Zuerst denken, dann klicken


Erstaunliche Rechtfertigung vom „Verein

zur Aufklärung über Internetmissbrauch“

Am  12.08.2016  verfassten wir den Beitrag: „Türkei erlaubt Sex mit Kindern“.  Zu diesem
Artikel  merkten  wir  auch  einen  Versuch  zur  Relativierung,  seitens  der politisch links
orientierten  Webseite  „mimikama.at“  an.   Um diese auf  unseren  Beitrag aufmerksam
zu  machen,  verlinkte der Herausgeber dieses Online-Magazins,  diesen auf dem Face-
book-Account der besagten Webseite.
Daraufhin  sah sich ein User  (vmtl. Fake-Acccount)  mit seinem losen Mundwerk bemüßigt,
den  Herausgeber  dieses  Online-Magazins  zu  beleidigen  und  ihm zusätzlich noch eine
Straftat zu unterstellen.
So weit,  so nicht gut.  Jedenfalls wurde „mimikama.at“  am 13.08.2016 via Mail dazu auf-
gefordert, das betreffende Posting unverzüglich zu löschen.  Nun ist es einzusehen, dass
kein  Webseiten-Betreiber  alle  fünf  Minuten  seinen  Mail-Account  abfragen  oder seine
Webseite auf bedenkliche Kommentare überprüfen kann. Das wäre schlichtweg unmög-
lich.
Der Gesetzgeber hat hier aber eine Vorkehrung getroffen.  Laut ständig gesprochener
Judikatur  sind  Betreiber  von Webseiten dazu verpflichtet,  sich mindestens einmal in
24 Stunden  mit ihrem Medium zu befassen.   Es könnten ja beispielsweise Aufforder-
ungen  zu  Löschungen oder Richtigstellungen von Kommentaren oder Beiträgen vor-
liegen.   Webseiten-Betreiber  sind  nämlich für den gesamten Inhalt ihrer Medien ver-
antwortlich oder sie müssen einen Verantwortlichen dafür nennen.
Nun, was taten die Betreiber von „mimikama.at“, die sich „Verein zur Aufklärung über
Internetmissbrauch“ nennen?   Sie taten gar nichts und so blieb das diskriminierende
Posting  weiterhin  online.   Also  wurde  die  Angelegenheit  heute  in  der Früh einem
Rechtsanwalt übergeben.
Am  heutigen  Vormittag,  also  nachdem das diskriminierende Posting sage und schreibe
drei  Tage  online  war,  meldete  sich auch  „mimikama.at“  und teilten lapidar mit: „Danke
für  Ihre  Information  und  Ihren Hinweis. Wird weitergegeben und erledigt.“ ..Das Posting
wurde auch gelöscht und der Herausgeber dieses Online-Magazins teilte dies auch sofort
seinem Anwalt mit.
Nun  sind  aber  bereits Anwaltsspesen angelaufen.   Die Betreiber von „mimikama.at
wurden  in Kenntnis gesetzt,  dass ihnen diese in Rechnung gestellt werden.   Und nun
kommt der Hammer.  Von den Herrschaften kam folgendes skurriles Mail als Antwort:
Da  müssen  wir die Herrschaften vom   „Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch“
ein wenig aufklären.   Zusätzlich zu den bereits obig angeführten gesetzlichen Bestimm-
ungen ist es unerheblich,  ob es überhaupt ein  Büro gibt oder dieses besetzt ist.  Würde
man  der  skurrilen  Rechtfertigung  von  „mimikama.at“  folgen,  wären  alle  Webseiten-
Betreiber  nicht  mehr  für  die  Inhalte  ihrer  Seiten  verantwortlich,  wenn  ihr  Büro nicht
besetzt ist.
Zudem  es  ist  nicht  zwingend  notwendig im Büro anwesend zu sein,  um seinen Mail-
Account abzufragen.  Auch ist es nicht zwingend notwendig im Büro anwesend zu sein,
um einen Inhalt auf seinem Facebook-Account zu löschen. Wer kein Smartphone oder
keinen Laptop besitzt,  kann ein Internet-Kaffee aufsuchen.
Und wenn man bei  „mimikama.at“ für all das nicht in der Lage ist,  sollten man dort viel-
leicht nachdenken, ihre Webseite und ihren Facebook-Account nicht weiterzubetreiben,
oder diese zumindest übers Wochenende offline zu schalten.
Eines möchten wir dem „Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch“ noch auf den
virtuellen Weg mitgeben.   Sie sollten sich doch ihren eigenen Spruch:. „Zuerst denken,
dann klicken“ .selbst zu Herzen nehmen.
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2016-08-16