Gott als Stalker?
Zum Valentinstag plant die Erzdiözese in Wien, 100.000 (!) „Liebesbriefe von Gott“ zu
verteilen. 100.000 Briefe von jemanden, die niemand bestellt hat. Das wirft natürlich die
juristische Frage auf, ob dies bereits unter „Beharrlicher Verfolgung“ fällt.
„Lass uns wieder einmal miteinander reden!“, heißt es im „Liebesbrief von Gott“,
natürlich ohne Rücksicht darauf ob der Briefempfänger überhaupt an einem Gespräch inter-
essiert ist. Offen ist auch das Thema des Gespräches, aber vermutlich wird es sich ums Geld
handeln, wie uns folgendes Beispiel beweist.
Der Ablass
Diesem Liebesbrief ist zu entnehmen, dass der Empfänger massive Schulden beim Klerus hat.
Weil sich aber auch die Kirche nach der Decke strecken muss, macht sie dem Schuldner ein
erstaunliches Angebot.
Wenn dieser eine Einzugsermächtigung für sein Konto, für mindestens zwei Jahre unter-
schreibt, sind ihm alle bisherigen Schulden zu 100 Prozent erlassen. Na wenn das nicht
christliche Nächstenliebe in Reinkultur ist?
Schuldenerlass gegen Einzugsberechtigung
Allerdings hat der geschäftstüchtige Pfarrer etwas vergessen. Wenn der Kontostand des
gläubigen Schuldners Null aufweist, dann nützt auch die Einzugsberechtigung nichts.
Von soviel Geschäftssinn könnte sich auch der Finanzminister etwas abschauen und Steuer-
schuldnern, gegen eine Einzugberechtigung die anstehenden Steuerschulden erlassen.
Keine Blumen zum Valenstintag
Einen Liebesdienst oder Akt der Nächstenliebe, hat auch die Pharmafirma „Pfizer“ im Sinn.
Auch wenn dieser einer etwas anderen Art angehört, soll am Valentinstag niemand zu kurz
kommen.
Liebesdienst Vorspiel
Unter dem Motto „Jedem Österreicher ab 18 sein Vorspiel“ verschenkt der Pharmariese
„Eintausend“ Brettspiele an seine jetzigen oder zukünftigen Kunden. Das erotische Brett-
spiel mit dem Namen „Vorspiel“ kann ab 14.2. kostenlos auf www.stehtzummann.at be-
stellt werden.
Nach Schweinegrippe kommt Impotenz
Laut Pfizer sind in Österreich rund eine Million Männer zumindest zeitweise von Erektions-
problemen betroffen und leiden im Durchschnitt drei Jahre lang, bevor sie sich entschließen
darüber zu reden oder gar einen Arzt aufzusuchen.
Dieses erotische Brettspiel soll dazu anregen, sich dem Tabuthema „Erektionsstörung“
früher zu öffnen und darüber zu reden. Daraus schließen wir, dass der Pharmariese darauf
abzielt seine blauen Pillen häufiger schneller unter die Leute zu bringen.
Der Plan ist gut durchdacht
Dieser Plan könnte durchwegs aufgehen, denn was ist peinlicher als der Gedanke beim
Liebesakt zu versagen. Glücklicherweise ist bei Pfizer niemand auf die Idee gekommen,
eine Schweinegrippespiel unter das Volk zu verteilen, um so denn Umsatz des Serums zu
steigern.
Dieses ging ja bekanntlich in großen Mengen an die Hersteller zurück, weil die Bevölkerung
so schlau war zu erkennen, dass es der Pharmaindustrie ausschliesslich darum ging, sich mit
einer normalen Grippeerkrankung eine goldene Nase zu verdienen.
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2010-02-10
Hochschaubahn der Gefühle
Jede Epoche hat ihre Delikte. Unter dieses Motto könnte der nachfolgende Fall, einer
unerwiderten Liebe fallen. Eine junge Dame in Vorarlberg hatte sich unsterblich in
ihren Versicherungsberater verliebt.
Wer kennt sie nicht, diese Hochschaubahn der Gefühle? Wurden früher glühende Liebes-
briefe an die/den Angebete(n) geschrieben, steht heute den Liebeswerber(innen) die
moderne Technik zur Verfügung.
Männer eher konservativ
Während Männer eher noch konservativ veranlagt sind und auch heute noch oft die Brief-
form wählen oder besonders Hartnäckige vor der Haustüre der Angebeteten warten, haben
Frauen für sich das Handy entdeckt.
Bis zur Selbstvernichtung
Auch gibt es noch einen Unterschied zwischen Männlein und Weiblein. Männer handeln
eher rational und geben normaler Weise auf, wenn ihre Liebesrufe nicht erhört werden.
Frauen hingegen sind meist emotional veranlagt und treiben ihr Liebeswerben oft bis
zur Selbstvernichtung.
SMS-Terror
In diesem Fall schickte die 22-jährige Nicole S. ihrem Angebeteten hunderte SMS.
Auch eindeutige Sexangebote sollen in diesen elektronischen Liebesbriefen enthalten
gewesen sein.
Da sich die junge Frau nicht abwimmeln ließ und dem Versicherungsberater der monate-
lange SMS-Terror zuviel wurde, zeigte er die junge Frau an.
Gleichberechtigtes Urteil
Diese musste sich am vergangenen Donnerstag vor dem LG Feldkirch verantworten. Sie
sei keine Stalkerin sondern nur einfach verliebt gewesen, war die Verantwortung der
22-jährigen Nicole S.
Der Richter Peter Mück sah das anders und verurteilte die Frau wegen beharrlicher
Verfolgung zu 2.000,- Euro Strafe und zum Ersatz der Prozeßkosten. Mit diesem Urteil
hat der Richter hoffentlich die Forderungen von feministischen Frauengruppen erfüllen
können, die ja immer nach Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern rufen.
Dem gestalkten Versicherungsberater wurde ein „Schmerzensgeld“ von 30,- Euro zu-
gesprochen. Mit dieser enormen Summe an Wiedergutmachung sollte der Mann seine
Handynummer wechseln und darauf hoffen, dass ihn die junge Dame so nicht mehr
„terrorisieren“ kann.
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2009-12-19
Erhöhter Schusswaffenbedarf
In der Vorwoche war in einigen Zeitungen zu lesen, dass die Bevölkerung an der Ostgrenze
unseres Landes, sich mit Schusswaffen aufrüstet. Eine erhebliche Antragssteigerung von
waffenrechtlichen Urkunden, sei bei den Behörden spürbar.
Grund für das gestiegene Schutzbedürfnis sind die Umtriebe von kriminellen Ostbanden,
speziell in den grenznahen Regionen. Ob der Besitz einer Schusswaffe wirklich „der Stein
der Weisen“ ist, darüber kann man wahrscheinlich endlos diskutieren.
Subjektives Sicherheitsgefühl
Subjektiv gesehen vermittelt eine Waffe im Haus sicherlich ein erhöhtes Sicherheitsgefühl.
Sollte es wirklich zum „Worst Case“ kommen und der Gebrauch einer Schusswaffe un-
vermeidlich sein, wird vermutlich jeder Mensch anders reagieren.
Jeder Mensch hat das Recht sich zu verteidigen
Wir wollen festhalten, dass wir nicht zu den Waffengegnern zählen. Pazifismus ist nicht
unser Ding. Jeder Mensch sollte das selbstverständliche Recht haben, Angriffe auf sein
Leben, seine Gesundheit und sein Vermögen mit allen ihn gebotenen Mitteln zu abzu-
wehren.
Erstaunliche Postings im IWÖ-Forum
Auf jeden Fall hat uns dieses Thema dazu veranlasst, ein wenig im Internet zu stöbern.
Dabei sind wir auf das Forum der „IWÖ“ (Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht
in Österreich) gestoßen.
In einem Themenblock dieses Forums, der sich „Neu- und ganz interessant für uns!“
nennt, haben wir einige Postings gefunden, von denen wir Ihnen zwei Stück nicht vorent-
halten wollen.
Da postet das Mitglied „3030win“ folgendes wortwörtlich:
3030win
Frühmorgens wurde ich von der Polizei telefonisch geweckt und höflich ersucht, zu meinem
Auto zu kommen. „Oh jeh“ dacht ich mir da!
Mein Auto stand inmitten von neun anderen, schön in einer Parkreihe, wie es sich gehört.
Alle Autos waren aufgebrochen (Kraftschaden an der Beifahrertür), Inhalte – speziell CD-Radios
– fehlten. Riesenwirbel bei den anderen herumstehenden Besitzern.
Nur mein Auto war unbeschädigt, es fehlte nichts. Die noch etwas jungen, unerfahrenen Poli-
zisten staunten nur so. Vielleicht hatten sie mich gar als Täter in Verdacht? Ein älterer Polizist
war nicht erstaunt und sagte:
„Eh kloar, dass Ihnen nix fööht! Seee haben auf der Beifahrerseit´n eine beschossene Pistolen
-Zielscheibe mit dazugehörendem Gehörschutz liegen. Davor haben die Bücha gewaltigen
Respekt!“ Um alle Probleme auszuschliessen, zeigte ich gleich freiwillig meinen WP her.
Also, Sportkameraden, man weiss jetzt, was uns vielleicht schützen kann. Macht es mir nach,
vergesst einfach wie ich eine durchlöcherte Zielscheibe im Auto.
Könnte mächtig helfen! Meine Freunde machen´s schon.
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Mitgliednummer: 5598
Zu diesem Posting nimmt Gen.Sek. Dr. Zakrajsek, seines Zeichens Moderator der
IWÖ-Foren, mit folgenden Worten Stellung:
zakrajsek
Daraus folgt, daß eine liberale Handhabung bei der Vergabe von Waffenpässen die Kriminali-
tätsrate bedeutend herunterdrücken würde.
Man müßte das aber auch entsprechend publizieren. Gewisse Delikte, wie etwa Stalking,
würden überhaupt verschwinden.
Ende des Postings
Da hatte der Gauner aber Respekt
Da meint doch dieser „3030win“ tatsächlich, sein Auto wurde deshalb nicht aufgebrochen,
weil am Beifahrersitz eine beschossene Zielscheibe und ein Gehörschutz lag. Vor diesen
Dingen haben die Gauner ja gehörig Respekt, so zumindest die Aussage des Polizisten, laut
Angabe von „3030win“.
Schrottauto für Autodieb uninteressant
Wir können dem Kampfposter mit absoluter Sicherheit sagen, dass gerade jene Gegenstände
einen Autodieb beflügelt hätten in dieses Fahrzeug einzubrechen, da er eine Waffe im Innen-
raum vermutet hätte.
Vermutlich ist das Auto eine derartige „Schrottkiste“, sodass es vom Einbrecher nicht einmal
eines Blickes gewürdigt wurde. Auch Ostblockautodiebe haben bereits gehobene Ansprüche.
Waffenpässe senken die Kriminalitätsrate
Der IWÖ-Häuptling schließt daraus, dass eine liberale Handhabung bei der Vergabe von Waf-
fenpässen die Kriminalitätsrate bedeutend herunterdrücken würde. Was er mit diesem Satz
meint, wird wohl für immer sein Geheimnis bleiben.
Publizierung enorm wichtig
Aber er setzt noch einen drauf indem er meint, dass durch entsprechende Publizierung,
gewisse Delikte wie z.B. Stalking überhaupt verschwinden würden. Wir verstehen diese
Aussage so: Bist Du ein Stalker, wirst Du erschossen.
Die Schule geschwänzt?
Bei dem Kapitel notwehrfähige Güter dürfte der gelernte Jurist Dr. Zakrajsek den Unterricht
geschwänzt haben. Denn sonst müsste er wissen, dass man sich gegen einen Stalker nicht
mit der Schusswaffe verteidigen darf. Dafür muss der Gestalkte schon den Rechtsweg
beschreiten.
Begründung für schlechten Ruf
Schusswaffen und deren Inhaber haben ohnehin nicht den besten Ruf. Ob dies gerechtfertigt
ist oder nicht, sei dahingestellt. Allerdings tragen diese beiden Zeitgenossen mit absoluter
Sicherheit dazu bei, dass Waffengegner den schlechte Ruf von Waffenbesitzern begründen
können.
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2009-12-02
Das Gesetz
Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Stalking ? Nun der Gesetzgeber hat es
mittels dem § 107a des StGB auf den Punkt gebracht.
§ 107a StGB Beharrliche Verfolgung
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebens-
führung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1) ihre räumliche Nähe aufsucht,
2) im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommuni
kationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für
sie bestellt oder
4) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
aufzunehmen.
(Quelle) http://www.jusline.at/107a_Beharrliche_Verfolgung_StGB.html
Zu Absatz 1. Das Aufsuchen der räumlichen Nähe:
Darunter ist das Auflauern, wie z.B. sich vor dem Haus des Opfers aufzuhalten, oder über-
triebene Präsenz, wie etwa in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte der gestalkten
Person, zu verstehen.
Zu Absatz 2. Beharrliches Verfolgen im Wege einer Telekommunikation, unter
Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte:
Bei diesen Formen des Herstellens von mittelbarem Kontakt zum Opfer, ist insbesondere an
telekommunikative Hilfsmittel zu denken.
Hier fallen insbesondere der mittelbare Kontakt zum Opfer durch Telefonanrufe, E-Mails
oder SMS darunter.
Auch die Kontaktaufnahme durch Briefe, Paketsendungen oder etwa auch das Hinterlassen von
Nachrichten an der Auto-Windschutzscheibe fallen unter diesen Absatz.
Über Dritte wird der Kontakt hergestellt, indem der Täter über Angehörige oder sonstige
Personen, beispielsweise Arbeitskollegen des Opfers mit diesem in Verbindung tritt.
Zu Absatz 3. Bestellung von Waren oder Dienstleistungen
Die Erfüllung des Tatbestandes ist hier die Aufgabe, Bestellungen von Waren oder Dienst-
leistungen durch den „Stalker“ unter Verwendung personenbezogener Daten des Opfers .
Sollte eine Bereicherungsabsicht des Täters bestehen, kommt der Tatbestand des Betrugs zur
Anwendung.
Zu Absatz 4. „Stalking“ in Form der Veranlassung Dritter, mit dem Opfer Kontakt
aufzunehmen.
Hier ist als mögliche Tathandlung das Schalten von Zeitungsannoncen in Erwägung zu ziehen.
So könnte etwa der Täter selbst eine Kontaktanzeige mit dem Angebot sexueller Dienstleist-
ungen aufgeben und dort die Telefonnummer des Opfers anführen.
(Informationsquelle: Vereinigung der Juristen der österreichischen Sicherheitsbehörden)
Stalker wollen Kontakt erzwingen
In der Praxis sieht dann diese „beharrliche Verfolgung“ meist so aus, dass der Stalker,
Briefe, E-Mails oder SMS direkt an sein Opfer oder deren unmittelbarer Umgebung, wie
z.B. Freunde, Arbeitskollegen, etc. schickt, um eine Kontaktaufnahme zu erzwingen.
Häufiges Erscheinen in der Nähe der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Opfers, sowie
Telefonterror gehören ebenfalls zu den Methoden eines Stalkers.
Auch unerwünschte Geschenke und schriftliche Liebesbezeugungen stehen an der Tages-
ordnung. Stalking tritt meistens dann auf, wenn Liebe oder Bewunderung in Gewalt oder
Belästigung umschlägt.
Grazer Studie
Durch eine Studie der Universität Graz wurde erhoben, dass Stalking auch bei uns in
Österreich, ein beträchtliches Problem darstellt.
In dieser Studie wird bestätigt, dass Stalking zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung
der gesundheitlichen und sozialen Lebensqualität führen kann und nicht bagatellisiert werden
darf.
Eine sehr interessante Studie über Stalking und Stalker finden Sie unter folgendem Link:
https://online.meduni-graz.at/mug_online/edit.getVollText?pDocumentNr=15152
Für uns sind Stalker geistig kranke Menschen, die unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen sollten, bevor sie noch mehr Schaden anrichten.
Stauni
2009-06-03