Weit übers Ziel hinausgeschossen
Strafe für Stelleninserat weil Deutschkenntnisse verlangt wurden. Über den Vorfall haben wir im Vorjahr diesen BEITRAG geschrieben. Die Grazer Tankstellenpächterin, C. Rohrbacher, erhielt von der Behörde einen Strafbescheid, weil sie per Inserat Personal suchte in dem gute Deutschkenntnisse gefordert waren. Begründet wurde der Strafbescheid damit, dass die Unternehmerin gegen das normierte Gebot der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung verstoßen habe und verwies auf die Para- grafen 23 und 24 des Gleichbehandlungsgesetzes. Man warf ihr vor, dass die geforderte Sprach- kompetenz für die konkrete Stelle „überzogen und unangemessen hoch“ sei. Dadurch würden Bewerber mit nicht-deutscher Muttersprache unter Umständen ausgeschlossen werden. Da staunten wir aber nicht schlecht, als wir nachfolgendes Stellenangebot in der heutigen Kronen Zeitung lesen mussten:Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 07.12.2013) Die Parlamentsdirektion sucht einen Hausarbeiter (auf gut Deutsch Hilfsarbeiter) und verlangt von diesem „sehr gute Deutschkenntnisse“ und zudem noch „Grundkenntnisse in politischer Bildung“. Welches Parteibuch der Bewerber haben muss, geht aus dem Inserat leider nicht hervor. Wie hätte wohl die betreffende Behörde reagiert, wenn die Grazer Tankstellenpächterin seiner- zeit einem zukünftigen Mitarbeiter „politische Bildung“ abverlangt hätte? Man darf nun ge- spannt sein, ob das Wiener Magistrat der Parlamentsdirektion einen Strafbescheid zustellen wird. Wie aus der Stellenausschreibung hervorgeht, wird eine Person für Putz- und sonstige Hilfs- dienste gesucht. Hier schlägt die Parlamentsdirektion nochmals zu. Die geforderte Qualifikation übersteigt bei weitem das Aufgabengebiet. Wir vermuten stark, dass es im Parlament Politiker- (innen) gibt, die den Job als Hausarbeiter nicht bekommen würden, weil sie das Anforderungs- profil nicht erfüllen könnten. ***** 2013-12-07