Von Recht und Gerechtigkeit


GASTAUTOREN – BEITRAG

 

Fragwürdige allgemein übliche Vorgehensweise

an den  Gerichten in Sachen Jugendwohlfahrt

 
 
An  so  ziemlich  allen Gerichten Österreichs und insbesondere Wiens ist es üblich, dass
Anträgen  der Jugendämter stattgegeben wird bzw.  vorübergehende Wirksamkeit zuer-
kannt!? Man begründet das uns gegenüber damit, dass der Jugendwohlfahrtsträger aus
seiner Kompetenz heraus nicht unnötige bzw.  ungerechtfertigte Anträge stellen würde.
 
Man  ist  der  Meinung,  dass sich dann das damit zu befassende Gericht mit der Richtig-
keit des Antrages befassen müsse.   Doch, dass viele Eltern gar keine Möglichkeit haben
sich an die Gerichte zu wenden bzw. oft nach einer Kindsabnahme so traumatisiert sind,
dass sie nicht wissen was zu tun sei, daran denkt man wohl bei der Justiz nicht!?
 
Vom  Finanziellen  mal  ganz abgesehen,  denn so ein Verfahren,  dass unter Umständen
über  Jahre  gehen  kann,  kostet im Schnitt um die 5000,– €  und mehr  – welche Eltern
können  sich das schon leisten!?   Verfahrenshilfe wird aus demselben Grunde nur selten
gewährt – wieder gibt man so, den Jugendwohlfahrtsträgern schon im Vorhinein Recht!?
Wo bleibt da der Rechtsstaat?
 
Beratung und Führung durch dieses Verfahren gibt es ebenso nicht, so werden Eltern ein-
fach davon unterreichtet,  dass ihnen das Kind auf Grund des Antrages eines Jugendwohl-
fahrtsträgers  abgenommen  wurde.   Die  Rechtsmittelbelehrung  auf der Rückseite ist in
„Amtsdeutsch“  abgefasst,  die  dadurch  auch  nicht  jeder  versteht und fremdsprachige
(wenn auch EU Bürger) Mitbürger erst Recht nicht.
 
Seitens der Jugendämter ist es ebenso, selten wird beraten und geholfen, sodass Kinder
bald ohne Kontakt zu den Eltern dastehen und nicht wissen wie ihnen geschieht und das
alles unter den Augen der Justiz, die das hinnimmt, obwohl rechtswidrig!?
 
Mit  vorgehaltener Hand sagt man uns,  dass es auch nicht anders möglich sei, da man
weder Kapazität noch Zeit für die oft schwierigen Verfahren habe und so eben den ein-
fachen  Weg  gehe,  dem Weg des Jugendamtes eben.   Da nehme man die eventuelle
Gesetzwidrigkeit  in Kauf und hoffe darauf,  dass sich das die „Streitparteien“ unterein-
ander ausmachen würden.
 
Sehr  fragwürdige  Zustände herrschen da in der Österreichischen Justiz und insbeson-
dere der Justiz in Wien.
 
Erich Weber

2012-11-13