Bus- und Taxiunternehmer werden
zum Gesetzesbruch aufgefordert
Bei den derzeitigen Szenen, die sich in Budapest abspielen fragen wir uns, ob den
illegal eingereisten Personen daran gelegen ist, durch die Flucht ihr Leben in Sicher-
heit zu bringen oder ob nur die Absicht besteht in ein Land zu reisen, in dem eine
soziale Hängematte winkt?
Wie Ungarns Staatschef Orban bereits mehrfach erwähnt hat, wird allen Flüchtlingen
auch in Ungarn Asyl gewährt. Aber wie es ausschaut, will niemand in Ungarn bleiben,
obwohl dies ein absolut sicheres EU-Land ist. Den meisten illegal eingereisten Personen
scheint daran gelegen zu sein, nach Österreich oder Deutschland weiterzureisen.
Was offenbar gewisse Kreise nicht wissen oder nicht zur Kenntnis nehmen wollen ist die
Tatsache, dass Ungarn dazu verpflichtet ist, eine Weiterreise von Illegalen in ein Nach-
barland zu unterbinden. Aus diesem Grund bestehen seitens der ungarischen Regier-
ung Bemühungen, diese Personen innerhalb von Ungarn in adäquaten Unterkünften
unterzubringen.
Die Unterbringung in Ungarn scheint nicht nur unzähligen Flüchtlingen nicht zu gefallen
sondern auch einer gewissen. Elisabeth Schneider alias Erzsébet Szabó. Diese kündigt
via Facebook öffentlich an, am kommenden Sonntag so viele Flüchtlinge wie möglich
aus Budapest nach Wien und unter Umständen weiter nach Deutschland zu bringen.
Der Fahrzeugkonvoi soll sich am 6. September 2015, um 11 Uhr, vom Parkplatz des
Praterstadions in Bewegung setzen.
Zudem werden unter anderem Bus- und Taxiunternehmen aufgefordert, bei den Trans-
porten mitzumachen und weitere Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Scheinbar ist
dieser Frau Schneider (wer immer da auch dahintersteckt) nicht bewusst, dass sie zum
Gesetzesbruch auffordert. Selbst wenn kein Bereicherungsvorsatz besteht – in diesem
Fall wäre es Menschenschlepperei -, verstößt dieses Vorhaben gegen den § 120 FPG
(Rechtswidrige Einreise und rechtswidriger Aufenthalt).
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2015-09-04
14,50 Euro für 1,5 Kilometer mit dem Taxi
Über das erstaunliche Verhalten der Wiener Taxifunkzentralen gegenüber den bei ihnen
angeschlossenen Taxiunternehmern haben wir bereits ausführlich berichtet. Dieses Ver-
halten setzt sich offenbar auch bis zu den Kund(innen) fort, welche bei ihnen ein Taxi
bestellen. Dies beweist nachfolgender Fall.
Am 5. Dezember bestellte Frau Susanne B. ein Taxi bei der Funkzentrale 40100. Ein
Haustorschlüssel sollte von Wien 10., Fritz Pregl Gasse – Ecke – August August Forel
Gasse, nach Wien 10., Sibeliusstraße 4 verbracht werden. Die Wegstrecke für diesen
Auftrag beträgt zirka 1,5 Kilometer.
Sowohl Auftraggeberin als auch die Schlüsselempfängerin (Mutter von Frau Susanne B.)
warteten auf der Straße, sodass der Taxilenker keinen zusätzlichen Weg hatte und nicht
einmal aus dem Taxi aussteigen musste.
Bei der Bezahlung staunte die Mutter von Frau B. nicht schlecht, als der Taxilenker den
Betrag von 14,50 Euro verlangte. Die Dame reklamierte natürlich den Fahrpreis, da sie
schon öfters ein Taxi für die Fahrt zu ihrer Tochter nutzte und nie mehr als 7 Euro dafür
zu bezahlen hatte. Wir haben den Fahrpreisanzeiger der Funkzentrale 40100 abgefragt
und bekamen diese Angaben bestätigt.
Rechnung für 1,5 Kilometer Fahrpreisauskunft der Funkzentrale
Taxifunkzentrale erfand Botenfahrten-Tarif
Der Taxilenker verwies jedoch darauf, dass das Überbringen eines Schlüssels keine Per-
sonen- sondern eine Botenfahrt ist und dafür von der Funkzentrale ein eigener Tarif vor-
geschrieben wird. Als Beweis zog er eine Tabelle samt Preise hervor und präsentierte
diese der Kundin. Daraufhin bezahlte diese und ließ sich eine Rechnung geben.
Der Wiener Taxitarif sieht eine Ausnahmeregelung bei Botenfahrten vor. Bei einer solchen
muss sich der Lenker nicht an den amtlichen Tarif halten, sondern es kann eine freie Preis-
vereinbarung getroffen werden. Allerdings sollte diese nicht in einem Preiswucher enden.
Das sich jedoch diese Ausnahme mit mehr als dem doppelten des normalen Fahrpreises
zu Buche schlägt, konnten wir nicht glauben und haben auf der Webseite der Funkzentrale
40100 (60160) recherchiert und kamen zu folgendem Ergebnis.
Botenfahrten-Tarif der Taxi-Funkzentrale, statt freier Preisvereinbarung
Der Taxilenker hatte tatsächlich recht. Das für ein und dieselbe Wegstrecke mehr als das
Doppelte verrechnet wird, finden wir nicht mehr erstaunlich sondern kundenfeindlich. Hätte
sich Frau B. mit dem zu verbringenden Schlüssel ins Taxi gesetzt und wäre wieder retour
gefahren, hätte der Fahrpreis zirka 10 Euro ausgemacht.
Eine derartige Abzocke kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers gelegen haben. Daher
sollten sich Taxikunden gut überlegen, ob sie bei der nächsten Botenfahrt die Funkzentrale
40100 (60160) anrufen.
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2011-12-11
Kein Aprilscherz
Die in unserem gestrigen Beitrag „Der Schmäh mit dem Schnee“, zitierte Aussage des Chefs
der Firma Attensam, haben wir für einen verfrühten Aprilscherz gehalten.
Nachdem wir heute einige Tageszeitungen und Onlinemagazine gelesen haben, sind wir zu
der Erkenntnis gekommen, daß dieser Mann seine Rechtfertigung ernst meint.
Wer ist verantwortlich ?
Statt daß sich der Unternehmenschef seiner Verantwortung stellt, die ein jeder Geschäfts
-mann zu tragen hat, behauptet dieser, daß dem Unglückslenker das Fahrzeug von einem Ver-
wandten übergeben worden sei. Wahrscheinlich hofft er auch, daß es damit abgetan ist.
Die rührende Fürsorge gegenüber der Familie des Opfers, betrachten wir als Alibihandlung.
Es wäre ja auch peinlich für ein Unternehmen, das so viele Aufträge von der Gemeinde Wien
erhält, wenn dieses keine publicityträchtige Reaktion setzen würden.
Alles Selbständige ?
Ein Pressesprecher der Firma Attensam zu dem Vorfall: „Unsere Vertragspartner haben den
Wagen zu Hause und melden sich telefonisch zum Dienst und ebenso wieder ab“.
Es ist eigentlich erstaunlich, daß eine Firma nicht kontrolliert wer ihre Wagen wirklich
fährt.
Seltsam, die Mitarbeiter von Attensam melden sich zwar zum Dienst und ebenfalls wieder
ab, erhalten zur Ausübung ihrer Tätigkeit maßgebliches Werkzeug (nämlich den Räumwagen)
und werden aber „Vertragspartner“ genannt.
Was ist ein Vertragspartner ?
Aus dem Wort „Vertragspartner“ schliessen wir, daß es sich bei den betroffenen Mit-
arbeitern von Attensam um Personen handelt, die ihre Tätigkeit als „Selbständige“
ausüben.
Sollte das wirklich der Fall sein, könnte auf Attensam ein massives Problem zukommen.
Selbständige „melden“ sich weder zum Dienst an oder ab. Auch das Überlassen von
maßgeblichen Werkzeug zur Aufgabenerfüllung, stellt zumindestens ein sozialversicherungs-
pflichtiges „arbeitnehmerähnliches“ Dienstverhältnis dar. Diesbezüglich gibt es ein-
deutige Rechtssprechungen vom UVS und VwGH.
Auch wenn das Fahrzeug vom Schneeräumer offiziell angemietet wurde, wird das an der
Situation vermutlich nichts ändern.
Neue Ära des Arbeitsmarktes ?
Wenn unsere Vermutung stimmt, die sich darauf begründet, daß Mitarbeiter bei Attensam
als „Vertragspartner“ bezeichnet werden, der Fall tatsächlich so liegt und die Firma
Attensam ungeschoren davon kommt, dann brechen neue Zeiten für Taxi- und Mietwagen-
unternehmer an.
Alle Fahrer dieser Unternehmensgruppe könnten dann mit einem Schlage als Selbständige
agieren. Voraussetzung ist nur die SVA-Anmeldung und die Gewerberechtigung. Fahrzeug
benötigt man keines, das bekommt man ohnehin vom Unternehmer und man ist automatisch
Vertragspartner.
Dieses Beispiel könnte man auch auf die Baubranche umwälzen. Denn auch Kräne, Bagger
und dergleichen mehr, die als maßgebliches Arbeitsgerät anzusehen sind, kann man auch
an die Arbeiter vermieten.
Für die Unternehmen wäre der Wegfall von Lohnnebenkosten ein erheblicher finanzieller
Vorteil, ganz abgesehen davon keine Verantwortung mehr tragen zu müssen, wenn ein
Angestellter mächtig Mist baut.
Alles Nonsens, es gibt eindeutige gesetzliche Bestimmungen, an die sich alle zu halten
haben. Aber das zu prüfen, wird ohnehin Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden sein.
Oder doch angestellt ?
Nehmen wir an, daß das Wort „Vertragspartner“ ein Versprecher war und die Mitarbeiter
ohnehin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, dann kann sich
die Firma Attensam ihrer Verantwortung nicht entziehen.
Sie sind zwar nicht für den Verkehrsunfall verantwortlich, aber dafür, daß ein Firmenfahrzeug
von einem Unberechtigten zur Arbeitsausführung gelenkt wurde und offensichtlich der Kontroll
-mechanismus versagt hat oder gar nicht vorhanden war.
Es kann nicht sein, daß ein Firmenchef mit einer derartigen Aussage glaubt, für ihn
hätte sich der Fall erledigt, auch dann nicht wenn man gute Beziehungen zur Stadt-
verwaltung hat.
Stauni
2009-02-25