Ist der Drogenhandel in Wien bereits Normalzustand?


Die Polizei darf bei der Drogenbekämpfung nicht kapitulieren


Ein  Artikel  in der heutigen Kronen Zeitung zeigt neuerlich das Chaos im Bereich der Drogen-
politik in Wien auf. Mittlerweile bevölkern Dealer ganze U-Bahnstationen und die Polizei muss
diesem  Treiben  machtlos  zusehen,  weil sich die Politik auf keine sinnvolle Vorgehensweise
einigen kann.
Dass  der  20. Bezirk  seit  Ende der 90er Jahre ein beliebter Drogenumschlagplatz war und ist,
sollte auch den Gerichten bekannt sein. Mindeststrafen oder bedingt nachgesehene Haftstrafen
sind  aber  eben  keine  Abschreckung  für Drogenhändler,  die ihr schmutziges Geschäft meist
unter dem Status als „Asylwerber“ betreiben.
Würde  der  Drogenhandel  tatsächlich  schwer bestraft werden,  würde er nicht seit Jahren unge-
niert  in  der Öffentlichkeit  betrieben  werden.   Dass  viele  Dealer  das mitgeführte Suchtgift gar
nicht selbst konsumieren und damit Eigenbedarf reklamieren, könnte ein Drogentest sehr rasch
beweisen.
Bei der Grenzmengenverordnung wird nur die Reinsubstanz des Stoffes berechnet.   Da könnten
die  Täter  vermutlich  einen  ganzen  Rucksack  voll  Giftkugeln  mithaben,  denn  die verkauften
Suchtmittel  sind  mit  Mauerputz,  Staubzucker,  Mehl  bis  hin zu Strychnin gestreckt.   Wenn die
Gerichte  aber nach wie vor Urteile fällen,  die bei den Tätern nur ein müdes Lächeln hervorrufen,
dann  wird  erstens  der  Zweck  der  Strafen  deutlich  verfehlt  und  zweitens  die Kriminalitätsbe-
kämpfung der Polizei nicht ausreichend unterstützt.
Der  Artikel  in der Kronen Zeitung ist dazu geeignet der Bevölkerung zu suggerieren,  dass sie
sich  mit  der  Situation  abfinden  sollte.   Denn wie darin angeführt wird,  haben die Täter straf-
rechtlich  kaum  etwas  zu  befürchten.   Allerdings  unterließ  man es,  die Nationalität bzw. die
Herkunft der Drogendealer anzugeben.
Ethnic Profiling  und  erhöhter  Polizeieinsatz  unter  Ausnutzung  aller  technischer Mittel wären
erforderlich,  um  dem  Drogenhandel  im  Bereich  der  U6  speziell  aber  in den Stationen der
Brigittenau  einen  erfolgreichen  Kampf  anzusagen.   Die  agierende  Tätergruppe ist aus dem
Verkehr zu ziehen und mit der vollen Härte des Gesetzes zu bestrafen.
Auch  darf  es  beim  beim  Drogenhandel keine Milderungsgründe,  wie „Unbescholtenheit“ oder
„Ersttäterschaft“ geben und bei Wiederholungstätern darf keine Verlängerung des Beobachtungs-
zeitraumes  bedingt nachgesehener Haftstrafe erfolgen.   Die Suchtbehandlung in Wien zeigt die
dramatische Entwicklung im Drogenkonsum, daher ist es das Gebot der Stunde den Dealern das
Handwerk zu legen.
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2014-01-05