E-Zigaretten-Händler ziehen vor den Verfassungsgerichtshof


Händler setzen sich gegen das geplante

Handelsverbot bei Nikotinflüssigkeiten zur Wehr

Die heimischen Fachhändler für Elektrozigaretten rufen den Verfassungsgerichtshof
an,  berichtet  das  Wirtschaftsmagazin  „trend“  in seiner am Montag erscheinenden
Ausgabe. Grund ist eine unlängst beschlossene Gesetzesänderung, der zufolge die
für  den  Konsum  von  E-Zigaretten  nötigen Nikotinflüssigkeiten ab  1. Oktober nur
mehr in Trafiken verkauft werden dürfen.
Die  E-Zigarettenhändler  sehen  sich ihrer Geschäftsgrundlage beraubt.   Ihr Wiener
Anwalt Kamen Sirakov: „Es handelt sich um klare Ungleichbehandlung – Trafikanten
werden bevorzugt, E-Zigarettenhändler aus ihrem Geschäft ausgeschlossen.“
Von  Seiten  des Staats wird argumentiert,  nur durch den Verkauf in Trafiken könne
der  Gesundheits- oder etwa der  Jugendschutz gewährleistet sein.  „Das ist definitiv
unrichtig“,  sagt  Sirakov,  „eine  Altersbeschränkung  wie bei Alkoholika hätte völlig
ausgereicht“.   Derartige  Ungleichbehandlung  ist  unter  Umständen zwar möglich,
allerdings  nur,  wenn  sie das  „gelindeste Mittel“  darstellt. Sirakov:   „Derzeit ist das
Mittel etwa so gelinde, als würde zur Vermeidung von Lawinenopfern das Skifahren
überall außer in Vorarlberg verboten.“ (Quelle: APA/OTS)
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2015-01-25