GASTAUTOREN – BEITRAG
Fragwürdige allgemein übliche Vorgehensweise
an den Gerichten in Sachen Jugendwohlfahrt
An so ziemlich allen Gerichten Österreichs und insbesondere Wiens ist es üblich, dass Anträgen der Jugendämter stattgegeben wird bzw. vorübergehende Wirksamkeit zuer- kannt!? Man begründet das uns gegenüber damit, dass der Jugendwohlfahrtsträger aus seiner Kompetenz heraus nicht unnötige bzw. ungerechtfertigte Anträge stellen würde. Man ist der Meinung, dass sich dann das damit zu befassende Gericht mit der Richtig- keit des Antrages befassen müsse. Doch, dass viele Eltern gar keine Möglichkeit haben sich an die Gerichte zu wenden bzw. oft nach einer Kindsabnahme so traumatisiert sind, dass sie nicht wissen was zu tun sei, daran denkt man wohl bei der Justiz nicht!? Vom Finanziellen mal ganz abgesehen, denn so ein Verfahren, dass unter Umständen über Jahre gehen kann, kostet im Schnitt um die 5000,– € und mehr – welche Eltern können sich das schon leisten!? Verfahrenshilfe wird aus demselben Grunde nur selten gewährt – wieder gibt man so, den Jugendwohlfahrtsträgern schon im Vorhinein Recht!? Wo bleibt da der Rechtsstaat? Beratung und Führung durch dieses Verfahren gibt es ebenso nicht, so werden Eltern ein- fach davon unterreichtet, dass ihnen das Kind auf Grund des Antrages eines Jugendwohl- fahrtsträgers abgenommen wurde. Die Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite ist in „Amtsdeutsch“ abgefasst, die dadurch auch nicht jeder versteht und fremdsprachige (wenn auch EU Bürger) Mitbürger erst Recht nicht. Seitens der Jugendämter ist es ebenso, selten wird beraten und geholfen, sodass Kinder bald ohne Kontakt zu den Eltern dastehen und nicht wissen wie ihnen geschieht und das alles unter den Augen der Justiz, die das hinnimmt, obwohl rechtswidrig!? Mit vorgehaltener Hand sagt man uns, dass es auch nicht anders möglich sei, da man weder Kapazität noch Zeit für die oft schwierigen Verfahren habe und so eben den ein- fachen Weg gehe, dem Weg des Jugendamtes eben. Da nehme man die eventuelle Gesetzwidrigkeit in Kauf und hoffe darauf, dass sich das die „Streitparteien“ unterein- ander ausmachen würden. Sehr fragwürdige Zustände herrschen da in der Österreichischen Justiz und insbeson- dere der Justiz in Wien. Erich Weber2012-11-13