Wir konnten wieder einmal helfen
Wie wir in unserem Beitrag „Wiener Parkraumüberwachung ..…..“ berichteten, wollte
die MA67 einen Strafbetrag – ungerechtfertigter Weise – nochmals kassieren. Und das
obwohl Frau XY (Name der Redaktion bekannt) die Strafe mittels Original-Erlagschein
bezahlt hatte.
Scheinbar war man bei MA67 über unseren Beitrag und das Schreiben, welches wir für
Frau XY aufsetzten, nicht sehr erfreut. Aber ERSTAUNLICH ist ja auch nicht dazu da,
Behörden und ihre Beamten zu erfreuen, wenn diese Fehler zum Nachteil von Bürger-
(innen) machen. Jedenfalls kam heute nachfolgendes Schreiben der Wiener Parkraum-
überwachung (siehe Screenshot).
Ganz trocken wird mitgeteilt, dass der einbezahlte Strafbetrag gefunden wurde und
daher keine Zahlung mehr zu leisten sei. Einen Ausdruck des Bedauerns für die
erwachsenen Unannehmlichkeiten von Frau XY, sucht man in dem Schreiben ver-
gebens.
*****
2015-05-27
Wundersame Verwandlung: Zeitungskiosk wurde Kebabbude
Man stelle sich vor, dass jemand einen Würstelstand ohne Bewilligung auf einer Wiener
Geschäftsstraße betreibt. Wie lange würde der Betreiber sein Geschäft wohl offen haben
können? Nun, wir schätzen mal, dass es keine 3 Monate dauert bis die Behörde den Stand
schließen würde.
Nicht so, wenn es sich um einen kulturbereichernden Kebabstand handelt. Im Jahre 2005 hatte
Firma „Taskin Imbiss KG“ einen Stand als Kiosk in der Alser Straße/Skodagasse angemeldet.
Dafür wurde auch eine Genehmigung erteilt. Jedoch ein Jahr später wurde aus dem Zeitungs-
stand eine unerlaubte Kebabbude, in der Kanal- und Wasseranschluss fehlten. Seitdem gibt es
Gerichtsverfahren am laufenden Band.
Inzwischen sind weitere 7 Jahre verstrichen und den Kebabstand gibt es noch immer, obwohl
nach wie vor die erforderliche Bewilligung nach dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz fehlt.
Dies hat nun endlich kommunale Volksvertreter auf den Plan gerufen.
Wie die Wiener Bezirkszeitung in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, fordert die Bezirksver-
tretung von Wien-Josefstadt nach einstimmigem Beschluss den sofortigen Abriss des Kebab-
stands. Als Begründung wird das Fehlen der bereits o.a. Bewilligung angeführt, wodurch der
Stand laut Bezirkschefin Veronika Mickel-Göttfert (ÖVP) illegal ist.
Wir halten dies aber für ein reines Scheingefecht, denn jeder Schanigarten für den die Bewillig-
ung nach dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz fehlt ist vom Aufsteller sofort zu entfernen –
und wenn sich dieser weigert, erfolgt die Entfernung behördlicherseits.
Wie recht wir mit unserer Annahme eines Scheingefechts haben könnten beweist ein Statement
aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger. Aus diesem ist zu vernehmen,
dass der Betreiber in Berufung gegangen ist und der Stand deswegen nicht abgerissen werden
kann. Damit ist wohl die Schließung der Kebabbude wieder in weite Entfernung gerückt.
Dem aber nicht genug, wird noch die Ausländerhass-Keule geschwungen. Denn die Anwältin
des Betreibers „Taskin Imbiss KG“, hält die Vorgehensweise des Bezirks für Hetze. Tja, einen
Kebabstand müsste man haben, denn diesen kann man in Wien offenbar jahrelang betreiben,
ohne im Besitz aller notwendiger behördlichen Bewilligungen zu sein.
*****
2013-10-16
Kostenlos zu Daten und noch dafür kassieren
Dass es im Internet auch immer mehr ältere – zahlreich ungeübte – User(innen) gibt,
dürfte sich ein gewisser Peter Url zu Nutze machen wollen. Er ist Domaininhaber und
Betreiber der Webseite „www.pensionistenausweis.at“. Vor allem Personen, die sich der
Pension nähern und im Internet unter dem Suchbegriff „Pensionistenausweis“ googeln,
stoßen mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Webseite von Url. Denn dieser hat den
Suchbegriff vorsorglich sehr gut beschlagwortet.
Zu welchem Zweck Peter Url „Pensionistenausweise“ feilbietet erschließt sich uns nicht
wirklich. Sein ausgestellter „Pensionistenausweis“ berechtigt nicht einmal zur Lösung eines
Pensionistenfahrscheines. Möglicherweise haben die Ausweise etwas mit der Dienstleistung
in der automatisierten Datenverarbeitung zu tun. Daten sind bekanntlich ja wertvoll und
Pensionisten stellen immerhin ein starkes Käuferklientel dar. Dies schließen wir daraus,
dass einige Firmen angeführt werden, die an Inhaber(innen) von „Urls Pensionistenaus-
weis“ Rabatte gewähren.
Eines ist uns jedoch aufgefallen. Im Impressum der Webseite „pensionistenausweis.at“
ist folgendes zu lesen: „Info: Einen offiziellen „Seniorenausweis“, „Seniorinnenausweis“
oder „Pensionistenausweis“ gibt es nicht.“ Diese Information ist schlichtweg falsch.
Screen: pensionistenausweis.at
Auf der amtlichen Webseite der Stadt Wien erhalten
User(innen) richtigerweise nämlich folgende Auskunft:
Screen: wien.gv.at
Die Pensionsversicherung ist zwar keine Behörde, agiert aber in Selbstverwaltung. Das be-
deutet, dass der Gesetzgeber bestimmte Verwaltungsaufgaben der öffentlichen Hand an jene
Personengruppen überträgt, die davon unmittelbar betroffen sind. Im Bereich der Pensions-
versicherungsanstalt sind diese unmittelbar betroffenen Personengruppen die Versicherten
und deren Dienstgeber(innen) – beide als Beitragszahler, die Versicherten auch als künftige
Leistungsempfänger(innen). Unter die Leistungen der PVA fällt beispielsweise auch die
Ausstellung von offiziellen Pensionist(innen)-Ausweisen.
Fotoquelle: Pensionsversicherungsanstalt
Und so sieht er aus, der offizielle Pensionistenausweis (obiger Screen), den es laut Angaben
von Peter Url angeblich nicht gibt. Und noch ein kleines nicht unbedeutendes Detail am
Rande: Während die PVA Pensionistenausweise kostenlos ausstellt, kosten diese bei Url 25,-
Euro. Zusätzlich gelangt er zu Daten, die er nie erhalten würde, denn diese müssen die
„Antragsteller(innen)“ ja bekannt geben. Unser Rat: Hände weg!
*****
2013-05-25
Behörde versendet amtliche Ausweise wie Prospekte
In Zeiten ausufernder Kriminalität – in der auch der Diebstahl von Postsendungen an der
Tagesordnung steht – ist es erstaunlich, wie nachlässig gewisse Behörden mit amtlichen
Dokumenten bzw. Ausweisen umgehen. Während man jede noch so geringfügige Straf-
verfügung dem Empfänger mittels „Rsb-Briefes“ zustellt, werden beispielsweise Führer-
scheine als ganz normale Postsendung (nicht einmal eingeschrieben) versendet.
Foto: © erstaunlich.at
Bei der Behörde bekamen wir die Auskunft, dass die Zustellung eines Führerscheines per
Post zirka 14 Tage dauern kann. Da erstaunt uns folgend sinnbefreiter Satz im Behörden-
schreiben: „Ist Ihre Zustelladresse falsch angegeben oder hat der Zustellvorgang zu lange
gedauert….“
Sollte nämlich der Brief gestohlen worden sein – und dass dies durchaus jederzeit der Fall
sein kann, dafür zeugen die vielen aufgebrochenen Briefkästen speziell in Wohnhausan-
lagen, wie soll dann der Empfänger davon in Kenntnis gelangen, dass die Zustelladresse
nicht stimmt oder der Zustellvorgang bereits zu lange dauert?
Und wem schon einmal ein amtliches Dokument abhandengekommen ist, weiß mit welchen
Scherereien und Kosten die Wiederbeschaffung verbunden ist. Sollte dieser amtliche Aus-
weis noch zusätzlich für kriminelle Aktivitäten verwendet werden, so kann der rechtmäßige
Inhaber, ohne sein Verschulden schnell in des Teufels Küche geraten.
Es ist schon erstaunlich, dass die Behörde aus reiner Bequemlichkeit amtliche Dokumente
wie Prospekte versendet und diese Nachlässigkeit den Bürger(innen) als Bürgerservice ver-
kauft.
*****
2012-11-11
Einsame Spitzenreiter bei Verkehrsunfällen:
LKW-Lenker aus dem ehemaligen Ostblock
Kaum ein Tag vergeht, an dem es auf der A4 (Ostautobahn) nicht mindestens zu leichten
bis mittelschweren Verkehrsunfällen kommt. Und kaum eine Woche vergeht, wo es auf
dieser Strecke nicht so richtig kracht und Schwerverletzte oder sogar Todesopfer zu be-
klagen sind.
Unfallverursacher sind zumeist LKW-Fahrer. Diese Tatsache ist eigentlich erstaunlich,
denn man könnte doch annehmen, dass die Kapitäne der Landstraße Profis sind. Dass dem
nicht so ist zeigt die traurige Unfallbilanz.
Unter den Unfallverursachern sind LKW-Lenker aus den ehemaligen Ostblockländern ein-
same Spitzenreiter. Sie scheren sich meist um keine Verkehrsregeln und sind oft mit
schrottreifen Fahrzeugen unterwegs.
Wir könnten diese Webseite mit Fotos füllen, die unsere Behauptungen untermauern.
Stellvertretend präsentieren wir eine gestrige (vormittags) aufgenommene Bilderstrecke.
Fotos: © erstaunlich.at
{besps}a4lkw{/besps}
Nachdem der LKW-Lenker aus Tschechien sein tonnenschweres Gefährt, ohne Rücksicht
auf Verluste brutal auf die Überholspur gelenkt hatte, überholte er etliche Lastkraftwagen
die ordnungsgemäß auf der rechten Fahrspur fuhren. Durch das rücksichtslose Ausscheren
des LKW-Fahrers mussten zahlreiche nachkommende Pkw-Lenker abrupt abbremsen, um
einen Verkehrsunfall zu vermeiden.
Der Überholvorgang dauerte mehrere Minuten, wodurch sich hinter dem überholenden LKW
eine Kolone bildete. Ganz nebenbei sei erwähnt, dass an der in den Bildern dokumentierten
Örtlichkeit (Höhe Göttlesbrunn) ein gekennzeichnetes Überholverbot für LKW über 7,5 t
besteht.
Polizeistreifen zur Überwachung des Verkehrs sieht man auf der A4 so gut wie nicht. Dabei
wäre dies eine hervorragende Präventivmaßnahme. Offensichtlich zieht es die Behörde
aber lieber vor, versteckte Radargeräte – die rein zur Abzocke dienen – nach Ausfahrten
der Ostautobahn zu montieren, als diese gefährliche Strecke durch die Polizei überwachen
zu lassen.
*****
2012-09-27
Faulende Fischkadaver im Mühlbach
Bezüglich unseres Beitrags „Bald kein Storchenfest mehr in Marchegg?“ haben wir mit
zwei Neuigkeiten aufzuwarten. Vorerst die schlechte Nachricht. Eine Marchegger Bürgerin
mailte uns heute nachfolgende Bilder, die sie vom Mühlbach in Marchegg – im Bereich der
Brücke hinterm Schloss – aufgenommen hatte.
Keine Überlebenschance für Fische im Mühlbach
Nicht einmal die faulenden Kadaver werden entfernt
Dazu schrieb sie uns, dass es ihr das Herz zerreißt wenn sie ansehen muss was aus dem
einst herrlichem Mühlbach geworden ist, seitdem dieser unter der Verwaltung des WWFs
steht. Sie verstehe auch nicht, dass die Behörde dabei untätig zusieht und nicht reagiert.
Das verstanden auch wir nicht und so kommt jetzt die gute Nachricht. Nach einer kurzen
Redaktionsbesprechung entschlossen wir uns, nicht den „politisch korrekten“ Weg einzuhalten
und uns nicht an die Presseabteilung der Niederösterreichischen Landesregierung zu wenden.
Wir verkürzten den Amtsweg und kontaktierten gleich einen hochrangigen Beamten, der für
dieses Ressort zuständig ist. Diesem (den wir hier namentlich nicht nennen) wurde das
Problem vorgetragen und unser betreffender Beitrag zu diesem Thema zur Kenntnis gebracht.
Keine 10 Minuten später erhielten wir ein Mail mit folgender Antwort
Auf Grund unseres soeben geführten Telefonates wird die Wasserrechtsbehörde einen Akt
anlegen und die Technische Gewässeraufsicht bei der BH Gänserndorf, Herrn Ing. ******
beauftragen, eine entsprechende Erhebung beim Mühlbach durchzuführen.
Beim Telefonat mit dem Beamten der Niederösterreichischen Landesregierung erfuhren wir
auch folgendes. Beim Wasserrechtsgesetz handelt es sich nicht wie wir irrtümlich annahmen
um Landes- sondern sogar um ein Bundesgesetz. Aber auch dies dürfte dem WWF augen-
scheinlich egal sein. Zu dieser Erkenntnis gelangen wir zwangsläufig, wenn wir uns den
Zustand des Mühlbaches in Marchegg ansehen.
Interessant erscheint uns auch die Information, dass Frau Karin Gorton (Geschäftspartnerin
des WWFs) in allen wasserrechtlichen Belangen beim Eigenjagdrevier (Miteigentümerin)
in Marchegg nicht in Erscheinung tritt, sondern dies der WWF tut. Nun mag sich dabei jeder
denken was er will.
Jedenfalls gehört der WWF behördlich angewiesen den Mühlbach schleunigst wieder in
einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Wir bleiben an der Sache dran und werden
wieder berichten, wenn es Neuigkeiten gibt. Egal ob diese positiv oder negativ sind.
Zum Abschluss dieses Beitrags möchten wir noch eine Leseempfehlung für all jene abgeben,
die mit den Geschäften des WWFs nicht so vertraut sind. Entweder können dies geneigte
Leser(innen) kostenlos in unserem WWF-TRAILER tun, oder sie investieren 20,60 Euro
und kaufen sich das sehr interessante „SCHWARZBUCH–WWF“.
Foto: © erstaunlich.at
*****
2012-08-21
Der WWF fällt uns immer wieder negativ auf
Storchenvater Gerhard Maywald rief uns wieder einmal zu Hilfe. Voriges Jahr betraf es, wie
könnte es anders sein, den WWF bzw. die umweltfeindliche Mahd-Methode seines Pächters
und Geschäftspartners, einen Biogasanlagenbetreiber aus Zwerndorf. Dieser „rasierte“ auf
der Schlosswiese im Naturschutzgebiet Marchegg jeglichen Grashalm ab. Wir haben damals
im Beitrag „Storchenstadt bald ohne Störche“ ausführlich darüber berichtet.
Foto: ©erstaunlich.at
Obwohl der WWF-Pächter verbrannte Erde hinterließ meinte man damals beim WWF, dass
man in der Nutzung des Schnittguts für die Biogasanlage eine optimale Synergie für Natur-
und Umweltschutz sehe, wobei die Umstellung der Vorgangsweise keine negativen Effekte
gebracht habe. Mit dieser Aussage deckte man voriges Jahr ganz augenscheinlich die Mäh-
methode des Pächters.
Aber offenbar hat unser damaliger Beitrag zu einem Umdenken beim WWF geführt und der
Biogasanlagenbetreiber und Geschäftspartner des WWFs, führte heuer eine naturschonende
Mahd durch. Allerdings ändert dies nicht an der Tatsache, dass die Vernichtung der Insekten-
welt im vorigem Jahr, zumindest drei bis vier Jahre brauchen wird bis sich diese Population
wieder erholt.
Keine Insekten bedeuten auch weniger bis gar keine Störche. Jedes Jahr werden es weniger,
weiß der Storchenvater zu berichten. Dazu kommt nun auch ein zusätzliches Problem, wes-
wegen Maywald uns zu Hilfe rief.
Vom rauschenden Bach zur stinkenden Brühe
Es geht um den Mühlbach. Dieser entspringt in den Gegenden um Zwerndorf und Baumgarten
und wird von Grundwasserströmen genährt. Bei Marchegg mündet er dann in die March. Einst
rauschte dieses Gewässer in voller Pracht durch die Auen und meterlange Karpfen und Hechte
tummelten sich in dem kühlen Nass.
Fotos: © erstaunlich.at
{besps}mb{/besps}
Aber auch die Bevölkerung – vor allem Kinder – wusste den Mühlbach zu schätzen und fanden
darin im Sommer ein unvergleichliches Badevergnügen. Möglicherweise störte den WWF-
Mannen-(Frauen) das fröhliche Kindergeschrei, denn dadurch könnte ja das betuchte Jagd-
klientel, welches in den unmittelbar angrenzenden WWF-Eigenjagdrevieren ihrem mörderischen
Hobby frönt, gestört sein.
Wie wir darauf kommen? Ganz einfach, der Storchenvater erzählte uns, dass der WWF Bäume
– die in den Mühlbach umstürzen – nicht mehr entfernt. Dadurch wird der Bach in seiner Fließ-
geschwindigkeit und der daraus resultierenden Selbstreinigungskraft schwerstens beeinträchtigt.
Das Ergebnis können Sie den Bildern in der obigen Slide Show entnehmen. Aus dem einst
rauschenden Bach ist eine braungrüne zum Himmel stinkende Brühe geworden. In diese würde
man nicht einmal einen Hund jagen, geschweige denn Kinder baden lassen. „Heuer musste ich
schon neun Jungvögel begraben, nachdem sie in ihrer Unerfahrenheit aus dem Mühlbach ge-
trunken haben“, erzählt uns Storchenvater Maywald mit trauriger Stimme.
Das Gesetz spricht eine eindeutige Sprache
Nun finden wir es erstaunlich, dass der WWF ein Gewässer, welches durch seinen Grund fließt,
derart verkommen lässt obwohl im § 30 des Wasserrechtsgesetzes für Niederösterreich folgen-
des verankert ist:
(1) Alle Gewässer einschließlich des Grundwassers sind im Rahmen des öffentlichen Interes-
ses und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen so reinzuhalten und zu schützen,
1.dass die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet werden kann,
2.dass Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und sonstige fühlbare Schädigungen vermie-
den werden können, ….. usw., usw. Der gesamte Gesetzestext kann unter diesem LINK nach-
gelesen werden.
Da wir keine Experten für Mikrobiologie sind können wir auch nicht sagen, ob bereits eine
mögliche Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier vorliegt. Aber in Anbetracht dessen,
dass der Mühlbach mit dem Grundwasser in Verbindung steht, haben wir eine Untersuchung
der Wasserqualität im Bereich Marchegg in die Wege geleitet. Vom Ergebnis werden wir
berichten.
Über die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes braucht man wohl kaum diskutieren, wenn
man sich die Fotos ansieht. Dazu kommt noch, dass der Mühlbach im Überschwemmungsge-
biet liegt. Der kräftige „Zug“ eines Fließgewässers trägt sehr viel dazu bei, dass ein Hoch-
wasser schneller abfließen kann. Dies ist beim Mühlbach, in dem sich zahlreiche umgestürzte
Bäume befinden und dieser dadurch in seiner Fließgeschwindigkeit erheblich beeinträchtigt
wird, nicht mehr gegeben.
Erstaunlich finden wir auch, dass die Behörde nichts unternimmt und den WWF auch nicht
beauftragt, einen ordnungsgemäßen Zustand des Mühlbaches herzustellen. Denn der § 47
des Wasserrechtsgesetzes für Niederösterreich besagt folgendes:
Screen: jusline.at – LINK
Wir werden die betreffende Behörde auch dahingehend um Stellungnahme ersuchen, warum
der WWF hier augenscheinlich eine Ausnahmestellung genießt. Erstaunlich erscheint uns auch,
dass der Marchegger Bürgermeister offenbar mit geschlossenen Augen durch seine Ortschaft
zu gehen pflegt, zumindest wenn es den WWF betrifft.
Aber offenbar haben sich die verantwortlichen Politiker(innen) in der Storchenstadt Marchegg
schon mit der Tatsache abgefunden, dass immer weniger Meister Adebars kommen und es
über kurz oder lang kein Storchenfest mehr geben wird. Möglicherweise setzt man deshalb
bezüglich Tierfeste im wahrsten Sinne des Wortes schon auf ein anderes Pferd.
Foto: ©erstaunlich.at
*****
2012-08-18
Mehr richterliches Verständnis für Migrant(innen)?
Mehr Migrant(innen) in der Richterschaft wären unterstützenswert, dass meint die Men-
schenrechtssprecherin der Grünen, Alev Korun, in einer heutigen Aussage. Da müssen
wir der Grünpolitikerin entgegenhalten, dass es einer solchen Unterstützung nicht bedarf.
Denn jedermann(frau) der/die Voraussetzungen für das Richteramt erfüllt, kann Richter(in)
werden. Personen mit Migrationshintergrund sind davon nicht ausgenommen.
Aber es wäre nicht Alev Korun, wenn sie mit ihrer Aussage nicht einen erstaunlichen
Hintergedanken hätte. Sie meint, dass eine vielfältigere Justiz näher an Problemen der
Gesellschaft dran wäre, denn immerhin haben 18 Prozent der österreichischen Bevölker-
ung einen interkulturellen Hintergrund.
Ob Korun damit meint, dass beispielsweise ein(e) Richter(in) mit orientalischen Migrations-
hintergrund mehr Verständnis für Zwangsehen und Ehrenmorde hätte? Möglicherweise
erhofft sich die grüne Menschenrechtssprecherin dadurch Urteile, die dem kulturellen
Hintergrund des Täters angepasst sind.
Förderung einer Parallelgesellschaft
Korun ist der Auffassung, dass die Vielfalt in der Bevölkerung und im realen Leben ihren
Niederschlag auch in unseren Behörden finden sollte. Deswegen werde seitens der
Grünen schon lange die verstärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung
in die Behörden, wie Polizei und Verwaltung, gefordert.
Da staunen wir aber, denn bis dato waren wir der Meinung, dass Beamt(innen) nach den
in Österreich geltenden Gesetzen handeln, die für aller in der Alpenrepublik lebenden
Personen gleiche Geltung haben. Also aus welchem besonderen Grund sollte eine ver-
stärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung erfolgen?
Korun untermauert ihre absurde Forderungen damit, dass es sonst über kurz oder lang
ein Demokratiedefizit gäbe. Das sehen wir anders, denn ein solches würde gegeben sein,
wenn man durch eigene Beamte dem Entstehen einer Parallelgesellschaft Vorschub leistet.
Interessant ist folgende Aussage der Grünpolitikerin: „ Denn nur gelebte, angewandte Viel-
falt kann nachhaltig einen offenen und unvoreingenommenen Blick auf unsere Gesellschaft
und alle Gesellschaftsgruppen garantieren.“
Wo liegt Israel?
Interessant ist diese Aussage für uns deswegen, stammt sie doch gerade von jener Politikerin
deren Werbevideos auf einer Webseite zu finden waren, auf der folgendes wörtlich stand:
Screen: yabanci.at (Webseite wurde mittlerweile gelöscht)
Korun distanzierte sich er dann von dieser Webseite, nachdem ERSTAUNLICH den Skandal
aufgedeckt und darüber berichtet hatte.
*****
2011-09-30
Republik Gambia
Gambia ist eine Republik in Westafrika, die an den Ufern des Gambias liegt. Gambias
Bevölkerung ist zu 90 Prozent muslimisch, neun Prozent christlich und etwa ein Prozent
gehört traditionellen indigenen afrikanischen Religionen an. Alle Religionen genießen
eine ruhige und friedliche Koexistenz. Gambia ist ein weltlicher Staat, der den Respekt
für alle kulturellen und traditionellen Werte fördert.
Gambia ist eine Republik mit einer demokratisch gewählten Mehrparteienregierung unter
dem Präsidenten Yahya Jammeh. Der Anteil der Staatsausgaben für Verteidigung liegt bei
fünf Promille des Bruttoinlandsproduktes (Schätzung 2006). Damit gehört Gambia zu den
Staaten mit den geringsten Militärausgaben weltweit.
Das Parlament, das in der National Assembly tagt, und das Staatsoberhaupt werden alle
fünf Jahre direkt vom Volk gewählt. Die Wahlen selber fanden in der Vergangenheit frei
und ohne Druck statt, es wurde keine Kritik von Oppositionellen und ausländischen Beob-
achtern geäußert.
Was veranlasst jemanden zur Flucht aus Gambia?
Die obigen drei Absätze stammen nicht aus einem Reiseprospekt, sondern sind ein Aus-
zug aus dem international anerkannten Internetlexikon Wikipedia. Daraus geht hervor, dass
es sich bei Gambia um einen sicheren und stabilen Staat handelt. Auch die geringen Aus-
gaben fürs Militär lassen darauf schließen, dass Gambia kein kriegerisches Land ist.
Da stellt sich die berechtigte Frage was jemand angestellt haben muß, um aus diesem Land
flüchten zu müssen. Jedenfalls dürfte der Gambier Lamin Jaiteh den österreichischen Behör-
den gewaltige Lügen aufgetischt haben, um sich den Aufenthalt in unserem Lande er-
schleichen zu können.
Unverständliche Freilassung
Nun haben die routinierten Beamten auch nicht in der Pendeluhr geschlafen und dürften das
Lügengebäude von Lamin Jaiteh zum Einsturz gebracht haben. Jedenfalls sollte er schon an-
fangs Mai abgeschoben werden, was jedoch selbsternannte Menschenrechtsaktivisten ver-
hinderten, in dem sie stundenlang das Haller Polizeigebäude blockierten.
Warum sich die Behörde dem Druck einer rechtswidrigen Aktion beugte und den Abzuschieb-
enden freiließ ist für uns nicht nachvollziehbar. Jedenfalls kündigten die Grünen damals an,
weiter für den Gambier kämpfen zu wollen, da ihm laut eigener Aussage in seiner Heimat Ge-
fängnis und der Tod drohe.
Todesstrafe für Mörder und Drogen- und Menschenhändler
Nun haben wir uns ein wenig schlau gemacht und recherchiert. In Gambia wurde die Todes-
strafe 1981 abgeschafft und 14 Jahre später wieder eingeführt. Der Grund war die steigende
Kriminalität beim Drogen- und Menschenhandel, sowie bei Morden. Allerdings wurde kein
einzig ausgesprochenes Todesurteil vollstreckt.
Also fassen wir zusammen. Die Todesstrafe in Gambia gilt für Mörder, sowie für Drogen-
und Menschenhändler. Das bringt uns wiederum zur Frage, was hat Lamin Jaiteh in seinem
Heimatland Gambia tatsächlich angestellt, dass er aus diesem flüchten musste, weil er laut
den Grünen mit der Todesstrafe bedroht ist.
Der sich schämende Gebi
Diese Frage sollte sich auch der ERSTAULICH-Liebling, Gebi Mair, stellen. Der grüne Tiro-
ler Landtagspolitiker ist deshalb ein Liebling der ERSTAUNLICH-Redaktion, da es ihm
immer wieder gelingt ins virtuelle Fettnäpfchen zu treten, was wiederum Stoff für erstaun-
liche Gebi-Beiträge liefert. Aber zurück zum Thema. Dieser Beitrag erschien heute auf dem
Blog des grünen Tiroler Landtagsabgeordneten.

Screen: gebimair.blogspot.com
Anstatt sich als Politiker (der eigentlich die Interessen Österreichs vertreten sollte) zu freuen,
dass die Behörde eines Illegalen habhaft werden konnte und diesen in seine Heimat ab-
schiebt, schämt sich Gebi Mair für diese Vorgangsweise. Dies ist umso verwunderlicher, da
die Grünen am 10.Mai 2011 folgendes Statement abgegeben haben.

Screen: tirol.orf.at
Die Grünen zitieren den 20-jährigen Gambier, dass diesem in seiner Heimat Gefängnis
und Tod drohe. Um in Gambia zur Todesstrafe verurteilt zu werden, müsste Lamin Jaiteh
ein Drogendealer, Menschenhändler oder Mörder sein. Da ist es doch erstaunlich, dass
sich ein österreichischer Politiker schämt eine solche Person abzuschieben und die Auf-
fassung vertritt, dass in Österreich ein humanitäres Bleiberecht möglich gewesen wäre.
*****
2011-05-27
Unser Beitrag sorgte für Aufregung
Offenbar haben wir mit unserem gestrigen Beitrag „Falschparken doch nicht gratis“ für
Aufregung gesorgt. Das wird zumindest in der heutigen Online-Ausgabe der Kronen-
Zeitung bestätigt. Wir haben als einziges Medium darauf hingewiesen, dass der Beitrag
der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs nicht ganz der Realität entspricht und
haben dies in einem „Offenen Brief an die Kronen-Zeitung“ publiziert.

Screen: krone.at
Strafzettel landen doch nicht im Mistkübel
Auf Grund des gestern veröffentlichten Krone-Beitrags werden sicherlich nicht Zigtaus-
ende Strafzettel im Mistkübel landen. Zu dieser Meinung kam unser Gastautor, Günther
Richter, der sich die Mühe machte und zu diesem Thema etliche juristische Entscheid-
ungen aus diversen Rechtssprechungen suchte, welche im gestrigen ERSTAUNLICH-
Beitrag verlinkt wurden.
Bereits in der heutigen Online-Ausgabe relativiert die Kronen-Zeitung ihren gestrigen
Beitrag und schreibt nun folgendes.

Screen: krone.at
UVS-Urteil ist nicht bindend
So ist in dem Krone-Beitrag zu lesen, dass der Linzer Polizeijurist Christoph Burger fol-
gendes zu diesem UVS-Erkenntnis festhält: „Es wird interessant, weil es der bisherigen
Rechtsauslegung widerspricht“ oder: „Es muss nun ausjudiziert werden, ob das UVS-
Erkenntnis auch in anderen Fällen hält, da es ein Einzelfall ist und somit nicht von vorn-
herein bindend ist“.
Genau diese Meinung des Linzer Polizeijuristen war Tenor unseres gestrigen Beitrags
„Falschparken doch nicht gratis“. Wir sind der Meinung, dass es sich beim gegenständ-
lichen Fall um einen Einzelfall handelt. Offenbar hatte der betroffene Parksünder ein
„Hintertürl“ im Gesetz endeckt und dieses für sich ausgenützt. Zusätzlich dürfte er auf
einen milden Senats-Vorsitzenden gestossen sein.
Dass dies natürlich nicht für alle Parksünder gelten wird ergibt sich schon daraus, dass
der Staat mit absoluter Sicherheit nicht auf die Bußgelder aus Verkehrsdelikten verzich-
ten wird.
Wir finden es von der Kronen-Zeitung anständig, dass diese ihren Artikel umgehend re-
lativiert haben, um nicht Parksünder dazu verleiten ihre Strafmandate wegzuwerfen
und damit einen größeren finanziellen Schaden zu erleiden.
*****
2011-04-03
GASTAUTOREN-BEITRAG
Offener Brief an die Kronen Zeitung
Sehr geehrte Redaktion!
Der Artikel ihres Redakteurs Markus Schütz mit dem Titel: Strafzettel für „Parksünder gegen
Menschenrechte“ mag zwar reißerisch sein und dem Wunschdenken von Parksündern ent-
sprechen, er ist inhaltlich aber völlig falsch und auf fahrlässige Weise geeignet, Personen
in die Irre zu führen und Ihnen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

Screen: krone.at
Ich darf mir erlauben Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass in Österreich gemäß Art 7 B-VG
noch immer der Rechtsgrundsatz herrscht: „Niemand kann sich in seinem Rechtsfall darauf
berufen, wie die Behörde gegen eine andere Person vorgegangen ist. Fehlverhalten einer
Behörde in anderen Fällen begründet keinen Anspruch auf gleichartiges Fehlverhalten im
eigenen Fall.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Zudem hat die strapazierte – rechtswidrige – Entscheidung des UVS noch nicht den Verwalt-
ungsgerichtshof überstanden, und entwickelt daher keinerlei Bindungswirkung für einen
anderen Prozeß. In diesem Zusammenhang darf ich mir erlauben, sie auf die Entscheidung
des VwGH zur Gz.: 97/17/0334 zu verweisen, wo der VwGH in einem ähnlichen Fall bereits
festgestellt hat, dass die erteilte Lenkerauskunft im Verwaltungsverfahren auch verwertet
werden darf und NICHT dem Art. 6 EMRK widerspricht: Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Der obzitierten Enscheidung ist auch zu entnehmen, dass der § 103 KFG (Pflicht zur Len-
kerauskunft) seit 1986 im Verfassungsrang steht und: „Ob sich Österreich durch die er-
wähnte Verfassungsbestimmung des Art. II des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 384/1986 kon-
ventionswidrig verhält, entzieht sich der Prüfungsbefugnis des Verwaltungsgerichtshofes
und des Verfassungsgerichtshofes (vgl. wiederum das hg. Erkenntnis vom 27. Oktober
1997, Zl. 96/17/0425, mwN), könnte vom Beschwerdeführer also nur mit Individualbe-
schwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend gemacht wer-
den.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Selbst der EGMR hat sich hienach bereits mehrfach mit dieser Problematik beschäftigt
und ist in mehreren Entscheidungen zur Erkenntnis gelangt, dass KEINE Verletzung
von Art 6 MRK vorliegt:
WEH gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/04_2/04_2_10
Silvia Fischbach-Mavromatis gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/05_3/05_3_04
O’Halloran und Francis gg. das Vereinigte Königreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/07_3/07_3_15
Lückhof und Spanner gg. Österreich:
„Der GH verweist auf den Fall O’Halloran und Francis/GB, wo er feststellte, dass die
bloße Verpflichtung zur Angabe, wer das Fahrzeug gelenkt habe, noch keine Selbstbe-
zichtigung darstellte.“ „In diesem Zusammenhang wiederholt der GH, dass er im Fall
Weh/A bereits festgestellt hat, dass das Erfordernis, eine einfache Tatsache bekannt
zu geben, nämlich wer der Fahrer des Fahrzeugs war, nicht als solche belastend sei.“
Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Krumpholz gg. Österreich:
„In den Fällen O’Halloran und Francis/GB und Lückhoff und Spanner/A stellte der GH fest,
dass die Pflicht des Fahrzeughalters, zu offenbaren, wer das Fahrzeug zur Zeit der Begeh-
ung eines Verkehrsdelikts gelenkt hatte, nicht gegen das Recht verstieß, zu schweigen
und sich nicht selbst belasten zu müssen.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Unter Berücksichtigung der journalistischen Sorgfaltspflicht würde ich es jedenfalls für
angebracht empfinden, ihre Leserschaft über die oben ersichtliche tatsächliche Rechts-
lage zu informieren um diese zumindest vor weiteren witschaftlichen Schäden zu be-
wahren.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2011-04-02
Abo-Markt im Internet
Am 5. Februar 2011 verfassten wir den Beitrag „Achtung! Abo-Falle“. Es handelte sich um
die übliche Geschäftpraktik, per Internet Abos an die Bevölkerung zu bringen. Wir erhielten
einen virtuellen Fragebogen per nachfolgenden E-Mail.
Zirka zwei Stunden später trudelte ein neuerliches E-Mail ein, welches u.a. die Bestätigung
einer Abo-Bestellung zum Inhalt hatte.
Der Ablauf war schlüssig
Das erste Mail war von einer gewissen Frau Isabella L. mit dem Username „islok“ abgesandt
worden. Im zweiten Mail war dann plötzlich der Username der Dame mit dem Rang eines
Admins versehen. Durch diesen Umstand kamen wir zum Schluss, dass Frau L. mit der Be-
stätigung einer unserseits nicht getätigten Abo-Bestellung etwas zu tun haben musste.
Bis gestern haben wir der Angelegenheit keine besondere Bedeutung zugemessen, da Abo-
Verkäufe jeglicher Art übers Internet alltäglich sind und daher nichts Außergewöhnliches
darstellen. Wie gesagt bis gestern, da erreichte uns nämlich ein Mail der Umfrage-Starterin
Isabella L. alias “islok”.
Umfragestarterin hatte keine Ahnung
Frau L. versicherte auch in ihren Kommentaren im betreffenden Beitrag glaubhaft, dass sie
von einer Abo-Einladung an jene, die an der Umfrage teilgenommen haben nichts wusste
und dies ihr auch mit keinem Wort mitgeteilt wurde, während sie die Umfrage erstellte.
Ferner fügte sie hinzu, dass das Abo-Schreiben, sowie die Hinzufügung ihres Usernamen
ohne ihr Wissen erfolgte. Sie ersuchte uns auch um Anonymisierung ihrer persönlichen
Daten. Diesem Ersuchen haben wir unverzüglich entsprochen und möchten hier unserem
Bedauern Ausdruck verleihen, dass wir angenommen haben sie könnte mit der Abo-Be-
stellung etwas zu tun haben. Allerdings der Ablauf des Geschehnisses ließ uns im guten
Glauben zu dieser Annahme kommen.
Wir haben nun ein wenig weiter recherchiert und fanden auf der Webseite von voycer.de
folgenden Eintrag.
Screen: voycer.de
Wer schrieb dieses E-Mail?
Damit dürfte klar sein, dass Frau L. tatsächlich für ihre Umfragen die Dienste von „voycer.
de“ in Anspruch nimmt oder genommen hat. Erstaunlich ist allerdings, dass L. alias „islok“
nicht über die Abo-Einladung informiert wurde. Noch erstaunlicher ist allerdings dieses Mail.
Behördliche Überprüfung wird angeraten
Nun darf dreimal geraten werden wer das größte Interesse daran hat, dass Abos von
„voycer.de“ unters Volk gebracht werden. Richtig geraten, nämlich „voycer.de“ selbst.
Allerdings bleibt es im Unklaren wer diesbezüglich ein Mail versendet, von dem der eigent-
liche Absender, im konkreten Fall Isabella L. alias „islok“ , keine Ahnung hatte. Möglicher-
weise kann uns „voycer.de“ diesbezüglich Auskunft erteilen, welche wir gerne veröffent-
lichen werden. Frau L. kann nur angeraten werden, diese Angelegenheit in ihrem eigenen
Interesse behördlicherseits überprüfen zu lassen.
*****
2011-03-21
Update am 14.04.2011
Nachdem wir unserer journalistischen Sorgfaltspflicht nachkommen, informieren wir unsere
Leser(innen) von einem Schreiben der Firma „voycer.de“, welches uns von einem Vertreter
des Unternehmes gemailt wurde. Folgender Ausschnitt aus dem Mail betrifft die Berichter-
stattung von ERSTAUNLICH.

Damit stellt „voycer.de“ klar, dass es sich bei den zugesandten „Abos“ um einen kostenlo-
sen Dienst handelte. Damit ist die Bezeichnung „Abo-Falle“ für „voycer.de“ nicht zutreffend.
Allerdings muß sich „voycer.de“ folgende Fragen von uns gefallen lassen. Die Vorgangs-
weise des Unternehmens war sehr ungeschickt. In unserer hochsensiblen Zeit schliesst
vermutlich jeder Computernutzer sofort auf ein kostenpflichtiges Abo, wenn er aufgefordert
wird eine Abo-Bestätigung durchzuführen, obwohl er kein Abo bestellt hat. Auch der Aus-
druck „Abo“ war in diesem Fall sehr unglücklich gewählt.
Noch ungeschickter war es natürlich ohne Wissen der Studentin Isabella L., diese zur Ad-
min von „voycer.de“ zu machen und unter ihrem Usernamen „islok“ ein offizielles Mail an
jenen User zu versenden, der unverbindlich an einer Umfrage dieser Studentin teilnahm.
Wir hoffen mit diesem Update eventuelle Missverständnisse aus dem Weg geräumt zu
haben.
Die Redaktion
2011-04-14
Für Sozialschmarotzer wird es eng
In diesem Online-Magazin wurden bereits etliche Beiträge über Sozialschmarotzer ver-
fasst. Das ist jenes arbeitsunwillige Gesindel, das sich auf Kosten der Allgemeinheit durch
ihr meist verpfuschtes Leben schmarotzt. Am schlimmsten ist aber jene Sorte, die wider-
rechtlich Arbeitslosenentgelt kassiert und nebenbei „schwarz“ arbeitet. Gott sei Dank sind
aber die Behörden mittlerweile aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und verfolgen diese
Personen mit der vollen Härte des Gesetzes.
Erwischte Missetäter haben mit strafrechtlichen Anzeigen zu rechnen und müssen die zu
Unrecht bezogenen Bargeld-Sozialleistungen rückerstatten. Das ist auch gut so, denn
wie kommt der anständige Bürger dazu, solche kriminelle Elemente auszuhalten. Neben-
bei bringen diese Betrüger noch jene Leute in Verruf, die wirklich auf Sozialleistungen
vom Staat angewiesen sind.
Jeder hat Anspruch auf Rechtsbeistand
In unserem Rechtsstaat hat jede Person die einer Gesetzesübertretung beschuldigt wird,
Anspruch auf Rechtsbeistand. Das gilt natürlich auch für die Spezies der Sozialbetrüger.
Nun sind wir beim heutigen virtuellen Spaziergang im Internet, auf folgenden Beitrag
gestossen, dessen Inhalt für uns teilweise nicht nachvollziehbar ist.

Screen: rechtschutzgruppe.at
AMS fordert 27.632,75 Euro zurück
Da wendet sich eine Person, die offenbar wegen unberechtigten Bezugs von Arbeitslosen-
entgeld ertappt wurde, hilfesuchend an einen gewissen Herrn Bugelmüller. Aus dem
Verlex-Beitrag ist der Schluss zu ziehen, dass gegen den nun Hilfesuchenden ein rechts-
kräftiger behördlicher Beschluss besteht, in dem bereits festgehalten wird, dass der Betrag
von 27.632,75 Euro zu Unrecht bezogen wurde und deshalb zurück bezahlt werden muss.
Denn anders lässt es sich nicht erklären, dass der Leistungsbezieher offenbar zu einer
Ratenzahlung bereit war, um die Rückforderung des AMS abzustottern.
Aus welchen Gründen auch immer, lehnt das AMS eine Ratenzahlung ab und fordert die
offene Summe nun zur Gänze ein. Und hier kommt die erste Passage, welche für uns nicht
nachvollziehbar ist.
Der Verlex-Autor schreibt wörtlich von „rechtswirksamen Ratenzahlungsgesprächen“.
Da dürfte der gute Mann einem fatalen Irrtum unterliegen, denn Gespräche können nicht
rechtswirksam sein. Eine Rechtswirksamkeit bezieht sich ausschliesslich auf Gerichts-
urteile oder Bescheide von Behörden.
Soziales Gewissen
Der absolute Hammer ist aber jener Satz im Verlex-Beitrag: „Wie soll das ein Mensch
zurück zahlen können, der völlig unverschuldet in diese Situation geraten ist. Ob das
ein soziales Gewissen ist, soll jeder für sich selbst entscheiden“.
Gehen wir davon aus, dass ein durchschnittliches Arbeitslosenentgelt rund 1.000,- Euro
im Monat beträgt. Das bedeutet im Klartext, dass jene Person über zwei Jahre lang
ungerechtfertigt diese Sozialleistung in Anspruch genommen hat. Es kann durchaus vor-
kommen, dass ein Arbeitloser vor lauter Freude über einen Job „vergisst“, seinen Arbeits-
antritt dem AMS unverzüglich mitzuteilen, obwohl das eigentlich seine Pflicht wäre.
Allerdings wenn der Zustand dieser freudigen Erregung über einen derart langen Zeit-
raum anhält, der es ermöglicht eine Summe von 27.632,75 Euro ungerechtfertigt zu kas-
sieren, kann von einer „völlig unverschuldet in diese Situation geraten“ wohl kaum mehr
die Rede sein. Und was das angesprochene „soziales Gewissen“ betrifft, hätte diese be-
treffende Person doch dieses bei sich selbst suchen sollen, anstatt ungerechtfertigt Sozial-
leistungen in Anspruch zu nehmen.
Der Verlex-Autor meint abschliessend, dass er weiters über den Fall berichten werde. Wir
bleiben ebenfalls an dieser Sache dran und werden Recherchen durchführen, um unsere
Leser(innen) in dieser Causa am Laufenden zu halten.
*****
2011-03-05
{jcomments off}
Hemmungslos
Beim Abkassieren scheinen Behörden keine Hemmungen zu haben, auch wenn es augen-
scheinlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Ein juristisch gebildeter Leser,
hat uns sein Erlebnis mit der Staatsanwaltschaft Wien mitgeteilt und ersucht um Ver-
öffentlichung seiner Geschichte mit dieser Behörde. Der Name des Betroffenen ist der
Redaktion bekannt, wird aber auf Wunsch nicht veröffentlicht.
Durch eine Verleumdung geriet der unbescholtene Pensionist in die Mühlen der Justiz.
Die Strafverfahren gegen ihn, wurden allerdings zwischenzeitlich wieder eingestellt.
Da er aber seinerzeit wissen wollte worum es überhaupt ginge, bemühte er sich um
Akteneinsicht. Zu diesem Zwecke nahm der Pensionist seine Digitalkamera mit und
fotografierte einige Seiten aus dem Akt.
Gebühren fürs Fotografieren
Für das Fotografieren der Seiten, wurden ihm tatsächlich Kosten in Rechnung gestellt,
obwohl der Gesetzgeber dies ausdrücklich ausgenommen hat. Gebühren dürfen nur
dann verrechnet werden, wenn Fotokopien durch die Behörde oder von der Partei an-
gefertigt werden.

Die vorgeschriebene Gebühr fürs Fotografieren
Wir warten auf Antwort
Wie bereits eingangs erwähnt, handelt es sich beim besagten Pensionisten um eine
Person mit umfangreichem juristischen Wissen. Dieser verfasste daraufhin ein dement-
sprechendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien. Dieser interessante Brief kann
unter diesem PDF-LINK downgeloadet werden.
Man darf gespannt sein, ob die Staatsanwaltschaft Wien im Beantworten genauso schnell
sein wird, wie in der Vorschreibung von Gebühren. Wie im Schlußsatz des Briefes ange-
führt wird, dürfte eine Beantwortung auch im Interesse der rechtssuchende Bevölkerung
sein. Wir bleiben an dieser Geschichte dran und werden wieder darüber berichten, sobald
sich Neuigkeiten ergeben haben.
*****
2011-02-21
Der drogenverfechtende Stadtrat
Der eherne Verfechter der Droge Cannabis, Bernhard Amann, seines Zeichens Stadtrat für
Soziales, Gesellschaft, Integration und Wohnungsvergabe in Hohenems, schrieb heute auf
seinem „Blog“ einen recht erstaunlichen Artikel, bezüglich der Ermordung des kleinen Cains
in Bregenz.
Screen: amann.vol.at
Der voll Selbstlob strotzende Berhard Amann
Liest man sich seinen Beitrag durch, könnte man durchaus zur Annahme kommen, dass
der Mörder des Kleinkindes eigentlich ein Opfer ist. Wir wollen unseren Leser(innen) einige
Zitate des Herrn Amanns zu Kenntnis bringen, die wir natürlich kommentieren.
Zitat Amann
Ein kleiner Bub ist qualvoll um sein Leben gebracht worden und ein junger Mensch, der in
unserer Mitte aufgewachsen ist, hat sein Leben endgültig verpfuscht. Da sollte man doch
über die erste Schrecksekunde hinaus einmal nachdenklich werden, würde man meinen.
Bei allem Respekt vor den Menschenrechten, erscheint es doch erstaunlich, einen solchen
Abschaum als Menschen zu bezeichnen. Auch hat dieser sein Leben nun nicht entgültig ver-
pfuscht, sondern geschah dies bereits vor einigen Jahren. Wir glauben nämlich nicht, dass
dieses drogensüchtige arbeitsscheue Subjekt (Frührentner mit 25 Jahren), noch irgendeine
glanzvolle Karriere vor sich hatte.
Über was man, über die ersten Schrecksekunde hinaus nachdenken soll, darüber lässt sich
der drogenverfechtende Stadtrat allerdings nicht aus. Wir haben uns jedoch bereits einige
Gedanken gemacht und sind zum Schluss gekommen, dass dieses kriminelle Subjekt ein
Leben lang von der Gesellschaft weggesperrt gehört.
Sicherlich sind auch bei der Bregenzer Jugendwohlfahrtsbehörde schwere Fehler passiert,
allerdings betreffen diese, dass sie nicht erkannten in welcher Gefahr der kleine Cain
schwebte. An der kriminellen Karriere des drogensüchtigen Gewalttäters trifft diese Behör-
de keine Schuld und daher ist nachfolgendes Zitat nicht nachvollziehbar.
Zitat Amann
An dem Tod dieses kleinen und noch völlig unschuldigen Menschen haben mehr durch
fahrlässiges Sparen mitgewirkt als nur der faktische Täter. Und das verwirkte Leben eines
noch fast jugendlichen Menschen haben mehr verwirkt als nur er allein. Schließlich ist er
hier geboren, ist hier zur Schule gegangen und aufgewachsen. Was hat man da alles
schon versäumt? Das sind die Fragen, die man sich stellen muss, will man in Zukunft
solche traurige Schicksale verhindern.
Mit der Legalisierung von Drogen wird man auch in Zukunft solche traurige Schicksale
nicht verhindern können. Auch mit der erstaunlichen Einstellung von Amann, der den
Kindesmörder verharmlosend als „nur als faktischen Täter“ und liebevoll als „fast noch
jugendlichen Menschen“ bezeichnet, der in unserer Mitte aufgewachsen ist und hier zur
Schule ging, also quasi ein Opfer der Gesellschaft ist, lassen sich solche Gewalttaten nicht
vermeiden.
Es begann in den 70er Jahren
Es ist recht interessant, dass die 50er und 60er-Jahre Generation, die Dienste der Jugend-
wohlfahrt kaum in Anspruch nehmen musste. In diesen Jahren waren die Familienverbän-
de meist konservative Großfamilien, die zu christlich demokratischen Werten tendierten.
Dass war natürlich den Sozialisten ein Dorn im Auge und sie begannen mit Beginn ihrer
Machtergreifung in den 70er Jahren, diese Familien systematisch auseinander zu nehmen.
Der soziale Wohnbau baute immer mehr kleinere Wohnungen, in dem solche Familien-
verbände keinen Platz mehr hatten.
Homosexuell war plötzlich modern
Auch feste familiäre Werte und erzieherische Maßnahmen wurden durch diese Demontage
zerstört. Plötzlich redete man den Menschen ein, dass Homosexualität völlig normal sei.
Heutzutage muss man sich direkt schämen, wenn man nicht schwul oder lesbisch ist.
Sollte man berechtigte Einwände gegen diese homosexuelle Revolution erheben, wird man
sofort mit der Diskriminierungskeule erschlagen. Auch dies hat zur Folge, dass heranwachs-
ende Jugendliche, immer öfters in völliger Orientierungslosigkeit landen.
Schlechte Schulbildung, dafür Forderung für Drogenfreigabe
Aber auch bildungsmäßig lagen die Roten nicht auf der faulen Haut. Die seit nun 40 Jahren
anhaltenden Schulversuche brachten das Ergebnis ein, dass ein großer Teil der Schulkinder
und Schulabgänger nicht einmal mehr in der Lage sind, halbwegs ordentlich lesen und rech-
nen zu können.
Als wenn das nicht alles schon genug wäre, fordern heute Grüne und Linkslinke Politiker die
Freigabe von sogenannten weichen Drogen. Der Grüne Polit-Nachwuchs wirbt sogar völlig
unverblümt, für die Freigabe der „Todesdroge Heroin“.
Offene Grenzen für Alle
Alle diese erstaunlichen Errungenschaften und Forderungen der Linkslinken und Grünen,
fördern die Entwicklung solcher asozialen Subjekte, wie die des Kindesmörder von Bregenz.
Dazu kommt noch der Schlachtruf „Offene Grenzen für Alle“. Dieses unkontrollierte Ein-
reisenlassen bringt noch das zusätzliche Ergebnis, dass sich lichtscheues Gesindel aus aller
Herren Länder bei uns niederlässt. Diese verüben dann ihre kriminellen Taten und lassen
sich noch ganz nebenbei, vom Sozial- und Wohlfahrtsstaat Österreich aushalten.
*****
2011-01-12
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Wieder ist ein Jahr vergangen und „ERSTAUNLICH“ ist nun knapp über zwei Jahre alt. Das
Leser(innen)-Publikum ist beachtlich angewachsen und die Zugriffszahlen können sich
durchaus sehen lassen. Dieses Online-Magazin ist inzwischen ein fester Bestandteil der
österreichischen Bloggerszene geworden.
Diese Erfolge freuen mich natürlich ungemein, jedoch gab es diese nicht gratis, sondern
waren mit viel Arbeit verbunden. Gründliche Recherchen, lesenswerte Beiträge und Auf-
deckungen von so manchen Erstaunlichkeiten, verhalfen „ERSTAUNLICH“ zu einem ge-
wissen Bekanntheitsgrad innerhalb Österreichs. Dass ich dies nicht alles alleine schaffen
konnte ist klar. Deshalb möchte ich mich bei meinen kleinen aber feinen Team für ihre
Arbeit bedanken.
Mein Dank gilt auch einem Mann, der namentlich nicht genannt werden will und daher
nicht im Impressum steht. Besten Dank lieber XY für Deine ausgezeichneten Recherchen
in diesem Jahr. Ich hoffe auch auf Deine wertvolle Unterstützung im Jahr 2011.
Aber auch Leser(innen) unterstützten diese Webseite und lieferten Anregungen und so
manches erstaunliches Material. Diesen gebührt ebenfalls ein Dankeschön. Auch gelang
es meinem Team und mir Personen zu helfen, welche sich an „ERSTAUNLICH“ wandten,
weil sie z.B. von Behörden ungerecht behandelt wurden. Diesbezüglich gab es sehr schöne
Erfolge zu Gunsten dieser Menschen, durch Berichterstattung und kooperative Gespräche
mit den Behördenvertretern.
Etliche politische Berichterstattungen hatten Auswirkungen bis in die hohe Politik und
lösten dementsprechenden Wirbel aus. Da gab es zum Beispiel den Grünen Gebi Mair, der
sich als selbsternannter Drogenexperte wähnte oder die Grüne Menschenrechtssprecherin
Alev Korun, deren Konterfei plötzlich auf einer islam-fundamentalistischen Webseite auf-
tauchte.
Auf Grund der Berichterstattung dieser Webseite, sahen sich die Grünen veranlasst ihre
eigenen Beiträge zwecks Schadensbegrenzung zu entfernen. Wie ich aus gut unterrichteter
Quelle informiert wurde, steht „ERSTAUNLICH“ seitdem auf der Liste der Grünen. Was im-
mer das auch heissen mag, ich kann damit gut leben.
Dieses Online-Magazin veröffentlichte als einziges Internetmedium, das geheim gehaltene
Rzeszut-Dossier. Die Causa Kampusch bewegt noch immer die Gemüter sehr vieler Men-
schen, wie es die enormen Zugriffszahlen und Downloads auf dieser Webseite, nach Ver-
öffentlichung des Dossiers bewiesen.
Aber auch Kindern wurde die Unterstützung von „ERSTAUNLICH“ zuteil. Nach der Bericht-
erstattung über das Nikolausverbot bei den Wiener Kinderfreunden, mussten unsere Klein-
sten auf einmal nicht mehr auf den Nikolo verzichten.
Zum Jahresende hat sich diese Webseite etwas näher mit der Non-Profit-Organisation WWF
beschäftigt und aufgedeckt, dass diese zwar Wasser predigen aber offenbar lieber Wein
trinken. „ERSTAUNLICH“ wird die Fischer und Daubler an der March und der Thaya weiter-
hin unterstützen und alles versuchen, dass diese nicht den finanziellen Eigeninteressen des
WWF zum Opfer fallen.
Das waren nur einige Beispiele aus dem breit gestreuten Portfolio dieses Online-Magazins.
Der Bekanntheitsgrad von „ERSTAUNLICH“ wird auch darin bestätigt, dass immer wieder
Beiträge ihren Weg in die großen Medien (Print und Online) finden. Dagegen habe ich auch
nichts einzuwenden, denn nur so kann ein Problem oder Anliegen einer größtmöglichsten
Menge von Personen kundgetan werden.
Allerdings wenn ein derart großes Medium in seiner Selbstherrlichkeit glaubt über alles er-
haben zu sein und ohne zu fragen Fotos dieser Webseite entnimmt und sogar die Quellen-
angabe unterlässt, muß dieses erfahren wie wehrhaft ich sein kann. Die Tageszeitung
„Österreich“ hatte schon das Vergnügen diese Erfahrung mit mir zu machen.
Auch versuchte man schon mir den Mund zu verbieten. Die Stadt Wien forderte mich über
ihre Anwälte auf, die Beiträge über die MA 62, bzgl. amtlicher Abmeldungsandrohungen
zu entfernen, da sie sich in ihrer Ehre gekränkt fühlten. Die Beiträge wurden selbstver-
ständlich nicht entfernt.
Diesen Herrschaften sei gesagt, dass es auf „ERSTAUNLICH“ keine amtliche Zensur geben
wird. Auch bin ich nicht durch Anwaltsbriefe und deren Klagsandrohungen beeindruckbar.
Sollte sich wer durch Beiträge auf dieser Webseite in Rechtsgüter wie Ehre oder Vermögen
verletzt sehen, soll er den Rechtsweg beschreiten. Ich werde auch in so einem Fall meine
Wehrhaftigkeit unter Beweis stellen.
Ich werde mir auch in Zukunft kein Blatt vor den Mund nehmen. Auf dieser Webseite werden
weiterhin gut recherchierte Erstaunlichkeiten veröffentlicht, auch wenn diese so manchen
Personen oder Organisationen unangenehm oder peinlich sind.
Ich wünsche allen Leserinnen und Leser von „ERSTAUNLICH“ einen guten Rutsch und
ein erfolgreiches Jahr 2011. Bitte bleiben Sie dem erstaunlichen Online-Magazin auch im
neuen Jahr treu und empfehlen Sie es weiter.
Erich Reder
2010-12-31
Das Erotikforum
In unserer Anfangszeit und zwar genau am 11.Jänner 2009, hatten wir den Beitrag „Erotik-
forum“ veröffentlicht. Dieses Forum war ein Sammelbecken zahlreicher perverser Fantas-
ten, welche ihre geheimen und sexuellen Vorstellungen in Postings niederschrieben.
Als wir heute, also knapp 2 Jahre später diesem Forum wieder einen virtuellen Besuch ab-
statteten stellten wir fest, dass sich nichts geändert hat. Die Alterskontrolle erfolgt nach wie
vor per Mausklick und schon befindet sich der Besucher inmitten erstaunlicher Perversionen.

Screen: http://www.erotikforum.at/
Recherche über Peep-Show-Sterben
Da wir in naher Zukunft beabsichtigen einen Beitrag über das Thema „Peep-Show-Sterben“
in Wien zu bringen, waren wir daran interessiert, ob über diese Thematik im Erotikforum
geschrieben wird. Im Zuge dieser Internet-Recherche sind wir auf Erstaunliches gestossen.
Da fragt der User „dionysos31“, der offenbar noch nie eine Peep-Show besucht hat an, ob
in einem derartigen Lusttempel „mehr möglich ist“. Daraufhin erhielt der Neuling vorerst
einen vagen Hinweis.

Screen: http://www.erotikforum.at/
Was bietet eine Peep-Show an?
Nun, die Dienstleistung eines Peep-Show-Betreibers besteht darin, mehr oder weniger be-
kleidete Frauen auf einer Drehbühne tanzen zu lassen. Dem Besucher ist es nun freige-
stellt, ob er nur zusehen oder bei der erotischen Tanzvorführung selbst aktiv sein will,
indem er Hand an sich legt.
In den Einzelkabinen (sogenannten Solokabinen) kann der Gast individuelle Wünsche an
die Dame, bezüglich ihrer erotischen Tanzdarbietung stellen. Auch hier hat er die Auswahl
nur zuzusehen oder sich dabei selbst zu befriedigen.
Mehr ist in einer Peep-Show nicht möglich. Alle sexuellen Handlungen die Körperkontakt
erfordern sind ausgeschlossen. Strenge behördliche Auflagen und bauliche Gegeben-
heiten, lassen nicht mehr zu. Peep-Show-Tänzerinnen sind auch keine Prostituierten und
müssen daher zu keiner Gesundheitsuntersuchung.
Erstaunliche Antwort
Erstaunt waren wir aber, als dem Peep-Neuling im Erotikforum folgende detailierte Antwort
gegeben wurden.

Screen: http://www.erotikforum.at/
Peep-Shows der Geheimprostitution beschuldigt
Da wird dem Fragenden ganz unverblümt mitgeteilt, dass es in 3 Wiener Peep-Shows mög-
lich ist, sich per Handmassage, Oral- oder Geschlechtsverkehr verwöhnen zu lassen. Neben-
bei werden diesem auch die Tarife dafür genannt.
Nun ergeben sich aus diesen Postings zwei Möglichkeiten. Entweder werden mit diesen Ant-
worten bewusst Unwahrheiten verbreitet, um die betreffenden Peep-Show-Betreiber zu
schädigen, oder in den angeführten Lusttempeln wird wirklich Geheimprostitution betrieben.
Wir glauben nicht, dass die Betreiber gegen das Gesetz verstossen, hätte dies doch schwer-
wiegende rechtliche Folgen. Die Tänzerinnen haben nicht einmal eine Gesundheits-Kontroll-
karte für Prostituierte und somit wäre eine gesundheitliche Gefahr für die Besucher gegeben.
Virtueller Konkurrenzkampf
Daher kommt für uns die erste Variante in Frage. Offenbar wird in diesem Forum darauf ab-
gezielt, den Betreibern von Peep-Shows die Behörden auf den Hals zu hetzen um ihnen
dadurch finanziellen Schaden zuzufügen.
Das Motiv dürfte ziemlich klar auf der Hand liegen, liest man sich das Posting des Users
„nikolas080“ durch. Verweist dieser doch ganz offen auf ein Konkurrenzunternehmen und
stellt fest, dass Peep-Shows schön langsam von der Bildfläche verschwinden werden.
Okay, dieses Geplänkel zwischen konkurrierenden Unternehmen können wir noch nachvoll-
ziehen. Der Markt ist eng geworden und den Letzten beissen die Hunde. Was für uns aller-
dings unverständlich ist, ist die Tatsache dass der Forumsbetreiber hier offenbar mitspielt,
bzw. es billigend in Kauf nimmt, dass auf seiner Webseite derartige Postings verbreitet wer-
den.
Warum sieht der Forums-Betreiber seelenruhig zu?
Das Erotikforum verfügt über genügend Admins (oder sollte über solche verfügen) welche
die Gegebenheiten in Peep-Shows eigentlich kennen müssen und lassen trotzdem derartige
Einträge unberührt stehen, anstatt sie zu löschen. In jedem seriösen Forum werden Bei-
träge, in denen nicht bewiesene strafbare Handlungen unterstellt werden, unverzüglich von
einem Verantwortlichen entfernt.
Warum der Betreiber des Erotikforums seiner Pflicht nicht nachkommt, bleibt vorerst im Un-
klaren. Vielleicht sollten sich die Peep-Show-Betreiber dazu entschliessen, diesem eine
Klage umzuhängen, um sein Verhalten bei einer Gerichtverhandlung klären zu können.
*****
2010-12-12
Gastautoren-Beitrag
Wenn Ihr wirklich etwas erleben möchtet, bereitet Euch doch mal auf ein richtiges Abenteuer
vor, wie Ihr es Euch niemals hättet vorstellen können:
Gehen Sie illegal nach Pakistan, Afghanistan, Irak, Nigeria oder die Türkei. Sorgen Sie sich
nicht um Visa, internationale Gesetze, Immigrationsregeln oder ähnliche, lächerliche Vor-
schriften.
Wenn Sie dort angekommen sind, fordern Sie umgehend von der lokalen Behörde eine
kostenlose medizinische Versorgung für sich und Ihre ganze Familie. Bestehen Sie darauf,
dass alle Mitarbeiter bei der Krankenkasse Deutsch sprechen und dass die Kliniken Ihr Es-
sen nur so vorbereiten, wie Sie es in Österreich gewohnt sind.
Bestehen Sie darauf, dass alle Formulare, Anfragen, und Dokumente in Ihre Sprache über-
setzt werden. Weisen Sie Kritik an Ihrem Verhalten empört zurück indem Sie ausdrücklich
betonen: „Das hat mit meiner Kultur und Religion zu tun, davon versteht Ihr nichts“.
Behalten Sie unbedingt Ihre ursprüngliche Identität. Hängen Sie eine Fahne von Ihrem
westlichen Land ans Fenster (am Auto geht es auch, vergessen Sie das nicht). Sprechen
Sie sowohl zu Hause als auch anderswo nur Deutsch und sorgen Sie dafür, dass auch
Ihre Kinder sich ähnlich verhalten.
Fordern Sie unbedingt, dass an Pflichtschulen westliche Kultur unterrichtet wird. Lassen
Sie sich nicht diskriminieren, bestehen sie auf Ihr gutes Recht, verlangen Sie Kindergeld.
Verlangen Sie sofort und bedingungslos einen Führerschein, eine Aufenthaltsgenehmig-
ung und was Ihnen sonst noch einfallen könnte. Betrachten Sie den Besitz dieser Doku-
mente als eine Rechtfertigung Ihrer illegalen Präsenz in Serbien, Türkei, Pakistan, Irak,
Afghanistan, Nigeria oder Marokko.
Fahren Sie ohne Autoversicherung. Die ist nur für die Einheimischen erforderlich. Sollten
Sie mit der Sozialhilfe die Sie für`s Nichtstun erhalten nicht auskommen, verbessern Sie
Ihre finanzielle Situation mit dem Verkauf von Drogen. Sollten Sie dabei verhaftet und ein-
gesperrt werden, treten Sie einfach so lange in den Hungerstreik, bis man Sie wieder frei-
lässt.
Organisieren Sie Protestzüge gegen Ihr Gastland und dessen Einwohner, unterstützen Sie
ausnahmslos Gewalt gegen Nicht-Weiße, Nicht-Christen und gegen eine Regierung, die
Sie ins Land gelassen hat.
Verlangen Sie, dass Ihre Frau (auch wenn Sie sich inzwischen 4 davon angeschafft haben)
sich nicht vermummen muss, keine Burka zu tragen hat. Sie glauben nicht dass mein Vor-
schlag durchführbar ist? Warum nicht, in Österreich funktioniert es ja auch.
Viel Glück dabei wünscht Ihnen
Daniel Kreuzer
*****
2010-09-27
Nebenschauplätze
ERSTAUNLICH beschäftigt sich sehr oft mit „Nebenschauplätzen“, welche immer wieder inter-
essante Tatsachen ans Tageslicht befördern. Da Haiders Goldschatz noch immer nicht gefun-
den wurde und wir auch an der Berichterstattung von Umstandsmode beim Bundesheer kein
Interesse hatten, haben wir ein wenig im Internet gestöbert.
Aufruf an Oliver Ritter
Dabei sind wir auf eine Erstaunlichkeit gestossen, die eigentlich für Oliver Ritter, Betreiber des
Online-Magazins „thinkoutsideyourbox“, von sehr großen Interesse sein sollte. Wir wollten wis-
sen, welche Lektüren oder Bücher von homosexuellen Menschen bevorzugt werden und sind
beim Googeln auf folgende Buchhandlung gestossen.

(Screen: http://www.loewenherz.at)
Erstaunliche Datenschutzerklärung
Der erste Schritt ist für uns immer die Einsicht in das Impressum einer Webseite. Die Verantwort-
lichen für diese sind: „LÖWENHERZ Schmidt & Ostler KG“ in A-1090 Wien Berggasse 8.
Die nachfolgende Datenschutzerklärung auf dieser Seite hat es dann in sich.



(Screen: http://www.loewenherz.at)
Datenweitergabe
Hier wird dem Benutzer mitgeteilt, dass Daten von seinem Computer, einschließlich seiner
IP-Adresse gespeichert und an Google Inc. weitergeleitet werden. Dass ein Unternehmen
die Daten seiner Kunden speichert ist nichts ungewöhnliches. Warum in aller Welt aber,
leitet diese Firma die Daten an ein anderes Unternehmen weiter?
Besonders „gut“ gefällt uns der Satz: „Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls
an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten
im Auftrag von Google verarbeiten.“
Selbstouting zur Freude der Behörden
Das bedeutet im Klartext, sollte wider erwarten die Homosexualität wieder strafbar werden,
leitet Google, soferne sie dazu aufgefordert werden, die Daten an die Behörden weiter, da
dies sicher gesetzlich vorgeschrieben wird. In diesem Fall darf sich jeder homosexuelle
User gratulieren, der die Webseite der Buchhandlung „Löwenherz“ genutzt hat.
Bedenkt man welches Gezetere seitens homosexueller Seite um das Kreuzchen „Eingetrag-
ene Partnerschaft“ auf den Meldezetteln gemacht wurde, brandmarkt sich jeder homosexuelle
Mensch freiwillig selbst, wenn er die Dienste der Buchhandlung für Schwule und Lesben unter
http://www.loewenherz.at in Anspruch nimmt.
In den eigenen Reihen auskehren
In diesem Beitrag brechen wir eine Lanze für Homosexuelle, obwohl wir uns mit dieser sex-
uellen Ausrichtung nicht identifizieren können. Allerdings können wir es uns nicht verkneifen
folgenden Rat an Schwule und Lesben zu erteilen.
Kehrt einmal in Euren eigenen Reihen, bevor Ihr immer wieder Menschen die sich mit Eurer
Lebensart nicht anfreunden können, Diskriminierung und Intoleranz vorwerft. Eine Frage
allerdings hätten wir noch. Unter was fällt es eigentlich wenn Homosexuelle die Daten von
anderen homosexuellen Menschen weitergeben, die sie unter Umständen in Schwierigkei-
ten bringen könnten?
*****
2010-08-06
Urlaubszeit ist Einbruchszeit
Bekanntlich haben Einbrecher während der Urlaubszeit Hochsaison. Wie das Licht die Motten,
locken leerstehende Häuser und Wohnungen lichtscheues Gesindel an. Für Betrüger ist die
Urlaubszeit normalerweise eine Flaute, da potentielle Opfer im Urlaub verweilen.
Wie gesagt normalerweise, denn findige Betrüger haben eine Marktnische gefunden, um auch
in der Urlaubszeit auf ihre Kosten zu kommen. Sie erkundigen sich wann ihr späteres Opfer in
den Urlaub fährt und vergewissern sich, dass dieser Umstand auch eingetreten ist.
Fingierte Mahnklagen
Dann bringt der Betrüger beim zuständigen Bezirksgericht eine Mahnklage, gegen die im
Urlaub verweilende Person ein. Als Grund wird meistens ein angeblich aushaftendes Dar-
lehen angegeben.
In Folge erhält der Gemahnte einen Zahlungsbefehl mittels RSB- Brief. Ein solches Schreiben
kann auch an einen Ersatzempfänger, also an jede erwachsene Person die an der gleichen
Adresse wie der Empfänger wohnt, zugestellt werden. In diesem Fall könnte der Betrug noch
verhindert werden.
Hinterlegung gilt als Zustellung
Da aber der Urlaub großteils ein Familienereignis ist, ist in den meisten Fällen niemand an
der Zustelladresse anzutreffen. In diesem Fall deponiert der Briefträger eine Hinterlegungs-
anzeige (gelber Abholschein). Ab diesem Zeitpunkt fängt die 4-wöchige Einspruchsfrist zu
laufen an, da die Hinterlegung als Zustellung gilt.
Sollte in der gesetzlich vorgegeben Frist kein Einspruch erhoben werden, erwächst die Mahn-
klage in Rechtskraft und der Zahlungsbefehl hat rechtliche Gültigkeit. Der Betrüger oder ein
Helfer begibt sich nun zur Wohnadresse und stiehlt die Hinterlegungsanzeige aus dem Brief-
kasten. Damit ist auch die Möglichkeit ausgeschalten, dass sich der Empfänger den RSB-Brief
zu einem späteren Zeitpunkt vom Postamt abholt.
Plötzlich steht der Exekutor vor der Türe
Das ahnungslose Opfer hat keine Ahnung was da abgelaufen ist und merkt das Dilemma erst
zu dem Zeitpunkt, wenn der Exekutor vor der Türe steht. Gegen die nun folgende Exekution
stehen keine rechtliche Mittel zur Verfügung.
Der Betrogene hat zwar nun die Möglichkeit des Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand und kann dadurch versuchen prozessualen Nachteile zu beseitigen. Ein der-
artiger Schritt birgt jedoch Kosten, Mühen und vor allem erhebliche prozessualen Risken.
Ortsabwesenheitserklärung
Die sicherste Methode sich gegen einen solchen Betrug zu schützen ist eine Ortsabwesen-
heitserklärung, die man beim zuständigen Postamt kostenlos abgeben kann. Hierfür gibt es
eigene Formulare. Mit einer solch abgegeben Erklärung werden alle RSA- und RSB-Briefe
an den Absender (Behörden, Ämter) zurückgeschickt und gelten nicht als zugestellt.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag ein wenig die Augen geöffnet haben und mit
dem Tip der Ortsabwesenheitserklärung ein wenig hilfreich sein konnten. In diesem Sinne
wünschen wir Ihnen noch einen schönen Urlaub.
*****
2010-08-01
Internationaler Hurentag
„Anlässlich des ‚Internationalen Hurentages‘ am 2. Juni sieht Judith Schwentner, Frauen-
sprecherin der Grünen, Handlungsbedarf: „Derzeit können Sexarbeiterinnen nicht einmal
den vereinbarten Lohn einklagen, weil ihre Tätigkeit als sittenwidrig gilt. Fehlende Rechte
treiben Sexarbeiterinnen in die Abhängigkeit und begünstigen Gewalttaten. Auch Sexar-
beiterinnen sollten Arbeitsverträge abschließen dürfen.“
Dieser obige Absatz stammt aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der Grünen. Die
Forderungen sind begrüßenswert, werden sich in der Realität aber leider nicht umsetzen
lassen.
Vertrag mit Freier?
Kein Freier dieser Welt wird einen Vertrag mit einer Sexarbeiterin, bezüglich ihrer Dienst-
leistungen abschließen. Denn offiziell geht ohnehin niemand zu einer Prostituierten. Und
wenn einmal ein Politker in einem Bordell ertappt wird, war er nur zur Kontrolle der Arbeits-
bedingungen der dort arbeitenden Damen anwesend.
Damit führt sich auch die Forderung nach der Klagefähigkeit des Schandlohnes, wie dieser
von amtlicher Seite genannt wird, ad absurdum. Wir können uns beim besten Willen nicht
vorstellen, dass ein Gericht eine derartige Klage verhandeln will, wenn möglicherweise
ein hochangesehenes Mitglied der Gesellschaft betroffen ist.
Verträge gab es schon vor Jahren
Was Arbeitsverträge zwischen Sexarbeiterinnen und Lokalbetreibern betrifft, hat es diese
bereits über einen längeren Zeitraum gegeben. Die Unternehmer führten sogar Sozialab-
gaben für die Damen ab, womit diese kranken- und pensionsversichert waren.
Da die Lokalbetreiber für die Abführung der Abgaben verantwortlich waren, kam es kaum
vor dass auf diese vergessen wurde. Und wenn ja, stand sofort der Exekutor der Kranken-
kasse vor dem Lokal. Damit war zumindest eine soziale Absicherung der Damen gegeben.
Behördenkriege und die Auswirkungen
Profilierungssüchtige KIAB-Beamte witterten in diesen Verträgen ein zumindest „Dienst-
nehmer ähnliches Arbeitsverhältnis“ und zeigten die Lokalbetreiber reihenweise an. Dies
führte wiederum dazu, dass sich die Unternehmer jahrelang mit den Verwaltungsbehörden,
bis hin zum UVS herumschlagen mussten.
Offensichtlich wollte man behördlicherseits, zumindest nach der Logik von etlichen KIAB-
Beamten, kein geordnetes Arbeitsverhältnis für Sexarbeiterinnen und so tat man dem
Gesetz genüge, was sich allerdings zum Nachteil der Damen erwies.
Die Lokalbetreiber beriefen sich auf das Prostitutionsgesetz, in dem vermerkt ist, dass mit
einer Prostituierten kein Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden kann. Heute sind
alle Sexarbeiterinnen selbständige Unternehmerinnen.
Gewalt gegen Sexarbeiterinnen
Die Gewalt gegen Prostituierte steht wieder auf einem anderen Blatt Papier. Nicht fehlende
Rechte begünstigen Gewalttaten, sondern fehlender Schutz. Während Lokalbetreiber ihre
Betriebe mit Sicherheitspersonal absichern, sind Sexarbeiterinnen die außerhalb von Lo-
kalen ihre Dienste anbieten, naturgemäß einer größeren Gefahr ausgesetzt. Bester Beweis
ist zur Zeit, das am Wiener Gürtel herrschende Vakuum.
Dieses haben sich rumänische Schutzgelderpresserbanden zu Nutze gemacht und erpres-
sen Sexarbeiterinnen die auf dem Straßenstrich ihre Dienste anbieten. Sollte es einmal an
Zahlungsmoral fehlen, schrecken diese auch nicht vor dem Anzünden einer Frau zurück.
Die feine Gesellschaft
Wir glauben nicht, dass sich bezüglich der Rechte von Sexarbeiterinnen etwas ändern wird.
Schuld daran ist das Verhältnis, welches zwischen der Gesellschaft und den Prostituierten
herrscht.
Die Gesellschaft nimmt zwar die Dienstleistungen der Damen inoffiziell in Anspruch, möchte
aber offiziell nichts damit zu tun haben. Während normale Zuhälter zu ihren Mädchen stehen
und diese beschützen, kann man dies von der Gesellschaft nicht behaupten.
Die Gesellschaft, und die Damen mögen uns die harte Ausdrucksweise verzeihen, benutzt
Sexarbeiterinnen wie einen Gebrauchsgegenstand. Also was sollte diese veranlassen, einen
Menschen der nur zur Befriedigung von sexuellen Gelüsten gebraucht wird, irgendwelche
Rechte zukommen zu lassen.
*****
2010-06-01
Schatzsucher?

Bei den am obigen Foto abgebildeten Personen handelt es sich nicht um Goldgräber oder
Schatzsucher die nach römischen Goldmünzen graben, obwohl das Foto am heutigen Tag
in der Nähe von Carnuntum aufgenommen wurde.
Nein, diese Menschen sind der heimischen Landwirtschaft behilflich und gewährleisten
dadurch die Versorgung mit Lebensmittel für die österreichische Bevölkerung. Es sind
Feldarbeiter die den österreichischen Landwirten bei der Bestellung und Ernte ihrer
Felder helfen.

Begrenzt bewilligtes Ausländerkontingent
Die österreichischen Landwirte befinden sich großteils in einem Dilemma. Sie benötigen
zur Bestellung und zum Ernten ihrer Felder dringend Helfer, die am österreichischen
Arbeitsmarkt nicht vorhanden sind. Also greifen sie auf ausländische Arbeitskräfte, in
diesem Fall aus Ungarn und der Slowakei zurück.
Wenn sie nur jene Leute anstellen könnten die ihnen behördlich genehmigt werden, würde
die Saat vermutlich erst gar nicht ausgebracht werden können oder die reife Frucht auf
den Feldern verfaulen. Der Ablehnungsgrund für mehr ausländische Feldarbeiter als das
Kontingent vorsieht, ist in der Tat erstaunlich.
Langzeitarbeitslose zur Feldarbeit
Zum Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes werden nämlich die meisten Anträge auf
Beschäftigungsbewilligung ausländischer Erntehelfer abgelehnt. Da wäre es doch höchs-
tens an der Zeit arbeitsunwillige Langzeitsarbeitslose auf die Felder zu schicken.
Dadurch könnten diese endlich einmal der Gesellschaft einen kleinen Teil zurückgeben,
den sie durch jahrelanges Schmarotzen erhalten haben. Wenn man einen derartigen Vor-
schlag einem AMS-Berater unterbreiten würde, fiele dieser wahrscheinlich vor lauter
Lachen vom Stuhl.
Zum Gesetzesbruch gezwungen
Also bleibt vielen Landwirten gar nichts anderes übrig, als Arbeitskräfte aus dem benach-
barten Ausland zu holen und diese auf den Feldern ohne Beschäftigungsbewilligung zu
beschäftigen. Dadurch riskieren sie natürlich auch Geldstrafen falls sie dabei erwischt
werden. Als Alternative bietet sich natürlich an, die Felder brach liegen zu lassen.
Und hier schliesst sich der Teufelskreis. Obwohl es in der Landwirtschaft bei der Bewirt-
schaftung von Feldern massiven Personalmangel gibt, müssen arbeitsunwillige Lang-
zeitsarbeitslose diesen Job nicht annehmen.
Anderseits wird behördlich nur ein derartig knappes Ausländer-Kontingent bewilligt, mit
dem es nicht möglich ist Agrarflächen ordentlich zu bewirtschaften. In ihrer Not werden
Landwirte dazu gezwungen, ausländisches Personal entgegen den Bestimmungen des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu beschäftigen.
*****
2010-05-09
Schreuder surft weiter
Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder, surft in seinem
heutigen „Blog-Beitrag“ wiederholt auf der Diskriminierungswelle. Grund dafür sind die
unlängst erschienen Meldezettel, auf denen der Familienstand eingetragen werden muss.
Er ist nach wie vor der Meinung, dass durch diesen Eintrag, Homosexuelle zwangs-
geoutet werden. Wir verstehen den Begriff „Zwangsouting“ nicht ganz, nachdem
sich die betreffenden Personen am Standesamt selbst geoutet haben.
Schreuder meint wörtlich:“Heteros waren sicher auch „geoutet“, allerdings haben Hetero-
sexuelle kaum mit Diskriminierungen aufgrund einer sexuellen Orientierung zu kämpfen.“
Nun da wollen wir den Grünpolitiker einmal auf den Boden der Realität zurückholen.
Wie schaut es wirklich aus?
Wir haben den heutigen Tag mit umfangreichen Internetrecherchen und zahlreichen Tele-
fonaten verbracht, um die Diskriminierungsgefahr für folgende in Österreich lebende
Minderheiten zu ermitteln.
Jüdische und islamitische Mitbürger, sowie in Österreich lebende Ausländer egal welcher
Herkunft. Diese Minderheiten müssen neben ihrem Familienstand, wie jeder Melde-
pflichtige, Religionsbekenntnis, Geburtsort und Staatsbürgerschaft eintragen.
Die Hälfte der Österreicher zeigt Tendenz zu Fremdenfeindlichkeit. Zu diesem Ergebnis
kommt eine Studie der Universität Innsbruck. Als harter Kern und Diskriminierungs-
gefahr, bleiben immerhin noch stolze 26 Prozent.
Der Anteil der Antisemiten in der österreichischen Bevölkerung, beträgt immerhin 23
Prozent. Diese ermittelte Gruppe neigt dazu, jüdische Mitbürger zu diskriminieren.
Außerdem ist es noch gar nicht solange her, dass diese Mitbürger in Österreich, auf
Grund ihres Religionsbekenntnisses umgebracht wurden.
Im Spitzenfeld der Ablehnung befinden sich Personen mit islamitischen Glaubens-
bekenntnis. Diese werden immerhin von 28 Prozent der Österreicher(innen) abgelehnt.
Noch dazu fährt eine österreichische Partei (FPÖ) ganz unverblümt einen Anti-Islamkurs.
Bis zum heutigen Tage, kamen von diesen Minderheiten keine Diskriminierungsvor-
würfe, welche den Eintrag in den Meldezettel betrifft und das obwohl es in Österreich
mit der Akzeptanz dieser Leute ebenfalls nicht ums Beste bestellt ist.
Türke, Schwarzafrikaner oder Homosexueller?
Wir wollen Ihnen ein kleines Beispiel vor Augen führen. Was glauben Sie, wen sich Öster-
reicher mit einem o.a. Ablehnungsverhalten wohl eher als Wohnungsnachbarn vorstellen
können. Eine Türkenfamilie, einen Schwarzafrikaner oder ein homosexuelles Paar?
Richtig geraten, die Homosexuellen werden eindeutig der Türkenfamilie oder dem Schwarz-
afrikaner vorgezogen werden.
Man sucht ein Problem, das keines ist
In Angesicht der o.a. Tatsachen fragen wir uns schon, mit welcher Unverfrorenheit sich
manche Homosexuelle das Recht herausnehmen, sich als Diskriminierungsopfer darzu-
stellen. Es entsteht der optische Eindruck, dass sich einige Vertreter dieser sexuell anders
orientierten Menschen, eine Diskriminierung herbeiwünschen.
Allerdings glauben wir, dass dieses erstaunliche Politikum von den Grünen absichtlich als
Diskriminierungsproblem hingestellt wird, um von den eigenen wirklichen Problemen ab-
zulenken. Ob die Grünen mit einer derartigen Gangart den Homosexuellen einen Gefallen
erweisen, sei dahingestellt.
*****
2010-01-18
Das ewige Thema
Eigentlich wollten wir das Thema Homosexualität wieder für eine Weile gut sein lassen.
Allerdings eine heutige APA-Aussendung der Grünen veranlasst uns wieder dazu Stellung
zu nehmen.
Wie wir im „Beitrag“ vom 13.01.2010 geschrieben haben, wurde durch eine Gesetzes-
änderung welche bewirkt, dass Homosexuelle nun standesamtlich heiraten können, auch
eine Änderung des Meldegesetzes ausgelöst.
Grüner Politiker auf Gay-Website
Die Grünen orten bei diesen Meldezetteln eine Diskriminierung für Homosexuelle. Das
finden wir erstaunlich, denn es ist ausgerechnet ein grüner Politiker, der ganz freizügig
auf der Schwulen-Kontaktbörse „Gay-Romeo“ erscheint.“
Der betreffende Grünpolitiker „Gebi Mair“ ist halbnackt, mit teils sehr intimen Angaben zu
seiner Person auf dieser Webseite abgebildet. Hoffentlich hat das Mair von sich aus freiwillig
veranlasst und hat kein Datenmissbrauch stattgefunden, um einen Homosexuellen zu dis-
kriminieren.
Kennt Schreuder die Gesetze nicht?
Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder fordert eine sofortige
Änderung im Meldegesetz. Eine gemeinsame Bezeichnung wie von den Grünen gefordert
„verheiratet/in eingetragener Partnerschaft lebend“, entspricht jedoch nicht den
gesetzlichen Vorschriften.
Diskriminierung von Heteros
Außerdem wie kommt ein Hetero dazu, sich wegen einer Minderheit die Frage gefallen
lassen zu müssen, ob er/sie vielleicht Homosexuell sei. Niemand wird in Österreich ge-
zwungen seine homosexuelle Partnerschaft amtlich bekannt zugeben.
Da Ja-Wort bedeutet Bekenntnis
Wenn sich allerdings ein Paar dazu entschließt, sollte man soviel Anstand haben und im
Nachhinein kein Geheimnis daraus machen. Ob die Grünen mit ihren erstaunlichen
Forderungen und der ewigen Diskriminierungsmasche den Homosexuellen einen guten
Dienst erweisen, sei dahingestellt.
*****
2010-01-15
Keine Rechte ohne Pflichten
Wie hinlänglich bekannt, haben sich die Homosexuellen durchgesetzt. Sie haben die
gleichen Rechte wie Heteros bei der Partnerschaftsschließung gefordert und schluss-
endlich auch erhalten.
Aus allen Rechten leiten sich aber naturgemäß Pflichten ab. Eine Pflicht davon ist die
Angabe des Familienstandes gegenüber der Behörde. Seit eh und je ist auf amtlichen
Meldezetteln unter anderem anzugeben, ob man ledig, verheiratet, geschieden oder ver-
witwet ist.
Wirbel um neue Meldezetteln
Über diese von der Meldebehörde verlangte Auskunft, hat sich noch nie ein Hetero auf-
geregt. Nachdem nun unsere Gesellschaftsordnung geupdated wurde und Homosexualität
als evolutionsbedingt normal anzusehen und offensichtlich gesellschaftsfähig geworden
ist, sah sich die Behörde korrekterweise dazu veranlasst, neue Meldezetteln einzuführen.
Personen die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen und diese auch standesamtlich
bestätigen lassen, werden nun aufgefordert über den Status Quo ihrer eingetragenen
Partnerschaft Auskunft zu geben.
Wer ist nun wirklich ein Diskriminierer?
Auf einmal ist Feuer am Dach und in Online-Magazinen, Blogs und Foren, die vorwiegend
von Homosexuellen oder deren Sympathisanten betrieben werden, wird das als Diskriminier-
ung dargestellt.
Irgendwie ist uns jetzt die Orientierung abhanden gekommen. Lehnt jemand Homosexuali-
tät ab ist er ein Diskriminierer. Anerkannt er diese diskriminiert er ebenfalls Menschen mit
dieser sexuellen Neigung.
Schreuder ortet gefährliche Situation
Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder meint in seinem „Blog“,
dass das Sammeln von Daten über die sexuelle Orientierung, eine gefährliche Situation dar-
stellt. Erstaunlich sagen wir, denn bis dato hat es niemanden gestört und war auch unge-
fährlich.
Schreuder meint auch wörtlich: „Mit diesem Meldezettel bist du immer geoutet – bis
in den Tod. Einmal verpartnert, immer aktenkundig sozusagen.“ Da dürfte dem
grünen Gemeiderat entfallen sein, dass mit der Partnerschaftsschliessung am Standesamt
die Aktenkundigkeit ohnehin gegeben ist.
Lebenslange Aktenkundigkeit
Die Aktenkundigkeit begleitet einen Menschen ohnehin sein ganzes Leben lang. Sei es bei der
Führerscheinanmeldung, Aussagen vor Behörden und Gerichten, Pensions- Arbeitslosen-
oder Sozialhilfeanträgen und dergleichen mehr.
Überall hat der Antragsteller gegenüber der Behörde über seine persönlichen Daten Auskunft
zu erteilen und bis jetzt hat dies niemanden wirklich gestört. Doch plötzlich wo Homosexuelle
die sich ohnehin geoutet haben in diese Pflicht genommen werden, ist es auf einmal gefähr-
lich.
Nur Homosexuelle vom Datenmissbrauch betroffen?
Einen eventuellen Datenmissbrauch als Argument anzuführen, ist wohl mehr als erstaunlich.
Ein solcher kann nämlich Heteros und Homosexuelle gleichermaßen betreffen. Wenn man
dieser scheinheiligen Schlussfolgerung folgt, dürfte wohl niemand mehr seine persönlichen
Daten preisgeben.
Worin besteht die Missachtung?
Wenn Schreuder nun der Innenministerin eine Missachtung von Lesben und Schwulen
unterstellt, fehlt uns dafür die Begründung. Einerseits outen sich Homosexuelle in dem
sie schmusend und händchenhaltend durch die Gegend schlendern, Plakate anbringen,
an Demonstrationen teilnehmen und ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft standes-
amtlich besiegeln lassen, während sie anderseits nicht als Homosexuelle anerkannt werden
wollen.
Und wenn’s ums Geld geht?
Allerdings tut sich für uns folgende Frage auf. Personen welche sich mit einem standes-
amtlichen Festakt als Homosexuelle geoutet haben und im Falle einer Einreichung um
eine Witwen- bzw. Witwerpension oder Einlösung einer Lebensversicherung ihre amtliche
Partnerschaftsurkunde vorlegen müssen, dann dies auch als Diskriminierung sehen, wenn
es ums liebe Geld geht.
*****
2010-01-13
Wirtschaftskammer reagierte diesmal erstaunlich schnell
Im Beitrag „Sittenwidrig?“ haben wir die Meinung vertreten, dass es für eine Interessens-
vertretung einen Interessenskonflikt bilde, wenn dieser Strafgelder zugeführt werden, die
von der Behörde bei den Gewerbebetrieben kassiert wurden.
Die dazu gesetzliche Bestimmung in der Gewerbeordnung, ist unserer Ansicht nach sitten-
widrig. Noch dazu hat die Wirtschaftskammer bei der Erarbeitung bzw. Novellierung der
Gewerbeordnung, ein gewichtiges Wort mitzureden.
Das die Wirtschaftskammer, die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, ihre finan-
ziellen Einläufe verteidigt war und ist klar. Allerdings sind die Argumentationen für die
Vereinnahmung von Strafgeldern, die jenen Leuten von der Behörde angeknöpft werden,
welche von der Wirtschaftskammer eigentlich vertreten werden sollten, in der Tat sehr
erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle 1907
das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die entsprech-
ende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete Krankenkassen
der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkrankenkasse abzuführen hatte.
Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle hätte uns-
eres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.
Berufung auf ein 150 Jahre altes Gesetz
Die Wirtschaftskammer beruft sich auf ein Gesetz aus dem Jahre 1859, welches 1907 novel-
liert wurde. Allein die Tatsache mit einem 150 Jahre alten Gesetz zu argumentieren, welches
vor 102 Jahre eine „Modernisierung“ erfahren hatte, beweist wie dringend notwendig eine
Novellierung der Gewerbeordnung ist.
Bäckerschupfen
In einem Punkt geben wir aber der Wirtschaftskammer recht. Eine weitergehende Recherche
der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle, hätte sich wirklich nicht gelohnt. Da wäre
man vermutlich im Mittelalter gelandet, wo die Prügelstrafe oder das Bäckerschupfen noch
hochaktuell war.
Vielleicht wurden diese Strafmassnahmen seinerzeit von den Zunftmeistern durchgeführt,
wenn der Gewerbetreibende seinen Obolus nicht entrichtet hatte. Allerdings entzieht sich
dies unserer Kenntnis.
Kein Platz für Schwache
Die Wirtschaft ist kein Sanatorium und bietet keinen Platz für Schwache. Sollte jemand dem
beruflichen Druck eines Selbständigen nicht standhalten können, so ist er in diesem Business
eindeutig fehl am Platz.
Für solche Personen gibt es in Österreich anderwärtige Beschäftigungsmöglichkeiten. Beim
Staat oder den Gemeinden bzw. deren Betrieben sind Stellen vorhanden, wo man Personen
in weniger verantwortungsvollen Positionen „mitleben“ lässt, auch wenn diese dem geford-
erten Leistungsdruck nicht standhalten können.
Jeder ist sich selbst der Nächste
Dieses „Privileg“ gibt es bei Selbständige nicht. Hier heißt es „fressen“ oder „gefressen“
werden. Und das ist auch gut so, denn dadurch wird der Streu vom Weizen getrennt. Da
erscheint uns eine weitere Argumentation der Wirtschaftskammer wieder sehr erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Vielmehr besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den
Gewerbebehörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet
in Not geratener Gewerbetreibender zu verwenden.
Wer sind die Opfer?
Was bedeutet „unverschuldet in Not geraten“ eigentlich? Ist der/die Betreffende viel-
leicht Opfer eines Erdbebens oder Terroranschlags geworden? Uns ist kein derartiger Fall
bekannt.
Oder waren es vielleicht Unfälle, Krankheiten oder wirtschaftliche Fehlentscheidungen, welche
das „Opfer“ in das wirtschaftliche „Aus“ manövriert haben.
Wettbewerbsverzerrung
Aus welchem Grund muss ein selbständiger Unternehmer, einen „abgestürzten“ Konkur-
renten finanziell unter die Arme greifen, sei es auch nur mit Strafgelder die er bezahlt hat.
Durch finanzielle Hilfen an eine solche Person entsteht eine Wettbewerbsverzerrung.
Diese „Opfer“ haben sich eben aus welchen Grunde auch immer, nicht in der beinharten
Wirtschaftswelt gehalten. Ein Ausscheiden aus dieser ist daher völlig korrekt und bedarf
keiner Unterstützung.
Wirtschaftskammer und Caritas
Es gibt genug karitative Organisationen an welche sich diese Personen wenden können.
Außerdem hat Österreich ein sehr gutes Sozialsystem, welches zwar immer wieder miss-
braucht wird, aber niemanden durch den Rost fallen lässt.
Die Wirtschaftkammer hat eine Interessenvertretung der Wirtschaft zu sein und soll es
tunlichst anderen Organisationen überlassen als „Caritas“ zu fungieren. Auch das
nächste Argument, zur Verteidigung von zugeflossenen Strafgeldern, hat es in sich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.
Lesefehler
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da dürfte Ihnen ein Fehler beim Lesen
unseres Beitrages unterlaufen sein. Wir haben nicht für eine Abschaffung von Strafbestim-
mungen plädiert, sondern kritisierten das die eingehobenen Strafgelder Ihnen als Interessens-
vertretung zufließen.
Warum sollte man die Gewerbeordnung oder deren Strafbestimmungen abschaffen? Wenn
in einem Haus eine Glühbirne kaputt ist, reißt man ja auch nicht das ganze Gebäude nieder.
Man ersetzt einfach die Glühbirne.
Novellierung erforderlich
Und so gehört auch dieser Absatz in der Gewerbeordnung, durch eine andere Bestimmung
ersetzt aus der hervorgeht, dass Strafgelder weiterhin zweckgebunden zu verwenden sind,
aber nicht der Wirtschaftskammer zuzufließen haben.
Wer hat wie viel kassiert?
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.
Wir bleiben bei unserer Meinung
Abgesehen davon vertreten wir weiterhin die Meinung, dass eine Zwangsmitglied-
schaft nicht mehr zeitgemäß ist. Allerdings hätten Sie bei einer Abschaffung von dieser,
einen massiven Mitgliederschwund.
Auch halten wir weiter daran fest, dass Sie sich in einem Interessenskonflikt befinden, wenn
Sie als Interessenvertretung gleichzeitig Strafgelder von Behörden annehmen, welche von
Ihren Zwangsmitgliedern bezahlt wurden.
Wir glauben nicht, dass ein Autofahrerklub nur ein einziges Mitglied hätte, sollten diesen
Klubs die eingehobenen Strafgelder der Polizei zufließen.
Stauni
2009-11-26
Stellungsnahme der Wirtschaftskammer Wien zum Beitrag
Sehr geehrter Herr Reder,
herzlichen Dank für das offene, sehr sachliche Gespräch am vergangenen Freitag.
Die Wirtschaftskammer Wien vertritt zu den Bestimmungen des § 372 (1) GewO
folgenden Standpunkt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle
1907 das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die
entsprechende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete
Krankenkassen der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkranken-
kasse abzuführen hatte. Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser
Gewerberechtsnovelle hätte unseres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.
Diese Regelung wurde durch die Bundesgesetze BGBl. II Nr. 322(1934 und BGBl. Nr.
548/1935 dahingehend abgeändert, dass die Strafgelder an die damaligen (Landes-)
Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie abzuführen waren, welche wiederum die
Hälfte davon an die damalige Gewerbeförderung institute des Landes (Vorgänger der
Wirtschaftsförderungs-institute) und die zweite Hälfte dem damaligen Landesgewerbe-
verband und der Kaufmannschaft im Verhältnis 2:1 abzuführen hatten.
Im Rahmen der Gewerbeordnungsnovelle 1973, BGBl. Nr. 50/1974 wurde beschlossen,
die Bestimmung des § 151 GewO 1859 grundsätzlich in § 372 GewO 1973 beizubehalten.
die Strafgelder sollten zwar weiterhin den Wifis zufließen, allerdings nicht mehr aber den als
Rechtsnachfolger der o.a. Organisationen anzusehenden Kammergliederungen. Vielmehr
besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den Gewerbe-
behörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet in Not
geratener Gewerbetreibender zu verwenden.
Nach Ansicht der WKW ist es für die Wirtschaft insgesamt vorteilhafter, diese Mittel weiter-
hin zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Hilfestellung für unver-
schuldet in Not geratene Gewerbetreibende. Hätte die WKO auf diese Bestimmung ver-
zichtet, hätte dies zur Folge gehabt, dass die Strafgelder allgemein für Zwecke der Sozial-
hilfe dem Land in dessen Gebiet die Strafen verhängt wurden, bzw. den in diesen Bundes-
land bestehenden Sozialhilfeverbänden, zugeflossen wären (s. § 15 Abs. 1 VStG idgF).
Weiters ist anzumerken, dass Strafgelder wegen Nichteinhaltung von Vorschriften betref-
fend Betriebsanlagen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der Gesamtsumme der
verhängten Strafen ausmachen, gemäß § 372 Abs. 2 GewO 1994, nicht der Kammer,
sondern aufgrund der oben angeführten Bestimmung des § 15 Abs. 1 VStG dem Bundes
-land Wien bzw. den hier bestehenden Sozialhilfeverbänden zufließen.
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.
Ein Interessenkonflikt, wie dies auf der Homepage www.erstaunlich.at behauptet wird,
liegt aus unserer Sicht nicht vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Wirtschaftskammer
maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit der Behörden nehmen könnte, was definitiv nicht
der Fall ist. Wir ersuchen im Dialog mit den Behörden vielmehr immer wieder, die Mitglieder
in erster Linie zu beraten und erst bei nachhaltigem Zuwiderhandeln mit Bestrafungen vor-
zugehen.
Wenn im Rahmen einer individuellen Beratung seitens einer/s WKW-Mitarbeiterin/ Mit-
arbeiters empfohlen wird, eine verhängte Strafe zu bezahlen, dann sicherlich nur, wenn
auf Grund der Darstellung des Mitglieds die Ergreifung eines Rechtmittels aller Voraussicht
nach nicht den gewünschten Erfolg bringen, sondern lediglich höhere Kosten verursachen
würde. Wenn eine gewisse Erfolgsaussicht besteht, helfen wir unseren Mitgliedern bei der
Formu-lierung des Rechtsmittels – dies ist bedeutend häufiger der Fall, als wir die Bezahlung
der Strafe empfehlen.
Wir wollen diese Gelegenheit gerne auch dazu nützen, auf unser Beratungsangebot für die
Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht nur wegen verhängter Strafen auf
Grund der GewO, sondern bei allen Rechtsund Fachfragen, aufmerksam zu machen.
Freundliche Grüße
Dr. Georg Beer
Wirtschaftskammer Wien
Abteilung Mitgliederservice
Stubenring 8 -10
1010 Wien
T 01 514 50-1504 | F 01 514 50-1735
E georg.beer@wkw.at | W http://wko.at/wien
Wir bedanken uns für die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer. Ein Beitrag über unsere
Ansicht, der zum Teil erstaunlichen Begründungen erfolgt in Kürze.
Erich Reder
2009-11-26
Discotime in Öpping
Ob der am Freitag, nach der fast gleichnamigen TV-Sendung „Bauer sucht Frau“, veran-
staltete Discoabend ein Erfolg war, wird nur der Betreiber des Tanzschuppens in Öpping
(OÖ) wissen, nachdem er einen Kassasturz gemacht hat.
Frauenrechtlerinnen empört
Das Motto für diesen Discoabend lautete „Bauer sucht Sau“ und wurde dementsprechend
beworben. Dafür erntete der Discobetreiber Joachim Natschläger harsche Kritik. Die Ge-
schäftsführerin des Rohrbacher FrauenTreffs, Margit Hofer bezeichnete die Veranstaltung
als abartig, primitiv, geschmacklos und frauenverachtend. So kann man es zumindest auf
OÖ-Nachrichten.at lesen.
Fetter Gewinn?
Geschadet wird dem Discobetreiber der Werbeslogan „Bauer sucht Sau“ und dem daraus
entstandene Wirbel nicht. Wir tippen eher auf einen finanziellen Nutzen, denn der Werbe-
effekt den die Frauen vom Frauentreff durch die Skandalisierung verursachten, wird für die
Veranstaltung optimal gewesen sein.
Werberat aktiviert
Obwohl der Werbslogan nicht auf dem Mist von Natschläger gewachsen war, da es unter
diesem Motto in Österreich und Deutschland schon einige Veranstaltungen gegeben hatte,
beschäftigt sich nun der „überaus wichtige“ Österreichischen Werberat damit. Eine Antwort
auf die Beschwerde ist noch ausständig.
Auch Behörden eingeschaltet
Die Chefin des Rohrbacher Frauen Treffs, Margit Hofer will die Veranstaltung „Bauer sucht
Sau“ nicht auf den Frauen sitzen lassen und wandte sich an die Anti-Diskriminierungsstelle
des Landes, an die Frauenbeauftragte und an die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft Ober-
österreich.
Frau misten Ställe aus
Die ganze Truppe der emanzipierten Damen des Rohrbacher Frauen Treffs, können Sie unter
diesem „Link“ ersehen. Was uns allerdings erstaunt , dass jene Damen noch nichts gegen
die TV-Sendung „Bauer sucht Frau“ unternommen haben.
Mit den Augen einer Emanze betrachtet wäre diese Sendung ebenfalls frauenverachtend und
diskriminierend. Da reisen Frauen kilometerweit an, wühlen sogar im Dreck, misten Ställe aus
und das alles nur dafür, einen Mann abzubekommen. Also meine Damen vom Frauentreff Rohr
-bach, hier bietet sich ein neues Betätigungsfeld, falls Sie nichts besseres zu tun haben.
Die im Keller lachen
Wir sind der Meinung, dass diese Veranstaltung in keiner Weise frauenfeindlich war. Der Werbe-
slogan war zwar provozierend erheiternd, aber hat mit Diskriminierung nicht das geringste zu
tun.
Natürlich gibt es immer wieder Menschen die in den Keller lachen gehen und mit ihrer Miesel-
sucht versuchen, anderen Personen einen lustigen Abend zu verleiden. Eines würde uns aber
interessieren.
Was machen solche Damen, wenn ihnen ihr Partner beim Sex eine obszöne Schweinerei ins
Ohr flüstert?
Stauni
2009-11-21
Die Interessensbewahrer
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie werden von einer Behörde beschuldigt eine Ver-
waltungsübertretung begangen zu haben, die Sie jedoch bestreiten. Um Ihr Recht durchzu-
setzen, engagieren Sie einen Rechtsanwalt.
In Ihren Augen ist dieser Anwalt der Bewahrer Ihrer Interessen und sollte sich so gut wie
möglich für Ihr Anliegen einsetzen. Dieser erhält natürlich für seine Aufgabe, das gegen-
seitig freiwillig vereinbarte Honorar von Ihnen.
Würden Sie so einen Anwalt engagieren?
Nun tritt jener Fall ein, dass Sie trotzdem gegen die Behörde verlieren und Ihnen diese
ein Bußgeld auferlegt. Sie werden sich bestimmt nicht freuen und vielleicht geben Sie auch
dem Anwalt eine Mitschuld, weil dieser Ihrer Meinung nach nicht genug aktiv war.
Was würden Sie machen wenn Sie in Kenntnis gelangen, dass eingehobene Bußgelder
dem Anwalt überwiesen werden? Würden Sie sich von einem solchen Anwalt weiter
vertreten lassen, auch wenn er permanent beteuert Ihre Interessen zu wahren.
Wider den guten Sitten
Mit absoluter Sicherheit würden Sie mit diesem Anwalt nicht einmal ein Wort wechseln,
geschweige denn, ihn als Bewahrer Ihrer Interessen ansehen. Eine Vorgehensweise bei
der ein Interessensvertreter, gleichzeitig von den Behörden die eingehobenen Strafgelder
überwiesen bekommt, ist unserer Meinung nach wider den guten Sitten.
Gemeinsam sind wir stark
Anders dürfte dies die Wirtschaftkammer sehen. Diese braucht ohnehin von niemanden
engagiert zu werden, denn sie besteht ausschließlich aus Zwangsmitgliedern. Obwohl die
Wirtschaftskammer ständig mit dem Slogan „Gemeinsam sind wir stark“ hausieren geht,
schickte sie eine Aussendung an eine bestimmte Zwangsmitgliedergruppe.
Keine Vertretung
Die Ursache dieser Mitteilung waren Verhandlungen mit der Stadt Wien, bezüglich einer
Senkung der Vergnügungssteuer. Die Aussage in dieser Aussendung war in der Tat erstaun-
lich, denn sie lautete „Aus gesellschaftspolitischen Gründen, konnten wir Ihr Anliegen
nicht vertreten.“
Keine Moral
Allerdings hatte es die Wirtschaftkammer nicht davon abgeschreckt, weiterhin den Zwangs-
obolus bei dieser Gruppe von Gewerbetreibenden einzuheben. Geld hat kein Mascherl und
daher ist es gesellschaftspolitisch unbedenklich, wird man sich bei der Wirtschaftkammer
gedacht haben.
Pleitier als Kammerfunktionär
Noch eine von zahlreichen Episoden der Wirtschaftskammer. Ein Unternehmer der bereits
eine behördliche Löschung einer seiner zahlreichen Firmen, einen Konkurs sowie eine Kon-
kursabweisung vorweisen konnte, saß jahrelang als hoher Funktionär in einem Kammer-
gremium.
Dieser Mann war nicht einmal mehr befugt als selbständiger Fensterputzer zu agieren und
leitete Geschicke in einem Gremium mit. „ERSTAUNLICH“ deckte diesen Skandal auf und
die Wirtschaftskammer trennte sich still und leise von diesem Mann. Über diesen Vorfall
haben wir noch keinen Beitrag geschrieben, behalten uns dies aber vor.
Erstaunliche Aussage
Wir haben am 28.Oktober den Beitrag „Magistrat unterstützt Einbrecher“ verfasst. In
diesem Bericht ging es auch um die nebensächliche Aussage eines Marktamtsbeamten
der behauptete, dass die Wirtschaftkammer einen Teil der eingehobenen Strafgelder
erhält.
Erfolglose Nachfrage
Zuerst dachten wir an einen schlechten Scherz, konnten aber kein Motiv dafür finden, dass
dieser Mann die Unwahrheit sprach. Also riefen wir umgehend in der Wirtschaftskammer an
und wollten genaueres dazu wissen.
Wie wir fast erwartet hatten kam keine Antwort. Bei Nachfragen war die zuständige Juristin
entweder nicht im Zimmer oder sie telefonierte gerade. Also haben wir uns an die Magistrats-
direktion Wien gewandt und unsere Anfrage dort deponiert.
Postwendend erhielten wir per Mail folgende Antwort, die in der Tat erstaunlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet.
Sollte sich diese auf ein Telefonat eines Ihrer Mitarbeiter mit mir beziehen, in dem es um
ein Organmandat wegen Übertretung einer gewerbebehördlichen Bestimmung (äußere
Geschäftsbezeichnung) gegangen ist, darf ich Ihnen folgende Bestimmung aus der Gewerbe-
ordnung 1994 zur Kenntnis bringen:
„§ 372. (1) Die auf Grund dieses Bundesgesetzes verhängten Geldstrafen sowie der Erlös der
auf Grund des § 369 für verfallen erklärten Gegenstände fließen der Landeskammer der ge-
werblichen Wirtschaft zu, in deren Bereich die Behörde liegt, die Verwaltungsübertretung
geahndet hat. Die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat diese Beträge für die Wirt-
schaftsförderung sowie zur Unterstützung unverschuldet in Notlage geratener Gewerbetreib-
ender und ehemaliger Gewerbetreibender zu verwenden.“
Wie dieses Gesetz enthalten auch andere Gesetze Zweckwidmungen hinsichtlich der auf
dieser Rechtsgrundlage eingehobenen Strafgelder. Bundesgesetzliche Bestimmungen sind
über das Rechtsinformationssystem des Bundes, Gesetze des Landes Wien über das Wiener
Rechtsinformationssystem abrufbar.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen:
Die Abteilungsleiterin:
Mag. Adelheid S*******
Direktorin des Marktamtes
Da hatte sich der Beamte des Marktamts ein wenig geirrt. Nicht ein Teil der eingehobenen
Strafgeldern, sondern der volle Betrag, sowie der Erlös für verfallen erklärte Gegenstände
fließt der Wirtschaftskammer zu.
Wer sind die Unterstützten?
Und das Schöne daran ist , dass diese ganze Aktion durch die Gewerbeordnung gesetzlich
gedeckt ist. Jetzt kann man noch drei mal raten, wer am Entwurf der Gewerbeordnung
mitgearbeitet hat. Richtig geraten, es ist die Wirtschaftkammer.
Mit den überwiesenen Strafgeldern soll die Wirtschaftskammer unter anderem, unverschuldet
in Notlage geratene Gewerbetreibende unterstützen. Wahrscheinlich sind das jene, die nach
Konkursen und Konkursabweisungen, als hohe Funktionäre in verschiedenen Gremien
sitzen.
Eindeutiger Interessenskonflikt
Aber lassen wir einmal den Sarkasmus beiseite und betrachten diese Angelegenheit ganz
nüchtern. Eine Interessensvertretung die gleichzeitig in den Genuss der verhängten Straf-
gelder kommt, ist eindeutig in einem Interessenskonflikt.
Vermutlich ist das auch jener Grund, wenn Gewerbetreibende bei der Wirtschaftkammer
juristischen Rat suchen um sich gegen behördliche Strafen zu wehren und ihnen gesagt
wird, es sei besser zu bezahlen als lange Prozesse zu führen.
Ratschläge haben tieferen Sinn
Diese erstaunlichen Ratschläge der „Interessensvertretung“ ergeben somit auch einen
Sinn, da die Strafgelder an die Wirtschaftskammer überwiesen werden. Damit kassieren diese
doppelt, nämlich einerseits die Zwangsumlage und anderseits die Bußgelder.
Eine derartige Verhaltensweise ist in unseren Augen sittenwidrig, denn wie kann eine Interes-
sensvertretung die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, in den Genuss von Buß-
geldern kommen, welche von Behörden verhängt werden.
Ohne Zwangsmitglieder gäbe es keine Wirtschaftkammer mehr
Das unsere Theorie stimmt, dass es die Wirtschaftskammer bei ihrer jetzigen Leistung und
Verhalten nicht mehr gäbe, wenn sie von freiwilligen Mitglieder leben müsste, lässt sich
durch diese erstaunliche Verhaltensweise einwandfrei beweisen.
Ist schon die Rekrutierung von Zwangsmitgliedern zumindest moralisch bedenklich, schlägt
wohl das Einkassieren von behördlich eingehobenen Strafgeldern als Interessensvertretung,
dem Fass den Boden aus.
Eine Lösung wird kommen müssen
In dieser Angelegenheit sollte die Wirtschaftskammer zum Vorteil ihrer „Zwangsmitglieder“
schnellstens aktiv werden, denn wir denken dass unser Beitrag sicher einige juristische
Aktivitäten auslösen wird.
Normalerweise müsste die Zwangsmitgliedschaft sofort aufgehoben werden. Mit der bis-
herigen Gangart der Wirtschaftskammer gewinnt man den Eindruck, dass es sich hier um
einen Staat im Staat handelt.
Leider sind die meisten Leute in Unkenntnis
Wir sind sich ziemlich sicher, dass diesen seltsamen Paragrafen in der Gewerbeordnung
fast niemand kennt und auch nur wenige Leute, wie Beamte und höherrangige Mitarbeiter
der Wirtschaftskammer, über diese Vorgehensweise Bescheid wissen.
Vermutlich haben wir auch deshalb keine Antwort der Wirtschaftkammer erhalten, weil diese
keinen unnötigen Staub aufwirbeln wollte. In diesem Fall hat sich die Direktion des Markt-
amtes äußerst korrekt verhalten und einem fragenden Bürger umgehend Antwort erteilt.
Stauni
2009-11-19
Tierquäler haben es besser
Während die Justiz mit Tierschützern nicht gerade zimperlich umgeht, scheinen Tier-
quäler die besseren Karten zu haben. Gut vielleicht ist es nicht die feine englische Art,
Buttersäure zu versprühen oder Tierquälstationen zu besetzen, um auf unsägliches
Tierleid aufmerksam zu machen.
Aber wie in vielen Fällen, heiligt der Zweck die Mitteln. Dafür hat sich die heimische
Justiz im letzten allgemein hinlänglich bekannten Fall, bei Tierschutzaktivisten mit dem
„Mafiaparagrafen“ bedankt.
Der Pate lässt grüßen
Aus einer gewöhnlichen Sachbeschädigung und Besitzstörung, wurde auf einmal eine
„Kriminelle Organisation“. Tja, was liegt denn näher, als mit Kanonen auf Spatzen zu
schießen, wenn man verhindern will, dass Tierschützer auf etwas aufmerksam machen
wollen, wo die Justiz partout nicht hinsieht oder nicht hinsehen will.
Tatort Goschenreith
Aber nun zum gegeben Anlassfall unseres Beitrages. In Goschenreith am Taxenbache
(Waldviertel/NÖ) unterhält ein niederösterreichischer Bürgermeister eine Legebatterie
mit zirka 50.000 Hühnern. In einem Käfig dieser Tierfabrik, befinden sich jeweils 5 Hühner.
Diese Art der Tierhaltung ist seit Jänner 2005, mit einer 4-jährigen Übergangsfrist gesetzlich
verboten. Das hat den Bgmst. Karl Latschenberger, der seine Legebatterie in Goschenreith
betreibt, bislang offensichtlich sehr wenig interessiert.
Viele Eier machen, mit den Eiern
Dafür wurde er im März dieses Jahres, vom Verein Gegen Tierfabriken VGT angezeigt.
Da Ostern vor der Tür stand und er das Eiergeschäft nicht verpassen wollte, versprach er
den ungesetzlichen Zustand seines Betriebes, bis spätestens Ende April abzustellen.
Diese Information wurde uns vom Obmann des VGT DDr. Martin Balluch mitgeteilt.
Anfertigung von Beweismaterial
In den vergangenen zwei Tagen filmten und fotografierten Tierschützer den Betrieb, um
ausreichend Beweismaterial zu haben. Heute gegen 10:00 Uhr, begannen dann ca. 30
Aktivisten das Gelände der „Eierfabrik“ zu besetzten und mit Transparente auf das Tierleid
aufmerksam zu machen.
Wir waren mit Herrn DDr. Balluch während der „Besetzung“ zeitweise telefonisch verbunden
und konnten sich akustisch ein Bild über die Geschehnisse vor Ort machen. Ein Mann, ver-
mutlich ein Mitarbeiter des Betriebes, attackierte einen Tierschützer und riss ihm ein
Transparent aus der Hand.
Auch wurde versucht, die Aktivisten mit Jauche zu besprühen. Die vor Ort anwesende
Polizei konnte aufkeimende Handgreiflichkeiten sofort schlichten. Gegen zirka 16:30 Uhr
wurde die „Besetzung“ beendet, nachdem Behördenvertreter zugesagt hatten, sich um
die Angelegenheit kümmern zu wollen.
Daten für den Mafiaparagrafen
Die Polizei war sehr bemüht, die Identität aller Tierschutzaktivisten festzuhalten. Vielleicht
gibt es ja wieder den „Mafiaparagrafen“ als Dankeschön für den Tierschutz und das
Aufmerksammachen eines ungesetzlichen Zustandes.
Das Gesetz bin ich!
Es ist schon erstaunlich, welcher Lobby der „Eierfabrikant“ angehören muss, dass er sich
als Politiker, der eigentlich eine Vorbildfunktion ausüben sollte, über bestehende Gesetze hin-
weg setzen zu kann.
Dieser Lobby dürften Tierschützer auf keinen Fall angehören, wie man es bei der Straf-
verfolgung deutlich sieht. Sie werden als lästige Aufdecker schwerstens kriminalisiert.
Stauni
2009-11-02
Erfolgsunternehmen Trachtenoutlet
Der Unternehmer Sascha Golitschek, betreibt in Heidenreichstein den größten „Trachten-
outlet“ von Niederösterreich. Er bietet in dieser wirtschaftlichen Krisenregion, immerhin
vierzehn Frauen, davon sechs über fünfzig Jahre alt, einen sicheren Arbeitsplatz.
Ein starkes Unternehmen in ein wirtschaftlich schwachen Region
Dies wird aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr lange so sein, denn seitens der Politik wirft
man ihm derartige Prügel vor die Beine, die seine wirtschaftliche Existenz aufs schwerste
gefährden.
Krisenregion Heidenreichstein
Das „Trachtenoutlet“ zieht durch intensive Werbemaßnahmen, immerhin mehr als 30.000(!)
Kunden in die wirtschaftlich schwache Region „Oberes Waldviertel“. Heidenreichstein ist
mittlerweile eine Sanierungsgemeinde und es gibt kaum mehr Unternehmen in der Stadt.
Diese Region zeichnet sich mit einer 10%igen Arbeitslosigkeit aus. Nur an wenigen Tagen
im Jahr besteht die Möglichkeit, das Geschäft wirklich anzukurbeln. Da sind zum Beispiel
Aktivitäten wie das Abfischfest, und das Kürbisfest im Retzer Land, die Tagestouristen
anlocken.
Finanzielle Reserven anlegen
Auch Herr Golitschek nützt seit 1994 die Gelegenheit des Tagestourismus und hatte seinen
Betrieb jeweils am 1.Mai und 26.Oktober offen gehalten. Durch diese Aktionen konnte er
sich an den umsatzstärksten Tagen im Jahr, einen finanziellen Polster schaffen der ihn an
schwachen Tagen über Wasser hielt.
Dadurch war er auch nicht genötigt Personal abzubauen. Auch die umliegende Gastronomie
und Hotelerie profitierte vom Offenhalten des „Trachtenoutlet“, da er im vergangenen Jahr
mehr als 1000 Kunden begrüßen durfte.
Behörde wurde informiert
Der Ordnung halber hatte Golitschek immer die Behörde davon in Kenntnis gesetzt, dass
er sein Geschäft an diesen besagten Tagen offen halten werde. Seine Mitarbeiter, welche
an diesen Tagen freiwillig gearbeitet hatten, erhielten 100% Überstundenzuschlag und
zusätzlich 100% Zeitausgleich.
Auch die Wochenarbeitszeit wurde nicht überschritten. Wer nun glaubt das Golitschek
für seine Korrektheit, soziales Engagement und wirtschaftlichen Bemühungen Anerkennung
fand, der irrt gewaltig.
Behörde zockt ab
Jedes Jahr wurde er von der Behörde bestraft. Die letzte Geldstrafe betrug immerhin Euro
3.000,- für das Offenhalten seines Geschäftes. Wo kämen wir denn dahin, wenn jemand
Geld verdient, davon Steuern bezahlt und Arbeitsplätze sichert, wird sich der staatliche
Bürokrat gedacht haben, als er die Strafverfügung für den fleißigen Unternehmer ausstellte.
Musterbeispiel Excalibur
Für den 26.Oktober 2009 haben sich zirka 3.000 Personen für einen Besuch beim Trachten-
outlet des Herrn Golitschek angemeldet. Da er die Kunden lieber in seinem Geschäft sieht, als
im 6 Kilometer entfernten „Excalibur“ (Tschechien) die ganz selbstverständlich 7 Tage rund
um die Uhr geöffnet haben, hat er sich wieder an die Behörde gewandt.
Das Mail an die Behörde:
Von: Trachtenoutlet [mailto:office@originalsalzburger.at]
Gesendet: Mittwoch, 14. Oktober 2009 16:14
An: #Büro LH Pröll; #LR Bohuslav; #LH Pröll
Cc: Seidl Elisabeth (Büro LH Pröll)
Betreff: Abfischfest Heidenreichstein
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Dr. Pröll,
sehr geehrte Frau Landesrätin Dr. Bohuslav !
Am Wochenende 25.10.2009 sowie 26.10.2009 findet das alljährliche Karpfen Abfischfest
in Heidenreichstein statt. Wir erwarten an diesem Wochenende mehr als 20.000 Gäste in
der Region. Aus wirtschaftlichen sowie touristischen Interessen ist es für uns eine einmalige
Gelegenheit, den Gästen des Waldviertels unsere Trachtenkultur näher zu bringen.
Aus unserer Sicht stellt es daher einen wesentlichen wirtschaftlichen Beitrag zum Überleben
unseres Betriebes dar, unseren Betrieb am 25.10.09 sowie 26.10.09 von 9h bis 17h geöffnet
zu halten. Dies sichert unseren Standort in Heidenreichstein, vor allem ist die Sonderöffnung
von wesentlicher regionaler sowie saisonaler Bedeutung.
Gerade in der Sanierungsgemeinde Heidenreichstein ist es für uns in letzter Zeit sehr schwierig
geworden, weiterhin 14 Mitarbeitern einen gesicherten Arbeitsplatz in Zeiten der Wirtschafts-
krise zu bieten. Bürgermeister Hans Pichler unterstützt unsere Initiative zur Erhöhung der
Attraktivität von Heidenreichstein.
Die beschäftigten Mitarbeiter werden unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften
wie Entlohnungs- und Ruhezeitenbestimmung lt. KV beschäftigt, lt. Bezahlungsrichtlinien
für den 8. Dezember 100% Überstundenzuschlag + 100% Zeitausgleich .
Die Ersatzruhezeiten werden mit den Mitarbeitern im Voraus fixiert. Das Arbeitsinspektorat
(AI Krems, DI Jäger) wurde von uns bereits in Kentniss gesetzt.
Um das Überleben unseres Betriebes in einer wirtschaftlich turbulenten Zeit zu sichern,
ersuche ich um eine Ausnahmeregelung für den besagten Zeitraum.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung, mit freundlichen Grüßen,
S.G. Textilhandelsgmbh & Co. KG
Trachtenoutlet Heidenreichstein
Sascha Golitschek Elbwart
Wer nun glaubt das Politiker und Bürokraten nun zur Einsicht gekommen sind, da die
Aktionen des Herrn Golitschek auch dem österreichischen Staat, sowie der Arbeitsplatz-
sicherung in der Region zu Gute kommen, hat sicher wieder gewaltig geirrt.
Dies bekam er als Antwort
From: Dultinger Susanne (Büro LR Bohuslav)
To: Trachtenoutlet
Cc: Seidl Elisabeth (Büro LH Pröll)
Sent: Thursday, October 15, 2009 1:33 PM
Subject: AW: Abfischfest Heidenreichstein
Sehr geehrter Herr Golitschek!
Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer mail vom 14. Oktober 2009, welche zugleich an
das Büro des Landeshauptmannes ergangen ist und an uns weitergleitet wurde.
Zum Inhalt Ihrer Nachricht teilen wir Ihnen folgendes mit: Sie wurden bereits mehrfach
über die gesetzliche Lage gemäß Öffungszeitengesetz (Bundesregelung) und NÖ Öffnungs
-zeitenverordnung informiert, zuletzt durch Mag. Andreas Achatz (damals Mitarbeiter im
Büro von LH-Stv. Ernest Gabmann) am 10. Februar 2009. Wir bedauern daher, dass wir
Ihr Anliegen nicht erfüllen können.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Koller
Büroleiter LR Dr. Petra Bohuslav
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Tel. 02742/9005/12322
Fax. 02742/9005/13730
Ahnungslose Bürokraten
Da staunt man nicht schlecht was sich die vom Steuergeld Lebenden so alles erlauben. Anstatt
die vernünftige Initiative eines Unternehmers zu begrüßen, setzt man alles daran die wirt-
schaftlich schwache Stadt Heidenreichstein weiter zu schädigen und Arbeitsplätze zu ver-
nichten.
Denkt an Aufgabe
„Diesmal wurde mir eine Strafe von Euro 2.180,- pro Mitarbeiter in Aussicht gestellt, sollte
ich mein Geschäft offen halten. Am 26.Oktober 2009, werden 10 Mitarbeiterinnen im Betrieb
tätig sein. Das heißt die Behörde will mich mit Euro 21.800,- bestrafen. Dieser Betrag gefährdet
meine Existenz und ich überlege mir bereits den Standort Heidenreichstein aufzulassen“, so
der Unternehmer Sascha Golitschek.
Trachtenbekleidungsunternehmer Sascha Golitschek
wird von ahnungslosen Bürokraten schikaniert !
Sabotage?
Die Politiker schwingen zwar pausenlos große Reden, über die Wirtschaftskrise und wie
man dieser entgegen wirken kann. Dies ist sicherlich nicht eine Maßnahme zur Krisen-
bekämpfung, wenn ein Unternehmer am umsatzstärksten Tag des Jahres, zur Schließung
seines Betriebes gezwungen wird.
Aber vielleicht dringen die Absichten der Politiker gar nicht bis zu deren bürokratischen
Erfüllungsgehilfen durch, oder werden durch diese absichtlich sabotiert.
Werter Herr Landeshauptmann Dr. Pröll!
Wir sind gar nicht sicher ob Sie das Mail von Herrn Golitschek überhaupt zu Gesicht
bekommen haben. Sollte es Ihre knappe Zeit zwischen Ihren zahlreichen Fototerminen
zulassen, ersuchen wir Sie, sich jene Bürokraten „zur Brust“ zu nehmen, die dem Land
Niederösterreich und seiner Bevölkerung, durch ein Verhalten welches sich im obigen
Schreiben widerspiegelt, wirtschaftlichen und sozialen Schaden zufügen.
Stauni
2009-10-16