9. Wiener Bezirk weiterhin in der Geiselhaft von Illegalen
Nachdem die Kirchenbesetzer am Sonntag eine Hausecke weiter ins Servitenkloster gezogen
sind ist die Votivkirche nun endlich wieder frei zugänglich. Unverständlich hingegen bleibt
weiterhin, weshalb die Kirchenbesetzer beim Auszug keiner fremdenpolizeilichen Kontrolle
unterzogen und jene Illegale (die sich fälschlich als Flüchtlinge ausgegeben haben) mit
negativem Asylbescheid nicht sofort in Schubhaft genommen wurden.
Die als urbanes Märchen vor und in der Votivkirche inszenierte PR-Aktion der Asylindustrie
mutierte nun leider zu einem erstaunlichen Wanderzirkus, dem mit verstärkter fremden-
polizeilicher Kontrolltätigkeit begegnet werden sollte. Apropos polizeiliche Kontrollen. Wir
glauben kaum, dass solche so locker gehandhabt werden würden, wenn Österreicher-
(innen) derartige Gesetzesübertretungen begehen würden, wie dies die illegalen Ex-
Votivkirchenbesetzer taten.
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2013-03-07
Geht jetzt die Erpressung des Rechtsstaates weiter?
Ist das nicht erstaunlich, jetzt haben sich die ohne Verfolgungsgrund illegal eingereisten
Pakistani doch dazu herabgelassen, sich ins wärmende Servitenkloster zu reichlich Speis
und Trank zu bequemen. Natürlich muss jetzt ein Dialog über ihre Forderungen wie Gratis-
Sat-TV, Gratis-Internet und Gratis-Öffis stattfinden. Denn wenn ihre Forderungen nicht
erfüllt werden haben sie bereits angekündigt, den Protest „wieder wo anders hin zu
tragen und eventuell wieder ein Gebäude zu besetzen.“
Für uns und vermutlich auch für jeden Menschen mit normalem Rechtsempfinden ist es
unverständlich, wieso für Illegale die eindeutige österreichische Gesetzeslage gebogen
werden soll. Das österreichische Recht sieht vor, dass Asylwerber, die sich unter Vor-
spiegelung falscher Tatsachen –also erfundene Verfolgungsgründe – bei uns in die soziale
Hängematte legen wollen, abzuschieben sind.
Darüber hinaus dürfte überhaupt kein Asylwerber – egal, ob verfolgt oder nicht – über
den Landweg zu uns kommen, weil er im ersten sicheren Drittstaat sein Asylansuchen
abzugeben hat und nicht in einem Land seiner Wahl, in dem er mit möglichst viel
Sozialleistungen rechnen kann. Das kann man mit kürzesten Verfahren klären und
Asylbetrüger umgehend abschieben. Die Möglichkeit, mit anderen Begründungen Folge-
anträge zu stellen, gehört unterbunden.“
Überhaupt fragen wir uns wie es sein kann, dass sich jeder Staatsbürger an die Gesetze
zu halten hat, Asylwerber dagegen aber nicht. Asylbetrug ist eine kriminelle Tat. Und
wer Kriminelle unterstützt, wird automatisch zum Beitragstäter.
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2013-03-05
Grüne bemessen Drogenfreigabe nach der Anzahl der Konsumenten
Wie alle Jahre (heuer etwas zeitlicher) melden sich die Grünen mit einem ihrer Hauptanliegen
– nämlich der Freigabe von Drogen – zu Wort. Erstaunlich dabei ist die Begründung dafür.
Laut Georg Prack, Landessprecher der Grünen Wien, hat bereits ein Viertel der Wiener
Bevölkerung Erfahrung mit Hanfprodukten gemacht. (Anm. d. Red.: Damit meint er offenbar
keine Textilien).
Und weil nach Aussage des Grünpolitikers sieben Prozent regelmäßig Cannabis konsumieren
– wobei die Tendenz steigen ist – ist eine sachliche Diskussion über die Legalisierung dieser
Droge eine logische Konsequenz. Derartigen Schwachsinn haben wir selten gehört. In Folge
würde dies bedeuten, dass die Freigabe von Kokain und/oder Heroin lediglich von der Anzahl
der Konsument(innen) abhängig wäre. Anzumerken ist, Cannabis ist extrem gesundheits-
schädlich und die perfekte Einstiegsdroge für Härteres.
Die Sozialsprecherin der Grünen Wien, Birgit Hebein, unterstützt die Forderung ihres
Kollegen. Mit dem Argument, dass der Staat bei einem legalen Drogenkonsum Steuerein-
nahmen erwirtschaften könnte, versucht sie die Legalisierung schmackhafter zu machen und
gleichzeitig zu verharmlosen. Leider vergisst sie anzuführen welche Kosten für die Heilung
von Drogensüchtigen aufgewendet werden müssen und dass der Konsum von Drogen
unweigerlich einen gesellschaftlichen und sozialen Abstieg bedeutet. Kurz gesagt, keine
Steuereinahmen könnten den volkswirtschaftlichen Schaden aufwiegen.
Die unglaubliche Forderung nach einer Freigabe der Droge Cannabis von Hebein und Prack,
können wir nur als verspäteten Faschingsscherz werten. Würden die beiden Grünen im
Drogenbeirat besser aufpassen dann wären sie in Kenntnis, dass es alleine in Wien ge-
schätzte 10.000 Opiatabhängige gibt. 99 Prozent dieser Menschen sind über das „ach so
harmlose Haschzigaretterl“ in ihre Drogenkariere eingestiegen.
Es darf im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung, sowie einer gesunden Volkswirt-
schaft keine Drogenfreigabe geben. Ganz im Gegenteil, es muss mehr Aufklärung über
die Gefährlichkeit von Drogen betrieben werden. Zusätzlich muss gegen Personen welche
Rauschgift verkaufen wesentlich rigoroser vorgegangen werden, wobei ausländische
Drogendealer nach Verbüßung ihrer Haftstrafe sofort abgeschoben werden müssen.
Wir staunen immer wieder wie unverantwortlich grüne Politiker(innen) handeln, in dem
sie Drogen verharmlosen und deren Freigabe fordern. Es würde uns interessieren, ob
Hebein und Prack auch Cannabis konsumieren? Das würde nämlich ihre Forderung nach
einer Drogenfreigabe zumindest für uns irgendwie erklären.
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2013-02-15
Steuergeld für unsere Bedürftigen statt für
Wirtschaftsflüchtlinge und dubiose Vereine
Die Meldungen in d er letzten Zeit sind klare Botschaften: Die Anzahl der Asylwerber ist im
vergangenen Jahr weiter gestiegen – im Vergleich zu 2011 um 20,8 Prozent oder 3.000
Menschen. Das sagt das Innenministerium. Wien wirft unrechtmäßig Steuer- und Gebühren-
geld für Illegale und sogenannte Hilfsvereine hinaus. Das sagt der Rechnungshof.
In Niederösterreich wird gegen die Diakonie ermittelt, weil ihr Flüchtlingsdienst Beratungen
mehrfach verrechnet haben soll. Das sagt die Staatsanwaltschaft. Wiens FPÖ-Klubchef und
stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus ist empört: „Dann kapern illegale
Muslime geführt von deutschen Berufsdemonstranten noch eine katholische Kirche, stellen
völlig realitätsferne Forderungen und versuchen, den österreichischen Staat zu erpressen.
Wir bleiben dabei: Asylbetrug ist Unrecht und alle Unterstützer sind Beitragstäter!“
Der Urheber dieser Entwicklungen ist die mächtige Asylindustrie, die sich in Österreich etab-
liert hat, die Parteien, Vereine und leider auch Kirchenvertreter umfasst und die mit jedem
zusätzlichen Asylwerber – egal, ob Fluchtgründe vorhanden sind oder nicht – gut verdient.
Gudenus: „Wir Freiheitliche haben das immer schon gesehen: Menschlichkeit ist der Vor-
wand, Profitgier der wahre Hintergrund.“ Bezahlen dürfen diesen Wahnsinn die Österreicher-
innen und Österreicher. Wien hat seit dem Jahr 2004 eine Milliarde Euro allein in die – teils
illegal ausgezahlte – Grundversorgung gepumpt. Dazu kommen hunderte Millionen, die in
dubiose Vereine geflossen sind, in deren Vorständen durchwegs rote und grüne Günstlinge
sitzen, und immense weitere Kosten – etwa für medizinische Versorgung.
Da fällt eine Gruppe der Asylwerber besonders unangenehm auf: Tschetschenen. Mit 3.098
stellten Bürger der Russischen Föderation im vergangenen Jahr die zweitgrößte Gruppe der
Asylwerber- durch die Bank Tschetschenen, Menschen, von denen wir wissen, dass 90
Prozent in ihrer Heimat keinerlei Verfolgung ausgesetzt sind.
„Jetzt haben wir neue Fakten bekommen“, berichtet Gudenus, „Neunzig Prozent der Tsche-
tschenen, die nach Österreich kommen, stammen nicht aus ihrer Heimat, sondern aus einem
Lager in Polen, einem sicheren Drittland, und schlagen sich durch Tschechien oder die
Slowakei, ebenfalls sichere Drittländer, zu uns durch.
Aber nicht nur finanzielle Anreize der rot-weiß-roten Asylmafia treiben diese Herrschaften in
Scharen zu uns. Nein, bei mehr als 50 Prozent dieser Wirtschaftsflüchtlinge ist es auch die
kostenlose medizinische Versorgung, die sie bei uns erhalten.
„Mehr als jeder zweite Tschetschene, der nach Österreich kommt, ist krank und lässt sich
umgehend bei uns auf Kosten der Steuerzahler behandeln – darunter sind auch schwerste
Krankheiten und Behinderungen, die längst bekannt sind, wie etwa Krebs, Aids oder er-
krankte Organe, die eine Transplantation erfordern. Diese kranken Tschetschenen kosten
aber nicht nur Geld, sondern sie gefährden auch die Gesundheit der Beamten in Trais-
kirchen, weiß Gudenus.
„Das Innenministerium hält es nämlich trotz jahrelangem Drängen nicht für notwendig,
Quarantäneräume zu schaffen. Die Beamten haben von deren Eintreffen an ungeschützt
mit Asylwerbern zu tun. Das ist unverantwortlich!“, so Gudenus abschließend.
Bei mehr als 300.000 Wienerinnen und Wienern, die ihr Leben an oder unter der Armuts-
grenze fristen müssen, kann die Stadt nicht, nur weil es die Regierung so will, für tsche-
tschenische Asylbetrüger Krankenhaus und Sozialamt spielen.
Gudenus: „Österreich ist eines der letzten Länder in Europa, das noch Tschetschenen auf-
nimmt und ihnen sogar noch Asylstatus zuspricht. Es ist höchste Zeit, das Rückführungs-
abkommen, das wir mit Russland haben, mit Leben zu erfüllen. Wir wissen, dass die rus-
sische Botschaft binnen kürzester Zeit die erforderlichen Rückreisezertifikate ausstellt.
Die Innenministerin muss diese Asylbetrüger endlich abschieben!“ (Quelle APA/OTS)
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2013-01-24
Hungerstreik war vom ersten Tag an ein „Schmäh“
Die Ankündigung der selbsternannten Asyl-Aktivisten, ihren Hungerstreik vorläufig zu
unterbrechen, ist an Skurrilität kaum mehr zu überbieten. Mittlerweile ist nämlich durch-
gesickert, dass der angebliche Hungerstreik ja ohnehin vom ersten Tag an ein „Schmäh“
war. Eine dreißigtätige Nahrungsverweigerung wäre ohnehin zu hinterfragen gewesen.
Bei drei Tellern Kraftbrühe pro Tag kann man wohl schwer von einem Hungerstreik
sprechen. Unabhängig davon müssen jetzt endlich Handlungen von Seiten der Kirche, aber
auch von Seiten des Innenministeriums gesetzt werden. Diese Spektakel ist einem Gottes-
haus – egal welcher Konfession – unwürdig und eine wirklich traurige Farce.
Aber wir sehen in der vorläufigen Beendigung des angeblichen Hungerstreiks der Kirchen-
besetzer einen positiven Aspekt. Jetzt werden wohl die Behandlungskosten in Ambulanzen
und Spitälern sowie die Kosten für die Rettungseinsätze massiv zurückgehen.
Nicht nur dass diese Personen illegal und aus freien Stücken nach Österreich gekommen
sind, haben sie die Gastfreundschaft der Österreicher(innen) missbraucht und zusätzliche,
überdurchschnittlich hohe Kosten für die Gesundheitsversorgung verursacht. Diese müssen
von der hiesigen hart arbeitenden Bevölkerung getragen werden.
Während die medizinischen Leistungen für die Österreicher(innen) immer weiter zurückge-
schraubt werden, scheint es, dass für Asylmissbraucher ausreichend Geld im Gesundheits-
topf vorhanden ist. Das ist eine Verhöhnung erster Güte für alle kranken Österreicher(innen),
die ihre Behandlungen immer mehr aus der eigenen Geldbörse bezahlen müssen.
Besetzer müssen in Schubhaft genommen werden
Zudem narren die illegalen Asylmissbraucher seit Wochen die Polizei und das Innenminis-
terium. Ferner fügen sie dem Ansehen der Touristenstadt Wien Schaden zu, denn die Votiv-
kirche zählt zu den Sehenswürdigkeiten der Bundeshauptstadt.
Aber wie wird es weitergehen? Wird die angesagte Protestkundgebung – welche von den
ihren linksextremen Rädelsführern für den 1. Februar geplant ist- abgesagt? Möglicher-
weise ist den Kirchenbesetzern die Lust vergangen weil sie bemerkt haben, dass ihr
Erpressungsversuch bis dato nicht gefruchtet hat.
Sollte nach dem „Suppenstreik“ tatsächlich wieder ein angeblicher Hungerstreik und die
Besetzung der Votivkirche fortgesetzt werden, muss die Innenministerin endlich aktiv
werden und die Rechtsbrecher in Schubhaft nehmen lassen. Denn wenn nicht könnte der
Eindruck entstehen, dass für Illegale die österreichischen Gesetze keine Gültigkeit haben.
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2013-01-23
Rückkehr in Betreuungseinrichtungen oder sofortige Abschiebung
Eine letztmalige Frist von 24 Stunden, forderte heute FPÖ-Generalsekretär Nationalrats-
abgeordnete Harald Vilimsky bezüglich jener aufgehetzten Flüchtlinge, die seit Tagen
die Votivkirche besetzt halten. Mit dieser Forderung hat der freiheitliche Sicherheits-
sprecher auch Recht, denn wie lange will sich der Rechtsstaat noch auf der Nase herum-
tanzen lassen?
Österreich ist ein Land, in dem es faire und rechtsstaatliche Verfahren sowie einen
hohen Lebensstandard für Asylwerber gibt. Die Asylbetreuungsstellen erfüllen höchste
Standards und verfügen sogar über mannigfaltige Freizeiteinrichtungen.
Wem das zu wenig ist oder wer sich einen Asyl-Status erpressen will, der möglicher-
weise mangels Sachlage gar nicht gerechtfertigt ist, verhöhnt den Rechtsstaat und
sollte raschest das Land wieder verlassen. Ein geordnetes Zusammenleben erfordert
gewisse Spielregeln, die auch von Asylwerbern einzuhalten sind.
Daher sollten die Besetzer der Votivkirche innerhalb von 24 Stunden in ihre Betreuungs-
stellen zurückkehren und ihr Asylverfahren abwarten, oder Österreich soll die anhäng-
igen Verfahren beenden und die Betroffenen in ihre Heimatländer abschieben. Für
Asyl-Erpresser und Kirchenbesetzer ist in Österreich definitiv kein Platz.
Die 24-Stunden Frist sollte von behördlicher Seite gesetzt werden, um die aufgehetzten
Flüchtlinge wieder zur Räson zu bringen. Und das bringt uns auch gleich zu den Auf-
hetzern. Über jene Radau-Demonstranten aus Deutschland, die für die Situation in der
Votivkirche verantwortlich sind, müsste ein Aufenthaltsverbot verhängt werden.
Besonders die angereisten Vertreter der linken Szene aus Deutschland, die unglaub-
lich gewaltbereit sind und jeglichen Rechtsstaat ablehnen, haben hier in Wien nichts
zu suchen. Die zuständigen österreichischen Behörden sind daher aufgefordert, dies-
bezüglich sensibler zu sein und sich von derartigen Krawalltouristen nicht auf der Nase
herumtanzen zu lassen.
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2012-12-26
Korun und Pollak fordern Abschiebestopp nach Tschetschenien
„Da unsere Behörden derzeit offensichtlich nicht in der Lage sind, die Sicherheit von
tschetschenischen Asylsuchenden bei deren Heimkehr sicherzustellen, ist es das Gebot
der Stunde, dass ein Abschiebestopp nach Tschetschenien verhängt wird. Denn sonst
riskiert unsere Innenministerin sehenden Auges die Sicherheit und Unversehrtheit genau
jener Menschen, die sich in der Hoffnung auf Schutz vor Verfolgung nach Österreich
gewandt haben“, meint heute Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen.
Auch SOS Mitmensch-Sprecher, Alexander Pollak, schlägt in dieselbe Kerbe und verlangt
ebenfalls einen sofortigen Abschiebestopp nach Tschetschenien. Er bezeichnet sogar
diese Abschiebungen als hochriskantes Experiment in eine totalitär regierte Region.
Wenn dem tatsächlich so ist, bleibt uns ja gar nichts anderes übrig, als jeden Kriminellen
in Österreich zu behalten und diesem einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen.
Sowohl Korun als auch Pollak spielen auf die jüngste Abschiebung von 13 Tschetschenen
an, die vor eineinhalb Wochen nach Moskau abgeschoben wurden. Allen diesen Personen,
die in ihrer Heimat angeblich verfolgten wurden, wurde in Österreich kein Asyl gewährt
und ihre Asylverfahren negativ beschieden, da ihnen die hiesigen Behörden ihre „Ver-
folgungsgeschichten“ als Lügen enttarnten.
Zwei Kriminelle nach Ankunft verhaftet
Von den 13 Abgeschobenen wurden zwei Männer nach ihrer Ankunft verhaftet, weil sie in
ihrer Heimat per Haftbefehl wegen krimineller Taten gesucht werden. Bei dem einem
handelt es sich um einen Autodieb und bei dem anderen um ein Mitglied einer Räuber-
bande (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Es ist kein Geheimnis und auch eine unumstößliche Tatsache, dass unzählige Flüchtlinge in
ihrer Heimat kriminell aktiv waren und sich durch Flucht – beispielsweise nach Österreich –
der Strafverfolgung entziehen konnten. Hier erzählen sie dann, dass sie in ihren Heimat-
ländern politisch und/oder religiös verfolgt wurden.
Mittlerweile sind die österreichischen Behörden nicht mehr so blauäugig und weisen
etlichen Asylbetrügern nach, dass ihre angegebenen Fluchtgründe nicht stimmen können.
In diesem Fall versucht man dem Innenministerium den „Schwarzen Peter“ zuzuspielen.
Dieses kommentiert jedoch diese Fälle nicht und verweist auf die negativen Entscheid-
ungen des Asylgerichtshofs.
Falls es Korun und Pollak noch nicht wissen, Asyl bietet Schutz vor politischer und nicht
vor strafrechtlicher Verfolgung. Würde man den Forderungen der Beiden nachgeben,
müsste Österreich alle kriminellen Asylwerber im Lande behalten, weil diese ja durch die
Abschiebung in ihre Heimat gefährdet sein könnten. Tja, eine „Gefährdung“ durch die
Strafverfolgungsbehörde ist eben das Risiko und das Los eines jeden Kriminellen.
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2012-12-11
Warum flüchtet überhaupt wer nach Österreich?
Am 24. November begaben sich Flüchtlinge und/oder auch Personen die vorgeben solche zu
sein, von Traiskirchen nach Wien. Dort errichteten sie ein illegales Zeltlager vor der Votiv-
kirche im Sigmund-Freud-Park. Zu den Veranstaltern wollen wir gar kein Wort verlieren,
denn diese erscheinen uns ohnehin höchst unglaubwürdig, was den Zweck oder Sinn dieser
Demonstration betrifft.
Aber wenden wir uns einmal den (angeblichen) Flüchtlingen zu. Was ist deren Motivation
für ihren Protest? Wir haben diesbezüglich recherchiert und sind dabei auf Erstaunliches
gestoßen.
Zunächst geben sie an, dass im Asylverfahren grobe Mängel bestehen. Grund dafür ist,
dass sie durch eine eventuelle Abschiebung in ihren Menschenrechten verletzt werden. Das
heißt für uns im Klartext, dass diese Leute offenbar die Rechtsstaatlichkeit unseres Landes
in Frage stellen.
Sie werten nämlich einen Negativbescheid automatisch als Verletzung ihrer Menschrechte,
denn sie sprechen sich generell gegen Abschiebungen aus. Zusätzlich pochen diese Leute
auf das Recht der Familienzusammenführung. Auf gut Deutsch, die im Herkunftsland
(welches in zahlreichen Fällen nicht einmal bekannt ist, weil es verschwiegen wird) ver-
bliebenen Angehörigen, müssten nach Österreich geholt werden.
Aber es kommt noch besser, denn diese (angeblichen) Flüchtlinge bemängeln auch die
Grundversorgung. Was fehlt ihnen denn? Auch da gibt es klare Aussagen. Angeblich
erhalten sie kein ausreichendes und kein gesundes Essen. Ferner reklamieren sie, dass
sie keinen Zugang zum Internet und zu internationalen Fernsehsendern haben.
Liest man sich die Kritik der (angeblichen) Flüchtlinge durch, könnte man zur Annahme
kommen, dass der Österreichische Staat diese Leute misshandelt und ihre Rechte mit den
Füßen tritt. Dass dem nicht so ist, weiß allerdings ohnehin jeder logisch denkende Mensch.
Wenn es aber tatsächlich so wäre fragen wir uns, warum jährlich eine steigende Zahl
dieser Menschen nach Österreich flüchtet, wo wir doch von sicheren Drittstaaten umgeben
sind? Diese (angeblichen) Flüchtlinge geben vor, in ihrer Heimat verfolgt worden zu sein.
Eine Flucht nach Österreich würde ja dann bedeuten, vom Regen in die Traufe zu kommen.
Müssten sich die angeblichen Missstände und Menschenrechtsverletzungen nicht schon bis
in jene Länder – aus denen die Leute zu uns flüchten – herumgesprochen haben und die
Alpenrepublik als Zufluchtsland unattraktiv geworden sein?
Wir räumen schon ein, dass ein Aufenthalt in einem Flüchtlingsquartier sicherlich nicht mit
einer Unterkunft im Hotel Hilton vergleichbar ist. Allerdings erhält jeder (auch angebliche)
Flüchtlinge ausreichend gesunde Nahrung, Bekleidung, ein Dach über dem Kopf , ärztliche
Versorgung und auch finanzielle Unterstützung. Bedenkt man, dass diese Leute aus
Ländern geflüchtet sind, wo sie angeblich mit dem Tod bedroht wurden, sind diese Maß-
nahmen mehr als ausreichend.
An die Tatsache, dass Österreich ein Rechtsstaat ist – in dem ein Asylaufenthalt mittels
Bescheid bekundet wird – sollten sich die (angeblichen) Flüchtlinge gewöhnen. Niemand
wird gezwungen nach Österreich zu flüchten. Und wenn es dem einen oder anderen bei
uns nicht gefällt oder dieser glaubt seiner Rechte beraubt zu werden, dem können wir
nur empfehlen, einfach wieder auszureisen. Für diese Ausreise ist nicht einmal eine
Flucht notwendig.
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2012-11-29
Die von der SPÖ regierten Bundesländer sind im
einsamen Spitzenfeld der Drogenkriminalität
Im Jahr 2011 wurden in Österreich 25.892 Anzeigen nach den Straftatbeständen des Sucht-
mittelgesetzes erstattet. Die Anzeigenentwicklung im Berichtsjahr 2011 weist somit gegen-
über 2010 mit 23.853 Anzeigen einen Anstieg von 8,55 Prozent auf.
Die im Berichtsjahr 2011 österreichweit erstatteten 25.892 Anzeigen nach den Straftatbe-
ständen des Suchtmittelgesetzes verteilen sich regional wie folgt:
Rückgänge der Drogenkriminalität hatten zu verzeichnen:
Kärnten minus 5,24 %
Niederösterreich minus 1,11 %
Oberösterreich minus 0,03 %
Vorarlberg minus 2,45 %
Erhebliche Zuwächse bei der Drogenkriminalität hatten zu verzeichnen:
Salzburg plus 29,38 %
Steiermark plus 16,93 %
Wien plus 13,83 %
Tirol plus 13,76 %
Burgenland plus 13,06 %
Interessant und gleichzeitig beängstigend ist die Tatsache, dass die Zuwächse – bis auf
Tirol – allesamt Bundesländer betrifft, die von der SPÖ regiert werden.
Nur Realitätsverweigerer sehen darin gute polizeiliche Arbeit bestätigt. Denn die aktuelle
Statistik des Innenministeriums offenbart vielmehr mehr in dramatischer Weise das Ver-
sagen der Drogenpolitik. Es gibt kaum noch eine Schule, an der Kinder nicht mit Drogen
konfrontiert sind.
Das Einstiegsalter vom Ausprobieren zum problematischen Konsumenten sinkt kontinuier-
lich. Aber die Sozialisten bleiben ohne jede Rücksicht auf die Opfer konsequent bei ihrer
Politik der Verharmlosung und Verwaltung des Problems.
Der ständige Vergleich mit dem problematischen Alkoholkonsum hinkt deswegen, denn
die Folgeerkrankungen wie Hepatitis B oder C, HIV und psychische Beeinträchtigungen
sind beim Alkohol nicht zu erwarten. Sicher darf die Alkoholsucht nicht unterschätzt
werden, aber diese als Rechtfertigung für das Versagen in der Drogenpolitik zu ver-
wenden ist mehr als erstaunlich.
Speziell in Wien wird auch die Substitution besonders locker gehandhabt, was den Handel
mit Drogenersatzstoffen florieren lässt und Süchtige aus den Bundesländern in die Haupt-
stadt kommen lässt. Drogenhandel ist das schmutzige Geschäft mit dem Tod, Drogen-
konsum Selbstmord auf Raten. Auf beide Formen der Drogenproblematik muss die Politik
geeignet reagieren.
Anstatt Drogen zu bewerben, wie dies einige sozialistische und grüne
Politiker(innen) tun, sollten folgende Maßnahmen getroffen werden:
– Aufklärung über Suchtmittelproblematik spätestens ab dem Volksschulalter.
– ebenso verpflichtende Aufklärung der Eltern schulpflichtiger Kinder – schulärztliche Unter-
suchung aller Kinder auf möglichen Drogenkonsum, nicht erst bei Verdacht.
– Ausbau von medizinisch-psychologischen Therapieplätzen.
– die Strafen für Drogenhandel deutlich erhöhen.
– Ausschöpfung des Strafrahmens für Drogenhändler generell.
– keine Milderungsgründe wie „Unbescholtenheit“ oder „Ersttäter“ bei ausländischen Dealern.
– Wiederholungstäter bei Drogendelikten sind zu unbedingten Strafen zu verurteilen.
– Ausländer(innen), die wegen Drogenhandels verurteilt werden, abschieben.
– Verharmlosung von Drogenmissbrauch bei Menschen, die in der Kinder und Jugendarbeit
tätig sind, unter Strafe stellen.
Nur wer das Problem ernsthaft und konsequent bekämpfen möchte, der muss auch unpopu-
läre Maßnahmen ergreifen, damit die Jugend, sprich die Zukunft Österreichs, vor unermess-
lichem Leid beschützt wird. Das sollten auch diverse Drogenbewerber(innen) aus der SPÖ
und den Grünen zur Kenntnis nehmen.
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2012-11-06
Ist aus Halloween ein Fest für islamische Hetzer geworden?
Nachfolgenden Beitrag stellte der Möchtegern-Gangster, Yasser Gowayed, gestern ins Internet.
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
„Heute Halloween Leute, heute werden Eier auf die BULLN geworfen. Mitten in die Fresse.“
Übersetzung: Heute werden Eier auf Polizisten geworfen. Mitten ins Gesicht.
Das diese Aktion zu Sachbeschädigungen, Körperverletzungen etc. führen kann und höchstwahr-
scheinlich auch führt, scheint Gowayed nicht zu interessieren. Aus den beigefügten Smiles in
seinem Beitrag schließen wir, dass er dies eher amüsant findet.
Wie viele Personen zu dieser Flashmob-Veranstaltung gekommen sind ist uns leider nicht
bekannt. Jedenfalls kündigte Yasser-Groupie Amir Blunt an: „ yasser habibi ich benutze
steine wirkt mehr als eier“.
Wir haben über Yasser Gowayed schon einige Male berichtet. Er benutzt seine Facebook-Seite
immer wieder dazu, verhetzende Beiträge ins Internet zu stellen und zu Straftaten aufzufordern
bzw. diese gutzuheißen. (Der Ordnung halber merken wir an, dass die Unschuldsvermutung gilt)
Erstaunlich ist nur, dass er sich nie einer Schuld bewusst ist und sich darüber wunderte, dass
die (endlich nach langer Zeit – Anmerkung der Red.) zuständige Behörde an seiner Person
Interesse zeigte.
Screen: facebook.com (Account Yasser Gowayed)
Der Vater von Yasser Gowayed ist pensionierter Chirurg. Vielleicht sollte der Mediziner seine
ärztlichen Kontakte spielen lassen, um seinem Sohn eine adäquate medizinische Betreuung zu
ermöglichen. Denn auch mangelndes oder nicht vorhandenes Schuldbewusstsein ist eine
psychische Krankheit.
Yasser Gowayed ist für uns das typische Beispiel einer nicht gelungen Integration. Da er aber
leider schon die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, kann man diesen Mann nicht ein-
mal mehr abschieben.
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2012-11-01
U P D A T E:
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Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
Übersetzung: Polizistenmörder
Was will Yasser Gowayed mit dem T-Shirt aussagen? Dass es nächstes mal nicht bei
Eierwürfen mitten ins Gesicht von Polizisten bleiben wird?
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2012-11-03
Rücksichtsloser Wähleraustausch der SPÖ bringt dubiosen Vereinen
Profite, den Bürgern aber finanzielle Belastungen und Kriminalität
Die Sondersitzung des Nationalrats zum Thema „Sicherheit statt Asylmissbrauch“ nimmt
Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus zum
Anlass, erneut auf die besonders desaströse Lage in der Bundeshauptstadt hinzuweisen.
„Um mehr als 48 Prozent hat Bürgermeister Häupl die vorgeschriebene Quote von Asyl-
werbern übererfüllt“, ärgert sich Gudenus, „in seiner Enttäuschung über die mangelnde
Zustimmung der Wienerinnen und Wiener zu seiner verfehlten Politik versucht er, möglichst
viele Ausländer – und da speziell mindergebildete Asylwerber – mit immer neuen Ver-
sprechungen als zukünftiges, billiges Stimmvieh in die Stadt zu lotsen. Völlig unabhängig
davon, ob diese Menschen nun in ihrer Heimat verfolgt werden oder nicht.“
Ein Drittel aller in Österreich aufhältigen Ausländer lebt mittlerweile in Wien. Kein Bezirk
hat eine Ausländerquote von weniger als 20 Prozent, zwölf Bezirke zwischen 30 und 40
Prozent und fünf Bezirke sogar über 40 Prozent. Die Wienerinnen und Wiener müssen schon
offiziell 7.000 Asylwerber versorgen, dazu kommen nach Experten-Schätzungen 300.000
Illegale.
Die Folgen dieses rücksichtslosen, roten Bevölkerungs- und Wähleraustausches für die
Inländer sind fatal. Jeden Tag verüben Wirtschaftsflüchtlinge in Wien mehr als neun
Verbrechen.
Gudenus: „Menschen werden bestohlen, beraubt, niedergeschlagen und sogar ermordet.
Häupl rollt kriminellen Asylwerber-Massen erst den roten Teppich aus und dann, nachdem
sie bei uns straffällig geworden sind, verhindert er durch die von ihm geförderten, dubiosen
Vereine deren Abschiebung. Das ist Politik gegen die Bürger!“
Zusätzlich zum dramatischen Verlust von Sicherheit leiden die Bürger aber auch unter dem
unsozialen Gebührenwucher, der nötig ist, um mit dem abgepressten Geld eben diese dubi-
osen Vereine, die der Asylmafia zumindest nahestehen, jedenfalls aber beste Geschäfte mit
Förderungen machen, zu finanzieren. In deren Vorständen sitzen durch die Bank SPÖ-Funk-
tionäre. Menschlichkeit ist der Vorwand, Profitgier der wahre Hintergrund.
Gudenus fordert eine radikale Kehrtwende: „Bis zu 90 Prozent der Asylwerber sind Wirt-
schaftsflüchtlinge. Sie nutzen das hohe Gut des Asylrechts unter fachkundiger Anleitung
durch einschlägige Vereine aus, um hier bei uns Sozialleistungen zu erschleichen und letzt-
lich auch kriminell zu werden. Häupl muss Druck auf die untätige Innenministerin ausüben,
dass kriminelle Asylwerber umgehend und Wirtschaftsflüchtlinge geordnet in ihre Heimat
zurückgeführt werden.“ (Quelle: APA/OTS)
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2012-10-30
Keine Abschiebung für schwerkriminellen Türken
Auf Nostrifikation dürfte ein in Vorarlberg lebender Türke nicht mehr warten zu müssen. Denn
diese hat er bereits erhalten, falls schwer kriminelles Verhalten in Österreich als Qualifi-
kation zu werten wäre.
Die Qualifikationen des 29-jährigen Türken liegen in Diebstählen, Körperverletzungen, Wider-
stand gegen die Staatsgewalt, Urkundenunterdrückung, Bombendrohung um Geld zu erpressen,
unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen, Unterdrückung eines Beweismittels, Sachbeschädig-
ung bis hin zu vergleichbar harmlosen Delikten wie Verleumdung und Beleidigung. Das Straf-
register des Mannes ist ellenlang.
Nach neun Verurteilungen und einer Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher,
langte es der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch und verhängte über den türkischen Serien-
Straftäter ein unbefristetes Aufenthaltsverbot. Begründet wurde dieses, dass der Mann gezeigt
habe, dass er nicht bereit ist, die geltenden Gesetze der Republik Österreich zu respektieren.
Entschädigung statt Abschiebung
Wer nun glaubt, dass es für den kriminellen Türken per „One Way Ticket“ in Richtung seines
Heimatlandes ging, der irrt gewaltig. Der türkische Serien-Straftäter darf in Österreich
bleiben und bekam als Draufgabe eine Art Entschädigung in der Höhe von 2.620,- Euro für
Prozesskosten. Der Betrag durfte natürlich vom Steuerzahler beglichen werden.
Der Türke, der es mit den österreichischen Gesetzen offensichtlich nicht so genau nahm,
beanspruchte allerdings schon den Rechtsstaat als es um seinen Kopf ging. Er wandte sich
an den Verfassungsgerichtshof, der den Abschiebebescheid der BH-Feldkirch aufhob und
dem Serien-Straftäter zusätzlich 2.620 Euro Entschädigung zusprach.

Das Höchstgericht kam nämlich zur Ansicht, dass man bei der Abschiebung mehr auf die
Krankheit des Mannes (Schizophrenie) eingehen hätte müssen. Wir ersparen uns die Ent-
scheidung des Verfassungsgerichtshofes zu kommentieren und überlassen es der geneigten
Leserschaft, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden.
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2012-01-28
Randalierer erhalten Preis
Nachfolgendes Posting haben wir auf der Webseite „indymedia“ entdeckt.
Vergrössern mit rechter Maustaste und „Grafik anzeigen“ anklicken
Screen: indymedia
Wir wollen dieses Posting gar nicht näher kommentieren und überlassen dies den geneigten
Leser(innen). Jedoch auf den „Ute Bock Preis“, der heute von SOS-Mitmensch um 19:00
Uhr in der Akademie der bildenden Künste Wien (Schillerplatz 3, 1010 Wien) verliehen wird,
wollen wir etwas näher eingehen.
Diesen erhalten heute der 22jährige Robert Zahrl und vier weitere junge Abschiebeverhind-
erer, welche die rechtmäßige Abschiebung des in Österreich illegal aufhältigen Ousmane
Camara – oder wie er sonst noch heißen möge – verhinderten, indem sie im Flughafen
Wien Schwechat randalierten. Die Beiträge zum Fall Camara können geneigte Leser(innen)
unter LINK01 und LINK02 aufrufen.
Nun wundert es uns zwar nicht, dass linkslinke Gutmenschen jene Personen ehren welche
den Rechtsstaat gebeugt haben, allerdings haben sich die Prioritäten etwas verschoben.
Die völlig neue Bedeutung des „Ute Bock Preises“
Wie wir berichteten hatte sich Ute Bock selbst geoutet, um offenbar einem Zwangsouting
zuvorzukommen. Sie räumte gegenüber dem „Standard“ ein, dass sie in ihrer Dienstzeit
als Erzieherin Kinder geschlagen hatte und bezeichnete dies verharmlosend als „die üb-
lichen Detschn“.
Ferner berichtete sich auch von blutverschmierten Wänden nach Züchtigungsmaß-
nahmen und SS-Männern als Kollegen. Über all diese Gewalt gegen Kinder hat sie knapp
50 Jahre lang geschwiegen, obwohl es ihre Pflicht gewesen wäre diese Zustände bei den
Behörden anzuzeigen. In diesem Fall wäre allerdings auch ihr eigenes gewalttätige Ver-
halten gegenüber ihren Schutzbefohlenen aufgeflogen und da war es wohl besser zu
schweigen.
Durch das gewalttätige Verhalten der Ute Bock gegenüber Kinder, das Decken von
Gewaltorgien von SS-Männern gegen Kinder und ihr jahrelanges Schweigen darüber,
hat dieser Preis für uns eine völlig neue Bedeutung bekommen.
Wir sind daher aus tiefstem Herzen davon überzeugt, dass der „Ute Bock Preis“ dem
Herrn Robert Zahrl und seinen vier Mitstreitern völlig zu Recht zusteht. Mögen sie da-
mit glücklich werden, ihn in Ehren halten und in die Fußstapfen der Ute Bock treten.
*****
2011-11-03
Pressaussendung der Parlamentsdirektion
Heute, Samstag, gegen 13.00 Uhr bedrohte ein offenbar geistig verwirrter, etwa
40-jähriger Mann im Besucherzentrum des Parlaments Mitarbeiter des Hauses tätlich.
Nach Auslösen des Sicherheitsalarms gelang es, die Person bei einem weiteren Versuch,
sich Zutritt zum Inneren des Parlamentsgebäudes zu verschaffen, in die Räumlichkeiten
der Sicherheitsabteilung abzudrängen.
Dabei konnte der Täter eine Mitarbeiterin der Sicherheitsabteilung des Parlaments in
seine Gewalt bringen. Die bereits alarmierte Einsatzgruppe WEGA konnte nach etwa
20 Minuten die Mitarbeiterin unverletzt befreien und den Täter festnehmen.
Die notwendigen Ermittlungen durch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terror-
ismusbekämpfung Wien wurden eingeleitet. Die für Nachmittag geplanten Führungen
durch das Parlamentsgebäude wurden abgesagt.
Political Correctness
Der Text der obigen Absätze ist der Originalwortlaut einer heutigen Presseaussendung
der Parlamentsdirektion. Allerdings wurde in Folge politischer Korrektheit vergessen,
einige wichtige Informationen mitzuteilen. Wer war der Mann, was wollte er und wie
gelang es ihm eine Geisel zu nehmen.
Da wir auf „Political Correctness“ etwas weniger Wert legen und in unseren Beiträgen
stets das Kind beim Namen nennen, haben wir uns ein wenig schlau gemacht. Bei dem
Mann handelt es sich um einen 36-jährigen Iraner. Dieser kam gegen 13 Uhr ins Be-
sucherzentrum des Parlaments, begann laut zu schreien und warf mit Steinen um sich.
Eine der anwesenden Besucherinnen versuchte dem tobenden Mann, durch die Sicher-
heitsschleuse zu entkommen. Dieser wollte dies jedoch verhindern und zückte ein
Messer. Einer Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes gelang es, die Besucherin in Sicher-
heit zu bringen, wurde aber dabei selbst zur Geisel des Iraners.
Anschließend verschanzte sich der iranische Geiselnehmer mit seiner Geisel in einem
Raum des Parlamentsgebäudes. Beamte der Spezialeinheit WEGA beendeten die
Geiselnahme nach rund 30 Minuten und nahmen den Mann fest. Die als Geisel ge-
nommene Frau blieb körperlich unverletzt. Ziel des Iraners war es, zum Bundespräsi-
denten vorzudringen.
Musterbeispiel an misslungener Integration
Als integrierter Zuwanderer, Asylant oder welchen Status der Mann sonst innehat
hätte er wissen müssen, das der Bundespräsident in der Hofburg residiert. Weiters
wäre ihm bekannt gewesen, dass er Politiker(innen) am Wochenende nicht im Parla-
ment antrifft. Diese pflegen spätestens Freitags zu Mittag , ins Wochenende abzu-
rauschen.
Auch scheint der Iraner nicht zu wissen, dass man in Österreich seinem Anliegen
nicht mit Waffen oder Geiselnahmen Gehör verschafft. Möglicherweise ist dies im Iran
Sitte, jedoch nicht in der Alpenrepublik.
Wir wünschen niemanden eine böse Erfahrung, aber hätte der Geiselnehmer seine
Aktion nicht während der Woche veranstalten können? So hätten Politiker(innen) mit
eigenen Augen sehen können, welche Auswirkungen es hat jedes Gesindel ins Land
zu lassen.
Solche Typen gibt es hierzulande leider zahlreich und die Leidtragenden sind die Ein-
heimischen, welche sich mit diesem Gesindel täglich herumschlagen müssen. Solche
Typen kommen unter den verschiedensten Vorwänden nach Österreich und werden
hier aufgenommen und versorgt. Wenn diesen Typen dann etwas nicht in den Kram
passt, versuchen sie mit Gewalt ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Political Correctness statt Allgemeinwohl
Die Geiselnahme im Parlament war ein Paradebeispiel dafür. Wehe wenn dann kritische
Stimmen laut werden und nach Abschiebung rufen. Diese Kritiker werden umgehend
von den linkslinken Gutmenschen als Nazis abgestempelt. Es gibt in Österreich genug
Kriminelle und daher haben wir es nicht notwendig, zusätzlich welche zu importieren.
Nur mit geregelter Zuwanderung, strengen Asylverfahren und sofortiger Abschiebung
bei Straffälligkeit, kann man die Ausländerkriminalität halbwegs in den Griff bekommen.
Aber solange linkslinke Volksvertreter jeden ins rechte Eck stellen, der sich für die von
uns beschriebenen Maßnahmen ausspricht, wird wohl „Political Correctness“ über dem
Wohl der österreichischen Bevölkerung stehen.
*****
2011-08-27
Grüne für EU-Beitritt der Türkei
Die Grünen waren die einzige österreichische Parlamentspartei, die für die Aufnahme der
Beitrittsverhandlungen in der EU eintrat, so steht es zumindest in einem heutigen Web-
seiteneintrag der Grünen. Den gesamten Beitrag, für den die grüne Nationalratsabgeord-
nete Ulrike Lunacek verantwortlich zeichnet, können Sie unter diesem LINK nachlesen.
Wenn sich eine demokratische Partei in Österreich für den EU-Beitritt eines Landes ein-
setzt darf man zur Annahme gelangen, dass in diesem Land völkerrechtlich alles in Ord-
nung ist. Es darf also keinen Grund geben, dass Personen aus diesem Land flüchten
müssen weil sie wegen ihrer politischen Gesinnung, ihres Glaubens oder ihrer sexuellen
Ausrichtung von den Machthabern des Systems verfolgt werden.
Gleichzeitig auf zwei Hochzeiten tanzen funktioniert nicht
Nach einer heutigen Presseausendung der Grünen verstehen wir deren Welt nicht mehr,
sofern man diese überhaupt verstehen kann. Die selbe Grünpolitikerin, nämlich Frau
Ulrike Lunacek, welche sich für einen EU-Beitritt der Türkei stark macht, fordert für
den transsexuellen Türken Yasar Öztürk ein Bleiberecht in Österreich. Dieser Mann soll
nämlich in die Türkei abgeschoben werden, da er sich illegal in Österreich aufhält.
„Der Schutz von Transsexuellen sowie Lesben und Schwulen vor Verfolgung in ihren
Herkunftsstaaten muss im Asylrecht europaweit ohne Wenn und Aber gewährleistet sein.
Aufgrund leider regelmäßig verübter transphober Hassverbrechen in der Türkei ist Trans-
sein in der Türkei lebensgefährlich. Yasar darf daher nicht abgeschoben werden“, so
Lunacek.
Da stellt sich die berechtigte Frage warum sich die Grünen für den EU-Beitritt eines
Landes einsetzen, in dem derartige Zustände an der Tagesordnung stehen. Nun sollten
die Grünen schön langsam erkennen, dass man nicht gleichzeitig auf zwei Hochzeiten
tanzen kann.
In Wirklichkeit familiäres Problem
Auf der Webseite „transx.at“ gibt es detailliertere Angaben zum Fall Yasar Öztürk. Dieser
hatte auf Grund seiner sexuellen Orientierung massive Probleme mit seiner Familie und
flüchtete deswegen im September 2009 nach Österreich, wo er einen Asylantrag stellte.
Laut „transx.at“ betrachtet die Familie von Öztürk dessen Transsexualität als Blutschande
und hat Auftrags-Mörder auf ihn angesetzt. Außerdem wurde er in der Türkei mehrmals
von der Polizei und von transphoben Schlägern misshandelt, weil er transsexuell ist. Diesen
Angaben schenken wir sogar Glauben.
Allerdings sehen wir nicht ein, dass familiäre Probleme ein Asylrecht in Österreich rechtfert-
igen. Die Türkei ist groß genug und Herrn Yasar Öztürk wird daher nichts anderes übrig
bleiben als sich in einer türkischen Stadt niederzulassen, wo er seiner Familie aus dem Weg
gehen kann.
Aus dem offenbar türkischen Problem um Öztürk ergibt sich allerdings eine neue und recht
interessante Frage. Wo flüchten eigentlich die in Österreich und im restlichen Westeuropa
angesiedelten Türk(innen), wenn sie wie Yasar Öztürk familiäre Probleme haben, die nicht
selten mit einem sogenannten „Ehrenmord“ enden.
*****
2011-06-06
Kein Berufsdiplomat
Dass der FPÖ-Politiker Königshofer nicht zum Berufsdiplomaten berufen ist dürfte klar auf
der Hand liegen. Seine Ausdrucksweise ist zuweil sehr rustikal. Allerdings gibt es meist
konkrete Anlässe, wenn sich Königshofer zu seinen sehr direkten Äußerungen hinreissen
läßt. Eines muß man dem Mann aber lassen, nämlich dass er die Dinge beim Namen
nennt und nicht wie die Katze um den heißen Brei schleicht.
Die in Österreich herrschende Ausländerkriminalität und die dadurch resultierende Ab-
schiebeproblematik ist kein Geheimnis mehr. Anstatt kriminelle Ausländer sofort abzu-
schieben, bleiben diese oft jahrelang in der Alpenrepublik und tanzen den Behörden
auf der Nase herum. Unterstützung finden sie bei diversen Gutmenschenfraktionen und
NGOs.
Kritik nicht erwünscht
Und wagt es jemand diese Tatsache offen zu kritisieren, ist er sofort ein Diskriminierer
oder schlimmstenfalls ein Nazi. Ein konkreter Fall veranlasste Werner Königshofer zu
folgendem heutigen Facebook-Eintrag.

Screen: facebook.com
Dieser Eintrag versetzte die Online-Ausgaben der Tageszeitungen „Die Presse“ (Zitat: „Der
FPÖ-Politiker Königshofer wettert gegen einen Asylwerber („Kanake“)“ und „Der Standard“
(Zitat: „Der Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Königshofer hat in einem Facebook-
Eintrag einen marokkanischen Asylwerber als „Kanaken“ bezeichnet“ in hellen Aufruhr.
Schwer krimineller Asylwerber
Nun handelt es sich bei dem „armen“, vermutlich politisch verfolgten Marokkaner um ein be-
sonderes Früchtchen. Laut Online-Ausgabe der Kronen-Zeitung wird gegen den 19-jährigen
Asylwerber wegen Drogen, Gewalt, Widerstand gegen die Staatsgewalt und sogar eine Mord-
drohung gegen einen Polizeibeamten verhandelt. Auf einen anderen Asylwerber ging der An-
geklagte mit einer zerbrochenen Bierflasche los und schnitt ihm dabei ein Ohr ab. Zudem
wurde der Strafantrag von Staatsanwalt Thomas Willam auf Betrug und Diebstahl ausgeweitet.
Keine adäquate Stelle vacant?
Leider schweigen sich „Die Presse“ und „Der Standard“ in ihren Beiträgen darüber aus, wie
man mit so einem Gesindel verfahren sollte. Vielleicht sollten die beiden Tageszeitungen
dem Mann eine Stelle mit Dienstwagen, Sekretärin und Dienstwohnung zur Verfügung stellen.
Sollte dies nicht der Fall sein, finden wir dass Königshofer mit seiner Äußerung den Nagel auf
den Kopf getroffen hat.
Den einzigen Vorwurf den man dem FPÖ-Politiker in diesem Fall machen kann ist der, dass
er mit der Äußerung „Kanaken“ die Ureinwohner von Neukaledonien beleidigt haben könnte.
Denn diese haben mit dem kriminellen Marokkaner nichts gemeinsam.
*****
2011-05-25
NGOs und ihr Verhältnis zum Gesetz
Jeder österreichische Staatsbürger, sowie Ausländer die in Österreich aufhältig sind,
haben sich an die bestehenden Gesetze unseres Landes zu halten. Für Gesetzesverstöße
haben die jeweilig verantwortlichen Personen, die daraus resultierenden Konsequenzen
zu tragen.
Dies wird jeden Menschen mit einem nur halbwegs ausgeprägten Rechtsverständnis ein-
leuchten. Allerdings gibt es keine Regel ohne Ausnahme und so scheinen Schwarzafri-
kaner(innen) vorwiegend aus Nigeria, welche sich in Österreich Asyl erschleichen wollen,
zu glauben dass es für sie eine Ausnahme vom Gesetz gibt.
Unterstützt werden die Asylbetrüger von einem Häufchen NGOs, die offenbar nichts bes-
seres zu tun haben, als gegen rechtskräftige Abschiebungen zu demonstrieren und diese
verhindern zu wollen. Einige Male ist ihnen dies sogar gelungen.
Abschiebungsverhinderung verhindert
In der Nacht von vorgestern auf gestern, kam es wieder zu einer Abschiebung von rund
30 Nigerianer(innen). Es fanden sich wieder eine Anzahl (rund 65 Personen) berufsde-
monstrierender Gutmensch(innen) ein, die versuchten den Gesetzesvollzug zu verhindern.
Offenbar hatten diese aus verhinderten Abschiebungen in jüngster Zeit Mut geschöpft
und glaubten dies funktioniere immer so.
Jetzt beschweren sie sich bitterlich darüber, dass sie von der Polizei eingekesselt und ihre
Identitäten durch Ausweiskontrollen festgehalten wurden. Auch wehklagen sie, dass diese
Kontrolle über eine Stunde lang dauerte und die Demonstration wegen Verkehrsbehinder-
ung aufgelöst wurde.
Was glauben diese Leute eigentlich? Sie können das Recht beugen ohne dafür zur Ver-
antwortung gezogen zu werden. Wobei wir gar nicht glauben, dass sie eine Strafe zu er-
warten haben, sondern die Polizei von den Spielchen entgültig genug hatte und wissen
wollte, wer diese Berufsdemonstranten eigentlich sind.
Kein automatischer Aufenthaltstitel
Erstaunlich sind auch die Aussagen der Grünen Menschrechtsprecherin Alev Korun. Sie
kritisiert unter anderen, dass ein Mann abgeschoben wurde, der beim Asylheim-Brand-
anschlag 2008 in Kärnten verletzt wurde. So traurig dieser Umstand auch sein möge,
resultieren aus Unfällen, Überfällen etc., keine automatischen Aufenthaltstiteln. Der
Mann war illegal in Österreich und daher bestand die Abschiebung zu Recht.
Aussage von Korun führt sich selbst ad absurdum
Interessant ist auch das Statement zur Abschiebung einer angeblich Zwangsprostit-
uierten. Laut Korun befand sich die Frau bereits 7 Jahre lang in Österreich und wurde
zur Prostitution gezwungen. Durch die Abschiebung gelange sie direkt in die Hände
ihrer Peiniger.
Aus dieser Aussage von Korun ist der Schluss zu ziehen, dass nigerianische Zuhälter-
banden Frauen nach Österreich einschleusen, um sie hier der Prostitution zuzuführen.
Das bedeutet aber in Folge, dass hier in Österreich eine Delegation des nigerianischen
Zuhälterrings sitzen muss, denn es ist unmöglich von Nigeria aus, die Geschäfte in der
Alpenrepublik zu kontrollieren.
Was stand in den Asylanträgen?
Interessant wäre es natürlich auch zu wissen, was im Asylantrag der Betroffenen und
denen der nigerianischen Zuhälter steht. Aber wir können es uns denken, denn diese
Anträge gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Alle Nigerianer(innen) die bei uns landen
sind in ihrer Heimat politisch verfolgt und der Folter, wenn nicht gar dem Tod ausge-
setzt.
Wir glauben, dass jene Nigerianerin schon in ihrer Heimat der Prostitution nachging
und zwecks wirtschaftlichen Interessen nach Österreich kam. In Wien lässt sich nämlich
für die gleichen Dienstleistungen wesentlich mehr Geld vereinnahmen, als in Abuja.
Lügengebäude brach zusammen
Bedenkt man, dass ein nicht unerheblicher Teil der nach Österreich illegal eingewanderten
Nigerianer(innen) ihren Lebensunterhalt durch Drogenverkauf und Prostitution bestreiten,
wird vermutlich selbst der naivste Fremdenpolizist, die Lüge der betreffenden Dame durch-
schaut haben.
Eine offene Frage gibt es aber in dieser Causa noch. Wurden die nigerianischen Zuhälter
auch abgeschoben, oder schlafen diese, in ihrer Heimat politisch Verfolgten, noch immer
in der Hängematte des österreichischen Sozialsystems?
*****
2011-01-21
Serbischer Gewaltäter erschlägt Dreijährigen
Wie bereits aus den Medien allgemein bekannt ist, erschlug ein 25-jähriger serbischer Ge-
walttäter, in Vorarlberg ein dreijähriges Kleinkind. Sowohl die Mutter, als auch der in Früh-
pension befindliche ausländische Kriminelle sind im Ländle amtsbekannt.
Interessant ist eine heutige Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregier-
ung. Darin äußerten der Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech und der Leiter der
Jugendwohlfahrt im Amt der Landesregierung, Werner Grabher, ihre tiefe Betroffenheit
zum Tod des 3-jährigen Cains.
Mitverschulden wird bestritten
Gleichzeitig wird jedoch jegliches Mitverschulden, durch eventuelle Versäumnisse der
Jugendwohlfahrt vom Tisch gefegt, obwohl diese bereits seit 2005 mit der betroffenen
Familie im amtlichen Kontakt steht. Da die damalige Maßnahme nur zur Unterstützung
der damals noch sehr jungen Mutter mit ihrem Kind diente, sah man offenbar keine be-
sondere Veranlassung, ein Auge zwecks Kindeswohl auf die Kindesmutter zu werfen.
Es klingelten bei der Jugendwohlfahrt auch keine Alarmglocken, als diese am 7. Juli 2010
einen Polizeibericht, wegen nicht ausreichender Beaufsichtigung der Kinder im Haushalt
erhielt. Ein Nachbar hatte beobachtet, dass das ältere der beiden Kinder vom Balkon aus
auf das Dach ihres Wohnhauses gestiegen war.
Die Mutter hatte zu diesem Zeitpunkt die Aufsicht über ihre Kinder dem Beschuldigten
übertragen. Es erfolgten keine weiteren Interventionen der Jugendwohlfahrt, da die Mutter
über diesen Vorfall bereits informiert worden war.
Aber es kommt noch dicker und wir zitieren nun einen Original-Textausschnitt der eingangs
erwähnten Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.
Originaltext
Am 27. August 2010 wandte sich eine Person aus dem privaten Umfeld der Mutter an die
Jugendwohlfahrt. Dabei ging es um finanzielle Angelegenheiten der Mutter. Bei dieser Ge-
legenheit teilte diese Person mit, sie mache sich große Sorgen, weil die Mutter mit einem
Mann (dem nunmehrigen Beschuldigten) zusammen sei, der der Drogenszene zuzurechnen
sei.
Im Zusammenhang mit seinen Drogenkontakten habe er schon gegenüber anderen Perso-
nen massive Drohungen geäußert. Vier Tage später informierte die Jugendwohlfahrt die
Kriminalpolizei über die mitgeteilten Sachverhalte. Im Dezember 2010 kam es zu einem neu-
erlichen telefonischen Kontakt zwischen der Jugendwohlfahrt und der Meldungslegerin vom
27. August 2010.
Blauäugig oder unfähig?
Man war noch bemüht hinzuzufügen, dass kein Hinweis auf eine Gefährdung der Mutter
oder der Kinder bestand. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, wie blauäugig oder
unfähig die Jugendwohlfahrt in Bregenz wohl ist?
Auch finden wir es im höchsten Maße erstaunlich, wenn nun Grabher und Zech darauf hin-
weisen, dass bei keiner der Kontaktaufnahmen an die Jugendwohlfahrtsbehörde ein Hinweis
auf eine Misshandlung der Mutter oder der Kinder gegeben wurde. Offenbar gilt bei diesen
beiden Herren erst ein totes Kind als Hinweis.
Grüne versuchen politischen Profit daraus zu schlagen
Besonders erstaunlich ist auch der Beitrag auf der Webseite des Grünen Johannes Rauch,
seines Zeichens Klubobmann und Abgeordneter der Grünen im Vorarlberger Landtag.
Screen: rauch.twoday.net
Nicht das Fremdenrecht ist brutal und zynisch, denn wenn es nach diesem ginge, wäre
dieses kriminelle Subjekt bereits abgeschoben und das Kind würde noch leben. Brutal
und zynisch ist die Ideologie der Grün(innen), die sich für unkontrollierte und zügellose
Zuwanderung stark machen.
Offene Grenzen für Alle
Unter dem Grünen-Motto „Offene Grenzen für Alle“ reist massenhaft kriminelles Gesindel
nach Österreich ein. Und kommt es dann zu rechtmäßigen Abschiebungen von dubiosen
Personen, sind es die Grünen die sofort dagegen protestieren.
Wir können uns das Bild ganz gut vor Augen malen wie die Grünen protestiert hätten,
wenn dieser serbische Kriminelle in Schubhaft verfrachtet worden wäre, bevor er den
3- jährigen Cain brutal erschlagen hat. Da hätten sich sicher wieder einige Gutmenschen
gefunden, die dieses kriminelle Subjekt freigepresst hätten, da dieser ja vermutlich in
seiner Heimat behördlich verfolgt wird.
Politisches Asyl für mutmaßliche Vergewaltiger gefordert
Ob es den Tatsachen entspricht oder nicht, werden zum Beispiel Roman Polanski und
Julian Assagne der Vergewaltigung beschuldigt. Ihre Schuld zu klären steht jenen Ge-
richten zu, in deren Länder sie diese Tat begangen haben sollen.
Offenbar haben die Grünen nicht einmal Respekt vor der Gerichtsbarkeit der USA und
Schweden, denn sie forderten politisches Asyl für diese beiden Herren. Auch das ist bru-
tal und zynisch. Also werter Herr Rauch, versuchen sie nicht den „Schwarzen Peter“ für
die erstaunliche und realitätsfremde Einwanderungsideologie der Grünen, jemanden
anderen zuzuspielen.
Es ist an der Zeit
Es ist höchste Zeit das bestehende Fremdenrecht in Österreich zu vollziehen und sich
nicht vom Gejaule von sogenannten Gutmenschen, die meist einen asozialen Hintergrund
aufweisen, daran hindern zu lassen. Ausländer die über keine gültigen Aufenthaltstitel ver-
fügen oder sich kriminelle Straftaten zu Schulden kommen lassen, sind unverzüglich aus
Österreich auszuweisen. Und weigern sich diese auszureisen, dann ist eine Abschiebung mit
der vollen Härte des Gesetzes durchzuführen.
*****
2011-01-10
Zum Drogenverkauf gezwungen
Wieder haben „rassistische Polizeibeamte“, zwei in ihrer Heimat politisch verfolgte
Schwarzafrikaner festgenommen. Dabei hatten sich diese gar nichts zu Schulden kommen
lassen. In Ermangelung ihrer finanziellen Reserven, waren unsere schwarzen Brüder lei-
der zum Versuch gezwungen, etwas Rauschgift unter die Bevölkerung zu bringen.
Die Vorfälle spielten sich am Montag gegen 22:00 Uhr, bei der U2-Station Messe-Prater
und am Dienstag gegen 18:30 Uhr, bei der U6-Station Handelskai ab. In beiden Fällen
setzten sich die armen unschuldig angehaltenen schwarzen Drogendealer zur Wehr,
stießen die Polizeibeamten zur Seite und flüchteten.
Da aber das österreichische Wohlfahrts-Asylwesen etwas behäbig macht, konnten beide
Schwarzafrikaner nach kurzer Flucht dingfest gemacht werden. In Afrika wären die zwei
vermutlichen Dealer schon tot, wenn sie derart langsam vor einem Krokodil geflüchtet
wären.
Die bösen rassistischen Polizisten
Aber zurück zum Thema. In beiden Fällen liegt ein schweres Fehlverhalten der amtshand-
elnden Polizisten vor. Anstatt den Schwarzafrikanern etwas Rauschgift aus der Asservaten-
kammer zukommen zu lassen und ihnen gute Verkaufsplätze vor Schulen zu zeigen,
nahmen sich die Beamten das Recht heraus, diese zwecks Kontrolle anzuhalten.
Die beiden vermutlichen Drogendealer haben dann nur von ihrem Notwehrrecht Gebrauch
gemacht, als sie die Polizisten zur Seite stießen und flüchteten. Wieso Notwehr werden
Sie sich nun fragen?
Zangers These der Notwehr
Na ja, wir folgen hier nur einer These des RA Zangers. Dieser meinte im Fall „Camara“,
dass ein Recht auf Notwehr besteht, wenn durch eine Abschiebung den Betroffenen in
seiner Heimat Folter droht.
Wir gehen davon aus, dass den beiden Schwarzafrikanern, wie bei allen die nach Europa
flüchten, in ihrer Heimat politische Verfolgung, Folter und Tod droht. Dies haben sie sicher
bei ihrem Asylantrag angegeben und ist daher äußerst glaubwürdig. Durch die Festnahme
wäre ja die Gefahr einer Abschiebung gegeben und daher war der rechtswidrige Angriff
auf die Polizisten ein reiner Akt der Notwehr.
Das Maß ist voll
Was wird nun passieren? Die beiden mutmaßlichen Drogendealer werden einige Tage in
einer Zelle verschwinden. Dann werden sich wieder einige Linkslinke Gutmenschen finden,
welche die inhaftierten Schwarzafrikaner freipressen. Vielleicht findet sich wieder ein Roter
Promianwalt der die Kaution überbringt und die Verteidigung übernimmt.
Die beiden schwarzafrikanischen Brüder werden in den Untergrund abtauchen und weiter-
hin ihren Geschäften nachgehen, bis sie das nächste Mal geschnappt werden. Dann fängt
das ganze Spiel wieder von vorne an und „böse rassistische“ Polizeibeamte werden……
Wann merken die politisch Verantwortlichen eigentlich, dass das Maß voll ist? Wie lange
dürfen assozial eingestellte NGOs dem Rechtsstaat noch auf der Nase herumtanzen und
rechtwidrige Aktionen setzen, für die Otto Normalverbraucher ins Gefängnis maschiert.
*****
2011-01-06
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Wollten Sie sich schon einmal, gegen eine an Ihnen durchgeführte Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-
lassen, denn dies ist eine Straftat und nennt sich „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.
Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben, wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt, der Sie keinen Euro gekostet hat? Nein? Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.
Abbruch der Abschiebung
Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.
Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine Geschichte niemand ab und er wurde zum Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam
es dann zur Randale, worauf die „Abschiebung“ abgebrochen wurde.
Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr
Ousmane Camara, der sich illegal in Österreich aufhält und keinen festen Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.
Gestern wurde der Schwarzafrikaner gegen eine Kaution von 5.000,- Euro auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen, der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-
sitz aufweisen kann. Da hätte Helmut Elsner wohl gerne mit Ousmane Camara getauscht.
Zangers Weihnachtswunder
Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damit
hat er nicht Unrecht. Wir finden es ebenfalls verwunderlich, einen Mann der in Österreich
unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und nicht einmal einen festen Wohnsitz
hat, aus der U-Haft zu entlassen.
Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von RA Zanger erstaunlich. Dieser meint, dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher
habe er ein Recht gehabt, sich gegen die Abschiebung zu wehren.
Interessante These wenn man bedenkt, dass die Angaben von Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser
seiner erstaunlichen Geschichte, in der es vor Widersprüchen nur so wimmelt, gibt es keinen
Beweis dafür, dass er wirklich politisch verfolgt wird.
Interessantes Video
Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt wurde und Aussagen von Camara, dessen Freunde und dem Anwalt Zanger
festgehalten sind.
Quelle: http://www.youtube.com/

Bitte hier „ANKLICKEN“
Wir wollen dieses Video gar nicht näher kommentieren, denn wir überlassen es unseren
Leser(innen) selbst, den erstaunlichen Unterhaltungswert dieses Streams zu beurteilen.
Auf eines sind wir jedenfalls gespannt und zwar, ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.
*****
2010-12-25
Deutsche Sprache für die besten Köpfe
Die Rot-Weiß-Rot-Card soll die Zuwanderungs- und Integrationspolitik Österreichs auf die
Schienen der Zukunft bringen. Mit diesem neuen System ist es angeblich möglich, die
besten Köpfe zielgerichtet aussuchen zu können und Zuwanderung besser zu steuern.
Dass die deutsche Sprache unentbehrlich für eine gute Integration ist, ist jedem bekannt.
Allerdings ist dies graue Theorie, denn wie die wirkliche Praxis aussieht weiß auch ein jeder.
Jede Menge an integrationsunwilligen Personen tummeln sich in unserem Lande.
Für diesen Personenkreis ging ein namhaftes Unternehmen sogar so weit, das Grundnahr-
ungsmittel Milch ins türkische zu übersetzen. Aber solchen Erstaunlichkeiten soll nun
mit der Rot-Weiß-Rot-Card ein Ende gesetzt werden. Denn man will in Zukunft nur mehr
qualifizierte Kräfte ins Land holen.
Verpflichtende Deutschkurse
Dass dies auch nicht so sein wird, ist schon jetzt absehbar und deswegen hat es sich die
Stadt Wien zur Aufgabe gemacht, flächendeckend zielgruppenspezifische Sprachkurse be-
reit zu stellen. Jeder Zuwanderer hat die Pflicht, innerhalb von fünf Jahren einen solchen
Kurs zu besuchen und diesen mit einem positiven Ergebnis abzuschließen.
Zuwanderer die keinen Deutschkurs besuchen oder diesen negativ abschließen, können
verwaltungsrechtlich bestraft, ja sogar abgeschoben werden. Dass weder das eine noch
das andere eintreten wird, dem werden Linkslinke Chaoten mit Sicherheit Sorge tragen.
Im schlimmsten Fall wird am Flughafen Wien-Schwechat Krawall gemacht und das Flugzeug
gestürmt. Die abgebrochene Abschiebung des illegal in Österreich aufhältigen Schwarzafri-
kaners Ousmane Camara hat einwandfrei bewiesen, welchen Stellenwert die Durchsetzung
von österreichischen Fremdenrecht hat.
Heizkostenzuschüsse halbiert, dafür Geld für Zuwanderer
Aber zurück zu Thema. Die Kosten für einen Deutschkurs belaufen in etwa auf 300,- Euro.
Während der Heizkostenzuschuss für die bedürftigen Wiener halbiert wurde, werden den
Zuwanderer ab 1. Jänner 2011, 50 Prozent der Kurskosten refundiert. Einzige Bedingung
ist ein positiver Abschluss.
Wer nun glaubt das war´s schon, der irrt gewaltig. Nachdem die Sexismus-Storys der SPÖ
-Multifunktionärin Sandra Frauenberger niemand mehr hinter dem Ofen hervorlocken, ver-
sucht sie sich in ihrer Eigenschaft als Zuwanderungsstadträtin.
Zusätzliche Belohung fürs Durchfallen
Wegen der angeblich hohen Durchfallsquote, erhalten Zuwanderer welche keinen positiven
Deutschkurs-Nachweis erbringen können, 300,- Euro von der Stadt Wien. Nun kann sich
jeder ausrechnen, wie viele positive Abschlüsse es in Zukunft geben wird.
Es war schon immer Credo der Linken, Faule zu belohnen aber dafür Tüchtige zu bestrafen.
Möglicherweise dient eine Belohnung der Integrationsunwilligen auch dafür, Menschen ab-
sichtlich dumm zu halten.
Denn diese ungebildeten Personen werden in naher Zukunft sicher wahlberechtigt sein. Und
was gibt es für eine im Sturzflug befindliche Partei schöneres, als über ein dummes Wahlvolk
verfügen zu können. Diesen unkritischen Menschen kann man dann jede Geschichte erzäh-
len, denn sie kapieren diese ohnehin nicht, weil sie weder Deutsch verstehen noch sprechen.
*****
2010-12-17
Abschiebung abgebrochen
Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista, ….“ berichteten, sollte der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara, von Dienstag auf Mittwoch in sein Heimatland Guinea abgeschoben
werden. Der Mann versuchte mit einem haarsträubenden Märchen, in Österreich Asyl zu
erlangen.
Die Heimreise hätte über Brüssel erfolgen sollen. „Hätte“ aus dem Grund, weil die ge-
rechtfertigte Abschiebung in letzter Sekunde verhindert wurde. Einige Linke Aktivisten
und Unterstützer von Camara, kauften sich knapp vor dem Abflug nach Belgien ein
Ticket und veranstalteten im Flughafen Wien-Schwechat dementsprechenden Krawall.
Darf im Flughafen ungestraft randaliert werden?
Anstatt die Krawallmacher von der Polizei festnehmen zu lassen, wurde die Abschiebung
abgebrochen. Es ist schon erstaunlich, dass es ungestraft möglich ist in einer Abflughalle
Randale zu veranstalten. Bedenkt man, dass in Flughäfen verschärfte Sicherheitskon-
trollen wegen permanenter Terrorgefahr herrschen, ist es für uns unverständlich wie
einige Linksaktivisten ein derartiges Theater veranstalten können.
Es ist weiters erstaunlich, dass ein souveräner Rechtsstaat vor solchen Personen zu-
rückweicht. Wir möchten es uns gar nicht ausmalen, wenn der Airport Wien-Schwechat
wieder einmal von professionellen Terroristen heimgesucht wird.
Promianwalt für mittellosen Schwarzafrikaner
Aber das Karusell der Erstaunlichkeiten dreht sich weiter. Ousmane Camara wird nun
doch von einem Rechtsanwalt vertreten und zwar vom Promianwalt Georg Zanger. Da
stellt sich die Frage, wie kann sich der mittellose Schwarzafrikaner einen derart honor-
igen Anwalt leisten?
Zanger will auch gegen die Behandlung von Camara bei der Polizei vorgehen. Angeb-
lich habe er in einem von einer Kamera überwachten Raum, einen ganzen Tag nackt
verbringen müssen. Auch sei ihm der Zugang zu Rechtsberatern verwehrt gewesen.
Schön dass nun österreichische Beamte angepatzt und indirekt mit denen in Guinea
verglichen werden.
Uns beschleicht langsam das Gefühl, dass Österreich zu einer Bananenrepublik ver-
fällt und Ousmane Camara liefert dafür den eindeutigen Beweis. Wir sind gespannt,
ob sich dies der Rechtsstaat gefallen lassen wird, oder Konsequenzen aus diesem
Vorfall zieht.
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2010-12-15
Münchhausen würde vor Neid erblassen
Morgen soll der Schwarzafrikaner Ousmane Camara abgeschoben werden. Die Grünen
laufen gegen die Abschiebung, des angeblich politisch verfolgten Mannes aus Guinea,
Sturm. Wir haben im Internet recherchiert und sind auf ein erstaunliches Dokument
gestoßen.
Es handelt sich um die persönliche Schilderung von Ousmane Camara, bei welcher der
Baron von Münchhausen vor Neid erblassen würde. Wir haben uns die widersprüch-
lichsten und erstaunlichsten Passagen aus diesem Dokument herausgesucht und wol-
len Ihnen diese zur Kenntnis bringen.
Aktivist wider Willen?
Laut seiner eigenen Schilderung war Camara in seinem Heimatland, Mitglied und Sprecher
einer Studentenvereinigung der Universität von Conakry. Da wir nicht annehmen, dass
der Mann zur Mitgliedschaft und Sprachrohr der Bewegung mit vorgehaltener Waffe ge-
zwungen wurde, sind seine Aktivitäten wohl aus freiem Willen geschehen.
Auch sein Intellekt als Student hätte ihm sagen müssen, dass es in einer Militärdiktatur
gefährlich sein kann, sich gegen das Regime zu stellen. Aber offensichtlich wurde Camara
vom Heldentum übermannt und nahm das Risiko auf sich. Solange nichts passiert, sind ja
die meisten Aktivisten Helden.
Probleme mit Zeitabläufen
In seiner persönlichen Schilderung bringt Camara einige Jahreszahlen durcheinander, bzw.
lassen sich diese nicht einwandfrei nachvollziehen. Sollten wir sein Zahlen-Wirrwarr richtig
interpretiert haben, wurde er im „Studienjahr 2005-2006“ verhaftet, gefoltert und 25 Tage
in Einzelhaft gehalten.
Na so was, der Ärmste musste einen knappen Monat in einer Einzelzelle verbringen. Da hat
die österreichische Justiz schon besseres zu bieten. Und wer dies nicht glaubt, braucht nur
Tierschützer oder Väterrechtsaktivisten zu befragen.
Narben als Beiweis
In Folge der angeblich erfolgten Misshandlung, soll er zahlreiche Blutergüsse und Platzwun-
den am ganzen Körper und im Gesicht erlitten haben. Auch brach man ihm sein rechtes
Bein und folterte ihn mit Stromkabeln. Allerdings vergaß Camara anzugeben, ob dieses
Kabel überhaupt an einer Steckdose angesteckt war.
Die Narben seiner Folterung zeigte er den österreichischen Behörden während einer Einver-
nahme am 19.11.2010, als Beweis seiner politischen Verfolgung. Für wie blöd hält der
Mann eigentlich österreichische Beamte? Narben können eine mannigfaltige Herkunft haben.
Sie können von Verkehrsunfällen oder sonstigen Aktivitäten, wie zum Beispiel Messerstecher-
eien herrühren.
Eltern dem Schicksal überlassen
Aber zurück zum Themenverlauf. Nach seiner Freilassung aus der Haft, musste er zwei
Wochen im Krankenhaus verbringen. Da soll noch einer sagen, dass man in Guinea
ungnädig mit Regimegegnern umgeht. Danach reiste er zu seinen Eltern um entgültig zu
genesen.
Im Januar und Februar 2007, erhielt er Morddrohungen vom Regime. Da fragen wir uns
doch, warum Camara nicht gleich im Gefängnis exekutiert wurde und sich das Regime die
Mühe machte ihn freizulassen, sodass er sich in einem Spital erholen konnte?
Am 22. Februar 2007 soll das Militär auf unbewaffnete Demonstranten geschossen haben.
Dabei gab es Tote und in Folge viele Verhaftungen, so Camara. Er selbst befand sich währ-
end dieses Tages mit seinen Eltern in der Region Kindia, wo er ebenfalls Kundgebungen
organisierte.
Laut Camara stürmte das Militär, am 23. Februar 2007 sein Haus und nahm seine Eltern
fest. Ihm selbst gelang die Flucht durch ein Fenster, bereits zu jenem Zeitpunkt, als er nur
die Schreie der Soldaten hörte. Ein schöner Volksheld dieser Mann, sucht das Weite anstatt
seine Eltern zu verteidigen oder zumindest zu warnen.
Einige Zeit später musste er erfahren, dass sein Haus zerstört und seine Eltern getötet wur-
den. Anstatt jetzt erst recht in den aktiven Widerstand zu gehen, suchte Camara wieder-
holt sein Heil in der Flucht. Am 01.04.2007 kam er in Österreich an und stellte am gleichen
Tag einen Asylantrag. Tja, gelernt ist eben gelernt
Angst vor den bösen Österreichern
In Traiskirchen wurde er erkennungsdienstlich erfasst. Dieser Umstand bereitete ihm große
Sorgen, da er den gleichen Vorgang bereits bei seiner Verhaftung in Guinea erlebte. Auch
entstand für ihn der Eindruck, dass Österreich nichts besseres zu tun hätte, als die Regier-
ung in seiner Heimat über seinen Aufenthaltsort zu informieren.
Dies schloss er daraus, weil man ihn in ein Dorf verlegte, keine Informationen zukommen
ließ und das Recht auf Arbeit verweigerte. Der Ärmste, war er doch in Guinea ein echter
Workaholiker, der in Österreich auf Staatskosten zum Nichtstun verdammt wurde.
Als seine Angst unerträglich wurde, flüchtete Camara wieder und zwar diesmal nach Wien.
Im Zug lernte er eine Frau aus Guinea kennen, welche ihm durch ihre Kontakte die Rück-
reise in seine Heimat ermöglichte, in der er anschließend drei Jahre lang unter falschen
Namen lebte.
Da fragen wir uns doch, warum Camara nicht gleich in Guinea eine falsche Identität annahm,
sondern nach Österreich flüchtete? Denn besonders helle können die Grenzbeamten in sei-
ner Heimat nicht sein. Wurde er doch erkennungsdienstlich behandelt und Fingerabdrücke
sind unverwechselbar.
Wieder Reiselust verspürt
Im heurigen Jahr dürfte dem umtriebigen Guineaner wieder das Reisefieber gepackt haben.
Als Grund dafür gibt er an, dass seine wahre Identität aufgedeckt wurde. Inzwischen offen-
bar zu Vaterehren gekommen, ließ er seine Tochter durch eine Bekannte nach Angola ver-
bringen.
Wir nehmen doch stark an, dass ein Vater sein Kind nur in ein Land bringt, in dem es auch
sicher ist. Diese Sicherheit dürfte in „Angola“, dass zwar auch nicht das Gelbe vom Ei ist,
aber zumindest eine stabile politische Struktur in Form einer Präsidialrepublik aufweist, ge-
geben sein.
Und hier stellt sich die nächste berechtigte Frage. Warum bleibt Camara nicht bei seiner
Tochter in Angola, sondern flüchtet diesmal über das politisch stabile „Gambia“ nach Lon-
don, um dort um politisches Asyl anzusuchen?
Keiner hatte mehr Lust zum Spielen
Allerdings veranstalteten die Briten kurzes Federlesen mit dem reisefreudigen Guineaner
und schickten ihn ein Monat später (nach seiner Ankunft am 12.07.2010) gleich weiter
nach Wien, nachdem sie herausbekommen hatten, dass Camara das gleiche Spielchen
schon in Österreich gespielt hatte.
Auch in Österreich war man nicht mehr sehr spielfreudig und statt blauäugige Spielpartner,
wartet die Polizei am 17.08.2010 am Flughafen Wien-Schwechat auf Camara. Dieser wurde
dann in jenes Spielzimmer verfrachtet, welches seinem Verhalten entsprach. Nämlich richtig-
erweise in die Schubhaft.
Bitte Plätze im Flugzeug reservieren
Offenbar haben jene Grüne, die sich für ein Bleiberecht für diesen Mann einsetzen, dessen
persönliche Schilderung, in welcher es vor Widersprüchen nur so wimmelt, nicht gelesen.
Diesen Unwissenden geben wir hier die Gelegenheit, sich das Dokument runter zu laden.
i
Quelle: Sozialistische Links Partei
Und wer nach diesem haarsträubenden Märchen noch immer der Meinung ist, dass es sich
bei Ousmane Camara um einen politischen Flüchtling handelt, sollte gleich einen Platz im
selben Flugzeug reservieren. Vor Ort kann sich der ungläubige Gutmensch dann im Umfeld
des Guineaners erkundigen, was die wirklichen Gründe sind, warum Camara permanent
zwischen Afrika und Europa auf der Flucht ist.
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2010-12-13
Brutaler Doppelmord in Pachfurth
Am 2.Juni 2009 wurde in Pachfurth (Niederösterreich) das Ehepaar Timm ermordet und
deren Tochter lebensgefährlich verletzt. Diese überlebte auch nur, da sie sich tot stellte.
Das im Dorf beliebte Ehepaar betrieb nebenbei eine kleine Landwirtschaft und ein Heu-
rigenlokal.
Im Hauptberuf war Christoph Timm Autobusfahrer am Flughafen Schwechat. Polizeiliche
Ermittlungen erbrachten, dass es sich bei den Tätern um zwei Bulgaren gehandelt haben
soll, welche nach der Bluttat in ihr Heimatland geflüchtet waren. Die Polizei ging vorerst
von zwei Täter aus, welche mit einem Pkw tagelang in unmittelbarer Nähe des Heurigen-
lokals geparkt hatten. Dadurch wurde auch die Identität des Mörders geklärt. Als Täter
wurde 48-jährige Tsvetan R. ausgeforscht. Vom zweiten Mann hat man nie wieder
etwas gehört.
Wir bezweifeln das Tatmotiv Raubmord
Das Motiv für den Doppelmord soll Raub gewesen sein, wobei Tsvetan R. lediglich einige
hundert Euros aus der Brieftasche von Timm erbeuteten. Wir zweifeln diese Tatmotiv aus
zwei Gründen an. Bei dem Täter handelt es sich nicht unbedingt um einen dummen Men-
schen.
Er ist Kommunalpolitiker in einer bulgarischen Gemeinde. Wir glauben nicht dass dieser
Mann rund 3.000 Kilometer fährt und tagelang ein Haus observiert, um dann ein paar
hundert Euro Beute zu machen.
Auch die Vorgangsweise der Tat lässt auf keinen Raubmord schließen. Christoph Timm
und seine Ehefrau Monika wurden mit mehreren Schüssen regelrecht hingerichtet. Der
Täter wollte keine Zeugen hinterlassen und schoss daher auch auf die Tochter des Hauses.
Da vor dem Doppelmord ein Wochenende gelegen war, mußte der Täter davon ausgehen
dass der Hauptteil des Geldes irgendwo im Haus versteckt ist. Also welcher Räuber ist so
dumm und erschiesst alle Personen, die ihm das Versteck verraten könnten.
Selbst wenn sich Christoph Timm gewehrt hat, hätte ihn ein Schuss ins Bein kampfunfähig
gemacht, statt ihn mit etlichen Schüssen zu töten. Auch bestand kein Anlass die Ehefrau
mit mehreren Schüssen hinzurichten und die Tochter umbringen zu wollen.
Wir vermuten dass dies ein Auftragsmord war, denn der gesamte Tatablauf spricht dafür.
Möglicherweise hatte Christoph Timm irgendwas gesehen, was er nicht sehen hätte sollen.
Auch scheint es dass dem Auftragsgeber sehr daran gelegen war, diese Tat wie ein Raub-
mord aussehen zu lassen.
Bulgarien diktiert Österreich
Jedenfalls beantragte die österreichische Justiz die Auslieferung von Tsvetan R. und hier
ging es erstaunlich weiter. Die bulgarische Gerichtsbarkeit stellte diesbezüglich an
Österreich zwei Bedingungen. Dem Mann sei binnen 6 Monaten der Prozess zu machen
und im Falle einer Verurteilung, sei dieser wieder nach Bulgarien rückzustellen.
Erstaunlich welches Interesse Bulgarien an einem mutmaßlichen Doppelmörder hegte.
Anstatt froh zu sein diesen loszuwerden, wollten sie ihn unbedingt zurück haben. Die
österreichische Justiz ging auf den sonderbaren Deal ein und Tsvetan R. wurde in Kor-
neuburg vor Gericht gestellt und im November 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Verurteilte legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Frist für die Auslie-
ferung wurde verlängert. Im Februar 2010 bestätigte das Wiener Oberlandesgericht die
lebenslange Haftstrafe und diese war somit rechtskräftig.
Abschiebung in eines der korruptesten Länder der Welt
Nun wird der verurteilte Doppelmörder wieder nach Bulgarien ausgeliefert. Auch Tsvetan
R. liegt sehr viel daran, so rasch wie möglich in sein Heimatland abgeschoben zu werden.
Vergleicht man österreichische mit bulgarischen Haftanstalten und den Unterschied der
Bedingungen des Strafvollzugs, würde dies unter normalen Umständen doch sehr erstaun-
lich erscheinen.
Aber wir denken das die Umstände nicht normal sind. Bulgarien ist ein Land das für seine
Korruption weltweit bekannt ist. So kann sich jeder auf einer Hand ausrechnen, wie lange
der Kommunalpolitker Tsvetan R., der in Österreich wegen Doppelmordes zu lebenslanger
Haft verurteilt wurde, in einer bulgarischen Gefängniszelle verbringen wird.
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2010-07-13
Asylzentrum ja, Arigona nein
Maria Fekter, ihres Zeichens Innenministerin der Republik Österreich, wollte hinter dem
Rücken der burgenländischen Bevölkerung ein Asylerstaufnahmezentrum in Eberau er-
bauen lassen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch am massiven Widerstand der Burgen-
länder(innen).
Wenn man bedenkt welche Kosten durch dieses Asylerstaufnahmezentrum entstanden wä-
ren und mit Sicherheit auch Personen angezogen hätte, welche das Asylrecht in Österreich
missbräuchlich in Anspruch genommen hätten, ist folgende Aussage der Innenministerin
erstaunlich.
„Jetzt gebe es einen klaren Auftrag der obersten Verfassungshüter. Arigona Zogaj muss
Österreich verlassen. Grundsätzlich könne die Ausreise ohne Zwangsgewalt erfolgen, je-
doch wer nicht selbständig ausreist wird von der Fremdenpolizei abgeschoben.“
Ist Humanität ein Fremdwort?
Es ist durchaus richtig, dass Arigona nicht legal in Österreich gelebt hat und der Staat
sich durch das Urteil der Höchstrichter im Recht befindet. Bedenkt man aber, dass sie als
10-Jährige ohne eigene Entscheidung durch ihre Eltern nach Österreich gebracht wurde
und sich hier bestens integriert hat, hätte man ohne weiteres von einer humanitären Lös-
ung Gebrauch machen können.
Eine solche humanitäre Lösung wäre auch der Republik Österreich finanziell zugute gekom-
men. Immerhin hat der Staat in Arigona acht Jahre lang in ihre Schulausbildung investiert.
Jetzt nachdem die Investition abgeschlossen ist und die junge Frau ins Berufleben eintreten
könnte, wodurch ein Teil der Gelder wieder zurückfließen würde, schiebt man sie in den
Kosovo ab.
Nicht multitaskingfähig
Nun, Ökonomie gekoppelt mit Humanität ist eine Eigenschaft die offensichtlich die wenig-
sten Politiker beherrschen. Dafür hat aber die Innenministerin einen erstaunlichen Rat für die
junge Dame. Arigona könne ja über eine Heirat wieder nach Österreich einreisen, so Fekter
laut Presse.
Vernunftehe
Da haben wir vor dem bekennenden homosexuellen Entertainer Alfons Haider Respekt.
Um Arigona zu helfen, erklärte sich dieser bereit sie zu heiraten. Auf diese Aussage hinauf
ging ein Aufschrei durch die Rechte (Öster)reichshälfte, denn diese orteten im Angebot
von Haider eine Scheinehe.
Warum Scheinehe? Alfons Haider hatte sich schon früher für Arigona Zogaj eingesetzt und
dadurch sicher ein Naheverhältnis zu dieser aufgebaut. Eine Ehe setzt ja nicht zwingend
sexuellen Verkehr voraus. Auch müssen dieser keine Kinder entspringen, was ja durch
die Möglichkeit einer Eheschließung zwischen homosexuellen Menschen bestätigt wird.
Wahrscheinlich weiß ohnehin niemand wie viele Ehen jährlich geschlossen werden, wo die
Vernunft vor der Liebe rangiert. Niemand würde es als Scheinehe bezeichnen, wenn eine
20-Jährige einen 60-jährigen Millionär heiratet. Der Ausdruck dafür wäre Vernunftehe und
diese ist nicht verboten.
Strache höchst zufrieden
Einer jener Politiker die Humanität und Ökonomie nicht koordinieren können, dürfte der
FPÖ-Chef H.C. Strache sein. Er zeigt sich über das negative Erkenntnis des VfGH zu-
frieden und erfreut.
Er stellte schon anfangs April in einer „APA-OTS“ Aussendung die Frage, wie lange das
absurde Zogaj-Theater eigentlich nocht weitergehen sollte? Für diese Problematik gebe
es nur eine Lösung und die laute „Familienzusammenführung im Kosovo“, so H.C.
Strache.
Blauer sucht Frau
Dabei hätte H.C. Strache mit dem Fall Arigona Zogaj, zwei Fliegen mit einer Klappe
schlagen können. Nachdem ihn seine junge fesche Freundin Sissy Atzlinger verlassen
hatte, wurde der gelernte Zahntechniker wieder zum Single.
Was wäre also näher gelegen, als wenn sich Strache mit Arigona ein Date ausgemacht
hätte. Die junge attraktive Kosovarin fällt ohnehin in das Beuteschema des FPÖ-Chefs.
Gut, sie ist zwar nicht blond, aber ein wenig Wasserstoff hätte auch diesem Problem
Abhilfe geschaffen.
Revanche an Haider
Und wenn es zwischen den beiden gefunkt hätte, wäre doch einer Liebesheirat nichts
mehr im Wege gestanden. Damit wäre auch Fekters Wunsch in Erfüllung gegangen und
den Arigona-Gegnern wären die Argumente für die Gründe einer Abschiebung ausge-
gangen.
Und zu guter Letzt hätte Strache einmal die Möglichkeit gehabt, sich bei einem Haider
zu revanchieren. Auch wenn es nur der Schauspieler Alfons Haider gewesen wäre.
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2010-06-18
Chronologie
Im September 2002 reiste Frau Zogaj mit ihren fünf Kindern, darunter auch die damals
10-jährige Arigona, illegal nach Österreich ein. Um uns hier eine langwierige Geschichte
der Causa Zogaj zu ersparen, ersuchen wir unsere Leser(innen) diese der recht ausführ-
liche Chronologie von „orf.at“ zu entnehmen.
Der Fall Arigona Zogaj erregte auch enormes mediales Interesse und spaltete die öster-
reichische Bevölkerung in zwei Lager. Befürworter und Gegner bezüglich dem Verbleib
der mittlerweile 18-jährigen Arigona, lieferten sich auch auf der politischen Bühne ver-
bale Schlachten.
Nun hat der Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil ein Machtwort gesprochen und der
Ausweisung von Arigona Zogaj steht nichts mehr im Wege. Unter diesem „Link“ können
Sie das Urteil des Verfassungsgerichtshofes nachlesen.
Innenministerin zeigt politische Härte
Laut STANDARD lässt die Innenministerin Maria Fekter keinen Zweifel daran, Arigona
Zogaj des Landes zu verweisen. Dies schließen wir aus folgendem Zitat:
Die Fremdenpolizei wird nun einen Ausweisungsbescheid erlassen. Dies wird laut dem
Sprecher des Innenministeriums „so bald wie möglich“ erfolgen. Die Familie muss dann
das Land verlassen. Tut sie das nicht, droht eine Abschiebung. Auch eine Beschwerde
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann dies nicht verhindern.
Es ist durchaus richtig dass sich der Staat Österreich im Recht befindet, aber gegen ein
18-jähriges Mädchen politische Härte zu demonstrieren, ist wohl mehr als erstaunlich.
Wir haben bereits im November 2009 den Beitrag „Schlechte Verlierer“ verfasst und
bleiben nach wie vor bei unserer damaligen Meinung.
Keine wirklichen Probleme für Dealer, Einbrecher und Räuber
Jeder asylwerbende, schwarzafrikanische Drogendealer wird aus der Schubhaft entlassen,
um auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden, wenn er nur einige Tage Hungerstreik
durchzieht.
Sämtliche Räuber und Einbrecher die seit der Ostgrenzenöffnung massenhaft in Österreich
eingefallen sind und noch immer einfallen, können sich hier unbeschwert bewegen und
ihrem kriminellen Handwerk nachgehen. Sie werden ja auch nicht aktenkundig, denn Krimi-
nelle haben nicht die Angewohnheit, Papiere für ihren Aufenthalt zu beantragen.
Leider Nichtschwimmerin
Während man hierzulande gesunden und kräftigen Asylwerbern aus allen Herren Länder,
alle möglichen „sozialen Vergünstigungen“ in den Allerwertesten schiebt, legt man auf den
Aufenthalt einer unbescholtenen und vollintegrierten 18-Jährigen keinen Wert.
Anstatt die Schulbank zu drücken, hätte Arigona Zogaj lieber Tischtennis oder Schwimmen
lernen sollen. In diesem Fall wäre es ihr erspart geblieben, einen leider aussichtlosen Kampf
gegen Bürokraten zu führen und hätte vermutlich schon lange die österreichische Staats-
bürgerschaft.
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2010-06-14
Kennt Steinhauser die österreichischen Gesetze nicht?
Erstaunlich ist die Rechtsmeinung, welche der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser
vertritt. Er meint dass die Rechte der abgeschobenen „Sans Papiers-Fußballer“ Vincent A.
und Cletus B. mit den Füssen getreten wurden.
Ferner kündigte er an, dass die schikanösen Taktiken im Umgang mit den beiden Nigeria-
nern, ein parlamentarisches Nachspiel haben werde. Er werde in einer Anfrage die Vor-
gangsweise der Fremdenpolizei überprüfen.
Auch zeigte sich Steinhauser sehr erfreut über den couragierten Einsatz vieler Österreicher-
Innen ist, die nun tagelang gegen die Abschiebung protestiert habe. Interessant diese
Worte aus dem Mund eines Sicherheitssprecher zu hören.
Über illegale Demonstrationen erfreut
Da werden zwei illegal in Österreich lebende Personen, zwecks ihrer Abschiebung welche
mittels Bescheid rechtskräftig war, festgenommen. Daraufhin veranstalten Sympathisanten
der zwei Nigerianer illegale Demonstrationen, wobei auch gegen Polizeibeamte Übergriffe
stattgefunden haben.
Gott sei Dank ist Steinhauser nicht in einer Position, in der er für die Sicherheit in Österreich
verantwortlich ist. Aber wir hätten einen fiktiven Vorschlag zu unterbreiten. Bei der
nächsten Abschiebung von Nigerianern, unter denen sich auch zahlreiche Drogendealer
befinden, sollte der Rechtsstaat folgendes machen.
Ein Vorschlag
Den Abschiebungsbescheid sofort aufheben, sofern sich für jeden Abzuschiebenden ein
Verantwortlicher findet, der die Kosten für den weiteren Aufenthalt in Österreich über-
nimmt. Auch müsste dieser für die Schäden haften, die durch eventuell begangenen
Straftaten entstehen.
Es wäre höchst interessant wie viele Personen dann noch übrigbleiben, die sich für den
Verbleib von den Abzuschiebenden stark machen. Vermutlich nicht ein einziger. Solange
es nicht um die eigene Brieftasche geht, kann man leicht lautstark demonstrieren. Oder
anders gesagt, mit voller Hose ist es leicht zu stinken.
Der Rechtstaat greift nun durch
Jedenfalls wurden am vergangen Dienstag, 21 Abschiebungen durchgeführt, darunter
auch die beiden illegal in Österreich aufhältigen Vincent A. und Cletus B. Vielleicht spricht
sich nun in Nigeria herum, dass Österreich doch nicht das Schlaraffenland ist, für das es
ständig gehalten wird.
Österreich will nun bei der Abschiebung von Nigerianern hart durchgreifen und das ist
auch gut so. Rund 1.000 Personen sollen nach Nigeria abgeschoben werden. Allerdings
orten wir hier für die Nigeria-Connection ein massives Personalproblem.
Eventuell Personalprobleme
Bei dieser Anzahl von Personen, die hoffentlich so schnell wie möglich ihre Heimreise an-
treten müssen, könnte ein Engpass an nigerianischen Drogendealern entstehen. Aber
vielleicht findet sich eine moralische Tageszeitung, welche folgendes Inserat schalten
lässt: „Drogendealer gesucht. Arbeitsgebiet vorwiegend Donauinsel oder Stat-
ionen von öffentlichen Verkehrsmitteln.“
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2010-05-06
Angebliche Vergewaltigung durch einen Polizisten
Eine sehr erstaunliche Geschichte traurigsten Ausmaßes soll sich im Polizeianhaltezentrum
(PAZ) Wien abgespielt haben. Ein Polizist soll laut Angabe eines Schubhäftlings, diesen
vergewaltigt haben.
Tatort oder Ort der Verleumdung?
Eine Mitarbeiterin des Migrantinnenvereins St. Marx berichtet
Ein Mitarbeiter unserer Redaktion führte heute ein Telefonat mit Frau F., einer Mitarbeiterin
des Migrantinnenvereins St. Marx, welche(r) den angeblichen Vorfall ins Rollen gebracht hat.
Frau F. wollte zwar keine Details preisgeben, da die Staatanwaltschaft in dieser Sache ermit-
telt, erzählte jedoch einiges über den Vorfall.
Der heute 19-jährige Gambier kam 2006 nach Linz in Oberösterreich, wo er auch seinen
Asylantrag stellte. Der junge Schwarzafrikaner war nie kriminell und hatte einen ordent-
lichen Lebenswandel.
Er lebte in Linz mit seiner Lebensgefährtin zusammen und ist Vater eines 7 Monate alten
Babys. Er war im „gelinderen Mittel“ was soviel heißt, dass er in keinem Asyllager auf-
hältig sein musste, sondern sich täglich auf einer Polizeistation zu melden hatte.
Dieser Verpflichtung ist er laut Frau F. auch nachgekommen. Trotzdem wurde sein Asyl-
antrag negativ bescheidet. Als er am 7.Februar 2010 seiner Meldepflicht nachkam, wurde
er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen, da ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Angeblich wurde ihm nie die Information über die Verpflichtung zu Ausreise zugestellt,
wodurch er keine Kenntnis darüber erlangen konnte, dass er die Republik Österreich zu
verlassen hat und es zum besagten Haftbefehl kam.
Polizisten eskortierten ihn in seine Wohnung, wo er seine Sachen packen und sich von
seiner Familie verabschieden musste. Anschließend kam er in Linzer Polizeigewahrsam
und wurde am selben Tag nach Salzburg überstellt.
Von dort aus ging die Reise am 8.Februar 2010 nach Wien ins PAZ. Einige Stunden
vor der Abschiebung am 9.Februar 2010 soll es dann zu dieser Vergewaltigung durch
einen Polizisten gekommen sein.
Nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch verletzte sich der junge Mann selbst.
Er fügte sich Schnittwunden an Hals und Brust zu. Laut seinen Angaben tat er dies aus
Verzweiflung.
Da seine Verletzungen nur oberflächlich waren, wurden diese ärztlich versorgt und
taten der Abschiebung keinen Abbruch. In Brüssel fielen aber einem Arzt die Wunden
auf und erklärte den Gambier für nicht abschiebungsfähig.
Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, er-
zählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.
Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungs-
vorwürfe.
Seit Bakary ist alles anders
Normalerweise würde man einen derartigen Vorwurf sofort ins Reich der Fantasie verweisen,
bzw. als verleumderische Schutzbehauptung gegen eine bevorstehende Abschiebung wer-
ten. Allerdings ist seit dem Fall „J. Bakary“ Vorsicht geboten, ein eventuelles Opfer sofort
als Lügner abzustempeln.
Da ereignete sich ein Vorfall, den auch niemand für wahr gehalten hätte. Drei Polizeibeamte
verprügelten damals den mit Handschellen geschlossenen Schwarzafrikaner krankenhausreif,
nur weil dieser bei der Abschiebung Randale gemacht hatte.
Der Vorwurf des jungen Gambiers scheint ebenfalls unglaublich und kein normaldenkender
Mensch kann oder will sich vorstellen, dass ein Polizist einen Häftling vergewaltigt. Möglich-
erweise ist es eine Verleumdung die der Mann in den Raum stellt.
Warum die Eile mit der Abschiebung?
Sollte der Mann gelogen haben, hat er dafür die vollen rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Jedenfalls gehört dieser angebliche Vorfall gründlichst untersucht. Wir sind daher sehr erstaunt,
dass man es so eilig hat und diesen nächste Woche abschieben will.
Wenn sich der Vorwurf als unwahr herausstellt, muß den Gambier die volle Härte des Gesetzes
treffen und was macht es da schon aus, wenn er bis zum Abschluss der Ermittlungen noch in
österreichischer Schubhaft verbringt. Dies wäre auf jedenfalls günstiger, als wenn er als Zeuge
oder Beschuldigter in einem eventuellen Gerichtsverfahren wieder nach Österreich eingeflogen
werden muss.
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2010-02-23
Erstaunlicher Banküberfall
Vor zehn Tagen soll ein älterer Herr in der Wiener Innenstadt, ein Geldinstitut am Kärntner-
ring überfallen haben. Laut Aussage des Bankangestellten sprach ihn der unbekannte und
unmaskierte Mann derart undeutlich an, sodass er das Wort „Pistole“ verstand.
Nachdem er ihm mit den Worten „Und was soll ich jetzt machen?“ antwortete, beschimpfte
ihn der Unbekannte, drehte sich um und verließ die Bank. Erst eine Stunde später beschloss
der Filialleiter, dass das ein versuchter Raub war, und verständigte die Polizei. Eine Groß-
fahndung wurde eingeleitet.
(Fotoquelle: www.oe24.at)
Nach ihm wurde irrtümlich als Bankräuber gefahndet
Das ganze war ein Irrtum
Auf Grund des veröffentlichten Fahndungsfoto war der vermeintliche Bankräuber schnell
ausgeforscht. Allerdings stellte sich nun heraus, dass der 79-jährige Pensionist gar nicht
im Sinn gehabt hatte, das Geldinstitut zu überfallen.
Er wollte den Bankangestellten lediglich nach dem Weg fragen und dieser verstand das
Wort „Pistole“. Na ja, ein älterer Mensch kann durchaus schon etwas unverständlich
sprechen. Auf jeden Fall fühlte sich der Kassier bedroht und löste dadurch eine Polizei-
aktion aus.
Menschen sind bereits übersensibilisiert
Nun dieser Vorfall ist sicher nicht alltäglich, beweist uns aber wie sensibel die Menschen
bereits geworden sind. Kein Wunder bei den an der Tagesordnung stehenden Einbrüche
und Raubüberfälle.
Offene Grenzen ermöglichen jedem Gesindel das ungehinderte Einreisen ins Bundes-
gebiet. Auch wenn sogenannte Gutmenschen die ganze Szenerie gerne herunterspielen
und kriminelle Taten mit Armut rechtfertigen, kann der derzeitige Zustand so nicht
aufrecht erhalten werden.
Maschinenpistole als Reisegepäck
Wie gefährlich offene Grenzen sind beweist ein Vorfall, der heute auf „ooe.orf.at“ zu
lesen ist. Bei einer zufälligen Routinekontrolle eines Busses auf der A8 bei Ort im Inn-
kreis, entdeckten Polizeibeamte eine Maschinenpistole samt Magazin, Munition und
einem Schalldämpfer.
Der Besitzer der Waffe, ein 33-jähriger Serbe und dessen Begleiter, gegen die in Öster-
reich ein Aufenthaltsverbot besteht, waren mit gefälschten Papieren unterwegs. Das
sie mit dieser Waffe nicht auf ein Schützenfest wollten, wird jedem klar sein.
Die einschreitenden Polizisten haben wahrscheinlich viel Glück gehabt, dass es ihnen nicht
wie ihrem Wiener Kollegen in Wien Ottakring erging, der bei einer Verkehrskontrolle von
einem Landsmann der Beiden angeschossen und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.
Rückkehr ist eine Frage der Zeit
Beide Männer wurden in Schubhaft genommen und wegen Urkundenfälschung sowie
illegalem Waffenbesitz angezeigt. Sie werden wahrscheinlich eine geringe Haftstrafe
in Österreich absitzen und dann abgeschoben werden.
Es wird vermutlich nur eine Frage eines geringen Zeitraums sein, bis diese dann wieder
nach Österreich einreisen. Dem neuen Abkommen über die Reisefreiheit zwischen Öster-
reich und Serbien sei es gedankt.
Misslungenes Experiment
Lässt man die jüngst vergangene Zeit der offenen Grenzen, in der sich die Kriminalität
explosionsartig vermehrt hat Revue passieren, stellt sich schon die berechtigte Frage wie
lange noch unsere verantwortlichen Politiker, diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.
Täglich wird das Eigentum, die Gesundheit und das Leben von in Österreich lebenden
Menschen, sowie die Gesundheit und das Leben von Exekutivbeamten bedroht.
Eigentlich war der Sinn von offenen Grenzen ein ganz ein anderer. Das Experiment Frei-
heit für alle, ist gründlich in die Hose gegangen. Lieber wieder mehrstündige Grenzwarte-
zeiten in Kauf nehmen, als jedem Gesindel eine unkontrollierte Einreise nach Österreich
zu ermöglich.
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2010-02-01
Eindeutiger Standpunkt
Prinzipiell vertreten wir in Sachen „Asyl“ eine recht eindeutige Linie, die auch aus diversen
Beiträgen nachvollzogen werden kann. Das Motto „Jedem Österreicher seinen Asylanten“
lehnen wir ab, auch wenn dafür von so manchen linken Links-Blog der hilflose und vergeb-
liche Versuch erfolgt, uns ins rechte Eck zu rücken.
Abschiebung und Flucht
Im Fall Arigona Zogaj sehen wir die Sache „Asyl“ in einem anderen Licht. Die junge
Dame kam als 9-jähriges Mädchen mit ihrer Familie nach Österreich. Nach etlichen
negativen Bescheiden und jahrelangem Hin und Her, wurde die Familie im September
2007 von der Polizei zwecks Abschiebung abgeholt.
Arigona, die sich in ihrem jahrelangen Aufenthalt in Österrreich bestens integriert hatte,
flüchtete und versteckte sich. Der Pfarrer von Ungenach, Josef Friedl, gewährte der da-
mals 15-jährigen Unterschlupf. Für diese Aktion geniesst der Mann unseren vollen
Respekt.
Zivilcourage
Arigonas Vater und ihre vier damals noch minderjährigen Geschwister wurden in den
Kosovo abgeschoben. Die Mutter und sie selbst verblieben in Österreich. Damals wurde
auch ein mordmäßiger Medienrummel veranstaltet, der Österreich in zwei Lager spaltete.
Auf jeden Fall hat Arigona Zivilcourage bewiesen. Auch wenn man ihr Aktionismus mit
ihren rehbraunen Augen und Schmollmund vorwirft, finden wir nichts verwerfliches daran.
Es ist eben ihre Art so zu kämpfen. Auch der Vorwurf den Rechtsstaat zu erpressen, indem
sie ankündigte sich das Leben zu nehmen, ist purer Schwachsinn.
Besser im Drogenmilieu
Jeder asylwerbende, schwarzafrikanische Drogendealer wird aus der Schubhaft entlassen,
um auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden, wenn er nur einige Tage Hungerstreik durch-
zieht.
Vielleicht sollte Arigona auf ihre schulischen Erfolge und ihr angepasstes, ordentliches Leben
verzichten und ins Drogenmilieu wechseln, um bessere Karten zu haben.
Schlechte Verlierer
Vielleicht wäre es so einigen Personen angenehm gewesen, wenn sich Arigona umgebracht
hätte, denn dann hätten sie sich mit dem „Problem“ nicht weiter beschäftigen müssen. Auf
jeden Fall fühlten sich einige „heimatverbundene“ Bürokraten kräftig auf den Schlips getreten.
Diese wollten die Sache nicht auf sich beruhen lassen und agierten munter weiter. Anstatt
einer vollintegrierten 17-jährigen Kosovarin ein humanitäres Bleiberecht zu gewähren, wurde
weiter an einem Abschiebebescheid gebastelt.
Krone vor Betroffener informiert
Erstaunlich ist es auf jeden Fall, dass die Kronen-Zeitung vor der Deliquentin wusste, dass
der Abschiebebescheid fertig war. Die gestrige Schlagzeile des Familienblattes mit den vielen
Sexanzeigen lautete nämlich: „Sie erhält heute den Bescheid. Arigona Zogaj wird abgeschoben.“
Hier eröffnet sich doch ein Betätigungsfeld für so manchen heimatverbundenen und gesetzes-
treuen Bürokraten. Offensichtlich wurde hier ein bestehendes Gesetz verletzt, nämlich die
unbefugte Weitergabe von amtlichen Schriftstücken.
Keine Sportlerin
Arigona hat einen entscheidenden Nachteil. Sie ist zwar eine gute Schülerin, hat sich bis
dato nichts zu schulden kommen lassen, aber sie betreibt eben keinen Sport. Vielleicht
sollte sie Tischtennis oder Handball spielen lernen. Dann wäre ein humanitäres Aufenthalts-
recht oder gar die österreichische Staatsbürgerschaft nur ein Klacks.
Schmarotzer bevorzugt
Während man hierzulande gesunden und kräftigen Asylwerbern aus allen Herren Länder,
alle möglichen „sozialen Vergünstigungen“ in den Allerwertesten schiebt, legt man auf den
Aufenthalt einer unbescholtenen und vollintegrierten 17-Jährigen keinen Wert.
Sie soll für eine Gesetzesübertretung ihres Vaters büßen, zu dessen Zeitpunkt sie noch ein
kleines Kind war.
Stauni
2009-11-13
FPÖ wird weiter zulegen
Man braucht kein Hellseher zu sein um voraussagen zu können, dass die FPÖ bei den
heutigen Landtagswahlen in Oberösterreich wieder zulegen wird. Vermutlich auf Kosten
der SPÖ und der Grünen.
Da nützt auch die gespielte Ratlosigkeit und Enttäuschung der Sozialdemokraten und der
Grünen bei den letzten Wahlen in Vorarlberg nichts, um über das „Erfolgsrezept“ eines
H.C. Strache hinwegtäuschen zu können.
Schüren von Ängsten
In Zeiten von Reichtum und Wohlstand hätte Strache mit seiner Art, keine Chance nur
einen Blumentopf zu gewinnen. Doch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie sie jetzt
vorherrschen, ist seine Strategie so einfach wie simpel.
Er schürt die Ängste der Menschen und spricht noch dazu offen aus, was sich viele denken.
Asylmissbrauch, Überfremdung und Steuergeldverschwendung sind die Kernpunkte seiner
Wahlpropaganda.
Niemand will ständig teilen
Diese Dauerberieselung fällt bei vielen Österreicher(innen) auf fruchtbaren Boden.
Bei jenen die durch harte Arbeit ihr täglich Brot verdienen und nicht mehr einsehen wollen
warum ihr Steuergeld derart verschwendet wird.
Aber auch bei den österreichischen Berufsarbeitslosen und Sozialschmarotzern kommt die
Botschaft des H.C. Strache an. Diese haben Angst, ihr erschnorrtes Geld mit Asylwerbern
und ausländischen Artgenossen teilen zu müssen.
Das Boot sinkt
Vielen ist sicher die Aussage „das Boot ist voll“ noch in guter Erinnerung. Wir meinen
das dieses Boot nicht nur voll ist, sondern bereits sinkt . Sollten SPÖ und Grüne weiter-
hin Gutmenschen, auf Kosten von Dritten spielen, werden sie mit diesem Boot unter-
gehen.
Vielen Österreicher(innen) ist es ein Dorn im Auge, dass Zuwanderer bei uns soziale
Leistungen erhalten, die in deren Ländern Fremdwörter sind. Dafür gäbe es ein einfache
Lösung.
Gleiche Rechte
Jeder Zuwanderer oder Asylwerber erhält in Österreich die gleichen sozialen Leistungen
oder finanziellen Zuwendungen, die ein österreichischer Staatsbürger in dessen Herkunfts-
land erhalten würde.
Das klingt zwar im ersten Moment nicht nach christlicher Nächstenliebe, jedoch finden wir
eine solche Lösung gerecht. Vorallem würde es einen Teil des Stromes von Wirtschaftsflücht-
linge stoppen, unter denen sich zahlreiche Personen befinden, die es nur auf diese Sozial-
leistungen abgesehen haben.
Wirtschaftsflüchtlinge
Was die sogenannten Asylwerber betrifft, unter denen sich zu einem erheblichen Teil Per-
sonen befinden, die gar nicht verfolgt werden sondern lediglich ihre wirtschaftliche Position
verbessern wollen, müßte folgende Regelung stattfinden.
Der/die betreffende Person muß nachvollziehbar nachweisen können, woher sie kommt
und warum sie in ihrem Heimatland verfolgt wird. Märchengeschichten und nicht vorhandene
Identitätsdokumente, die angeblich auf der Flucht weggeworfen wurden, dürfen keinen Be-
weisstatus haben.
Sollte innerhalb von 3 Tagen die wahre Identität, Herkunftsland und Beweggründe dieser
Person nicht aufzuklären sein, so ist diese in jenes Land abzuschieben, welches von den
österreichischen Behörden als Herkunftsland angenommen wird.
Sozialschmarotzer
Auch für Dauerarbeitslose egal ob Österreicher(innen) oder integrierte Ausländer(innen)
haben wir einen Lösungsvorschlag. Sollten sich diese Personen in einem körperlich und
geistig normalen Zustand befinden, dass heißt arbeitsfähig sein und bereits zehn ange-
botene Stellen egal aus welchem Grund abgelehnt haben, hat eine sofortige unbefristete
Streichung jeglicher Unterstützungen zu erfolgen.
Proteststimmen
Mit einer Durchsetzung der obigen Vorschläge, würde einem H.C. Strache sehr viel Wind
aus seinen Segeln genommen werden. Denn es sind nicht nur Ewiggestrigen oder Neo-
nazis welche die FPÖ wählen.
Ein nicht unerheblicher Teil der anständigen und hart arbeitenden Bürger haben es satt,
wie ihr Steuergeld verschwendet wird und geben aus Protest einem H.C. Strache ihre
Stimme.
Stauni
2009-09-27