Elsner: „Flöttl hat mindestens eine Milliarde gestohlen“


Ex-Bawag-Generaldirektor rechnet im Interview auf „addendum.org“ ab

 

In den am Sonntag veröffentlichten Paradise Papers finden sich auch Hinweise auf den Bawag-Skandal: Der einstige Spekulant Wolfgang Flöttl soll mehrere Firmen auf der Karibikinsel Aruba besessen haben, die von der Justiz nicht unter die Lupe genommen worden sind. Ex-Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner rechnet im Interview auf addendum.org mit allen Beteiligten ab und fragt sich, warum die Justiz die Spur des Geldes nicht verfolgt hat: „Flöttl hat mindestens eine Milliarde gestohlen.“

 

Elsner, der über seinen Anwalt einen Wiederaufnahmeantrag eingebracht hat, erklärt unter anderem: „Es wird immer klarer, dass Wolfgang Flöttl im Verfahren bei Richterin Claudia Bandion-Ortner ein Lügengebäude errichtet hat. Er hat behauptet, ich hätte ihn zu Spekulationen veranlasst, obwohl inzwischen wohl eindeutig klar ist, dass er gar nicht verspekuliert, sondern veruntreut hat. Nur auf seine Aussagen hat Bandion-Ortner den Untreue-Vorwurf begründet. Die Informationen aus den Paradise Papers sind somit einmal mehr ein Hinweis, dass die Anklage von Staatsanwalt Georg Krakow und das Urteil von Richterin Bandion-Ortner ein Skandal sind. Ich habe meinen Anwalt angewiesen, die neuen Unterlagen aus den Paradise Papers als ergänzende Beweisstücke dem Wiederaufnahme-Antrag beizulegen.“

 

Darüber hinaus erklärt Elsner, der von 1995 bis 2003 an der Spitze der Bank stand, dass die Justiz Unterlagen über Flötts Geschäfte in der Karibik vernachlässigt habe: „Es hat sich niemand die Mühe gemacht, in Bermuda nachzuforschen. Bandion-Ortner hat zu Beginn des Verfahrens gesagt, Bermuda klammern wir einmal aus – um es dann nie mehr anzusprechen.“ Laut Elsner habe es eine Unterlage über die Bermudas gegeben: „Es handelt sich um ein Telefax vom Bundesministerium für Inneres an die Staatsanwaltschaft Wien. Betreff: Wolfgang K. Flöttl. Unten steht, dass ersucht werde, diese Information vorerst von der Akteneinsicht auszunehmen. Das ist offenbar bis zum Ende des Verfahrens passiert. In dem Fax steht, Flöttl habe versucht, 21 Millionen Dollar aus dem Verkauf einer Liegenschaft von den Bermudas abzuziehen.“

 

Das gesamte Interview finden Sie auf addendum.org. Für Wolfgang Flöttl, der in den letzten beiden Wochen über seinen Anwalt zu den Vorwürfen keine Stellungnahme abgeben wollte, gilt die Unschuldsvermutung. (Quelle: APA/OTS)

 

*****

2017-11-06


Selbstdarstellung oder Werbung?


Eine für uns unschlüssige Presseaussendung

Der Sinn so mancher  Presseaussendungen erschließt  sich uns beim besten Willen nicht.
Nachfolgende ist eine davon.   Wir sind uns unschlüssig, ob diese Aussendung als Selbst-
darstellung für den Scheich oder als Werbung für die Schulthess Klinik dienen soll.
Wer  ist  Scheich  Hamad  bin Khalifa Al Thani von Katar?   Er  gehört  zur  weit verzweigten
Dynastie  Al Thani,  einem  ursprünglich  aus  dem  heutigen  Saudi-Arabien  stammenden
Beduinen-Clan, der seit dem 19. Jahrhundert den Herrscher von Katar stellt.   Er selbst war
von  1995  bis  2013  das  Staatsoberhaupt  des  Emirats Katar.   Am 25. Juni 2013 dankte
Hamad bin Chalifa Al Thani zugunsten seines Sohnes Tamim bin Hamad Al Thani ab.
In Katar ist er Islam Staatsreligion und die Scharia ist die Hauptquelle der Gesetzgebung.
Dem  Emirat  wird  auch  vorgeworfen,  einer  der  wichtigsten  Finanziers  der Terrormiliz
Islamischer  Staat   zu  sein.   Zudem  weigert  sich  Katar  insbesondere,  die Beteiligung
eigener  Staatsangehöriger  an  Kämpfen im Ausland sowie den Aufruf zur Teilnahme an
solchen  Kämpfen   unter  Strafe zu stellen und damit der UNO-Resolution 2170 nachzu-
kommen.
Ach  ja,  da  wären  noch  die  Menschenrechte,  die  in  dem  Emirat  so   gut  wie  gar nicht
existieren.   Menschenrechtsorganisationen  wie  Amnesty  International kritisieren laufend
die  zahlreichen Menschenrechtsverletzungen,  die in Katar begangen wurden und werden.
Zudem  steht die Benachteiligung von Frauen an der Tagesordnung.   Und nicht zu verges-
sen  wäre,  dass  es  in  Katar die  Todesstrafe gibt.   Aber sensible Gemüter brauchen sich
deswegen nicht zu erregen, denn „es wird nicht jeden Freitag geköpft – © Claudia Bandion-
Ortner“.
Nicht einmal bei einem sportlichen Projekt zeichnet sich Katar im positiven Sinne aus. Die
Arbeits- und  Lebenssituation von  Arbeitsmigranten,  die  am  Bau der Stadien beschäftigt
sind, sind großteils menschenunwürdig.  Bei vielen Einwanderern werden an ihren Arbeits-
plätzen  die  Menschenrechte  verletzt,  manche erhalten ihren Lohn nicht,  oder ihnen wird
weniger  gezahlt  als vereinbart.    Ein Aufforderung der Vereinten Nationen – die bereits im
November 2013 erfolgte -. die Lage der Arbeitsmigranten zu verbessern, verhallte bis dato
ungehört.
*****
2015-12-29

Nicht jeden Freitag wird geköpft


Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner über Saudi-Arabien

In  einem  Interview  in  der  Montag  erscheinenden Ausgabe des Nachrichtenmagazins „profil“
zieht Claudia Bandion-Ortner,  die ehemalige Justizministerin und derzeitige Generalsekretärin
des saudi-arabischen „König-Abdullah-Dialog-Zentrums“ eine positive Bilanz der ersten beiden
Jahre: „Saudi-Arabien mischt sich in unsere Arbeit überhaupt nicht ein.“ (Quelle: Profil – APA/OTS)
Liest  man  sich  die Antworten von Bandion-Ortner im Interview durch und schließt damit auf
ihre  Geisteshaltung,  haben  die  Saudis  auch nicht den geringsten Grund sich in ihre Arbeit
einzumischen. Augenscheinlich setzt sie alles daran ihren Job nicht zu gefährden und findet
keine kritischen Worte zum menschenrechtsfeindlichen Regime in Saudi-Arabien.
Aber  ich  bin  sehr  gut  und nett behandelt worden.  “ Bandion-Ortner musste sich – wie alle
Frauen in Saudi-Arabien – mit einer schwarzen Abaya verhüllen. „Aber ich muss sagen: Die
ist  praktisch.   Ein angenehmes  Kleidungsstück.   Sie  hat  mich ein  bisschen an den Talar
erinnert.“ (Quelle: Profil – APA/OTS)
Bandion-Ortner  findet  also  die  schwarze  Abaya  (eine Art Burka)  praktisch und als ange-
nehmes Kleidungsstück?! Warum trägt sie diese dann in Österreich nicht? Ihre Anmerkung,
dass  sie  dieses  Kleidungsstück  an  den Talar erinnere,  müsste jeder Richterin den kalten
Schauer über den Rücken herablaufen lassen.
Bei einem  Ladies-Abend sei sie  „von gebildeten hochintelligenten Frauen,  Managerinnen,
Universitätsprofessorinnen“  umgeben  gewesen.   Sie sei sich vorgekommen „wie in Öster-
reich bei einer Damenrunde. Da war eigentlich kein Unterschied.“ (Quelle: Profil – APA/OTS)
Da  stellt  sich  für  uns  natürlich die Frage,  ob  Bandion-Ortner  in  Österreich  je bei einer
Damenrunde eingeladen war und wenn ja bei welcher? Denn bei welcher Damenrunde in
der Alpenrepublik sind die anwesenden Frauen mit einer Abaya verhüllt?
Auf den Vorhalt,  dass im Jahr 2014 in Saudi-Arabien bereits 60 Menschen hingerichtet
worden  sind,  dass an Freitagen nach dem  Gebet öffentlich geköpft und ausgepeitscht
werde,  sagt  Bandion-Ortner  im „profil“-Interview:   „Das ist nicht jeden Freitag“ und sie
sei natürlich gegen die Todesstrafe. (Quelle: Profil – APA/OTS)
Ja  wenn  das  nicht  human  ist,  dass in Saudi-Arabien nicht jeden Freitag öffentlich ge-
köpft  wird?!   Tja,  mit dieser  Aussage hat Bandion-Ortner bestätigt,  dass die Stelle der
Generalsekretärin  des saudi-arabischen  „König-Abdullah-Dialog-Zentrums,  mit  ihrer
Person richtig besetzt wurde.

Herr und Frau Österreicher dürfen sich jedenfalls glücklich schätzen, dass diese Frau in
der  österreichischen  Politik nichts mehr zu sagen hat und sollten aber zugleich hoffen,
dass sie nie wieder ein Richteramt bekleiden wird.
*****
2014-10-18

Was Bandion-Ortner dazu sagt?


Florian Klenk will es wissen

Die ehemalige Seitenblicke-Justizministerin (von Schüssels Gnaden) wird sich vermutlich
hüten  irgendwelche  Statements – .egal  in  welche  Richtung – .abzugeben.   Das  könnte
ja  ihren  Versorgungsposten,  als  stellvertretende  Generalsekretärin  des internationalen
König-Abdullah-Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog,  gefährden.
*****
2014-09-23

Wahhabiten sind laut Verfassungsschutz radikale Gruppe


Während Wien Extremisten willkommen heißt,

sprechen andere Klartext

Die  rot-schwarze  Bundesregierung ist über das geplante  „Dialog-Zentrum“  der radikalen
Wahhabiten am Schottenring offenbar so begeistert, dass sie ihnen neben Steuererleichter-
ungen und dem Diplomaten-Status sogar als „Personal-Spende“ eine Dame aus dem Justiz-
ministerium,  nämlich  die  damals  von der ÖVP gestellte Ex-Ministerin Bandion-Ortner als
Vize-Generalsekretärin des Zentrums, zur Verfügung stellt.
 
Es ist noch gar nicht zu erahnen,  welche Gefahr von diesem Zentrum ausgeht.   Dass die
ÖVP,  eine angeblich christlich soziale Partei,  da mitspielt,  ist völlig unverständlich.
 
Dass es für die Wahhabiten praktisch nur Feinde gibt, zeigt ein Bericht des Landesamts für
Verfassungsschutz  Baden-Württemberg  auf.   Darin ist  zu lesen:   Das Konzept des „Un-
glaubens“  wird außer auf von der wahhabitischen Lesart des Islam abweichende Muslime
noch auf andere Personenkreise, insbesondere Anhänger des Judentums und Christentums
angewandt.
 
Praktisch  wird  jeder zu einem  „Ungläubigen“,  der den postulierten wahhabitischen Maß-
gaben nicht entspricht. Dies mündete schon sehr früh in der wahhabitischen Forderung an
die  „wahren Muslime“,  mit  den  Ungläubigen auf allen Ebenen zu brechen und keinerlei
freundschaftliche Kontakte zu ihnen zu unterhalten.
 
Durch diesen Glaubensgrundsatz,  der als  „die Treue und der Bruch“  bekannt wurde, wer-
den  Muslime  angewiesen,  den Wesensfremden Verachtung und Feindschaft entgegen zu
bringen.   Sich  mit solchen Menschen einzulassen und diese noch zu fördern,  ist nicht nur
eine Provokation, sondern vor allem auch eine massive Gefährdung der eigenen Bevölker-
ung.   Das ist von Rot-Schwarz einfach unverantwortlich.
Passend zu unserem Beitrag ein Artikel der  „OÖ  Nachrichten“  (nachfolgender Screenshot).
Der  Beitrag  von  „nachrichten.at“  braucht nicht näher kommentiert zu werden,  denn dieser
spricht  für  sich  selbst.   Es ist nur schön zu wissen,  dass unsere Bundesregierung radikalen
Islamisten  Tür  und Tor öffnet.   Damit  handeln wir uns über kurz oder lang ein Problem ein,
dass wir nicht mehr in den Griff bekommen werden.   
 
*****

2012-07-27
 

BAWAG-Prozess die Zweite


Neuauflage des BAWAG-Prozesses

Nächstes  Jahr wird es eine  Neuauflage des  BAWAG-Prozesses geben.  Grund dafür ist,

dass der Oberste Gerichtshof im  Dezember 2010 wesentliche Teile der erstinstanzlichen

Urteile wegen Feststellungsmängeln aufgehoben hatte. Dies wurde heute durch die  Ober-

staatsanwaltschaft Wien offiziell bestätigt.

 

Um unserer Leserschaft einen halbwegs kompletten Überblick über diese Causa zu ermög-
lichen, veröffentlichen wir nachfolgend die Presseaussendung der  Oberstaatsanwaltschaft
Wien.

 

Causa „BAWAG“, AZ 63 St 38/06a der Staatsanwaltschaft Wien 

Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil und Beschluss vom  23. Dezember 2010 das Urteil

des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Causa  „BAWAG“  vom 4. Juli 2008 im

Wesentlichen teilweise bestätigt und teilweise aufgehoben.

 

In diesem Umfang wird die Strafsache wie folgt weiter verfolgt werden:

 

Die offenen Anklagepunkte gegen Helmut Elsner und Dkfm. Johann Zwettler werden zu-

rückgezogen.   Herr Elsner wurde wegen Untreue in 12 Fällen bereits rechtskräftig zur

Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.  Ein weiterer Schuldspruch könnte

zu keiner höheren Strafe führen.

 

Herr Dkfm.  Zwettler wurde wegen Untreue in 7 Fällen und wegen Bilanzvergehen rechts-

kräftig zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.   Ein Schuldspruch wegen der weit-

eren ursprünglich angeklagten Fakten könnte auch bei ihm zu keiner höheren Strafe führ-
en.

 

Mag.  Peter Nakowitz wurde wegen  Beihilfe zur Untreue in zwei  Fakten („Hapenny“ und

„Ophelia Teil 1“  –  Schaden  295 Millionen  Euro  bzw.  80 Millionen USD)  rechtskräftig

schuldig erkannt, wobei eine Strafe noch nicht festgesetzt wurde. In den weiteren Fakten

„Capper“  und  „Uni-Bonds“  (Schaden 370 Millionen Euro)  und  wegen  Bilanzvergehens

wird  die Anklage aufrecht erhalten,  weil eine  Sanierung der  vom Obersten Gerichtshof

zur  subjektiven Tatseite  festgestellten Mängel  des erstinstanzlichen  Schuldspruchs zu

diesen Anklagepunkten in einem neuen Rechtsgang aussichtsreich ist.

 

Das  gilt nicht in gleichem Maße für die weiteren  bislang nicht verurteilten Anklagefakten

(„Ross Capital Markets“,  „Ophelia Teil 2“ und andere),  auf deren weitere Verfolgung da-

her verzichtet wird.

 

Günter Weninger wurde wegen Bilanzvergehen rechtskräftig schuldig gesprochen.   Auch

hierfür steht eine Straffestsetzung aus. Darüber hinaus werden auch die übrigen Anklage-

vorwürfe,  nämlich Beihilfe zur Untreue in den Fakten „Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“ so-
wie Beihilfe zu weiteren Bilanzvergehen weiter verfolgt,  weil der erforderliche Nachweis
auch zu diesen Vorwürfen in einem neuen Rechtsgang nahe liegt.

 

Auch  gegen  Mag. Dr. Christian Büttner,  dessen erstinstanzlicher Schuldspruch  wegen

Beihilfe zur Untreue (Faktum „Hapenny“  –  Teilschaden 230 Millionen EURO) und wegen

eines Bilanzvergehens aufgehoben wurde,  wird die Anklage aus ähnlichen Gründen zur

Gänze aufrecht erhalten.

 

Die erstinstanzlichen Schuldsprüche betreffend  Mag. Hubert Kreuch wegen Untreue und

Dr. Josef Schwarzecker  wegen Untreue und  Bilanzvergehens wurden aufgehoben,  weil

das  Ersturteil dazu widersprüchliche Feststellungen enthielt. Die Staatsanwaltschaft wird

die  Anklage jeweils  wegen zwei Untreuefakten („Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“),  zu Dr.

Schwarzecker  auch  wegen  Bilanzvergehens aufrecht erhalten,  weil die Aufklärung des

Sachverhalts in diesem Umfang in einem zweiten Rechtsgang durchaus möglich erscheint.

 

Der Schuldspruch des Dr. Wolfgang Flöttl wegen Beihilfe zur Untreue in drei Fakten wurde
aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wird die Anklage betreffend die Fakten  „Ophelia Teil
1″ und  „Capper“  (Schaden 80 Millionen USD bzw. 20 Millionen EURO)  aufrecht erhalten,
weil naheliegt,  dass die erforderliche  Vorsatzform in einem  zweiten Rechtsgang festge-
stellt werden kann.

 

Lediglich auf die weitere Verfolgung des Faktums  „Ophelia Teil 2“  mit einem Schaden von

10 Millionen USD  wird verzichtet,  weil diese  bislang in keinem  Fall zu einer Verurteilung

geführt  hat und  selbst im  Fall eines Schuldspruchs  keinen wesentlichen Einfluss auf die
Strafbemessung hätte.

 

Gegen  Dr. Robert Reiter,  dessen Schuldspruch  wegen Beihilfe zur Untreue  in den Fakten

„Hapenny“  und „Ophelia Teil 1“  sowie wegen Beihilfe zu einem Bilanzvergehen aufgehoben

wurde,  wird die Staatsanwaltschaft die Anklage  insgesamt aufrecht halten.   Es liegt nahe,
dass  in einem zweiten Rechtsgang  der Kenntnisstand des Herrn Dr. Reiter über die beiden
Investments  und damit die erforderliche  Vorsatzform durch  vollständige Beweiswürdigung
festgestellt werden können.

 

Was wohl Bandion-Ortner darüber denkt?

Ein Königreich dafür,  die Gedanken der Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner lesen zu
können.   Als verhandelnde  Richterin im BAWAG-Prozess,  avancierte sie bekannter Weise
nach Prozessende zur Justizministerin.   Ihren „Erzfeind“  Helmut Elsner verurteilte sie zur

Höchststrafe von 10 Jahren unbedingter Haft.

 

Ihr  prozessuales  „Liebkind“  Wolfgang Flöttl  hingegen,  musste  keinen einzigen Tag ab-

sitzen und darf sich jetzt wieder vor Gericht verantworten.  Offenbar ist man bei der Staats-

anwaltschaft zur Erkenntnis gelangt,  dass dieser doch kein „Unschuldslamm“ ist.

 

Ganz besondere Schmerzen dürfte C. Bandion-Ortner möglicherweise die Tatsache bereiten,

dass Helmut Elsner nicht mehr vor Gericht erscheinen muss, denn mehr als die Höchststrafe

gibt es nicht.

 

Liest man sich in der Presseaussendung den Umfang des Vorhabens der Staatsanwaltschaft

durch,  könnte durchaus der Eindruck entstehen,  dass Bandion-Ortner in  „ihrem“  BAWAG-

Prozess dieselbe Qualifikation aufgewiesen hatte, wie in ihrer Dienstzeit als Justizministerin.

 

Wir hegen für den Ex-Banker Helmut Elsner keine Sympathie.   Sollte dieser aber ein wenig

Schadenfreude empfinden,  so vergönnen wir ihm diese aus vollem Herzen.

 

*****

2011-12-12
 

Helmut Elsner ist frei


Knalleffekt in der Causa Elsner

Darf man  den heutigen Radiomeldungen Glauben schenken ist  Helmut Elsner ab sofort
ein freier Mann. Einem neuerlichen Antrag auf Haftunfähigkeit wurde heute stattgegeben.
Grund zur besonderen Freude besteht jedoch für den Ex-Banker nicht,  denn der Enthaft-
ungsbescheid schrammte nur knapp am Totenschein vorbei.

Jedenfalls hat  die österreichische  Justiz  in dieser  Angelegenheit in  letzter Minute  die

Kurve gekriegt. Denn wie mit einem totkranken Mann, der bereits einen erheblichen Teil
seiner Haftstrafe verbüßt  hatte umgegangen wurde,  spottete jeder  menschenwürdigen
Beschreibung. Ob Elsner jemals wieder genesen wird steht in den Sternen.

Offenbar  hatte  es  die  Justiz  nun  endlich  in  der  Causa  Elsner  vorgezogen,  gewissen

politischen  Kreisen  nicht  mehr  dienlich zu sein,  um den  bereits anhaftenden  Ruf  einer
Bananenrepublik-Justiz wieder loszuwerden. Es war höchst an der Zeit, dieses menschen-
unwürdige und zuletzt sogar lebensgefährliche juristische Polit-Schauspiel zu beenden.

Elsner bleibt trotzdem ein verurteilter Straftäter

Allerdings darf  die Enthaftung von Elsner  nun auch nicht als Persilschein für seine Taten
angesehen werden. Er hatte veruntreut und betrogen und wurde zu Recht zur Verantwor-
tung gezogen.  Jedoch war  der Ex-Banker „nur „  ein Mittäter  und hier liegt der Hase im
Pfeffer.

Elsner hat diese Straftaten mit Sicherheit nicht alleine durchgezogen. Selbst als BAWAG-
Chef war er dazu eine Nummer zu klein.  Die seinerzeit verhandelnde  Richterin Claudia
Bandion-Ortner, die nach dem Urteil zufälligerweise Justizministerin wurde,  hatte weder
am Verbleib der Beute noch an Mittätern gesteigertes Interesse.

Wir wissen  nicht ob man Helmut Elsner in der Haft gebrochen hat und er möglicherweise
seinen Kampf aufgibt. Wünschenswert wäre es allemal, dass der Ex-Banker wieder seine
Gesundheit erlangt  und anschliessend reinen Tisch macht.  Möglicherweise wird nun bei
einigen  roten Kapitalverbrechern,  die in  die Betrügereien  involviert waren  und bis dato

ungeschoren blieben, ein erhöhter Bedarf an Kopfschmerz-Tabletten bestehen.

Eine Lektion für Claudia Bandion-Ortner

Und  da  wäre  noch  die  Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.  Ihr  erstaunliches
Engagement während des Elsner-Prozesses war noch bedingt verständlich. Ließ es doch
der Ex-Banker an jeglichem Respekt ihr gegenüber missen, zeigte sich unkooperativ und
präpotent.  Zu  diesem  Zeitpunkt hatte  Elsner vermutlich  noch an  eine  Rückendeckung
seiner hochrangigen roten Mittäter geglaubt.

Allerdings war das Verhalten von Bandion-Ortner als Justizministerin spätestens zu dem
Zeitpunkt  höchst  bedenklich,  als  es  sich herausstellte  dass  Elsner  auf Grund  seines
gesundheitlichen  Zustandes nicht  mehr haftfähig  war und  ein Enthaftungsantrag  nach

dem anderen abgelehnt wurde.

Spätenstens zu diesem Zeitpunkt hätte sie ein Machtwort sprechen müssen. Dies tat sie
bekanntlicherweise nicht.  Ob es an der persönlichen  Antipathie gegenüber  Elsner lag
oder ob  sie auf Grund  einer eventuellen von oben angeordneten politischen Order un-

tätig blieb wird wohl ihr Geheimnis bleiben.

Hoffentlich hat  die Richterin  Bandion-Ortner ihre Lektion aus dieser Geschichte gelernt.

Sie  wurde  von  politischen Mächten  geködert und missbraucht.  Als  man  ihrer Dienste
überdrüssig war  wurde wieder aus  Amt und Würden entlassen.  Schon Bismarck sagte,
wer sich in die Politik begibt sollte sich hohe Stiefeln anziehen. Menschlich stellt sich für
uns jedoch die Frage, ob Claudia Bandion-Ortner beim Schminken noch in den Spiegel
schauen kann.

*****

2011-07-07
 

Politisches Todesurteil für Elsner fix?


Bis jetzt haben wir recht

Wir haben bereits vor einiger Zeit etliche Beiträge über das verhängte  Urteil und die Haft
des Ex-Bankers  Helmut Elsner geschrieben. Der wurde  seinerzeit von  seinen roten Ge-
nossen im  Zuge des  Wahlkampfs zur Nationalratswahl 2006,  den Schwarzen zum Fraß
vorgeworfen um von anderen eigenen Skandalen abzulenken. Die daraus entstandenen
Konsequenzen sind jedem hinlänglich bekannt.

Wir haben  auch in jüngster Zeit in Beiträgen  die Frage gestellt, warum man Elsner auf

Grund  seines wirklich  schlechten  Gesundheitszustandes  nicht  nach  Hause entlässt,
hat  er  doch  einen  erheblichen  Teil seiner Strafe  bereits abgesessen.  Wir  vermuten
dass des Ex-Banker noch  im  Besitz von Beweismitteln  ist,  welche so  manchen hoch-
rangigen  roten Genossen schwerste  Sorgen bereiten.  In der Suchfunktion von dieser
Webseite  kann  der/die  geneigte Leser(in)  unter dem Schlagwort  „Elsner“ sämtliche
Beiträge diesbezüglich abrufen.

In jüngster Zeit beschäftigt sich auch die Tagespresse mit der Causa Elsner sehr intensiv.

In  etlichen  Blättern  können wir  unsere  gestellten Fragen  und Kommentare wieder  er-
kennen. Das bringt uns zur Annahme,  dass wir mit unserer Theorie nicht falsch gelegen
sind.

Bei aller  Antipathie die wir für Helmut Elsner hegen,  so darf und kann mit einem Menschen

nicht umgegangen werden. Denn mittlerweile ist eine weiter Haft des Ex-Bankers auf Grund
seines  Gesundheitszustandes nicht mehr  zu verantworten.
 
Würde Elsner  weiterhin im Gefängnis  bleiben  müssen,  wäre dies  menschenrechtswidrig
und widerspreche sämtlichen internationalen  Menschenrechtsabkommen. Selbst  Mördern
wurden  in  Österreich  mehr Rechte zugesprochen. Hier nachfolgend zwei Beispiele.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein  77-jähriger Türke  erschoss einen  vermeintlichen Nebenbuhler  und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch  seinen  Penis  ab.  Am LG Wr. Neustadt  erhielt  er  im  Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre  Haft wegen Mord  und anschließende  Einweisung in eine  An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb  Jahre  später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen,  da in einem

Gutachten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte  und daher  keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Eine 80-jährige  Frau erschlug  ihre 78-jährige  Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend.  Um  eine  Person mit knapp  70 Hieben zu  erschlagen ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft.  Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre

Kräfte und  sie wurde  nach 2 Jahren wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen.  Dies
nutzte die Dame aus und verschwand sofort nach Polen, wo sich ihr Gesundheitszustand
erstaunlicherweise  schnell  besserte.  Die polnische  Justiz hat die  Mörderin nicht  mehr
nach Österreich  ausgeliefert und  so darf sich  dieses bis zu ihrem  Lebensende der Frei-
heit erfreuen.

Die Angst vor Elsners Gesundung

Möglicherweise befürchten so einige rote Genossen, dass der tatsächlich schwer erkrankte
Elsner in Freiheit wieder gesunden könnte und reinen Tisch macht.  Denn der Mann ist zäh
wie es sich bis dato herausstellte und will einfach nicht sterben.  Dabei hat er noch unwahr-
scheinliches Glück gehabt, dass er bis jetzt noch nicht beim Duschen ertrank und ihm auch
sonst noch kein erstaunlicher Unfall widerfuhr.

Der BZÖ-Menschenrechtssprecher  Abg. Gerald Grosz bringt es in einer heutigen Presse-
aussendung  auf den  Punkt und meint:   „Die Justiz  in Österreich vollzieht  im Auftrag der

SPÖ de facto politische Todesurteile. Elsner darf nicht freigelassen werden, da ansonsten
die Gefahr besteht, dass er weitere Kapitalverbrecher im Umfeld der anscheinenden SPÖ-
Bankenmafia auffliegen lässt“.

„Er  ist  das  Bauernopfer,  der für das  mafiöse Syndikat SPÖ,  BAWAG,  Gewerkschaft und
Arbeiterkammer seinen Kopf hinhalten muss. Unabhängig von Elsners Schuld im Rahmen
des BAWAG-Konkurses sei eine weitere Haft gesetzlich nicht mehr gedeckt. Elsner ist frei-

zulassen und einer ordentlichen medizinischen Betreuung zuzuführen“.

Damit hat Grosz nicht unrecht, denn wie sich die Justiz derzeit in der Causa Elsner verhält

hat nichts  mehr mit dem ordentlichen  Rechtsstaat Österreich zu tun,  sondern gleicht viel-
mehr dem Verhalten in einer Bananenrepublik.

Bandion-Ortner fragen

Grosz stellt  sich weiters die Frage warum es möglich ist,  dass die  anderen Schuldigen
nicht  sitzen,  sondern dass  diese roten  Kapitalverbrecher auf  den  Golfplätzen  dieser
Erde Champagner schlürfen, während Elsner als das alleinige Bauernopfer für sozialis-
tische Wirtschaftspolitik büßt.

Diese  Frage  wird ihm  wohl nur  die Ex-Justizministerin  Claudia Bandion-Ortner  beant-
worten können. Für diese war nicht einmal der Verbleib der Beute von Bedeutung. Einen
Termin  wird Grosz  wohl bekommen,  denn Bandion-Ortner hat nun genügend Zeit.  Seit

ihrer  Absetzung  vom Posten der  Justizministerin wurde  sie nicht  einmal mehr  von der
Seitenblicke-Redaktion eingeladen.

*****

2011-07-06
 

Integrations-Vereitelung


Integrations-Unwilligkeit nimmt zu

Während gewisse Politiker in Österreich den Islam auf „Teufel komm raus“ fördern und
dies mit der bei uns herrschenden Religionsfreiheit rechtfertigen, nimmt die Integrations-
unwilligkeit, speziell bei moslemischen Zuwanderern stetig zu.

Dabei ist die Schuld gar nicht bei den Emigranten zu suchen,  denn wer ein islamisches
Kulturzentrum  nach dem  anderen vor  die Nase gesetzt bekommt, kann  durchaus zum

Schluss gelangen, dass Integration in Österreich nicht gefragt ist. In diesen Zentren wer-
den neben der Religion,  hauptsächlich die kulturellen  Werte und Praktiken des Islams
gelehrt und gefördert.

Der Platz am Futtertrog

Dass ein derartiger Vorgang der Integration nicht förderlich ist, wird jeder halbwegs ver-
nünftige Mensch einsehen.  Machthunger und Bestrebungen  an einem Platz am Futter-
trog, veranlassen vor allem  Linke und Grüne Politiker dazu,  jegliche Bemühungen zur
Integrationsförderung missen zu lassen.

Mit den unkontrollierten Errichtungen islamischer Kulturzentren versuchen diese Politiker,

unter  den meist nicht sehr gebildeten Zuwanderern  auf Stimmenfang zu gehen.  Sozusa-
gen das Wählerpotential der Zukunft für Rot und Grün. In Ermangelung von Wähler(innen)
die der deutschen  Sprache mächtig  sind und dadurch  schwachsinnige Versprechungen
und  realitätsfremde  Ideologien gleich  erkennen,  bleibt diesen  Parteien  offenbar  keine
andere Wahl.

Zwangsehen bei  Moslems völlig normal

Ein  typisches  Beispiel an  Integrationsunwilligkeit  und  völligen  Desinteresse  an der
österreichischen Kultur,  bewies kürzlich ein moslemischer Vater,  der seine 18-jährige
Tochter zwangsverheiraten wollte. Dass dies in Österreich eine strafbare Handlung ist,
wird dem  Mann gar  nicht bewusst gewesen sein,  ist doch die Praxis der  Zwangsver-
heiratungen in moslemischen Kulturkreisen gang und gäbe.

Möglicherweise  wurde ihm die  Richtigkeit  seines Verhaltens,  im islamischen Kultur-

zentrum seines Vertrauens bestätigt.  Wir wagen einen  kleinen Vergleich anzustellen.
Wenn zum Beispiel ein Kind dahingehend erzogen wird, dass Diebstahl völlig normal
ist,  darf es niemanden wundern, wenn dieses in späterer Zukunft ein Dieb wird.

Strafrahmenerhöhung ist sinnlos

Wie in der Tageszeitung Österreich zu lesen ist,  gibt es schon  300 Fälle  von Zwangs-
verheiratungen in Österreich und die Zahl ist stetig steigend. Rund 100 Frauen suchen
jährliche Hilfe, wobei die Dunkelziffer weitaus höher liegen dürfte.  Das ist ein eindeut-
iger Beweis von fehlgeschlagener oder vereitelter Integration.

Da nützt es auch nichts, wenn die Frauenministerin Heinisch-Hosek in einem heutigen
Österreich-Interview dazu meint,  dass sie für einen  höheren Strafrahmen  sei und da-
rüber mit der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner diskutieren wolle.

Erstens ist uns kein Urteil  bekannt  in  dem der zur  Zeit bestehende  Strafrahmen voll

ausgeschöpft wurde und  zweitens wird auch eine höhere Strafe nichts am Rechtsver-
ständnis der Täter ändern.  Möglicherweise wird es in Zukunft zu sogenannten Ehren-
morde kommen, wie diese in Deutschland bereits an der Tagesordnung stehen.

Islamische Kulturzentren sind der falsche Weg

Die moslemischen Täter,  soferne man sie  als solche  bezeichnen kann,  haben es in
ihrer Heimat  nicht anders gelernt und werden in Österreich  noch zusätzlich  in ihrem
Verhalten bestärkt.  Dafür sorgen die Prediger in  den zahlreichen islamischen Kultur-
zentren.

Zuwanderer gehören  in den  österreichischen  Kulturkreis eingebunden,  um  ihnen un-

sere Werte zu vermitteln. Der Besuch eines islamischen Kulturzentrums ist dabei sicher-
lich nicht förderlich und das hat mit Einschränkung der Religionsfreiheit nichts zu tun.

Kultur und Religion sind zwei verschieden Paar Schuhe

Es gibt genug Beispiele dafür, wie man sich kulturell integriert und dabei seinem Glau-
bensbekenntnis  ungestört  nachkommen  kann.  Etliche  kirchlich-orthodoxe,  jüdische
oder buddhistische Glaubensgemeinschaften sind der eindeutige Beweis dafür.

Daher sind wir der  Meinung, moslemische Gotteshäuser ja,  aber ein eindeutiges nein
zu moslemischen Kulturzentren. Wer diese Kultur leben will, soll in jenes moslemische
Land zurückkehren aus dem er/sie gekommen ist.

*****

2011-01-23
 

Höchststrafe für Helmut Elsner

 

Elsner wird im Gefängnis sterben

Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt.  Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre,  wenn er an Alzheimer  erkrankt und alles vergessen würde.  Ansonsten
wird es für den ehemaligen  Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben.  Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.
Der  obige  Absatz waren die  Schlusssätze unseres  Beitrags  „Die unendliche Geschichte“
Damit hat sich wieder einmal unsere Vorahnung bestätigt. Zwar hat der Oberste Gerichts-
hof (OGH) der Nichtigkeitsbeschwerde des Ex-Bawag-Bosses gegen seine erstinstanzliche
Verurteilung teilweise stattgegeben, aber wer glaubte dass Elsner heimgeht, war auf dem
Holzweg.

Lebenslang für Betrug

Für Helmut Elsner hat sich nichts geändert, denn er wurde in der heutigen  OGH-Ver-
handlung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und somit zur vorgesehenen Höchststrafe ver-
urteilt.  Der ehemalige  Bawag-Chef ist unbestritten kein  Sympathieträger und ist sicher
auch nicht unschuldig.
Allerdings war  Elsner Ersttäter und seine Tat ein Eigentumsdelikt,  bei dem körperlich nie-
mand zu Schaden kam. Erstaunlich ist ebenfalls, dass es keine Berücksichtung fand, dass
eine Strafe dem  Lebensalter angepasst sein muss. 10 Jahre Haft  für einen 74-Jährigen
wegen Untreue und Betrug,  gleicht einer lebenslangen Haftstrafe.  Selbst wenn zugegeb-
ener  Weise  die Schadenshöhe  enorm hoch war,  ist eine  derartige  Strafhöhe nicht ge-
rechtfertigt.
Auch  kann er das Ding  unmöglich allein  durchgezogen haben,  wobei es  erstaunlich ist,
dass gegen  alle anderen  Mitangeklagten die Urteile wegen  Verfahrensfehler  aufgehoben
wurden und diese auf freien Fuß sind. Zwar müssen die Prozesse wiederholt werden, aber
wir sind uns absolut sicher, dass es ausschließlich bedingte Haftstrafen geben wird.

Für wen ist Elsner so gefährlich?

Jeder  erstmalige  Kinderschänder wäre schon längst aus  der Haft entlassen worden. Elsner
ist jedoch für so manche  Damen und Herren aus der hohen Politik  weitaus gefährlicher als
ein Gewalttäter, denn er weiß mit Sicherheit Dinge die in der politischen Landschaft ein Erd-
beben auslösen würde.
Helmut Elsner  ist ein Steher und hat  offensichtlich  nicht vor an  Alzheimer zu  erkranken.
Wir sind uns auch sicher, dass er über Beweismaterial verfügt, welches belegt an wen Gelder
und in welcher Höhe geflossen sind. Auch sind Parteienfinanzierungen nicht ausgeschlossen.
Der Ex-Banker  ist ein hoch intelligenter Mann,  allerdings dürfte er in der  mehrjährigen Haft
bereits paranoide Züge  angenommen haben  und traut niemanden mehr.  Daher ist es ihm
nur mehr persönlich möglich, dieses Beweismaterial aus seinem Versteck zu holen, um es zu
veröffentlichen.
Das  wissen auch  die zum  Teil hochrangigen Nutznießer  der veruntreuten  Bawag-Gelder.
Unserer  Meinung nach haben  diese alles daran gesetzt,  dass ein  Helmut Elsner nie wieder
das Licht der Freiheit erblickt. Theoretisch könnte er im Jahr 2013 mit der Halbstrafe entlas-
sen werden, falls er dieses Jahr überhaupt erlebt.
Sollte  Elsner,  der sicherlich  auf Rache sinnt,  sich bis zu diesem  Zeitpunkt nicht mit seinen
ehemaligen Nutznießern und jetzigen Gegnern geeinigt haben, wird er auch 2013 nicht aus
der Haft entlassen werden.

Die Justizministerin ist stolz

Erstaunlich sind einige Aussagen der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.  Sie meinte zur
Entscheidung  des OGH:  „Darauf können wir mit Recht stolz sein.“  Auf was sie  bei diesem
politischen Schauprozess stolz sein will, wird vermutlich ihr Geheimnis  bleiben.
Auch  sei sie  entsetzt,  dass die unabhängige  Rechtsprechung  mit Parteipolitik  vermengt
werde. Wenn diese Aussage nicht so traurig wäre, könnte man direkt darüber lachen. War
es gerade doch die Justizministerin, welche zu dieser Optik erheblich beitrug.
Jedenfalls hat  Österreich  bewiesen,  dass es keinen Vergleich  mit Ländern wie  China oder
Russland  zu scheuen  braucht,  wenn es um politische  Schauprozesse geht.  Mit den Tier-
schützer- und Väterrechtsaktivsten-Prozess und der Causa „Elsner“, wurde dies eindrucks-
voll unter Beweis gestellt.
*****

2010-12-23
 

Die unendliche Geschichte


Erbarmen oder Korrektur

Ist es Erbarmen oder nur der bescheidene Versuch eine optische Schieflage zu korrigieren,
dass  der  OGH  (Oberste Gerichtshof)  nun den  Höchstrichter,  Senatspräsident  Thomas
Philipp, als Vorsitzenden in der Causa (Berufungsverfahren am 23.12.10) Elsner abberuft?

Lebenslange Untersuchungshaft?

Wie bereits allgemein  hinlänglich bekannt ist,  verdonnerte die damalige Richterin,  Claudia
Bandion-Ortner,  den  Ex-Bawag-Boss  am  21. Mai 2008,  wegen  Veruntreuung  zu 2 ½
Jahren  (rechtskräftig)  und  am  4. Juli 2008,  wegen  Untreue und  Betrugs  (noch nicht
rechtskräftig), zu 9 ½ Jahren Haft. Elsner berief gegen letzteres  Urteil und seitdem hat es
den Anschein, dass er sich in einer lebenslangen U-Haft befindet.

Nach  der  Urteilverkündigung  erlebte Bandion-Ortner  einen beruflichen  Höhenflug  und
avancierte zur Justizministerin.  Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt  Georg Krakow
stieg ebenfalls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär der frischgebackenen Minis-
terin auf.

Keine Chance für Elsner

Der mittlerweile schwer erkrankte Elsner (75) versuchte bereits unzählige Male vergeblich,
aus der Untersuchungshaft  freizukommen.  Nicht einmal die Tatsache,  dass die General-
prokuratur als  oberste Anklagevertretung feststellte,  dass  etliche Angeklagte im Bawag-
Prozess freizusprechen gewesen wären und Urteilsbegründungen mangelhaft ausgeführt
wurden, konnte die Lage des Ex-Bankers verbessern.

Elsner als Karriere-Leiter?

Der Höchstrichter, Senatspräsident Thomas Philipp, hätte am 23.12.2010 den  Vorsitz in
der Berufungsverhandlung gegen Helmut Elsner führen sollen. Da diese Causa vor lauter
Karriere-Zufälle (Richterin wird Justizministerin und Staatsanwalt der persönliche Sekretär)
nur so gespickt ist, erscheint es gar nicht erstaunlich, dass es auch dem Berufungsrichter
zufälliger Weise nach höheren Ehren dürstet.
Nun bewirbt sich just jener Richter, welcher das Urteil von Bandion-Ortner zu überprüfen
hat, um den Posten des OGH-Vizepräsidenten. Und ganz zufälligerweise, ist diese Bewerb-
ung  bei der  Justizministerin abzugeben.  Diese war  wiederum  erstinstanzlichen  Bawag-
Richterin  und  entscheidet nun  unter mehreren  Bewerbern.  Ihre Entscheidung  teilt sie
dann in  Form  eines Vorschlags  dem  Bundespräsidenten mit,  welcher  das  letzte Wort
spricht.

Was zuviel ist, ist zuviel

Diese Konstellation war selbst dem  Obersten Gerichtshof  zuviel und dieser entschied des-
halb,  bei  T. Philipp  einen  Ausschließungsgrund  für  das  Bawag-Verfahren zu sehen.  Es
könnte zumindest den Anschein einer Abhängigkeit des Richters von der Ministerin geben,
heißt es sinngemäß seitens des OGH.
Den neuen Vorsitz  wird der bisherige  Stellvertreter von  Thomas Philipp übernehmen. Na
hoffentlich tut das dem guten Verhältnis zwischen  Bandion-Ortner  und Philipp keinen Ab-
bruch. Wer kann schon wissen, wie der neue Mann entscheiden wird.

Alzheimer wäre die beste Krankheit

Allerdings glauben  wir nicht,  dass sich die Situation  für Elsner durch  diese Rochade  ge-
bessert hat. Der Mann weiß einfach zuviel und seine Feinde  (die damaligen Mitnutznießer)
fürchten, dass er auf Rache aus sein könnte.
Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt.  Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre,  wenn er an Alzheimer  erkrankt und alles vergessen würde.  Ansonsten
wird es für den ehemaligen  Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben.  Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.

*****

2010-12-06
 

Persilscheine für Mörder(innen)


Mord in der Garage des Hanusch-Spitals

Vor knapp einem Jahr soll der 50-Jährige Franz P., die ihm unbekannte Krankenschwester
Helga L.  in der Garage des  Wiener Hanusch-Spitals erschossen haben.  Der mutmaßliche
Schütze ist angeblich sterbenskrank.

Bei Franz P.  soll Krebs  diagnostiziert worden sein.  Ärzte  versuchen  zur Zeit mit Chemo-
therapien das Leben des Mannes zu retten. Auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes,
hat der mutmaßliche Mörder beste Chancen, nie eine Gefängniszelle von innen zu sehen.

Es bestehen Zweifel, ob Franz P.  überhaupt am Prozess teilnehmen  kann und wenn ja,
ob er tatsächlich haftfähig ist. Diese Fragen muss nun ein Gutachter klären. Sollte dieser
zur Erkenntnis kommen, dass bei Franz P.  eine Haftuntauglichkeit besteht, geht dieser
nach Hause, auch wenn er wegen Mordes verurteilt wird.

Auch im Gefängnis lässt es sich sterben

Nun könnte man einwenden, dass Franz P. in diesem Fall nur zum Sterben heim geht.
Allerdings wäre dieser  Argumentation  entgegen zu halten,  dass er dies im Gefängnis
auch kann, denn auf Mord steht immerhin bis zu lebenslanger Haft.

Lebenslange Haft heißt im Klartext, dass der Häftling solange in einer Strafanstalt einge-
sperrt wird, bis er stirbt.  Dabei ist es für uns unerheblich, ob dies in  40 Jahren oder 40
Tagen geschieht.

Das  Opfer hatte auch  keine Wahl  des Ortes,  an dem es sterben musste.  Diesen hat
nämlich der Täter bestimmt. Einen verurteilten Mörder freizulassen nur weil er sterbens-
krank ist, ist ein Affront gegenüber dem Opfer und dessen Hinterbliebenen.

Erstaunliche Milde gegenüber Mörder(innen)

Bei kranken Mörder(innen) scheint die österreichische Justiz überhaupt erstaunliche Milde
walten zu lassen.  Zwei Beispiele aus jüngst  vergangener Zeit, stellen dies eindeutig unter
Beweis. Nicht nur erkrankte Mörder(innen) können sich gute Chancen ausrechnen, son-
dern auch jene, bei denen die mörderischen Kräfte nachlassen.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein 77-jähriger  Türke erschoss einen vermeintlichen  Nebenbuhler und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch seinen  Penis  ab.  Am LG  Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem Gut-
achten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Ge-
fahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Im Jahre 2008 erschlug eine 80-jährige Frau, ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und
beraubte sie anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Min-
destmass an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat  18 Jahre Haft.  Offensichtlich  schwanden im  Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause ent-
lassen.

Warum sitzt Elsner noch?

Die oben angeführten Tatsachen bringen uns immer wieder zur Gretchenfrage, warum ein
Helmut Elsner  eigentlich noch  immer in Haft sitzt.  Dieser hatte  zwar  die  BAWAG um ein
schönes  Sümmchen  erleichtert,  allerdings  keinen  Menschen dabei verletzt,  geschweige
denn getötet.

Kranke oder schwache Mörder haben es besser

In einem völlig  „unpolitischen“  Prozess unter dem  Vorsitz der Richterin  Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.

Nicht dass wir besonderes Mitleid mit Elsner haben, hat dieser mit seinen 75 Jahren,  in der
Haft sicherlich ebenfalls stark abgebaut. Ferner dokumentieren ihm zahlreiche ärztliche Gut-
achten einen schlechten körperliche Zustand.

Mittlerweile hat auch schon der Dümmste begriffen, dass Elsner ein politischer Gefangener
ist.  Das Risiko ihn  freizulassen  wäre enorm hoch,  nicht weil er  flüchten würde,  sondern
wahrscheinlich so einiges auszuplaudern hätte.

Da haben es „normale“ Mörder bei uns schon wesentlich besser, wenn man sich die drei
angeführten Beispiele betrachtet. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr treffen-
des Zitat von Freddy Rabak.  Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe oder Ex-Räuber.  Aber es kann
nie im Leben einen Ex-Mörder geben.
*****

2010-11-18
 

Wer fürchtet sich vor Helmut Elsner?

 

Fußfessel für Elsner abgelehnt

Die  Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf elektronische Fußfessel  für Helmut Elsner schon
vor  zwei Wochen genehmigt,  weiters sind  auch die  Vorbereitungen für den  Hausarrest
positiv  verlaufen,  ebenso  sind alle  Auflagen von der Bewährungshilfe „Neustart“ geprüft
worden und auch der Technik-Check in seiner Wohnung ist problemlos verlaufen. Trotzdem
bleibt Elsner in Haft . Es stellt sich daher die dringende Frage wer sich vor Elsner fürchtet.
 

Fürchten SPÖ-Bosse die Rache Elsners?

Sogar Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hatte erklärt, dass Helmut Elsner theo-
retisch  für einen  elektronisch  überwachten  Hausarrest  infrage käme.  Es liegt daher der
dringende Verdacht nahe, dass mächtige Gewerkschaftsbosse der SPÖ bzw. hohe Würden-
träger der SPÖ, die Enthaftung Elsners fürchten würden, wie der Teufel das Weihwasser.

Offenbar wird seitens jener, die Elsner seinerzeit als Bauernopfer den Wölfen zum Fraß vor-
geworfen haben vermutet, dass dieser brisante Unterlagen auf Lager habe, die die Genos-
sen kurz vor der Steirischen oder Wiener Wahl, in arge Bedrängnis bringen könnten.

Eigenartige Optik in der Causa Elsner

Durch die heutige überraschende Entscheidung, Elsner die elektronische Fußfessel nicht zu
genehmigen, mehrt sich  der Eindruck,  dass dieser immer mehr das Opfer einer politischen
Justiz  wird.  Ein Eindruck,  der nicht zuletzt  dadurch entstanden ist,  dass die Richterin im
Bawag-Prozess Justizministerin wurde und der zuständige Staatsanwalt ihr Kabinettschef.
Eine mehr als eigenartige Optik.
 
Dafür spricht auch, dass bereits 15 Enthaftungsanträge trotz seines verschlechterten Gesund-
heitszustands  abgelehnt worden sind.  Selbstverständlich ist  Elsner kein  Chorknabe und hat
den  BAWAG-Skandal  zu verantworten. Wolfgang Flöttl, also jener Spekulant, der in Elsners
Auftrag Bawag-Gelder riskant anlegte, wird von Helmut Elsner immer mehr als eigentlicher Ver-
ursacher des BAWAG-Skandals gebrandmarkt.

Tatsache ist, dass beide erstinstanzlich  (also nicht rechtskräftig)  verurteilt wurden. Elsner we-
gen Untreue (Schadenssumme: 1,7 Milliarden Euro), schweren Betruges und Bilanzfälschung
zu neuneinhalb Jahren, Flöttl wegen Untreue zu 30 Monaten Haft (davon wurden nur 10 Mo-
nate unbedingt, der Rest auf Bewährung verhängt).
 

Wird es eine lebenslange Strafe?

Kurzum: Jemand, der unermüdlich, wenn auch in mitunter aufbrausender Art und Weise, um
seine Rehabilitierung kämpft, kann dies nicht fortführen, wenn er gleichzeitig flieht. Außerdem
könnte eine Flucht schon aus  Kostengründen schwierig werden,  da Elsners Vermögenswerte
behördlich eingefroren sind.

Im übrigen wird dem herzkranken U-Häftling von einem gerichtlich beauftragten Gutachter at-
testiert,  „nur sehr eingeschränkt fluchtfähig“  zu sein. Wie wir schon in einigen Beiträgen
berichteten hat es den Anschein, dass die verhängte Strafe über Helmut Elsner, für diesen zu
einer lebenslange Haftstrafe ausartet. Denn auf Grund seines Alters und seiner Erkrankungen
wird er die Gefängniszelle vermutlich nur mehr im Sarg verlassen können.

*****

2010-09-21
 

Die Korruptions-Akademie


Alles was Rang und Namen hatte

Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll, Innenministerin Dr. Maria Fekter, Außenminister Dr. Mich-
ael Spindelegger und  Justizministerin  Mag. Claudia Bandion-Ortner,  luden gestern anläss-
lich der Eröffnung der internationalen  Anti-Korruptions-Akademie  in Laxenburg,  zu einer
Pressekonferenz ein.

Alle waren entzückt

Groß  war die  Freude der  Politiker.  LH Dr. Erwin Pröll meinte sogar,  dass diese  Akademie
ein Imagegewinn für das Bundesland Niederösterreich sei.  Der Niederösterreichische Land-
eshauptmann  meinte weiters, dass durch  diese  Akademie ein  wirtschaftlicher  und arbeits-
marktpolitischer Impuls ausgehe. Welchen Imagegewinn von einer derartigen Institution aus-
geht, ist wahrscheinlich nur Pröll bekannt.

Law and Order in Österreich

Außenminister Spindelegger und  Innenministerin Fekter äusserten sich ebenfalls ganz ent-
zückt über die Anti-Korruptions-Akademie. Justizministerin Bandion-Ortner meinte gar, dass
Österreich bereits viel im Kampf gegen die Korruption unternommen habe.

Diese Unternehmungen müssen aber im Geheimen stattgefunden haben, denn an die Öffent-

lichkeit ist nichts durchgedrungen. Okay, wir wollen nicht bestreiten dass es vereinzelte Verur-
teilungen unter dem Motto „Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen“ gege-
ben hat.

Kein Vertrauen in die eigenen Beamten?

Wir hätten die Freude dieser Herrschaften verstanden, wenn ein Aus- und Fortbildungszent-
rum für Mediziner(innen) eröffnet worden wäre.  Aber dass die Eröffnung einer   Anti-Korrup-
tions-Akademie derartiges Entzücken auslösen kann,  löst bei uns Erstaunen aus.  Das Ver-
halten der hochrangigen Herrschaften läßt auch darauf schließen,  wie wenig Vertrauen sie
in ihre Untergebenen haben müssen.

Denn zur Korruption gehören bekanntlicherweise immer Zwei.  Denjenigen der sich durch Be-
stechung einen Vorteil verschaffen will und den wichtigeren Part, nämlich den des Amtsträgers,

der diesen Vorteil auch tatsächlich verschaffen kann.

Jeder ist korrumpierbar

Ein alter Spruch in Österreich besagt : „Der Balkan beginnt am Ballhausplatz“.  Und damit
sind wir auch bei des Pudels Kern. Keine Akademie dieser Welt kann Korruption verhindern,
denn jeder Mensch ist käuflich. Es kommt nur auf die Höhe des Betrages an.

*****

2010-09-03
 

Meinungslose Beamte erwünscht

Nazis auf Facebook?

Aufgrund eines heute, Donnerstag, in der Zeitschrift „News“ erschienenen Kommentars (News
29/10, Seite 17 – “ Brauner Wortmüll  –  Kurt Kuch über Nazis auf Facebook“) hat das Bundes-
ministerium für Justiz Untersuchungen eingeleitet.
So steht es heute in einer  APA-OTS  Aus-
sendung des Bundesministeriums für Justiz.

(Screen: www.facebook.com)


Als Beamter sollte man seine Meinung nicht öffentlich kundtun

Unechter Justizwachebeamter

Ob der gute  Mann, der sich sinnigerweise mit einem  Stahlhelm für ein  Facebook-Foto ab-
lichten ließ ein Nazi ist, wissen wir nicht. Das er nicht unbedingt den Roten Falken angehört
ist aber offensichtlich. Aber darum geht es eigentlich nicht.

Der Mann ist, bzw. war Justizwachebeamter in der Justizanstalt Krems-Stein. Mittlerweile wur-

de  er wegen  seiner privaten  Meinungsäußerung auf Facebook,  aus dem Dienst  entlassen.
Die  Justizministerin beeilte sich  auch mit der Aussage, dass der Mann  „nicht ursächlich ein
Justizbediensteter“ gewesen sei, sondern vom Bundesheer dienstzugeteilt war.

Damit versucht Claudia Bandion-Ortner dem Bundesheer den „Schwarzen Peter“ zu zuspielen.
Das  sie ernsthaft der  Meinung ist, dass etliche  Justizwachebeamte nicht über ein derartiges

Vokabular verfügen, nimmt ihr wohl niemand ab.

Unter Schwerkriminellen

Dass die Worte Neger und Kanaken vermutlich abwertend und beleidigend gemeint waren,
dürfte ebenfalls Tatsache sein.  Wie bereits erwähnt,  war der Mann Vollzugsbeamter in der
Haftanstalt Krems-Stein.  In diesem Gefängnis sind ausschliesslich  Schwerkriminelle unter-
gebracht.

Sind die Justizministerin und die kreischende Menge an überkorrekten Gutmenschen tatsäch-

lich der Meinung, dass in diesem Gefängnis ein politisch korrekter Umgangston herrscht?

Wird in Stein Burgtheaterdeutsch gesprochen?

Wir glauben nicht, dass in Stein jemand mit Herr Afroamerikaner oder Herr islamischer Mitbür-
ger angesprochen wird. Der Umgangston wird milieubedingt sehr rauh sein. Wir sind auch der
Meinung, dass in diesem Gefängnis die Worte „Neger“ oder „Kanaken“ fallen und diese vermut-
lich noch die harmloseren Ausdrücke sind.

Die  Beamten haben in dieser Haftanstalt  ausschliesslich  mit  Schwerverbrechern zu tun und

müssen ihre  Sprache daher an diese  Gegebenheit anpassen.  Höfliche Wortfloskeln  würden
von den Gefangenen sicherlich missinterpretiert und als Schwäche ausgelegt werden.

Entlassung war überzogene Reaktion

Es ist daher für Justizwachebeamte in einem derartigen Gefängnis lebenswichtig, sich der sel-
ben Sprache zu bedienen, welche die Insassen sprechen. Dass dies auch in den privaten Be-
reich abfärbt, ist nicht aussergewöhnlich.

Wie bereits erwähnt, können wir nicht beurteilen ob der Ex-Beamte ein Nazi ist oder war. Aller-

dings waren die Worte „Neger“ und „Kanaken“ eine private Meinungsäußerung und wir finden
es nicht korrekt, ihn wegen dieser aus dem Dienst zu entlassen.

Privatmeinung ist nicht erwünscht

Eine Lehre sollten  Beamte aus diesem Vorfall ziehen.  Sie haben keine private Meinung zu
haben, wenn diese nicht mit jener seiner  Vorgesetzten  übereinstimmt. Sollten sie widrigen-
falls dennoch eine Privatmeinung haben, dürfen sie die keinenfalls öffentlich kundtun. Denn
nur ein meinungsloser Beamter ist ein guter Beamter.

*****

2010-07-22 
  

Milde für Pädofile


Operation Pandora

Der Kampf der Exekutive gegen Kinderpornografie, scheint ein Kampf gegen Windmühlen
zu sein.  Seitens der Politik passiert ausser  scheinheiligen Lippenbekenntnissen nichts.
Aber auch die Justiz pflegt einen sehr humanen Umgang mit den pädofilen Perverslingen.

Erst im April dieses Jahres, zerschlugen Kriminalisten einen Kinderporno-Ring in Öster-
reich. Unter dem Deckname „Operation Pandora“ gelang es Beamten des BKA, 58 Ver-

dächtige auszuforschen und anzuzeigen.

Anzeigen auf freien Fuß

Der jüngste Tatverdächtige war ein 21-jähriger Student, der älteste ein 60 Jahre alter
Pensionist. Vom Arbeiter bis zum Akademiker waren alle sozialen Schichten vertreten.
Etliche der Ausgeforschten waren Rückfalltäter und bereits gerichtlich abgeurteilt, bzw.
sind noch offene Verfahren gegen einige der Männer anhängig.

Allein bei einem der Verdächtigen, wurden 200.000 kinderpornografische Bilder beschlag-
nahmt. Alle Verdächtige sollen die Bild- und Videodateien nicht nur gesammelt, sondern
auch weitergegeben und teilweise verkauft haben. Da ist es doch erstaunlich, dass alle
Ausgeforschten lediglich auf freien Fuß angezeigt wurden.

Wieder ein Kranker?

Wie ein Sprecher des  BKA am Freitag bekannt gab,   wurde in Wien bei einem  53-jährigen
Frühpensionisten eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Beamte des BKA konnten 30.450
Bilder und 450 Filme mit eindeutigen kinderpornografischen Material sicherstellen.

Da auch der Verdacht besteht, dass der Kinderpornograf die beiden Töchter (5 und 6 Jahre
alt) seiner thailändischen Freundin missbraucht zu haben, wurde er festgenommen. Dieser
bestreitet jedoch diese Missbrauchsvorwürfe.

Würde der Missbrauchsvorwurf nicht im Raume stehen,  wäre der Mann mit an Sicherheit

grenzender Wahrscheinlichkeit noch in Freiheit.  Dass dem Mann vermutlich nicht viel pas-
sieren wird schliessen wir daraus, dass ein Ermittler über den in einer Messiewohung haus-
enden Pädofilen anmerkte: „Er hatte kaum Kontakte nach außen. Von der normalen Welt
hat er nicht mehr viel mitbekommen.“

Lippenbekenntnisse

Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädofilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin er-
staunlich.

Claudia Bandion-Ortner fordert eine stärkere Bekämpfung der Kinderpornografie. Offen-

sichtlich hat sie sich seit ihrem eigenen Urteil gegen den Ex-Bawag General Elsner, kein
anderes Urteil mehr angesehen. In Anbetracht der milden Urteile gegen Pädofile klingt ihr
Ausspruch: „Außerdem darf es im Bereich der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.
Das Wohl des Kindes hat Priorität“, wie reiner Hohn.

Wirkungslose Internetsperren

Auch ihre Vorstellung einer Sperre von Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten,
scheint nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbekenntnis zu sein. Möglicherweise ist die
Justizministerin nicht auf dem letzten technischen Stand.

Sollte dies so sein, können wir ihr die Webseite „Netwatcher24“ empfehlen. Dort wird demon-

striert, wie eine Internetsperre innerhalb von 27 Sekunden umgangen werden kann. Aus den
in jüngster Zeit gefällten Urteile gegen Pädofile entsteht für uns der Eindruck, dass man sei-
tens der Justiz kein gesteigertes Interesse zeigt, pädofile Perverslinge wegzusperren.

Feste Haftstrafen hätten Signalwirkung

Diese widerwärtigen Zeitgenossen werden vor Gericht meist als kranke Menschen behandelt.
Neben erstaunlich milden Urteilen werden sie angewiesen sich in eine Therapie zu begeben.
Unserer Meinung nach helfen bei Perverslingen keine therapeutischen Maßnahmen.

Es ist uns schon bewußt, dass Strafen nicht immer abschreckende Wirkung zeigen. Aber das

Anfassen mit Samthandschuhen, ermuntert Pädofile in ihrem Treiben. Was soll denn passie-
ren? Einige Monate bedingt und das war’s dann auch schon. Feste Haftstrafen im normalen
Strafvollzug hätten sicher Signalwirkung für diese perversen Triebtäter.

*****

2010-06-19
  

Wer wird vor Elsner beschützt?


15. Enthaftungsantrag

Heute wurde der mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des ehemalige BAWAG-Generaldirektors
Helmut Elsner abgelehnt. Der Mann ist laut ärztlichen Gutachten schwer krank und auf Grund
seines Alters und der inzwischen mehr als 3-jährig andauernden Untersuchungshaft, bestehen
auch für uns keine Zweifel, dass dem nicht so ist.

Der Mann ist uns weder sympathisch, noch halten wir ihn für unschuldig. Mit seinem damali-

gen Verhalten, indem er in seiner Villa in Südfrankreich den Todkranken mimte und vermut-
lich darauf wartete, dass über die BAWAG-Affäre Gras wachsen würde, hat er wahrscheinlich
geglaubt über dem Gesetz zu stehen.

Auch sein präpotentes Verhalten während der Gerichtsverhandlung brachten ihm sicherlich
keine Pluspunkte bei der Justiz ein. Dazu kam noch das Faktum, dass er zur falschen Zeit
am falschen Ort war.

Bauernopfer

Es war Wahlkampfzeit und die SPÖ hatte alle Hände voll zu tun, von Skandalen und Miss-
ständen abzulenken. Also wurde Helmut Elsner einfach ein Bauernopfer der SPÖ, auf dass
sich Wolfgang Schüssel samt Anhang dankbar stürzte.

Die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner, die nach der Urteilverkündung ganz zu-
fällig zur Justizministern avancierte, verdonnerte den Ex-Banker zu 9 1/2 Jahre Haft.
Der Mann berief gegen das Urteil und sitzt nun bereits über 3 Jahre in Untersuchungs-
haft.

Kein einziger Helfer sitzt ein

Ein Kuriosum am Rande ist, dass kein einziger seiner Komplizen, gegen die ebenfalls
Freiheitsstrafen verhängt wurden, zur Zeit in Haft ist. Bedenkt man dass bei uns „Mörder
wegen Haftunfähigkeit“ vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden, stellt sich schon
die berechtigte Frage warum Elsner noch einsitzt.

Die offizielle Begründung des Straflandesgerichts besteht darin, dass bei Helmut Elsner
Fluchtgefahr bestünde. Um ein solches Bedenken zu zerstreuen, könnte man den Ex-Ban-

ker mit einer elektronischen Fußfessel versehen. Wenn dieser nun tatsächlich einen Flucht-
versuch wagen würde, wäre die U-Haft ohne jede weitere Diskusion gerechtfertigt.

Bananenrepublik?

Von sehr vielen Menschen kommt bereits der Vorwurf, dass das Verhalten gegenüber dem
Ex-Banker einer Bananenrepublik gleicht und mit einem demokratischen Rechtsstaat sehr
wenig zu tun hat.

Das mit der Bananenrepublik glauben wir nicht, sondern denken dass das Verhalten gegen
Elsner bewusst an den Tag gelegt wird. Dies begründen wir mit folgender Theorie.  Wir sind

uns absolut sicher, dass der Ex-BAWAG-Generaldirektor das 1,8 Mrd. Euro-Ding nicht alleine
durchgezogen haben kann.

Wer waren die prominenten Mittäter?

Für die Durchführung eines solchen Coups benötigte er sicher prominente Unterstützung
von höchster Stelle. Seine Kumpanen wie Flöttl und Co haben sicher nicht dazugezählt,
sondern waren lediglich Handlanger und Dienstboten von Helmut Elsner.

Wir sind uns auch absolut sicher, dass Elsner irgendwo Beweise über die Beteiligung
dieser prominenten Mittäter und Nutznießer aufbewahrt. Seine überraschende Ausliefer-
ung und anschließende Inhaftierung dürften ihn daran gehindert haben, diese an sich
zu nehmen.

Oder er hat dieses Beweismaterial als Rückversicherung aufbewahrt und kommt nun wegen
seines eingeschränkten Bewegungsradius nicht zu diesem Material. Nun könnte er ja seine
Gattin beauftragen, dieses Beweismaterial beispielsweise der Presse zu übergeben.

Ist Elsner schon paranoid?

Auch dazu haben wir eine Theorie, warum er dies nicht tut. Abgesehen davon, dass Elsner
in der Haft inzwischen möglicherweise leicht paranoid geworden ist, dürfte sein Vertrauen
in seine Ehefrau nicht so stark sein. Diese wohnt mit einem Einkommen von 600,- Euro
immerhin noch in einem Penthouse.

Nun braucht man nur eins und eins zusammenzählen um festzustellen, dass Frau Elsner
von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten muss. Möglicherweise will sich der Ex-

Banker nicht an diesen Unterstützer verkaufen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit,
dass Elsner seine Frau nicht in Gefahr bringen will.

Wem ist daran gelegen, dass Elsner im Gefängnis verrottet?

Und nun kommt wieder die Fußfessel ins Spiel. Mit dieser könnte sich Elsner doch wesen-
tlich freier bewegen und hätte die Möglichkeit seine Rückversicherung aus dem Versteck
zu holen. Das wollen die prominenten Nutznießer des BAWAG-Coups natürlich nicht und
dürften ihren Einfluß bei der Justiz geltend machen.

Also bleibt die U-Haft für Helmut Elsner in der Hoffnung aufrecht, dass dieser doch end-
lich ein biologisches Ende nehmen möge. Damit gleicht dieses Urteil einer lebenslangen
Haft, wenn nicht sogar einem Todesurteil.

Mörder und Kinderschänder auf freien Fuß

In Österreich werden Mörder frühzeitig entlassen und Kinderschänder oder sonstig pädofiles
Gesindel muß keinen einzigen Tag einsitzen. Einen Mann der wegen Untreue und Betrug
sowie Bilanzfälschung verurteilt wurde im Gefängnis verrotten zu lassen, entbehrt jeglicher
Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.

Wie bereits erwähnt war Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Dies lässt sich

auch ganz einwandfrei beweisen. Schickt doch Finanzminister Josef Pröll 2,3 Mrd Euro
nach Griechenland, obwohl Politiker dieses Landes die selben Delikte wie Elsner began-
gen hatten.

*****

2010-06-10
  

Terrorgefahr für Österreich


Nicht vorhandene Gefahr

Um bei der internationalen Seitenblicke-Revue mitspielen zu können, muss man natürlich auf
dem Parkett der Terrorismusbekämpfung mittanzen. In baldiger Ermangelung von Tier-
schützern und entrechter Väter, will  Justizministerin Claudia Bandion-Ortner unbedingt eine
Terrorgefahr von Österreich abwenden, die gar nicht vorhanden ist.
„Um Leid und Chaos in Österreich nicht Realität werden zu lassen, müssen wir unseren
Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden jene Mittel in die Hände geben, die sie brauchen
um terroristische Anschläge oder Vorbereitungsmaßnahmen zu verhindern“, so die Justiz-
ministerin in einer heutigen APA-OTS Aussendung.

Österreich ist clever

Werte Frau Bandion-Ortner. Solange Österreich sich nicht an kriegerischen Auseinander-
setzungen beteiligt die uns nichts angehen, werden wir auch vom Terror verschont bleiben.
Österreich hat es bis heute vermieden, den zur Zeit größten Kriegherrn und Aggressor, den
Vereinigten Staaten, Kanonenfutter in Form von Soldaten zu liefern.

Die Deutschen marschieren wieder

Nicht so wie unsere deutschen Nachbarn. Diese schicken Soldaten beispielsweise nach
Afghanistan um im blinden Gehorsam den USA dienlich zu sein. Fern der Heimat  unter-
stützen sie mit Waffengewalt eine korrupte Regierung, welche von korrupten Regierungs-
gegnern bekämpft wird.
Ganz nebenbei werden dabei in Afghanistan zahlreiche Zivilisten von deutschen Soldaten
ermordet. Dass man sich mit solchen Aktionen keine Freunde schafft und negative Aufmerk-
samkeit auf sich lenkt, liegt in der Natur der Sache.

Hat Afghanistan den Deutschen den Krieg erklärt?

Diese auf sich gelenkte Aufmerksamkeit birgt natürlich auch eine Terrorgefahr für Deutsch-
land, die nicht gegeben wäre, wenn sich die deutsche Armee nicht in einem Land befinden
würde, von dem gut die Hälfte der eigenen Bevölkerungen nicht einmal weiß, auf welchem
Kontinent dieses liegt. Außerdem ist nicht bekannt, dass Afghanistan den Deutschen den
Krieg erklärt hat.
Radikale Kämpfer der jeweils zu zwangsdemokratisierenden Länder, lassen es sich zum Teil
nicht gefallen, wenn fremde Armeen  mordend durch  ihre Heimat ziehen. Da sich Österreich
Gottseindank nicht an derartigen Aktionen beteiligt, werden wir von Talibans, Al Kaida und
Co. verschont bleiben.

Justizministerin bezieht Stellung

In der gleichen APA-OTS Aussendung wird ebenfalls verlautbart, dass es verboten ist  eine
terroristische Straftat gutzuheißen oder andere zu einer solchen aufzufordern und dass Hass-
predigten bereits seit 1975 strafbar sind.
Diese Tatsache dürfte die Justizministerin zu folgender Aussage bewogen haben: „Mir ist es
jedoch ein Anliegen künftig auch Einzelpersonen vor Verhetzung schützen, soweit die Ver-
hetzung ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu einer der relevanten Gruppen (Rasse, Haut-
farbe, Religion, Kirche, Geschlecht, Alter, sexueller Ausrichtung..) erfolgt.“
Das nennen wir ein Beziehen eines klaren Standpunktes. Da wir keine Strafrechtsexperten
sind und aus dem § 283 StGB nicht erkennen können, ob dieser auch für Verhetzung wegen
politischer Ausrichtungen gilt, sollte dies unbedingt  geprüft werden.
Trifft die Strafbarkeit einer Hasspredigt oder Verhetzung gegen eine einzelne Person, auf
Grund deren politischen Ausrichtung zu, hätten wir für die Justizministerin einen Hinweis.
Sie bräuchte sich nur dieses „Youtube Video“ ansehen und hätte den perfekten Fall von
Hasspredigt, Verhetzung und Gewaltaufruf.
*****

2010-04-19 

Die Justizministerin und die Kinderschänder


Erstaunliche Begründung

Obwohl täglich immer mehr Fakten über Kindesmissbrauch in der Kirche ans Tageslicht
kommen, sieht die Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) keinen Handlungsbe-
darf für eine Verlängerung oder Wegfall der Verjährungsfrist.

Erstaunlich ist auch die Begründung, welche Bandion-Ortner angibt. Sie meint, dass
das bei jahrzehntealte Fälle Beweisprobleme auftreten könnten. Ausserdem wäre es
möglich, dass der Täter schon verstorben ist.

Mord verjährt auch nicht

Da fragen wir uns natürlich wie Mordermittler ihren Job erledigen, wenn die Justiz-
ministerin in verstrichener Zeit ein erhebliches Ermittlungsproblem ortet. Obwohl
Bandion-Ortner gelernte Juristin ist, dürfte sie vergessen haben dass es bei Mord
keine Verjährung gibt und der Tod des Täters das Ende der Ermittlungen bedeutet.

Kindesmissbrauch ist für uns seelischer Mord. Die Folgen dieser Tat treten erst Jahre
nach dem Missbrauch auf. Die Opfer schweigen oft jahrelang aus Scham und erleiden
schwerste psychische Schäden.

Warum diese Toleranz?

Auch stellt sich für uns die Frage, warum die Justizministerin eine derartige Toleranz für
Kinderschänder hegt. Möglicherweise liegt es daran, dass sie Mitglied und Ministerin
einer christlichen Partei ist und es sich als solche, nicht mit dem Klerus verscherzen will.

Möglicherweise ist es auch ein Zeitproblem, welches die Justizministerin plagt. Der

Aufwand für ihre Seitenblick-Auftritte und die Gedanken zur Lösung ihrer persönlichen
„Verkehrsprobleme“, scheinen das ernste Thema Kindesmissbrauch in den Hintergrund
rücken zu lassen.

Es wird sich leider nichts ändern

Wenn Bandion-Ortner bei der Verfolgung von klerikalen Kinderschänder nur halb so viel
Engagement an den Tag legen würde, wie sie dies bei dem Bawag-Banker Elsner getan
hat, hätten diese Perverslinge nichts mehr zu lachen.

So wird aber alles beim Alten bleiben. Pädofile Schwuchtel-Pfaffen werden weiterhin
kleine Buben missbrauchen. Sollte ihre Tat irgendwann auffliegen, werden sie einige
Zeit in ein abgelegenes Kloster versetzt, wo sie mit einigen Ava-Marias Buße tun.

Nachdem dann bereits wieder Gras über die Sache gewachsen ist, werden sie wieder

als Seelsorger oder Religionslehrer eingesetzt  und können ihrer pädofilen Leidenschaft
weiterhin fröhnen. Denn Pädofolie ist nicht heilbar weil es keine Krankheit, sondern eine
krankhaft sexuelle Neigung ist.

*****

2010-03-13
  

Verspätete Gerechtigkeit

 

Gerichtliche Sonderbehandlung

Anfang März dieses Jahres haben wir nachfolgenden Beitrag über die Sonderbehandlung
des deutschen Politikers Dieter Althaus, vor einem österreichischen Gericht geschrieben.

http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=128;manche-sind-gleicher&catid=1;erstaunliches

Althaus verschuldete in der Steiermark einen Schiunfall, welcher den Tod einer 41-jährigen
slowakischen Staatbürgerin zur Folge hatte. An und für sich ein tragisches Ereignis, dass
aber jeden passieren kann.

Was aber dann passierte war in der Tat erstaunlich. Althaus musste nicht einmal vor Gericht
erscheinen, da er sich angeblich ohnehin nicht mehr genau an den Unfallvorhergang erinnern
konnte.

Devotes Bezirksgericht Irdning

Er wurde in einem „Eilverfahren“ vom BG Irdning, wegen fahrlässiger Tötung zu einer
Strafe von 33.000,- Euro und einem Schmerzensgeld von 5.000,- Euro verurteilt. Ein
„Klacks“ für den betuchten Politker Dieter Althaus.

Da war die Justiz wohl irgendjemanden sehr hörig, den Althaus gehört der CDU an und
diese ist die deutsche Schwesternpartei der ÖVP. Außerdem  stand  in Deutschland  der
Wahlkampf für die Landtagswahlen vor der Türe.

Kein Interesse an der Öffentlichkeit

Da der Ministerpräsidenten von Thüringen, Dieter Althaus der Spitzenkanditat der CDU
war, wollte man offensichtlich einen öffentlichen Prozess verhindern. Da nützte selbst
der von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Gheneff-Rami eingebrachte Antrag auf Wieder-
aufnahme des Althaus-Verfahrens wegen schwerer Prozessmängel nichts.

Dieser wurde durch die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof, in einer Rekord-
zeit von 2 Wochen abgelehnt. Erstaunlich wie schnell die „unabhängige“ Justiz im Falle
eines Politikers agieren kann, wenn es zu dessen Vorteil ist.

Ablehnung der Zweiklassengesellschaft

Hatte man nun in der Politik geglaubt, mit dieser Vorgehensweise eine „gmahte Wies´n“
erreicht zu haben, ging der Schuss nach hinten los. Die deutschen Wähler(innen) erteilten
Althaus eine kräftige Abfuhr,  denn diesen dürfte der nicht stattgefundene Prozess noch
in guter Erinnerung gewesen sein.

Wir finden das prima, wie sich die deutschen Wähler(innen) verhalten haben. Es macht zwar
den Schaden der durch Althaus verursacht wurde nicht wieder gut, aber das Wählervolk hat
eindrucksvoll bewiesen was es von der Zweiklassengesellschaft hält.

Die CDU stürzte massiv in der Wähler(innen)gunst ab und landete bei 31,2 Prozent und
benötigt daher erstmals seit zehn Jahren, wieder einen Koalitionspartner um weiter regieren
zu können.

Rücktritt

Eines muss man jedoch Dieter Althaus zu Gute halten. Auch wenn sicherlich sanfter Druck
auf ihn ausgeübt wurde, zog er aus diesem Wahldebakel seine Konsequenzen.  Er trat als
Ministerpräsident des Freistaats Thüringen und als Landesvorsitzender der CDU Thüringen
mit sofortiger Wirkung zurück. Von diesem Verhalten könnte sich so mancher öster-
reichischer Politiker ein „Scheibchen“ abschneiden.

Frau Bandion-Ortner denkt nach

Für uns bedeutet dieses niederschmetternde Wahlergebnis, auch eine indirekte Abfuhr an die
österreichische Justiz. Aber das wird sicherlich nicht die erste Sorge der Justizministerin sein,
sondern wir tippen eher darauf, dass sie sich ihren Kopf darüber zerbricht, wie man zu einer
Sondergenehmigung für die Benutzung von Busspuren kommt.

Stauni
 

2009-09-04
  

Die eilige Ministerin

 

Hohe Arbeitmoral ?

Besonders eilig in die Arbeit zu kommen, hat es wohl die Justizministerin Claudia Bandion-
Ortner. Aus diesem Grund dürfte sie auch bei der MA 46 einen Antrag für eine Sonder-
fahrerlaubnis gestellt haben.
(Fotoquelle: www.wien.gv.at)
Macht Platz für die eilige Justizministerin  Claudia Bandion-Ortner

Der Stau

Wie die Tageszeitung  „ÖSTERREICH“ in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, möchte
die eilige Justizministerin auf ihrem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause, die Bus- und
Taxispuren in der Burggasse, bzw. Neustiftgasse im siebenten Wiener Gemeindebezirk
benutzen.
Die beiden Straßenzüge seien permanent verstaut, während man auf der Busspur freie
Fahrt hätte, so lautet die Begründung von Frau Bandion-Ortner. Diese Feststellung
haben vor ihr bereits zig-tausende andere Autofahrer auch gemacht und keinen Antrag
auf Sondererlaubnis eingereicht.
 
Über einen solchen Antrag von „Otto Normalverbraucher“ hätte man sich bei der
MA 46 ohnehin schief gelacht. Beim Ministeransuchen wird man wahrscheinlich im vor-
auseilendem Gehorsam einen Kniefall machen.

Manche sind halt gleicher

Offensichtlich hat Frau Bandion-Ortner mit dem Ministerposten, ihren Realitätssinn ver-
loren. Als Juristin sollte sie eigentlich wissen, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich
sind.
Daher ist es erstaunlich, warum gerade sie für den täglichen Weg zur und von der Arbeit
eine Ausnahme bekommen soll.
 

Öffis benutzen

Wenn die Justizministerin unbedingt diese Sonderspuren benutzen will, können wir ihr
empfehlen mit dem Taxi oder dem städtischen Autobus zur Arbeit zu fahren.
Als Regierungsmitglied hätte sie ohnehin eine Vorbildfunktion zu erfüllen und was liegt da
näher, als auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Sie könnte auch ein Fahrrad benut-
zen und  würde damit vermutlich „vier Fliegen“ mit einer Klappe  erschlagen.

Bei den Grünen punkten

Sie wäre umweltfreundlich unterwegs, betriebe automatisch Sport, käme völlig staufrei
voran und könnte Sympathien bei den GRÜNEN sammeln.
Vielleicht würde ihr das bei der nächsten Regierungsbildung helfen wieder ins Ministeramt
zu kommen. Denn ein Dr. Wolfgang Schüssel kann ihr „gottseidank“ nicht mehr nützlich
sein.
Stauni
  
2009-09-03
  

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten