Mitglieder der Antifa versuchten mit Gewalt eine Polizeikontrolle zu verhindern

Anzeige wegen Verdacht des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und mehrere Festnahmen

Wegen des Verdachts von verschiedenen Verwaltungsübertretungen kontrollierten gestern drei Polizeistreifen des BPK Völkermarkt das Gelände des Museums Peršmanhof in Bad Eisenkappel, Bezirk Völkermarkt. Hier hatten sich rund 60 Personen des Antifa Camp Kärnten getroffen. Diese Kontrolle wurde von Vertretern der BH Völkermarkt und des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl begleitet. Beim Versuch der Identitätsfeststellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden die einschreitenden Polizeibediensteten von den Teilnehmern teils körperlich bedrängt. Da sämtliche anwesenden Personen ihre Verpflichtung verweigerten, an der Identitätsfeststellung mitzuwirken, wurden vorsorglich weitere Polizeikräfte zur Unterstützung angefordert.

Als die Polizei im Zuge der Kontrollen das Museumsgebäude betreten wollte, versuchten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Antifa Camp Kärnten die Polizei daran zu hindern. Letztlich gelangen die Polizeibediensteten in das Gebäude, wobei einige Personen versuchten, ebenfalls in das – zu diesem Zeitpunkt überfüllte – Gebäude einzudringen. Sie wurden mehrmals aufgefordert zurückzutreten, ließen aber nicht von ihrem Vorhaben ab. Bei dem Versuch der Polizei die Eingangstüre zu schließen, wurde eine Person leicht verletzt und von der Rettung ambulant versorgt. Der Mann wurde wegen des Verdachts des Widerstands gegen die Staatsgewalt der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.

Es wurden im Zuge des Einsatzes drei Personen nach dem Fremdenpolizeigesetz festgenommen. Bei einer Person konnte nach der Identitätsfeststellung die Festnahme sofort wieder aufgehoben werden. Zwei weitere Personen wurden auf die Polizeiinspektion Bad Eisenkappel verbracht. Hier konnte ihre Identität ebenfalls festgestellt und die Festnahme aufgehoben werden. Es ergingen mehrere Anzeigen nach diversen Kärntner Verwaltungsgesetzen. Der Einsatz ging am späten Nachmittag zu Ende.

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Linksradikale „Autonome Antifa“ will Kapital und Vaterland sabotieren


Was versteht man unter Sabotage?

 

Sabotage ist die absichtliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit politischer, militärischer oder wirtschaftlicher Einrichtungen durch Widerstand, Störung des Arbeitsablaufs oder Beschädigung und Zerstörung von Anlagen, Maschinen udgl.  So ist es unter anderem im Duden zu lesen.

 

 

Unter diesem Gesichtspunkt erscheint das neue Logo der linksradikalen Stiefeltruppe „Autonome Antifa (w)“ doch sehr bedenklich.  Folgt man diesem ergibt sich unweigerlich der Schluss, dass deren Zielsetzung – unter Vorschub des Feminismus (warum auch immer) – die Sabotage am Kapital und Vaterland ist.  Warum liegt diesen Linksradikalen eigentlich so viel daran, das doch recht gut funktionierende System in Österreich sabotieren zu wollen?

 

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2019-09-08


Roter Aufstand in Langenzersdorf?


SPÖ-Funktionär dem ein zeitweiliges Funktionsverbot ins Haus

steht, scheint auf Kandidatenliste zur Nationalratswahl 2019 auf

 

Nachdem wir über nachfolgendes (Screenshot) geschmackloses und primitives Facebook-Posting (mittlerweile gelöscht) der SPÖ-Ortsgruppe Langenzersdorf berichtet haben, reagierte der Landesgeschäftsführer der SPÖ Niederösterreich, Wolfgang Kocevar.  Er kündigte öffentlich an, dass derzeit ein Rundlaufbeschluss vom Landesparteivorstand eingeholt werde, um dem stellvertretenden Vorsitzenden der SPÖ Langenzersdorf, welcher auch Mitglied des Bezirksvorstandes ist, eine Verwarnung und ein zeitweiliges Funktionsverbot auszusprechen.  Er begründete das Vorhaben richtigerweise damit, dass Worte nach solchen Taten absolut mit Bedacht zu wählen sind und dass das in dieser Situation nicht passieren darf und auch nicht zu entschuldigen sei.

 

 

Nun scheint es aber die SPÖ Ortsgruppe Langenzersdorf darauf anzulegen und nehmen die Worte ihres Landesgeschäftsführers möglicherweise nicht ernst. Heute, am späten Nachmittag, erschien nachfolgendes Posting auf deren Facebook-Account:

 

 

Was uns ein wenig erstaunt ist die Tatsache, dass ein SPÖ-Funktionär, der mit einem zeitweiligen Funktionsverbot belegt werden soll, überhaupt auf der Kandidatenliste zur Nationalratswahl 2019 gereiht ist.  Aber möglicherweise ist die Personaldecke bei den Genoss(innen) derart dünn, sodass man auch auf solche Leute zurückgreift.

 

Was uns ebenfalls erstaunt ist der Schlachtruf: „Widerstand ist jetzt WÄHLBAR“. Was meinen die Langenzersdorfer Genoss(innen) eigentlich mit dem Wort „Widerstand“?   Etwa gar politische Mitbewerber zu beleidigen und zu diskreditieren?

 

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2019-08-15


„Rave“-Party: Angriff auf einschreitende Polizisten


Es wurde sogar versucht, einem Beamten die Dienstpistole zu entreißen

 

In einem leer stehenden Gebäude, im 6. Wiener Gemeindebezirk in der Stumpergasse, hielten ca. 30 bis 40 Personen, heute Montag, dem 01.01.2019 – gegen 03:30 Uhr – eine sogenannte „Rave-Party“ ab.  Beim Einschreiten der Beamten der Polizeiinspektion Stumpergasse traten einige Personen unkooperativ und aggressiv gegenüber der Polizei in Erscheinung.

 

Als die Polizisten die Veranstaltung für beendet erklärten, kam es zum aktiven Widerstand mehrerer Anwesender, andere ergriffen die Flucht. Zwei Exekutivbedienstete versuchten, in der Fügergasse eine Gruppe Flüchtender anzuhalten.  Die Gruppe attackierte die Polizisten, einer wurde am Kopf verletzt. Außerdem wurde versucht, einem Beamten die Dienstpistole zu entreißen.

 

Es erfolgten mehrere Festnahmen. Sieben beschuldigte Frauen und Männer im Alter von 21 bis 32 Jahren (alle Österreicher) wurden wegen diverser strafrechtlicher Delikte, darunter schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung an Polizeifahrzeugen, Freiheitsentziehung und schwere gemeinschaftlicher Gewalt auf freiem Fuße angezeigt.  Im Zusammenhang mit dieser Amtshandlung dürften im Bereich Fünfhaus unbekannte, vermutlich von der „Rave“-Party geflüchtete Personen bei einer Polizeiinspektion abgestellte Streifen-PKW beschädigt haben, indem sie die Scheiben der Funkwägen einschlugen. Drei PKW wurden so beschädigt und können bis auf weiteres nicht für notwendige Polizeieinsätze verwendet werden.

 

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2019-01-01


Eine heutige Presseaussendung der Landespolizeidirektion Wien


Mann attackiert drei Frauen und setzt anschließend Widerstand gegen Polizisten

 

Am 28. September 2018 um 22:00 Uhr wurde der Streifenwagen der Polizeiinspektion Boltzmanngasse wegen eines randalierenden Mannes in die Fluchtgasse geschickt. Am Einsatzort trafen die Beamten auf einen 41-jährigen syrischen Tatverdächtigen, der mit geballten Fäusten auf Passanten zuging und diese zu attackieren versuchte. Dieses Verhalten sowie der daraus resultierende Polizeieinsatz erregten großes Aufsehen, wobei mehrere filmende und fotografierende Schaulustige vom Einsatzort weg gewiesen werden mussten.

 

Der 41-Jährige ging, als die Uniformierten ihn auf sein Verhalten ansprachen, auch auf die Beamten los und versuchte sie zu schlagen und zu treten, während er lautstark in arabischer Sprache herumschrie. Nach Anforderung von Verstärkung und dem Einsatz von Pfefferspray, wurde der Mann festgenommen.

 

Im Zuge der Amtshandlung stellte sich heraus, dass er Festgenommene bereits zuvor in der Währinger Straße bei einer Straßenbahnhaltestelle drei Frauen (65, 67 bzw. 75 Jahre alt) heftig attackiert und sie mit Fäusten geschlagen hatte. Alle Frauen waren daraufhin zu Boden gegangen und in weiterer Folge noch mit Füßen getreten und dadurch zum Teil schwer verletzt worden (Hämatome, Gehirnerschütterungen, Prellungen).

 

Außerdem hatte der Tatverdächtige vor seiner Festnahme mehrere Glasscheiben in der Pichlergasse eingeschlagen. Da der mutmaßliche Täter aus noch unbekannter Ursache ebenfalls schwere Verletzungen davongetragen hatte, wurde er in einem Krankenhaus stationär aufgenommen und durchgehend überwacht. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgt die Überstellung in die Untersuchungshaft. Der 41-Jährige wurde wegen schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung angezeigt.

 

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2018-09-29


FPÖ-Hafenecker: „Michel Reimon marschiert mit ‚Schwarzem Block’ gegen EU-Gipfel“


Reimon ist als EU-Mandatar untragbar geworden – sofortiger Rücktritt als einzige Lösung

 

Im Umfeld des EU-Gipfels in Salzburg, wo Lösungen für ein sicheres Europa geschaffen werden sollten, gab es umfangreiche Demonstrationen, die freilich nicht friedlich verliefen. Natürlich war der sogenannte „Schwarze Block“ in großer Zahl angereist.  Diese Berufsdemonstrationsmannschaft der militanten, gewalttätigen „Antifa“ ist für seine Ausschreitungen gegen Exekutive, Zivilpersonen und gegen Eigentum bekannt – mit ein Grund für die Terroreinstufung der „Antifa“ in den USA. „Wo immer dieser Mob auftaucht, gibt es Zerstörung und Verletzte.  Diese extrem militante Gruppierung gibt es bei uns nur, weil es der gelittene Schlägertrupp der grün-ultralinken Strömung in Europa ist“, betonte der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker.

 

„In Salzburg eskalierte die Lage neuerdings wieder. Ein Zug des ‚Schwarzen Blocks’ zog durch die Innenstadt, marschierte direkt auf eine Polizeiabsperrung zu und attackierte sofort die Beamten mit Prügel und Stangen.  Dies alles ist durch Video und Bild belegt.  Auch belegt sind schwere Sachbeschädigungen in den Gassen und Häusern der Stadt.  Aber nicht genug, dass diese anarchistischen Hooligans Beamte angreifen und eine Stadt verwüsten, nein – diese Truppe wurde von einem grünen EU-Mandatar unterstützt, nämlich Michel Reimon.  Der Abgeordnete war nicht auf Seiten der Polizei, nein er war ein Teil der Devastierer und Aggressoren, welche im Verdacht stehen, schweren Landfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt begangen zu haben.  Während dieser Angriffe auf Leib und Leben der Beamten, soll der Grüne auch ins Handgemenge gekommen sein, ein eindeutiges Zeichen seiner Teilnahme“, so Hafenecker.

 

„Wenn nun dieser Reimon davon spricht, versucht zu haben eine Eskalation der Demonstration zu verhindern, kann man diesen Worten wohl keinen Glauben schenken. Zerstörung, Gewalt und Chaos ist zu sehr in grün-linken Köpfen verhaftet.  Der linke Mob hat zielgerichtet und organisiert agiert, das alles belegen Bilder und Videos von Medien und Anrainern.  Wer an solchen Gewaltakten teilnimmt, ist als Mandatar untragbar – Reimons Rücktritt ist die einzige Option die er noch hat. Nicht nur, dass er ein Teil der Schläger war, die mit Eisenstangen gegen die Beamten der österreichischen Republik einschlagen, er demonstriert noch dazu gegen seinen Arbeitgeber der Europäischen-Union.  Was in der kruden grün-linken Gedankenwelt vorgeht kann man nur schwer erahnen“, resümierte Hafenecker.

 

„Herr Reimon – nehmen sie ihren Hut und treten sie von der politischen Bühne ab!“, forderte der freiheitliche Generalsekretär. (Quelle: APA/OTS)

 

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2018-09-23


Grün-Politiker verharmlost Angriff auf Polizisten als: „Keine ernsthafte Rangelei“


Was hatte Michel Reimon überhaupt bei bzw. in unmittelbarer

Nähe der Gruppe der maskierten Gewalttäter verloren?

 

Erst vorgestern haben wir darüber berichtet, dass Linke sich – angesichts des EU-Gipfels in Salzburg – über Personenkontrollen der Polizei beschwerten.  Wie richtig und wichtig diese Kontrollen waren, beweist nachfolgendes Video.  Denn es gelang dadurch nur einem relativ kleinen Teil linker Gewalttäter – die auf Krawall aus waren – nach Salzburg zu gelangen.  Interessant finden wir die Anwesenheit des Grünen Michel Reimon, der gewalttätige Angriffe auf Polizisten verharmlost.

 

{youtube}63sI7g66ym4{/youtube}

 

Wie das obige gezeigte Video einwandfrei beweist, steuerte eine Gruppe maskierter Personen – unter Anwendung von Pyrotechnik – auf Polizisten zu und begann auf diese einzuschlagen.  Der grüne EU-Abgeordnete Michel Reimon, der bei dem Angriff auf die Polizisten einen Schlag (vermutlich mit einem Schlagstock) abbekam, schildert den Vorfall verharmlosend so:

 

 

Reimon bezeichnet also tätliche Angriffe auf Polizisten, die sich in Ausübung ihres Dienstes befinden, als keine ernsthafte Rangelei. Das Gesetz sagt dazu: „Widerstand gegen die Staatsgewalt“. Auch seine Aussage: „Dann, als es ruhig war, wollte ein Polizist die DemonstrantInnen in einen Sicherheitsabstand treiben, ich konnte aber nicht hinter die Transparentwände und er verlor die Nerven“ wird durch das Video einwandfrei widerlegt.  Denn, wie auf diesem ersichtlich ist, hatte sich die Situation nicht beruhigt und die Maskierten attackierten weiterhin Polizisten.

 

Nun stellt sich – vermutlich nicht nur für uns – die Frage, was hatte Reimon überhaupt bei bzw. in unmittelbarer Nähe der Gruppe der maskierten Gewalttäter verloren?  Er rechtfertigte seine Anwesenheit damit (s. obiger Screenshot): „….in dem Moment bin ich – abgesprochen mit der Demo-Leitung, natürlich – dazwischen gegangen.“ War er gar Ordner?  Wenn ja, hätte er diesen Job nicht annehmen sollen, denn dafür war er – wie auf dem Video ersichtlich – völlig ungeeignet.

 

Aber auch für sein Amt in der Legislative scheint Reimon nicht geeignet zu sein.  Denn wenn ein Politiker, der Abgeordneter ist, den strafbaren Tatbestand des Widerstandes gegen die Staatsgewalt als „keine ernsthafte Rangelei“ bezeichnet, sollte er so schnell wie möglich zurücktreten.

 

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2018-09-21


FP-Jung: Zeitschrift „Faktor“ der SJ Wien ermuntert zur Gewalt


Freiheitlicher Aktivist massiv bedroht

 

Das vierteljährliche Hochglanzmagazin der SJ Wien „Faktor“ hat seine letzte Ausgabe „Schwerpunkt Widerstand“ mit der Abbildung einer 9mm Patrone auf der Titelseite versehen.  Ob dies eine Aufforderung zur Gewaltanwendung auch mit diesen Mitteln ist, bleibt offen.  Es wurde jedenfalls von einem Abonnenten (die Zeitschrift wird nur an solche ausgeliefert) offenbar so verstanden, dass er dieses Heft einem bekannten freiheitlichen Aktivisten, garniert mit einer scharfen 9mm Patrone, in den Briefkasten steckte.

 

„Da hört sich jeder Scherz auf“, empört sich der freiheitliche Gemeinderat, Mag. Wolfgang Jung über diese unverhohlene Androhung von Gewalt, offenkundig ausgelöst durch das Hetzblatt der SJ Wien, welches mit öffentlichen Mitteln (BM für Familien und Jugend) gefördert wird: „Häupl hat sichtlich auch seine Parteijugend nicht mehr im Griff. Hier ist der Verfassungsschutz gefordert.“

 

Der Mandatar glaubt, dass diese Aktion auch im Vorfeld des Akademikerballs zu sehen ist, wo massive Störvorbereitungen, auch gewaltsamer Art, im Gange sind. Das, auch im besagten Magazin beworbene, „Ernst Kirchweger Haus“ spielt da eine wichtige Rolle.  Diese Aktionen laufen auch mit Unterstützung der, von den G20 Vorfällen unrühmlich bekannten, Schläger der deutschen Anarchoszene ab, die einen Besuch vorbereiten und die Exekutive provozieren wollen.  Mit WEGA und COBRA haben sie ja schon Bekanntschaft gemacht.

 

„Wir werden dieses Umfeld jedenfalls genau beobachten und verlassen uns auf Polizei und Verfassungsschutz, die die Bevölkerung vor den linken Rabiatniks schützen wird“, schließt Jung.  (Quelle: APA/OTS)

 

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2018-01-16


Linke besetzen Haus in Graz


Besetzer kündigen Widerstand gegen Räumung an


„Die Mieten sind zu hoch! Die Arbeit ist zu lang! Und das Leben voll Ausbeutung und Unterdrückung soll aufhören.“ So rechtfertigen Linke auf der Webseite INDYMEDIA, die Missachtung fremden Eigentums. Auf der genannten Webseite rufen sie heute nach Verstärkung für eine Hausbesetzung in Graz, in der Idlhofgasse 9, welche vorgestern begann.  In den „großen“ Medien ist von der Besetzung bis dato noch nichts zu lesen.


 

Möglicherweise wird es bei einer Räumung zu gewaltsamen Widerstand der Hausbesetzer kommen, denn auf auf INDYMEDIA wird wörtlich angekündigt: „Die Besetzenden werden sich einer Beendigung der Besetzung widersetzen.“

 

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2016-10-23


Skandal-Video von der Stadt Wien finanziell unterstützt


Widerspruch: Auf Bundesebene verlangt die SPÖ mehr

Abschiebungen, aus Wien ruft man zur Verhinderung auf

„Ein Kurzfilm zeigt, wie man die Rückführung eines Schubhäftlings im Flugzeug verhindert.
Finanziert  wurde  das  Werk  mit  Steuergeld.  Zugeteilt  hat  es ein Kulturverein der Wiener
Grünen.“ So ist es heute auf diepresse.com zu lesen.
„Rot-Grün  in  Wien  ruft  zum  Gesetzesbruch  auf  und liefert binnen kürzester Zeit bereits
den nächsten Skandal.   Hier geht es allerdings um den klaren,  offenen Widerstand gegen
österreichische Gesetze. Es ist ein Skandal der Sonderklasse, dass die Wiener Stadtregier-
ung  Anti-Abschiebe-Videos  finanziert.  Was zu viel ist,  ist zu viel“,  so der ÖVP Wien-Chef
Gernot Blümel angesichts des aktuellen Presse-Artikels.
In  dem  15-minütigen  Video  wird  detailliert  erklärt  wie man Abschiebungen verhindern
kann  und  wird  klar  dazu aufgefordert im Flugzeug auch körperliche Gewalt einzusetzen.
Das  Verhindern  einer  Amtshandlung  ist  in  Österreich  eine  Straftat.   Wenn  Verantwort-
liche  der  Stadt  Wien  indirekt  dazu  aufrufen,  indem  sie  solche  ungeheuerlichen Filme
ernsthaft  unterstützen,  dann  machen  auch  sie  sich  zu  Mittätern.   Und  dies  auch noch
mit  dem  Steuergeld  der Wiener(innen).   Wo „funded by Stadt Wien“ (gefördert durch) im
Abspann  steht,  muss man etwas genauer hinsehen.
{youtube}g2Umb7MyDhw{/youtube}
„Die  Wiener SPÖ  finanziert damit eine Handlungs-Anleitung, wie man sich dem Vollzug
österreichischer Gesetze widersetzt und Abschiebungen verhindert. Gleichzeitig beklagt
Möchtegern-Häupl-Nachfolger  Schieder auf Bundesebene,  dass es zu wenig Abschieb-
ungen  gibt,  während  die   Stadt  Wien   Videoanleitungen,   wie  man  genau  diese  Ab-
schiebungen verhindert finanziert.   Das ist nicht nur vollkommen daneben und gänzlich
abzulehnen, sondern einfach vollkommen absurd“, so der ÖVP Wien-Chef.
In Wien muss man offenbar täglich auf neue Widersinnigkeiten gefasst sein.   Es wäre
angebracht, dass die Stadtregierung unmittelbar offenlegen muss, wie viel Steuergeld
tatsächlich  für  dieses  Skandal-Video  und/oder auch ähnliche Projekte verschleudert
wurde.   Eine  Frage  bleibt  offen:  Welche  Skandale  sind  noch  hinter  Begriffen  wie
„Wienwoche“ versteckt?
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2015-12-15

Islamist droht unverblümt mit Kalaschnikow auf Facebook


Er hat keine Zeit für Sandkastenspielerei

und kündigt erbitterten Widerstand an

Betreffend der Frage Wann hat der Islam eigentlich mit dem Islam etwas zu tun?“ haben
wir in einem vorgestrigen Beitrag nachfolgendes Facebook-Posting veröffentlicht.
Screen: facebook.com
Nun scheint dieses Posting nicht mehr auf Facebook auf und der Verfasser kommentiert
dies folgendermaßen:
Screen: facebook.com
Doch der  „nette“  Islamist von nebenan will keineswegs klein beigeben und reagiert mit
folgendem Facebook-Eintrag:
Screen: facebook.com
Wenn  doch  die unzivilisierten frustrierten Bürger seinen Ruf nach einer gerechteren Welt-
ordnung missverstanden haben?!  Was er mit der Drohung der Stürmung seiner Residenz
wohl meint?   Möglicherweise hat er eine Vorladung von der Polizei erhalten?
Jedenfalls  hat er  keine Zeit für Sandkastenspielerei und kündigt erbitterten Widerstand
an.   Dies unterstreicht er noch,  indem er sich mit einer AK 47 in Händen ablichten lässt.
Sollte  die  Waffe tatsächlich den Behörden bekannt sein  (wie das auch immer gemeint
sein mag),  ist es höchst an der Zeit,  dass die Polizei seine Bude (Residenz) stürmt und
nach der  Kalaschnikow  und nach eventuell noch anderen vorhandenen Waffen durch-
sucht.
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2015-02-02

Erstaunliches Rechtsverständnis bei der SPÖ


Pfändungsversuch bei Hochzeitsfeier

 
Diese Beitrags-Überschrift ist in der heutigen  Kronen Zeitung zu lesen.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 28.03.12)
 
Bekannter Weise hatte es ein Exekutor gewagt, in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes
auf einer türkischen Hochzeitsfeier zu erscheinen,  um Pfändungen beim säumigen Bräuti-
gam vorzunehmen.   Laut Kronen Zeitung wurden dem Gläubiger,  Riza Demir, bisher vier
Exekutionstitel über 127.000 Euro zuerkannt.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 28.03.12)
 
Der  Grund für diese  Amtshandlung bei der Hochzeitsfeier war nicht etwas Rassismus oder
Ausländerfeindlichkeit, sondern einfach die Tatsache, dass bisherige Exekutionen ins Leere
liefen.   Der Exekutor  rechnete  offenbar mit der Tatsache,  dass er bei den Hochzeitsge-
schenken eine erfolgreiche Pfändung durchführen könne.
 

Eigentor mit Video auf Youtube

Angesichts der Anzahl von  2.000 Gästen bei der Feier,  hatte der Exekutor offensichtlich
Bedenken  bezüglich  seiner  Sicherheit  und ließ sich von 30 Polizisten unterstützend be-
gleiten.  Wie recht er hatte beweist nachfolgendes Video, dass von einem Hochzeitsgast
dummerweise ins Internet gestellt wurde.
HIER ZUM VIDEO ANKLICKEN

Im Video ist einwandfrei ersichtlich,  wie mindestens ein Polizist mit Fäusten attackiert und

die gesamte Polizeimannschaft von den Hochzeitsgästen aus dem Saal gedrängt wird. Hier
liegt der sehr Verdacht nahe,  dass eine Exekutionsvereitelung und Widerstand gegen die
Staatsgewalt vorliegt. Das zu klären wird Aufgabe eines Gerichtes sein.
 
So weit, so nicht gut. Man möge unter Berücksichtigung aller Tatsachen die Aufgebracht-
heit  der  Hochzeitsgäste verstehen,  jedoch rechtfertigt dies nicht Polizeibeamte bei der
Ausübung ihrer Pflicht anzugreifen.
 

Rechtmäßige Exekution als Übergriff bezeichnet

Den Vogel zu dem Vorfall schoss jedoch der   SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ab.  Ab-
gesehen davon, dass es sich um eine rechtmäßige Amtshandlung handelte und Polizisten
während  dieser  angegriffen wurden,  dürfte der SPÖ-Politiker der falsche Mann für den
Job eines Justizsprechers sein.
 
In einer Presseaussendung forderte er mehr Sensibilität bei Gerichts-Exekutionen und be-
zeichnete  die betreffende Exekution als  „Stürmen einer kurdisch-alevitischen Hochzeit.“ 
Offenbar hat  H. Jarolim  das Video nicht gesehen,  denn sonst würde er nicht einen der-
artigen Unsinn verzapfen. Die Gewalt ging nämlich ausschließlich von den Hochzeitsgästen
aus.
 
Aber  der  SPÖ-Politiker übt sich weiter in geistigen Ergüssen und bezweifelt, ob man bei
österreichischen Staatsbürgern auch so vorgegangen wäre.   Nein Herr Jarolim,  bei einer
österreichischen  Hochzeitsfeier  hätten  Exekutor und Polizei selbstverständlich noch Ge-
schenke mitgebracht.
 
Interessant ist auch,  dass der SPÖ-Justizsprecher die Durchführung einer rechtmäßigen
Exekution als Übergriff wertet.   Weiters  fordert er spezifische Schulungen für Gerichts-
Exekutoren, um  solche  „Übergriffe“  zukünftig zu vermeiden.  Es ist erstaunlich welche
Einstellung  H. Jarolim zu Recht und Gesetz hat und das  als Justizsprecher der SPÖ,  die
doch so für Recht und Ordnung eintritt.
 
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2012-03-28
 

Die Doppelmoral der Linken


Der heutige Faschismus kommt von Links

Die linke Jagdgesellschaft bläst wieder einmal zum Halali. Angesicht des heute stattfindenden
Jägerballs ist es aber auch der ÖVP nicht zu peinlich in diesen Chor miteinzustimmen.   Auch
wenn  die  Faschismuskeule  mittlerweile  schon ein bisschen stumpf ist,  reiten die selbster-
nannten Gutmenschen und Links-Faschisten munter weiter.

„Der  neue  Faschismus  wird  nicht  sagen:  Ich bin der Faschismus;  er wird sagen,  Ich

bin der Antifaschismus!“   Dieses Zitat  des  italienischen  Schriftstellers und sozialistischen
Widerstandskämpfers  Ignazio Silone  beschreibt die aktuelle  Situation ganz gut,  zumal seit
Freitag eine regelrechte Jagd auf all jene in dieser Republik gemacht wird,  die sich nicht dem
linken Zeitgeist unterordnen wollen.

Das  visionäre Zitat von Ignazio Silone,  sollten sich all jene vor Augen halten, die heute gegen
Andersdenkende hetzen, sie denunzieren,  tätlich angreifen und ihnen die demokratische Legi-

timation absprechen wollen.

Egal ob es sich um die live Einstiege des ORF bei der „ach so friedlichen“ Demo handelte, egal,
ob  „links-liberale“  Freizeitjournalisten  „Hintergrundberichte“  zu den Demos gebracht haben,

überall stand der aufrechte Widerstand der „mutigen Zivilgesellschaft“ im Vordergrund.

Dass im Umfeld der Demonstrationen Brandstiftungen,  zumindest ein Sprengsatz,  Widerstand

gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen,  Nötigungen und Pöbeleien
zu zig Festnahmen führten,  wird dabei geflissentlich verschwiegen oder aber augenzwinkernd
zur Kenntnis genommen. Offenbar handelt es sich dabei in dieser Republik um Kavaliersdelikte.

Dass dem nicht so sein kann wird jedem halbwegs normal denkenden Menschen klar sein. Der-

artige  Delikte sind  keine legitimen demokratischen Mittel,  sondern nichts anderes als Gewalt.
Allerdings  ist  es  nicht  nachvollziehbar,  warum die  linken  Gutmenschen  mit den  massiven
Gewaltausschreitungen am Holocaust-Gedenktag offenbar kein Problem haben.

Es  ist auch sehr bezeichnend für die Toleranz und das Demokratieverständnis,  wenn Rot- und

Grün-Politiker kein Wort der Entschuldigung, oder der Distanzierung von den brandschatzenden
und prügelnden Horden unter den Demonstranten vermissen lassen.   Dies nährt den Verdacht,
dass diese Politiker die Gewalt gegen ihre politischen Widersacher bewusst als Teil ihrer partei-
politischen Strategie in Kauf nehmen.

Interessant  ist es auch,  dass sich gerade die Linken den Schutz der Juden und des Judentums

als  Feigenblatt umhängen.  Dabei  sind es genau diese Linken, die sogar vor radikalen Islamisten
pausenlos Kniefälle vollziehen und sich diesen in peinlicher Weise anbiedern.

Irgendwie  scheinen  die  Linken  die  Tatsache zu ignorieren,  dass in den meisten islamischen

Ländern  die Vernichtung Israels  mit samt dem jüdischen  Volk als vorrangiges Ziel gilt.   Unter
diesem Aspekt ist die Doppelmoral der Linken wohl kaum zu überbieten.

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2012-01-30

 

Strache und der Widerstand

 

DÖW

Wir haben heute bezüglich des österreichischen Widerstandes in der NS-Zeit zu recherchieren
begonnen. Dabei sind wir auf das „Dokumentationsarchiv des österreichischen Wider-
standes“ (DOEW) gestoßen.
Auf unsere telefonischen Anfrage über Daten und Ereignisse über Widerstandskämpfer wurde
uns mitgeteilt, dass wir nur bei schriftlicher Anfrage eine Antwort bekommen würden. Leider
haben wir am Telefon mitgeteilt, dass es sich um keinen „Strache“ freundlichen Beitrag
handeln werde.

Nicht sehr auskunftsbereit

Wir haben dann auch unsere Anfrage per E-Mail,  an jene Dame die wir zuerst telefonisch
kontaktierten gesendet und haben uns eigentlich Auskünfte erwartet. Weit gefehlt, den
diese besagte Dame, eine gewisse Frau Dr. K., dürfte ein heimlicher „Strachefan“ sein.
Dementsprechend sah auch das Antwortmail aus. Jede Werbeaussendung für Toiletten-
papier hat mehr Inhalt. Unserer Meinung nach ist jene Frau Dr. K. eine Fehlbesetzung für
diesen Posten.
 
Das ist zwar nicht Thema unseres heutigen Beitrages, zeigt aber auf wie in Österreich teil-
weise mit der Vergangenheitsbewältigung umgegangen wird.

Internetrecherche

Wir haben uns aber nicht entmutigen lassen und im Internet recherchiert, wobei es uns
gelungen ist, einige Namen von Widerstandskämpfern ausfindig zu machen. Was schluss-
endlich aus den meisten Personen geworden ist, entzieht sich leider unserer Kenntnis.
Hier geben wir einige Namen, stellvertretend für eine unbestimmte Anzahl von Widerstands-
kämpfer(innen) wieder, die das mörderische NS-Regime auch teilweise mit Waffengewalt 
bekämpft haben.

Widerstandskämpfer

Hitzenberger Mathias, Grünberger Alois, Dorfner Franz, Haider Eduard, Humer Josef, Pfeifer
Eduard, Feiertag Anton, Wolf Erich, Bauer Karl, Pillwein Friedrich, Hubmann Erich, Berger
Ferdinand, Hubmann Josef, Dr. Dürmayer Heinrich, Kammerling Walter, Meller Erich, Eidlitz
Johannes.

Ehrung

Letztere drei Personen, wurden (teilweise posthum) mit dem Ehrenzeichen für Verdienste um
die Befreiung Österreichs ausgezeichnet. All diese Männer haben sich dem menschenveracht-
enden Hitlerregime nicht gebeugt, sondern es massiv bekämpft.

Was hält Strache davon?

Geht man nun von der Logik eines Herrn H.C. Strache aus, bei dem bereits Wehrdienstver-
weigerer während der NS-Zeit als Mörder und Verbrecher gelten, was sind dann die oben
angeführten Männer in den Augen des FPÖ-Chefs.
Der eine oder andere Kämpfer hat sicherlich im Laufe seines Widerstandskampfes einen Nazi
getötet. Auch müsste Herr Strache gegen die heutige Vizebürgermeisterin Renate Brauner
rechtlich vorgehen, war sie es doch, welche die Widerstandskämpfer Kammerling Walter,
Meller Erich, Eidlitz Johannes mit dem dem Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung
Österreichs ausgezeichnet hat.

Lauter Mörder?

Folgt man der „(Un)Logik“ des Bewahrers von Deutschtum, Heimatland und natürlich des
Haidererbe  weiter, müssten  alle diese Männer  Mörder und Verbrecher sein. Sie haben sich
der damals  geltenden Rechtsordnung im Naziregime widersetzt und dieses sogar bekämpft.

Bildungsmangel in Geschichte

Uns erstaunt es immer wieder, dass es österreichische Politiker gibt die von der Geschichte
keine Ahnung haben und derartigen Nonsens frei proklamieren. Ebenfalls erstaunlich ist es
aber auch, dass sich andere gewählte Volksvertreter diesen Schwachsinn anhören, ohne
dem „Verzapfer“ von Deutschtum und Heimatland kräftig über den Mund zu fahren.
Stauni
  
2009-09-14
  

Strache und die Deserteure

 

Straches Magenschmerzen

Das stößt einem Herrn Strache sauer auf. Da fordert doch die  Nationalratspräsidentin
Barbara Prammer (SPÖ) und der Stadtrat David Ellensohn (Grüne) die Rehabilitation
von österreichischen Wehrmachts-Deserteuren aus der NS-Zeit.

Noch sinnvoll?

Ob eine solche Rehabilitation 64 Jahre nach Kriegsende noch einen Sinn hat, sei jedoch
dahingestellt. Die meisten Kriegsdienstverweigerer, soferne diese das Jahr 1945 über-
haupt überlebt haben, werden ohnehin schon verstorben sein.

Symbolische Handlung

Eine Rehabilitierung von Personen, die den Unrechtsgehalt und den verbrecherischen
Charakter des nationalsozialistischen Regimes erkannten und dies mit ihrem Gewissen
nicht vereinbaren konnten und daher dieses Verbrecherregime bekämpften, wäre zumin-
dest noch eine symbolische Handlung zur Vergangenheitsbewältigung.
 
Die meisten dieser Personen, die sich dem Kriegsdienst im „Dritten Reich“ entzogen oder
das Mörderregime anderwärtig bekämpften, haben dies ohnehin mit ihrem Leben bezahlt.

Niederlage am Ulrichsberg

Der FPÖ-Chef H.C. Strache, der schon durch die Absage des Bundesheeres beim Ulrichs-
bergtreffen eine herbe Niederlage einstecken musste, sieht in jenen Personen die sich
durch Kriegsdienstverweigerung den Unrechtshandlungen des Hitlerregimes entzogen,
Mörder oder sonstige Verbrecher.

Es wäre auch sehr interessant zu wissen, was Strache eigentlich von den Widerstands-

kämpfern hält. Folgt man seiner Logik, müssten diese ebenfalls lauter Mörder und Gesetz-
lose gewesen sein.
 

Kriegsdienstverweigerer waren Mörder

„Man sollte nicht im Nachhinein den Fehler begehen, diese Menschen zu glorifizieren. Es
sind oftmals auch Mörder gewesen“, sagte der FPÖ-Chef im Interview mit der APA.
„Deserteure waren Menschen, die eigene Kameraden und Soldaten vielleicht teilweise
auch erschossen und umgebracht haben….“, so Strache weiter.

Deutsche Sprache, schwere Sprache

Bei der obigen Stracheaussage haben wir uns gefragt, wie kann man eine andere Person
„vielleicht teilweise erschiessen oder umbringen.“ Was der FPÖ-Chef wohl damit gemeint
hat?

Ja, die deutsche Sprache hat schon ihre Tücken. Das haben die Bewahrer von Deutschtum
und Heimatland schon mit einem Wahlplakat bewiesen, wo sie nicht fähig waren einen
„geraden“ deutschen Satz zu schreiben.

Geschichtsbücher lesen

Wenn Herr Strache schon auf Mördersuche im „Dritten Reich“ ist, können wir ihm emp-
fehlen, sich in noch vorhandenen Unterlagen der „SS“, „Gestapo“  oder sonstigen Spezial-
einheiten des NS-Mörderregimes einzulesen.

Wir fragen uns immer wieder, ob der FPÖ-Chef seine geistigen Ergüsse, die er regelmäßig
von sich gibt, auch wirklich selbst glaubt.

Stauni

  
2009-09-13
  

Nachtwächter vs. Polizist TEIL 2

 

Fortsetzung zu TEIL 1

Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.

Doch Futterneid ?

Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.

Ungebührliches Benehmen

Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden  von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.

Festnahme

Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.

Der Riese Handler

Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI  Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.

Minipolizist ?

Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und  65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?

Knast

Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest. 
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)

Ohne Munition in den Krieg

Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die  o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.

Die UVS-Verhandlung

Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit  „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler  festgestellt wurden.

Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.

Der ÖWD

Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD),  verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.

Der Sack wird zugemacht

Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen  versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf  3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.

Der Irrtum

Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden.  Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.

Handler queruliert weiter

Also was tat er jetzt ?  Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.

Achtung aufs Datum

Haben Sie sich das Datum genau angesehen ?  Die Staatsanwaltschaft informiert Handler 
zu einem Zeitpunkt wo dieser  bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.

Lebensnah

Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
   
2009-07-08
  

Polizei-Skandale

Bordellgeher und Schläger

   
Seit geraumer Zeit kommt die Polizei nicht mehr aus den Negativ-Schlagzeilen.
Von Geiger über Horngacher zu WEGA-Polizisten die einen gefesselten Häftling
verprügeln, Zivilstreifen die einen Passanten krankenhausreif schlagen, weil dieser
bei „Rot“ die Strasse überquerte, bis zu den folgenden jüngsten Vorfällen.

14-Jährige schlägt zwei Polizisten

  
In Graz ist am Freitag ein 14-jähriges Mädchen wegen schwerer Körperverletzung festge-
nommen worden. Die Amtshandlung eskalierte weil die Jugendliche eine Zigarette
geraucht hatte und den kontrollierenden Polizisten einen falschen Namen und eine falsche
Adresse angab.
Einer der beiden Polizisten wurde bei der Festnahme des Teenies angeblich schwer ver-
letzt, weil sich diese der Festnahme körperlich widersetzte.
Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Abgesehen von der (Un)sinnhaftigkeit
dieser Amtshandlung sind zwei Polizeibeamte nicht in der Lage ein unbewaffnetes
14-jähriges Mädchen in Gewahrsam zu nehmen, ohne das dabei einer schwer
verletzt wird.
Das Mädchen wurde vorübergehend wegen schwerer Körperverletzung und Widerstand
gegen die Staatsgewalt festgenommen.

Polizist als Nacktfotograf

   
In Oberösterreich laufen gegen einen dienstführenden Beamten der Polizeiinspektion
Lembach interne Ermittlungen, weil er mehr als 100 teilweise nackte Frauen fotografiert
haben soll.
Angeblich soll er sein Hobby in einer Privatwohnung oberhalb der Polizeiinspektion
betrieben haben.
Im Mittelpunkt der Erhebung stehen, ob dies in Uniform, während der Dienstzeit oder
gegen Vergünstigungen geschehen ist.
Da dürfte ein Kollege auf seinen Job scharf gewesen sein, denn Recherchen haben
bestätigt, daß das Hobby des Beamten in der Region und polizeiintern schon jahrelang
ein offenes Geheimnis war.
Sollten sich die Frauen von diesem Polizisten freiwillig fotografieren haben lassen,
weil es vielleicht  auch ihr Hobby war, ist uns dieser Polizeibeamte weit aus genehmer
als seine prügelnden Kollegen.

Drogenfahnder verprügeln Lehrer

   
Vergangenen Mittwoch in der U-Bahn Station Spittelau in Wien, ereignete sich eben-
falls ein unglaublicher Vorfall. Ein farbiger US-Bürger der an einer renommierten
internationalen Schule, Englisch und Sport unterrichtet, soll von zwei Polizeibeamten
in Zivil angegriffen und verprügelt worden sein.
  
Nach Beendigung der Prügelorgie, sollen sich die beiden dann als verdeckte Ermittler
der Polizei zu erkennen gegeben haben.
Der Lehrer wurde mit schweren Verletzungen ins Krankehaus eingeliefert.
   
Wie sich herausstellte, handelte es sich bei den Männern um Drogenfahnder, denen bei
der Verfolgung eines Dealers offenbar eine Verwechslung mit einem anderen Mann
schwarzer Hautfarbe passiert ist.
   
Landespolizeikommandant Karl Mahrer erklärt: „Das Büro für besondere Ermittlungen
wurde eingeschaltet. Eine Verwechslung ist möglich, der Staatsanwalt ermittelt.“
Da fragt man sich doch, ob Beamte dieser Einheit nicht besonders geschult sind um
einen Farbigen von einem anderen Farbigen zu unterscheiden.
 
Soviel zu Vorfällen mit Polizeibeamten innerhalb einer einzigen Woche.
Wenn man bedenkt, daß jene Beamte eigentlich die Bevölkerung beschützen
sollten, dann ist es um die Sicherheit in Österreich traurig bestellt.
      
Stauni
  
2009-02-15

Inhalts-Ende

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