Erstaunliche Rechtfertigung vom „Verein
zur Aufklärung über Internetmissbrauch“
Am 12.08.2016 verfassten wir den Beitrag: „Türkei erlaubt Sex mit Kindern“. Zu diesem Artikel merkten wir auch einen Versuch zur Relativierung, seitens der politisch links orientierten Webseite „mimikama.at“ an. Um diese auf unseren Beitrag aufmerksam zu machen, verlinkte der Herausgeber dieses Online-Magazins, diesen auf dem Face- book-Account der besagten Webseite.
Daraufhin sah sich ein User (vmtl. Fake-Acccount) mit seinem losen Mundwerk bemüßigt,
den Herausgeber dieses Online-Magazins zu beleidigen und ihm zusätzlich noch eine
Straftat zu unterstellen.
So weit, so nicht gut. Jedenfalls wurde „mimikama.at“ am 13.08.2016 via Mail dazu auf-
gefordert, das betreffende Posting unverzüglich zu löschen. Nun ist es einzusehen, dass
kein Webseiten-Betreiber alle fünf Minuten seinen Mail-Account abfragen oder seine
Webseite auf bedenkliche Kommentare überprüfen kann. Das wäre schlichtweg unmög-
lich.
Der Gesetzgeber hat hier aber eine Vorkehrung getroffen. Laut ständig gesprochener
Judikatur sind Betreiber von Webseiten dazu verpflichtet, sich mindestens einmal in
24 Stunden mit ihrem Medium zu befassen. Es könnten ja beispielsweise Aufforder-
ungen zu Löschungen oder Richtigstellungen von Kommentaren oder Beiträgen vor-
liegen. Webseiten-Betreiber sind nämlich für den gesamten Inhalt ihrer Medien ver-
antwortlich oder sie müssen einen Verantwortlichen dafür nennen.
Nun, was taten die Betreiber von „mimikama.at“, die sich „Verein zur Aufklärung über
Internetmissbrauch“ nennen? Sie taten gar nichts und so blieb das diskriminierende
Posting weiterhin online. Also wurde die Angelegenheit heute in der Früh einem
Rechtsanwalt übergeben.
Am heutigen Vormittag, also nachdem das diskriminierende Posting sage und schreibe
drei Tage online war, meldete sich auch „mimikama.at“ und teilten lapidar mit: „Danke
für Ihre Information und Ihren Hinweis. Wird weitergegeben und erledigt.“ ..Das Posting
wurde auch gelöscht und der Herausgeber dieses Online-Magazins teilte dies auch sofort
seinem Anwalt mit.
Nun sind aber bereits Anwaltsspesen angelaufen. Die Betreiber von „mimikama.at“
wurden in Kenntnis gesetzt, dass ihnen diese in Rechnung gestellt werden. Und nun
kommt der Hammer. Von den Herrschaften kam folgendes skurriles Mail als Antwort:
Da müssen wir die Herrschaften vom „Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch“
ein wenig aufklären. Zusätzlich zu den bereits obig angeführten gesetzlichen Bestimm-
ungen ist es unerheblich, ob es überhaupt ein Büro gibt oder dieses besetzt ist. Würde
man der skurrilen Rechtfertigung von „mimikama.at“ folgen, wären alle Webseiten-
Betreiber nicht mehr für die Inhalte ihrer Seiten verantwortlich, wenn ihr Büro nicht
besetzt ist.
Zudem es ist nicht zwingend notwendig im Büro anwesend zu sein, um seinen Mail-
Account abzufragen. Auch ist es nicht zwingend notwendig im Büro anwesend zu sein,
um einen Inhalt auf seinem Facebook-Account zu löschen. Wer kein Smartphone oder
keinen Laptop besitzt, kann ein Internet-Kaffee aufsuchen.
Und wenn man bei „mimikama.at“ für all das nicht in der Lage ist, sollten man dort viel-
leicht nachdenken, ihre Webseite und ihren Facebook-Account nicht weiterzubetreiben,
oder diese zumindest übers Wochenende offline zu schalten.
Eines möchten wir dem „Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch“ noch auf den
virtuellen Weg mitgeben. Sie sollten sich doch ihren eigenen Spruch:. „Zuerst denken,
dann klicken“ .selbst zu Herzen nehmen.
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2016-08-16