Votivkirchenbesetzer eröffneten Wanderzirkus


9. Wiener Bezirk weiterhin in der Geiselhaft von Illegalen

Nachdem die Kirchenbesetzer am Sonntag eine Hausecke weiter ins Servitenkloster gezogen
sind  ist  die Votivkirche  nun  endlich wieder frei zugänglich.  Unverständlich hingegen bleibt
weiterhin,  weshalb  die  Kirchenbesetzer beim Auszug keiner fremdenpolizeilichen Kontrolle
unterzogen  und  jene  Illegale  (die sich  fälschlich als  Flüchtlinge ausgegeben haben)  mit
negativem Asylbescheid nicht sofort in Schubhaft genommen wurden.
 
Die als urbanes Märchen vor und in der Votivkirche inszenierte PR-Aktion der Asylindustrie
mutierte  nun leider zu einem erstaunlichen Wanderzirkus,  dem  mit  verstärkter fremden-
polizeilicher Kontrolltätigkeit begegnet werden sollte.  Apropos polizeiliche Kontrollen.  Wir
glauben  kaum,  dass   solche so locker gehandhabt werden würden,  wenn  Österreicher-
(innen)  derartige  Gesetzesübertretungen  begehen  würden,  wie  dies  die  illegalen  Ex-
Votivkirchenbesetzer  taten.
 
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2013-03-07
 

Statt Abschiebung erfolgte Umzug ins Servitenkloster


Geht jetzt die Erpressung des Rechtsstaates weiter?

Ist  das  nicht erstaunlich,  jetzt haben sich die ohne Verfolgungsgrund illegal eingereisten
Pakistani doch dazu herabgelassen, sich ins wärmende Servitenkloster zu reichlich Speis
und Trank zu bequemen. Natürlich muss jetzt ein Dialog über ihre Forderungen wie Gratis-
Sat-TV,  Gratis-Internet  und  Gratis-Öffis stattfinden.   Denn wenn ihre Forderungen nicht
erfüllt  werden  haben  sie  bereits  angekündigt,  den  Protest  „wieder wo anders  hin zu
tragen und eventuell wieder ein Gebäude zu besetzen.“
 
Für  uns  und  vermutlich auch für jeden Menschen mit normalem Rechtsempfinden ist es
unverständlich,  wieso  für  Illegale  die eindeutige österreichische Gesetzeslage gebogen
werden  soll.   Das  österreichische Recht sieht vor,  dass Asylwerber,  die sich unter Vor-
spiegelung falscher Tatsachen –also erfundene Verfolgungsgründe – bei uns in die soziale
Hängematte legen wollen, abzuschieben sind.
 
Darüber hinaus  dürfte  überhaupt  kein Asylwerber  – egal,  ob verfolgt oder nicht  –  über
den  Landweg  zu  uns  kommen,  weil er im ersten sicheren Drittstaat sein Asylansuchen
abzugeben  hat  und  nicht  in  einem  Land  seiner  Wahl,  in  dem  er  mit möglichst viel
Sozialleistungen  rechnen  kann.  Das  kann  man  mit  kürzesten  Verfahren  klären und
Asylbetrüger umgehend abschieben.   Die Möglichkeit, mit  anderen Begründungen Folge-
anträge zu stellen,  gehört unterbunden.“
 
Überhaupt fragen wir uns wie es sein kann, dass sich jeder Staatsbürger an die Gesetze
zu halten hat,  Asylwerber dagegen aber nicht.   Asylbetrug ist eine kriminelle Tat.  Und
wer Kriminelle unterstützt, wird automatisch zum Beitragstäter.
 
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2013-03-05
 

Der jährliche Ruf der Grünen nach Drogenfreigabe


Grüne bemessen Drogenfreigabe nach der Anzahl der Konsumenten

Wie alle Jahre (heuer etwas zeitlicher) melden sich die Grünen mit einem ihrer Hauptanliegen
–  nämlich der Freigabe von Drogen  –  zu Wort.   Erstaunlich  dabei ist die Begründung dafür.
Laut  Georg  Prack,  Landessprecher  der  Grünen  Wien,  hat  bereits  ein  Viertel der Wiener
Bevölkerung  Erfahrung mit Hanfprodukten gemacht.  (Anm. d. Red.: Damit meint er offenbar
keine Textilien).
 
Und weil nach Aussage des Grünpolitikers sieben Prozent regelmäßig Cannabis konsumieren
– wobei die Tendenz steigen ist –  ist eine sachliche Diskussion über die Legalisierung dieser
Droge eine logische Konsequenz. Derartigen Schwachsinn haben wir selten gehört.   In Folge
würde dies bedeuten, dass die Freigabe von Kokain und/oder Heroin lediglich von der Anzahl
der  Konsument(innen)  abhängig wäre.   Anzumerken ist,  Cannabis ist extrem gesundheits-
schädlich und die perfekte Einstiegsdroge für Härteres.
 
Die  Sozialsprecherin  der  Grünen  Wien,   Birgit  Hebein,  unterstützt  die  Forderung  ihres
Kollegen.  Mit  dem  Argument,  dass der Staat bei einem legalen Drogenkonsum  Steuerein-
nahmen erwirtschaften könnte, versucht sie die Legalisierung schmackhafter zu machen und
gleichzeitig  zu verharmlosen.   Leider vergisst sie anzuführen welche Kosten für die Heilung
von  Drogensüchtigen  aufgewendet  werden  müssen  und  dass  der  Konsum  von Drogen
unweigerlich  einen  gesellschaftlichen  und sozialen Abstieg bedeutet.  Kurz gesagt, keine
Steuereinahmen könnten den volkswirtschaftlichen Schaden aufwiegen.
 
Die  unglaubliche Forderung nach einer Freigabe der Droge Cannabis von Hebein und Prack,
können  wir  nur  als  verspäteten Faschingsscherz werten.   Würden die beiden Grünen im
Drogenbeirat  besser  aufpassen  dann  wären  sie in Kenntnis,  dass es alleine in Wien ge-
schätzte  10.000 Opiatabhängige  gibt.  99 Prozent dieser Menschen sind über das  „ach so
harmlose Haschzigaretterl“  in ihre Drogenkariere eingestiegen.
 
Es  darf  im  Interesse  der Gesundheit der Bevölkerung,  sowie  einer  gesunden Volkswirt-
schaft  keine  Drogenfreigabe  geben.   Ganz im Gegenteil,  es muss mehr Aufklärung über
die Gefährlichkeit von Drogen betrieben werden.   Zusätzlich muss gegen Personen welche
Rauschgift  verkaufen  wesentlich  rigoroser  vorgegangen  werden,  wobei  ausländische
Drogendealer nach Verbüßung ihrer Haftstrafe sofort abgeschoben werden müssen.
 
Wir  staunen immer wieder wie  unverantwortlich  grüne Politiker(innen) handeln,  in dem
sie  Drogen  verharmlosen und  deren Freigabe  fordern.   Es würde uns interessieren, ob
Hebein  und  Prack auch Cannabis konsumieren?  Das würde nämlich ihre Forderung nach
einer  Drogenfreigabe zumindest für uns irgendwie erklären.
 
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2013-02-15
 

Kampf gegen die mächtige Asylindustrie


Steuergeld für unsere Bedürftigen statt für

Wirtschaftsflüchtlinge und dubiose Vereine

 
Die  Meldungen  in d er letzten Zeit sind klare Botschaften:   Die Anzahl der Asylwerber ist im
vergangenen  Jahr  weiter  gestiegen  – im  Vergleich  zu  2011  um  20,8 Prozent oder 3.000
Menschen.   Das sagt das Innenministerium.  Wien wirft unrechtmäßig Steuer- und Gebühren-
geld für Illegale und sogenannte Hilfsvereine hinaus. Das sagt der Rechnungshof.
 
In  Niederösterreich  wird  gegen  die Diakonie ermittelt,  weil ihr Flüchtlingsdienst Beratungen
mehrfach  verrechnet  haben  soll.   Das sagt die Staatsanwaltschaft. Wiens FPÖ-Klubchef und
stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus ist empört: „Dann kapern illegale
Muslime  geführt  von  deutschen  Berufsdemonstranten  noch eine katholische Kirche,  stellen
völlig  realitätsferne  Forderungen  und  versuchen,  den  österreichischen Staat zu erpressen.
Wir bleiben dabei: Asylbetrug ist Unrecht und alle Unterstützer sind Beitragstäter!“
 
Der  Urheber  dieser Entwicklungen ist die mächtige Asylindustrie,  die sich in Österreich etab-
liert  hat,  die  Parteien,  Vereine und leider auch Kirchenvertreter umfasst und die mit jedem
zusätzlichen Asylwerber – egal, ob Fluchtgründe vorhanden sind oder nicht – gut verdient.
 
Gudenus:  „Wir  Freiheitliche  haben  das  immer schon gesehen:  Menschlichkeit ist der Vor-
wand, Profitgier der wahre Hintergrund.“ Bezahlen dürfen diesen Wahnsinn die Österreicher-
innen und Österreicher.   Wien hat seit dem Jahr 2004 eine Milliarde Euro allein in die – teils
illegal  ausgezahlte –  Grundversorgung gepumpt.   Dazu kommen hunderte Millionen,  die in
dubiose  Vereine geflossen sind,  in deren Vorständen durchwegs rote und grüne Günstlinge
sitzen, und immense weitere Kosten – etwa für medizinische Versorgung.
 
Da fällt eine Gruppe der Asylwerber besonders unangenehm auf: Tschetschenen. Mit 3.098
stellten Bürger der Russischen Föderation im vergangenen Jahr die zweitgrößte Gruppe der
Asylwerber-  durch  die  Bank  Tschetschenen, Menschen,  von denen wir wissen,  dass 90
Prozent in ihrer Heimat keinerlei Verfolgung ausgesetzt sind.
 
„Jetzt  haben wir neue Fakten bekommen“,  berichtet Gudenus,  „Neunzig Prozent der Tsche-
tschenen, die nach Österreich kommen, stammen nicht aus ihrer Heimat, sondern aus einem
Lager  in  Polen,  einem  sicheren  Drittland,  und  schlagen  sich  durch Tschechien oder die
Slowakei, ebenfalls sichere Drittländer, zu uns durch.
 
Aber nicht nur finanzielle Anreize der rot-weiß-roten Asylmafia treiben diese Herrschaften in
Scharen  zu uns.   Nein, bei mehr als 50 Prozent dieser Wirtschaftsflüchtlinge ist es auch die
kostenlose medizinische Versorgung, die sie bei uns erhalten.
 
„Mehr  als  jeder zweite Tschetschene, der nach Österreich kommt,  ist krank und lässt sich
umgehend  bei  uns auf Kosten der Steuerzahler behandeln – darunter sind auch schwerste
Krankheiten  und  Behinderungen,  die  längst bekannt sind,  wie etwa Krebs,  Aids oder er-
krankte Organe,  die eine Transplantation erfordern.  Diese kranken Tschetschenen kosten
aber  nicht  nur  Geld,  sondern  sie  gefährden  auch die Gesundheit der Beamten in Trais-
kirchen, weiß Gudenus.
 
„Das  Innenministerium  hält  es  nämlich  trotz jahrelangem  Drängen nicht für notwendig,
Quarantäneräume  zu schaffen.   Die Beamten haben von deren Eintreffen an ungeschützt
mit Asylwerbern zu tun. Das ist unverantwortlich!“, so Gudenus abschließend.
 
Bei mehr als 300.000 Wienerinnen und Wienern,  die ihr Leben an oder unter der Armuts-
grenze fristen müssen,  kann die Stadt nicht,  nur weil es die Regierung so will, für tsche-
tschenische Asylbetrüger Krankenhaus und Sozialamt spielen.
 
Gudenus: „Österreich ist eines der letzten Länder in Europa, das noch Tschetschenen auf-
nimmt und ihnen sogar noch Asylstatus zuspricht.   Es ist höchste Zeit, das Rückführungs-
abkommen, das wir mit Russland haben, mit Leben zu erfüllen. Wir wissen, dass die rus-
sische  Botschaft  binnen  kürzester  Zeit  die erforderlichen Rückreisezertifikate ausstellt.
Die Innenministerin muss diese Asylbetrüger endlich abschieben!“ (Quelle APA/OTS)
 
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2013-01-24
 

Gelten die Gesetze für Illegale nicht?


Hungerstreik war vom ersten Tag an ein „Schmäh“

Die  Ankündigung  der  selbsternannten  Asyl-Aktivisten,  ihren  Hungerstreik  vorläufig  zu
unterbrechen,  ist an Skurrilität kaum mehr zu überbieten.   Mittlerweile ist nämlich durch-
gesickert,  dass der  angebliche Hungerstreik ja ohnehin vom ersten Tag an ein „Schmäh“
war.  Eine  dreißigtätige  Nahrungsverweigerung  wäre ohnehin zu hinterfragen gewesen.
 
Bei  drei  Tellern  Kraftbrühe  pro  Tag  kann  man  wohl  schwer  von  einem Hungerstreik
sprechen. Unabhängig davon müssen jetzt endlich Handlungen von Seiten der Kirche, aber
auch von Seiten des Innenministeriums gesetzt werden.  Diese Spektakel ist einem Gottes-
haus  – egal welcher Konfession –  unwürdig und eine wirklich traurige Farce.
 
Aber  wir  sehen in der vorläufigen Beendigung des angeblichen Hungerstreiks der Kirchen-
besetzer einen positiven Aspekt.  Jetzt werden wohl die Behandlungskosten in Ambulanzen
und Spitälern sowie die Kosten für die Rettungseinsätze massiv zurückgehen.
 
Nicht  nur  dass  diese  Personen illegal und aus freien Stücken nach Österreich gekommen
sind,  haben  sie  die Gastfreundschaft der Österreicher(innen) missbraucht und zusätzliche,
überdurchschnittlich hohe Kosten für die Gesundheitsversorgung verursacht.  Diese müssen
von der hiesigen hart arbeitenden Bevölkerung getragen werden.
 
Während  die  medizinischen Leistungen für die Österreicher(innen) immer weiter zurückge-
schraubt  werden, scheint es,  dass  für Asylmissbraucher ausreichend Geld im Gesundheits-
topf vorhanden ist. Das ist eine Verhöhnung erster Güte für alle kranken Österreicher(innen),
die ihre Behandlungen immer mehr aus der eigenen Geldbörse bezahlen müssen.
 

Besetzer müssen in Schubhaft genommen werden

Zudem  narren  die  illegalen  Asylmissbraucher seit Wochen die Polizei und das Innenminis-
terium. Ferner fügen sie dem Ansehen der Touristenstadt Wien Schaden zu, denn die Votiv-
kirche zählt zu den Sehenswürdigkeiten der Bundeshauptstadt.
 
Aber wie wird es weitergehen?  Wird die angesagte Protestkundgebung   – welche von den
ihren  linksextremen  Rädelsführern  für  den 1. Februar geplant ist-  abgesagt?  Möglicher-
weise  ist  den  Kirchenbesetzern  die  Lust  vergangen  weil  sie  bemerkt haben,  dass ihr
Erpressungsversuch bis dato nicht gefruchtet hat.
 
Sollte  nach  dem  „Suppenstreik“  tatsächlich wieder ein angeblicher Hungerstreik und die
Besetzung  der  Votivkirche  fortgesetzt  werden,  muss  die  Innenministerin  endlich aktiv
werden und die Rechtsbrecher in Schubhaft nehmen lassen.   Denn wenn nicht könnte der
Eindruck  entstehen,  dass für Illegale die österreichischen Gesetze keine Gültigkeit haben.
 
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2013-01-23
 

Letzte Frist für Asyl-Erpresser setzen


Rückkehr in Betreuungseinrichtungen oder sofortige Abschiebung

Eine  letztmalige Frist von 24 Stunden,  forderte heute FPÖ-Generalsekretär Nationalrats-
abgeordnete  Harald Vilimsky bezüglich  jener  aufgehetzten  Flüchtlinge,  die seit Tagen
die  Votivkirche  besetzt  halten.   Mit  dieser Forderung  hat der freiheitliche Sicherheits-
sprecher auch Recht, denn wie lange will sich der Rechtsstaat noch auf der Nase herum-
tanzen lassen?
 
Österreich  ist  ein  Land,  in  dem  es  faire  und rechtsstaatliche Verfahren sowie einen
hohen  Lebensstandard  für  Asylwerber gibt. Die Asylbetreuungsstellen erfüllen höchste
Standards und verfügen sogar über mannigfaltige Freizeiteinrichtungen.
 
Wem  das  zu wenig  ist oder wer sich einen Asyl-Status erpressen will,  der möglicher-
weise  mangels  Sachlage  gar  nicht  gerechtfertigt  ist,  verhöhnt den Rechtsstaat und
sollte raschest das Land wieder verlassen.   Ein geordnetes  Zusammenleben erfordert
gewisse Spielregeln, die auch von Asylwerbern einzuhalten sind.
 
Daher sollten die Besetzer der Votivkirche innerhalb von 24 Stunden in ihre Betreuungs-
stellen zurückkehren und ihr Asylverfahren abwarten,  oder Österreich soll die anhäng-
igen  Verfahren  beenden  und  die  Betroffenen  in ihre Heimatländer abschieben. Für
Asyl-Erpresser und Kirchenbesetzer ist in Österreich definitiv kein Platz.
 
Die 24-Stunden Frist sollte von behördlicher Seite gesetzt werden, um die aufgehetzten
Flüchtlinge  wieder  zur Räson zu bringen.   Und das bringt uns auch gleich zu den Auf-
hetzern. Über jene Radau-Demonstranten aus Deutschland,  die für die Situation in der
Votivkirche verantwortlich sind, müsste ein Aufenthaltsverbot verhängt werden.
 
Besonders  die  angereisten  Vertreter der  linken Szene aus Deutschland,  die unglaub-
lich  gewaltbereit  sind  und jeglichen Rechtsstaat ablehnen,  haben hier in Wien nichts
zu  suchen.  Die zuständigen  österreichischen Behörden sind daher aufgefordert, dies-
bezüglich sensibler zu sein und sich von derartigen Krawalltouristen nicht auf der Nase
herumtanzen zu lassen.
 
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2012-12-26
 

Kriminelle Asylbetrüger keinesfalls abschieben


Korun und Pollak fordern Abschiebestopp nach Tschetschenien

„Da  unsere  Behörden  derzeit  offensichtlich  nicht  in der Lage sind,  die Sicherheit von
tschetschenischen  Asylsuchenden  bei deren Heimkehr sicherzustellen,  ist es das Gebot
der  Stunde,  dass ein Abschiebestopp nach Tschetschenien verhängt wird.   Denn sonst
riskiert unsere Innenministerin sehenden Auges die Sicherheit und Unversehrtheit genau
jener  Menschen,  die  sich  in  der  Hoffnung auf Schutz vor Verfolgung nach Österreich
gewandt haben“,  meint heute Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen.
 
Auch SOS Mitmensch-Sprecher, Alexander Pollak,  schlägt in dieselbe Kerbe und verlangt
ebenfalls  einen  sofortigen  Abschiebestopp nach Tschetschenien.   Er  bezeichnet sogar
diese  Abschiebungen  als  hochriskantes  Experiment  in  eine  totalitär  regierte  Region.
Wenn dem tatsächlich so ist, bleibt uns ja gar nichts anderes übrig, als jeden Kriminellen
in Österreich zu behalten und diesem einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. 
 
Sowohl  Korun  als auch Pollak spielen auf die jüngste Abschiebung von 13 Tschetschenen
an, die vor eineinhalb Wochen nach Moskau abgeschoben wurden.  Allen diesen Personen,
die  in  ihrer  Heimat angeblich verfolgten wurden,  wurde in Österreich kein Asyl gewährt
und  ihre  Asylverfahren  negativ  beschieden,  da ihnen die hiesigen Behörden ihre  „Ver-
folgungsgeschichten“  als Lügen enttarnten.
 

Zwei Kriminelle nach Ankunft verhaftet

Von den 13 Abgeschobenen wurden zwei Männer nach ihrer Ankunft  verhaftet, weil sie in
ihrer  Heimat  per  Haftbefehl  wegen  krimineller Taten gesucht werden.   Bei dem einem
handelt  es  sich  um  einen  Autodieb und bei dem anderen um ein Mitglied einer Räuber-
bande (Es gilt die Unschuldsvermutung).
 
Es  ist kein Geheimnis und auch eine unumstößliche Tatsache, dass unzählige Flüchtlinge in
ihrer Heimat kriminell aktiv waren und  sich durch Flucht  – beispielsweise nach Österreich –
der  Strafverfolgung  entziehen konnten.   Hier erzählen sie dann, dass sie in ihren Heimat-
ländern politisch und/oder religiös verfolgt wurden.
 
Mittlerweile  sind  die  österreichischen  Behörden  nicht  mehr  so blauäugig und weisen
etlichen Asylbetrügern nach, dass ihre angegebenen Fluchtgründe nicht stimmen können.
In  diesem  Fall versucht man dem Innenministerium den „Schwarzen Peter“ zuzuspielen.
Dieses  kommentiert  jedoch  diese  Fälle nicht und verweist auf die negativen Entscheid-
ungen des Asylgerichtshofs.
 
Falls  es  Korun und Pollak noch nicht wissen,  Asyl bietet Schutz vor politischer und nicht
vor  strafrechtlicher  Verfolgung.   Würde  man  den Forderungen der Beiden nachgeben,
müsste Österreich alle kriminellen Asylwerber im Lande behalten, weil diese ja durch die
Abschiebung  in  ihre Heimat gefährdet sein könnten.   Tja,  eine „Gefährdung“ durch die
Strafverfolgungsbehörde ist eben das Risiko und das Los eines jeden Kriminellen.
 
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2012-12-11
 

Asylwerber beklagen Menschenrechtsverletzungen in Österreich


Warum flüchtet überhaupt wer nach Österreich?

Am 24. November begaben sich Flüchtlinge und/oder auch Personen die vorgeben solche zu
sein,  von  Traiskirchen nach Wien.   Dort errichteten sie ein illegales Zeltlager vor der Votiv-
kirche  im  Sigmund-Freud-Park.   Zu  den  Veranstaltern wollen wir gar kein Wort verlieren,
denn diese erscheinen uns ohnehin höchst unglaubwürdig, was den Zweck oder Sinn dieser
Demonstration betrifft.
 
Aber  wenden wir uns einmal den (angeblichen) Flüchtlingen zu.   Was ist deren Motivation
für  ihren  Protest?   Wir haben diesbezüglich recherchiert und sind dabei auf Erstaunliches
gestoßen.
 
Zunächst  geben  sie  an,  dass  im Asylverfahren grobe Mängel bestehen.   Grund dafür ist,
dass sie durch eine eventuelle Abschiebung in ihren Menschenrechten verletzt werden. Das
heißt für uns im Klartext,  dass diese Leute offenbar die Rechtsstaatlichkeit unseres Landes
in Frage stellen.
 
Sie  werten nämlich einen Negativbescheid automatisch als Verletzung ihrer Menschrechte,
denn sie sprechen sich generell gegen Abschiebungen aus.   Zusätzlich pochen diese Leute
auf  das  Recht  der  Familienzusammenführung.   Auf  gut Deutsch,  die im Herkunftsland
(welches  in  zahlreichen Fällen nicht einmal bekannt ist,  weil es verschwiegen wird)  ver-
bliebenen Angehörigen, müssten nach Österreich geholt werden.
 
Aber  es  kommt  noch besser,  denn diese (angeblichen) Flüchtlinge bemängeln auch die
Grundversorgung.   Was  fehlt  ihnen denn?   Auch da gibt es klare Aussagen.   Angeblich
erhalten sie kein ausreichendes und kein gesundes Essen.   Ferner reklamieren sie, dass
sie keinen Zugang zum Internet und zu internationalen Fernsehsendern haben.
 
Liest  man  sich  die  Kritik der (angeblichen) Flüchtlinge durch,  könnte man zur Annahme
kommen, dass der Österreichische Staat diese Leute misshandelt und ihre Rechte mit den
Füßen tritt. Dass dem nicht so ist, weiß allerdings ohnehin jeder logisch denkende Mensch.
 
Wenn  es  aber  tatsächlich  so  wäre  fragen wir uns,  warum jährlich eine steigende Zahl
dieser Menschen nach Österreich flüchtet, wo wir doch von sicheren Drittstaaten umgeben
sind?   Diese (angeblichen) Flüchtlinge  geben vor,  in ihrer Heimat verfolgt worden zu sein.
Eine Flucht nach Österreich würde ja dann bedeuten, vom Regen in die Traufe zu kommen.
Müssten  sich die angeblichen Missstände und Menschenrechtsverletzungen nicht schon bis
in  jene Länder  – aus denen die Leute zu uns flüchten –   herumgesprochen haben und die
Alpenrepublik als Zufluchtsland unattraktiv geworden sein?
 
Wir räumen schon ein,  dass ein Aufenthalt in einem Flüchtlingsquartier sicherlich nicht mit
einer Unterkunft im Hotel Hilton vergleichbar ist.   Allerdings erhält jeder (auch angebliche)
Flüchtlinge ausreichend gesunde Nahrung, Bekleidung,  ein Dach über dem Kopf , ärztliche
Versorgung  und  auch  finanzielle  Unterstützung.   Bedenkt  man,  dass  diese  Leute aus
Ländern geflüchtet sind,  wo sie angeblich mit dem Tod bedroht wurden,  sind diese Maß-
nahmen mehr als ausreichend.
 
An  die Tatsache,  dass Österreich ein Rechtsstaat ist   – in dem ein Asylaufenthalt mittels
Bescheid bekundet wird –  sollten sich die (angeblichen) Flüchtlinge gewöhnen.  Niemand
wird gezwungen nach Österreich zu flüchten.  Und wenn es dem einen oder anderen bei
uns  nicht  gefällt oder dieser glaubt seiner Rechte beraubt zu werden,  dem können wir
nur  empfehlen,  einfach  wieder  auszureisen.   Für diese Ausreise ist nicht einmal eine
Flucht notwendig.
 
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2012-11-29
 

Völliges Versagen der SPÖ-Drogenpolitik


Die von der SPÖ regierten Bundesländer sind im

einsamen Spitzenfeld der Drogenkriminalität

 
Im Jahr 2011 wurden in Österreich 25.892 Anzeigen nach den Straftatbeständen des Sucht-
mittelgesetzes  erstattet.  Die Anzeigenentwicklung im Berichtsjahr 2011 weist somit gegen-
über 2010 mit 23.853 Anzeigen einen Anstieg von 8,55 Prozent auf.
 
Die  im  Berichtsjahr  2011 österreichweit erstatteten 25.892 Anzeigen nach den Straftatbe-
ständen des Suchtmittelgesetzes verteilen sich regional wie folgt:
 
Rückgänge der Drogenkriminalität hatten zu verzeichnen:
 
Kärnten minus 5,24 %
Niederösterreich minus 1,11 %
Oberösterreich minus 0,03 %
Vorarlberg minus 2,45 %
 
 
Erhebliche Zuwächse bei der Drogenkriminalität hatten zu verzeichnen:
 
Salzburg plus 29,38 %
Steiermark plus 16,93 %
Wien plus 13,83 %
Tirol plus 13,76 %
Burgenland plus 13,06 %
 
Interessant und gleichzeitig beängstigend  ist die Tatsache, dass die Zuwächse  – bis auf
Tirol –   allesamt Bundesländer betrifft,  die von der SPÖ regiert werden.
 
Nur Realitätsverweigerer sehen darin gute polizeiliche Arbeit bestätigt.  Denn die aktuelle
Statistik  des Innenministeriums offenbart vielmehr mehr in dramatischer Weise das Ver-
sagen der Drogenpolitik.   Es gibt kaum noch eine Schule, an der Kinder nicht mit Drogen
konfrontiert sind.
 
Das Einstiegsalter vom Ausprobieren zum problematischen Konsumenten sinkt kontinuier-
lich.  Aber die Sozialisten bleiben ohne jede Rücksicht auf die Opfer konsequent bei ihrer
Politik der Verharmlosung und Verwaltung des Problems.
 
Der  ständige  Vergleich mit  dem problematischen Alkoholkonsum hinkt deswegen,  denn
die  Folgeerkrankungen  wie  Hepatitis B  oder  C, HIV und psychische Beeinträchtigungen
sind  beim  Alkohol  nicht  zu  erwarten.   Sicher  darf die Alkoholsucht nicht unterschätzt
werden,  aber  diese  als  Rechtfertigung  für  das  Versagen  in der Drogenpolitik zu ver-
wenden ist mehr als erstaunlich.
 
Speziell in Wien wird auch die Substitution besonders locker gehandhabt, was den Handel
mit  Drogenersatzstoffen florieren lässt und Süchtige aus den Bundesländern in die Haupt-
stadt  kommen  lässt.   Drogenhandel  ist das schmutzige Geschäft mit dem Tod,  Drogen-
konsum Selbstmord auf Raten.  Auf beide Formen der Drogenproblematik muss die Politik
geeignet reagieren.
 
Anstatt Drogen zu bewerben,  wie dies einige sozialistische und grüne
Politiker(innen) tun,  sollten folgende Maßnahmen getroffen werden:
 
– Aufklärung über Suchtmittelproblematik spätestens ab dem Volksschulalter.
– ebenso verpflichtende Aufklärung der Eltern schulpflichtiger Kinder – schulärztliche Unter-
  suchung aller Kinder auf möglichen Drogenkonsum, nicht erst bei Verdacht.
– Ausbau von medizinisch-psychologischen Therapieplätzen.
– die Strafen für Drogenhandel deutlich erhöhen.
– Ausschöpfung des Strafrahmens für Drogenhändler generell.
– keine Milderungsgründe wie „Unbescholtenheit“ oder „Ersttäter“ bei ausländischen Dealern.
– Wiederholungstäter bei Drogendelikten sind zu unbedingten Strafen zu verurteilen.
– Ausländer(innen), die wegen Drogenhandels verurteilt werden, abschieben.
– Verharmlosung von Drogenmissbrauch bei Menschen, die in der Kinder und Jugendarbeit
  tätig sind, unter Strafe stellen.
 
Nur wer das Problem ernsthaft und konsequent bekämpfen möchte, der muss auch unpopu-
läre Maßnahmen ergreifen, damit die Jugend, sprich die Zukunft Österreichs, vor unermess-
lichem Leid beschützt wird.  Das  sollten auch diverse Drogenbewerber(innen) aus der SPÖ
und den Grünen zur Kenntnis nehmen.
 
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2012-11-06
 

Attacke auf Polizeibeamte geplant


Ist aus Halloween ein Fest für islamische Hetzer geworden?

 
Nachfolgenden Beitrag stellte der Möchtegern-Gangster, Yasser Gowayed, gestern ins Internet.
 
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
 
„Heute Halloween Leute,  heute werden Eier auf die BULLN geworfen.  Mitten in die Fresse.“
Übersetzung:  Heute werden Eier auf Polizisten geworfen. Mitten ins Gesicht.
 
Das diese Aktion zu Sachbeschädigungen, Körperverletzungen etc. führen kann und höchstwahr-
scheinlich  auch  führt,  scheint Gowayed nicht zu interessieren.   Aus den beigefügten Smiles in
seinem Beitrag schließen wir,  dass er  dies eher amüsant findet.
 
Wie  viele  Personen  zu  dieser  Flashmob-Veranstaltung  gekommen  sind ist uns leider nicht
bekannt.   Jedenfalls  kündigte  Yasser-Groupie Amir Blunt  an:  yasser  habibi  ich benutze
steine wirkt mehr als eier“.
 
Wir haben über Yasser Gowayed schon einige Male berichtet.  Er benutzt seine Facebook-Seite
immer wieder dazu,  verhetzende Beiträge ins Internet zu stellen und zu Straftaten aufzufordern
bzw. diese gutzuheißen. (Der Ordnung halber merken wir an, dass die Unschuldsvermutung gilt)
Erstaunlich  ist nur,  dass er sich nie einer Schuld bewusst ist und sich darüber wunderte,  dass
die  (endlich nach langer Zeit  –  Anmerkung der Red.)  zuständige  Behörde  an  seiner Person
Interesse zeigte.
 
Screen: facebook.com (Account Yasser Gowayed)
 
Der Vater von Yasser Gowayed ist pensionierter Chirurg.  Vielleicht  sollte der Mediziner seine
ärztlichen Kontakte spielen lassen, um seinem Sohn eine adäquate medizinische Betreuung zu
ermöglichen.   Denn  auch  mangelndes  oder  nicht  vorhandenes Schuldbewusstsein ist eine
psychische Krankheit.
 
Yasser Gowayed ist für uns das typische Beispiel einer nicht gelungen Integration.  Da er aber
leider schon die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzt,  kann man diesen Mann nicht ein-
mal mehr abschieben.
 
*****

2012-11-01
 

U P D A T E:

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Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!

 

Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
Übersetzung: Polizistenmörder
Was will  Yasser Gowayed mit dem T-Shirt aussagen?   Dass es nächstes mal nicht bei
Eierwürfen mitten ins Gesicht von Polizisten bleiben wird?
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2012-11-03
 

 

 

Häupl fühlt sich mit Titel Asylwerber-Kaiser wohl


Rücksichtsloser Wähleraustausch der SPÖ bringt dubiosen Vereinen

Profite, den Bürgern aber finanzielle Belastungen und Kriminalität

 
Die  Sondersitzung  des Nationalrats zum Thema  „Sicherheit statt Asylmissbrauch“  nimmt
Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus zum
Anlass,  erneut  auf  die besonders desaströse Lage in der Bundeshauptstadt hinzuweisen.
 
 „Um  mehr  als  48 Prozent  hat  Bürgermeister Häupl die vorgeschriebene Quote von Asyl-
werbern  übererfüllt“,  ärgert  sich  Gudenus,  „in  seiner Enttäuschung über die mangelnde
Zustimmung der Wienerinnen und Wiener zu seiner verfehlten Politik versucht er, möglichst
viele  Ausländer  –  und  da  speziell  mindergebildete  Asylwerber  –  mit immer neuen Ver-
sprechungen als  zukünftiges,  billiges Stimmvieh in die Stadt zu lotsen.   Völlig unabhängig
davon, ob diese Menschen nun in ihrer Heimat verfolgt werden oder nicht.“
 
Ein  Drittel  aller  in Österreich  aufhältigen Ausländer lebt mittlerweile in Wien.   Kein Bezirk
hat  eine  Ausländerquote  von  weniger  als  20 Prozent,  zwölf Bezirke zwischen 30 und 40
Prozent und fünf Bezirke sogar über 40 Prozent. Die Wienerinnen und Wiener müssen schon
offiziell  7.000 Asylwerber  versorgen,  dazu  kommen  nach Experten-Schätzungen 300.000
Illegale.
 
Die  Folgen  dieses rücksichtslosen,  roten  Bevölkerungs- und  Wähleraustausches  für  die
Inländer  sind  fatal.   Jeden Tag  verüben  Wirtschaftsflüchtlinge  in  Wien  mehr  als neun
Verbrechen.
 
Gudenus:  „Menschen  werden  bestohlen, beraubt,  niedergeschlagen und sogar ermordet.
Häupl  rollt kriminellen Asylwerber-Massen erst den roten Teppich aus und dann,  nachdem
sie bei uns straffällig geworden sind, verhindert er durch die von ihm geförderten, dubiosen
Vereine deren Abschiebung. Das ist Politik gegen die Bürger!“
 
Zusätzlich  zum dramatischen Verlust von Sicherheit leiden die Bürger aber auch unter dem
unsozialen Gebührenwucher, der nötig ist, um mit dem abgepressten Geld eben diese dubi-
osen Vereine, die der Asylmafia zumindest nahestehen, jedenfalls aber beste Geschäfte mit
Förderungen machen, zu finanzieren. In deren Vorständen sitzen durch die Bank SPÖ-Funk-
tionäre. Menschlichkeit ist der Vorwand, Profitgier der wahre Hintergrund.
 
Gudenus  fordert eine radikale Kehrtwende:  „Bis zu 90 Prozent der  Asylwerber sind Wirt-
schaftsflüchtlinge.   Sie  nutzen  das hohe Gut des Asylrechts unter fachkundiger Anleitung
durch einschlägige Vereine aus, um hier bei uns Sozialleistungen zu erschleichen und letzt-
lich auch kriminell zu werden. Häupl muss Druck auf die untätige Innenministerin ausüben,
dass kriminelle Asylwerber umgehend und Wirtschaftsflüchtlinge geordnet in ihre Heimat
zurückgeführt werden.“ (Quelle: APA/OTS)
 
*****

2012-10-30
 

Verbrechen zahlen sich aus


Keine Abschiebung für schwerkriminellen Türken

Auf Nostrifikation dürfte ein in Vorarlberg lebender Türke nicht mehr warten zu müssen. Denn
diese  hat er  bereits erhalten,  falls  schwer  kriminelles  Verhalten  in Österreich  als Qualifi-
kation zu werten wäre.

Die Qualifikationen des  29-jährigen Türken liegen in Diebstählen,  Körperverletzungen,  Wider-
stand gegen die Staatsgewalt, Urkundenunterdrückung, Bombendrohung um Geld zu erpressen,

unbefugten  Gebrauchs  von Fahrzeugen,  Unterdrückung eines Beweismittels,  Sachbeschädig-
ung bis hin zu  vergleichbar harmlosen Delikten wie Verleumdung und Beleidigung.   Das Straf-
register des Mannes ist ellenlang.

Nach  neun  Verurteilungen und einer  Einweisung in eine Anstalt  für abnorme  Rechtsbrecher,
langte  es  der  Bezirkshauptmannschaft  Feldkirch und verhängte  über den türkischen Serien-
Straftäter ein unbefristetes Aufenthaltsverbot. Begründet wurde dieses, dass der Mann gezeigt
habe, dass er nicht bereit ist, die geltenden Gesetze der Republik Österreich zu respektieren.

Entschädigung statt Abschiebung

Wer nun glaubt, dass es für den kriminellen Türken per „One Way Ticket“ in Richtung seines
Heimatlandes  ging,  der irrt gewaltig.   Der türkische  Serien-Straftäter  darf  in  Österreich
bleiben  und bekam als Draufgabe eine Art Entschädigung in der Höhe von  2.620,- Euro für
Prozesskosten.   Der Betrag durfte natürlich vom Steuerzahler beglichen werden.

Der Türke,  der es mit den  österreichischen Gesetzen  offensichtlich nicht  so  genau nahm,
beanspruchte allerdings schon den Rechtsstaat als es um seinen Kopf ging.   Er wandte sich
an  den  Verfassungsgerichtshof,  der den Abschiebebescheid  der BH-Feldkirch aufhob und
dem Serien-Straftäter zusätzlich 2.620 Euro Entschädigung zusprach.


Das  Höchstgericht  kam  nämlich zur Ansicht,  dass man bei der Abschiebung mehr auf die
Krankheit des Mannes  (Schizophrenie)  eingehen hätte müssen.   Wir ersparen uns die Ent-
scheidung des Verfassungsgerichtshofes zu kommentieren und überlassen es der geneigten
Leserschaft, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden.

*****

2012-01-28

 

Der „Ute Bock Preis“


Randalierer erhalten Preis

Nachfolgendes Posting haben wir auf der Webseite „indymedia“ entdeckt.
Vergrössern mit rechter Maustaste und „Grafik anzeigen“ anklicken
Screen: indymedia
Wir wollen dieses Posting gar nicht näher kommentieren und überlassen dies den geneigten
Leser(innen). Jedoch auf den „Ute Bock Preis“, der heute von SOS-Mitmensch um 19:00
Uhr in der  Akademie der bildenden Künste Wien (Schillerplatz 3, 1010 Wien) verliehen wird,
wollen wir etwas näher eingehen.
Diesen erhalten heute der 22jährige Robert Zahrl und vier weitere junge Abschiebeverhind-
erer,  welche die rechtmäßige Abschiebung des in Österreich illegal aufhältigen Ousmane
Camara   – oder wie er sonst noch heißen möge –  verhinderten,  indem sie im Flughafen
Wien Schwechat randalierten.  Die Beiträge zum Fall Camara können geneigte Leser(innen)
unter LINK01 und LINK02 aufrufen.
 
Nun wundert es uns zwar nicht,  dass linkslinke Gutmenschen jene Personen ehren welche
den Rechtsstaat gebeugt haben, allerdings haben sich die Prioritäten etwas verschoben.

Die völlig neue Bedeutung des „Ute Bock Preises“

Wie wir berichteten hatte sich Ute Bock selbst geoutet, um offenbar einem Zwangsouting
zuvorzukommen.  Sie räumte gegenüber dem „Standard“ ein, dass sie in ihrer Dienstzeit
als Erzieherin Kinder geschlagen hatte und bezeichnete dies verharmlosend als  „die üb-
lichen Detschn“.
Ferner  berichtete sich  auch  von  blutverschmierten  Wänden nach  Züchtigungsmaß-
nahmen und SS-Männern als Kollegen. Über all diese Gewalt gegen Kinder hat sie knapp
50 Jahre lang geschwiegen, obwohl es ihre Pflicht gewesen wäre diese Zustände bei den
Behörden anzuzeigen.   In diesem Fall wäre allerdings auch ihr eigenes gewalttätige Ver-
halten gegenüber ihren Schutzbefohlenen aufgeflogen und da war es wohl  besser zu
schweigen.
Durch das gewalttätige Verhalten der  Ute Bock gegenüber Kinder,  das Decken von
Gewaltorgien von  SS-Männern gegen Kinder und ihr jahrelanges Schweigen darüber,
hat dieser Preis für uns eine völlig neue Bedeutung bekommen.
Wir sind daher aus tiefstem Herzen davon überzeugt,  dass der „Ute Bock Preis“ dem
Herrn Robert Zahrl und seinen vier Mitstreitern völlig zu Recht zusteht.   Mögen sie da-
mit glücklich werden, ihn in Ehren halten und in die Fußstapfen der Ute Bock treten.
*****

2011-11-03
 

Überfall und Geiselnahme im Parlament


Pressaussendung der Parlamentsdirektion

Heute,  Samstag,  gegen 13.00 Uhr  bedrohte ein  offenbar geistig verwirrter,  etwa
40-jähriger Mann im  Besucherzentrum des Parlaments  Mitarbeiter des Hauses  tätlich.
Nach Auslösen des Sicherheitsalarms gelang es, die Person bei einem weiteren Versuch,
sich Zutritt zum Inneren des Parlamentsgebäudes zu verschaffen, in die Räumlichkeiten
der Sicherheitsabteilung abzudrängen.

 

Dabei konnte der Täter eine  Mitarbeiterin der  Sicherheitsabteilung des  Parlaments in
seine Gewalt bringen.   Die bereits alarmierte Einsatzgruppe WEGA konnte nach etwa
20 Minuten die Mitarbeiterin unverletzt befreien und den Täter festnehmen.

 

Die notwendigen Ermittlungen durch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terror-
ismusbekämpfung Wien wurden eingeleitet.   Die für Nachmittag geplanten Führungen
durch das Parlamentsgebäude wurden abgesagt.

 

Political Correctness

Der Text der obigen Absätze ist der Originalwortlaut einer heutigen Presseaussendung
der Parlamentsdirektion.   Allerdings wurde in Folge politischer Korrektheit vergessen,
einige wichtige Informationen mitzuteilen.   Wer war der Mann, was wollte er und wie
gelang es ihm eine Geisel zu nehmen.

 

Da wir auf  „Political Correctness“ etwas weniger Wert legen und in unseren Beiträgen
stets das Kind beim Namen nennen, haben wir uns ein wenig schlau gemacht. Bei dem
Mann handelt es sich um einen  36-jährigen Iraner.   Dieser kam gegen 13 Uhr ins Be-
sucherzentrum des Parlaments, begann laut zu schreien und warf mit Steinen um sich.

 

Eine der anwesenden Besucherinnen versuchte dem tobenden Mann, durch die Sicher-
heitsschleuse  zu entkommen.   Dieser wollte dies  jedoch verhindern  und zückte ein
Messer.   Einer Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes gelang es, die Besucherin in Sicher-
heit zu bringen, wurde aber dabei selbst zur Geisel des Iraners.

 

Anschließend  verschanzte sich der iranische  Geiselnehmer mit seiner  Geisel in einem
Raum des  Parlamentsgebäudes.   Beamte der  Spezialeinheit  WEGA  beendeten die
Geiselnahme  nach rund  30 Minuten und nahmen den Mann fest.   Die als Geisel ge-
nommene Frau blieb körperlich unverletzt.  Ziel des Iraners war es,  zum Bundespräsi-
denten vorzudringen.

 

Musterbeispiel an misslungener Integration

Als integrierter Zuwanderer,  Asylant oder welchen  Status der Mann sonst innehat
hätte er wissen müssen,  das der Bundespräsident in der Hofburg residiert.  Weiters
wäre ihm bekannt gewesen, dass er Politiker(innen) am Wochenende nicht im Parla-
ment antrifft.   Diese pflegen spätestens Freitags zu Mittag , ins Wochenende abzu-
rauschen.

 

Auch scheint  der Iraner nicht  zu wissen,  dass  man in Österreich  seinem  Anliegen
nicht mit Waffen oder Geiselnahmen Gehör verschafft. Möglicherweise ist dies im Iran
Sitte,  jedoch nicht in der Alpenrepublik.

 

Wir wünschen niemanden  eine böse Erfahrung,  aber hätte der  Geiselnehmer seine
Aktion nicht während der Woche veranstalten können? So hätten Politiker(innen) mit
eigenen Augen sehen können,  welche Auswirkungen es hat jedes Gesindel ins Land
zu lassen.

 
Solche Typen gibt es hierzulande leider zahlreich und die  Leidtragenden sind die Ein-
heimischen,  welche sich mit diesem Gesindel täglich herumschlagen müssen.  Solche
Typen kommen unter den verschiedensten Vorwänden nach Österreich und werden
hier aufgenommen und versorgt.  Wenn diesen Typen dann etwas nicht in den Kram
passt, versuchen sie mit Gewalt ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
 

Political Correctness statt Allgemeinwohl

Die Geiselnahme im Parlament war ein Paradebeispiel dafür. Wehe wenn dann kritische
Stimmen laut werden und nach Abschiebung rufen. Diese Kritiker werden umgehend
von den linkslinken Gutmenschen als Nazis abgestempelt. Es gibt in Österreich genug
Kriminelle und daher haben wir es nicht notwendig,  zusätzlich welche zu importieren.

 

Nur mit geregelter Zuwanderung, strengen Asylverfahren und sofortiger Abschiebung
bei Straffälligkeit, kann man die Ausländerkriminalität halbwegs in den Griff bekommen.
Aber solange linkslinke Volksvertreter jeden ins rechte Eck stellen,  der sich für die von
uns beschriebenen Maßnahmen ausspricht, wird wohl „Political Correctness“ über dem
Wohl der österreichischen Bevölkerung stehen.

 

*****

2011-08-27
 

Homophobe Türkei


Grüne für EU-Beitritt der Türkei

Die Grünen waren die einzige österreichische  Parlamentspartei,  die für die Aufnahme der
Beitrittsverhandlungen  in der EU eintrat,  so steht es zumindest  in einem heutigen Web-
seiteneintrag der Grünen. Den gesamten Beitrag, für den die grüne Nationalratsabgeord-
nete Ulrike Lunacek verantwortlich zeichnet, können Sie unter diesem LINK nachlesen.
Wenn sich eine demokratische  Partei in Österreich für den  EU-Beitritt eines Landes ein-
setzt darf man zur Annahme gelangen,  dass in diesem Land völkerrechtlich alles in Ord-
nung ist.   Es darf also  keinen Grund geben,  dass Personen aus  diesem Land flüchten
müssen weil  sie wegen  ihrer politischen Gesinnung,  ihres Glaubens oder ihrer sexuellen
Ausrichtung von den Machthabern des Systems verfolgt werden.

Gleichzeitig auf zwei Hochzeiten tanzen funktioniert nicht

Nach einer heutigen Presseausendung der Grünen verstehen wir deren Welt nicht mehr,
sofern  man  diese überhaupt  verstehen  kann.  Die selbe  Grünpolitikerin,  nämlich Frau
Ulrike Lunacek,  welche sich  für einen  EU-Beitritt der Türkei stark  macht,  fordert  für
den transsexuellen  Türken Yasar Öztürk ein Bleiberecht in Österreich. Dieser Mann soll
nämlich in die Türkei abgeschoben werden, da er sich illegal in Österreich aufhält.
„Der  Schutz  von Transsexuellen  sowie  Lesben  und Schwulen  vor Verfolgung  in ihren
Herkunftsstaaten muss im Asylrecht europaweit ohne Wenn und Aber gewährleistet sein.
Aufgrund leider regelmäßig verübter transphober Hassverbrechen in der Türkei ist Trans-
sein in  der Türkei   lebensgefährlich. Yasar darf daher nicht  abgeschoben  werden“,  so
Lunacek.
Da  stellt  sich  die  berechtigte Frage  warum  sich  die Grünen  für den  EU-Beitritt  eines
Landes einsetzen,  in dem derartige Zustände an der Tagesordnung stehen.  Nun sollten
die Grünen  schön langsam  erkennen,  dass man  nicht gleichzeitig  auf zwei  Hochzeiten
tanzen kann.

In Wirklichkeit familiäres Problem

Auf der Webseite  „transx.at“  gibt es detailliertere Angaben zum Fall Yasar Öztürk. Dieser
hatte auf  Grund seiner  sexuellen Orientierung  massive Probleme  mit seiner  Familie und
flüchtete deswegen im September 2009 nach Österreich, wo er einen Asylantrag stellte.
Laut „transx.at“  betrachtet die Familie von  Öztürk dessen Transsexualität als Blutschande
und hat  Auftrags-Mörder auf ihn angesetzt.  Außerdem wurde  er in  der Türkei  mehrmals
von der Polizei und von transphoben Schlägern misshandelt, weil er transsexuell ist. Diesen
Angaben schenken wir sogar Glauben.
Allerdings sehen wir nicht ein, dass familiäre Probleme ein Asylrecht in Österreich rechtfert-
igen.  Die Türkei  ist groß genug  und Herrn Yasar Öztürk  wird daher nichts anderes übrig
bleiben als sich in einer türkischen Stadt niederzulassen, wo er seiner Familie aus dem Weg
gehen kann.
Aus dem offenbar türkischen Problem um Öztürk ergibt sich allerdings eine neue und recht
interessante Frage.  Wo flüchten eigentlich  die in Österreich und im restlichen Westeuropa
angesiedelten Türk(innen),  wenn sie wie Yasar Öztürk  familiäre Probleme haben,  die nicht
selten mit einem sogenannten „Ehrenmord“ enden.
*****

2011-06-06
 

Kanaken


Kein Berufsdiplomat

Dass der FPÖ-Politiker Königshofer nicht zum Berufsdiplomaten berufen ist dürfte klar auf
der  Hand liegen.  Seine Ausdrucksweise  ist zuweil sehr rustikal.  Allerdings gibt es meist
konkrete Anlässe, wenn sich Königshofer zu seinen sehr direkten Äußerungen hinreissen
läßt.  Eines  muß  man dem  Mann aber lassen,  nämlich dass  er die  Dinge beim  Namen
nennt und nicht wie die Katze um den heißen Brei schleicht.

Die in Österreich  herrschende Ausländerkriminalität und die  dadurch resultierende Ab-
schiebeproblematik  ist kein  Geheimnis mehr.  Anstatt kriminelle Ausländer sofort abzu-
schieben,  bleiben diese  oft jahrelang  in der  Alpenrepublik und  tanzen den Behörden
auf der Nase herum. Unterstützung finden sie bei diversen Gutmenschenfraktionen und
NGOs.

Kritik nicht erwünscht

Und wagt es jemand diese Tatsache offen zu kritisieren, ist er sofort ein Diskriminierer
oder schlimmstenfalls ein Nazi.  Ein konkreter Fall veranlasste Werner Königshofer zu
folgendem heutigen Facebook-Eintrag.


Screen: facebook.com

Dieser Eintrag versetzte die Online-Ausgaben der Tageszeitungen  „Die Presse“  (Zitat: „Der
FPÖ-Politiker Königshofer wettert gegen  einen Asylwerber („Kanake“)
“  und  „Der Standard“
(Zitat: „Der Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Königshofer hat in einem Facebook-
Eintrag einen marokkanischen Asylwerber als „Kanaken“ bezeichnet“
in hellen Aufruhr.

Schwer krimineller Asylwerber

Nun handelt  es sich bei dem „armen“,  vermutlich politisch verfolgten  Marokkaner um ein be-
sonderes Früchtchen.  Laut Online-Ausgabe der  Kronen-Zeitung wird gegen den 19-jährigen
Asylwerber wegen Drogen, Gewalt, Widerstand gegen die Staatsgewalt und sogar eine Mord-
drohung gegen einen Polizeibeamten verhandelt. Auf einen anderen Asylwerber ging der An-
geklagte  mit  einer  zerbrochenen  Bierflasche los  und schnitt  ihm dabei  ein Ohr  ab.  Zudem
wurde der Strafantrag von Staatsanwalt Thomas Willam auf Betrug und Diebstahl ausgeweitet.

Keine adäquate Stelle vacant?

Leider schweigen sich  „Die Presse“  und  „Der Standard“  in ihren Beiträgen darüber aus, wie
man  mit  so einem  Gesindel verfahren  sollte. Vielleicht  sollten  die  beiden  Tageszeitungen
dem Mann eine Stelle mit Dienstwagen, Sekretärin und Dienstwohnung zur Verfügung stellen.
Sollte dies nicht der Fall sein, finden wir dass Königshofer mit seiner Äußerung den Nagel auf
den Kopf getroffen hat.

Den einzigen  Vorwurf den  man dem FPÖ-Politiker in diesem Fall machen kann ist der, dass
er mit der Äußerung „Kanaken“ die Ureinwohner von Neukaledonien beleidigt haben könnte.
Denn diese haben mit dem kriminellen Marokkaner nichts gemeinsam.

*****

2011-05-25
 

Von NGOs und nigerianischen Zuhältern


NGOs und ihr Verhältnis zum Gesetz

Jeder  österreichische  Staatsbürger,  sowie  Ausländer  die  in  Österreich  aufhältig  sind,
haben sich an die bestehenden Gesetze unseres Landes zu halten. Für Gesetzesverstöße
haben die jeweilig  verantwortlichen Personen,  die daraus resultierenden  Konsequenzen
zu tragen.
Dies  wird jeden Menschen mit  einem nur halbwegs ausgeprägten Rechtsverständnis ein-
leuchten.  Allerdings  gibt es  keine Regel  ohne Ausnahme  und so scheinen  Schwarzafri-
kaner(innen)  vorwiegend  aus Nigeria,  welche sich in Österreich Asyl erschleichen wollen,
zu glauben dass es für sie eine Ausnahme vom Gesetz gibt.
Unterstützt werden die Asylbetrüger von einem Häufchen NGOs,  die offenbar nichts bes-
seres zu tun haben, als gegen rechtskräftige Abschiebungen zu demonstrieren und diese
verhindern zu wollen. Einige Male ist ihnen dies sogar gelungen.

Abschiebungsverhinderung verhindert

In der Nacht von vorgestern auf gestern,  kam es wieder zu einer  Abschiebung von rund
30 Nigerianer(innen).   Es fanden  sich wieder  eine  Anzahl  (rund 65 Personen)  berufsde-
monstrierender Gutmensch(innen) ein, die versuchten den Gesetzesvollzug zu verhindern.
Offenbar  hatten diese aus  verhinderten  Abschiebungen  in jüngster  Zeit Mut  geschöpft
und glaubten dies funktioniere immer so.
Jetzt beschweren  sie sich bitterlich darüber,  dass sie von der Polizei eingekesselt und ihre
Identitäten durch Ausweiskontrollen festgehalten wurden. Auch wehklagen sie,  dass diese
Kontrolle über eine Stunde lang dauerte und die Demonstration wegen Verkehrsbehinder-
ung aufgelöst wurde.
Was glauben diese Leute eigentlich?  Sie können das Recht beugen  ohne dafür zur Ver-
antwortung gezogen zu werden. Wobei wir gar nicht glauben, dass sie eine Strafe zu er-
warten haben,  sondern die Polizei von den Spielchen  entgültig genug hatte und wissen
wollte, wer diese Berufsdemonstranten eigentlich sind.

Kein automatischer Aufenthaltstitel

Erstaunlich sind auch die Aussagen der Grünen Menschrechtsprecherin Alev Korun. Sie
kritisiert unter anderen,  dass ein Mann abgeschoben wurde, der beim Asylheim-Brand-
anschlag 2008 in Kärnten verletzt wurde.  So traurig dieser  Umstand auch sein möge,
resultieren  aus  Unfällen,  Überfällen etc.,  keine automatischen  Aufenthaltstiteln.  Der
Mann war illegal in Österreich und daher bestand die Abschiebung zu Recht.

Aussage von Korun führt sich selbst ad absurdum

Interessant  ist auch das Statement  zur Abschiebung einer  angeblich Zwangsprostit-
uierten. Laut Korun befand sich die Frau bereits 7 Jahre lang in Österreich und wurde
zur Prostitution gezwungen.  Durch die Abschiebung  gelange sie direkt  in die Hände
ihrer Peiniger.
Aus dieser  Aussage von  Korun ist der Schluss zu ziehen,  dass nigerianische Zuhälter-
banden Frauen nach Österreich einschleusen, um sie hier der Prostitution zuzuführen.
Das bedeutet aber in  Folge, dass hier in Österreich eine Delegation des nigerianischen
Zuhälterrings sitzen muss, denn es ist unmöglich von Nigeria aus, die Geschäfte in der
Alpenrepublik zu kontrollieren.

Was stand in den Asylanträgen?

Interessant wäre es natürlich auch zu wissen,  was im Asylantrag der  Betroffenen und
denen der nigerianischen Zuhälter steht.  Aber wir können es uns denken,  denn diese
Anträge  gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Alle Nigerianer(innen) die bei uns landen
sind in ihrer Heimat  politisch verfolgt und der Folter,  wenn nicht gar  dem Tod ausge-
setzt.
Wir  glauben,  dass  jene  Nigerianerin schon  in ihrer Heimat  der Prostitution  nachging
und zwecks wirtschaftlichen Interessen nach Österreich kam. In Wien lässt sich nämlich
für die gleichen Dienstleistungen wesentlich mehr Geld vereinnahmen, als in Abuja.

Lügengebäude brach zusammen

Bedenkt man,  dass ein nicht unerheblicher  Teil der nach Österreich illegal eingewanderten
Nigerianer(innen)  ihren Lebensunterhalt durch Drogenverkauf und Prostitution bestreiten,
wird vermutlich selbst der naivste Fremdenpolizist, die Lüge der betreffenden Dame durch-
schaut haben.
Eine offene Frage gibt  es aber in dieser Causa noch.  Wurden die  nigerianischen Zuhälter
auch abgeschoben, oder schlafen diese,  in ihrer Heimat politisch Verfolgten,  noch immer
in der Hängematte des österreichischen Sozialsystems?
*****

2011-01-21
 

Abschiebung erst nach Kindesmord?


Serbischer Gewaltäter erschlägt Dreijährigen

Wie bereits aus den Medien allgemein bekannt ist, erschlug ein 25-jähriger serbischer Ge-
walttäter, in Vorarlberg ein dreijähriges Kleinkind. Sowohl die Mutter, als auch der in Früh-
pension befindliche ausländische Kriminelle sind im Ländle amtsbekannt.
Interessant ist eine heutige Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregier-
ung.  Darin  äußerten der  Bregenzer  Bezirkshauptmann  Elmar Zech und der  Leiter der
Jugendwohlfahrt  im Amt der  Landesregierung,  Werner Grabher, ihre tiefe Betroffenheit
zum Tod des 3-jährigen Cains.

Mitverschulden wird bestritten

Gleichzeitig  wird  jedoch  jegliches Mitverschulden,  durch  eventuelle  Versäumnisse  der
Jugendwohlfahrt vom Tisch gefegt,  obwohl diese bereits seit  2005 mit der  betroffenen
Familie im amtlichen  Kontakt steht.  Da die  damalige Maßnahme nur  zur Unterstützung
der damals noch sehr jungen Mutter mit ihrem Kind diente, sah man  offenbar keine be-
sondere Veranlassung, ein Auge zwecks Kindeswohl auf die Kindesmutter zu werfen.
Es klingelten bei der Jugendwohlfahrt auch keine Alarmglocken, als diese am  7. Juli 2010
einen Polizeibericht,  wegen nicht ausreichender  Beaufsichtigung der  Kinder im Haushalt
erhielt. Ein Nachbar hatte beobachtet, dass das ältere der beiden Kinder vom Balkon aus
auf das Dach ihres Wohnhauses gestiegen war.
Die  Mutter hatte zu  diesem  Zeitpunkt die Aufsicht  über ihre Kinder  dem Beschuldigten
übertragen. Es erfolgten keine weiteren Interventionen der Jugendwohlfahrt, da die Mutter
über diesen Vorfall bereits informiert worden war.
Aber es kommt noch dicker und wir zitieren nun einen Original-Textausschnitt der eingangs
erwähnten Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.

Originaltext

Am  27. August 2010 wandte sich eine  Person aus dem privaten Umfeld der  Mutter an die
Jugendwohlfahrt.  Dabei  ging  es um  finanzielle Angelegenheiten der Mutter. Bei  dieser Ge-
legenheit  teilte  diese Person mit,  sie mache sich  große Sorgen,  weil die  Mutter mit einem
Mann (dem nunmehrigen Beschuldigten) zusammen sei, der der Drogenszene zuzurechnen
sei.
Im Zusammenhang mit seinen Drogenkontakten habe er schon gegenüber anderen Perso-
nen massive  Drohungen  geäußert.  Vier Tage später  informierte  die Jugendwohlfahrt  die
Kriminalpolizei über die mitgeteilten Sachverhalte. Im Dezember 2010 kam es zu einem neu-
erlichen telefonischen Kontakt zwischen der Jugendwohlfahrt und der Meldungslegerin vom
27. August 2010.

Blauäugig oder unfähig?

Man war noch bemüht hinzuzufügen,  dass kein Hinweis auf eine  Gefährdung der  Mutter
oder der Kinder bestand.  Da stellt sich für uns  die berechtigte Frage,  wie blauäugig oder
unfähig die Jugendwohlfahrt in Bregenz wohl ist?
Auch finden wir es im  höchsten Maße erstaunlich,  wenn nun Grabher und Zech darauf hin-
weisen, dass bei keiner der Kontaktaufnahmen an die Jugendwohlfahrtsbehörde ein Hinweis
auf eine Misshandlung  der Mutter oder der Kinder gegeben wurde.  Offenbar gilt bei  diesen
beiden Herren erst ein totes Kind als Hinweis.

Grüne versuchen politischen Profit daraus zu schlagen

Besonders erstaunlich ist auch der Beitrag auf der Webseite des Grünen Johannes Rauch,
seines Zeichens Klubobmann und Abgeordneter der Grünen im Vorarlberger Landtag.
Screen: rauch.twoday.net
Nicht das Fremdenrecht ist brutal und zynisch, denn wenn es nach diesem ginge, wäre
dieses kriminelle  Subjekt bereits  abgeschoben und das Kind würde noch leben.  Brutal
und zynisch ist die Ideologie der Grün(innen),  die sich für unkontrollierte und  zügellose
Zuwanderung stark machen.

Offene Grenzen für Alle

Unter dem Grünen-Motto „Offene Grenzen für Alle“ reist massenhaft kriminelles Gesindel
nach Österreich ein. Und kommt es dann zu rechtmäßigen Abschiebungen von dubiosen
Personen, sind es die Grünen die sofort dagegen protestieren.
Wir können uns das  Bild ganz gut vor  Augen malen wie  die Grünen  protestiert hätten,
wenn dieser  serbische  Kriminelle in  Schubhaft verfrachtet  worden wäre,  bevor er den
3- jährigen Cain brutal erschlagen hat. Da hätten sich sicher wieder einige Gutmenschen
gefunden,  die dieses  kriminelle Subjekt  freigepresst  hätten,  da dieser ja  vermutlich in
seiner Heimat behördlich verfolgt wird.

Politisches Asyl für mutmaßliche Vergewaltiger gefordert

Ob es den  Tatsachen entspricht oder nicht,  werden zum Beispiel Roman Polanski und
Julian Assagne der  Vergewaltigung  beschuldigt.  Ihre Schuld zu klären steht jenen Ge-
richten zu, in deren Länder sie diese Tat begangen haben sollen.
Offenbar haben die  Grünen nicht einmal  Respekt vor der  Gerichtsbarkeit  der USA und
Schweden, denn sie forderten politisches Asyl für diese beiden Herren.  Auch das ist bru-
tal und zynisch. Also werter Herr Rauch, versuchen sie  nicht den „Schwarzen Peter“ für
die  erstaunliche  und  realitätsfremde  Einwanderungsideologie  der  Grünen,  jemanden
anderen zuzuspielen.

Es ist an der Zeit

Es  ist  höchste  Zeit das bestehende  Fremdenrecht  in Österreich  zu  vollziehen  und  sich
nicht  vom Gejaule von sogenannten Gutmenschen,  die meist einen asozialen Hintergrund
aufweisen,  daran hindern zu lassen. Ausländer  die über keine  gültigen Aufenthaltstitel ver-
fügen  oder  sich kriminelle  Straftaten zu Schulden kommen lassen,  sind  unverzüglich aus
Österreich auszuweisen. Und weigern sich diese auszureisen, dann ist eine Abschiebung mit
der vollen Härte des Gesetzes durchzuführen.
*****

2011-01-10
 

Nebenerwerb Drogenverkauf


Zum Drogenverkauf gezwungen

Wieder  haben  „rassistische   Polizeibeamte“,   zwei  in  ihrer  Heimat  politisch  verfolgte
Schwarzafrikaner festgenommen. Dabei hatten sich diese gar nichts zu Schulden kommen
lassen.  In Ermangelung ihrer finanziellen Reserven,  waren unsere  schwarzen Brüder lei-
der zum Versuch gezwungen, etwas Rauschgift unter die Bevölkerung zu bringen.

Die Vorfälle spielten sich am  Montag gegen 22:00 Uhr, bei der U2-Station  Messe-Prater
und am  Dienstag gegen  18:30 Uhr,  bei der U6-Station Handelskai ab.  In beiden Fällen
setzten  sich die  armen unschuldig  angehaltenen  schwarzen  Drogendealer  zur  Wehr,

stießen die Polizeibeamten zur Seite und flüchteten.

Da aber das österreichische Wohlfahrts-Asylwesen etwas behäbig macht, konnten beide
Schwarzafrikaner  nach kurzer Flucht dingfest gemacht werden.  In Afrika wären die zwei
vermutlichen  Dealer schon tot,  wenn sie  derart langsam  vor einem  Krokodil geflüchtet
wären.

Die bösen rassistischen Polizisten

Aber zurück zum Thema.  In beiden Fällen liegt ein schweres Fehlverhalten der amtshand-
elnden Polizisten vor. Anstatt den Schwarzafrikanern etwas Rauschgift aus der Asservaten-
kammer  zukommen  zu  lassen  und  ihnen  gute  Verkaufsplätze  vor  Schulen  zu  zeigen,
nahmen sich die Beamten das Recht heraus, diese zwecks Kontrolle anzuhalten.

Die beiden vermutlichen Drogendealer haben dann nur von ihrem Notwehrrecht Gebrauch
gemacht,  als sie die Polizisten  zur Seite  stießen und flüchteten.  Wieso  Notwehr  werden
Sie sich nun fragen?

Zangers These der Notwehr

Na ja,  wir folgen hier nur einer These des  RA Zangers.  Dieser  meinte im Fall „Camara“,
dass  ein Recht  auf Notwehr besteht,  wenn durch eine  Abschiebung den Betroffenen in
seiner Heimat Folter droht.

Wir gehen davon aus,  dass den beiden Schwarzafrikanern,  wie bei allen die nach Europa
flüchten, in ihrer Heimat politische Verfolgung, Folter und Tod droht.  Dies haben sie sicher

bei ihrem Asylantrag angegeben und ist daher äußerst glaubwürdig. Durch die Festnahme
wäre ja die  Gefahr einer  Abschiebung gegeben und daher  war der  rechtswidrige Angriff
auf die Polizisten ein reiner Akt der Notwehr.

Das Maß ist voll

Was wird nun passieren?  Die beiden  mutmaßlichen  Drogendealer werden  einige Tage in
einer Zelle verschwinden. Dann werden sich wieder einige Linkslinke Gutmenschen finden,
welche die inhaftierten  Schwarzafrikaner freipressen. Vielleicht findet sich wieder ein Roter
Promianwalt der die Kaution überbringt und die Verteidigung übernimmt.

Die beiden schwarzafrikanischen Brüder werden in den Untergrund abtauchen und weiter-
hin ihren Geschäften nachgehen, bis sie das nächste Mal geschnappt werden. Dann fängt
das ganze Spiel wieder von vorne an und „böse rassistische“ Polizeibeamte werden……

Wann merken die politisch Verantwortlichen eigentlich, dass das Maß voll ist?  Wie lange
dürfen assozial eingestellte NGOs dem Rechtsstaat noch auf der Nase herumtanzen und
rechtwidrige Aktionen setzen, für die Otto Normalverbraucher ins Gefängnis maschiert.

*****

2011-01-06
 

Weihnachtswunder


Widerstand gegen die Staatsgewalt

Wollten Sie sich  schon einmal,  gegen eine an Ihnen  durchgeführte  Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-
lassen,  denn  dies  ist eine  Straftat und nennt sich  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.

Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben,  wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt,  der Sie keinen Euro gekostet hat?  Nein?  Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.

Abbruch der Abschiebung

Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.

Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine  Geschichte niemand ab und er wurde zum  Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam

es dann zur Randale, worauf die „Abschiebung“ abgebrochen wurde.

Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr

Ousmane Camara,  der  sich  illegal  in  Österreich  aufhält und  keinen festen  Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“  in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.

Gestern wurde der  Schwarzafrikaner gegen eine  Kaution von 5.000,- Euro  auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen,  der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-

sitz aufweisen kann.  Da hätte  Helmut Elsner wohl gerne mit  Ousmane Camara getauscht.

Zangers Weihnachtswunder

Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damit
hat er nicht Unrecht.  Wir finden es  ebenfalls verwunderlich,  einen Mann  der in Österreich
unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und  nicht einmal einen festen Wohnsitz
hat, aus der U-Haft zu entlassen.

Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von  RA Zanger erstaunlich. Dieser meint,  dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher

habe er ein Recht gehabt, sich gegen die Abschiebung zu wehren.

Interessante  These wenn man bedenkt,  dass die Angaben von  Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal  eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser

seiner erstaunlichen Geschichte, in der es vor Widersprüchen nur so wimmelt, gibt es keinen
Beweis dafür, dass er wirklich politisch verfolgt wird.

Interessantes Video

Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt  wurde und  Aussagen von Camara,  dessen  Freunde und  dem Anwalt  Zanger
festgehalten sind.

Quelle: http://www.youtube.com/

Bitte hier  „ANKLICKEN“


Wir wollen  dieses  Video gar nicht näher  kommentieren,  denn wir  überlassen es unseren
Leser(innen)  selbst,  den erstaunlichen  Unterhaltungswert  dieses  Streams zu  beurteilen.
Auf eines sind  wir jedenfalls  gespannt und zwar,  ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.

*****

2010-12-25
 

Stimmviehzucht unter den Zuwanderern?


Deutsche Sprache für die besten Köpfe

Die Rot-Weiß-Rot-Card soll die Zuwanderungs- und Integrationspolitik Österreichs auf die
Schienen  der Zukunft bringen.  Mit  diesem  neuen System  ist es angeblich  möglich, die
besten Köpfe zielgerichtet aussuchen zu können und Zuwanderung besser zu steuern.
Dass die deutsche Sprache unentbehrlich für eine gute Integration ist,  ist jedem bekannt.
Allerdings ist dies graue Theorie, denn wie die wirkliche Praxis aussieht weiß auch ein jeder.
Jede Menge an integrationsunwilligen Personen tummeln sich in unserem Lande.
Für diesen Personenkreis ging ein namhaftes Unternehmen sogar so weit, das Grundnahr-
ungsmittel  Milch ins türkische  zu übersetzen.  Aber solchen  Erstaunlichkeiten soll  nun
mit der Rot-Weiß-Rot-Card ein Ende gesetzt werden. Denn man will in Zukunft nur mehr
qualifizierte Kräfte ins Land holen.

Verpflichtende Deutschkurse

Dass dies auch  nicht so sein wird,  ist schon jetzt absehbar und  deswegen hat es sich die
Stadt Wien zur Aufgabe gemacht, flächendeckend zielgruppenspezifische Sprachkurse be-
reit zu  stellen.  Jeder Zuwanderer hat die Pflicht,  innerhalb von fünf  Jahren einen solchen
Kurs zu besuchen und diesen mit einem positiven Ergebnis abzuschließen.
Zuwanderer die keinen  Deutschkurs besuchen oder diesen negativ  abschließen,  können
verwaltungsrechtlich bestraft,  ja sogar  abgeschoben werden.  Dass weder das eine noch
das andere eintreten wird, dem werden Linkslinke Chaoten mit Sicherheit Sorge tragen.
Im schlimmsten Fall wird am Flughafen Wien-Schwechat Krawall gemacht und das Flugzeug
gestürmt.  Die abgebrochene Abschiebung  des illegal in Österreich aufhältigen Schwarzafri-
kaners Ousmane Camara hat einwandfrei bewiesen,  welchen Stellenwert die Durchsetzung
von österreichischen Fremdenrecht hat.

Heizkostenzuschüsse halbiert, dafür Geld für Zuwanderer

Aber zurück zu Thema. Die Kosten für einen Deutschkurs belaufen in etwa auf 300,- Euro.
Während der  Heizkostenzuschuss für die bedürftigen Wiener halbiert wurde, werden den
Zuwanderer ab 1. Jänner 2011, 50 Prozent der Kurskosten refundiert. Einzige Bedingung
ist ein positiver Abschluss.
Wer nun glaubt das war´s schon, der irrt gewaltig. Nachdem die Sexismus-Storys der SPÖ
-Multifunktionärin Sandra Frauenberger niemand mehr hinter dem Ofen hervorlocken, ver-
sucht sie sich in ihrer Eigenschaft als Zuwanderungsstadträtin.

Zusätzliche Belohung fürs Durchfallen

Wegen der angeblich hohen Durchfallsquote, erhalten Zuwanderer welche keinen positiven
Deutschkurs-Nachweis erbringen können,  300,- Euro  von der Stadt Wien.  Nun kann sich
jeder ausrechnen, wie viele positive Abschlüsse es in Zukunft geben wird.
Es war schon immer Credo der Linken, Faule zu belohnen aber dafür Tüchtige zu bestrafen.
Möglicherweise  dient eine Belohnung der  Integrationsunwilligen auch dafür,  Menschen ab-
sichtlich dumm zu halten.
Denn diese ungebildeten Personen werden in naher  Zukunft sicher wahlberechtigt sein. Und
was gibt es für eine im  Sturzflug befindliche Partei schöneres, als über ein dummes Wahlvolk
verfügen zu können.  Diesen unkritischen Menschen kann man dann jede Geschichte erzäh-
len, denn sie kapieren diese ohnehin nicht, weil sie weder Deutsch verstehen noch sprechen. 
*****

2010-12-17
 

Randale verhindert Abschiebung


Abschiebung abgebrochen

Wie wir in  unserem  Beitrag  „Hasta la vista, ….“  berichteten,  sollte der Schwarzafrikaner
Ousmane Camaravon Dienstag auf Mittwoch in sein  Heimatland Guinea abgeschoben
werden. Der Mann versuchte mit einem  haarsträubenden Märchen,  in Österreich Asyl zu
erlangen.

Die Heimreise hätte über Brüssel erfolgen sollen. „Hätte“ aus dem Grund, weil die ge-
rechtfertigte Abschiebung in letzter  Sekunde verhindert wurde.  Einige Linke Aktivisten
und  Unterstützer von  Camara,  kauften sich  knapp  vor dem  Abflug nach  Belgien ein

Ticket und veranstalteten im Flughafen Wien-Schwechat dementsprechenden Krawall.

Darf im Flughafen ungestraft randaliert werden?

Anstatt die Krawallmacher von der Polizei festnehmen zu lassen, wurde die Abschiebung
abgebrochen. Es ist schon erstaunlich, dass es ungestraft möglich ist in einer Abflughalle
Randale zu  veranstalten.  Bedenkt man,  dass in  Flughäfen  verschärfte  Sicherheitskon-
trollen  wegen permanenter Terrorgefahr  herrschen,  ist  es für  uns  unverständlich wie
einige Linksaktivisten ein derartiges Theater veranstalten können.

Es ist weiters erstaunlich,  dass ein souveräner  Rechtsstaat  vor solchen  Personen zu-
rückweicht. Wir möchten es uns gar nicht ausmalen, wenn der Airport Wien-Schwechat
wieder einmal von professionellen Terroristen heimgesucht wird.

Promianwalt für mittellosen Schwarzafrikaner

Aber das Karusell der Erstaunlichkeiten dreht sich weiter.  Ousmane Camara wird nun
doch von einem Rechtsanwalt vertreten und zwar vom Promianwalt Georg Zanger. Da
stellt sich die Frage, wie kann sich der mittellose Schwarzafrikaner einen derart honor-
igen Anwalt leisten?

Zanger will auch gegen die Behandlung von Camara bei der Polizei vorgehen. Angeb-
lich habe er in einem von einer  Kamera überwachten Raum,  einen ganzen Tag nackt
verbringen müssen.  Auch sei ihm der  Zugang zu  Rechtsberatern verwehrt  gewesen.

Schön dass nun  österreichische  Beamte angepatzt und  indirekt mit denen in Guinea
verglichen werden.

Uns beschleicht langsam das Gefühl, dass Österreich zu einer Bananenrepublik ver-
fällt und Ousmane Camara liefert dafür den eindeutigen Beweis.  Wir sind gespannt,
ob sich dies der  Rechtsstaat gefallen lassen wird,  oder Konsequenzen aus diesem
Vorfall zieht.

*****

2010-12-15
 

Hasta la vista, Ousmane Camara


Münchhausen würde vor Neid erblassen

Morgen soll der Schwarzafrikaner Ousmane Camara abgeschoben werden. Die Grünen
laufen gegen die  Abschiebung,  des angeblich politisch verfolgten  Mannes aus Guinea,
Sturm.  Wir haben  im Internet recherchiert  und sind auf ein  erstaunliches Dokument
gestoßen.
Es handelt sich um die persönliche Schilderung von Ousmane Camara, bei welcher der
Baron von  Münchhausen vor Neid erblassen würde.  Wir haben uns die  widersprüch-
lichsten und erstaunlichsten Passagen aus diesem Dokument herausgesucht und wol-
len Ihnen diese zur Kenntnis bringen.

Aktivist wider Willen?

Laut seiner eigenen Schilderung war Camara in seinem Heimatland, Mitglied und Sprecher
einer Studentenvereinigung der  Universität von Conakry.  Da wir nicht annehmen,  dass
der Mann zur Mitgliedschaft und Sprachrohr der  Bewegung mit vorgehaltener Waffe ge-
zwungen wurde, sind seine Aktivitäten wohl aus freiem Willen geschehen.
Auch sein  Intellekt als  Student hätte  ihm sagen  müssen,  dass  es in einer  Militärdiktatur
gefährlich sein kann,  sich gegen das Regime zu stellen.  Aber offensichtlich wurde Camara
vom Heldentum übermannt und nahm das Risiko auf sich. Solange nichts passiert, sind ja
die meisten Aktivisten Helden.

Probleme mit Zeitabläufen

In seiner persönlichen Schilderung bringt  Camara einige Jahreszahlen durcheinander, bzw.
lassen sich diese nicht  einwandfrei nachvollziehen.  Sollten wir sein Zahlen-Wirrwarr  richtig
interpretiert haben, wurde er im „Studienjahr 2005-2006“ verhaftet, gefoltert  und 25 Tage
in Einzelhaft gehalten.
Na so was, der Ärmste musste einen knappen Monat in einer Einzelzelle verbringen.  Da hat
die österreichische Justiz schon besseres zu bieten. Und wer dies nicht glaubt, braucht nur
Tierschützer oder Väterrechtsaktivisten zu befragen.

Narben als Beiweis

In Folge der angeblich erfolgten Misshandlung,  soll er zahlreiche Blutergüsse und Platzwun-
den am  ganzen  Körper und im  Gesicht erlitten haben.  Auch brach man ihm  sein rechtes
Bein  und folterte  ihn  mit  Stromkabeln.  Allerdings vergaß  Camara anzugeben,  ob dieses
Kabel überhaupt an einer Steckdose angesteckt war.
Die Narben seiner Folterung zeigte er den österreichischen Behörden während einer Einver-
nahme  am  19.11.2010,  als Beweis  seiner politischen  Verfolgung.  Für  wie  blöd  hält  der
Mann eigentlich österreichische Beamte? Narben können eine mannigfaltige Herkunft haben.
Sie können von Verkehrsunfällen oder sonstigen Aktivitäten, wie zum Beispiel Messerstecher-
eien herrühren.

Eltern dem Schicksal überlassen

Aber  zurück  zum Themenverlauf.  Nach seiner  Freilassung aus der Haft,  musste  er zwei
Wochen  im  Krankenhaus  verbringen.  Da  soll  noch  einer  sagen,  dass  man in  Guinea
ungnädig mit  Regimegegnern umgeht.  Danach reiste er zu seinen  Eltern um entgültig zu
genesen.
Im Januar und Februar 2007,   erhielt er  Morddrohungen vom Regime.  Da fragen wir uns
doch,  warum Camara nicht gleich im  Gefängnis exekutiert wurde und sich das Regime die
Mühe machte ihn freizulassen, sodass er sich in einem Spital erholen konnte?
Am 22. Februar 2007 soll das Militär auf unbewaffnete  Demonstranten geschossen haben.
Dabei gab es Tote und in Folge viele Verhaftungen, so Camara. Er selbst befand sich währ-
end dieses  Tages mit  seinen Eltern in der Region Kindia,  wo er  ebenfalls   Kundgebungen
organisierte.
Laut Camara  stürmte das  Militär,  am 23. Februar 2007  sein Haus und  nahm seine  Eltern
fest.  Ihm selbst gelang die Flucht durch ein Fenster,  bereits zu jenem Zeitpunkt,  als er nur
die Schreie der Soldaten hörte. Ein schöner Volksheld dieser Mann, sucht das Weite anstatt
seine Eltern zu verteidigen oder zumindest zu warnen.
Einige Zeit später musste er erfahren, dass sein Haus zerstört und seine Eltern getötet wur-
den.  Anstatt jetzt erst recht in den  aktiven Widerstand zu gehen,  suchte Camara wieder-
holt sein Heil in der Flucht. Am 01.04.2007  kam er in Österreich an und  stellte am gleichen
Tag einen Asylantrag. Tja, gelernt ist eben gelernt

Angst vor den bösen Österreichern

In Traiskirchen wurde er erkennungsdienstlich erfasst. Dieser Umstand bereitete ihm große
Sorgen, da er den gleichen  Vorgang bereits bei seiner  Verhaftung in Guinea erlebte.  Auch
entstand für ihn der Eindruck,  dass Österreich nichts besseres zu tun hätte,  als die Regier-
ung in seiner Heimat über seinen Aufenthaltsort zu informieren.
Dies schloss er daraus,  weil man  ihn in ein Dorf verlegte,  keine Informationen  zukommen
ließ und das  Recht auf  Arbeit verweigerte.  Der Ärmste,  war er doch in  Guinea ein echter
Workaholiker, der in Österreich auf Staatskosten zum Nichtstun verdammt wurde.
Als seine  Angst unerträglich wurde,  flüchtete Camara wieder und zwar diesmal nach Wien.
Im Zug  lernte er eine Frau aus Guinea kennen,  welche ihm durch ihre  Kontakte die Rück-
reise  in seine  Heimat  ermöglichte,  in der  er anschließend  drei Jahre lang  unter  falschen
Namen lebte.
Da fragen wir uns doch, warum Camara nicht gleich in Guinea eine falsche Identität annahm,
sondern nach  Österreich flüchtete?  Denn besonders helle können die Grenzbeamten in sei-
ner Heimat nicht sein.  Wurde er doch  erkennungsdienstlich behandelt  und Fingerabdrücke
sind unverwechselbar.

Wieder Reiselust verspürt

Im heurigen Jahr dürfte dem umtriebigen Guineaner wieder das Reisefieber gepackt haben.
Als Grund dafür gibt er an,  dass seine wahre  Identität aufgedeckt wurde.  Inzwischen offen-
bar zu Vaterehren gekommen,  ließ er seine Tochter durch eine  Bekannte nach Angola ver-
bringen.
Wir nehmen doch stark an, dass ein Vater sein Kind nur in ein Land bringt, in dem es auch
sicher ist.  Diese Sicherheit dürfte in  „Angola“,  dass  zwar auch nicht das Gelbe vom Ei ist,
aber  zumindest eine stabile politische Struktur in Form einer  Präsidialrepublik aufweist, ge-
geben sein.
Und hier stellt sich die nächste  berechtigte  Frage.  Warum bleibt  Camara nicht bei seiner
Tochter in Angola, sondern flüchtet diesmal über das politisch stabile „Gambia“ nach Lon-
don, um dort um politisches Asyl anzusuchen?

Keiner hatte mehr Lust zum Spielen

Allerdings  veranstalteten die Briten kurzes  Federlesen  mit dem  reisefreudigen Guineaner
und   schickten ihn ein  Monat später  (nach seiner Ankunft am 12.07.2010)  gleich weiter
nach Wien,  nachdem sie herausbekommen hatten,  dass Camara  das gleiche  Spielchen
schon in Österreich gespielt hatte.
Auch in Österreich war man nicht mehr  sehr spielfreudig und statt blauäugige  Spielpartner,
wartet die Polizei am 17.08.2010 am Flughafen Wien-Schwechat auf Camara.  Dieser wurde
dann in jenes Spielzimmer verfrachtet, welches seinem Verhalten entsprach. Nämlich richtig-
erweise in die Schubhaft.

Bitte Plätze im Flugzeug reservieren

Offenbar haben jene Grüne, die sich für ein Bleiberecht für diesen Mann einsetzen,  dessen
persönliche Schilderung,  in welcher es vor Widersprüchen nur so wimmelt,  nicht gelesen.
Diesen Unwissenden geben wir hier die Gelegenheit, sich das Dokument runter zu laden.
i
Quelle: Sozialistische Links Partei
Und wer nach diesem haarsträubenden Märchen noch immer der Meinung ist,  dass es sich
bei Ousmane Camara  um einen politischen Flüchtling handelt,  sollte gleich einen Platz im
selben Flugzeug reservieren. Vor Ort kann sich der ungläubige Gutmensch dann im Umfeld
des  Guineaners erkundigen,  was die wirklichen  Gründe sind,  warum Camara permanent
zwischen Afrika und Europa auf der Flucht ist.
*****

2010-12-13
 

Der Doppelmörder von Pachfurth


Brutaler Doppelmord in Pachfurth

Am 2.Juni 2009 wurde in Pachfurth (Niederösterreich) das Ehepaar Timm ermordet und
deren Tochter lebensgefährlich verletzt. Diese überlebte auch nur, da sie sich tot stellte.
Das im Dorf beliebte Ehepaar betrieb nebenbei eine kleine Landwirtschaft und ein Heu-
rigenlokal.

Im Hauptberuf war Christoph Timm Autobusfahrer am Flughafen Schwechat. Polizeiliche
Ermittlungen erbrachten, dass es sich bei den Tätern um zwei Bulgaren gehandelt haben
soll, welche nach der Bluttat in ihr Heimatland geflüchtet waren. Die Polizei ging vorerst

von zwei Täter aus, welche mit einem Pkw tagelang in unmittelbarer Nähe des Heurigen-
lokals geparkt hatten. Dadurch wurde auch die Identität des Mörders geklärt. Als Täter
wurde  48-jährige Tsvetan R. ausgeforscht.  Vom zweiten  Mann hat man nie wieder
etwas gehört.

Wir bezweifeln das Tatmotiv Raubmord

Das Motiv für den Doppelmord soll Raub gewesen sein, wobei Tsvetan R. lediglich einige
hundert Euros aus der Brieftasche von Timm erbeuteten. Wir zweifeln diese Tatmotiv aus
zwei Gründen an. Bei dem Täter handelt es sich nicht unbedingt um einen dummen Men-
schen.

Er ist Kommunalpolitiker in einer bulgarischen Gemeinde. Wir glauben nicht dass dieser
Mann rund 3.000 Kilometer fährt und tagelang ein Haus observiert, um dann ein paar
hundert Euro Beute zu machen.

Auch die Vorgangsweise der Tat lässt auf keinen Raubmord schließen.  Christoph Timm

und seine  Ehefrau Monika wurden mit mehreren Schüssen regelrecht hingerichtet.  Der
Täter wollte keine Zeugen hinterlassen und schoss daher auch auf die Tochter des Hauses.

Da vor dem Doppelmord ein Wochenende gelegen war, mußte der Täter davon ausgehen

dass der Hauptteil des Geldes irgendwo im Haus versteckt ist. Also welcher Räuber ist so
dumm und erschiesst alle Personen, die ihm das Versteck verraten könnten.

Selbst wenn sich Christoph Timm gewehrt hat, hätte ihn ein Schuss ins Bein kampfunfähig
gemacht, statt ihn mit etlichen Schüssen zu töten. Auch bestand kein Anlass die Ehefrau
mit mehreren Schüssen hinzurichten und die Tochter umbringen zu wollen.

Wir vermuten dass dies ein Auftragsmord war, denn der gesamte Tatablauf spricht dafür.
Möglicherweise hatte Christoph Timm irgendwas gesehen, was er nicht sehen hätte sollen.
Auch scheint es dass dem Auftragsgeber sehr daran gelegen war, diese Tat wie ein Raub-
mord aussehen zu lassen.

Bulgarien diktiert Österreich

Jedenfalls beantragte die österreichische Justiz die Auslieferung von Tsvetan R. und hier
ging es erstaunlich weiter. Die bulgarische Gerichtsbarkeit stellte diesbezüglich an
Österreich zwei Bedingungen. Dem Mann sei binnen 6 Monaten der Prozess zu machen
und im Falle einer Verurteilung, sei dieser wieder nach Bulgarien rückzustellen.

Erstaunlich welches Interesse Bulgarien an einem mutmaßlichen Doppelmörder hegte.

Anstatt froh zu sein diesen loszuwerden, wollten sie ihn unbedingt zurück haben. Die
österreichische Justiz ging auf den sonderbaren Deal ein und Tsvetan R. wurde in Kor-
neuburg vor Gericht gestellt und im November 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Frist für die Auslie-

ferung wurde verlängert. Im Februar 2010 bestätigte das Wiener Oberlandesgericht die
lebenslange Haftstrafe und diese war somit rechtskräftig.

Abschiebung in eines der korruptesten Länder der Welt

Nun wird der verurteilte Doppelmörder wieder nach Bulgarien ausgeliefert. Auch Tsvetan
R. liegt sehr viel daran, so rasch wie möglich in sein Heimatland abgeschoben zu werden.
Vergleicht man österreichische mit bulgarischen Haftanstalten und den Unterschied der
Bedingungen des Strafvollzugs, würde dies unter normalen Umständen doch sehr erstaun-
lich erscheinen.

Aber wir denken das die Umstände  nicht normal sind. Bulgarien ist ein Land das für seine

Korruption weltweit bekannt ist. So kann sich jeder auf einer Hand ausrechnen, wie lange
der Kommunalpolitker Tsvetan R., der in Österreich wegen Doppelmordes zu lebenslanger
Haft verurteilt wurde, in einer bulgarischen Gefängniszelle verbringen wird.

*****

2010-07-13
  

Die Zogaj-Saga TEIL2


Asylzentrum ja, Arigona nein

Maria Fekter, ihres Zeichens Innenministerin der Republik Österreich, wollte hinter dem
Rücken der burgenländischen Bevölkerung ein Asylerstaufnahmezentrum in Eberau er-
bauen lassen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch am massiven Widerstand der Burgen-
länder(innen).
Wenn man bedenkt welche Kosten durch dieses Asylerstaufnahmezentrum entstanden wä-
ren und mit Sicherheit auch Personen angezogen hätte, welche das Asylrecht in Österreich
missbräuchlich in Anspruch genommen hätten, ist folgende Aussage der Innenministerin
erstaunlich.
„Jetzt gebe es einen klaren Auftrag der obersten Verfassungshüter. Arigona Zogaj muss
Österreich verlassen. Grundsätzlich könne die Ausreise ohne Zwangsgewalt erfolgen, je-
doch wer nicht selbständig ausreist wird von der Fremdenpolizei abgeschoben.“

Ist Humanität ein Fremdwort?

Es ist durchaus richtig, dass Arigona nicht legal in Österreich gelebt hat und der Staat
sich durch das Urteil der Höchstrichter im Recht befindet.  Bedenkt man aber, dass sie als
10-Jährige ohne eigene Entscheidung durch ihre Eltern nach Österreich gebracht wurde
und sich hier bestens integriert hat, hätte man ohne weiteres von einer humanitären Lös-
ung Gebrauch machen können.
Eine solche humanitäre Lösung wäre auch der Republik Österreich finanziell zugute gekom-
men. Immerhin hat der Staat in Arigona acht Jahre lang in ihre Schulausbildung investiert.
Jetzt nachdem die Investition abgeschlossen ist und die junge Frau ins Berufleben eintreten
könnte, wodurch ein Teil der Gelder wieder zurückfließen würde, schiebt man sie in den
Kosovo ab.

Nicht multitaskingfähig

Nun, Ökonomie gekoppelt mit Humanität ist eine Eigenschaft  die offensichtlich die wenig-
sten Politiker beherrschen. Dafür hat aber die Innenministerin einen erstaunlichen Rat für die
junge Dame. Arigona könne ja über eine Heirat wieder nach Österreich einreisen, so Fekter
laut Presse.

Vernunftehe

Da haben wir vor dem  bekennenden homosexuellen  Entertainer Alfons Haider Respekt.
Um Arigona zu helfen, erklärte sich dieser bereit sie zu heiraten. Auf diese Aussage hinauf
ging ein Aufschrei durch die Rechte (Öster)reichshälfte, denn diese orteten im Angebot
von Haider eine Scheinehe.
Warum Scheinehe? Alfons Haider hatte sich schon früher für Arigona Zogaj eingesetzt und
dadurch sicher ein Naheverhältnis zu dieser aufgebaut. Eine Ehe setzt ja nicht zwingend
sexuellen Verkehr voraus. Auch müssen dieser keine Kinder entspringen, was ja durch
die Möglichkeit einer Eheschließung zwischen homosexuellen Menschen bestätigt wird.
Wahrscheinlich weiß ohnehin niemand wie viele Ehen jährlich geschlossen werden, wo die
Vernunft vor der Liebe rangiert. Niemand würde es als Scheinehe bezeichnen, wenn eine
20-Jährige einen 60-jährigen Millionär heiratet. Der Ausdruck dafür wäre Vernunftehe und
diese ist nicht verboten.

Strache höchst zufrieden

Einer jener Politiker die Humanität und Ökonomie nicht koordinieren können, dürfte der
FPÖ-Chef  H.C. Strache sein.  Er zeigt sich über das negative Erkenntnis des VfGH zu-
frieden und erfreut.

Er stellte schon anfangs April in einer „APA-OTS“ Aussendung die Frage, wie lange das
absurde Zogaj-Theater eigentlich nocht weitergehen sollte? Für diese Problematik gebe
es nur eine Lösung und die laute „Familienzusammenführung im Kosovo“,  so H.C.
Strache.

Blauer sucht Frau

Dabei hätte H.C. Strache mit dem Fall Arigona Zogaj, zwei Fliegen mit einer Klappe
schlagen können. Nachdem ihn seine junge fesche Freundin Sissy Atzlinger verlassen
hatte, wurde der gelernte Zahntechniker wieder zum Single.
Was wäre also näher gelegen, als wenn sich Strache mit Arigona ein Date ausgemacht
hätte. Die junge attraktive Kosovarin fällt ohnehin in das Beuteschema des FPÖ-Chefs.
Gut, sie ist zwar nicht blond, aber ein wenig Wasserstoff hätte auch diesem Problem
Abhilfe geschaffen.

Revanche an Haider

Und wenn es zwischen den beiden gefunkt hätte, wäre doch einer Liebesheirat nichts
mehr im Wege gestanden. Damit wäre auch Fekters Wunsch in Erfüllung gegangen und
den Arigona-Gegnern wären die Argumente für die Gründe einer Abschiebung ausge-
gangen.
Und zu guter Letzt hätte Strache einmal die Möglichkeit gehabt, sich bei einem Haider
zu revanchieren. Auch wenn es nur der Schauspieler Alfons Haider gewesen wäre.
*****

2010-06-18
  

Die Zogaj-Saga


Chronologie

Im September 2002 reiste Frau Zogaj mit ihren fünf Kindern, darunter auch die damals
10-jährige Arigona, illegal nach Österreich ein. Um uns hier eine langwierige Geschichte
der Causa Zogaj zu ersparen, ersuchen wir unsere Leser(innen) diese der recht ausführ-
liche Chronologie von „orf.at“ zu entnehmen.
Der Fall Arigona Zogaj erregte auch enormes mediales Interesse und spaltete die öster-
reichische Bevölkerung in zwei Lager.  Befürworter und Gegner bezüglich dem Verbleib
der mittlerweile 18-jährigen Arigona, lieferten sich auch auf der politischen Bühne ver-
bale Schlachten.
Nun hat der Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil ein Machtwort gesprochen und der
Ausweisung von Arigona Zogaj steht nichts mehr im Wege. Unter diesem „Link“ können
Sie das Urteil des Verfassungsgerichtshofes nachlesen.

Innenministerin zeigt politische Härte

Laut STANDARD lässt die Innenministerin Maria Fekter keinen Zweifel daran, Arigona
Zogaj des Landes zu verweisen. Dies schließen wir aus folgendem Zitat:
Die Fremdenpolizei wird nun einen Ausweisungsbescheid erlassen. Dies wird laut dem
Sprecher des Innenministeriums „so bald wie möglich“ erfolgen. Die Familie muss dann
das Land verlassen.  Tut sie das nicht, droht eine Abschiebung.  Auch eine Beschwerde
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann dies nicht verhindern.
 
Es ist durchaus richtig dass sich der Staat Österreich im Recht befindet, aber gegen ein
18-jähriges Mädchen politische Härte zu demonstrieren, ist wohl mehr als erstaunlich.
Wir haben bereits im November 2009 den Beitrag „Schlechte Verlierer“ verfasst und
bleiben nach wie vor bei unserer damaligen Meinung.

Keine wirklichen Probleme für Dealer, Einbrecher und Räuber

Jeder asylwerbende, schwarzafrikanische Drogendealer wird aus der Schubhaft entlassen,
um auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden, wenn er nur einige Tage Hungerstreik
durchzieht.
 
Sämtliche Räuber und Einbrecher die seit der Ostgrenzenöffnung massenhaft in Österreich
eingefallen sind und noch immer einfallen, können sich hier unbeschwert bewegen und
ihrem kriminellen Handwerk nachgehen. Sie werden ja auch nicht aktenkundig, denn Krimi-
nelle haben nicht die Angewohnheit, Papiere für ihren Aufenthalt zu beantragen.

Leider Nichtschwimmerin

Während man hierzulande gesunden und kräftigen Asylwerbern aus allen Herren Länder,
alle möglichen „sozialen Vergünstigungen“ in den Allerwertesten schiebt, legt man auf den
Aufenthalt einer unbescholtenen und vollintegrierten 18-Jährigen keinen Wert.
Anstatt die Schulbank zu drücken, hätte Arigona  Zogaj lieber Tischtennis oder Schwimmen
lernen sollen. In diesem Fall wäre es ihr erspart geblieben, einen leider aussichtlosen Kampf
gegen Bürokraten zu führen und hätte vermutlich schon lange die österreichische Staats-
bürgerschaft.
*****

2010-06-14
  

Drogendealer gesucht


Kennt Steinhauser die österreichischen Gesetze nicht?

Erstaunlich ist die Rechtsmeinung, welche der Justizsprecher der Grünen,  Albert Steinhauser
vertritt. Er meint  dass die Rechte der abgeschobenen „Sans Papiers-Fußballer“ Vincent A.
und Cletus B. mit den Füssen getreten wurden.

Ferner kündigte er an, dass die schikanösen Taktiken im Umgang mit den beiden Nigeria-
nern, ein parlamentarisches Nachspiel haben werde. Er werde in einer Anfrage die Vor-
gangsweise der Fremdenpolizei überprüfen.

Auch zeigte sich Steinhauser sehr erfreut über den couragierten Einsatz vieler Österreicher-
Innen ist, die nun tagelang gegen die Abschiebung protestiert habe. Interessant diese
Worte aus dem Mund eines Sicherheitssprecher zu hören.

Über illegale Demonstrationen erfreut

Da werden zwei illegal in Österreich lebende Personen, zwecks ihrer Abschiebung welche
mittels Bescheid rechtskräftig war,  festgenommen. Daraufhin veranstalten Sympathisanten
der zwei Nigerianer illegale Demonstrationen, wobei auch gegen Polizeibeamte Übergriffe
stattgefunden haben.

Gott sei Dank ist Steinhauser nicht in einer Position, in der er für die Sicherheit in Österreich
verantwortlich ist. Aber wir hätten einen fiktiven Vorschlag zu unterbreiten. Bei der
nächsten Abschiebung von Nigerianern, unter denen sich auch zahlreiche Drogendealer
befinden, sollte der Rechtsstaat folgendes machen.

Ein Vorschlag

Den Abschiebungsbescheid sofort aufheben, sofern sich für jeden Abzuschiebenden ein
Verantwortlicher findet, der die Kosten für den weiteren Aufenthalt in Österreich über-
nimmt. Auch müsste dieser für die Schäden haften, die durch eventuell begangenen
Straftaten entstehen.

Es wäre höchst interessant wie viele Personen dann noch übrigbleiben, die sich für den
Verbleib von den Abzuschiebenden stark machen. Vermutlich nicht ein einziger. Solange
es nicht um die eigene Brieftasche geht, kann man leicht lautstark demonstrieren. Oder
anders gesagt, mit voller Hose ist es leicht zu stinken.

Der Rechtstaat greift nun durch

Jedenfalls wurden am vergangen Dienstag, 21 Abschiebungen durchgeführt, darunter
auch die beiden illegal in Österreich aufhältigen Vincent A. und Cletus B. Vielleicht spricht
sich nun in Nigeria herum, dass Österreich doch nicht das Schlaraffenland ist, für das es
ständig gehalten wird.

Österreich will nun bei der Abschiebung von Nigerianern hart durchgreifen und das ist
auch gut so. Rund 1.000 Personen sollen nach Nigeria abgeschoben werden. Allerdings
orten wir hier für die Nigeria-Connection ein massives Personalproblem.

Eventuell Personalprobleme

Bei dieser Anzahl von Personen, die hoffentlich so schnell wie möglich ihre Heimreise an-
treten müssen, könnte ein Engpass an nigerianischen Drogendealern entstehen. Aber
vielleicht findet sich eine moralische Tageszeitung, welche folgendes Inserat schalten
lässt: „Drogendealer gesucht. Arbeitsgebiet vorwiegend Donauinsel oder Stat-
ionen von öffentlichen Verkehrsmitteln.“
*****
2010-05-06
  

Polizist als Vergewaltiger?


Angebliche Vergewaltigung durch einen Polizisten

Eine sehr erstaunliche Geschichte traurigsten Ausmaßes soll sich im Polizeianhaltezentrum
(PAZ) Wien abgespielt haben. Ein Polizist soll laut Angabe eines Schubhäftlings, diesen
vergewaltigt haben.
  Tatort oder Ort der Verleumdung?

Eine Mitarbeiterin des Migrantinnenvereins St. Marx berichtet

Ein Mitarbeiter unserer Redaktion führte heute ein Telefonat mit Frau F., einer Mitarbeiterin
des Migrantinnenvereins St. Marx, welche(r) den angeblichen Vorfall ins Rollen gebracht hat.
Frau F. wollte zwar keine Details preisgeben, da die Staatanwaltschaft in dieser Sache ermit-
telt, erzählte jedoch einiges über den Vorfall.
Der heute 19-jährige Gambier kam 2006 nach Linz in Oberösterreich, wo er auch seinen
Asylantrag stellte. Der junge Schwarzafrikaner war nie kriminell und hatte einen ordent-
lichen Lebenswandel.
Er lebte in Linz mit seiner Lebensgefährtin zusammen und ist Vater eines 7 Monate alten
Babys. Er war im „gelinderen Mittel“ was soviel heißt, dass er in keinem Asyllager auf-
hältig sein musste, sondern sich täglich auf einer Polizeistation zu melden hatte.
Dieser Verpflichtung ist er laut Frau F. auch nachgekommen. Trotzdem wurde sein Asyl-
antrag negativ bescheidet. Als er am 7.Februar 2010 seiner Meldepflicht nachkam, wurde
er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen, da ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Angeblich wurde ihm nie die Information über die Verpflichtung zu Ausreise zugestellt,
wodurch er keine Kenntnis darüber erlangen konnte, dass er die Republik Österreich zu
verlassen hat und es zum besagten Haftbefehl kam.
Polizisten eskortierten ihn in seine Wohnung, wo er seine Sachen packen und sich von
seiner Familie verabschieden musste. Anschließend kam er in Linzer Polizeigewahrsam
und wurde am selben Tag nach Salzburg überstellt.
Von dort aus ging die Reise am 8.Februar 2010 nach Wien ins PAZ.  Einige Stunden
vor der Abschiebung am 9.Februar 2010 soll es dann zu dieser Vergewaltigung durch
einen Polizisten gekommen sein.
Nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch verletzte sich der junge Mann selbst.
Er fügte sich Schnittwunden an Hals und Brust zu. Laut seinen Angaben tat er dies aus
Verzweiflung.
Da seine Verletzungen nur oberflächlich waren, wurden diese ärztlich versorgt und
taten der Abschiebung keinen Abbruch. In Brüssel fielen aber einem Arzt die Wunden
auf und erklärte den Gambier für nicht abschiebungsfähig.
Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, er-
zählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.
Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungs-
vorwürfe.

Seit Bakary ist alles anders

Normalerweise würde man einen derartigen Vorwurf sofort ins Reich der Fantasie verweisen,
bzw. als verleumderische Schutzbehauptung gegen eine bevorstehende Abschiebung wer-
ten. Allerdings ist seit dem Fall „J. Bakary“ Vorsicht geboten, ein eventuelles Opfer sofort
als Lügner abzustempeln.
Da ereignete sich ein Vorfall, den auch niemand für wahr gehalten hätte. Drei Polizeibeamte
verprügelten damals den mit Handschellen geschlossenen Schwarzafrikaner krankenhausreif,
nur weil dieser bei der Abschiebung Randale gemacht hatte.
Der Vorwurf des jungen Gambiers scheint ebenfalls unglaublich und kein normaldenkender
Mensch kann oder will sich vorstellen, dass ein Polizist einen Häftling vergewaltigt. Möglich-
erweise ist es eine Verleumdung die der Mann in den Raum stellt.

Warum die Eile mit der Abschiebung?

Sollte der Mann gelogen haben, hat er dafür die vollen rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Jedenfalls gehört dieser angebliche Vorfall gründlichst untersucht. Wir sind daher sehr erstaunt,
dass man es so eilig hat und diesen nächste Woche abschieben will.
Wenn sich der Vorwurf als unwahr herausstellt, muß den Gambier die volle Härte des Gesetzes
treffen und was macht es da schon aus, wenn er bis zum Abschluss der Ermittlungen noch in
österreichischer Schubhaft verbringt. Dies wäre auf jedenfalls günstiger, als wenn er als Zeuge
oder Beschuldigter in einem eventuellen Gerichtsverfahren wieder nach Österreich eingeflogen
werden muss.
*****

2010-02-23
  

Reisefreiheit für die Kriminalität


Erstaunlicher Banküberfall

Vor zehn Tagen soll ein älterer Herr in der  Wiener Innenstadt, ein Geldinstitut am Kärntner-
ring überfallen haben. Laut Aussage des Bankangestellten sprach ihn der unbekannte und
unmaskierte Mann derart undeutlich an, sodass er das Wort „Pistole“ verstand.

Nachdem er ihm mit den Worten „Und was soll ich jetzt machen?“ antwortete, beschimpfte
ihn der Unbekannte, drehte sich um und verließ die Bank.  Erst eine Stunde später beschloss
der Filialleiter, dass das ein versuchter Raub war, und verständigte die Polizei. Eine Groß-
fahndung wurde eingeleitet.
(Fotoquelle: www.oe24.at)
Nach ihm wurde irrtümlich als Bankräuber gefahndet

Das ganze war ein Irrtum

Auf Grund des veröffentlichten Fahndungsfoto war der vermeintliche Bankräuber schnell
ausgeforscht. Allerdings stellte sich nun heraus, dass der 79-jährige Pensionist gar nicht
im Sinn gehabt hatte, das Geldinstitut zu überfallen.

Er wollte den Bankangestellten lediglich nach dem Weg fragen und dieser verstand das
Wort „Pistole“. Na ja, ein älterer Mensch kann durchaus schon etwas unverständlich
sprechen. Auf jeden Fall fühlte sich der Kassier bedroht und löste dadurch eine Polizei-
aktion aus.

Menschen sind bereits übersensibilisiert

Nun dieser Vorfall ist sicher nicht alltäglich, beweist uns aber wie sensibel die Menschen
bereits geworden sind. Kein Wunder bei den an der Tagesordnung stehenden Einbrüche
und Raubüberfälle.

Offene Grenzen ermöglichen jedem Gesindel das ungehinderte Einreisen ins Bundes-
gebiet. Auch wenn sogenannte Gutmenschen die ganze Szenerie gerne herunterspielen
und kriminelle Taten mit Armut rechtfertigen, kann der derzeitige Zustand so nicht
aufrecht erhalten werden.

Maschinenpistole als Reisegepäck

Wie gefährlich offene Grenzen sind beweist ein Vorfall, der heute auf „ooe.orf.at“ zu
lesen ist. Bei einer zufälligen Routinekontrolle eines Busses auf der A8 bei Ort im Inn-
kreis, entdeckten Polizeibeamte eine Maschinenpistole samt Magazin, Munition und
einem Schalldämpfer.

Der Besitzer der Waffe, ein 33-jähriger Serbe und dessen Begleiter, gegen die in Öster-
reich ein Aufenthaltsverbot besteht, waren mit gefälschten Papieren unterwegs. Das
sie mit dieser Waffe nicht auf ein Schützenfest wollten, wird jedem klar sein.

Die einschreitenden Polizisten haben wahrscheinlich viel Glück gehabt, dass es ihnen nicht
wie ihrem Wiener Kollegen in Wien Ottakring erging, der bei einer Verkehrskontrolle von
einem Landsmann der Beiden angeschossen und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.

Rückkehr ist eine Frage der Zeit

Beide Männer wurden in Schubhaft genommen und wegen Urkundenfälschung sowie
illegalem Waffenbesitz angezeigt. Sie werden wahrscheinlich eine geringe Haftstrafe
in Österreich absitzen und dann abgeschoben werden.

Es wird vermutlich nur eine Frage eines geringen Zeitraums sein, bis diese dann wieder
nach Österreich einreisen. Dem neuen Abkommen über die Reisefreiheit zwischen Öster-
reich und Serbien sei es gedankt.

Misslungenes Experiment

Lässt man die jüngst vergangene Zeit der offenen Grenzen, in der sich die Kriminalität
explosionsartig vermehrt hat Revue passieren, stellt sich schon die berechtigte Frage wie
lange noch unsere verantwortlichen Politiker, diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.
Täglich wird das Eigentum, die Gesundheit und das Leben von in Österreich lebenden
Menschen, sowie die Gesundheit und das Leben von Exekutivbeamten bedroht.

Eigentlich war der Sinn von offenen Grenzen ein ganz ein anderer. Das Experiment Frei-
heit für alle, ist gründlich in die Hose gegangen. Lieber wieder mehrstündige Grenzwarte-
zeiten in Kauf nehmen, als jedem Gesindel eine unkontrollierte Einreise nach Österreich
zu ermöglich.

*****

2010-02-01
  

Schlechte Verlierer


Eindeutiger Standpunkt

Prinzipiell vertreten wir in Sachen „Asyl“ eine recht eindeutige Linie, die auch aus diversen
Beiträgen nachvollzogen werden kann. Das Motto „Jedem Österreicher seinen Asylanten“
lehnen wir ab, auch wenn dafür von so manchen linken Links-Blog der hilflose und vergeb-
liche Versuch erfolgt, uns ins rechte Eck zu rücken.

Abschiebung und Flucht

Im Fall Arigona Zogaj sehen wir die Sache „Asyl“ in einem anderen Licht. Die junge
Dame kam als 9-jähriges Mädchen mit ihrer Familie nach Österreich. Nach etlichen
negativen Bescheiden und jahrelangem Hin und Her, wurde die Familie im September
2007 von der Polizei zwecks Abschiebung abgeholt.

Arigona, die sich in ihrem jahrelangen Aufenthalt in Österrreich bestens integriert hatte,

flüchtete und versteckte sich. Der Pfarrer von Ungenach, Josef Friedl, gewährte der da-
mals 15-jährigen Unterschlupf. Für diese Aktion geniesst der Mann unseren vollen
Respekt.

Zivilcourage

Arigonas Vater und ihre vier damals noch minderjährigen Geschwister wurden in den
Kosovo abgeschoben. Die Mutter und sie selbst verblieben in Österreich. Damals wurde
auch ein mordmäßiger Medienrummel veranstaltet, der Österreich in zwei Lager spaltete.

Auf jeden Fall hat Arigona Zivilcourage bewiesen. Auch wenn man ihr Aktionismus mit

ihren rehbraunen Augen und Schmollmund vorwirft, finden wir nichts verwerfliches daran.
Es ist eben ihre Art so zu kämpfen. Auch der Vorwurf den Rechtsstaat zu erpressen, indem
sie ankündigte sich das Leben zu nehmen, ist purer Schwachsinn.

Besser im Drogenmilieu

Jeder asylwerbende, schwarzafrikanische Drogendealer wird aus der Schubhaft entlassen,
um auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden, wenn er nur einige Tage Hungerstreik durch-
zieht.
  
Vielleicht sollte Arigona auf ihre schulischen Erfolge und ihr angepasstes, ordentliches Leben
verzichten und ins Drogenmilieu wechseln, um bessere Karten zu haben.

Schlechte Verlierer

Vielleicht wäre es so einigen Personen angenehm gewesen, wenn sich Arigona umgebracht
hätte, denn dann hätten sie sich mit dem „Problem“ nicht weiter beschäftigen müssen. Auf
jeden Fall fühlten sich einige „heimatverbundene“ Bürokraten kräftig auf den Schlips getreten.

Diese wollten die Sache nicht auf sich beruhen lassen und agierten munter weiter. Anstatt
einer vollintegrierten 17-jährigen Kosovarin ein humanitäres Bleiberecht zu gewähren, wurde
weiter an einem Abschiebebescheid gebastelt.

Krone vor Betroffener informiert

Erstaunlich ist es auf jeden Fall, dass die Kronen-Zeitung vor der Deliquentin wusste, dass
der Abschiebebescheid fertig war. Die gestrige Schlagzeile des Familienblattes mit den vielen
Sexanzeigen lautete nämlich: „Sie erhält heute den Bescheid. Arigona Zogaj wird abgeschoben.“

Hier eröffnet sich doch ein Betätigungsfeld für so manchen heimatverbundenen und gesetzes-
treuen Bürokraten. Offensichtlich wurde hier ein bestehendes Gesetz verletzt, nämlich die
unbefugte Weitergabe von amtlichen Schriftstücken.

Keine Sportlerin

Arigona hat einen entscheidenden Nachteil. Sie ist zwar eine gute Schülerin, hat sich bis
dato nichts zu schulden kommen lassen, aber sie betreibt eben keinen Sport. Vielleicht
sollte sie Tischtennis oder Handball spielen lernen. Dann wäre ein humanitäres Aufenthalts-
recht oder gar die österreichische Staatsbürgerschaft nur ein Klacks.

Schmarotzer bevorzugt

Während man hierzulande gesunden und kräftigen Asylwerbern aus allen Herren Länder,
alle möglichen „sozialen Vergünstigungen“ in den Allerwertesten schiebt, legt man auf den
Aufenthalt einer unbescholtenen und vollintegrierten 17-Jährigen keinen Wert.
 
Sie soll für eine Gesetzesübertretung ihres Vaters büßen, zu dessen Zeitpunkt sie noch ein
kleines Kind war.

Stauni

  
2009-11-13
  

Straches Erfolgskurs

 

FPÖ wird weiter zulegen

Man braucht kein Hellseher zu sein um voraussagen zu können, dass die FPÖ bei den
heutigen Landtagswahlen in Oberösterreich wieder zulegen wird. Vermutlich auf Kosten
der SPÖ und der Grünen.

Da nützt auch die gespielte Ratlosigkeit und Enttäuschung der Sozialdemokraten und der
Grünen bei den letzten Wahlen in Vorarlberg nichts, um über das „Erfolgsrezept“ eines
H.C. Strache hinwegtäuschen zu können.

Schüren von Ängsten

In Zeiten von Reichtum und Wohlstand hätte Strache mit seiner Art, keine Chance  nur
einen Blumentopf zu gewinnen. Doch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie sie jetzt
vorherrschen, ist seine Strategie so einfach wie simpel.

Er schürt die Ängste der Menschen und spricht noch dazu offen aus, was sich viele denken.
Asylmissbrauch, Überfremdung und Steuergeldverschwendung sind die Kernpunkte seiner
Wahlpropaganda.

Niemand will ständig teilen

Diese Dauerberieselung fällt bei vielen Österreicher(innen) auf fruchtbaren Boden.
Bei jenen die durch harte Arbeit ihr täglich Brot verdienen und nicht mehr einsehen wollen
warum ihr Steuergeld derart verschwendet wird.

Aber auch bei den österreichischen Berufsarbeitslosen und Sozialschmarotzern kommt die
Botschaft des H.C. Strache an. Diese haben Angst, ihr erschnorrtes Geld mit Asylwerbern
und ausländischen Artgenossen teilen zu müssen.

Das Boot sinkt

Vielen ist sicher die Aussage „das Boot ist voll“ noch in guter Erinnerung. Wir meinen
das dieses Boot nicht nur voll ist, sondern  bereits sinkt . Sollten SPÖ und Grüne weiter-
hin Gutmenschen, auf Kosten von Dritten spielen, werden sie mit diesem Boot unter-
gehen.

Vielen Österreicher(innen) ist es ein Dorn im Auge, dass Zuwanderer bei uns soziale

Leistungen erhalten, die in deren Ländern Fremdwörter sind. Dafür gäbe es ein einfache
Lösung.

Gleiche Rechte

Jeder Zuwanderer oder Asylwerber erhält in Österreich die gleichen sozialen Leistungen
oder finanziellen Zuwendungen, die ein österreichischer Staatsbürger in dessen Herkunfts-
land erhalten würde.

Das klingt zwar im ersten Moment nicht nach christlicher Nächstenliebe, jedoch finden wir
eine solche Lösung gerecht. Vorallem würde es einen Teil des Stromes von Wirtschaftsflücht-
linge stoppen, unter denen sich zahlreiche Personen befinden, die es nur auf diese Sozial-
leistungen abgesehen haben.

Wirtschaftsflüchtlinge

Was die sogenannten Asylwerber betrifft, unter denen sich zu einem erheblichen Teil Per-
sonen befinden, die gar nicht verfolgt werden sondern lediglich ihre wirtschaftliche Position
verbessern wollen, müßte folgende Regelung stattfinden.

Der/die betreffende Person muß nachvollziehbar nachweisen können, woher sie kommt

und warum sie in ihrem Heimatland verfolgt wird. Märchengeschichten und nicht vorhandene
Identitätsdokumente, die angeblich auf der Flucht weggeworfen wurden, dürfen keinen Be-
weisstatus haben.

Sollte innerhalb von 3 Tagen die wahre Identität, Herkunftsland und Beweggründe dieser

Person nicht aufzuklären sein, so ist diese in jenes Land abzuschieben, welches von den
österreichischen Behörden als Herkunftsland angenommen wird.

Sozialschmarotzer

Auch für Dauerarbeitslose egal ob Österreicher(innen) oder integrierte Ausländer(innen)
haben wir einen Lösungsvorschlag. Sollten sich diese Personen in einem körperlich und
geistig normalen Zustand befinden, dass heißt arbeitsfähig sein und bereits zehn ange-
botene Stellen egal aus welchem Grund abgelehnt haben, hat eine sofortige unbefristete
Streichung jeglicher Unterstützungen zu erfolgen.

Proteststimmen

Mit einer Durchsetzung der obigen Vorschläge, würde einem H.C. Strache sehr viel Wind
aus seinen Segeln genommen werden. Denn es sind nicht nur Ewiggestrigen oder Neo-
nazis welche die FPÖ wählen.

Ein nicht unerheblicher Teil der anständigen und hart arbeitenden Bürger haben es satt,

wie ihr Steuergeld verschwendet wird und geben aus Protest einem H.C. Strache ihre
Stimme.

Stauni

  
2009-09-27
  

Inhalts-Ende

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