DREI erhöht seine Grundgebühr


Verlust der Zahlscheingebühr ist damit ausgeglichen

Im Beitrag „EuGH verbietet Zahlscheingebühr“ berichteten wir darüber, dass die Einhebung
einer  sogenannten  „Zahlscheingebühr“  oder  wie  sie  auch  sonst  immer  genannt  wurde,
rechtswidrig  ist.   Nicht  so  schien  das der Mobilfunkanbieter  DREI  zu sehen,  der bei uns
schon einige  Male  in  die  Schlagzeilen  geriet.   Völlig  unbeeindruckt  von den bisherigen
Urteilen, verrechnete dieser weiterhin diese Gebühr.

Unmittelbar nach dem  unser eingangs erwähnter Beitrag erschienen war,  stellte DREI die
Verrechnung  der  Zahlscheingebühr  ein.   Wer nun glaubt,  dass den  Kunden daraus ein
finanzieller Vorteil erwächst, der irrt gewaltig.   Denn der Mobilfunkanbieter scheint auf die
rund  3,- Euro  (brutto)  monatlich  nicht  verzichten  zu  wollen.  Und so schickte er dieses
Monat  seinen  Kunden  ein  Schreiben  in dem er mitteilt,  dass er ab Oktober 2014 seine
monatliche Grundgebühr erhöht.
Interessanterweise beträgt die Summe (bis auf ein paar Cent abgesehen) der Erhöhung just
jenen Betrag,  auf den DREI durch den Wegfall der Zahlscheingebühr verzichten muss.
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2014-09-22