Der Betrag wurde gepfändet und damit sogleich hohe Steuerschulden beglichen
Am Abfluggate des Fluges nach Kairo (Ägypten) am Flughafen Wien Schwechat, wurde ein nervös wirkender Reisender von Zöllnern der Zollstelle Flughafen Wien kontrolliert und hinsichtlich der Mitnahme von Bargeld befragt. Was nach Aussagen des Kontrollierten mit 3.000 Euro in bar begann, endete mit der Feststellung von mitgeführten 97.510 Euro in bar.
Das Geld hatte der Mann auf 4 Sparkassen-Umschläge verteilt in seiner Bauchtasche und seinem Handgepäckskoffer getragen. In den Räumlichkeiten der Zollstelle, wo die Befragung stattfand, weitete der Befragte seine Erstaussage von 3.000 Euro auf 70.000 Euro Bargeld aus. Die weitere, genaue Kontrolle durch die Flughafen-Zöllner ergaben aber 97.510 Euro, die er mit sich führte.
Der Mann hatte gleich doppeltes Pech. Nicht nur, dass er den Betrag nicht angemeldet hatte (ab 10.000,- Euro besteht Anmeldepflicht beim Zoll), hatte er auch 90.900,- Euro Steuerschulden beim Finanzamt. Dieser Betrag wurde mittels Vollstreckungsauftrag gleich vor Ort gepfändet. Zusätzlich wurde gem.§ 48b FinstrG eine Geldstrafe in Höhe von 5.500 Euro eingehoben.
Das Geld wäre teils privates Vermögen, teils Erlöse seiner drei Firmen, wie der in der Transport- und Immobilienbranche tätige Unternehmer bekannt gab. Er wollte damit Waren für eben diese Firmen ankaufen. Daraus ist in diesem Fall aber leider nichts geworden.
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13.05.2021