Einschüchterung war und ist weiterhin Programm


Schon wieder eine Ärztin wegen ihrer medizinisch fundierte Meinung gefeuert

 


Zwei Meldungen in der Kronen Zeitung lassen wieder einmal aufhorchen. Zuerst wäre zum Beispiel ein gestriger Beitrag auf dem Titelblatt, der wie folgt lautet: „Hochzeiten ja, aber nur ohne Speis und Trank“.  Für den Bericht wird auf Seite 14 verwiesen. Auf besagter Seite ist allerdings auch nicht ersichtlich, warum Speis und Trank verboten sind. Uns erschließt sich der Sinn dieses Verbotes nicht. Vermutlich gilt das auch für den überwiegenden Anteil in der Bevölkerung.

 



 


Bei der nächsten Krone-Meldung in der heutigen Ausgabe auf Seite 13, kann man erfahren, dass wiederum eine Ärztin fristlos entlassen wurde, weil sie es wagte, die Impfung als „Experiment“ zu bezeichnen und gesagt haben soll: „Den Dreck nicht weiter zu verimpfen“ und „aufhören soll, die Menschen damit umzubringen“.

 



 


Nun mag das Wort „Dreck“, sofern sie das wirklich so gesagt hat, nicht unbedingt zum guten Ton eines Mediziners – im Zusammenhang mit einem Medikament – gehören. Aber wer in Sachen Corona frei von Emotionen ist, der werfe den ersten Stein. Mit der Bezeichnung „Experiment“ liegt sie aber völlig richtig. Denn nichts anderes ist es, was zurzeit abläuft. Die Verimpfung eines Medikamentes an Menschen , welches innerhalb eines halben Jahres entwickelt und auf den Markt gebracht wurde, sowie nur eine Notzulassung hat und in Folge keine Langzeittests haben kann, ist nichts anderes als ein Experiment.

 


Mag sein, dass die besagte Ärztin mit dem Wort „umbringen“ emotional ein wenig übers Ziel hinausgeschossen hat .Man kann es ihr aber im Hinblick auf zahlreiche Impfschäden mit Todesfolge nicht verübeln.

 


Jedenfalls hat man wieder in bereits gewohnter Manier, jemanden der nicht die Meinung der Regierung und des Mainstreams vertritt, mundtot gemacht. Leider ist besagte Ärztin kein Einzelfall und dient vermutlich dazu, jene Ärztinnen und Ärzte einzuschüchtern, die beabsichtigen ihre medizinisch fundierte Meinung – die der Regierung nicht gefällt – kundzutun.

 


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09.05.2021


Da hat der Hausverstand wohl ausgesetzt


Wird auch eine Ankündigung „WC-Papier to Go“ kommen?

Der Gassenverkauf durch Gastronomiebetriebe – also der Verkauf von Speisen oder Getränken
über  die  Straße –. ist nicht neu.   Hieß  es  seinerzeit   „ XXX  über die Gasse“,  so nennt man es
heute neumodisch  „XXX to Go“.
Allerdings kann man es auch übertreiben, wie dies eine Billa-Filiale in Maria Enzersdorf (Nieder-
österreich) unter Beweis stellt.
Erstens,  wenn  man  sich  schon  der  englischen Sprache bedient,  müsste es korrekterweise
„Egg to Go“  heißen.   Zweitens  verkauft  Billa  seine  Waren prinzipiell über die Gasse,  da der
Filialbetrieb des REWE-Konzerns kein Gastronomiebetrieb ist. Man darf schon gespannt sein,
ob man dort demnächst auch ein  Plakat mit der Ankündigung  „WC-Papier to Go“ .erspähen
kann.
Unser Fazit:  Im aufgezeigten Fall, dürfte der Hausverstand wohl ausgesetzt haben.
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2016-08-15

Sexspielzeug bei McDonalds gefordert


„Happy Meal“ bei McDonalds

Wie wir bereits in einigen Beträgen erwähnt haben,  kann man über den Nährwert der bei
McDonalds verabreichten Speisen unterschiedlicher Meinung sein.   Wir finden,  dass diese
nicht unbedingt unter gesundheitsbewusste Ernährung fällt.
Aber  der  Fastfood-Riese  setzt  alles  daran sein Klientel an sich zu binden und wirbt auch
dementsprechend.   Vor allem Kinder sollen möglichst an den Verzehr von Burger und Co.
gewöhnt  werden.   Dies geschieht beispielsweise mit bunten Luftballons  oder der Werbe-
aktion  „Happy Meal“.
Foto: © erstaunlich.at
In dieser Tüte befinden sich nebst Speisen auch Spielzeuge und Kinderbücher
Im Beitrag  „Der Wachsame“  haben wir uns mit den doch etwas erstaunlichen Gedanken-
gängen eines schwulen Twitter-Users auseinandergesetzt.  Dieser meinte doch tatsächlich,
dass  Homosexualität bei ca.  450 Lebewesen nachgewiesen wurde und Homophobie nur
bei einer. Seine provokante Kernfrage lautete: „Was ist jetzt wohl unnatürlich?“  Was der
gute Mann damit bezwecken wollte ist klar.   Mit seiner Suggestivfrage wollte er vermittelt,
dass Homosexualität die natürlichste Sache der Welt sei.

Schwuler Twitter-User fordert Sexspielzeug bei McDonalds

Dass dieser Mann noch erstaunlichere Gedankengänge hat,  haben wir zu damaligen Zeit-
punkt  nicht  gewusst.   Am  31. August 2012 wurden wir jedoch eines Besseren belehrt,
denn da twitterte er nämlich folgendes.

Screen: twitter.com
Der Wachsame fordert ernsthaft eine „Adult-Version“ der Kinderwerbeaktion „Happy Meal“.
Mit Spielzeug für Erwachsene – Nippelklammern, Dildos und so. Würde man bei McDonalds
dieser Aufforderung folgen, sähe ein  „Happy Meal“  in Zukunft so aus.
Foto: © erstaunlich.at
Jetzt  fragen  wir uns allen Ernstes,  ob dieser Twitter-User in seinem vermeintlichen Kampf
gegen  Homophobie auch wirklich ernstgenommen werden will.   Der Homosexuellenszene
hat er mit seiner erstaunlichen Forderung sicher keinen Gefallen getan.

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2012-09-03
 

Mohr im Hemd


Beschäftigungsmangel bei SOS-Mitmensch?

Der Sprecher des links-linken,  zum Teil mit Steuergeld subventionierten Gutmenschen-
Verein „SOS-Mitmensch“,  Alexander Pollak,  dürfte unter Beschäftigungsmangel leiden.
Anstatt sich wirklicher Probleme anzunehmen, wie etwa warum afrikanische Asylwerber
andere  Afrikaner(innen) gegen  Bezahlung illegal nach  Österreich einschleppen, ortet
er in Speisen wie   „Mohr im Hemd“ und „Zigeunerschnitzel“ beleidigende Nahrungsmit-
tel, die einen bitteren Nachgeschmack haben.
 
Normalerweise  kommt ein derartiges  Thema erst im Sommerloch auf den Plan,  aber
A. Pollak beschäftigt sich erstaunlicher Weise schon anfangs März damit.   Aber zurück
zum Thema.   Warum soll die traditionelle Süßspeise  „Mohr im Hemd“  einen bitteren
Nachgeschmack haben?   Es sei denn  diese wurde nicht ordnungsgemäß  zubereitet
oder hat durch Ablaufen des Haltbarkeitsdatums bereits Schimmel angesetzt.
 
In  seiner Aufregung dürfte  A. Pollak auf die Süßigkeiten  wie etwa Negerküsse oder
Negerbrot  vergessen haben,  denn von diesen ist in seiner heutigen  Presseaussend-
ung kein Wort zu lesen.
 
„Bereits  seit einigen  Jahren setzen sich  Akteur(innen) aus dem Menschenrechtsbe-
reich,  darunter auch  viele Schwarze Aktivist(innen),  gegen diskriminierende Speise-
bezeichnungen ein“, so Pollak.
 

Wenn schon, denn schon

Interessanter Weise hat  „SOS-Mitmensch“ kein Problem mit dem  „Frankfurter Würst-
chen“ oder den „Spaghetti Puttanesca“, denn  auch hier sind deutlich diskriminierende
Tendenzen zu erkennen.   Die Bezeichnung „Würstchen“ für  Frankfurter Bürger muss
wohl  als  beleidigend  aufgefasst  werden.   Absolut frauenverachtend  ist jedoch die
Bezeichnung Spaghetti Puttanesca, handelt es sich doch dabei um „Nutten-Spaghetti“.
 
Aber wir sind noch nicht fertig, denn da gibt es Bezeichnungen für Speisen die ganze
Bevölkerungsschichten,  Berufsstände und Einwohner von Regionen „diskriminieren“.
Ein Blick ins Kochbuch genügt, um auf folgende Speisenbezeichnungen zu stoßen:
 
Wienerschnitzel, Pariserschnitzel, Jägerfleisch, Jägerschnitzel, Bauernomelett, Bauern-
salat,  Tirolerknödel, Waldviertlerknödel,  Krakauerwurst, Pariserwurst,  Wienerwurst,
Linzerauge,  Linzertorte,  Bauernkrapfen,  besoffene  Kapuziner,  Bauerngugelhupf,
Kaiserschmarrn,  Wienerwürstel,  Debrezinerwürstel,  Hamburger,  Augsburger und
Schwedenbombe.
 
Also wenn dem Herrn Pollak schon der „Mohr im Hemd“ ein Dorn im Auge ist, dann
sollte  er Gerechtigkeit  ausüben und  ebenfalls beim  Gastronomiefachverband um
Änderung der Bezeichnungen für die oben angeführten Speisen intervenieren, so-
wie er dies beim „Mohr im Hemd“ und beim „Zigeunerschnitzel“ tat.
 
Auch sollte sich der Sprecher von „SOS-Mitmensch“ Gedanken über seinen Namen
machen und diesen ebenfalls ändern, denn das Wort „Pollak“ ist ein übles Schimpf-
wort für Menschen aus Polen.
 
Die Forderungen an Pollak sind natürlich nicht ernst gemeint und dieser Beitrag ist
eher  als Satire zu betrachten.   Dennoch soll er  aufzeigen mit welchen Unsinnig-
keiten sich  „SOS-Mitmensch“ befasst.  Der Verein sollte sich um die tatsächlichen
Probleme  kümmern und nicht ständig  versuchen den Österreicher(innen) einzu-
reden, dass sie mit einem „Mohr im Hemd“ andere diskriminieren.
 
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2012-03-07
 

Inflation bei McDonald’s?


Das „EIN MAL EINS 1€“ – Angebot

Bislang dachten wir,  dass bei McDonald’s Österreich  ein Euro wirklich einen Euro wert
ist. Zu dieser Annahme kamen wir, da im  bekannten McDonald’s – „EIN MAL EINS 1€“ –
Angebot bislang alle Speisen und Getränke tatsächlich um einen Euro erhältlich waren.



Screen: mcdonalds.at

Ferner sind  im  McDonald’s – „EIN MAL EINS 1€“ – Angebot die  Speisen bzw.  Getränke
Kaffee Classico,  o,25l Shake, Fruchttüte, Schoko Donut,  McSundae enthalten. Über den
Nährwert dieser kann man geteilter Meinung sein, aber für den kleinen Hunger zwischen-
durch reicht es allemal.

Rechenfehler bei McDonald’s?

Außerdem wo  bekommt man  schon für einen Euro einen Burger oder Softdrink,  denn dies
ist  nämlich  die  Aussage  des  McDonald’s – „EIN MAL EINS 1€“ – Angebots.  Nun  scheint
beim Fastfood-Riesen eine Inflation ausgebrochen zu sein oder man ist dort des Rechnens
nicht mehr mächtig.

Den im 1 Euro Angebot von McDonald’s fanden wir folgende Speisen,  für die allerdings
1,30 Euro zu berappen sind.


Screen: mcdonalds.at

Aber McDonald’s kann es noch besser. Der Veggie Burger im „1 Euro-Angebot“, kostet in
Wirklichkeit 1,50 Euro.


Screen: mcdonalds.at

Kein Druckfehler

Dass die obig angeführten 1 Euro-Produkte, die tatsächlich zwischen 1,30 und 1,50 Euro
kosten, kein Druckfehler in der Webseite des Fastfood-Riesen sind, stellt McDonald’s mit
einer gestrigen APA-OTS-Aussendung selbst unter Beweis.

Die neueste Kreation, der Snack Wrap, ergänzt laut McDonald’s Österreich die beliebte
„1 Plus“ Linie des McDonald’s „Ein mal Eins“, um ein weiteres attraktives Angebot. Aller-
dings zu einem Preis von 1,50 Euro.

Der Snack Wrap

Fotocredit: McDonald’s Österreich

Ein Produkt um einen Euro, so sagt es die Werbung

Wie bereits  eingangs erwähnt,  kann man über den  Nährwert der bei McDonald’s erhält-
lichen Speisen und Getränke geteilter Meinung sein. Beim „EIN MAL EINS 1€“ – Angebot
ist es jedoch  recht eindeutig.  Das Angebot  suggeriert dem Kunden,  dass alle angebot-
enen Produkte  um einen Euro  erhältlich sind.  Bei den von uns aufgezeigten Produkten
steht dann  ganz klein und kaum leserlich,  dass für das jeweilige Produkt 1,30 bzw. 1,50
Euro zu bezahlen sind.

Da stellt sich die berechtigte Frage ob ein Konzern wie McDonald’s es notwendig hat,  sich

den Werbemethoden eines Eck-Autohändlers zu bedienen? Wie erklären deren Verkäufer
-(innen)  Kindern die mit einem Euro aus dem  „EIN MAL EINS 1€“ – Angebot  ein Produkt
erwerben wollen, dass bei McDonald’s 1 Euro nicht immer 1 Euro ist? Der potentielle Kun-
dennachwuchs des  Fastfood-Riesen wird deren  Rechenkünste jedenfalls nicht nachvoll-
ziehen können,  denn aus dem  lapidaren und  nichtssagenden Hinweis  „1 PLUS“  ist der
erhöhte Verkaufspreis nicht abzuleiten.

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2011-06-02
 

Gewalt gegen Frauen als Kunst


Keine Kunstexpertin

Kein Kunstliebhaberin für Gang-Bang und Sado-Masospiele dürfte jene Steuerprüferin
gewesen sein, die in einem Swingerklub eine Betriebsprüfung durchgeführt hatte.

In einem Swingerklub ist es üblich, einen gewissen Betrag als Eintrittsgeld zu bezahlen.

Von diesem muss der Betreiber 20 Prozent Umsatzsteuer an den Fiskus abführen.

All Inclusiv

In diesen Klubs werden neben den Möglichkeiten Gruppensex und Peitschenspiele, Ge-
tränke und Speisen als „Inklusivservice“ angeboten. Die Verabreichung von Speisen ist
normalerweise mit einem Umsatzsteuersatz von 10 Prozent belastet.

Steuerschonend

Dieser Klubbetreiber hatte offensichtlich nicht so gute Kontakte, um seinen Rotlichtbetrieb
als Kunst zu verkaufen und dafür Subventionen zu kassieren. Er versuchte sich in anderer
Form zu behelfen.

Er rechnete sich den aliquoten Anteil des Eintrittsgeldes heraus, den seine Gäste in Form

von Verzehr seiner angebotenen Speisen „verbrauchten“. Essen ist ja auch eine dringende
Notwendigkeit um Kondition zu erlangen, wenn es anschliessend zur Sache gehen soll.

Für diese nicht unerhebliche Summe, lieferte er dann nur 10 Prozent Umsatzsteuer an das

Finanzamt ab. Der Steuerprüferin, die offensichtlich kein Swinger war und auch kein Kunst-
verständnis hatte, stiess  dies sauer auf und  beharrte auf dem Standpunkt, dass in diesem
Fall die Haupt- und Nebenleistung nicht voneinander trennbar wären.

Der Finanzamtsbescheid

Im Bescheid des Finanzamts wurde sinngemäß angeführt, dass für derartige Lokale die von
den Gästen einen Pauschalbeitrag einheben, eine Umsatzsteuer von 20 Prozent für die ge-
samte Leistung fällig sei. Anbei war auch eine dementsprechende Steuernachzahlung.  

Der Betreiber des Swingerklubs schlug daraufhin den Rechtweg ein, da er diesen Finanz-

amtsbescheid nicht akzeptieren wollte. Aber auch der unabhängige Finanzsenat hatte
offensichtlich wenig Kunstverständnis und wies die Beschwerde ab.

Frustfressen

Vorrangig bezeichnete der UFS den Besuch eines Swingerklubs als Tätigkeit, die zum
Zweck eines „typischerweise dem Auffinden eines Partners, der kurzfristig zu Sexual-
kontakten bereit sei, und andererseits dem sofortigen Umsetzen dieser Sexualkontakte“
diene.

So weit so gut, diese Begründung wird auch 100 prozentig zutreffen, allerdings führte der

UFS weiter aus: „Nun möge es zutreffen, dass manche Gäste mangels geeigneter Partner
sich auf das Saunieren oder auf das Einnehmen von Speisen und Getränken beschränken.“

Bis zum VwGH

Der Klubbetreiber ging den Rechtsweg weiter und so landete der Fall vor dem Verwaltungs-
gerichtshof. Auch dort hatte er kein Glück, den die Höchstrichter folgten ebenfalls der Rechts-
meinung des UFS, dass man  zur sexuellen Betätigung in den Klub gehe. Wegen der Einheit
-lichkeit der Leistungen sind 20% USt. fällig.(VwGH 2006/13/0150)

Interessante Fragen

Nun wird es natürlich interessant, mit welchem Steuersatz die „Swingerkunst“ in der Seces-
sion“ versteuert werden wird. Aus diesem und auch aus anderen Gründen wird der LAbg.
Mag. Gerald Ebinger (FPÖ), morgen eine dringliche Anfrage bei der Gemeinderatsdebatte
stellen. Folgende Punkte sollen geklärt werden.

1) Welche gesetzlichen Auflagen beziehungsweise Vorschriften(Feuerpolizei, Hygiene,
    Nassräume,…) müssen konzessionierte sog. „Swingerclubs“ bzw. Laufhäuser erfüllen?
2) Waren diese Voraussetzungen bei der Kunstinstallation von Christoph Büchel in der
    Secession gegeben?
3) Wer kontrollierte diese behördlichen Vorgaben wie oft?

4) Wird die Vergnügungssteuer in voller Höhe eingehoben oder findet hier eine konkur-

     renzverzerrende  Begünstigung statt, weil ein normaler „Swingerbetrieb“ im Rahmen
     einer Ausstellung betrieben wird?
5) Können sie garantieren, dass der „Bar-Club E6“ für die Einnahmen, Getränke und
    dergleichen Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer bzw. Getränkesteuer abführt?

6) Die Umbaukosten von 90.000 Euro werden laut GR Woller (SPÖ) von den Einnahmen
    durch den „Swingerclub“ abgedeckt. Dies sind aber nicht die gesamten Kosten, die
    Räumlichkeiten müssen ja auch wieder rückgebaut werden. Können sie garantieren,

    dass die Einnahmen nach Steuer tatsächlich diesen Gesamtbetrag abdecken können
    oder bleibt ein Restbetrag aus Förderungen über?
7) Ist es üblich, dass die Stadt Wien Gewerbeunternehmen durch von ihnen subvention
     -erte Institute Fördermittel für Investitionen vorschießt?

8) Können Sie ausschließen, dass im Rahmen dieser „Performance“, „Raum für Sexkultur“,
    auch professionelle Sexarbeiterinnen an den Vergnügungen teilnahmen bzw. noch teil-
    nehmen?
9) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, dass Personen vor Ort nicht mit Geschlechts-
     krankheiten oder HIV infiziert werden?
10) Gab es bei der Vergabe der Kunstinstallation an einen „Swingerclub“ in der Seces-
       sion eine Ausschreibung?

11) Wenn ja, zu welchen Kriterien?
12) Wussten Sie im Vorfeld der Kunstaktion darüber Bescheid?
13) Wenn ja, waren Sie damit einverstanden?
14) In welchen anderen Wiener Kultureinrichtungen sind derartige Kunstimpressionen
       mit „Swingerclubs“ in Zukunft geplant?

15) Werden diese auch mit Steuergeld indirekt gefördert.
16) Nach welchen Kriterien sind die Eintrittspreise im Rahmen von sechs bis 42 Euro
       zu entrichten und inwieweit sind diese gendergerecht?
17) Welche anderen, einem „Swingerclub“ ähnlichen Einrichtungen, mit Ausnahme der Sado

       -MasoSzene im Ammerlinghaus werden durch die Stadt Wien in Zukunft noch gefördert
        werden?
18) Sehen sie diese Form der „ars amandi“ auch als förderungswürdige Kunst?

19) Ursula Stenzel, Vorsteherin des Bezirks Innere Stadt, zu dem die Secession gehört,
    hat in einer Aussendung gemeint: „Unter    Vortäuschung falscher Tatsachen wurde
    die Zustimmung des Bezirkes zu einer Veranstaltung im Rahmen einer Kunstausstell-
    ung in der Secession erschlichen, weil weder im Konzessionsansuchen noch bei der
    Eignungsfeststellung der Secession für die besagte Ausstellung von einer Gruppen-
    sex-Veranstaltung die Rede war“. Fehlt nun die Bewilligung aus dem Grund der Nicht-
    igkeit, wird diese aufgrund der Erschleichung unter Vorgabe falscher Tatsachen ent-
    zogen oder bleibt die Bewilligung trotz Täuschung bestehen?
20) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Kunstinstallation bis April 2010 bestehen
    bleibt?

Man darf auf die Antworten der sozialdemokratischen Stadtregierung gespannt sein. Viel-
leicht rechtfertigt man sich damit, dass der Kabas, der im übrigen nicht der FPÖ sondern
dem BZÖ angehört, seinerzeit auch in einem Puff war.

Gewalt gegen Frauen als Kunst

Erstaunlich ist auch, dass gerade die Sozialdemokraten und die Grünen permanent für
Frauenrechte eintreten. Die selben Personen predigen auch unaufhörlich gegen Gewalt
an Frauen und finden dann nachfolgende Szenarien als Kunst und fördern diese noch
mit öffentlichen Mitteln.



Mehr an Doppelmoral ist zur Zeit nicht zu überbieten. Und nochmals zum Schluss für alle
Leute mit diesem erstaunlichen Kunstverständnis. Gruppensex in Swingerclubs und Sex-

ualpraktiken wie Sado-Maso haben mit Kunst nicht das geringste zu tun.

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2010-02-25
  

Sommerlochbefüllung

Rassistische Speisen

Während zur Zeit um rassistische Bezeichnungen von Lebensmittel, wie z.B. Mohr im
Hemd oder Negerbrot heftig diskutiert wird, haben wir eine schwer rassistisch elektro-
nische Lektüre entdeckt.

Amtliches Telefonbuch

Unter http://www.herold.at/telefonbuch/  finden sich doch tatsächlich unter dem Such-
begriff  „Mohr“,  sage und schreibe 612 Eintragungen. Aber auch mit der Eingabe
„Neger“, erzielt man immerhin noch 74 Treffer.
Es ist erstaunlich, wie ein derart rassistisches Machwerk dem Index entgehen konnte.
Stauni
  
2009-07-25
   

Swingen oder Essen

 

Keine Swingerin

Kein Freundin „nackter Tatsachen“ dürfte jene Steuerprüferin gewesen sein, die in
einem Swingerklub eine Betriebsprüfung durchgeführt hatte.

In einem Swingerklub ist es üblich, einen gewissen Betrag als Eintrittsgeld zu
bezahlen. Von diesem muss der Betreiber 20 Prozent Umsatzsteuer an den Fiskus
abführen.

All Inclusiv

In diesen Klubs werden neben den Möglichkeiten zum Ausleben seiner sexuellen
Neigungen mit Gleichgesinnten, Getränke und Speisen als „Inklusivservice“ angeboten.
Die Verabreichung von Speisen ist normalerweise mit einem Umsatzsteuersatz von
10 Prozent belastet.

Steuerschonend

Das brachte den Klubbetreiber auf eine erstaunliche Idee.
Er rechnete sich den aliquoten Anteil des Eintrittsgeldes heraus, den seine Gäste in Form
von Verzehr seiner angebotenen Speisen „verbrauchten“.

Für diese nicht unerhebliche Summe, lieferte er dann nur 10 Prozent Umsatzsteuer
an das Finanzamt ab.
Der Steuerprüferin, die offensichtlich kein Swinger war, stiess dies sauer auf und
beharrte auf dem Standpunkt, dass in diesem Fall die Haupt- und Nebenleistung
nicht voneinander trennbar wären.

Der Finanzamtsbescheid

Im Bescheid des Finanzamts wurde sinngemäß angeführt, dass für derartige Lokale
die von den Gästen einen Pauschalbeitrag einheben, eine Umsatzsteuer von 20 Prozent
für die gesamte Leistung fällig sei. Anbei war auch eine dementsprechende Steuer-
nachzahlung.  

Der Betreiber des Swingerklubs schlug daraufhin den Rechtweg ein, da er diesen
Finanzamtsbescheid nicht akzeptieren wollte.
Der unabhängige Finanzsenat wies die Beschwerde mit einer erstaunlichen Begründung ab.

Frustfressen

Vorrangig bezeichnete der UFS den Besuch eines Swingerklubs als Tätigkeit, die zum
Zweck eines „typischerweise dem Auffinden eines Partners, der kurzfristig zu
Sexualkontakten bereit sei, und andererseits dem sofortigen Umsetzen dieser Sexual-
kontakte“ diene.

So weit so gut, diese Begründung wird auch 100 prozentig zutreffen, allerdings ist die
weitere Ausführung des UFS wirklich erstaunlich.

„Nun möge es zutreffen, dass manche Gäste mangels geeigneter Partner sich auf das

Saunieren oder auf das Einnehmen von Speisen und Getränken beschränken.“ (UFS)

Auf gut Deutsch heisst das, wer keinen Sexualpartner findet beschränkt sich aufs
„Frustfressen“.

Bis zum VwGH

Der Klubbetreiber ging den Rechtsweg weiter und so landete der Fall vor dem
Verwaltungsgerichtshof.
Auch dort hatte er kein Glück, den die Höchstrichter folgten ebenfalls  der Rechts-
meinung des UFS, dass man  zur sexuellen Betätigung in den Klub gehe. Wegen der
Einheitlichkeit der Leistungen sind 20% USt. fällig.(VwGH 2006/13/0150)

Dumm gelaufen für den Betreiber des Swingerklubs, der es jetzt amtlich hat, dass
für die Ersatzbeschäftigung „Essen“ statt „Swingen“ auch 20 Prozent Umsatz-
steuer zu bezahlen sind.

Stauni

  
2009-06-07
  

Inhalts-Ende

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