Kinder-Radhelmpflicht


Die irrealen Ansichten der Grünen

Von  den  Grünen  ist man  ja einiges  gewöhnt,  wenn es  um das  Thema  Strassenverkehr
geht. So  werden zum  Beispiel sichere  Fahrzeuge wie SUV als  gefährlich verteufelt,  wenn
es die Sicherheit von Kindern betrifft.  Dieser Auffassung können wir uns nicht anschliessen,
denn was ist für ein Kind sicherer, als in einem großen Auto mitzufahren.

Uns ist schon klar, dass die Grünen dies mit der Kinder-Sicherheit anders meinen und zwar

bei einer  Kollision zwischen  einem Kind und einem SUV. Sollte es zu einem solchen trag-
ischen Ereignis kommen wird es egal sein,  ob ein Kind bei gleichen Voraussetzungen von
einem „normalen“ Pkw oder einem Geländewagen angefahren wird.

Unter dem Aspekt dieser irrealen Ansicht der Grünen müssten auch Kombis, Kleintranspor-

ter und die allseits beliebten  Familien-Vans verteufelt werden.  Von Fahrzeugen wie Lkw’s
oder Bussen gar nicht zu sprechen.

Politisches Kleingeld um jeden Preis

Die Grünen versuchen stets mit erstaunlichen Ansichten, politisches Kleinkapital heraus-
zuschlagen,  auch  wenn  ihre Aussagen  völlig sinnlos  und widersprüchlich  sind.  Eine
heutige Aussendung ist allerdings  mehr als erstaunlich.

In dieser wird die beabsichtigte Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, als un-

seriöse Verkehrspolitik bezeichnet. Was soll an einer solch sinnvollen Maßnahme unser-
iös sein?

Wörtlich ist in dieser Aussendung folgendes festgehalten:  „Für die  vorgebliche Familien-

partei ÖVP und für Verkehrsministerin Bures,  die sich mit Radhelm-Inseratenlawinen als
Kinder-Beschützerin  stilisieren will,  sollte diese Schmerzgrenze  bei der von allen unab-
hängigen ExpertInnen abgelehnten Kinder-Radhelmpflicht spätestens jetzt erreicht sein.“
(Quelle: APA-OTS)

Diese Schmerzen und schwere gesundheitliche Folgen werden bei Kinder eintreten,  wenn

diese  mit  dem  Fahrrad  stürzen und  sich dabei  ihren ungeschützten  Kopf verletzen.  Die
obskurse Begründung  zur Ablehnung der vorgesehenen  Kinder-Radhelmpflicht  vertreten
Tanja Windbüchler-Souschill,  Jugendsprecherin und Christiane Brunner, Umweltsprech-
erin der  Grünen  damit,  dass den  Eltern oder  andere Aufsichtspersonen  aus der Familie
rechtliche  Schwierigkeiten  drohen,  wenn ein  Kind einmal  den Helm abnimmt oder nicht
völlig korrekt trägt.

Kennen die Grünen die Strassenverkehrsordnung nicht?

Hier soll offenbar der Eindruck entstehen,  dass Eltern oder Aufsichtpersonen keinen Über-
blick  darüber haben, ob Kinder  bis zum  12. Lebensjahr ohne Helm radfahren,  weil diese
allein mit dem Fahrrad unterwegs sind.  Möglicherweise sind  die Grünen nicht in Kenntnis
der  Strassenverkehrsordnung  in der festgehalten  ist,  dass die Teilnahme am öffentlichen
Verkehr mit dem Fahrrad und ohne Aufsicht,  für Kinder erst ab dem 12. Lebensjahr gestat-
tet ist.

Vielleicht  sollte  den  Grünen  bewusst  werden,  dass Kinder  nur in  Begleitung  einer Auf-

sichtsperson auf öffentlichen Strassen mit den Fahrrad fahren dürfen. In diesem Fall stehen
sie ohnehin  unter ständiger  Beobachtung dieser Person.  Sollte diese ihre Aufsichtspflicht
verletzten und zulassen  dass Kinder ihren Helm abnehmen, gehört diese Aufsichtsperson
ohnehin rechtlich zur Verantwortung gezogen.

Eltern haften immer für ihre Kinder

Offenbar sind die Grünen auch nicht in Kenntnis, dass Eltern in allen Bereichen für ihre Kin-
der haften, auch dann wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen. Ein kleines Beispiel zur
Demonstration.  Ein Kind  zertrümmert  beim  Fussballspielen  eine  Auslagenscheibe.  Hier
werden die Eltern zur Verantwortung gezogen und zur Kasse gebeten.

Es ist in  der Tat erstaunlich  wie die Grünen mit billiger Polemik und an den Haaren herbei-

gezogenen Argumenten,  die Sicherheit  von Kindern aufs Spiel setzen,  nur um politisches
Kleingeld vereinnahmen zu wollen. Schön langsam entsteht für uns der Eindruck, dass die
Grünen nicht  einmal in ihrer eigenen Domäne,  nämlich dem Fahrradfahren, ernst zu neh-
men sind.

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2011-04-06