Ein Afrikaner über Afrikaner


Rassismus oder einfach nur unangenehme Wahrheit?

Anschließender Artikel (Screenshot) wurde nicht einer Naziwebseite, wie etwa der
„Alpen-Donau-Info“  entnommen.   Diese Meinung vertritt Serge Boret Bokwango,
Mitglied der Ständigen Vertretung des Kongo bei den Vereinten Nationen in Genf
(UNOG).
Da stellt sich natürlich die Frage,  ist der Mann ein Rassist oder spricht er nur eine
unangenehme Wahrheit offen aus?
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2015-04-29

ORF-Faktencheck ist Faktenschreck


Gründliche Recherche könnte die beste Geschichte zerstören

Der  sogenannte  „Faktencheck“  des ORF nach den TV-Konfrontationen der Spitzenkandidaten
ist eher als „Faktenschreck“ zu bezeichnen,  denn die verantwortlichen Redakteure dürften sich
vor der traurigen Wahrheit schrecken.  So sind die nachgereichten „Fakten“ der ORF-Redaktion
zu den Asylverfahren weit weg von jeder Realität gewesen.
Offenbar  gelte  auch  im   öffentlich  rechtlichen  Rundfunk  die  Devise,  dass  eine  gründliche
Recherche die beste Geschichte zerstören könne, worauf man auf eine solche lieber verzichte,
besonders  dann,  wenn es gegen die FPÖ gehe,  zeigte sich Kickl verärgert über den mehr als
unseriösen Umgang der Fakten-Checker mit der Realität.
Eine einfache Recherche in den elektronischen Archiven des Parlaments hätte gestern schon
ausgereicht,  um die von HC Strache genannten Fakten beim Asylbetrug zu bestätigen:
Quelle Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner zur Dringlichen Anfrage der
FPÖ  am  30.10.2012:   „Fakt ist auch, Herr Klubobmann, dass von fünf Asylanträgen vier
letztendlich negativ beurteilt und negativ entschieden werden.“
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/NRSITZ/NRSITZ_00177/fname_285422.pdf
Seite 21, letzter Absatz:
2011 wurden 3.572 Asylanträge positiv und 11.553 Asylanträge negativ beurteilt.   Das ergibt
von  den  insgesamt  15.125 Entscheidungen (100 Prozent) ein prozentuelles Verhältnis von
23,6% positiven und 76,4% (aufgerundet 80 Prozent) negativ beurteilten Asylanträgen.
ORF-Faktencheck im Faktencheck:
Der  ORF  erklärte jedoch im Faktencheck, dass es im Jahr 2011  10.700 negative Entscheid-
ungen  in  Asylverfahren  gegeben  habe.   Dies  ist  falsch,  da  die offizielle Asylstatistik des
Bundesministeriums  für  Inneres  für  das  Jahr 2011  eine Zahl von 11.553 negativen rechts-
kräftigen Erledigungen angibt.   Hingegen ist der Asylstatistik 2012 des Bundesministeriums
für Inneres die Zahl 10.745 für negative rechtskräftige Erledigungen zu entnehmen.
Auch die Zahl der nicht entschiedenen Verfahren 1.800 stimmt nicht mit der vom ORF ange-
sprochenen  Asylstatistik  2011 überein.   Auch hier wurden die Zahlen des Jahres 2012 ver-
wendet.
Quelle:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/statistik/files/2011/Asylstatistik_2011.pdf
HC Strache sagte 14.000 Asylantragsteller pro Jahr:
Asylanträge laut BMI:
2012 – 17.413
2011 – 14.416
2010 – 11.012
2009 – 15.822
2008 – 12.841
Gibt einen Schnitt von ca. 14.300 pro Jahr!
Es  stellt sich somit die Frage,  warum die ach so objektiven Faktenchecker im ORF derartig
manipulierte Zahlen liefern?   Geht es möglicherweise darum, die ungeliebte FPÖ zu denun-
zieren  und abzuwerten.  Eine solche würde nämlich einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
nicht zustehen.
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2013-08-30

Faymann bestreitet Wahlwerbung in türkischer Sprache


Wer die Wahrheit verbreitet dient der Hetze

Über die erstaunliche Tatsache, dass die SPÖ Wahlwerbung in türkischer Sprache betreibt, haben
wir  bereits  vor  knapp  3 Jahren berichtet.   ( LINK 1LINK 2 ).   Daher war es für uns nicht über-
raschend  und  auch  nicht neu,  nachfolgendes Wahlwerbeplakat,  welches zahlreich ausgehängt
ist, in Wien zu sichten.
Auch ist es für uns nicht überraschend und auch nicht neu, dass es Politiker(innen) mit der Wahr-
heit  oft  nicht  so  genau  nehmen.   Allerdings das Offensichtliche derart in Abrede zu stellen,  ist
auch  für  uns neu.   Auf Facebook wurde der Bundeskanzler auf das im obigen Foto abgebildete
Wahlwerbeplakat  angesprochen.   Seine Antwort:   „………. Wie uns Mitarbeiter der Parteizentrale
mitgeteilt  haben,  gibt  es  nur  deutschsprachige  Plakate.   Wir  bitten  deshalb  alle,  die  etwas
anderes verbreiten, sich mit derartigen Aktionen, die nur der Hetze dienen, zurückzuhalten.“
Screen: facebook.com (Account: Bundeskanzler Werner Faymann)
Besonders interessant finden wir den Hinweis des Bundeskanzlers bezüglich der Hetze. Im Klar-
text  bedeutet  das  für  uns,  dass  jemand  gleich als Hetzer tituliert wird,  wenn er die Wahrheit
verbreitet –  wie  in  diesem  Fall  die  eindeutige  und  nachweisbare  Existenz  des  Wahlwerbe-
plakates  in  türkischer  Sprache.   Offenbar  hat  man  in  der SPÖ eine erstaunliche Auffassung
über die Wahrheit und dementsprechenden Umgang mit dieser.
Ein  pikantes  Detail am Rande:   Mittlerweile wurde obiger Facebook-Beitrag vom Account des
Bundeskanzlers  gelöscht.   Dumm nur,  dass  es  die  technische  Möglichkeit eines Bildschirm-
fotos gibt. Diese Tatsache dürften die Genossen, die im War-Room tätig sind, vergessen haben.
Scheinbar  weist  N. Darabos  als SPÖ-Wahlkampfleiter,  die selben Qualifikationen auf,  die er
bereits als Verteidigungsminister besaß.
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2013-08-01

Franks Scherbenhaufen


Mittlerweile dürfte nicht einmal Stronach selbst wissen,

wer denn jetzt noch zu seiner Partei gehört – und wer nicht

Zwei Wochen nach der Wahl ist das Team Stronach zertrümmert.  Und das Ansehen des Partei-
chefs nachhaltig beschädigt. Frank Stronach könnte einem fast leidtun. Da geht ein alter Mann,
der  in  seinem  Leben  viel  erreicht hat,  her und setzt seine Reputation und viel Geld ein, um
plötzlich  in der Politik mitzumischen.   Aus durchaus hehren Motiven heraus übrigens,  weil in
der heimischen Bundespolitik tatsächlich vieles im Argen liegt.  Zumindest bis hierher ist nach-
vollziehbar, dass Stronach eingreifen und einen Wechsel herbeiführen wollte.
Nicht mehr verständlich ist, wie er seine Idee umsetzte.   Dass er mit viel Geld winkte, sich einen
Parlamentsklub  zusammenkaufte  und  Anhänger um sich scharte.  Dass er tatsächlich glaubte
und noch immer glaubt, er könne seine so genannte Partei wie ein Unternehmen führen:
Frank  schafft an,  und  alle  tun,  was er will.   Dass  er  davon  überzeugt ist,  mit  den  drei Wort-
hülsen Wahrheit, Transparenz und Fairness das ersetzen zu können, was andere ein Programm
oder zumindest Inhalte nennen.   Und dass er allen Ernstes glaubt, sein Name allein sei Garant
für Erfolg.
In  Tirol  ist  die  Strategie  des  Teams Stronach  völlig  in die Hose gegangen.   Mittlerweile dürfte
nicht  einmal  er  noch genau wissen,  wer denn jetzt zu seiner Partei gehört, wer zwischenzeitlich
bereits ausgeschlossen oder wieder aufgenommen wurde. Angesichts des langsam in die Gänge
kommenden Nationalratswahlkampfs stehen Politikbeobachter vor der Wahl,  ob sie sich ob des
erbärmlichen Zustands dieser Truppe amüsieren oder angeödet abwenden sollen.
Wie  sich  die  Neo-Partei  in jenen Bundesländern hält,  in denen sie den Einzug in den Landtag
schaffte,  wird sich weisen.   In Tirol  jedenfalls steht  Frank Stronach vor einem  Scherbenhaufen,
für den er selber verantwortlich ist, den er selber mitverursacht hat. Leidtun muss er uns deshalb
nicht. Er hat es ja selbst so gewollt. (Quelle: APA/OTS – Presseaussendung der Tiroler Tageszeitung)
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2013-05-12
 

Fahrenheit 451


Bücher verboten

Die etwas ältere Generation kennt sicher noch die Romanverfilmung „Fahrenheit 451“ mit
dem leider schon verstorbenen, großartigen Schauspieler Oskar Werner. Für jene die diesen
Roman, bzw. Film nicht kennen geben wir eine kurze Einleitung.
Fahrenheit 451 spielt in einem Staat, in dem es als schweres Verbrechen gilt, Bücher zu
besitzen oder zu lesen.  Selbstständiges Denken gilt als gefährlich, da es zu antisozialem
Verhalten führe und so die Gesellschaft destabilisiere. Bücher gelten als Hauptgründe für
ein nicht systemkonformes Denken und Handeln.

Die Handlung

Der obige Absatz ist ein kleiner Auszug aus dem Internetlexikon Wikipedia. Ausführliche
Informationen zu „Fahrenheit 451“ erhalten Sie unter diesem „Link“.  Nun Bücher waren
und sind noch immer ein Dorn im Auge von totalitären Staaten und auch von politisch
andersdenkenden Personen.
(Fotoquelle: http://www.raoulwagner.com/Cinema.htm)
Ist die Vernichtung von Büchern ein adäquates Mittel?

Was bedeutet ein Buch?

Bücher gibt es in zahlreichen Ausrichtungen. Begonnen vom Kinderbuch über Fachbücher,
Romane, etc.  bis hin zur Literatur mit politischen Inhalt. Der Inhalt eines Buches muss auch
nicht immer der Wahrheit entsprechen.
Bücher können wie Gedanken sein. Sie spiegeln unter Umständen geheime Wünsche oder
die Einstellung des Autors wider. Bücher sind auch stumme Zeitzeugen der Geschichte.
Bücher können auch eine Waffe sein, wenn deren Inhalt missinterpretiert oder umgesetzt
wird.
Bücher gehören auch zur Intimsphäre eines Menschen. Die Verwendung von Büchern ist man-
nigfaltig. Meistens dienen sie zur Information oder Unterhaltung.  Aber auch zur Zierde finden
sie Verwendung, denn eine gut gefüllte Wandbibliothek ist ein Augenschmaus.

Bücherverbot ist gleich Zensur

Jedenfalls ist es das Recht  eines jeden Menschen Bücher zu besitzen und zu lesen, egal
welchen Inhalt diese haben. Man muss sich ja auch nicht mit dem Geschriebenen identi-
fizieren. Viele Leute lesen Bücher um sich über gegenteilige Meinungen oder Ansichten
zu informieren.
Kein liberal denkender Mensch würde auf die absurde Idee kommen, andere Personen
zur Vernichtung oder zum Wegwerfen seiner Bücher aufzufordern, nur weil diese nicht
seiner Wertvorstellung oder Meinung entsprechen.

Antifaschisten bedienen sich erstaunlicher Methode

Da ist es doch erstaunlich, dass gerade eine Künstleragentur namens „Wunderworld“
dazu aufruft, Bücher wegzuwerfen die ihnen offensichtlich zuwider sind, bzw. deren
Inhalt sich von ihrer Meinung oder Ideologie unterscheidet.
Wir dachten immer das Künstler liberal denkende Menschen sind, die Einschränkungen
jeglicher Art verabscheuen. Mit dieser Aktion hätten sie in dem 1966 gedrehten Film
„Fahrenheit 451“ eine Hauptrolle erhalten.
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2010-03-17
  

Die kranke Krankenkasse TEIL2


Bußgeld und Datenschutz

Im Beitrag „Die kranke Krankenkasse“ haben wir berichtet, wie die WGKK einen Unter-
nehmer mit einem Bußgeld abzocken will, für eine Tat die er gar nicht begangen hatte.
Angeblich wurde die Beitragsmeldung für Oktober zu spät übermittelt, obwohl die WGKK
den Wahrheitsbeweis wegen „Datenschutz“ schuldig blieb und die Beitragszahlung nach-
weislich bereits vor dem Abgabetermin erhalten hatte.

Kundendesorientiert

Wie die WGKK mit ihren „Kunden“ umgeht beweist nachfolgendes Beispiel, welches uns
der Leser Herr Johann M.  mitteilte. Dieser besitzt einen Gastgewerbebetrieb in Wien und
beschäftigt vier Arbeitnehmerinnen.

Neues erstaunliches Gesetz

Seit 1. Jänner 2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Arbeitnehmer(innen) bereits vor
ihrem Dienstantritt bei der WGKK zu melden. In unseren Augen ein schwachsinniges Gesetz,
den durch „Nichtantritte“ werden Stornos verursacht, die unnötigerweise die Arbeitszeit
des Unternehmers und die der WGKK in Anspruch nehmen.

Mitarbeiterin kam nicht

Aber sei wie es sei, Herr Johann M. ist ein gesetztreuer Bürger und handelt auch dement-
sprechend. Am 24.März 2009 hätte die vom AMS gesendete Ilona S. ihren Dienst im Lokal
des Herrn M. antreten sollen.
Der Gastronom meldete die Kellnerin in spe ordnungsgemäß vor ihrem ersten Arbeitstag
an. Frau Ilona S. zog es jedoch vor nicht zu erscheinen. Vielleicht hatte sie woanders ein
besseres Angebot bekommen oder blieb in der „Arbeitlosen“.

Stornomeldung ignoriert

Johann M. schickte eine Stornomeldung an die WGKK und dachte sich der Fall sei erledigt.
Mitnichten, denn die Krankenkasse dachte gar nicht daran Ilona S. zu stornieren und ver-
rechnete diese im Beitragsmonat März.
Gibt’s doch nicht, dachte sich M. und urgierte bei der WGKK. Reaktion „Null“ seitens der
Krankenkasse und das Monat für Monat, obwohl der Unternehmer monatlich reklamierte.
Frau Ilona S. blieb seitens der WGKK, weiterhin Beschäftige des Johann M. und der zahlte
fleißig die Beiträge ein um nicht exekutiert zu werden.

Erst mit Rechtsbeistand Erfolg

Erst als der Unternehmer im Vormonat seinen Rechtsbeistand einschaltete, bequemte man
sich bei der WGKK Frau Ilona S. per 31.10.2009 zu stornieren. Jetzt wartet er auf die Refund-
ierung der einbezahlten Beiträge für eine Dienstnehmerin die er gar nicht hatte.

Warum kein Strafgeld für die WGKK?

Was wir mit diesem Beispiel aufzeigen wollen ist, dass die Voll- oder Halbbeamten in der
Tintenburg der WGKK von den Unternehmern Genauigkeit verlangen, diese aber selbst nicht
an den Tag legen.
Auch mit der Verhängung von Bußgeldern ist man bei der Krankenkasse sehr schnell, sollte
einem Beitragspflichtigen einmal ein Fehler unterlaufen. Wenn dieses Strafgeldprinzip auch
für die Mitarbeiter(innen) der WGKK gelten würde, müssten so manche  Krankenkassen-
Angestellten am Monatsende dazubezahlen, dass sie dort arbeiten dürfen.
 
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2009-12-14
  

Die kranke Krankenkasse


Post von der WGKK

Diese Woche erhielt ein Unternehmer Post von der Wiener Gebietskrankenkasse, was ihn
eigentlich sehr verwunderte, weil er seit über 20 Jahren von einer renommierten Steuer-
kanzlei vertreten wird, die seine Agenden erledigt.
In diesem Schreiben werden von ihm 54,- Euro Strafe gefordert, da laut Auskunft der
WGKK seit dem Zeitraum März 2008, bereits das dritte Mal die Abgabefrist für den
Beitragsnachweis überschritten wurde.

Frist versäumt?

Die Krankenkasseabgaben müssen spätestens bis 15. des jeweiligen Folgemonat bezahlt
werden und dies gilt auch für die Abgabe des Beitragsnachweis. Im konkreten Fall handelt
es sich um den Monat Oktober 2009, indem angeblich  dieser Nachweis zu spät abgegeben
wurde.
Kann nicht sein dachte sich der Unternehmer, der seine Zahlungen immer sehr korrekt er-
ledigt. Er wandte sich an uns und ersuchte um Veröffentlichung dieser Story, was wir
natürlich gerne tun.

Alles ordnungsgemäß bezahlt

Der Mann legte uns seine Zahlungsunterlagen an die WGKK vor, aus denen eindeutig her-
vorging, dass er bereits immer zwischen dem 8. und 10. jedes Monat bezahlte. Das Monat
Oktober  2009, welches ihm vorgeworfen wird, hatte er sogar am 6.November 2009 ein-
bezahlt.
Er rief in der Beitragstelle an und fragte nach ob sein Geld nicht fristgerecht angekommen
sei, was von der Angestellten der WGKK verneint wurde. Auf die Frage warum er dann eine
Strafe bezahlen soll, verwies die Dame auf die nicht fristgerechte Übersendung des Beitrags-
nachweis.

Wenn Verschulden, dann in der Steuerkanzlei

Dieser Nachweis wird immer von der Steuerkanzlei an die WGKK übermittelt. Daher kann
das Verschulden nur diese betreffen. Es ist schon richtig, dass der Steuerberater der Erfül-
lungsgehilfe des Unternehmers ist und er eine Kontrollpflicht gegenüber diesem hat.
Mit der fristgerechten Zusendung des Erlagscheines vom Steuerberater, hatte der Unter-
nehmer seiner Kontrollpflicht genüge getan. Da die Zahlung weit vor dem 15. am Konto
der WGKK eingegangen ist, hätte dies auch der dortige Hausmeister begreifen müssen.
Sollten nun die Angaben der WGKK tatsächlich stimmen und der Nachweis wurde ver-
spätet übermittelt, hätte diesen Strafbescheid der Steuerberater bekommen müssen. So
weit, so nicht gut, den diese erstaunliche Geschichte geht weiter.

Kein Wahrheitsbeweis

Da der Unternehmer den Angaben der WGKK aber nicht ganz traute, ersuchte er um die
Übermittlungsprotokolle der Beitragsnachweise. Und jetzt kommt der Hammer. Die Sach-
bearbeiterin bei der WGKK meinte allen Ernstes, dass dies aus Datenschutzgründen nicht
möglich sei.
Das heißt im Klartext, dass die WGKK einem Unternehmer eine Verfehlung vorwirft, ihn
bestraft und nicht einmal den Wahrheitsbeweis antritt. Wie krank ist man bei der WGKK
wirklich?

Denkende Mitarbeiter unerwünscht

Bezeichnend war auch die Aussage der Sachbearbeiterin, dass sie nur die Anordnungen
ihrer Vorgesetzten befolge und keine eigenen Entscheidungen treffen kann und darf.
Durch diese Aussage wird deklariert, dass man bei der WGKK offensichtlich nur „auf nicht
selbständig“  denkende Mitarbeiter Wert legt. Solche die bei der Arbeit mitdenken, dürf-
ten dort wahrscheinlich nicht erwünscht sein.
Die Wiener Gebiets Krankenkasse allgemein und deren Mitarbeiter(innen) insbesondere
genießen in der Bevölkerung ohnehin nicht den besten Ruf. Mit diesem Fauxpas hat die
WGKK eindruckvoll bewiesen, dass dieser Ruf nicht ganz unbegründet ist.
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2009-12-04
  

Cyberstalking ?

 

EV gegen Cyberstalking

Das ist wohl erstmalig in der Justizgeschichte von Österreich. Haben einige Schlaumeier
bis dato geglaubt, Unwahrheiten über ungeliebte Personen via Internet verbreiten zu
können und dabei ungeschoren davon zu kommen, dürfte sich das jetzt ändern.
   
Die nachfolgend eingescannte „Einstweilige Verfügung“ ist der erste Beweis dafür,
dass auch bei der Justiz ein Umdenken stattfindet.
 

   

 

 

Paradebeispiel

Ein typisches Beispiel für diese Schreiber, die glauben das Internet sei ein gesetzloser Raum,
ist der Herausgeber des Gerichtsblog „Blaulicht und Graulicht“.
Wir haben schon vor einigen Tagen, nachfolgenden Beitrag über ihn verfasst.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=302;der-machtfaktor&catid=1;erstaunliches

Zu diesem Zeitpunkt haben wir noch nicht gewusst, was ihm heute ins Haus flattert.
Oswald hat, wie schon berichtet, unwahre Beiträge über den Herausgeber von

„ERSTAUNLICH“ auf seinem Webblog geschrieben. Auch griff er den Wiener Rechts-
anwalt Mag. Werner Tomanek an, indem er ihm strafbare Handlungen unterstellt.

Lasst mich mitleben

Auch schreibt er in Mails oder auf seinem Blog ganz unverblümt, wie man solche Attacken
vermeiden kann. Ganz einfach, man müsse ihn nur „mitleben“ lassen und schon bekommt
man eine gute Presse auf  „Blaulicht und Graulicht“:

Nun war offensichtlich der Zeitpunkt gekommen, wo beim Ersten die Toleranzgrenze über-

schritten wurde. Dieser Mann, den wir persönlich nicht kennen, ließ sich dies einfach nicht
mehr gefallen und beschritt den Rechtsweg.

Genug war genug

Da es sich bei der „Berichterstattung“ von Oswald offensichtlich um schwerste Verleum-
dungen und Beleidigungen handelte und er diese Aktionen beharrlich fortsetzte, tat die
Richterin das einzig richtige.

Sie erliess eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Marcus J. Oswald, der auch bei Gericht

kein unbeschriebenes Blatt ist.
Er sieht sich zwar als Machtfaktor des Internet, jedoch wird ihm nichts anderes übrigbleiben,
sich dem Willen des Gesetzes zu beugen. Anderfalls wird er die rechtlichen Konsequenzen
daraus zu ziehen haben.

Back to the roots

Vielleicht ist es für Oswald Zeit, eine „künstlerische“ Pause einzulegen, um sich etwas zu
sammeln. Möglicherweise wird ihm eine Nachdenkpause, wieder auf den Boden der Realität
zurückholen.

Die Freiheit der Presse zu beschneiden wäre katastrophal, dass darf aber nicht  dazu führen,

dass einige Personen glauben, sie können unter dem Deckmantel der „Pressefreiheit“ tun
und machen was sie wollen.

Auch Negativpresse ist gut

Es ist auch gut, dass Negativbeispiele aufgezeigt werden, den dazu ist eine Berichterstattung
auch da. Allerdings sollten die Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, über die ein Autor
schreibt.

Es kann nicht angehen, nur weil jemand eine andere Person, aus welchen Grund auch immer

nicht leiden mag, über diese Unwahrheiten verbreitet und beleidigt und glaubt dafür nicht zur
Rechenschaft gezogen werden zu können, weil es im Internet passiert.

Einer muss der Erste sein

Oswald spürt vermutlich als Erster, dass es so nicht geht. Wenn er nicht schnell die Notbremse
zieht, werden mit absoluter Sicherheit auch andere Personen gegen ihn rechtliche Schritte ein-
leiten.

Dem unbekannten Pionier dieser „EV“ darf gratuliert werden, den dieser Schritt ist sicherlich

ein Anfang auf neuem Terrain in der Justiz.

Stauni

  
2009-07-09
  

Inhalts-Ende

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