Die Polizei darf bei der Drogenbekämpfung nicht kapitulieren
Ein Artikel in der heutigen Kronen Zeitung zeigt neuerlich das Chaos im Bereich der Drogen- politik in Wien auf. Mittlerweile bevölkern Dealer ganze U-Bahnstationen und die Polizei muss diesem Treiben machtlos zusehen, weil sich die Politik auf keine sinnvolle Vorgehensweise einigen kann. Dass der 20. Bezirk seit Ende der 90er Jahre ein beliebter Drogenumschlagplatz war und ist, sollte auch den Gerichten bekannt sein. Mindeststrafen oder bedingt nachgesehene Haftstrafen sind aber eben keine Abschreckung für Drogenhändler, die ihr schmutziges Geschäft meist unter dem Status als „Asylwerber“ betreiben. Würde der Drogenhandel tatsächlich schwer bestraft werden, würde er nicht seit Jahren unge- niert in der Öffentlichkeit betrieben werden. Dass viele Dealer das mitgeführte Suchtgift gar nicht selbst konsumieren und damit Eigenbedarf reklamieren, könnte ein Drogentest sehr rasch beweisen. Bei der Grenzmengenverordnung wird nur die Reinsubstanz des Stoffes berechnet. Da könnten die Täter vermutlich einen ganzen Rucksack voll Giftkugeln mithaben, denn die verkauften Suchtmittel sind mit Mauerputz, Staubzucker, Mehl bis hin zu Strychnin gestreckt. Wenn die Gerichte aber nach wie vor Urteile fällen, die bei den Tätern nur ein müdes Lächeln hervorrufen, dann wird erstens der Zweck der Strafen deutlich verfehlt und zweitens die Kriminalitätsbe- kämpfung der Polizei nicht ausreichend unterstützt. Der Artikel in der Kronen Zeitung ist dazu geeignet der Bevölkerung zu suggerieren, dass sie sich mit der Situation abfinden sollte. Denn wie darin angeführt wird, haben die Täter straf- rechtlich kaum etwas zu befürchten. Allerdings unterließ man es, die Nationalität bzw. die Herkunft der Drogendealer anzugeben. Ethnic Profiling und erhöhter Polizeieinsatz unter Ausnutzung aller technischer Mittel wären erforderlich, um dem Drogenhandel im Bereich der U6 speziell aber in den Stationen der Brigittenau einen erfolgreichen Kampf anzusagen. Die agierende Tätergruppe ist aus dem Verkehr zu ziehen und mit der vollen Härte des Gesetzes zu bestrafen. Auch darf es beim beim Drogenhandel keine Milderungsgründe, wie „Unbescholtenheit“ oder „Ersttäterschaft“ geben und bei Wiederholungstätern darf keine Verlängerung des Beobachtungs- zeitraumes bedingt nachgesehener Haftstrafe erfolgen. Die Suchtbehandlung in Wien zeigt die dramatische Entwicklung im Drogenkonsum, daher ist es das Gebot der Stunde den Dealern das Handwerk zu legen. ***** 2014-01-05