Manipulierte Fotos von Flüchtlingen


Der Bevölkerung wird etwas vorgespielt

Es ist kein Geheimnis, dass Frauen und Kinder unter den Flüchtlingen eine verschwind-
ende  Minderheit  darstellen.   Die  stark  überwiegende  Mehrheit  sind Männer im Alter
zwischen 20 und 40 Jahren.
Wir haben im Beitrag „Die überwiegende Mehrheit ….“ darüber geschrieben und unter
anderem wie folgt festgehalten:
„Diese Tatsache war und ist auch aus zahlreichen Fotos in den Medien nachweisbar und
stieß  bei  einem  Großteil  in der österreichischen Bevölkerung nicht unbedingt auf Ver-
ständnis.
Also  begannen  diverse  Medien ihre Beiträge mit Fotos von Frauen und Kindern zu
untermalen.  Vermutlich sollen diese  Bilder  Mitleid und  Verständnis erwecken.  Da
Frauen  und  Kinder  aber  eine  verschwindende  Minderheit unter den Flüchtlingen
bilden, kann der geübte Leser feststellen, dass sich viele dieser Fotos immer wieder
wiederholen.“
Wie  die Bevölkerung getäuscht werden soll,  hat nun die Leipziger Morgenpost (MOPO24)
besonders dreist unter Beweis gestellt. Sie glaubten besonders schlau zu sein und mani-
pulierten ganz augenscheinlich zumindest ein Foto.
Unter  der herzzerreißenden Schlagzeile.. „Flüchtlinge trugen 110-Jährigen von Afghanis-
tan nach Passau“,  präsentierte MOPO24 am  30. September nachfolgendes Foto auf ihrer
Facebook-Seite.     Beim  Foto  wurde  natürlich  darauf   geachtet,  dass  sich  auf  diesem
Frauen und Kinder befinden.
Gestern stellte MOPO24  unter der Schlagzeile.. „Beschlossen! Dresdner Flughafen wird
Asylheim“,  nachfolgendes  Foto  auf  ihrer  Facebook-Seite ein.   Auch da wurde darauf
geachtet,  dass Frauen und Kinder zu sehen sind.
Vergleicht  man  nun  beide Fotos stellt sich heraus,  dass die gezeigten  Personen nicht
nur identisch sind,  sondern auch die exakt gleiche Körperhaltung haben.   Lediglich der
Hintergrund wurde mittels eines Fotobearbeitungsprogramm verändert.
Eines  der  beiden Fotos wurde hier ganz augenscheinlich manipuliert.   Ob und wie oft
die gezeigten Flüchtlinge möglicherweise auch auf anderen Fotos auftauchen, entzieht
sich  zurzeit noch unserer Kenntnis.   Wir vermuten stark,  dass mit solchen Bildern der
Bevölkerung  vermittelt  werden  soll,  dass  es sich bei den  Flüchtlingen vorrangig um
Frauen und Kinder handelt.
*****
2015-10-02

Die Unschuldsvermutung gilt nicht


Erstaunliches Erkenntnis des OGH

Der OGH ist zu einem erstaunlichen  Erkenntnis gekommen.  Wenn in einem Beitrag auf
die Unschuldsvermutung von jemanden hingewiesen wird,  ist nicht selten das Gegenteil
gemeint. Dieser Satz werde von den  Medien gerne verwendet, um nicht selbst mit dem
Gesetz in Konflikt zu geraten.

Also was soll man in Zukunft tun?  Den Verweis auf die Unschuldsvermutung weglassen,
um sich eventuell eine Klage einzuhandeln. Mit einer derartigen Rechtsmeinung, würden
sich die meisten Berichterstattungen ad absurdum führen.

Kampf um jeden Leser

Auslöser für dieses erstaunliche OGH-Erkenntnis, war ein Rechtsstreit zwischen der Tages-
zeitung  „Österreich“  und dessen  Herausgeber  Wolfgang Fellner  mit der  Gratis-Zeitung
„Heute“.

„Österreich“  das ist jene  Zeitung  die glaubte,  vom  Online-Magazin  ERSTAUNLICH,
Fotos zum Nulltarif entnehmen zu dürfen. Vor Gericht wurde die Tageszeitung dann eines
Besseren belehrt.
Aber zurück zum Thema. „Österreich“ stritt mit „Heute“ wegen angeblich nicht, oder doch
bezahlter Autobahnvignetten. Nichts besonderes, aber wenn sich zwei nicht leiden können
und um  die Gunst  eines jeden  Lesers buhlen,  ist dies Grund  genug für  eine gerichtliche
Auseinandersetzung. Denn viele Leser bedeuten viele bezahlte Werbeeinschaltungen.

Unschuldsvermutung ist Schuldvermutung

Dieser Rechtsstreit ist auch nicht Thematik dieses Beitrags, sondern dass sich das Höchst-
gericht an der im „Heute-Beitrag“  schriftlich festgehaltenen  Unschuldsvermutung von
Wolfgang Fellner stieß.  Nebenbei  bemerkt war diese überflüssig,  da Schulden ohnehin
keinen strafrechtlichen Tatbestand bilden.
Zu der in der Tageszeitung „Heute“  zitierten Unschuldsvermutung von Fellner, meinte der
OGH wörtlich:  Weshalb der durchschnittliche  Leser aus diesen eindeutigen Formulierun-
gen ableiten soll, dass nicht der Kläger persönlich, sondern eine (nicht einmal von ihm ver-
tretene) Gesellschaft geklagt wurde, ist nicht erkennbar.

Vielmehr zielt der  Artikel durch den  ohne jede Grundlage  erfolgenden  Hinweis auf die Un-
schuldsvermutung in subtiler Weise darauf ab, den Kläger in einen strafrechtlichen Zusam-
menhang zu stellen.“

Aus dem  Zitat des  OGH könnte durchaus abgeleitet werden,  dass  die  Höchstrichter den
österreichischen Durchschnittsleser für einen Vollidioten halten.  Allerdings auch kein  Wun-
der, will uns doch die  Pisa-Studie Glauben machen,  dass die meisten ohnehin nicht sinner-
fassend lesen können.

Lukratives Geschäft für Medienanwälte

Jedenfalls  werden sich KHG  und seine Freunde über eine  derartige Rechtsmeinung des
OGH freuen. Schließlich fetten gewonnene Medienverfahren die Haushaltskassa  dement-
sprechend auf. Wenn diese Meinung richtungsweisend ist,  werden Medienanwälte in Zu-
kunft sehr viel zu tun bekommen.

Denn auch jeder  Ostblockräuber wird sagen,  dass ihm  mit der  Unschuldsvermutung in
einem Zeitungsartikel, ein vorsätzlich schuldhaftes Verhalten unterstellt wurde. Wir fragen
uns manchmal was sich  Höchstrichter eigentlich denken,  wenn sie derartiges der Öffent-
lichkeit kundtun.

*****

2010-12-20
 

Ist Kinderpornografie ein Kavaliersdelikt?


Dümmer als dumm

Diese Geschichte ist so erstaunlich dumm, dass wir nicht herumkommen diese wiederzu-
geben. Ein Schwarzafrikaner aus Kamerun hausierte mit folgender Story. Er sei der Sohn
des  ehemaligen Finanzministers seines Heimatlandes und habe aus politischen Gründen
flüchten müssen.

Es sei ihm aber gelungen sein Vermögen, umgerechnet etwa 3,2 Millionen Euro, aus
der Heimat mitzunehmen. In Wien versuchte der Mann aus Kamerun einen Betrug abzu-
ziehen, auf den nicht einmal der(die) Dümmste hineingefallen wäre.

Geldwäsche erforderlich

Er wies etlichen Personen einen Koffer voll schwarzer Papierschnitzel vor und behauptete,
er habe aus Sicherheitsgründen das Geld schwarz einfärben müssen. Nun benötige er rund
80.000,- Euro für eine spezielle Chemikalie, um die Banknoten wieder reinwaschen zu
können.

Niemand fiel auf dieses plumpe Lügenmärchen und die versprochene Provisionszahlung
hinein. Ein offenbar profilierungssüchtiger, verdeckter Ermittler der Polizei sah darin den
Kriminalfall seines Lebens. Er gab sich als Interessent aus und als die erste Rate der Zahl-
ung über die Bühne gehen sollte, klickten die Handschellen.

Erstaunliche Urteile

Nun bekam der Kameruner die Rechnung präsentiert. Für eine Geschichte die eigentlich ins
Reich der Dummheit zu verweisen wäre, fasste er vor Gericht 2 Jahre Haft aus. Davon waren
acht  Monate unbedingt, welche er absitzen muss.

Da ist es doch erstaunlich, dass ein pädofiler Pfarrer, der bereits 6 Jahre lang Kinderpornos
verbreitet hatte, vor 5 Tagen lediglich acht Monate bedingt ausfasste und damit keinen ein-
zigen Tag sitzen muss.

Milde für Pädofile

In Anbetracht dieses Urteils, wo für verbreiten und tauschen von Kinderpornos, sowie der
Besuch von einschlägigen Chatrooms über etliche Jahre hinweg nur eine bedingte Haftstrafe
verhängt wurde, ist dass Urteil gegen den Kameruner bezüglich des ausgesprochenen Straf-
ausmaßes, ein glattes Fehlurteil.

Der pädofile Gottesmann hatte mit seinem Verhalten Kinder geschädigt, da die Fotos und
Filme ja angefertigt werden mussten. Der Mann aus Kamerun hatte zwar einen Betrug vor,
den er jedoch derart stümperhaft und unglaubwürdig aufzog, dass ohnehin niemand darauf
hineingefallen war.

Angesichts dieser  Urteile stellt sich die berechtigte Frage,  warum lassen Gerichte bei Kinder-
porno-Delikten, immer wieder eine derart erstaunliche Milde walten. Vergleicht man die zwei
obigen Urteile könnte man direkt  zur irrigen Meinung gelangen,  dass Kinderpornografie ein
Kavaliersdelikt ist.

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2010-06-08
  

Offener Brief


An den Herausgeber von „Oesterreichwatch“

Sehr geehrter Herr Kirchleitner!

Mit Wohlwollen habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie durch die Deaktivierung Ihres
Blogs „oesterreichwatch“ zur Vernunft gekommen sind und meiner, sowie der Aufforderung
meines Anwaltes Folge geleistet haben und Fotos meiner Person von allen Ihren betrieb-

enen Webblogs entfernt haben.

Warum Sie es auf eine juristische Machtdemonstration ankommen und nicht gleich Vernunft
walten ließen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Auf jeden Fall ist es Ihnen nun wieder mög-

lich, den besagten Blog weiter zu betreiben.

Nachdem Sie aber offensichtlich Ihr Unrecht eingesehen haben, werde die Sache nicht weiter-
verfolgen und von einer Klage Abstand nehmen. Für die Zukunft kann ich Ihnen nur anraten,
keinerlei Bildmaterial meiner Person, auf irgendeinen Ihrer Blogs zu veröffentlichen, ohne
von mir die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis dafür zu haben.

Auch würde ich Sie ersuchen auf Ihre Wortwahl zu achten, wenn Sie sich wieder bemüßigt

fühlen einen Beitrag über mich zu schreiben. Ich habe nichts gegen sachliche Kritik, denn es
kann nicht jeder meiner Meinung sein.

Allerdings werde ich eventuelle diffamierende, verleumderische oder beleidigende Worte über
mich nicht akzeptieren und mit Sicherheit rechtliche Schritte dagegen unternehmen. In Zukunft
werde ich mich nicht mehr so grosszügig zeigen und Sie mit einer Abmahnung davonkommen

lassen.

Aber ich hoffe Sie haben aus diesem Vorfall eine Lehre gezogen, sodass ich in Zukunft nicht
genötigt sein werde, Klage gegen Sie einzubringen die dann wirklich teuer für Sie wird. Ich
wünsche Ihnen für Ihre weitere journalistische Laufbahn noch viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Erich Reder

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2010-02-10
  

In eigener Sache


Auch für Gratisblogger gilt das Gesetz

Das die Inanspruchnahme von Gratis-Blogs nicht davon befreit, sich an gesetzliche Vor-
schriften zu halten, diese Erfahrung musste Herr Wolfgang Kirchleitner nun machen.
Dieser Mann betreibt zahlreiche Web-Blogs des Providers und Medieninhabers „twoday.
net“.
Aus welchen Gründen auch immer sah er sich dazu veranlasst, über den Herausgeber
dieses Onlinemagazins auf einem seiner Blogs „oesterreichwatch“ unqualifizierte Beiträge
zu verfassen. Dazu stellte er noch Bilder in seinen Blog, für deren Veröffentlichung er
keinerlei Erlaubnis hatte.

Hochmut kommt vor den Fall

Am 23.Jänner 2010 wurden diese Beiträge und Bilder von uns entdeckt und Herr Kirchleitner
wurde am selben Tag aufgefordert, diese unverzüglich zu entfernen. Sein lakonischer Kom-
mentar war: Soll ich die Verteidigungsrede für ihren Anwalt machen?“

Da die Sache offenbar nicht in Güte zu regeln war, übergaben wir die Angelegenheit un-
serem Firmenanwalt. Auch dieser forderte Herrn Kirchleitner auf, den bestehenden Missstand
zu beseitigen. Auch diese Aufforderung wurde ignoriert. Ob dies aus  juristischer Unkenntnis
oder einem Justament -Standpunkt geschah, entzieht sich unserer Kenntnis.

Twoday.net reagierte korrekt

In der Folge setzte sich unser Anwalt mit dem Provider und Medieninhaber „twoday.net“
in Verbindung und informierte ihn über die Sachlage. Da dieser nach Kenntniserhalt, als
Medieninhaber für den Inhalt von vergebenen Blogs verantwortlich ist, tat er das einzig
Richtige. Er hielt sich an die österreichischen Rechtsvorschriften und deaktivierte den
besagten Blog.

Austriawatch

Das war offensichtlich ein herber Schlag ins Gesicht des Herrn Kirchleitner. Jedenfalls
fühlte er sich bemüßigt, sofort einen neuen Blog mit dem Namen „austriawatch“ ins
Leben zu rufen, auf den er folgendes veröffentlichte.
Wir sind vor Ehrfurcht erstarrt, als wir den Punkt 2.1) gelesen haben, nehmen es aber trotz-
dem mit Gelassenheit zur Kenntnis. Der Herausgeber dieses Magazins hat nichts dagegen,
wenn über ihn berichtet wird. Allerdings sollte dies in einer gesitteten und nicht beleidigen-
den Form geschehen.

In Zukunft die Regeln beachten

Also Herr Kirchleitner, wenn Sie das nächste mal berichten dann wäre es ratsam, ausreich-
ende Recherchen anzustellen und persönliche Beleidigungen zu unterlassen. Bei der Ver-
wendung von Bildern, sollten Sie den Urheber um Erlaubnis fragen, um sich Schwierigkeiten
zu ersparen.
Im Bereich der Akzeptanz ist es noch,  wenn Bilder unter Quellenangabe und mit einem
sachbezogenen Beitrag veröffentlicht werden, ohne die Erlaubnis des Urhebers einzuholen.
Allerdings Fotos in Verbindung mit unsinnigen und beleidigenden Texten ins Netz zu stellen,
ist ein absolutes „No Go“.
Wir werden Ihre Aktivitäten in nächster Zeit im Auge behalten und hoffen doch, dass Sie
aus dieser Angelegenheit eine Lehre gezogen haben.
*****

2010-02-09
  

Kriminalfall Komuczky


Einbruch

Heute ist unbekannten Tätern das gelungen, was sie bereits am „22.09.2009“ versucht
haben. Sie haben in die Wohnung des unter sehr mysteriösen Umständen verstorbenen
Roland Komuczky eingebrochen.

Präpariertes Türschloß

Offensichtlich wurden sie bei ihrem damaligen Einbruchsversuch, in die amtlich versiegelte
Wohnung in Wien 12., Wienerbergstrasse gestört. Das damals präparierte Türschloß wurde
heute zwischen 10:45 und 12:40 Uhr entfernt und die Täter drangen in die Räumlichkeiten
ein.


Schloß wurde am 22.09.2009 präpariert           Heute wurde das Schloß von u.T. entfernt

Nachbarin entdeckte Tat

Der Tatzeitraum steht deshalb fest, weil die Nachbarin um 10:45 Uhr ausser Haus ging
und zu diesem Zeitpunkt das Schloß noch in Ordnung war. Als sie um 12:40 Uhr wieder
nach Hause kam, entdeckte sie den Einbruch und verständigte den Vater des Verstorbenen.

WEGA stürmte Wohnung

Dieser rief sofort bei der Polzei an. Drei Funkstreifen unter dem Kommando von „Ludwig 3“
fuhren zum Tatort. Da man nicht sicher war ob sich die Täter noch in der Wohnung befanden,
wurde die „WEGA“ verständigt.

Die Spezialeinheit der Polizei stürmte die Wohnung, jedoch die Täter hatten sich schon
aus dem Staub gemacht. Die Einbrecher hatten die Räumlichkeiten buchstäblich auf den
Kopf gestellt. Offensichtlich waren sie auf der Suche, nach Bargeld oder sonstigen
Wertgegenstände.


Das Foto konnte von A. Komuczky nur durch die beschädigte Tür geschossen werden,
da die Polizei keinem Zivilisten erlaubte den Tatort zu betreten. 

Jede Menge DNA-Spuren

Kurze Zeit später traf die Spurensicherung des KK-Süd ein und begann vorhandene Spuren
zu sichern. Fingerabdrücke konnten keine festgestellt werden, jedoch waren jede Menge
DNA-Spuren vorhanden, die gesichert wurden.

Die Täter dürften vermutlich Handschuhe getragen haben, vergaßen aber in ihrer Blödheit
dass immer DNA-Spuren (Schweisstropfen, Haare, Hautschuppen) am Tatort zurückbleiben,
es sei denn sie hätten ein „Ganzkörperkondom“ getragen.

Ermittler halten sich bedeckt

Vermutlich wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis die „schlauen“ Einbrecher gefasst
werden. Auch im mysteriösen Todesfall des R. Komuczky laufen die Ermittlungen auf Hoch-
touren.

Mittlerweile hat es bereits Hausdurchsuchungen gegeben. Allerdings hält sich die „KD 1“
(ehemaliges Sicherheitsbüro) sehr bedeckt. Ausserdem wurde über den Fall Komuczky eine
Nachrichtensperre verhängt.

Man darf gespannt sein, in welche Richtung sich diese Causa entwickelt und was dabei
herauskommen wird. Wir bleiben mit Sicherheit an dieser Angelegenheit dran.

Stauni

  
2009-10-20
  

Einbruchsversuch bei Roland K.

 

Aktuelle News

Diese Nachricht, samt Fotos bekamen wir heute vor wenigen Minuten übermittelt.
Roland Komuczky scheint auch im Tod keine Ruhe zu finden. Kriminelle Subjekte
versuchten in die amtlich versiegelte Wohnung in Wien 12., Wienerbergstrasse, die
er zu Lebzeiten bewohnt hatte, einzubrechen.
 
Tatort: Unbekannte Täter versuchten in die Wohnung von Roland K. einzubrechen

Besucher entdeckte ED-Versuch

Ein heute zufällig im Haus anwesender Besucher, entdeckte die Einbruchsspuren und
verständigte die Polizei. Kriminalbeamte waren zur Spurensicherung vor Ort. Eine
Befragung der Hausbewohner ergab, dass die betagte Nachbarin am Sonntag seltsame
Geräusche vernommen hatte.

Polizei ermittelt

Man kann nur hoffen, dass der gesamte Fall Komuczky so rasch wie möglich von der
Polizei aufgeklärt wird. Vielleicht wird durch eine Aufklärung auch ans Tageslicht kommen,
welche Interessen wirklich von den anonymen Gegner des Roland K. verfolgt wurden.
Die bemitleidenswerte Tour der „aufrechten“ Kämpfer für Spendengerechtigkeit, nimmt
ihnen nach den bisherigen Vorfällen niemand mehr ab.
Stauni
  
2009-09-22
  

Der Tod

 

Gevatter Tod

Der Tod ist eine Angelegenheit über die man normalerweise nicht gerne spricht.
An und für sich ist das Sterben eine sehr persönliche Angelegenheit und ist im
Normalfall nur innerhalb des engsten Familienkreises ein Thema.
Den Wienerinnen und Wienern wird schon immer ein besonderes Verhältnis zu Tod
nachgesagt.
Dies begründet sich zum Teil aus literarischen Werken, sowie aus diversem Liedgut.

In Wien liebevoll „Gevatter Tod“ genannt

Die Ausstellung

Vielleicht ist dieses Verhältnis, der Anlass für eine Ausstellung in der Wiener Galerie
West Licht – Schauplatz für Fotografie“ , in Wien 7., Westbahnstraße 40.
Für ein Eintrittsgeld von Euro 6,50 können Sie jeden Dienstag, Mittwoch, Freitag
von 14.00 bis 19.00 Uhr, sowie  Donnerstag von 14.00 bis 21.00 Uhr und Samstag,
Sonn- und Feiertag  von 11.00 bis 19.00 Uhr, diesem Thema ganz nahe sein.
Montag gönnt man dem Tod einen Ruhetag. Diese Ausstellung läuft bis 31. Juli 2009.

Den Tod begleitet

In dieser erstaunlichen Ausstellung können Sie großformatige Schwarz-Weiß Porträts, die
Menschen kurz vor und kurz nach ihrem Tod sehen.
Der Fotograf Walter Schels und die Journalistin Beate Lakotta haben insgesamt 26 Personen
beim Sterben begleitet. Sie baten die unheilbar Kranken, sie in ihren letzten Tagen begleiten
zu dürfen und dies mittels Fotografie der Nachwelt zu erhalten.

Der Tod stand Porträt

Die entstandenen Fotos und die dazubegleitenden Texte, sollen die Ängste und Hoffnungen
der Sterbenden porträtieren.
Wollen Sie mehr Informationen zu dieser Ausstellung, können Sie sich  unter www.westlicht.com
und unter der Projektwebsite www.noch-mal-leben.de  informieren.
Nun, es heißt ja bekanntlich das Ohrfeigen und Geschmäcker verschieden sind.
Wie jedoch bereits eingangs erwähnt, halten wir den Tod für etwas sehr persönliches und finden
daher diese Ausstellung makaber.
Stauni
  
2009-06-09
  

Manche sind gleicher

  

Irrtum    

Haben wir geglaubt, dass gegen den deutschen CDU-Politiker Althaus keine Anklage
erhoben wird, sind wir hier erstaunlich überrascht worden.
Nicht weil wir uns geirrt haben, sondern auf  welche  Art und Weise  der Prozeß gegen ihn
über die „Bühne“ gegangen ist. Anstatt zu warten, bis der deutsche Spitzenpolitiker wieder
gesundet ist, hatte man es vorgezogen ohne ihn zu verhandeln.
   

Kein Interesse am öffentlichen Interesse      

Offensichtlicher Grund dafür war, den Prozeß dem öffentlichen Interesse zu entziehen.
Fraglich ist, warum man überhaupt einen Prozeß anberaumt hat, wenn man auf die Vor-
ladung des Hauptbeschuldigten, der immerhin den Tod eines Menschen zu verantworten
hatte, verzichtet hat.
In diesem Fall hätte auch die Zusendung einer Strafverfügung genügt, dass hätte wenigs-
tens Kosten erspart.
   

Der Ankläger und die Strafprozessordnung      

Laut Strafprozessordnung müsste der Ankläger seine vorgesetzte Behörde informieren und
um deren Zustimmung ersuchen, wenn es ein Verfahren mit  unmittelbarem öffentlichen
Interesse betrifft, um dieses so abzuwickeln, wie der Prozeß gegen Althaus gelaufen ist.
Von einer Zustimmung durch die Oberstaatsanwaltschaft oder Justizministerin sei aber
nichts bekannt, wie Bandion-Ortner gestern im Justizausschuss zugegeben hat.
    

Schlechte Wahlwerbung ?    

Wir vermuten das es hier politische Interventionen gegeben hat, um Dieter Althaus das
Blitzlichtgewitter bei einem Prozess zu ersparen, wenn dieser dort persönlich erscheinen
hätte müssen.
     
Die Fotos in der Boulevard-Presse hätten sich im Wahlkampf, den Althaus nach seiner
Gesundung zu schlagen hat, sicherlich nicht positiv ausgewirkt.
  
Erfuhr erstaunliche Sonderbehandlung vor Gericht 
   
Erstaunlich ist, dass man einem Politiker die „Peinlichkeit“ eines Prozeßauftrittes erspart,
obwohl sein Verschulden ein Todesopfer zur Folge hatte.
     
Man darf gespannt sein, ob österreichische Gerichte in Zukunft einem „normalen“
österreichischen Staatsbürger die selben Privilegien einräumen, wie dem deutschen
Spitzenpolitiker  Dieter Althaus.
     
Stauni
  
2009-03-05
  

Inhalts-Ende

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