Was ist mit Dörfler los?
Wenn die FPÖ schon dabei ist Ordnung in ihren eigenen Reihen zu machen, wäre sie
gut beraten sich vom Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) zu trennen.
Denn sein heutiger Vorschlag in einem Gespräch mit der Austria Presse Agentur ist
demokratiepolitisch bedenklich und grenzt möglicherweise an parteischädigendes
Verhalten.
Er schlägt allen Ernstes die Auflösung der Gewerkschaften vor. Wir wissen nicht was
im Kopf dieses Mannes vorgegangen ist. Möglicherweise war es ein Frustverhalten
wegen der (fast) winterlichen Temperaturen im Hochsommer oder ein falsches Pilz-
gericht.
Vitamin „P“ statt Qualifikation
Es ist zwar nicht von der Hand zu weisen, dass die Gewerkschaften als Versorgungs-
posten für SPÖ- und ÖVP-Bonzen dienen. Aber niemand wird gezwungen der Ge-
werkschaft beizutreten und damit als Sponsor für dieses Polit-Klientel zu dienen.
Einzig in Staats- und Gemeindebetrieben oder in deren wirtschaftlich-politischer
Nähe befindlichen Insitutionen, besteht ein indirekter Zwang zum Gewerkschaftsbei-
tritt.
Dies aber auch nur, wenn der/die Arbeitnehmer(in) eine Karriere in diesem Betrieb
anstrebt. Denn in diesen Betrieben erfolgen Beförderungen selten wegen der Quali-
fikation einer Person, sondern meist wegen Vitamin „P“ (Protektion). In diesem
Fall ist es von Vorteil der Gewerkschaft anzugehören.
Zwangsmitgliedschaft bei AK und WK abgeschaffen
Aber Dörfler setzt noch einen drauf und meint, dass die Arbeiterkammer die Agenden
der Gewerkschaft übernehmen soll. Auf Grund dieser Ausage zweifeln wir am Sach-
verstand des Kärntner Landeshauptmannes Dörfler. Ein Zwangsverein hat nicht ein-
mal das geringste Interesse sich wirklich für die Anliegen und Interessen seiner
Zwangsmitglieder einzusetzen.
Bestes Beispiel dafür ist die Wirtschaftskammer. Zwangsvereine wie diese und die
Arbeiterkammer vertreten vorwiegend die Interessen ihrer politischen Fraktionen und
setzen deren Anliegen ohne Rücksicht auf Verluste ihrer Zwangsmitglieder durch.
Hätte Gerhard Dörfler nur fünf Minuten nachgedacht bevor er das Gespräch mit der
Austria Presse Agentur führte, wäre er wohl zu dem Ergebnis gekommen, dass
eigentlich Zwangsvereine a la Arbeiter- und Wirtschaftskammer abgeschafft gehören.
*****
2011-07-31
Erstaunliche Praktiken
Wir haben 19.März 2010, den Beitrag „Die verschwundenen Bewilligungen“ verfasst. In
diesem ging es darum, mit welchen Mitteln „Wiener Wohnen“ arbeitet um zu verhindern,
dass ein Nachfolgeberechtigter eine Gemeindewohnung übernehmen kann.
Nachdem das Recht auf der Seite des Nachfolgeberechtigten war, versucht man offenbar
dem Mieter in spe, das Leben so schwer wie möglich zu gestalten. Am Mittwoch den 7.
April 2010 erfolgte eine zweite Begehung der betreffenden Wohnung, bei welcher der
Großonkel von Patrick U. als Privatmann und von amtlicher Seite der Werkmeister Herr T.
und der Wiener Wohnen-Referent Herr A. anwesend waren.
Mein Name ist Hase ich weiß von nichts
Von beiden Herren die Wiener Wohnen vertraten wurde verlangt, dass die Klimaanlage
unverzüglich abzumontieren sei, um einen Mietvertrag für die Wohnung zu erhalten.
Bei Wiener Wohnen sei man über die montierte Klimaanlage nicht informiert und habe
keinerlei Unterlagen darüber.
Da sind wir aber erstaunt, vor allem wenn wir folgenden Brief der Firma Donau Kälte
an Wiener Wohnen durchlesen, indem auch bestätigt wird, dass Fotos und eine CD
übermittelt wurden.
Genehmigungen nicht mehr auffindbar
Allein die Tatsache, dass Wiener Wohnen nachstehendes Antwortschreiben an die Donau
Kälte GmbH schrieb, beweist das man über die besagte Klimaanlage informiert gewesen
sein muss. Warum nun sämtliche Unterlagen nicht mehr auffindbar sind, ist in der Tat
schon erstaunlich.
In dem o.a. Schreiben teilt Wiener Wohnen mit, dass gegen die Montage einer Klimaanlage
nichts einzuwenden sei, wenn die vorgegebenen Vorschriften eingehalten werden. Nun wäre
es ja auch möglich gewesen, dass der Mieter nicht die erforderlichen Bewilligungen der MA
19 und des Bundesdenkmalamtes eingeholt hat. Dem war auch nicht der Fall. Besagte Unter-
lagen finden Sie in diesem „Beitrag“.
Keine fachgerechte Montage?
Nun bliebe eine letzte Möglichkeit, welche eine Demontage dieser Klimaanlage rechtfertigen
würde und zwar, die nicht fachgerechte oder gegen die Vorgabe von Wiener Wohnen er-
folgte Montage.
Also haben wir uns mit der Donau Kälte GmbH in Verbindung gesetzt um zu erkunden, ob
vielleicht diesbezüglich etwas schiefgelaufen war. Mitnichten, die Profi-Firma montierte die
Anlage fachgerecht und nach den Vorschriften von Wiener Wohnen.
Dieses Mail erhielten wir von der Donau Kälte GmbH
Nun wäre es Zeit einzulenken
Nun fragen wir uns allen Ernstes, was man bei Wiener Wohnen eigentlich will. Auch sollte
bei der Wohnhäuserverwaltung der Gemeinde Wien nicht bekannt sein, dass eine Klimaan-
lage genehmigt wurde, ist jetzt der späteste Zeitpunkt dies nachzuholen. Denn es wurden
alle Bedingungen erfüllt, welche seitens Wiener Wohnen vorgegeben wurden.
Und immer wieder taucht die Frage auf, warum die Unterlagen bezüglich der Montage und
diversen Bewilligungen verschwunden sind. Es kann doch nicht möglich sein, dass bei einem
derartigen Betrieb, sich Unterlagen in Luft auflösen.
Für uns entsteht der Eindruck, dass man dem Nachfolge-Mieter jegliche erdenklichen Steine
in den Weg legen will um zu erreichen, dass dieser das Interesse an der Wohnung verliert.
Wir werden jedenfalls an der Sache dranbleiben und wieder berichten wenn es etwas Neues
gibt.
*****
2010-04-14
Erstaunliche Methoden
Welcher Methoden man sich bei Wiener Wohnen bedient um Mieter zu kündigen, haben
wir im „Beitrag“ vom 2.März 2010 gebracht. In diesem Fall wurde noch eine besondere
Kaltblütigkeit an den Tag gelegt, da es sich um eine schwer behinderte Person handelt.
Aber auch folgende Geschichte beweist, dass Wiener Wohnen alles daran setzt, Wohn-
ungen die seinerzeit als Kategorie „C“ vermietet wurden und vom Mieter liebevoll und
kostenintensiv auf Kategorie „A“ umgebaut wurden, unbedingt wieder „einzuziehen“.
Man ignoriert Gesetze, stellt sich unwissend oder versucht dem Mieter oder Eintrittsbe-
rechtigten das Leben schwer zu machen, indem man ihm unnötige Arbeit und Kosten
verursacht. Der nachfolgende Fall stellt dies sehr schön unter Beweis.
Wieder eine Wohnung im Visier
Im vergangenen Herbst verstarb der Mieter einer Gemeindewohnung im 12. Wiener
Gemeindebezirk. Die betreffende Altbauwohnung wurde seinerzeit vom verstorbenen
Mieter, von Kategorie „C“ auf „A“ umgebaut.
Unter anderem wurde auch eine Klimaanlage in dieser Mietwohnung installiert. Aus
einer Altbaugemeindewohnung der Kategorie „C“ wurde ein richtiges Schmuckkästchen.
Alle Um- und Einbauten führten konzessionierte Firmen durch und ließen diese auch be-
hördlich genehmigen.
Gesetzesunkundig?
Der Mietzins wurde zwischenzeitlich vom Vater des Verstorbenen weiterbezahlt. Anfangs
Jänner 2010 wollte die Nichte Cornelia U. die besagte Wohnung übernehmen. Dazu begab
sie sich mit ihrem Großonkel zu Wiener Wohnen in 1120 Wien, Ignazgasse 2-4.
Dort wurde sie mit der Begründung, sie sei mit dem verstorbenen Mieter nicht in gerader
Linie verwandt, einfach abgewiesen. Die junge Dame resignierte und gab auf. Nicht so
ihr Bruder Patrick U., der sogar im Besitz eines Vormerkscheines war.
Absicht oder Informationsmangel?
Der Vater des Verstorbenen ist ein treuer ERSTAUNLICH-Leser und wandte sich damals
an uns. Wir haben ein wenig recherchiert und sind auf folgende gesetzliche Bestimm-
ungen gestoßen.
Erstaunlicher Informationsmangel bei Wiener Wohnen
Wir gaben den Beiden noch den Rat, bei Gesprächseröffnung nicht gleich auf dieses
Gesetz hinzuweisen, sondern ihr Begehr ganz normal vorzutragen. Bei Wiener Wohnen
spielte sich das Gleiche ab, wie schon zuvor als Cornelia U. Interesse an der Wohnung
bekundete.
Erst als Patrick U. auf dieses Gesetz hinwies und eine Broschüre darüber auf den Tisch
legte, drehte man sich im Kundenbüro bei Wiener Wohnen am Stand um. Auf einmal war
es möglich, dass der Neffe die besagte Wohnung übernehmen kann. Der Großonkel als
Erbberechtiger musste lediglich eine Verzichtserklärung zu Gunsten von Patrick U. unter-
schreiben.
Kein schnelles Aufgeben
Aber so schnell gibt sich Wiener Wohnen nicht geschlagen, wenn es darum geht einem
ungeliebten Mieter das Leben schwer zumachen. Patrick U. wurde beauftragt Elektriker-,
Installateur- und Rauchfangkehrerbefund einzuholen und sich dann nochmals zu melden.
Man würde dann eine Besichtigung der Wohnung machen und einem Mietvertrag stünde
in Folge nichts mehr im Wege.
Ein normaler Vorgang könnte man meinen, wenn es nicht der Gemeindebetrieb Wiener
Wohnen wäre. Obwohl gesagt wurde, dass die Befunde zuerst einzuholen sind, kam plötz-
lich alles anders.
Die Klimaanlage
Auf einmal wurde eine Wohnungsbesichtigung angesetzt, bei der vorerst keine Mängel
festgestellt wurden. Da stach dem Werkmeister Christian T. die Klimaanlage ins Auge.
Laut T. sei diese nicht genehmigt und gehöre daher unverzüglich demontiert. Nach er-
folgter Entfernung sei Wiener Wohnen telefonisch, zwecks Nachkontrolle zu kontaktieren.
Der Dorn im Auge des Werkmeisters der Gemeinde Wien. Die Klimaanlage.
Der Einwand von Patrick U., dass sein verstorbener Onkel nichts ohne Genehmigung ge-
macht hätte und eine Bewilligung sicherlich bei Wiener Wohnen aufliegen müsste, verhallte
ungehört. Also begann der junge Mann Decken und Wände zu öffnen, um die Klimaanlage
samt Verrohrung zu demontieren.
Jede Menge unnötige Arbeit und Kosten
Genehmigungen lagen beim Notar
Dem Großonkel ließ die Angelegenheit jedoch keine Ruhe und begab sich zum Verlassen-
schaftsverwalter, der auch im Besitz etlicher Dokumente des Verstorbenen ist. Bei Durch-
sicht der Papiere, kamen die Bewilligungen der Klimaanlage zum Vorschein.
Bewiilligung des Bundesdenkmalamtes
Eine davon ist vom Bundesdenkmalamt und die andere von der Stadt Wien MA 19 ausge-
stellt. Patrick U. rief unverzüglich bei Wiener Wohnen an und ersuchte dass man den Werk-
meister informieren möge, weil alle Papiere vorhanden sind. Außerdem müssten Originale
oder Abschriften dieser Genehmigungen ohnehin bei Wiener Wohnen aufliegen.
Bewilligung der Stadt Wien MA 19
Wiener Wohnen spielt Vogel Strauß
Seitdem gab es von Wiener Wohnen kein Bild und keinen Ton mehr. Auch der Werkmeister
Christian T. sieht sich nicht mehr bemüßigt Kontakt aufzunehmen, obwohl er derjenige war,
welcher eine nicht genehmigte Klimaanlage festgestellt hatte.
Da man Patrick U. am Telefon bis dato nur hinhält, wird er nächste Woche bei Wiener
Wohnen selbst vorstellig, um die Angelegenheit zu klären. Wir werden an dieser Sache
dranbleiben und wieder davon berichten.
Erstaunlich ist nur, dass vom Mieter gefordert wird alle Papiere sofort vorlegen zu können,
während der Vermieter (Gemeinde Wien) es mit der Dokumentenarchivierung selbst nicht
so genau nimmt und Mietern dadurch vermeidbare Kosten und Arbeit aufbürdet.
*****
2010-03-19
Strassenbahnunfälle häuften sich
Wir haben schon in einigen älteren Beiträgen, über die mangelnde Sicherheitsausstattung
der öffentlichen Verkehrsmittel berichtet. In letzter Zeit häuften sich die Unfälle mit Strassen-
bahnen, bezüglich eingeklemmter Fahrgäste während des Ein- oder Aussteigens derartig,
sodass die Wiener Linien unter Druck gerieten.
(Fotoquelle:public.bay.livefilestore.com/)

Müssen überteuert nachgerüstet werden
Ausreden waren nicht mehr haltbar
Ausreden zur Ablehnung von fehlenden Rückspiegeln, wie „sinnlos wenn die Strassen-
bahn in einer gekrümmten Haltung steht“ waren nicht mehr haltbar. Klar war es den Ver-
antwortlichen der Wiener Linien lieber, keine Rückspiegel an den Strassenbahnzügen
montiert zu wissen, um sich im Falle eines Unfalles die Beantwortung der Frage: „Hatte
der Fahrer in den Spiegel gesehen“ zu ersparen.
Expertenteam entwickelt Rückspiegel
Es wäre nun kein Gemeindebetrieb, wenn man die Lösung des Problems nicht kompliziert
in Angriff nehmen würde. Für die Nachrüstung der rund 300 älteren Straßenbahnmodelle,
die noch keine Rückspiegel haben, wurde ein „Expertenteam“ eingesetzt.
Dieses Team soll einen Rückspiegel entwickeln, der sowohl nicht zu weit in die Fahrbahn
ragt, als auch bei Dunkelheit dem Fahrer den gewünschten Durchblick gewährleistet. Aus-
serdem muss das Krümmungsproblem gelöst werden.
Die voraussichtlichen Kosten der Nachrüstung werden etwa 1 Million Euro betragen. Das
bedeutet, dass der Steuerzahler pro Straßenbahngarnitur rund 3.333,- Euro berappen darf.
Natürlich vorausgesetzt, dass es keine Kostenexplosion gibt, wie dies bei Gemeinde- und
Staatsbetrieben oft genug an der Tagesordnung steht.
Erstaunliche Alternative
Wir haben ein wenig im Internet gesurft und sind dabei auf Erstaunliches gestossen. Eine
Infrarot-Aussenkamera, samt Monitor kostet zwischen 90,- und 100,- Euro im Einzelhandel.
Das ganze Ding ist sogar funkgesteuert und bedarf nicht einmal einer Verkabelung zwischen
Kamera und Monitor.
Diese elektronische Vorrichtung findet bei Lkw’s und Wohnmobilen ihre Anwendung und ist
behördlich genehmigt. Bei den Wiener Linien dürfte offensichtlich niemand auf die Idee
gekommen sein, sich in dieser Richtung schlau zu machen. Lieber erfindet man dort das
Rad neu und zwar zu erheblichen Kosten.
Wiener Linien veranschlagen über die 10-fachen Kosten
Diese älteren Straßenbahnmodelle haben meist drei Türen. Das heisst, zur Nachrüstung
würden 3 Kameras, sowie drei Monitore benötigt. Kostenpunkt 300,- statt 3.333,- Euro.
Gesamt hochgerechnet würde die Modernisierung für eine bereits erprobte und genehm-
igte Variante 90.000,- Euro kosten.
(Fotoquelle:xover.htu.tuwien.ac.at/)

Steuerzahler bitte zur Kassa
Aber Wien ist eben anders. Anstatt dem ökonomischen Prinzip zu folgen, werden lieber
910.000,- Euro zum Strassenbahnfenster hinausgeworfen. Für uns stellen sich daher
zwei Fragen. Ist man bei den Wiener Linien nicht fähig zu rechnen oder verdient sich
irgendwer eine goldene Nase.
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2010-03-07
Skandal bei Wiener Wohnen
Wenn folgende Handlung ein privater Zinshausbesitzer machen würde, wären ihm Schlag-
zeilen in allen Tageszeitungen garantiert. Auch diverse Mietervereinigungen und die AK
(Arbeiterkammer) würden ihn in der Luft zerreißen.
Nicht so ist es wenn der größte Hausherr Wiens, die Gemeinde Wien, eine derartige
Aktion abzieht. Da bewahren alle mögliche Stellen größtes Stillschweigen. In einer
heutigen APA-OTS Aussendung des freiheitlichen Behindertensprechers NAbg. Norbert
Hofer, sind wir auf diesen Skandal gestoßen und haben nachrecherchiert.
Ein Mitarbeiter von uns hat mit der betroffenen Person, Frau Eveline Ioannidis, ein sehr
langes Telefongespräch geführt und diese erzählte eine erstaunlich traurige Geschichte
über die soziale Kälte von Wiener Wohnen, gegenüber ihr als Behinderte.
Der Leidensweg
Frau Eveline Ioannidis ist seit 1986 Hauptmieterin einer Altbaugemeindewohnung in Wien
14., Spallartgasse 26-28/2/3/16. Die seinerzeit als Kategorie C angemietete Wohnung wurde
in Eigenregie auf Kategorie A aufgewertet. Auch ist sie noch nie mit dem Mietzins in Rück-
stand gewesen und das seit 24 Jahren, seit dem sie in dieser Wohnung lebt.
Die mittlerweile 50-jährige Eveline Ioannidis war 25 Jahre lang als Krankenschwester im
Geriatriezentrum Baumgarten tätig. Anfangs des neuen Jahrtausend schlug bei ihr das
Schicksal unbarmherzig zu.
Teilweise bedingt durch ihre körperlich schwere Arbeit im Pflegeheim, bekam sie Probleme
mit ihrem Rücken. Und als wenn dies nicht genug gewesen wäre, erkrankte sie zusätzlich
an der Autoimmunerkrankung.
Ihre Krankheit nahm von 2002 bis 2005 einen derart rasanten Verlauf, sodass man ihr im
Jahr 2005 eine 100-prozentige Erwerbsunfähig attestierte und sie in Pension schickte. Seit-
dem ist sie in Pflegestufe 2 und zu 50 Prozent behindert. Ferner benötigt sie permanent
ärztliche Betreuung und ständige Pflege.
Samstag und Sonntag im Wochenendhaus
Während der Wochentage lebt E. Ioannidis in der oben angeführten Gemeindebauwohn-
ung. Die Wochenenden verbringt sie mit ihrem Mann im gemeinsamen Wochenendhaus im
Burgenland. Ein ständiger Umzug dorthin kam aber nicht in Frage, da in der kleinen burgen-
ländischen Gemeinde, die von ihr benötigte ärztliche Versorgung nicht gegeben ist.
E. Ioannidis ist gehbehindert und besitzt auch keinen Führerschein. Auf Grund ihrer man-
gelnden Mobilität, entschloss sich das Ehepaar von Montag bis Freitag in Wien zu leben.
Da ihr Mann von Berufswegen aus öfters auf Dienstreise ist, sah sich E. Ioannidis um eine
Mitbewohnerin um, die ihr bei den alltäglichen Dingen des Lebens behilflich ist, da sie diese
aus eigener Kraft nicht mehr schafft.
Behindertenhelferin wird als Untermieterin gewertet
E. Ioannidis fand diese, in der Person der Bianka G., die mit ihrer kleinen Tochter seit dem
01.Oktober 2009 im gemeinsamen Haushalt, zwecks Unterstützung, bei ihr wohnt. Als sie
am 15.Jänner 2010 von Wiener Wohnen einen Brief bekam, fiel sie aus allen Wolken.
In diesen Brief wurde sie aufgefordert, ihre Wohnung mit Stichtag 28.02.2010, wegen
angeblicher Untervermietung zu kündigen. Sofort nach Erhalt dieses Schreibens setzte
sie sich mit Wiener Wohnen in Verbindung, um dieses offensichtliche Missverständnis
aufzuklären.
Wiener Wohnen übt sich als Detektei
Dort wurde ihr mitgeteilt, dass man durch ausgiebige Recherchen zu Annahme gekommen
sei, dass sie die Gemeindewohnung untervermietet habe. Auf die Frage welche Recherchen
diese Annahme bestätigen kam heraus, dass es sich um die Anwesenheit der Mitbewohnerin
handle.
E. Ioannidis wies die Sachbearbeiterin Sch. auf ihre Sachlage hin und bot an, eine Liste von
Hausparteien und nächsten Nachbarn zu bringen in der bestätigt wird, dass sie selbst in
dieser Wohnung lebt.
Sachbearbeiterin fühlt sich als Richterin
Auf diesen Deal ließ sich Frau Sch. von Wiener Wohnen ein und versicherte ihr, dass mit
so einer Bestätigung die Sache vom Tisch sei. Am 20.Februar 2010 schickte E. Ioannidis
besagte Bestätigungsliste mit zahlreichen Unterschriften, sowie einer schriftlichen Bestätig-
ung der Hausbesorgerin und einem Begleitschreiben, eingeschrieben an Wiener Wohnen.
Nachdem sich aber in der Angelegenheit nichts rührte, rief E. Ioannidis bei Wiener Wohnen,
Frau Sch. an und wollte sich um den Stand der Dinge erkundigen. Diese erklärte ihr aber
lediglich lakonisch, sie müsse erst die Glaubwürdigkeit der unterzeichneten Personen
prüfen und man werde sich dann schriftlich melden.
Da fragen wir uns aber schon, was sich eine Sachbearbeiterin bei Wiener Wohnen anmaßt.
Wer ist diese Frau überhaupt um zu glauben, sie sei dazu berechtigt die Glaubwürdigkeit
von 13 Mietern und der Hausbesorgerin überprüfen zu können.
Gestern erhielt Frau Eveline Ioannidis jedenfalls ein E-Mail von der Direktorin von Wiener
Wohnen. In diesem wurden die Telefonate mit Frau Sch. bestätigt. In weitere Folge wurde
der behinderten Mieterin mitgeteilt, dass man die Kündigungsangelegenheit an das Bezirks-
gericht Fünfhaus weiterleite.
Mögliches Motiv?
Wie bereits Eingangs erwähnt, hat Frau Eveline Ioannidis diese Wohnung 1986 als
Kategorie C angemietet und in Eigenregie auf Kategorie A umgebaut. Sie bezahlt heute
für diese 72qm-Wohnung einen monatlichen Mietzins inklusive Betriebskosten von 314,-
Euro.
Eine derartige Wohnung kann mit einem neuen Mietvertrag heute locker um 600,- Euro
vermietet werden. Einem jeden privaten Zinshausbesitzer würde sofort unterstellt werden,
diese ganze Show nur aus einem Grund abgezogen zu haben. Nämlich um den Altmieter
mit dem günstigen Zins loszuwerden, um die Wohnung neuerlich teurer vermieten zu
können.
Ganz abgesehen von der sozialen Kälte die vom Gemeindebetrieb Wiener Wohnen gegen-
über einer Behinderten an den Tag gelegt wird, ist es schon sehr erstaunlich wenn ein
Mieter eine Aufforderung zur Selbstkündigung, unter Androhung von gerichtlichen Schrit-
ten erhält.
Flucht nach vorne
Warum hat Wiener Wohnen nicht gleich eine gerichtliche Aufkündigung veranlasst. Bestan-
den vielleicht Bedenken, dass das Ganze nicht so funktioniert, wie es sich gewisse Herr-
schaften vorgestellt haben.
Offensichtlich hat man sich aber bei Wiener Wohnen zu weit aus dem Fenster gelehnt
und versucht jetzt sein Heil unter dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“.
Man kann nur hoffen, dass der/die Richter(in) dem größten Hausherrn von Wien klar
macht, dass das MRG auch für Gemeindewohnungen gilt.
*****
2010-03-02
UPC verzeichnet Kundenschwund
Wir haben schon einige Beiträge über den Gemeindebetrieb UPC-Telekabel geschrieben.
Leider war wenig erfreuliches über diese Firma zu berichten und das wir nicht falsch
gelegen sind, beweist nachfolgendes Schreiben von UPC.
Das Resultat langjähriger monopolistisch betriebener Geschäftspolitik
Dieses wurde uns von einem „Erstaunlich“-Leser geschickt und bewahrheitet unsere
seinerzeitige Aussage, dass dem Unternehmen über kurz oder lang die Kunden weg-
laufen werden.
Gratismonate
Offensichtlich ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, wo sich der Kundenschwund bemerk-
bar macht. Aus diesen Grund versucht man „Abtrünnige“ mit zwei Gratismonaten zum
Bleiben zu bewegen.
Den betreffenden Kunden hat UPC telefonisch leider nicht erreicht und möchte nun auf
dem Briefweg wissen, welchen Grund es für die Kündigung gegeben hat.
Stellvertretend für ihn antworten wir, allerdings sind es mehrere Gründe die beim
Kabelanbieter eine Kundenflucht verursachen.
Einige Gründe
Da wären einmal die Preise. Die Zeiten der Monopolstellung sind vorbei und andere
Anbieter locken mit weitaus günstigeren Angeboten. Vielleicht sollte man sich bei UPC
gegebenenfalls über die Preis/Leistungsangebote der Konkurrenz informieren.
Die häufigen Ausfälle des Internets und die Verleugnung dieses Problems durch die
hauseigenen Techniker. Es wäre sinnvoller eine Panne zuzugeben, als den Kunden
mitzuteilen, dass man eigentlich kein Problem hat.
Mit dieser Antwort sahen sich etliche Leute bemüßigt ihren Computer zu zerlegen,
weil sie glaubten dieser sei defekt.
Dann wäre noch das Callcenter-Problem. Wir wissen leider nicht ob den Mitarbeitern
aufgetragen wurde Anrufer um jeden Preis abzuwimmeln, oder ob dies aus Eigen-
initiative geschieht.
Antworten wie: „…wenn es Ihnen nicht passt, können Sie ja kündigen…“
oder „..nein, Vorgesetzte sind für Kunden nicht zu sprechen…“ udgl., kommen
beim Anrufer sicherlich nicht gut an.
Vertrauensschwund
Auch die Rückzahlung einer Kaution nach sage und schreibe 7(!) Wochen und das
auch nur weil der Kunde seinen Anwalt eingeschaltet hat, gründet sicherlich keine
vertrauensbildende Maßnahme und Vertrauen ist die Grundbasis eines jeden
Geschäfts.
Selbstbewusste Kunden
Werte Geschäftsführung von UPC-Telekabel. Sie wollten Antworten warum
Kunden bei Ihnen kündigen, wir haben Ihnen einige aufgezählt.
Die Konsumenten sind mittlerweile mündig geworden und lassen sich nicht mehr
auf dem Kopf herumtanzen.
Umdenken angesagt
Vielleicht sollte bei Ihnen ein Umdenken beginnen, da Kunden keine Bittsteller
sind, sondern Leute die für Leistungen bezahlen. Wird diese Leistung schlecht oder
gar nicht vollbracht, darf sich niemand wundern wenn die Kunden abwandern oder
ausbleiben.
Stauni
2009-04-28
Reklamationen ohne Ende
Beschwerden über UPC-Telekabel gibt es unendlich. Vom schlechten Service begonnen
bis hin zu inkompetenten Mitarbeitern.
Auch wir haben schon einmal ein „persönliches Erlebnis“ mit UPC Telekabel gehabt und
den Beitrag „Troublemaker UPC“ im Dezember 2008 verfasst.
Obwohl UPC Telekabel, speziell im Bereich Internet, erhebliche Marktanteile an mobile
Internetanbieter verloren hat, fährt man dort den monopolistischen Kurs weiter.
Man lebt offensichtlich in der „guten alten Zeit“, wo von einer Konkurrenz weit und
breit nichts zu sehen war.
Neue Story
Heute ist uns wieder eine erstaunliche Episode über den Gemeindebetrieb zugetragen
worden.
Herr Gruber war seit über zehn Jahre Kunde bei UPC Telekabel. Als er mit dem
Internet begonnen hatte, gab es keine Alternative.
Permanente Preiserhöhungen, ewige Wartezeiten am Telefon, wo sich dann meist
ein unwissender Callcentermitarbeiter meldete und immer öfters auftretende Netz-
ausfälle, bewegten ihn dazu seine beiden Verträge zu kündigen und mobil zu surfen.
Kabelloses Internet
Gute Alternative zu monopolistischen Kabelanbietern
Kündigungen offensichtlich schon gewöhnt
Bei UPC Telekabel nahm man die Kündigung zur Kenntnis und wollte nicht einmal
wissen, warum diese erfolgt war. Normalerweise bemüht sich ein Unternehmen
seine Kunden zu halten. Offensichtlich spielt dies bei UPC keine Rolle, dafür
forderte man Herrn Gruber schriftlich auf, seine beiden Modems fristgerecht zurück
zu geben, ansonsten man extra Spesen verrechnen müsse.
Also pilgerte er heute in den Telekabel-Shop in Wien 10., Favoritenstrasse 80, um
seine beiden Modems, innerhalb der Frist zu retournieren. für die er seinerzeit
140,- Euro ( 70.- pro Stück) Kaution bezahlt hatte,
Dort wandte er sich an den „Schalter 3“ wo eine junge schwarzhaarige Dame um die
20 Jahre, die beide Modems in Empfang nahm und eine Übernahmebestätigung
ausstellte. Herr Gruber wollte nun seine 140,- Euro retour, da er seine Verpflichtung
erfüllt hatte.
Probleme bei Kautionsrückerstattung
„Nein Geld gäbe es erst in 4-6 Wochen auf dem Postweg“, meinte die Telekabelmit-
arbeiterin.
Auf die Frage warum, bekam er die Antwort, dass man in diesem Shop keinen Bargeld-
verkehr und daher keine Kassa habe.
Weiters erklärte die junge Frau wörtlich: „Die lange Wartezeit ergebe sich daraus, dass
man in der zuständigen Abteilung zu wenig Mitarbeiter habe“.
So schnello ist nur Chello
Nur nicht bei der Kautionsrückerstattung
Doch eine Kassa
Wir haben uns mit einem kleinem Trick erkundigt, ob in diesem Shop tatsächlich
kein Bargeldverkehr über die Bühne geht. Wir gaben vor, eine offene Rechnung
zu haben und würden diese gerne bar einbezahlen.
Und siehe da, auf einmal gab es eine Kassa, in diese unsere Bareinzahlung ge-
flossen wäre.
Was die personelle Unterbesetzung der Abteilung für die Retourerstattung von
Kautionen betrifft, können wir UPC Telekabel nur raten, den Personalstand zu
erhöhen, den dies wird dringend notwendig sein, wenn man mit Kunden weiter so
verfährt.
Stauni
2009-03-09