Brand in Patienten-Zimmer in der Klinik Floridsdorf

Sauerstoffversorgung und angezündete Zigarette ging nicht gut

In einem Patienten-Zimmer in der Klinik Floridsdorf ist gestern kurz vor Mitternacht ein Feuer ausgebrochen. Der Brand wurde ausgelöst, nachdem sich ein durch Sauerstoff versorgter Patient eine Zigarette anzündete. Die sofort ausgelöste Sprinkleranlage löschte den Brand umgehend, das diensthabende Personal reagierte rasch. Der Patient erlitt Verbrennungen im Gesichts- und Halsbereich. Er wird derzeit in der Klinik Floridsdorf intensivmedizinisch versorgt, sein Gesundheitszustand ist stabil.

Zwei diensthabende Security Mitarbeiter und vier Mitarbeiter(innen) aus dem klinischen Bereich wurden auf eine mögliche Rauchgasinhalation hin untersucht und behandelt. Alle 30 Patient(innen) der betroffenen Station konnten klinikintern auf andere Stationen verlegt werden. Im Laufe des heutigen Tages erfolgte eine umfassende Schadensbegutachtung sowie die Planung der Wiederinstandsetzung des betroffenen Patienten-Zimmers.

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Rauchverbot in Schanigärten wird heimische Gastronomie vernichten

FPÖ – Nepp platzt der Kragen ob dieser EU-Regulierungswut

Es gibt nichts was es nicht gibt, was den Regulierungswahn der EU betrifft. Ob es die Vorschrift bezüglich der Krümmung von Gurken und Bananen ist, die Watt-Begrenzung bei Staubsaugern, Dekolleté-Verbote – usw. usw. betrifft, plant man nun ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit. Das heißt im Klartext, dass beispielsweise auch in Schanigärten nicht mehr geraucht werden darf.

Dem Wiener FPÖ-Chef Stadtrat Dominik Nepp, der selbst Nichtraucher ist, platzt bei einem derartigen Verbot der Kragen und er meint: „Der Regulierungswahn der EU erhält mit dem nun geplanten Rauchverbot auf öffentlichen Plätzen und in Schanigärten eine neue Qualität. Da diese Idee einerseits zu einem massiven Schaden in der heimischen Wirtschaft – allen voran der Gastronomie – führen wird und auch der Umstand, dass den Menschen immer mehr vorgegeben wird, wie sie zu leben haben, ist sie aus meiner Sicht strikt abzulehnen. Was kommt als Nächstes? Das Verbot von frittiertem Essen, weil das Fett der Gesundheit schadet oder die Reglementierung des Zuckerverkaufs?“

Nun ist das Rauchen sicher nicht der Gesundheit förderlich, aber man muss den Menschen wieder mehr Selbstverantwortung zugestehen und sie nicht mit Regularien überhäufen. Selbstbestimmung über das eigene Leben ist ein hohes Gut und darf nicht permanent eingeschränkt werden.

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Gedankensplitter zu Corona


Solidarität nicht mit Dummheit verwechseln!



Interessant sind jene Menschen, die sich alle 30 Minuten eine Zigarette anstecken, sich aber zum Schutz ihrer Gesundheit einen Impfstoff injizieren lassen, der in knapp 6 Monaten entwickelt wurde, nur eine Notzulassung hat und über dessen Langzeitnebenwirkungen so gut wie nichts bekannt ist.  Oder zumindest im Auto, ganz alleine, eine Maske tragen.



Wie viele Menschen würden wohl mit blickdichten Augenmasken herumlaufen, wenn sogenannte Experten der Regierung behaupten würden, das Corona-Virus werde durch Blickkontakt übertragen? Wie viele Menschen würden sich wohl ihre Augäpfel entfernen lassen, wenn sogenannte Experten der Regierung behaupten würden, dass dies die einzige Möglichkeit sei, nicht an Corona zu erkranken?



Immer wieder gibt es (auch öffentliche) Personen, die zur Solidarität mit jenen Menschen aufrufen, die sich bereits gegen Corona impfen haben lassen. Im Klartext: Man soll sich also aus Solidarität einen Impfstoff injizieren lassen, der in knapp 6 Monaten entwickelt wurde, nur eine Notzulassung hat und über dessen Langzeitnebenwirkungen so gut nichts bekannt ist. Das ist keine Solidarität sondern Harakiri oder anders gesagt schlichte Dummheit.



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05.05.2021


Tabakindustrie entdeckte Marktlücke


Darauf hat die Männerwelt schon lange gewartet

Endlich  ist  sie  am Markt,  die Zigarette die den Männern gesundheitlich nicht schadet.
Jetzt bleibt nur abzuwarten ob die SPÖ-Frauenministerin,  Heinisch-Hosek, anordnen
wird,   dass  auch  Männer  ab  sofort  schwanger  werden  müssen.   Der  Genderwahn
macht es vielleicht möglich.
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2014-06-29

SPÖ Kaiser fordert Rauchverbot im Auto


Österreichische Lösung ist bis jetzt in Ordnung

Über  den  Sinn  oder  Unsinn  des  Rauchens zu diskutieren wird wahrscheinlich sinnlos sein.
Dass es ungesund ist,  stinkt und viel  Geld kostet ist unbestritten.  Jeder vernünftige  Mensch
müsste  daher von sich aus Nichtraucher sein.  Aber die Unvernunft  ist eben eine Schwäche
der Menschheit.
 
Wir finden die österreichische Lösung  des Raucher-Nichtraucherproblems,  welches immer
wieder von militanten Nichtrauchern verteufelt wird, ganz in Ordnung. Es ist durchaus Rech-
tens wenn in öffentlichen Gebäuden,  Spitäler, Schulen odgl. ein absolutes Rauchverbot be-
steht.
 
Auch  für  Gastronomiebetriebe  hat der Gesetzgeber eine gute Entscheidung getroffen.  In
Lokalen bis  50 m2  kann der Betreiber selbst entscheiden,  ob er Rauchen lassen will oder
aus seinem  Betrieb ein Nichtraucherlokal macht.  Bei Lokalen über diese  50m2 muss eine
bauliche  Trennung  vorhanden  sein,  wenn  es  als  Raucher-  und   Nichtraucherlokalität
geführt wird.
 
Nun scheint der Kärntner SPÖ-Vorsitzender, Gesundheitsreferent LHStv. Peter Kaiser, in die
Fußstapfen des selbsternannten Rauchersheriffs Dietmar Erlacher –  von dem man Gott sei
Dank  schon  eine  Weile nichts mehr gehört hat –   treten zu wollen und fordert ein Rauch-
verbot in Kraftfahrzeugen.
 

Vorwand für neuerliche Abzocke

„Mir geht es um den Schutz der Lenker, Beifahrer, hier vor allem der Kinder, sowie anderer
Verkehrsteilnehmer.   Jedes Jahr passieren unzählige Unfälle aus Unachtsamkeit beim Hant-
ieren mit Zigaretten,  Pfeifen oder Zigarren.   Dem nicht genug, sind mitfahrende Personen,
insbesondere wehrlose Kinder, dem schädlichen Passivrauch ausgesetzt“,  so Kaiser.
 
Wir wissen zwar nicht welche Rauchgewohnheiten Kaiser pflegt  – falls er Raucher ist –  aber
die  Aussage,  dass jährlich unzählige Unfälle aus  Unachtsamkeit beim Hantieren mit Zigaret-
ten passieren sollen, kann man getrost ins Reich der Fantasie verweisen. Vielmehr passieren
unzählige  Unfälle meist durch Alkohol- und/oder Drogenbeeinträchtigung,  sowie überhöhter
Geschwindigkeit.
 
Dass ein verantwortungsvoller Erwachsener auf den Genuss seiner Zigarette verzichtet, wenn
Kinder  im  Auto  sitzen,  setzen  wir  als Selbstverständlichkeit voraus.   Daher bedarf es hier
keiner  weiteren  Bevormundung durch den Gesetzgeber.   Und wenn das Kaiser anders sieht,
müsste er auch ein Rauchverbot für den private Wohnbereich verlangen.  Allerdings wäre ein
solches Verbot unkontrollierbar und hätte daher keine rechtlichen Konsequenzen.
 
Damit  sind wir schon bei des Pudels Kern.   Kaisers Vorschlag und seine damit angeblich ver-
bundene  Sorge  dürfte  lediglich  als  Vorwand  zum  Abkassieren  bei den Autofahrer(innen)
dienen. Denn  bei  einer  Missachtung  des  Rauchverbots  im  Auto,  würde mit Sicherheit ein
Organmandat fällig werden.
 
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2012-09-30
 

Das Raucher-Gen


Beginn der Raucherkarriere

Haben wir bis jetzt geglaubt, dass der Beginn einer Raucherkarriere auf Grund jugendlicher
Unvernunft, gekoppelt mit Werbung der Tabakindustrie zusammenhängt, sind wir nun eines
Besseren belehrt worden.

Ein vom Raucher-Gen befallener Mensch

Es sind nicht Marlboro-Man und Casablanca-Idylle die Jugendliche zu ihren ersten Gehversu-
chen auf dem Nikotinpfad veranlassen, NEIN es ist einkörpereigenes Gen dass bestimmt ob
und wie viel jemand raucht.

Ein Gen ist schuld

Darf man einer heutigen Meldung auf http://tirol.orf.at/ Glauben schenken, ist das Rauchen
genetisch bedingt. In einer internationalen Studie, deren Leitung eine namentlich nicht ge-
nannte Wissenschafterin über hatte, wurde die sogenannte Genregion „15g25“ entdeckt.

Dieses Gen bestimmt, wie oft ein Raucher täglich zur Zigarette greift. Genauere Analysen
stehen allerdings noch aus. Auf jeden Fall steht fest, dass sich drei Gene in der Region
„15g25“ mit der Aufnahme von Nikotin befassen.

Was macht nun Rauchersheriff Erlacher?

Erstaunlich was die Wissenschaft so zu Tage fördert. Sollte dies wissenschaftlich fundiert
werden, haben es Berufs-Denunzianten a la Erlacher und Co in Zukunft schwer. Für gene-
tische Veranlagungen kann man nicht bestraft werden.

Dass ist natürlich alles Schwachsinn, denn was hat das Gen gemacht ehe das Tabakrauchen
in Europa eingeführt wurde. Und wieso gibt es eine doch beachtliche Anzahl von Personen,
welche sich das Rauchen abgewöhnt haben.

Vermutlich Tabakkonzern im Hintergrund

Folgt man dieser erstaunlich wissenschaftlichen Studie, wäre es möglich durch Willens-
stärke eine genetisch bedingte Sucht im eigenen Körper zu heilen. Wir glauben eher, dass
diese Studie von irgendeinem Tabakkonzern in Auftrag gegeben wurde, um irgendwelche
weitere Klagen abzuwenden.

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2010-04-26
  

Berufsdenunziant Nikotinsheriff

Schwachpunkt Mensch    

    
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos
sein. Das es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernüftige
Mensch müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine
Schwäche der Menschheit.
   
Wenn man davon ausgeht das Rauchen wirklich so extrem schädlich für Aktiv – und
Passivraucher ist, wäre es doch vernünftiger Nikotin zur illegalen Droge zu erklären
und es gesetzlich zu verbieten.
Dem Finanzminister scheint die Gesundheit seiner rauchenden Mitbürger aber nicht
so wirklich am Herzen zu liegen, verdient er doch bei jeder Packung gute 50 % mit.

Zwei Fliegen mit einer Klappe

Also hat man lieber ein Gesetz gebastelt, bei dem die Strafverfolgung erstaunlich ist.
Nach diesem Gesetz können Menschen bestraft werden, die gar keine Straftat
begangen haben.
Es genügt lediglich das „..sie dafür Sorge zu tragen haben…“, so der lapidare 
Gesetzestext, ein anderer die Tat nicht begeht. Wie das funktionieren soll, darüber
schweigt sich der Gesetzgeber aus.
Allerdings schlägt hier der Staat zwei Fliegen mit einer Klappe. Nämlich einerseits
kassiert er horrende Steuern für Tabakware und anderseits kassiert er Strafen, wenn
diese nicht „ordnungsgemäß“ konsumiert werden.
Wir ersuchen um Entschuldigung das wir Ihnen hier einen trockenen Gesetzes-
text wiedergeben, der jedoch interessant ist weil er die betreffenden Passagen
beinhaltet.
„Obliegenheiten betreffend den Nichtraucherschutz
§ 13c. (1) Die Inhaber von
BGBl. I – Ausgegeben am 11. August 2008 – Nr. 120
1.Räumen für Unterrichts- oder Fortbildungszwecke oder für schulsportliche
Betätigung gemäß § 12,
2. Räumen eines öffentlichen Ortes gemäß § 13,
3. Betrieben gemäß § 13a Abs. 1,
haben für die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 12 bis 13b einschließlich
einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen Verordnung Sorge zu tragen.
(2) Jeder Inhaber gemäß Abs. 1 hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass
1. in einem Raum gemäß § 12 Abs. 1 nicht geraucht wird;
2.in einem Raum gemäß § 12 Abs. 2, soweit Rauchverbot gilt, nicht geraucht wird;
3.in den Räumen eines öffentlichen Ortes, soweit nicht die Ausnahme gemäß
§ 13 Abs. 2 zum Tragen kommt, nicht geraucht wird;
4.in den Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, soweit Rauchverbot besteht
oder das Rauchen gemäß § 13a Abs. 4 nicht gestattet werden darf, weil für den Betrieb
ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis 4 nicht gilt, nicht geraucht wird;
5.in jenen Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, in denen das Rauchverbot wegen
Vorliegens einer der Voraussetzungen gemäß § 13a Abs. 2 oder 3 nicht gilt, das Rauchen
nur gestattet wird, wenn für den Betrieb ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis
4 gilt;
6.die Bestimmungen des § 13a Abs. 4 Z 4 oder Abs. 5 hinsichtlich Jugendlicher oder
werdender Mütter eingehalten werden,
7.der Kennzeichnungspflicht gemäß § 13b oder einer gemäß § 13 Abs. 5 erlassenen
Verordnung entsprochen wird.“

20.Dem § 14 werden folgende Abs. 4 und 5 angefügt:
(4) Wer als Inhaber gemäß § 13c Abs. 1 gegen eine der im § 13c Abs. 2 festgelegten
Obliegenheiten verstößt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zu-
ständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach einer anderen
Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsüber-
tretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10 000 Euro
zu bestrafen.
(5) Wer an einem Ort, an dem gemäß den §§ 12 Abs. 1 oder 2, 13 Abs. 1 oder 13a Abs. 1
Rauchverbot besteht oder an dem das Rauchen vom Inhaber nicht gestattet wird, raucht,
begeht, sofern der Ort gemäß § 13b Abs. 1 bis 4 oder einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen
Verordnung gekennzeichnet
ist und die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden straf-
baren Handlung bildet oder nach einer anderen Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer
Strafe bedroht ist, eine
Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis
zu 1 000 Euro zu bestrafen.“

Jeder Verantwortliche kann bestraft werden

Laut diesem Gesetz kann jeder Verantwortliche einer gesetzlichen Nichtraucherzone
bestraft werden, wenn er es nicht verhindert hat, daß sich jemand eine Zigarette anraucht.
Da wird sich aber der Herr Amtsdirektor eines Magistrates freuen, wenn ihm demnächst
ein Strafbescheid ins Haus flattert, weil jemand am Bezirksamt geraucht hat und er das
nicht zu verhindern wußte.

Raucherverbot auch im Bordell

Das es nicht unbedingt notwendig ist in einem Speiselokal zu rauchen ist einzusehen.
Aber dieses Gesetz schließt auch Cafehäuser, Weinhallen, Nachtclubs, Branntweiner
udgl. ein. Das für derartige Lokale, deren Besuch ausschließlich zur Unterhaltung
eines bestimmten Personenkreises dient, ebenfalls das Rauchverbot gilt ist erstaun-
lich.
Der Grund für unseren heutigen Beitrag ist nämlich jener, daß es zu zahlreichen Anzeigen
gegen Betreiber von Gastgewerbebetrieben gekommen ist, die von selbsternannten
Nikotinsheriffs anonym erstattet wurden.

Weites Betätigungsfeld

   
Für diese Nikotinsheriffs, die in unseren Augen nicht anderes als Berufsdenunzianten
sind, tut sich doch ein weites Betätigungsfeld auf.
Sie sollten dieses unbedingt erweitern und auch Magistrate und Gerichte aufsuchen,
um dort ihre anonymen Anzeigen gegen die Verantwortlichen zu erstatten, wenn sie
vielleicht einen nervösen Raucher entdecken, der sich vor einer Verhandlung noch eine
Zigarette ansteckt.
Dann wird die, bis jetzt ohnehin nicht sonderlich gute Presse für diese Denunzianten,
wahrscheinlich „amtswegig“ verstummen.
Aber ein Gutes hat das Rauchverbot für diese denunzierenden Nikotinrambos auch.
Sollte ihnen ihre bessere Hälfte auf den nächsten Bordellbesuch draufkommen,
können sie sich immerhin rausreden, es wäre nur im „Namen des Nichtraucherschutzes“
geschehen. Ohne Lokalaugenschein hätten sie doch keinen Raucher erwischt und
können damit jede andere Absicht für ihren Puffbesuch in Abrede stellen.
Stauni

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