Muss sich die Polizei bei farbigen Drogendealern entschuldigen?


U-Bahn-Drogenhandel ist fest in den Händen farbiger Drogendealer

Der  selbsternannte  Sprachpolizist  und  Boss  des  Gutmenschenvereins SOS-Mitmensch,
Alexander Pollak,  macht  wieder  einmal  von  sich  reden.   Er  bzw.  seine Organisation
bezeichnen einen gezielten Polizeieinsatz, der am Dienstagnachmittag in Wiener U-Bahn-
stationen durchgeführt wurde, als Rassismus.
 
Der  Polizeieinsatz  diente  vorwiegend  der Bekämpfung  des Drogenhandels.   Dieser ist
wie allgemein bekannt, fest in den Händen von farbigen Dealern. Diese Tatsache spiegelt
sich auch in der Kriminalstatistik wieder und zudem pfeifen es die Spatzen von den Däch-
ern.  Offenbar  scheint  dies  beim SOS-Mitmensch-Boss noch nicht angekommen zu sein.
 
Jedenfalls kritisiert A. Pollak den Umstand,  dass bei dem Polizeieinsatz in den Wiener U-
Bahnstationen  vorwiegend  Personen  mit  dunkler Hautfarbe kontrolliert wurden.  Beim
mustergültigen Einsatz der Wiener Polizei, war auch die Innenministerin anwesend.
 
„Wenn die Wiener Polizei,  noch dazu unter der Aufsicht der Innenministerin, Rassismus
zum  Maßstab  für Kontrollen macht,  dann ist das ein Rückfall in längst überwunden ge-
glaubte Zeiten. Das gehört sofort wieder abgestellt“,  so Alexander Pollak wörtlich.
 
Da  fragen  wir uns,  wie realitätsfremd  A. Pollak wirklich ist.   Hätten die Polizist(innen)
Pensionisten und ihre Rollators auf Drogen durchsuchen sollen. Es ist nun mal Fakt  – wie
bereits erwähnt –  dass  der U-Bahn-Drogenhandel in der Hand von farbigen Dealern ist.
Ab und zu versuchen zwar Tschetschenen ins Geschäft einzusteigen, jedoch konnten die
farbigen Drogendealer bis dato ihre Reviere erfolgreich verteidigen.
 

Laut Pollaks Aussage müsste der Staat Israel rassistisch sein

Jede  vernünftige Polizei wird sich bei ihrer Arbeit ein Profil eines potentiellen Täters an-
fertigen.   Egal  ob es sich dabei um die  Aufklärung oder die Verhinderung  (Prävention)
einer Straftat handelt.  Im Fachjargon nennt man dies  „Ethnic Profiling“.  Diese Methode
wird  unter  anderem  von  den israelischen Sicherheitsbehörden schon seit Jahrzehnten
höchst  erfolgreich  angewendet.   Wenn Pollak nun meint,  dass die Methode rassistisch
sei,  dann  unterstellt  er dem Staat Israel Rassismus.   Hoffentlich ist ihm die Tragweite
seiner Aussage auch bewusst.
 
Bei SOS-Mitmensch setzt man noch einen drauf und verlangt wörtlich: „Eine sofortige Ent-
schuldigung  der Wiener Polizei und der Innenministerin sowie eine klare Stellungnahme,
dass  rassistische  Personenkontrollen  – so genanntes „Ethnic Profiling“ –  sofort und für
alle Zeiten eingestellt werden.“
 
Da  fragen wir uns,  bei wem sich die Polizei oder die Innenministerin entschuldigen soll.
Bei den farbigen Drogendealern weil sie diese bei ihren illegalen Geschäften gestört hat?
Interessant ist auch, dass sich Pollak offenbar nun auch als Sicherheitsexperte zu fühlen
scheint, welcher der Polizei ihre Arbeitsmethoden bei der Bekämpfung der Drogenkrimi-
nalität vorschreiben will.
 
*****

2012-08-02
 

Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer


Fantasy-Land

Nachfolgend sehen Sie ein  Foto vom Mediengespräch zur Integration, das in der vergangenen
Woche  in Oberösterreich stattfand.   Bei diesem meinte  der ÖVP-Jungpolitiker Sebastian Kurz
unter  anderem,  dass  man die Integration in Österreich als gelungen betrachten könne.  Bitte
beachten  Sie  die vom  Cateringservice  aufgestellten Tabletts  mit Snacks,  die sich links und
rechts vom ÖVP- Staatssekretär für Integration befinden.
 
Screen: facebook.com
 
In  den  drapierten  Wurstsemmeln  stecken jeweils verschiedene Landesflaggen.   Die öster-
reichische Fahne soll wohl im Zusammenhang mit den ausländischen Flaggen eine gelungene
Integration symbolisieren.
 
Das Ganze hat nur zwei gravierende Schönheitsfehler.   Bei den ausländischen Fahnen handelt
es sich um jene der Vereinigten Staaten von Amerika und jener der Schweiz. Mit diesen beiden
Ländern haben wir bezüglich Integration ohnehin keinerlei Probleme.
 
Den Vogel schießt jedoch die Flagge mit den Farben  „rot-weiß-grün (hochgestellt)“  ab.  Einen
Staat mit dieser Fahne gibt es nämlich weltweit nicht.   Möglicherweise ist diese von einem ge-
heimen  Land  in  das  korrupte ÖVP-Politiker(innen)  flüchten,  bevor  sie  in  Österreich in die
Fänge  der  Justiz  geraten.   Traurig  ist  nur,  dass der ganze Schwachsinn mit Beiträgen der
Zwangsmitglieder der WKO finanziert wurde.
 

Einer von 40.744

Aber Herr Kurz ist nicht kurzatmig und setzte noch einen drauf. Nachfolgender Artikel erschien
heute  in  der  Kronen Zeitung,  sowohl am Titelblatt als auch auf  Seite 25, wobei wir uns aber
nicht  sicher  sind,  ob  es  sich  bei dem Beitrag  nicht um eine bezahlte PR- Aktion der ÖVP
handelt.
 
 
Screens: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 15.07.12)
 
In Österreich leben 40.744 Personen afrikanischer Herkunft (Quelle:  medienservicestelle.at).
Das ist offizielle Zahl, welche im Jahr 2011 veröffentlicht wurde.   Wie viele Schwarzafrikaner
tatsächlich in der Alpenrepublik leben ist wohl unbekannt.   Aber sei wie es sei und gehen wir
von der offiziellen Zahl aus.
 
Einen  einzigen  Schwarzafrikaner von 40.744,  der  (österreichweit als einziger Farbiger) bei
einer Freiwilligen Feuerwehr dient als „Echtes Beispiel für gelungene Integration“  zu bezeich-
nen, ist wohl der Witz des Monats.
 
Ganz nebenbei sei erwähnt, dass der farbige Feuerwehrmann als Pfarrer in seiner Heimatge-
meinde  tätig  ist.   Dies sieht  S. Kurz offenbar absichtlich nicht als Integration,  denn bei den
vielen Missbrauchsfällen in der Kirche käme das möglicherweise auch nicht so gut an.
 
Also  wie  bereits  erwähnt,  ist  laut dem  ÖVP- Staatssekretär  für  Integration  ein einziger
schwarzafrikanischer  Feuerwehrmann  (von  in  Österreich  lebenden  40.744  Schwarzafri-
kanern),  ein  echtes  Beispiel  für  gelungene  Integration.  Ob  Kurz das Sprichwort   „Eine
Schwalbe macht noch keinen Sommer“  kennt?   Wir glauben eher nicht.
 
Zudem  stellt sich für uns die Frage,  ob Kurz die zahlreichen schwarzafrikanischen Drogen-
dealer  auch  als echte Beispiele für gelungene Integration sieht?   Denn immerhin nehmen
diese  aktiv  am  Wirtschaftsleben  in  Österreich teil,  auch wenn ihre geschäftlichen Tätig-
keiten gegen das Gesetz verstoßen.
 
Nach  diesen  Auftritten von Sebastian Kurz,  hat die ÖVP zumindest ein männliches Gegen-
stück  zum Fräulein Laura Rudas von der SPÖ.   Eigentlich dürften sich die Schwarzen (und
damit ist die ÖVP gemeint) nicht wundern, dass sie in der Wählergunst derart abschmieren.
 
*****

2012-07-15
 

Asylwerber als Drogendealer


Politisch überkorrekter Radiosender

Nachfolgende  Meldung,  die in der  heutigen  Printausgabe  der  Kronen Zeitung zu lesen war,
wurde  bereits gestern über den Radiosender „Arabella“ verlautbart.   Natürlich völlig politisch
korrekt vergaß man dabei, die Herkunftsländer der Drogendealer anzugeben.  Es wurde ledig-
lich von 7 Männern gesprochen, die wegen Drogenhandels festgenommen wurden.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 17.05.12)
 

Lügenbarone unterwegs

Welche Geschichten haben diese Männer wohl den österreichischen Behörden aufgetischt, als
sie  illegal  ins  Bundesgebiet eingereist sind.   Wahrscheinlich gaben sie an,  dass sie in ihrer
Heimat  aus  politischen  oder  religiösen Gründen verfolgt werden und um ihr Leben fürchten
mussten.   Möglicherweise  gaben  sie auch an,  dass sie homosexuell seien und wegen ihrer
sexuellen Orientierung flüchteten.  Dass diese 7 Männer als Schlüsselarbeitskräfte legal nach
Österreich eingereist sind schließen wir aus.
 
Wir glauben schon lange nicht mehr die Münchhausengeschichten der  „ach so“  armen Ver-
folgten.   Der  Fluchtgrund  bei  diesen  7 Verbrechern wird wohl darin gelegen haben,  weil
auch  in Afghanistan,  Ghana,  Algerien,  Syrien und dem Sudan der Drogenhandel verboten
ist  und  diese  dort  wegen ihrer  „Geschäfte“  Probleme mit der Polizei und/oder der Justiz
hatten.
 

Die Wahrheit durch Klagen verhindern wollen

Aber wie wird die Geschichte ausgehen?  Nun, wie immer schätzen wir.  Die Dealer werden
eine  geringe  Haftstrafe ausfassen, diese absitzen und anschließend weiterhin in Wien Dro-
gen verkaufen.   Und was ist mit einer Abschiebung?   Eine solche kommt doch gar nicht in
Frage,  werden  doch  diese  armen bedauernswerten Flüchtlinge in ihrer Heimat aus polit-
ischen, aus religiösen und/oder aus sexuellen Gründen verfolgt.
 
Und sollte es die Österreichische Justiz tatsächlich wagen,  den einen oder anderen Drogen-
dealer  abschieben zu wollen,  werden  sich wieder zahlreiche linke Gutmenschen einfinden,
um  mit Protestaktionen den Abzuschiebenden freizupressen. Kommt es dann am Flughafen
durch  Randalen  und  Widerstand  gegen die Staatsgewalt zum Abbruch des Abschiebevor-
gangs, wird der Abzuschiebende wieder in seine Gefängniszelle zurück gebracht werden.
 
Vermutlich wird dann ein in die Bedeutungslosigkeit  verschwundener Anwalt die Bühne be-
treten  und  mit irgendwelchen geschickten Winkelzügen den Inhaftierten aus dem  Gefäng-
nis holen.   Dabei wird er es vermutlich nicht verabsäumen all jene zu klagen, die den Asyl-
werber gerechtfertigt der  Lüge bezichtigen, was dessen Angaben zu seinen Fluchtgründen
betrifft.
 
*****

2012-05-17
 

Immer wieder Praterstern – TEIL 2


GASTAUTOREN-BEITRAG

 
Nahezu keine Woche ohne haarsträubenden Bericht über den Praterstern
 
Der  neue  Brennpunkt  für  allerhand  gescheiterte Existenzen ist wohl der Praterstern ge-
worden. Waren es früher nahezu nur Osteuropäer die dort ihrem Alkoholismus nachgingen,
so wurden es nach der Revitalisierung des „Sterns“ auch Drogenabhängige und Österreich-
ische „Sandler“ die dort Fuß fassten.
 
Nachdem  jetzt  auch  der  Karlsplatz  geschlossen  wurde,  wurden es auch merklich mehr
Drogenabhängige  die  sich am „Stern“ breit machten. Im benachbarten Park wird gedealt
und das nicht selten vor den Augen vieler spielender Kinder, ebenso wie im Wurstelprater
und da vor allem rund um das Planetarium!
 
In  lauen Sommernächten liegen die  „Giftler“  und  „Säufer“  auf der Kaiserwiese und über-
nachten  dort.   Am  Morgen machen sie dann wieder den Stern unsicher und betteln und
lungern herum, sehr zum Ärger der Menschen, die vom oder zum Bahnhof wollen oder zur
U – Bahn  müssen.
 
{besps}ps02{/besps}
 
Besonders  Kinder  fühlen  sich  am Schulweg oder am Weg in den Wurstelprater unsicher!
Waren  es  damals  die Prostituierten in der Gegend, so sind es heute diese Leute,  die für
Unmut sorgen.   Dazu kommt, je später der Abend auch die Sicherheit zu wünschen übrig
lässt!
 
Da wird gepöbelt und gedroht,  ja sogar angegriffen wenn dem Betteln nicht entsprochen
wird.  Wo das hinführt sah man vor einigen Tagen, als sogar die WEGA anrückte und einen
randalierenden  Mann  mit  Kampfhund  mit  einem Elektroschocker niederstrecken musste.
Er fuchtelte mit einem Messer rum und drohte den Beamten während sein Hund die Flucht
ergriff. Da die Beamten in solchen Fällen die Anweisung haben die WEGA zu rufen, geschah
das auch so.
 
Ein Lokalaugenschein mit Leuten eines Ordnungsdienstes,  ergab diese Woche in ähnliches
Bild. Ständig randalierende Leute, Alkoholisierte Menschen die Rumliegen und auch die Pas-
santen anpöbeln.
 
So oft ist auch die Rettung vor Ort und sammelt die „Alkoleichen“ ein, die Polizei und der
Ordnungsdienst  ermahnen  und  schlichten,  ebenso  wie  die  Sozialarbeiter  der  SAM.!
Diesen  Sozialarbeitern musste sogar ein Ordnungsdienstmitarbeiter Schutz geben,  als sie
einen  gestürzten  und offenbar unter Herzproblemen leidenden Mann versorgten bis die
Rettung kam.   Sonst wäre der Mann wohl beraubt worden und die SAM Mitarbeiter wo-
möglich auch noch verletzt worden!
 
Am Mittwochabend dann eskalierende Vorgänge vor dem Bahnhofseingang! Gegen 21:00
randalierten  einige  offensichtlich  Drogen- & Alkoholabhängige samt Hunden.   Zunächst
beim Supermarkt der grade zusperrt, was den Personen nicht passte und dann eben vor
der  Bahnhofshalle,  als ausnahmsweise der Sicherheitsdienst der ÖBB die Personen raus-
schmiss.   Sonst  ist  es  eher üblich sich mit den dort aufhältigen dubiosen Personen zu
verbrüdern!?
 
Als die Sache eskalierte gegen  22:00 Uhr und Schlichtungsversuche verschiedener Per-
sonen  nichts  brachten,  rief der Ordnungsdienst vor Ort die Polizei.   Die rückte  mit 5
Wagen  inklusive  zwei  Fahrzeuge  der  Polizeidiensthundeeinheit an.   Außerdem auch
andere Einheiten wie der Donaudienst.
 
Man  schlichtete  und  ermahnte,  drohte mit Festnahme sowie Anzeigen, was auch für
kurze  Zeit  für  Ruhe  sorgte.   Nach einer  dreiviertel Stunde rückten auch die letzten
beiden Hundeführer ab.
 
Doch wenig später flammte die Streiterei wieder auf,  in der es inhaltlich wohl um Bezieh-
ungsprobleme ging. Es eskalierte und verlegte sich in die Bahnhofshalle in einer größeren
Prügelei, worauf wieder der Ordnungsdienst sowie Passanten die Polizei verständigten.
 
Die rückte wieder an mit mehr als 5 Fahrzeugen und abermals drei Diensthundeeinheiten
sowie  einer  Kripostreife.   Man ging energisch dazwischen und wurde auch leicht hand-
greiflich um die Streithähne zu trennen.
 
Schließlich  nahm  man drei Personen mit auf die gegenüberliegende Polizeiinspektion um
die  Lage  zu beruhigen und ggf. Anzeigen zu legen.   Schließlich ließ man nach und nach
die Leute wieder frei, was allerdings abermals wieder zu Problemen führte.
 
Die  anderen  Beamten waren schon abgerückt als ein Mädchen aus dem Gewahrsam der
Polizei entlassen wurde. Doch sie begann sofort wieder zu randalieren worauf sie drei Mal
ermahnt wurde.  Da das nicht fruchtete,  wurde sie schließlich festgenommen zur Selbst-
und Fremdsicherung, da sie schwer alkoholisiert zu sein schien.  Etwa eine Stunde später
wurde sie dann von einem Arrestantenwagen,  dem so genanntem „Frosch“ ins Kommis-
sariat zur Ausnüchterung.
 
Von da an war Friede am Stern, auch wenn der Ordnungsdienst noch eine Art Wegweis-
ung  vornahm,  weil  aggressiv gebettelt wurde.   Doch schon am nächsten Morgen war
wieder alles beim Alten und abends wie immer kleine Streitereien, …..
 
So  setzt  sich das fort bis am Freitag am späten Nachmittag abermals Rettung und Polizei
Anrücken muss.  Ein betrunkener wackelt und randaliert auf der Rückseite des Bahnhofes
rum! Ein Kellner eines Lokals will helfen,  da der Mann blutet und benommen wirkt.  Doch
der lehnt das ab und geht auf den Kellner los!?   Der Alkoholisierte stürzt und verletzt sich
abermals  am  Blumentrog,  welcher mit anderen Trögen das Lokal abgrenzt.  So muss die
Rettung kommen und die Polizei hat auch schon wer verständigt.
 
Ein Notarzt sowie Rettungswagen rücken an und gleich danach mit Folgetonhorn die Poli-
zei.  Zwei Streifenwagen.   Zwei Wagen der Diensthundeeinheit sowie die Fußstreife von
der Inspektion Praterstern.   Der Verletzte wird erstversorgt, während die Polizei Zeugen
einvernimmt  und  die  Schaulustigen mit Hilfe des abermals dazugekommenen Ordnungs-
dienstes vom „Tatort“ fernhält.
 
Es  stellt  sich  heraus,  dass der  alkoholisierte Mann schon eine Schlägerei an der Vorder-
seite  des  Bahnhofes  hatte und sich dort die Verletzungen holte.   Auch konnte geklärt
werden,  dass  er  sich  die  weiteren  Verletzungen  durch den Sturz auf den Trog holte,
ohne so genannte Fremdeinwirkung, so wurde praktisch der Täter zum Opfer. Denn auch
die Prügelei zuvor hatte er begonnen ehe er sich geschlagen geben musste.
 
Der  Mann  wurde  mit  mittelschweren  Kopfverletzungen ins Krankenhaus gebracht.  Der
Mann mit dem sich der Betrunkene zuvor prügelte konnte dank Zeugen auch ausgemacht
werden.   Er wurde dazu von der Polizei auf der Inspektion einvernommen und konnte da-
nach wieder raus auf den „Stern“.
 
Ab  diesem  Vorfall  patrouillierte  die  Polizei  mit verstärkten Kräften am und rund um den
„Stern“,  worauf  Ruhe  war.   Später wurden auch die meisten „Sternbewohner“ mit Hilfe
der  Polizeihundeführer  des  Platzes verwiesen.   So war für die restliche Nacht Ruhe,  die
Polizei hält diese Ruhe mit verstärkten Streifen aufrecht,  unterstützt vom immer öfter an-
wesenden SGB Ordnungsdienst Wien.
 
Vielleicht  ist  diese  Vorgehensweise auch auf die verstärkte Berichterstattung durch uns
zurückzuführen?   Wie auch immer,  bleibt zu hoffen,  dass  endlich  Ruhe am Praterstern
einkehrt und die Exzesse ein Ende haben!
 
Erich  Weber

2012-05-01
 

Vom Drogendealer zum Opferlamm


Prügelpolizisten wurden entlassen

In unserer Anfangszeit verfassten wir den Beitrag „(Ver)prügel Polizei“. Darin stellten wir
das  Verhalten  jener Polizisten an den Pranger,  die den Schwarzafrikaner  J. Bakary ver-
prügelten.  Wir kritisierten auch die erstaunlich milden Urteile gegen die Prügelpolizisten.
 
Nun  wurden jene WEGA-Beamte,  die Bakary misshandelten, aus dem Polizeidienst ent-
lassen.   Das ist auch gut so, denn solche Personen haben bei der Polizei nichts verloren.
Die Entlassung der Polizisten löste naturgemäß dementsprechendes Echo in den Medien
aus.
 
Interessant sind die Berichterstattungen in diversen Gutmenschen-Medien, wie zum  Bei-
spiel der Internet-Plattform „M-Media“.  
 
Screen: M-Media
 

Wer ist J. Bakary eigentlich?

Bei allem Respekt für das Opfer, entsteht auf „M-Media“ für den unbedarften Leser der Ein-
druck, dass es sich bei Bakary um eine männliche „Mutter Theresa“ handelt.  In der gesam-
ten Berichterstattung,  sowie auch auf der zitierten Internet-Plattform  „afrikaner.info.net“
ist kein Wort darüber zu lesen,  wer und was Bakary eigentlich ist, nämlich ein in Österreich
verurteilter Drogendealer.
 
J. Bakary  war unter falschem Namen illegal nach Österreich eingereist und hatte Asyl bean-
tragt.   Obwohl er noch verheiratet war,  heiratete er in Österreich nochmals und erreichte
dadurch eine befristete Aufenthaltsbewilligung.  Das wäre aber noch das kleinere Übel und
könnte, wenn man beide Augen zudrückt, als „Kavaliersdelikt“ abgetan werden.
 
Kein  Kavaliersdelikt  ist jedoch der Drogenhandel.  Bakary wurde von der Polizei mit einem
dreiviertel   (3/4 kg)  Kilogramm  Kokain erwischt.   1998  kam es zu einer Verurteilung wegen
Drogendelikten und im Jahr 2000 zu einer Abweisung seines Asylantrages. Seine Haftstrafe
endete  im April 2006.
 
Die  Prügelpolizisten haben ihre Strafe erhalten und stehen mit ihrer Entlassung vermutlich
ohnehin  am  Rande  ihrer Existenz.   Bakary nun quasi als unschuldiges Opferlamm hochzu-
stilisieren ist jedoch fehl am Platz.   Jene die das tun sollten sich einmal Gedanken über die
Opfer des Schwarzafrikaners machen.
 
Wie viel  Leid hat er wohl durch den  Verkauf seiner Drogen angerichtet?   Wie viele Kinder
wurden durch sein Kokain zum Drogenkonsum verführt? Interessanterweise wurden solche
Fragen in den Gutmenschen-Medien mit keinem einzigen Sterbenswörtchen thematisiert.  

Die kriminelle Energie von J. Bakary  ist jedenfalls nicht dazu angetan, ihn als wertvolles Mit-
glied der Gesellschaft zu bezeichnen.  Das Verhalten der Polizeibeamten ist unentschuldbar
und durch nichts zu rechtfertigen.   Angesichts seiner Tätigkeit als Drogendealer, hält sich
allerdings unser Mitleid für Bakary in recht überschaubaren Grenzen.
 
*****

2012-04-26
 

Bock-Asylantenheim verhindern


Bürgerzorn über neues Flüchtlingszentrum

 
Einheitliche  Linie  bei der Veranstaltung der FPÖ-Favoriten  Donnerstagabend:  Das Asyl-
antenheim  in  der  Zohmanngasse darf nicht wiedereröffnet werden!  Bezirksparteiobmann
Stadtrat DDr. Eduard Schock verwies auf die negativen Erfahrungen, die Favoriten bereits
mit  dieser  Einrichtung sammeln musste:   „Das war ein Drogen-Mekka mit all den unange-
nehmen Begleiterscheinungen wie Verschmutzungen, Vandalismus und Beschaffungskrimi-
nalität.   Den vorgeblich ach so armen  Asylanten im Heim  Zohmanngasse in ihren Armani-
Anzügen und mit den neusten Handys am Ohr legte die Polizei 1999 bei der erfolgreichen
Operation Spring das Handwerk.   Insgesamt wurden 127 Dealer festgenommen, ein Teil
davon direkt im Heim. Zustände wie damals brauchen wir nicht erneut!“
 
Wiens  FPÖ-Klubchef  und  stellvertretender  Bundesparteiobmann  Mag. Johann Gudenus
griff die damalige und künftige Betreiberin Ute Bock an: „Sie hat damals den Drogenhandel
unter  ihrem  Dach,  das  Vergiften  unserer  Kinder,  zumindest stillschweigend akzeptiert.
Bock war ja auch selbst wegen Drogenhandels und Bandenbildung angeklagt, vom Dienst
suspendiert und durfte keine Schwarzafrikaner mehr im Heim Zohmanngasse unterbringen.
Mit  gutem  Grund  –  und  dieser  ist  bis  heute nicht weggefallen.   Diese Frau ist höchst
suspekt. Eine Neuauflage des Drogenzentrums muss verhindert werden.“
 
Die Dutzenden besorgten Anrainer,  welche neben zahlreichen Medienvertretern die Ver-
anstaltung besuchten,  sprachen offen ihre Sorgen und Ängste aus.   Gudenus fasste die
Stimmung prägnant zusammen: „Favoriten sagt: Kein Bock auf Ute Bock!“
 
*****

2012-04-13
 

Immer wieder Praterstern


GASTAUTOREN – BEITRAG

 
Die  Entwicklung  am Praterstern wird immer schlimmer je wärmer es wird, dies zeigte ein
neuerlicher Lokalaugenschein in der der Vorwoche drastisch. Wieder viele „gefallene Exis-
tenzen“  aus aller Herren Länder – Alkoholiker,  Drogenabhängige und Obdachlose!?  Man
sonnt sich in der Öffentlichkeit am Boden liegend, säuft und raucht „hascht“.
 
 
 
 
 
Eine  offensichtlich  Drogenabhängige lehnt beim Aufgang Ausstellungsstraße zur U Bahn, je-
mand rief die Stationsaufsicht, da sie sich übergeben hatte und nicht wirklich ansprechbar ist
obwohl bei Bewusstsein. Kinder spielen in unmittelbarer Nähe und müssen das Ganze mit an-
sehen!   Die  Rettung  trifft  ein nachdem die Verkehrsbetriebe-Mitarbeiter diese verständigt
hatten.
 
Kurz  darauf gibt es beim Rettungswagen einen kleinen Tumult,  da drei  offensichtlich alko-
holisierte  und obdachlose polnische Männer sich dort mit  einem Ordnungsdienstmitarbeiter
sowie  dem  Sanitäter  anlegten.   Erst  als der Ordnungsdienst die Polizei anruft suchen die
Männer das Weite, sodass sich die Sanitäter die Drogenkranken wieder voll widmen können.
 
Zur gleichen Zeit gibt es in der Bahnhofshalle Diskussionen mit der Polizei,  die offenbar drei
so  genannte  „Sandler“  die  offensichtlich  stark angetrunken waren aus dem Bereich des
Supermarktes zu entfernen versuchen.
 
Der Platzverweis wirkt nach endlosen Diskussionen, doch bald drauf wieder Streitereien und
tätliche Auseinandersetzungen und viel Alkohol, am „Sandlereck“ (Platz neben dem U1 Auf-
gang Praterstern)  sodass  die  Polizei abermals schlichtend eingreifen muss und einen Mann
des Platzes verweist.  Der geht nicht freiwillig und so bringt man ihn mit geübtem Griff vom
Platz und verweist ihn in der Nordbahnstraße abermals des Platzes, diesmal mit Erfolg.
 
Nach  etwa drei Stunden,  es ist Abend geworden, wieder eine  „Alkoleiche“,  also ein Mann,
der zuviel des Wodkas erwischt hat und kaum ansprechbar liegen bleibt.   Neuerlich rückt die
Rettung an, wieder dieselbe ASBÖ Mannschaft vom Nachmittag, man sagt mir, dass dies hier
agesordnung  sei  und man hier her bis zu 5 Mal / Tag anrückt nach Schlägereien, Alkoholex-
zessen und Drogenmissbrauch!
<<
Die  Sani’s  packen  den Mann ein,  währenddessen klappt ein weiterer Mann zusammen und
liegt  in  den  Armen  seiner Partnerin am Boden.   Man ruft einen weiteren Rettungswagen,
eine  weitere  ASBÖ Mannschaft  rückt  an und die Erste verabschiedet sich von mir um den
Mann in die Rudolfstiftung zu bringen. Die zweite Mannschaft packt den anderen Alkoholiker
samt  seiner angetrunkenen Partnerin ein um beide ebenfalls in ein Krankenhaus zu verfrach-
ten.
 
Die Polizei zeigt Präsenz, doch steht man der Problematik mit den „Pratersternbewohnern“
trotz Unterstützung dieser durch die SAM, einer sozialarbeiterisch tätigen Gemeindeorgani-
sation  machtlos gegenüber.   Die Streetworker reden mit den Leuten,  leisten erste Hilfe
und gehen wieder, was genau nichts bringt, denn mehr Hilfe wird laut den Aussagen von
Betroffenen nicht geboten.
 
Auf telefonische Nachfrage hieß es bei der Stadt (Ma 40), dass man nicht mehr tun könne
und die (Zitat)  „Individuen ohnehin nicht geholfen werden wollen.   Darüber hinaus seien
die  Obdachlosenheime  und  andere  Einrichtungen alle voll und so könne man nicht mehr
machen!“
 
Auch  die Polizei beklagt sich über die Zustände am Praterstern, doch ihnen sind die Hände
gebunden, da die Grundeigentümer ÖBB und Stadt Wien nicht mehr Unternehmen wollen
oder können gegen die unhaltbaren Zustände „am Stern“.
 
So  wie es aussieht hat sich ein Teil der  Karlsplatzszene auf den Praterstern verlagert und
nach  Informationen  von Mitarbeitern der Wiener Verkehrsbetriebe auch in die U-Bahnen.
Insbesondere  die  Linie U4  sei davon betroffen,  aber auch diverse Stationen und da be-
sonders die neue U1 Station Großfeldsiedlung.
 
Wir  konnten  aber  auch  immer  wieder in der Station Handelskai der U6 schwunghaften
Drogenhandel  und  Konsum beobachten.   Auch in den Zügen wird fleißig gedealt und je
später der Abend auch brav konsumiert.  Besonders in der Nacht U Bahn an den Wochen-
enden ist dies nicht selten der Fall.
 
Polizei  sieht  man  selten in den Zügen ebenso wenig wie die so genannten „Nightliner“,
grade  einige Freiwillige Ordnungsdienstmitarbeiter patrouillieren ab und an in den Zügen
und zeigen Präsenz! Was auch wirkt und hilft den anderen Fahrgästen ein Sicherheitsge-
fühl zu geben, auch wenn das nicht gerne von der Polizei gesehen ist (??),  da sie wohl
„Amtsanmaßung“ dabei vermuten, so ein Polizeibeamter eines Nachts.
 
Selbiges  gilt  auch für den Praterstern,  wo der Ordnungsdienst immer wieder auch Prä-
senz zeigt und nicht selten die Stationswarte unterstützt bei Problemen mit den „Stern-
bewohnern“ und das nur im gesetzlichen Rahmen, wie man uns versichert.
 
Wir  behalten die Situation im Auge und werden auch weiter berichten über Praterstern
und  U-Bahnen sowie U Bahnstationen!   In der Hoffnung,  dass die Stadt und / oder die
ÖBB  endlich  etwas  gegen die Missstände in ihren Bereichen unternehmen, sodass man
sich wieder sicher fühlen kann in der U-Bahn und deren Stationen sowie am Praterstern!
 
Erich Weber

2012-04-09
 

Marokkaner-Szene


Modeparagraf „Verhetzung“

Bekannter Weise sorgte nachfolgendes Werbeplakat der FPÖ im Innsbrucker Gemeinderats-
Wahlkampf für helle Aufregung.  Das ging sogar so weit, dass sich die Tiroler KPÖ bemüßigt
fühlte, bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Verhetzung einzubringen.
Dabei müsste es jedermann der nur halbwegs sinnerfassend lesen kann klar sein, dass die
Aussage „Marokkaner-Diebe“ auf die in Innsbruck aufhältigen kriminellen Marokkaner und
nicht auf das marokkanische Volk gemünzt war.
Sogar  seine  Durchlaucht der marokkanische  König sah sich veranlasst eine Klage gegen
die  FPÖ  einzubringen,  so ist es  jedenfalls den  Medien zu entnehmen.   Dabei hätte der
gute  Mann  nur  seinen königlichen Learjet nach  Österreich schicken müssen,  um etliche
von  seinen  kriminellen  Landsleuten  aus  Innsbruck  (die  es  dort  tatsächlich gibt)  nach
Hause  zu  holen.   Dann hätte die Tiroler FPÖ  nämlich keinen Anlass gehabt von  „Marok-
kaner-Dieben“ zu sprechen bzw. zu schreiben.

Sogar die „Presse“ schrieb von einer „Marokkaner-Szene“

Erstaunlich  ist  auch,  dass die konservative Tageszeitung  „Die Presse“  sich über den
Ausdruck „Marokkaner-Diebe“  echauffiert, wo sie doch selbst in einem eigenen Beitrag
von einer  „Marokkaner-Szene“ geschrieben hat.   Dabei meinte der Presse-Autor aber
keineswegs eine Künstler-Szene sondern Messerstecher,  Drogendealer und Vergewalt-
iger.
Screen: diepresse.com
Warum  erfolgte  bei diesem Presse-Artikel kein Aufschrei der  „ach so“  politisch korrekten
Gutmenschen?   Ist  doch  der  Ausdruck  „Marokkaner-Szene“  in Verbindung mit Gewalt-
und Drogendelikten nicht minder verallgemeinernd.   Denn in Tirol werden sicher auch an-
ständige Marokkaner(innen) leben.
Möglicherweise  hätte  die  Tiroler FPÖ den Slogan etwas politisch korrekter gestalten und
statt  „Marokkaner-Diebe“  folgenden Ausdruck verwenden können:  „Vorbestrafte nord-
afrikanische  Asylbetrüger mit  Vergewaltigungs-  Drogendealer-  und Gewalttäter- Hinter-
grund.“
Mittlerweile hat die Tiroler FPÖ das umstrittene Wahlwerbeplakat zurückgezogen und sich
sogar entschuldigt.  Dem können wir nur hinzufügen, dass sich die FPÖ von einem Mann
wie  August Penz  schnellsten  trennen  sollte,  da dieser offenbar beim geringsten Gegen-
wind  wie  ein Stück Holz umfällt.   Wie soll ein derartiger Politiker die Interessen der Öster-
reicher(innen) wahrnehmen und vertreten können?
*****

2012-04-03
 

Das harmlose Haschzigaretterl


LESERBRIEF

Ich bin kein Reporter aber ein heutiger Bericht der Kronen Zeitung hat mich stark moti-
viert etwas zu verfassen – ich hoffe ihr könnt was damit anfangen – und ebenso hoffe
ich dass Ihr über meine Rechtschreib- und Grammatikfehler hinwegseht –  auf Wunsch
kann  ich  Euch den (Original) Bericht auch schicken.   Hoffe ihr  veröffentlicht meinen
Leserbrief, wär mir eine Ehre!
 
Beim  Lesen  der gestrigen Krone Ausgabe (Steiermark,  Seite 25) musste ich erstaun-
liches feststellen.   Der Beitrag  „Jagd auf Hanf-Bauern“  war durchaus interessant.  Ich
finde   es  auch  gut  und  vernünftig Aufklärungsarbeit im Suchtmittelgebrauch zu be-
treiben.   Es  ist  gut  zu  wissen,  dass  sich  die  Jäger  aus  dem  (steirischem) Bezirk
Deutschlandsberg  in  Zukunft  auch  um die  (Zitat: illegale, gibt’s auch legale?) Hanf-
plantagen  zu kümmern.   Mit kümmern meine ich nicht die  Hege und Pflege sondern
deren Vernichtung.
 
Aber Gott sei Dank gibt es schon geschulte Jäger – die genau wissen wie diese „böse“
Pflanze aussieht –  schließlich  werden  die  Damen und  Herren geschult und zwar vor
unseren  Floristen –  Entschuldigung Polizisten,  mittlerweile scheint das ja ein Beruf zu
sein.
 
Interessant finde ich auch die Aussage, dass Zitat:  „Wie wir bereits gelernt haben, müs-
sen  die  empfindlichen  Pflanzen  ja täglich gepflegt werden“  –  seines Zeichens Bezirks-
jägermeister Krinner. Soweit – so gut. Aber anscheinend sind diesen Damen und Herren
bei Ihrer Schulung einiges nicht gesagt worden bzw. „hängen“ geblieben.
 
A. Hanf ist kein SUCHTGIFT sondern ein RAUSCHGIFT – der Unterschied sollte für  einen
„Krone“ Mitarbeiter  leicht erfassbar sein: Rauschgift versetzt den Konsumenten in einem
Rauschzustand! –  Suchtgift macht das auch jedoch macht es auch KÖRPERLICH süchtig.
Diese Tatsache dürften wohl übersehen worden sein –  aber ich helfe ja gerne:  Alkohol
= Suchtgift, Nikotin = Suchtgift,  Heroin = Suchtgift  usw… Hanf = Rauschgift.   Da  die
Krone  aber  anscheinend  hofft Ihre Leserschaft mit diesem  Wortspielchen zu verwirren
hoffe ich hier für Aufklärung zu sorgen.
 
B. Cannabis sativa bzw. Cannabis indica sind seit tausenden Jahren Kulturpflanzen.  Haben
Sie sich schon mal gefragt wie Columbus nach Amerika segelte? –  Abgesehen von seiner
Überzeugung tat er dies mit Segelschiffen deren Segel aus HANF hergestellt wurden.
 
C. Im Kronebericht  wird  behauptet,  dass  Cannabis laut  Zitat  „Wie wir bereits gelernt
haben, müssen die empfindlichen Pflanzen ja täglich gepflegt werden.“ – Bitte fragen Sie
Ihren Gärtner oder Floristen wie empfindlich Hanf ist – sie werden erfahren dass die Auf-
zucht  von Hanf nicht aufwändig ist.   Jedoch muss man sich folgende Fragen stellen: Da
die  Krone ja behauptet, dass diese Pflanze so empfindlich ist bitte ich um Erfahrungsbe-
richte –  aus einschlägigen Foren ist nämlich nur zu  Erfahren dass nur extrem „potente“
(THC-Gehalt) Pflanzen empfindlich (auf gut Deutsch: hochgezüchtet) sind.
 
D. Was sagen denn die betroffenen Jäger dazu?   Ist die Jagd jetzt dazu da auf Pflanzen
und deren „Aufpasser“ zu achten? – Da bleibt nur zu hoffen, dass der Schuss nicht nach
hinten losgeht.
 
E. In vielen Ländern wird diese Pflanze gegen chronische Schmerzen und gegen psychische
Krankheiten  (mit Erfolg) eingesetzt.  –  Evtl.  sollten die eine Diskussion anregen bevor die
mit diesem Thema jedem zum „Giftler“ machen.
 
Ich möchte mit diesem Bericht keine Diskussion für oder gegen Hanf bzw. Cannabis, oder
auch Marihuana betreiben –  aber es ist mir doch ein Anliegen,  dass über solche Themen
kompetente  Reporter bzw.  Experten Ihre Meinung abgeben bevor die solch einen kon-
fusen Text veröffentlichen.
 
MfG. B.

 

STELLUNGSNAHME ZUM LESERBRIEF

Wir  kennen  den  Kronen Zeitungs-Beitrag nicht und können diesen daher nicht kommen-
tieren.   Aus dem Leserbrief von B.  ist aber erkennbar,  dass dieser die Droge Cannabis als
Rauschgift,  jedoch  nicht  als  Suchtgift wertet,  auch wenn er das verharmlosende Wort
„Hanf“  verwendet.   Das ist grundlegend falsch, denn durch den kontinuierlichen Konsum
jeder „nur“ berauschenden Droge, wird diese zum Suchtgift. Darunter fällt auch die legale
Droge Alkohol. Das Wort „Sucht“ impliziert nämlich nicht nur die körperliche, sondern auch
die geistige Abhängigkeit.
 
B. versucht in seinem Leserbrief zu verharmlosen wenn er meint, dass Segelschiffen früher
mit  Segel aus Hanf ausgestattet waren. Hier vergleicht er nämlich Äpfel mit Birnen.  Denn
Baustoffe  oder  Kleidung  aus Hanf fallen weder unter Rausch- oder Suchtgift.   Es ist das
„Zeug“ welches geraucht wird und bei den Konsumenten nachweislich bleibende Schäden
hinterlässt.
 
Auch hinkt der Vergleich mit der medizinischen Indikation gewaltig,  denn auch Morphium
oder  Alkohol  findet in der Medizin Anwendung.   Wenn in einem speziellen  Fall Cannabis
als Heilmittel eingesetzt wird, dann ist nichts dagegen einzuwenden. Der Pferdefuß dabei
ist nur, dass 95 Prozent der Kiffer Cannabis nicht gegen physische oder psychische Leiden
konsumieren, sondern nur um sich in einen Rauschzustand zu versetzen.  
 
Wir haben schon zahlreiche Beiträge über Drogen,  egal wie sie heißen mögen, geschrie-
ben.   Wir  sprechen uns  dezidiert  gegen Cannabis und andere Drogen aus.   Im Prinzip
könnte man ja meinen, dass jeder mit seinem Körper machen soll was er will.   Allerdings
hat das einen Haken.  Der Drogenkonsum ist oft mit sozialem Abstieg und schweren ge-
sundheitlichen Folgen verbunden.
 
Das heißt im Klartext, dass jene Personen früher oder später der Allgemeinheit zur Last
fallen.   Und wie kommt diese dazu,  nur weil gewisse Menschen kiffen, koksen, Heroin
spritzen oder sich sonstige Drogen einwerfen bzw.eingeworfen haben.
 
Apropos Cannabis: Es ist mittlerweile bewiesen, dass das „ach so harmlose Haschzigaret-
terl“ zur Einstiegsdroge Nummer 1 für harte Drogen geworden ist.  Unser Fazit ist daher:
Finger weg von Drogen egal welcher Art und harte Strafen für Drogendealer.
 
*****

2012-03-23
 

Presserat übt sich in Zensur


Tageszeitung „Österreich“ nannte das Kind beim Namen

Zugegebener  Weise ist die Tageszeitung  „Österreich“  nicht  Pulitzer-Preisverdächtig.

Auch  wir hatten mit der  bunten Postille schon unsere Not und mussten sie zu Recht  in

die Schranken weisen.   Jedoch ändert das nichts daran,  dass eine heutige Entscheidung

des Presserats,  die sich auf einen „Österreich-Artikel“ bezieht,  als Angriff auf die Presse-

freiheit und als versuchte Zensur zu werten ist.

 

Am 4. Oktober 2011 brachte „Österreich“ in ihrer Wien-Ausgabe  den Artikel  „Zwei Banden

im brutalen Drogenkrieg“, nachdem sich in der Wiener Inneren Stadt,  tschetschenische und

afrikanische Drogendealer einen heftigen Revierkampf  lieferten, bei dem es auch Verletze

sowie Festnahmen durch die Polizei gab.

 

Der Presserat meint nun, dass der besagte Artikel in der Tageszeitung „Österreich“ gegen

den Ehrenkodex verstößt und begründet dies wie folgt:

 

„Der  Artikel ist in seinem  plakativen Stil geeignet,  das latente Misstrauen der  Bevölkerung

gegen Ausländer zu verstärken und Fremdenangst zu schüren. Er nimmt auf einen einzelnen

Vorfall Bezug, vermittelt aber den Eindruck, dass brutale Drogenkriege zwischen Tschetsche-

nen und Afrikanern längst Alltag seien.“

 

Da  scheinen die Herrschaften im Presserat ein wenig die Zeit verschlafen  zu haben,  denn

derart brutale Auseinandersetzungen ausländischer Drogenbanden sind in der Bundeshaupt-

stadt leider bereits Realität geworden. Nur werden diese Auseinandersetzungen aus ermitt-

lungstaktischen Gründen,  von der Polizei meistens nicht an die Presse weitergegeben.  Da-

her  braucht bezüglich der in  Wien stattfindenden Drogenkriege unter Ausländern kein  Ein-

druck mehr vermittelt zu werden.

 

Was das angebliche Schüren von Fremdenangst betrifft, so sollten die Mitglieder des Presse-

rats ein wenig die  Presseaussendungen der Polizei, sowie die Kriminalstatistik verfolgen um

den Anteil der Ausländerkriminalität festzustellen. Was soll daran verwerflich sein, wenn an-
ständige Bürger(innen) vor ausländischen Kriminellen Angst haben?

 

Der Senat des Presserats wirft „Österreich“ auch die Aussage  „Viele Tschetschenen sind Kon-

sumenten oder suchtkrank“  vor und meint,  dass sei grob  verallgemeinernd und  verleitet zu
einer pauschalen Vorverurteilung bestimmter Volksgruppen.   Da wollen wir etwas nachhelfen
und meinen dazu, dass viele in Österreich aufhältige Tschetschenen auch kriminell sind. Sollte

unseren Worten kein Glauben geschenkt werden, empfehlen wir wiederholt einen Blick in die
Presseaussendungen der Polizei und in die Kriminalstatistik.

 

Erstaunlich ist auch folgende Feststellung des Senats: „Zuverlässige Quellen werden im Artikel

nicht angeführt. Der Hinweis auf einen „erfahrenen Ermittler“ reicht nicht aus, um den Behaupt-

ungen  Glaubwürdigkeit zu verleihen.   Es wird weder auf bestätigende Aussagen anderer Per-

sonen noch auf etwaige Polizeiberichte hingewiesen.“

 

Der  Presserat sieht  sich in seiner  Auffassung bestärkt,  dass für  den Artikel  nicht sorgfältig
recherchiert wurde,  da trotz Aufforderung die Zeitung  „Österreich“  in ihrer Stellungnahme
leider nicht auf inhaltliche Punkte eingegangen wurde.

 

Offenbar scheint dem Senat entfallen zu sein, dass es in Österreich das gesetzlich geschützte

Pressegeheimnis (Redaktionsgeheimnis) gibt. Daher genügt es den Hinweis eines „erfahrenen
Ermittlers“  als Quelle anzugeben,  ohne dessen Namen zu nennen.   Würde eine Zeitung die
Namen ihrer Informanten verraten, könnte diese am nächsten Tag zusperren.

 

Möglicherweise ortet der Presserat  demnächst Ausländer- oder Fremdenfeindlichkeit,  wenn
das Foto eines ausländischen Straftäters in einer Zeitung oder einem Online-Medium veröffent-
licht wird.   Denn folgt man der  Logik dieser Institution,  könnte beispielsweise  das Bild eines
schwarzafrikanischen  Drogendealers dazu  verleiten zu glauben,  dass alle Schwarzafrikaner
Drogendealer sind.

 

*****

2011-12-13
 

Gebi schämt sich


Republik Gambia

Gambia ist  eine Republik  in Westafrika,  die an den Ufern des Gambias liegt.  Gambias
Bevölkerung ist zu 90 Prozent muslimisch, neun Prozent christlich und etwa ein Prozent
gehört traditionellen  indigenen afrikanischen  Religionen an.  Alle Religionen genießen
eine ruhige  und friedliche Koexistenz.  Gambia ist ein weltlicher Staat, der den Respekt
für alle kulturellen und traditionellen Werte fördert.

Gambia  ist eine  Republik mit einer demokratisch  gewählten Mehrparteienregierung unter
dem Präsidenten Yahya Jammeh. Der Anteil der Staatsausgaben für Verteidigung liegt bei
fünf Promille  des Bruttoinlandsproduktes (Schätzung 2006).  Damit gehört  Gambia zu den
Staaten mit den geringsten Militärausgaben weltweit.

Das Parlament,  das in der National Assembly tagt,  und das Staatsoberhaupt werden alle
fünf Jahre  direkt vom  Volk gewählt.  Die Wahlen selber fanden in der  Vergangenheit frei
und ohne Druck statt, es wurde keine Kritik von Oppositionellen und ausländischen Beob-
achtern geäußert.

Was veranlasst jemanden zur Flucht aus Gambia?

Die obigen  drei Absätze  stammen nicht  aus einem Reiseprospekt,  sondern sind  ein Aus-
zug aus dem international anerkannten Internetlexikon Wikipedia. Daraus geht hervor, dass
es sich  bei Gambia um  einen sicheren und  stabilen Staat handelt. Auch die geringen Aus-
gaben fürs Militär lassen darauf schließen, dass Gambia kein kriegerisches Land ist.

Da stellt sich die berechtigte Frage was jemand angestellt haben muß, um aus diesem Land
flüchten zu müssen. Jedenfalls dürfte der Gambier Lamin Jaiteh den österreichischen Behör-

den  gewaltige  Lügen aufgetischt  haben,  um  sich  den  Aufenthalt  in  unserem  Lande  er-
schleichen zu können.

Unverständliche Freilassung

Nun haben  die routinierten Beamten  auch nicht in der Pendeluhr geschlafen und dürften das
Lügengebäude von Lamin Jaiteh zum Einsturz gebracht haben. Jedenfalls sollte er schon an-
fangs Mai  abgeschoben werden,  was jedoch  selbsternannte  Menschenrechtsaktivisten ver-
hinderten, in dem sie stundenlang das Haller Polizeigebäude blockierten.

Warum sich die Behörde dem Druck einer rechtswidrigen Aktion beugte und den Abzuschieb-
enden freiließ  ist für uns  nicht nachvollziehbar.  Jedenfalls kündigten  die Grünen damals an,

weiter für den Gambier kämpfen zu wollen, da ihm laut eigener Aussage in seiner Heimat Ge-
fängnis und der Tod drohe.

Todesstrafe für Mörder und Drogen- und Menschenhändler

Nun haben wir uns ein wenig schlau gemacht und recherchiert. In Gambia wurde die Todes-
strafe 1981 abgeschafft und 14 Jahre später wieder eingeführt. Der Grund war die steigende
Kriminalität  beim Drogen- und Menschenhandel,  sowie bei Morden.  Allerdings wurde  kein
einzig ausgesprochenes Todesurteil vollstreckt.

Also  fassen  wir zusammen.  Die Todesstrafe  in Gambia  gilt für Mörder,  sowie für  Drogen-

und Menschenhändler. Das bringt uns wiederum zur Frage, was hat Lamin Jaiteh in seinem
Heimatland Gambia tatsächlich angestellt, dass er aus diesem flüchten musste,  weil er laut
den Grünen mit der Todesstrafe bedroht ist.

Der sich schämende Gebi

Diese Frage sollte sich auch der ERSTAULICH-Liebling, Gebi Mair, stellen. Der grüne Tiro-
ler  Landtagspolitiker  ist  deshalb  ein Liebling  der ERSTAUNLICH-Redaktion,  da es  ihm
immer wieder  gelingt ins  virtuelle Fettnäpfchen zu treten,  was wiederum  Stoff für erstaun-
liche Gebi-Beiträge liefert. Aber zurück zum Thema. Dieser Beitrag erschien heute auf dem
Blog des grünen Tiroler Landtagsabgeordneten.


Screen: gebimair.blogspot.com

Anstatt sich als Politiker (der eigentlich die Interessen Österreichs vertreten sollte) zu freuen,

dass die  Behörde eines  Illegalen habhaft  werden konnte  und diesen  in seine Heimat ab-
schiebt, schämt sich Gebi Mair für diese Vorgangsweise. Dies ist umso verwunderlicher, da
die Grünen am 10.Mai 2011 folgendes Statement abgegeben haben.


Screen: tirol.orf.at

Die Grünen  zitieren den  20-jährigen Gambier,  dass diesem in seiner Heimat Gefängnis
und Tod drohe. Um in Gambia zur Todesstrafe verurteilt zu werden,  müsste Lamin Jaiteh
ein Drogendealer,  Menschenhändler oder  Mörder sein. Da ist es doch erstaunlich, dass
sich ein österreichischer  Politiker schämt eine solche Person abzuschieben und die Auf-

fassung vertritt, dass in Österreich ein humanitäres Bleiberecht möglich gewesen wäre.

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2011-05-27
 

Anzuckern


Präventivmaßnahmen gefährdet?

Offenbar scheinen  den Casinos Austria  jene Personen auszugehen,  bei denen  eine früh-
zeitige Erkennung sowie Therapie von Spielsucht anzuwenden wäre. Damit fallen auch die
Präventivmaßnahmen ins Wasser, mit denen sich der Glücksspielbetreiber so gerne rühmt.

Allerdings dürfte  es nicht  daran liegen,  dass sich  Spieler nicht  therapieren lassen wollen,
sondern dass  auf Grund  der Wirtschaftskrise  einfach weniger Spieler die Spielhöhlen des
staatlichen Glücksspielbetreibers betreten.

Um nicht  in die Gefahr zu laufen irgendwann keine  Prävention mehr ausüben zu können,
hat  sich  Casinos Austria  natürlich  etwas  einfallen lassen.  Man muß  nur darauf  achten,
möglichst viele  Personen in  die Casinos  zu locken, um sich als Menschfreund ausgeben
und wieder von frühzeitiger Erkennung und Therapie der Spielsucht tönen zu können.

Auf der letzten Seite der heutigen Kronen-Zeitung klebte dieser Aufkleber.


Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe 11.05.2011)

Möglicherweise soll schon dem Nachwuchs in spielerischer Form vermittelt werden,dass
es  Casinos  gibt,  in  denen  man als  Erwachsener  seine  Existenz verspielen  kann.  Zu
diesem Schluss  kommen wir,  da sich  die Kronen-Zeitung  als beliebte  Familienzeitung
rühmt und  auch schon die  Kleinsten  die bunten Frauenbilder bei den Sexinseraten be-
staunen.  Da ist  diese Zeitung  als Werbeplattform  für Casinos Austria natürlich  bestens

geeigent. Interessant ist auch der Text auf der Rückseite des Aufklebers.



Holen Sie sich in Ihrem Casino mit diesem Gutschein Ihren Original-Glücksjeton, setzen
Sie auf die richtige Zahl und gewinnen Sie eine Flasche Champagner.
Die richtige Zahl
verlautbart Casinos Austria natürlich nicht, denn sonst wäre es ja kein Glücksspiel.

Jedenfalls  soll  dieser Gratis-Jeton  zum Glücksspiel verleiten  und dies  kann in  die Ab-
hängigkeit der  Spielsucht führen. Zahlreiche Expertisen von namhaften Experten bestät-
igen, dass die Spielsucht mit der Drogensucht gleichzusetzen ist. Im Drogendealermilieu
wird das  Verschenken von Drogen  als anzuckern bezeichnet.  Das bedeutet im Klartext,
dass erste Gramm gibt es immer gratis.

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2011-05-11
 

Sozialhilfe für einen Drogendealer


Interessanter Krone-Beitrag

Der nachfolgende Beitrag (Screen) erschien in der heutigen Kronen-Zeitung. An und für
sich ist diesem nichts mehr hinzuzufügen, aber…….


Screen: Kronen-Zeitung (Printausgabe) vom 25.03.2011

….aber einige Fragen tun sich für dennoch uns auf.  Wie bescheuert ist man beim Amt für
Sozialhilfe eigentlich, einem gesunden und arbeitsfähigen 25-jährigen Mann Sozialhilfe-
Entgelt zu gewähren?

Bekommt ein 25-jähriger, gesunder und arbeitsfähiger Mann in der Türkei ebenfalls Sozial-

hilfe?  Wenn ja,  kann in der  Türkei ein Sozialhilfe-Empfänger  auch mit einem Mercedes-
Coupe durch die Landschaft brausen?

Welche Strafe steht in der Türkei eigentlich auf den Verkauf von  17(!)  Kilogramm Heroin?
Wäre nett wenn uns jemand diese Fragen beantworten könnte.

Eines wissen wir allerdings mit Sicherheit.  Den Sozialhilfeantrag musste  der 25-jährige
türkischstämmige Drogendealer  sicherlich nicht in  deutscher Sprache ausfüllen.  Denn
dieses Antragsformular gibt es auch in türkischer Sprache.

*****

2011-03-25
 

Drogenhandel in Österreich


Interessanter Krone-Beitrag

Folgender Beitrag ist in der heutigen Kronen-Zeitung zu lesen. Offenbar hat man auch
bei der  auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs,  einen Blick in  die Kriminalstatistik
geworfen.
Screen: Krone (Printausgabe) vom 21.03.11

600 nigerianische Drogendealer

Rund 10.000 Nigerianer(innen),  vom Säugling bis zur Urgrossoma,  leben in Österreich.
Davon wurden im Jahre 2010, 1.566 Nigerianer(innen) straffällig. Dass ergibt in Prozen-
ten ausgedrückt, die beachtliche Zahl von rund 19 Prozent.
Von diesen  straffällig gewordenen 1.566 Nigerianer(innen) betätigten sich rund 600 als
Drogendealer.  In Prozenten  ausgedrückt handelten  von allen  straffällig  gewordenen
Nigerianer(innen) immerhin rund 62 Prozent mit Drogen.

Auf  Österreichs Gesamtbevölkerung umgelegt

Würden wir dies nun auf die Gesamtbevölkerung von Österreich, ebenfalls vom Säugling
bis zur Urgrossoma, umlegen kämen wir auf ein erstaunliches Ergebnis.
Screen: Statistik Austria
Demnach würden im Jahre 2010, gemessen  von der Gesamtbevölkerung , 1.337.164
Personen straffällig geworden sein.  Von diesen  Personen hätte die stolze Anzahl  von
511.754 Straffälligen  mit Drogen gehandelt.  Dass dem  nicht im  Entferntesten  so ist
wird durch die Kriminalstatistik bewiesen.
Unsere obig angeführte Berechung zur Straffälligkeit der Gesamtbevölkerung in Öster-
reich ist natürlich rein theoretisch und basiert auf den  Prozentsätzen der straffällig ge-
wordenen Nigerianer(innen) in der Alpenrepublik.
Da wollen wir doch den letzten Satz des Beitrag in der Krone zitieren: Eine Aussendung
mit dem Titel  „Nigerianer sind keine Drogendealer“  mutet angesichts der Zahlen doch
seltsam an….
*****

2011-03-21
 

Kinderschänder will Schadenersatz


Beschlagnahme von Festplatten

Bei  Dr. Christoph B.,  fand im  Zuge eines  Strafverfahrens  wegen Verdachts  des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt  Farbfotos und  zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die  Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt.  Zwei der Festplatten waren  physikalisch beschädigt und  die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.

Rechtskräftige Verurteilung

Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen  nach § 207b  Abs. 3 StGB  und mehrerer  Vergehen  nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm  eingebrachte Berufung  war nicht von Erfolg  gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen  Dr. Christoph B.  in Rechtskraft.  Wie es  bei  derartigen Verhandlungen  Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte.  Wie von einem  Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in  diesen Kreisen  dürften Festplatten  mit dementsprechenden  Inhalt,  sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.

Festplatte wurde vernichtet

Nun  passierte am  LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas.  Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur  Einziehung und Vernichtung  der intakten  Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen  Menschen-
verstand.  Kein Richter käme  auch auf  die Idee  einem Bankräuber  seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet

Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte

Den Formalfehler des  LG Korneuburg macht sich  Dr. Christoph B.  zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war.  Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.

Der  Oberste  Gerichtshof gab  Dr. Christoph B.  recht und  erkannte  darauf,  dass das
Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil
downloaden.

Kostenersatz durchaus möglich

Mit diesem OGH-Urteil hat  Dr. B. nun die Möglichkeit,  ein Amtshaftungsklage  gegen die
Republik Österreich anzustrengen.  Sollte er dieses  Verfahren gewinnen,  wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben,  wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
*****

2011-02-15
 

Nebenerwerb Drogenverkauf


Zum Drogenverkauf gezwungen

Wieder  haben  „rassistische   Polizeibeamte“,   zwei  in  ihrer  Heimat  politisch  verfolgte
Schwarzafrikaner festgenommen. Dabei hatten sich diese gar nichts zu Schulden kommen
lassen.  In Ermangelung ihrer finanziellen Reserven,  waren unsere  schwarzen Brüder lei-
der zum Versuch gezwungen, etwas Rauschgift unter die Bevölkerung zu bringen.

Die Vorfälle spielten sich am  Montag gegen 22:00 Uhr, bei der U2-Station  Messe-Prater
und am  Dienstag gegen  18:30 Uhr,  bei der U6-Station Handelskai ab.  In beiden Fällen
setzten  sich die  armen unschuldig  angehaltenen  schwarzen  Drogendealer  zur  Wehr,

stießen die Polizeibeamten zur Seite und flüchteten.

Da aber das österreichische Wohlfahrts-Asylwesen etwas behäbig macht, konnten beide
Schwarzafrikaner  nach kurzer Flucht dingfest gemacht werden.  In Afrika wären die zwei
vermutlichen  Dealer schon tot,  wenn sie  derart langsam  vor einem  Krokodil geflüchtet
wären.

Die bösen rassistischen Polizisten

Aber zurück zum Thema.  In beiden Fällen liegt ein schweres Fehlverhalten der amtshand-
elnden Polizisten vor. Anstatt den Schwarzafrikanern etwas Rauschgift aus der Asservaten-
kammer  zukommen  zu  lassen  und  ihnen  gute  Verkaufsplätze  vor  Schulen  zu  zeigen,
nahmen sich die Beamten das Recht heraus, diese zwecks Kontrolle anzuhalten.

Die beiden vermutlichen Drogendealer haben dann nur von ihrem Notwehrrecht Gebrauch
gemacht,  als sie die Polizisten  zur Seite  stießen und flüchteten.  Wieso  Notwehr  werden
Sie sich nun fragen?

Zangers These der Notwehr

Na ja,  wir folgen hier nur einer These des  RA Zangers.  Dieser  meinte im Fall „Camara“,
dass  ein Recht  auf Notwehr besteht,  wenn durch eine  Abschiebung den Betroffenen in
seiner Heimat Folter droht.

Wir gehen davon aus,  dass den beiden Schwarzafrikanern,  wie bei allen die nach Europa
flüchten, in ihrer Heimat politische Verfolgung, Folter und Tod droht.  Dies haben sie sicher

bei ihrem Asylantrag angegeben und ist daher äußerst glaubwürdig. Durch die Festnahme
wäre ja die  Gefahr einer  Abschiebung gegeben und daher  war der  rechtswidrige Angriff
auf die Polizisten ein reiner Akt der Notwehr.

Das Maß ist voll

Was wird nun passieren?  Die beiden  mutmaßlichen  Drogendealer werden  einige Tage in
einer Zelle verschwinden. Dann werden sich wieder einige Linkslinke Gutmenschen finden,
welche die inhaftierten  Schwarzafrikaner freipressen. Vielleicht findet sich wieder ein Roter
Promianwalt der die Kaution überbringt und die Verteidigung übernimmt.

Die beiden schwarzafrikanischen Brüder werden in den Untergrund abtauchen und weiter-
hin ihren Geschäften nachgehen, bis sie das nächste Mal geschnappt werden. Dann fängt
das ganze Spiel wieder von vorne an und „böse rassistische“ Polizeibeamte werden……

Wann merken die politisch Verantwortlichen eigentlich, dass das Maß voll ist?  Wie lange
dürfen assozial eingestellte NGOs dem Rechtsstaat noch auf der Nase herumtanzen und
rechtwidrige Aktionen setzen, für die Otto Normalverbraucher ins Gefängnis maschiert.

*****

2011-01-06
 

Wahlanalyse Gemeinderatswahl 2010


Wien Gesamt – Gemeinderatswahl 2010

(Quelle: www.wien.gv.at)

Wien hat gewählt

Erwartungsgemäß blieb die SPÖ stimmenstärkste Partei. Allerdings traf auch der unvermeid-
bare Verlust  der absoluten  Mandatsmehrheit im  Wiener Gemeinderat ein.  Auch die ÖVP
und die Grünen mussten herbe Verluste hinnehmen.
Großer Sieger dieser Wahl war eindeutig die FPÖ. Mit so einem überwältigenden  Ergebnis
hatten  die  Blauen vermutlich selbst nicht gerechnet.  Ihnen gelang das  Kunststück, sich
fast zu verdoppeln.
Nun hatten es die Verliererparteien sehr eilig, Experten mit Wahlauswertungen und Wähler-
stromanalysen zu beauftragen. Sie bezahlen schweres Geld dafür um zu erfahren, warum sie
derartige  Niederlagen  einfahren mussten.  Selbstverständlich  sollen diese  Expertisen auch
mundgerecht erstellt werden, um parteipolitisch nicht in schwere Depressionen zu verfallen.
Wir sind wahrlich keine Politik-Experten und können deswegen auch keine „professionelle“
Expertise über das Wählerverhalten  und den damit  verbundenen Wahlausgang erstellen.
Dennoch wollen wir versuchen, aus  unserer Sicht,  also die des Otto  Normalbürgers, die
Wahlniederlagen von SPÖ, ÖVP und den Grünen zu analysieren.

Die ÖVP und die Law and Order Lady

Mit der farblosen Christine Marek schien es von vorhinein fast aussichtslos, bei dieser Wahl
zu punkten.  Frischen Wind  und schwarzen Pfeffer ins Getriebe der Roten zu blasen, ge-
nügt leider nicht als Programminhalt einer so wichtigen Wahl.
Auch die moralische Unterstützung für die Innenministerin, die zwei kleine Mädchen mittels
einer  schwer bewaffneten  Polizeieinheit zum Zwecke der Abschiebung abholen ließ,  kam
bei Otto Normalverbraucher nicht so gut an.
Der Normalbürger kann nämlich sehr wohl abschätzen, wann solche Polizeieinsätze gerecht-
fertigt sind. Es ist nämlich nicht zu verstehen, dass illegal aufhältige Drogendealer ungestört
ihren Geschäften nachgehen können und zwei wehrlose Kinder mittels einer Polizei-Eliteein-
heit abgeholt werden. Der Versuch die FPÖ hier rechts zu überholen, ging gründlich in die
Hose.

Die Grünen und ihr Chaos

Die innerparteilichen Streitereien waren für die Wähler sicherlich nicht vertrauensfördernd.
Da half auch der  Rettungsplan der  Grünen-Chefin Eva Glawischnig nichts, die  Galionsfigur
Alexander Van der Bellen  in den  Wahlkampf  einzuspannen.  Im  allgemeinen  Chaos und
Streitereien der Grünen, verhallten seine Worte ungehört und all seine Bemühungen fielen
auf fruchtlosen Boden.
Auch der virtuelle Ausflug der Grünen Sprecherin für Integration, Migration und Menschen-
rechte, Abgeordnete zum Nationalrat, Frau Mag. Alev Korun, auf die Webseite „yabanci.at“,
dürfte etliche Grünwähler verunsichert und bei Sympathisanten zumindest Kopfschütteln
ausgelöst haben.

Die SPÖ und Michael Häupl

Aus  dem  einstigen  sympathischen  Wiener Original,  Dr. Michael Häupl, wurde in letzter
Zeit ein  überheblicher  und verbitterter alter Mann.  Offensichtlich  bemerkte man in der
SPÖ, dass allmählich die Felle zum davonschwimmen begannen. Diese Erkenntnis dürften
die Genossen aus 14 Wahlniederlagen in Serie gewonnen haben.

Unserer Meinung nach, wurde Michael Häupl von der SPÖ verheizt. Er gab sich, oder muss-
te sich mit Leuten abgeben, mit denen keine Wiener-Wahl zu gewinnen ist. Integration ist
ein schönes Wort. Nur wenn dieses als Ausverkauf der eigenen Kultur interpretiert werden
kann, geht der Schuss nach hinten los, wie es das Wahlergebnis eindrucksvoll bewiesen hat.

Wir glauben nicht, dass sich Personen wie Omar Al-Rawi oder die moslemisch-konservative
Gülsüm Namaldi, bei der Wiener Bevölkerung besonderer Beliebtheit erfreuen.  Möglicher-
weise haben auch liberale Mitbürger mit türkischen Migrationshintergrund erkannt, zu wel-
chen Quantensprünge man zum Machterhalt bereit ist und deshalb der SPÖ ihre Stimme
nicht gegeben.

Auch der freundschaftliche  Umgang mit  dem  SPÖ-Jugendsprecher Peko Baxant, dessen
Freund der  Rapper Nazar liebend gerne  fremde Mütter  gegen deren  ihren Willen ficken
will und den 11.September als Feiertag begeht, dürfte Häupl mehr geschadet als genützt
haben.

In einer  Disco spielen die  textlichen Inhalte  derart primitiver Rap-Songs keine Rolle. Diese
aber in einen Wahlkampf einfließen zu lassen, ist schon eine andere Sache. Hier wurde das
Wahlvolk offenbar weit unterschätzt, denn dieses hat sich sicher Gedanken über die Ernst-
haftigkeit der Aussagen dieser Texte gemacht.

Aus unserer Sicht sind das einige der wichtigsten Gründe, warum ein H.C. Strache bei der
Wien-Wahl derart punkten konnte. Es gibt sicherlich noch etliche andere davon. Diese zu
analysieren überlassen wir jedoch den hochbezahlten Politik-Experten.

*****

2010-10-11
 

Drogendealer gesucht


Kennt Steinhauser die österreichischen Gesetze nicht?

Erstaunlich ist die Rechtsmeinung, welche der Justizsprecher der Grünen,  Albert Steinhauser
vertritt. Er meint  dass die Rechte der abgeschobenen „Sans Papiers-Fußballer“ Vincent A.
und Cletus B. mit den Füssen getreten wurden.

Ferner kündigte er an, dass die schikanösen Taktiken im Umgang mit den beiden Nigeria-
nern, ein parlamentarisches Nachspiel haben werde. Er werde in einer Anfrage die Vor-
gangsweise der Fremdenpolizei überprüfen.

Auch zeigte sich Steinhauser sehr erfreut über den couragierten Einsatz vieler Österreicher-
Innen ist, die nun tagelang gegen die Abschiebung protestiert habe. Interessant diese
Worte aus dem Mund eines Sicherheitssprecher zu hören.

Über illegale Demonstrationen erfreut

Da werden zwei illegal in Österreich lebende Personen, zwecks ihrer Abschiebung welche
mittels Bescheid rechtskräftig war,  festgenommen. Daraufhin veranstalten Sympathisanten
der zwei Nigerianer illegale Demonstrationen, wobei auch gegen Polizeibeamte Übergriffe
stattgefunden haben.

Gott sei Dank ist Steinhauser nicht in einer Position, in der er für die Sicherheit in Österreich
verantwortlich ist. Aber wir hätten einen fiktiven Vorschlag zu unterbreiten. Bei der
nächsten Abschiebung von Nigerianern, unter denen sich auch zahlreiche Drogendealer
befinden, sollte der Rechtsstaat folgendes machen.

Ein Vorschlag

Den Abschiebungsbescheid sofort aufheben, sofern sich für jeden Abzuschiebenden ein
Verantwortlicher findet, der die Kosten für den weiteren Aufenthalt in Österreich über-
nimmt. Auch müsste dieser für die Schäden haften, die durch eventuell begangenen
Straftaten entstehen.

Es wäre höchst interessant wie viele Personen dann noch übrigbleiben, die sich für den
Verbleib von den Abzuschiebenden stark machen. Vermutlich nicht ein einziger. Solange
es nicht um die eigene Brieftasche geht, kann man leicht lautstark demonstrieren. Oder
anders gesagt, mit voller Hose ist es leicht zu stinken.

Der Rechtstaat greift nun durch

Jedenfalls wurden am vergangen Dienstag, 21 Abschiebungen durchgeführt, darunter
auch die beiden illegal in Österreich aufhältigen Vincent A. und Cletus B. Vielleicht spricht
sich nun in Nigeria herum, dass Österreich doch nicht das Schlaraffenland ist, für das es
ständig gehalten wird.

Österreich will nun bei der Abschiebung von Nigerianern hart durchgreifen und das ist
auch gut so. Rund 1.000 Personen sollen nach Nigeria abgeschoben werden. Allerdings
orten wir hier für die Nigeria-Connection ein massives Personalproblem.

Eventuell Personalprobleme

Bei dieser Anzahl von Personen, die hoffentlich so schnell wie möglich ihre Heimreise an-
treten müssen, könnte ein Engpass an nigerianischen Drogendealern entstehen. Aber
vielleicht findet sich eine moralische Tageszeitung, welche folgendes Inserat schalten
lässt: „Drogendealer gesucht. Arbeitsgebiet vorwiegend Donauinsel oder Stat-
ionen von öffentlichen Verkehrsmitteln.“
*****
2010-05-06
  

Schlechte Verlierer


Eindeutiger Standpunkt

Prinzipiell vertreten wir in Sachen „Asyl“ eine recht eindeutige Linie, die auch aus diversen
Beiträgen nachvollzogen werden kann. Das Motto „Jedem Österreicher seinen Asylanten“
lehnen wir ab, auch wenn dafür von so manchen linken Links-Blog der hilflose und vergeb-
liche Versuch erfolgt, uns ins rechte Eck zu rücken.

Abschiebung und Flucht

Im Fall Arigona Zogaj sehen wir die Sache „Asyl“ in einem anderen Licht. Die junge
Dame kam als 9-jähriges Mädchen mit ihrer Familie nach Österreich. Nach etlichen
negativen Bescheiden und jahrelangem Hin und Her, wurde die Familie im September
2007 von der Polizei zwecks Abschiebung abgeholt.

Arigona, die sich in ihrem jahrelangen Aufenthalt in Österrreich bestens integriert hatte,

flüchtete und versteckte sich. Der Pfarrer von Ungenach, Josef Friedl, gewährte der da-
mals 15-jährigen Unterschlupf. Für diese Aktion geniesst der Mann unseren vollen
Respekt.

Zivilcourage

Arigonas Vater und ihre vier damals noch minderjährigen Geschwister wurden in den
Kosovo abgeschoben. Die Mutter und sie selbst verblieben in Österreich. Damals wurde
auch ein mordmäßiger Medienrummel veranstaltet, der Österreich in zwei Lager spaltete.

Auf jeden Fall hat Arigona Zivilcourage bewiesen. Auch wenn man ihr Aktionismus mit

ihren rehbraunen Augen und Schmollmund vorwirft, finden wir nichts verwerfliches daran.
Es ist eben ihre Art so zu kämpfen. Auch der Vorwurf den Rechtsstaat zu erpressen, indem
sie ankündigte sich das Leben zu nehmen, ist purer Schwachsinn.

Besser im Drogenmilieu

Jeder asylwerbende, schwarzafrikanische Drogendealer wird aus der Schubhaft entlassen,
um auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden, wenn er nur einige Tage Hungerstreik durch-
zieht.
  
Vielleicht sollte Arigona auf ihre schulischen Erfolge und ihr angepasstes, ordentliches Leben
verzichten und ins Drogenmilieu wechseln, um bessere Karten zu haben.

Schlechte Verlierer

Vielleicht wäre es so einigen Personen angenehm gewesen, wenn sich Arigona umgebracht
hätte, denn dann hätten sie sich mit dem „Problem“ nicht weiter beschäftigen müssen. Auf
jeden Fall fühlten sich einige „heimatverbundene“ Bürokraten kräftig auf den Schlips getreten.

Diese wollten die Sache nicht auf sich beruhen lassen und agierten munter weiter. Anstatt
einer vollintegrierten 17-jährigen Kosovarin ein humanitäres Bleiberecht zu gewähren, wurde
weiter an einem Abschiebebescheid gebastelt.

Krone vor Betroffener informiert

Erstaunlich ist es auf jeden Fall, dass die Kronen-Zeitung vor der Deliquentin wusste, dass
der Abschiebebescheid fertig war. Die gestrige Schlagzeile des Familienblattes mit den vielen
Sexanzeigen lautete nämlich: „Sie erhält heute den Bescheid. Arigona Zogaj wird abgeschoben.“

Hier eröffnet sich doch ein Betätigungsfeld für so manchen heimatverbundenen und gesetzes-
treuen Bürokraten. Offensichtlich wurde hier ein bestehendes Gesetz verletzt, nämlich die
unbefugte Weitergabe von amtlichen Schriftstücken.

Keine Sportlerin

Arigona hat einen entscheidenden Nachteil. Sie ist zwar eine gute Schülerin, hat sich bis
dato nichts zu schulden kommen lassen, aber sie betreibt eben keinen Sport. Vielleicht
sollte sie Tischtennis oder Handball spielen lernen. Dann wäre ein humanitäres Aufenthalts-
recht oder gar die österreichische Staatsbürgerschaft nur ein Klacks.

Schmarotzer bevorzugt

Während man hierzulande gesunden und kräftigen Asylwerbern aus allen Herren Länder,
alle möglichen „sozialen Vergünstigungen“ in den Allerwertesten schiebt, legt man auf den
Aufenthalt einer unbescholtenen und vollintegrierten 17-Jährigen keinen Wert.
 
Sie soll für eine Gesetzesübertretung ihres Vaters büßen, zu dessen Zeitpunkt sie noch ein
kleines Kind war.

Stauni

  
2009-11-13
  

Zwangstherapie


Drogenabhängig

Drogenkranke sind arme und bemitleidenswerte Geschöpfe, auch wenn sie an ihrer Sucht
selbst schuld sind. Meist sind sie im jungen Alter, wo sie sich der Gefahren der Drogen
gar nicht bewußt waren, mit dem Teufelszeug in Berührung gekommen und später in die
Drogenabhängigkeit abgerutscht.

Der Genuss des vermeintlich harmlosen „Haschischjoint“ endete nicht selten am
Karlsplatz mit der Nadel im Arm.  Aber sei wie es sei, einen Ausstieg aus der Drogen-
abhängigkeit kann ein Betroffener nur für sich selbst, auf freiwilliger Basis entscheiden.

Freiwilliger Ausstieg

Wenn sich ein Drogenkranker für die Abstinez entschieden hat, ist es auch hilfreich,
wenn sein Vorhaben medikamentiös unterstützt wird, sollte dies von Nöten sein.

Der Umstieg auf Drogenersatzmittel ist für einen Entzug sicherlich förderlich.
Wenn dadurch ein Rückfall zu „echten“ Drogen verhindert wird, kann dies bereits
als erster Erfolg verbucht werden.

Zwangstherapie

Das sieht die FPÖ-Gesundheitssprecherin NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
jedoch anders. In einer heutigen APA-Aussendung zum aktuellen Drogenbericht
meinte sie, dass es durchaus keine „Erfolgsstory“ darstelle, dass in Österreich
immer mehr Opiatabhängige mit Drogenersatzmitteln behandelt würden.

Ganz offensichtlich werde das Ziel vollkommen verfehlt. Die Patienten kämen zwar
weg von der illegalen Droge, aber hin zu einer legalen.

Soviel zum Standpunkt der FPÖ-Gesundheitssprecherin. Sie meint das Drogensüchtige
zwangstherapiert gehören, da dies der einzige Weg sei, diese Personen von ihrer
Sucht wegzubringen.

Gehirnoperation oder Einzelhaft?

Wie stellt sich das  Frau Belakowitsch-Jenewein vor? Soll man den Drogenkranken die
Hände amputieren, sodass es für sie fast unmöglich ist Drogen zu sich zu nehmen.
Vielleicht meint sie auch, dass eine Gehirnoperation im „Suchtzentrum“ Erfolg bringen
würde.

Man könnte Drogensüchtige auch in Einzelhaft verfrachten und sie solange in der
Zelle schmorren lassen, bis ihnen die Lust auf das Rauschgift vergeht.

Hoffentlich nie Entscheidungsträger

Hoffentlich kommt Frau Belakowitsch-Jenewein nie in eine politische Funktion, in der sie
wirklich Entscheidungen treffen kann. Für uns ist ihrer Gesinnung nicht zeitgemäß. Diese
hätte vor 55 Jahren in das damalige herrschende politische Regime gepasst.

Das wäre sinnvoll

Werte Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein. Sie wollen etwas gegen Drogen tun? Dann werden
sie schnellstens präventiv tätig, denn hier gibt es ein unendlich weites Feld.

Steigen Sie Betreibern von „Drogenforen“ auf die Zehen, indem Sie deren Webseiten schlies-
sen. Stören Sie die Geschäfte von Kleindealern, damit treffen Sie nämlich auch die „Drogen-
barone“.
Tragen Sie Sorge dafür, dass Drogenhändler und Drogenschmuggler dement-

sprechend bestraft werden und nicht mit einer geringfügigen Haftstrafe davonkommen.

Zwangstherapie ist keine Alternative

Niemand ist noch mit einer Zwangstherapie von seiner Krankheit geheilt worden. Entweder
hat es die jenige Person  mit reiner Willenskraft, oder mit ärtzlicher Unterstützung geschafft.
Die Betonung bei einem solchen Vorhaben, liegt auf dem freien Willen.

Sich auf bedauernswerte Drogenkranke einzuschiessen, um daraus politisches Kapital zu

schlagen entbehrt jeder moralischen Verantwortung.

Stauni

  
2009-11-05
  

Keine Abschiebung für Drogendealer

 

Der VwGH-Spezialist

Ein einschlägig vorbestrafter und heroinsüchtiger serbischer Drogendealer, ist mittlerweile
Spezialist für die Bekämpfung gegen Abschiebungsbescheide. Bereits 2008 hatte er erfolg-
reich einen negativen Bescheid aus dem Jahre 2006 beim VwGH bekämpft.
 
In diesem war es um die Frage gegangen, inwieweit der Aufenthalt des Mannes die öffent-
liche Ordnung oder Sicherheit in Österreich gefährden würde.

Neuer Bescheid

Der Ersatzbescheid des Innenministeriums erfolgte 2009, in dem wiederum gegen den
Serben entschieden wurde. In diesem wurde festgehalten, dass der heroinsüchtige Mann
wegen Erwerbs, Besitzes, Weitergabe und Konsums diverser Drogen zu mehreren Frei-
heitsstrafen rechtskräftig verurteilt wurde.

Auch habe er sich anderer Delikte wie gefährliche Drohung, Körperverletzung und schweren

Raub schuldig gemacht. Selbst mehrfache Haftstrafen konnten den Serben nicht von seinen
Straftaten abhalten.

Keine Prognosebeurteilung ?

Zuletzt wurde er 2006 zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden und habe bewiesen,
dass er nicht gewillt sei, sich an die in Österreich geltende Rechtsordnung und Gesetze zu
halten.
Das berührte den Mann nicht sonderlich und er beschritt erneut den Weg zum Verwaltungs
gerichtshof.

Dieser hob den Abschiebungsbescheid mit folgend erstaunlicher Begründung wiederum auf

(2009/22/0107). Zur Klärung müsse eine das Gesamtverhalten des Fremden berücksichtigende
Prognosebeurteilung abgegeben werden, mahnte der VwGH. Die Behörde habe aber eine
solche Prognose nicht erstellt, sondern sich nur mit kursorischen Feststellungen anhand des
Strafregisters begnügt.

Die belangte Behörde habe sich auch in diesem Ersatzbescheid lediglich mit der Anführung

einzelner Delikte begnügt. Es würden jedoch konkrete Feststellungen über das Fehlverhalten
fehlen, welche der letzten Verurteilung zugrunde lagen.

Ein wenig mehr Realitätssinn

Es ist gut das eine Institution wie den Verwaltungsgerichtshof gibt, um gegen behördlichen
Entscheidungen eine noch „hoffentlich objektive“ Rechtsinstanz ansprechen zu können.
Allerdings sollten auch Höchstrichter den Bezug zur Realität nicht aus den Augen verlieren.

Quer durchs StGB

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen kriminellen Ausländer, dessen Straftaten sich
quer durchs Strafgesetzbuch ziehen und wegen deren er auch rechtskräftig abgeurteilt wurde.
Alle diese Fakten waren im Bescheid enthalten und der VwGH war auch in deren Kenntnis.

Es ist daher erstaunlich was dieser dieser Mann noch anstellen muss, um endlich abgeschoben
werden zu können. Das Fehlen einer Prognosebeurteilung kann bei diesem kriminellen Aus-
länder wohl nicht als Grund gelten, ihn in Österreich zu belassen.

Stauni

  
2009-08-31
  

 

Drogen auf Rezept ?

Legalisierung von Drogen ?

Soll es Heroin auf Krankenschein geben? Diesen Beitrag haben wir heute auf dem
Web-Blog „Roter Salon“ endeckt.
http://rotersalon.wordpress.com/2009/06/21/heroin-auf-krankenschein/
Der Autor dieses Beitrages bezieht zwar nicht direkt Stellung, aber sympathisiert mit
dieser Idee.
Eine Realisierung dieser Massnahme, würde einer Legalisierung harter Drogen gleich-
kommen. Man müßte in der Folge auch Kokain, Ecstacy und andere synthetische Drogen
„freigeben“, indem man sie auf Rezept erhält.
Foto Quelle: www.oe24.at
Wie sinnvoll sind Drogen auf Krankenschein

Wo ist der Vorteil ?

Was wäre der Vorteil einer solchen Massnahme und was der Nachteil. Sicher wäre es
vorteilhaft, Drogensüchtige unter ärztlicher Aufsicht zu haben. Auch würde den profes-
sionellen Drogenverkäufern, ihre Erwerbsgrundlage weitgehend entzogen. 
Die Beschaffungskriminalität könnte ebenfalls eingedämmt werden.

Der Sinn von Drogen auf Krankenschein bleibt jedoch weiter unklar. Soll es eine Hilfe
zur Entwöhnung sein oder einen „Karlsplatz“ verhindern. Ausserdem wie soll sich dies
in der Praxis abspielen.

Der Nachteil

Eine Verabreichung direkt beim Arzt oder eine Ausgabe in der Apotheke.
Welche Menge wird verabreicht und was ist wenn die Wirkung der Droge nachlässt,
wo bekommt der Süchtige den Nachschub her.
Was tun wenn der Stoff ausgeht ?
Foto Quelle: www.wienweb.at
Und hier fangen bereits die Nachteile an. Kein Drogensüchtiger wird eine „Party“
abbrechen um schnell einen Arzt aufzusuchen, um wieder auf seinen „Level“ zurück-
zukommen. Er wird mit Sicherheit einen Dealer kontaktieren um an weiteren Stoff zu
gelangen.
Damit schliesst sich der Teufelskreis und die vermeintlich helfende Massnahme
„Drogen auf Krankenschein“, läuft ins Leere.

Krank oder kriminell ?  

Drogensüchtige sollten nicht kriminalisiert werden, den es sind kranke Menschen.
Kriminell sind jene die Drogen verkaufen und auch Leute die den Konsum von
Drogen mit folgenden Begründungen verteidigen.
„Alkohol und Nikotin sind auch Drogen und niemand regt sich darüber auf.“
„Drogenkonsum ist Privatsache, ich kann mit meinem Körper machen was ich will.“
Solche und so ähnliche „Rechtfertigungen“ finden Sie in diverse Foren, wenn
das Thema Drogen diskutiert wird. Unter nachfolgendem Link können Sie etliche
davon nachlesen. http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/411004/index.do

Verstärkte Aufklärung

Es gibt kein Patentrezept den Konsum von Drogen zu verhindern. Vielleicht sollte der
Aufklärungsunterricht in den Schulen verstärkt werden. Neben den Exkursionen in
diverse Museen, sollte auch der „Karlsplatz“ in regelmäßigen Abständen besucht
werden, um den Kid’s das Ende einer Drogenkarriere vor Augen zu führen.
Die einzige Möglichkeit Drogenabhängige von ihrer Sucht zu kurieren, sind medizinische
Einrichtungen, wie Entzugskliniken und nachhaltige ärztliche Betreuung.
Allerdings nützen diese nur dann, wenn sich der Drogenkranke auch wirklich heilen
lassen will.

Es wird sich nichts ändern

Ansonsten sehen wir hier keine Perspektive und es wird alles so bleiben wie es jetzt ist.
Es wird Leute geben die Drogen verkaufen und jene die diese konsumieren. Die Polizei
wird weiter Drogendealer jagen und die Gesellschaft wird für die Süchtigen aufkommen
müssen.
Stauni
   
2009-06-21
   

Ein Jahr Polizeipräsident

 

Kein leichter Job

Am Samstag wies der Polizeipräsident Gerhard Pürstl, der nun seit einem Jahr im Amt ist,
im Ö1-Mittagsjournal, Kritik an der Arbeit der Wiener Polizei zurück.
Eines ist dem Mann zu Gute zu halten und zwar das er ein schweres Erbe nach der Causa
Horngacher und Geiger angetreten hat.
Es ist sicherlich keine leichte Aufgabe, die tiefen Risse innerhalb der Wiener Polizei
zu kitten.

Gestiegene Kriminalität

Es ist ebenfalls kein Spaziergang, die seit der Öffnung der Ostgrenzen enorm gestiegene
Kriminalität zu bekämpfen oder einzudämmen.
Ob die Polizei effizient arbeitet, wird immer in den Augen des Betrachters liegen, der
sie gerade benötigt.
Wir wollen uns hier gar nicht in Einzelheiten der Kriminalstatistik verlieren, den Papier
ist bekanntlich sehr geduldig.
Zwei Aussagen haben jedoch unsere Aufmerksamkeit erregt.

Verminderte Kritikfähigkeit ?

„Er selbst könne mit Kritik gut umgehen, aber die Belastung hier ist sehr, sehr groß und
es ist klar, dass die Polizeibeamten, die den schweren Dienst in der Stadt versehen nicht
gerne hören, wenn an ihnen Kritik geübt wird, wenn er jetzt schon zwölf oder 24 Stunden
im Dienst ist,“  so Pürstl
Diese Aussage beinhaltet eine gewisse Brisanz, denn sie bedeutet wenn jemand bereits
12 oder 24 Stunden gearbeitet hat, diese(r)  an einer Kritik nicht mehr interessiert ist.
Nun da muss man dem Polizeipräsidenten vorhalten, dass Polizisten nicht die einzigen
mit einer derartigen Dienstzeit sind.

Polizeidienst ist nicht der Nabel der Welt

Im Bereich der medizinischen Versorgung von Menschen, die in der Verantwortung gegen-
über der Polizeiarbeit, einen weit aus höheren Stellenwert hat, gelten gleiche Arbeitsbeding-
ungen.
Nun möchten wir gerne sehen wie Herr Pürstl reagieren würde, wenn eine ihm nahe-
stehende Person im Spital liegt und seiner subjektiven Meinung nach ein Missstand
vorliegt den er kritisiert und als Antwort erhält, man höre nicht gerne Kritik, weil man
bereits ein gewisses Arbeitspensum erfüllt habe.

Polizei vs. AI

Die zweite Aussage die uns aufhorchen ließ, betraf den Rassismusvorwurf bei der Polizei.
Amnesty International sieht bei der Polizei einen institutionellen Rassismus vorherrschen.
Die Organisation spricht dabei nicht von Einzelfällen, sondern ortet das Problem in der
Struktur.
Dieser Meinung sind wir nicht und haben dies bereits in unserem Beitrag „Rassismus bei
der Polizei ???“  vom 11.04.2009 festgehalten.
   
Doch so zu tun als gäbe es keine Rassisten bei der Polizei und dies mit der folgender
Aussage zu manifestieren, ist erstaunlich.

Ausbildung ist nicht alles

„Man habe in der Aus-und Fortbildung verpflichtende Toleranztrainings, bei der Aus-
bildung zur Anwendung von Körperkraft stünden die Menschenrechte im Vordergrund.
Dennoch gibt es immer wieder Fälle, bei denen unschuldige Menschen verletzt werden.
Wenn Beamte im U-Bahnbereich, im gefährlichen Suchtgiftmilieu, wo Gewaltbereitschaft
herrscht, Kontrollen durchführen, dann ist es nicht nur zulässig, sondern auch geboten,
dass man mit Körperkraft maßhaltend einschreitet“,  so der Polizeipräsident.
Ein verpflichtendes Toleranztraining, wird die Charaktereigenschaften eines Rassisten
nicht ändern.
In den Reihen der Polizei wird es genauso viele oder wenige Rassisten geben, wie in
allen anderen Berufsgruppen und Sozialschichten der Bevölkerung.

Beamte unter Frustrationsdruck ?

Es ist schon nachvollziehbar, dass Beamte einen gewissen Frust aufbauen, wenn sie
tagtäglich mit schwarzafrikanischen Drogendealern zu tun haben.
Es darf aber nicht damit enden, dass ein dunkelhäutiger, behinderter Österreicher sudan-
esischer Herkunft 8 (!) Tage in Schubhaft sitzt, obwohl seine Eltern bereits eine Ver-
misstenmeldung erstattet haben.
Oder drei dunkelhäutige Afghanenkinder im Alter zwischen 4 und 11 Jahre, zum
Zwecke der Abschiebung drei Tage lang in eine Gefängniszelle zu stecken.
Die beiden Fälle haben auch weder mit dem Suchtgiftmilieu zu tun, noch waren
die beamtshandelten  Personen eine Gefahr für Leib und Leben der Beamten.

Nicht geeignete Beamte versetzen

Wir wollen auf die Fälle die sich innerhalb der letzten 14 Tage abgespielt haben
nicht mehr näher eingehen, da ohnehin genug darüber berichtet wurde und diese auch
dem Herrn Pürstl bekannt sein dürften.
Solange solche Beamte, die dies zum Verantworten haben, weiterhin Dienst am Bürger
machen dürfen und nicht in einem Archiv Akten schlichten, darf sich die Polizei nicht
wundern, wenn sie mit Rassismusvorwürfen konfrontiert wird.
Stauni
  
2009-04-15
  

Rassismus bei der Polizei ???


AI wirft der Polizei Rassismus vor

Immer wieder flammen Diskussionen und Vorwürfe über Rassismus bei der Polizei auf.
Heinz Patzelt, Generalsekretär von AI in Österreich, forderte bei einer Pressekon-
ferenz den Rechtsstaat auf, Diskriminierungsvorwürfe besser wahrzunehmen und diesen
effektiv zu begegnen.
 
„Das Problem besteht nicht nur aus einer Reihe aus einzelnem Fehlverhalten, das Prob-
lem ist ein strukturelles Versagen“, so Amnesty-Mitarbeiter John Dalhuisen.

Das glauben wir nicht, sondern es wird in den Reihen der Polizei genau so viele oder

wenige Rassisten geben, wie in allen anderen Berufs- und Sozialschichten der Bevölkerung.
   
Allerdings setzt die Polizei sehr wenig daran, sich von diesen Beamten zu trennen und
muß sich daher zu Recht den Vorwurf gefallen lassen, dass es selten zu angemessenen
Bestrafungen gegen solche Polizisten kommt.

Der Fall Mike B.

Herbert Windwarder, Chefredakteur des Online-Magazins „Kripo Online“ sieht die Sache
naturgemäß anders.
Er schreibt im Beitrag „Ethnisches Profiling?“ über den Fall des Sportlehrers Mike B.,
der Opfer einer Verwechslung mit einem Drogendealer wurde.


      Was war im Fall von Mike B. wirklich passiert ?
 
Er beklagt die Vorverurteilung der Polizisten durch die Medien, nimmt diese aber im
gleichem Atemzug in Schutz.

Was sich am Tatort wirklich abgespielt hat wissen wir genau so wenig wie Herr Windwarder,
da keiner von uns bei der Amtshandlung anwesend war. Es gibt nur Aussagen von Zeugen,
dem Opfer und den beiden Polizeibeamten.

    
Jeder stellt seine Version des Geschehens dar. Die Aufklärung der Vorgänge um diese
Amtshandlung und die Wahrheitsfindung, wird Aufgabe eines unabhängigen Gerichtes sein.

Allerdings befürchten wir, dass nicht viel dabei herauskommen wird, auch wenn die
Beamten schuldhaft gehandelt haben sollten.
Dies beweist der Fall Bakary und solche Urteile sind „Öl ins Feuer“ auf die Rassimus-
schiene diverser Menschrechtsorganisationen.

Der Fall Bakary

Im April 2006 führten Polizeibeamte den Schwarzafrikaner J. Bakary zum Flughafen,
da er wegen eines Drogendeliktes abgeschoben werden sollte.
Bakary wollte sich nicht abschieben lassen und der Flugzeugkapitän verweigerte die
Aufnahme des Schubhäftlings.

Daraufhin fuhren die Polizisten mit ihrem Gefangenen in eine Trainingshalle der
Polizei und schlugen den gefesselten Schwarzafrikaner krankenhausreif.

  So sehen Gründe für Rassismusvorwürfe aus

Gegen die Beamten wurde Anzeige erstattet. Nach anfänglichem Leugnen gestanden

sie die Tat ein und gaben „Frustation“ als Motiv an.

Keine angemessene Bestrafung

Vor Gericht erhielten drei Beamten jeweils 8(!) und der Aufpasser 6(!) Monate
bedingte Haft. Sie blieben auch weiter im Dienst.
Jeder „Nichtpolizist“ hätte in so einem Fall eine unbedingte Haftstrafe ausgefasst.
Dies hätte auch den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge gehabt.

Hier muss man Dalhuisen von AI recht geben, wenn er sagt das es selten zu angemes-
senen Strafen kommt.
Warum ein Richter ein derartiges Urteil fällte und der Staatsanwalt nicht dagegen
berufen hat, ist in der Tat erstaunlich.  

Das Problem Drogendealer

Drogendealer sind ein gesellschaftliches Problem und es ist die traurige Tatsache,
dass die Gruppe der Hauptversorger von Rauschgift unter den Schwarzafrikanern zu
finden ist.

Wir kennen auch etliche Hausbesitzer, die keine Wohnungen an „Schwarze“ vermieten,
da sie es vermeiden wollen ständig die Suchtgifttruppe im Haus zu haben.
Ob diese Leute Rassisten sind oder nur aus Selbstschutz handeln, bleibt jedem selbst
überlassen dies zu beurteilen.

Es ändert aber nichts an der Tatsache, solange sich der Polizeiapparat nicht von
Beamten wie im Fall „Bakary“ trennt, wird er immer wieder mit dem Vorwurf des

Rassimus konfrontiert sein.
  
Stauni
 
2009-04-11 
  

Inhalts-Ende

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