch nicht abzusehen. Unternehmen die
im ORF werben, legen naturgemäß auf hohe Einschaltquoten wert.
Der Steuerzahler darf’s wieder ausbaden
Diese Quoten werden natürlich bergab gehen, wenn man keine ORF-Programme
empfangen kann. Folglich werden die Firmen weniger oder keine Werbung im
ORF schalten. Den Defizit darf dann wieder der Steuerzahler ausgleichen.
Aber auch die Politiker sollten daran ein starkes Interesse haben, dass dieser Miss-
stand beim ORF schleunigst behoben wird. Der Staatsrundfunk dient als Sprachrohr
der politischen Fraktionen und wenn keine Programme empfangen werden können,
werden die politischen Mitteilungen ungehört verhallen.
Setzen Sie Ihr Recht durch
Wir können den betroffenen Zwangskunden nur empfehlen, dem ORF eine Frist
zu setzen, wieder jene Leistung zu erbringen, für welche auch bezahlt wird.
Sollten Sie eine private Rechtschutzversicherung mit Vertragsrechtschutz haben,
übergeben Sie die Angelegenheit Ihrem Anwalt, sollte der ORF die Frist ungenützt
verstreichen lassen.
ORF nur als Staatsbetrieb existenzfähig
Im Ganzen betrachtet hat der ORF wieder einmal bewiesen, dass er am freien
Privatmarkt keinerlei Überlebungschancen hätte. Wenn ein Privatsender ein
derartiges Service anbieten würde, könnte er mit Sicherheit damit rechnen, dass
ihm die Kunden scharenweise davolaufen würden.
Da ist es für den Staatssender doch gut, dass Zwangskunden nicht kündigen können.
Stauni
2009-03-23
(Bitte beachten Sie den Einsendeschluss (31.03.2009) unseres prämierten Ideenwett-
bewerbes im Beitrag „Die Rathausfrau“ vom 21.03.2009)
ORF Programmausfälle
In den letzten Tagen haben wir zahlreiche Post aus dem ländlichen Raum erhalten, in der
uns mitgeteilt wird, dass die Programme des ORF via Satellit nicht mehr zu empfangen sind.
Wir wurden ersucht diesem nachzugehen und wir haben dies auch getan.
Präpotente Stellungsnahme
Da teilt der ORF in seiner Webseite http://digital.orf.at/show_content2.php?s2id=661
seinen Zwangskunden ganz lapidar mit, dass seit 16.03.2009, ein neuer Verschlüsselungs-
code zum Einsatz kommt. Es betrifft den digitalen Satellitenempfang der Programme ORF1,
ORF2, ORF1HD, ATV, PULS4 und Austria 9
Urheberrechtliche Gründe zwingen den ORF angeblich zu diesem Schritt.
Den gesamten Inhalt, der abgehobenen und präpotenten Mitteilung, können Sie dem o.a.
Link entnehmen.
Die digitale Story
Im Oktober 2006 begann der ORF von analoger auf digitale Ausstrahlung seiner Programme
umzustellen. Die normale Antenne hatte ausgedient und zigtausende Kunden waren
gezwungen sich einen Digitalreceiver, samt ORF-Digital Sat-Karte zu kaufen.
Für die Freischaltung der Karte mußte auch eine einmalige Gebühr berappt werden.
Mit dieser Karte wurde die digitale Zukunft
beim Staatsrundfunk ORF angekündigt !
Schuld sind immer die Anderen
Offensichtlich hat man beim ORF schon erkannt, dass die neuerliche Umstellung nicht so
gelaufen ist wie sie laufen sollte.
Massenhaft technische Pannen dürften die Folge dieser gewesen sein.
Man weist jedoch vorsichtshalber jede Schuld von sich und teilt dem Zwangskunden mit,
wenn er jetzt keinen Empfang mehr habe, können folgende Gründe dafür vorliegen:
Die erste erstaunliche Ausrede
Das zum Zeitpunkt des Keywechsels eine illegale Umgehung der Verschlüsselung vorlag
und dies zum Verlust des Empfangs der ORF-Programme führte.
Es wird noch angeraten sich ein „cryptoworks-zertifiziertes Empfangsgerät„, sowie eine
ORF DIGITAL-SAT-Karte zu beschaffen.
Warum sollte jemand, der sich vor 2(!) Jahren einen geeigneten Receiver samt ORF-Karte
im Fachhandel gekauft hat, eine illegale Umgehung machen, um ORF-Programme wider-
rechtlich zu empfangen ?
Mit dem von ihm gekauften Gerät und Karte, war er ohnehin berechtigt ORF-Programme
legal zu empfangen.
Die zweite noch erstaunlichere Ausrede
Es kann auch vorkommen, dass einige Receiver mit gültiger ORF-DIGITAL-SAT-Karte den
neuen Verschlüsselungscode nicht gleich oder gar nicht übernehmen können und so die
Freischaltung der ORF-Programme verloren geht. Das Problem liegt in so einem Fall bei
der Receiver- oder Modulsoftware und damit beim Gerätehersteller, da funktionstaugliche
Receiver einen Keywechsel jedenfalls korrekt umsetzen müssten.
Haltet der ORF die Kunden für dumm ?
Erstaunlich, Geräte die bis zur Umstellung einwandfrei funktionierten, haben laut ORF auf
einmal ein Hard- oder Softwareproblem.
Für wie dumm halten die ORF-Verantwortlichen die Kunden eigentlich ?
Das es massive Probleme gibt, leitet sich aus folgender ORF-Mitteilung ab:
Bei Fragen zum Satellitenempfang oder auftretenden Empfangs-
problemen wenden Sie sich bitte an das ORF DIGITAL-Serviceteam:
ORF DIGITAL-Infohotline:
Telefon: 0820 919 919 (max. 20 Cent/Min.)
Montag bis Samstag (außer Feiertag) von 8.00 – 22.00 Uhr.
Fax: (01) 870 70-361
E-Mail: info.digital@orf.at
Aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens kann es derzeit
zu längeren Wartezeiten bei unserer Service-Hotline kommen.
Wir ersuchen um Ihr Verständnis.
ORF DIGITAL-Team
Adresse: 1136 Wien
Würzburggasse 30
Das die langen Wartezeiten, auf Grund des höheren Anrufaufkommens liegen, kommt ja
nicht von ungefähr. Man versucht sich heraus zu reden, dass das Verschulden beim Kunden
liegt, auch wenn dieser ein geeignetes Gerät besitzt.
Solche und so ähnliche Ausreden, dürfen Sie sich auf der kostenpflichtigen Hotline anhören,
falls es Ihnen nach endlos langer Wartezeit überhaupt gelingt, eine Verbindung zu bekommen.
Das dem nicht so ist können wir belegen. Wir werden Ihnen morgen im „Teil 2“ dieses
Beitrages, diesen Beweis auf den Tisch legen.
Stauni
2009-03-22
(Bitte beachten Sie den Einsendeschluss (31.03.2009) unseres prämierten Ideenwett-
bewerbes im Beitrag „Die Rathausfrau“ vom 21.03.2009)