Der Amtsschimmel wiehert und lügt

 

KG statt KEG

Im Online-Magazin „Alte Knacker“ war am 15.Juni 2009 ein interessanter Beitrag zu lesen.
Es ging um eine neue Verordnung, betreffend Firmen welche die Rechtsform einer KEG
haben.  Im nachfolgenden Gesetzesauszug  ist zu lesen:
    Es besteht die Verpflichtung , statt des bisherigen Rechtsformzusatzes “KEG”
    bis zum 31.Dezember 2009 ihrer Firma die Bezeichnung “Kommanditgesell-
    schaft” oder eine allgemein verständliche Bezeichnung (”KG”) beizufügen und
    zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Anmeldungen, die ausschließlich
    die Anpassung dieser Rechtsformzusätze zum Gegenstand haben, sind durch die
    Gesellschafter zu unterfertigen, bedürfen jedoch keiner Beglaubigung und sind
    gebührenfrei. Wird bis 1.Jänner 2010 keine Firmenanpassung angemeldet, tritt
    eine Registersperre ein, d.h. es werden keine weiteren Eintragungen im Firmen-
    buch vorgenommen, bis der Verpflichtung Folge geleistet wurde. Überdies ent-
    fällt ab diesem Zeitpunkt die Gebührenbefreiung.

Unnötige Kosten

Irgendwer von den Bürokraten ist auf die „Schnapsidee“ gekommen, dass der Buch-
staben „E“ aus dem Kürzel „KEG“ zu entfernen ist. Man hat ja sonst nichts besseres zu
tun.
 
Wie der Autor Andy in seinem Beitrag richtigerweise anmerkte, entstehen den Unternehmern
unnötige Kosten, den Briefpapier, Visitkarten, Folder etc., können diese ab 01.Jänner 2010
im  Altpapiercontainer entsorgen.

Selbst ist der Mann (die Frau)

Abgesehen davon müssen die Unternehmer von selbst aus tätig werden, was wiederum
einen Zeitaufwand verursacht. Sollte ein Rechtsanwalt mit der mehr als überflüssigen An-
gelegenheit beauftragt werden, fallen hier wiederum Kosten an.

Keine Gebühren?

Da war man doch direkt erleichtert, dass die wenigstens Behörde für diese unnötige Aktion
keine Gebühren will, sofern diese bis 31.12.2009 über die Bühne gebracht wird. So ist es
zumindest dem  o.a. Gesetzestext zu entnehmen.

Die Lüge

Nur wer das geglaubt hat, wird selig. Wieder einmal wurde der „normale“ Staatsbürger
belogen, wie Sie dem rot umrandeten Teil, des o.a. Beschlusses entnehmen können.
Der Unternehmer wird vermutlich demnächst eine Rechnung von der „Wiener Zeitung“,
für die amtliche Bekanntmachung in dieser, erhalten.
Es ist schon erstaunlich, auf welche Idee so manche Bürokraten aus der Abteilung  „Wie
quäle ich das gemeine Volk“ kommen und vor allem wie gelogen wird ohne im Gesicht
rot zu werden.
Stauni
2009-09-22
  

Keine Abschiebung für Drogendealer

 

Der VwGH-Spezialist

Ein einschlägig vorbestrafter und heroinsüchtiger serbischer Drogendealer, ist mittlerweile
Spezialist für die Bekämpfung gegen Abschiebungsbescheide. Bereits 2008 hatte er erfolg-
reich einen negativen Bescheid aus dem Jahre 2006 beim VwGH bekämpft.
 
In diesem war es um die Frage gegangen, inwieweit der Aufenthalt des Mannes die öffent-
liche Ordnung oder Sicherheit in Österreich gefährden würde.

Neuer Bescheid

Der Ersatzbescheid des Innenministeriums erfolgte 2009, in dem wiederum gegen den
Serben entschieden wurde. In diesem wurde festgehalten, dass der heroinsüchtige Mann
wegen Erwerbs, Besitzes, Weitergabe und Konsums diverser Drogen zu mehreren Frei-
heitsstrafen rechtskräftig verurteilt wurde.

Auch habe er sich anderer Delikte wie gefährliche Drohung, Körperverletzung und schweren

Raub schuldig gemacht. Selbst mehrfache Haftstrafen konnten den Serben nicht von seinen
Straftaten abhalten.

Keine Prognosebeurteilung ?

Zuletzt wurde er 2006 zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden und habe bewiesen,
dass er nicht gewillt sei, sich an die in Österreich geltende Rechtsordnung und Gesetze zu
halten.
Das berührte den Mann nicht sonderlich und er beschritt erneut den Weg zum Verwaltungs
gerichtshof.

Dieser hob den Abschiebungsbescheid mit folgend erstaunlicher Begründung wiederum auf

(2009/22/0107). Zur Klärung müsse eine das Gesamtverhalten des Fremden berücksichtigende
Prognosebeurteilung abgegeben werden, mahnte der VwGH. Die Behörde habe aber eine
solche Prognose nicht erstellt, sondern sich nur mit kursorischen Feststellungen anhand des
Strafregisters begnügt.

Die belangte Behörde habe sich auch in diesem Ersatzbescheid lediglich mit der Anführung

einzelner Delikte begnügt. Es würden jedoch konkrete Feststellungen über das Fehlverhalten
fehlen, welche der letzten Verurteilung zugrunde lagen.

Ein wenig mehr Realitätssinn

Es ist gut das eine Institution wie den Verwaltungsgerichtshof gibt, um gegen behördlichen
Entscheidungen eine noch „hoffentlich objektive“ Rechtsinstanz ansprechen zu können.
Allerdings sollten auch Höchstrichter den Bezug zur Realität nicht aus den Augen verlieren.

Quer durchs StGB

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen kriminellen Ausländer, dessen Straftaten sich
quer durchs Strafgesetzbuch ziehen und wegen deren er auch rechtskräftig abgeurteilt wurde.
Alle diese Fakten waren im Bescheid enthalten und der VwGH war auch in deren Kenntnis.

Es ist daher erstaunlich was dieser dieser Mann noch anstellen muss, um endlich abgeschoben
werden zu können. Das Fehlen einer Prognosebeurteilung kann bei diesem kriminellen Aus-
länder wohl nicht als Grund gelten, ihn in Österreich zu belassen.

Stauni

  
2009-08-31
  

 

Erstaunlicher Jobvermittler

 

Neue Berufung

Bei unserem heutigen virtuellen Spaziergang im  „www“  behauptete ein User unter folgen-
dem Link,  http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=4647
dass Marcus J. Oswald unter die Jobvermittler gegangen sei.

Sommerlochbefüllung

Wir dachten zuerst an einen verfrühten Aprilscherz und loggten uns sofort auf die Website
„B&G“  ein, um nachzusehen was es mit dieser Meldung auf sich hat.
An und für sich ist so eine Meldung keinen Beitrag wert, aber beim selbsternannten Macht-
faktor des Internet Marcus J. Oswald, darf ein solcher getrost als Sommerlochbefüllung her-
halten.

Beliebte Website

Aus welchen Gründen auch immer, hält Oswald seinen Blog für die Vermittlung von Arbeits-
plätzen geeigneter als das AMS, die Presse und der Standard. Er versucht sich in der
Begründung, dass seine Seite bei „Google“ sehr beliebt und daher hoch gerankt ist.

Augenarztbesuch fällig

Da muss der gute Mann etwas verwechselt haben oder dringend einen Augenarzt auf-
suchen. Während seine Website Page Rank 4 hat, haben der Standard und die Presse
Page Rank 8, also ein doppelt so gutes Ranking bei „Google“, als die Seite von Oswald.

Nicht jeder darf werben

Dafür ist aber der selbsternannte Machtfaktor Marcus J. Oswald sehr wählerisch, was die
Stellenanbieter anbelangt. Greenpeace, Vier Pfoten oder das Brunnenbauen in Afrika
sind von der Stellenvermittlung im vorhinein und ohne Begründung ausgeschlossen.

Behördenverbot auf „B&G“

Auch Behörden dürfen auf der allseits beliebten Website des Herrn Oswald kein Stellenan-
gebot schalten. An was das wohl liegen mag? Doch nicht etwa an den einschlägigen Erfahr-
ungen des Machtfaktors mit Behörden.

Aber keine Sorge Herr Oswald, es wird sich kein Amt und keine Behörde erdreisten, auf

Ihrem Blog das noch so nebuloseste Inserat zu veröffentlichen, geschweige denn eine so
wichtige Angelegenheit wie Stellenangebote.

Wer darf nun mitspielen ?

Ab sofort können Personen oder Firmen die im engen Bereich der Justiz, in justiznahen
Dienstleistungsberufen oder im Bereich der Sicherheitstechnik, sowie private Sicherheits-
dienste, Jobs vergeben oder suchen, dem Machtfaktor Oswald ein E-Mail schicken.

Unbekannte Berufe mit Grundthema

Um welche Berufe es sich dezitiert handelt, darüber schweigt sich Marcus Oswald aus.
Interessant finden wir auch den Hinweis, dass Jobinserate zum Grundthema seiner Web-
seite passen müssen. Was immer dieser Satz auch bedeuten möge.

Arbeitsloser vermittelt Arbeitsplätze

Das erstaunliche an der ganzen Angelegenheit ist, dass Marcus J. Oswald selbst seit langer
Zeit ohne festen Arbeitsplatz ist und nach eigenen Angaben auch angeblich keinen findet.

Qualifikation

Auch stellen wir uns die Frage, mit welcher Qualifikation ein Marcus J. Oswald glaubt, Jobs
für andere Personen zu finden, obwohl er für sich selbst nicht dazu in der Lage ist.

Allerdings bedarf es auch keiner großen Verwunderung, denn wenn es bei uns möglich ist,

dass ein Zivildiener Verteidigungsminister wird, ist es auch nicht abwegig wenn ein Arbeits-
loser zum Jobvermittler mutiert.

Stauni

  
2009-08-25 
   

Nackte Tatsachen TEIL2

 

Kein Veranstalter

Wir haben in unserem Beitrag „Nackte Tatsachen“  Critical Mass als Veranstalter bezeichnet.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=285;nackte-tatsachen&catid=1;erstaunliches
In einigen E-Mails wurden wir darüber aufgeklärt, dass CM kein Veranstalter ist.

Unter Wikipedia steht unter dem Begriff Critical Mass folgender Eintrag:
(Kritische Masse) ist eine international verwendete Aktionsform, bei der sich mehrere nicht

motorisierte Verkehrsteilnehmer scheinbar zufällig und unorganisiert treffen, um mit gemein-
samen und unhierarchischen Protestfahrten durch Innenstädte mit ihrer bloßen Menge und
ihrem konzentrierten Auftreten auf ihre Belange und Rechte gegenüber dem motorisierten
Individualverkehr aufmerksam zu machen. (Quelle: Wikipedia)

Korrekt heisst es  Urheber

Allerdings merkt man in Wikipedia auch an, dass es zwar keine zentrale Organisation,
jedoch immer einen Urheber von Aktionen gibt, der via Internet, Plakate, etc. zu Aktionen
aufruft.
Irgendwie logisch, denn wie wüssten sonst die anderen wo gerade etwas geplant ist.

Also wir korrigieren uns, nicht der „Veranstalter“ sondern der Urheber von CM, hatte

am Freitag zur „Raddemonstration“ aufgerufen und die Teilnehmer aufgefordert, nackt
auf dem Fahrrad zu fahren, soferne sie sich dies zutrauen.

Viel Dummheit

Nun, viel Mut gehört offensichtlich nicht dazu nackt auf einem Fahrrad durch halb Wien zu
radeln, aber sicherliche eine gehörige Portion Dummheit.
  
Wenn man bedenkt das ein Sturz mit dem Drahtesel bereits zu erheblichen Verletzungen
führen kann selbst wenn man angezogen ist, kann sich jeder ausmalen wie ein nackter
Körper aussieht, nachdem er Radiergummi auf dem Asphalt gespielt hat.

Erstaunliche Argumentationen

Diese Dummheit spiegelt sich auch in diversen Argumentationen wieder, welche in einer
Diskussion auf der Webseite von CM unter  http://www.criticalmass.at/1633 angeführt
wurden.

Ein User bekritelte das mangelhafte Sicherheitsdenken und merkte an, dass es doch sinnvoll

wäre, auch am Fahrrad einen Schutzhelm und leichte Schutzkleidung zu tragen.

Einige Antworten waren mehr als erstaunlich, welche wir hier wortwörtlich wiedergeben:

Welche boesartigen gesundheitlichen folgen befuerchtest du bei einem laeppischen sturz,

die durschschnittliche alltagskleidung verhindern koennte?

Ich wüsste nicht, warum man gerade bei der CM stürzen sollte, wo das Tempo doch sehr

gemächlich und auch die gefährliche Nähe zu Autos nicht vorhanden ist. Also ist das
“Gefahrenpotenzial” wohl doch eher ein Pseudoargument…

Die Forderung nach Helmpflicht ist derzeit eine Forderung der Autolobby um das Rad-

fahren unattraktiver zu machen.

Wir sollten viel besser das Risiko „Auto“, einschränken, dezimieren und viel langsamer

machen das erst gar keine Unfälle entstehen. Der Helm verhindert keinen Unfall!
Was sagst du zu den Rennfahrern die fast nichts anhaben außer ein Stück Schweiß absor-
bierendes Stück Werbe Kunstfaser die keine Spur schützt. Die fahren aber weit höhere
Geschwindigkeiten. Wir bei der CM fahren max 20 Km/h. Da kann nicht viel passieren.

Das es der Autofahrerlobby relativ egal sein wird, ob ein Radfahrer einen Helm trägt oder

nicht, ist mit Sicherheit anzunehmen. Aber wie schon oft, müssen die dümmsten Argumente
als Ausreden herhalten.

Selbstversuche empfohlen

Derjenige der den Unterschied nicht weis, welche Verletzungsunterschiede es gibt, wenn
man nackt oder angezogen über den Asphalt radiert, sollte es einfach ausprobieren.

Das Helme keine Unfälle verhindern wissen wir auch. Ausserdem wird noch die geringe

Geschwindigkeit von maximal 20 km/h als Argument angeführt, das ja nicht viel passieren
kann.

Demjenigen können wir einen kleinen Test empfehlen. Laufen Sie gemütlich mit zirka 6-8 km/h,

mit ihrem von einem Helm geschützen Kopf gegen eine Hausmauer.
  
Anschliessend wiederholen Sie den Versuch, allerdings ohne Schutzhelm.
Wir garantieren Ihnen, Sie merken den Unterschied sofort.

Stauni

  
2009-06-22
   

Nackte Tatsachen

Peepshow auf Räder

Für gestern rief Critical Mass, kurz CM genannt, zu einer Radtour der besonderen Art auf.
   
  Fahrbare Peepshow
Foto Quelle: www.oe24.at
 
Um gegen Behördenwillkür  zu demonstieren und die Verletzlichkeit von Radfahrern
aufzuzeigen, veranstaltete CM eine Radtour quer durch Wien.
Das besondere an dieser Tour de Vienna war, dass der Veranstalter die Teilnehmer
ersuchte nackt zu erscheinen, soferne diese sich das zutrauen.

Durch halb Wien

Treffpunkt war der Schwarzenbergplatz, wo zirka 800 Leute an den Start gingen.
Dann ging es vorbei am Museumsquartier über die Neustiftgasse zum Gürtel und
anschliessend zur Donauinsel.
Dort kamen noch zirka 350 Teilnehmer an. Wo der Rest verblieben ist weis kein Mensch,
dabei ging die Fahrt gar nicht durchs Bermudadreieck.

Tour de Nackt

Den Sinn nackt auf einem Fahrrad gegen Behördenwillkür zu demonstrieren können
wir noch nachvollziehen, da diese Veranstaltung sicher Aufmerksamkeit erregt hat.
Allerdings die Argumentation der „Verletzlichkeit von Radfahrern“ ist in unseren
Augen erstaunlich, da CM die Teilnehmer ersuchte, ihren Drahtesel nackt zu fahren.
Würde dem Veranstalter die Verletzlichkeit der Radler wirklich am Herzen gelegen
sein, so hätte er um Helm und Schutzkleidung ersuchen müssen.
Augenscheinlich hat CM zur Verfolgung seiner Ziele, Verletzungungen von Teilnehmern
billigend in Kauf genommen. Ein Sturz mit einem Fahrrad bei dem der Radler komplett
nackt ist, kann schwere gesundheitliche Folgen haben.

Rochtlichtzone

Pikantes Detail am Rande zum schmunzeln. Während es den Damen des leichten Gewerbes
behördlich verboten ist, am Gürtel nackt bzw. in aufreizender Kleidung zu stehen, wurde dies
bei den Naked Bikern von der Behörde geduldet.
Also sehr viel gegen „Behördenwillkür“ war offensichtlich ohnehin nicht zu demonstrieren.
Stauni
  
2009-06-20
   

Reif für die Insel


Falkensteiner expandiert

Die Südtiroler Tourismusgruppe, Falkensteiner Michaeler Tourism Group, mit Sitz in Wien
expandiert in Kroatien.
In Zadar entsteht die außergewöhnlichste und einzigartige Ressortanlage Punta Scala in
Europa.  

„Kroatien ist unser Zukunftsland“ sagt Erich Falkensteiner. Wir sind bereits mit dem
Management der Falkensteiner Hotels & Resorts Borik, nahe Zadar, sehr herzlich aufge-
nommen worden. Dass das Projekt Punta Scala sich nun verwirklich lässt, freut mich
persönlich ganz besonders. Dafür bedanke ich mich bei allen, die dies möglich gemacht
haben.“ (Quelle APA-OTS)

Hoffentlich hat Falkensteiner nicht das gleiche Erlebnis wie der Pensionist Josef
Dinhopl, aus Wiener Neustadt.

Ortsbild Steinmole

Das Ehepaar Dinhopel wollte in der Pension einen ruhigen Lebensabend verbringen.
Marija Dinhopl, gebürtige Kroatin (ex Jugoslawien) und ihr Gatte kauften sich zu
diesem Zweck in Kroatien auf der Insel „Dugi Otok“ ein kleines Häuschen direkt am
Meer.

Am Strand vor dem Haus, das man 1996 kaufte, ragte eine Steinmole ins Meer.
Solche Molen sind auf der ganzen Insel zu finden und gehören zum Ortsbild.
Sie dienen zum Anlegen von Booten, zum sonnenbaden oder zur Ausübung von

sonstigen Freizeitaktivitäten.

So sah die Mole im Jahr 1996 aus


Der Pensionist und die Baubehörde

Da die Mole aus losen aufeinander geschütteten Steinen bestand, die immer wieder
abrollten, wollte Josef Dinhopl die Steinmole sanieren. Sein Plan war, diese mit
einer Betonschicht überziehen zu lassen, um eine Festigung zu erzielen.
Dadurch wäre auch die Unfallgefahr die beim Betreten dieser Mole gegeben war,
erheblich vermindert.

Da Dinhopl ein gewissenhafter Mann ist, begab er sich mit seinem Ansinnen, im Jahre
1999, zur zuständigen Behörde und traf dort auf den Beamten Dipl. Ing. Sjaus, seines
Zeichens Referent für Bausachen.

Dieser erklärte das die ganze Angelegenheit kein Problem sei, man benötige dazu aber
einen Bauplan, welchen er auch anfertigen könne.
Gegen die Bezahlung von (nicht zu geringen) Gebühren und den vom Beamten Sjaus ange-
fertigten Bauplan, erhielt Dinhopl den notwendigen Bescheid zur Sanierung der Mole.

Die Arbeiten wurden von einer ortsansässigen, konzessionierten Baufirma durchgeführt.
Nach Abschluss der Bauarbeiten wurde die sanierte Mole durch den Hafenkapitän aus
Sali (Hauptstadt der Insel) besichtigt und für in Ordnung befunden.

Die sanierte Mole im Jahr 1999

Unerwarteter Besuch aus Zadar

Aus heiterem Himmel und völlig unerwartet, tauchten 8(!) Jahre später, also 2007,
Beamte der Bauinspektion Zadar auf und erklärten, dass diese Mole illegal gebaut
wurde. Privatpersonen sei es gesetzlich untersagt, Molen ins Meer zu bauen.
Herr Dinhopl wies den Bescheid aus dem Jahre 1999, mit der Zahl: UP/I-342-24/99-01/37
vor.

Dieser wurde in Zadar, am 24.03.1999 ausgestellt und vom Beamten Dipl. Ing. Milivoy

Maricic unterfertigt und mit einem amtlichen Rundsiegel versehen.
Abgesehen davon, hatte Dinhopel die Mole ja gar nicht gebaut, da diese wie zirka 20
andere in unmittelbarer Umgebung bereits vorhanden war, als er 1996 das Grundstück
samt Haus gekauft hatte. 
Er hatte sie lediglich sanieren lassen und dazu auch die notwendige Bewilligung eingeholt.


Steinmolen auf  „Dugi Otok“ soweit das Auge reicht

Amtlicher Beischeid ungültig

Die Beamten erklärten kurzerhand, dass der Bescheid wahrscheinlich eine Fälschung sei
und er einem Betrug zum Opfer gefallen ist.
Dinhopl legte uns diesen Bescheid vor. Wir sind zwar keine Experten in Sachen Fälschung,
aber an dieser Bewilligung ist alles dran was eine solche enthalten soll. Von der
Aktenzahl, über die Unterschrift des Beamten bis hin zum Rundsiegel.

Aufgefallen ist uns nur der etwas erstaunliche Text des Bescheides, den wir uns von
kroatisch auf deutsch übersetzen liessen.
Wörtlich übersetzt heisst es darin: „Genehmigung für die Erklärung des Ansuchens
des Herrn Dinhopl, zur Sanierung der Mole aus Stein“.

Erstaunlich ist es auch, dass gegen die/den bescheidaustellenden Beamten, keinerlei
Ermittlungen in Richtung Betrug geführt wurde.

Rechtsmittel zwecklos

Trotz einiger Einsprüche seines kroatischen Anwaltes und zwei Klagen die nie verhandelt
wurden, kam der Abrissbescheid aus Zadar, also von jener Behörde, die die Bewilligung
zur Sanierung erteilt hatte.
Der Amtsschimmel aus Zadar wieherte nich lange, sondern schickte einfach ein Bagger-
schiff und die Steinmole wurde amtlich weggerissen.

Heute klafft dort ein Loch wie nach einem Bombeneinschlag. Alle anderen Molen, sowohl
auf der linken als auch rechten Seite des Grundstückes von Dinhopl, blieben von der
kroatischen Amtsgewalt verschont, obwohl diese sich auch in Privatbesitz befinden.


Nach dem Abriss der Mole,  sah es aus wie nach dem Krieg

Utopische Zahlung

Die nächste unangenehme Überraschung flatterte am 06.02.2009, in Form einer Rechnung
ins Hause Dinhopl. Er soll für den amtlichen Abriss, umgerechnet sage und schreibe
150.000,- Euro bezahlen.
 
Für den Abriss einer Steinmole die er nie gebaut hat, sondern lediglich mit einem
amtlichen Bescheid saniert hatte, soll er die unverschämtem Kosten übernehmen.
Das Geld hat dieser Mann nicht und das dürfte die Behörde auch wissen.

Wenn er nicht bezahlt, kommt sein Haus unter den Hammer. Es entsteht hier unweiger-
lich der Eindruck, das irgendwer am Grundstück des Herrn Dinhopl ein aussergewöhn-
liches Interesse hat.

Österreichische Politiker gesucht

Dinhopel ist schon von Ponzius zu Pilatus gelaufen, jedoch keine Behörde weder in
Kroatien, noch in Österreich haben Interesse daran gezeigt, diesen Mann zu helfen.
Wir wissen, dass auch einige Politiker unser Online-Magazin lesen und ersuchen
den einen oder anderen, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um diesem Ehepaar
zu helfen.

Der Pensionist Josef Dinhopel und seine Frau Marija, stehen unschuldig vor der Zer-
störung ihres Lebensabend, durch erstaunlich undurchsichtige Handlungen in Kroatien.

Stauni

2009-04-04   
 

Inhalts-Ende

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