Sichtweise der LPD Vorarlberg zum Thema privater Waffenbesitz
Kriminelle werden höchst erfreut sein

Bei der Landespolizeidirektion Vorarlberg ist man also der eindeutigen Meinung, dass die Sicherheit durch privaten Waffenbesitz in Haushalten nicht erhöht wird. Wie man zu einer derart absurde Meinung kommen kann ist uns schleierhaft. Aber möglicherweise legt man bei der LPD Vorarlberg mehr Wert darauf, die Anzahl von wehrlosen Opfern in der Kriminalstatistik zu erhöhen, als dass eine Person sein Leben, Gesundheit oder Eigentum – notfalls auch mit Waffengewalt – verteidigt.
Erstaunlich ist auch der im Text (obiger Screenshot) verfasste Satz: „Wenn Privatpersonen waffenrechtliche Dokumente bei den Bezirkshauptmannschaften beantragen, müssen diese strenge Kriterien erfüllen und mit umfangreichen Überprüfungen rechnen.“ Dies klingt fast wie eine Drohung, um Personen von der Beantragung einer waffenrechtlichen Urkunde abzuhalten.
Der völlig absurden Aussage der LPD Vorarlberg bzgl. des privaten Waffenbesitzes in Haushalten, kann durchaus folgender Vergleich entgegen gehalten werden: Der private Besitz von Feuerlöschern in Haushalten erhöht die Sicherheit nicht. Ist also eine Person von einem Brand betroffen, sollte sich diese ruhig verhalten, alles beobachten und die Feuerwehr rufen.
*****
2017-01-05
Galgenhumor bei der ÖVP?
Vorarlberg hat gewählt

Liest man sich obige Presseaussendung (Textausschnitt) des designierten ÖVP-Bundes- parteiobmannes und Vizekanzler Dr. Reinhold durch, könnte man zur Annahme kommen, dass der Mann an Realitätsverlust leidet. Ein Minus von 9 Prozent und den Verlust der absoluten Mehrheit als respektables Ergebnis zu bezeichnen, kann wohl nur als Galgen- humor gewertet werden. ***** 2014-09-21
SOS-Pollak übt sich in medialen Taschenspieler-Tricks
Alexander Pollak macht den Gebrüdern Grimm Konkurrenz
In ihrem heutigen Blog-Eintrag behauptet man bei SOS-Mitmensch, dass der VP- Landes- hauptmann Wallner für „Arbeiten-Dürfen“ bei längeren Asylverfahren sei. Bei der Gut- menschen-Organisation sieht man darin eine weitere Bewegung in der Asyl-Arbeitsdebatte. Zusätzlich wurde nachfolgender Auszug eines Schreibens (nachfolgender Screenshot) ver- öffentlicht.
Screen: sosmitmensch.at
Dazu erfolgte in einer heutigen Presseaussendung von Alexander Pollak folgender Kommen-
tar: „Landeshauptmann Wallner bringt zum Ausdruck, was sich viele denken: Das länger-
fristige Nicht-Arbeiten-Dürfen von Asylsuchenden schafft Probleme und treibt die Betroffenen
in dauerhafte Armut. Es braucht daher eine Arbeitsmarktlösung für jene Asylwerber(innen),
die länger auf den Ausgang ihres Verfahrens warten müssen.“
Uns kam das Ganze „spanisch“ vor, denn warum wurden nur zwei Zeilen aus einem zwei-
seitigen Brief veröffentlicht. War da gar der Wunsch der Vater des Gedankens? Wie recht
wir hatten wurde knappe 7 Stunden nach dem Erscheinen der SOS-Mitmensch- Aussendung
unter Beweis gestellt. Denn da kam das schriftliche Dementi aus dem Büro des Landes-
hauptmanns Markus Wallner.
Wallner hielt fest, dass es keine automatische Arbeitserlaubnis für Asylsuchende geben
werde. Ferner zeigte er sich über die Schlüsse, welche der Sprecher von SOS Mitmensch,
Alexander Pollak, aus einem im Mai des letzten Jahres erfolgten Briefwechsel gezogen hat,
befremdet.
In diesem Brief hatte der Landeshauptmann ausführlich und differenziert zur Frage über
den Zugang zu Lehre und Arbeitsmarkt für jugendliche Asylsuchende Stellung genommen.
„Der jetzt von SOS Mitmensch veröffentlichte isolierte Satz aus meinem Schreiben ist aus
dem Kontext gerissen und gibt inhaltlich nicht das wieder, was wir zum Ausdruck gebracht
haben“, hält Wallner ausdrücklich fest.
Ob das politisch korrekt ist, wenn der selbsternannte Sprachpolizist in einer jetzt aktuellen
Debatte, zwei Zeilen aus einem Brief aus dem Vorjahr verwendet? A. Pollak legt doch auf
politische Korrektheit so großen Wert. Er selber versucht aber mit dem Trick „Verwend-
ung eines alten Briefes, noch dazu aus dem Kontext gerissen“ seinen Leser(innen) einen
Umstand Glauben zu machen, welcher nicht den Tatsachen entspricht.
Denn die Wahrheit ist wie folgt: „Die gesetzlichen Bestimmungen über den Zugang zum
Arbeitsmarkt für Asylsuchende sind sehr restriktiv. Aus meiner Sicht besteht derzeit kein
Änderungsbedarf“, stellt der Landeshauptmann mit Nachdruck klar.
***** 2013-01-24
Ordensinflation in Oberösterreich
Proporz-Verleihungen entwerten Auszeichnungen
Über Sinn und Unsinn von Ordensverleihungen haben wir seinerzeit im Beitrag „Orgie der
Orden“ berichtet. War der damalige Beitrag von sarkastischer Natur, wollen wir uns heute
mit diesem Ritual ernsthaft auseinandersetzen. Grund dafür ist die Verleihung des „Großen
Ehrenzeichens des Landes Oberösterreich“ am vergangenen Dienstag durch den Landes-
hauptmann Dr. Josef Pühringer.
In den Genuss dieser Auszeichnung kamen folgende Personen. Der Landeshauptmann von
Südtirol Dr. Luis Durnwalder, der Landeshauptmann von Wien Dr. Michael Häupl, der
Landeshauptmann von Niederösterreich Dr. Erwin Pröll und der Landeshauptmann von
Vorarlberg Dr. Herbert Sausgruber.
Abgesehen von der Frage was die obig genannten Personen außergewöhnliches für das
Bundesland Oberösterreich getan haben, fehlt uns und auch großteils in der Bevölkerung
jegliches Verständnis für Pühringers Proporz-Verleihungen. Es ist nämlich nicht nachvoll-
ziehbar, warum fürstlich bezahlte Landeshauptmänner für das Erledigen ihres Jobs
während ihrer Amtszeit, ein Ehrenzeichen bekommen.
Wenn Dr. J. Pühringer als Verleihungsgrund, das Fördern von Beziehungen zwischen den
Bundesländern angibt, fragen wir uns ob dies nicht zum selbstverständlichen Aufgabenge-
biet der geehrten Politiker gehört? Wir denken schon, dass dies deren Job ist.
Keine Mutter bekommt ein Ehrenzeichen für das Großziehen von Kindern. Kein Maurer
erhält einen Orden, wenn er ein Haus gebaut hat. Keine Krankenschwester wird für ihre
aufopfernde Tätigkeit in der Krankenpflege ausgezeichnet. Kurz gesagt, jeder arbeitende
Mensch findet es selbstverständlich seine Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen ohne dafür
einen Orden an die Brust geheftet zu bekommen.
Ehrenzeichen sollten eigentlich nur auf Grund außergewöhnlicher Leistungen verliehen
werden. Beispielsweise für die Rettung eines Menschenlebens oder Verhinderung einer
Katastrophe, sofern dies durch Personen geschieht, die nicht damit professionell be-
schäftigt sind. Das heißt, dass Orden eigentlich nur an jene Personen vergeben werden
sollten, deren ehrbare Leistung in Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder als
Privatperson geschieht.
Es erhält ja auch kein Arzt, der ein Menschleben rettete oder ein Feuerwehrmann, der
einen Brand löschte einen Orden. Das ist deren Job und daher ist es nicht nachvollziehbar,
warum fürstlich bezahlte und privilegierte Landesfürsten ausgezeichnet werden, wenn sie
ihren Job erledigen. Zudem kommt es einer Entwertung der Auszeichnungen gleich, wenn
sich Landeshauptleute gegenseitig Ehrenzeichen wie Christbaumkugeln für Selbstverständ-
lichkeiten umhängen.
Wir fragen uns, was in den Köpfen dieser Leute überhaupt vorgeht, wenn sie sich für ihre
gut bezahlte Tätigkeit, deren ordnungsgemäße Erfüllung eigentlich eine Selbstverständlich-
keit sein sollte, einen Orden an die Brust heften lassen. Gauben diese tatsächlich, dass sie
diese Auszeichnung wirklich verdient haben?
***** 2012-05-26
Verbrechen zahlen sich aus
Keine Abschiebung für schwerkriminellen Türken
Auf Nostrifikation dürfte ein in Vorarlberg lebender Türke nicht mehr warten zu müssen. Denn
diese hat er bereits erhalten, falls schwer kriminelles Verhalten in Österreich als Qualifi-
kation zu werten wäre.
Die Qualifikationen des 29-jährigen Türken liegen in Diebstählen, Körperverletzungen, Wider-
stand gegen die Staatsgewalt, Urkundenunterdrückung, Bombendrohung um Geld zu erpressen,
Nach neun Verurteilungen und einer Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher,
langte es der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch und verhängte über den türkischen Serien-
Straftäter ein unbefristetes Aufenthaltsverbot. Begründet wurde dieses, dass der Mann gezeigt
habe, dass er nicht bereit ist, die geltenden Gesetze der Republik Österreich zu respektieren.
Entschädigung statt Abschiebung
Wer nun glaubt, dass es für den kriminellen Türken per „One Way Ticket“ in Richtung seinesHeimatlandes ging, der irrt gewaltig. Der türkische Serien-Straftäter darf in Österreich bleiben und bekam als Draufgabe eine Art Entschädigung in der Höhe von 2.620,- Euro für Prozesskosten. Der Betrag durfte natürlich vom Steuerzahler beglichen werden.
Der Türke, der es mit den österreichischen Gesetzen offensichtlich nicht so genau nahm,
beanspruchte allerdings schon den Rechtsstaat als es um seinen Kopf ging. Er wandte sich
an den Verfassungsgerichtshof, der den Abschiebebescheid der BH-Feldkirch aufhob und
dem Serien-Straftäter zusätzlich 2.620 Euro Entschädigung zusprach.

Das Höchstgericht kam nämlich zur Ansicht, dass man bei der Abschiebung mehr auf die
Krankheit des Mannes (Schizophrenie) eingehen hätte müssen. Wir ersparen uns die Ent-
scheidung des Verfassungsgerichtshofes zu kommentieren und überlassen es der geneigten
Leserschaft, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden.
*****
2012-01-28
Geförderte Wohnungen nur mehr mit Deutschkenntnissen
Kärnten verschärft Vergabe von Wohnungen an Ausländer
Ausländer, welche eine geförderte Wohnung mieten oder ins Eigentum übertragen
wollen, müssen in Kärnten in Hinkunft Deutschkenntnisse nachweisen. Das gilt sowohl für noch neu Zuwandernde als auch für bereits Eingewanderte. Diese neue
Bestimmung zum neuen Wohnbauförderungsgesetz, tritt ab 1.November 2011 in
Kraft.
Die Regelung sieht wie folgt aus: Zum einen handelt es sich um EWR-Bürger, zum
anderen um Drittstaatsangehörige. Bei Drittstaatsangehörigen wurde als weiteres Erfordernis festgelegt, dass sie sich seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen rechtmäßig in Österreich aufhalten und über einfache Deutschkenntnisse verfügen müssen.
Ausländer haben einfache Deutschkenntnisse (Erreichung des A2- Niveaus) vorzu- weisen. Mögliche Nachweise sind Kurszeugnisse nach Integrationsvereinbarungs- verordnung, anerkannte Sprachdiplome, mindestens fünfjähriger Besuch einer Pflichtschule in Österreich, wobei das Unterrichtsfach „Deutsch“ positiv abge- schlossen sein muss, Lehrabschlussprüfung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz etc.
Kärnten befindet sich diesbezüglich in einer Vorreiterfunktion. In Oberösterreich ist Ähnliches geplant und in Vorarlberg läuft ein Pilotprojekt. In Kärnten wird es
aber konkret als Gesetz verwirklicht. Deutschkenntnisse sind für eine erfolgreiche
Integration unerlässlich. Zudem erhöht das Beherrschen der deutschen Sprache die Chance auf ein gutes Zusammenleben in einer Wohnanlage.
*****
Der Wert des freien und geheimen Wahlrechts
2 Jahre Haft für 3.000 Euro – Betrug
Am LG Feldkirch (Vlbg.) wurde heute eine 46-jährige Britin zu einer 2-jährigen Haftstrafeverurteilt. Was hatte die Engländerin angestellt um eine derartige Strafe auszufassen?
Sie hatte versucht gefälschte Schecks in der Höhe von etwa 90.000 Euro zu Geld zu machen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch. Auch beim Fälschen von Kaufverträgen für PKWs war die Dame nicht erfolgreich. In beiden Fällen blieb es beim Versuch.
Einzig mit einer erschlichener Kreditkarte gelang es ihr eine Bank um 3.000 Euro zu
erleichtern. Diesen Betrag muss die Britin wieder an das Geldinstitut zurückzahlen.
Nun stellt sich die Frage ob 2 Jahre Haft für einen tatsächlich eingetretenen Schaden
in der Höhe von 3.000 Euro gerechtfertigt sind oder nicht?
Wie wäre ein Betrug an der Demokratie zu bestrafen?
Oder andersrum gefragt, wenn eine Betrügerin die einen Schaden von 3.000 Euro ver-ursachte mit 2 Jahren Haft bestraft wird, wie wäre dann ein Betrug an der österreich-
schen Demokratie zu bestrafen? Nach logischem Menschenverstand weitaus höher würden wir zumindest sagen.
Dass dem nicht so ist wurde am 30.06.2011 am LG Eisenstadt eindrucksvoll bewiesen.
Da erhielt der Ex-Bürgermeister Wilhelm Heissenberger (ÖVP) für seinen Wahlbetrug läppische 6 Monate bedingt. Der Mann hatte ein Grundwert einer Demokratie, das freie und geheime Wahlrecht mit den Füssen getreten, indem er Wahlkarten fälschte.Ein kleines Rechenbeispiel
Nehmen wir also die verursachte Schadenssumme der britischen Betrügerin in der
Relation zur ausgefassten Haftstrafe. Diese stellen wir der bedingten Haftstrafe von
6 Monaten gegenüber, zu welcher Heissenberger verurteilt wurde. Wenn 3.000 Euro
24 Monate Haft bedeuten, ist ein Monat 125 Euro wert.
Multipliziert man nun die 6 Monate bedingte Haft mit der Zahl 125, erhält man die
Summe 750. Das heisst im Klartext, dass das demokratische Grundrecht der freien und geheimen Wahlen vom LG Eisenstadt mit lächerlichen 750 Euro taxiert wurde.*****
2011-07-08Abschiebung erst nach Kindesmord?
Serbischer Gewaltäter erschlägt Dreijährigen
Wie bereits aus den Medien allgemein bekannt ist, erschlug ein 25-jähriger serbischer Ge-
walttäter, in Vorarlberg ein dreijähriges Kleinkind. Sowohl die Mutter, als auch der in Früh-
pension befindliche ausländische Kriminelle sind im Ländle amtsbekannt.
Interessant ist eine heutige Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregier-
ung. Darin äußerten der Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech und der Leiter der
Jugendwohlfahrt im Amt der Landesregierung, Werner Grabher, ihre tiefe Betroffenheit
zum Tod des 3-jährigen Cains.
Mitverschulden wird bestritten
Gleichzeitig wird jedoch jegliches Mitverschulden, durch eventuelle Versäumnisse der
Jugendwohlfahrt vom Tisch gefegt, obwohl diese bereits seit 2005 mit der betroffenen
Familie im amtlichen Kontakt steht. Da die damalige Maßnahme nur zur Unterstützung
der damals noch sehr jungen Mutter mit ihrem Kind diente, sah man offenbar keine be-
sondere Veranlassung, ein Auge zwecks Kindeswohl auf die Kindesmutter zu werfen.
Es klingelten bei der Jugendwohlfahrt auch keine Alarmglocken, als diese am 7. Juli 2010
einen Polizeibericht, wegen nicht ausreichender Beaufsichtigung der Kinder im Haushalt
erhielt. Ein Nachbar hatte beobachtet, dass das ältere der beiden Kinder vom Balkon aus
auf das Dach ihres Wohnhauses gestiegen war.
Die Mutter hatte zu diesem Zeitpunkt die Aufsicht über ihre Kinder dem Beschuldigten
übertragen. Es erfolgten keine weiteren Interventionen der Jugendwohlfahrt, da die Mutter
über diesen Vorfall bereits informiert worden war.
Aber es kommt noch dicker und wir zitieren nun einen Original-Textausschnitt der eingangs
erwähnten Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.
Originaltext
Am 27. August 2010 wandte sich eine Person aus dem privaten Umfeld der Mutter an die
Jugendwohlfahrt. Dabei ging es um finanzielle Angelegenheiten der Mutter. Bei dieser Ge-
legenheit teilte diese Person mit, sie mache sich große Sorgen, weil die Mutter mit einem
Mann (dem nunmehrigen Beschuldigten) zusammen sei, der der Drogenszene zuzurechnen
sei.
Im Zusammenhang mit seinen Drogenkontakten habe er schon gegenüber anderen Perso-
nen massive Drohungen geäußert. Vier Tage später informierte die Jugendwohlfahrt die
Kriminalpolizei über die mitgeteilten Sachverhalte. Im Dezember 2010 kam es zu einem neu-
erlichen telefonischen Kontakt zwischen der Jugendwohlfahrt und der Meldungslegerin vom
27. August 2010.
Blauäugig oder unfähig?
Man war noch bemüht hinzuzufügen, dass kein Hinweis auf eine Gefährdung der Mutter
oder der Kinder bestand. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, wie blauäugig oder
unfähig die Jugendwohlfahrt in Bregenz wohl ist?
Auch finden wir es im höchsten Maße erstaunlich, wenn nun Grabher und Zech darauf hin-
weisen, dass bei keiner der Kontaktaufnahmen an die Jugendwohlfahrtsbehörde ein Hinweis
auf eine Misshandlung der Mutter oder der Kinder gegeben wurde. Offenbar gilt bei diesen
beiden Herren erst ein totes Kind als Hinweis.
Grüne versuchen politischen Profit daraus zu schlagen
Besonders erstaunlich ist auch der Beitrag auf der Webseite des Grünen Johannes Rauch,
seines Zeichens Klubobmann und Abgeordneter der Grünen im Vorarlberger Landtag.
Screen: rauch.twoday.net
Nicht das Fremdenrecht ist brutal und zynisch, denn wenn es nach diesem ginge, wäre
dieses kriminelle Subjekt bereits abgeschoben und das Kind würde noch leben. Brutal
und zynisch ist die Ideologie der Grün(innen), die sich für unkontrollierte und zügellose
Zuwanderung stark machen.
Offene Grenzen für Alle
Unter dem Grünen-Motto „Offene Grenzen für Alle“ reist massenhaft kriminelles Gesindel
nach Österreich ein. Und kommt es dann zu rechtmäßigen Abschiebungen von dubiosen
Personen, sind es die Grünen die sofort dagegen protestieren.
Wir können uns das Bild ganz gut vor Augen malen wie die Grünen protestiert hätten,
wenn dieser serbische Kriminelle in Schubhaft verfrachtet worden wäre, bevor er den
3- jährigen Cain brutal erschlagen hat. Da hätten sich sicher wieder einige Gutmenschen
gefunden, die dieses kriminelle Subjekt freigepresst hätten, da dieser ja vermutlich in
seiner Heimat behördlich verfolgt wird.
Politisches Asyl für mutmaßliche Vergewaltiger gefordert
Ob es den Tatsachen entspricht oder nicht, werden zum Beispiel Roman Polanski und
Julian Assagne der Vergewaltigung beschuldigt. Ihre Schuld zu klären steht jenen Ge-
richten zu, in deren Länder sie diese Tat begangen haben sollen.
Offenbar haben die Grünen nicht einmal Respekt vor der Gerichtsbarkeit der USA und
Schweden, denn sie forderten politisches Asyl für diese beiden Herren. Auch das ist bru-
tal und zynisch. Also werter Herr Rauch, versuchen sie nicht den „Schwarzen Peter“ für
die erstaunliche und realitätsfremde Einwanderungsideologie der Grünen, jemanden
anderen zuzuspielen.
Es ist an der Zeit
Es ist höchste Zeit das bestehende Fremdenrecht in Österreich zu vollziehen und sich
nicht vom Gejaule von sogenannten Gutmenschen, die meist einen asozialen Hintergrund
aufweisen, daran hindern zu lassen. Ausländer die über keine gültigen Aufenthaltstitel ver-
fügen oder sich kriminelle Straftaten zu Schulden kommen lassen, sind unverzüglich aus
Österreich auszuweisen. Und weigern sich diese auszureisen, dann ist eine Abschiebung mit
der vollen Härte des Gesetzes durchzuführen.
*****
2011-01-10
Multikulti bei McDonald’s
Raubüberfall bei McDonald’s
Irgendwie muß die Verlautbarung vom Ende der Ferienaktion, der multikulturellen Fast-food-Kette McDonald’s, „Schluss mit fad“ bei einigen ausländischen Mitbürgern ungehört
verhallt sein.
Die Filale in Langenrohr (Bezirk Tulln) erhielt in der Nacht zum Samstag, Besuch von
einem Ausländerquartett. Vornehm oder zeitgemäß ausgedrückt, von vier Bürgern mit
einigen fetten Burgern zu erhöhen, sondern erhöhten vielmehr den Adrenalinspiegel der
dortigen Angestellten, indem sie den Laden überfielen.
Mit vorgehaltener Schusswaffe zwangen die Täter eine Angestellte den Tresor zu öffnen,
um sich an der Tageslosung zu bedienen. Bevor sie mit rund 12.000,- Euro Bargeld flüch-
teten, fesselten sie die Angestellten mit Kabelbinder.
Nachdem aber Raubüberfälle von ausländischen Banden, seit der Öffnung der Ostgren-
zen unter die Tagesordnung fallen, kann der obige Gewaltakt schon fast als Integrations- willigkeit gewertet werden. Nicht so integrationswillig zeigten sich einige Türken, am selben Tag in einer McDonald’s-Filiale in Hohenems (Vorarlberg).Ehrenrettung bei McDonald’s
Zwei junge Damen (16) aus einem Türken-Clan, welche die Nase vom islamischen Ehr-
enkodex voll hatten, suchten die Bekannschaft von ungläubigen Österreichern. Zufällig
wurden die beiden Abtrünnigen von einem Cousin im besagten Fastfood-Lokal, noch
dazu in Begleitung österreichischer Burschen entdeckt.
Zur Rettung der Familienehre stürmten die beiden Väter der Mädchen, samt Familienan-
hang die McDonald’s-Filiale und wollten die beiden verirrten Schäfchen mit Gewalt aus dem Lokal zerren. Ein türkischer Vater zog dabei seine Tochter an den Haaren über einen Tisch und schlug auf sie ein.In Folge versuchten die Begleiter der Mädchen, diesen zur Hilfe zu kommen. Die Situtation
eskalierte und das Lokal wurde in ein Schlachtfeld verwandelt. 20 (!) Polizisten waren not-
Beide Mädchen, sowie ihre zwei männlichen Begleiter mussten ihre Verletzungen im Spital
behandeln lassen. Die in die Schlägerei involvierten Personen wurden angezeigt. Die Mäd-
Welche Zukunft wird die beiden Mädchen wohl erwarten? Wenn sie Glück haben werden
sie die nächsten zwei Jahre, bis zum 18. Lebensjahr, in einer betreuten Wohngemeinschaftverbringen und sich von ihren Familien-Clans absetzen können.
Wenn nicht, wird ihnen eine Zwangsheirat ins Haus stehen. Und wenn sie diese verweigern
ist es nicht auszuschliessen, dass ein durchgeknallter Familienangehöriger einen „Ehren-
mord“ durchführen wird.
One Way-Ticket in die Heimat
Wir sind der Meinung, dass man integrationsunwilligen Personen die Gelegenheit dazugeben sollte ihre steinzeitlichen Rituale auszuleben, allerdings in ihrem Heimatland. Wir betrachten es daher als nicht realitätsfremd und auch nicht als ausländerfeindlich, diesen Steinzeit-Fundis ein One Way-Ticket in ihre Heimat zu sponsern.
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2011-01-09AMS verweigert Pflegeausbildung für Mann
Pflegenotstand in Österreich
Bedenkt man dass der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Gesundheits- undSozialberufe, Johann Hable, noch vor wenigen Tagen vor einen zu erwartenden Pflegenot- stand warnte und in dieser Berufssparte massiver Personalmangel herrscht, kann man über den Vorarlberger AMS-Landesgeschäftsführer Anton Strini nur ungläubig den Kopf schütteln.
Ausbildung nur für Frauen
Der 43-jährige arbeitslose Lagerist Michael K. wollte sich zum Pflegehelfer umschulen las-sen und erhielt vom prompt eine Absage. Die erstaunliche Begründung war, nur arbeitslose
Frauen werden vom Arbeitsmarktservice für die Pflege in Altenheimen ausgebildet, Männer
nicht.
Irgendwie scheint man beim AMS im Ländle noch nicht mitbekommen zu haben, dass es ein
Gesetz gibt welches vorschreibt, dass Jobs und Ausbildungen nicht vom Geschlecht abhängiggemacht werden dürfen.
Selbsherrlicher Landesgeschäftsführer
Strini gegenüber orf.at: „Dass Frauen über 45 Jahre dennoch in den Genuss der Ausbildungkommen, habe etwas mit ihren sonst schlechteren Chancen zu tun. Das AMS versuche Be- nachteiligungen am Arbeitsmarkt auszugleichen und Frauen „positiv“ zu diskriminieren.“
(Fotoquelle: http://123people.at)

Hat Anton Strini eine private Auslegung bestehender Gesetze?
Selbst der Vorarlberger Landeshauptmann Herbert Sausgruber setzte sich erst heute für die
Einführung des Lehrberufes „Pflege und Soziales“ ein, um dem Personalmangel in den Vor-
arlberger Pflegeheimen entgegen zu wirken.
Personalmangel und trotzdem 135 arbeitslose Pflegehelferinnen
Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es auch erstaunlich dass man seitens des AMS ver-
lauten lässt, dass in Vorarlberg zur Zeit 135 Pflegehelferinnen arbeitslos sind. Dass bestätigt
uns wiederum in der Annahme, dass das AMS vorwiegend zur Verwaltung von Arbeitslosen
dient, als ihrer wirklichen Aufgabe nachzukommen und Stellen zu vermitteln.
Ist Anton Strini rücktrittsreif?
Zurück zum Vorarlberger AMS-Landesgeschäftsführer Anton Strini. Mit welcher Selbstherrlich-keit nimmt sich dieser Mann heraus, ein bestehendes Gesetz zu missachten und die Möglich- keit für Ausbildungen nach eigenem Gutdünken zu vergeben.
Vielleicht wäre es für die Vorarlberger Arbeitslosen besser, wenn Strini von seinem Posten
zurücktritt. Es bliebe ihm ja noch immer die Möglichkeit sich arbeitslos zu melden und sich
*****
2010-08-13Die erstaunliche Mathematik der Grünen
Lernfähig
Eines haben die Grünen von den anderen Parteien sehr schnell gelernt. Eine Niederlage als
Sieg zu sehen. Denn anders ist es nicht zu erklären, dass der Grüne Bundesgeschäftsführer
Stefan Wallner, mit den Ergebnissen der drei Gemeinderatswahlen sehr zufrieden ist und
die Fortsetzung eines Aufschwungs sieht.
Die nüchternen Ergebnisse
Kommen wir zu den nüchternen Daten. Vorarlberg war das einzige Bundesland in dem die
Grünen einen geringen Zuwachs von 0,79 Prozentpunkte erreichen konnten. Im heiligen
Land Tirol stagnierte der Wahlerfolg.
Während man in Imst und Landeck den Einzug in den Gemeinderat feiert, sind die Grünen in
Lienz und Matrei in Osttirol aus dem Gemeinderat gewählt worden. Eine unentschiedene
Partie sozusagen.
In Niederösterreich gab es Verluste für die Grünen, vor allem in den Gemeinden der Ostgrenz -Regionen, wie wir bereits gestern berichtet haben. Leider war Niederösterreich das einzige Bundesland, welches auf ihrer Webseite ein Diagramm des Wahlergebnisses erstellte.
Mathematikstunde geschwänzt?
Wenn nun Herr Stefan Wallner in der Schule in Mathematik gut aufgepasst hat und die Wahl-
ergebnisse summiert, wird er feststellen dass unterm Strich ein Verlust rauskommt. Wo er also
eine Fortsetzung des Aufschwungs für die Grünen sieht, ist wohl sein Geheimnis.
Sieger sehen anders aus
Es sei denn, er misst sich mit dem absoluten Wahlverlierer SPÖ. So gesehen ist das Ergebnis
noch immer positiv. Allerdings sehen Sieger anders aus. Sollte er nicht wissen wie, möge er
doch einen Blick auf die Ergebnisse der ÖVP und FPÖ werfen.
*****2010-03-15
Der Beamte und die Schadenfreude
Arbeitslosengeld gestrichen
In Vorarlberg hat das Arbeitsmarktservice (AMS) im vorigen Jahr, fast 3.500 Personendas Arbeitslosengeld zeitweise gesperrt. Diese Sperren erfolgten auf Grund von Arbeits-
unwilligkeit und haben gegenüber dem Jahr 2008 um ein Viertel zugenommen.
Erstaunlich ist auch, dass von dieser Sperre kaum ältere Personen betroffen waren, sondern
der Löwenanteil bei den unter 25-Jährigen zu finden war. Bis zu sechs Wochen Arbeits-
losengeldsperre gab es für Personen, die zumutbare Arbeitsstellen oder Schulungen nicht
angetreten hatten.
Allerdings fragen wir uns warum nur für sechs Wochen? Eine Person die nicht arbeiten will
und dies auch noch öffentlich demonstriert, hat keinerlei Anspruch auf eine Unterstützung.
Sozialschmarotzer sind Wirtschaftsschädlinge
Diese Leute sind Sozialschmarotzer und schädigen die Wirtschaft. Wir haben schon einigeMale darüber berichtet, dass einerseits eine Arbeitslosigkeit besteht, während anderseits
offene Stellen nicht besetzt werden können, weil es Berufsarbeitlosen an Arbeitswillen
mangelt.
Aus der Not eine Tugend gemacht
Ein derart massives Personalproblem dürfte auch der Inhaber eines Viersternehotels imbenachbarten Bundesland gehabt haben. Trotz Hauptsaison und überdurchschnittlicher
Bezahlung, konnte ein Ötztaler Hotelier nicht genügend Personal für sein Hotel finden.
Um seinen dringenden Personalbedarf zu decken, stelle er zwölf Ausländer (vorwiegend
aus Ungarn) ein. Er meldete die Leute auch beim Finanzamt und bei der Krankenkasse,
wodurch dem österreichischen Staat kein Schaden erwuchs.
Keine Arbeitsbewilligung aber Arbeitswillen
Allerdings hätten diese Leute Arbeitsbewilligungen benötigt, die jedoch wegen Kontingent-erschöpfung nicht ausgestellt wurden. Die Kontrollgruppe gegen illegale Arbeit (KIAB)
entdeckte im Zuge einer Kontrolle diesen Missstand und zeigte den Hotelbesitzer an.
Unnötiger geistiger Erguss eines Beamten
Das der Sachbearbeiter Franz Füchsl von der Steuerkoordination Region West nicht unbe-
dingt zur geistigen Elite unseres Landes gehören dürfte, beweist sein Statement welches
wir aus der Bezugsquelle „tirol.orf“ zitieren:
Zitat eines Beamten, der seinen Gehalt ausschliesslich aus Steuergeld bezieht:
„Dem Hotelbetreiber drohen jetzt empfindliche Strafen nach dem Ausländerbeschäftigungs-
Schadenfreude ist kaum zu verbergen
Aus dieser Aussage kann man direkt die Schadenfreude entnehmen, dass der Unternehmer
nun Personalprobleme haben wird. Klar wird er die haben, weil es ja genug sozialschmarot-
zende Arbeitsunwillige gibt, welche auch aus dem Geld des Hoteliers erhalten werden.
Nochmals zurück zum Beamten Füchsl, der vermutlich im Staatsdienst tätig ist weil seine
Dienste in der Privatwirtschaft offensichtlich nicht so gefragt waren. Wenn er seinen Job
ist das eine Sache.
Füchsl sollte lieber einmal nachdenken
Jedoch derart geistige Ergüsse von sich zu geben, steht diesem Mann nicht zu. Was glaubter, von wem er seinen Gehalt weiter beziehen wird, wenn es keine Privatunternehmer mehr
gibt. Sogar die illegal Beschäftigen aus dem Hotel haben seinen Gehalt mitfinanziert, weil
sie beim Finanzamt angemeldet waren und daher Steuern bezahlten.
In Deutschland kippt bereits die Stimmung
Im benachbarten Deutschland erkennen schon Politiker den Ernst der Situation bezüglichder Sozialschmarotzer. Es wird dort vermutlich eine Frage der Zeit sein, bis etwas dagegen
unternommen wird, wobei der erste Schritt bereits vom Bundesgerichtshof gesetzt wurde.
Da Österreich sich in vielen Fällen am westlichen Nachbarn orientiert hoffen wir, dass
auch bei uns die Politiker aufwachen und endlich ihre Stimmviehangst ablegen und eben-
falls zu dieser Erkenntnis kommen.
*****
2010-02-13Sind Frauen die besseren Stalker?
Hochschaubahn der Gefühle
Jede Epoche hat ihre Delikte. Unter dieses Motto könnte der nachfolgende Fall, einerunerwiderten Liebe fallen. Eine junge Dame in Vorarlberg hatte sich unsterblich in
ihren Versicherungsberater verliebt.
Wer kennt sie nicht, diese Hochschaubahn der Gefühle? Wurden früher glühende Liebes-
briefe an die/den Angebete(n) geschrieben, steht heute den Liebeswerber(innen) die
moderne Technik zur Verfügung.
Männer eher konservativ
Während Männer eher noch konservativ veranlagt sind und auch heute noch oft die Brief-form wählen oder besonders Hartnäckige vor der Haustüre der Angebeteten warten, haben
Frauen für sich das Handy entdeckt.
Bis zur Selbstvernichtung
Auch gibt es noch einen Unterschied zwischen Männlein und Weiblein. Männer handelneher rational und geben normaler Weise auf, wenn ihre Liebesrufe nicht erhört werden.
Frauen hingegen sind meist emotional veranlagt und treiben ihr Liebeswerben oft bis
zur Selbstvernichtung.
SMS-Terror
In diesem Fall schickte die 22-jährige Nicole S. ihrem Angebeteten hunderte SMS.Auch eindeutige Sexangebote sollen in diesen elektronischen Liebesbriefen enthalten
gewesen sein.
Da sich die junge Frau nicht abwimmeln ließ und dem Versicherungsberater der monate-
lange SMS-Terror zuviel wurde, zeigte er die junge Frau an.
Gleichberechtigtes Urteil
Diese musste sich am vergangenen Donnerstag vor dem LG Feldkirch verantworten. Siesei keine Stalkerin sondern nur einfach verliebt gewesen, war die Verantwortung der 22-jährigen Nicole S.
Der Richter Peter Mück sah das anders und verurteilte die Frau wegen beharrlicher
Verfolgung zu 2.000,- Euro Strafe und zum Ersatz der Prozeßkosten. Mit diesem Urteil
hat der Richter hoffentlich die Forderungen von feministischen Frauengruppen erfüllen
Dem gestalkten Versicherungsberater wurde ein „Schmerzensgeld“ von 30,- Euro zu-
gesprochen. Mit dieser enormen Summe an Wiedergutmachung sollte der Mann seine Handynummer wechseln und darauf hoffen, dass ihn die junge Dame so nicht mehr „terrorisieren“ kann.*****
2009-12-19Integrationsunwillige Türkin???
Weisheiten aus dem Kurier
„Zuwanderung: Eine Studie zeigt, dass sich Migranten in Österreich meist gut integrieren.Ausnahme sind die Türken“. Diese Weisheit stammt nicht von uns, sondern war im Samstag-
Kurier auf Seite 3 zu lesen.
Das ist auch jener Standardsatz, der von H.C. Strache bei jeder Wahlveranstaltung gebets-
artig heruntergeleiert wird. Wir haben da eine Geschichte, wo der Integrationswille einer
Türkin amtswegig behindert wird.
Lieber bei der Schweiz
In Vorarlberg, dass ist jenes österreichisches Bundesland das lieber bei der Schweizwäre, wird einer 30-jährigen Frau mit türkischen Migrationshintergrund die österreich-
ische Staatsbürgerschaft mit einem wirklich erstaunlichen Grund verweigert.
Wer ist die Türkin?
Hilal Iscakars, 1979 in Feldkirch (Österreich) geboren, Absolventin des BORG Innsbruckund studierte Psychologin, zur Zeit Geschäftsführerin des Vereins Offene Jugendarbeit
Hohenems. Mehr Integrationswillen kann wohl nicht aufgeboten werden.
Diese Frau hat nun um die österreichische Staatsbürgerschaft eingereicht und diese wurde
ihr vorerst verweigert (Quelle:www.vol.at). Was hat Hilal Iscakars wohl angestellt, dass das
Kein Kopftuch
Nein, sie trägt nicht einmal das von Strache viel gehasste Kopftuch, geschweige eine Burka.Ihre Verbrechen bestanden daraus, dass sie vier Mal falsch parkte und sechs Mal zu schnell
gefahren war, wobei die Polizeistrafen zwischen 50,- und 90,- Euro von ihr bezahlt wurden.
Das was sich hier wie ein schlechter Witz anhört, ist leider traurige Realität. Vermutlich
basiert die im Kurier angegebene Studie auf solchen Tatsachen. Es gibt ein Sprichwort das
besagt, dass der frömmste nicht in Frieden leben kann, wenn es dem bösen Nachbarn nicht
gefällt.
Integrationsablehnende Beamte
Das ist ein, vermutlich von etlichen unbekannten Fällen, bekannt gewordener Fall, wie amt-liche Bürokraten in der Realität mit dem Integrationswillen von Türken umgehen. Wo kämen
wir denn hin, wenn sich eine jede hier geborene Türkin integriert, indem sie auch noch ein
Hochschulstudium abschliesst, werden sich jene Beamte mit Hauptschulabschluss in Hohen -ems gedacht haben.
Fussballer wäre einfacher
Da wäre es doch auf jeden Fall besser gewesen, wenn Frau Hilal Iscakars als Mann erst ein-
ige Monate in Österreich aufhältig wäre, kein Wort Deutsch kann, aber dafür ein Fussballer
wäre.
Vielleicht sollte man auch bei der nächsten Studie die ablehnende Haltung von etlichen staat-
lichen Bürokraten gegenüber integrationswilligen Türken mit einbeziehen, um ein korrektes
Bild zu erhalten.
Stauni
2009-10-25