Und täglich grüßt das Wahlergebnis-Murmeltier

Verlierer wägen sich wieder als Sieger

Trotz deutlicher Verluste kam die ÖVP bei der Vorarlberger Landtagswahl mit einem blauen Auge davon und landete mit 38,4% – das ist Minus von 5,2% – auf dem ersten Platz. Dieses Minus hinderte die aber die ÖVP-NOE nicht daran, der Volkspartei Vorarlberg zum Wahlerfolg zu gratulieren. Es ist wohl ein Armutszeugnis, wenn man es schon als Wahlerfolg wertet, zwar erhebliche aber doch nicht extrem viele Prozente verloren zu haben.

Schwere Verluste mussten die Grünen hinnehmen. Scheinbar ist die Verbots- und Bevormundungspartei bei immer mehr Wähler(innen) abgemeldet und so mussten diese ein Minus von 6,5% hinnehmen und erhielten schlussendlich nur mehr 12,3%. Es ist wohl als Chuzpe zu werten, wenn man ob diesem niederschmetternden Wahlergebnis, sich weiterhin als Regierungspartner anbiedert. Wie tief wollen die Grünen eigentlich noch sinken?

Aber weiter im Reigen der Minus-Schreiber: Die SPÖ musste eine Einbuße von 0,4% hinnehmen und das ist als Oppositionspartei eine echte Schande. Scheinbar hatten die NRW24-Auftritte von Babler bis ins Ländle ihre Wirkungen gezeigt. Naja, mit 9,1% darf sich die einst stolze und mächtige Sozialistische Partei ins Reich der Zwergerl-Parteien einreihen.

Fast schon ins Reich der Komik sind die Glückwünsche der NEOS Wien an Claudia Gamon zu verweisen. Bei einem Zuwachs im Promillebereich – exakt 0,3% – auf 8,8%, kann man wohl kaum von einem „starken Wahlergebnis“ sprechen.

Einzig die FPÖ konnte ordentlich zulegen. Mit einem Zuwachs von 14,2% seit der letzten Wahl auf 28,2%, haben sich die Blauen verdoppelt. Man darf schon gespannt sein, wie der Landeshauptmann Wallner darauf reagieren wird. Wird er dem offensichtlichen Wählerwunsch von einer Zusammenarbeit zwischen Schwarz und Blau respektieren, oder sich wie Nehammer in Präpotenz üben, die übrigens völlig fehl am Platz ist?

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Sozialistische Jugend unter Hammer und Sichel

SJ Vorarlberg ruft dazu auf, die kommunistische Partei zu wählen

„Wir rufen dazu auf, bei den Nationalratswahlen am kommenden Sonntag der KPÖ die Stimme zu geben. Wir sind uns bewusst, dass diese Entscheidung, die wir in unserem Vorstand einstimmig getroffen haben, viel Staub aufwirbeln wird. Aber das ist nötig: Österreich bewegt sich auf eine soziale Katastrophe zu.“  So die Sozialistische Jugend Vorarlberg im Wahlkampffieber.

Tja, da scheint Bablers Wahlkampf beim sozialistischen Nachwuchs im Ländle etwas aus dem Ruder gelaufen zu sein.  Aber wir finden das herrlich, denn sowas kann man nicht erfinden.  Im Zuge dieser erstaunlichen Wahlwerbung, schreibt man bei der SJ Vorarlberg auch unter anderem wortwörtlich: „Es braucht grundlegende soziale Reformen, dem steht das angeblich heilige Eigentumsrecht der Kapitalisten im Weg.“  Tja, was würden da die roten Wiener Super-Schrebergarten-Besitzer an diversen Badeteichen wohl sagen, wenn ihnen eine Enteignung ins Haus steht.  Oder gar schwerreiche rote Bonzen, die ihr Leben in Luxusvillen fristen?

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Sichtweise der LPD Vorarlberg zum Thema privater Waffenbesitz


Kriminelle werden höchst erfreut sein

 

 

Bei der Landespolizeidirektion Vorarlberg ist man also der eindeutigen Meinung, dass die Sicherheit durch privaten Waffenbesitz in Haushalten nicht erhöht wird. Wie man zu einer derart absurde Meinung kommen kann ist uns schleierhaft.  Aber möglicherweise legt man bei der LPD Vorarlberg mehr Wert darauf, die Anzahl von wehrlosen Opfern in der Kriminalstatistik zu erhöhen, als dass eine Person sein Leben, Gesundheit oder Eigentum – notfalls auch mit Waffengewalt – verteidigt.

 

Erstaunlich ist auch der im Text (obiger Screenshot) verfasste Satz: „Wenn Privatpersonen waffenrechtliche Dokumente bei den Bezirkshauptmannschaften beantragen, müssen diese strenge Kriterien erfüllen und mit umfangreichen Überprüfungen rechnen.“ Dies klingt fast wie eine Drohung, um Personen von der Beantragung einer waffenrechtlichen Urkunde abzuhalten.

 

Der völlig absurden Aussage der LPD Vorarlberg bzgl. des privaten Waffenbesitzes in Haushalten, kann durchaus folgender Vergleich entgegen gehalten werden: Der private Besitz von Feuerlöschern in Haushalten erhöht die Sicherheit nicht.  Ist also eine Person von einem Brand betroffen, sollte sich diese ruhig verhalten, alles beobachten und die Feuerwehr rufen.

 

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2017-01-05


Galgenhumor bei der ÖVP?


Vorarlberg hat gewählt



Liest  man  sich  obige  Presseaussendung (Textausschnitt) des designierten ÖVP-Bundes-
parteiobmannes und Vizekanzler Dr. Reinhold durch, könnte man zur Annahme kommen,
dass  der  Mann  an  Realitätsverlust  leidet.   Ein  Minus  von 9 Prozent und den Verlust der
absoluten  Mehrheit als respektables Ergebnis zu bezeichnen,  kann wohl nur als Galgen-
humor gewertet werden.
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2014-09-21

SOS-Pollak übt sich in medialen Taschenspieler-Tricks


Alexander Pollak macht den Gebrüdern Grimm Konkurrenz

In ihrem heutigen Blog-Eintrag behauptet man bei SOS-Mitmensch,  dass  der  VP- Landes-
hauptmann  Wallner  für  „Arbeiten-Dürfen“  bei  längeren  Asylverfahren sei.   Bei der Gut-
menschen-Organisation sieht man darin eine weitere Bewegung in der Asyl-Arbeitsdebatte.
Zusätzlich  wurde nachfolgender Auszug eines Schreibens (nachfolgender Screenshot) ver-
öffentlicht.
 
Screen:  sosmitmensch.at
 
Dazu  erfolgte  in einer heutigen Presseaussendung von Alexander Pollak folgender Kommen-
tar:   „Landeshauptmann  Wallner bringt zum Ausdruck,  was sich viele denken:  Das länger-
fristige Nicht-Arbeiten-Dürfen von Asylsuchenden schafft Probleme und treibt die Betroffenen
in dauerhafte Armut.  Es braucht daher eine Arbeitsmarktlösung für jene Asylwerber(innen),
die länger auf den Ausgang ihres Verfahrens warten müssen.“
 
Uns  kam  das Ganze  „spanisch“ vor,  denn warum wurden nur zwei Zeilen aus einem zwei-
seitigen  Brief veröffentlicht.   War da gar der Wunsch der Vater des Gedankens?  Wie recht
wir hatten wurde knappe 7 Stunden nach dem Erscheinen der SOS-Mitmensch- Aussendung
unter  Beweis  gestellt.   Denn  da  kam  das schriftliche Dementi aus dem Büro des Landes-
hauptmanns Markus Wallner.
 
Wallner  hielt  fest,  dass  es  keine  automatische  Arbeitserlaubnis für Asylsuchende geben
werde.   Ferner zeigte er sich über die Schlüsse,  welche der Sprecher von SOS Mitmensch,
Alexander  Pollak,  aus einem im Mai des letzten Jahres erfolgten Briefwechsel gezogen hat,
befremdet. 
 
In  diesem  Brief  hatte  der  Landeshauptmann ausführlich und differenziert zur Frage über
den  Zugang  zu  Lehre und Arbeitsmarkt für jugendliche Asylsuchende Stellung genommen.
„Der  jetzt  von  SOS Mitmensch veröffentlichte isolierte Satz aus meinem Schreiben ist aus
dem Kontext gerissen und gibt inhaltlich nicht das wieder,  was wir zum Ausdruck gebracht
haben“, hält Wallner ausdrücklich fest.
 
Ob das politisch korrekt ist,  wenn der selbsternannte Sprachpolizist in einer jetzt aktuellen
Debatte, zwei Zeilen aus einem Brief aus dem  Vorjahr verwendet?  A. Pollak legt doch auf
politische  Korrektheit so großen Wert.   Er selber versucht aber mit dem Trick   „Verwend-
ung  eines alten Briefes,  noch dazu aus dem Kontext gerissen“  seinen Leser(innen) einen
Umstand Glauben zu machen, welcher nicht den Tatsachen entspricht.
 
Denn  die Wahrheit ist wie folgt:   „Die gesetzlichen Bestimmungen über den Zugang zum
Arbeitsmarkt für Asylsuchende sind sehr restriktiv.   Aus meiner Sicht besteht derzeit kein
Änderungsbedarf“,  stellt der Landeshauptmann mit Nachdruck klar.
 
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2013-01-24
 

Ordensinflation in Oberösterreich


Proporz-Verleihungen entwerten Auszeichnungen

Über  Sinn  und Unsinn von Ordensverleihungen haben wir seinerzeit im Beitrag  „Orgie der
Orden“ berichtet.  War der damalige Beitrag von sarkastischer Natur, wollen wir uns heute
mit diesem Ritual ernsthaft auseinandersetzen. Grund dafür ist die Verleihung des „Großen
Ehrenzeichens des Landes Oberösterreich“  am  vergangenen  Dienstag durch den Landes-
hauptmann Dr. Josef Pühringer.
 
In den Genuss dieser Auszeichnung kamen folgende Personen. Der Landeshauptmann von
Südtirol  Dr. Luis Durnwalder,  der  Landeshauptmann  von  Wien  Dr. Michael Häupl,  der
Landeshauptmann  von  Niederösterreich  Dr. Erwin Pröll  und  der Landeshauptmann von
Vorarlberg Dr. Herbert Sausgruber.
 
Abgesehen  von  der  Frage was die obig genannten Personen außergewöhnliches für das
Bundesland  Oberösterreich getan haben,  fehlt uns und auch großteils in der Bevölkerung
jegliches Verständnis für Pühringers Proporz-Verleihungen.   Es ist nämlich nicht nachvoll-
ziehbar,  warum  fürstlich  bezahlte  Landeshauptmänner  für  das  Erledigen  ihres  Jobs
während ihrer Amtszeit, ein Ehrenzeichen bekommen.
 
Wenn Dr. J. Pühringer als Verleihungsgrund, das Fördern von Beziehungen zwischen den
Bundesländern angibt, fragen wir uns ob dies nicht zum selbstverständlichen Aufgabenge-
biet der geehrten Politiker gehört?  Wir denken schon, dass dies deren Job ist.
 
Keine  Mutter  bekommt  ein Ehrenzeichen für das Großziehen von Kindern.   Kein Maurer
erhält einen Orden,  wenn er ein Haus gebaut hat.  Keine Krankenschwester wird für ihre
aufopfernde Tätigkeit in der Krankenpflege ausgezeichnet.  Kurz gesagt, jeder arbeitende
Mensch findet es selbstverständlich seine Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen ohne dafür
einen Orden an die Brust geheftet zu bekommen.
 
Ehrenzeichen  sollten  eigentlich  nur  auf Grund außergewöhnlicher Leistungen verliehen
werden.   Beispielsweise für die Rettung eines Menschenlebens oder Verhinderung einer
Katastrophe,  sofern  dies  durch  Personen  geschieht,  die nicht damit professionell  be-
schäftigt sind.   Das heißt, dass Orden eigentlich nur an jene Personen vergeben werden
sollten,  deren  ehrbare  Leistung  in  Ausübung  einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder als
Privatperson geschieht. 
 
Es  erhält  ja  auch  kein Arzt,  der ein Menschleben rettete oder ein Feuerwehrmann,  der
einen Brand löschte einen Orden.   Das ist deren Job und daher ist es nicht nachvollziehbar,
warum  fürstlich bezahlte und privilegierte Landesfürsten ausgezeichnet werden,  wenn sie
ihren Job erledigen.  Zudem kommt es einer Entwertung der Auszeichnungen gleich, wenn
sich Landeshauptleute gegenseitig Ehrenzeichen wie Christbaumkugeln für Selbstverständ-
lichkeiten umhängen.
 
Wir fragen uns, was in den Köpfen dieser Leute überhaupt vorgeht,  wenn sie sich für ihre
gut bezahlte Tätigkeit,  deren ordnungsgemäße Erfüllung eigentlich eine Selbstverständlich-
keit sein sollte, einen Orden an die Brust heften lassen.  Gauben diese tatsächlich, dass sie
diese Auszeichnung wirklich verdient haben?
 
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2012-05-26
 

Verbrechen zahlen sich aus


Keine Abschiebung für schwerkriminellen Türken

Auf Nostrifikation dürfte ein in Vorarlberg lebender Türke nicht mehr warten zu müssen. Denn
diese  hat er  bereits erhalten,  falls  schwer  kriminelles  Verhalten  in Österreich  als Qualifi-
kation zu werten wäre.

Die Qualifikationen des  29-jährigen Türken liegen in Diebstählen,  Körperverletzungen,  Wider-
stand gegen die Staatsgewalt, Urkundenunterdrückung, Bombendrohung um Geld zu erpressen,

unbefugten  Gebrauchs  von Fahrzeugen,  Unterdrückung eines Beweismittels,  Sachbeschädig-
ung bis hin zu  vergleichbar harmlosen Delikten wie Verleumdung und Beleidigung.   Das Straf-
register des Mannes ist ellenlang.

Nach  neun  Verurteilungen und einer  Einweisung in eine Anstalt  für abnorme  Rechtsbrecher,
langte  es  der  Bezirkshauptmannschaft  Feldkirch und verhängte  über den türkischen Serien-
Straftäter ein unbefristetes Aufenthaltsverbot. Begründet wurde dieses, dass der Mann gezeigt
habe, dass er nicht bereit ist, die geltenden Gesetze der Republik Österreich zu respektieren.

Entschädigung statt Abschiebung

Wer nun glaubt, dass es für den kriminellen Türken per „One Way Ticket“ in Richtung seines
Heimatlandes  ging,  der irrt gewaltig.   Der türkische  Serien-Straftäter  darf  in  Österreich
bleiben  und bekam als Draufgabe eine Art Entschädigung in der Höhe von  2.620,- Euro für
Prozesskosten.   Der Betrag durfte natürlich vom Steuerzahler beglichen werden.

Der Türke,  der es mit den  österreichischen Gesetzen  offensichtlich nicht  so  genau nahm,
beanspruchte allerdings schon den Rechtsstaat als es um seinen Kopf ging.   Er wandte sich
an  den  Verfassungsgerichtshof,  der den Abschiebebescheid  der BH-Feldkirch aufhob und
dem Serien-Straftäter zusätzlich 2.620 Euro Entschädigung zusprach.


Das  Höchstgericht  kam  nämlich zur Ansicht,  dass man bei der Abschiebung mehr auf die
Krankheit des Mannes  (Schizophrenie)  eingehen hätte müssen.   Wir ersparen uns die Ent-
scheidung des Verfassungsgerichtshofes zu kommentieren und überlassen es der geneigten
Leserschaft, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden.

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2012-01-28

 

Geförderte Wohnungen nur mehr mit Deutschkenntnissen


Kärnten verschärft Vergabe von Wohnungen an Ausländer

Ausländer, welche eine geförderte Wohnung mieten oder ins Eigentum übertragen

wollen, müssen in  Kärnten in Hinkunft Deutschkenntnisse  nachweisen.  Das gilt
sowohl für noch neu Zuwandernde als auch für bereits Eingewanderte. Diese neue

Bestimmung zum neuen Wohnbauförderungsgesetz,  tritt ab 1.November 2011 in

Kraft.

 

Die Regelung sieht wie folgt aus: Zum einen handelt es sich um EWR-Bürger, zum

anderen um Drittstaatsangehörige.  Bei Drittstaatsangehörigen wurde als weiteres
Erfordernis festgelegt,  dass sie sich seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen
rechtmäßig in Österreich aufhalten und über einfache Deutschkenntnisse verfügen
müssen.

 

Ausländer haben einfache Deutschkenntnisse (Erreichung des A2- Niveaus) vorzu-
weisen.  Mögliche Nachweise sind Kurszeugnisse nach Integrationsvereinbarungs-
verordnung,  anerkannte Sprachdiplome,  mindestens fünfjähriger  Besuch einer
Pflichtschule in Österreich,  wobei das Unterrichtsfach  „Deutsch“  positiv abge-
schlossen sein muss, Lehrabschlussprüfung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz
etc.

 

Kärnten befindet sich diesbezüglich in einer Vorreiterfunktion.   In Oberösterreich
ist Ähnliches geplant und in Vorarlberg läuft  ein Pilotprojekt.  In Kärnten wird es

aber konkret als Gesetz verwirklicht. Deutschkenntnisse sind für eine erfolgreiche

Integration unerlässlich.  Zudem erhöht das Beherrschen der deutschen Sprache
die Chance auf ein gutes Zusammenleben in einer Wohnanlage.

 

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Der Wert des freien und geheimen Wahlrechts


2 Jahre Haft für 3.000 Euro – Betrug

Am LG Feldkirch (Vlbg.)  wurde heute eine 46-jährige Britin zu einer 2-jährigen Haftstrafe
verurteilt.  Was hatte  die  Engländerin  angestellt um  eine derartige Strafe auszufassen?
Sie  hatte  versucht gefälschte  Schecks in  der  Höhe  von etwa  90.000 Euro  zu Geld zu
machen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch. Auch beim Fälschen von Kaufverträgen für
PKWs war die Dame nicht erfolgreich. In beiden Fällen blieb es beim Versuch.

Einzig mit  einer erschlichener  Kreditkarte gelang  es ihr eine  Bank um  3.000 Euro zu
erleichtern.  Diesen  Betrag  muss die  Britin wieder  an  das  Geldinstitut zurückzahlen.
Nun stellt  sich die Frage ob  2 Jahre Haft für einen tatsächlich eingetretenen Schaden
in der Höhe von 3.000 Euro gerechtfertigt sind oder nicht?

Wie wäre ein Betrug an der Demokratie zu bestrafen?

Oder andersrum gefragt, wenn eine Betrügerin die einen Schaden von 3.000 Euro ver-
ursachte mit  2 Jahren Haft  bestraft wird,  wie wäre  dann ein  Betrug an der österreich-
schen Demokratie  zu bestrafen?  Nach logischem  Menschenverstand  weitaus höher
würden wir zumindest sagen.

Dass dem nicht so ist wurde am 30.06.2011 am LG Eisenstadt eindrucksvoll bewiesen.

Da erhielt der Ex-Bürgermeister Wilhelm Heissenberger (ÖVP) für seinen  Wahlbetrug
läppische  6 Monate  bedingt.  Der Mann  hatte ein  Grundwert einer  Demokratie,  das
freie und geheime Wahlrecht mit den Füssen getreten, indem er Wahlkarten fälschte.

Ein kleines Rechenbeispiel

Nehmen wir  also die  verursachte Schadenssumme  der britischen Betrügerin  in der
Relation zur  ausgefassten Haftstrafe.  Diese stellen  wir der bedingten Haftstrafe von
6 Monaten gegenüber, zu welcher Heissenberger verurteilt wurde. Wenn 3.000 Euro
24 Monate Haft bedeuten, ist ein Monat 125 Euro wert.

Multipliziert man  nun die  6 Monate bedingte Haft  mit  der Zahl 125,  erhält man die

Summe 750. Das heisst im Klartext,  dass das demokratische Grundrecht  der freien
und geheimen  Wahlen vom  LG Eisenstadt mit  lächerlichen 750 Euro taxiert wurde.

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2011-07-08
 

Abschiebung erst nach Kindesmord?


Serbischer Gewaltäter erschlägt Dreijährigen

Wie bereits aus den Medien allgemein bekannt ist, erschlug ein 25-jähriger serbischer Ge-
walttäter, in Vorarlberg ein dreijähriges Kleinkind. Sowohl die Mutter, als auch der in Früh-
pension befindliche ausländische Kriminelle sind im Ländle amtsbekannt.
Interessant ist eine heutige Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregier-
ung.  Darin  äußerten der  Bregenzer  Bezirkshauptmann  Elmar Zech und der  Leiter der
Jugendwohlfahrt  im Amt der  Landesregierung,  Werner Grabher, ihre tiefe Betroffenheit
zum Tod des 3-jährigen Cains.

Mitverschulden wird bestritten

Gleichzeitig  wird  jedoch  jegliches Mitverschulden,  durch  eventuelle  Versäumnisse  der
Jugendwohlfahrt vom Tisch gefegt,  obwohl diese bereits seit  2005 mit der  betroffenen
Familie im amtlichen  Kontakt steht.  Da die  damalige Maßnahme nur  zur Unterstützung
der damals noch sehr jungen Mutter mit ihrem Kind diente, sah man  offenbar keine be-
sondere Veranlassung, ein Auge zwecks Kindeswohl auf die Kindesmutter zu werfen.
Es klingelten bei der Jugendwohlfahrt auch keine Alarmglocken, als diese am  7. Juli 2010
einen Polizeibericht,  wegen nicht ausreichender  Beaufsichtigung der  Kinder im Haushalt
erhielt. Ein Nachbar hatte beobachtet, dass das ältere der beiden Kinder vom Balkon aus
auf das Dach ihres Wohnhauses gestiegen war.
Die  Mutter hatte zu  diesem  Zeitpunkt die Aufsicht  über ihre Kinder  dem Beschuldigten
übertragen. Es erfolgten keine weiteren Interventionen der Jugendwohlfahrt, da die Mutter
über diesen Vorfall bereits informiert worden war.
Aber es kommt noch dicker und wir zitieren nun einen Original-Textausschnitt der eingangs
erwähnten Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.

Originaltext

Am  27. August 2010 wandte sich eine  Person aus dem privaten Umfeld der  Mutter an die
Jugendwohlfahrt.  Dabei  ging  es um  finanzielle Angelegenheiten der Mutter. Bei  dieser Ge-
legenheit  teilte  diese Person mit,  sie mache sich  große Sorgen,  weil die  Mutter mit einem
Mann (dem nunmehrigen Beschuldigten) zusammen sei, der der Drogenszene zuzurechnen
sei.
Im Zusammenhang mit seinen Drogenkontakten habe er schon gegenüber anderen Perso-
nen massive  Drohungen  geäußert.  Vier Tage später  informierte  die Jugendwohlfahrt  die
Kriminalpolizei über die mitgeteilten Sachverhalte. Im Dezember 2010 kam es zu einem neu-
erlichen telefonischen Kontakt zwischen der Jugendwohlfahrt und der Meldungslegerin vom
27. August 2010.

Blauäugig oder unfähig?

Man war noch bemüht hinzuzufügen,  dass kein Hinweis auf eine  Gefährdung der  Mutter
oder der Kinder bestand.  Da stellt sich für uns  die berechtigte Frage,  wie blauäugig oder
unfähig die Jugendwohlfahrt in Bregenz wohl ist?
Auch finden wir es im  höchsten Maße erstaunlich,  wenn nun Grabher und Zech darauf hin-
weisen, dass bei keiner der Kontaktaufnahmen an die Jugendwohlfahrtsbehörde ein Hinweis
auf eine Misshandlung  der Mutter oder der Kinder gegeben wurde.  Offenbar gilt bei  diesen
beiden Herren erst ein totes Kind als Hinweis.

Grüne versuchen politischen Profit daraus zu schlagen

Besonders erstaunlich ist auch der Beitrag auf der Webseite des Grünen Johannes Rauch,
seines Zeichens Klubobmann und Abgeordneter der Grünen im Vorarlberger Landtag.
Screen: rauch.twoday.net
Nicht das Fremdenrecht ist brutal und zynisch, denn wenn es nach diesem ginge, wäre
dieses kriminelle  Subjekt bereits  abgeschoben und das Kind würde noch leben.  Brutal
und zynisch ist die Ideologie der Grün(innen),  die sich für unkontrollierte und  zügellose
Zuwanderung stark machen.

Offene Grenzen für Alle

Unter dem Grünen-Motto „Offene Grenzen für Alle“ reist massenhaft kriminelles Gesindel
nach Österreich ein. Und kommt es dann zu rechtmäßigen Abschiebungen von dubiosen
Personen, sind es die Grünen die sofort dagegen protestieren.
Wir können uns das  Bild ganz gut vor  Augen malen wie  die Grünen  protestiert hätten,
wenn dieser  serbische  Kriminelle in  Schubhaft verfrachtet  worden wäre,  bevor er den
3- jährigen Cain brutal erschlagen hat. Da hätten sich sicher wieder einige Gutmenschen
gefunden,  die dieses  kriminelle Subjekt  freigepresst  hätten,  da dieser ja  vermutlich in
seiner Heimat behördlich verfolgt wird.

Politisches Asyl für mutmaßliche Vergewaltiger gefordert

Ob es den  Tatsachen entspricht oder nicht,  werden zum Beispiel Roman Polanski und
Julian Assagne der  Vergewaltigung  beschuldigt.  Ihre Schuld zu klären steht jenen Ge-
richten zu, in deren Länder sie diese Tat begangen haben sollen.
Offenbar haben die  Grünen nicht einmal  Respekt vor der  Gerichtsbarkeit  der USA und
Schweden, denn sie forderten politisches Asyl für diese beiden Herren.  Auch das ist bru-
tal und zynisch. Also werter Herr Rauch, versuchen sie  nicht den „Schwarzen Peter“ für
die  erstaunliche  und  realitätsfremde  Einwanderungsideologie  der  Grünen,  jemanden
anderen zuzuspielen.

Es ist an der Zeit

Es  ist  höchste  Zeit das bestehende  Fremdenrecht  in Österreich  zu  vollziehen  und  sich
nicht  vom Gejaule von sogenannten Gutmenschen,  die meist einen asozialen Hintergrund
aufweisen,  daran hindern zu lassen. Ausländer  die über keine  gültigen Aufenthaltstitel ver-
fügen  oder  sich kriminelle  Straftaten zu Schulden kommen lassen,  sind  unverzüglich aus
Österreich auszuweisen. Und weigern sich diese auszureisen, dann ist eine Abschiebung mit
der vollen Härte des Gesetzes durchzuführen.
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2011-01-10
 

Multikulti bei McDonald’s


Raubüberfall bei McDonald’s

Irgendwie muß die  Verlautbarung vom Ende  der Ferienaktion,  der multikulturellen Fast-
food-Kette McDonald’s, „Schluss mit fad“ bei einigen ausländischen Mitbürgern ungehört
verhallt sein.

Die Filale in  Langenrohr (Bezirk Tulln)  erhielt  in der  Nacht  zum  Samstag,  Besuch von
einem Ausländerquartett.  Vornehm  oder  zeitgemäß ausgedrückt,  von  vier  Bürgern mit

Migrationshintergrund.  Allerdings  hatten  diese  nicht  vor  ihren  Cholesterinspiegel  mit
einigen fetten Burgern zu erhöhen, sondern erhöhten vielmehr den Adrenalinspiegel der
dortigen Angestellten, indem sie den Laden überfielen.

Mit vorgehaltener  Schusswaffe zwangen die Täter eine Angestellte  den Tresor zu öffnen,
um sich an der Tageslosung zu bedienen. Bevor sie mit rund 12.000,- Euro Bargeld flüch-
teten, fesselten sie die Angestellten mit Kabelbinder.

Nachdem aber Raubüberfälle von ausländischen Banden,  seit der Öffnung der Ostgren-

zen unter die Tagesordnung fallen, kann der obige Gewaltakt schon fast als Integrations-
willigkeit  gewertet werden.  Nicht  so integrationswillig  zeigten  sich  einige  Türken,  am
selben Tag in einer McDonald’s-Filiale in Hohenems (Vorarlberg).

Ehrenrettung bei McDonald’s

Zwei junge Damen (16) aus einem Türken-Clan, welche die Nase vom islamischen Ehr-
enkodex voll hatten,  suchten die Bekannschaft von ungläubigen Österreichern.  Zufällig
wurden  die beiden  Abtrünnigen  von einem Cousin im besagten  Fastfood-Lokal,  noch
dazu in Begleitung österreichischer Burschen entdeckt.

Zur Rettung  der Familienehre  stürmten die beiden Väter der Mädchen,  samt Familienan-

hang die  McDonald’s-Filiale und  wollten die  beiden  verirrten Schäfchen  mit Gewalt aus
dem Lokal zerren. Ein türkischer Vater zog dabei seine Tochter an den Haaren über einen
Tisch und schlug auf sie ein.

In Folge versuchten die Begleiter der  Mädchen, diesen zur Hilfe zu kommen.  Die Situtation
eskalierte und das Lokal wurde in ein  Schlachtfeld verwandelt.  20 (!)  Polizisten waren not-

wendig, die ausser Kontrolle geratenen moslemischen Mitbürger unter Kontrolle zu bringen.

Beide Mädchen, sowie ihre zwei männlichen  Begleiter mussten ihre Verletzungen im Spital
behandeln lassen. Die in die Schlägerei involvierten Personen wurden angezeigt. Die Mäd-

chen befinden  sich zur  Zeit in der  Obhut der Behörden.  Als  Schutzmaßnahme  wurde  die
Jugendwohlfahrt eingeschaltet.

Welche  Zukunft wird die beiden Mädchen wohl erwarten?  Wenn sie  Glück  haben  werden

sie die nächsten zwei Jahre, bis zum 18. Lebensjahr, in einer betreuten Wohngemeinschaft
verbringen und sich von ihren Familien-Clans absetzen können.

Wenn nicht, wird ihnen eine Zwangsheirat ins Haus stehen. Und wenn sie diese verweigern
ist es nicht auszuschliessen,  dass ein durchgeknallter Familienangehöriger einen  „Ehren-
mord“ durchführen wird.

One Way-Ticket in die Heimat

Wir sind der Meinung,  dass man  integrationsunwilligen  Personen die  Gelegenheit dazu
geben sollte  ihre steinzeitlichen Rituale auszuleben,  allerdings in  ihrem Heimatland. Wir
betrachten es daher als nicht realitätsfremd und auch nicht als ausländerfeindlich,  diesen
Steinzeit-Fundis ein One Way-Ticket in ihre Heimat zu sponsern.

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2011-01-09
 

AMS verweigert Pflegeausbildung für Mann


Pflegenotstand in Österreich

Bedenkt man dass der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Gesundheits- und
Sozialberufe, Johann Hable, noch vor wenigen Tagen vor einen zu erwartenden Pflegenot-
stand warnte und in dieser Berufssparte massiver Personalmangel herrscht, kann man über
den Vorarlberger AMS-Landesgeschäftsführer Anton Strini nur ungläubig den Kopf schütteln.

Ausbildung nur für Frauen

Der 43-jährige arbeitslose Lagerist Michael K. wollte sich zum Pflegehelfer umschulen las-
sen und erhielt vom prompt eine Absage. Die erstaunliche Begründung war,  nur arbeitslose
Frauen werden vom Arbeitsmarktservice für die Pflege in Altenheimen ausgebildet, Männer
nicht.

Irgendwie scheint man beim AMS im  Ländle noch nicht mitbekommen zu haben,  dass es ein

Gesetz gibt welches vorschreibt, dass Jobs und Ausbildungen nicht vom Geschlecht abhängig
gemacht werden dürfen.

Selbsherrlicher Landesgeschäftsführer

Strini gegenüber orf.at: „Dass Frauen über 45 Jahre dennoch in den Genuss der Ausbildung
kommen, habe etwas  mit ihren sonst schlechteren  Chancen zu tun.  Das AMS versuche Be-
nachteiligungen am Arbeitsmarkt auszugleichen und Frauen „positiv“ zu diskriminieren.“

(Fotoquelle: http://123people.at)

Hat Anton Strini eine private Auslegung bestehender Gesetze?

Selbst der Vorarlberger Landeshauptmann Herbert Sausgruber setzte sich erst heute für die
Einführung des Lehrberufes  „Pflege und Soziales“ ein, um dem Personalmangel in den Vor-
arlberger Pflegeheimen entgegen zu wirken.

Personalmangel und trotzdem 135 arbeitslose Pflegehelferinnen

Unter diesem Gesichtspunkt  erscheint es auch  erstaunlich dass man seitens des  AMS ver-
lauten lässt, dass in Vorarlberg zur Zeit 135 Pflegehelferinnen arbeitslos sind. Dass bestätigt
uns wiederum in der Annahme, dass das AMS vorwiegend zur Verwaltung von Arbeitslosen
dient, als ihrer wirklichen Aufgabe nachzukommen und Stellen zu vermitteln.

Ist Anton Strini rücktrittsreif?

Zurück zum Vorarlberger AMS-Landesgeschäftsführer Anton Strini. Mit welcher Selbstherrlich-
keit nimmt sich dieser Mann heraus, ein bestehendes Gesetz zu missachten und die Möglich-
keit für Ausbildungen nach eigenem Gutdünken zu vergeben.

Vielleicht wäre es für die Vorarlberger Arbeitslosen besser, wenn Strini von seinem Posten
zurücktritt. Es bliebe ihm ja noch immer die Möglichkeit sich arbeitslos zu melden und sich

einer eventuell privaten Gesetzesauslegung des neuen Leiters auszuliefern.

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2010-08-13
 

Die erstaunliche Mathematik der Grünen


Lernfähig

Eines haben die Grünen von den anderen Parteien sehr schnell gelernt.  Eine Niederlage als
Sieg zu sehen. Denn anders ist es nicht zu erklären, dass der Grüne Bundesgeschäftsführer
Stefan Wallner, mit den Ergebnissen der drei Gemeinderatswahlen sehr zufrieden ist und
die Fortsetzung eines Aufschwungs sieht.

Die nüchternen Ergebnisse

Kommen wir zu den nüchternen Daten. Vorarlberg war das einzige Bundesland in dem die
Grünen einen geringen Zuwachs von 0,79 Prozentpunkte erreichen konnten. Im heiligen
Land Tirol stagnierte der Wahlerfolg.
Während man in Imst und Landeck den Einzug in den Gemeinderat feiert, sind die Grünen in
Lienz und Matrei in Osttirol aus dem Gemeinderat gewählt worden. Eine unentschiedene
Partie sozusagen.

In Niederösterreich gab es Verluste für die Grünen, vor allem in den Gemeinden der Ostgrenz
-Regionen, wie wir bereits gestern berichtet haben. Leider war Niederösterreich das einzige
Bundesland, welches auf ihrer Webseite ein Diagramm des Wahlergebnisses erstellte.


Mathematikstunde geschwänzt?

Wenn nun Herr Stefan Wallner in der Schule in Mathematik gut aufgepasst hat und die Wahl-
ergebnisse summiert, wird er feststellen dass unterm Strich ein Verlust rauskommt. Wo er also
eine Fortsetzung des Aufschwungs für die Grünen sieht, ist wohl sein Geheimnis.

Sieger sehen anders aus

Es sei denn, er misst sich mit dem absoluten Wahlverlierer SPÖ. So gesehen ist das Ergebnis
noch immer positiv. Allerdings sehen Sieger anders aus. Sollte er nicht wissen wie, möge er
doch einen Blick auf die Ergebnisse der ÖVP und FPÖ werfen.
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2010-03-15
  

Der Beamte und die Schadenfreude


Arbeitslosengeld gestrichen

In Vorarlberg hat das Arbeitsmarktservice (AMS) im vorigen Jahr, fast 3.500 Personen
das Arbeitslosengeld zeitweise gesperrt. Diese Sperren erfolgten auf Grund von Arbeits-
unwilligkeit und haben gegenüber dem Jahr 2008 um ein Viertel zugenommen.

Erstaunlich ist auch, dass von dieser Sperre kaum ältere Personen betroffen waren, sondern
der Löwenanteil bei den unter 25-Jährigen zu finden war. Bis zu sechs Wochen Arbeits-
losengeldsperre gab es für Personen, die zumutbare Arbeitsstellen oder Schulungen nicht
angetreten hatten.

Allerdings fragen wir uns warum nur für sechs Wochen? Eine Person die nicht arbeiten will
und dies auch noch öffentlich demonstriert, hat keinerlei Anspruch auf eine Unterstützung.

Sozialschmarotzer sind Wirtschaftsschädlinge

Diese Leute sind Sozialschmarotzer und schädigen die Wirtschaft. Wir haben schon einige
Male darüber berichtet, dass einerseits eine Arbeitslosigkeit besteht, während anderseits
offene Stellen nicht besetzt werden können, weil es Berufsarbeitlosen an Arbeitswillen
mangelt.

Aus der Not eine Tugend gemacht

Ein derart massives Personalproblem dürfte auch der Inhaber eines Viersternehotels im
benachbarten Bundesland gehabt haben. Trotz Hauptsaison und überdurchschnittlicher
Bezahlung, konnte ein Ötztaler Hotelier nicht genügend Personal für sein Hotel finden.

Um seinen dringenden Personalbedarf zu decken, stelle er zwölf Ausländer (vorwiegend
aus Ungarn) ein. Er meldete die Leute auch beim Finanzamt und bei der Krankenkasse,
wodurch dem österreichischen Staat kein Schaden erwuchs.

Keine Arbeitsbewilligung aber Arbeitswillen

Allerdings hätten diese Leute Arbeitsbewilligungen benötigt, die jedoch wegen Kontingent-
erschöpfung nicht ausgestellt wurden. Die Kontrollgruppe gegen illegale Arbeit (KIAB)
entdeckte im Zuge einer Kontrolle diesen Missstand und zeigte den Hotelbesitzer an.

Unnötiger geistiger Erguss eines Beamten

Das der Sachbearbeiter Franz Füchsl von der Steuerkoordination Region West nicht unbe-
dingt zur geistigen Elite unseres Landes gehören dürfte, beweist sein Statement welches
wir aus der Bezugsquelle  „tirol.orf“ zitieren:

Zitat eines Beamten, der seinen Gehalt ausschliesslich aus Steuergeld bezieht:
„Dem Hotelbetreiber drohen jetzt empfindliche Strafen nach dem Ausländerbeschäftigungs-

gesetz. Zudem dürfte er den Rest der Saison mit einem akuten Personalengpass zu kämpfen
haben.“

Schadenfreude ist kaum zu verbergen

Aus dieser Aussage kann man direkt die Schadenfreude entnehmen, dass der Unternehmer
nun Personalprobleme haben wird. Klar wird er die haben, weil es ja genug sozialschmarot-
zende Arbeitsunwillige gibt, welche auch aus dem Geld des Hoteliers erhalten werden.

Nochmals zurück zum Beamten Füchsl, der vermutlich im Staatsdienst tätig ist weil seine
Dienste in der Privatwirtschaft offensichtlich nicht so gefragt waren. Wenn er seinen Job

erledigt und Leute zur Anzeige bringt die gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen
ist das eine Sache.

Füchsl sollte lieber einmal nachdenken

Jedoch derart geistige Ergüsse von sich zu geben, steht diesem Mann nicht zu. Was glaubt
er, von wem er seinen Gehalt weiter beziehen wird, wenn es keine Privatunternehmer mehr
gibt. Sogar die illegal Beschäftigen aus dem Hotel haben seinen Gehalt mitfinanziert, weil
sie beim Finanzamt angemeldet waren und daher Steuern bezahlten.
 

In Deutschland kippt bereits die Stimmung

Im benachbarten Deutschland erkennen schon Politiker den Ernst der Situation bezüglich
der Sozialschmarotzer. Es wird dort vermutlich eine Frage der Zeit sein, bis etwas dagegen
unternommen wird, wobei der erste Schritt  bereits vom Bundesgerichtshof gesetzt wurde.

Da Österreich sich in vielen Fällen am westlichen Nachbarn orientiert hoffen wir, dass
auch bei uns die Politiker aufwachen und endlich ihre Stimmviehangst ablegen und eben-
falls zu dieser Erkenntnis kommen.

*****

2010-02-13
  

Sind Frauen die besseren Stalker?


Hochschaubahn der Gefühle

Jede Epoche hat ihre Delikte. Unter dieses Motto könnte der nachfolgende Fall, einer
unerwiderten Liebe fallen. Eine junge Dame in Vorarlberg hatte sich unsterblich in
ihren Versicherungsberater verliebt.

Wer kennt sie nicht, diese Hochschaubahn der Gefühle? Wurden früher glühende Liebes-
briefe an die/den Angebete(n) geschrieben, steht heute den Liebeswerber(innen) die
moderne Technik zur Verfügung.

Männer eher konservativ

Während Männer eher noch konservativ veranlagt sind und auch heute noch oft die Brief-
form wählen oder besonders Hartnäckige vor der Haustüre der Angebeteten warten, haben
Frauen für sich das Handy entdeckt.

Bis zur Selbstvernichtung

Auch gibt es noch einen Unterschied zwischen Männlein und Weiblein. Männer handeln
eher rational und geben normaler Weise auf, wenn ihre Liebesrufe nicht erhört werden.
Frauen hingegen sind meist emotional veranlagt und treiben ihr Liebeswerben oft bis
zur Selbstvernichtung.

SMS-Terror

In diesem Fall schickte die 22-jährige Nicole S. ihrem Angebeteten hunderte SMS.
Auch eindeutige Sexangebote sollen in diesen elektronischen Liebesbriefen enthalten
gewesen sein.

Da sich die junge Frau nicht abwimmeln ließ und dem Versicherungsberater der monate-
lange SMS-Terror zuviel wurde, zeigte er die junge Frau an.

Gleichberechtigtes Urteil

Diese musste sich am vergangenen Donnerstag vor dem LG Feldkirch verantworten. Sie
sei keine Stalkerin sondern nur einfach verliebt gewesen, war die Verantwortung der
22-jährigen Nicole S.

Der Richter Peter Mück sah das anders und verurteilte die Frau wegen beharrlicher
Verfolgung zu 2.000,- Euro Strafe und zum Ersatz der Prozeßkosten. Mit diesem Urteil
hat der Richter hoffentlich die  Forderungen von feministischen Frauengruppen erfüllen

können, die ja immer nach Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern rufen.

Dem gestalkten Versicherungsberater wurde ein „Schmerzensgeld“ von 30,- Euro zu-

gesprochen. Mit dieser enormen Summe an Wiedergutmachung sollte der Mann seine
Handynummer wechseln und darauf hoffen, dass ihn die junge Dame so nicht mehr
„terrorisieren“ kann.

*****

2009-12-19
  

Integrationsunwillige Türkin???


Weisheiten aus dem Kurier

„Zuwanderung: Eine Studie zeigt, dass sich Migranten in Österreich meist gut integrieren.
Ausnahme sind die Türken“.
Diese Weisheit stammt nicht von uns, sondern war im Samstag-
Kurier auf Seite 3 zu lesen.

Das ist auch jener Standardsatz, der von H.C. Strache bei jeder Wahlveranstaltung gebets-
artig heruntergeleiert wird. Wir haben da eine Geschichte, wo der Integrationswille einer
Türkin amtswegig behindert wird.

Lieber bei der Schweiz

In Vorarlberg, dass ist jenes österreichisches Bundesland das lieber bei der Schweiz
wäre, wird einer 30-jährigen Frau mit türkischen Migrationshintergrund die österreich-
ische Staatsbürgerschaft mit einem wirklich erstaunlichen Grund verweigert.

Wer ist die Türkin?

Hilal Iscakars, 1979 in Feldkirch (Österreich) geboren, Absolventin des BORG Innsbruck
und studierte Psychologin, zur Zeit Geschäftsführerin des Vereins Offene Jugendarbeit
Hohenems. Mehr Integrationswillen kann wohl nicht aufgeboten werden.

Diese Frau hat nun um die österreichische Staatsbürgerschaft eingereicht und diese wurde
ihr vorerst verweigert (Quelle:www.vol.at). Was hat Hilal Iscakars wohl angestellt, dass das

Amt so reagierte. Hat sie eine Bank ausgeraubt oder gehört sie einer Einbrecherbande an?

Kein Kopftuch

Nein, sie trägt nicht einmal das von Strache viel gehasste Kopftuch, geschweige eine Burka.
Ihre Verbrechen bestanden daraus, dass sie vier Mal falsch parkte und sechs Mal zu schnell
gefahren war, wobei die Polizeistrafen zwischen 50,- und 90,- Euro von ihr bezahlt wurden.

Das was sich hier wie ein schlechter Witz anhört, ist leider traurige Realität. Vermutlich
basiert die im Kurier angegebene Studie auf solchen Tatsachen. Es gibt ein Sprichwort das
besagt, dass der frömmste nicht in Frieden leben kann, wenn es dem bösen Nachbarn nicht
gefällt.

Integrationsablehnende Beamte

Das ist ein, vermutlich von etlichen unbekannten Fällen, bekannt gewordener Fall, wie amt-
liche Bürokraten in der Realität mit dem Integrationswillen von Türken umgehen. Wo kämen
wir denn hin, wenn sich eine jede hier geborene Türkin integriert, indem sie auch noch ein
Hochschulstudium abschliesst, werden sich jene Beamte mit Hauptschulabschluss in Hohen
-ems gedacht haben.

Fussballer wäre einfacher

Da wäre es doch auf jeden Fall besser gewesen, wenn Frau Hilal Iscakars als Mann erst ein-
ige Monate in Österreich aufhältig wäre, kein Wort Deutsch kann, aber dafür ein Fussballer
wäre.

Vielleicht sollte man auch bei der nächsten Studie die ablehnende Haltung von etlichen staat-
lichen Bürokraten gegenüber integrationswilligen Türken mit einbeziehen, um ein korrektes
Bild zu erhalten.

Stauni

  
2009-10-25
  

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