Armin Wolf sieht ein „wirkliches“ Problem


Wittert er gar unerwünschte Konkurrenz?

Nachfolgender Tweet  von  Armin Wolf,  darf einem ein Schmunzeln entlocken.
Ob es auch Menschen gibt, welche die vorgegebenen Systemmeldungen. – die Wolf
den  ZIB-Zusehern  vorliest. .für  „Nachrichten“  halten?   Oder  hat  er  diesenTweet
nur abgesetzt,  weil  er unerwünschte Konkurrenz wittert, die er sich vom Leib halten
will?
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2016-03-20

ORF: Abkassierversuch ohne Leistung erbringen zu wollen

 


Körberlgeld – Beschaffung mit neuen Digital-Karten

Ein heißes Thema zur Zeit ist die zu entrichtende Zwangsgebühr an den ORF, welche durch
die GIS eingehoben wird. Man mag es nicht glauben, aber die staatliche Zwangsgebühren-
anstalt  scheut  nicht  einmal  davor  zurück  Entgelt  einheben zu wollen,  ohne dafür eine
Leistung zu erbringen.
Nachfolgendes  Schreiben  flatterte all  jenen ORF-Kunden ins Haus,  die sich vor 5 Jahren
eine  ORF-DIGITAL-SAT-Karte kaufen mussten, da der staatliche Rundfunk seine analoge
Ausstrahlung in eine digitale umwandelte.
Screen: © erstaunlich.at
Obiges  Schreiben erhielt auch der Herausgeber dieses Online-Magazins.   In diesem wird
lapidar  mitgeteilt,  dass  die  technische Lebensdauer der  ORF-DIGITAL-SAT-Karte über-
schritten  sei  und man sich auf eigene Kosten eine neue Karte lösen müsse.  Gleichzeitig
wird  dem  ORF-Kunden  mitgeteilt,  dass sein Nutzungsvertrag  (zum Datum des Ablaufs
seiner Karten) gekündigt wird.
Da  das  ORF-Programm  ohnehin nicht zu den Programm-Highlights in der internationalen
TV-Szene zählt und man auch in Sendungen wie ZIB odgl. ohnehin nur vorgekaute system-
gerechte  Nachrichten  vorgesetzt  bekommt,  war  es  für den Herausgeber dieses Online-
Magazins unter anderem ein willkommener Grund der GIS mitzuteilen,  dass es für sie ab
dem 2. April 2013 kein Programm-Entgelt mehr geben wird.
Als Rechtsgrundlage wurde die  Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes GZ: 2009/17/
0084 vom 10.05.2010 herangezogen. Der Kern dieses Urteils ist nachfolgender Rechtssatz:

Nach  dem  hg.  Erkenntnis  vom  4. September 2008, Zl. 2008/17/0059,  kommt es für die
Nutzung des Programmangebotes auf den Begriff der „betriebsbereiten Rundfunkempfangs-
anlage“ an. Eine solche ist aber nur dann gegeben, wenn mit ihr der Empfang (sämtlicher)
Fernsehprogramme des ORF möglich ist, für die ein Versorgungsauftrag besteht. Eine Ver-
pflichtung zur Entrichtung des Programmentgeltes liegt demnach nur dann vor, wenn eine
betriebsbereite  Rundfunkempfangsanlage  vorhanden  ist;   „betriebsbereit“  bedeutet  in
diesem  Zusammenhang,  dass  mit  ihr der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag
umfasster Programme des ORF möglich sein muss.

Keine Programmversorgung aber weiter abkassieren wollen

Obwohl  sich mit der Deaktivierung der Karte seitens des ORF eindeutig klar herausstellte,
dass  keine technische Voraussetzung mehr gegeben war dessen Programme zu empfan-
gen,  wollte  die  Zwangsgebührenanstalt  nicht  aufgeben  und  schickte  nachfolgendes
Schreiben.
Screen: © erstaunlich.at
Liest man sich obiges Schreiben durch, könnte man zur Annahme kommen, dass der Ver-
fasser  nicht  in  der  Lage  war  eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sinner-
fassend  zu  lesen  oder  diese  ihm  egal  war  und  er  mit seinem Brief versuchte,  den
kündigungswilligen Kunden absichtlich in die Irre zu führen.

Das  funktionierte  aber  nicht beim Herausgeber dieses Online-Magazins.  Mit diesem ist
nicht  gut  Kirschen  essen, speziell  wenn  es um Abzocke oder Doppelmoral geht. Also
kam es  in Folge zu einem längeren und intensiven Telefongespräch.   In diesem erklärte
eine  Dame  der GIS unter anderem doch tatsächlich,  dass es zumutbar wäre eine neue
ORF-DIGITAL-SAT-Karte zu kaufen oder man alle Fernseher entfernen müsse.
Es ist in der Tat erstaunlich,  welche seltsamen Argumente seitens der Zwangsgebühren-
anstalt ins Rennen geführt werden, um weiterhin ungeniert abkassieren zu können.  Das
mit dem Entfernen der TV-Geräte ist natürlich absoluter Schwachsinn.
Was die „Zumutbarkeit“  der Anschaffung einer neuen Digital-Karte betrifft,  kann es sich
wohl  nur um einen schlechten Scherz handeln.   Es ist wohl keinem Menschen zumutbar,
mit einem Vertragspartner – der einseitig (offenbar aus reiner Profitgier)  einen bestehen-
den Vertrag aufkündigt –  ein neues Vertragsverhältnis einzugehen.   Der ORF hat sich in
diesem Fall als unzuverlässiger Vertragspartner erwiesen.
Jedenfalls  lange  Rede  kurzer  Sinn,  der Herausgeber von  www.erstaunlich.at ließ sich
nicht „papierln“. Der netten Dame bei der GIS wurde mitgeteilt, dass der ORF ab 02.04.13
kein Programm-Entgelt mehr erhalten werde. Und sollte man bei der Zwangsgebührenan-
stalt gegenteiliger Meinung sein,  stünde der Rechtsweg offen.   Diese Ankündigung hatte
offenbar gesessen und man dürfte begriffen haben,  dass nicht jeder mit dem „Sportkap-
perl-Schmäh“  einzufangen  ist.   Denn  einige  Tage nach dem Telefongespräch trudelte
nachfolgendes Mail ein.

Screen: © erstaunlich.at
Was ist aus dieser Geschichte zu schließen? Niemand sollte sich von seltsamen Schreiben
oder gleichartigen Argumenten des ORF bzw. der GIS ins Bockshorn jagen lassen.  Wenn
keine  technische  Voraussetzungen  mehr gegeben sind ORF-Programme zu empfangen,
dann  braucht  auch  kein  Programm-Entgelt  mehr bezahlt werden.  Einzig und allein ist
eine  minimale Fernsehgebühr fällig,  die der Bund über die GIS einheben lässt.  Eine Art
Fernseher-Steuer sozusagen.  So sehen es jedenfalls die Höchstrichter am Verwaltungs-
gerichtshof.   Und  auch die staatliche  Zwangsgebührenanstalt ORF wird sich an besteh-
ende Gesetze bzw. Judikatur halten müssen.

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2013-03-19

Von Feinschmeckern und Losern


Der Häupl-Sager

Hatte der Wiener Bürgermeister Häupl noch Samstag, auf dem auf dem SPÖ-Landesparteitag
den FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache als Loser bezeichnet, wird der Feinschmecker des
Jahres 2010, diesen Titel wohl an seinen Parteigenossen Hans Niessl weitergeben müssen.

Grund dafür wird der Ausgang der Burgenlandwahlen sein. Nicht einmal eine prominente
Wahlhelferin wie die Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), die mit der geplanten Erricht-
ung eines Asylzentrums in Eberau dem roten Landeshauptmann alle Erfolgschancen zuspielte,
konnte Niessl seine absolute Mehrheit erhalten.

Hochrechnung 2010 um 17:00 Uhr

Partei            Prozent      Mandate

SPÖ                48,9             18
ÖVP                34,9             13
FPÖ                  9,1                4
Die Grünen    4,0                 1
LBL                  3,1                 0

(Quelle: http://orf.at)

Die Wahlbeteiligung betrug 70,2 Prozent und lag damit um elf Prozentpunkte niedriger als
2005 (81,38 Prozent).

Alle sind wieder Sieger

Damit hat die SPÖ die absolute Mehrheit im burgenländischen Landtag verloren und einen
herben Verlust hinnehmen müssen. Die ÖVP kann zwar ihren Mandatsstand halten, verlor
jedoch Stimmen. Da ist es doch erstaunlich, dass sich Vertreter dieser Parteien beim Inter-
view in einer „Sonder-ZiB“ um 17 Uhr nicht als Verlierer sahen.

Einzig die Grünen waren ausnahmweise einmal realistisch und sahen ihre Niederlage ein.
Allerdings begründete Frau Krojer diese mit Rechtsströmungen der Burgenländer. Die
Liste Burgenland (LBL) die zum Ersten Mal antrat, verfehlte den Einzug in den Landtag.

Abwärtstrend für SPÖ hält an

Einzig die FPÖ konnte über 3 Prozentpunkte und 1 Mandat dazugewinnen. Daher sind diese
die eindeutigen Wahlsieger der burgenländischen Landtagswahlen 2010. Der Abwärtstrend
und die Serie der Wahlniederlagen bei den Sozialdemokraten hält somit ungebrochen an.

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2010-05-30
  

Geldsegen trotz Pleite


Was wäre, wenn ein Pleitier Geld verschenken würde?

Stellen Sie sich vor, ein Mensch der schwer verschuldet ist und vor der Pleite steht, würde
Geld verschenken welches ihm gar nicht gehört. Was würde mit diesem wohl passieren?
Im günstigsten Fall würde er besachwaltert werden und wenn dieser Mensch ein Unter-
nehmer wäre und diese Gelder aus einem aufgenommenen Kredit verschenken würde,
müßte er mit einem Strafverfahren wegen vorsätzlicher Krida rechnen.

Da macht sich ein Herr Uwe Scheuch wohl keine Gedanken darüber, denn in Kärnten dürf-

ten die Uhren wohl anders ticken. Das Bundesland Kärnten ist mit 2,2 Mrd Euro verschuldet
und eigentlich pleite.

Vorerst 6.000 Anspruchsberechtigte

Trotz dieser angespannten Situation verteilt Scheuch ungeniert Gelder, die ihm nicht gehören.
Wie in der gestrigen ZIB zu vernehmen war, erhält jeder Jugendliche in Kärnten, der im Jahr
1991 geboren ist, ab 1.Jänner 2010 den sogenannten „Führerschein-Tausender.“

Edle Motive?

Genau gesagt, nennt sich dieser Geldsegen „Jugendstartgeld“ und soll für die Finanzierung
des Führerscheins, Wohnung oder Ausbildung dienen. An und für sich eine gute Sache, wenn
nicht die Motive des Herrn Scheuch augenscheinlich ganz wo anders liegen würden.

Nach dem politischen Umsturz innerhalb des BZÖ, hat auch ein Herr Scheuch mitbekommen

dass innerhalb der orangen Wählerschaft heftiger Unmut entstanden ist. Da hat es auch nichts
genützt, dass Dörfler noch schnell einige Hunderter an alte Weiblein verschenkte.

Nur Lebende können wählen

Ausserdem weiß man ja nicht, ob die betagten Herrschaften bei der nächsten Wahl überhaupt
noch leben. Um mit der, auf wackligen Beinen stehenden FPK bei der nächsten Wahl punkten
zu können, muß man eben präventiv einige Vorwahlzuckerl unters Volk streuen.

Jugendliche Euphorie

Da sind die 19-Jährigen genau das geeignete Klientel, denn in ihrer Euphorie werden sie sich
kaum sonderlich Gedanken über die finanzielle Lage ihres Bundeslandes machen. Den Jugend
-lichen kann kein Vorwurf gemacht werden, denn die Meisten haben naturgemäß ganz anderes
zu tun, als sich mit der politischen und finanziellen Lage von Kärnten auseinanderzusetzen.

Allerdings wird es auch für sie ein böses Erwachen geben, wenn sie merken das die tausend

Euro kein Geschenk waren und sie dieses Geld mit Zinseszinsen zurückbezahlen werden müs-
sen.

Kostenloser Rat

Dem Herrn Scheuch vom FPK wollen wir einen kleinen Tip geben. Sollte der „Führerschein-
Tausender“, den er sicherlich als eingelöstes Wahlversprechen verkaufen wird, dem FPK
nicht den erwarteten Wählerzuwachs bringen, sollte er sich vielleicht an dieses „Unternehmen“
wenden.

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2009-12-30
  

Es lebe die Schweinegrippe


Pharmaindustrie witterte gutes Geschäft

Was macht ein Geschäftsmann, wenn ein großartig angekündigtes Produkt wahrscheinlich
nicht jenen Erfolg bringen wird, den er sich erwartet.  Man muss es nur ordentlich bewerben.
Genauso verhält es sich nun mit dem Impfstoff für die Schweinegrippe.
Hieß es vor gar noch nicht so langer Zeit, die Schweinegrippe würde für Österreich keine
Gefahr darstellen, präsentiert man nun diese als herannahende Volksseuche. Wahrscheinlich
liegt es daran, dass die Pharmaindustrie bereits fleißig begonnen hatte, ein Impfserum gegen
das  H1N1-Virus herzustellen.

Die meisten Mediziner dagegen

Auch die meisten Mediziner sprechen sich gegen eine Impfung aus. Da nützte es gar nichts,
wenn das Gesundheitsministerium verlautbarte, dass zuerst nur „gefährdete“  Personen
geimpft werden.. Also VIP´s der Injektionsnadel, wie ärztliches Personal, Polizisten und
Bundesheerangehörige.

Auch diese Vorgaukelung eines eventuellen Engpasses beim Impfserum werden die Bevölk-
erung nicht zu einem Run auf dieses verleiten, wie man es ja im benachbarten Deutsch-
land gesehen hat.

Ein „Glücksfall“ für die Pharmaindustrie

Da war es doch wie ein Gottesgeschenk für die Pharmaindustrie, dass ein 11-jähriges
Mädchen aus Südtirol, angeblich an der Schweingrippe erkrankt ist. Angeblich deshalb,
weil der behandelnde Arzt von einem ungewöhnlichen Krankheitsverlauf spricht.
 
In der gestrigen ZIB des ORF konnte man sehen, wie das kranke Kind werbewirksam
vermarktet wurde, als es in die Kinderabteilung der Innsbrucker Uni-Klinik überstellt
wurde.

Immer schön in die Kamera winken

Immer wieder war der Eingangsbereich der Intensivstation zu sehen, wo eine Mitarbeiterin
(vermutlich Krankenschwester oder Ärztin) in die Kameras winkte. Na wenn das nicht die
Bevölkerung zu einer Schutzimpfung animieren soll, was dann sonst?

PR-Aktion war ein Flop

Aber offensichtlich hat auch diese „Werbeaktion“ nicht wirklich etwas gebracht, denn
heute hat in den Tiroler Krankenhäusern eine große Impfaktion gegen die Schweine-
grippe für medizinisches Personal begonnen. Das Interesse daran war jedoch äußerst
gering.

Hoffentlich genügend Lagerplatz

Ab 9.November kann sich dann das gemeine Volk gegen den H1N1-Virus impfen lassen.
Allerdings so wie die Lage zur Zeit aussieht und wenn man sich die Meinung der Bevölker-
ung aus diversen Umfragen anhört, wird das Serum seinen Platz in der Lagerhalle neben
den Vogelgrippe-Schutzmasken finden.

Stauni
  
2009-10-27
  

Der Rächer

Grosser Jubel

Bei der gestrigen Sonnwendfeier des BZÖ in Oberschlierbach wurde Peter Westenthaler
mit Applaus und großem Jubel empfangen. Unter den rund 300 jubelnden Gästen befand
sich auch die Politprominenz des BZÖ wie Nat.Abg. Ursula Haubner und Nat.Abg. Rainer
Widmann.

Robin Hood

Bei seiner Rede betonte er, dass er dem massiven Druck des rot-schwarzen Systems
nicht zu weichen werde.
Er führte seine Verurteilung auf den massiven Wählerschwund bei der SPÖ und ÖVP
zurück, welche nämlich auch nicht davor zurückschrecken, die Justiz gegen unliebsame
Oppositionspolitiker zu verwenden.

Realitätsverlust ?

Herr Westenthaler glaubt wirklich, dass er am tatsächlich vorhanden Wählerschwund
von Rot und Schwarz beteiligt ist und daher unbedingt politisch „beseitigt“ werden
muss. Also an Selbstvertrauen mangelt es dem Mann nicht, jedoch dürfte er an einem
gewaltigen Realitätsverlust leiden.
Vielleicht sollte sich Herr Westenthaler einmal fragen, warum jemand ein so ein grosses
Interesse daran haben soll, ihn ins politische Nirvana zu schicken.

Wer klärt den Mann auf ?

Kann dem Mann niemand mitteilen, dass es absolut nicht der politische Gegner sein kann,
denn die sind über seine Auftritte jedesmal begeistert, weil diese nämlich auch dem BZÖ
einen Wählerschwund garantieren.
Wir halten nochmals fest, dass unserer Meinung nach Herr Westenthaler weder ein
bedeutender, noch wichtiger Politiker in Österreich ist und daher von keinem politischen
Gegner unsauber abserviert werden muss.
Herr Westenthaler verwechselt seine Person offensichtlich mit der des Franz Olah.
Dieser wurde seinerzeit von den Sozialisten wirklich bösartig „abgeschossen“.

Neuer Job

Dafür hat Westenthaler nun eine neue Berufung gefunden. Ab sofort will er sich nun auch
um „andere Justizopfer“ kümmern.
„Ich werde die Bevölkerung einladen, mir Fälle von offensichtlichen Fehlurteilen und
Missständen in Verfahren, egal ob Arbeitsrecht, Konsumentenrecht, Strafrecht etc. mit-
zuteilen, um sie dann parlamentarisch zu verwerten“, so Westenthaler.
Hoffentlich kommen bei dieser Beschäftigung nicht seine politischen Auftritte zu kurz, denn
dies würde seinen politischen Gegner sicherlich leid tun, da sich diese  dann ein anderes
„Opfer“  suchen müssten.
Stauni
   
2009-06-20
  

Wenn Politiker lügen

 

Sicherheitsgipfel

Noch vor wenigen Tagen forderte BZÖ Abg. Peter Westenthaler vollmundig die sofortige
Einberufung eines Sicherheitsgipfels, anlässlich des Anstiegs der Kriminalitätsrate in Öster-
reich.
Westenthaler wörtlich: „Es reicht jetzt. Während die Zahl der Straftaten österreichweit um
fünf Prozent und in Wien sogar um über 12 Prozent gestiegen ist, sieht ÖVP-Innenministerin
Fekter diesem Treiben tatenlos zu. Diese unfassbaren Zahlen sind ein Alarmsignal. Wir haben
in Österreich einen Sicherheitsnotstand, der aktiv bekämpft werden muss!“

Aktiver Beitrag

Wenigstens hat der BZÖ-Sicherheitssprecher zur Kriminalrate in Österreich seinen Beitrag
geleistet, wenn auch im umgekehrten Sinn.
Gestern bestätigte das Wiener Oberlandesgericht in zweiter Instanz, das erstinstanzliche
Urteil gegen Westenthaler wegen falscher Zeugenaussage.
 
„Aus Respekt vor dem Österreichischen Rechtsstaat und der Unabhängigkeit der Justiz
haben wir das Urteil zur Kenntnis zu nehmen“, sagte gestern BZÖ Generalsekretär
Dr. Martin Strutz, so kann man es zumindest in einer gestrigen APA-Aussendung des
BZÖ lesen.

Schauprozess

Der Sympathieträger des BZÖ Peter Westenthaler sieht dies völlig anders. In einem gestrigen
ZIB-Interview klagte er über einen politischen Schauprozess. Das Urteil sei bereits vor Prozess-
beginn festgestanden, gab er gegenüber den Reportern an.
Was wir bei dieser Aussage erstaunlich finden ist, dass Westenthaler noch immer jammert,
obwohl das Urteil von neun Monate auf sechs Monate reduziert wurde. Hat er ernstlich
geglaubt das er einen Freispruch bekommt.
Der BZÖ-Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz hält seinem Parteigenossen natürlich
die Stange. Er meint, dass der Oppositionspolitiker Peter Westenthaler seit 3 Jahren wie ein
Schwerverbrecher verfolgt wird.

Offenes Verfahren

Vermutlich spielt dieser das noch offene Verfahren wegen des Vorfalles nach dem Europa-
meisterschaftsspiel Österreich gegen Deutschland, an.
Angeblich soll Westenthaler das Linksabbiegeverbot bei der Ausfahrt vom VIP-Parkplatz
des Stadions missachtet haben und einem Polizisten mit seinem PKW gegen dessen Knie
gerollt sein, um das Abbiegen zu erzwingen.
Da der betroffene Polizist ein kleiner SPÖ-Parteifunktionär ist, ortet der BZÖ-Sicherheits-
sprecher auch in dieser Causa eine politische Intrige.
Vielleicht sollte Westenthaler einmal klar werden, dass er kein so bedeutender Oppositions-
politiker ist, den man auf diese Weise „abservieren“ will.

Die Kleinen hängt man

Einem jeden kleinen Gewerbetreibenden, würde nach diesem Urteil seine Gewerbeberechtig-
ung entzogen werden. Es interessiert niemanden, dass dieser dann vor dem existenziellen
Ruin steht.
Hierzulande kann man zwar als Vorbestrafter keinen Würstelstand betreiben, jedoch Abge-
ordneter zum Nationalrat und Sicherheitssprecher einer Partei zu sein ist kein Problem.
Eine erstaunliche Logik wenn man bedenkt, dass ein Politiker eigentlich eine Vorbildfunktion
zu erfüllen hat.

Glaubwürdige Politiker

In einer gestrigen APA-Aussendung der ÖVP war folgende Aussage des ÖVP-Sicherheits-
sprecher Günter Kössl zu lesen: „Sicherheitssprecher Westenthaler hat jegliche Berechtigung
verloren, über Sicherheit zu sprechen.Westenthaler, der heute wegen falscher Zeugenaus-
sage zu sechs Monaten bedingt verurteilt wurde, sollte in Zukunft besser schweigen, wenn es
um die Themen Sicherheit und Kriminalität geht.
Ein rechtskräftig verurteilter Abgeordneter ist als Sicherheitssprecher einer Partei völlig un-
glaubwürdig und ein Hohn für den Rechtsstaat.“

Ein Zeichen setzen

Nun, mit  der Glaubwürdigkeit eines Politikers ist es ohnehin so eine Sache und  hängt in den
meisten Fällen sowieso nicht davon ab, ob dieser unbescholten oder vorbestraft ist.
Wir werten diese Aussage von Kössl allerdings nur als Schaumschlägerei, denn er und seine
„Kollegen“ im Parlament hätten schon längst die Möglichkeit gehabt, derartige Misstände zu
beseitigen.

Herr Kössl, sollten wir uns irren und Sie meinen Ihre Aussage ernst, dann setzen Sie ein

Zeichen. Sorgen Sie dafür, dass Politiker die wegen Straftaten verurteilt wurden, die ihnen
nicht einmal mehr erlauben würden einen Würstelstand zu betreiben, aus ihren politischen
Funktionen zu entfernen.

Stauni

  
2009-06-19

  

Inhalts-Ende

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