Lebensmittel nicht wegwerfen, sondern verteilen
Zwei Studenten haben in Wien bei einer Billa-Filiale einen Zaun überstiegen und aus dem Müllcontainer fünf Säcke Orangen, zwei Packungen Fruchtsalat der Marke „Freshy“, eine Paprika sowie drei Blumensträuße entnommen. Sie waren der Meinung, dass Sachen, die ein Konzern wegwirft ungestraft entnommen werden dürften.
„Diese Form der Lebensmittelweiterverwendung nennt man „Dumpstern“ und es hat sich geradezu eine Bewegung gebildet, die nicht zusehen will, wie wertvolle Lebensmittel einfach weggeworfen werden,“ erklärt Peter Kolba, Jurist und Verbraucherschützer.
Die Studenten wurden von einer Polizeistreife erwischt und angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat mit viel Begründungsaufwand die beiden wegen Einbruchsdiebstahl angezeigt. Immerhin steht auf Einbruchsdiebstahl Freiheitsstrafe unter drei Jahren.
Der Einzelrichter teilte die Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht. Wer Sachen wegwirft würde sich des Eigentums daran entledigen und daher liege kein Diebstahl vor.
Gegen diese Einstellung der Klage erhob die Staatsanwaltschaft eine ausführlich begründete Beschwerde. Nach dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz gehe das Eigentum am Müll privater Haushalte und von Gewerbebetrieben sowie in den Altstoffsammelzentren auf die Stadt Wien über. Der Müll „gehört“ also der Stadt Wien und kann daher „gestohlen“ werden.
Das Oberlandesgericht Wien wies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Doch es bestätigte die Argumentation der Staatsanwaltschaft von der „Diebstahlfähigkeit“ von Müll in Wien und stellte nur ein, weil der „Störwert der Handlung“ als „gering“ einzustufen sei. Die Angeklagten hätten ein Geständnis abgelegt, ein „sittlich verständliches Motiv“ und einen bisher „ordentlichen Lebenswandel“. Damit ist das Verfahren endgültig zu Ende.
„Die Justiz klagt – zu Recht darüber – kaputtgespart zu werden. Wenn es aber um das Setzen von Prioritäten geht, scheint der Staatsanwaltschaft Wien das nötige Maß hier entglitten zu sein. Dieser Aufwand an Arbeit, um zu einer naheliegenden Entscheidung zu kommen, ist bei knappen Mitteln nicht zu rechtfertigen,“ sagt Kolba und hofft, dass die nächste Bundesregierung nicht nur Lebensmittelverschwendung publikumswirksam beklagen wird, sondern das Dumpstern gesetzlich so regelt, dass dafür niemand mehr verfolgt wird.
*****
2019-09-11