Von Recht und Gerechtigkeit


GASTAUTOREN – BEITRAG

 

Fragwürdige allgemein übliche Vorgehensweise

an den  Gerichten in Sachen Jugendwohlfahrt

 
 
An  so  ziemlich  allen Gerichten Österreichs und insbesondere Wiens ist es üblich, dass
Anträgen  der Jugendämter stattgegeben wird bzw.  vorübergehende Wirksamkeit zuer-
kannt!? Man begründet das uns gegenüber damit, dass der Jugendwohlfahrtsträger aus
seiner Kompetenz heraus nicht unnötige bzw.  ungerechtfertigte Anträge stellen würde.
 
Man  ist  der  Meinung,  dass sich dann das damit zu befassende Gericht mit der Richtig-
keit des Antrages befassen müsse.   Doch, dass viele Eltern gar keine Möglichkeit haben
sich an die Gerichte zu wenden bzw. oft nach einer Kindsabnahme so traumatisiert sind,
dass sie nicht wissen was zu tun sei, daran denkt man wohl bei der Justiz nicht!?
 
Vom  Finanziellen  mal  ganz abgesehen,  denn so ein Verfahren,  dass unter Umständen
über  Jahre  gehen  kann,  kostet im Schnitt um die 5000,– €  und mehr  – welche Eltern
können  sich das schon leisten!?   Verfahrenshilfe wird aus demselben Grunde nur selten
gewährt – wieder gibt man so, den Jugendwohlfahrtsträgern schon im Vorhinein Recht!?
Wo bleibt da der Rechtsstaat?
 
Beratung und Führung durch dieses Verfahren gibt es ebenso nicht, so werden Eltern ein-
fach davon unterreichtet,  dass ihnen das Kind auf Grund des Antrages eines Jugendwohl-
fahrtsträgers  abgenommen  wurde.   Die  Rechtsmittelbelehrung  auf der Rückseite ist in
„Amtsdeutsch“  abgefasst,  die  dadurch  auch  nicht  jeder  versteht und fremdsprachige
(wenn auch EU Bürger) Mitbürger erst Recht nicht.
 
Seitens der Jugendämter ist es ebenso, selten wird beraten und geholfen, sodass Kinder
bald ohne Kontakt zu den Eltern dastehen und nicht wissen wie ihnen geschieht und das
alles unter den Augen der Justiz, die das hinnimmt, obwohl rechtswidrig!?
 
Mit  vorgehaltener Hand sagt man uns,  dass es auch nicht anders möglich sei, da man
weder Kapazität noch Zeit für die oft schwierigen Verfahren habe und so eben den ein-
fachen  Weg  gehe,  dem Weg des Jugendamtes eben.   Da nehme man die eventuelle
Gesetzwidrigkeit  in Kauf und hoffe darauf,  dass sich das die „Streitparteien“ unterein-
ander ausmachen würden.
 
Sehr  fragwürdige  Zustände herrschen da in der Österreichischen Justiz und insbeson-
dere der Justiz in Wien.
 
Erich Weber

2012-11-13
 

Der Fall Dr. Adelsmayr


Dr. Eugen Adelsmayr will wieder nach Dubai

Der gestern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Österreich zurückgekehrte
Arzt Dr. Eugen Adelsmayr erstaunt uns.   Im Juli diese Jahres war gegen den Mediziner
in Dubai ein Mordprozess eröffnet worden.   Die Anklage wirft dem Arzt vor,  für den
Tod eines gelähmten Patienten verantwortlich zu sein.   Im schlimmsten Fall könnte
Dr. Adelsmayr zum Tode verurteilt werden.

Wie bereits immer wieder in fast allen österreichischen Medien berichtet wurde, setzte
man Himmel und Hölle in Bewegung um dem Arzt die Ausreise aus Dubai zu ermög-
lichen, da dieser seine kranke Frau in Österreich besuchen wollte. Zahlreiche diplomat-
ische Verhandlungen bis in die höchsten Kreise waren erforderlich,  dieses Vorhaben
in die Tat umzusetzen.

Nachdem es endlich glückte den Arzt aus Dubai loszueisen und dieser sicher in Öster-
reich landete kommt der Punkt warum uns dieser Mann erstaunt.  Wie heute in fast
allen Tageszeitungen zu lesen ist,  will Adelsmayr wieder in den Wüstenstaat zurück-
kehren, um sich am 16.Oktober zu seinem Prozess einzufinden. Er rechnet nämlich
mit einem Freispruch.   Dabei sollte ihm sein Intellekt sagen,  dass niemand einen
Prozessausgang voraussagen kann.

Aufgeben läge ihm nicht und außerdem sei es für ihn eine Frage der Ehre, so der Arzt.
Durch dieses Verhalten ergeben sich natürlich einige Fragen. Warum musste dann ein
derartiger Zirkus veranstaltet werden, dass Adelsmayr überhaupt aus Dubai ausreisen
konnte?

Was passiert wenn der Mediziner schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wird?
Beginnen dann wiederum diplomatische Verhandlungen, um ihn nach Österreich zu-
rückzuholen?   Und sollte das gelingen,   was geschieht mit Adelsmayr dann bei uns.
Wird die österreichische Justiz ein Schuldurteil  aus Dubai anerkennen und ihn lebens-
lang einsperren?

Ein derartiges  Verhalten wie es nun  Dr. Eugen Adelsmayr  an den Tag legt,  hat für
uns nichts mit  „nicht aufgeben“ oder mit  „einer Frage der Ehre“ zu tun.   Die
großspurige Ankündigung  wieder nach  Dubai zurückkehren  und sich dem Prozess
stellen zu wollen erweckt für uns den Eindruck von billiger Effekthascherei.

Ausländerpolitik übernehmen

Allerdings hat der Fall  Adelsmayr und sein  Prozess in Dubai auch seine gute Seite.  Er
zeigt nämlich die Ausländerpolitik dieser Länder auf. Ausländer haben in diesen Staaten
keinen sehr hohen Stellenwert. Sie werden entweder für Arbeiten engagiert welche den
Einheimischen zu minder  sind oder als  Spezialisten für  Tätigkeiten eingesetzt,  für die
diese Länder selbst über kein ausreichend qualifiziertes Personal verfügen.

Arbeitslose Ausländer,  welche in einer  sozialen Hängematte  liegen gibt  es in diesen
Staaten nicht, denn sie werden umgehend nach Hause geschickt. Und sollte einer die
Gesetze seines Gastlandes brechen oder nur im Verdacht stehen dies getan zu haben,
so droht  ihm die volle Härte des Gesetzes.   Dies wird  mit der  Causa Adelsmayr ein-
drucksvoll unter Beweis gestellt.

Nun ergibt  sich für uns  die Frage, wenn linke Politiker(innen)  in Österreich dem Islam
schon so zugeneigt sind,  dass sie für dessen Verbreitung fast alles tun,  warum führen
wir auch nicht die  Ausländerpolitik dieser  Staaten ein?   Dies wäre doch im Sinne einer
ausgleichenden Gerechtigkeit sicherlich nicht abträglich.

*****

2011-09-29
 

Alte Menschen in den Knast


LESERBRIEF

Liebes Erstaunlich-Team, werter Herr Reder!

Ich bin ein begeisterter  Leser Eurer  Webseite.  Was  mir an Erstaunlich so gefällt ist,  dass
hier Themen direkt auf den Punkt gebracht werden. Und zwar mit einem Schuss Sarkasmus,

jedoch ohne beleidigend zu werden.

Der Beitrag Wucherpreise in Altersheimen hat mich persönlich betroffen, da innernhalb mei-
ner Verwandtschaft ein Fall vorliegt. Ich habe mir einige Gedanken gemacht und einige Zei-
len verfasst, um deren Veröffentlichung ich ersuchen würde.

Welche schöne Idee!!!

Untertitel: Setzen wir doch ältere Menschen in die Gefängnisse und die Verbrecher in
                    Heime für ältere Menschen. Auf diese Art und Weise:

Hätten unsere alten Leute täglich Zugang zu einer Dusche, Freizeit, Spaziergänge, Arznei-
mittel, regelmäßige  Zahn- und  medizinische Untersuchungen.  Sie würden Anspruch auf

Rollstühle usw. haben…

Sie würden  Geld erhalten,  anstatt  für ihre Unterbringung zu zahlen.  Dazu hätten  sie An-
spruch auf eine konstante  Überwachung durch Video;  würden also  im Notfall sofort Hilfe
bekommen. Ihre Betten würden 2 Mal pro Woche gewaschen und ihre eigene Wäsche re-

gelmäßig gewaschen und gebügelt bekommen.

Sie hätten alle  20 Minuten Besuch vom Wärter ,  und würden Ihre Mahlzeiten direkt im Zim-
mer bekommen. Sie hätten eine speziellen Raum , um ihre Familie zu empfangen. Sie hät-

ten Zugang zu einer Bibliothek, zum Gymnastikraum, physischer und geistiger Therapie so
wie Zugang zum Schwimmbad und sogar kostenlose Weiterbildung.

Auf Antrag wären  Schlafanzüge,  Schuhe,  Pantoffeln und sonst.  Hilfsmittel legal kostenlos

zu bekommen. Privates Zimmer für alle mit einer eigene Außenfläche , umgeben von einem
großartigen Garten.

So hätte jede alte Person Anspruch auf einen Rechner,  einen Fernseher,  ein Radio sowie
auf unbeschränktes Telefonieren. Es gäbe einen „Direktorenrat“, um die Klagen anzuhören,
und die Bewachung hätte einen Verhaltenskodex zu respektieren!

Die Verbrecher würden kalte Mahlzeiten bekommen, sie wären einsam und ohne Überwach-

ung gelassen. Die Lichter würden um 20 Uhr ausgehen. So hätten sie Anspruch auf ein Bad
pro Woche  (wenn überhaupt!),  sie würden in einem  kleinen Zimmer  leben und würden we-
nigstens 2000€ pro Monat zahlen, ohne Hoffnung lebend da raus zu kommen!

Und damit, schließlich gäbe es eine gerechte Justiz für alle!

Mit freundlichen Grüßen
Franz Hofmeister

*****

2010-10-17
 

Leihopa unerwünscht Teil 2

 

Pädophil ?

Am 22.04.2009 haben wir den Beitrag „Leihopa unerwünscht“ verfasst, den Sie unter nach-
folgenden Link nachlesen können.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=203;leihopa-unerwuenscht&catid=1;erstaunliches
 
Es ging darum, dass eine Zeitung einem rüstigen Pensionisten, die Annahme eines Inserates
verweigerte, indem er seine Dienste als „Leihopa“ zur Verfügung stellte.
Die Ablehnung wurde mit den Worten „Es könne sich ja um jemanden handeln, der
Kinder missbraucht“ begründet.

Geschlechtsneutral ?

Abgesehen davon, dass hier einem unbescholtenen Bürger eine eventuell beabsichtigte
Straftat unterstellt wurde, ist es ein eindeutiger Verstoß gegen das Gleichbehandlungs-
gesetz.
Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass man das Inserat von einer „Leihoma“ ohne
weitere Probleme angenommen hätte.

Parlamentarische Anfrage

Wir wollten in Erfahrung bringen, um welche Tageszeitung es sich gehandelt hat und
setzten uns mit Herrn Norbert Hofer (FPÖ) in Verbindung, dem die Beschwerde dieses
Pensionisten im Gleichbehandlungsbericht aufgefallen war.
Da auch Herr Hofer keinerlei Information über das betreffende Medium hatte, wurde uns
zugesagt, dass die FPÖ eine parlamentarische Anfrage starten werde.
Am 01.07.2009 langte die erstaunliche Antwort auf diese Anfrage ein und Sie können diese
nachfolgend selbst lesen.
 

Wasch mich, aber mach mich nicht nass

Aus der gesamten Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, ist keine befriedigende Ant-
wort zu erkennen.
Es wird lapidar auf die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Gleichbehandlungsgesetz und den
Rechtsweg  hingewiesen.
Auf keine einzige Frage erfolgte eine konkrete Antwort. Die allgemeinen Ausführungen die hier
als „Alibiantwort“ verwendet wurden, haben wir und sicher auch Herr Hofer selbst gewusst.
Nicht einmal der Namen der Tageszeitung war zu erfahren.

Was wäre wenn ?

Wäre so eine geschlechtliche Ungleichbehandlung im umgekehrten Sinn abgelaufen, hätte
es sicher andere Reaktionen gegeben.
Wir können es uns bildlich vorstellen was sich abgespielt hätte, wenn einer Frau auf Grund
ihres Geschlechtes eine eventuelle beabsichtigte strafbare Handlung unterstellt worden wäre,
abgesehen von der Verweigerung des Stellenanbotes.
Wir fragen uns jetzt, wo sind denn die vielen Befürworter der „Geschlechtsneutralität“ ?
Was sagen die GRÜNEN zu diesem Fall und der erstaunlichen „Alibiantwort“  auf eine
diesbezügliche parlamentarische Anfrage.

Ein Frauengesetz

Es wird immer deutlicher, das die „Geschlechtsneutralität“ offensichtlich nur für das weibliche
Geschlecht gültig ist, wie es dieser Fall beweist.
Die militanten Rufer und Ruferinnen der geschlechtlichen Gleichberechtigung können nun ihre 
Glaubwürdigkeit unter Beweis stellen, indem sie im vorliegenden Fall des „Leihopas“ sofort tätig
werden.
Damit würden sie zumindest dokumentieren, dass ihnen an Gerechtigkeit wirklich gelegen ist.
Sollten sie jedoch untätig verharren, wäre es besser wenn sie in Zukunft den Mund halten würden,
denn jede weitere Aussage über „Geschlechtsneutralität“ wäre dann als Witz zu werten.
Stauni
   
2009-07-03
  

Inhalts-Ende

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