Ich seh‘, ich seh‘, was du nicht siehst
Screen: facebook.com
„Derzeit registrieren wir eine Welle an rassistisch motivierten verbalen und tätlichen
Übergriffen im öffentlichen Raum.“ Dies verkündet „SOS-Mitmensch“ heute über ihre
Facebook-Seite. Abgesehen davon, dass die Gutmenschen-Organisation jeglichen
Beweis dafür schuldig bleibt, finden wir die Meldung extrem stark übertrieben.
Jedenfalls fordert „SOS-Mitmensch“ im Zusammenhang mit ihrer Meldung dazu auf,
rassistisch motivierte Übergriffe (auch verbale) zu melden. Da wollen wir doch mit
gutem Beispiel vorangehen und den Gutmenschen melden, dass wir heute in einer
Filiale einer großen Supermarktkette folgende rassistisch bezeichnete Mehlspeise
entdeckt haben. Alexander Pollak sollte in diesem Fall sofort ermitteln!
Was der Gutmenschen-Organisation aber augenscheinlich entgangen ist, ist die
Tatsache, dass die Ausländerkriminalität in letzter Zeit extrem gestiegen ist. Denn
darüber wird von „SOS-Mitmensch“ nicht berichtet.
Dabei könnte hier der Wahrheitsbeweis jederzeit angetreten werden. Dazu genügt
nämlich ein Blick in diverse Tageszeitungen oder ein Besuch im Straflandesgericht
Wien. Geht man dort durch die Gänge und wüsste nicht, dass man sich in Öster-
reich befindet, könnte man durchaus zur Annahme kommen, dass man im Ausland
ist.
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2014-12-13
Wir lassen uns mit Sicherheit nicht einschüchtern
Unser gestriger Beitrag „Uwe Sailer wiederholt ……“ dürfte den Kriminalbeamten aus Linz
ziemlich getroffen haben. Augenscheinlich derartig, dass es ihm vermutlich nicht möglich
gewesen sein könnte, unseren Beitrag samt vorliegenden Beweisen sinnerfassend zu lesen.
Denn heute kommentierte er auf seiner Facebook-Seite wie folgt:
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Ein altes Sprichwort besagt zwar: „Der Pfarrer predigt nur einmal“, aber wir wollen nicht so
sein und dem selbsternannten Datenforensiker unseren gestrigen Beitrag „Step by Step“
zu Gemüte führen.
POSTING 1:
Screen: facebook.com
In diesem Posting wird einer Frau Salmhofer unterstellt, sie sei über weite Teile echt nicht
zurechnungsfähig. Zudem habe die BH Hartberg mal den Auftrag gehabt, sie wegen einer
möglichen Sachwalterschaft ärztlich untersuchen zu lassen.
Nun bestünde theoretisch die Möglichkeit, dass es im Bereich der BH Hartberg mehrere
Frauen mit dem Namen Salmhofer gibt. Die Bezeichnung „Erdbeeramazone“ wird in einem
getrennten Satz angeführt. Auch hier wäre es theoretisch möglich, dass eine andere Person
damit gemeint sein könnte.
Wie wir schon in unserem gestrigen Beitrag: „Uwe Sailer wiederholt ……“ festgehalten
haben, ist die betreffende Frau Salmhofer aus Hartberg und schreibt im Internet unter
dem Nicknamen „Erdbeeramazone“.
POSTING 2:
Textausschnitt aus dem entlarvenden Posting
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Aus dem Text im obig abgebildeten Posting – nun für Uwe Sailer extra rot unterstrichenem
Satz – ist es für uns und vermutlich auch für jeden logisch denkenden Menschen schlüssig,
dass sehr wohl die Person Salmhofer im POSTING 1 gemeint ist.
Wenn nun Sailer meint: „Nach dem Mediengesetz ist Erich Reder verpflichtet Anschuldig-
ungen zu überprüfen und den Beschuldigten zu Wort kommen zu lassen“, so hatte er dazu
ausreichend Zeit. Denn am 5. April 2014, um 10:19 Uhr, erhielt er eine ausführliche Anfrage
bezüglich des Textes im POSTING 1 (Mail liegt uns vor). Allerdings zog er es bis dato vor,
sich dazu vornehm auszuschweigen. Auch gestern hatte er Gelegenheit dazu, denn Frau
Salmhofer bat ihn zum Tisch vor der Kantine des HG Wiens, an dem unter anderem sie und
der Herausgeber dieses Online-Magazins saßen. Sailer zog es jedoch vor, der Einladung
nicht zu folgen und verschwand wortlos und rasch auf die gegenüberliegenden Straßenseite.
Interessant wird es aber nun bei folgendem amtlichen Schriftstück. Dass Sailer den Inhalt
von diesem nicht verstanden haben könnte oder möglicherweise nicht verstanden haben will,
erscheint uns erstaunlich. Denn in diesem wird Frau Salmhofer eine sehr gute psychische und
physische Belastung bescheinigt. Zudem steht dort wörtlich: „Anhaltspunkte für die Beschuld-
igungen aus dem Internet gibt es keine“.
Screen: © erstaunlich.at
Mit dem obigen Schriftstück ist der Beweis erbracht, dass im POSTING 1 die Unwahrheit
geschrieben wurde. Wie nun Herr Sailer den Wahrheitsbeweis antreten will erscheint uns
schleierhaft. Seine provokante „Frage“: „Blüht dem Herrn nun auch ein Verfahren nach
dem ABGB, dem Strafrecht und dem Mediengesetz, wie bei DDr. Königshofer?“ beein-
druckt uns nicht. Wir lassen uns mit Sicherheit nicht einschüchtern und werden weiterhin
über den Kriminalbeamten aus Linz und selbsternannten Datenforensiker berichten.
Wir haben das zwar bis jetzt noch nicht erwähnt, aber interessant erscheint auch die Behaupt-
ung von Sailer, dass Salmhofer vom Verfassungsschutz schon einmal wegen ihres psychischen
Gesundheitszustandes einvernommen wurde. Ob das tatsächlich der Fall ist entzieht sich
unserer Kenntnis und wir haben deswegen über diese Aussage von Sailer, bis jetzt auch noch
nichts geschrieben. Wir werden aber auch in dieser Angelegenheit Recherchen anstellen
und einen Beitrag darüber verfassen.
Wenn dem wirklich so wäre, dass Salmhofer bzgl. ihres psychischen Gesundheitszustandes
einvernommen wurde stellt sich für uns die Frage, wie kommt Uwe Sailer an diese Information.
Und warum stellte er diese ins Internet? Abgesehen davon, dass es moralisch verwerflich
ist eine derartige Information (deren Herkunft noch zu durchleuchten sein wird) zu veröffent-
lichen, wäre hier der rechtliche Aspekt zu prüfen. Unseres Wissens nach fällt derartiges in
den persönlichen Lebensbereich und darf selbst bei Personen öffentlichen Interesses – ohne
deren Zustimmung – nicht veröffentlicht werden. Wir werden unseren Anwalt beauftragen dies
zu prüfen und über das Ergebnis berichten.
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2014-04-15
SPÖ wurde vom Wiener Straflandesgericht verurteilt
Bereits im vorigen Jahr musste die SPÖ eine Presseaussendung, in der unwahre Behauptungen
über den FPÖ-Chef H.C. Strache verbreitet wurden, widerrufen. Aus dem von Günther Kräuter
(damaliger SPÖ-Bundesgeschäftsführer) angekündigten Kinderspiel des Wahrheitsbeweises
wurde nämlich nichts. Den Beitrag darüber finden geneigte Leser(innen) unter diesem LINK.
Die Angelegenheit hatte auch ein gerichtliches Nachspiel. Die SPÖ wurde nun vom Wiener
Straflandesgericht zu einer Entschädigungszahlung an FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache
unter anderem wegen übler Nachrede verurteilt.
URTEILSVERÖFFENTLICHUNG
Screen: APA/OTS
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2014-01-29
Kräuter zu Rumpold-Anklage: „Strache von Vergangenheit eingeholt“
Im Zusammenhang mit der heute, Dienstag, bekannt gewordenen Anklage gegen den früheren
FPÖ-Werber und Generalsekretär Gernot Rumpold wird nun FPÖ-Obmann Heinz-Christian
Strache von der Vergangenheit eingeholt, so SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter am
Dienstag. Laut Staatsanwaltschaft Wien sollen im Vorfeld des EU-Wahlkampfes 2004 rund
600.000 Euro von der Telekom Austria AG via Gernot Rumpold zur FPÖ geflossen sein.
Kräuter: „Strache, schon im Jahr 2004 Obmann der Wiener FPÖ, hatte zu der Zeit, als die
Malversationen mit mutmaßlicher illegaler Finanzierung des Wiener EU-Wahlkampfes statt-
fanden, eine gemeinsame Firma mit Rumpold. Ich gehe davon aus, dass Strache endlich sein
Wissen oder seine Beteiligung an dem Deal eingesteht und sich nicht weiter mit faulen Aus-
reden vor der Verantwortung drückt.“
So lautete eine haltlose und unwahre Presseaussendung (obiger Text) der SPÖ am 8.Jänner
2013. Es war ja nicht das erste Mal, dass Genoss(innen) über den FPÖ-Chef Unwahr-
heiten verbreiteten. Jedenfalls ließ sich das H.C. Strache nicht gefallen und stellte eine Klage
in Aussicht. Dazu meinte Kräuter, dass der Wahrheitsbeweis zur Strache-Klage ein Kinderspiel
sei.
Interessant ist noch die Tatsache, dass der SPÖ-Bundesgeschäftsführer, Günther Kräuter, die
berechtigte Entrüstung von Strache als Beschimpfung empfand und dies als Ausdruck und
Eingeständnis dessen extremer Nervosität wertete.
Falsche Behauptung verbreitet
Nun hat es sich ausgespielt, denn aus dem von Dr. Kräuter großspurig angekündigten Kinder-
spiel wurde zum Leidwesen der SPÖ nichts. Nun mussten die Genoss(innen) die unwahre
Behauptung über H.C. Strache widerrufen. Dies taten sie heute Abend mittels einer Presse-
aussendung.
Screen: APA/OTS
Wir sind schon gespannt, ob die systemtreuen Medien diesen Widerruf veröffentlichen werden.
Und den Genoss(innen) sei ins Stammbuch geschrieben: Zuerst denken und sorgfältig recher-
chieren – und erst dann sprechen und schreiben. Es sei denn, dass hinter den Verbreitungen
von unwahren Behauptungen über politische Gegner(innen) System steckt. Und das wollen
wir doch nicht hoffen.
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2013-02-21
Wer im Glashaus sitzt …….
Das Bundesland Kärnten scheint für Politiker(innen) ein regelrechter Selbstbedienungsladen
geworden zu sein. Kaum ein Monat vergeht, an dem nicht ein neuer Skandal auffliegt. Inter-
essanter Weise dürfte nun auch die SPÖ – die permanent am lautesten nach Moral und An-
stand ruft – in einem solchen verwickelt sein.
Verfolgt man die Pressemeldungen der letzten Tage, sind die Kärntner SPÖ-Politiker Peter
Kaiser (Landeshauptmannstellvertreter) und Reinhart Rohr (Klubobmann) ebenfalls in
einem handfesten Skandal verwickelt. Es steht nämlich der Verdacht im Raum, dass der
parteinahen Werbeagentur Top Team-GmbH ungerechtfertigt öffentliche Aufträge zuge-
schanzt zu wurden.
Weiters gelte es zu klären, weshalb die im 100%-Eigentum der SPÖ befindliche Top-
Team GmbH in einem undurchsichtigen SPÖ-Firmengeflecht versteckt wurde. Die Korrup-
tionsstaatsanwaltschaft beginnt nun auch mit Ermittlungen gegen vier SPÖ-Politiker(innen):
Wolfgang Schantl, Reinhard Rohr, Gabriele Schaunig-Kandut und Peter Kaiser. Erich Mayer,
der Sprecher der Behörde, bestätigte, dass ein konkreter Anfangsverdacht vorliege.
Unter den obig angegebenen Tatsachen erscheint es verwunderlich, dass die Salzburger
Landeshauptfrau, Gabi Burgstaller (SPÖ), in einem heutigen Presse-Artikel rasche Neu-
wahlen in Kärnten fordert und sagt: „Brauchen wieder mehr Moral in der Politik. Es ist
unerträglich, was da an die Oberfläche gespült wurde.“ Dass sie damit nicht den aus-
stehenden SPÖ-Top Team GmbH-Skandal meint, dürfte klar auf der Hand liegen.
Die Antwort auf Burgstallers Aussage kam prompt. Der designierte FPK-Klubobmann
Gernot Darmann erinnert daran, dass LH Burgstaller in ihrer „Staatsbürgerschafts-Causa“
längst vor Gericht gelandet wäre, wäre in den Ermittlungen der Justiz gegen die SPÖ-
Spitzenfunktionärin Burgstaller mit gleichem Maß gemessen worden, wie in Ermittlungen
gegen erfolgreiche politische Mitbewerber. „Ich bin bereits gespannt, ob Frau LH Burg-
staller diesbezüglich eine Klage ankündigen wird, da mir eine solche die Gelegenheit zum
Wahrheitsbeweis vor Gericht geben wird“, so Darmann.
Verheerende Optik
Und damit sind wir bei dem mittlerweile aus seinen politischen Ämtern zurückgetreten
Uwe Scheuch. Ob es wirklich eine Königsidee war Uwe gegen Kurt Scheuch auszu-
tauschen, sei dahingestellt. Die Optik wirkt jedenfalls verheerend. Während Uwe Scheuch
eher der einfach gestrickte und volksnahe Typ ist, ist sein Bruder Kurt das „Gehirn“ des
Scheuch-Clans. Und damit erfolgte nur eine unwürdige Fortsetzung der Polit-Posse.
Es stellt sich für uns auch die Frage, ob es nicht taktisch klüger wäre, wenn die FPÖ ihr
Bündnis mit der FPK aufkündigen würde. Denn rückwirkend betrachtet hat dieses Bündnis
der FPÖ einen nicht unerheblichen Imageschaden gebracht. Im Hinblick auf die kommen-
den Nationalratswahlen, werden dies die politischen Gegner sicherlich auszunützen wissen.
Apropos Wahlen. In Kärnten tauchte nachfolgendes „Wahlwerbeplakat“ der Linken auf.
Das Plakat lässt auf den Geisteszustand
seiner Entwerfer(innen) schließen
Noch ist nicht klar welcher linken Gruppierung dieses primitive und schwachsinnige Plakat
zuzuordnen ist. Allerdings sollten sich die Kärntner(innen) im Klaren sein was sie sich
einhandeln, wenn sie „Links“ wählen.
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2012-08-05
Bußgeld und Datenschutz
Im Beitrag „Die kranke Krankenkasse“ haben wir berichtet, wie die WGKK einen Unter-
nehmer mit einem Bußgeld abzocken will, für eine Tat die er gar nicht begangen hatte.
Angeblich wurde die Beitragsmeldung für Oktober zu spät übermittelt, obwohl die WGKK
den Wahrheitsbeweis wegen „Datenschutz“ schuldig blieb und die Beitragszahlung nach-
weislich bereits vor dem Abgabetermin erhalten hatte.
Kundendesorientiert
Wie die WGKK mit ihren „Kunden“ umgeht beweist nachfolgendes Beispiel, welches uns
der Leser Herr Johann M. mitteilte. Dieser besitzt einen Gastgewerbebetrieb in Wien und
beschäftigt vier Arbeitnehmerinnen.
Neues erstaunliches Gesetz
Seit 1. Jänner 2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Arbeitnehmer(innen) bereits vor
ihrem Dienstantritt bei der WGKK zu melden. In unseren Augen ein schwachsinniges Gesetz,
den durch „Nichtantritte“ werden Stornos verursacht, die unnötigerweise die Arbeitszeit
des Unternehmers und die der WGKK in Anspruch nehmen.
Mitarbeiterin kam nicht
Aber sei wie es sei, Herr Johann M. ist ein gesetztreuer Bürger und handelt auch dement-
sprechend. Am 24.März 2009 hätte die vom AMS gesendete Ilona S. ihren Dienst im Lokal
des Herrn M. antreten sollen.
Der Gastronom meldete die Kellnerin in spe ordnungsgemäß vor ihrem ersten Arbeitstag
an. Frau Ilona S. zog es jedoch vor nicht zu erscheinen. Vielleicht hatte sie woanders ein
besseres Angebot bekommen oder blieb in der „Arbeitlosen“.
Stornomeldung ignoriert
Johann M. schickte eine Stornomeldung an die WGKK und dachte sich der Fall sei erledigt.
Mitnichten, denn die Krankenkasse dachte gar nicht daran Ilona S. zu stornieren und ver-
rechnete diese im Beitragsmonat März.
Gibt’s doch nicht, dachte sich M. und urgierte bei der WGKK. Reaktion „Null“ seitens der
Krankenkasse und das Monat für Monat, obwohl der Unternehmer monatlich reklamierte.
Frau Ilona S. blieb seitens der WGKK, weiterhin Beschäftige des Johann M. und der zahlte
fleißig die Beiträge ein um nicht exekutiert zu werden.
Erst mit Rechtsbeistand Erfolg
Erst als der Unternehmer im Vormonat seinen Rechtsbeistand einschaltete, bequemte man
sich bei der WGKK Frau Ilona S. per 31.10.2009 zu stornieren. Jetzt wartet er auf die Refund-
ierung der einbezahlten Beiträge für eine Dienstnehmerin die er gar nicht hatte.
Warum kein Strafgeld für die WGKK?
Was wir mit diesem Beispiel aufzeigen wollen ist, dass die Voll- oder Halbbeamten in der
Tintenburg der WGKK von den Unternehmern Genauigkeit verlangen, diese aber selbst nicht
an den Tag legen.
Auch mit der Verhängung von Bußgeldern ist man bei der Krankenkasse sehr schnell, sollte
einem Beitragspflichtigen einmal ein Fehler unterlaufen. Wenn dieses Strafgeldprinzip auch
für die Mitarbeiter(innen) der WGKK gelten würde, müssten so manche Krankenkassen-
Angestellten am Monatsende dazubezahlen, dass sie dort arbeiten dürfen.
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2009-12-14
Post von der WGKK
Diese Woche erhielt ein Unternehmer Post von der Wiener Gebietskrankenkasse, was ihn
eigentlich sehr verwunderte, weil er seit über 20 Jahren von einer renommierten Steuer-
kanzlei vertreten wird, die seine Agenden erledigt.
In diesem Schreiben werden von ihm 54,- Euro Strafe gefordert, da laut Auskunft der
WGKK seit dem Zeitraum März 2008, bereits das dritte Mal die Abgabefrist für den
Beitragsnachweis überschritten wurde.
Frist versäumt?
Die Krankenkasseabgaben müssen spätestens bis 15. des jeweiligen Folgemonat bezahlt
werden und dies gilt auch für die Abgabe des Beitragsnachweis. Im konkreten Fall handelt
es sich um den Monat Oktober 2009, indem angeblich dieser Nachweis zu spät abgegeben
wurde.
Kann nicht sein dachte sich der Unternehmer, der seine Zahlungen immer sehr korrekt er-
ledigt. Er wandte sich an uns und ersuchte um Veröffentlichung dieser Story, was wir
natürlich gerne tun.
Alles ordnungsgemäß bezahlt
Der Mann legte uns seine Zahlungsunterlagen an die WGKK vor, aus denen eindeutig her-
vorging, dass er bereits immer zwischen dem 8. und 10. jedes Monat bezahlte. Das Monat
Oktober 2009, welches ihm vorgeworfen wird, hatte er sogar am 6.November 2009 ein-
bezahlt.
Er rief in der Beitragstelle an und fragte nach ob sein Geld nicht fristgerecht angekommen
sei, was von der Angestellten der WGKK verneint wurde. Auf die Frage warum er dann eine
Strafe bezahlen soll, verwies die Dame auf die nicht fristgerechte Übersendung des Beitrags-
nachweis.
Wenn Verschulden, dann in der Steuerkanzlei
Dieser Nachweis wird immer von der Steuerkanzlei an die WGKK übermittelt. Daher kann
das Verschulden nur diese betreffen. Es ist schon richtig, dass der Steuerberater der Erfül-
lungsgehilfe des Unternehmers ist und er eine Kontrollpflicht gegenüber diesem hat.
Mit der fristgerechten Zusendung des Erlagscheines vom Steuerberater, hatte der Unter-
nehmer seiner Kontrollpflicht genüge getan. Da die Zahlung weit vor dem 15. am Konto
der WGKK eingegangen ist, hätte dies auch der dortige Hausmeister begreifen müssen.
Sollten nun die Angaben der WGKK tatsächlich stimmen und der Nachweis wurde ver-
spätet übermittelt, hätte diesen Strafbescheid der Steuerberater bekommen müssen. So
weit, so nicht gut, den diese erstaunliche Geschichte geht weiter.
Kein Wahrheitsbeweis
Da der Unternehmer den Angaben der WGKK aber nicht ganz traute, ersuchte er um die
Übermittlungsprotokolle der Beitragsnachweise. Und jetzt kommt der Hammer. Die Sach-
bearbeiterin bei der WGKK meinte allen Ernstes, dass dies aus Datenschutzgründen nicht
möglich sei.
Das heißt im Klartext, dass die WGKK einem Unternehmer eine Verfehlung vorwirft, ihn
bestraft und nicht einmal den Wahrheitsbeweis antritt. Wie krank ist man bei der WGKK
wirklich?
Denkende Mitarbeiter unerwünscht
Bezeichnend war auch die Aussage der Sachbearbeiterin, dass sie nur die Anordnungen
ihrer Vorgesetzten befolge und keine eigenen Entscheidungen treffen kann und darf.
Durch diese Aussage wird deklariert, dass man bei der WGKK offensichtlich nur „auf nicht
selbständig“ denkende Mitarbeiter Wert legt. Solche die bei der Arbeit mitdenken, dürf-
ten dort wahrscheinlich nicht erwünscht sein.
Die Wiener Gebiets Krankenkasse allgemein und deren Mitarbeiter(innen) insbesondere
genießen in der Bevölkerung ohnehin nicht den besten Ruf. Mit diesem Fauxpas hat die
WGKK eindruckvoll bewiesen, dass dieser Ruf nicht ganz unbegründet ist.
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2009-12-04
Haben wir uns geirrt ?
Wir haben in einigen Beträgen das Verhalten der „Kronen Zeitung“ bezüglich der geschalt-
enen Sexinserate bekritelt.
Vielleicht haben wir dem Familienblatt Unrecht getan und diese schalten diese Inserate
überhaupt nicht wegen des fetten Profits, sondern tun dies aus sozialen Gründen.
In Zeiten der Wirtschaftskrise und der damit verbundenen steigenden Arbeitslosigkeit,
wird es immer schwieriger einen krisensicheren Job zu bekommen.
Arbeitssuchende informieren sich immer häufiger in den Medien, welche Jobs noch halb-
wegs gute Zukunftsaussichten haben.
Krisensicher
Da bietet sich das älteste Gewerbe der Welt wie von selbst an. Dieses Gewerbe hat es
immer schon gegeben und wird es immer geben.
Klar, dass dort die Bedingungen bereits auch härter geworden sind. Zahlreiche Dienst-
leister(innen) aus dem ehemaligen Ostblock, haben den heimischen Damen und Herren
eine starke Konkurrenz geschaffen.
Aber alles in allem, dürfte der Job nicht so schlecht sein. Freie Zeiteinteilung mit
freier Preisgestaltung und freies Angebot über die zu erbringenden Dienstleistungen,
haben schon was für sich.
Die Moral
Ja wenn da die sittliche Moral nicht wäre, die so manche(n) von der Wahl dieses
Berufes abhält.
Alles halb so wild denken wir, nachdem das Familienblatt „Kronen Zeitung“ diesbezüg-
lich sehr geringe bis offensichtlich überhaupt keine moralischen Bedenken hat und
täglich fleissig dafür bezahlte Werbung schaltet.
In der jugendfreien Tageszeitung kann sich bereits der Nachwuchs ausführlich über
eine eventuell spätere Berufswahl informieren. Einschlägige Angebote und deren Preise
sind im Anzeigenteil des Familienblattes frei ersichtlich.
Keine Reaktion der Krone
Eigentlich dachten wir, dass uns die Kronen Zeitung klagen wird, oder zumindestens
einen bösen Anwaltsbrief schickt. Nichts davon ist eingetreten, leider denn wir hätten
den „Wahrheitsbeweis“ gerne auf den Tisch gelegt.
Das Ganze hätte wahrscheinlich einen schönen Medienrummel nach sich gezogen und
unseren Bekanntheitsgrad noch mehr gesteigert.
Nachdem bei der Kronen Zeitung vermutlich nur Vollprofis am Werk sind, liegt derartiges
sicher nicht in deren Interesse und man hält sich lieber an das Motto „nicht einmal
ignorieren“.
Stauni
2009-04-26